1873 / 142 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

lage: Offizielle Bekanntmachungen: Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft, Auszug aus den Verhandlungen der Generalversammlung; Königliche Ostbahn, Submission auf Lieferung des eisernen Ueberbaues der Tilsit- Memeler Eisenbahn; Königlih württembergische Eisenbahndircktion ; Lieferung des eisernen Oberbaues für , eine Brücke über die Enz bei Besigheim. Privat-Anzeigen.

_ Stettin, 18. Juni. (W. T. B.) Der Postdampfer des bal- tischen Lloyd „Ernst Moriß Arndt“ i am 16. in Havre ein- getroffen und hat heute von dort seine Reise nah hier fortgeseßt.

Aus dem Wolff’ s{chen Telegraphen-Bureau.

Darmstadt, Mittwoch, 18. Juni. Der Kaiser von Ruß- [and ift gestern nah Ems zurückgekehrt; die übrigen fürftlihen errshaften, darunter der erst gestern hier eingetroffene Groß- erzog von Baden wohnten einer Festvorstellung im Hoftheater bei. Der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen bleibt heute noch hier.

Königliche Shaustiele.

Donnerstag, den 19. Juni. Keine Vorstellung.

Freitag, den 20. Juni. Im Opernhause. (138. Vor- ftellung.) Flick und Flock. -Komisches Zauber-Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. Musik von P. Hertel. An- fang 7 Uhr. Mittelpreise.

Leßte Vorstellung in dieser Saison. (Die Oper und das Schauspiel haben Ferien.)

Die volkswirthschaftlihen Zustände des Deutschen Reichs.

Zusammengestellt aus Anlaß der Wiener MWeltausíftellung.

I. Gebietsumfang und Bevölkerung. II. Landwirthschaft. ITT. Forst- wirthschaft. 1V. Bergbau- und Hüttenwesen. V. Industrie. VI. Handel und Verkehr.

Die internationale Jndustrieausstellung zu Paris im Jahre 1867 gab Veranlaffung, in diesem Blatte die volfswirths\haft- lichen Zustände des preußishen Staats in einem Ftatistischen Ge- sammtbilde darzustellen. Diese Arbeit, welche demnähst auc in einem Separatabdrucke durch den Buchhandel (Berlin 1867, Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei R. v. Deer) veröffentliht wurde, ist von den betheiligten Kreisen mit großem Interesse aufgenommen worden.

Inzwischen hat sich nach den denkwürdigen Ereignissen des Jahres 1870 die Neugestaltung Deutschlands vollzogen. Es er- \cheint deshalb im Hinblick auf die gegenwärtig in "Wien stattfindende Weltausstellung, auf welcher die deutsche Industrie zum ersten Male als ein Ganzes in hervorragender Weise ver- treten is, angemessen, in ähnliher Weise, wie dies früher für Preußen geschehen, eine auf den neuesten Angaben und Erhebungen beruhende Uebersicht über die volkswirthschaftlihen Zustände des Deutschen Reichs zu gewähren. Es soll dies in den nachfolgenden Artikeln versucht werden.

I. Gebietsumfang und Bevölkerung.

Das Deutsche Reih is durch die zwischen dem früheren Norddeutschen Bunde mit Baden und Hessen am 15. Novem- ber 1870, mit Bayern am 23. November 1870 und mit Würt- temberg am 25. November 1870 zu Versailles abgeschlossenen Verträgen entstanden. Es besteht aus den Königreichen Preu- ßen (mit dem Herzogthum Lauenburg), Bayern, Sachsen und Württemberg, den Großherzogthümern Baden, Hessen, Mecklenburg- Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Streliß und Oldenbnrg, den Herzogthümern Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sahsen- Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha und Anhalt, den Fürstenthü- mern Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg - Sondershaufen, MWaldeck-Pyrmont, Reuß ält. Linie, Reuß jüng. Linie, Schaum- burg-Lippe und Lippe, den freien Städten Lübeck, Bremen und Hamburg, sowie aus Elsaß-Lothringen, welches in Folge des Friedensvertrages mit Frankreih vom 10. Mai 1871 als un- mittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche vereinigt wor- den ift. : Der Gesammtflächeninhalt des Deutschen Reihs um- faßt 9812,44 geographishe Quadratmeilen, wobei indeß die Küsftengewässer an der Oftsee nicht mit eingerechnet sind. Die einzelnen Staaten partizipiren an diesem Umfange folgender-

maßen : i Qu.-M. Qu.-M. 1) Preußen m. Lauenburg 6320,97 42,18 D Bai. ISTT/W 17,58 3) Sachsen . . 271,83 4) Württemberg 354,29 5) Baden 278,06 O 1990 7) Mecklenb.-Shwerin . 241,65 8) Sachsen-Weimar . . 66,03 9) Mecklenburg-Streliß . 49,49 10) Oldenburg . 11622 23) LübeckŒ 11) Braunschweig . 67,02 24) Bremen . 12) Sachsen-Meiningen . 44,957 25) amburg . 13) Sach\en-Altenburg 24,00 26) Elsaß-Lothringe 14) Sachî.-Cob.-Gotha . 39,77

15 Au S 16) Schwarzb.-Rudolstadt 17) Schwarzb. - Sonders- Da C e 18) Waldeck-Pyrmont . 19) Reuß ä. L. . ; 20 N11. 21) Schaumburg-Lippe 22) Lippe . A

15,63 20,36 4,99 15,06 8,05 0,60 9,21 4,66 7,44 263,19

Zusammen 9812,44

Der Größe nah steht das Deutsche Reich hinter dem euro- päishen Rußland (100,285 Qu.-M.) und der öfterreichish-unga- rischen Monarchie (10,780 Qu.-M.) zurück, is nur wenig größer als Frankreih (9598 Qu.-M.),- aber erheblih größer als Groß- britannien mit Irland (5732 Qu.-M.) und Italien mit Rom (5376 Qu.-M.) Von dem Gesammtumfange Europas entfallen 5,4 Prozent auf das Deutsche Reich.

