1873 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Serien E e L E ETTETE Lm E B

| Erste Beilage x fan joll, jo f dijerz Castcage lennigsi mndezogen, die Audführung esehen 7 uleelidh Singlice Börsenfanmer vielmehr iedes, Ausinan, „di zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaalis-Anzeiger.

müssen alle stehen bleiben, und wenn eins desw He c eCe : F Fr ; fien alle Äbriten, Es würde also, wenn man auf das 49er Wahl- | is aber in doppelter Beziehung auf gewijse Hindernisse gestoßen , ein- zeitweilige Schlicßung der Een B) Al geradezu abgewiesen hat. ie flag (2 187 Zee T E E E Er B

im Sinne der Herren von der Volkspartei zurückgehen wollte, der | mal auf das bekanntlich fast überall vorliegende Hinderniß, daß es Pesth, 14. Mai. : B.) Alle bedeutendcren hiefigen L a ‘Zustand ein Setiehes sein, sg fann ins irt die Regie- | zuerst an - geeignetem technischen Personale fehlte, ias M aber | Banken haben in einer Konferenz ihrer Vertreter sich zu dem Be- Ne, 15S. Dounerstag ¿ den 15, Maiî Bai A E A l E

rung aber niemals zugestehen. und dies fällt viel mehr in das Gewicht ergab sfi, scchlusse geeinigt, bei den Kostzuschüssen- mit der arößten Schonung zu Es ist aber ein tieferer Grund, der diesem Gebahren zu Grunde | daß die vorhandenen generellen Vorarbeiten einer vollstän- | Werke zu gehen; außerdem soll ein ansehnlicher Baarfonds zusammen- | Z liegt, und den will ich wenigstens kurz berühren. Œs ist das Ver- | digen Umarbeitung bedurften. Es sind also die generellen Bor- geschossen werden, um billig ausgebotene Effekten gemeinschaftiih an- l Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen. Innerhalb dreißig Tagen nach der Benennung kann Einspruch L cite Gesiiiwiukden,

gukaufen. Au i die Nationalbank um eine rcichlihere Dotirung \ Bom 11. Mai 1873. gegen die Anstellung erhoben werden. : 8. 1. Die kirchliche Disziplinargewalt über Kirchendiener darf

hältniß zu dem Domanium. Wer in “einem kleinen Staate arbeiten umgearbeitet worden und auf Grundlage derjelben is man fen. Au Á h j gelebt hat, der wird wissen daß das Wort: Do- | zur Ausarbeitung der speziellen Vorarbeiten übergegangen: ‘dieselben | der hiesigen Filiale und um coulante Esfomptirung angegangen werden. | Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Die Erhebung des Einspruchs teht dem Ober-Präfidenten zu. nur von deutschen kirblichen Behörden ausgeübt werden.

