1873 / 118 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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3 Akten von Hoguet. Mufik von Vährih. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (136. Abonnements - Vorstellung.) Die Bekenntnisse. Lustspiel in Z Akten von Bauernfeld. Frl.

Wienrich, vom Großherzoglichen Hoftheater in Schwerin: Iulie,

als leßte Gastrolle. Hierauf: Herrn Kaudels Gardinenpredigten, Lustspiel in 1 Aft von G. v. Moser. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegensiände Tönnen von den Eigenthümern inuerhalb 4 Wochen bei den

Hauspolizei - Juspekloren Schewe (Dperuhaus) und Hoff- meifter (Schauspielhaus) in Empfano genommen werden. Erfolgt die Zurück2orderung der betreffenden Sachen in der angegebener Frist nicht, 3 werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Zur Statistik des Verkehrs in den Niederlanden.*) Wer, aus Deutschland kommend, im Azgesichte der lebten deut- hen Höhen bei Cleve, der Wasserscheide zwishen Rhein und Maas, den niederländishen Boden betritt, sieht vor sich Landschaften von jener Scencrie ausgebreitet, welche Hobbema's und unter den neueren Künst- lern Verweers Pinsel mit so unübertreflicher Naturwahrheit wieder- gegeben hat. Weite Ebenen, niedrige Häuser, zalllose Kanäle und Wasser- läufe, meist shnurgrade das Land durchschneidend und mit Weidenbäumen eingefaßt, auf den grünen Matten prächtige Rinderhecerden, an den Ka- nâlen zahlreiche Shöpf- und Mahlmühlen, das sind die harakteristishen Züge der holländischen Landschaft, in der uatürlich auch wohlangebaute Ackerflächen, behävige Dörfer und volkreihe Städte nicht fehlen. Die wichtigste Verkehrsader Westdeutschlands, der Rhein, hat vor dem

Eintritt indie Niederlande zwar feine l andf chaftlihen Reize bereits verloren, | versieht dafür aber das niederländische Gebiet mit einem Ncte von |

WaßFerstraßen, wie es vollkommener kaum gedaht werden kann. Be- fanntlich jpaltet der Rhein sih zuerst bei Millingen in zwei Arme, von denen der größte (Waal) bei Nijmwegen vorbeifließend, sich später mit der Maas vereinigt, während der andere (Niederrhein) nördli bis Aruheim geht. Der leßtere trennt fi wiederum in zwei Arme: die Yfsel, welhe den Weg nach der Zuider])ee nimmt, Und den eigentlichen - Niederrhein, der bei. Wijk te Duurstede - den frummen Rhein (leßterer bei Utrecht wieder in Vet und alten (Lepdener) Rhein getheilt) nah Norden sendet, fodann aber als Lek nah Westen fließt und fich vor Rotterdam mit der Maas v:reinigt, welche in die Nordsee mündet. Alle diese natürlichen Ka- nâle find sorgfältig in ibrem Laufe regulirt, durch Dämme oder Deiche (Erdaufwürfe mit Flechtwerk) in ihrem Bette beschränkt und Gegenstand forwährender Beaufsichtigung und Fürsorge eines beson- deren, vortreffli organisirten Wasferbaudepartements (de Waterstaat), dessen Ausgabe-Budget jährlih bis auf 10 Millionen Gulden fteigt. Außer dem Rhein mit seinen Zuflüssen bietet noch die Maas mit ihrem vielfæch gegliederten Flußmündungssystem, sowie die Schelde den Vortheil ausgedehnter Wasser)traßen nach cinem großen Absaßgebiete.

Dieses Neß werthvoller Verbindungen haben die Niederländer seit Jahrhunderten durch den Ausbau großer Schiffahrtskanäle ver- vollständigt. Ein reicher Schiffsverkehr belebt alle diese Wasserstraßen; dur einzelne Schleusen (z. B. die Oranjefcbleuse bei Schellingwonde) passiren sährlich 50,000 Fahrzeuge. Es find hier nur die Haupt- fanâle erwähnt; cine große Anzahl kleincrer Kanäle ist außerdem über das gan-e Land ausgebreitet, so daß sie fat vollständig die Stelle der Landstraßen vertreten. Kanäle verbinden die Binnenstädte mit einander, mit den Flüssen oder dem Meere, Kanäle (Grachten) um- geben und durhfreuzen nah allen Richtungen die Städte, Kanäle mit ihrer pittoresfen Umgebung find zugleich die Stätten des eigentlichen niederländischen Bolfkslebens. i

Wer die s{chönen Grachten von Amsterdam, wie die Herren- gracht, Keizersgraht (leßtere 140 Fuß breit), die Amstel u. f. w., geseben hat mit ihrer Staffage stattlicher Häuser, mit ihren Ulmenalleen , ihren zahlreichen Brücken, bclebt von rastlos fluten- dem Verkehr: der wird in dem nordischen Venedig Anfklänge an die atte Lagunenstadt und den Lido gefunden haben. Die Blüthe Ansterdams datirt scit dem Beginn der Befreiungskämpfe gegen Spanien; die ganze Stadt ruht auf Pfahlfundamenten (das alte Rathhaus, jeßige Königsshloß von Amsterdam, beispielweise auf 14,000 Mastbäumen) und bewahrheitet mithin den oben erwähnten Ausëspruch des Erasmus vollständig; fie wird von zahl- reihen Graten in 88 Inseln getheilt, welche dur etwa 300 Brücken in Verbindung geseßt find. Die Unterhaltung dieser Brücken, Dämme u. f. w. fell jährlich 3—400,000 Gulden kosten. Den Hafen im Y fichern folossale Molen, innerhalb deren fich die beiden großen Dos (Westelijk- und Oostelijkdock) mit den Entrepôts befinden, vor den Sturmfluthen der Zuidersce. Diese Hafendämme find fo breit und bo, daß sie nebenbei zur Aufnahme der Schienen für die neue Amíîterdamer Verbindungsbahn benußt werden sollen. Bei einer Damvyfschiffahrt über das Y nach dem durch feine vierzig Mühlen und seine Erinnerungen an Peter den Großen berühmten Zaardam, wo die klassische holländische Reinlichkeit noch in hoher Blüthe steht, genießt man ‘von der Seeseite aus den Anblick des herclichén Pano- ramas von Amsterdam mit seiner masfigen Kathedrale, dem lang- gestreckten Quai, dem Hafen mit den mächtigen Ostindienfahrern und dem von Schiffen aller Größen wimmelnden Y: eine Rundsicht, wie fie in van de Velde's berühmten Seestücken so vortrefflich dargestellt ist. Auf den Quai's und den Werften aber drängt sih das an inter- essanten Scenen reiche Gewühl eines großen Sechafens.