Die Bevölkerung belief sich nach der Zählung vom 1. Dezember 1871 auf überhaupt 41,009,999 Köpfe, \o daß also im Durchschnitt auf 1 Qu.-M. 4184 Einwohner vorhanden waren. In dem jeßigen Gebiete Deutschlands, ohne Elsaß-Lothrin- gen, lebten im Jahre 1818, wenn man die in diesem Jahre auf- gestellte Bundesmatrikel zu Grunde legt, 23,053,500 Menschen, die sih bis 1871 um 16,496,912 oder 71,4 Prozent, im Durch- \chnitt jährlih um 1,33 Prozent vermehrt haben, eine Zunahme, wie fie, mit Ausnahme von Großbritannien, in'solhem Umfange in feinem andern europäischen Staate stattgefunden hat.

Während das jezige Deutschland seinem Areale nah die dritte Stelle in der Reihe der europäischen Staaten einnimmt, ist es nah der Größe feiner Einwohnerzahl gegenwärtig der zweite Staat in Europa. Es wird nur übertroffen von dem europäischen Rußland, welches mit Polen und Finnland 1867: 71,195,394 Einw. zählte, wogegen von den übrigen größeren Staaten Frankreich ohne Elsaß-Lothringen (1866) nur 36,594,845 Einw., Oesterreih-Ungarn (1869) nur 35,904,435 Einw., Großbritannien und Irland (1871) nur 31,817,108 Einw., Italien mit Rom nur 26,667,664 Einw. zählten.

In nawhfolgender Tabelle is die Bevölkerung der einzelnen deutshen Staaten nah dem Stande vom 1. Dezember 1871

angegeben: 15) Anhalt 16) Schwarzburg -

udolstadt

17) Schwarzburg -

Sondershausen 18) Waldeck 19) Reuß älterer Linie 20) Reußz jüng. Linie 21) Schaumb. - Lippe 22) Lippe 23) Lübeck 24) Bremen 122,402 25) Lu 338,974 26) Elsaß - Lothringen 1,549,587

Zusammen 41,009,999

Einwohn. Einwohn. 24,653,897 4,852,026 2,956,244 1,818,539 1,461,562 852,894

997,897 286,183 96,982

1) Preußen m. Lauen- burg 2) Bayern 3) Sachsen 4) Württemberg . . 5) Baden 6) Hessen 7) Medcklenburg - Swerin 8) Sachsen - Weimar 9) Medcklenb.- Streliß 10) Oldenburg . …... 814777 11) Braunschweig. .. 311,764 12) Sachsen - Meinin- gen 187,957 13) S bu 142,122 14) Sachsen - Coburg - Gotha 174,339

75,523

67,191 56,224 45,094 89,032 32,059 111,135 52,158

Die Volfksdichtigkeit Deutshlands, welhe fih, wie oben bereits angegeben, nach der Zählung von 1871 mit 4184 Einwohnern auf 1 Qu.-M. berechnet, is eine recht ansehnliche. Sie kann als der Größe und Ergiebigkeit der deutshen Länder und dem Entwickelungsstande der deutschen Nation wohl ent- \prehend und Deutschland demnah als wohlbevölkert angesehen werden; es bietet die Kräfte zu einem tüchtigen Staats- und Kulturleben in reihem Maße dar. Vergleiht man die Dichtig- feit der Bevölkerung mit derjenigen anderer europäischer Staaten, so wird dieselbe nur von einigen wenigen übertroffen und zwar von Belgien, welches (1869) 9387 Einw. auf 1 Qu.-M. zählte, von den Niederlanden (1871) mit 6184 Einw., von Groß- britannien und Irland (1871) mit 5584 E. und von Italien (1871) mit 4960 E. auf 1 Qu.-M. Alle übrigen Staaten Europas erreichen die Volksdichtigkeit Deutshlands niht. Die- selbe betrug in Frankreich ohne Elsaß-Lothringen (1866) 3805 E., in der Schweiz (1871) 3548 E., in Oesterreih-Ungarn (1869) 3183 E., in Dänemark (1870) 2570 E., in Portugal (1868) 2462 E., in Spanien (1867) 1806 E., in der europäischen Türkei mit Rumänien, Serbien und Montenegro 1744 E., in Griechenland (1870) 1601 E., in Rußland (1867) 755 G., und zwar im europäischen Rußland ohne Polen 731 E., in Polen 2569 E., in Schweden (1870) 567 E., in Norwegen (1865) 308 E.

