1873 / 116 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

e A wie “cin R E E Aer É I T B SDS- G blt A Mera

Hätteu, wona gegenwärtig in der Ha" wptsache das EifenLalnwesen sih in den Händen des Staats bereits l efände, fo glaube ich die gegen- wärtige Stimmung ebenfalls rihtig zu taxiren, daß man dann zu dem Wunsche gelangen würd-, daß der. Staat auch fernerhin das Eisen- bahnwesen in der Hand behalte. So sind aber die Verhältnisse nicht beschaffen, sie haben fi anders gestaltet, und, wie gesagt, wir müssen mit den positiven Verhältniss n rechnen. Wir wollen dabei, meine Herren, auch Folgendes nick&,t vergessen: wir find jeßt in der Jülle des Geldes, _es Hat aber auch andere Zeiten ge- geben, wo der Staat im Besiß geringer Mittel war, wo der Staat mit den größten Anstrengungen seinerseits nicht dahin hätte gelangen könn- 4, Eisenbahnen anzulegen, deren das Land doch nothwendig bedurfte, In diesen Zeiten, meine Herren, war es das Privatkapital, welch es nüßlihe Einrichtungez in unserem Lande hervorrief. Wir werde’ a auf diese Zeiten, wenu au einzelne Uchbel- stände eingetreten jein mögen, die wir beklagen, jederzeit dankbar zu- rückblicken müssen. (Fs ist nicht gewiß, wir haben es nicht in der Hand, ob nicht ähn liche Zustände staatlicher Kapitalarmuth wicder eintreten können, uy,.d wir werden dann gewiß fehr gern zurügreifen auf die Energie, die Thalkraft und die Intelligenz der Privaten. Zweitens, meine ‘derren, ist doch au niht zu vergessen, daß, wenn die Privatbahnen in der heutigen Zeit viele gewichtige Gegner haben mögen, andererseits eine Reihe nüßliher Einrichtungen gerade auf die Jni- tiative der Privateisenbahngesellshaften in der Vergangenheit zurück- zuführen ist. Jch muß ferner betonen, daß, wenn Staatseifenbahnen nach d:x heutigen Stimmnng des Landes wohl die meisten Freunde haben mögen, wir doch andererseits niht vergessen dürfen, daß, wenn staatlicher Eifenbahn-Gen crbebetrieb von Anfang an existirt hätte, ohne daß ihm das belebende Element der Privatthätigkeit zur Seite gestanden, die Gefahr nahe gelegen haben würde, daß ein Erschlaffen, ein Ermüden eingetreten, daß die Sache in rein bureaukratis{chen For- men lahmgelegt worden wäre. Steht neben dem Staatsbetrieb ein eifrig strebender Privatunternehmer, der seine Interessen geltend zu machen sucht, fo ist dieser zugleich der eifrigste Förderer auch der staatlichen Unternehmungen. i S á

Meine Herren! Wenn nun die Verhältnisse fo liegen, so glaube ich allerdings, wird keine Regierung, wenigstens während der gegen- wärtigen Generation in der Lage sein können, vor die Landes- vertretung einfah mit der Erklärung zu treten oder umgekehrt keine Landesvertretung vor die Regierung, indem sie sagt: Wähle, Staats- eisenbahnbau hier, Privateijenbahnbau und Botrieb dort! Ich be- trachte dies als eine Frage, die für uns Alle ausgeschlossen ist.

Auf der anderen Seite will ich keineswegs verkennen, daß wir bei einer fünftigen Eisenbahngecseßgebung ernstlich zu erwägen haben werden, ob Jene an fi segensreihen Bestimmungen der Vergangen- beit nit wieder herzustellen oder zu verbessern sind, welche darauf abzielten, durch gewisse Einnahmen das in den Privateisenbahnen steckende Kapital allmählich zu amortisiren. Jch bin ferner der Mei- nung, daß die künftige Eisenbahngeseßgebung sich wohl zu demselben Grundsaße bekennen wird, welchen die Eisenbahngeseßgebungen mancher größeren Länder enthalten,“ daß man nämlich eine Eisenbahnkonzefsion nicht auf ewig, sondern nur auf cine bestimmte, angemessen zu regu- lirende Zeit ertheilt, nach deren Ablauf das Eisenbahnunternehmen nit gegen Entschädigung, sondern in der Hauptsache gratis an den Staat fällt. Das find Fragen, die wir indeß in“ der That erst in Zukanft zu erwägen haben werden.

Run könnte man mit Rücksicht auf die eben von mir entwickelten Gesichtspunkte, mit Rüfsicht daranf, daß wir ja noch den Ausspruch der Kommission zu erwarten haben, welche von Sr. Majestät dem Kaiser und König unter Mitwirkung dieses Hauses niedergeseßt ift, geltend machen: Warte auch hier ab, welches Votum Seitens der Kom- mission in der vorliegenden Frage gegeben werden mag, und lege einen Plan darüber vor, wie Du Dirin Zukunft das Staatseisenbahnncb gestaltet denkst. Jch verkenne keineswegs, meine Herren, daß, wenn ctwa Seitens der erwähnten Kommission der Wunsch und der Antrag an die König- liche Staatsregierung gerichtet werden möchte, daß vor dem Lande

flargestellt wecden möge, welhe Absichten im Einzelnen rücksichtlich"

