1873 / 116 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Inserateu-Expedition des Deutschen Reihs-Auzeigers und Kfiöniglich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilk;elm-Straße Nr. 32.

Verschiedene Bekanntmachungen.

T G

, r J Berlin-Hamburger Eisenbahn.

An Sonn- und Festtagen finden Extrazüge nah Spandau, Sceegefecld, Finkenkrug und Nauen zu ermäßigten Fahrpreisen statt : Abfahrt von Berlin 24 Uhr Nachmittags,

Rückfahrt - Nauen 84. - Abends. - - Spandau 81 und 9} Uhr Abends. Der Billetverkauf für dea Extrazug findet in Berlin auf der Ankunftsfeite des Empfangsgebäudes [tatt. Auch hälten die "m 7+ Uhr Morgens und 10 Uhr 40 Minuten Vormittags von Berlin abgehenden regelmäßigen Züge an diefen Tagen bei Finkenkrug an.

Berlin, den 12. Mai 1873. Die Direktion.

[1402]

Berlin-Pot Magdeburger Eisenbahn.

Mit dem 15. d. Mts. wird der Verkehr wegen aller Transport- gegenstände auf unserer Station Neustadt-Magdeburg eröffnet. Die Fahr- und Frachtpreise, welche leßteren in allen Verkehren , exfl. des internationalen Verkehrs, denen unserer Station Magdeburg glei sind, sind in unseren Expeditionen zu erfahren.

Berlin, d-en 12. Mai 1873.

Das Direktorium.

[M. 864]

‘L i

Magdeburg- erstädter und Magdeburg-Leipziger Eisenbahn- Gesellschaft.

Vom 1. Mai c. ab bedürfen die im direkten Verkehr zwischen Stationen der Hannoverschen Staatsbahn und Stationen diesseitiger Bahnen ausgegebenen Hin- und Rükfahrtbillets vor Antritt der Rückfahrt einer nochmaligen Abstempelung Seitens der Billet - Expe- dition derjenigen Statior, von wéicher aus die Rückfahrt stattfindet.

Magdeburg, den 18. April 1873.

Die Direktorien.

Magdeburg-Halberst Eise

Vom 15. d. M. findet zwischen Berlin (Lehrter Be und den Stationen Achim, Sebaldsbrück, Bremen, Burg-Lefum, Bre- merhafen, Geestemünde, Verden, Emden, resp. den Oldenburgischen Stationen via Uelzen-Langwedel, sowie Hamburg via Uelzen anderer- seits eine direkte Beförderung von Eilgütern statt. j ;

Die zur Erhebung kommenden Tarifsäße find bei unserer Eilgut- Expedition zu Berlin (Lehrter Bahnhof) zu erfragen.

Magdeburg, den 4. Mai 1873.

Direktorinur.

[M. 851]

rstädter und

Magdeburg-Eöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn.

Am 15. Mai cer. werden die Strecken Salzwedel-Uelzen und Uelzen-Langwedel auth für den Personen-Berkehr eröffnet. Von diesem Tage ab findet daher über gedahte Bahnstrecken eine Personen- und Gepäck -Beförderung, sowohl im Lokal - Verkehre zwischen den Stationen der Magdeburg-Halberstädter Bahnstrecke, als auch im direkten Verkehr zwischen den Stationen:

Berlin (Lehrter Bahnhof), Spandau (Magdeburg-Halberstädter Bahnhof), Rathenow, Stendal, Wittenberge, Magdeburg, Salz- wedel, Uelzen, Soltau, Halle, Leipzig: einerseits und den Stationen: Bremen, Gestemünde, Oldenburg, Wilhelmshafen, Leer, Gls- fleth, Brake Emden, Hamburg, Harburg, Lüneburg, Verden andererseits ; : ferner zwischen den Stationen: Bremen, Geestemünde, Oldenburg, Wilhelmshaven, fleth, Brake und Emden einerseits, und den Stationen: B Hamburg, resp. Harburg ‘und Lüneburg andererseits, statt. i J T 4 ú

Näheres ergeben die auf den Stationen aushängenden Fahrpläne, sowie die Tarife. # L i Magdeburg, den 4. Mai 1873.

