1873 / 147 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

munzen und Papiergcld eingezogen wird. Er seßt also voraus, da die vorhandene Metallgeld-Cirkulation nicht vergrößert werden darf. Wenn Sie das Liedes wollen, so müfsen Sie sich - doch zunächst den Nachweis führen laffen, daß der Umfang der vorhandenen Metall- geld-Cirkulation genau der rihtige ist. Diesen Nachweis hat der Herr Redner nicht versucht, er kann ihn au nit führen. Denn der Nachweis, daß die Metall-Cirkulation nit vergrößert werden dürfe, Fönnte nur geführt werden aus den Verhältnissen des internationalen - Edelmetallmarfts. Dieser Markt liegt aber so, daß eine Veränderung der Wechsel-Course, w-lhe zum Goldabfluß führen könnte, bis heute nicht eingetreten ist. Y :

i; Der Anirag rerlangt, daß entweder Silbergeld oder papierene Zah- lungsmittel, entsprechend der Ausgabe von Goldmünzen, eingezogen werden. Zu einer Einziehung von papiernen Zahlungsmitteln hat das Reich weder die Mittel, noch das Recht. Es kann die Banken nicht dahin beeinflussen, daß fie ihre Notenemissionen einschränken ; es kann das Staatspapiergeld niht einziehen, so lange es nit die Mittel dazu hat. Es würde also der Antrag darauf hinauslaufen, daß nit mehr Gold ausgeprägt würde, als an Werth an Silber, das gleichzeitig eingezogen und verkauft würde; und es würde fernerhin die Geldprä- gung abhängig gemacht werden von der Möglichkeit, Silber nah den ausiändischen Märkten abzuseßen; deun um die Möglichkeit zu ge- währen, das unabseßbare Silber aufzuspeichern, dazu müßte man doch der Reichêregierung einen sehr bedeutender Kredit zu Gebote stellen. Wenn Sie aber der Reichsregierung aufgeben wollten, nur foviel Gold in Umlauf zu seben, als Siiber eingezogen und verkauft werden kann, so würden Sie damit mit anderen Worten nur sagen, daß die Gold- ausprägung auf ein sehr kleines Maß einzus4ränken und auf ein Maß zu beschränken sei, welches in Zukunft sehr unfiheren Schwan- fungen unterläge. Die Art und Weise, wie bisher mit der Ausgabe von Reichsgoldmünzen vorgegangen ift, hat fi durchaus bewährt. Jn feinem Momente während der ganzen Periode haben sih die Wechselcourse so gestaltet, daß es vortheilhaft gewesen wäre, ausgeprägte 20-Markftüe zur Einschmelzung und Umprägung in anderen Münze auszuführen. Dies ist in keinem Augenblicke vortheilhaft gewesen und es ist im - gegenwärtigen Augenblicke am wenigsten. Auf den Gang der Wechsel- courfe wird allerdings beim Ausprägen und bei der Ausgabe von Gold- münzen Rücksicht zu nehmen sein. Wie der Redner selbst zugegeben hat, hat man hierin die Regel an der Hand, na welcher zu verfahren ift. Es ist aber vollständig unmöglich, im Augenblicke zu sagen, fo viel Metallgeld, wie jeßt circulirt, darf eirculiren und nicht mehr, damit ist der Bedarf befriedigt. Ueberdies würde der Versuch, die Geld- cirkulation auf der gegenwärtigen Betrag cinzushränken, auch un- wirksam fein, denn in Deutschland existiren fünf Banken, welche ihre Notenemission unbegrenzt vermehren können. Wenn wir in der Aus- gabe von Goldmünzen zurückhaltend sein wollten, weil wir glaubten, der Bedarf an Umlaufsmitteln sci gedeck und die Umlaufsmittel dürften niht vermehrt werden, so würden, wenn dennoch Bedarf da wäre, die fünf Banken Gelegenheit haben, eine Menge papiecner Cirku- [ationêmittel auf den Markt zu bringen, so daß die Einschränkung der Ansgabe von Goldmünzen in Bezug auf die Gestaltung ter Preise auf dem Markte nicht cinmal etwas helfen würde.