des Staatseisenbahnnetes bestehen, die Königliche Staatsregierung sich schwerlich, soweit ih dies übersehe, einem jolchek Antrage zu wider- seßen hat. Ich halte cs nicht für unberehtigt, daß das Land klar jche, was die Regierung im Einzelnen beabsichtigt. Aber wenn ich derartigen Wünschen eine gewisse Berechtigung nicht absprechen will, so handelt es sih bei der zur Debatte stehenden Vorlage doch um Bestimmungen, welche als Minimalforderungen jede an diesem Platze stehende Regierung aufstellen durfte. Wenn ih ausgesprochen habe, es könne dic Tendenz weder dieses Hauses noch der Königlichen Staatsregierung sein, einen s{chädlichen Druck auf das Privat-Eisen- bahnwesen ausuben, dasselbe erdrücken zu wollen, so ist auf der andern Seite zu beachten, daß auch berechtigte Forderungen rücksichtlich des Staatseisenbahnbetriebes bestehen. Zu diesen berehtigten Forderunge rechne ich, daß das hohe Kapital, welches der Staat in seinen Eijen- bahnen angelegt hat, nicht durch Anlage von Privat-Eisenbahnen völlig unrentabel und nußlos gemacht werde. Der Staat hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Eisenbahnznlagen, die er geschaffen hat, für die Landesinteressen nüßlich bleiben. Zweitens aber glaube icd, daß, wenn ich es für nicht unerwünscht erklärt habe, daß die Staatsindustrie stets in dem Leben, in der Bewegung der Privat- indu'trie einen treibenden Stachel finde, es kein Gebiet geben dürfte, wo es nothwendiger sein möchte, wenn man nicht direkt Seitens des Staats in allen Punkten in das Privatgewerbewesen eingreifen will, daß gerade die staatlihe Konkurrenz eine gesunde Entwicke- lung des Privatbetriebes herbeiführe und fordere. Es ist nicht un- richtig, wenn schon in der Vorlage gesagt wird, die Staats-Eisenbah- nen jollen in gewisser Art der Regulator für die Privat-Eisenbahnen sein. Es ist dies ein Gesichtspunkt, welcher, wie ich glaube, stets der preußischen Landesvertretung , resp. der preußischen Staatsregierung vorgeshwebt hat. Man hat nur nicht dieses System bisher zu einem klaren und thatsählichen Ausdruck bringen können. Die gegenwärtige Vorlage und gerade diejenige Position, welche in erster Linie. zur De- batte steht, ist eine solche, w.\&%: den erwähnten Gesichtspunkt ins Auge faßt und einen Regulx!ec des Verkehrswesens nah einer be- stimmten Richtung hin Herstell-a will, Jch hoffe, daß in dieser grund- säßlichen Beziehung: die Vorlage sich des Beifalls des Hohen Hauses erfreuen wird. ;

Die speziellen Gründe, welche für die Vorlage und es ist mir wohl hier gestattet, mit einigen Worten die übrigen Positionen zu berühren die speziellen Gründe, welche für die Vorlage sprechen möchten, bestehen darin, daß zunächst einige Positionen sich in der- jelben vorfinden, wie Beschaffung von Betriebsmaterial, Herstellung zweiter Geleise, Herstellung und Erweiterung von Bahnhöfen und dergleichen, bei denen Regierung und Landesvertretung fich in der That einer shweren Verantwortung \chuldig machen würden, wenn fie ihre Beihülfe unter den gegenwärtigen Verhältnissen versagen wollten. Es finden sich abec auch andere Positionen, darunter und zwar speziell unter Nr. 1 die Bahn von Saarbrücken durch das Fishbachthal na Neunkirchen mit einer Abzweigung in das Trenfkel- bachthal, bei welcher das Hohe Haus dur diejenigen Bewilligungen, die es für den Bergbau seinerseits gemacht hat, in gewisser Weise bereits eagagirt ist. Denn es hieße in der That, jenes Küpital, welches das Haus auf den Bergbau verwandt wissen will, lahmlegen,- wenn man die Mittel zur Herstellung dieser Eisenbahn versagen wollte. Ferner find Forderungen vorhanden, welche sich auf die westfälische Eisenbahn beziehen und bei denen nah Auseinanderseßung der Motive es nicht zweifelhaft sein kann, daß, wenn diese Anforderungen versagt würden, einem staatlichen Unternehmen die Existenzfähigkeit geraubt wäre. Es erscheint daher wünschenswerth, daß das Hohe Haus bei Ne gf vieeta fich zu der Bewilligung "ents ieße. Die Vahn vou Harburg nah Hannover kommt gleichfalls aus dem Gefichtspunkte in Betracht, daß, wenn das Hohe Haus die Bewilli- gung versagen sollte, in der That der Erfolg zu erwarten sein würde,

daß cine bereits bestehende Staatsunternehmung durch eine Privat- unteruchmung absorbirt und vernichtet werde. Wichtig sind und vor Allem wird fich ja die ganze Diskussiort mig! zuspißen die beiden Positionen Ta, und b. Der Herr Präfident hat bereits diese Positionen zusammengefaßt; es ift das auch der Standpunkt der

Köaiglichen Stagak8regierung, sie kann von dem Gesichtêpunkt nicht abgehen, daß es sich hier um eine zusammenhängende Linie handele, die, wenn der Zweck, der angestrebt worden ist, erreiht werden oll, auch zusammen bewilligt werden muß. Die Linie von Coblenz bis Trier kann nach den angestellten Ermittelungen den Etfolg nicht haben, dem Staate cine Rente zu bringen. Es handelt sich. um eine Linie, welche von wesentlich militärisher und wirthschaftliher Wichtigkeit in dem Falle sein wird, wenn sie in Zusammenhang geseßt ist mit dem östlihen Eisenbahnneß, wenn jene große Verbindung hergestellt wird von Eydtkuhnen bis nach Mebt- Der gegenwärtige Zustand, wo das öôstlihe Staats-Eisenbahnneß von unserm westliben Eisenbahnueß durch eine Entfernung von praeter propter 30—40 Meilen getrennt ist, erscheint in der That als ein unhaltbarer.. Es ist noth- wendig, es liegt ein gewisser Zwang vor, diese Verbindung herzustellen, um eine einheitlihe Verwaltung zu ermöglichen, um dem Staate jenen Einfluß zu gewähren und zu geben, welcher bei Berüsichtigung der auseinandergeseßten Gesichtspunkte dem Staate gebührt.

Ich weiß nun sehr wohl, daß gegen dieses Projekt von mehreren Seiten verschiedene Bedenken erhoben worden sind, namentli hat man bereits in den Kommission3oerhandlungen darauf hingewiesen , daß die Regierung, wie es scheine, die einzelnen Landestheile nicht in einer gleichen Weise berückfihtigt habe. Meine Herren! Handelte es fich hier um eine Vorlage, welche dazu bestimmt wäre, provinziellen Be- dürfnifsen abzuhelfen und dann nur für einzelne Provinzen so hohe Summen zu verwenden, wie sie der Entwurf vorsieht, so glaube ïch, würde ein derartiger Einwand vollkommen berechtigt sein. Dieser Gesichtspunkt steht aber der Vorlage vollständig fern, es handelt sich hier niht um provinzielle Angelegenheiten, sondern es ist ausschließlich das allgemeine Interesse maßgebend. Es handelt sich um die Förde- rung des allgemeinen Verkehrs, es handelt sich um die Uebertragung

. von Befugnissen auf den Staat, welche dem Staate nicht vorzuent-

halten find. Auf der audern Seite wird auch nicht vergessen werden dürfen, daß gerad? die östlihen Provinzen aus der Herstellung dieser Verbindung, welhe \ich in den Händen des Staates befindet, erheblihe Vortheile in wirthschaftliher Beziehung zu erwar- ten haben. Ih habe vorher gewissermaßen cs als eine Minimalforde- rung bezeichnet, was in diesem Geseße gefordert wird. Jn der That erscheint es als cine Art von Minimalforderung, daß das östliche und westliche Glied des staatlichen Eisenbahnneßes in Verbindung gebracht werde, und man wird, fo lange jenen allgemeinen Anforderungen nicht Rechnung getragen ist, wohl nicht so leiht dazu übergehen können, rein provinziellen Interessen das Auge zuzuwenden. Es ist hier also gewissermaß: n die Basis für andere Maßregeln gegeben, welche geeignet jzin mögen, auch provinziellen Nothständen Genüge zu leisten.

