1873 / 123 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

der Refercndarien im Justiz-Subalterndienste. Erkenntniß des Kö- niglichen Ober-Tribunals vom 27. Februar 1873. Bei den dur enen Notar aufgenommenen Urkunden unterliegen die Parteien, welche die Beurkundung veranlaßt haben, der Strafe der Stempelhinterziehung nicht, sollten die Parteien es au verabsäumt haben, dem Notar die von ihm nacträglich verlangten näheren Aufklärungen über den Werth des Objekts zu geben.

Kun} und Wissenschaft.

München, 23. Mai. Der neuernaunte Präsident der Akademie der Wissenschaften, Dr. v. Döliinger, wird seine Stelle am 1, Juni antreten. Die historische Klasse der Akademie beabsichtigt, wie man hörk, ao seiner Statt zu ihrem Sekretär den Prof. v. Giesebrecht zu wählen.

Am 18. ds, wurde ein auf der Burgruine Wolfstein bei Lgndshut in Bayern zuin Gedächtnisse an die Geburtsstätte Kon- radins des leßten Hohenstaufen, vom -hiftorischen Verein für Uederiebis errihtete Gedenktafel enthüllt, welche die Inschrift

ägt: u : „Hier stand die Burg Wolfstein, Geburtsstätte Konradins des leßten Hohenstaufen, geb. 25. März 1252, gest. zu Neapel 29. Oktober 1268. Errichtet vom historishen Verein für Niederbayern.“

Darmstadt, 24. Mai. Der ordentiiche Professor der Theologie, Dr. Theodor Keim zu Zürich, ist zum ordentlichen Professor in der evangelish-theologischen Fakultät der Landes-Universität, mit Wirkung vom 1. Oktober l. Î. an, ernannt und in der gedachten Eigenschaft berufen worden. : é :

We fmar, 23. Mai. Der Direktor der Großherzoglichen Zeichen- \{ule, Professor Friedrih Preller hierselbst, ist auf sein Nach- suchen unter Anerkennung der von demselben während einer langen Rethe von Jahren geleisteten ausgezeichneten Dienste in den Ruhestand verseßt worden. : A

Straßburg, 23. Mai. Am S wird in Baden-Baden die alijährliche Zusammenkunft von Professoren der Univer- fitäten Heidelberg, Freiburg und Straßburg stattfinden. Auch aus Tübingen und Basel werden in diesem Jahre Gâäîte erwartet.

London, 22. Mai. Die Ueberlebenden der amerikanischen Nordpol-Expedition an Bord des „Polaris" haben New-Yorker Nachrichten zufolge einen ausführlichen Bericht über ihre Abenteuer erstattet. Jhre Ausfagen geben zu ernstlihem Argwohn bezüglich der Todesart des Kapitäns Hall Anlaß, und es ist Grund zu der An- nahme vorhanden, daß sein Tod darch Gift verursaht worden, und den Theil eines Planes, die Expedition zur Rüdckehr aus dem offenen Polarmeere zu nöthigen, bildete. Die Hauptschuld wird einem Offizier des Schiffes bèigemessen.

Archäologische Gesell\chzaft.

Sitzung vom 6. Mai. Hr. Curtius legte die für die Ge- sellshaft eingegangenen Geschenke vor (W. Neumann, Mélanges philologiques, und E. Oberg, Musarum typi); außerdem F. Frie d- länders Geschichte des Königlichen Münzkabinets in Berlin und A. Holms Monographie über das alte Catania. Dann besprach er die in Helbigs Besitz befindliche Künstlerinschrift mit dem Namen des Rhodiers Athanadoros, Genthes reichhaltige Abhandlung über den «trusfischen Taushhandel nah dem Norden (Frankfurt a. M. 1873), den Aufsaß von Schlie in der „Allg. Zeitung“ 1873 Nr. 87 über die neuentdeckte Metope von Jlion („Arch. Ztg.“ 1872, Tafel 64), deren Gleichstellung mit dem oropiscen Relief mehrseitigen Wider- spruch hervorrief, und endlich W. Vischers Abhandlung über Sißen und Stehen in den griechischen Volksversammlungen, wodur nach des Referenten Ansicht der wesentliche Unterschied, welcher sowohl in der bau- lichen Einrichtung der Versammlungsräume als auch im Hergange der Ver- Handlungen zwischen aristokratishen und demokratishen Staaten be- itanden hat, nicht aufgchoben werden kann. Herr Hübner sprach über römische Alterthümer in Lothringen. Er gab einen Bericht über den Bestand des Museums in Met, hob einige der dort aufbewahrten lateinischen Inschriften hervor, erörterte ihre Be- deutung für die Geschichte der Stadt in römischer Zeit, und verweilte endlich besonders bei den zahlreichen noch fast ganz unbekannten Grab- reliefs, welche troß ihrer meist rohen Ausführung die Sitten und Zu- stände jener Gegenden in römischer Zeit in sprehender Weise illustri- ren. Herr Schubring besprah von dem Benndorfschen Werke: Ueber die Metopen von Selinunt den furz gefaßten historish-topographischen und epigraphischen Theil. Er bezeichnete dic von Benndorf aufgestellte Annahme einer nur theilweise stattgehabten Befestigung des nördlich der Akropolis gelegenen Stadthügels als un- zulässig und fand eine fortifikatorishe Verbindung der Akropolis mit der Neapolis durch das Sumpfthal hindurch, sowie die darauf fußende Ansetzung des Marktes unwahrscheinlih; er betonte das Vorhandensein eines großen Altarblockes auf der Akropolis, welhes Benndorf für befremdend hält. Im Ganzen hielt er an den wesentlichen Punkten der bisherigen Selinuntischen Topographie fest. Die mit vielem Scharffinn versuchte Datirung der Inschrift des Apollotempels und die Beziehung auf einen konjekturirten Krieg zwischen Selinunt und Segest- vom Jahre 454 muß noch problematish erscheinen wegen der Lage des Flusses Mazaras, zumal mehrere Ausdrücke der Jn- {rift die vorausgeseßte Bezeutung ‘s{werlih haben können. Herr Bormann zeigte ein vor Kurzem für das Königliche Antiquarium erworbenes bei Mörs gefundenes irdenes Krügelcen" vor, unter dessen P mit guten Buchstaben des ersten Jahrhunderts nah Christo, wie es scheint, eingegraben ist: Dae Sunxalis ferendas fecit Claudius Victorinus. Der Vortragende überseßte dies: Der Göttin Sunralis hat därbringen lassen Claudius Victorinus, und meinte, daß als Objekt zu denken sei der Inhalt des Krügelchens. Dieselbe Göttin ais sih in zwei anderen gleichfalls auf dem linken Rheinufer gefun- enen Inschriften, in denen der Name im Dativ einmal Sunnxali, das andere Mal Sunuscall (die Endung fehlt) geschrieben ist. Herr Hübner hielt es für wahrscheinlicher, daß als Objekt das Krügelchen ielbst zu verstehen sei (ola) und erklärte den Plural damit, daß zu gleicher Zeit eine größere Anzahl dargebracht sei. Auch wollte er das dae Sunxalis als Genitiv fassen (Eigenthum) der Göttin Sunxalis; darbringen hat sie lassen Cl. Victorinus. Hr. Weil besprach ein paar Fäkle der Uebertragung von Münztypen, zunähst denjenigen des opuntischen Aias, der sich außtrhalb Lokris noch an vier verschiedenen Orten theils in strengerer, theils in freierer Weise nachgeahmt wiederfindet; ferner die den Tetradrahmen des Antigonos eigenthümliche Darstellung des auf einer prora fißenden Apollo, welche in den Silbermünzen der Magneten und Histiäer O, ist. Herr Engelmann legte den Papier- abflatsh eines Reliefs aus dem Neapler Museum vor, auf welchem Hephästos an einem Schilde E p aug Dionysos mit Thyr- - fos und Kantharos, neben ihm'ein Panther, und Herakles mit dem