Direktorium.

Leer, Els-

1. Steckbriefe und UntersuGungs-Sacken. 2. Haadels-Register

3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- | ladungen u. dergl.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 1c.

“Stuttgart

Deffentlicher Anzeiger.

5. Verloesung, Amortisation, Zinszahlung u. f. wo 6

j

j

j

von öffentlihen Papieren.

handet. 7, Verschiedene Bekanntmachungen. 8. Literarische Anzeigen.

. Anduftrielle Etabliffements, Fabriken und Groß-

K

Fe erate nimmt andieautorisirte Annoncen-Expedition ven

udolf Mosse in Serlin, Leipzig, amburg, Frank-

5

Berliner Verbindungsbahn. Fahrplan vom 15. Mai 1873 ab.

furt a. M., Breslau, ja Aäruberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

le,

Prag, Wien, München,

pon ————

Von (Lehrter Bahnhof) Moabit nah Schöneberg (Potsdamer Bahnhof).

Von (Potsdamer Bahnhof)

Stationen. Derotienzus Nr.

11. | 138,4

So

5.

Stationen. | 9 F

6

Schöneberg nach Moabit (Lehrter ahnhof).

Personenzug Nr. F S 4 10

1A 4 | 16:

——

N. M.N. M. N M.N 3.39 | 5.39 j

N.M 223

V:

S S S

—AIaaA na alf O a V5 I D D

Lehrter Bahf. Abf. Moabit Ank. Moabit Abf. Wedding é Gesundbrunren , riedrichsberg , Stralau Ank.

A BWETS

V3 VI N

O 0 s O D

Cn H Do U O R D A N H B Uo DO D A * AVWNNNOAAD

otédam. Bhf. Af. Schöneberg Ank. 1 OBE Tempelhof , Rirdorf s Görl. Ansch{[l. Ank.

V M. V.

1 21 | 29] 3

| 931! 1.58 40! 9.37! [4383| 945 2

12

—KM N M NM. N. M.N. M N.M. 2920| 147| 350 | 928 155|

9.24 3.58 | 5.32 . 2 5.36 . 8| 5.42 .16 | 5.51 | 59.99 |

| | |

», £) (N. M. Bhf. ch0 Abf. Stralau E

u A ) . 1 M. Bhf. Ank.

es

ck (L)

G

-

L [90900000

ISALA f D s D

D Gn en N C

-—

——_

Märkisch

7.57

O

Görlis. Bhf. Abf.

S Hck

Ar O Þck V9 O O1 1 D

| | | |

E

(C) Niederschl

—_ e; i M o o

0 5A

Qn N 00D

S C

7.50 10.29 1a.

ißer Anichlu Ank

Ito O J & D

Ler? T e G G P Da So O

d N

|

|

|

o Lo v en n

en

D

| l bo

—A

Or-

hn

_. (Görliß. Bhf. ck _Abf. do. Anschluß Ank.

o. do. Abf. do. Bhf. Ank.

erlin-G lißer Ba R S D E

4 B

G C N Cn j O9 1 A DO S INSD G

. Bhf.

NAbf. Stralau Ank. do. Abf. N. M. Bhf. E Ank.

Niederschlef.

Märkische B.

enen

2 Bs Do [S r en ip

Do A 0D de] D Non

rz:

G

Rirxdorf E

Tempelhof ,y

Schöneberg Ank. Abf.

Bhf. Ank.

rlißer Anschlß. Abf.

G Ab D

10.36 10.45 10.49 10.52

110.11 | 3.18 | 14 110.15 | 3.22/ 4. 17 110.18 | 3.25 | 442! | j j i 25 [10.26 | 3.32 | 4.50, 11.

t —-

R RNE A On

V Potsdamer

N RRRRD R 0D M9IININA [0A

Cn n O —— 4 en

o 4 0% N

f

Stralau Abf. Friedrihsberg , Gesundbrunnen Abf. Wedding ¿ Moabit Z

Leh rter Bhf. Ank.