Ich glaube deshalb, daß auch von dem zuleßt besprochenen Stand- punkte aus keine Ursache vorliegt, ein Gegner der gegenwärtigen Vorlage zu sein: das Provinzielle kann naturgemäß erst dann zur Sprache kommen, wenu den allgemeinen Interessen Rechnung getragen ist. Die König- lihe Staatsregierung ist, wie ih glaube, bei Einbringung dieser Vor- lage von vornherein von der Vorausseßung ausgegangen, daß Niemand in diesem Hohen Hause sein werde, der deshalb für die Verlage seine Stimme abgeben werde, weil die betreffende Eisenbahn den einen oder den anderez genehmen Landestheil berühre, ebenso gewiß ist auh die Königliche Staatsregierung, daß es für Niemand einen Grund ab- geben könne, gegen die Vorlage zu stimmen, weil der umgekchrte Fall eingetreten ift.

Meine Herren! Die allgemeinen Resolutionen, welche unter 9a. und Þ. enthalten sind, haben bei der Kommissionsverhandlung keinen Widerspruch Seitens der Königlichen Staatsregierung erfahren. Jch glaube, es sind dies Beschlüsse, welhe den Gesichtspunkten Rechnung tragen, welche von dem geschilderten Standpunkt aus geltend gemacht a Éönuten. lad @

„Was den mangelnden Plan anbetrifft, so; habe ih die Frage bereits berührt. Jh habe gesagt, es handelt si bei der Verbindung von Berlin nah Weßlar um Etwas, was gewissermaßen die Basis, der Ausgangspunkt aller künftigen Operationen sein wird, und es ist deshalb auh diefer Einwand der gegenwärtigen Vorlage gegenüber nicht durchs{chlagend. Wir Haben es mit der Are zu thun, um welche sich Das Uebrige dreht. :

Nun ist durch das Amendement, welches den Namen des Herrn Abgeordneten von Kameke und Genossen trägt, eine andere Angelegen- heit hier angeregt worden, die Arbeiterfrage. Die Königliche Staats- regierung kann selbstverständlih die Wichtigkeit derjenigen Erwägun- gen, welche in der Resolution enthalten find, in keinem Maße ver- kennen, fie geht sogar weiter, sie glaubt in der That, daß bei der Ausführung des vorliegenden Projektes wesentlich auf die Arbeiter- und auf die übrigen wirtlschafstlihen Verhältnisse des Landes Rück- sicht genommen werden müsse; sie glaubt aber au, daß gerade die Regierung mehr wie irgend Jemand anders, mehr wie eine Privat- gesellshaft in der Lage ist, bei der Ausführung der Vorlage den Be- dürfnifsen des Landes Rechnung zu tragen und so das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Bedürfnissen zu erhalten und herzustellen. Ich habe daher nicht nur nichts gegen die Resolution zu erinnern, sondern ih würde, wie gesagt, meinestheils noch in hößerem Maße den B-dürfnissen des Landes Rechnung zu tragen geneigt sein.

Man fönnte nun Jagen, wenn fo die Sazhe steht, so würde es keine Gefahr haben, überhaupt vorläufig von der Vorlage abzuschen und mit der Ausführung derselben noch zu warten. Diese Ansicht kann ih ja doch nicht theilen. Es ist von Wichtigkeit für die Entwickelung unserer Verhäitnisse, daß das, was hier von der Landesvertretung be- gehrt wird, au zur Feststellung gelauge. Es sind noch eine Reihe von Arbeiten vorzunehmen, ehe derx eigentlihe Bau der Bahnen in Angriff genommen werden kann. Dieselben haben zvr absoluten Vorausseßung, daß das Land selbst durch seine ordnungsmäßige Vertretung über das Projekt der Regierung fich ausgesprochen hat. Schieben Sie die Sache hinaus, so gerathen auch diese Arbeiten ins Stocken, sie können niht vorgenommen werden und Sie haben dann auf längere Zeit das, was auch nach ihrer Ansicht geschehen soll, in Frage gestellt. Jch bin der Meinung, das, was man für nüßlich hält, sosl man beschließen, daran soll nan festhalten; man foll es nicht aufgeben und verzögern ; man weiß nit, was der nächste Augen- blick bringen wird, ob nicht manches, was wichtig für das Land ist, in der nächsten Stunde durch andere Verhältnisse in Frage gestellt werden kann. Jch bitte also, diesem Gedanken keinen Raum zu geben, jondern der Vorlage zustimmen zu wollen.

Meine Herren! Aus dieser Auseinandersezung wollen Sie ent- nehm-n, daß ih bereit bin, die Verantwortlichkeit für die Vorlage, welche, wie ih hervorgehoben habe, oßne meine Mitwirkung entstan- den ist, vor dem Lande zu übernehmen. Jch bitte Sie, in dem \hweren Amte, welches mir durch Se. Majestät den König über- tragen worden ist, mir Jhre Unterstüßung gewähren zu wollen; ih fühle wohl, daß ih die Ziele, welche mir gesteck sind, nicht erreichen kann, daß ih ermatten werde in dem, was ih erstrebe, wenn ih nit namentlich die volle Unterstüßung dieses Hohen Hauses erhalten werde.