Kerberos dargestellt find. Anknüpfend an die Inschrift des Monu- ments (Fiorelli, catalogo delle Gal. Lap. Iscr. greche No. 49), aus der si ergiebt, daß die drei Gottheiten als 8eof poÿropes Lupaiwuv nebeneinander gestellt find, bemerkte der Vortragende, daß noch viele ndere Denkmäler existiren, auf welchen wie hier die dargestellten Fi- uren nur durch ein äußeres Band zusammengehalten werden, während man gewöhnlich tieffinnige Beziehungen aufzusuchen pflegt.

Gesellschaft naturforshender Freunde

In der Sibßung der Seeltféaft naturforschender Freunde zu Berlin besprah Herr A)\cherson unter Vorlegung frischer und getrockneter, im Freien blühend gesammelter Pflanzen-Exemplare, die durch die milde Witterung dieses Winters hervorgerufenen abnor- men Vegetationserscheinungen. :

Die mitgetheilten Thatsachen stimmen im Ganzen sehr wohl mit den vom “Geh. Rath Göppert [Sißung der botan. tion der \{lesi-

: Landwirthschaft. München, 23. Mai. Aus Mittelfranken wird der „Zeit- {rift des landwirthschaftlihen Vereins" über den Stand der Feldfrüchte geschrieben: „Die günstige, kühle und feuhte Witte- rung im Anfang des Monats Mai hat die verderbliche in der leßten Woche des Aprils theilweise aufgehoben und den Schaden ausgeglichen. Die Winterfrüchte find niht so stark bestockt als vergangenes Jahr, stehen also dünner, aber viel mehr entwickelt. Das Sommergetreide, theils im März, theils im Anfang April gesäet, bis jeßt sehr gut auf- gegangen, steht dünn, zeigt aber kräftiges Wachsthum. Die Wiesen zeigen cin sehr gutes Aussehen, und es wird eine gute Heuernte er- wartet. Kartoffeln, frühe, find lange in der Erde geblieben und kom- men zum Vorschein. Die späten find der rauhen Witterung halber erst jeßt gesteck worden. Die in Trögen gesäeten Tabakspflanzen sollen theilweise erfroren fein, jedo ift gleich wieder nahgesät worden.

Weimar, 24. Mai. Die landwirthschaftliche Ausftel- lung ist heute Morgen eröffnet worden. Die E E s die Prinzessin Elisabeth nahmen mit Gefolge dieselbe in Augen- schein, wohnten nach vollendetem Umgang der Prämiirungsfeierlichkeit bei und überreichten die Silbergeräthe den Prämiirten. Jugleichen nahmen sie auch die beiden Departementshefs Staats-Minister Dr. Thon und Geh. Staatsrath Fr 'iherr Dr. v. Greß gleich nach der Eröffnung in Augenschein und gaben gleichfalls ihre Befriedigung über das Ergebniß der Ausstellung kund.

Gewerbe und Handel.

St. Petersburg, 24. Mai. (W. T. B.) Die Reichsbank hat den Diskont von 5 auf 43 und den Lombard-Zinsfuß von 6 auf 53 Prozent herabgesetbt.

Verkehrs- Anstalten.

Nr. 40 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen- bahn-Verwaltungen hat folgenden Jnhalt : Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen: Bs der Strecken Pilsen-Plaß und Oberniß-Bilin der Pilsen-Priesener Bahn gn den Personenverkehr, sowie der Eperies-Tarnower Eisenbahn. Rufsisches Eisenbahnrecht. Deutsches Reich: Gesetzentwurf, betreffend die Grrihtung eines Reichs - Eisenbahn- Amtes. Oberhohndorf - Reinsdorfer Kohlenbahn, Geschäftsbericht pro 1872. Galizishe Karl-Ludwigsbahn , direkte Verkehre. Literatur: Dr. Koch's Uebersichtskarte der Eisenbahnen Europas; Coursbuch der Deutschen Reichs-Postverwaltung pro Mai. Eisenbahn-Kalender. Offizielle und Privat-Anzeigen.

Havre, 25. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Humboldt“ ist gestern von New - York wohlbehalten hier eingetroffen und geht morgen nah Stettin weiter.

