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S R O T E R E
Séleusingen bctreffend, vom 16. März 1873. — Cirkular-Verfügung des Königtichen Finanz-Ministeriums, die Tarifirung von bronzirten Eisenwaaren und ven Kumys (Milchwein) betreffend, vom 22. März 1873.
Kunst und Wissenschaft.
__ Berlin. Nach dem Monatsbericht der Königlich preu- L Akademie der Wissenschaften hierselbst lasen im Monat anuar 1873 folgende Herren: Schott, Einige Zusäße und Verbesserun- gen zu feiner Abhandlung über die eten Kirgisen. — Borchardt, Untersuchungen über die Elastizität fester isotrover Körper unter Be- rücksichtigung der Wärme. — Dove, Ueber die Regen in Spanien. — Weierstraß, Eine neue Aufgabe der Variationsrechnung. — Reichert, Beschreibung der frühzeitigen menschlichen Fruht. — Dove, Die me- teorologischen Unterschiede der Nordhälfte und Südhälfte der Erde. — Weber, Ueber den Padapatha der Taittriya-Samhitä. — Ehrenberg, Ueber die Massenverhältnisse des Polyzistinenmergels auf Barbados. _— Das Aprilheft der Zeitschrift für preußische Ge- schichte und Landeskunde, herausgegeben von Konstantin Rößler, enthält einen Aufsaß über den Feldzug der 1. Armee von der Kapitu- [lation von M?b bis zum Waffenstillstand. _ — Die Nrn. 19 und 20 von Kunst und Gewerbe, Wochen- schrift zur Förderung Deutscher Kunst-Jndustrie, herausgegeben von Dr. C. Stegmann, Direktor des bayerischen Gewerbemuseums in Nürnberg, haben folgenden Inhalt (Nr. 19): Der künstlerische Charakter derantiken Metallzeräthe. — Berlin: Deutsches Gewerbemuseum.— Wien: Eröffnung der Weltausstellung. — Erklärung zur Beilage (Füllung mit Malerei). — Aus dem Buchhandel. — Für die Werkstatt. — Notizen. — Anzeigen. — (Nr. 20): Der künstlerische Charakter der antiken Metallgeräthe (Schluß). .— München: Leistungen der Kunst - Jn- dustrie. — Wien: Die Eröffnung der Weltausstellung. — Budapest: Der ungarische Landes-Jndustrie-Vcrein. — Florenz: Jtalien und die Weltausstellung. — Erklärung zur Beilage (Einlegearbeiten, kompo- nirt vom Architekt C. Hammer). — Für die Werkstatt. — Notizen. —
Anzeigen. Landwirthschaft.
__ Berlin, 20. Mai. Die von der Generalversammlung des Ver- eins ländlicher Arbeitgeber gefaßten Resolutionen in Betreff der ländlichen Auswanderung find am 18. d. M. in folgender ab-, geänderter Fassung angenommen worden:
„In Erwägung, daß: die Auswanderung vorzugsweise aus dem natürlichen Streben der Bevölkerung entspringt, sih dahin zu wenden, wo sie höheren Lohn, eine angenehmere freiere Lebensstellung und namentlich die Gelegenheit, leiht Grundeigenthum zu erwerben, findet oder zu finden heft und insofern eine der verschiedenen Erscheinungs- formen der modernen sozialen Bewegung ist, daß außerdem der Wunsch, fih mit den früher ausgewanderten Verwandten und Freunden wieder zu vereinigen, ferner die theils wahren theils unwahren Schilderungen Über das glüdckliche Loos, welches den Auswanderer in der neuen Hei- math erwartet und nicht selten vorkommende Ueberredung und Ver- leitung besonders durch das bestehende Agentenwesen einwirken ;
__ in Erwägung, daß demnach geseßliche Prohtbitiviaßregeln gegen die Auswanderung, da die Bewegung in der Hauptsache natürlichen und nicht zu beseitigenden Ursachen entspringt, ausgeschlossen sind — falls nicht eine Umgehung der- Pflichten gegen Staat, Gemeinde, Fa- milie oder Dienstherrn vorliegt,
daß cs jedo anderseits gelingen dürfte, den Strom der deutschen Auswanderung etwas einzuschränken, wenn man die sf.ers mitwir- kenden besonderen Ursachen zu bekämpfen sucht, welche in abstellbaren E unserer Volkswirthschaft und unserer sozialen Zustände be-
ehen; A :
daß weiter hinsichtlich der Löhnung ein Prinzip befolgt werde, welches den Gutsarbeitern einen mit der steigenden Produktivität ihrer Arbeit mitsteigenden Lohn sichere; ;
in Erwägung endlich, daß die Landwirthschaft, Nationalwchl- stand und Staatsinteresse durch die Auswanderung wenigstens aus den dünn bevölkerten Gegenden ernstlich gefährdet werden: beschließt die Versammlung, daß
1) man sich vor Allem bemühen muß, den Landsleuten die Hei- math lieber und werther zu machen, indem man die Anziehungskräfte des JInlandes vermehrt;
2) insbesondere die ländlichen Dienstherren es als ernste Aufgabe betrachten müssen, die den gegebenen allgemeinen und-den örtlichen Verhältniffen entsprehenden Mittel zu diesem Zweck zur Anwendung f E A 8 als Pflicht wird erk
; man es als Pflicht wird erkennen müssen, durch christliche Er- ziehung und Bildung der zahlreichsten Volksklasse cin Vetricrdae
lishes Verhältniß zwischen Dienstherren und Arbeitern herzustellen und leßtere zur richtigen Benußung ihres Einkoz1mens anzuleiten;
4) das gemischte Lohnsystem — nämlich Verbindung von Gesld- und Naturallohn — als an fih angemessen zu betraten, jedo so einzurichten sei, daß dem Arbeiter nah Erfüllung seiner Dienstpflicht auch an Werktagen noch Zeit zur Verwendung seiner Arbeit für die Gewinnung feines Naturallohnes verbleibe; daß er ferner den Sonn- tag für sih hake und Uebershüsse für ein forgenfreies Alter sowie die Mittel zum Erwerb von Grundeigenthum erlangen könne ;
5) unter Anderem die Tantième-Löhnung dazu ein empfehlens- werthes Mittel sein werde und auch Spar-, Unterstüßungs- und In- validen-Kassen zu e1streben fein; E
__6) dem Staate hierbei die Aufgabe zufällt, diejenigen Schwierig- keiten zu beseitigen, welche in Folge der bestehenden Geseßgebung, zum Theil erst ¿e neuester Zeit, einer gesunden Entwickelung der ländlichen Arbeiterverhältnisse im Wege stchen; :
7) das Konzesfionswejen für die Auswanderung in zweckentspre- chender, Mißbräuche ausfschließender Weise, zu beschränken, sowie a Schuß- und Kontrolbehörden an den Einschiffungspläßen zu vestellen.
