1873 / 125 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Stettin, 26. Mai, 1 Uhr 22 Min. Nachm. (Dep. à, Staata- BEZEIgeT8.) eizen, Juai-Juli 86, Juli-August 854, Herbst 801. Boggen, Juni-Juli 543, Juli-Augast 543, Herbst 544. Rüböl, Mai 21}, Mai-Juni 21}, September-Oktober 221. Spiritus 17!/,, Mai- Juni - 175, Augus-Beptember 184, September-October 18} bez.

Stettin, 26. Mai, Nachm. 1 U, (W. T. B.) Getreidemarkt Weizen pr. Juni-Juli 86, pr. Juli-August 85}, pr. Herbst 80}. Roggen pr. Juni - Juli und pr. Juli- August 542, pr. Herbst 545. Rüböl 100 Kilogr. pr. Mai und pr. Maï-Juni 21}, pr. Sep- tember-Oktober 224. Spiritus loco 171/,,, pr. Mai-Juni 175, pr. August-September 181, pr. September-Oktober 184.

Pesen, 26. Mai. (Pos. Ztg.) (Amtl. Bericht.) Roggen. Ge- kündigt Cir. Kündigungspreis 573, pr. Mai 573, pr. Mai -Juni 57, pr. Juni-Juli 563, Juli-August 551, Anugust-September 54%, Herbst 5334. Spiritus [mit Fass] (pr. Liter 10,000 pCt. Tralles). Gekündigt 20,000 Liter. Kündigungspreis 178, pr. Mai 178, pr. Juni 173, pr. Juli 181/,,, pr. Augast 18%, pr. Sep- tember 183, pr. Oktober 177.

EBreaelau, 26. Mai, 2 U. 56 M. Nachm. (Tel. Depesche d. Staats-Anzeigers.) Spiritas pr. 100 Liter à 100 pCt. pr. Mai 185 Br.,, 185 Gd, Weizen, weisser, 220—282 Sgr.,, gelber 220—272 Sgr., gen 175—189 8gr. Gerste 165—178 Sgr. Hafer 144—150 Sgr. pr. Zollpfund = 100 Kilogramm. Steigend.

Breslau, 26, Mai, Nachmittags. (W. T. B.) Getreide- markt, Spiritus pr. 100 Liter 100 Prozeut pr. Mai - Juni 187. Weizen pr. Mai 89. Roggen pr. Mai-Juni 594, pr. Juli-August 574, pr. Septbr.-Oktober 55, Rüböl pr. Mai-Juni 22, pr. Sep- tember-Oktober 227/,,. Zink ruhig. Wetter: Veränderlich.

Magdeburg, 26. Mai. (Privatbericht.) Weizen 88—94 Thlr. Roggen 58—63 Thlr.,, Gerste 68—74 Thlr, Hafer 50—53 Thir. pr. 2000 Pfund, Kartoffelspiritus, Locowaare gefragt und zu etwas höheren Preisen verkäuflich. Termine geschäftslos. Loco ohne Fass 185 à 5 Thlr, bez.,, per Mai, Mai-Juni 183 Thlr, pr. Juni-Juli 183 Thlr, pr. Juli-August 194 Thlr, pr. August-Sep- tember 194 ThlIr., pr, September 193 Thir. pr. 10,000 pCt. mit Uebernahme der Gebinde à 1} Thlr. pr. 100 Liter. Rüben- spiritus fest. Loco 184 Thlr, pr. Juni-September 18% Thlr,

Cöln, 26. Mai, Nachm. 1 Ubr. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Wetter: Warm. Weizen höher, hiesiger loco 9, 25, fremder loco 9, 10, pr. Mai 9, 10, pr. Juli 9/30, Pr. November 8, 13. Roggun besser, loco 5, 25 bis 6, 5, pr. Mai 5, 194, per Juli 5, 214, pr. November 5, 223. Rüböl matt, loco 12, pr. Mai 118/;0, per Oktober 129/%. ?

Bremen, 26. Mai. (W. T. B.) Petroleum rubig, Standard white loco 16 Mk.

(W. T. B.)

HMWambursg, 26. Mai.

Getreidemarkt. Weizen loco fest. Roggen loco fest, aber ruhig; beide auf Termine rubig. Weizen pr. Mai 126 pfd. 1000 Kilo netto 270 Br., 268 Gd., pr. Mai-Juni 126pfündiger pr. 1000 Kilo netto 258 Br., 257 Gd., pr. Juli - August pr. 1900 Kilo . netto 252 Br., 251 Gd.,, pr. September-Oktober 126 pfün- diger pr. 1000 Kilo netto 242 Br. 241 Gd. Roggen pr. Mai 1000 Kilo netto 172 Br., 171 Gd., pr. Mai - Juni pr. 1000 Kilo netto 171 Br., 170 Gd, pr. Juli - August 1000 Kilo netto 171 Br., 170 Gd, pr. September - Oktober 1000 Kilo netto 170 Br., 169 Gd. Hafer’ und Gerste fest, aber ruhig. Rüböl ruhig, loco 34, pr. Mai 23, pr. Oktober pr. 200 Pfd, 71. Spiritus leblos, pr. Mai 100 Liter 100 pCt. 423, pr. Augaust- September 46}, pr. September - Oktober 46. Kaftee fest; Umsátz 3000 Sack, —- Petroleum behauptet, Standard white loco 16,25 Br., 16,10 Gê, pr. Mai 16,10 Gd, pr. August- Dezember 16,90 Gd. Wetter: Schön.