Wie ih die einzelnen deutshen Staaten bezüglih ihrer Volksdichtigkeit stellen, läßt die nachfolgende Tabelle, in welcher die drei freien Städte indeß unberücksihtigt geblieben find, erschen :

é Einwohner Einwohner auf 1 Qu.-M. : auf 1 Qu.-M. 1) Preußen mit Lauen- 14) Sachsen - Coburg -

burg Go'!ha 2) Bayern 15) Anhalt Z Sal 16) Schwarzburg-Rudol-

4) Würitemberg . ….. 9133 stadt 4296 5) Baden 5256 17) Schwarzburg - Son-

6) Hessen 6117 dershaujsen . . . . 4299 7) Mecklenb.- Schwerin 2309 18) Waldeck-Pyrmont . 2760 8) Sachfen-Weimar . . 4334 19) Reuß ä. L 10040 9) Medlenburg-Streliß 1960 20) Reuß j. L... 5912 10) Oldenburg 2724 21) Schaumburg - Lippe 5396 11) Braunschweig .…. 4651 22) Lippe 5396 12) Sachsen-Meiningen 4182 283) Elsaß-Lothringen. . 5887 13) Sachsen-Altenburg . 95922

Was die Volksdichtigkeit der größeren deutschen Staaten betrifft, so erreiht Preußen mit 3906 Einwohnern auf 1 Qu.-M. die für das ganze Reih berechnete Durhschnittszahl niht. Am meisten vorgeschritten sind die von der Natur besonders be- günstigten, früher fultivirten und gewerbthätigeren westlichen Provinzen, insbesondere das Rheinland mit 7465 E., Hessen- Nafau mit 5051 E. und Westfalen mit 4943 E. auf 1 Qu.-M. Es stehen ihnen zunähst das durch Fruchtbarkeit, reiche Mine- ralshäße und eine alte Industrie bevorzugte Schlefien mit 5174 E., Sachsen mit 4688 E. und Brandenburg mit 4037 E. (ohne Berlin 2876 E.) auf 1 Qu.-M. Am spärlihsten bevölkert sind die an die See grenzenden Provinzen und Posen, von welhen Shleswig-Holstein 3194 E., Posen 3077 E., Hannover 9861 E., Preußen 2816 E. und Pommern 2674 E. auf 1 Qu.-M. zählt. In Bayern hat nur in der gesegneten und altfultivirten Rheinpfalz und in dem industriereihen Dber- franken ein dichter Anbau das Land durchdrungen; Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben nehmen nach ihrer Volksdichtigkeit die Mittellinie ein. Dagegen gehören die altbayerischen Pro- vinzen zu den menschenärmsten des südlihen Deutschlands. Eine äußerst hohe Dichtigkeitsziffer mit 9404 E. auf 1 Qu.-M. hat das dur seine industriellen Verhältnisse- besonders hervor- ragende Königreih Sachs en, wie auch Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen einen dichten, weit über den berehneten Durchschnitt hinausgehenden Anbau zeigen,

- welher ih hauptsählih auf fruchtbarem Boden, einer alten

sehr mannigfaltigen Kultur (Tabak-, Wein- und Obstbau) und einer - bedeutend entwickelten Gewerbs- und Handelsthätigkeit gründet. Die thüringishen Staaten, Braunschweig und Anhalt stehen in der Volksdichtigkeit der angrenzenden preußischen Pro- vinz Sachsen ziemlih gleih, wogegen die mecklenburgishen Groß- herzogthümer, Oldenburg und Waldeck sehr erheblih hinter dem für das Reih berehneten Durchschnitt zurückbleiben.

Nah den Geshlechtern vertheilt sh die Bevölkerung auf 20,104,306 männlihe und 20,905,693 weiblihe Personen, so daß also das männliche Geshlecht mit 49, 05pCt., das weib- lihe mit 50,95 pCt. vertreten ift.

Den einzelnen Staaten stellt sich nah der lehten Zählung von 1861 das Verhältniß der Geschlechter in Prozenten folgender-

maßen :

7 männl. weibl. 1) Preußen 49,321 50,69 2) Lauenburg . . . . 50,33 49,67 3) Bayern 48,71 51,29 4) Sachsen 51,15 5) Württemberg . . 51,82 6) Baden 51,23 7) Hessen 50,51 8) Mecklenburg-

Schwerin . . . 48,76 51,24 9) Sachsen-Weimar 48,69 51,31 10) Medcklenb.-Streliß 48,5822 51,48 11) Oldenburg . . . . 49,21 207 0,13

12) Braunschweig . . 49,87 50,99 26) Hamburg. . …. 51,23

13) Sachf.-Meiningen 49,01 14) Sachsen - Alten- j

burg 48,73 51,27 27) Elsaß-Lothringen 48,94 51,06

Hiernah zeigt sich ein Ueberwiegen des männlichen Ge- \{chlechtes allein im Herzogthum Lauenburg. Den für das ganze Reich berehneten Durchschnitt von 49,05 Prozent erreihen und übersteigen nur Preußen, Hessen, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Reuß ä. L., Schaumburg-Lippe und Lippe, während alle übrigen hinter demselben zurückbleiben. In Preußen sind in den östlihen Provinzen etwas mehr weiblihe Personen, als in den westlichen gezählt worden. Am stärksten war das weib- lihe Uebergewiht in Schlesien (52,15 Proz.), Posen (51,55 Proz.), Preußen (51,53 Proz.), Hessen-Nassau (51,49 Proz.) und Pommern (51,11 Proz.). Mehr Gleichgewicht zeigen die Provinzen Sachsen (50,51 Proz.), Hannover (50,35 Proz. ), Brandenburg (50,33 Proz.) und Schleswig - Holstein (50,20

weibl.

