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1. Juli 1868 if aus Anlaß der durh die rômishe Konvention
Einschiffung nach London bedingten Veränderungen neu redigirt worden.
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heute zu einer Sißung zusammen. — In dex heutigen (45.) Sißung des Reich
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in Kraft befindet
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iehen oder die Papiere an der Börse zu verkaufen, jedoch nur r
chs- und Kbniglich Preußischen Staats-Anzeiger inserirt sind.
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ägt vierteljährlih 15 Sgr., für den Monat Iuni cr. 5 Sgr.; einzelne Nummern kosten 27 Sgr.
s Grafen Pückler en
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s In- und Auslandes enthalten. gaben S olge Einladungen erhalt
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Allerhöchstihre General
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und unter bei dem Gen. Kommando
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für das Vierteljahr. usertionspceis für den num einer Druckzeile # Sgr
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Erlaß vom 16. April 1873, gen der Ostbahn und der Hannoverschen
d die Aufhebung der Mahl Vom 25. Mai 1873; unter Garèes du Corps, und Com Patente ßland) Nr.
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Rath mit dem Range eines Abänderung des Gesezes vom
stiz leihen. L der Gardes du (orps,
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chr. v.
Vom 25. Mai 1873; unter b
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und Schlachtsteuer.
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Adjut. und Chef Asseburg, ördert. v.
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betreffend die Behandlung der Gesu
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Offiziere, Portepee-Fähnrithe 2c. du ts. ernannt.
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Abonnements - Bestellungen nehmen alle Post-Anstalten, für Berlin auch die Post-Expeditionen U g
Anzeigers, Wilhelmsstraße 32, entgegen.
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Der Abonnementspreis für die Allgemeine Verloosungs-Tabelle betr
In Folge der uns desfalls Seitens des Königlichen Hauptbank
Kaiserlihes Post-Zeitungs-Amt. Königreich VBreufßen.
Die K die Bank die Verpflichtung, die Ziehungs- resp. Verloosungs-Listen nahzusehén und. d gts, imen d m jeßigen j Monts
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ts der Gardes du. Corps,
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gestaltung und Ausrüstung von Deutschen Festungen.
hm verliehenen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse 30. Mai 1873. S nt Stabsoffiz. in
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geben wird, enthält unter Nr. 8132 den Allerhöchsten
fend die Errichtung Kd für die Verwaltun
Nr. 8129 das Geseß wegen Staatsbahn.
Berlin, den 5. Juni 1873. Berlin, den 4. Juni 1873.
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oder Lotterie-Papiere, wie die im Wege der Ausloosung amortisirbaren Effekten de
Versonal - Veränderungen
rung des 1. Brandenburg. Ulan. Reg
Rathes zweiter Klasse zu ver unter S1
Rittm. und Commdr.