Nach dem Abg. Lasker nahm der Finanz-Minister Camp - han en p Cg s

Meine Herren! Die Aeußerung, welche der geehrte Herr Vorredner am Schlusse seinèr ausführlichen Rede gemacht hat, veranlaßt mi, darauf hinzuweisen, daß die Ecmächtigung zur Euibringung dieser Vorlage nicht blos dem ausgeschiedenen Herrn Minister Graf IbenPliß, sondern auch dem in diesem Augenblick das Wort neh- menden Minister Camphausen ertheilt worden ist, und daß derselbe bereit ist, für die Vorlage in allen Punkten einzustehen. Meine Herren, ih habe des Vorzugs entbehrt, {on „beim Beginn der Debatte hier anwesend zu sein, ich mußte nothwendig im Herrenhause zugegen sein, ih weiß also niht den ganzen Jnhalt aller Bemerkungen, die hier gefallen sein mögen; nach dem aber, was m vernommen, glaube ih uit darüber in Zweifel sein zu können, daß die Intentionen der Staatsregierung in dem Sinne, wie sie bei Einbringung der Vorlage bestanden, auch heute hier Vertretung gefunden haben. Meine Herren! Der Ausgangspunkt zu dieser ganzen großen umfassenden Eisenbahn- vorlage war im vorigen Jahre nicht zum mindesten der Umstand, daß die Privatindustrie fih einer großen neuen Linie im preußischen Eisen-

würde es nicht dem Pigalterele zusagen, unsererseits diese Linie im Anschluß an andere größere Bahnlinien zu bauen? Diese Frage, meine Herren, haben wir bejaht. Ferner hat im vorigen Jahre gerade der Finanz-Minister darauf gcdrungen, daß gegenüber dem System, wo beinahe in jeder Sißung einzelne Eisenbahnprojekte zur Sprache kamen, nunmehr der Zeitpunkt gekommen sei, das Bedürfniß des Staates nach einer gewissen Richtung hin möglichst vollständig ins Auge zu fassen. Das lag ja vor einem Jahre ganz klar vor, daß für den preußischen Staat eine so günstige Gelegenheit, Kapitalien auf den Eisenbahnbau zu verwenden, als wie sie nunmehr eingetreten ilt, uit leiht fich wiederholen könnte. Wir hatten uns ja zu ver- gegenwärtigen, daß aus den Kontributionsgeldern, die uns der franzô- sishe Staat zu entrichten hat, so groß auch die Beträge sein mochten, welche die Vertheidigung des Landes, die Ausbildung seiner Festungs- werke, die Ausbildung seiner militärishen Institute, die Ausbildung Jeiner Marine erfordern mochte, doch auch {edenfalls noch ein ansehnlicher Betrag zur Dispofition der Partikularstaaten verbleiben würde, und welche bessere Verwendung könnten diese Gel- der finden, als zu produftiven Anlagen im Interesse des gesammten Staats? Dies ist der Ursprung der ganzen Maßregel gewesen und bei dieser Maßregel hat man sih zu jener Zeit noch eine Best,rän- kung anferlegt; man hat sich nämli die Beschränkung zuforlegt, daß zunächst überall nur Eisenbahnen ins Auge gefaßt wurden, die im staatliben und im militärishen Jrterefse lagen, und ferner, daß folhe Bahnbauten ins Auge gefaßt wurden, die erforderlih waren, um vorhandene Eisenbahnlinien des Staates nicht unterminiren zu lassen, sie dagegen zu schüßen, daß fie durch die Privatkonkurrenz aus dem Selde geschlagen würden. Sie werden bei näherer Prüfung der einzelnen Eisenbahnlinien diese verschiedenen Rücksichten als vorhanden anerkennen müssen; Sie werden vielleicht bei einzelnen bezweifeln

können, ob diese Rücksichten in mehr oder weniger hohem Grade

vorhanden find.

Nun, „meine Herren, wenn gegenwärtig davon die Rede ist, ob gegenwärtig die Lage des Kapitalmarktes si in der Weise geändert hâtte, daß es nicht mehr wünschenswerth sei, produktive Anlagen in größerem Umfange auf Kosten des Staates zu machen, so ist diese Srage unbedingt zu verneinen. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß, wenu wir den Kapitalmarkt ins Auge fassen, Preußen gar nichts Bessercs thun kann, als einen Theil der ihm zu Gebote stehenden Geldmittel zu diesem Zwecke zu bestimmen. Mit dieser Frage wird vielleicht ein anderer Punkt verwechselt, der bei den hier vorliegenden Er- drterungen allerdings niht übersehen werden darf; das ist nämlich der Punkt, meine Herren, daß der Arbeitsmarkt sich in einer Weise um- gestatte: hat, wie es vor einem Jahre die kühnste Phantasie nicht erwarten konnte. und auf diese Verhältnisse hat allerdings auch der Umstand wesentlih eingewirkt, daß „die französishe Regierung ihre Zahlungen in Deutschland rascher geleistet hat, als ursprünglich zu erwarten war.

„Die Umgestaltung des Arbeitsmarktes um darauf mit einigen wenigen Worten einzugehen ist an sich ein überaus natürliches Berhältniß. Vergessen wir nicht, daß wir cinen {weren, {weren Krieg geführt haben, der einen Theil der kräftigsten Männer dem Vaterlande entrissen hat; vergessen wir nit, daß selbst in diesem