O [i M O0 5 Do A [S0 H I. _—ILISI

N Sr

RNRRRA C O4“

—— 00 00 00 00 99

V I LO S O 1h D

j

DO O O RODO “DODSEDO DODO O F RO

Qo oto L No I M Ob DNRO No C0 Do

A T Eo

RRRRD N FDARARn [P Uo Wo DD

n Un j f Uo DODOI bo o. B Go Ph lfde I SDE. P (Es P jf Je

S

Bemerkungen: Alle Züge führen nur 11, und 111. Wogenklasse. Zug 1 beginnt in Moabit, Zug 2 in Schöneberg. Die Züge

13 und 16 fallen an den Sonn- und Festtagen zwischen Schöneberg und Potédamer Bahnhof aus. Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkishen Eisenbahn.

rar v S

z SIZ

“Berlin-Potódam- M

——— Mit dem 15. d. M. wird unsere neue Strecke Burg:Ccntralbahnhof Magdeb tritt auf unseren Linien und den Anschlußbahnen ein neuer Fahrplan in Kraft, durch

Westen und Süden Deutschlands und umgekehrt hergestellt werden.

Die Beförderung in der Richtung ab Berlin findet, wie folgt ftatt: A4. Bon Berlin über Magdeburg nah Braunschweig, Hannover, Bremen bezw. Cöln und weiter.

Pers.-Zug. A 10.

Berl i n (Potsdamer Bahnhof) Abfahrt . Magdeburg. E N

1 : j E G Bit. Brauns Met L E t 08

; Rotterdam (via Salzbergen) . . Hannover Abfahrt . R

ondon Ankunft .

B, Bon Berlin über Magdeburg, Boerssum (nac

i Per).-Zug. Schnellzug. Berlin (Potsdamer Bahnhof) Abfahrt 6. —. Vm. 2. 45. Bm. Magdeburg .. —. . e210. 11 6. Vin. Harzb urg Ankunft L 2 N 1,22. Nm Deut ¿ 11/45: Ab: 8. 18. Ab. Aachen á ; 10. 4. Ab. Brüssel x 5, —. V. Antwerpen -— Ostende , 52, Vi. London 5. 40. Nm. Paris 10. 15. Vim.

E

Berlin (Potsdamer Bahnhof) . Abfahrt Magdeburg ee A Cassel . S : Ankunft G E E ; So n + ¿ a Frankfurt a. M. .

Wiesbaden : M Straßburg via Mainz Heidelberg - é L E S N Straßburg via Kehl .

Bel ; Saarbrücken

Meß .

Q n S U:

chnellzug.

e 1E Hannover Antunst L 90, L

Bremen Ankunft . N30 N 4 2: 25 1 . U. y .

C E C o L A D L Ls M L S 10.

—.Verin. 3 192 6 M4. 8 10 Nit. 10: 8 S

20. y

18.

9 .

Pers.-Zu

g. Nm.

9 1 10. 40. é 12.715;

6. 45. Vin. 9. 50

10, 30. Ab. 12. 45.

39. Ab.

15. Vm. -— 5. 40. Nm.

12. 5. Nm.

eburger Eisenbahn.

urg dem Personen-Verkehr übergeben. welchen auch neue Verbindungen von Berlin nah dem

Mit diesem Tage

Pers.-Zug. Cour.-Zug. erf.-Zug. 6. 45. Ab. A S Ab,

3. ck. Vin Nl 5 20 7 B 0

y E Be

E 5. 25. Nm-

Bm A

Ab

56

Harzburg), Kreiensen, Deuß, Aachen und weiter.

ers.-Zug.

Cour.

. —, Nm. 10. —. Ab

18, N En 35 Ab:

Schnellzug. 8. 45. Vi. B . 50. Nm. 9, 20. Ab. E O Q a0

. 36. Vi. . 20. Ab. 2 55. Vin. O B06 D

8. 20. 9. 54. 2, 56. 5, 40, Nm 5 5N 9, 5.

Bm. Bm. Nm.

Nachts Ab.

C. Von Berlin über Magdeburg, Kreiensen nah Cassel, Ems, Coblenz, Frau!furt a.

-Zug, Pers.-Zug. . Ab. 11. —. Ab. 19. Abk. 3. —. Nachts

5, 40, Nm. 7. 40. Nm.

Courier-Z

10.