91,60 50,93

951,24

51,38 93,06 50,68 91,21 90,38 90,83 91,87 91,36

männl. 15) Sachsen-Coburg- Gotha . : 16) Anhalt 17) Schwarzburg- Rudolstadt . . 48,76 18) Schwarzburg- Sondershausen 48,62 19) Waldeck-Pyrmont 46,94 20) Reuß ä. L... . 49,32 21) Reuß j. L. . . . 48,79 22) Schaumb.-Lippe 49,62 23) Lippe 9,17 24) Lübeck 25) Bremen

Proz.), während das männliche Geschleht in Westfalen (50,87 Proz.) und der Rheinprovinz (50,39 Proz.) überwiegend ist. Geht man auf die einzelnen Regierungs- bez. Landdrofsteibezirke zurück, so zeigen eine überwiegend männliche Bevölkerung: Arns- berg (52,30 Proz.), Düsseldorf (51,09 Proz.), Lüneburg (50,44 Proz.), Berlin (50,42 Proz.), Aachen (90,33 Proz. ), Hannover (50,25 Proz. ), Magdeburg (50,21 Proz.), Trier (50,11 Proz.) und Osnabrück (50,08 Proz.). In allen übrigen Bezirken ist das weibliche Geschlecht stärker als das männliche vertreten.

Die Sonnenfinsterniß vom 26. Mai.

Einem Bericht des bekannten Astronomen Pater A. Sccchi von dem Observatorium des römischen Kollegiums, welcher am 26. Mai, an demselben Tage, an welchem die leßte Sonnenfinsterniß stattfand, geschrieben wurde und in dem Pater Seccchi cines neuen, von ihm ent- deckten Verfahrens erwähnt, vermöge dessen es in Zukunft möglich sein wird, mit größter Bestimmtheit den Anfang und das Ende der Sonnenfinsterniß anzugeben, entnehmen wir Folgendes:

„Diese Sonnenfinsterniß war wegen ihrer Kleinheit für die Theo- rie der Bewegungen der Himmelskörper von mittelmäßiger Bedeutung, aber (für mich wenigstens) wegen der physischen Besonderheiten des Phänomens hatte sie eine große. Es handelte sih nämlich bei dieser Gelegenheit darum, zu verifiziren, ob eine von mir vorgeschlagene ge- wisse Manier der Beobachtung mit dem Spektroskop die Anwesenheit des dunklen Gestirns früher nachweisen ließe, als es sich auf die Sonne projektirt, wobei man jene wenigen Augenblicke zu benußen hätte, in denen dassclbe, bevor cs den Rand zu durchziehen beginnt, die Chrom- sphäre der Sonne oder deren Hydrogen-Umgebung Par gene Die von mir vorgeschlagene Methode hätte über die gewöhnliche spektro- skopishe Methode den großen Vortheil, die Chromsphäre gleichzeitig mit dem weitläufigen Sonnenvilde schen zu lassen, und dics mit der- selben Reinheit, welche man erhält, wenn man ih gewöhnlicher ge- färbter Gläser zum Sehen bedient.

„Der Erfolg hat die Erwartung vollständig gekrönt, und der Saum des Mondes konnte über eilf Sekunden früher gesehen werden, als derselbe in die Sonne eintrat, und ließ sich der Augenblick des Eintrittes und des Austrittes mit einer viel größeren Präzision beob- achten, als dies mit den gewöhnlichen Methoden der Fall ‘ist, und ohne irgend eine Ungewißheit wie gewöhnlich.

„Bei der gewöhnlichen Beobachtungêm-thode nämlich ist das dunkle Gestirn nicht eher sichtbar, als bis es nicht schon „ein wenig“ den Rand der Lichtscheibe eingeschnitten hat, während man mit diesem unserem neuen Mittel ihm durch die ganze Zeit folgen fazn, während welcher es die Chromsphäre deckt, bis es dazu gelangt, den Umkreis der Scheibe zu durchziehen. Und dieser Augenblick der Berührung läßt sih mit großer Präzision unterscheiden, weil man nicht blos den Saum der Scheibe in einer Entfernung von 150 vom Rande, sondern E Oberfläche ganz sieht, wie mit den gewöhnlichen farbigen

âsern.

„Aehnlich kann man beim Austritte viel besser den Augenblick der Trennung bestimmen, wenn sich das andere dunkle Gestirn auf die Chromsphäre und nicht auf den schwarzen Rand projektirt, was glauben macht, daß dasselbe ausgetreten ei, während es Dies vielleicht noch nit ist. In dieser Weise nimmt man in der Praxis den Ein- tritt später und den Austritt früher an. Dieser Fehler ist indessen bei unserm Systeme vermieden.

„Um die neue Methode mit der alten zu vergleichen, hatte ich an- geordnet, daß während ih am großen Aequatoreal mit dem Spek- trosfop beobachtete, meine beiden Kollegen, Pater Rosa und Pater Ferrari, unabhängig an zwei andern Ferngläsern beobachteten. Die er- haltenen Resultate waren folgende :

Anfang: Ende: 8 U. 42 M. 57 S. 8 A. 9 U. 30 M. 51 S. 1 A. , 43 L 7 r" "t I r 30 F 4 39 1 3 1 a0 98 De

P. Secchi

P Rosa 8 Ser S S 7

„Wenn ih meine Ziffern dem durchschnittlichen Ergebnisse der bei- den andern Beobachter gegenüberstelle, jo finde ih für mich einen Vorsprung von 11 Sekunden, 9 Augenblicken am Anfange und eine Verspätung von 12 Sekunden, 2 Augenblicken am Ende, welche Dif- ferenzen in dem von der Theorie gewollten Sinne find und wunderbar übereinstimmen.