Winter (die kurze Periode vom 15, bis 22. Dezember 1872, in welcher das Thermometer in Berlin nicht über den Gefrierpunkt stieg, hat sich ziemlich einflußlos erwiesen und dasselbe ift wohl von der m-:hrmals unterbrochenen, vom 26. Januar bis 14. Februar 1873 zu erwarten —) in der Vegetationsentwicklung hervorgerufen, wichen weit weniger von der gewöhnlichen ab, als dies a priori zu erwarten ge- wesen wäre. Die große Mehrzahl der Holz- und Krautgewächse ließ fich durch die abnorm hobe Temperatur in ihrer Winterruhe nicht stôren. Allerdings war der Boden vielfach mit einer zusammenhän- genden grünen Vegetationsdecke in zu dieser Jahreszeit ungewshnlicher Weise überzogen, indeß zeigte si dieselbe zum größten Theil aus fol- chen Gewächsen zusammengeseßt, welche auch fonst in unserem Winter an frostfreien Tagen belaubt und blühend zu finden sind. Zu ihnen getenten sih allerdings in ungewöhnliher Anzahl im November tahzügler der Herbstvegetation, welche ‘im Laufe des Dezembers erheblich abnahmen, und nur noch einzeln bis Ende Januar zu be- merken waren, Im Dezember zeigten sih dann schon (kaum einzeln im November) ne Vorläufer der Frühjahrsvegetation, die dann im Január an Bl erheblich zunahmen und allerdings eine er- heblich verfrühte Vegetätions-Entwickelung bekundeten. So reichten sich allerdings die leßten Blumen des Herbstes und die ersten Bo- ten des erwachenden Frühlings, welche sonst durch mehrmonatlichen Frost und Schneebedeckung zeitlih getrennt zu sein pflegen, diesmal die Hand; indeß konnte ‘eigentlich von einem gleichzeitigen Erscheinen derselben nicht die Rede sein, da die ersten Frühlingsblumen im De- zember und die leßten Herbstblumen im Januar nur vereinzelten Individuen angehörten und keineswegs als Ausdruck der vollen Blüthezeit zu betrachten waren. Die ganze Erscheinung erinnerte unverkennbar an den Winter der Mittelmeer-Region, wo ebenfalls troß dis mangelnden Frostes eine Ruheperiode in der Entwickelung der meisten Gewächse beobachtet wird, obwohl, bei der länger fort- ejeßten Blütezeit der Herbstgewächse und den früher erscheinenden rühlingsblumen es niemals an blühenden Gewächsen fehlt. Es hat sih daher an der Grenze dieses Gebietes die Erscheinung ziemli ähnli wie bei uns gestaltet. Hr. K. K. Hofrath M. Ritter v. Tom- mafini schreibt von Triest, 20. Januar 1873, an den Vortr.: „Junge Freunde, die am Neujahrstage den Monte Spaccate und dessen Um- gebungen besuchten, brachten von dannen 28 blühende Pflanzenspezies (wildwachsende) mit, freilich meistens Nachzügler der Herbstflora, die e blühend erhalten hatten. Nun blüht auch Amygdalus und es hicken fich andere Obstbäume an, ihnen zu folgen; wehe ihnen, wenn erst später Frostwetter eintreten sollte“. Eine erhebliche flimatische Differenz gegen Berlin zeigt nur das am linken Rheinufer gelegene Dyck, wo allerdings die Zahl der blühenden Frühlingspflanzen eine größere und ihr Erscheinen um mehrere Wochen zeitiger war.

LITLT au L

Die internationale wissenschaftliche Bibliothek,

herausgegeben von Professor Dr. J..Czermak in Leipzig und Professor Dr. J. Rosenthal in Erlangen, will eine Reihe von Werken aus dem Gebiete der Sozial- und Naturwissenschaften, mit besonderer Berück- sichtigung der neuesten Fortschrite in denselben, von bewährten Fach- gelehrten mit wissenschaftliher Schärfe, doch in ansprecheader, allen Gebildeten verständlicher Darstellung verfaßt, publiziren. Die Werke werden möglichst gleichzeitig in autorifirten Nusgaben in deutscher, englischer und französischer Sprache von folgenden Verlagshandlungen veröffentliht: für Deutschland von F. A. Brockhaus in Leipzig, für England von Henry S. King u. Co. in London, für Frankreih von Germer Baillière in Paris, für Amerika von D. Appleton u. Co. in New - York. Ein Kreis von Gelehrten Englands, Deutschlands, Srankreihs und Amerikas hat fich auf Anregung hervorra- gender englisher Autoren dazu vereinigt, dieses Unternehmen ins Leben zu rufen und mit gemeinsamen Kräften zu fördern, Die Auswahl der in die „Jnternationale wissenschaftliche Bibliothek" aufzunehmenden Werke ge\chicht durch ein aus Gelehrten dieser vier Nationen gebildetes Komite, dessen Mitglieder für Deutsch- land die Herren Professor Dr. J. Czermak in Leipzig und Professor Dr. F. Rosenthal in Erlangen sind. Leßterer besorgt zugleich die Redaktion der deutshen Ausgaben. Der Umfang eines Bandes ist auf 15—25 Bogen berechnet; wo es der Gegenftand erfordert, sollen zur, Erläuterung des Textes auch Abbildungen in Holzschnitt, Tafeln, Pläne, Karten u. l: beigegeben werden. Na Verhältniß des Umfangs soll der Prei für den Band 1 Thlr. bis 15 Thlr. für ge- heftete, 14 bis 2 Thlr. für gebundene Exemplare betragen. Selbst- verständlih liegt der Bibliothek ein Eer Plan zu Grunde, nah welchem fie in ihrer Vollendung ein abgerundetes Ganzes zu bilden bestimmt ist; doch wird auch 1B Werk einzeln zu dem dafür festgeseßten Preise verkäuflich sein. Daß eine so organisirte interna- tionale Vermittelung der O Literatur vorzüglich geeignet ist, das geistige Band zwischen den betreffenden Ländern enger und fester zu fnü l unterliegt wohl keinem Zweifel, und es bart daßer

schen Gesellschaft für vaterl. Kultur vom 12. Dez. 1872) in ie und von Prof. J. Wiesner (österr. botan. Zeitichr. 1873, S U R bei Wien] beobachteten, überein und mußte der Vortragende daher auch zu ähnlichen Schlüssen gelangen. Die Erscheinungen, welche durch das sel- tene und nur kurz andauernde Eintreten des Frostes in diesem

die lebhafteste Theilnahme auch d:s deutschen Publikums dem | Unternehmen mit Sicherheit erwartet ecben, Nachstehend ein Vor Bie ih der zunächst in Aussicht genommenen Bände der Bain, A., Beziehungen zwischen Geist und Körper. Bastian, H.