12. 9 FE 11:

9.

Ab

Pers.-Zug.

6. —. Vin. 9. 12. Vim.

Pecs.-Zug.

1. —, Nm. 5, 10. Nm.

E E T4 E

M. und weiter.

ug.

19. Vi.

E

10. 54. 40.

07.

10. 5 12 2. 9 3 7 4 6

. 0. 43. . 30.

5.

. 48. 10: . 90, . 50.

5 E N

Er S

In dem Scnellzuge 8. 45 Vormittags und dem Courierzuge 10 Ubr Abends ab Berlin laufen durchgehende Wagen

Berlin-Aackchen und

der Strecke Berlin-Fran

ffurt a. M.

und in dem Courierzuge 10 Uhr Abends ab Berlin auch durchgehende Wagen auf der Strecke Berlin-Ostende.

Für alle Züge werden direkte Billets ausgegeben. Berlin, den 8. Mai 1873.

Das Direktorium.

[M 466] Zwizchen Cöln und Coblenz.

Bad Neuenahr

im romantisecehen Ahrtihale. Warme alkalizche Quellen, reich an Kohlensäure, besonders erfolgreich bei Gallenstein, Gries, Diabetes, allen chronischen Leiden

der Yerdauungs- & Respirations-Organe,

Station Remagen.

bei Rheumatizmus & Frauenkrankheiten, Das Kurhôtel mit Tarifpreizgen und mit Post- und Telegraphenbureau steht mit den Badehäasern in direkter Verbindung. Näheres durch die Direktion,

-Anzeiger

scher Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 2Sgr: SPf.

für das Vierteljahr. pes für den Raum einer Dru

Berlin, Freitag,

¿2 116,

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: Dem Königlich da IGeN Oberst-Lieutenant Kessels, Com- mandeur des 2. Lancier-Regiments, den Rothen Atler-Orden dritter Klasse; dem Geheimen Kommerzien-Rath F. A. Lühdorf zu Hamburg | den Rothen Adler-Orden vierter Klasse und dem französfishen Schiffekapitän René Cabon zu Loquirec den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Neich.

Gesetz, fetreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener eder vernichteter Schuldurkunden des Norddeutschen B„ndes und des Deutschen Reichs.

: Vom 12. Mai 1873. _ i Wir Wilhelm, vvn Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. Ï verordnen im Namen des Deutschen Reichs, na crfolgter Zustimmung des Buntesrathes und des Reichstages, was folgt: : ___§. 1. Das im §. 6 des Gesehes, betreffend ben außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes, vom 9. November 1867 (Bundesgeseßbl. S. 157) vorgeschriebene Verfahrcn findet mit den i den nachfolgenden Paragraphen bestimmten Maßgaben auf solche ver- lorene oder vernichtete Schuldverschreibungen und Schaßanweisungen des Nordbeutschen Bundes und des Deutschen Reichs Anwendung, welche entweder niemals mit Zinéfcheinen verseben waren oder zu con bereits abgelegten Theile “der Bundes- oder Reichss{huld cehsren. s §. 2, Das gerichtlihe Aufgebot wird ohne vorgängige Bekannt- machung der Reichsschuldenverwaltung auf Grund eincs Zeugnisses der leßteren darüber, daß die dur die verleren gegangene Urkünde verbriefte Schuld in ihren Büchern oder Etats noch offen stehe, erlaffen. 8. 3. Der Aufgebotstermin wird, mit zwölfmonatlicher Frist anberaumt. E i 4. Ist das. Aufgebot ohne Erfolg geblieben, und wird dem- von der Reid nverwaltung unter Wiederholung des im

b Urkunde

tas

Die nad es ovember 1867 Und

T Dem gegenwärtigen Geseße erforderlihen Bekanntmachungen er-

folgen durch den Deutschen Neichsauzeiger und durch je éine der in

n a. M., Augsburg, Leipzig und Hamburg erscheinenden

a deren Bestimmung der Reichsshuldenverwaltung Üüber- assen ist.