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Jahre vergingen, ehe er den Entshluß fand „seinen grauen Kopf“, wie er sagte, „zum Verderben der Schweden darzu- bringen“. Ferdinand 11]. ernannte ihn zum Kaiserlihen Feld- marschall und nah dem Tode des General Gallas übernahm er den Oberbefehl über die katholishen Heere in Deutschland. So stand er nun — der alte Landskneht — seinen früheren Freunden und Verbündeten, seinen Glaubensgenof}sen feindlih gegenüber, und daß er es that, empfanden sie bald. Dem Kriegsglücke des Kaisers führte er in den leßten Jahren des dreißigjährigen Krieges die leßten Sonnenblicke zu; wenige Monate vor dem Ab\{luß des west- fälishen Friedens — am 17. Mai 1648 — traf ihn vor Augs- burg eine tödtlihe \{chwedische Kugel. Seinen Truppen rief er sterbend zu : „Denkt nicht an mich, ih bin todt; suht nur über den Fluß zu kommen, wenn Ihr das Glück des Kaisers retten wollt! Vorwärts! Vorwärts!“ „Er war“ — \o \cildert ihn ein Zeitgenosse — „alt und streng, sein Gesicht nicht freundlich, seine Sitten nicht überschön, aber in ihm ein neuer’ frischer Adel, fertig, adlige Thaten zu thun, nicht den Edelmann zu spielen.“
Dem Menschenschlag des Westerwaldes ist ein stark ausgepräg- tes Heumathsgefühl und Stammesbewußtsein eigenthümlich, welches in den bedeutenden Männern, die aus ihm hervorgegangen sind, nicht minder entschieden zu Tage tritt als bei den die Welt durh- ziehenden Topfhändlern und Bänkelsängern aus Hadamar oder Elz. „Ih bin“ — s\chreibt Melander einmal dem Grafen Johann von Nassau — „nicht allein ein rihtiger Deutscher, \son- dern außerdem ein Westerwälder, und ein E R ide ist, wie Prinz Moriß von Oranien zu sagen pflegte, so viel werth wie zwei andere Deutsche“. An den Ufern der Lahn \sich und seinen Nachkommen eine dauernde Stätte zu gründen, blieb der Lieblingsgedanke des alten Kriegsmanns auf seinen surm- bewegten Fahrten. Auf die erz- und waldreihe Eßerau, welche eine ältesten Erwerbungen des Nasfssaui- {hen Hauses jeßt einen Theil der Besizungen der Hadamarschen Linie ausmachte, hatte er seine Blicke gerich- tet; aber als er zum ersten Male deshalb ankloxfte, wies ihn Graf Johann Ludwig von Nassau kühl ab. Drei Jahre später (1643) kamen ihm der Drang der Zeit und die Geldverlegenhei- ten des Grafen wirksamer zu Hülfe und er erstand für eine Kauffumme von 64,000 Thalern die ganze Eßerau mit Ein- {luß der Vogtei Isselbah. Schon früher hatte er — an seinen Familiennamen Eppelmann anknüpfend — den Namen eines ausgestorbenen Lahngauischen Adelsgeschlechtes von Holzappel für sih und die Seinigen angenommen; s\o ließ er jeßt vom Kaiser seine néte Erwerbung an der Lahn in aller Form zu einer Ra GtgnGihals Holzappel erheben und erhielt für dieselbe Siß und Stimme in der wetterauishen Gra- fencurie. Er schrieb \fih fortan Reihsgraf von Holzappel, - Frei- herr von Laurenburg, Herr zu Lülsdorf. Auch für den Haupt- ort der Eßerau — Esten oder Asten — bürgerte sich allmählih der Name Holzappel ein.
Die neue Grafschaft Holzappel fiel nah dem Tode Melan- ders seiner einzigen Tochter aus seiner niht eben glück- lihen Ehe mit der Wittwe des Obersten von Platen, Agnes von Effern, mit der er sich in vorgerückten Lebensjahren 1638 in Groningen vermählt hatte, der Gräfin Elisabeth Charlotte, zu. Von ihrer Mutter ererbte diese einige Jahre später die Herrschaft Shaum- burg, welche dieselbe im Jahre 1653 vom Grafen Wilhelm von Leiningen-Westerburg für 70,000 Thaler angekauft hatte, und #so vereinigten fich in Elisabeth Charlottens Besfiz zum ersten Male die Herrschaften Schaumburg und Holzappel in ihrem jezigen Umfange. Die viel umworbene Erbtochter reite ihre Hand dem Prinzen Adolph von Nafsau-Dillenburg und ihre jüngste Tochter, Charlotte, ward im Jahre 1692 die Gemahlin des Fürsten Lebrecht von Anhalt-Bernburg, mit welchem das anhaltinishe Fürstengeschleht in das alte Schloß der Leininger einzog, unt von dort aus durch mehr als hundert Jahre über Schaumburg und Holzappel zu gebieten.
