1873 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Dagegen möchte ih Ihnen empfehlen, den Antrag des Herrn Abgeordneten für Erfurt anzunehmen. Jch gebe dem Herrn Abgeord- neten für Rudolstadt zu, daß es ‘eine große Anzahl von Kommunal- papieren giebt, welche ih fax den Festungsbaufonds wegen der Schwierigkeit der Veräußerung nicht eignen; és giebt aber auch einen der Summe nah jedenfalls even fo großen Betrag von Kommunal- papieren, von Provinzial- und städtischen Obligationen, welche eine sehr gesuhte Waare au der Börse find und welche sehr leiht ohne Coursverlust wieder auf deu Markt gebraht werden können, die sich also sehr gut für den Festungsbaufonds eignen ih erinnere Sie beispielsweise an die Schuldverschreibungen der Stadt Berlin, ih er- innere Sie an die Provinzial-Obligationen der Rheinlande, und ich glaube, wenn andere größere Provinzen in erheblihen Summen Obligationen ausgeben, werden dieselben ebenfalls einen coulanten Artikel für den Geldmarkt bilden. Wenn Sie aber das Amendement des Herru Abgeordneten für Erfurt annehmen wollen, so möchte ih zuvor dem Herrn Antragsteller eine Abänderung dringend empfehlen. Er hat es so gefaßt, als ob für den Invalidenfonds nach dem 1. Juli 1876 die Anlage in Kommunalpapieren nicht zulässig wäre. Nach dem Invalidenfonds-Geseß ist aber diese Anlage auch nach dem 1. Juli 1876 zuläsfig. Es würde aljo die Fassung jo lauten müssen:

Der Reichsfestungsbaufonds darf auch über den 1. Juli 1876 hinaus in Schuldverschreibungen außerdeutsher Staaten in Schaßanweisungen des Reiches oder eines Bundesftaates, sowie in Prioritätsobligationen deutscher Eisenbahngesellschaften angelegt werden.

Es würden aus dem Amendement blos die Worte:

in Schuldverschreibungen deutscher kommunaler Korporationen,

owie weiden müssen. Die Auswahl der für den Festungsbaufonds an-

zukaufeunden Schuldverschreibungen muß bei allen Kategorien so ge- troffen werden, daß Couréverluste, wenn irgend thunlich, vermieden wérden. Dafür, daß dies mit Sorgfalt geschehe, spricht das Interesse der Finanzverwaltung vollständig, weil die Finanzverwaltung im Fall von Goursverlusten eine nachträgliche Bewilligung beim Reichstage würde in Anspruch nehmen müssen.

Zu Art. 4 erklärte der Bundesbhevollmächtigte General- Lieutenant von Kameke:

Meine Herren! Die Kommission hat bereits dur ihren Bericht dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß der ganze Art. 4, welcher Ihnen vorgelegt worden ist, eine Materie behandelt, welche sich außer dem Rahmen des dem Hohen Hause von den verbündeten Regierungen vorgelegten Gesetzes befindet. Das Gesebß bezieht fih auf die in dem Art. 1 des durch die Kommission amendirten Geseßes genannten Festungen und ebenso auf die, welche wir nacher im Art. 6 nennen werden. Der hier vorgeschlagene Art. 4 is aber von genereller Natur und würde si auf die gesammten Festungen des deutschen Landes be- ziehen, indem ihnen durch diesen Artikel die Vergünstigung zugespro- hen werden soll, daß, wenn ihnen ihre Thore und Thorbrücken zu enge find, dieselben auf Reichskosten geändert werden sollen. Wenn nun in dem Kommissionsberihte klar gelegt ist, daß die Mittel, welche hierzu erforderlih sind, der Natur der Sache nach keineswegs aus den Mitteln genommen werden können, welche der Reichstag im Begriffe steht, den verbündeten Regierungen zu bewilligen, und wenn andererjeits durch die Fassung des Artikels der Militärverwaltung die Sorge genommen ist, als wenn hiermit eine Schädigung der militärischen Interessen eintreten könne, indem die Entscheidung darüber, ob eine solche Erweiterung im Interesse des Verkehrs geschehen muß, und eventuell, ob sie nach fortifikatorischen Gesichtspunkten geschehen kann, in die Hand der Ausschüsse des Bun- desrathes für Handel und Verkehr und für Festungen gelegt worden ist, fo kann ih meinerseits, vom Standpunkte desjenigen, der die Mi- litärverwaltung zu leiten hat, sagen, daß ich Fein Bedenken gegen diesen Artikel haben würde. Insofern derselbe aber eine Materie betrifft, die do weiter geht, als das Gebiet der Militärverwaltung, fo muß ich bitten, daß der Artikel nicht so pure angenommen wird; er hat doch gewisse Bedenken. Die Zustände in den Festungsstädten, namentlich in den- jenigen Städten, wo die Passagen für den jeßigen Verkehr zu enge werden, sind sehr alt; es sind Zustände, die seit langen Jahren bestan- den haben, und wenn solche Uebelstände abgeschafft werden sollen im Interesse einzelner Kommunen, so ist die Frage, ob das Reich das Recht oder die Pflicht hat, solches zu ändern. Bei den Festungen, die neu gebaut worden find, hat man naturgemäß von vornherein auf das Bedürfniß des Verkehrs nah Möglichkeit Rüsicht genommen. Von diesex Seite aus betrachtet, ist mir nicht klar, wie die verbündeten Regierungen si zu dieser Frage stellen werden; ich stelle daher anheim, von dem Artikel Abstand zu nehmen und denselben vielleicht in anderer Form getrennt vom Geseße zum Ausdruck zu bringen.