8. 6. An Stelle der amortisirten Schuldverschreibung oder Schaßanweisung wird eine neue nit ausgefertigt, wenn die Ver- briefung des bezüglichen Theils der Bundes- oder Reichsschuld bereits geschlossen ift. In diesem Falle hat die Reichsschuldenverwaltung einer von ihr zu beglautigenden Abschrift der mit dem Atteste der Rechtskraft verseheyen Ausfertigung des Amortisations-E:kenntnisses, welhe leßtere bei ihren Akten aufzubewahren iît, ein Anerkenntniß der durch die amortisirte Urkunde verbrieften Forderung beizufügen. In dieses Anerkenntniß ist möglichst der vollständige Inhalt der amor- tisirten/ Urkunde und die Erklärung aufzunehmen, daß die Zahlung des Kapitals und, soweit der Gläubiger Zinsen zu fordern berechtigt ist, au dieser von Seiten der Reichsschuldenverwaltung an den Inhaber des Anerkenntnisses ohne weitere Legitimation desselben mit voller Wirkung geschehen werde. _ : : z

Urkundlib unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 12. Mai 1873.

(L. S.) Wilhelm. | Fürst von Bismarck.

Königreich Preufen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Wirklichen Forstmeister bei der Hofkammer der König- lihen Familiengüter von Spankeren den Charakter als Dber- Forstmeister und dem bei derselben als Forstinspektions-Beamten angestellten bisherigen Oberförster zu Bischdorf von Siera- kowski den Charafter als Forstmeister, sowie

Dem Vergolder-Meister Julius Noack_ zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof-Vergolders zu. verleihen; und

Den Kreisgerichts-Direktor Reih zu Freistadt in Schlesien als Direktor an das hiesige Stadtgericht zu verseßen.

Gescet, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. Vom 12. Mati-1873. IVilhelm, von Gottes Enaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustinnmung beider Häuser des Monarchie, was folgt: : 8. 1. Den unmittelbaren Staatsbeamten, welche eine etats- mäßige Stelle bekleiden und ihre Besoldung aus der Staats- fasse beziehen, ferner den Lehrern und Beamten“ der Universi- täten und derjenigen Unterrihts- und sonstigen Anstalten, - bei welchen ‘die Gewährung der erforderlichen Unterhaltungszuschüsse aus\chließlich dem Staate obliegt, wird vom 1. Januar 1873

Wir

Landtages der

“ab ein Wohnungsgeldzushuß nah Maßgabe des diesem Gesetze i FeT (a) Tarifs gewährt. i

t

ex Wohnuüngsgeldzushúß wird auch denjenigen unmittel- baren Staatsbeamten gewährt, - welche bei der Ümgestaltung der Behörden in den neuen Provinzen etatsmäßige Stellen verloren

L M und zux Zeit noch außeretatsmäßig im unmittelbaren

taatsdienst beschäftigt werden.

8. 2. Für den zu gewährenden Wohnungsgeldzuschuß ift

der mit der Amtsstellung verbundene Dienstrang, nicht der einem

Beamten etwa persönlich beigelegte höhere Rang, maßgebend. Beamte, welche nach ihrer Dienfftstellung zwischen den Ab-

AtlePost-Anstalten des In- und Auslandes ncymen | i : O ! Sestzlluúq an; für Aerlin außer den iesigen 4 P E Li F } Postanstalten auc die Expedition: attet

R ——— a —————————————————=--

S S

theilungen des Tarifs rangiren, werden der entsprechenden nie- deren Abtheilung zugerechnet. : Für folche Beamte und rer, welchen ein bestimmter Dienstrang nicht beigelegt is, wird durch den Ressortchef im Einvernehmen mit dem Finanz-Minister festgesetzt, welcher der im Tarif bestimmten Beamtenklassen dieselben beizuzählen sind. Die Stellung der Orte in den verschiedenen Servisklassen bestimmt sih nah der Klasseneintheilung, wie fie in Gemäßheit des S. 3 des Reichsgesezes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes (Bundesgeseßblatt S. 523), jeweilig in Geltung ist. | Bei Veränderungen in der Klasseneintheilung kommt, von dem auf die Publikation der Veränderung folgenden Kalender- quartal qu: 9 danach si erg e veränderte Saß des Woh- ramgs8geldzushufses in Anwendung.. S. 3.. Bei Verfezungen erlischt der Anspruch auf den dem bisherigen amtlihen Wohnorte entsprehenden Saß des Woh- nungsgeldzuschusses mit dem Zeitpunkte, zu welchem der Bezug der Besoldung aus der bisherigen Dienststelle aufhört.