In der Abendsitzung antwortete der Präfident Del brück in der zweiten Berathung des Geseßentwurfes, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Haushalts-Etat des Deutschen Reiches für 1873 auf eine Anfrage des Abgeordneten Hölder, warum einzelne, zur Verwaltung des Invalidenfonds erforder-

lihe Personen beritten sein müssen, und warum ein General-.

Lieutenant an der Spiße dieser Berwallung seyt:

Meine Herren! Jun dem -Geseß über die Verwaltung des Jnva- lidenfonds ist bestimmt, daß aus den Erträgen des Invalidenfonds zugleich die besonderen Kosten beftritten werden sollen, welche den Verwaltungen der einzelnen Kontingente aus der Bearbeitung des Ju- validenwesens auf Grund des Gefeßes vom Jahre 1871 erwachsen. Auf dieser gefeblichen Grundlage beruht die Forderung, welche in die- ser Beziehung an den Reichstag gestellt wird, und ich habe ganz ausê- dri cklih zu betonen, daß, - indem diese Forderung auf der besonderen Bestimmung des Gejeßes beruht, und keineswegs auf den Bestimmun- gen über das Pauschguantum, es si von selkit versteht, daß dies eine Forderung an den Reichstag is, welche seiner vollen Prufung und Genehmigung zu unterbreiten ist. Jh wünsche lebhaft diese Prüfung, denn bei dieser Prüfung wird sich ergeben, daß der Herr Referent die ganze Vorlage absolut nicht verstanden hat. Der Herr Referent spricht davon, der JInvalidenfonds folle verwaltet werden von cinem General-Lieutenant. Ja, meine Herren, das würde doch im Élarsten Widerspruch stehen mit dem Geseß, das Sie hier bes{lofsen haben, das von Sr. Majestät dem Kaiser vollzogen ift und im Reichsgesebß- blatt steht. Es handelt fi hier nicht im Allerentferntesten um die Nerwaltung öffentlichen Vermögens, die soll weder zu Pferde noch zu Fuß vorgenommen werden. Dex Herr Referent spriht von ganz an- deren Dingen, als um die es sih hier handelt. Es handelt fic ledig- lich darum, daß bei der Verwaltung der einzelncn Kontingente ein

Grund des Geseßes von 1871 zu erheben haben, prüft; di: Dokumente, die dazu beizubringen find, mit den mmungen des Ge- seßes zusammenhält und Grund diefer E befindet, ob und welche: e lata pruch vorhanden ift. Zon einer Verwaltung öffentli Vermögens is dabei absolut gar nicht die Rede, nit im Allerentferntesten. Die altung bei den einzelnen Kontingenten hat nicht einen Gro'chen Geld zu verwalten; sie hat led ih die Anerkenntnisse auszustellen, die auf Grund des geführten Nachweises für die einzelnen Betheiligten zu geben sind, damit die naher ihre Ansprüche darauf gcltend zu machen haben. Die Ver- waltung des Invalidenfonds hat mit dieser Sache gar nichts zu thun. Die Verwaltung des Juvalidenfonds ift geregelt durch das Geseß und es hat der Etat für die Juvalidenverwaltung dem Hause bereits vor- gelegen und ift in zweiter Lesung genehmigt. Jch wünsche also drin- geo d Prüfung, damit der Herr Referent felbst lernt, woven die ei

Auf den Wunsch des Abgeordueten Lasker, das Thema bis zum folgenden Tage von der Berathung abzusezen, entgegnete der Präsident Delbrü:

_Meine Herren! Jch will nur mein voll-s Einverständniß damit konstatiren, daß wir weit entfernt find, aus dem Umstande, daß für 1874 das Haus schon ‘einen Beschluß gefaßt hat ich habe nichts davon gehört, es ist mir entgangen irgend eine Konsequenz her- leiten zu wollen. J erkenne vollkommen au, daß au für 1874 die Sache res integra ijt, und ich fann das volle (“inverständniß damit fiussprechen, daß diejer Beschluß für 1874 gefaßt ist, ohne daß wir ahe Fn gewußt haben, was wir bes{lossen, als non avenu anzu- sehen ist.