Fürst Lebreht von Anhalt residirte mit seiner jungen Ge- mahlin, welche er hon nah ahtjähriger Ehe durch den Tod verlor, noch meistens auf seinen heimathlihen Besizun- gen zu Hoym und Zeig. Erst sein Sohn, - Fürst Victor Ama- deus Adolph, welchem_als Vierzehnjährigen die großmütterliche Erbschaft an der Lahn zugefallen war, {lug seinen Hofhalt dauernd auf Schloß Schaumburg auf und brachte seine Regie- rung auf die seltene Zahl von fünf und sechszig Jahren. Ihm folgte 1772 sein Sohn Fürst Carl Ludwig. Die shaumburgischen Anhaltiner waren ein fruchtbares Fürstengeshlecht und noch die Ehe Carl Ludwigs mit der Gräfin Amalie Eleonore von Solms- Braunfels war mitfünf Kindern gesegnet, aber unter den unerwahse- nen hielt der Tod und unter den erwachsenen Prinzen der Krieg eine reiche Ernte. * Nicht weniger als vier Prinzen ‘des Hauses
der
Jahrhunderts den Heldentod vor dem Feinde gestorben, Friedrich Wilhelm im spanischen Erbfolgekriege bei Denain 1712, Chri- stian in den Kämpfen gegen die Spanier vor Palermo 1720, Victor Amadeus am Saimasee in Rußland gegen die Schweden 1790, Wilhelm Ludwig in der Shlaht bei Stockah 1799. Nach Carl Ludwigs Tode 1806 succedirte der einzig ihm ver- bliebene Sohn, Fürst Victor Carl Friedrih, gleich dem ersten shaumburgischen Anhaltiner mit einer Prinzessin von Nassau vermählt. Unter seiner kurzen Regierung war Schloß Schaumburg zum lehten Male für lange Zeit eine Stätte leben- diger und heiterer Gefelligkeit. „Fürst Victor und seine Fürstin — schreibt der rheinishe Antiquarius — waren in Schönheit, Freundlichkeit, Güte, Liebenswürdigkeit ein seltenes Paar. In Jagd und Schießübung suchte Victor sein Hauptvergnügen, das mußten aber möglichst Viele theilen, wenn vollständig sein Genuß ausfallen sollte. So gab er auf Schauinburg die glänzendsten Schütenfeste, wo alle und zwar sehr hohe Preise durch ihn be- haft wurden, und je mehr der Schüßen jeglihen Ranges \ih hinzudrängten, um \o glücklicher fühlte sich der Hohe Festgeber.“ Mit dem Fürsten Victor starb im Jahre 1812 das Fürstliche Haus Anhalt - Bernburg - Shaumburg im Mannesstamme aus und die Herrschaften Schaumburg und Holzappel fielen der ältesten seiner vier Töchter, der mit dem Erzherzog Ioseph von Oesterreich, Palatinus von Ungarn, vermählten Prinzessin Her- mine, zu, welche sie ihrem einzigen Sohn, dem im Jahre 1817 geborenen Erzherzog Stephan Victor von Oesterreich, hiuterließ.
Für Schloß Schaumburg hatte {hon mit dem Tode des Fürsten Victor eine einsame Zeit begonnen. Sein nunmehriger junger Gebieter ward vom Kaiser {hon als Jüngling zum Vizekönig von Böhmen und nah dem Tode seines Vaters, des Erzherzogs Joseph, zum Palatinus von Ungarn ernannt; in Prag und nachher in Pesth, nahmen die Geschäfte des Staates, die Verpflihtungen der Gesellshaft, den jungen Erzherzog voll in Anspru und ließen ihm keine Muße, den mütterlihen Besißungen im fernen Nassau ein besonderes Inter- esse zuzuwenden. Da traten ganz unerwartet die Ereignisse des Jahres 1848 ein und die so glänzend angelegte politische Lauf- bahn des Erzherzogs Stephan ward plößlih unterbrohen. Der verhängnißvolle Verlauf der Ereignisse in Ungarn zwang ihn, die öôsterreichishe Heimath zu verlassen und ein Asyl auf dem mütterlihen Erbe Shloß Schaumburg zu suchen.
Die wirthschaftlihen Perioden in der deutschen Geschichte. I
In der dem Andenken Iacob Grimms gewidmeten Schrift : „Cultur und Rechtsleben“ *), giebt W. Arnold eine ebenso an- \haulihe als prägnante Charakteristik des Zusammenhanges der wirthschaftlihen und politishen Entwickelung des deutschen Volkes. Der Verfasser \{hließt sich dabei an=die drei Perioden der alten, mittleren und neuen Zeit an, in welche die deutsche Geschichte gewöhnlich getheilt wird.
Die alte Zeit von der Völkerwanderung bis zur Auflösung des fkarolingishen Reihs (400—900) carakterisirt er als die Periode der Gauverfassung — des reinen Ackerbaues — der Naturalwirthschaft und des Tauschhandels.