E Königliche Schauspiele.

Dienstag, 27. Mai. Opernhaus. (126. Vorstellung.) Die Stumme von Portici. Große Oper in 5 Akten. . Musik von aae U Be von Le E Elvira: Frl. Lehmann. Fe- ela: Fr. Guillemin. Masaniello: Hr. Diener. Pietro: Hr. e. Anfang halb 7 Uhr. ir A Y L

__Im Schauspielhause. (142. Abonnements - Vorstellung.) Die Bekenntnisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld.“ Frl. Wienrich: Julie, als Debüt. Hierauf : Herrn Kaudels Gardinen- predi gten. Lustspiel in 1 Aft von G. v. Moser. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. -

Mittwoh, 28. Mai. Opernhaus. - (127. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Feeñ-Oper H 3 : theilungen. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Hoguet. Rezia: Fr. v. Voggenhuber. (Leßtes Auftreten derselben vor ihrem Urlaube.) Fatime: Frl. Horina. Huon: Hr. Woworsky. Scherasmin: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

D Schauspielhause. (143. Abonnements z Vorstellung.) Zum ersten Male: König Heinrih der Sehste. Drama in 5 Ak- ten von W. Shakespeare. Mit Benußzung der Schlegel-Tieck-

häuser. _In Scene geseßt vom Direktor Hein. Beseßung: König Heinrich VI, Hr. Karlowa.

sein Oheim, Hr. Oberländer. ester, Grosotein des Königs, Hr. Wünzer. Richard Pinngents Herzog von York, Hr. Berndal. Eduard, Graf .von March, nach- mals König Eduard IV,, Georg, nachmals Herzog von Clarence, Richard, nahmals Herzog von Gloster, Edmund, Graf von Rutland, seine Söhne, Hr. Goriß, Hr. v. rie Hr. Kahle, Frl. Golmick. Herzog von Sommerfset, Herzog von Suffolk, Herzog von Buckingham, Lord Ciifford, Lord Say, von der Partei der Lancaster, Hr. Basse, Hr. Lud- wig, Hr. Dehnicke, Hr. Schwing, Hr. Lichterfeld. Graf pon Salis- bury, Graf von Warwi, Lord Hastings, von der Yorkschen Partei, Hr. Krause, Hr. Dahn, Hr. Thomas. Sir - Humphrey Stafford, Hr. Bost Hans Cade, ein Reboll, Hr. Hiltl. Georg eBcwis, Mäten, der Meßger, Smith, der Leineweber, feine Anhänger, Hr. Müller, Le: Siegrist , Hr. Landwchr. Simprox, ein Betrüger, Hr. Pchl,

improxens Frau, Fr. Adami. Ein Page, Frl. Heuser. Margaretha von Anjou, König Heinrihs Gemahlin, Fr. Erhartt. Leonore, Her- zogin von Gloster, Frl. Bergmann. Lady Grey, nachmals Gemahlin

Charlton, Das Gehirn als Organ des Geistes. Berkeley, M. J.,

Eduards IV., Frl. Meyer.

Die Schwämme, ihre Natur, Einfluß und Nutzen. Bernard, Claude, E, und metaphysishe Erscheinungen des Lebens. Bernstein, J., Physiologie der Sinne. Berthelot, Die chcemische Synthese. Carpenter, W. B., Grundzüge einer Physiologie des Geistes. Clif- ford, Kingdom, Die Grundlagen der exakten Wissenschaften, für Nicht- mathematifker dargestellt. Cohn, CedaeS, Die Tallophyten (Al- gen, Flechten, Pilze). Deville, Sainte Claire, Einleitung in die allgemeine Chemie. Dyer, Thiselton, Form und Erscheinung blü- hender Pflanzen. Foster, - M.,, Protoplasma und Zellenlehre. Hermann, Physiologie der Athmung. Huxley, T. H., Bewegung und Bewußtsein. Jevons, Stanley, Die Logik in der Statistik. Lacaze-Duthiers, Die Zoologie seit Cuvier. Leuckart, R., Grund- züge der thierishen Organisation. Liebreih, R., Grundzüge der Torikologie. Lindsay, Lauder, Die Seelenerscheinungen bei den nie- dern Thieren. Lockyer, J. N., Die Spektralanalyse. Lommel, E. Optik. Lubbock, J., Das Alter des Menschengeschlehts. Maudsley, H., Verantwortlichkeit bei Krankheiten. Odling, W., Die neue Chemie. Pettigrew, J. B., Gehen, Shwimmen und Fliegen. Ouatrefages, A. de, Die Negerracen.:— Quetelet, A., Physik der menschlichen Gesellschaft. Ramsay, A. C., Die Skulptur der Erde. Rofenthal, J., Allgemeine Muskel- und Nervenphysiologie. Schmidt, Oskar, Die Abstammungslehre und der Darwinismus. Smith, Edward, Nahrungsmittel und Ernährung. Spencer, Herbert, Das Studiure der Gefells 1ftswissenshaft. Steinthal, D. Grundzüge der Sprachwissenschaft. Stewart, Balfour, Die Cs 4 G H E : S E eaE der Sabel E , H., Die chemischen Wirkungen des Lichts.