Wenn ih mi jeßt auf die drei Amendements, die heute einge-

bracht worden sind, wende, fo ist zunächst das Amendement des Heecrn Abg. Großmann in der Kommission bereits vorgelegt gewesen. Es hat heute allerdings eine Veränderung, wenn ih ret lese, erfahren, indem es si lediglih auf die im Art. 1 genannten Festungen bezieht. Das Amendement scheint mir doch zu allgemein gehalten, und ich möchte bitten, ihm die Zustimmung nicht zu geben, ebenso wenig dem Amendement des Herrn Abg. für Crefeld, bezüglich dessen ih s{chon in erster Lesung Gelegenheit gehabt habe, den Standpunkt der Mili- tärverwaltung klar zu legen. _ Was aber das Amendement des Abgeordneten Bürgers betrifft, so finde ich darin den verallgemeinten Ausdruck desjenigen Gedankens, den die verbündeten Regierungen im Schlußpassus des Artikel 4 Ihnen bereits vorgelegt haben. Jh muß aljo eigentlich sagen, die Regie- rungen haben den Gedanken gebracht, wie er hier vorliegt, und des- halb kaun ich mich auch durchaus nur für das Amendement des Ahb- geordneten Bürgers erklären.

Wenn der Herr Abgeordnete Dr. Meyer (Thorn) sagt, daß die Kriegsverwaltung ein guter Wirth wäre, so muß ih das bestätigen, aber so muß es auch sein, denn mit den Mitteln, die gegeben werden, versucht sie eben das Meiste zu leisten, und da sieht man nah Jedem; daß aber hier nit ein solder Gedanke gewesen ist, und daß in die- sem Falle von einer Bereichecung nicht die Rede sein kann, das möchte daraus hervorgehen, daß ich für die Regierung gerade den Gedanken N a nehme, wie ihn das Amendement Bürgers zum Ausdruck

ebracht hat.

Zu S. 6 bemerkte der General-Lieutenant von Kameke:

__ Meine Herren! Zu dem ganzen §. 6 erlaube ih mir zu sagen, daß von Seiten der yerbündeten Regierungen zunächst gar Nichts gegen eingewendet wird, daß die Festungen, wie sie die Kommission unter die Zahl der eingehenden Pal aufgenommen hat, stehen bleiben. Sobald das Gesetz perfekt wird, soll die Festung Stettin ebenio eingehen, wie alle anderen Festungen, welche genannt sind.

Was die Aufhebung „der Rayoubéstimmungen anbetrifft, so ist nah dem Rayongeseße ein Rayon nur möglich, wo die Befestigung permanent besteht. Die Rayongeseße müssen also kraft des Gesetzes von selbst aufhören, und daß die Bestimmungeg über Aufhebung der Rayon-Einschränkungen an die verschiedenen Festungs-Kommandan- turen {nell kommen werden, dafür werde ih Sorge tragen, sobald Hes Les perfekt ift. Jch hoffe, daß es vor dem 1. Oktober

Was den Antrag des leßten Herrn Vorredners anbetrifft, so kaun es sich lediglich handeln um diejenigen Reverse, welche die R Dante erhalten hat, und welche auch in das en cingetragen wdr- den sind, als Zeugniß, daß eine Verpflichtung auf diesen Grundstücken ruht, für deu etwaigen Verkauf. Diese Reverse sind nah dem alten Geseß gesammelt, iu den Akten der Kommandantur vorhanden, und sie werden dea Besißern der Grundstücke seßt ausgehändigt werden. Auf das Versprechen einer kostenfreien Löshung in den Hypothekenbüchern oder auf sonstige privatrechtlihe Beziehungen, kann die Regierung \ich nicht einlassen. Um fo weniger bin ich im Stande, eine Erklärung darauf hier abgeben zu tönnen, als diejelben manchmal recht verwickel- ter Natur sein mögen. Die Zurückgabe der Reverse wiro aber un- mittelbar uach Aufhebung des Rayongeseßes erfolgen, d. h. insofern sie lediglich Verpflichtungen dem Staate gegenüber enthalten.

Dem Reichstag is jet der Haushaïts-Etat für das Jahr 1874 niit folgendem Entwurf eines Gesetzes, be- treffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Iahr 1874 vorgelegt worden :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verodnen im Namen des Deutschen Reichs, nach er- folgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

. 1. Der diesem Geseße als Anlage beige}/ügte Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1874 wird in Ausgabe auf 139,857,294 Thlr., nämlich auf 122,363,126 Thlr. an fortdauernden, und auf 17,494,168 Thlr. an einmaligen Ausgaben, und in Einnahme auf 139,857,294 Thlr. festgestellt i

S. 2. Der Reichskanzler wird ermächtigt: 1) zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichshauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag ron Acht Millionen Thalern hinaus, 2) behufs dex Beschaffung eines Betriebsfonds zur Durch- führung der Münzreform bis zum Betrage von Fünfzig Millionen Thalern Schaßanweisungen auszugeben. j

8. 3. Die Bestimmung des Zinssaßes dieser Schaßanweisungen, deren Ausfertigung der preußischen Hauptverwaltung der Staats- schulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. Juni 1875 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler über- lassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nah Anordnung des Reict;s- fanzlers, der Betrag der Schaßanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr geseßten Schaßanweisungen ausgegeben werden.

. 4. Die zur Verzinsung und Einlösung der Schaßamwyeisungen erforderlichen Beträge müssen der Reichs]|chulden-Verwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Versügung ge- stellt werden. : :

_§. 5. Die Ausgabe der Schaßanweisungen ist durch die Reichs- fasse zu bewirken.

Die Zinsen der Schaßanweisungen verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbeträge hinuen dreißig Jahren nah Eintritt des in jeder Schaßanweisung auszudrückenden Fälligkeitstermins.

Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 20. Mai. In der gestrigen Sißzung des Herren- hauses nahm der Handels-Minister Dr. Ahenbach in der Diskussion über den Gesezentwurf, betreffend die Eisenbahn- anleihe, nah dem Herrn Hasselbah das Wort :