Die mittlere Zeit von da bis zum Ausgang des 15. Jahr- hunderts als die Periode des Lehnwesens und des Aufkommens der Städte — der Emanzipation des Handels und der Gewerbe vom Boden — des Kampfes zwischen Natural- und Geld- wirthschaft.
Die neue Zeit von der Reformation bis zur Gegenwart als die Periode des Ueberganges zum modernen Staat — der vollkommenen Gleichheit der Berufszweige — der allgemeinen Verbreitung der Geldwirthschaft.
In der ersten Periode überwiegt weitaus der produktive Faktor der Natur, in der zweiten fommt die Arbeit als selbständig haffende Kraft hinzu und in der dritten entwickelt fich auch das Kapital zur selbständigen Produktivkraft, natürlih jo, daß. keine ganz ohne Arbeit und Kapital zu denken is und in jeder folgenden au die ältern Produktionskräfte stärker angespannt werden, in der zweiten also {hon der Ackerbau intensiver wird und in der dritten au die Arbeitstheilung weiter treu Das eigent- lihe Bindeglied der politishen und wirthschaftlihen Bewegung ist die Entwicklung der Standesverhältnisse: die wirthschaft-
*) „Cultur und Rechtsleben“ von Wilh. Arnold, ord. Professor
Anhalt-Bernburg-Schaumburg find im Laufe des achtzehnten
der Rechte an der Universität Marburg, Berlin, Ferd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung (Harrwiß und Goßzmann) 1865.
lihe Umbildung der Stände geht voran, die politische folgt nah. Die Geschichte der Standesverhältnisse is deshalb der Schlüssel zum Verständniß der ganzen wirthschaftlihen und politischen Entwicklung.'
Die erste Periode kennt blos Geburts- noch keine Berufs- stände: Adel, Freie und Knechte. Adel und Freie unterscheiden sich durch das Maß des Grundbesißes, Freie und Knechte da- dur, daß leßtere gar keinen eigenen Grundbesiß haben. Daher ist der Unterschied zwischen Freien und Knechten stärker, als der zwischen Adel und Freien. Verschiedene Berufsstände kann es niht geben, weil das ganze Volk vom Ackerbau lebt. Ein Un- terschied befieht nur darin, daß der Eine seine Güter durch Hörige bestellen läßt, der Andere eigenen und der Dritte frem- den Boden baut. Das Leben und Treiben der Stände mag verschieden sein, und. je höher der Einzelne steht, desto ehren- voller if es, die Arbeit zu vershmähen und nur dem Krie! und der Iagd obzuliegen, darin aber kommen alle überein, daß es feine andern wirthschaftlihen Erwerbsquellen als Jagd, Viehzucht und Acerbau giebt. Auch die Bildungsstufe der Stände is niht wesentlih verschieden, denn eine eigentliche Bildung i|st noch nicht vorhanden und die Lebensweise der ver- schiedenen Stände is beinahe die gleiche, so scharf der Gegensaß zwischen ‘ waffenfähigen Freien und wehrlosen Knechten auch ge- zogen war. Das milderte wieder die Strenge der Leibeigenschaft, und wenn wir nicht verkennen wollen, daß die Hörigen in der ältern Zeit bei vielen Stämmen hart und roh, selbst grausam behandelt wurden, so bestcht doch von Anfang an ein großer Unterschied zwischen der Leibeigenschaft der Germanen und der Sklaverei des Alterthums. Bei uns haben wir es mit einer durch die Kulturstufe zugleih gegebenen und beschränkten, dort mit einer im Widerspruch zu: der fteigenden Bildung festgehal- tenen und später wohl gar verschärsten - Unfreiheit zu thun. Schon aus srühesker Zeit wissen wir von einem Hosfreht der Hörigen, von einem Sklavenrecht dagegen ist aus dem Alterthum nichts überliefert.