Nach definitiver Formulirung dieser Resolution entspann sich eine längere geschäftlihe Debatte, welche s{licßlich dahin führte, daß die weitere, auf der Tagesordnung \tehende Schulfrage - von der Tages- ordnung abgeseßt wurde und die Versammlung zunächst in die Be- rathung der Statuten für den in Ausficht genommenen aus der Ver- fammlung zu bildenden Vercin trat. Dann folgte die Erörterung der Schulfrage, über welhe Herr Knauer- Gröbers das Re- ferat übernommen hatte. N 5
An der Diskussion betheiligten si die Herren Graf zur Lippe- Weißenfels, Prediger Meyerinck, Geheimer Regierungs-Rath Dr. Schnei- der, vortragender Rath im Ministerium der lag e 2. Angelegenheiten, und Schulz. — Die Versammlung verwies sch{ließlich dic Anträge des Referenten an, den Ausfchuß mit der Verpflichtung, sie auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu seßen. — Hiermit ward die Generalversammlung um 54 Uhr geschlossen.
Bremen, 18. Mai. Der Verein für das Moorbrennen, der hier zu seine- dritten Jahresversammlung zusammengetreten ist, ‘hielt heute feine erste Sißung. An derselben nahmen auch zwei Depu- tirte der dänischen Haidegesellschaft Theil.
/ Gewerbe und Handel.
Magdeburg, 16. Mai. Jin der heutigen Generalversammlung der Aktionäre der Magdeburger Allgemeinen Versicherun g s- Aktien-Gesell\{aft trug zunächst der Vorsißende des Verwal- tungsraths, Ober-Bürgermeister Hasselbach, den Geschäftsbericht und General - Direktor Fr. Koh den Rechnungsabschluß pro 1872 vor. Die Gefsammt-Prämien-Einnahme beläuft sich danach auf 260,995 Thlr. 14 Sgr. und die Zinsen-Einnahme 45,993 Thlr. 21 Sgr. 10 Pf. Nach Zustücstellung einer Prämien-Reserve von 126,358 Thlr. 11 Sgr. und einer Schaden-Reserve von 18,366 Thlr. verblieb ein Ueberschuß von 4609 Thlr. 18 Sgr. 11 Pf., der auf neue Rehnung vorgetragen wird. Eine Dividendenvertheilung findet nicht statt. Bei der hier- auf folgenden Wahl von neun Verwaltungsraths-Mitgliedern wurden die Herren Ober - Bürgermeister Hasselbah, Kommerzien - Rath Knoblau, Assessor Große, Kommerzien-Rath Coste, Kommerzien- Nath Kricheldorff, Kaufmann Overlach, L Schrader, Kauf- mann Zuckshwerdt wieder- und an Stelle des verstorbenen Justiz- Raths Fischer der Geheime Regierungs-Rath Kleffel neu gewählt. Schließlich fand die von dem Verwaltungsrathe beantragte Statut- änderung bezüglih der Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Le- bens- und Invaliditäts-Bersicherung und bezüglich der Bestimmungen über Anlegung der Gesellschaftsfonds einstimmig Annahme.
Verkehrs- Anstalten.
Cottbus, 17. Mai. Jun der heut hierfelbst abgehaltenen Ge- neralversammlung der Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn, in welcher 2079 Aktien mit 202 Stimmen vertreten waren, sind sämmt- liche Anträge des Vorstandes - Betreffs der Gewinnvertheilung und. des Weiterbaues nach Frankfurt a. O. angenommen wor- den. Nach diesen Beschlüfsen gelangt der Dividendenschein pro 1872 der Prioritäts-Stammaktien- mit 11 Thlr. der Stammaktien mit 6 Thlr. zur Einlösung, und zwar vom heutigen Tage ab. Der pro- jektirte Weiterbeu nach Frankfurt a. O. fand allseitige Zustimmung, nur betreffs der Aufbringung der hierzu erforderlihen Geldmittel ent- stand eine längere Debatte, angeregt durch den Vorschlag des Aktionär, Herrn Gerichtsamtmann Rudolph aus Leipzig, das Baukapital im Wege einer Prioritäts-Anleihe aufzubringen. Es wurde jedoch sowohl seitens des Vorstandes als auch anderer Aktionäre geltend gane daß die Solidität des Unternehmens die Aufbringung des
aukapitals durch alleinige Vermehrung des Aktienkapitals rechtfertige
und ermöglihe und deshalb diefer Modus unter allen Um- Ps vorzuziehen fei. Nachdem hierauf der Antragsteller einen Antrag zurückgezogen hatte, erfolgte die einstimmige An- nahme folgender Beschlüsse: __ Der Vorstand wird ermächtigt: 1) den Umbau des Bahnhofs Cottbus nach dem von der Auf- sihtsbehörde zu genchmigenden Bauplane zur Ausführung zu bringen. 2) den Bau einer Lokomotii-eisenbaha von Cottbus nach Frankfurt a. D. als integrirender Bestandtheil der Cottbus-Großenhainer Eisen- bahn auszuführen, die hierzu nöthigen Geldmittel durch Vermehrung des Aktienkapitals und zwar zu F in Stamm-Prioritäts- und F in Stammaktien mit den Rechten des bisherigen Statuts der Stammbahn für jede der beiden Aftien-Kategorien zu beschaffen, hierbei aber den Inhabern der alten Aktien das Bezugsreht einzuräu- men, die erforderlichen Statutsänderungen mit der Königlichen Staaksregierung zu vereinbaren, und überhaupt asle zur Durhführung dieser Beschlüsse erforderlihen Maßregeln endgültig festzustellen und auszuführen. 3) Im Fall die Anschaffung von Betriebsmitteln für die neue Linie von der Königlichen Staatsregierung für erforderlich erachtet werden sollte, die hierzu noch nöthigen Geldmittel im Wege einer Prioritäts-Anleihe zu beschaffen. 4) Den Betrieb auf dec neuen Linie entweder selbst zu übernehmen oder an eine andere Gesellschaft zu überlassen.