Lange Zeit bot die Zuidersee den einzigen Zugang zum Hafen von Amsterdam. Bei der Wichtigkeit des Amstecdamer Handels mußten dice Holländer aber endlich darauf bedacht sein, diesen schwierigen und zeitraubenden Weg abzukürzen. Deshalb wurde von 1819 bis 1825 mit einem Kostenaufwande - von 12 Millionen Gulden der nordholländische Kanal vom Y nah dem Helder erbaut, welcher 14 Stunden lang, 120 Fuß breit und so tief is, daß die größten Dstindienfahrer bis unmit- telbar vor die Stadt gelangen können. Allein auch dieser Kanal genügt dem heutigen Verkehrsbedürfnisse niht mehr; es ist deshälb seit 1863 der Bau eiues neuen großartigen Meerkanals im Werke, welcher Amsterdam vom ŸY aus, bei Velsen, mit der Nordsee bei Wijk aan Zee, an der Stelle verbinden soll, wo „Holland am s{hmalsten ist.“ Der Bau wird von einer Aktiengesellschaft „de Amsterdamfche Kanaalniaat- shappij“ ausgeführt, die von der niederländischen Regierung und der Stadt Amsterdam eine Subvention von mehreren Millionen Gulden bezieht. Es handelt fich dabei um den Durchstich der Land- enge zwishen Velsen und Wijk, um die Herstellung mächtiger Meeres-

ichleusen an der Nordsee, die Eindeihung des Kanals zum Schuße gegen den Andrang der Meeresfluthen, ferner um die Anlegung eines großen Hafendammes in der Nordsee bei Wijk und endli um Trockenlegung und Urbarmahung eines Theils des V, im Flächeninhalte von 14,000 Acres, welche, wie das frühere Haarlemer Meer, in einen fruchtbaren Polder ver- wandelt werden sollen. Man sieht diese Arbeiten bereits ihrer Vollen- dung entgegengehen. Auf einer Strecke von 2691 Metern Länge (77 Prozent der ganzen Linie) ift der Kanal vollständig ausgegraben; bei dem inzwischen vollendeten Durhstih des Jsthmus zwischen der Nordsee und dem Y (Wijker Meer) find (bis Ende 1872) 3,899,150 Kubikmeter Erde bewegl; von dem Hauptkanal in Buitenhuizen 193,300 Kubikmeter (75 Prozent), im westlichen Y 1,246,500 Kubik- meter Erde (50 Prozent) auêgebaggert; die Brustwehren find auf 1716 Meter Länge angelegt ; die Brücke über den Kanal für die Haar- lem-Uitgeester Eisenbahn ift seit August 1872 bereits eröffnet; auch die Nordseeschleusen find fertig. Jn vier Jahren (bis 1876) hofft man das Werk, dessen Kosten auf 30 Millionen Gulden veranschlagt find, dem Verkehre nußbar machen zu können, ein Riesenplan, welcher mit Recht als ein Beweis großartigen Unternehmungsgeistes angesehen werden kann. E 4a

Neben Amsterdam zeigt namentlich Rotterdam den Zug mächtigen Aufstrebens. ür Verbesserung der Verkehrseinrihtungen diejer zweiten Sechandelsstadt der Niederlande wird ebenfalls cifrig geforgt. Gleichzeitig mit dem Bau der großen Brücke, welhe oberhalb der „Boompjes“, des mastenbelébten Quai's von Rotterdam, zur Verbin- dung der Stadt mit der Eisenbahn Moerdijk-Antwerpen über die dort eine halbe Stunde breite Maas geführt wird, ist die Vertiefung des Maas-Fahrwassers bei Rotterdam (Hoek) und die Anlage großartiger Hafenbafsins für Seeschiffe in Angriff genommen und jeßt in der

*) Nach einem Aufsaße von G. Tybusch, Geheimen expediren-

den Sekretär in Berlin, im Deutschen Post-Archiv. (Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Postverwaltung.)

Hauptsache vollendet. Beï Besichtigung dieser Arbeiten konnte man den bohen Werth der Pfahl-Fundamente säßen lernen. Vier bis sechs Reihen mächtiger, aus Norwegens Wäldern ftammender Mastbäume von 14 Fuß Durchmesser werden in geringen Abftänden von einander in den s{hlani- migen Untergrund des Alluvialbodens zchn bis 12 Fuß tief einge- rammt; sie bilden, nachdem die Zwischenräume ausgefüllt find, die im Laufe der Zeit durch Versteinerung der Holzfaser immer fester wer- dende Unterlage, die das cementirte Mauerwerk aufnimmt, welches zur Einfassung der neuen Hafenbassins diencn soll. Die Steinbrüche des Maiîtrichter Petersberges, aus dem {on die Römer Baumaterial entnahmen, liefern mäctige Quadern zu den Hafenmauern und zu der Brücke, welche später den gewaltigen Strom überwölben wird. Einstweilen genießt der Reisende noch die Annehmlichkeiten einer Dampferfabhrt auf der an wecsclnder Seeneric ungemein rei- hen Maas zwischen dem Rotterdamer Quai und dem Anfangs- punkte der Mocrdijf-Antwerpcner Babn, welhe fich durch die im Jabrc 1871 vollendete kolossale Eifenbahnbrlicke über das holländische Diey (cinen Meeresarm) auszeihnet. Diese Brücke, welche 14 Oeff- nungen à 100 Meter und 2 Oeffnungen à 16 Meter Spannweite be- sißt, ift ein Meisterwerk der neueren Technik.