Amster&anm, 26, Mai, Nm. 4 U. 30 M. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen unverändert, per Oktober 360. Roggen loco behauptet, pr. Mai 205}, pr. Oktober 2063. Raps pr. Herbst 414 Fl, Rüböl loco 413, pr. Herbst 423.

Wetter: Trübe.

Antwerpen, 26. Mai, Nm. 4 Ubr 30 M. (W. T. B) Getreidemarkt. (Schlussbericht), Weizen fest. Roggen be- hauptet, französischer 23. Hafer fest, Gerste gefragt.

Petroleum-Markt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 40 bez., 405 Br., pr, Mai und pr. Juni 40 bez. und Br., pr, September 42} bez., 43 Br., pr. September-Dezember 444 Br, Fest.

London, 26. Mai, (W. T. B) Getreidemarkt. (Anfangsbericht.) Der Markt eröffnete fest, aber ruhig, Wetter Bewölkt.

London, 26. Mai, Nachm. (W. T. B) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Der Markt schloss fest, aber rubig; für fremden Weizen war vom Kontinent Frage; andere Getreidearten fest.

London, 26, Mai, Vormittags, (W. T. B.) Die Getreide- zufuhren vom 17. bis zum 28. Mai betrugen: Engl. Weizen 5908, fremder 28,791, engl, Gerste 102, fremde 2025, engl. Malz- gerste 16,698, engl. Hafer 940, fremder 50,348 Qrtrs. Engl, Mehl 20,762 Sack, fremdes 4340 Sack und 1800 Fass.

Liverpool, 26. Mai, Vormittags. (W. T. B.)- Baumwolle. (Anfängsbericht.) Muthmaasslicher Urmnsatz 10,000 Ballen, Un- verändert,

Liverpool, 26. Mai, Nachm. (W. T. B) Baumwolle. (Schlussbericht): Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation und Ex- port 2000 B. Unverändert.

Middl. Orléans 9e, middl. amerikanische 87, fair Dhollerah 64, middI. fair Dhellerab 53, good middl. Dhollerah 437, middl. Dhollerah 4, fair Bengal —, fair Broach 6}, new fair Oomra 65/6, good fair Oomra 6, fair Madras 67, fair Pernam 93, fair Smyrna 7, fair Egyptian 94.

lasgow, 26, Mai, 116 sh.

Paris, 26. Mai, Nachm. (W. T. B.) Produktenmarkt, Rüböl ruhig, pr. Mai 93,00, pr. Juli - August 94,25, per Septbr.-Dezember 95,50. Mehl ruhig, pr. Mai 72,75, pr. Juni 73,00, per Juli-August 74,00. Spiritus pr. Mai 52,50. Wetter: Schön.

New-York, 26. Mai, Abends 6 Uhr. (W. T. B)

Baumwolle 194. Mehl7D, 45 C. Rother Frühjahrsweizen D, C. Raf. Petroleum in New-York pr. Gallon von 64 Pfd, 20, do. D A pr. Gallon ven 6} Pfd, 195, Havanna - Zucker (o, 12 85.

Roheisen: Mixed numbers warrants

Einzahlungen.

Oelsnitzer Bergbaugesellschaft, Die siebente Einzahlung von 10 % auf die Prior.-Stammaktien Littr, C. ist abzüglich 54 Zinsen von1 1. April bis 30. Juni cr. auf 70 Thlr. mit 9 Thlr, 4 Sgr. in der Zeit vom 30, Juni bis 2. Juli cr. bei der Agentur der Geraer Bank * in Leipzig zu leisten.

{ Steinkoblenwerk Glüokauf Thurm. Die vierte Einz, mit 5 Thlr. pro Aktie ist bis 28. Juni cr. an den Vorsitzenden des Ver- waltuz iva e iy

Ai ktien - Gesellsobaft Elsenwerk zu Salzgitter. Die Einz. von 20% =* 40 Thlr. des Nominalbetrages der e zu emittirenden Aktien i sf am 1, Juli er. bei Adolph Meyer in Hannover zu leisten.

_ FHam'eln's0he Holzstofffabrik Aktlen-Gesellsohaft. Die letzte Einz. vor) 20% auf die Aktien ist bis 15. Juni cr. bei der Pro- vinzial-Dis konto-Gesellschaft, Agentur Hameln zu leisten.

Véreini,(to Köniés. und Taae A 0reini, - und Laurahütte AKktien-G Bergbau una' Hüttenbetrieb, Der Termin zur tai d

zugsrechts au* die jungen Aktien ist bis zum 30, Mai cr. ver- längert.

SKohslsoh- Fhüringlsohs Aktion Bens

: 00 - » oho en-Gesellsohafît für Bra á

len-Verwertibung in Halle a, S, Die Divid, pro 1872 a IOR wird mit 20 Thr. bis zum 1, Juli cr, in Berlin bei C. Plaut aus- bezahlt; s. u R L Lee

AKtien-Gesellso ad Liebenstein. Die Divid. pro 1872 beträgt 12% oder 14 Thlr. pro Aktie und wird yom 1. Juli cr. an der Gesellscl:aftskasse ausbezahlt. che d N

Bergisoh-Märkisohe Bank in Elberfeld. Die Ausz. der pro 1872 auf 6% p. a. oder 6 Thir. pro Aktie festgesetzten Divid. er- folgt vom 15. Juni bis 1. August cr. in Berlin bei der Diskonto- Gesellschaft.