Swinemünde, 18. Mai. (W. T. B) Der Postdampfer bas baltischen Lloyd „Franklin“ ift heute hier wohlbehalten ange- ommen,
New-York, 18. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Ernst Moriß Arndt“ ift heute glücklich hier eingetroffen.
Aus dem Wolff'shen Telegraphen-Bureau.
Rom, Montag, 19. Mai. In der heutigen Sizung der Deputirtenkammer wurde bei der Fortseßung der Berathung der Geseßesvorlagen über die religiösen Körperschaften von dem Abgeordneten Manieni ein Antrag eingebraht, welcher die voll- ständige Ausweisung der Jesuiten und der denselben affiliirten Ordensgesellshaften aus dem ganzen Königreiche fordert. Der Minister Lanza bekämpfte die Opportunität dieses Antrages.
New-York, Montag, 19. Mai. Nach hier eingetroffenen Nachrichten i in Panama eine Revolution ausgebrochen und
hat ein Kampf zwischen der Miliz und den das stehende Heer
bildenden Soldaten stattgefunden. Der Admiral Steedmann, welcher sih mit dem Kriegsschiffe „Ensacola“ dort befindet, hat das Eigenthum der Ausländer unter seinen Schuß genommen und beiden Parteien den Nath gegeben, Oberst Pernet zum Präsidenten zu ernennen.
New-York, Montag, 19. Mai. Nach einer Meldung aus Havanna if der Hamburger Postdamper „Germania“ aus der Quarantäne entlassen worden und der Hamburger Dampfer „Silesia“ dort angekommen.
Königliche Schausviele.
Mittwoch, 21. Mai. Opernhaus. (121. Vorstellung.) Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber - Ballet in 3 Akten von Hoguet. Musik von Gährih. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.
Im Stauspielhause. (136. Abonnements - Vorstellung.) Die Bekenntnisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Frl. Wienrich, vom Großherzoglichen Hoftheater in Schwerin: Julie, als leßte Gastrolle. Hierauf: Herrn Kaudels Gardinenpredigten, Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. /
Donnerstag, 22. Mai. Opernhaus. (122. Vorstellung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Ortrud: Frl. Lammert, vom Fürstlihen Hoftheater in Sonders- hausen, als legte Gastrolle. Elsa: Fr. v. Voggenhuber. Lohen- grin: Hr. Diener. Telramund: Hr. Schmidt. König Heinrich : Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Im Schauspielhause. (137. Abonnements - Vorstellung.) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Aften von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.
Jahresbericht der deutshen Seewarte.
Der von deu Direktor W. van Freeden erstattete Jahresbericht über die deutsche Seewarte in Hamburg, welche Ähimebr n 9. Jahr ihres Bestehens vollendet hat, läßt im Allgemeinen eine Zu- nahme des Betriebes erkennen. Während im Jahre 1868 das Institut von 42 Rhedereien mit 119 Schiffen in Anspruch genommen, 115 Wetterbüchern vertheilt und 81 Segelanweisungen ausgestellt wurden, stellen sih, wie die „Wes. Ztg.“ mittheilt, diese Zahlen für 1872 auf 95 Rhedereien mit 204 Schiffen, 203 Wetterbüchern und 160 Segel- anweisungen. Die Thätigkeit der Anstalt hat sich also nah dieser Richtung in den fünf Jahren nahezu verdoppelt, die Zahl der Schiffe und Wetterbücher zeigt jedo gegen das Vorjahr 1871 eine Abnahme.
Theilnahme und Unterstüßung findet die Seewarte nah wie vor hauptsächlih in der Nordseerhederei. Mit dem Wiusleihen von JIn- strumenten von Seiten der Seewarte an Schiffe, deren Rheder oder Führer die Ausgaben für die An derselben nicht Übernehmen können oder wollen, is im verflossenen Jahre zwar der Anfang gemacht, es find aber nur 10 Schiffe auf diese Weise ausgerüstet worden.
Der Jahresbericht beschäftigt fich dann mit einer Vergleichung der vorausberechneten und wirklichen Reisedauer der mit Segelanwei- jungen versehenen Schiffe und vergleicht weiterhin die Reisen dieser leßteren mit denen solcher Schiffe, welche der Seewarte fremd geblie- ben, sonst aber unter gleihen Umständen gefahren sind. Er rechnet daraus einen Gewinn von 2462 Tagen heraus, der, auf 393 Schiffe mit 228,000 Tonnen Tragfähigkeit und 29,500 Tage Reifedauer ver- theilt, für das Schiff eine Ersparniß von mehr als 6 Tagen, oder wenn man die Unkosten nach dem alten Saße auf 9 Sgr. für Tag und Last anschlägt, eine durchs{chnittliche Ersparniß von 550 Thalern geben würde. — Endlich wird eine vorläufige Zusammenstellung der meteorologischen Beobachtungen auf der Centralstation Hamburg für die fünfjährige Periode von 1868 bis 1872 gegeben.