Bei der Berathung des Marineetats gab der Chef der Admiralität Staats-Minister von Stosch über das Prinzip der Panzerkorvetien A. folgende Auskunft:

Meine Herren! Wenn hier die Panzerfregatte A. genannt ist, so ist das die erste Korvette, die also nach neuem Modell in Bau ge- nommen werden soll. Die Frage, ob wix der Entwick-lung der Panzer- schie dem Beispiel der andern großen Nationen folgen soüen, 1st sehr \chwer zu beantworten. Ich habe von meinem Standpunkte aus mich ents{losscn, nicht der Form zu folgen, welhe in Frankreich vell zur Geltung gekommen is und welhe augenblicklich in Eng- land noch im Versuchsstadium ist. Sie werden vielleicht jebt gelesen haben von den Reisen und Uebungsfahrten des englischen Schiffes Devastation; es ist ein solher Koloß, wie wir ihn in unse- ren Gewässern gar nicht gebrauchen können. Es ist auch meiner -An- fiht nah im Prinzip fal\ch, deun die Existenz der Mannschaft auf diesem Schiff ist eine durchaus unleidliche. Jh halte jede Waffe nur dann für gut, wenn sie basirt ist auf den Menschen; die Maschine ift gleichgültig, wenn ich den Mann niht zur Geltung bringen kann, und das ist auf diesem Schiff weniger der Fall, die Maschine ist die Hauptsache. Es is deêwegen bei den Panzerkorvetten, die hier zum ersten Male mit A benannt sind, das Projeïxt zu Grunde gelegt, das Schiff als solches nicht zu panzern, sondern nur die Ma- \chine. Die Schiffe sind ohne Masten, ohne Segelthätigkeit im Ge- feht; die Maschine also ist das Lebenselement, das muß geschüßt werden, das muß gepanzert werden, im Uebrigen soll das Schiff ein- fach von Eisen jein- und so stark gebaut, daß es rammen fann und gegen die Schußwirkung nur das enthält, daß es in einzelne wasser- dichte Abtheilungen, englis compartments, eingetheilt ist, so daß, wenn ein Schuß trifft, ein solcher Theil sich mit Wasjer füllt, der hernach ausgepumpt werden fann, im Uebrigen aber bleibt dann das Schiff vollständig in Thätigkeit und es ist eben nur soweit Panzer- forvette, als die Maschine gepanzert ist.

Auf die Anfrage des Abg. Dr. Schleiden in Betreff des Torpedowesens erwiderte der Staats-Minister von Sto\ch:

Torpedós sind eine durchaus moderne Waffe und über ihren Er-

folg hat man noch keine Sicherheit. Man kann felbst niht einmal voraussagen, welche Wirkung fie haben; denn bis jegt lehrte die Erfabrung, die wir wenigstens gemacht haben im leßten Kriege und auch bei anderen Gelegenheiten, daß sie die größte Gefahr find für diejenigen, die sie verwenden, Unsere Schiffe und unsere Schiffer haben am meisten darunter ge- litten. In Folge deffen ift man davon abgegangen und ih habe auch meinerseits darauf hingewirkt, fsogénamitè Defenjivtorpedo's, die man

aus[egi in den eigenen Häfen uur dann zündbar zu machen, wenn sie zünden sollen, also niht einfache Kontakitorpedo's anzuwenden, sondern solche Torpedo's, die erst durch den elektrishen Strom der Berührung emvfindlich find. Bei unsern Verhälinifsen der Ostsee ist es durchaus nit s{wierig; in der Nordsee, die eine außerordentliche hohe Diffe- renz der Fluth und Ebbe hat, und wo also eine kolossale Strömung entsteht, ist man noch nicht sicher, die Torpedos unbedingi auf dem- selben Flecke zu haben, und fie also am : einfahen Kabel behalten zu fönnen. Darüber sind wir gugenblicklich im Versuchsstadium. Ge-

j

lingt cs uns hier mit dem eleftrishen Strome die Zündung herbei- zuführen, so fann ich nur bemerken, daß diese Torpedos sebr viel

theurer find, daß sie kostbarer sind, aber doch wenigstens das eigcne Leben der Auëêlegenden durchaus sier stellen. Jch hoffe, daß wir bei den vorliegenden Versuchen zu schr günstigen Resultaten kommen. _