__ Meine Herren! Obschon ih, wie bekannt, an der Entstehung dieser Vorlage keinen Antheil habe, und auch an den bisherigen Be- rathungen, abgesehen von ciner in der leßten Sißung des Abgeord- netenhauses stattgefundenen Debatte, niht Theil genommen habe, so gereicht es mir doch zur besonderen Befriedigung, vor diesem Hohen aue die Vorlage ebenfalls befürwortend vertreten zu dürfen; ich

abe die Ueberzeugung, daß, wenn dies Hohe Haus der Borlage zu- stimmt, \ich die Landesvertretung ein Verdienst um die Interessen des Landes erworben haben wird. Die Vorlage 'ist so vielseitig von allen Seiten diskutirt worden, fie liegt so lange der Landes- vertretung vor, und hat eine allseitige Besprehung nicht blos in den parlameutarishen Körperschaften, sondern auch außerhalb in der geei gefunden, daß ih glaube, es ist Niemand unter uns, der zur

eurtheilung der Vorlage neue Gesichtspunkte beizubringen in der Lage wäre; ih glaube, es wird ein Jeder von uns nach vorausgegan- ae Prüfung von vornherein in der Lage sein, zu sagen, ob er nach

einem Gewissen und seiner ganzeu Richtung und Stellung im Stande ist, hier ja zu sagen oder nèin. Gestatten Sie mir indeß einige Bemerkungen zu der Vorlage, theils veranlaßt durch das, was so eben ausgesprohen worden ist, theils auch in Hinblick auf die Befürchtungen , die an diese Vor- lage geknüpft werden. Es ist nämlich ausgeführt worden, daß die Vorlage einer Monopolifirung der gesammten Eisenbahnen iu den Händen des Staats herbeiführen werde. Jch gebe zu, es würde nah manchen Nichtungen hin eine bedenkliche Seite der Sache sein, wenn feine andere Eisenbahnen im Staat existirten, wie diejenigen, welche der Staat selbst besißt; ih habe aber [hon im anderen Hause aus- gesprochen, daß wir in keiner Weise vor die Entscheidung dieser Frage

estellt sind. Es ist überhaupt keine durhschlagende Thatjache im Laufe der Debatte vorgebracht worden, welche einen \{lüssigen Beweis irgendwie führen könnte, daß es si gegenwärtig nur die Monopolifirung des Eisenbahnwesens in den Händen des Staates handeln könnte. Ich darf mir vielleicht gestatten, bei dieser Gelegenheit einige Zahlen zu verlesen, die sich auf die in Vorbereitung begriffenen Bahnen, fo- wie auf diejenigen Bahnen beziehen, die noch im Bau befindlich oder konzessionirt sind, um daraus darzuthun, wie unrichtig die Meinung ist, daß selbst bei der Annahme dieser Vorlage eine gewaltige Prä- ponderanz im Eisenbahnwesen heëbeigeführt werden könne. Jch lese zunächst die Zahlen vor über die Eisenbahnen, welche im Bau be- griffen find, die konzessiouirt sind, ohne daß der Bau bereits begonnen hat. Wir haben, wenn ih mich an die runden Zahlen halte, Staatsbahnen, im Bau I 54 Meilen mit einem An- lage-Kapital von 32,300,000 halern unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen im Bau begriffen 132 Meilen mit einem Anlagekapital von 78,000,000 Thalern, Privatbahnen 576 Meilen mit einem Anlagekapital von 283,955,000 Thalern. In der Vorbe- reitung sind begriffen Staatsbahnen und es sind die, über welche gegenwärtig berathen wird 123 Meilen mit einem Anlagekapital von 25 Millionen Thaler. Daneben stehen Privatbahnen unter Staatsverwaltung 19 Meilen mit einem Anlagekapital von 10 Mil- lionen Thaler. Ferner Privatbahnen, die in unmittelbarer Vorbeexei- tung begriffen find, 200 Meilen mit einem Anlagekapital von 122 Millionen Thaler. Ich denke, aus diesen Zahlen, wona 178 Meilen theils im Bau begriffen, theils vorbereitete Staatsbahnen im Ganzen es sind, um die es sich handelt, während reine Privatbahnen 776 Meilen in der Vorbereitung begriffen sind, ih sollte meinen, wenn man diese Zahlen sich vergegenwärtigt, so würde man nicht verkennen können, daß es fih bei der Vorlage niht_um eine Monopolisirung des Eisenbahnwesens in den Händen des Staates handle.

_Es wird uns entgegen gehalten von Einzelnen: es sei ein Nach- theil der Vorlage, daß es sich in der Hauptsache um eine Bahn handle, die nicht rentabel wäre, während andere Personen, welche den- selben Standpunkt gegenüber der Vorlage einnehmen, umgekehrt be- haupten, es sei s{ädlich, daß die Bahn für rentabel erachtet werden müsse. Es beweist zunächst diese Verschiedenheit der Auffassung, wie unsicher die Kritik diefer Vorlage ist. Diejenigen, welche behaupten, die Bahn sei nicht rentabel, stellen allerdings eine Behauptung auf, welcher die Regierung ihrerseits nur eine Gegenbehauptung entgegen zu stellen vermag, aber ich jollte meinen, wenn es sich darum handelt, unser großes Eisenbahnneß im Osten mit dem des Westen zu verbin- den, wenn es sich darum handelt, gesegnete Landstriche mit Eisenbahnen zu durchziehen, jo handelt es sich auch um eine Anlage, welche, soweit menschliche Voraussicht möglich ist, dem Staate Erträge liefern wird, anz abgesehen davon, daß der Staat, wenn er Unternehmungen afft, und es sih um große Juateressen handelt, niht immer auf die

entabilität einer Anlage zu sehen haben wird.

Sehe ih aber LeNR ganz ab, so besteht ein Einwand, welcher ebenfalls imer in diefe Diskussion hineintritt, darin, daß wir im Begriffe seien, eine schwere Schädigung der Interessen des Privat- Kapitals herbeizuführen, soweit dasselbe nämlih in Eisenbahn-Unter- nehmungen angelegt ist. e Pa Behauptung muß entschieden widersprochen werden. Es scheint dieser Behauptung die Auffassung zum Grunde zu liegen, daß däs gemi u ystem lediglich die Be- deutung habe, daß der Staat in solchen Landestheilen, wo durch lokale Pie das Privatkapital absolut nicht zu erlangen ift, daß der Staat hier eintréten müsse. Das gemischte System ist indeß von einem weiteren Gesichtspunkte aufzufassen, von dem Gesichts- punkte, welches [hon Herr von Kleist auf der Tribüne vertreten hat. Es erscheint, wenn dasselbe überhaupt eine größere Bedeutung für unsere wirths{chaftlichen Interessen haben soll, absolut nothwendig, daß der Staat auch in der Lage sei, dur) seine Linien auf die Privat-Eifen- bahnen einzuwirken, und ich glaube, wenn wix diejen Weg beschreiten,