In Betreff der ilen Sturmwarnungen erfahren- wir, daß bis zum 1. Dezember 1872 im Ganzen 186 Wettertelegramme von London eingegangen sind, denen 72 volle Stürme, 78 \tücmische oder steife Winde und 38 leichtere Winde folgten. In drei Fällen ete der Sturm das Telegramm überholt und in einem Falle j ein Züdweststurm über unsere Gegenden losgebrochen, ohne daß überhaupt eine Warnung hierher gelangte. Angesichts dieser Thran und des Unglücks, welches der die Ostseeküsten verwüstende Sturm vom 12. und 13. November v. J. im Gefolge gehabt hat, wird eine Ausdeh- nung des deutschen Systems der Sturmwarnungen befürwortet. Auf eigene Hand warnt die Séewarte jeßt auf Grund der Londoner Tele- ramme direkt nach Töning, mig ey Geestemünde, Wilhelmshaven, 3 eri ier und Papenburg, sowie dur Veröffentlihung in den
Das eigentliche Ziel der Arbeiten bildet die Aufftellung und Ver- öffentlihung von Segelanweisungen für die h aag ia en See: wege. Die dafür erforderlihen Vorbereitungen sind indessen fo um-
» fossender Natur, daß es erst jeßt mögli wird, mit solchen Publika-
tionen hervorzulreten. Da die Seewarte sih nur auf die Erfahrungen deutscher Schiffe stüßen will, so mußten allerdings Jahre my ehe eine hinreichende Menge von Beobachtungen gesammelt war, um
daraufhin selbständige Arbeiten zu gründen. Wie der Jahres- beriht anfündigt, ist die Sammlung und Sichtung des Materials jezt so weit vorgeschritten, daß die Resul- tate niht mehr lange auf fich warten lassen werden. Die Arbeit sei nur zu umfangreich geworden, um sie dem vorliegenden Jahresbericht selbst einzuverleiben; sie würde jedoch als selbständige Nr. 5 der Mit- theilungen aus “der Seewarte alsbald nahchfolgen. Die leßten Hefte der Mittheilungen, Nr. 3 und 4, hatten fich mit der Untersuchung der Dampferwege zwischen dem Kanal und New-York auf Grund älterer gZournale der Hamburger und Bremer Dampfer beschäftigt ; diese umfas- senden Ua aos hatten aber vorzugsweise die wirthschaftliche Seite der Frage in das Auge gefaßt, welche freilich für die Getellschaften selbst das nächstliegende Interesse darbot und find deshalb als Vor- läufer zu betrahten. Die neueren, nah dem System der Seewarte geführten Wetterbücher der Dampfer, werden nun mit denen der übri- gen Schiffe zu einer Darstellung der meteorologishen und hydrogra- Den Verhältnisse des atlantischen Oceans zwischen 20° und 60° N D zusammengestellt werden, und damit wird die Seewarte der Lösung der Aufgabe näher getreten sein, welche fie fich selbst von An- fang an, als die nächste bezeichnet hat: der Ermittelung der sichersten und kürzesten Seewege im nordatlanti\hen Ocean.
Fortgang der Bauten an der St. Gotthardbahn.
, Der zweite Quartalbericht, den der \{weizerische Bundesrath an die Regierungen der bei der St. Gotthardbahn mit Subvention be- theiligten Staaten über den Stand der Unternehmung im ersten Quartal 1873 unterm 5. Mai erstattet, beginnt nah der „N. A. Ztg.“ mit der Notiz, daß die St. Gotthardbahn-Direktion im Februar eine genaue Instruktion für die Rehnungsführer der im Bau befindlichen Linien ausgearbeitet und ins Leben geseßt habe. Die deutschen Mit- glieder des Syndikats und einige schweizerishe haben von ihrem ver- tragsmäßigen Rechte der antizipirten Zeichnung eines Theils ihres Betreffnisses von 18 Millionen der zweiten Serie der Obligationen zu 9 Prozent Gebrauch gemacht und auf Ende März die Summe von 11,117,647 Fr. 07 Cts. unter Abzug von 20 Prozent auf Rechnung der deponirten Kaution von 11,200,000 Fr. einbezahlt. Auf den 1. Januar 1873 war die Emission für die 2. Serie der Obligationen angeseßt. Demnach besteht das vom internationalen Syndikat der Direktion zur Verfügung gestellte Baukapital aus 40 Prozent des Aktienkapitals 13,690,000 Fr., der ersten Serie der 5 Prozent Obli- gationen 12,000,000 Fr. und den antizipirten Einzahlungen von 11,117,647 Fr. 07 Cts., zusammen also aus 36,717,647 Fr. 07 Cts. Davon gehen vertragsmäßig die Zins- und Provisionsdifferenzen ab.
Ueber die Arbeiten selbst wird berihtet: Das technische Central- bureau ist organifirt und der Ober-Jngenieur ist mit der Vollmacht versehen, für die unmittelbare Leitung der Bahnarbeiten in den Tes- finer Thälern einen Stellvertreter unter den dortigen Sektions-Inge- nieuren zu bezeihnen. Die Sektionen für Kunst- und Erdarbeiten find diejenigen in Göschenen , Airolo , Bellinzona, Locarno und Lugano mit den ihnen zugetheilten Bezirken und Arbeiten,
unter Vorbehalt der weiteren Ausdehnung derselben, \o- weit fie nöthig werden. Sektionen für die Hochbauten O in Bellizona und Lugano bestellt, überdies eine solche in Luzern, ür Bestimmung der Lage des Bahnhofes und vorläufig zwei ohne be- stimmten Bureausiß zum Zwecke der Festseßung der nördlichen und jüdlich-n Zufahrtsbahnen zum Gotthardtunnel. Das technische Per- fonal zählte Ende März 108 Mann. y
_ Außer den hauptsächlihsten Bauvorschriften und Grundplänen für die Tesfinerbahnen find auch diejenigen für die übrigen Bauver- träge über die Erdbewegungen, die Fuusiarbeiten und die Beschotte- rung ausgearbeitet worden. L 2
Das Nivellement der etwa 200 Kilometer langen Linie zwischen Luzern und Lugano mit Höhenunterschieden bis auf 1900 Meter ist fo genau ausgeführt, daß die Höhe jedes Punktes bis auf 3 Centimetres angegeben werden fann. Im Sommer werden die geodätischen Ope- rationen zur Aussteckung des Tunnels wieder beginnca. Ein Be- amter der Gesellschaft ftudirt zu diesem Zwecke in Ber- lin die Bestimmung des Azimut und die neueren Me- thoden der Kompensationsrechnungen. Die Erstellung des Richtungsftollens bei Göschenen ist Herrn Favre übergeben worden. Sowohl in Göschenen als in Airolo find die Richtungen der Tracé und die Profils für die Station3- und Bahnpläne zum Zwecke der definitiven Projekte ausgearbeitet und genaue Katasterpläne angefertigt worden. Auf den Wunsch des Bundesraths werden in den Bureaus von Göschenen und Airolo die von der meteorologischen Kommisfion dirigirten Beobachtungen vorgenommen. ' ;
Die Bauarbeiten am Tunnel find bereits aus den von uns mit- getheilten Monatsberichten bekannt. Seit demn ersten Quartalbericht sind in Göschenen außer zahlreihon Erd- und Bauarbeiten auch die Bohrmaschinen von Dubois und François in Seraing aufgestellt und in Anwendung geseßt und das Mont-Cenis-Material V eigiQa l worden. Jn Airolo schritten die Arbeiten in ähnlicher Weise fort. Die geologischen Beobachtungen sind die nämlichen, wie die im Mo- natsberiht mitgetheilten.