Was die Offensivtorpedos anbelangt, mit denen man gegen feind- lihe Schiffe operirt, so Hat ein großer Theil der bei ihrer Anwesenheit in Wilhelmshaven die kleinen Boote gesehen, wo man die Torpedos an die Spiße seßt und unmittelbar auf das feindliche Schiff losgeht, auf die Gefahr, daß man selbst dabei J Grunde geht. Es ift ein kleiner Gegenftand gegen einen großen eingeseßt, es ift aber das, wo der Muth und der Mensch am besten zur Ge eus und wo man entschieden das beste Resultat haben wird. enn ih lis rigen Menschen finde, kommt er heran und zerstört das feind- iche iff. j

Was die künstlichen Torpedos anlangt, so sind wir augenbli@li im Begriffe, dergleihen auch in Wilhelmshaven zu versuchen wollen folche vom Erfinder kaufen. Jch hoffe, wir kommen zum Zweck, aber nach den in England gemachten Erfahrungen find die Resultate der sogenannten Whitehead Torpedos sehr ungünstig. Es find das Torvedos, die man unter Wasser leitet. Das ist sehr {wer bei den verschiedenen Strömungen. Ï z

Das dritte ist, wovon der Herr Abg. Schleiden s{hon- erzählt hat, daß man vom Lande aus mit einem Kabel ein Torpedo un- mittelbar auf ein Schiff lenkt, Da muß ich sagen, daß der Herr Dr. Siemens, der allen Herren als Autorität im elektrischen Fache befannt ist, mit außerordentlicher Freigebigkeit und großem Fleiße fi dieser rein patriotischen Aufgabe hingegeben und bereits ein schr \chónes Resultat erzielt hat. Wir haben im vorigen Jahre auf dem Tegeler See Torpedos vom Lande aus éine halbe Stunde lang im Wasser dirigirt und können hoffen, damit auch im Falle des Krieges zu operiren, so daß ih Heffe, daß das Torpedowesen bei uns anf gleichem hohen Stantpunkt ist, wie bei den anderen Nationen.

Ueber die Resolution der Abgg. Mosle und Genossen, bei Schiffsbauten die vaterländische Jnduftrie zu berüdfichtigen, erklärte der Staats-Minister von Stosch:

Ich kann nur wünschen, daß das Hohe Haus der Resolution voll beitritt und zwar aus den entwickelten Gründen, einmal damit unsere Privatwerften voll zu den Bauten und zu der Entwickelung s{reiten, die nothwendig ist, damit sie die Leistungsfähigkeit bekommen, chiffe für die Marine zu bauen, was bis jeßt noch nicht ohne die Hülfe Englands mögli ist, was aber, da sie große Kosten erfordert, ansführ-

‘bar ist für Deutschland, sowieFes eine Reihe von Bauten vor si hakt.

Der zweite Grund, warum wir wünschen müssen, daß die Resolution angenommen wird, ist der, daß die Marine selbst damit eine Art Vollmacht bekommt, die einmal angefangenen Bauten auch für die Zu- kunft für gesichert zu erachten und daß der Plan, wie er vorliegt, wenigstens im Allgemeinen in dieser Resolution eine Anerkennung findet.

Dem Reichstag if folgendes Gesetz, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten, vom 27. März 1870 (Bundes- Es S. 51) vorgelegt ivorden :

Wir Wilhelur, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. i 3 verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zustimmung

des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

8. 1. Die Bestimmungen in den §8. 1 bis einshließlich 5 des Geseßes über die Ausgabe von Banknoten, vom 27. März 1870 (Bundes-Geseßbtlatt S. §1) bleiben bis zum 31, Dezember 1874 in Wirkfamkeit. /

. 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Wirkiamfkeit. Urkundlich 2c. Gegeben 2. M otive.