werden wir sogar die wesentlichsten Dienste den Privat-Eisenbahnen

leisten. Täuschen wir uns nicht über die Stimmung, welche die Zeit beherrscht. Wenn die Privat- auen bei der großen Macht, die sie unbestreitbar besißen, keine Zügel, keinen Regulator besißen, fo sind zweierlei Resultate für sie nur möglich. Entweder werden fie rüdck- sihtslos ihr finanzielles Jnteresse verfolgen und es wird dann der Sturm, welcher sich im Publikum, im gesammten Volke erheben fönnte, derartig werden, daß auch der Staat sih niht mehr in der Lage befindet, demselben zu widerstreben und daher zu dem eigentlichen System . der Staatsbahnen übergeht, oder aber, wenn die Privat- bahnen eine ungezügelte Konkurrenz fich felbst machen sollten und das System der Koalition sich nicht bewahrheiten würde, so werden wir erleben, was theilweise in England eingetreten ift, daß sie sih gegenseitig zu Tode heben und den Staat anflehen, fich ihrer anzunehmen, damit fie den Interessen wieder dienen können, für welche sie bestimmt waren. Jch glaube aber, wenn wir moderiren und in rechter Weise einwirken, daß wir dann auch dem Interessz der Privatindustrie dienen. Wir erhalten uns alsdann die Kanäle offen, welche unser wirthshaftliches Leben fördern. Wir erkennen damit an, daß wir auch in Zukunft der Privatthätigkeit bedürfen, daß wir fie anrufen und nicht vernichten, aber daß wir sie moderiren und reguliren wollen. Soeben ist von der Tribüne ausgesprochen worden, daß, wenn in Zukunft der Handels-Minister in der Lage sein sollte, durch Staatseijenbahnen auf das Tarifwesen der Privatbahnen Einfluß aus- zuüben, so werde er der mächtigste Mann im Staate sein, der im Stande sei, hier etwas ins Leben zu rufen, während er dort etwas Anderes dem Tode anheimgäbe. Meine Herren! Es ist dabei übersehen, daß, - wenn der Handels - Minister jemals durch die Staats - Eisenbahnen eine fsolhe Macht cxlaagen sollte, was ich vorläufig bestreite, daß dieser Hanudels- Minister doch unter der Kontrole der Landesvertretung steht und daß er neben sich audere Minister hat, z. B. meinen Herrn Nachbar , den Finanz-Minister, der wohl verhindern wird, daß Ausschreitungen des Handels-Ministers stattfinden. Welches Interesse kann aber der Han= dels-Minister Überhaupt verfolgen? Wird er persönliche, lobale Jn- teressen im Auge haben? Werden es nicht die allgemeluen Interessen des Landes sein, welche er wahrzunehmen hat? Und Wenn die von dem Herrn Vorredner so wichtig geschilderte Befugniß ausschließlich in den Händen von Privatgesellschaften wäre, wie würde sich dann die Waltung dieser Jateressen gestalten können? Mir liegt zufällig ein Bericht vor, welcher von einer Kommission herrührt, die vou dem Verein der deutschen Eisenbahngesellshaften niedergeseßt war. Es heißt daselbst: Diese leßteren nämlich die Privateisenbahnen als gewerbliche Unternehmungen, müssen in der Lage sein, in die Verkelröentwickelung fördernd einzugreifen, dur die Gestaltung ihrer Tarife gewissermaßen an der Industrie sich zu betheiligen, den Ver- kehr zu schaffen, großzuziehen und an ihr Unternehmen zu fesseln.

An einer anderen Stelle. wird gesagt, daß die Eisenbahnen für den gewerblichen Aufschwung in einzelnen Gegenden viel gewirkt hätten, und dann weiter bemerkt:

„Zu einein nicht geringen Theile beruhten unser heutige Handel und unsere heutige Fabrikation auf dem jegzigen Tarifsystem; in Folge besonderer Ermäßigungen, welche hier und dort gewisse Ar- tikel oder gewisse Handelspläße genießen, seien in gewissen Gegenden Fabriken entstanden, oder hätten sich gewisse Handelsbeziehungen dort gebildet.“ \

Wenn ch.ie diese Worte beachten, fo ist ja zunächst an sich durch- aus anzuerkennen es ist unbestreitbar wie der Tag —, daß die Eisenbahnen ein belevender Faktor für unsere Industrie und unjern Verkehr sind. Wix werden dies stets dankbar anerkennen, die Regie- rung wie die Landesvertretung; aber es geht aus diesen Säßen auch hervor, daß die Eisenbahnen dadur, daß sie die Tarife so oder so oft halbpfennigweise anders normiren, einen alten Siß des Verkehrs und der Industrie vernichten können, während fie an cinem anderen Ort aus der Wüste einen Garten künstlih hervorzurufen in der Lage find, welcher wieder vernichtet wird, sobald dieser Pfennig mehr oder weniger eine andere Regulirung erhält. Das sind also in der That Befugnisse und Machtverhältnisse, von deñen das Wohl ganzer Landestheile; die Entwickelung ganzer Gegenden abhängig ist, und es fragt si, wo soll, wenn diese Machtverhältnisse in der That vor- handen sind, wo soll die Hand behülflih sein, welche diese Angelegen- heit in gewissen Beziehungen regelt ? Meine Herren! Meine ganze Vergangenheit und meine wirthschaftliche Richtung spricht dafür, daß es mir nicht in dea Sinn kommen wird, die freie Selbstthätigkeit zu hindern. Ih habe genug erprobt, wie sehr der Staat der eigenen Thätigkeit der Menschen bedarf, und wie verkehrt es ist, diese Wurzel unseres wirthschaftlichen Lebens zu untergraben. Wenn ich daher die obi- gen Gedanken ausspreche, so liegt mir nichts ferner, als daß ih eine Politik inaugurirea wollte, die lähmend und hemmend auf die Privat- thätigfkeit einen Einfluß üben könnte; aber wir müssen uns alle doch auf der anderen Seite vergegenwärtigen, um welche hohen Interessen es si hier handelt, und ob wir nicht recht thut, wenn wir dem Staate einen gewissen A wenigstens auf diese Verhältnisse sichern, das ist eine Aufgabe der hier zur Berathung stehenden Vorlage. Ich habe shon im andern Hause ausgesprochen, wie wenig es meiner Rich- tung entspreche die Privatthätigkeit zu lähmen und es geht meine Auffassung auch daraus hervor, daß ih selber nichts lebhafter wünsche, als an Verhandlungen Theil nchmen zu dürfen, welche dahin gerichtet find über Privatbahnen wie Staatsbahnen die h die. Aufsicht nach