Die Bedeutung und zugleich die Nothwendigkeit der im Interesse des Großhand-ls vou Amsterdam und Rotterdam unternommencn

Kanal- und Hafenbauten wird durch die Handelsbewegung der Nieder-

laude ilsustrirt. Von dem gesammten Handelsverkehr treffen auf den Seehandel 67 Prozent, auf den Landhandel* 37 Prezent, was einen Maßstab der maritimen Bedeutung der Niederlande abgiebt. |

Von der Gesammtzabl der Seeschiffe waren 52,30 Prozent Dampfer mit 51,01 Prozent des Gefammt-Tonnengehalts. Außer Be- tracht sind geblieben: 3147 niederländische Schiffe mit 575,467 Ton- nen Tragfähigkeit, welche die Frachtfahrt von fremden Häfen nah freinden Häfen betreiben.

_ Die große transozeanisch2 Fahrt wird ven drei Gesellschaften be- trieben: von der neu errichteten Rotterdam-New-Yorker Dampfschiff- fahrtsgesellschaft, der jubventionirten Stoomvaart-Maatschavpij „Ne- derland“, deren Dampfer „Koning der Nederlanden“, „Prins van Oranje“, „Prins Hendrif“ und „Conrad'* (durchschnittlich 2000 Tons groß) Écgelmäßig zwischen Nieuwediep und Batavia durch den Suez- fanal kourfiren und namentlich den offiziellen Verkebr mit Niederländisch- Ostindien vermitteln, sodaun von der Comtmercial-Steamship Company, welche cbenfalls von dem rührigen Rotterdam ins Leben gerufen ist und deren Schiffe (zur Zeit vier: Devon, Kingston, Harriugton und Wyberton, zu 2100, 1900, 1750 und 1650 Tons) gleichfalls cinen regelmäßigen Vérkehr mit den Häfen Javas herstellen. Die Fahrt von den Niederlanden bis Java durch den Suezkanal dauert für Damypfer gegenwärtig im Durchschnitt 36 Tage.

Die Niederlande gehören zu denjenigen europäischen Ländern, in welchem die elektrischen Telegrapben zuerit dem Privatverkehre zu- gänglih gemacht worden sind. Es geshah dies im Jahre 1845 bei dem Eisenbahntelegraphen zwishen Rotterdam und Amsterdam; wäh- rend z. B. England erft 1848, Preußen und Oesterreich. 1849, noch später aber Frankrei (im Jahre 1851) die elcktrischen Telegraphea für den Privatverkehr nußbar gemacht haben. Gegenwärtig sind 400

gcozraphi]ch? Meilen Télegraphenlcitungen in den Nicderlanden er- |

öffnet. Der Betrieb ist vou der Staatsverwaltung übernommen; die Telegraphendirektion (mit der Centralbehörde in Utreht) bildet eine

Abtheilung des Finanz-Ministeriums. Die Ausgaben für 1872 waren |

auf 1,198,100 Gulden veranschlagt; die Einnahmen erreichen nit die Höhe der Ausgaben; erstere betrugen 1869: 573,369 Gulden, 1872: 641,710 Gulden 19 Cts. Die Anzahl“ der Depeschen belief sich 1872 auf 1,492,565 abgesandte und 1,528,060 empf.ngene Depeschen. Die Zahl der Telegraphenstationen (Telegraafkantoren) beträgt 334. __ Die niederländischén Eitenbahnen haben zur Zeit eine Gesammt- länge von 182 geogr. Meilen, 0,30 Meilen Bahn (in England

71,00, in Schottland 0,38, in Irland 0,28, in Frankreich 0,22, in Bel-

gien 0,78, in Preußen 0,23 Bahnmeilen pro Quadratmeile) auf jede Buadratmeile. Das System ist ein gemischtes; 102 Meilen gehören dem Staate, 63 Meilen Privatgesellschaften; 17 Meilen (in Luxem- burg) find unter auéländisher Verwaltung. Die erste Eijenbaha in den Niederlanden wurde 1843 zwischen Amsterdam und Utrecht eröffnet.

_Gegenwärtig ist die niederländische Regierung bestrebt, durch Ver- vollständigung des Schienenneßes in den Niederlanden eine neue inter- nationale Route zwischen dem Kontinent und Großbritannien herzu- stellen. Die Verbindungspunkte find in den Niederlanden Vliesfingen mit vortrefflichen Hafeneinrichtungen (die oft für Antwerpen aushelfen müssen) und in England Harwich; den Verkehc zwischen beiden Häfen sollen große Dampfer nah dem Muster der von Holyhead nah Dublin courfirenden vermitteln. Auf niedexländishem Boden würde noch die Bahnstrecke Tilburg-Arnheim zum Anschlusse an die große norddeutsche Route Salzbergen-Berlin herzustellen sein, ein Projekt, das vielleicht noch eine große Zukunft hat.