Die Atome und die atomische Théorit M R M

Von dem Komite der Koehler - Stiftung zur Unter- stüßung unbemittelter Abiturienten der Friedrihs-Werderi i werbeschule geht uns Folgendes zu: 6 E Ms

, Der-am 6. Dezember 1871 erfolgte Tod des Professor Dr. tg Koehler, einstigen Direktors der städtishen Gewerbeschule vier, gab einer Anzahl seiner ehemaligen Schüler Veranlassung, am 17. April v. J. zusammenzutceten, um ihrem verehrten Lehrer ein Andenken zu stiften. Jn dieser Versammlung wurde ein Komite ge- wählt und mit der Sammlung von Beiträgen, sowie mit den weiter | sich ergebenden Geschäften betraut. Die Summe der bisher einge- gangenen Beiträge beläuft sich auf ca. 1700 Thaler. Auf Grund dieses Resultates und weil man wußte, dadurch ganz in dem Sinne des Verewigien zu handeln, wurde vatosfen, eine „Koehler-Stiftung" zu gründen, aus welcher unbemittelte Schüler der Friedrihs-Werderschen Gewerbeschule behufs Studiums auf der Gewerbe-Akademie oder einer anderen Hochschule Stipendien erhalten sollen. Das Unter- nehmen war damit aus dem engeren Rahmen einer privaten Huldi- gung zu einem dem öffentlichen Wohle dienenden geworden. Demge-- mäß beschloß auch die Generalversammlung vom 11. Dezember v. F.:

„Alle Diejenigen, denen das von Koehler sowohl, wie von der

Gewerbeschule seit jeher vertretene Prinzip der Ecreihung einer

allgemeinen Geistesbildung auf. mathemati|sch-naturwissenshaftlicher

Grundlage, am Herzen liegt, zu Beiträgen aufzufordern. *

_ Die Gleichberehtigung dieses Prinzips neben dem der klassischen Bildung kann nur dadurch erwiesen werden, daß die Anzahl der ge- diegenen Kräfte, welche daraus hervorgehen, fortdauernd vermehrt wird. ck Es muß also das Bestreben sein, möglichft Vielen, welche die mathe- ain Vorbildung genossen haben, die Hoch-

en zu öffnen. E E

Die Koehler-Stiftung in ihrer Vollendung würde nun auf di Ziel hinwirken, indem sie durch Gewährung der Ausbildung uk E j Hochschule jungen Leuten, die sonst dur die Ungunst der Verhältniffe auf enge Grenzen beschränkt, vielleicht ihr Lebelang niht zur Geltung kämen, neue Bahnen erschließen würde, in denen sie zu höherer Be- demtens an pee Stift sentlich ; a die Koehler-Stiftung wesentlich den Erfolg haben wird, tüch- | tige Techniker zu erziehen, fo hält fich das unterzeichnete Komite tr verpflichtet, Jhnen als Interessenten der Industrie das besprochene ' Unternehmen zur. geneigten Beachtung zu empfehlen und event. um Ihren gefälligen Beitrag zu bitten, besonders da die Zahl der Sti- d Mia technische Zwecke gegenüber der für andere Fächer sehr

ring ift. S

Fs find bisher an Beiträgen 1780 Thaler einge n f N Un Gtens “bab, unter Ia G E

s ist einleuchtend, daß unter den jeßigen Verhältnissen die Zin- sen aus dieser Summe für die Erfüllung des Ducas i Welten! f 1 4

noch nicht ausreichen. Kommerzien-Rath Kauffmann, Neue G straße 18, ift bereit, weitere Beiträge in E 1 Berlin, im April 1873. 8 MNEARO: A BeVEReR

Redaktion und Rendautur: Schwieg le

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H: Heiberg. Drei Beilagen i (einschließlich der Börsen-Beklage).

\chen Ueberseßzung für die deutshe Bühne bearbeitet von Dechel- Eduard, Prinz

von Wales, {ein Sohn, F:l. «Kühle. Humphrcey, Herzog von Gloster, | Kardinal Beaufort, Bischof von Win-

¡2A

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zum 0 128.

Exrsce Beilage

Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

Moutag, den 26. Mai

1878

Königreich Preufen.

rivilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obli- gatiónen der Kreisstadt Sorau in der Nieder-Laufiß zum Betrage von 200,000 Thlrn. Vom 24. April 1873. D

Wir Wilh elm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Magistrat der Kreisstadt Sorau in der Nieder- lausiß in Uebereinstimmung mit der Stadtvergxdnetenversammlung daselbst darauf angetragen hat, behufs Regulirung des städtischen Schuldenwesens durch Umwandlung der vorhandenen Schulden, fowie zur Bestreitung der Kosten für mehrere nothwendige Bauten und an- dere gemeinnüßige Unternehmungen ein Anlehen von 200,000 Thlrn. aufzunehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen verschene Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des S. 2 des Gescßes vom 17. Juni 1833 di S Sammlung Seite 75) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausgabe von 200,000 Thlen. (geschrieben: Zweihundert Tausend Thalern) auf jeden Inhaber lautender, mit Zinscoupons verschener Obligationen der Stadt Sorau, welche nah dem anliegenden (a) Schema und war: in 140 Stück Littr. A. zu 500 Thlr. = 70,000 Thlr., in 350

tüd Littr. B. zu 200 Thlr. = 70,000 Thlr., in 600 Stück Littr.

C. zu 100 Thlr. = 60,000 Thlr., in Summa = 200,000 Thlr., auszufertigen, mit vier und ein halb Prozent jährlih zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach_ dem festgestellten Til- ungsplane tur Ausloosung oder Ankauf Seitens der Stadt inner- halb längstens neun und dreißig Jahren, vom Jahre 1874 ab, zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landes- herrlihe Genehmigung, ohne jedo dadur den Inhabern der Obliga- tionen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Stgates zu bewilligen. :

Urkundlich unter Unscrer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 24. April 1873.

(L. 8.) Wilhelm. Gr. v. Jthenplitß.

Gr. zu Eulenburg. Camphausen.

a, Schema für die Obligationen. 5 Provinz Brandenburg. Negierungsbezirk Frankfurt a. O. (Siadtwappen.) 7 Obligation der Kreisstadt Garn (Nieder-Lausißz). über R Thaler preußisch Courant. E C N S Ausgefertigt in Gemäßheit des Landesherrlichen Privilegiums vom 24. Ayril 1873, (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frank- furt a. O. vom L Sas S5

Wir, der Magistrat der Kreisstadt Sorau (Nieder-Lausiß), urkun- den und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation ein der Stadt dargeliehenes Kapital von Thalern Courant, dessen Emyfang wir bescheinigen, als einen Theil der auf Grund des Aller- höchsten Privilegiums vom 24. April 1873 aufgenommenen Anleihe von 200,000 Thalern von der Kreisstadt Sorau (Nieder-Lausiß) zu fordern hat. E l

Die guf vier und ein halb Prozent jährlih festgeseßten Zinsen find am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur Foen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinscoupos gezahlt. Der umstchend abgedruckte Plan enthält die näheren Bedingungen.