Die Wirksamkeit des Gesezes vom 27. März 1870 (Bundes- Geseßbl. S. 51), kraft dessen die Befuguiß zur Ausgabe von Bank- noten nur im Wege der Bu: desgeselzgebung erlangt werden kann, war ursyrünglih auf die Zeit bis zum 1. Juli 1872 beschränkt, demnächst aber durch das Geseß vem 16. Juni 1872 (Reihs-Gesebßbl. S. 169) noch auf cin Jahr verlängért worden. Bis zum Ablauf dieser Frift hoffte man ten im Art. £ dec Reichdverfasjung vorgefehenez Erlaß allgemeiner Bestimmungen über das Bankwesen herbeizuführen.

Leßteres ist bisher unterblieben im Hinblick auf die noch nicht abgeshiossene Regelung des deutschen Münzwesens, welche der Ord- nung des Bankwesens naturgemäß vorauszugehen hat. Erst mit dem Zustandekommen des Münzgescßcs wird dieses Hinderniß wegfallen. Der in Vorbereitung begriffene Bank-Geseß-Entwurf wird hiernach zweckmäßig nicht vor der nächsten Session des Reichstags einzubringen, auf die Zwischcnzeit aber für die Verlängerung der Geltung des Ge- seßes vom 27. März 1870 Soxge zu tragen sein. Diesem Zwecke ent, spricht der vorliegende, dem Geseße vom 16. Juni v. J. nachgebildete Geseßentwurf, w:lcher die Wirksamkeit des Gefeßes über die Ausgabe von Banknoten bis zum Ablauf des nächsten Kalenderjahres ausdehnt die ait

Personal da sein muß, welches die Ansprüche, die die Invaliden auf

E, M A A O A

Æ M Inseraten-Expedition des Deutsen Reichs-Anzeigers {n Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32,

Sandels- Negister.

J Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Zufolge Verfügung vom 20. Juni 1873 find am 21. Juni 1873 fesgende Eintragungen erfolgt: z In unfer Firmenregister ist Nr. 7479 die Firma: an Behrendt und als deren Inhaber der Kaufmann Nathan Behrendt hier (jeßiges Geschäftslokal: Klosterstraße 93) eingetragen worden.

__In unfer Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 28 die hiesige Genofsenshaft in Firma: Alt-Berliner Schornsteinfegermeisterschaft, eingetr agene Genoffenschaft vermerkt steht, ist eingetragen : ¿ Die Genossenschaft ist durch gegenseitige funft aufgelöst.

Ueberein-

_ Zufolge Verfügung vom 21. Juni 1873 sind am selbigen Tage folgende Gintragungen erfolgt:

Oeffentlicher Anzeig

1. Steckbriefe uz.d lniersuSungs-Sachen. s. Verloosung, Auicctijation, Zin2zaësiung u. f. . Handeis-siégister Kotkurfe , ladungz2 1. derg! Verkäufe, Verpathtuagrn, Submissionen 1.

M ¡d é von öffentlichen Vavieren.

Subhafratioues, Aufgsbotze, hande!. 7. Verschiedene Betanztwachungen:

s. Literarishe Anzeigen.

t | Ber- | i Ï

Dem Gottfried Robert Rasenack lier ist für

Nr. 2560 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7481 die Firma : Max Daa L

und als deren Inhaber der Kausmann Max Maaß hier : (jeßiges Geschäftslokal: Oranienburgersiraße 9/10) eingetragen wordén.

In unser Firmenregister ist Nr. 7482 die Firma:

h Max Röhmaun und als deren Inhaber der Kaufmann Max Röhmann hier, (jeßiges Geschäftslokal: Neue Promenäde 7)

eingetragen worden.

In unser Firmenregister R Nr. 7483 die Firma:

Hesse hier, J i S E ; (jebiges Geschäftslokal: Friedrichsstraße 136) eingetragen worden.

er.