Commerz-Bank in Warsohau. Die Divid. von 10?/;% pro 1872 wird von jetzt mit 26 Thlr. pro Aktie in Berlin bei der Mittel- deutschen Creditbank Filiale Berlin ausbezahlt,

AKtien-Gesellsohaft für Gas- und Wasseranlagen, Gaskronen und Zinkindustrie, Der Dividendenschein Nr. 1 wird vom 3. Juni cer. ab an der Gesellschaftskasse mit 6 Thlr. 20 Sgr. eingelöst.

Mos00-Jaroslaw Eisenbahn-Gesellsohaft, Der am 1. Juni er. fällige Coupon der Oblig. wird von da ab in Berlin bei Mendels- s0hn & Co. eingelöst.

General « Versammlungen. 12. Juni. Portland-Cement-Fabrik in Gössartz, Ordentl, Gen.- Vers, in Gössartz.

14. Juni. Dortmunder Steinkohlenbergwerk Louise Tiefban. Ausserordentl, Gen.-Versamml. in Berlin; s. Ins. in Nx: 123.

Nordhausen-Erfurier Eisenbahn. Ord. Gen, - Vers. in Sondershausen; s. Ins. in Nr. 123. Märkiseh - Posener Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. in Guben; s. Ins. in Nr. 123. Bergisoh-Märkisohe Eisenbahn - Gesellsohaft. Ord. Gen.-Vers, in Elberfeld. : Cn - Mindener Eisenbahn. Ordentl. Gen.-Vers. in

öln. : Steinkohlenwerk Glüokanf Thurm. Ord. Gen.-Vers. in Glauchan. Goîithardbahn. Nr. 123.

_ Ausreichung von Aktien,

A. Paderstelnscher Bank-Verein. Der Umtausch der Bezugs- scheine gegen Originalaktien findet von jetzt ab bei der Preussischen Bodenkredit-Aktienbank statt.

Kündigungen und Verloosungen,

Marienwerder Kreis-Obligationen, Das Verzeichniss bereits

M noch nicht zur Einlösung präsentirter Oblig. ; s. Ins. in r, °

21. Juni. 26. Juni. 28. Júni, 30. Juni, 30. Juni.

30. Juni, 0rd. Gen.-Veors. in Luzern; s. Ins. in

Ausweise von Eisenbahnen. Magdeburg - Cöthen - Halle - Leipziger Eisenbahn und Halle- Casseler Zweigbahn, Die Bilanzen ult, 1872; s. Ins. in Nr. 123.

Telezraphizche TWitterunzsberiechte «

Allgemeine Himmels- ansicht.

; | Bar. | Abw|[Ternp. | Abw O, | y. M.

P. L.| v.M.| R. Wind |

26. Mai. 14,6| 9,0| 27. Mai. 4,2| 6,4 —-

7[Constantin. [334,3 6|Cöln 337,9

N, lebhaft, |bewölkt !), SSW., mäss. |zm], bedeckt.

bedeckt,

7 Haparanda .|337,8 | bedeckt.

7 Christians. (333,4 Hernösand 337,6 Helsingfors, 336,6 Petersburg .|336,1 Stockholm .1336,8 Skudesnäs „335,9

336,7 Fredericksh| Helsingör. .| Moskau ,../328,8 Memel .…../336,7 Flensburg ./335,1 Königsberg (336,7 Danzig. .../336,7 Putbus .…../335,0 Kieler Haf.1337,5 Cöslin . . ..1336,7 Weserleuch./333,8 Wilhelmsh, 333,3 Stettin .,,/337,2 Gröningen ./334,7 Bremen ,../334,6 Helder .…../334,7 Berlin ..,./335,2 Pagen 334,7 Müänster .../332,4 Torgau .…./333,0 Breslau ,,./331,8 Brüssel 335,1 334,1 Wiesbaden ./331,1 Ratibor .…../328,7|— Trier 330,6 Cherbourg ./336,8 Havre 337,4

231,6) Paris .…….../338,0 7|8t. Mathieu/338,1

80., schw. 0., lebhaft. N0., schw. heiter. Windstille. |bedeckt,

N0., schw. |bedeckt.,

S, stille. halb heiter. S0., lebh. bedeckt. Windstille. |bedeckt. Windstille. 2) Windstille. —3)

W., mässig. [|bewölkt.

N., schw. bedeckt,

0., schwach. bezogen.

W,, schw. ‘bedeckt, Nebel. bedeckt.

SO. schw. wolkig.

S0., mässig. [leicht bewölkt. NW., schw. sheiter.

0., lebhaft. trübe,

S0,, schw. trübe.

0., mässig. heiter.

S, stille, Regen.

80., mäss. |bewölkt,

WSW. schw. 0., schwach. |bewölkt,

NW., stille, heiter.

SW., schw. trübe, Regen. N0., lebhaft. bedeckt.

S0, schw. * völlig heiter. WSW,, schw. Regen.

M, lebhaft, Sturm, Regen. S., 8chw. bedeckt, Regen. W,, s. echw. heiter.

W,, s. stark. trübe.