„Ich bedauere, hier nicht in die Einzelheiten der neuen Methode eingehen zu können, da sie ohne Figuren nicht verstanden werden fönnten und sage daher nur, daß dieselbe darin besteht, daß man vor die Spalte des Spektro\kops ein Prisma stellt, welches auf die Spalte selbst ein unreines Sp.ktrum projektirt, wodurch dann die Strahlen, nahdem sie das Spektroskop passirt, dazu gelan- gen, ein reines und präzises Bild der Sonne zu bilden, wie man es vermittelst eines geren Glases sehen würde und in welchem die Flecke, die Fackeln und der Umfang des dunklen Ge- stirnes deutlich sihtbar sind, wie wir denn auh in der That den Umfang der Sonnenflecken sehen und zeichnen konnten. Dieses Somnenbild auf der Linie C des Spektrums ist von einer von der Chromsphäre der Sonne herrührenden lichten glänzenden Linie abge- grenzt, welche, wenn fie von' dem dunklen Gestirne unterbrochen wird, als Aviso für die Beobachtung und als Führer bei der Beurtheilung der Annäherung des dunklen Gestirnes dient. Der Uebertritt, des dunklen Gestirnes in die Chromsphäre der Sonne kann au [mit der gewöhnlichen \pektroskischen Methode geschen werden, aber diese Me- thode läßt den Sonnenrand nicht deutlich und nicht in der Kreisform unterscheiden, weshalb man wohl das Aviso haben, aber mit ihr den Augenblick der Berührung nicht mit Sicherheit beurtheilen kann.

„Diese Studien sind darauf berechnet, die präzisesten Mittel zur Beobachtung des Durchganges der Venus vor der Sonne im Jahre 1874 vorzubereiten, und es geschah zu diesem Zwecke, daß wir dieselben [dor im Vorjahre der französischen Kommission mit der Bestimmung, ür diese Beobachtung vorzubereiten, vorlegten.“

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiber 2.

Drei Beilagen (eins{ließlich der Börsen-Beilage).

zur Tilgung

‘fügen.

“theile der Diewbrigen- Obligationen bleiben reservirt. für -die Ausführung |-

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

M 142.

Königreich Preufen.

Yrivilegium wegen Ausgabe auf . den Inhaber lautender Obligga- tionen über eine Anleihe der Stadt Hückeswagen ven Einhundert Tausend Thalern.

Vom 24. Mai 1873.

Mir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. ertheilen, nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten-Ver- sammlung der Stadt Hückeswagen darauf angetragen haben, der Stadt Hückeswagen zur Bestreitung eines Zuschusses in Eisenbahnangelegen- eiten, sowie der Kosten für die Erwerbung der Gasanstalt, ür - die Anlage von Wasserstationen, für Straßen- und Rinnen- Yflasterung, städtishe Grunderwerbungen und Bauten, als auch ___ des - Restes der ned vorhandenen «älteren Schulden, die S: eines Darlehns von 100,000 Tha- sern, geshrieben: Einhundert Tausend Thalern, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins-Coupons versehener Obligatio- nen zu gestatten, und bei diesem Antrage, im Interesse der Stadt- emeinde sowohl als der Gläubiger, sich nichts zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1853 wegen s\tellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflihtung an jeden Jnhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- herrlihe Genehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

8. 1. Es werden 1000 Stück Obligationen zu 100 Thalern eine 1e ausgegeben. E

Die Obligationen werden mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 31.. Dezem- ber und 30. Juni aus der Gemeindekasse der Stadt Hüeswagen gegen Rückgabe der TUBGAERHIGEEN Dinge ouions bezahlt.

Zur Tilgung der Schuld wird jährlih 15 % von dem Kapital- betrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen von den Be- trägen der eingelösten Obligationen verwendet.

Der Stadt bleibt jedoh_ vorbehalten, den Tilgungsfond mit Ge- nehmigung der Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen, oder sämmtliche im Umlauf befindliche R Utt me NRges auf einmal zu kündigen.

Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadt zu. A

_§. 2. Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Ver- zinsung und Tilgung der auszugebenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtyerordneten-Versammlung eine aus drei Mitgliedern bestehende Schuldentilgungs - Kommission gewählt , welche für die treue Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich 1 und zu dem Ende von der Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht genommen wird.

7877 Dié Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 1000 nach dem angehängten Schema angefertigt, von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs-Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse der Stadt Hückeswagen kontrasignirt._

Den Obligationen is ‘ein Abdruck dieses Privilegiums beizu- 8. 4. Die Anleihe soll nur zu den angegebenen Zwecken' ver- wendet werden. :

Die Ausgabe der Obligationen wird zunächst auf den Geld- bedarf 1) für die Tilgung der vorhandenen älteren Schulden, 2) für die Zahlung des Zuschusses in Eisenbahn-Angelegenheiten und 3) für den Ankauf der noch in Händen der Aktionäre befindlichen 295 An- üdeswagener Gasanstalt beschränkt bleiben.

der übrigen Anlagen. E /

& 5. Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn halbjährliche Zinscoupons und Talons nach dem anliegenden Schema beigegeben. /

Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden, nach vorheriger öffentliher Bekanntmachung, neue Zins- coupons und Talons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der Talons oder, wenn diese abhanden gekommen sein sollten, dem recht- o Vorzeiger der Obligationen ausgereiht und, daß dies ge- ehen, wird auf den Talons vermerkt. E :

Die Coupons werden mit dem Faksimile der Unterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der Schuldentilgungs-Kommission versehen und von dem Rendanten der Gemeindekasse unterschrieben.

8. 6, Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins- faffe be A Betrag derselben an den Vorzeiger durch die Gemeinde- asse bezahlt.

Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlih bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen. ;

__§. 7. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren na der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt worden; die dafür ausgeseßten Fonds sollen nah Bestimmung der Stadtverordneten-Versammlung zu milden Zwecken verwendet werden.

8. 8. Die Nummern der nah der Bestimmung in”S. 1 zu til- genden Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und as (3) drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht.