Größere Verschiedenheiten treten in der Organisation der ältesten mecedernen Verkebrsanfstalt; des Postwesens hervor. ___ Bis zur Mitte unseres Jahrhunderts bestanden in den Nieder- landen, wie in den anderen europäischen Staaten, hohe Brieftaxen und komvlizirte Tarife. Die Taxpcinzivien, welche der Reformator des britischen Postwesens, Rowland Hill, 1840 in England zur Gel- tung gebroht batte, haben seitdem betanntlich zu großez Umwälzungen auf dem Gebiete des Posttarifwesens geführt, denen auch die Nieder- lande sih nit entziehen konnten. Die Tarifreform begann in den Niederlanden mit dem Jahre 1850, in welchem die dreistufige Taxe von 9, 10 vynd 15 Cents eingeführt wurde. 15855 kam dec leßtere Saß in Wegfall; das Postgeseß vom 22. Juli 1870 endli führte das einheitliche Porto von 5 Cents für den frankirten Brief bis zum Gewichte von 15 Gr. ein. Für Briefe, welche \{werer als 15 Gr. sind, besteht dagegen noch eine vielstufige, von 5 zu 5 Cents steigende Taxe. Das Porto für unfrankirte Briefe ist um 5 Cents höher als die Taxe für frankirte Briefe. Für Postkarten (,„briefkaarten““), deren Einführung 1870 erfolgte, beträgt das Porto 27 Cents. Dem Staatsmonopol find nach dem Geseße vom 12. April 1850 nur Briefe und Packete mit Schriften bis zum Gewichte von 500 Gram- men unterworfen; Zeitungen sind in den Niederlanden nicht post- zwangspflichtig. : S

Der Zeitungsverkehr is in anderer Weise wie in Deutschland geregelt; die Postanstaiten find nur zur Annahme von Abonnements auf den Nederlandsche Staats-Courant verpflihtet, obwohl fie au Bestellungen auf andere Zeitungen annehmen können. Das Publikum in den Niederlanden läßt sih die Zeitungen daher meist unter Kreuz- band und mit direkter Adresse zusenden. Das Porto beträgt in die- sem Falle 3} Cent für jede Nummer bis 25 Grammen Gewicht (dar- über hinauë 1 Cent).

__Es ist auch in den Niederlanden die Erfahrung gemacht worden, Dc 8 bei Einführung ermäßigter Taxen der Ausfall in den Einnahmen nit sogleich durch die Steigerung des Verkehrs gedeck wird. Jm Jahre 1870 hatten die Einnahmen betragen 2,793,553 Fl., im Jahre 1871 erreichten fie nur den Betrag vou 2,402,369 Li Veranschlagt man mit Rücksicht auf die naturgemäße Steigerung des Verkehrs die Soll-Mehreinnahme an sih auf eine Summe von 80,000 Fl., fo ergiebt fih als unmittelbare Folge der Einführung des Fünf- cént-Tarifs ein Ausfall von circa 470,000 Fl. für das erste Jahr. Dies erklärt sich daraus, daß? die Steigerung des Verkehrs gewisse Grenzen überhaupt nicht überschreitet. Jn den Niederlanden hob die Gesammtzahl der Briefe sih für 1871 gegen das Vorjahr nur um 7,37 Prozent. Es wurden in diesem Jahre befördert: 28,834,542 portopflichtige Briefe im internen und 7,845,439 im Auslandéverkehr ; außerdem 3,919,697 portofreie Briefe und 4,094,153 Karten.

__ Die Betriebsverhältnisse der niederländishen Postanstalten er- scheinen weit einfacher, als beispielsweise die der deutshen Postämter, weil bei den ersteren das Päckereiwesen vollständig fehlt.

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Interessant ist die Uebersicht der zum Postiransport benußte Kommunikationêmittel: Es wurden während E Sabees 1871 E den Posttransporten im Ganzen zurüdckgelegt: 41,375 Kilometer, davon cntfallen auf 5 á

NReitposlen . . , - 4,528 Kilometer,

Botenposten. .. 19,338 S

Eisenbahnen . . 12,665 Privatfuhrwerke . 1,982

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Auch auf den weniger beteutenden Wasserstraß-u sind jetz i Stelle der alten Treckschuiten die modernen O fig E

Es besorgt dic Postverwaltuug der Niederlande den Postbeförde- rungsdienst nur etwa zur Hälfte “mit eigenen Transportmitteln und macht im Uebrigen Gebrouch von den Beförderungs- gelegenheiten, welhe die Privat - Industrie bietet; es ist dieser Umstand gleichzeitig ein erfreuliches Zeichen - von dem Entwickelungsftande der leßteren. Nach den offiziellen „Beisgids“ existiren ca. 650 Privatcourse mittelst Dampfer, Diligencen oder Omnibusivagen, welhe im Anschlusse an die Eisenbahnen U. f. w. jeden Ort der Niederlande mit dem allgemeinen Verkehrêsystem verbinden. Es leuhtet cin, daß bei einem felhen Vorwiegen des pri- vaten Unternehmungégeistes die Aufgake der Postverwaltung in hohen Maße erleichtert wird. Die nicderländüche Post ijt insbesondere der Einrichtuag des Personentranêports und der Uebernahme des Päckereibetriebs gäuzlich überhoben gewesen. ___ Es würde zu weit führe», alse jene PeivatEraneberi E einer besonderen Besprechung zu unterziehen, zumal die meisten der- selben der Vermittelung iokaler Verkehrsinteressen dienen. Wir beben deshalb nur die Unternehmung van Gend en Loos lervor, welche durch ihr Vertcagsverhältniß zur deutschen Reichspost den Charakter einer internationalen Transportanstalt gewonnen hat. Dieses Institut ist in den meisten Städten der Niederlande (sowie Belgiens) dur Com- toirs, Filialen und Agenturen vertreten und hat den größten Theil des Pâck-?reiverkehrs im inneren Verkehre, soweit er nicht durch die Eisen- bahnen vermittelt wird, an fih gezogen; es erseßt durch zweckmäßige Konzentration der Güterbewegung und durch billige Tarife sowie dur geordneten Betrieb den Mangel cines Staats-Fahrvostwescns fast voll- ständig. Da ein Monopol der Regierung für Padcketbeförderung in den Niederianden nicht besteht, so ist die Begründung des Unternehmens an andere Beschränkungen als die Erlangung der geseßlichen Konzession von Seiten des Staats nicht gebunden gewesen; dasselbe unterliegt keiner Staatsaufficht; auch werden weitere Abgaben als die geseßlichen Steuern daven nicht erhoven, Das Korrettiv für die Er- füllung der von den Unternehmern versprochenen Leistungen liegt allein in der Konkurrenz anderer Transportanstalten, also in dem Urtheil des Publikums. Wie erheblich der Geshäftéumfang des van Gend en Loosschen“ Instituts ijt, beweist nachfolgende Statistik Die Un- ternehmung hat zur Zeit 109 Filialen in den Niederlanden und 83 in Belgien errichtet. Die Anzahl der van Gend en Loosschen Diligen- cen-, Dampfichiffs- 2c. Course beträgt gegen 50; im Jahre 1571 be- förderte das Institut innerhalb der Niederlande 1,311,0C0 und inner- halb Belgiens 1,220,000 Pädckereicn. Auf den wichtigeren Eiscnbahry- coursen hat die Unternehmung entweder ganze Wagenräume oder be- Fs Kompartiments verctragêmäßig zu eigener Benußung bereit- gestellt. E