manium einen zauberhaften Einfluß auf die Bevölke- | find gegen Ende Herbst v. J. vollendet worden. Es hat darauf die Paris, 13. Mai. Die Regierung beschäftigt sich im Augenblick verordnen mit Zustimmung beid “user des Landtages, für den 8. 16. Der Einspruch ist zulässig: 1) wenn dem Anzustellenden 8 2. Kirchliche Disziplinarstrafen, welche gegen die Freiheit od rung ausübt. Es ist niht zu verkennen, daß diese Frage das polizeiliche Prüfung des Projektes stattgefunden, und es ist diese | sehr viel mit der Steinkohlen-Frage, und sucht nah Mitteln, \ Umfang der Pia cinkGließlich P bts, Aa Folgt: a: die geseßlichen Erfordernisse s clesbung, des geistlichen Amtes fch- | das Vermögen geri tet sind, dürfen uur nach Akbäritig P Mei politische Leben in den Kleinstaaten in einer Weise berührt, wie es Prüfung bezüglich der ganzen Linie nunmehr erfolgt, abgesehen von | um die französische Produktion zu vermehren. Bis jeßt liefert Frank= i L | Î len; 2) wenn der Anzustellende wegen eines Verbrechens oder Verge- | digten verbängt werden. / : 2A 3. B. in Preußen nicht für möglih gehalten werden kann; aber, denjenigen Anlagen, die in unmittelbarer Nähe“ der betden Städte reich 130 Millionen Quintaux Metriques, während die Industrie allein j L I. Allgemeine Bestimmungen. a i bens, welches das deutsche Strafgeseßbuch mit Zuchthaus oder mit D.r Entfernung aus dem Amte (Entlassung, Versezung, Sus- meine Herren, man muß au andrerseits anerkennen, daß dieje Frage | Harburg und Stade sih befinden werden. In nächster Woche ijt die | 200 Millionen verbraucht. j S. 1, Ein geistliches Amt darf in einer der ristlihen Kirchen | dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte oder dem Verluste der öf- | pension, unfreiwillige Emeritirung u. \. w.) muß ein geordnetes Pro der Auseinanderseßung zwischen Domanium und Land eine außerordent- | Ginreichung der Vorarbeiten bei dem, Ministerium in Aussicht gestellt Verkehrs - Austalten. uur einem Deutschen übertragen werden, welcher seine wissenschaftlihe | fentlichen Aemter bedroht, véruebbeilt ist oder sich in Untersuchung be- | zessualisches Berfahren vcrausgehen. : lih \{chwierige und verwidckelte ist. Ja, soweit mix bekannt, ist in | und wird alsdann unverzüglich die hiesige Feststellung dersclben erfol- |. 9 yri ch, 12. Mai. Hier tagt heute cine aus den Städten und Vorbildung nach den Vorschriften dieses Geseßes dargethan hat und | findet; 3) wenn gegen den Anzustellenden Thatsachen vorliegen, welche Fn allen diesen Fällen ist die Entscheidung | feinem einzigen deutschen Staate eine eigentliche Rechtsentscheidung er- | gen. Dies bezüglich des ersten Punktes. | Aemtern Emden, Nerden, Esens p e dem Amte: Witinimid- durch j gegen dessen Anstellung kein Einspruch von der Staatsregierung erhoben | die Annahme rehtfertigen, daß derselbe den Staatsgeseßen, oder den gabe der Gründe zu erlassen. : / folgt. Man hat sich geeinigt, man hat die Frage, wem es cigentlich | __ Wa2s den zweiten Punkt anbetrifft, se bezieht er sih auf die | Fommunalvertréter besuchte Versammlung zur Beschlußfassung über | worden i. L s h : innerhalb ihrer geseßlichen Zuständigkeit erlassenen Anordnungen der & 3. Die körperliche Züchtigung ist als kirchlihe Disziplinar- gehört, unentschieden gelassen und nah den besten Interessen des Lan- | Fräge, ob die Eisenbahnanlage auf die Stade-Cuxhafener Eisenbahn- | den Bau einer Eis enbahn von gg S M TL En Esens D 2 Die Vorschriften des §. 1 kommen zur Anwendung, gleih- | Obrigkeit entgegenwirken oder den öffentlichen Frieden stôren werde. straf oder Zuchtmitte: unzulässig. ddt G des und der Fürstlichen Häuser eine Cntscheidung getroffen. Auch in und Hafeubaugesellschast übertragen sei. Es ist deu Herren erinner- | Wittmund, Jever tat Belánderen ib Du von ben Petbeilige | viel, ob das Amt dauernd oder widerruflich übertragen werden oder Die Thatsachen, welche den Einspruch begründen, sind anzugeben. 8 4. Geldstrafen dürfen den Betrag von 30 Thalern, oder Lippe war diese Frage im Jahre 1848 aufgeregt und it 1m Jahre | li, daß in dem §. 1 des Geseßzés vom 25. März 1872 sich fol- | {n Distrikten eine Zinsgarantie Aberiommen werden Toll R U Ie Stellvertretung oder Hülfsleistung in demselben statthaben Gegen die Einspruchserklärung kann innerhalb 30 Tagen bei dem | wenn daë cinmonatliche Amtseinkommen höher ist, den Betrag des 1870 zur Entscheidung gekommen. Dem damaligen Landtage, gehörten | gende Bestimmung befindet: S London, 13. Mai. Der eiserne Schraubentampfer „Leit h“ soll. Jt Gefahr im Verzuge, so kann „eine Stellvertretung oder | Königlichen Gerichtshofe für die kirchlichen Angelegenheiten und, so | leßteren nicht übersteigen. L Persönlichkeiten an, welche zu der allerentschiedensten Opposition gegen „Jn Betreff der Gisenbahn von Harburg nad Stade wird die | qus Leith ist einem Telegramm aus Kalkutta zufolge u der Réife j Hülfsleiftung einstweilen und vorbehaltlich des Einspruchs der Staats- | lange dessen Einseßung nicht erfolgt ist, bei dem ‘Minister derx geist- 8. 5. Die Strafe der Freiheitsentzichung (S. 2) darf nur in die Regierung gehörten, vollflommen unabhängige Männer, die nichts Königliche Staatsregierung ermächtigt, ‘innerhalb Jahresfrist dieje | „on Kalkutta nah Bombay auf der Höhe N Wiririeciilucè Mtb regicrung augeordnet werden. ; lichen Angelegenheiten Berufung eingelegt werden. der Verweisung in eine Demeriten-Anstalt bestehen. weniger als becinflußt waren von Seiten derRegierung, und gerade von di-]er Unternehmung an eine Privatgesellschaft zu übertragen, falls diese gegnigel 9 L ay D) ¡ : 0 & 3. Die Vorschriften des §. 1 kommen, vorbehaltlich der Be- Die Entscheidung ist endgültig. Die Verweisung darf die Dauer von drei Monaten nicht über- Seite ist eine Zustimmung zu dem damaligen Domanialabkommen erfolgt Gesellschaft zuglei, den Ausbau des Hafens in Cuxhafen, jowie Kronstz.dt, 13. Mai. Die Stiffahrt ist nunmehr als eröffnet | stimmungen des §. 26, auch zur Anwendung, wenn _ einem bereits im 8 17, Die Uebertragung cines geistlichen Amtes, welche der steigen und die Vollstrekung derselben wider den Willen des Be- und zwar aus dem Gesichtspunkte, daß nach den ganz eigenthümlichen die Fortführung der Eisenbahn von Stade bis dahin übernimmt L Es O ial fab 16 E da rgl eaen L Sva Amte (§. 2) stehenden Geistlichen ein anderes geistliches Amt über- | Vorschrift des §. 1 zuwiderläust, oder welche vor Ablauf der im §. 15 troffenen weder begonnen, noch fortgeseßt werdez. Die Verweisung Rechtsverhältnissen in Lippe eine andere Entscheidung nicht erfolgen und dem Staate alle ihm bis dahin erwachsenen Herstellungskosten | ÿ .ndampfer, mit verschiedenen Fra; fen, andeln O ) | tragen er eine widerrufliche Anstellung in eine dauernde verwandelt | für die Erhebung des Einspruchs gewährten Frist erfolgt, gilt als in eine außerdeutsche Demeriten-Anstalt ist unzulässig. :

j . | werden soll. nicht geschehen. 8. 6. Die Demeriten-Anstalten sind dec staatlichen Aufsicht

fönn-. Es ist dabei allerdings das Eigenthum des Domaniums dem erstattet.“ l E : : l y ; : O Auf der Grundlage dieser Bestimmung haben mit der vorhin ge- ! II, Vorbildung zum geistlihen Amte. Fcdes Pfarramt ist ‘innerhalb eines Jahres vom Tage unterworfen. Ihre Hausordnung ist dem Ober-Präsidenten der Pro-

Fürsten zugesprvchen worden, dagegen dasselbe unter Kontrole der c E 1 Pr Oer De O 3 gern l .

Stände insofecn gestellt, als ihm eine Fideikommiß-Qualität gegeben pen Gesellichaft Verhandlungen JLaHOFT O A, und BA ist die Aus dem Wolff'schen T elegraphen-Bureau. j 2 4. Zur Bekleidung eines geistlichen Amts ist die Ablegung | der Erledigung, wo geseßlih oder observanzmäßig ein Gnadenjahr be- | vinz zur Genehmigung einzureichen. | e

40 as eine Veräußerung ohne ständische Genchmigung nicht er- | Bahn auf diese Gesellschast übertragen wor en. n einen L Wien, Donnerstag, 15. Mai, Vormittags 11 Uhr 15 Mi- | Der Entlassungsprüfung auf einem deutschen Gymnasium, die Zurück- steht, vom Tage der Erledigung_der Psründe an gerechnet, dauernd Er ist befugt, Visitationen der Demeriten-Anstalten anzuordnen,

folgen darf. Das war früher nicht der Fall, sondern das Fürstliche E der der Geseiüschaft ausgefertigten Urkunde findet sich jedoch die | „uten. Zu der soeben tattfindenden Bankkonferenz im Saale | legung eines dreijährigen theologischen Studiums auf einer deuischen | zu beseßen. Die Frist ist vom Ober-Präfidenten im Falle des Be- | und von ihren Einrichtungen Kenntniß zu nehmen.