Schließlich ist zu erwähnen, daß die Direktionen auch Anstalten zu Gunjten erkrankter und verunglückter Arbeiter getroffen haben und die Organisation von Hülfskassen und anderen zweckdienlihen Jnsti- tuten in Ausficht g.nommen worden ist.
Eine dem Bericht angehängte Beilage enthält eine detaillirte Be- schreibung der Konstruktion, welche durch mehrere fehr instruktive Ab- bildungen veranschaulicht wird. ]
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg.
Vier Beilagen (eins{ließlich der Börsen-Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
2 119,
Dienstag, den 20, Mai
1878.
Ea a a Ez) E IL S I A 26: — H
Königreich Preufen. Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Naumburg an der Saale nah Artern dur die Un-
strut-Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 27. März 1872. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. „Nachdem von dem Komite, welhes sich zur Gründung einer Aktien-Gesellschaft unter der Firma: i „Unstrut-Eisenbahn-Gesellschaft“ L gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Naumburg an der Saale uach Artern auf preußishem Gebiete zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, fowie das Recht zur Expropriation und zur vorübergehenden Benußung fremder Grundstücke nah Maßgabe des Geseßes vom 3. November 1838 unter den nachstechenden Bedin- gungen hierdurch ertheilen :
I. Die Gesellschaft ist vor Allem den Bestimmungen des zwischen Preußen und Sachsen-Weimar in Betreff der Herstellung und des Betriebes der Bahn abzuschließenden Staatêvertrages unterworfen.
__ Sie hat binnen fechs Monatey nah Aushändigung der gegen- wärtigen Konzessions-Urkunde ihre Eintragung als Aktien-Gesellschaft
unter der Firma:
: „Unstrut-Eisenbahn-Gesellschaft“
in das Handelsregister zu bewirken. Sie nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Naumburg an der Saale oder unter Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und bfentliche Arbeiten an einem anderen an der Bahn gelegenen Orte und ist be- züglich ihres Unternehmens dem allgemeinen geseßlichen Auffichtsrechte der preußischen Regierung unterstellt,
___ TL. Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß läng- stens bis zum 1. Januar 1875 erfolgen.
Für den Bau gelten insbesondere folgende Bestimmungen:
1) Die Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung dur alle Zwischenpunkte wird von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festgestellt, auch unterliegen sämmtliche Bau- projekte der Genehmigung des leßteren.
___ 2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen polizei- licher Beaufsich:igung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen und: die aus diesen Anordnungen eiwa euwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch etwaige An- stellung cines besonderen Polizei-Aufsichts-Personals entstehenden Kosten zu tragen. Sie wird den Anforderungen der zuständigen Behörden wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim Bau beschäf- tigten Beamten und Arbeiter bercitwillig Folge leisten, und die da- durch etwa bedingten Kosten übernchmen, auch zu der iu Gemäßheit des Geseßes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurich- tendcn Krankenkasse die nöthigen Zuschlisse leisten.
__3) Der Staatsregierung ist vorbehalten, zur speziellen technischen Beaufsichtigung der Bauausführung einen besonderen technischen Kom- missarius zu bestellen, der unbeschadet des allgemeinen geseßlichen Auf- sihtsrechts und der daraus entspringenden Befugnisse des Staats (S. 46 des Eisenbahn-Gese8es vom 3. November 1838) die solide und vorschriftsmäßige Ausführung des Baues, sowie die Verwendung geeigneter Materialien uud Betriebsmittel zu überwachen hat. Die Gesellschaft ift verbunden, den Anforderungen des Kommissarius unter Vorbehalt des an den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, binnen zehntägiger präfklusivischer Frift einzulegenden Rekurses unbedingt Folge zu leisten. L
Die dem Staate durch diese spezielle Aufficht erwachsenden Kosten hat die Gesellschaft nah der Bestimmung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu erstatten.
_4) Behufs Sicherstellung der rechtzeitigen Konstituirung der Ge- sellshaft als Aktien - Gesellschaft, fowie der rechtzeitigen und soliden, plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüftung der Bahn, ingleichen aller übrigen bezüglih des Bahnbaues der Gesellschaft ob- liegenden Verbindlichkeiten muß bei Vermeidung des Erlöschens dieser Konzession binnen se{chs Monaten vom Datum der gegenwärtigen Kon- zessions-Urkunde an gerechnet bei der General - Staatskasse zu Brrlin ein Betrag von 5% des auf 2,700,000 Thlr.:
„Zwei Millionen Siebenhundert Tausend Thaler“ festgeseßten Aktien-Kapitals in baar oder in PEeRpisen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren, oder in inländischen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen (unter “ Berechnung aller diejer Effekten nah dem Courêwerthe) nebst den Zinscoupons vom Jahre 1874 ab, und den Talons hinterlegt und in gerichtlicher oder notarieller Verpfän- dungs-Urkunde erklärt werden, daß diese Kaution der preußischen Staatsregierung zur beliebigen Verwendung unwiderruflich verfällt, wenn die Gesellschaft mit der Erfüllung der O welche durch die Kaution sicher gestellt werden sollen, in Verzug kommt.