Weltausstellung 1873 in Wien.

Wien, 14. Mai. („W. Weltausst.-3.“) Die Korrespon- denz zwischen “den Seefahrern und der Küste is von großer praktischer Wichtigkeit für den Schiffsverkehr, und mannigfache Instrumente wurden erfunden, um dieser Korrespondenz eine gewisse Stetigkeit und Verläßlihkeit zu geben. Optische Mittel waren bisher die einzigen, durch welche von der Küste zum Schiff und vice versa dieser Verkehr bewerkstelligt wurde. Bei Sturm und Nebel zeigen \ih aber diese niht unter allen Verhältnissen verläßlih, man dachte daher, fie dur akustishe zu ergänzen und dem italienishen Ingenieur Abbani if es gelungen, ein \olches akustishes Instrument erfunden zu haben, mittelst dessen man auf ziemlich große Entfernungen einen gut vernehmbaren Ton senden kann. Es ift dies das sogenannte Nebelhorn, das an ershütternder Mächtigkeit des Tones alle bisher erfundenen In- firumente so übertrifft, wie der Kanonendonner den Pistolenknall. Es is in der Weltausftellung nicht blos ausgestellt, sondern hat fich Montag auch produzirt. Da das Instrument vermöge seiner sinnreichen Konstruktion kurze und lange Töne wiedergeben kann, ist durch Kombination ein Alphabet, ähnlich dem tele- graphischen, leiht zusammenzustellen.

Das Instrument besteht aus einer hornförmigen Kapsel aus Bronze, in welcher eine metallene Zunge befestigt ist. In diese Kapsel mündet das Leitungsrohr eines Dampfkessels einerseits und andererseits ift daran eine Trompete von aht Fuß Länge angeseßt, welche an der engen Mündung dreißig Linien weit ift, an der großen Mündung einen Fuß im Durchmesser mißt. Der Dampf stößt an die Zunge und je nah dem Drue, den er ausübt, ist der Ton ein minder oder mehr gewaltiger. Bei dem Versuche, der Montag Abends veranstaltet wurde, und bei dem man blos einen Druck von fünfzehn Pfund auf den Quadratzoll anwendete, war der Ton bis weit über den Aussteilungsraum hôrbar und zeigte fich als ein ungemein intensiver Trompetenton. In unmittelbarer Nähe machte er selbst bei dem geringen Drucke einen solhen Eindruck, daß er fast ershütternd wirkte, bei vollem Drucke, der auf etwa vier Atmosphären bemessen is, \oll das Horn bis auf dreizehn Seemeilen weit hörbar sein.

Um die Töne rasch abwechseln und aufeinander folgen zu lassen, wird das Rohr, durch welhes der Dampf unmittelbar in die Kapsel dringt, geschlossen und der Dampf in ein Neben- rohr geleitet, an welchem ein Taster sih befindet, ähnlich dem Taster eines Telegraphen - Apparates. Mittelst eines leichten Druckes der Hand wird der Taster in Bewegung geseßt und dadurch eine Unterbrehung produzirt, die je nah der Zeit des Druckes kurz oder lang ift.

Der ganze Apparat, der nur sehr wenig Raum einnimmt, befindet sih auf dem Leuchtthurme, der von der öfterreichis hen Regierung vot Santer Lemonnier u. Cie. in Paris angekauft wurde. Im Parterrelokal ist der Dampfkessel, der das Nebel- horn mit Dampf versorgt. Das Horn selbst ruht auf einem Träger auf der Plattform des Leuchtthurmes. Seit Montag wird dieser Apparat täglich Abends benüßt, um vorläufig den Schlußmoment der Ausstellung anzuzeigen; nach beendigter Ausstellung wird er auf einer Station der österreichishen See- küste aufgestellt werden.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg.

Drei Beilagen (zeins{ließlich der Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Köuiglih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 118.

Königreich Preufen. Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lantender Obli- gationen der Stadt St. Johann, Regierungsbezirk Trier, zum Betrage

von 100,000 Thalern. : Vom 19. April 1873. Z

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. eribeilen, nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten - Ver- fammlung zu St. Johann darauf angetragen haben, der Stadt St. Johann zur Tilgung älterer Schulden, sowie Behufs Ausführung verschiedener éffentliher Bauten uud Anlagen die Aufnahme eines Darlehens von 100,000 Thlrn., geschrieben: cinhundert Tausend Thalern, gegen Ausstellung von auf den Inhaber lautenden und mit Zins- coupons und Talons versehenen Obligationen zu gestatten, und bci diesem Antrage im Interesse sowohl der Stadtgemeinde als au der Gläubiger sich nihts zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 8. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Pa- pieren, welche eine Saa DiRng an jeden Inhaber enthalten, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen - unter nahstehenden Be- dingungen: _ 8 Fe e

8 1. Die Anleihe wird in 10 Serien von No. I. bis No. X. ausgegeben E :