Die bei einer Verseßung an einen Ort einer geringeren Servisklafse eintretende Verminderung des Wohnungsgeldzushu}ses wird als eine Verkürzung des Diensteinkommens (§. 53 des Gesebes, betreffend die Dienstvergeheu der Richter und die un- freiwillige Versezung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 7. Mai 1851, Geseh - Sammlung S. 218, und §. 87 _ des Geseßes, betreffend die Dienstvergehen der nit ricterlihen Beamte, vom 21. Iuli 1852, Geseß- Sammlung S. 465) nicht 0 4 8. 4. Dex Wohn Beamte, welche Die selben Miethsent

5 R

Guß wird nicht gewährt an nnehaben, oder anstatt der-

‘affenen Dienstwohnungen zu. entrichten haben, werden von dem im 8. 1 bestimmten Zeitpunkte ab um. den Betrag des Wohnungsgeldzushüfses gekürzt.

5. Beamte, welhe mehrere Aemter bekleiden, crhalten den Wohnungsgeldzushuß nur éin Mal und zwar für das- jenige Amt, welches auf deg, höhsten Saß Anspruch giebt.

S. 6. Bei der Feststellung der Umzugskosten-Vergütungen

(§. 4 des Allerhöchsien Erlasses vom 26. März 1855. Geseßz- Sammlung S. 190) bleibt der Wohnungsgeldzushuß außer Ansaß.

| Bei Bemessung der Pension (H. 10 des Geseßes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872. Geseß-Sam:nlung S. 268) wird der Durch- \schnitts\saß des Wohnungsgeldzushusses für die Servisklassen 1. bis V. in Anrehnung - gebraht. Dieser Say gilt auch für diejenigen Beamten, welche eine Dienstwohnung beziehungsweise eine Miethsentshädigung erhalten. Im Uebrigen gilt der Woh- nungsgeldzuschuß in allen Beziehungen mit der im 8. 3 Abs. 2 bestimmten Maßgabe als ein Theil der Besoldung.

--&. 7. Dieses Geseh findet keine Anwendung auf die gesandt- schaftlichen Beamten, sowie auf Beamte in Dienststellungen, wie fie im 8. 5 des allegirten Gescßes vom 27. März 1872 be- zeihnet find. :

- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den ‘12. Mai 1873. L Wilhelm. Gr. von Roon. Fürst von Bismarck. Gr. von Igzenplißt. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. Falk. i von Kameke. Gr. von Königsmarck.

4 a, - Ta LUN

Jahresbetrag des Wohnungsgeldzuschusses in den Orten der Servisklasse:

Vi Thta:

Bezeichnung der Beamten. : - E Berlin L | IL | m.-| V.

| Tun: | Jdr | d . Bêamte der ersten n Rangklafse 2} 500} 400 . Beâmte der 2. u. 3. | j Rangklasse ¡4400| 300 [2 . Beamte der-4. u 5. | | 300 |- 220 |

| 200 | 180

Rangklafse . Beamte, welche zwi- |- {en den Bèamten der 5. Rangklasse f und den Subaltèrnen derProvinñzialßehör- den rangiren; Sub- - alternbeamtezweiter Klasse bei deú Cen- tralbehörden,-Sub- alternbeamte bei deni Provinzial- u. Lokal- behörden . 4

; 180 | 144 | 120 | 100 | 72 | 60 V. Unterbeamte .