6. Indutirieile Etablissements, Fabriken und Sros-

i LED I 7 vorgenannte Firma Prokura ertheilt und ift dieselbe in unser Prokurenregister unter

i olph Hesse A : und als deren Inhaber der Kaufmaun Ernst Franz Friedrich Adolph

,

z# Æ Inserate nimmt an die autorifirte Annoncen-Expedition von Nudalf Moñe in Geriin, Leinzig, Homburg, Frank- furt a. M., Bresiau, ale, Prag, Wien, München,

Üäcnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart. e Zie

Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann Georg Hiller zu Berlin übergegangen, welcher daffelbe unter unveränderter Firma fortjeßt. Vergleiche Nr. T455 des Firmenregisters. z S Demnächst ist in unfer Firmenregister unter Nr. 7485 die Firma: M. v. Sydow / D 0) deren Inhaber der Kaufmaun Georg Hiller hier eingetragen worden. Dem Carl Hermann Dittmann hier ist für vorgenannte Firma rofura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter èr, 2561 eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3469 die hiesige

Firma: L __ Max Maaß & Nöhmann

vermerft steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft

Handlung in

aufgelöst. Gelöscht find: Firmenregister Nr. 5766 die Firnia: N A. Meyer,

mm

ist dur gegenseitige Uebereinkunft

so wird Termin zum Zwecke des Güt s i irafors auf, den eversuchs und zur Wahl eines : 18. Juli d. I., Borum 10 Khr C. B anberaumt, in welchem sämmtliche Gläubiger der gedahten Firma ihre Forderungen anzumelden und des Güteversuhs zu gewärtigen haben, bei Meidung, daß diejenigen Gläubiger, deren Forderungen nit pfandrechtlih gesichert sind, an den Beschluß der Mehrheit über einen abzuschließenden Nachlaßvertrag für gebunden erklärt werden. A ZaN R ppa Pr rebtégültiger ee beh nur u den Os or bestellten Priva âr Feige dahier geleistet werden. Cassel, den 14. Juni 1873. f G

Königliches Amtsgericht, T. Abth. 4.

Reimerdes.

[Ii uf Klage des Gottlieb Scheller zu Homburg gegen den Jon

Daniel Wilhelm Baron von Arkél d e; aus Doorn in Holland, wegen Forderung von 581 fl. 26 kr. aus Miethvertrag, wird dêr mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Beklagte zur Klagebeant- woriung unter den Rechtenachtheilen des Eingeständnisses mit Verwei- sung auf die Bestimmungen der 88. 7, 9, 10, 12—14, 17 und 98 der Verordnung vom 24. Juni 1867 auf i den 18. September 1873, Bormittags 9 Uhr,

Pee T

itere Verfügungen werden nur durch Anschlag an das Gerichts- brett bekannt gemacht. E E

Wiesbaden, den 10. Juni 1873. Königliches Kreisgeriht. Abtheilung I.

[1848] Bekanntmachung. Der am 7. Mai cr. hierselbst verstorbene Kaufmann L Iohaun Carl Iulius Bader hat in seinem am 7. Mai cr. errihteten, am 12. desselben Monats publizirten Testamente seine beiden Söhne Rudolph und Robert als Erben auf den Pflichttheil eingescbt.

Dies wird den oben genannten Gebrüdern Bader, deren Aufent- halt unbekannt, hiermit kundgethan.

Charlottenburg, den 10. Juni 1873.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2e. [M. 1128]

Vir kaufen Thlr. 2000 S@xlesishe altlaudschaftlithe 33 % Pfandbriefe auf Domäne Mittel-Lazisk, Kreis Pleß haftend und zahlen dafür 4 % über Tage-Cours e tauschen De a gleichartige Pfandbriefe um, und zahlen 4 % baar zu. Breslau, den 22. Juni 1873. Ruffer & Co.

E Submission

zur Beschaffung von 3 Centner Mesfingdraht Nr. 25. B Messingdraht 3 Mm. 20 schwarzesMessingblech2,5Mm. 24 gebeiztes Messingblec 1,3 Mm. 20 Kupferblech 1,56 Mm. 25 Kupferblech 2,6 Mm. 25 Kupferblech 3,25 Mm. 22 gleich 30 Tafeln Kupferblech e Mm. Qu. und 13 Mm. ark. 5000 Tafeln weißes Pontonblech 5 s. haben wir einen offentlichen Submissions-Termin auf Moutag, den 7, Juli cr., Bormittags 10 Uhx, ia unserem Bureau hier ankbke- raumt. Lieferungsbedingungen liegen daselbst aus, werden auf fran- firte Briefe auch übersandt. Verfiegelte fraukirte Offerten mit der

Aufschrift: Submission auf Messingdraht und -Blech, Kupferblech pp. sind bis zum obigen Termin cinzureichen. Wohl-

versiegelte und deutlich etikettirte Vroben bis spätestens zum 28. Juni cr. Mündliches Abgebot findet nicht statt.