SW., lebhaft. bedeckt, WNW,, lebh. ‘ganz bewölkt. SW,, lebhaft. |bed., Regen. SW., mässig, |wenig bewölkt., WSW,, stark. Regen,

Io

O

-

| lon

L T LES

N on l o J

-

- -

E FSHI T ELETET H [e E

F T

Fa O No

+—

-

- _-

[4E E]

S115

D ©D

-

-

O RAIROOA E ONA boo Do D DANI O I

Ll L

- -

a m I ON E

- -

- -

A O O f

[+1] An m B

O SRNADO N

-

-

D H Uo DO D D A 00 D

J - -

| Ri

-

114“ D B D R D DDRDDANANANAANDNAARNAIINIAANAANANANAAA

E FFRFLLFECELEE

1) Gestern Abend Gewitter bei starkem N. WNW. schwach. 9) Strom S. Strom N.

2) Gestern Nachm. Gestern Nachm, NNW. mässig.

Sandels- Negister.

Zufolge V rfúg N 2% M Sg Ih De ge Verfügung v om 23. Mai ist am heuti unter "S: A in Gie Ae cingetragen: Bo Vos ausmann Heinrich Friedrich Peter Carstens z s Ort der Niederlassung : Husum. | Ink Firma: H. Carstens. L 24. Mai 1873. önigliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

C Bekauntmachunung. it Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 22. d, M betreffend die Anberaumung eines Termins zur meistbietenden Verpachtung der “Domäne Düna auf Freitag, 24 viriee Ten D: AOER at Pag zur eien Kenntniß, / nin wegen inzwischen erfolgter anderweiter Ver der Domäne Düna nicht abgehalten werden wird, P Hannover, den 26. Mai 1873. Königliche Finanz-Direktion. Abtheilung für Domänen.

.

öffentlich

[M. 940] Befauntiachung.

Königliche Ostbahn.

Die Lieferung der für die Beamtenkleider-Kasse erforderlichen

Uniformirungs-Gegenstände, bestehend aus feinem blauen Tuche mittel-

feinem s{warzen Tuche, orangefarbenem Tuche, feinem grauen Buks. fin, blauem Kommistuch, graumelirtem Kommistuch, Monstre-Düffel, grauer mittelfeiner Futterleinwand, grauer Wattirungsleinwand, s{war- zem und grauem englis Leder, grauem wollenen und braunem baum- wollenen Futterflanell, großen und kleinen goldplattirten Uniform- kfnöpfen, großen, gelohten hwarzen Hörnknöpfen, Uniförm-Müßen von blauem Tuche und Halsbinden von Lasting, soll im Wege der öffent- lichen Nea verdungen werden. Hierauf bezügliche Offerten find bis zum Submissionstermine

Sonnabend, den 14. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, mit der Aufschrift:

„Offerte auf Lieferung von Uniformirungs-Gegenständen“ versehen, an die Ober-Betriebs-Inspektion der Königlichen Ost- bahn hierselbst (Bahnhof) portofrei einzureichen.

Die Eröffnung der Offerten erfolgt îm Termine in Gegenwart der anwesenden Submittenten. ;

Die Lieferunçs - Bedingungen liegen im Bureau der. Central- Betriebs-Materialien-Verwaltung hierselbst, sowie in den Betriebs- Materialien-Depots auf den Bahnhöfen der Königlichen Ostbahn zu Berlin und Königsberg i. Pr. zur Ansicht ‘aus, werden auch auf portofreie, an das Kuratorium zu richtende Anträge mitgetheilt.

Bromberg, deu 20. Mai 1873. Das Kuratorium der Kleiderkasse der Königlichen Ostbahn.

Ladenann.

[M. 936]

Bebra-Friedländer Eisenbahn. S Al -

nrr Cer 7

Die Ausführung der Erdarbeiten und Kunstbauten in den Loosen 1, 2, 3 und 4 der Abtheilung IV., sowie in den Loosen 7 und 3 der Abtheilung V. im Zuge der Bebra-Friedländer Eisenbahn, bestehend in:

Abtheilung 1V., Loos 1:

der Bewegung von 113,227 Kubikmetern oder rot. 18,562

hessishen Schachtruthen Erdmassen und die Herstellung von

aa Kubikmetern oder rot. 223 hessischen chchachtruthen auerwerk;

desgl. Loos 2:

der Bewegung von 132,879 Kubikmetern oder rot: 21,783

hessischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von

2604 San oder rot. 485 hessischen Schachtruthen auerwerk;

desgl. Loos 3:

der Bewegung von 152,539 Kubikmetern oder rot. 25,006

hessischen Schachtruthen Erdmassen ur d der Herstellung von

e Rader oder rot, 130 hessishen Schachtruthen auerwerk;

desgl. Loos 4:

der Bewegung von 132,859 Kubikmetern oder 21,780 hesfi- schen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 2 e Kubikmetern oder 426 hessishen Shachtruthen Mauer- werk;

Abtheilung V., Loos 7: der Bewegung von 85,170 Kubikmetern oder rot. 13,962 hessischen Schachtruthen“Erdmassen und der Herstellung von A E oder rot. 425 hesfischen Schachtruthen auerwerk

desgl. Loos 8:

der Bewegung von 48,743 Kubikmetern oder rot. 7991 hes- sishen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 2E Kubikmetern oder 483 hessischen Sdactaiben Mauer- werk; ; soll im Wege der öffentlichen Submisfion und zwar in 6 ungetheilten Loosen verdungen werden.

Die Zeichnungen und maßgebenden Bedingungen können in unserm Bau-Bureau hierselbst eingesehen, au von da Submissions-Formulare D E Anjuchen und gegen Erstattung der Kopialien bezogen

erden.