Die Rückgabe dier Kaution an die Gesellschaft erfolgt, sobald leßtere ihren Verpflichtungen zur plan- und anshlagsmäßigen Aus- führung und Ansrüstung der R überall genügt hat. :
5) Die Gesellschaft ist zum Bau und Betriebe cines 2. Geleises, sowie zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen und Haltestellen verpflichtet, wenn und soweit die Regierung solches im Verkehrs-Jn- teresse für erforderlich erachtet.
ITT. Zur Sicherung der steten Jnstandhaltung der Bahn und ihrer Betriebsmittel hat die Gesellschaft mit der Eröffnung des Be- triebes einen Erneuerungs- und einen Reservefonds zu bilden. Dem Erneuerungsfonds, aus welchem vornehmlih die Kosten der Erneue- rung der Lokomotiven, Tender und Wagen, beziehungsweise einzelner Hauptbestandtheile derselben, als: Feuerkasten Kessel, Cylinder, Siederöhren, Be Achsen, Räder, Radreifen, Bremsen, Wasserbehälter, Wagenkasten und Coupés, sowie die Erneuerung der Séhienen, Schwellen, Weichen und der kleinen Eisentheile des Ober- baues gedeckt werden sollen, find die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprechenden alten Materialien, ein nah Anhörung der Direktion und des Aufsichtsrathes von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festzuseßender jährlicher Zuschuß aus den Betriebs- Sf sowie die Zinsen des Erneuerungsfonds selbst zu über- weisen.
Der Reservefonds, der die Mittel zur Bestreitung der dur außer- gewöhnliche Elementar-Ereignisse und größere Unglücksfälle hervor- gerufenen außerordentlichen Ausgaben gewähren, mit Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten auch zu den Kosten nachträglich für erforderlich oder zweckmäßig erachteter Er- gänzungsbauten herangezogen werden soll, ist zunächst urs Zuwei- sung des nach vollständigem Ausbau und vollständiger Ausrüstung der Bahn verbleibenden Restes des Gesellschafts-Kapitals, eventuell durch Zuweisung eines von dem Gesellschafts-Kapitale zu diesem Zwecke zu reservirenden Betrages von mindestens 20,000 Thalern,
/ „Zwanzig Tausend Thalern“, ?
zu dotiren. Demnächst ist derselbe durch Ueberweisung der nicht reht- zeitig erhobenen und zu Gunsten der S a verfallenen Anlen und Dividenden des Grundkapitals, der Zinsen des Reservefonds selbst, sowie eines von dem Aufsichtsrathe der Gesellschaft zu bestimmenden, nit unter dem Betrage von 1/20 Prozent des Baukapitals verbleiben- den jährlichen Zuschusses aus den Betriebs-Einnahmen bis zur Höhe von 30,000 Thalern, : i
„Dreißig Tausend Thalern“
zu verstärken und in dieser Höhe zu erhalten.
Die Anlegung der Bestände des Erneuerungs- und Reservefonds
fu in preußishen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren tattzufinden.
IV. Die Genehmigung, nöthigenfalls die Abänderung des Fahr- plans, bleibt der Königlichen Staatsregierung vorbehalten; ekenfo die Genehmigung des Bahngeld-Tarifs und des Fracht-Tarifs, sowohl für den Güter-, als für den Personenverkehr, sowie der Abänderung der Tarife, insoweit dieselbe niht dem freien Ermessen der Gesellschaft überlassen wird.
Die Gesells haft hat die Beförderung von Personen in 4 Wagen- flassen zu bewerkitelligen und für den Transport von Kohlen und Koks und eventuell der übrigen im Art. 45 der Verfassung des Deut- schen Reichs bezeichneten Gegenstände den Einpfennig-Tarif einzu- führen, soweit und sobald dies von dem Minister für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten verlangt wird. Die Gesellschaft über- nimmt ferner die Verpflichtung, fsoweit der Minister für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten es im Verkehrsinteresse für nöthig er- achtet, jederzeit auf dessen Verlangen mit anderen in- und ausländi- s{chen Bahnverwaltungen für die Beförderung von Personen und Gütern einen durchgehenden - Verkehr mittelst direkter Ex- peditionen und Tarife zu errihten und hierbei insbe- sondere auch in ein gegenseitiges Durchgehen der Trans- portmittel gegen die übliche, nöthigenfalls von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festzuseßende Vergütung zu willigen. Bezüglich dieser direkten Tarife ist die Gesellschaft verpflichtet, auf Verlangen des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, auf ihrer in diesem neu einzurihtenden durch- gehenden Verkehre zu berührenden Strecke den niedrigsten Tarif-Ein- heitsfaß pro Centner und Meile zuzugestehen, welchen fie auf dieser Strecke für die gleichartigen Transportgegenstände in 1h rem Lokal- tarife erhebt.
Sollte sie jedoch in einem anderen durchgehenden Verkehre für jene Stre®e ihrer Bahn eine unter dem Lokaltarif-Einheitssaß pro Centner und Meile ermäßigten Saß pro Centner und Meile beziehen, so muß fie für jene Strecke diesen - ermäßigten Tarifsaß auch in dem neu zu errichtenden durchgehenden Verkehre auf Verlangen des Mini-
‘sters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zugestehen.
_ Für durgehende Gütertransporte wird die Erhebung einer Erpeditionëgebühr für die Bahn von Naumburg nach Artern ausge- schlossen, wenn wieder die ursprüngliche Versand- noch die leßte Adreßstation an dieser Bahn liegt. /
Die vorbezeichnete Verpflichtung der Gesellschaft zur Einrichtung eines direkten Verkehrs und zum Zugeständnisse des vorbezeichneten Tarifsaßes, wird jedoch durch die Bereitwilligkeit der anderen betlei- ligten Eisenbahn-Verwaltungen bedingt, in diesem Verkehre ihren Tarif nach denselben Grundsäßen zu normiren und \o- mit für ihre in dem - einzurihtenden durchgehenden WVer- kehre zu benußende Strecke den _niedrigsten Tarif-Einheitssaß pro Centner und Meile zuzugestehen, welchen sie auf dieser Strecke für gleichartige Transportgegenstände in ihrem Lokalverkehr resp. in einem anderen durchgehenden Berkehr erheben.