Haus konnte über das Domanialvermögen durchaus nah seinem | folgende Vorschrift: j & D des: Webtubes « Dee : 4 \ Staats-Universität, sowie die Ablegung eine” wisseaschaftlichen Staats- | dürfaisses auf Antrag angemessen zu verlängern. 4 Von der Aufnahme eines Demeriten hat dcx Vorsteher der An-

eigenen Ermessen verfügen, ‘und dasselbe veräußern, da es - dur- Die Anshändigung einer Ausfertigung diese? Konzessions-Urkunde 60 Oa es Der Kreditanstalt wurden auf Aufforderung der prüfung cxforderlich. U: Nach Ablauf der Frist iît der Ober-Präfident befugt, die MWieder- | stalt unter Angabe der Behörde, welche sie verfügt, binnen 24 Stun-

aus nicht unter ständisher Kontrolè stand, ‘und die 1836er an die Gesellschaft erfolgt erst, nachdem die Hinterlegung der vor- größeren Banken Vertreter Der Koulisse und Agenten zugezogen, j ; S. 9. Der Minister der geisilichen Angelegenheiten ist ermächtigt, beseßung der Stelle durch Geldstrafen bis zum Betrage von 1000 | den dem Ober- Präsidenten Anzeige zu machen. Ueber sämmtl iche

Wort drein gesprochen, und haben auch gar geschriebenen Kaution nebst Berpfändungs-Urkunde stattgefunden hat. | um mit denselben gemeinschaftlich den frciwilligen Kompensa- mit Rücksicht auf ein vorangegangenes anderes Universitätsstudium, | Thalern zu erzwingen. Die Androhung und Festseßung der Strafe Demeriten ist von dem Vorsteher ein Verzeichniß zu führen, welches

Das sind eigenthümliche Ver- Die Gesellschaft hat alsdann die durh gegenwärtige , Konzession tionsmodus zu vereinbaren und zwar in der Art, daß die Effek- als das der Theologie, oder mit Rücksicht auf ein an einer, außer- darf wiederholt werden, bis dem Geseße genügt ist. den Namen derselben, die gegen fie erkannten Strafen und die Zeit

( M ( jelben, ( : genehmigte Erweiterung ihres Unternehmens g,und, ihren De- ten nah Zahlung der aus dem freiwillig vereinbarten Kompen- deutschen Staats-Universität zurückgelegtes Studium, oder mit Rück- | Außerdem ist_der Minister der geistlichen Angelegenheiten ermäch- | der Aufnahme und Entlassung enthält. Am Schluß jedes Jahres ist

nicht. Diesem Eigenthum des Fürstlichen Haujes an dem Domanium Hluß, daß behufs Beschaffung der zur „Kubsthruog Ma sationskourse und dem leßten Liquidationskourse resultirendea siht auf einen Ra besonderen Bildungsgang „von dem vorge- | tigt, bis dahin Staatsmittel einzubchalten, welche zur Unterhaltung | das Verzeichniß dem Ober-Präsidenten einzureichen.

gegenüber wurde eine Reihe von Einnahmen, die früher dem Fürst- Erweiterung erforderlichen Geldmittel die Ausgabe 8 weitern | Differenzen ins Eigenthum der faktischen Effektenbesißer über- schriebenen dreijährigen Studium an einer Deutschea Staats-Uuiversität | der Stelle oder desjenigen geistlichen Oberen dienen, der das Pfarr- | 8. 7. Von jeder kirchlichen Disziplinar-Entscheidung, welche auf

lichen Hause zustanden, dem Lande überwiesen und zwar in der Weise, fünf Millionen Th ler Aktien der Gesellschaft erfolgén soll, unver- gehen. Seitens der Banken wird zu diesem Ausgleich große Be- einen angemessenen Zeitraum zu erlassen. / A amt zu besetzen oder die Beseßung zu genchmigen hat. eine Geldstrafe von mehr als 20 Thaleru, auf Verweijung in eine ; ¿Mde 8. 6. Das theologische Studium kann in den bei Verkündigung 8 19, Die Errichtung von Scelsorgeämtern, deren Inhaber un- Demeriten-Anstalt für mehr als 14 Tage, oder auf Entfernung aus

daß nah sorgfältig aufgestellter Rehnung. cin Ueberschuß zu Gunsten züglich in das Handelsregister des Stadtgerichts zu Berlin eintra- | 2 iwilliakeit dok tirt A / i; s den bei 2 des Landes von 17,000 Thlr. sih herausstellte. Fch will nicht v:r- gen zu lassen und diese Eintragung Unjerem Minister für Handel, | reltwtiglel olumenurt. diescs Gesetzes in Preußen bestehenden, zur wissenschaftlichen Vor- | bedingt abberufen werden dürfen, ist nur mit Genehmigung des Mi- | dem Amte (§. 2.) lautet, ist dem Ober-Präsidenten, gleichzeitig mit

Fennen, daß es eine große Anzahl rechtlicher, [verstän- Gewerbe und öffentliche Arbeiten nahzuwetjen. Nach Führung Wien, Donnerstag, 15. Mai. Das Bestreben der jünge- bildung der Theologen bestimmten firchlihen Seminaren zurückgelegt | nisters der geistlichen Angelegenheiten zulässig. der Zustellung an den Betroffenen, Mittheiluzg zu machen. diger und treugesinnter Männer giebt, die ih keineswegs dieses Nachweises soll’ die gegenwärtige Urkunde durch das Amts- | ren Banken, namentlich aus der Kategorie der Malkler- und werden, wenn der Minister der geistlichen Angelegenheiten anerkennt, Die Bestimmungen des §. 18 beziehen sich auf die sogenannten Die Mittheilung muß die Entscheidungsgründe entlzalten, in irgend einer Weise hierbei verdächtigen will, die der festen blatt der Regierurg zu Potsdam und das Amtsblatt für Hannover | Baubanken, zu liquidiren, findet, wie die „Neue freie Presse“ daß dieses Studium das Universitätsstudium zu erjeken geeignet sei. Sukéursal-Pfarreien des französischen Reis mit der Maßzgabe, daß 8 8. Der Ober-Präsident ist befugt, die Befolgung der in den Neberzeugung find, das Land , sei durch dieses Domanial- bekannt gemacht und eine Anzeige von der landesherrlichen Geneh- | meldet, in den betheiligten Kreisen vielen Anklang. Mehrere E Diese Vorschrift findet jedech nur auf die Seminare an den- | die in Absatz 1 des §. 18 vorgeschriebene Frist vom Tage der Publi- | §S- 9—7 enthaltenen Vorschriften und der auf Grund derselben von abkommen in seinen Rechten gekränkt worden. Daher fand die Agi- migung in die Geseß-Sammlung aufgenommen werden. __| hiesige Banken sind behufs Bildung eines Kreditvereins “mit jenigen Orten Anwendung, an welchen sich keine theologische Fakultät | kation diejes Gesetzes an zu laufen beginnt. ihm erlassenen Verfügungen durh Geldstrafen bis zum Betrage von tation, die der Herr Abg. Hausmann auf das Domanium gründet, __ És folgen dann weitcre Bestimmungen, worin das Prájudiz aus- | ¿inem Fonds von 50 Millionen i einander in Beratl befindet uud gilt nur für diejenigen Studirenden, welche dem Sprengel 8. 20. Anordnungen oder Vereinbacungen, welche die dur das | 1000 Thalern zu erzwingen.