denselben Grundsäßen ausüben zu fönnen, so daß die Staatsbahnen der Aufsichtsbehörde gegenüber keine andere Stellung einnchmen wie die Privatbahnen, und nach_ dieser Seite hin, wie ich schon dort gesagt, gleiches Licht und gleicher Schatten fällt. Jch bin deshalb auch nicht nur nicht ein Gegner, sondern ein lebhafter Förderer derjenigen Be-

ftrebungen, welche dahin gerichtet sind, dem Reiche A eamte

über das gesammte Cisenbahuwesen in den einzelnen Staaten beizu- legen; von mir wird nah dieser Richtung feinerlei Widerspruch erfol- gen, gerade weil ich darin eine Förderung derjenigen Interessen erkenne, welche wir Allé erstreben.

Meine Herren! Mit Recht ist dann ei hingewfesen worden, daß bei Gelegenheit der hier vorliegenden Gejeßgebung provinzielle Bedenken angeregt werden könnten. Diese provinziéllen Bedenken

„müssen indeß verschwinden, wenn man erwägt, daß es sih hier wescnt-

lich um eine Vorlage allgemeinerer Natur handelt, die fast in keiner einzelnen Position darauf gerichtet ist, einem blos lofalen oder pro- vinziellen Bedürfniß zu genügen; denn wenn Sie selbst die kleinsten Stücke herausgreifen, wie z. B. die Verbindungsglieder, welche bezüg- lih der westfälishen Bahnen hergestellt werden sollen, jene beiden kleinen Bahnen, so darf ich darauf aufmerksam machen, daß es sich bei denselben darum haudelt, die westfälishe Eisen- bahn überhaupt existenzfähig . zu erhalten. Durh die Neuanlegung von anderen Bahnen ist dieselbe in eine Lage gebracht, daß, wenn diese Hülfe nicht gewährt werden sollte, das Staatskapital mehr oder weniger verloren geht, und die Aeußerung, welche vorhin von der Tribüne bezüglich der Gesichtspunkte, die fich auf die Renta- bilität der Staatsbahnen beziehen, geltend gemacht wurde, diese Acuße- rung trifft wohl gerade jene Vorsorge der Staatsregierung, in ange- gebener Art, die Staatseisenbahnen existenzfähig zu erhalten.

__ Wichtig ist auch der Gesichtspunkt, der nicht blos von landwirthschaft- licher, sondern auch von anderer Seite erhoben wird, das wir die Aufgabe ha- ben bei Ausführung dieserBauten auf dieübrigen Juteressen desLandes eben- falls gebührend Rüksichtza nehinen, daß wir die Arbeiter nicht aussließ- lich ansammeln bei den Eisenbahnen und namentlich nicht in Zeiten, wo andere rege Bedürfnisse des Landes hervortreten. Jch frage aber

da: Wer is mehr in L diesen berechtigten Juteressen Rechnung de tragen, als gerade die Staatsregierung, und wer wird mehr gewillt sein, diesen Anforderungen in gebührender Weise entgegen zu kommen. Ich habe diese Bereitwilligkeit bereits im andern Hause ausgesprochen und wiederhole diese Bereitwilligkeit au hier. Meine Herren! Jch bitte Sie, nehmen Sie diese Vorlage an, und ich wiederhole, Sie dienen damit den Interessen des Landes: Gestatten Sie mir, - daß ih mit dieser allgemeinen Angelegenheit gleichzeitig eine persönliche verbinde, indem ih au das Hohe Haus die ergebene Bitte richte, mir in dem schweren Wirken, welches mir auf- getragen ift, die Unterstüßung nicht versagen zu wollen.

Inuserateu-Expedition

Steebriefe und Untersuchungs-Sachen.

Edictal-Citation. Gegen folgende Militärpflichtige: 1) Johann Peter Megger aus Branitz, geboren am 21. Februar 1846, 2) Ma- theus Pietrzykowski aus Bremin, geboren am 18, Januar 1846, 3) Johann Plutowski aus Jungen, geboren am 18. Dezember, 1848, 4) Wilhelm Rzeszkowski aus Sungenberge, geboren am 25. Juli 1848, 5) Johann Bußki aus Kosciellec, geboren am 13. Mai 1848, 6) Fried- rich Wilhelm Mielke aus Nieder-Sartawiß, geboren am 15. Dezem- ber 1848, zuleßt in Nicder-Sartawiß aufhaltsam, 7) Franz Miernicki aus Schwetz, geboren am 17. Mai 1848, zuleßt in Schweß aufhalt- sam, 8) Johann Kaszubowski aus Szyroslaweck, geboren am L Mai 1848, zuleßt in Szyroskaw aufhaltsam, 9) Herrmann Gustav Beier aus Dubellno, geboren am 92. Juli 1848, 10) Bartholomäus Ma- jewski aus Andreasthal, geboren am 21. August 1849, 11) Franz Jol- fowsfi aus Sullnowo, geboren am 3. September 1849, 12) So LanR Wassielewski aus Sullnowo, geboren am 183. Juni 1849, 13) Johann Jankowski aus Ober-Gruppe, geboren am 13. November 1849, 14) Heinrich Friedrih Piehl aus Neu-Marsau, geboren am 16. April 1849, [15) August Julius Michael Walter, geboren zu Sprindt, am 7. September 1849, 16) Anton Krzyzanowski aus Bromke, geboren am 4. Sanuar 1850, 17) Franz Schroeder aus Bukowiec, geboren am 3. Oftober 1850, 18) Ferdinand Carl Manteufel aus Carlshorst, geboren am 1. Juli 1850, 19) Herrmann Piehl aus Drosdowo, am 6. Dezember 1850 geboren, 20) Friedrich Strehlau aus Königlich Glugowko, geboren am 30. April 1850, 21) Staniélaus Schulz aus Golluschüß, geboren am 30. März 1850, 22) Fricdrich Eduard Thimm