Jede Serie zerfällt in folgende Obligationen: ©

Litt, A. mit 20 Obligationen zu je 100 Thlr. = 2000 Thlr., Litt. B. mit 15 Obligationen zu je 200. Thlr. = 3000 Thlr., Litt. C. mit 10 Obligationen jede zu 300 Thlr. = 3000 Thlr., Litt. D. 4 Obligationen jede zu 500 Thlr. = 2000 Thlr., zuf. 49 Obliga- tionen = 10,000 Thlr. ;

Sn Suemma werden also ausgegeben: 490 Obligationen = 100,000 Thlr. s

Die Obligationen werden zu fünf Prozent jährlih verzinft und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juni jeden Jahres von der fstädtishes Gemeindekasse St. Johann gegen -Rückgabe der gefertigten Coupous gezahlt. Die Tilgung der Schuld findet nah dem beigefügten Schuldentilgungsschein in 38 Jahren ftatt, beginnt mit dem Jahre 1877 und endigt mit dem Jahre 1910. Der Stadt- gemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken, und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen, auch soll es derselben freistehen, sämmtliche in Umlauf befindlihe Schuldver- sreibungen auf einmal zu kündigen. Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadtgemeinde zu.

j Zur Leitung der, die Ausstellung, Berzinsung und Tilgung der auszugebenden Obligationen betreffenden Geschäfte wird der städtishen Schuldentilgungs- Kommission übertragen, bestehend aus dem Bürgermeister und zweien von der Stadtverordneten-Versamm- lung zu wählenden Einwohner von St. Johann.

8. 3. Die Obligationen werden in jeder Serie unter laufender Nummer nach dem angchängten Schema auëgestellt, und von den Mitglicdern der Schuldentilgungs-Komnmission unterzeichnet, wie von dem Rendanten der Gemeindekasse kontrasignirt.

& 4. Den Obligationen werden für die nähsten fünf Jahre Zinscoupons und Talons nach dem angehängten Schema beigegeben. Mit Ablauf dieser und jeder folgenden Periode werden nah vorheriger öffentlicher Bekanntmachung (wie im §. 7) neue Zinscoupons und Talons durch“ die städtishe Gemeindekasse an die Vorzeiger der Ta- lons, oder wenn diese abhanden g-kommen sein sollten, dem reht- zeitigen Vorzeiger der Obligationen ausgereiht, und daß dies gesche- hen, auf den Obligationen vermerkt.

8. 5. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins- coupons der Betrag derselben an den Borzeiger- dur die städtische Gemeindekasse gezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zahlungen an die Kasse, namentlich bei Entrichtung der Kom- munalsteuern, in Zahlung angenommen.

& 6. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nah der Verfallzeit zur Zahlung prä- jentirt werden. Die dafür ausgeseßten Fonds verfallen zum Vortheile der Stadtkasse. j 4

8. 7, Die Nummern der zu tilgenden Obligationen werden jähr- lich dur das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht, und zwar durch die St. Iohanner Zeitung, die Amtsblätter oder öffentlihen Anzeiger der Regierung zu Trier, sowie durch den „Deutschen Reiths- Und Pren e Staats-Anzeiger.“ Sollten einzelne der vorbezeichneten Blätter eingehen, as hat die Schuldentilgungs Kom- missson mit Genehmigung der Regierung zu Trier zu bestimmen, welhe andere Blätter au deren Stelle treten sollen und diejes dur die übrigen Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

8. 8. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsiße des Bürger- meisters durch die Sgultentilgungs - Kommission in einem _vierzehn Tage vorher durch die im §. 7 bezeichneten. Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zu- tritt zu erstatten ist. Ueber die Verloosung wird ein von den Mit- gliedern der Schuldentilgungs-Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen.

8. 9. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den hierzu bestimmten Tagen, nach dem nach dem Nominalwerthe, durch die städtishe Gemeindekasse an den Borzeiger der Obliga- tionen gegen Auslieferung derselben. . : a

Mit dem zur Auseablinug bestimmten Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit leßteren find zuglei die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzu- liefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins- coupons von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. j i

__ §. 10. Die Nummern und Serien der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen find in den nah der Bestimmung unter §. 7 jährli zu erlassenen Bekanntmachungeu wieder in Erinne- rung zu bringen. Medea die Obligationen, dieser wiederholten Be- kanntmachung ungeachtet nicht binnen dreißig- Jahren nah dem Zah- lungêtermine zur Einlösung vorgezeigt, auch niht der Bestimmung unter §. 12 gemäß als verloren oder vernichtet zum Behufe der Gr- theilung neuer Obligationen binnen dieser Frist angèmeldet, so sollen nah dem Ablaufe die Obligationen als getilgt angesehen werden, und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtishen Kasse anheim- fallen. Die Kapitalbeträge der ausgeloosten Obligationen, welche niht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermin zur Einlösung vorgezeigt worden, werden bei der Sparkasse des Kreises Saarbrücken Ges und die Zinsen dieser Beträge der städtischen Kasse über- jiesen.

8. 11. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt St. Johann mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt- lichen Einkünften und es kann die Skadt, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obkigationen nicht zur rehten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung derselben durch die Gläubiger gerihtlich verklagt werden.

S. 12. In Ansehung der verloren gegangenen oder vernichteten Obligationen oder Zinscoupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zinscoupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation ver- lorener oder vernihteter Staatspapiere §8. 1 bis 13, mit nahstehen- den näheren Bestimmungen Anwendung:

a, die im S. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schuldentilgungs-Kommission gemacht werden.