' E e I E, s E a0 M A : Ori T, Gelesen habe, nicht s [lionen mit einander in Bera ung 8 2 Lil Las: Seltiiudre ict, if D R ) It, E DIE DIT N L ge N A N l nachdem derx Giftpfeil der Jagdfrage glülich zerbrochen war, einen gesprochen ist, wenn der Vorschrift, die ih vorgele]en have, getreten und wurden diese Berathungen auch gestern angeHoren, für den das Seminar errichict ist. j Gesetz begründete Klagbarkeit der aus dem geiftlichen Amtsverhältnisse Die Androhung und Festseßung der Strafe darf wiederholt wer-

: g ge]tern Die im ersten Absaßze erwähnte Anerkennung darf nicht verwei- | entspringenden vermögensrechtlichen Ansprüche ansschlicßen oder be- den, bis dem Gesetze genügt ist.

dankbaren Anhang, welcher diese Domanialfrage auf seine Fahne Folge geleistet wird. Es hat nun die Gesellschaft ihrerseits die vor- n ! irieb. Meine Herren, ih kann es denjenigen, die einmal dice Ansicht | geschriebene Kaution im Betrage ‘von 250,000 Thlr. bald nah der | anscheinend mit Aussicht auf Erfolg noch fortge- | gert werden, weun die Einrichtung der Anstalt den Bestimmungen die- | schränken, find nur mit Genehmigung der Staatsbehörde zuläsfig. Außerdem kann die Demeriten-Anstalt ges{lossen werden.

vertreten, keineswegs verdenken, daß sie alles Mögliche daran seßen wolien, Aufforderung des Handels-Ministers deponirt; dagegen steht der NaGh- seßt. Im Finanz - Ministerium fand gestern unter DZU-=- | Jes Geseßzes entspricht und der Minister der geistlichen Angelegenheiten 8. 21. Die Verurtheilung zur Zuchthausstrafe, die Aberkennung | H. 9. Eine Vollstreckung kirchlicher - Disziplinar-Entscheidungen

um auf geseßlichem Wege eine Aenderung dieser Domanialfrage her- | weis der Eintragung in das Handelêregister noch aus. Es ist also ziehung von vier großen Bankinstituten resp. deren Vertreter den Lehrplan derselben genehmigt. 4 L E der bürgerlichen Chrenrehte und der Fähigkeit zur Bekleidung öffent- | 1m Wege der Staatsverwaltung findet nur dann ftatt, wenn dieselben

beizuführen. Aber, meine Herren, wie hat die Aktionspartei ver- | aus diesem Grunde bisher die Publikation der Konzessionsurkunde | eine Konferenz statt, in welcher beshlossen wurde, die Börsen- D Während des vorgeschriebenen Universitätsstudiums dürfen | licher Aemter hat die Erledigung der Stelle, die Unfähigkeit zur | von dem Ober-Präsidenten nah erfolgter Prüfung der Sache für voll-

fahren? Es handelt sich doh nur um die Erlangung einzelner Ver- nicht ge : n e It wird kammer zur strengsten Handhabung der Gesehe aufzufordern. die Studirenden einem kirchlichen Seminare niht angehören Ausübung des geistlichen Amts und den Verlust des Amtseinkommens | streckbar erklärt worden sind.

pre e Wn im ube gal le pat du Bn | 4 nfs Pn D Be t r Be ae R L | T B M Une ees Jes Mitten S da Bis” Che lo e’ Bit S c E Ca

die Redensart, die id in ver „Sonnta Bos" gelesen habe das Land | dürfen welche die schleunige Ausführung des betreffenden Baues senkoulisse beschloß die Einsehung enes as fieben Mitgliedern den Vorschriften dieses Gesehes über A DaaUane ns nten N S Wene ae

sei beraubt und geplündert worden z4 Gunsten der Fürstlichen Fa- sichern, so darf i meinerseits im Namen der Königlichen Staats- bestehenden Komites, das mit den Bertretern der Banken theologische Vorbildung vollständig genügt hat. : / §. 22. Ein geistlicher Dberer, welcher den §5. 1 bis 3 zuwider A VETAUGM,, IEE, bie Berufung, (i Me Sag egrde ili iht ei d i i regierung erklä daf o dietenige Angelegenheit, worauf sich über die Festseßung eines Kompensations - Courses unterhan- ie Prüf ift 6fentlich und wird d i ch,. | ein geistlihes Amt überträgt oder die Uebertragung genchmigt, wird (§. 32) ossen: i : ; ;

milien, garnicht einmal dem Herrn Abgeordneten Hausmann imputiren, g g erklären, daß, sobald diejenige Angelegenheit, 7 N) Die Prüfung ist öffentlih und wird darauf gerichtet, ob der F O : D. 1) die Entscheid dur die Staatsgeseßz

das sind lantläufige Phrasen, aber um dies Ziel zu erreichen, sveziell Nr. 2 der Interpellation bezieht, geordnet ist, die Königliche | deln soll. | s E Kandidat si die für feinen Beruf erforderliche allgemeine wissen- | mit Geldstrafe von 200 bis zu 1000 Thalern bestraft. gesGlofenen Behörde 4 en ift: D) wenn bie Vor) a u ey

schreitet die Volkspartei dazu, das ganze Land brach zu legen! Jeßt, | Staatsregierung es sich zur Pflicht machen wird, auf die thunlichst Die Versuche, ein größeres Spekulationshaus zu halten, shaftlihe Bildung, insbesondere auf dem Gebiete der Philosophie, | 5 Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher der Vorschrift des §. 19 | uicht befolgt worden sind; 3) wenn die Strafe geseßlich umulässig is:

meine Herren, begreifen Sie das lebhafte Erstaunen; dessen ih mich | schleunige Ausführung des betreffenden Eisenbahnbaues hinzuwirken. | find noch nicht beendet; die Depotsgläubiger desselben treten der Geschichte und der deutschen Literatur erworben habe. de L el aiated rdlungen in elntza Ante voruimiit 4) wenn die Strafe verhängt ist: a. wegen ciner Handlung ‘oder Mate:

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chriftlich unter An-

Stände haben nicht ein W nicht den Anspruch darauf erhoben. L ; 1 hältnisse, mögen Sie nun dieselben. für berechtigt anerkennen oder

nit habe enthalten können, als dec Herr Abg. Hausmann si diejem _— Dem Herrenhause ist folgendes Gesey, betreffend heute- zusammen, um das definitive Resultat der bezüglichen Der Minister der geistlichen Angelegenheiten trifft die näheren | e(ches ibm den Vorschriften der §8. 1 bis 3 zuwider übertragen lassung, zu welcher die Staatsgeseße oder die von der Obrigkeit inner-

r uns milden und sanften Antrag * anges&;lossen hat. Die Partei, ; i s 4. Verhandlungen festzustellen. Anordnungen über die Prüfung. ; ; | ften der é fs Wéndiakeit erlas A E, he stets das Wahlgeseß von 1849 und nur dieses unbedingt aus die Q A at U en Ee Q e geo Wia den E en E R 15. Mai. Die Kreditanstalt erklärt im 9. Alle kirchlichen Anstalten, welhe der Vorbildung der worden ift, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Thalern bestraft. ita Zut a I Meaiiiben E u On Fahne geschrieben hat, und die stets erklärt hat, daß sie sich auf nichts Q sachen der Armenverbände vorgeegt wt: Name / Banken, auf das Kompensationsverf id Geistlichen dienen (Knabenseminare, Klerikalseminare, Prediger- und | , Dieselbe Strafe trifft denjenigen, der geijtliche Amtshandlungen | pechts, c. wegen Gebrauchs der Berufung an die Staatsbehörde (& 32 cinlasse als auf die Wiederherstellung desselben, erklärt sih heute auf ZLIL Wilhelm, von Gottes Guadeu König von Breuyen C, tamen mehrerer Banken, auf das ompensationsverfahren nicht Priesterseminare, Konvikte 2c.), stehen unter Aufsicht des Staats. in einem von ihm nit dauernd verwalteten Pfarranite vornimmt, auf Grund dieses Geseßes aatsbehörde (5. 32) einmal für befriedigt, wenn auf Grund der Reichsverfassung ein neus de mit Zustimmung beíter Häuser des Landtages der Monarchie, | eingehen zu können. ; M “Die Hausordnung und das Reglement über die Disziplin in nachdem ex von dem Ober-Präsidenten benachritigt worden ist, daß C117 Di F Berufung findet außerdem ftatt, wenn 1) die Ent- Wahlgeseß, wie z. B. das von der Regierung proponirte eingefügrt wird. was folgt: Uv % Paris, Donnerstag, 15. Mai. (W. T. B.) Der Minister des diesen Anstalten, der Lehrplan der Knabenseminare und Knabenkon- | das Zwangsverfahren Behuïs Wiederbeseßung der Stelle in Gemäß- fernung aus dem kirchlichen Amte (s. 2 Abf. 2) als Disziplinarstrafe

daß der ganze Schlachtplan dahin Einziger Paragraph. Innern de Goulard und der Minister für den öffentlichen Unterricht | vikte, sowie derjenigen Seminare, für welche die im §. 6 bezeichnete heit E N Absaß 2 eingeleitet sei. oder fonst wider den Willen des davon Betroffenen ausgesprochen

er ge ) ,

Fch kann dies mir nur so erklären, ; °6 L g 1 a Gen 3 | ) i. 2 Z 1 ie Aus- , t. . - U x d f, L t "- e. U N TAD i 2 , L : Y 2 ) 1 É 1 j N ch l OITene ] '

Der §. 56 des Geseßes vom 8. März 1871, betreffend d Jules Simon haben, wie die „Agence Havas" meldet, um die Anerkennung ertheilt ist, sind dem Ober-Präsidenten der Provinz von Se gerichtlichen O eis Vie E Ausna des A worden ist, und die Entscheidung der klaren thatfählihen Lage wider-

/ / spricht eder die Gesehe des Staates oder allgemeine Rechtsgrundsäße

geht, daß, wenn der Reichstag diesen Beschluß gefaßt hat, dem Laude führ 0s L Co 4 P Geseß- ist erklärt werden wird: „Jhr seht, der Reichstag hat sich für Lippe aus- E Den O über den Unterstüßungswohnsiß (Geseß- | Fntlassung von ihren Ministerposten nachgesucht; der Präsident dem Vorsteher der Austalten vorzulegen. ; Uer ; U gur e } In pi é h 6 . S0 Z 0 3e e ie O Ä L î L E) G , . f s 0 é Y Ô k N are 3 N At Ca L in e A E Ta Btrebonit Seite 1A 6) erhalt Ran e chren für Zeugen der Republik hätte indeß abgelehnt, die Entlassungsgesuche an- E vel be der DLLUDe sident era A Revision durch Kommissarien, Su eas hat (§. 21), wird mit Geldstrafe bis zu 100 perledt: 2) nah ersoigier vorläufizer Suspension vom Amte das weitere Herren, 1ch atire, daß das mchr der Va A 6 e c N t nid d der ? vor di i Y i iede - | ° f l Enc. i A Verfahren ungebührlih verzögert wird. mit di es em Beschluß iber die lippeschen Verhältnisse fein Verdikt a E Le cliellt L Ministern des Innern und der t die Nationalversammlung nit wieder zu e. 8 A An den im vorstehenden Paragraphen edachten Anstalten V. Uebergangs- und Shlußbestimmungen. s 19. Dio Bérnfung Leht Fedem zu, gegen welchen die Entschei- abgegeben hat. S iy 0A h ; : ; ; : arf als Lehrer odex zur Wahrnehmung, der Disziplin nüûr ein e 95. Auslä : or Verkü : F228 (Geselzo8 on | dung ergangen ist, sobald er die dagegen ¡lässigen Rechtsmittel Lei Meine Herren! Wenn man zu Hause mit den kräftigsten Agita- Urkunduich 2. Perpignan, Donnerstag, 15. Mai. Nah eingetroffenet Deutscher angestellt werden, welcher seine wissenschaftliche Befähigung | „eistite s D L A A DE Ie L I UUENdiA Hemer an | ver ) rViehten tichliden Instanz ohne Ch Ca geniadt ‘bat, tionsmitteln überschüttet wird, wenn Einem so zu sagen die stärksten Meldungen aus Barcelona vom 15. d. is der Carlistenchef nah Vorschrift des §. 11 dargethan hat und gegen dessen Anstellung d lichen Anstalten AGMagat Vebdeit ift, Ga A enibuna Liegt ein öffentliches Interesse vor, so steht die SeiuifUng au Getränke vorgeseßt werden, se ist dieter Antrag dagegen, möchte ich Saballs gestern Abend mit 800 Mann in dem nur 20 Kils- kein Einspruch von der Staatsregierung erhoben worden ist. ; Ves ‘Folgen des S. 21 innerhalb sechs Monaten die Reichsangel Bri Feit dem Ober-Präsidenten zu, jedo erst dann, wenn die bei den kirh- sagen, nur die reine Limonade. Man kommt unwilltürlich dazu, daß Das Aprilheft des Centralblatts für die gesammte | meter von hier entfernten Mataro eingezogen. Die Bewohner Die Vorschriften der §8. 2 und 3 finden entsprehende An- | +1 erwerben j; 18 8angehöorig lichen Behörden angebrachten Rechtsmittel ohne Erfolg geblieben find, man mit Schiller ausrufen möchte: „Deine Seele ist maît wie deine | Unterrichts-Berwaltung in Preußen, herausgegeben in dem Mataros wurden überrascht und [leisteten nur geringen Wider- wendung. R / : S N “Der Minister der geistlichen Angelegenheiten kann mit Rückfsicht oder die Frist zur (Finlegung derselben versäumt ist. : Limonade“, denn es gewinnt fast den Auschein, als ob eine gewisse | Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, | stand; die Depositengelder in den Zollkassen wurden aufgehoben, S 11. Zur Austellung an einen Knabeuseminare oder Knaben- | quf die besondecea Bedürfnisse des einzelnen Falles diesen Zeitraum 8, 13. Die Berufung ist bei dem Königlichen Gerichtshofe für