| qus Jcziorken, geboren am 30. März 1850, 23) Franz Theophil

Straszewsfi aus Julienhof, geboren am 9. März 1850, 24) Friedrich Gustav Adolph Braener aus Kozlowo, geboren am 7. März 1850, 95) Johann Gustav Drews aus Kezlowo, geboren am 22. November 1850, 26) Johann Klatecki aus Lowinneck, geboren am 183. April 1850, 27) Gustav Adolph Czulkowski aus Lubochin, geboren am 21. Inni 1850, 28) August Julius Jablonski aus Luszkowo, ge- boren den 14. Dezember 1850, 29) Paul Zielinski, geboren zu Lusz- fowo am 19. Januar 1850, 30) Ludwig Wilhelm Karau, geboren zu Mruczin, Kreis Bromberg, am 11. August 1850, zuleßt in Rag- niewo aufhaltsam, 31) Johann Jankowski aus Mszanno, geboren am

Ï 7. April 1850, 32) Iojeph Szlapinski aus Poledno, geboren am

95. April 1850, 33) Martin Jacharski aus Przechowo, geboren am 10. November 1850, 34) Mathias Stidzinski aus Przechowo, geboren am 4. Februar 1850, 35) Joseph Gackowsfi aus Rehberg, geboren am 17. Februar 1850, 36) Anton Majewski aus Rozanno, geboren am 97. Mai 1850, 37) August Ludwig Zieroth aus Schwekotowo, ge- boren am 14. Februar 1850, 38) Anton Krasnowolski aus Schweß, geboren am 22. Juli 1850, 39) Joseph Laskowsfi aus Schwe, ge- boren am 16. November 1850, 40) Carl Pusso aus Schweß, geboren am 15. August 1850, 41) Jacob Lewinsohn, geboren zu Bromber am 19. Januar 1850, 42) Johann Friedrich Riemer aus Städtif

Glugowko, geboren am 31. Mai 1850, 43) Michael Carl Manthey aus Suchau, geboren am 1. Oktober 1850, 44) Joham Wilhelm Radtke aus Bratwin, geboren am 23. Februar 1850, 49) Lewin Cam- nißa aus Czersk, geboren am 19. Januar 1850, 46) Wilhelm Müller zu Dragaß, geboren am 24. Februar 1850, zuleßt in Gr. Kommorsk aufhaltjam, 47) Jacob Eduard Kuniger aus ODubello, geboren am

M 7. März 1850, 48) Carl Rudolph Erust Münchau aus Gellenblott,

geboren am 28. Februar 1850, 49) Iohann Olszewski aus Hutta- Taschau, geboren am 17. Dezember 1850, 50) Julius August Riedel aus Jezewo, gèboren am 31. Mai 1850, 51) Ioseph Belkowski aus JFohannisberg-Lippinken, geboren am 17. November 1850, 52) Paul Turski aus Groß Kommorsk, am 29. Juli 1850 geboren, 53) Johann Martin Steffen aus Rehdorff, geboren am 8. Januar 1850, 54) Joseph Zabinski aus Sibsau, geboren am 19. März 1850, 55) Wolf Nast, geboren zu Groß Lewin am 14. November 1851, zuleßt in Carlshorst aufhaltsam, 56) Johann Sciesinski, geboren zu Trzeciewiec, Kreis Bromberg, am 5. SFanuar 1851, zuleßt in Maleszehowe aufhaltsam, 57) Johann Gottlieb Müller, geboren zu Neuhaus am 1. Juli 1851, zuleßt in Biechowo aufhaltsam, 58) Eduard Herrmann Kien.baum, geboren zu, Sandberg am 7. März 1851; sämmtlich zuleßt im Schweber Kreise aufhaltsam, ist auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 24. April 1873 durch Beschluß des unterzeichneten Gerichtes vom heutigen Tage die förmliche Untersuchung eröffnet, weil fie dem Ein- tritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadurch zu entziehen suchen, daß fie ohne Erlaubniß entweder das Bundes-

5 gebiet verlassen haben, oder nah erreichtcm militärpflichtigem Alter

sich außerhalb des Bundesgebietes aufhalten. Zur öffentlichen Verhaudlung ist ein Termiu auf den 2. September 1873, Bor- mittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 1 des hiesigen Gerichtsgebäudes anberaumt. Die vorbenannten Heerespflichtigen, deren jeßiger Auf- enthaltsort nicht bekannt ist, werden aufgefordert, in diefem Termine zur festgeseßten Stunde zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, . oder solche dem Gerichte vor dem Termine. so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zu dem- selben herbeigeschafft werden können. Gegen die Ausbleib.nden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Schwetz, den 6. Mai 1 73. i: Königliches Kreisgericht, Abtheilung für Vergehen.

Handels-Negister.

| Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 71 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: _ Chr. Ludw. Bolckart & Sohn vermerkt stcht,- ist eingetragen. i Der Kommerzien-Rath August Ludwig Volckart zu Berlin ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Julius Corßen zu Berlin ist am 1. Januar 1873 als Handelsgesellschafter eingetreten. i Die dem Julius Corßen für diese Firma ertheilte Prokura ist erloschen und deren Löschung in unser Prokurenregister Nr. 92 erfolgt. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 207 die hiesige

Handelsgesellschaft in Firma: D. I, Lehmann

‘vermerkt steht, ist, eingetragen:

Der Kaufmann, David Joseph Lehmann ist durch Tod aus __ der Handelsgesellschaft ausgeschiedeu. . i L Die vorgenannte Handelsge. ellschaft hat für. n Handelsgeschäft dex Kaufmann Robert Gellert hier F ertheilt und ist dieselbe in 1mscx Prokurenregister untér Nr. 2517 eïngêträgen worden.

In uuser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2762 die hiesige Handulsgesellschaft in Firma: Cohn & Ellenburg vermerkt \ steht, ist eingetragen: ;

Der Kaufmann Richard Ellenburg zu Berlin is aus der Handelsgesellschaft . ausgeschieden, - Der Kaufmann Her- wann Eitig zu Berlin ist am 1, Mai 1875 als Handels- ge/ellshafter eingetreten.