Spandau, dca 17. Juni 1873.

Direktion der Artillerie - Werkstatt.

[1808] Bekanntmachung.

Die Herstellung und Lieferung der s{miedeeisernen Bedachung zum Neubau eines Werkstattgebäudes für die Bearbeitung von Panzerplatteu, in der Größe v-n 250 Quadrat-Meter, soll

am 14. Iuli cr.,, Mittags 12 Uhr,

150 Kilogramm

250 do. 1000 do. 1200 do. 1000 do. 1250 do. 1250 do. 1100 do.

I U I I N

im Wege der Submisfion sicher gestellt werden. Unternehmungës

lustige wollen ihre desfallsigen und mit der Aufichrift: An „Submuiifsion auf die ZMusfühßhrung einer eifernen Bedachung“/

versehenen Offerien bis spätestens zu dem verangegeben Termine der unterzeichneten Direktion verjschlossen und portofrei einsenden.

Die der Ausführung zu Grunde liegenden Bedingungen nebst Konstruktionszeinungen können im Bureau der unterzeichneten Direk- tion eingesehen werden; auf Verlargen und gegen Erstattung der Ko- pialien werden dieselben aber auch per Post übersandt,

Kiel, den 20. Juni 1873.

Kaiserliche Safenbau-Direktion.

Vexloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papicreun.

1809 Lünbignng von Breslauer Stadt-Obligationen à 4 und 45%. Bei der heut stattgefundenen Ausloosung der term. Weihnach- ten 1873 zu amortisirenden hiesigen Stadt-Obligationen sind gezogen worden, und zwar: E : a. von den Stadt-Obligationen à 4% über 500 Thlr. Nr. 3049. 3136. 3137. 4104. 5448. 5464. 5516. 5517. 6872. 6910. 6923. 6939. 6979. 7071. 7098. J 7134. 7226. 7288. 8486. 8492. 8528 und 8548, über 400 Thlr. Nr. 408. 585. und 2204, über 300 Thir. Nr. 698. und 5588 über 200 Thlr. Nr. 1901. 1903. 3989. 3516. 4308. 4325. 4867. 5640. 6324. 6359. 6409. 7331. 7366. 7377. 7454. 7543. 7550. 7556. 7597. 7644. 7695. 7857. 8599. und 8674,

über 1090 Thlr.

293. 355. 372, 421. 470. 526. 530. 531. 585. 709. 722. und 738, über 200 Thlr. Nr. 824. 891. 958. 965. 966. 1124. 1181. 1236. 1258. 1262. 1287. 1371. 1419. 1453. 1470. 1519. 1552. 1635. 1801. 1915. 1930. 1991. 2108. 2217. 2228. 2431, und 29516, Nr. 2857. 2901. 3294. 3435. 3595. 3630. 3636. 3710. 3739. 3746. 3753. 3759. 3944. 3973. 4170. 4276. 4308. 4445. 4686. 4774. 4931. 4972. 5187. 5221. 5234. 5289. 5309. 5330. 5365. 5421. 5478. 5520. 5580. 5819. 5830. 5865. 5868. 5932. 5987. 5992. 6016. 6017. 6169. 6188. 6225. 6236. 6264. 6296. 6334. 6368. 6391. 6406. 6532. 6571. 6597. j L 6635. 6648. und 6748, zusammen über einen Kapitalsbetrag von 21,700 Thalern.