__ Sollle die Gesellschaft zum Zwecke der Einrichtung eines neuen direkten durchgehenden Verkehrs das gleiche Zugeständniß, wie es vor- stehend präzisirt ist, von einer anderen Bahnverwaltung fordern, und die leßtere ohne von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten für zulänglichh erachtete Gründe sih weigern, auf den von der Gesellschaft vorgeschlagenen direkten Verkehr überhaupt ein- zugehen, oder jenes Zugeständniß in Betreff des Tarifsaßes zu machen, jo ist die Gesellschast an das ihrerseits auf Erfordern des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten für einen direkten Ver- kehr, an welchem die fih weigerlich haltende Bahnverwaltung mitbe- theiligf ist, gemachte frühere Zugeständniß nicht mehr gebunden.
V, Die Beförderung von Truppen, Militäreffekten und sonstigen Armeebedürfnissen hat nach denjenigen Normen und Säßen stattzu- finden, welche auf den Staatseisenbahnen im Gebiete “des früheren Norddeutschen Bundes jeweilig Gültigkeit haben.
_ŸVI. Der Postverwaltung des Deutschen Reichs gegenüber ist die Gesellschaft verpflichtet : Í
1) ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Postyerwal- tung zu bringen, l i
2) mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der Postver- waltung einen Postwagen und innerhalb desselben
a. Briefe, Zeitungen, Gelder, ungemünztes Gold und Silber,
Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner jolche niht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Padete, welche einzeln das Gewicht von 20 Zollyfunden nicht überschreiten, j : :
. die zur Begleitung der Postsendungen, sowie zur Verrichtung des Dienstes unterwegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn dieselben geschäftslos zurückehren,
c. die Geräthschaften und Utensilien, deren die Beamten unter-
wegs bedürfen, unentgeltlich zu befördern. : 5 s
Statt besonderer Postwagen können auf Grund desfallsiger Ver- ständigung auch Postcoupés in Gisenbahnwagen gegen eine den Selbst- kosten für die Beschaffung und Unterhaltung thunlichst nahestehende Miethe benutt, es kann ferner bei solchen Zügen, in denen Postwagen oder Postcoupés nicht laufen, die unentgeltliche Mitnahme eines Post- beamten mit der Briefpost, dem alsdann der erforderliche Sißplaß einzuräumen ist, oder die unentgeltliche Beförderung von Brief- und und Zeitungs-Packeten durch das Zugpersonal verlangt werden.
3) Für ordinäre Pakete über 20 Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Postwagens oder Postcoupés befördert werden, erhält die Gesellschaft die tarifmißige Eilfracht, welche für das monatliche Gesammtgewicht der zwischen je zwei Stationen beförderten zahlungs- pflichtigen Packete berechnet und auf Grund vesonderer Vereinbarung aversionirt wird. :
4) Wenn ein Postwagen oder das in dessen Stelle zu benußende Postcoupé (ad 2) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so hat die Gesellschaft entweder die Beförderung der nicht unterzubringenden Post- sendungen in ihren Wagen zu vermitteln oder der Post die erforderli- chen Transportmittel leihweise herzugeben. Jm ersteren Falle wird für ordinäre Packete über 20 Pfund eine weitere als die ad 3 vorge- sehene Vergütung nicht geleistet. Jm leßteren Falle zahlt die Post- verwaltung außer der Frachtvergütung für die ordinären Packete über 20 Pfund eine besonders zu vereinbarende, nah Säßen pro Coupé und Meile und resp. pro Achse und Meile zu bemessende Hergabe- und Transport-Vergütung. i
5) Die Gesellshaft übernimmt die Unterhaltung, Unterstellung, Reinigung, das Schhmieren, Ein- und Ausrangiren 2c. der Eisenbahn-
ostwagen, sowie den leihweisen Ersaß derselben in Beschädigungs- ällen, gegen Vergütungen, welche nah den Selbstkosten bemessen wer- den und Über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird.
6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die mit eue Men yer- sehenen Personen unentgeltlih zu befördern, vorausgeseßt, daß diese nur einen Theil ihrer Reise auf der Eisenbahn, einen anderen Theil aber mit gewöhnlihem Postfuhrwerk zurücklegen. i
VII. Der Telegraphen-Verwaltung gegenüber hat die Gesellschaft diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt find, oder später für dieselben anderweit E werden mögen.
VIII. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten mit Ausnahme der einer technishen Vorbildung be E vorzugsweise aus den mit Civil-Anstellungs-Berechtigung entlasfenen Militärs, soweit die- selben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zu wählen.
Für ihre Beamten und Arbeiter hat sie nach Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grnndjäße Pensions- Wittwen- und Unterstühßungskafsen einzurichten und zu densclben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. 7 ___ IX. Dee gesammte Leitung der Bau- und Betriebs-Verwaltung ist einer kollegialisch organisirten Direktion (Vorstand) zu übertragen in welcher mindestens zwei besoldete Mitglieder, von denen das eine die Befähigung für den! preußischen höheren Verwaltungs- oder Juftiz- dienst, das andere die Qualifikation zum preußischen Baumeister haben muß, fungiren. Die Wahl sämmtlicher Direktionsmitglieder, sowie die Wahl des Vorsißenden der Direktion aus der Zahl der besoldeten Mitglieder steht dem Auffichtsrathe zu: fie bedarf bezüglich des Vorsißenden und des oder der technisch:n Mitglieder der Bestäti- gung des MNêinisters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
_ Die Direktion bildet den Voritand der Gesellschaft und reprä- sentirt dicselbe nah Junen und Außen mit allen Befugnissen und Verpflichtungen, welche die Gesehe dem Vo. stande einer Aktien- gesellschaft beilegen. Sie führt ihre Geschäfte na» Maßgabe einer vom Aufsichtsrathe zu entwerfenden, von dem Minister für Handel, Gewerbe und sffentlihe Arbeiten zu genehmivenden und eventuell festzustellenden Geschäftsordnung.