Mattigkeit der Agitation hierdurh dokumentirt wird. Meine Herren! | (Berlin, 1873. Verlag von Wilhelm Herb. Bessersche Buchhandlung) | die Stadt selbst mit einer sofort zahlbaren Kontribution von konvitte ist die Befähigung zur entsprechenden Anstellung an einem verlängern. kirche Angelegenheiten schriftlich anzumelden.

Wenn sich Jemand als politischer Agitator aufspielt, so verlange ih, | hat folgenden Inhalt: Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten. j i j S preußischen Gymnasium, zur Anstellung an einer für die theologische 3 ie Vorschriften dieses Geseßes über decn N is Vie Frist zur Anmeldung beträgt in den Fällen des Z. 10 und daß er offen und mit Muth vorgeht: den Muth verlange ih, im | Staatsausgaben für öffentlichen Unterricht. Amtliche Stellung a des 6 R as fen S cs ‘utgnal wissenschaftliche Vorbildung bestimmten Anstalt die Befähigung er- vireafitide Barbilding und le TO Kure Tee elung 8. 11 Absatz 1 ‘flir den dur die V entscheidung B eteoffenen vier Reichstag selbständig vorzutreten und seine Beschwerden vorzubringen | der kirhlichen Behörden in Beziehung auf die Schulaufsicht. Bei- blikanis Fr illionen M s E gig beil 300 re- forderlich, an ciner deutschen Staats-Universität in der Disziplin zU | quf Personen welche vor Verkündung dieses Geseßes im geistlichen Wochen. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an welchem die Ent- und fich nicht ins Schlepptau bei Verhandlungen nezmen zu lassen, | tritt der Lehrer an Königlichen Gymnafien zur allgemeinen Wittwen- publikanischen Freiwilligen estehenden Truppenabtheilung sofort lehren, für welche die Anstellung erfolgt. s L ER n Amte angestellt sind oder die Fähigkeit zur Anstellung im geistlichen scheidung mit Gründen ihm zugestellt ift.

gegen Saballs in Bewegung geseßt. Kleriker und Predigtamts-Kandidaten müssen die für Geistliche | Amte erlangt haben j 5 j Jn den Fällen des §. 11 Absaß 2 ist die Berufung an keine Friß

die das lippesche Land. nichts angehen. Hätte der Herr Abg. Haus- | Verpflegungs-Anstalt, Bezeichnung der in den 88. 15 und 24 der Außerdem ist der Minister der geistlichen Angelegenheiten ermäcz- | gebunden. L es j / ; 8 a : L L B t Für den Ober-Präsidenten beträgt die Frist, wenn ihm die Ent-

mann diesen Muth gehabt, so bin i der festen Ueberzeugung. | Prüfungs-Ordnung für Volksschullehrer genannten Aufsichtsbehörde. Konstantinopel, Mittwoch, 14. Mai. Die zur Feststel- vorgeschriebene Vorbildung E 2 :

Meine Herren! Ih habe als preußi|cher Landrath die Agitation, | Zweck der Beihülfen aus Staatsfonds für die von Armenverbänden zu | lung einer authentischen Interpretation des Kaiserlichen Firmans ä Dieselbe genügt zur luste ung an den zur theologis- praktischen | ¿igt denjenigen Personen, welhe vor Verkündung dieses Geseßes in

die in der Konfliktszeit das Land bewegte, durchgemacht, ich habe sie | unterstüßenden Personen. Rektorat 2c. bei der Universität zu Greifs- | über die Erhebung der Suezkanal - Abgaben niedergeseßte Kom- Borbildung bestimmten Anstalten. A i U ibrer Vorbildung zum geistlichen Amte vorgeschritten waren, den in scheidung als endgültige amtlich mitgetheilt ist, drei Monate, andern-

damals allerdings lebhaft bekämpft, aber ih habe Achtung gchabt | wald. Stipendien bei Ausdehnung der Studienzeit Seitens evan- | mission hat gestern ihre Aufgabe durh Annahme der folgenden De, Pur die Erhebung des Einspruchs gegen die Anstellung | ziesem Geseße vorgeschriebenen Nahweis der Vorbildung ganz oder | falls ist derselbe an feine Frist gebunden,

vor ihr und vor den großen politischen Fragen, Um die es sich damal® | gelischer Theologen. Car eres: der Zwecke der anthropologischen | Resolution für beendet erklärt: „Da erwiesenermaßen keine finden die Bestimmungen entsprechende Anwendung, welche die Er- | {{eilweise zu erlassen : ( 8, 14, Durch Einlegung der Berufung wird die Bollstreckung ) U hebung des Einspruchs gegen die Anstellung vou Geistlichen regeln 4 7 j der angefoctenen Entscheidung aufgehalten. Der Gerichtshof ift jedoch

handelte. Bei dieser Agitation handelt cs sich aber niht um solche | Gesellschaft. Wissens aftliche Prüfungs-Kommission zu Greifêwald. | Beschwerdeführer wider die Suezkanal - Taxe vorhanden (88. 15—17) A A 4 Et gei E G a Saite befugt, die vorläufige Vollstreckung zu gestatten. Andernfalls kann S Ausländer von den Erfordernissen des §. 4 diejes GesePes zu didspen]iren. ! J d Tre LNT (

ragen. Diese Agitation {reibt nur auf die Fahne cs sind das | Wittwenkassenbeitrag für Elementarlehrerstellen an höheren Unter- a af S - A j N