Die zweite Periode is die Zeit des Ursprungs der freien Arbeit. In den aufblühenden Städten bildet sh ein Gewerbe- und Handwerkerstand, der die volle persönliche Freiheit erringt, ohne Grundbesiß zu bedürfen, genau fo, wie man nun auch ohne Eigenthum am Boden begütert werden konnte. Während es bis dahin entschiedene Regel war, daß zur vollen Freiheit ächtes Eigenthum nothwendig i}, hört diese Regel allmählich auf. Sehr begreiflih, weil die neuen Erwerbszweige des Han- dels und Handwerks es eben möglih machten, ohne Grund und Boden zu Reichthum zu gelangen. Der zahlreihe Mittel- stand der alten gemeinfreien Grundbesizer löst fih auf, aber er findet in den Städten niht blos nothdürftigen Shuß und Un- terhalt, sondern größere Selbständigkeit, Macht und Wohlstand als bisher. Aus dem grundbesizenden Mittelstand geht ein ge- werbtreibender hervor, der zum ersten Mal in der Geschichte als reiner Berufsstand auftritt und eine viel größere Entwicklung in sich \{chließt, als sie der frühere je hätte erreihen können. Zugleich gelingt es einer Menge Besißloser in den Formen des Lehens und der Leihe Grundbesiß tine Eigenthum zu erwer- ben und damit oie Verbindung von Freiheit und -Eigenthum vollends zu sprengen, Auch auf dem Land gelingt es der per- sönlichen Freiheit Boden zu gewinnen, ohne daß der Boden wie bisher ein eigner zu sein brauht. An den Ursprung des städtischen Bürgerstandes knüpft sih daher unmittelbar und in lebendigster Wechselwirkung der “Ursprung eines freien Bauern- standes. Er isst zwar zunähs noch vielfah belastet und ge- drückt, ja hie und da werden sogar ursprünglih Freie zur Hö- rigkeit herabgedrückt, aber in seinem Begriff liegt nihts mehr, was nothwendig die Unsfreiheit in fich \chließt. Es i} bezeih- nend, daß der Name Bauer zuerst im Schwabenspiegel vor- fommt, also zu einer Zeit, wo die stèdtishe Entwicklung hon zwei Jahrhunderte gewirkt hatte und gerade im raschesten Auf- \chwung begriffen war. Der Name bezeichnet den neuen Stand, als Ausdruck für alle die, welche mit eigner Hand den Boden bauen, ohne Rüksicht auf freie oder unfreie Herkunft. Auch der Bauernstand fängt an, ein Berufs\stand zu werden. Die zweite Periode erscheint daher als Zeit des Kampfs zwischen Berufs- und Geburtsständen. Es gilt, niht die Geburtsunter- schiede aufzuheben, aber sie zu durchbrehen und für die wirth- \haftlihe Kultur unschädlih zu machen. Und die Bewegung geht gerade von den unfreien Ständen, der Masse der Bevöl- kerung aus, der es dadurh möglih wird, zur Freiheit aufzu- steigen und die Leibeigenshaft ian den Städten wie auf dem Lande \ließlih allgemein zu überwinden. Die alten Geburts- stände bleiben, aber fie werden durch das neue Prinzip der Berufsstände gekreuzt und hören auf, reine Geburtsstände zu sein. So finden wir am Ende des Mittelalters aus den alten
Ständen neue gebildet, die mehr Berufs- als Geburtsstände sind: Adel, Ritter, Bürger, Bauern. Der Beruf allein ent- scheidet niht über den Stand und die politishen Rechte, aber die Geburt allein thut es auch niht. Alle sind mit Ausnahme des hohen Adels aus freien und unfreien Elementen gemis{cht, denn auch in den Ritterstand find ursprünglih Unfreie einge- drungen und haben sfich durch die Ebenbürtigkeit des Dienstes auf gleiche Linie mit den altfreien Vasallengeshlehtern erhoben, nur daß die obern Stände natürlih mehr aus den freien, die untern mehr aus den unfreien Ständen der frühern Zeit gemischt sind.