Submissions-Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf die Erdarbeiten und Kunst- bauten des ah Nummern zu bezeichnenden) Looses der Bebra-Friedländer Eisenbahn“

bis spätestens zu dem

Moutag, den 16, Juni cr.,

i : Bormittags 11 Uhr, in gedahtem Büreau anstehenden Termine an uns einzusenden; die eingehenden Offerten werden in diesem Termine in Gégenwart der etwa anwesenden Submittenten erbrochen.

__ Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben unberüdcksichtigt.

Caffel, den 24. Mai 1873.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u, \. w. von öffentlichen Papiereu.

; Berichtigung.

In der Bekanntmachung der Distpreußishen Südbahn, betr. aus- gelooste Prioritäts-Obl‘gatiouen Nr. 100 d. Bl., Börjen-Beil. L unter den rückständigen Stücken der in den Vorjahren ausgeloosten

aa I. Emiss. à 500 Thlr. irrthümlih die Nr. 648 stati 684 aufgeführt. ;

Bekanntma

Berlin-Stettiner ‘Eisenbahn.

[1529

a PA e Imi C T N

Bei der am 17. d. M. in Gemäßheit unserer Bekanntmachun

vom 2. April cr. stattgehabten Man ichen Ausloosuug _ aa n

1, Dktober cx. zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen “V. Emission

sind folgende Nummern i 230 357. 932. 591, 635. 766. 913. 920. 1059. 1135, 1277, 1286. 1307. 1374. 1451. 1695. 2103. 2302. 2346. 2488, 3345, 3623. 3856. 3960. 4001 und 4207

gezogen worden.

Stettin, den 20, Mai 1873.

ftorin i

der Berlin-St na Eis nb hngesellschaft -Steitiner Eisenbahngesellschaft. Frebdorff. Zenke. Stein,

Königlich Preußischer S

“Sin Fz

Jeichs-Anzeiger

u

taats-Anzeiger.

s für das Vierteljahr.

Dos Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. |

N \

\ Insertionspréis für dea Raum einer Druckzeile A) M h

S

42 125.

"Deutsches Neich.

Geseß, betreffend die Gründung ‘und Verwaltung des Reichs- Jnvalidenfonds.

Vom 23. Mai 1873. 7

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. / 4 i

verordnen im- Namen des Deutschên Reichs, nah erfolgter Zustim- mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Um ‘die Bestreitung derjenigen Agen sicher zu stellen, welche dem Reiche in Folge des Krieges von 1870/71 nach dem Ge- eße, betreffend die Pensionirung und Versorgung dér Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die Bewilligungen für die Hinterbliebenen solcher Personen, vom 27. Juni 1871 (Reichs- Geseßbl. S. 275), vom 1. Januar 1873 an zur Last fällen, wird eine Kapitalsumme von Einhundcrt sieben und achtzig Millionen Thalern bestimmt, welche aus dem dur -Artikel VI. des Geseßes, betreffend die französische Kriegskostenentshädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs- Geseßbl. S. 289), einftweilen reservirten Theile der von Frankreich ; gu zahlenden Kriegsfostenentschädigung zu eutuehmen und unter dem

amen » „Reichs-Jnvalidenfonds“ nah den folgenden Vorschriften zu verwalten i. :

8 2. Die dem Reichs-Jnvalidenfonds überwiesenen Gelder find zinsbar anzulegen. 4 :

Ihre Anlegung hat, vorbehaltlich der Bestimmung in §. 3, nur zu erfolgen in verzinslichen Schuldverschreibungen, welche i

a. auf den Inhaber lauten, oder auf den Inhaber jederzeit um- N werden können und seitens des Gläubigers unkündbar ind, un :

b. einer der nachst-hend verzeichneten Gattungen angehören:

1) mit geseßlicher Ermächtigung ausgestellte SchuldüerlGteibitngen des Reichs oder eines Deutschen Bundesstaates;

2) Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Reich oder von einem Bundesstaat geseßlich garantirt ist ;

___3) Rentenbriefe der zus Vermittelung dex Ablösung von Renten in Deutschland bestehenden Rentenbanken ; z ,

4) Schuldverschreibungen deutscher kommunaler Korporationen, (Provinzen, Kreise, Gemeinden 2c.), welche einer regelmäßigen Amor- tisation unterliegen. - j

Eine Veräußerung dèr solchergestalt erworbenen Schuldverschrei- bungen ift nur in den durch dieses Gese bestimmten Fällen (ZS. 8 und 9) zulässig. “Der “Umtausch kleinerer Stücke gegen größere der- selben Gattung und in demselben Gesammtbetrag oder umgekehrt,

“welcher bei dem Schuldner erfolgt, wird dur diese Bestimmung nicht

ausgeschlossen.

2 ür die Zeit bis zuin 1. Juli 1876 kann die Anlage auch erfolgen in Schu.dvershreibüungen anderer Staaten, in Schaßanwei- sungen des Reichs oder eines Bundesstaates, in Gewährung von Lom- bard-Darlehen auf Effekten, welche nah den Vorschriften dieses Ge- seßes zur endgültigen oder vorläufigen Anlegung geeignet sind (§8. 2 und 3), in inländischen oder auf Gold lautenden ausländischen Wech- seln ersten Ranges odex in Prioritäts-Obligationen deutscher Eisen- bahngesellschaften. 2

Schuldverschreibungen dieser Art können außer in den §§. 8 und 9 erwähnten Fällen auch im Interesse der Erwerbung von anderen Schuldverschreibungen veräußert werden.