_§. 9. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsiße des Bürger- meisters durch die & chuldentilgungs-Kommission in einem vierzehn Tage vorher zur E Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt‘ gestattet ift. Ueber die Verloo- sung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kom- tas 4 ju unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. an dem dazu bestimmten Tage nah dem Nominalwerthe durch die Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen 'gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der - ausgelooften Obligationen auf. |

Mit leßteren B zugleich die ausgereihten, nah den Zahlungs- terminen fälligen Zinscoupons einzuliefern, geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. O ,__§, 11. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die niht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein- lösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen mi N fasse als zinêfreics Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentil- ungs-Kommisfion kontrasignirte Anweisung des Bürgeumeisters zu be-

mmingdaähiasr Verwendung an den Rendanten der Gemeindekasse verabfolgt werden. ;

Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern je Obliga- tionen längstens in aht Tagen nah Vorzeigung der Obligationen bei

| der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen.

§. 12. Die Nummern der ausgeloosten, an zur Einlösung vor-

(eigen Obligationen sind in der nah der Bestimmung unter §. 8

E ih zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu gen.

Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nah dem B P e zur Einlösung vorgezeigt, auch att der Bestimmung unter F. 15 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obli- ationen binnen E ist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf ie Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür depo-

Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt

Mittwoch, den 18. Juni

nirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Verwendung für milde Zwecke anheimfallen. i

§. 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt Hückeéwagen mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt- lichen Einkünften und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die aus- geloosten Obligationen nicht zur reten Zeit bezahlt werden, auf Zah- lung derselben durch den Gläubiger gerichtlih verfolgt werden.

8. 14. Die nah den 88. 5, 8, 9 und 12 vorgeschriebenen Be- kanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reihs- und Preu- ßischen Staats - Anzeiger“, durh das „Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf“, durch das „Volksblatt für Berg und Mark“, die „Elber- felder-“ und die „Kölnische Zeitung“. n: Â

Geht eines dieser Blätter ein, so sollen die übrig bleibenden Blätter so lange genügen, bis die Stadtverordneten - Versammlung fin A A der Regierung zu Düsseldorf ein anderes Blatt be-

immt hat. G

À 15. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zinscoupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zins- coupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnungen vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §8. 1 bis 13 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung: - e :

8. die im S. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schuldentilgungs-Kommission gemacht werden. Dieser wer- den alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schaß-Ministerinm zukommen, gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regie- rung zu Düsseldorf statt; ¿ ;

b. das im §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte zu Elberfeld ; i:

c. die in den 88. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen S die unter §. 14 dieses Privilegiums angeführten Blätter ge\hehen ; |

d, an die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zahlungstermine sollen acht, an die Stelle des im §. 8 erwähnten äachten Zinszahlungs-

termins soll der zehnte treten.

Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Jnhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewil- ligen oder En Dritter zu präjudiciren.

Gegeben Berlin, den 24. Mai 1873.

(L. S.) Wilhelm. Graf Eulenburg. Camphausen. Dr. Achenbach.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Obligation der Stadt Hückeswagen. (Stadt-Siegel.) | über Einhundert Thaler Courant.

Nr

Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 24. Mai 1873 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargéliehenes Kapital von einhundert Thalern Courant, dessen Empfang fie bescheinigen, an die Stadt Hückeswagen zu fordern hat. E i

Die auf vier und ein halb Prozent jährlich estgeseßten Zinsen, find am 31. Dezember und 30. Juni jeden Jahres lig, werden aber nur gegen Rückggbe der ausgefertigten halbjährlichen Zinscoupons

gezahlt. i K

Das Kapital wird dur. Amoxtisation Le E n weshalb

eine Kündigung von ‘citen Des Gläubigers nicht e ift / Die näheren Bestimmungen sind in dem umtst

Privilegium enthalten. Hückeswagen am ten 1873.

Trockener Stempel. ; c Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs-Kommission. Eingetragen Kontrolbuch Folio

Der Rendant der Gemeindekasse.

Beigefügt sind die Coupons Nr. 1 bis 10 nebst Talon.

Die folgenden Zinscoupons werden gegen Einlieferung der Talons bei der Gemeindekasse verabreicht.

(Rüdckseite.) G Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen i der Stadt Hückeswagen, im Betrage von 100,000 Thalern, vom 24 Mai 1873. (folgt der Abdruck des Privilegiums).

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf.

Zinscoupons

ZzUr Obligation der ias Hückeswagen über

Inhaber dieses empfängt am i 18 .. an halb- jährigen Zinsen der oben benannten Hüeswagener Stadtobligation aus der Gemeindekasse der Stadt Hückeswagen zwet Thaler. sieben Groschen sechs Pfennige Courant. :

Hückeswagen, am ten 16

Trockener Stempel. | a Der Bürgermeister. Die städtishe Schuldentilgungs-Kommisfion. Eingetragen Folio . . . . der Kontrole. Der Rendant der Gemeindekasse. A

Dieser Coupon wird nah dem Allerhöchsten Privilegium vom 24. Mai 1873 ungültig und werthlos, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum . .… .. . erhoben ist.

Regierungsbezirk Düsseldorf. f L aen dessen Rückgabe bei der Gemeind

Inhaber dieses empfängt gegen dessen Ruc=gabe bei der Gemeinde- fasse zu Hückteswagen zu der Obligation der. Stadt Hückeswagen

t e 100 Tae i ¿Suhr 7A die (zweite) Serie Zinscoupons für die fünf Jahre von i

s } sofern da Sen | bei der unterzeichneten städtischen Schulden- tilgungs-Kommission kein Widerspruch eingeht.

Hüdckeswagen, am ten 1873.

(Trockener Stempel.)

Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs-Kommission. Der Rendant der Gemeindekasse.