Das Anleihefapital wird in Gemäßheit des festgestellten Til- gnngsplanes binnen längstens neun und dreißig Fahren, vom Jahre 1874 ab, amortisirt.

Sorau, Nieder-Lausiß, den ten . 187.

Der Magistrat. n E

(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistrats-Mitgliedes.)

Eingetragen sub Nr. . . . der Kontrolle.

Die städtische Finanz-Kemission. Der Rendant der_

(Unterschrift eines Mitgliedes der von Stadt - Haupt - Kasse. der Stadtverordneten-Versammlung (Unterschrift.) gewählten ständigen Finanz-Kommission.) / /

Beigefügt sind die Coupons Serie I. Nr. 1 bis 10 nebst Talon.

Plan zu eincr von der Kreisstadt Sorau (Niceder-Lausiß) aufzunehmenden [nleißhe von 200,000 P E Zwethundert Tausend yalern).

1) Von dem Magistrate und der Stadtverordneten-Versammlung der Kreisstadt Sorau (Nieder-Lausiß) ist beschlossen worden, behufs Regulirung des städtischen Schuldenwesens durch Umwandlung der vor- handenen Schulden, sowie zur Bestreitung der Kosten für mehrere nothwendige Bauten und andere gemeinnüßige Unternehmungen ein Anlehen von 200,000 Thalern aufzunehmen und zu diejem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt-Obligatio- nen auszugeben. E 2

2) Diese Obligationen werden in Apoints zu 500 Thalern, 200 Thalern und 100 Thalern ausgegeben und zwar: 5 a. 140 Stüt Litt. A. von Nr. 1 bis 140 à 500 Thlr. 70,000 Thlr. b. 350 Stü Litt. B. von Nr. 1 bis 350 à 200 Thlr. 70,000 Thlr. c. 600 Stück Litt. C. von Nr. 1 bis 600 à 100 Thlr. = 60,000 Thlr. Summa 200,000 Thlr.

3) Die Rücßzahlung der ganzen Schuld von 200,000 Thlr. ge- schieht aus einem Tilgungsfonds, welcher zu diesem Behufe dur Einschuß von jährlich 1 Prozent des gesammten Anleihekapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. Die Tilgung erfolgt vermittelst Ausloosung oder freihändigen Ankaufs der zu tilgenden Stückzahl binnen spätestens 39 Jahren, vom Sahre 1874 ab, nah Maßgabe des ausgestellten Tilgungsplanes. Die Stadtgemeinde Sorau behält sich indessen das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosung oder freihändigen Ankauf zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldver- schreibungen auf einmal zu kündigen. Den Gläubigern steht kein Kündigungsrecht zu. 7 R n

4) Vom Tage der Emisfion der Obligationen ab werden diesel- ben in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden

Jahres mit vier und ein halb Prozent verzinst. A i

5) Jeder Obligation werden zehn a für die auf die eson folgenden zehn halbjährigen Zinstermine und ein Talon

cigegeben. A

Die ferneren Zinscoupons werden ebenfalls für fünfjährige Perioden ausgegeben. j j

6) Die Ausgabe - einer neuen Zinsschein-Serie, welche zuvor be- kannt gemacht werden muß, erfolgt bei der Stadt-Hauptkasse zu Sorau gegen Ablieferung des der alten Zinsschein-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die ns der neuen A an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

_7) Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise der Schuldversreibungen, bei der Stadt-Hauptkasse in Sorau in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

S Ei

päteren Fälligkeits-Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins- coupons wird der Betrag vom Kapitale gekürzt. Ï L

9) Die ausgeloosten, beziehungsweile gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rüfzahlungs-Termine nit erhoben werden, sowie die innerhalb der nächsten vier Jahre nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem fie fällig geworden sind, nit erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Sorau.

10) Die Ausloofung der Obligationen erfolgt alljährlich im Mo- nate Juli in öffentlicher Sißung der Stadtverordneten. Die getiig- ten Obligationen werden in Gegenwart des Magistrats und der von der Stadtverordneten - Versammlung _gewählten städtischen Finanz- Kommissiox vernichtet. Darüber, _ daß folches geschehen, wird von dem Magistrate und der Finanz-Kommisjion eine Bescheinigung aus- geftellt und diese zu den Aften gebracht. H

11) Die ausgelooften, fowie die gekündigten Obligationen werden unter Bezeichnung ihrer Littra und Nummer, sowie des Betrages, Gen se lauten und des Termins, an welchem die Rüeßzahlung

über welchen sie e 5 De : : erfolgen {oll, mindestens drei Monate vor dem Zahlungstermine

¿ffentlich bekannt gemacht. ; e : öffen it Eintuitt ‘des eaten hört die Verzinsung der ausgeloo|ten,

ie der gefündigten Obligationen auf. z Iw E ÁÂlle Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., das Sorauer Kreisblatt und mindestens ein Sorauer Lokalblatt. i Für den Fall, daß eines der speziell benannten Blätter etwa ein- gehen sollte, wird durch den Magistrat mit Zustimmung der König- lichen Regierung zu Frankfurt a. D. ein anderes Blatt substituirt. 13) In Ansehung der verlorenen Oder VOr ihrer Einlösung ver- nichteten Obligationen finden die Vorschriften der Verordnung vom 16. Suni 1819 (Geseßz-Sammlung Seite 157) SS. 1 bis 12 wegen des Aufgebots verlorener oder vernichteter Staatsvapiere, owie der erlassenen oder noch zu erlaffenden, dasselbe ergänzenden Bestimmungen, jedo mit nachstehenden Maßgaben Anwendung: : a. die im §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu | Sorau gemacht werden, welchem alle diejenigen \ Geschäfte und Befug- nisse zustehen, die nah jener Verordnung dem Schaß-Ministerium zu- kommen: gegen die Verfügung des Magistrats findet der Rekurs an die Königliche Regierung zu Frankfurt a. D: statt; j i b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Sorauz . c. die in den §8. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachuugen erfolgen dur die oben unter Ne. 12 angegebenen Blätter; d an die Stelle der in §. 7 erwähnten jechs Zahlungstermine sollen vier und an die Stelle des im §. 8 erwähnten sechsten und achten Zah- lungstermins soll der vierte, beziehentlih fünfte treten. S Die Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer- den, jedoch sollen Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate an- meldet und den stattgehabten Befiß der Zinscoupons durch Borzeigung der Obligationen oder sonst glaubhaft darthut, nah Ablauf der Ber- jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge- fommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. N 14) Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Sorau mit ihrex Steuerkraft und ihrem Vermögen. Sorau, Nieder-Lausißz, den 31. Oktober 1872. :

Der Magistrat. Die Stadtverordneten.