___X. Von den Mitgliedern des Auffichtsrathes müssen wenigstens s thren Wohnsiß im Deutschen Reichsgebiete haben.
_ Der Vorsißende des Auffichtêraths ‘ und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen. :
_ X1. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen ec es für nöthig erachtet, die Berufung außerordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
_AIL. Die Staaktêregierung ist berechtigt, sfich in den Fällen, wo fie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den General- versammlungen und den Verhandlungen der Gesellschaftsvorstände (Direktion resp. Virwaltungs- oder Aufsichtsrath) durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist von allen Generalversammlungen und Zusammenkünften der Vor- stände rechtzeitig Anzeige zu machen. :
_ Der Regierung steht ferner das Recht zu, die Vorlage der Kassen- bücher der Gesellshaft sowie die Einreichung {*hrliher Betriebs-Ab- {hlüsse zu verlangen und den Zeitpunkt für die Einreichung zu be- stimmen. S
Alle Aenderungen in den Tarifen sind in den von der Regierung vorzuschreibenden Formen und Zeitabschnitten anzuzeigen.
_AIII. Beschlüffe der Gesellschaft, welche die Ucbernahme des Be- triebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, den Verkauf der Bahn, die Auflösung der Gesellschaft, insbesondere die Fusion mit einer anderen Gesellschaft auéspreche:, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. N
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt worden waren.
Die Aushäudigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde az das Eingangs bezeichnete Gründungskomite erfolgt erst, nachdem die Hinterlegung der unter 11. 4. vorgeschriebenen Kaution und Ver- pfändungsurkunde stattgefunden hat.
In Geltung tritt dagegen diese Konzession erst mit der erfolgten Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Nachdem diese Eintragung rechtzeitig vollzogen und unter Beifügung von Druck-Exem- plaren des Gef|ellshafts-Statuts nachgewiefen ist, soll die gegenwär- tige Urkunde durch das Amtsblatt des Regierungsbezirks, in welchem die Gesellschaft ihren Siß hat, auf Kosten der Lebteren bekannt ge- macht, eine Anzeige von der landesherrlichen Genehmigung und der Verleihung des Expropriationsrehts aber in die Geseßsammlung aufgenommen werden. i
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel. /
Gegeben Berlin, den 27. März 1872.
(L. 8.) Wilhelm. Graf von Jtzenpligt.
Neichstags- Angelegenheiten.
Berlin, 20. Mai. In der gestrigen Sißung des Rei ch s- tags nahm in der Diskussion über den Gesehentwurf, betref- fend die Geldmittel zur Ausrüstung der deutschen Festungen, der Bundes-Kommissar Geheimer Ober - Regierungs-Rath Dr, Mi- chaelis zu Art. 3 (Aus\fchluß der Kommunalpapiere bei der Anlegung des Fonds) das Wort:
Meine Herren! J bitte Sie dringend, den Antrag des Herrn Abgeordneten für Rudolstadt, welcher die Eisenbahn-Prioritäts-Obli- gationen aus\{ließen will, abzulehnen. Es ist bei dieser Aniage noch ungleih mehr, als bei der Anlage für den Invalidenfonds nothwendig, daß die Verwaltung in der Geldanlage möglichst freie Hand hat. Bedenken Sie, daß .die Papiere, welche für den Festungsbaufonds an- geschafft werden, innerhalb einer nit schr langen Reihe von Jahren wieder veräußert werden müssen, daß die Zinfen, welche von diesen Pa- pieren e.ngehen, jährlich auf den Etat gebraht werden, so daß, wenn die Papiere mit Coursverlust veräußert werden müssen, eben jo viel, wie am Course verloren geht, von den für den Festungsbaufonds gesicherten Mitteln wieder in Abgang kommt, für ebensoviel mithin später eine Neubewilligung eintreten muß. Je enger Sie nun den Kreis derjeni- gen Papiere, in welchen der Festungsbaufonds angelegt werden darf, zichen, um fo größer wird die Gefahr, in Folge von Coursverlusten nachträglihe Bewilligungen eintreten laffen zu müssen, weil die Ge- fahr der Coursverluste um so größer ist, je enger der Kreis der Pa- piere, welche zur Auswahl stehen, und auf welche die Nachfrage seitens der Reichskasse sih konzentrirt. Weshalb gegen die deutschen Eisen- bahnprioritäts-Obligationen bei dem Herrn Abgeordneten für Rudol- stadt ein solches Mißtrauen best:ht, daß er sie auch niht einmal für diese Anlage zulassen will, ist mir aus seiner Begründung nicht klar ge= worden. Wir haben eine sehr große Anzahl von Eisenbahngesellschaften, welche für die ausgegebenen Prioritätsobligationen vollständige Sicherheit gewähren, und bei dem Ausbau unseres Eisenbahngesezes werden noch weitere Obligationen, namentlich seitens der alten, bestehenden Gefell- schaften auf den Marït kommen, die ebenfalls unzweifelhafte Sicher= heit bieten. Wenn der Herr Abgeordnete auf die garantirt-.n Obliga= tionen hinweist, so sind dieselben, soweit Norddeutschland in Betracht kommt, zum größten Theil bercits in festen Händen, und es kann niht mehr in Ausficht genommen werden, diefelben- in erheblichen Beträgen anzukaufen. é
enn endlich auf die für den Betriebsfonds für die Um- gestaltung des Münzwesens auszugebenden “ Schaßanweisungen hingewiesen is, so ist ein Toiher Betriebsfonds seiner Natur nach ein \{wankender; es wbörde also, wenn man in Ausficht nähme, den Festungsbaufonds .lediglich in diesen Schaßzan- weisungen anzulegen, die Zinsanlage in dem Seftimas cufonds eine {\chwankende fei; vortheilhafter würde es für das Reich immer sein, wenn die Zinsanlage in Zin3papieren mit dauernder Verzinsung erfolgt, weil dieselben. einen besseren Zinsfuß ergeben, als die Schaßanweisun-
gen, die ja in den leßten Jahren wit einem sehr niedrigen Zinêfuß haben auf den Markt gebracht "erden können. Ich betrachte die | Anlage in Schaßanweisungen nur für eine Aushülfe in fo lange als nicht eine feste Anlage zu ermöglichen ist.