Die dritte Periode bringt das neue Prinzip des Berufs vollends zur Geltung. Die Schranken, welche die vier mittel- alterli}sen Stände immer noch kastenartig auseinander halten, fallen, der moderne Staat überwindet sie und verbindet alle Stände zu einem gemeinschaftlihen Staatsbürgerthum. Nur der Adel, dem die Landeshoheit zufällt, bleibt als reiner Ge- burtsfiand übrig. Das Ritterthum verliert seine Bedeutung mit der veränderten Kriegführung und muß sich bequemen, an den neuen Staaten theilzunehmen und auf seine früheren Pri- vilegien zu verzichten. Politishe Berehtigung — im Gegen- saß zu der blos sozialen — behält der Stand nur, insoweit er den großen Grundbesitz vertrilt, der Erwerb eines Ritterguts ist aber niht mehr von der Geburt abhängig, und es läßt \ih voraussehen, daß es dem fogenannten niedern Adel nur dann gelingen wird, seine Vorrehte zu behaupten, wenn er aus\ließ- lih oder vorwiegend im Besiß der großen Güter bleibt. Schon jeßt siad die Rechte des Standes viel weniger persönlicher als dinglicher Natur, und der Begriff eines dinglichen Adels (nobilitas realis), der niht der Geburt, fondern dem Eigenthuin zukommt, i längst in unser Recht eingebürgert. Der dritte Stand oder der städtishe Bürgerstand ist der eigentlihe Tr'ger der neuern Ent- wickelung geworden. Er hat sich zum Staatsbürgerthum er- weitert und die übrigen Stände in sih aufgenommen. Wie das mittelalterlihe Städtewesen mit seinen Monopolen und Gewerbs- privilegien aufgehört hat, so ist auch der Bürgerstand aus seiner abgeshlo}senen Stellung herausgetreten. Das neue Prinzip, das in den Städten des Mittelalters \ich ausgebildet hat, daß nicht mehr die Geburt, sondern der Beruf den Stand der Person bestimmt, is das herrschende geworden. Die Städte haben zuerst den modernen Staatsgedanken zur Erscheinung gebracht, und eben darum hat ihr Bürgerstand zuer das neue Staatsbürger- thum dargestellt. Der Staat hat dann die Städte aus ijrer Jsolirtheit herausgerissen und fich als Glieder einverleibt, dem Prinzip der städtishen Entwickelung aber konnte er sich nicht verschließen. Die Stadtwirthschaft des vierzehnten und fünf- zehnten Jahrhunderts hat sh im sechszehnten und siebzehnten zur Staatswirthschaft erweitert. An diese Entwickelung \{ließt sh im achtzehnten und neunzehnten die Emanzipation des Bauernstandes. Auch der Bauernstand if aus seiner isolirten und vielfah noch geknechteten Stellung heraus- und in das Staatsbürgerthum eingetreten. Die Freiheit, die in den Städten entsprang, hat fich von da in immer größeren Kreisen dem Lande mitgetheilt und dieses mit in „die Bewegung gezogen. Ueberall is die Leibeigenshaft oder Hörigkeit aufgehoben, ja neuerdings find auch die Dienste und Abgaben, mit denen der bäuerlihe Grundbesiß noh belastet war, der Ablösung verfallen. Die vollendete Geldwirthschaft hat sie zuerst möglih und dârauf nöthig gemacht. So i| das leßte Ziel, das wir errungen haben, nicht blos Freiheit der Person, sondern auch des Eigenthums, aber fo, daß diese Freiheit sämmtlihen Angehörigen des Staats zukommt, nicht wie im Alterthum auf Kosten einer von allem Recht ausgeshlossenen zahlreihen Sklavenbevölkecung erreicht wird. Zu dieser doppelten Freiheit, des Eigenthums und der Person, hat sih das Alterthum nie zu erheben vermocht. Es hat vorzeitig, wie wir aufs Deutlichste z. B. am römischen Recht sehen, die Freiheit des Eigenthums proklamirt, ohne zunächst die Freiheit der Person durhzuführen. Statt dessen haben wir um- gekehrt im Mittelalter Last auf Last dem Grundeigenthum auf- gebürdet, um erst die Person und dann auch das Eigenthum zu befreien. Denn die Belastung des Grundeigenthums mit Diensten und Abgaben war wirthschaftlih nihts anderes als eine Be- fruhtung desselben mit fremder Arbeit und fremdem Kapital. Im leßten Grunde also is es die steigende Bodenkultur und nur diese, was unsere Entwielung herbeigeführt und zu einer höheren als die des Alterthums gemacht hat. Darum sind Freiheit und Eigenthum die Angelpunkte, um welche fich die Geschichte unseres ' öffentlihen Lebens bewegt. Es sind politishe und rechtliche, aber mehr noch wirthschaftliche Begriffe.