Schema zu den Zinscoupons.

L E / Propinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt a. D. (Stadtwappen.) Serie Zinseoupon Nr U Zinsen ; zu der_ ; a Obligation der Kreisstadt Sorau (Nieder-Lausiß). | Littr Nt S j Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am

2. Januar (19 ._.) die halbjährlichen Zinsen der Stadt-Obli-

1. Zuli : E gation Littr N: mit schreibe aus der hiesigen Stadt-Hauptkasse.

Sorau, den .

(Couponftempel.) Eingetragen sub Nr. Die städtishe Finanz- Kommission.

der Kontrole. e Der Rendant der .Stadt- Hauptkasse.

(Die Namens-Unterschriften des Magistrats-Dirigenten, des zwei- ten Magistrats-Mitgliedes und des Mitgliedes der Finanz-Kommission fönnen mit Lettern oder Fafsimileftempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins-Coupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift des Stadt-Hauptkas] en-Rendanten ver]ehen werden.) i

Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Betrag mi t innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahres erhoben ist.

Schema zu den Talons.

Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt. a. O. (Stadtwappen.) Dl zu der : s Obligation der Fraction Sorau (Nieder-Lausiß).

über

Ci E i ia iE

zu vier und cin halb Prozent verzinslich.

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Hg geei Obligation die . . . te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18 . . (19 . .) bis 18 (19 . .) bei der hiesigen Siadt- Hauptkasse, sofern nicht von dem SInhaber der Obligation gegen diese Aushändigung rechtzeitig protestirt worden ist, Im Falle eines sol- chen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Inhaber der Obligation.

Sorau (Nieder-Lausiß), den . ten 18

Der Magistrat. Die städtische Finanz- Der Rendant der Stadt- Kommission. Hauptkasse.

(Die Namens-Unterschriften des Magistrats-Dirigenten, des zwei- ten Magistrats-Mitgliedes und des Mitgliedes der Finanz-Kommission fönnen mit Lettern oder Faksimilestempeln; gedruck werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift des Stadt- Hauptkassen-Rendanten versehen werden.)

Neichôtags- Angelegenheiten.

Berlin, 26. Mai. In der Sißung des Reichstags am 24. d. M. erklärte der Präsident des Reichskanzler-Amts,

tragten §8. 31. b. und c. des Geseßentwurfs über die Kricgs- leistungen nah dem Abg. Grumbreht :

Meine Herren! Sie werden von mir nit erwarten, daß ich zu den hier vorliegenden Anträgen im Namen der verbündeten Regierun- gen son irgend eine Stellung nehmen kann. Ih würde für meine Person sogar geshwiegen haben, wenn ih nicht den lebhaften Wunsch hätte, das Meinige wenigstens dazu zu thun, um das Zustandekommen dieses wichtigen und ungemein s{wierigen Gefeßes, 10 weit es in meinen geringen Kräften iteht, zu erleichtern. In diefer Beziehung mte ich mir erlauben, Folgendes zu bemerken: ‘Fc darf wohl davon ausgehen, daß die Bestimmung, wie sie im L. 31e. von den Herren der freien Kommission, beziehungsweise inm è 15a. von dem Herrn Abgeordneten für H-rburg vorgeschlagen ist, in dec Erwägung ihren Grund hat, daß im vorliegenden Falle, wo für- das ganze Reich Bestimmungen getroffen werden über Rechte und Verpflichtungen, es nit angemessen sei, die F:age, ob und in welchen Fällen der Rechtêweg gegen einzelne auf Grund dieses Gesebes getroffene Verfügungen zulässig tei, der Partikulargeteßgebung zu überlassen mit andern Worten in Bezug auf diese Frage die verschiedenartigen Grundsäße bestehen zu lassen, wie fie in den einzelnen Bundesstaaten bestehen. E Ich nehme an, daß dies das wesentliche Motiv der Anträge ist. Hätten wir jedes Jahr einen Krieg, wären wir also jedes Jahr, oder auch nur alle paar Jahre in der Lage, das Kriegsleistungsge}eß in Wirksam- feit ireten zu lassen, jo würde ih die Berechtigung dieses Standpunktes vollkommen anerfennen und i glaube, daß alédann auch die verbundeten Regiervngen selbst unbedingt das Bedürfniß empfunden haben würden, das Ihnen vorgelegte Geseß durch allgemeine Bestimmungen über die Fälle, in denen der Rechtsweg zulässig ist, oder nicht, über die In- stanzen, über das administrative oder richterliche Verfahren zu ergän- zen. Glülicherweise ist das doch nicht der Fall. Wir haben es hier mit cinem Geseße zu thun, von dem wir Alle recht lebhaft wünschen, daß es recht lange Zeit nicht in Kraft geseßt 1 möge Und ih glaube, diese Erwägung ist doch geeignet, die Dringlichkeit des Be- dürfnisses der Regelung der Frage über den Rechtsweg in diesem Ge- seß nit so besonders lebhaft erscheinen zu la}jen. Wäre nun diese Regelung sehr leiht, jo würde es auch beï nicht besonders lebhafter Dringlichkeit kein Bedenken haben, sie eintreten zu lassenz indessen die verschiedenen Amendements die hier vorliegen, geben, wie mir scheint, schon den Beweis, daß diese Regelung eine keineswegs leichte ist. Ich bin nicht in der Lage und enthalte mich dessen auch nux persönlich über die Angemessenheit der einen oder der andern Regelung mih zu äußern. Es find dies Fragen von jolher Schwierigkeit und Tragweite, daß ste etn näheres Studium erfordern, als es für mi gegenüber diesen Anträgen môêg- lich gewesen ist. Eins erkenne ih als vielleicht dringend an, und das ist, wenn ih recht verstanden habe, der Gedanke, der in dem ur}prung- lichen Zusaßantrag des Herrn Abgeordneten für Cassel Nr. 109 ent- balten ist. Man kann sagen, wenn jeßt das Reichsgeseß eintritt und das Reich der Zahlungspflichtige wird, 10 fehlt es überhaupt an irgend einer Bestimmung, Éraft deren gegen das Reich auf Grund übrigens landesgeseßlicher Vorschriften geklagt werden fönnte. Jch habe den vorhin erwähnten Zusaßantrag so verstanden, daz er diese vielleicht vorhandene Lücke, ausfüllen und sagen will; wo nach der bestehenden Gesetzgebung aus dem vorliegenden Geseße der Landesfiskus hätte verklagt werden können, in den Fällen und bei den Gerichten joll auch der Reichsfiskus verklagt werden fönnen. Jch bin zweifelhaft, ob eine solche Bestimmung gerade unumgänglich ist, aber ich habe anzuerkennen, daß, wenn man der Meinung ist, die Gerichte könnten deduciren, der Reichsfiskus sei überhaupt nicht zu belangen, daß das allerdings eine Lücke im Geseße sein würde. Jch beschränke mi auf diese Bemerkangen, wie gesagt, lediglich in dem Wunsche, das Meiz- nige zu thun, damit nicht dur Hineinziehen einer in der Vorlage der verbündeten Regierungen völlig unberührten, ganz unzweifelhaft äußerst schwierigen Materie die Verständigung über das ganze Geseß, die, wie ich glaube, die verbündeten Regierungen eben)o_ lebhaft wün- schen, wie der Reichstag, ein unübersteigliches Hinderniß biete.