Dieser werden alle diejenigen Ges{äfte und B agnisse beigelegt, welhe nach der angeführten Verordnung dem Schaß-Minifterium zu-

Montag, den 19, Mai

kommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regierung zu Trier ftatt. Ï s b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte zu Saarbrücken ; O c. die in den 88. 6, 9 und 12 der Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen dur die im §. 7 gegenwärtiger Bedingun- gen angeführten Blätter geschehen ; Î i d. an Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zah- lungstermine sollen vier, und an. Stelle - des im §. 8 erwähnten achten Zahlungstermins soll der fünfte treten. E i Zur Urkunde dieïes und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landeeherrlihe Privilegium Höchsteigenhändig vo!l- zogen und unter Unserem Königlichen Junsfiegel ausfertigen laffen, ohne Jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Gegeben Berlin, den 19. April 1873.

Wilhelm.

Graf von Jtenpliß. Graf Eulenburg. amphaufsen.

__ Tilgungs-Plan Z zu der durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 21. Sanuar 1873 notirten Anleihe der Stadt St. Johann zur Summe von 100,000 Thlr.

us Ds infen ¿ i” er L Tilgungsrate. Tilgungsrate 5% und Zinsen. Thlr |% Fla: Sr. |

Jahr. Kapital.

2

1874 | 100,000 1875 | 100,000 1876 | 100,000 1877 | 100,000 1878 | 150;000 1879 99,000 1880 98,000 1881 97,000 1882 96,000 1883 95,000 1884 94,000 1885 92,000 1886 90,000 1887 88,000 1888 86,000 1889 84/000- 1890 82,000 1891 §0,000 1892 78,000 1893 76,000 1894 73,000 1895 70,000 1896 67,000 1897 64/000 1898 61,000 1899 58,000 1900 65,000 1901 51,000 1902 47,000 1903 43/000 1904 39/000 1905 35,000 1906 30,000 1907 25,000 1908 20,000 1909 15,000 1910 10,000 1911 5,000

Summa 130,150 |—]| 100,000 230,150

Aufgestellt auf Grund des Stadtraths - Beschlusses vom 21. nuar 1873. St. Iohann, den 22. Januar 1873. Der Bürgermeister. (gez.) Falkenhagen.

252

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i Regierungsbezirk Trier.

Kreis Saarbrüdcken. Ea E E St. Johanner Stadt-Obligatioñ. M b E Thaler Preußisch Courant.

Die Endesunterzeichneten, dur das Allerhöchste Privilegium vom 19. April 1873 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und be- kennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von O 5a Thalern Courant, deren Empfang fie bescheinigen, an die Stadt St. Johann zu fordern hat. i;

Die auf fünf Prozent jährli festgeseßten Zinscn sind am 2. Ja- nuar und 1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur gogen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons gezahlt.

Die näheren Bestimmungen find in dem nachstehend abgedruck- ten Privilegium enthalten.

Sl. Zohan, ben. t. A

Die städtishe Schuldentilgungs-Kommission.

(Unterschriften.)

Eingetragen Kontrolbuch F 2

Rheinprovinz.

E e Ls Der eme e np sünger,

Beigefügt sind die Coupons Serie I, Nr. 1 bis 10 nebst Talon. Nüdfseite. 2 ; Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obli- gationen der Stadt St. Johann von 100,000 Thlr. Vom 19. April 1873. (Folgt der Abdruck des Privilegiums.)

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. E a E E Zinscoupon der St. Johanner Stadt-Obligation Strie. 2: E Ns Subab e C Es E uar E nhaber dieses Coupons empfängt gegen desen Rückgabe am xai s E 2 Thie fälligen halbjährlichen Zinsen der oben- genannten St. Johanner Stadt - Obligation vom . -.tn . . . 18 . , bis den. .ten . . . 18 . , aus der städtishen Ge- meindekasse zu St. Joham mit . . . Thalern , . . Silber- groschen Courant. Sk Johann, be... M, 1 Die städtishe Schuldentilgungs-Kommission. Der Wemeinbs-Emp mge.

E t 18

1878.

Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag

in fünf Jahren uach Ablauf des Jahres, in welhem er fällig ge-

worden ist, niht erhoben wird. :

j Bemerkung. Die Namens-Unterschriften der Mitglieder der Sculdentilgungs-Kommission können mit Lettern oder Facsimile- POReN gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigen- zändigen Namens - Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. Talon zu der St. Johamer Stadt-Obligatien E M. Dir L E 0E: zu fünf Prozent verzinsli. Inhaber diejes Talons empfängt gegen dessen Nütgabe bei der Gemeindekasse zu St. Johann zu der vorbenannten Obligation der Stadt St. Johann über Sul Mr. dié Serie Zinscoupous für die Zeit vom . .ten .. .. 18. , „, sofern von dem Jnhaber der Obli- gation dagegen bei der unterzeichneten städtischen Schuldentilgungs- «Kommission kein Widerspruch eingeht. SE S I. Die städtishe Schuldentilgurgs-Kommission. Der Gemeinde-Empfänger.

Bemerkung. Die Namens-Unterschriften der Mitglieder der Sculdentilgungs-Kommission können mit Lettern oder Facfimile- stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhän- digen Namens-Unterschrift eines Kontrelbeamten versehen werden.

Neichstags- Angelegenheiten.

Berlin, 19. Mai. In der Sißung des Reichstags am 17. d. M. nahm der Reichskanzler Fürst v. Bismarck in der Besprechung über die Iahresübersicht, die Gesezggebung und Ver- waltung in Elsaß - Lothringen betreffend, nach dem Abg. Dr. Windthorst (Meppen) das Wort:

Der Herr Redner hat cinen wesentlichen Theil seiner gestrigen Rede und auch der meinigen heute zu wiederholen für nöthig gefunden. Fch kann keinen anderen Grund dafür ausfinden, als vielleicht den alten lateinishen Schulsaß: repetitio es mater studiorum. Er hat indeß, wie ih darauf wohl gefaßt szin konnte, meine Worte nit ganz mit derselben rücksihtsvollen Unparieilichkeit, die ihn bei feinen eigenen Citaten geleitet hat, wiederholt und sich über Nacht fünstlich in die Schußlinie gewisser von ihm mir zugeschriebener Vorwürfe gestellt, die ich ihm gar niht gemacht habe, vielleicht blos um zur Anwen- dung des so wirksamen Tones der sittlihen Entrüstung und der ge- fränften Unschuld Gelegenheit zu haben, Denn das hai mir doch in der That nicht beikommen können, daß ich dem Herrn Abgerdneten gestern das Recht zur Beschwerde im Namen des Volkes, dessen Be- drückung von ihm geschildert wurde, bestritten hätte; ih habe ihm. blos die Richtigkeit und das Zutreffende seiner Behauptungen bestrit- ten, aber das Reht was jollte mir denn das auch helfen das erkenne ich ihm im vollen Maße zu, und er übt es ja auch so reich- lich, daß es nit der Verjährung ausgeseßt sein wird. |

Er hat mir ferner vorgeworfen, ich hätte den Monarthen vorge- s{oben. Ja, ist ihm doch die ganze Logik meiner Darlegung ent- gangen, und vielleicht hat er einzelne Stellen meines Vortrages nicht gehört, während er sich andere notirte, sonst bei der Schärfe seiner Auffaffung ist mir nicht recht erklärlih, wie er mir einen Vorwurf daraus machen kann. Der Herr Abgeordnete hat heute wiederum ge- fragt, wie fann das Verfahren der Behörde in Elfaß gerehtfertigt werden ? Da antworte ih einfah: aus dem Geseß vom Dezember 1871 Art. 10, welches wir gestern hon beiderseitig besprochen haben. Wenn er nun weiter fragt: wie kann das Gefeß gerechtfertigt werden, so habe ih gesagt: darauf will ich hier aus dem Stegreif nicht ein- ehen, das ist eine fomplizirte juristishe Frage und von einer jolchen

edeutung, daß ih darüber einem einzelnen Redner Rede zu stehen ablehne, wohl aber verpflihtet bin dem ganzen Reichstage gegenüber, sobald er diese Frage aufwirft. Daß ich bei der Erinnerung daran, daß es sih um die Rehtmäßigkeit der Bestimmung des Gefeßes han- delt, die geseßgebenden Faktoren citire, ist doch natürlich. In Elsaß ist noch feine konstitutionelle Regierung, da ist Se. Majestät der Kaijer aus- drücklich als Träger der Staatsgewalt bezeichnet und übt mit dem Bundesrath gemeinschaftlich die Geîïeßgebung. Dies habe ih historisch ausgeführt, niht weil ih glaubte, daß der Herr Redner es vergesjen hätte, sondern weil ich meinte, daß es vielleiht durch dic ganze Dar- legung der Sache verdunkelt werden könnte. Jh habe dem Herrn Redner nur nahweisen wollen, daß seine Beschwerde an eine unrichtige Adresse käme, wenn fie gegen die durch Art. 10 des Geseßes gedeckte Lokalbehörde einschließli des Ober-Präsidenten gerichtet war, jondern daß er fie gegen den Ursprung des Gefeßes richtu m

Wenn der Herr Redner ferner meine Aenßerung über die Schul- \{western in einer andern Färbung, als ih fie gestern wohl vorge- tragen habe, heute wieder zu Tage fördert, so erlaube ich mir doch die Thatsache zu erwähnen, daß in Elsaß _noch immer über 2000 Schulshwestern fungiren und einige Hundert Schulbrüder weun i nicht irre, die Ziffer kann ja nachher festgestellt werden. Es geht also daraus hervor, daß man nicht die Gesammtheit dieser Unter- ritsorgane; sondern nur diejenigen, die sich vorzugswei]e ver- derblich, vorzugsweise vergiftend in threr Wirkung- des deutschen Geistes gezeigt haben, entfernt hat. Es is ja sehr wahrscheinlich, daß in der großen Mehrzahl dieser _Sculschwestern ebenso wie in der Mehrzahl unserer katholischen Mitbürger der feind- liche Trieb gegen das Reich nit vorherrsht und daß man eine große Zahl von ihnen wird belassen können. Der Herr Vorredner hat daher Unrecht gehabt, wenn er die Verurtheilung, die ih über die ausgewiesenen Lehrorgane aussprach, auf den gesammten Stand aus- gedehnt hat. Die Ziffern werden Ihnen vielleiht von dem Herrn neben mir nahher noch genauer angegeben werden können, wieviel Schulshwestern noch, wie es scheint, nicht vergiftend wirten,

Wenn der Herr Vorredner ferner meine diplomatischen Jnforma- tionen bemängelt, so bin ich allerdings darüber nicht zweifelhaft, daß über das Treiben der Ultramontanen auch in England der Herr Vor- redner mir noch genauere Aufschlüsse geben kann, als ih sie sonst be- fommen fann, denn ich weiß, daß er sehr gut natürli zu keinem anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken darüber unterrichtet ist ; aber ich zweifle nur ander Bereitwilligkeit des Herrn Vorredners, mir jeder Zeit Alles zu sagen, was er darüber weiß. Deshalb muß ih mi an die Stellen wenden, die mir zu Gebote stehen, und nit meine gestrige Mittheilung, sondern die Ansichten des _Herrn Vorredners über die Zufriedenheit, die in andern Ländern, namentlich in England und Rußland mit dem Treiben der ultramon- tanen Partei herr\cht, sind gänzlich unbegründet und mit den That- sachen in Widerspruch. Der Herr Vorredner, welcher so fleißig im Lesen ist, scheint die leßten englishen Parlamentsverhandlungen gar nicht gelesen zu haben, und die bedauerlichen Bee über die ÜUnmög=- lichfeit, ein konstitutionelles Leben Jrland gegenüber weiterzuführen, wenn der Wirkung der ultramontanen Partei dort -nicht ein Ziel gest würde. „Wenn der Herr Vorredner das eine Anerkennung der Leistungen und der Friedfertigkeit der ultramontanen Partei nennt, ja, meine

Herren, dann find wir eben in den Bahnen der Logik von einander