“Augenblicke noch nicht Alle wiederum an den heimathlihen Heerd

zurückgekchrt sind, weil sie zur Beseßung von Frankreich dienen müssen. Bergesscn wir nicht, daß damit koinzidirt ein Aufshwung des Unter- nehmungsgeistes, wie ihn Deutschland in seiner ganzen langen Ge- schichte niemals erlebt hat. Die deutsche Nation ist zum ersten Mal von dem Gefühle ihrer völligen Unabhängigkeit, ihrer völligen Sicher- heit durchdrungen gewejen, und gleichzeitig hat sih der Unternehmungs- geist nah allen Richtungen hin entfaltet. Dazu kommt, meine Herren, die gewaltige Umgestaltung im Bergwesen, die gewaltige Umgestaltung in der Produktion von Kohlen, in der Anfertigung von Eisen. Nun, meine Herren, tritt ferner hinzu der gleichzeitige Vau von Festungen, es tritt hinzu der gleichzeitige Bau von Eisenbahnen. Wenn nun das Verhältniß so liegt, daß die Zahl der Arbeitskräfte sich vermindert, daß die Nachfrage nah Arbeit in einem ganz er- staunlichen Maße fih erhöht hat, so muß daraus mit Naturnothwen- digkeit eine Umgestaltung der Löhne fih entwickeln, wie sie früher faum geahnt worden ift. Allerdings, meine Herren, wenn man in der Lage wäre, dea Regulator für den ganzen Staat von oben herab ab- geben zu können, dann liegt die Frage nahe: wollen wir nicht eine große Zahl dêr Unternehmungen vai G ieben bis die Verhältnisse sich in dieser Beziehung wiederum günstiger gestaltet haben? Diese Frage wird auch in der That in einem gewissen Umfange, wie ih glaube, an die Staatsverwaltung herantreten, es wird auch für die Staats- eisenbahn-Verwaltung die Frage entstehen können, ob man den Bau nicht langsamer ausführen wird, als wie es unter anderen Verhältnissen viellei cht geschehen wäre. . Aber von allen Unterneh1aungen des Staates aus dieser Rüfsicht allein zurücktreten, was hieße das? das hieße, den Privat- bauten der Eisenbahnen, die stattfinden werden, die Arbeitsgelegenheit wesentli billiger zu gestalten, selbst auf die Vortheile zu verzichten und fie anderen zukommen zu lassen. Es ist ja auch nicht zu über- sehen, daß ja- Preußen in der Beziehung auch nicht etwa den Arbeits- markt in Deutschland beherrscht. Ju allen andern deutschen Bundes- staaten, in „Elsaß-Lothringen besonders, wird mit dem Eijenbahnbau mit der größten Lebhaftigkeit vorgegangen und der Unterschicd würde wahrscheinlich nit sehr groß ausfallen, wenn der preußische Staat auf die vortheilhaften Anlagen verzichten wollte. S Nun, meine Herren, habe ich noch einen Punkt zu berühren, das ist die Frage, wie sich wegen der Geldmittel für den preußischen Staat das Verhältniß gestalten möchte. Da ift ja ein klarer Nach weis über das, was in dieser Beziehung zu erwarten ist, von mir einmal bei der Gelegenheit, die der geehrte Herr Vorredner angeführt hat, bei der Berathung über den Geseßentwurf wegen des Reichs- invalidenfonds {hon gegeben; ferner liegt er nicht minder in dec Ge- seßesvorlage, die uns gleich nah dieser Vorlage beschäftigen wird, in der nachgesuhten Ermächtigung, wie mit einem Theile der von uns zu erwartenden Geldmittel vorgegangen werden soll. Wie Ihnen be- kannt ist, meine Herren, hat der Etat für das Jahr 1873 der Re- gierung im Verein mit den früher erlassenen Geseßen die Ermächti- gung ertheilt, auf Höhe einer Summe von mehr als 34 Millionen Thaler neue Anleihen auszugeben. Ferner hat die Regierung in der eben erwähnten anderweitigen Vorlage von Jhnen die Grmächtigung begehrt, 20,284,000 Thaler 44 %+ Anleihea zu kündigen. Das gâbe also etwas über 54 Millionen Thaler Endlich, meine Herren, wird in der hier gemachten ‘Vorlage die Ermächtigung be- gehrt, mit Eisenbahubauten vorzugehen und in maximo im Jahre 1873 für diese Zwecke_20 Millionen Thaler zu verwenden. Dies zu- sammen würde cine Summe von 74 Millionen Thalern bilden. Wir werdey aus den Kontributionsübershürsen einen Betrag erhalten, den ich ziffermäßig anzugeben heute noch nit in der Lage bin, der aber jedenfalls die Summe von 100 Millionen Thalern übersteigen wird, und wenn Sie also die hier aufgeführten: Beträge davon vollständig abseßen, so liegt ja ganz klar vor, daß zu den Verwendungen des Jahres 1874 ebenfalls in diesen Geldmitteln bereits die Kapitalbe- trâge gesichert sind, die dann für diese Zweck: zur Verwendung kom- men müsseu. Jch glaube also, daß Sie irgend ein finanzielles Be- ben nicht abhalten darf, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu geben.

Was dann die Frage der Zukunft in Bezug auf das Eisenbahn- wesen betrifft, po wird allerdings auch an unsern Staat die Lage herantreten müssen, ob wir fortfahren wollen, wie es bei dieser SE age beabsichtigt ist, folhe Eisenbahnen nur ins Auge zu fassen, denen wir die Rentabilität zuschreiben, von denen wir erwarten, daß die daraus zu erwartenden Einnahme-Ueberschüsse zur Verzinsung der darauf zu verwendenden Kapitalien reihliche Mittel gewähren werden. Es kann ja auch an den Staat die Frage heran- treten, ob man zum Bau von Eisenbahnen übergehen will, bei denen eine solche Rentabilität nicht zu erwarten steht, bei denen etwa nur auf eine Revenue von 2, 23 bis 3 Prozent zu renen wäre und wo man fich dann zu vergegenwärtigen hätte, daß es eines Zuschusses von 1é, 2 und 224 Prozent bedürfen würde Eine solche Frage bietet vom finanziellen Standpunkte aus keine wesentlichen Schwierigkeiten dar. Es liegt ja auf der Hand, daß, wenn man bei 50 Millionen statt

bahnneße bemächtigen wollte, und daß für uns die Frage entstand, g uf einen Zinsfuß von 44 Prozent u reuen, nur auf einen Zinsfuß von

92 Prozent rechnen kann, man jährli 2 Prozent zuzuschießen und also den Start mit einer Rente von 1 Million - Thaler pro Jahr zu be- lasten hätte. Wenn diese Frage an den Staat herantritt, dann möchte ih glauben, daß sie nur in dem Sinne beantwortet werden darf, daß gleichzeitig die Intereffen aller Provinzen in das Auge gefaßt werden, daß man nicht dazu übergeht, einzelne Provinzen, die vielleiht beson- ders lebhaft fih um eine solche Anlage bemühen, zu bedenken, sondern daß man nach dem Grundsaße der justitia distributiva eben den gan- zen Staat, alle einzelnen Provinzen ins Auge zu ¿sei Habe.

Freilih kann nun dieses System auch noch weiter ausgedehnt werden, man kann fich dem Systeme, wie es hinsichtlih der Chaufscen besteht, ja noch mehr nähern wollen, Indessen, meine Herren, ih glaube, mit diesen Fragen haben wir uns zur Zeit nicht zu beschäfti- gen, und was der geerhxte Herr Vorredner einen Gedanken der Zu- kunft nannte, ob für die Benußung der Eisenbahnen ein Bahngeld zu stipuliren und dann der freie Verkehr den Eisenbahnfuhrleuten zu überlassen sei, ist zugleich ein Gedanke der Vergangenheit. Dieser Gedanke ist von einem Manne, der mir sehr nahe steht, {on im Jahre 1833 in verschiedenen Broschüren ausgeführt worden.

Nach alledem, meine Herren, glaube ich Ihnen die unveränderte Annahme der Borlage empfehlen zu könnén.