Der Reichstag erörterte hierauf die aus dem preußischen Abgeordnetenhause l ekannte Petition des vormaligen Münzmeisters Andersen von der früheren Münze in Altona um die Bewir- fung des rechtlichen Gehörs für die gerichtliche Geltendmachung eines privatrehtlichen Guthabens bei der Königlich preußischen Staatskasse aus dem Titel einer vertragsmaßig festgestellten Ent- schädigung. Referent Mayer befürwortete den Antrag der Kommission: die Aufforderung an den Reichskanzler zu richten, daß er den Bundesrath veranlasse, über den Beschluß des Reichstags vom 5. Juni 1872 (wegen Ueberweisung derselben Petition zur Berücksichtigung) zu befinden und seinen Beschluß zur Kenntniß des Reichstags zu bringen.

In der Diskussion erklärte der Königliche Finanz - Rath Rötger: e

Meine Herren! Es kann als Kommissarius der preußischen Re- gierung nur meine Aufgabe sein, hier die Gründe objektiv darzulegen, welche die preußische Regierung zu derjenigen Stellung bestimmt haben, die sie bisher dem Antrag des Petenten gegenüber einge- nommen hat. e. :

Bei uns in Preußen wurde den Staatsdienern erst heute vor zwölf Jahren der Rechtsweg eröffnet für Ansprüche auf Gehalt, Pen- sion und Wartegeld. Damit wurde anerkannt, da} durch das Staats- dienerverhältniß ein Recht auf das Amt und aus dem Amt entstehe, welches vor Gericht geltend gemacht werden könne. Erst n ¿wölf Jahren ist es so in Preußen. Als nah den Ereignissen des Jahres 1866 die neuen Pro- vinzen mit unserem Vaterlande vereinigt wurden, da waren die Rechts- verhältnisse der Staatsdiener in den einzelnen derselben sehr verschie- dene. In Kurhessen z. B. und das wird, vielleicht von einzelnen der Herren verwecselt hatten die Staatsdiener bereits viel weiter ehende Rechte dem Staate gegenüber, als sie in Preußen zu jener Zeit bestanden. i: V

In einzelnen anderen der neucn Provinzen „waren dicse Rechte eingeschränftere; so in Schleswig-Hol\tein. Vort war das Staats» diener-Verhältniß zwar als ein deu öffentlichea Recht angehörendes anerkannt; es bestand aber niht das Recht, die Ansprüche aus dem Amt und auf das Amt vor Gericht zu verfolgen; es bestand nicht,

weil dem holsteinishen Rechte die Befugniß zur Klage gegen ie Staatskasse ohne L Bal dex betreffende! Verwaliungsbehörde anz fremd war. In Hol tein war cs verboten, daß Ladungen an die andesfollegien von den Gerichten o ne Genehmigunz ergingen. (3 waren weder Klagen aus einem privx 2 !‘chea Verpjlichtungsgrunde, noch die gerichtliche Verfolgung von -rdexungen aus den Kautions verhzältnissen der Beamten gegen die Staatskasse zulässig. L Dies war bestehendes Recht vor dem Jahre 1840. Um es über- haupt zu ermöglichen, daß privatrechtlihe Ansprüche gegen die \ geltend gemacht werden könnt-

Staatskasse im Prozeßwege ) 6 ten, wurde im Jahre 1840 eine Verordnung erlassen,

welche den Rechtsweg für alle Forderungen an die Staatskasse aus einem rein privatrechtlichen Verpflichtungsgrunde eröffnet. Hinsicht- lich der Ansprüche aber, welche nicht rein privatrechtlicher N a- tur waren, sondern die mit einem öffeütlichen Rechtsverhältniy in Verbindung standen, wurde bestimmt, daß der Rechtsweg dur die höhere Verwaltungsbkehörde nit landesherrlicher Genehmigun versagt werden könne. Der Rechtsweg wurde mithin durch dieses besondere

8) Mit der zur Empfangnahme des Kapitals zu präsentirenden Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der

Staats-Minister Delbrü ck, über die von der Kommission bean-

Landesgeseß nur ganz ausnahmsweise gegen die Staatskasse zugelassen

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maametani: rent ati G di dee oan