Versonal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepec-Fähnrithe 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 10. Juni 1873. Gr. v. Roedern, Hauptm. und Comp. Chef vom Rhein. Jäger-Bat. Nr. 8, unter Stellung à la suite des 2. Nass. Inf. Regts. Nr. 88, auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem großen Militär-Waisenhause in Potsdam kommandirt. v. Bos e, Pr. Lt. vom Rhein. Jäger-Bat. Nr. 8 zum Hauptm. und Comp. Chef,

Rheinprovinz.

chend- abgedrucktén

18783.

v. Randow, Sec. Lt. von dems. Bat., zum Pr. Lt. befördert. v. Alvensleben, Pr. Lt. à la suite des 1. Pos. Inf. Regts. Nr. 18, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem großen Militär- MWaisenhause zu Potsdam entbunden, und als aggregirt zum Colberg. Gren. Regt. (2. D Nr. 9 verseßt. Gr. Wachtmeister, Port. E vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, in das Kür. Regt. önigin (Pomm.) Nr. 2 versezt. v. Moltke, See. Lt. vom 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17, Prins zu Solms-Hohensolms-Lych, Sec. Lt. vom 2. Heff. us. Regt. Nr. 14, in das Regt. der Gardes du Corps verseßt. Dr, Fröhlich, bisher Königl. bayer. Unterarzt der Res, in der preuß. Armee, und zwar als Assist. Arzt 1. Kl. der Res., unter Ein- rangirung bei den Aerzten des Beurlaubtenstandes des 2. Bats. (Woh- lau) 1. Schles. Landw. Regts. Nr. 10 angestellt. Dr. Graf, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. 6. Thür. Inf. Regts. Nr. 95, ein Pa- tent seiner Charge vom 20. Februar 1871 verliehen. v. Beeren- berg, Pr. Lt. vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, von dem Kom- mando als Bureau-Chef und Bibliothekar Lei der Kriegsschule zu Anklam entbunden. Heusch, Pr. Lt. vom 4. Bad. Inf. Regt. Prinz Milhelm Nr. 112, als Bureau-Chef und Bibliothekar bei der Kriegs- \{ule zu Anklam kommandirt. Frhr. v. Süßkind-Scchwen di, Unter- off. v. Kais. Franz-Garde-Gren. Regt. Nr. 2, zum Port. Fähnr. beförd. Keppler, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Brandenburg) 4. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 24, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde-Regts. zu Fuß, Mudlack, Sec. L. vom 1. Garde-Gren. Landw. Regt., Gr. zu Solms-Sonnenwalde, Gr. v. Dönhoff, v. Treskow, Gr. v. Königsmarck, Sec. Ls. von der Garde-Landw. Kav., zu

r. Lts, Müller, Unteroff. vom Colberg. Gren. Regt. (2. Pomm.) r. 9, zum Port. Fähnr., v. Velten, Pr. Lt. vom 4. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Dobrowolsky, Port. Fähnr. von demselben Regiment, zum Sec. Lieutenant,

ellwig Vize-Wachtmeister vom Reserve - Landwehr - Bataillon

tettin Nr. 34 zum Sec. Lt. der Res. dez Pomm. Hus. Regts. Ee Hus.) Nr. 5, befördert. v. Wittke, Sec. Lt. von der Res. des Ostpr. Drag. Regts. 10, als Res. Offiz. zum Pomm. Drag. Regt. Nr. 11 verseßt. Schwandt, Port. Fähnr. vonx 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, zum Hess. Feld-Art. Regt. Nr. 11. Div. Art, verseßt. Gr. v. Bismarck-Bohlen, Gefr. vom 2. Brandenb. Drag. Regt. Nr 12, zum Port. Fähnr., Mert eo Sec. Li. vom 1. Bran- denburg. Ulan. Regt. (Kaijer von Rußland) Nr. 3, zum Pr. Lt. be- fördert. Grandke, Hauptm. von der Inf. des 2. Bats. (Cott- bus) 6. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 52, zum Comp. Führer ernannt. Friese, Pr. Lt. vom 3. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 20, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Wülckniß, S:c. Lt, von demselben Regt., Lo ewe, Sec. Lt. vom 8. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedrich Caxl von Preußen), zu Pr. Lieuts., v. Malgzahn, Pr. Lt. vom Kür. Regt. (Kaiser Nicolaus T. von Rußland) Nr. 6, zum Rittm. uad Eskadrons-Chef, Gr. v. Bernstorff, Sec. Lt. von demselb. Regiment zum Premier-Lieu- tenant, Gr. v. Brockdorff-Ahlefeldt, Unteroffizier vom 2. Bran- denburg. Ulanen-Regiment Nr. 11, zum Port. Fähnr. befördert. Dsöhring, Sec. Lt. von der Res. des* 3. Pojen. Inf. Regts. Nr. 58, zum Pr. Lt., v. Witten, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Berlin 9 r. 39, zum Sec. L. der Res. des Anhalt. Infant. Regts. Nr. 93 befördert. Specovius, Unteroff. vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, zum Port. Fähnr., v. Busse, Sec. Lt. vom Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, zum Pr. Lt., v. Colomb, Port.