__ In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3680 die hiesige Aktiengesell\chaft in Firma f

__ Alftien-Gesellshaft für Pappen-Fabrikation vermerkt steht, ist eingetragen :

Deffentlicher Anzeiger.

des Deutschen Reihs-Anzeigers E L 15 uud Königlich Preußishen Staats-Anzeigers: S è at vir R 5 j , L L Ee Berl U, Wilhelm-Straße Nr. 32. 1 3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- a ¡Zudusirielle Etablissements, Fabriken und Große Pbaeicio ladungea u. dergl. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

von öffentlichen Papieren.

handel. . Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen.

Die Gesellichaft hat eine Zweigniederlassung zu Pots- dam errichtet.

In nnser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4375 die hiesige Aktiengesellschaft in l lt A j Berlinische Bank für Bauten vermerkt steht, ist eingetragen - / Der Direktor Siegmund Salomon ist in den Vorstand der Gesellschaft eingetreten.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: : Ulm & Timme _ am 15. Mai 1873 begründeten Handelsgescklschafff - find (jeßiges Geschäftélokal: Hinter der Garnisonkirche 2) ind : 1) der Restauteur Heinrih Ulm, 2) der Kaufmann Christian Heinrich Timme, l Beibe hier. : Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4461 eingetragen Worden,

In unser Gesellschaftsregister, wojelbst unter Nr. 4017 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma s I. & S. Horwihß vermerkt steht, ist eingetragen : A / : Lf N CUIeLRge E Ian ist dur gegenseitige Uebereinkunft aufgelöt. Berlin, den 17. Mai 1873. ; Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

—— C amma O)

E Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. D. Die unter Nr. 300 in unserm Firmenregister cingetragene Firma: Eduard Krellwiß i gelös{cht. Zufolge Verfügung vom 14. Mai 1873 am 16. Mai 1873.

' O Handelsregister- : Die Gesellschafter der in Stettin unter der Firma: Förster & Lincke O am 15. Mai 1873 errichteten offenen Handelsgesellschaft find: 1) der Kaufmann Albert Emil Förster zu Stettin. 2) der Kaufmann Gustav Eduard August Lincke ebenda. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 496 heute eingetragen. Stettin, den 16. Mai 18373. : Königliches See- und Handelsgericht.

j Handelsregister.

Der Kaufmann Franz ‘Albert Rudolph Großmaun zu Stettin hat für seine Ehe mit Caroline Wilhelmine Charlotte Prä- torius durch Vertrag vom 5. Mai 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlofsen. i :

Dies ift in unser Handelsregister zur Eintragung der Aus- schließung oder Aufhebung der ehelihen Gütergemeins.haft unter Nr. 297 heate eingetragen.

Stettin, den 17, Mai 1873.

Königliches See- und Handelsgericht.

E Handelsregister.

Gelöscht ist im Prokurenregister E : a. Nr. 170 die Profura des Ernst Friedrich Wilhelm Hessenland

für die Firma Albert Haber, b, Nr. 326 die Kollektiv-Prokura

1) des Handlungsdieners Albert Wilhelux Maroßke,

9) des Handlungsdieners Carl Moriß Landsberger für

die Firma Albert Haber. Stettin, den 17. Mai 1873. i Königliches See- und Handelsgericht.

In das Firmenregister ist auf heutige Verfügung eingelragen: Nr. 179: die Firma „Heinrich Laboschin“ G für die Handelsniederlassung des Kaufmanns Heinrich Laboschin in Schwerin a. W. i Birnbaum, 18. Mai 1873. A Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Bekanntmachung. ; In unser Firmenregifter ist unter Nr. 222 dex Kaufmann Sa- lomon Radt unter der Firma: „S. Nadt“, Ort der Niederlassung : „Jnowraclaw“, zufolge Verfügung. vom 12. Mai 1873 eingetragen worden. Inowraclaw, den 12, Mai 1873. ; Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Yekanutmas sn ¿ Jn unser Ficmenregister ist bei Nr. 704 das Frlöschen der Firma Ecufsl Oy hier heute eingetragen worden. Breslau, den 15. Mai 1873. ; Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1.

L Bekanntmachung. j

Jn unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 852 die durch den Tod des Kaufmanns Oskar Zippel erfolgte Auflösung der offenen Handelsgesellschaft Zippel & Richter M und in unser Firmen- register Nr. 3351 die Firma A. N. Richter, vorm. Zippel & Richter hier und als deren Inhaber der Kaufmann August Richter hier eingetragen worden.

Breslau, den 15. Mai 1873. |

Königliches Stadtgericht. T. Abtheikung.

Wefkanutmachung, In unfer Firmenregister ist Ar “e die Firma

und als deren Inhaberin die Frau Kaufmann Händel Asch, geb. Friedländer, hier, heute eingetragen worden, Breslau, den 15. Mai 1873. j Königliches. Stadtgericht. Abtheilung T.

‘Bekanntmachung. “Sn nser Bt i Nr. 3353 die Firma

. H. Scholz i und als deren Inhaber der Kaufmann Î lius Heinrich Scholz hier, heute cingetragen worden. j Breslau, den 15. Mai 1873. f Königliches Stadtgericht. Abtheilung. I.

Bekanntmachung, Jn unser Firmenregister ist Nr. 3354 die Firma Otto Erdmenger i und als deren Inhaber der Kaufmann Dito Erdmenger hier, heute eingetragen worden. A Breslau, den 15. Mai 1873. : Königliches Stadtgericht. Abtheilung L.