90 | 601.0 a4 9

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche E Arbeiten. Dem Königlichen Kreis-Baumeister Schw al m zu Kiel ift,

den 16, Mai, Abends.

ite. für die ihnen} i uf hnen.4, fang des preußischen

ansiati der Kreis-Baumeisterstelle zu Melsungen, die inzwischen vakant gewordene Kreis-Baumeisterstelle zu Carthaus, Regie- rungsbezirks Danzig, verliehen worden. Dem C. H. Bernhardt zu Döbeln ist unter dem 13. Mai 1873 ein Patent auf einen Schraubenshlü}sel in der durch Zeichnung und -- Módell. nachgewiesenen Zusammenfezung auf drei Jahre, ‘von jenen Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem Wagenfabrikanten H. C. Marx in Detmold if untex dem 13. Mai 1878 ein Patent auf ein Vördergélenk für Wagen in der durch Zeitung und Beschreibung nahgewiesenen Zusammenseßung, - ohne Jemanden in der Benußung bekannter Theile zu be- \hränfen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerehnet, und für den Umfang des preußishen Staats ertheilt worden. Dem Freiherrn von Schenck und. Wilhelm Maurer in Wien ift unter dem 12. Mai d. I. ein Patent : auf einen als neu und eigenthümtih erachteten Expansions- Regulator, in der durh Zeihnung und Beschreibung er- läfitexrien Konstruktion, ohne Iemauden in der Anwendung bekannter Theile desselben zu beshränfen, auf drei Jahrè, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem A. Wilke zu Braunschweig is unter dem 13. Mai 1873 ein Patent auf eine beweglihe Bedachung an Eisenbahn-SGüterwagen in der durch Zeichnung: und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in der Anwendung be- , kannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Un- i “Staats ertheilt. worden.

Juftiz-Minifterium.

Die Advokaten Werner und Cleves in Hannover find zu Anmwvalten bei dem dortigen Königlichen Obergericht, mit An- weisung ihres Wohnsißes daselbst, ernannt worden.

Der Kreisrichter Pehlemann in Pillfallen is zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgericht in Anklam und zugleich zum Notar im Departement ‘des Appellationsgérihts zu Stettin mit An- weisung seines Wöhnsißes in Swinemünde ernannt worden.

Ab gereist: Se. Excellenz der Herr Staats- und Minifter der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. Falk, nah der Provinz Hessen.

Das 15. Stü der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter: j Nr. 8128 das Gesetz, betreffend die Gewährung von Woh- nungsgeldzushüfsen an die unmittelbaren Staatsbeamten. Vom 12. Mai 1873. Berlin, den 16. Mai 1873. Königliches Geseßz-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preuféen. Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute im Laufe des Tages Se. Königliche Hoheit den Prinzen Adalbert und hörten die Vorträge der Generale von Kameke und Albedyll, - sowie des Ministers Grafen zu Eulenburg.

Se. Kaiserlihe und- Königliche Hoheit - der Kronprinz nahm am 13. d. M. an dem Gala-Diner Theil welches im Ceremoniensaale der Hofburg zu Wien stattfand. (

Gestern Mittags machie Se. Kaiserlißhe und Königliche Hoheit laut telegraphischer Meldung der Ausstellung einen Be- such. Zu dem Dejeuner, welhes in dem für die deutschen Fürsten bestimmten Pavillon eingenommen wurde, waren 40 Ein- ladungen ergangen.

Der Bundesrath hielt gestern uater Vorsiß des Staats-Ministers Delbrück die 23. Plenarsißzung. Es fand eine Besprehung statt über die Beschlüsse des Reichstags zu dem Geseßentwurf, betreffend die Gründung 2c. des Reichs-Invaliden- fonds, und wurden hierauf Aus\schußberichte erstattet über a. die

Beschlüsse des Reichstags zu dem Geseßentwurfe über die Reichs-

verhältnisse der zum dienstlihen Gcbrauche einer Reichsverwal- tung bestimmten „Gegenstände, þ. die Vorlage, betreffend den Gesezentwurf wegen der Verwaltung der Einnahmen und Aus- gabén des Reichs, c. die Nachweisung der verschiedenen Einnah- men Anlage XIU. des Etats —, d. die Belegung von Rizebüttel-Cuxhaven mit Garnison, e. die Mehrausgaben der Kriegs-Ministerien aus Anlaß der erweiterten Dienstgeschäfte in ÎInvaliden-Angelegenheiten. Sodann kamen cinige Eingaben zur Vorlage.

Die vereinigten A us\chüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Rehnungswesen, \#o- wie der Aus\huß für Rehnungswesen hielten heute Sißungen.

s