(uêdrücke, die wörtlich gebraucht worden find dah ut dann der | rihtsanstalten. Unterrichtssprache bei dem Religionsunterricht in | sind, besteht für die ottomanische Regierung, welche-zu der Ge- §8. 13. Werden die in den §§. 9—11 enthaltenen Vorschriften 8 27. Die in den §8. 4 und 8 dieses Gesetzes vorgeschriebene die Einstellung der Vollstreckung von dem Gerichtshofe durch Geld- Friede herbeizuführen i}, wenn der durchlauchtigste Fürst offen sein | den höheren Lehranstalten der Provinz Posen. Betheiligung jüdischer sellschaft in durchaus normalen Beziehungen steht, kein Anlaß oder die getroffenen Anordnungen der Staatsbehörden nicht befolgt, 0 | Stgatsprüfung kann mit der theologischen Prüfung verbunden werden itrafen bis zum Betrage von 1000 Thalern erzwungen werden (§: 8 Unrecht eingestehe, und sie verhöhnt jeden Versuch zur Vermittlung | Religionslehrer höherer Unterrichtsanstalten bei Feststellung der Cen- mehr, den Artikel 17 des Konzessionsfirmans zu interpretiren.“ ist der Minister der geistlichen Angelegenheiten ermächtigt, bis zur insofern vie Einrichtung diefer letzteren Prüfung und die Bildung Ler 1 As Di :

mit dem Ausdruck: „das lippeshe Volk gliche ‘noch nicht | suren. Ferienordnung in der Provinz Sachsen. Bedingung für | Herr v. Lesseps bereitet scine Abreise nah Aegypten vor, von Befolgung die der Anstalt gewidmeten Staatsmittel einzubehalten oder | Yrifungsfommissionen Behözden zusteht, deren Mitglieder sämmtlich 8. 15. Die Berufung ist innerhalb 14 Tagen nah der Anmel- dem Hunde, der die Hand küßt, die thn nit gerade | den Zutritt allgemeiner Staatsfonds zur Unterhaltung höherer Lehr- | wo er nah Frankreih gehen wird, um der nächsten Generalver- die Anstalt zu schlie : : oder theilweise vom Könige ernannt werden. ? | dung schriftlich zu rechtfertigen. Diese Frist kana auf Antrag ver- züchtigt“ E , anstalten. Scharnhorst-Siftung bei dem Gymnasium in Zeiß. | fammlung der Suezkanal-Gesellschaft beizuwohnen. Unter der angegebenen Vorausseßung und bis zu dem bezeichneten 4" 98. Die Vorschriften dieses Geseßes über das Einspruchsrecht | längert werden. :

Da, - meine Herren, hört der Kampf auf geistigem Gebiele | Normal-Etat nebst Ausführungs-Bestimmungen, betreffend die Besol- Zeitpunkte können Zöglinge der Knabenseminare uud Knabenkonvikte | p68 Staates (88. 1, 3, 10, 12 15 und 16) finden in den Fällen keine & 16. Die Anmeldung und die Rechifertigungsschrift wird der auf! Die Regierung wird sih in keiner Weije auf dem bisher be- | dungen der Direktoren, Lehrer und Lehrerinnen an den Schullehrer- von dem Besuche der Gymnasien und von der Entlassungsprüfung Viet in welchen die Anstellung dur Behörden erfolgt, deren firblichen Behörde zur Abgabe einer s{riftlichen Erklärung und Ein- folgten Wege irre machen lassen, sie wird ihrem Programme treu | und Lehrerinnen-Seminarien. Unterricht in der Pädagogik im Se- Königliche Schauspiele. ausgeschlossen und den im §. 6 erwähnten Anstalten die ertheilte An- | Mit Mieder mitt vom Könige ernannt werden B reihung der Akten innerhalb 4 Wochen zugefertigt. Die Winretthung bleiben, „geordnete verfassungsmäßige Zustände herbeizuführen“, und | minar, a und b. Geschichte der Pädagogik von Schorn. Pen- Frei t : erkennung entzogen werden. Diese Anordnungen stehen dem Minister | “8 99. Soweit die Mitwirk des Staats bei Bes .-_ | der Akten kann erzwungen werden geeignetenfalls durch Geldstrafen ie wi ierbei das ußtsei \ i F ; j \ E L De Ddo Tes eitag, 16. Mai. Opernhaus. (116. Vorftellung.) Der d :ftlichen Angelegenheiten zt 7 ___§. 29. Soweit die Mitwirkung kes aats bei Besetzung geist- C J 1 9 a ( fie wird hierbei das Bewußtsein haben, was sie “auch ihren Gegnern | sionsgeld in den Anstalten zu Déroyßig. Aufnahme Oldenburgischer ; Ak M : er geistlichen Angelegenheiten zu. licher Acmter auf Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel bis zum Betrage von 1000 Thalern (Z. 8 Abs. 2), wünscht, das Bewußtsein eines guten Gewissens. Aspiranten in die Seminarien der Provinz Schleswig-Holstein. Troubadour. Oper in A A tusik von Verdi. Ballet von Nah Errichtung eines Königlichen Gerichtshofes für die | anderweit gere elt ist, behält es dabei sein Bewenden i: N § 17, Der Gerichtshof trifft die zur Aufklärung der Sache er-

Auk ei i L . _ | Verpflichtung zur Ertheilung des Turnunterrichs in der Elementar- | P- Taglioni. Azucena: Fxl. Lammert, vom Hoftheater in Son- kirchlichen Angelegenheiten kann über die Geseßmäßigkeit der nah-| * S E A R Des ritt forderlichen Verfügungen. Die Beweisverhandlungen sind unter Zu-

uf eine Entgegnung des Abg. Herz erwiderte der Kabinets- i s Tk S ; d ls G Q L is t 9 S EN O n E Desgleichen werden die bestchenden Rechte des Staats bezüglich | 1: je Me Ee Y Minister von Flottwell: schule, E Remuneration. S A, ee e E e if iee Gr. E Manrico: Ma h ay ta P b E ie Ne E At u „A ügungen | ex Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen An- ziehung eines vereideten Protokollführers aufzunehmen. j B Z E C Q i Regi sbezirk i ebüt. una: ; idt f : ; erhalb agen ‘bei dem gedachten Ge ofe Berufung ein- | 4-x+5 A s; Eu 4 AL Donn / 2 ie j 7 E (l indi ä