Zu S. 3 erflärte der Finanz-Minister nah dem Abgeordneten Richter mit Bezug auf das von diesem gestellte Amendement :

„Soweit jene Geldmittel hiernach nicht zur Verausgabung gelan- gen, können dieselben bis zum i. Januar 1874 durch Ankauf von Schuldverschreibungen preußischer Staatsanleißen und durch Anle- gung in inländischen oder auf Gold lautenden ausländischen Wech- jeln erften Ranges nußbar gemacht werden.“ : :

Meine Herren! Jch möchte doch bitten, den Antrag des Herrn Vorredners abzulehnen und einfach bci der Regierungsvorlage stehen zu bleiben. Die Staatsregierung- geht von der Ansicht aus, daß sie zu vorübergehenden zinsbaren Anlegungen der Gelder schon an sich be- fugt sei, fie hat ja von dieser Befugniß im vorigen Jahre in aus- gedehntem Umfange Gebrauch gemacht, fie hat dem Hohen Hause darüber einen Rechenschaftsbericht vorgelegt, und der ist auch in die- sem Hause von keiner Seite beanstandet worden. Wir haben im vorigen Jahre in schr ausgedchntem Umfange vorübergehend nament- lih auch Lombarddarlehen bewilligt, wir haben dasselbe in diesem Jahre gethan und noch in diesem Augenblick {weben ganz erhebliche Lombarddarlehne, deren wir bedurften, um die disponiblen Gelder in dem Interesse des Landes möglichst nußbar zu machen. Es wird sich bei allen Bewilligungen, die der Staat in dieser Beziehung macht, nie darum handeln, das unsolide Geschäft zu unterstüßen, im Gegentheil, in dieser Beziehung werden gerade Seitens des Staates die strengsten Anforderungen gestellt. Es handelt sich dabei weiter um gar Nichts, als um eine kurze, - vorübergehende, zinsbare Anlegung.

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Inseraten-Exvedition des Deutshen Reichs-Anzeigers uud Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wit!helm-Straße Nr. 32.

Sandels-Negétister.

Bekanntmachung. Bei der in unjer Firmenregister sub Nr. 465 eingetragenen Firma Dav, Francke Söhne ist vermerkt worden : Die Zweigniederlassung allhier ift gelöst. Potsdam, den 9. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

__Bekanntmachung. y

_ Laut Verfügung vom heutigen Tage find der Obersteiger Carl Emil Mittag und der Buchhalter Max Löwisohn zu Dragebruch sub Nr. 7 unseres Prokurenregisters als Kollektiv-Prokuristen der sub Nr. 5 unseres Gesellschaftsregisters eingetragenen Firma

_ y»BVercinigte Neumärkishe Kohlenwerke“, deren Siß in Dragebruch ist, eingetragen werden.

Driesen, 10. Mai 1873. Königliche Kreisgerichts Deputation.

Í Handelsregister.

In unser Prokurenregister ift zufolge Verfügung vom heutigen Tage unter Nr. 39 eingetragen, daß der Kaufmann Alexander Bahr ¿zu Landsberg a. W. für feine unter Nr. 52 des Firmenregisters ver- zeichnete hiesige Firma „Alexander Bahr“ dem Kaufmann Max Bahr hierselbst Prokura ertheilt hat.

t a. W., den 13. Mai 1873.

önigliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

: _HandelsZregister. __ In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen: Ï 1) bei Nr. 276, daß die Firma Th. Arud, der Wittwe Arnd, Mathilde, geb. Rühe hier auf den Kaufmann Max Arnd hierselbft übergegangen ist, : 2) unter Nr. 317 der Kaufmann Max Arnd hier als Inhaber der hiesigen Firma Th. Arnd. Landsberg a, W., den 13. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

i Firmenregister. In unser Firmenregister ist unter Nr. 223: Bezeichnung des Firma-Inhabers: Kaufmann Robert Jaenecke. Ort der Niederlassung : Wriezen. Bezeichnung der Firma: Hermann Paetsh Nachfl. Nobert Iaenecke : g eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Mai 18738 am 10. Mai 1873, eingetragen. Wriezen, den 10. Mai 1873. ? Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Firmenregister. In unser Firmenregister is unter Nr. 224: Bezeichnung des Firma-Inhabers: Kaufmann Otto August Bernhard Riebe. Ort der Niederlassung: _ Wriezen a. O. Bezeichnung der Firma:

„Otto Riebe“, - i: / aeg zufolge Verfügung vom 9, Mai 1873 am 10, Mai , 1 eingetragen.

Wriezen, den 10. Mai 1873. | Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

; Man eger. ; ;

Jn unser Firmenregister ist bei der Firma Nr. 10 „Hermaun Vaets&, Nachfolger Otto Riebe,“ Ort dex Niederlassung: Wriezen a./D., Colonne 6, folgender Vermerk:

Nachdem das Geschäft auf den Kaufman1 Robert Jaenecke übergegangen, ist ‘diese Firma gelös{cht. Einge- tragen zufolge Derfügung vom 9. Mai 1873 am 10 Mai 1873, eingetragen.i S Wriezen, den 10, Mai 1873. l Königliches Kreisgericht, T, Abtheilung.

. Stebriefe und Untersuhungé-Sachen.

. Handel8-Register.

. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Ver- * handel. ladungezu u. dergl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Subwissionen 2c.

Wenn in dem Amendement von einem Termin die Rede ist, so würde ih diesen Termin in dem Sinne, daß es der Regierung nicht in den Sinn kommen wird, die ihr durch dgs Gesetz ertheilte Vollmacht als für alle Zeiten ertheilt zu behandeln, gern acceptiren, ich würde aber doch davon abrathen, diesen Termin in der Weise, wie es geschehen ist, pee Gagen, weil gleich eine Menge Zweifel fich erheben würden, wie diejer Termin inne zu halten sei, es würde einmal die Auslegung eintreten können, daß die Operationen statthaft seien bis zum Schluß des Jahres 1873, Operationen, die dann vielleicht einen zwei- bis dreimonatlihen in das Jahr 1874 hineinspielenden Zeitraum umfaßten, es würde aber auch so gedeutet werden können, daß alle Anlagen so zu bemessen seien, daß die angelegten Gelder bis zum 1. Januar 1874 in die Kasse zurückgekchrt seien. Meine Herren! Jch möchte gerade mit Bezug auf die Art und Weise, wie ich dem Hause gegenübertrete und über unsere Finanzoperationen Mittheilung mache, für mich in Anspru nehmen, daß es einer Be- schränkung in dieser Hinsicht nit bedarf und deshalb erlaube ih mir die Bitte, den Antrag des Herrn Abg. Richter zu verwerfen und bei der Regierungsvorlage in den §. 3 stehen zu bleiben.