ähnr. vom Altmärk. Ulan.-Regt. Nr. 16, zum Sec. Lt., Frhr. v.

hrhardt, Sec. L. vom Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, y. Oerten, Sec. Lt. vom Thüring. Hus. Regt. Nr. 12 zu Pr. Lts. befördert. Wienke, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Magdeburg Nr. 36, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Magdeburg. Juf. Regts. Nr. 66, Stra A , Vize-Wachtm. von demselben Bat. zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Hus. Regts. Nr. 10, Born, Boutin, Stamm, PE. Lts. von der Inf. des 2. Bats. (Sondershausen) 3. Thüring. Landw. Regts. Nr. 71, zu Hauptl. befördert. v. Shalsha-Ehrenfeld, Unteroff. vom 1. Schlesish. Drag. Regt. Ne. 4, zum Port. Fähnr., König er, Sec. Lt. vom 1, Westpr. Gren. Regt. Nr. 6, zum Pr. Lt. befördert. v. L6#ch, Pr. L. von der Kav. des 1. Bats. (Jauer) 2. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 7, in die Kategorie der Reserve-Offiziere überge- treten und als solcher dem R, Kür. Regt. Nr. 5 zugetheilt. v. Haugwiß, Sec. L. von der Res. des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2, zum Pr. Lt., Hertrampf, Fritsch, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Glogau Nr. 37, zu Sec. Lts. der Res. resp. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58 und des Königs-Grenadier- Regts. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Gr. zu Dohna L, Sec. Lt. von der Res. des 1. Schles. Drag. Regts. Nr. 4, zum Pr. Lt, Goering, [5 L. von der Inf. des 1. Bats. (Lauban) 2. Niederschles. Landw.

egts. Nr. 47, Vietsch, Pr. L. von der Inf. des 2. Bats. (Hirsch- berg) desselben Regts., zu Hauptl., v. Berger, Sec. Lt. von der Inf. dess. Bats., zum Pr. Lt., Thiel, v. Kamp§t, Windeck, Vize-Feldw. von des. Bat., zu Sec. Lts. der Res. des 2. Pos. Inf. Regts. Nr. 19, Kießlich, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Posen) 1. Pos. Laudw. Regts. Nr. 18, zum Sec. Lt. der Inf.. Rapmund, Hoffmann, Jahns, Vize-Feldw. von dems. Bat. zu Sec. Lts. der Res. des 1. Westpreuß. Gren. Regts. Nr. 6, Loeffel, Zeidler, Bukaßs, Sige erd: von dems. Bat., zu Sec. Lts. der Res. des Westfäl. Füs. Negts. Nr. 37, Wiedner, Vize-Feldw. von dems. Bat. zum Sec. Lt. der Res. des 3. Pos. Inf. Regts. Nr. 58, Floeter, e Lt. von der Inf. des 1, Bats. (Schroda) 2. Pos. Landw. Regts. Nr. 19, zum Hauptm. be- fördert. v. Randow, Seconde-Lieutenant vom 2. Schlesischen Grenadier-Regiment Nr. 11 zum Premier-Lieutenant, Rudolph, Unteroffizier vom: 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, zum Port. Fähnr., v. Eickstedt, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Huf. Regt. Nr. 6, T arg Sec. Lt. befördert. v. Wabdorf, Pr. Lt. vom Leib - Kür. Regt (Schles.) Nr. 1, à la suite des Regts. gestellt. Kleinmichel L, U von der Inf des 2. Bats. (Brieg) 4. Niederschl. Landw. Regts. Nr. 51, zum Houptm. befördert. Gr. v. Gallen, Sec. L. vom Westfäl. Kür. Regt. Nr. 4 à la suite des Regts. gestellt. v. Kehler, a L vom 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57, zum Hauptmann und

omp. Chef, Frhr. v. Meysenbug, Sec. Lt. von dems. Regt. zum A ti, v. Reden , Pr. Lt. vom Westfäl. Ulan. Regt. Nr. 5, zum

tittm. und Esk. Chef, Gr. v. d. Schulenburg, Sec. U. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Schumann, Hauptm. von der Inf. des 1. Bats. ( edu 18 Westf. Landw. Regts. Nr. 13 zum Comp. Führer ernannt. ausm eert h, Vize-Feldw. vom 2. Bat. Ney) 8. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 57, zum Sec. Lt. der Res. des Nieder- rhein. Füs. Regts. Nr. 39 befördert. Gr. v. Roß, Pr. Lt. vom Königs-Hus. Regt. (1. Rhein. Nr. 7), zum Rittm. u. Esc. Chef, Gr. y. Pourtales, Unteroff. von dems. egt, zum Port. Fähnr. be- fördert. Erbprinz zu entheim-Steinfurt, überzähl. ‘Pr. Lt. von dems. Regt., in die vakant gewordene Pr. Lts. Stelle eingerüdckt. v. Forkenbeck, Sec. Lt. vom Holstein. Jnf. Regt. Nr. 85 zum Pr. U. befördert. Trogisch, Pr. Lt. von der Inf. und interim. Comp.

ührer vom 2. Bat. (Lübeck) 2. Hanseat. Ldw. Regts. Nr. 76, zunx -

auptm. und Comp. Führer befördert. Lehr, Sec. Lt. vom 2.

annov. Inf. tes Nr. 77, zum Pr. Lt., Luerssen, Vize-Wa“htm. vom 1. Bat. (1. Oldenburg.) Oldenb. Ldw. Regts. Nr. 91, zura Sec. U. der Res. des Oldenb. Drag. Regts. Nr. 19, Roos, Maurer, Port. Fähnrs. vom 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm Nr. 110, zu Sec. Lis., Nahgel, char. Port. Fähnr. vom 3. Bad. Inf. Regt. Nr. 111, Hagen, Unteroff. vom 1. ObersMles. Nt egt. Nr. 22, Boettger, har. Port. Fähnr. vom 4. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 17,

Rotmann, Unteroff. von dems. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. Unger, Vize-Feldw, vom 1, Bat, (Rastatt) 4, Bad, Landw. Regts