Folgende, in unser Firmenregister eingetragene Firnten : sub Nr. 89. R. Kleincidam zu Ottmachau,

. Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

Inserate nimmt an dieautorisirte Annoncen-Expedition von

Rudolf Vosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank-

furt a. M., Kreslau, fjalle, Prag, Wien, Müncjen, Aürnbverg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

sub Fe, 83. Mar Hoffmanu zu Ottmachau, un sub Nr. 37. G. Taubert zu Groitkau, find zufolge Verfügung vom 3. Mai 1573 gelöst worden. Grottfau, den 3. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Bekanntmachung. : In unser Firmenregister ist bei Nr. 57 die Firma des Kauf- manns Iulius August Marwitz zu Stendal betreffend, Colonne 6 zufolge Verfügung vom 14. Mai 1873 heute Folgendes eingetragen worden: Die Firma, welche durch Vertrag vom 31. August 1872 avf den Kaufmann Emil Wilhelm August Rühl zu Sten- dal übergegangen war, ist nach Auflösung des Handels- geshäfts erloschen. Stendal, den 14. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

L Bekanntmachung _

Jn unser Firmenregister ist unter Nr. 140 die Firma: „Adolf Kellner“ und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Adolf Kellner hierselbst eingetragen zufolge Verfügung vom 16. Mai 1873.

Wittenberg, den 16. Mai 1873,

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

__ Bekanntmachung. Unter Nr. 964 unseres Firmenregisters ist die Firma: „D. C. F. Petersen“ ¿ zu Flensburg und als deren Jnhaber der Fettwaarenhändler Hans Christian Friedrich Petersen dajelbst heute eingetragen. Frensburg, den 17. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. __ Im Gesellschaftsregister Königlichen Kreisgerichts Arnsberg ist eingetragen : Die sub Nr. 39 unseres Gesellschaftsregisters unter der Firma Linneborn & Klagges mit dem Siße Freienohl eingetragene Handelsgesellschaft ist mit dem 15. April 1873 aufgelöst und zum alleinigen Liquidator der bisherige Gesellschafter Anton Linneborn zu Schnellenhaus bestellt. Eingetragen ex decreto vom 9. Mai 1873 am 12. Mai 1873. Vergleiche Band 2, Seite 186 der Afteu über das Gesellschaftsregister. Boot, Kanzlei-Rath.

Befaununtmachung. : Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Hagen.

Nr. 208 des Gesellsc aftsregisters. L E

Firma: Hagen-Grünthaler Eisenwerke, Aktiengesellschaft mit dem Siße zu Hagen.

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, gegründet dur nota- riellen Vertrag vom 21. April 1873, welcher sich in Ausfertigung Blatt 139 bis Blalt 153 des Beilagebandes zum Gesellschaftsregister des hiesigen Königlichen Kreisgerichts befindet. s N

Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Eisen- und Stahl- werken und aller damit in Beziehung stehenden Geschäftszweige. (S. 3 des Statuts.) N

Die Zeitdauer des Unternehmens ist unbeschränkt. (8. 4 des Statuts.) : i ;

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 600,000 Thlr., ein- getheilt in 3000 Aktien, jede über 200 Thlr. lautend und guf den Inhaber gestellt. Dasselbe kann durch Beschluß des Aufsichtsraths bis zum Betrage von 1,500,000 Thlr., darüber hinaus aber nur durch S der Generalversammlung erhöht werden. (§8. 5 und 6 des

atuts. Aue Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen dur folgende atter,! 1) die Berliner Bbrsen-Zeitung, 2) den Berliner Börsen-Courier, 3) die Bank- und Handels-Zeitung, 4) die Neue D orsen- Zens, 5) Saling's Börsenblatkt, 6) die Kölnische Zeitung, 7) die Hagener Zeitung. L : 2A :

Geht eines dieser Blätter ein, so wählt der Aufsichtsrath ein anderes. A A

ede Bekanntmachung gilt als gehörig publizirt, wenn fie ein Mal durch mindestens drei der genannten Blätter veröffentlicht ist. (8. 13 des Statuts.) j : S j

Der Vorstand der Gesellschaft :ist die Direktion, bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern, welche der Aufsichtsrath zu gericht- lichem oder notariellem Protokolle wählt. Dieselben können Delegirte des Aufsichtsraths sein, und ruhen in diesem Fall ihre Functionen als Aufsichtsrathsmitglieder so lange, als sie in der Direktion ver- bleiben. (88. 16 und 17 des Statut). I

Alle ÜÚrkunden und Erklärungen der Direktion sind für die Ge- sellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unter- zeichnet sind und die eigenhändige Unterschrift En

a. insofern nur ein Direktor vorhanden, von diesem oder von

zwei Prokuristen, : S S /

b. insofern mehrere Direktionsmitglieder vorhanden, von zwei

derselben oder von einem Direktionsmitgliede und einem Pro- furisten oder endlich von zwei Prokuristen beigefügt ist. (§. 18 des E tatuts.) I 5 E

Gegenwärtig ist der Fabrikbefißer Gustav Robert Schmidt zu Hagen alleiniger Direktor der Gesellschaft. |

Eingetragen zufolge Verfügung vom 16. am 17. Mai 1873.

Haudelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Hamm, - n unser Firmenregister ist unter Nr. 136 die Firma Adolph BoeFer und als deren Inhaber der Kaufmann Adolph Boecker zu Hamm am 10. Mai 1873 eingetragen.

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Königliches Kreisgericht zu Lippstadt. :

Jn unserm Firmenregister ift zufolge 2 erfügung vom 14. Mai 1873 am nämlichen Tage bei lauf. Nr. 112 woselbst die Firma Friedrich Groos zu Erwitte eingetragen, in Col. 6 vermerkt worden, daß der. Firmeninhaber Kaufmann Friedrich Groos zu Erwitte für sein *Ge- schäft eine Zweigniederlassung in So-ft errichtet hat.

Als Vorstandsmitglicder der Werler Kreditbank, eingetragene Genossenschaft, Nr. 1 des Genossenschaftsregisters des Kreisgerichts, find die bisherigen Mitglieder :

1) der Kaufmann Johann Thcodor Sponnier, Direkior und Rendant, 2) der Goldarbeiter Adam Stampfer, 3) der Kaufmann Johann Ignaß Sülberg : für die Jahre 1873, 1874 und 1875 wieder erwählt. Eingetragen am 12. Mai 1873 in das Genossenschaftsregister auf Grund Verfü- gung vom selbigen Tage. Soest, den 12. Mai 1873. : Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

' Handelsregister 5 des KönigliGen Kreisgerichts zu Soest. U Unter Nr. 29 des Gesellschaftsregisters ist dic am 12. Mai 1873