Dem Abgeordneten Miquél, welcher hierauf das Wort gegen das Richtersche Amendement genommen hatte, entgegegnete der Finanz-Minister:

Meine Herren! Mit den S{lußanträgen des geehrten Herrn Vor- redners fann ich mich ganz einverstanden erflären, ich möchte nur noch ein Wort darüber sagen, daß es der Regierung durchaus nicht im Sinne liegt, ausgedehnte Lombardirungen vorzunehmen, so weit fie dazu nicht genöthigt ist, um eine zinsbare Anlegung herbeizuführen. Wenn der Herr Vorredner ein Schreckbild etwa von den Störungen, die durch plößliches Zurücßzichen eintreten möchten, vorführte, so glaube ih mit einiger Genugthuung darauf hinweisen zu können, daß sie in der That nicht eingetreten sind, und daß die preußische Finanzverwal- tung in diejer Beziehung richtig prozedirt hat, und. daß ihr das Jn- teresse, der Börse keine Verlegenheiten zu bereiten, sehr warm am Herzen liegt.

Was dann noch den Termin betrifft, meine Herren, so muß ich Hhervörheben, daß nach dem Wertlaute, diejenige Auslegung, die auch der leßte Herr Redner vermieden wissen wollte, doch eigentlich die- jenige ift, die hineingclegt werden muß, denn in dem Antrage heißt es: jene Geldmittel können bis zum 1. Januar 1874 u. \. w. nußbar gemacht werden, sie dürfen also nux nußbar gemacht werden bis zum 1. Januar 1874, so daß dann doch wohl die Interpretation in diesem ungünstigeren Sinne ausfallen möchte.

Nun bemerke ich noch, daß wir in einer eigenthümlichen Lage sind, wir wissen heute noch nicht, wie viel wir Seitens des Reichs zu er- warten haben, auch noch nicht, wann wir es zu erwarten haben und in

welchen Raten, und es handelt sich lediglich darum, cine diesem Ver-

von öfrentlichen Pavieren.

-_ Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Auzeigen.

4 Bekanntmachung. : In unserm Gesellschaftsregister ist die unter Nr. 5 eingetragene

Firma: T. u. I. Fishel zu Kaukchmen / nach dem Austritt des Herrn T. Fisthel gelöscht, zufolge Verfügung vom 12.*Mai 1873 am nämlichen Tage. Kaufkchmen, den 12. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. N nto Jn unser Register zur Eintragung der Ausschließung der Güter- gemeinschaft ist heute eingetragen worden: unter Nr. 124; daß der Kaufmann Iohann Eduard Fink u A für seine Ehe mit Albertine Adelheide geborenen Loebel, unter Nr. 125, daß der Kaufmarn Christoph Midwer zu Tilsit für seine Ehe mit Julianne Ida, geborenen Engelien, die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes mit der Bestimmung ausgeschlossen haben, daß das Vermögen der Ehefrauen die Natur des Vorbehaltenen haben joll. Tilsit, den 12. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung, I.

Königliches Kreisgericht Küstriu. In unser Firmenregister ist am 12. Mai 1873 unler Nr. 295 eingetragen die Firma C. Haupt zu Küstrin und als Jnhaber der- selben der Kaufmann Carl Johann Friedrih Haupt zu Küstrin.

Handelsregister. ;

In unser Handelsregister zur Eintragung der Aus\s{ließung der chelichen Gütergemeinschaft ist unter Nr. 359 zufolge Verfügung vom 13. Mai 1873 heute eingetragen, daß der Kaufmann Nehemias Wedell zu Posen für seine Ehe mit Salomea Mamroth durch Vertrag vom 6. Mai 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Er- werbes ausgeschlossen hat.

Posen, den 13. Mai 1873. ;

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekauntmachung. In unser Firmenregister ist bei Né. 295 das Erlöschen der Firma Franz Blaschke hier heute eingetragen worden. reslau, den 13, Mai 1873. N Königliches Stadtgericht. Abtheilung T.

Bekanntmachung

In unser Prokurenregister ist bei Nr. 666 das Erlöschen der dem Otto Adolf Oskar Pusch von dem Kaufmann Anselm Larish hier für die Nx. 3128 des Firmenregisters eingetragene Firma

A. Larisch

ertheilte Prokura heute eingetragen worden.

Breslau, den 12. Mai 1273. |

Königliches Stadtgericht. Abtheilung T.

Bekanntmachung. : In unser Firmenregister ist bei Nr. 53128 das Erlöschen der Firma A. Larisch bier heute eingetragen worden. Breslau, den 12. Mai 1873. E Königliches Stadtgericht. Abtheilung T.

Befaununtmachung,. ; :

In unser Prekurenregister sind Nr. 742 1) Friß Koenig, 2) Richard Matschinski, beide hier als Kollektiv - Prokuristen des Kaufmanns Georg Karl Rudolph Müller hier für dessen hier beste- hende, in unserem Firmenregister Nr. 2748 eingetragene Firma

Carl Gustav Müller

Heute eingetragen worden.

Breslau, den 13. Mai 1873. :

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 3350 die Firma Landwirthschaftliches Comptoir l Heinrich Proskauer : und als deren Inhaber der Kaufmann Heinrich Proskauer hier, heute eingetragen worden. ; Breslau, den 12. Mai 1873. ; Königliches Stadtgericht. Abtheilung. T.

. Verloosung, Amottisation, Zinszahlung u. f. w.

Industrielle Etablifsements, Fabriken und Groß-

hältnisse entsprechende Ve!llmacht in die Hände. der Regierung zu legen. J glaube, daß Sie das mit gutem Vertrauen thun können.

Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Lasker erwiderte der Finanz=Minister:

Meine Herren! Bei der Diskussion ist Manches als selbstver- ständlich vorausgeseßt und deshalb nicht besonders hervorgehoben wer- den. Dex Finanz-Minister nimmt nicht für sich die Befugniß in An- spruch , Schuldverschreibungen preußischer Staatsanleihen nah seinem Belieben in großen Summen ankaufen zu dürfen, und blos. weil wir bei der Möglichkeit, daß uns sehr große Geldbestände zur Disposition stehen werden, die Befugniß zur zeitweiligen zinsbaren Belegung, die wir allerdings in Anspruch nehmen, ausgedehnt wissen wollen auf den umfassenden Ankauf von preußischen Staatspapieren, deshalb ift diese Bestimmung in das Geseß aufgenommen worden.