Ich muß auf das Entschiedenste Protest dagegen erheben, daß ich L T is A R aektión e. Lie Mittclsbule Pa Lricte: Anfang 7 Uhr. E aranda: Be deledt werden. Durch Ginlednna derselbeu wien die Vollftreckung der stalten dur das vorliegende Geseß nicht berührt. , 18," Die Enseldang Srfotyt guy Bent Mnatiwer. Dex

: n ; B : ; e U C. DE! e L MELIG ] T 30. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist mi handlung in öffentlicher Sißung. E cine Berhöhnung des lippeshen Balkes odex seiner Berkretung, it | Lehrplan für den Religiongunterricht in der, Bone rede o | Der Glept Lusisplel (131. Abonnements - Vorstellung.) dctochtenen Anordnng over. Verfliqung nicht aufgehalten, Der | Cysführung dieses Gesebes beauftra. ist mit der | Bie Oeffentlichkeit kanu dur Beschluß des Gerichtshofes aus- irge sgesp ätte. abe mich gege für Zeichenunterricht und Realien in der einklassigen Volksschule. | Der Elephant. Lustspiel in 4 Aufzügen von G. r: Moser. Gerichtéhof kann jedoch bestimmen, daß bis zur endgültigen Entschei- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- geschlossen V auf N O 817 und erden, A

: ) T 8, 19, Zu den Verhandlungen i und 18) find der Beru-

Volkspartei, die sogenannte Rechtspartei und ihre Machinationen | Vexleißbung von Orden. ronalchronik ¿ 2 dung die Vollstreckung unterbleibe. Mr E h : E p MEEIOnA R Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. 8. 14, Knakenseminare und Knabenkonvikte (§. 9.) dürfen nicht gedrucktem Königlichen Ing ui 1873. fende und die kirchliche Behörde zuzuziehen. Dieselben fönnen si

erklärt, aber m.t keinem Worte die legale Volksvertretung, sei es die i: f Bent ( des Jahres 1836 oder 1849 verhöhnt oder in E einer Weise ge- Sonnabend , 17, Mai. Dpernhaus. (117. Vorstellung.) mehr errichtet und in die bestehenden Anstalten diejer Art neue Zög- Me B is Wilhelm. dur einen Advokaten oder Rechtsanwalt vertreten lassen. Im Fall

tadelt; zeigen Sie mir die Worte im stenographi chen Berichte. Der Wasserträger. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Che- j linge nicht mehr aufgcnoramen werden c D œir ; e | ; i i i y S è m) ) E L Bd : arck. Gr X ihres Ausbleibens wird nah Lage der Verhandlungen erkannt. Statistische Nachrichten. rubini. Constanze: Frl. Lehmann. Armand: Hr. Woworsky. Im Falle der Aufnahme neuer Zöglinge ist der Miuister der bir N Alex u Tab o CaA, "Ala t Außerdem ist der Ministe der geistlichen Angelegenheiten zu be-

Straßburg, 13. Mai. Die Zahl der neuimmatrikuli- Wasserträger Hr. Krolop. Hierauf: Solotänze und Gavotte. geistÜchen Angelegenheiten zur Schließung der betreffenden Anstalt Falk. von Kameke. Graf von Königsmarck. nahrictigen, welcher einen Beamten mit seiner Vertretung beauftragen kann. Hat der Ober-Präsident die Berufung eingelegt, so übernimmt

renden Studirenden der hiesigen Universität beträgt: 147. | Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise. befugt. . S

Landtags - Angelegenheiten. Mit 326 Studenten aus dem Vorjahre und 12 Hospitanten beziffert Im Schauspielhause. (132. Abonnements - Vorstellung.) 11], Anstellung der Geistlichen. D E L ul der von dem Minister bezeichnete Beamte die Vertretung des Beru- Berlin, 15. Mai. In der gestrigen Sißung des Hauses sid e C E it S U Sen r ee Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lin- tiv d: 15. Die e es A sind O E e Ge] 26 e D e N fir Tei os des ate S O s S -Mini tudirende (inkl. ospitanten). ergiebt sich somit für das | dau. An j : ittel-Nrei idaten, dem ein geistliches Amt übertragen werden 10 em Ober- Í ; , . 20. In dem Termin zur mündlichen Verhandlung gievt em der Abgeordneten beantwortete der Handels-Minister Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. ; Vom 12. Mai 1873. von dem Vorsitzenden des Gerichtshofes aus der Zahl feiner Mitglie-

; : ,” | laufende Semester ein Zuwachs von 77 Studirenden. Ä Präsidenten unter Bezeichnung des Amtes zu benennen. ; i Dr. Ahenbach die Interpellation des Abg. Neubourg, die Dasselbe gilt bei Verfezung eines Geistlichen in ein anderes Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. | der ernannter Referent eine Darstellung der Sache, wie sie aus den his-

Eisenbahn von Harburg nah Stade betreffend, wie folgt: Gewerbe und Handel. Redakti / : ¿ - h o8 mt ; ; ; tir: S : ; : 2 A €5 ; : ; Y d Y U ; ; l s y s y G ; i edaktion und Rendantur: Schwieger. geistliches Amt odcr bei Umwandlung einer widerruflichen Anstellung | verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den herigen Verhandlungen hervorgeht. Hierauf wird der Berufende oder dessen Die erste Frage, welche an die Königliche Staatsregierung gerichtet Wien! 14. Mai. Die „Wien. Z." veröffentlicht Folgendes : ada 9.108 Y in eine dauernde. Umfang der Monarchie, einsließlich des Jadegebiets, was ‘folgt: Nertreter, sowic der Vertreter der kirchlichen Behörde und des Mi

ist, bezieht sich auf die Gründe der Verzögerung der Ausführung des | Vom Herrn Präsidenten der Kaiserlich Königlichen Börsen kammer “s E i isenbahnbaues von Harburg nah Stade. Sofort na ) Erlaß des | sind N ermächtigt, zu erklären, daß das Gerücht, als habe die Kaifer- Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiber g. Geseßes vom 25. März 1872 hat die Königliche Bahn-Direktion zu | lich Königliche Börsenkammer oder eines ihrer Organe an einem der

Hamnover den Auftrag erhalten, mit der Fertigstellung der Borarbeiten leßtverflossenen Tage die Sistirung des Börsenverkehrs oder die „Vier Beilagen und zwar der speziellen Norarbeiten vorzugehen. Die Direftien-hat j Schließung der Börse verfügt, úicht auf Wahrheit beruht, daß die (einschließlich der Börsen-Beilage).