8. 4. Die für den Reichs-Jnvalidenfonds erworbenen Schuld- verschreibungen, sowie alle demselben zukommenden Werthpapiere find im Gewahrsam und unter gemeinsamen Verschluß der Verwaltung des Reichs - Invalidenfonds und der Reichs\hulden - Kommission zu halten. Außer zum Zweck der nah Maßgabe dieses Geseßes zulässigen Veräußerungen oder Umtausche (§. 2) dürfen Schuldverschreibungen aus dem Gewahrsam nicht früher als drei Monate vor Eintritt der Fälligkeit entnommen werden. Wechsel und für- Lombard-Darlehen geaen Sicherheiten können auch im Gewaßhrsam der Bankhäuser ebt os welchen der Invalidenfonds in Geschäftsverbindung

e 1:0 i

Schuldverschreibungen, welche auf den Junhaber lauten und den Erfordernissen in §. 2 entsprechen, sind spätestens bis zum 1. Juli 1876 unter Mitwirkung der Reichs]hulden-Kommission außer Cours zu seßen. Die iederincours\sezung it nur zum Zweck einer geseßlich zulässigen Veräußerung gestattet und kann in rechtsgültiger Form nur unter Mitwirkung der Reichsschulden- Kommisf'on erfolgen. Dasselbe gilt von dem Antrage «s Um- schreibung hinsichtlih der auf Namen lautenden Schuldverschreibungen. Die außer Cours geseßten Schuldverschreibungen gelten nicht als Inhaberpapiere, bis fie wieder in Cours geseßt sind. H

Die Form, in welcher die Mitwirkung der Reichsschulden- Kommission auf den betreffenden Schuldverschreibungen zu verlaut- baren ist, wird durch die Geschäftsinstruktion (§. 11) festgestellt.

__§. 5. Die Einziehung von Wesel- und Darlehensforderungen, jowie die Veräußerung von Schuldverschreibungen für Rechnung des Jnvalidenfonds geschieht durch Vermittelung deutscher Bankhäuser. In “vir Weise geschieht die Erwerbung, soweit es sich niht um direfte Uebernahme der Schuldverschreibungen von den ersten Dar- ‘Tehensnehmern handelt. j

Der Reichékanzler bezeichnet im Einvernehmen mit dem Bundes- rath diejenigen Bankhäuser, deren Vermittelung in Anspruch zu neh- men ist, und bringt dieselben zur Kenntniß der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds und der Reichs - Schuldenkommission. Die dura die Einziehung von Wechsel- und Darlehensforderungen, sowie durch die Veräußerung von Schuldverschreibungen bis zur Erwerbung von anderen Schuldverschreibungen verfügbar werdenden Geldbestände find bei einem oder mehreren jener Bankhäuser anzulegen ; sie dürfen mit Ausnahme der Fälle, welche in §. 7 und in dem Schlußsaß des S. 8. vorgesehen sind, weder zu den Reichskassen woh an die Verwal- tung des Reichs-JInyalidenfonds abgeführt werden,

Die mit diesen Mitteln erworbenen Schuldverschreibungen sind von den hiermit La Bankhäusern an die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds abzuführen. : j

_ Zahlungen und Aushändigungen, welche den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider erfolgen, find ungültig und begründen keine Ent- lastung des Verpflichteten. j i E

8. 6. Die Zinseinnahmen des Reichs-Jnvalidenfonds müssen für

‘erwadsenden Einnahmen sind sowohl

E D Ale Post-Austalten des In- nud Auslandes nehmen j Rd \ Bestellung an; für ßerlin außer den hiesigen | E E Postavftaiten auch die Expeditioa: Wilhelmitr. 32,

S4 den 28, Mai, Abends.

1873.

jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshzüshalts-Etat gebracht werden (Art. 69 der M, Coupons Und Zinsquittungen der dem Reichs-Invalidenfonts gehörenden Schuldbérschxreibunget, welche im Laufe cines Jahres fällig werden, köntient vom 1. November des vor- hergehenden Jahres ab aus dem Gewahrsam (§. 4) entnommen wer- den. Dieselben find von - der Verwaltung des Reichs-Invalidenfönds vor Eintritt des Fälligkeitstermins an die Reichs-Hauptkafse abzu- führen. Ebendahin sind auch die bei den Bankhäusern ekwachsenen Zinsen (§. 5) von denselben abzuflhten. E "& 7. Aus den der Reichs-Hauptkasse durch Einziehung der Zinsen ; L Mo nah §. 1 auf die Mittel des Reichs-Invalidenfonds angewiesenen Ausgaben als auch diejenigen Kosten zu bestreiten, welche nach “Maßgabe des Reichshaushalts-Etats

“theils durch die Errichtung/ und Geschäftsführung der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds entstehen,

theils den Kontingentsverwaltungen fue das Reichsheer durch die Verwaltung der. auf die Mittel des

cihs-Jnvalideufonds angewiesenen Pensionen, Pensionszuschüfse und Bowillipungen noch besgüders erwächsen. Sofern zur Bestreitung

dieser Ausgaben die Zinseinnahtmen nicht ausreichen, ist im Reichs- haushalts-Etat derjenige Betrag in. Cinnähme vorzuschen, welcher zur Ergänzung der Zinseinnahméi- im Laufe des Jahres aus Kapital- beständen des Reichs-Jnvalidenfonds flüssig gemacht werden darf. Zinsenübershüsse wachsen ‘unt keinen Umständen dem ‘Reich8-Jnva- lidenfonds zu, sondern sind in die Reichskasse abzuführen und in die Einnahmen des Reichshaushalts#tats einzustellen.