Die Nr. 20 des „Preußishen Handels-Archivs* hat folgenden Inhalt: Geseßgevung: Venczuela: Dekret, betreffend die Küstenschiffaßrtsabgaben. Oesterreih: Geseß vom 30. März 1873, betreffend die zollfreie Einfuhr der zum Bau und zur Aus- rüstung von Schiffen erforderlichen Gegenstände. Eingangszollbehand- lung der Büffel. Peru: Monopolisirung des Salpeters. Stg- tistik: Deutsches Reih: Reuß: Gera’? Industrie und Handel im Jahre 1872. Preußen :“ Uebersicht des Waaren-Ein- und Ausgangs zur See zu Siettin im Jahre 1872, Großbritannien: Der Verkehr Englands mit seinen Kolonien und dem Auslande im Jzhre 1871. Spanien: Handel und Schiffahrt der Insel Portorico im Jahre 1872. Rußland: Uebersicht des Schiffsverkehrs in Kronstadt und St. Petersburg, sowie des Exports von St. Petersburg in 1872. Jahresbericht des Konsulats zu Uleaborg für 1872. Schweden und Norwegen: Handels- und Schiffsverkehr von Hammerfest in 1872, Griechenland: Jahresberiht des Vize-Konsulats zu Cephalonia für 1872. Hayti: Jahresbericht des Konsulats zu Jacmel/ für 1872. Mittheilungen: Elbing. Danzig. Breslau. Cölu. Frankfurt a. M. Santiago.

Verkehrs - Anfialten.

Emden, 12. Mai. In der am Freitag stattgefundenen General- Versammlung des Vereins zur Rettung Schiffbrüchiger hierselbst wurde der definitive Anshluß an die deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger unter der Bedingung angenommen, daß der Siß des Bezirkvereins hier verbleibe und die Verwaltung desselben in bisheriger Weise fortgeführt werde. Ebenso sollen die Reservefonds dem hiesigen Verein als Eigenthum verbleiben. Der bisherige Vor- stand wurde wiedergewählt.

C E E iA J Eb C L F F OETRTA E22 O

Inserate nimmt an dieautorisirte Annoncen-Ervedition von Rudolf Yosse in Zerlin, Leipzig, Hamburg, Frank- furt a. M., Sreslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart. Nd L

icher Anzeiger. - : 4

O De R M MA L 0 __In unser Firmenregister ist bei Nr. 178 das Erlöschen der Firmg Richard Beer hier heute eingetragen worden. È Breslau, den 13. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung. T.

In unser Einzelfirmenregister Vol, T. Fol, 96 ift zufolge Verfü- gung vom heutigen Tage bei der unter Nr. 451 eingetragenen Firma Curt Heine in Erfurt vermerkt worden: l

Die Firma ist erloschen.

Erfurt, den 3. Mai 1873.

Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

Im hiefigen Handelsregister ist auf Fol. 608 heute cingetragen: Firma: Wik, Hoegy. Ort der Niederlassung: Hildesheim. Inhaber: Fabrikant Wilhelin Hoegy zu Hildesheim. Hildesheim, den 10. Mai 1873. Königlich Preußisches Amtsgericht. Abth. 5.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerihts zu Bochum,

1) Der Kaufmann August Ueberfeldt zu Herne hat für seine zu Herne bestehende, unter der Nr. 303 des Firmenregisters mit der Firma Aug. Ueberfeldt eingetragene Handelsniederlassung seine Ehe- frau Emma, geb. Höh, zu Herne als Profkuristin bestellt, was am 12. Mai 1873 unter Nr. 87 des Prokurenregisters vermerkt ist.

2) In unser Prokurenregister ist a. unter Nr. 307 die Firma I. Schumachcx und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Schumacher zu Bochum,

b. unter Nr. 308 die Firma H. Oedekoven und als deren Jn- haber der Kaufmann Heinrich Ocdefoven zu Bochum,

c. unter Nr. 309 die Firma H. Hölterhof und als deren Jn- haber der Kaufmann Heinrich Hölterhoff zu Werne bei Langendreer am 12. Mai 1873 eingetragen.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Borladungen n. è-rgal.

[1419] Aufgebot. : . Auf dem Grundbuchktlatte -des Adlichen Gutes Koelln (Gut Nr. 310) ist in der dritten Abtheilung unter Nr. 18 aus der Obli- gation des Rittergutsbesißers Heinrich Dix vom 9. März 1853 und der Verfügung vom 10. dess. M. eine zu fünf Prozent verzinsliche Darlchensford rung von 2500 Thlr. für Fräulein Bertha Dembicka in Neustadt, eingetragen und aus deren Cession vom 2. August 1855 und der Verfügung vom 29. dess. M. für den Gutsbesißer Alexander Manns in Koliebken umgeschrieben. Nachdem dessen Erbin, die ver- wittwete Frau Baronin Anna Maria Amalie von Lettow, geborene Manns, in Berlin, angezeigt hat, daß die Hypotheken-Urkunde über diese noch bestehende Forderung verloren gegangen sei, werden alle Diejenigen, welhe an das aus der Obligations-Ausfertigung vom 9. März 1853 und der Ingrofsations-Note- vom ‘10. dess. M. (ohne Hypothekenschein) gebildete Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, fand- oder sonstige Briefs-Jnhaber Ansprüche zu machen haben, iermit aufgefordert, dieselben spätestens in dem an hiesiger Gerichts- telle im Terminszimmer T. am 10. September cr., Vormittags 9 Uhr, vor Herrn Kreisrichter Huhn anstehenden Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden und die Hypotheken-Urkunde Behufs neuer Ausfertigung für kraftlos er-

fsärt werden wird. :

Neustadt W.-Pr., den 9. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1420] Bekanntmachung

Der-am 5. April 1873 hierselbst verstorbene Cafetier und Par- tikulier Gottlieb Schneider hat in seinem am 26. April cr. erêöff- neten Testamente vom 14. März cr. bestimmt, daß fein Sohn aus erster Ehe Karl aus dem Nachlasse Nichts mehr erhalten foll, da er durch frühere Zuwendungen vollständig abgefunden s.

Dies wird dem Karl Schneider, der sich angeblih in Nord- Amerika aufhalten foll, hierdurch bekannt gemacht.

Breslau, den 6. Mai 1873. ; |

Königliches Stadtgericht. Abtheilung III.

für Testaments- und Nachlaßsachen.

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