8. §. Bis zur Errêéichung ves im Etat an Einnahmen aus der Flüssigmachung von Kapitalbeständen des Reichs-Juvalidenfonds vor- gesehenen Betrages find auf Erfordern: des Reichskanzlers von der Ver- waltung des Reichs-Zupir Demo Eer Reichs-Hauptkasse Fordernngen, welche im Laufe des Jahres fällig werden, zur Einziehung zu über- weisen. Bleibt der Ertrag hinter der im Reichshaushalts-Etat vor- gesehenen Summe zurü, 4 ist auf Erfordern des Reichskanzlers bis zur Erfüflung der etatsniäßigen Summe eine entsprehende Anzahl von Schuldverschreibungen wieder in Cours zu seßen und zu ver- äußern 9). L

§. 9. Ueberschreitet der eie ex im Laufe des Jahres fällig werdenden Forderungen den“ im Reichshaushalts-Etat zur Flüjssig- machung von Kapitalbeständen“ v&geséhenen Betrag, so wird der Ueberschuß Fur Einziehung einem Binkhause überwiesen und find die

hieraus flüssig werdenden Mittel zt *Enwerbung neuer Schuldver-

(hreibungen näch des Anwsisungenzter Yerwaltu j sreibuagen nas Le Ie zut veriveuden. Den Reichs- Inyvalidenfonds neu erworbenen Shuldverschreibungen find von dem mit der Erwerbung beauftragten Bankhause an die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds abzuführen und ist al2dann mit denselben in Gemäßheit des §. 4 zu verfahren.

8, 10. Die vollständige Anlegung des Reichs-Jnvalidenfonds nah Maßgabe der §8. 2 und 3 hat bis zum 1. Juli 1875 zu erfolgen. Bis dieselbe erfolgt ist, werden die Mittel zu den, aus demfelben zu bestreitenden, durch die Einnahme an Zinsen niht gedeckten Ausgaben aus dem im §. 1 erwähnten Theil der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung entnommen. Die solchergestalt entnommenen Be- träge werden an der, dem Reichs-Invalidenfonds nah §. 1 zu über- weisenden Summe von 187 Millionen Thalern insoweit gekürzt, als sie, wenn die vollständige Anlegung des Fonds, und zwar zu einem Zinssaßze von 4% erfolgt wäre, aus dem Kapitalbestande deffelben zu entnehmen gewesen sein würden. Die bereits eingekauften Effekten werden dem Invalidenfonds zu ihrem Einkaufspreis zuzüglich der Er- werbungskosten zugeführt. 2 : A

8.11. Die den Namen „Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds“ führende Behörde ist von der allgemeinen Finanzverwaltung abgeson- dert und selbständig, unterliegt jedo der oberen Leitung des Reichs- fanzlers insoweit, als dies mit der ihr nach d: 12 diejes Geseßes bei- gelegten Unabhängigkeit vereinbar ist. Dieselbe "ist unter die fort- laufende Aufficht der Reichs\hulden-Kommission gestellt (§. 13). Die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds hat ihren Siß in Berlin und besteht aus einem Vorsißenden und drei Mitgliedern. Der Borsißende wird vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt. Die Mitglieder werden vom Bundesrath jedesmal auf drei Jahre gewählt. Nebenämter oder mit Remunerationen verbundene Ae el O nten dürfen dem Vor- sißenden weder übertragen noch von ihm übernommen werden.

Dem Vorsißenden liegt die Disziplin über das Bureaupersonal und dessen Ernennung ob. Außerdem aber haben die Mitglieder mit ihm gleiche Befugnisse und gleiche Verantwortlichkeit. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ent- scheidet die Stimme des Vorsißenden. Die Geschäfis-Jnstruktion für die -Verwaltung des Reichs-Invakidenfonds erläßt der Reichskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesrathe. Dieselbe is durch das Reichsgeseßblatt zu veröffentlichen. N

. 12. Der Vorsitzende und die, Mitglieder der Verwaltung des Reichs-Juvalidenfonds sind für die geseßmäßige Anlage, Verrechnung und Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds unbedingt verantwortlich und haben vor Antritt ihres Amts in Cle vai Sißung des Reichs- Ober-Handelsgerichts einen besonderen Eid dahin zu leisten, daß sie fich von Erfüllung dieser ihnen mit eigener Verantwortlichkeit ob- liegenden Pflichten durch keine Anweisungen oder Verordnungen irgend einer Art abhalten lassen wolle Í

8. 13. Die Reichs\chulden-Kommission übt die fortlaufende Kontrole über alle der Verwaltung des Reichs-Juvalidenfonds- unter eigener Verantwortlichkeit übertragenen Geschäfte (§. 11). Sie ist befugt, sich jederzeit Ueberzeugung davon zu verschaffen, in welcher Weise die Kapitalmittel des Reichs-Juvakidenfonds zinsbar belegt find. JInsbe- E erhält die Kommission von der Verwaltung Monats- und

ahresübersichtrn über Cin- und Ausgang von Werthpapieren, sowie

Über die Bestände an denselben und kann aues , so oft sie es für an- emessen erachtet, diese Bestände einer Revision unterwerfen. Diese Revision muß mindestens einmal jährli stattfinden. Die Verwal- tung des Reichs-Invalidenfonds ist verpslichtet, der Reichss{ulden- Kommisfion jede - von derselben in Beziehung auf die Geschäftslage oder Ge and dieses Fonds verlangte Aufklärung und Aus- kunft zu ertheilen, desgleichen die von der Reichsshulden-Kommission n zugehenden Bemerkungen und Ansichten zum Gegenstand einer Be- \{lußnahme zu machen. S Aa 2 j Ohne Zustimmung der Reichs\hulden-Kommission dürfen die

s

Deyots von Werthpapieren, welhe dem Reichs-Jnvalidenfonds ge- höôren, vom Siß der V-rwaltung nicht entfernt werden. L

8. 14. Bei dem fährlichen regelmäßigen Zusammentritt des Reichstages erstattet die Reichsshulden-Kömmission Bericht über ihre Thätigkeit, sowie über die Ergebnisse der unter ihre Aufsicht gestellten Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds in dem verflossenen Jahre.

Diesem Bericht is eine Uebersicht der zeitigen Aftivbestände des Reichs-Invalidenfonds und vom Jahre 1876 an nfindestens jedes dritte Fahr, also zuerst im Jahre 1879, eine Bilanz beizufügen, in wel der zcitige Kapitalwerth der dem Fonds obliegenden Verbindlichkeiten speziell angegeben sein muß. Die Rechnungen der Verwaltung des Reichs - Invalidenfonds werden, nachdem sie von dem Rehnungshofe revidirt und festgestellt find, der Reichs\{ulden-Kommission zu estellt, welche dieselben zu prüfen und demnächst mit ihrem Bericht dem Bundesrath und Reichstag zur Entlastung zu überreichen hat. i

8. 15. Ueber die Verwendung der nach Heimfall aller auf den Reics-Jnvalidenfonds angewiesenen Pensionen, Penfionszushüfse und Bewilligungen etwa verbleibenden oder der vor dieser Zeit zur Sicher- stellung dieser Ausgaben fich etwa als entbehrlich erweisenden Aktiy- bestände wird durch Reich2geseß Bestimmung getroffen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 23. Mai 1873.

(L. S.) Wilhelm. / Fürst von Bismarck.,

Zu Harzgerode in Anhalt wird am 1. Juni c. eine Kaiserliche Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. Halle a. S., den 27. Mai 1873. / i Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Das 13., Stück des Reichs-Gesehblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter:

Nr. 926 das Gesetz, betreffend die Besteuerung des Brannt- weins in Elsaß-Lothringen. Vom 16. Mai 1873; unter

Nr. 927 das Gesez über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlihen Gebrauche einer Reichsverwaltung bestimmten Gegen-

stände. Vom 25. Mai 1873; und unter

E etreffend. die Gründung und Ver1wal= tung des Reichs-Invalidenfonds. Vom 23. Mai 1873.

Berlin, den 28. Mai 1873. Kaiserlihes Post-Zeitungs-Amt.

Das 11. Stück des Gesetblatts für Elsaß - Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:

Nr. 151 das Gesetz, betreffend Steuerermäßigungen. Vom 21. Mai 1873; unter l

Nr. 152 die Verordnung, betreffend das Diensteinkommen der Enregistrements - Einnehmer. Vom 15. April 1873; und unter

Nr. 153 die Bekanntmahung, betreffend die Ausführung des Gesezes über den Orden der Gesellschaft Jesu. Vom 20. Mai 1873.

Berlin, den 28. Mai 1873.

Kaiserlihes Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preufen. Berlin, den 26. Mai.

Se. Majestät der König haben gestern Nachmittag um 1 Uhr dem Königlich sächsischen Finanz-Rath und Bevollmächtigten zum Bundesrathe Oswald von Fa RE ven cir SR eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Sr. Majestät des Königs von Sachsen entgegenzunehmen go= ruht, wodur er in der Eigenschaft eines außerordentlihen Ge- sandten und bevollmächtigten Ministers bei Allerhöhstdenenselben beglaubigt wird. Als Vertreter des Ministeriums der Aus- wärtigen Angelegenheiten war bei dieser Audienz der Wirkliche Geheime Rath und Gesandte von Balan zugegen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bei der Waisen- ud Schulanstalt in Bunzlau is} der Oberlehrer Klemens zum Inspektor, der ordentlihe Lehrer Rudolph zum, Oberlehrer und der Elementarlehrer Kärgel zum ordentlichen Lehrer befördert, auch der Lehrer Wäber in Altwasser als Elementarlehrer angestellt wörden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Eisenbahn-Baumeister Petersen in Schneidemühl is zum Königlichen Eisenbahn-Bau- und Be- triebs-Inspektor ernannt und demselben die dortige Betriebs- Inspektorstelle bei der Ostbahn verlichen worden.

Der bisherige Ingenieur Franz Usener zu Posen ist als Königlicher Eisenbahn-Baumeister bei der Oberschlesishen Eisen- bahn mit dem Wohnsige in Kattowiß angestellt worden.

Dem Civil-Ingenieur Thiel- in Breslau if die nahgesuchte Erlaubniß zur Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Berg-= bahn von Schmiedeberg auf die Schneekoppe ertheilt worden.

Justiz-Ministerium. : Der Rechtsanwalt und Notar Köchling in Werl ist an das Kreisgeriht. in Bochum, mit Anweisung seines Wohnsißes daselbft, verseßt worden.