__ Die Besißer dieser Obligationen werden aufgefordert, die ihnen zustehenden, biermit gekündigten Kapitalien term. Weihnachten 1873 gegen Rückgabe der Obligationen und der von da ab laufenden

ins-Coupons und Talons in unserer Stadt-Hauptkasse im Rath-

au]e in Empfang zu nehmen. /

Die Verzinsung der. ausgeloosten Obligationen, von denen ein Nummer - Verzeichniß vom 24. d. Mts. ab in der rathhäuslichen Dienerstube fowohl, als auch an den Rathhausthüren und in sämmt- lichen hiesigen städtischen Kassen ausgehängt sein wird, hört in jedem Falle an dem zur Rückzahlung des Kapitals auberaumten Termine auf, und wird der Betrag für nicht zurückgelieferte, von term. Weih- naten 1873 ab laufende Zins-Coupons von den Kapitalien in Abzug gebracht werden. s

Gleichzeitig werden die Inhaber der nachgenannten, bereits frü- her verloosten und gekündigten Stadt-Ökligationen, und zwar:

à 4 pCt.

: aus der Verloosung von 1870: über 300 Thlr. Nr. 4935, über 200 Thlr. Nr. 4113. und 7706,

über 100 Thlr.

über 100 Thlr. Nr. 2334. und 7948,

7 aus der Verloosung von 1871: über 500 Thlr. Nr. 6815. und 7102,

über 200 Zhlx. Nr. 7676,

über 100 Tblr. Nr. 1782. und 5905,

über 50 Thlr. Nr. 4689,

L aus der Verloofung von 1872: über 500 Thlr. Nr. 6755. und 7023,

über 200 Thlr. Nr. 5867. 7714. und 7737,

über 100 Thlr. Nr. 4171. 6067. 6655. und 8152, vber 50 Thlr. Nr. 5832,

über 25 Thlr. Nr. 3894. und 4199;

à 4", yCt.

(ausgefertigt auf Grund des R Privilegii

aus der Verloosung von 1879: über 500 Thlr. Nr. 100. und 246, über 200 Thlr. Nr. 2718, über 100 Thlr. Nr. 5360. 5929. 6039. und 6419, aus der Verloosung von 1871: über 500 Thlr. Nr. 611, über 200 Thlr. Nr. 2214. und 2501, über 100 Thlr. Nr. 5480, : aus der Verloosung von 1872: über 500 Thlr. Nr. 192. und 617, über 200 Thlr. Nr. 852, 937. 1027. 1465. 1502. 1901. und 2469, über 1606 Tblr. Ae IPAS, 3791. 4500. 4998. 5112. 5183. und 9A, zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Rückgabe dieser Obligationen und der zugehörigen Zins-Coupons und Talons gegen Empfangnahme der Valuta, hiermit erinnert. Breslau, den 13. Juni 1873.

Der Magistrat hiesiger Daupt- uud Residenz-Stadt.

[1849] Der Umtausch der Bezugsscheine -des

Effener Bergwerk „Centrum“

gegen Original-Aktien findet vom 1. Juli cr. ab an unserer Kasse statt, wozu die Bezugsscheine arithmetish geordnet und

mit doppelten Nummern-Verzeichnissen einzureichen sind. Berlin, im Juni 1873.

Preußische Boden-Kredit-Aktien-Bank.

[M. 1126]

Die am 1. Juli 1873 fälligen Zinsen der Prioritäts-Ob

bis 1. August d. I. in Berlin von der Berliner Handelsgefellschaft, in Königsberg von den Herren I, Simon, Wittwe

u. Söhne und von unserer Haupt-Kasse, Shleusenstraße Nr. 4, später aber nur von unserer Haupt-Kasse in Königsberg gegen Einlieferung

der Coupons gezahlt. Königsberg, den 21. Juni 1873.

(a, 479/6.)

Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft.

[M. 1119]

Westfälische Bank.

Die am 1. Juli 1873 fälligen Dividendenscheine unserer Aktien werden vom 1. Juli dieses Jahres ab mit G Prozent

oder DS Thaler per Stück

in Bielefeld an unserer Kase,

in Berlin bei Herreu Delbrück, Leo & Co.

eingelöst.

Bielefeld, den 20. Juni 1873.

Die Direktion.

[M. 1127]

Kündigung ciner städtischen Anuleihe.

Nachdem die städtischen Behörden beschlossen haben, den noch nit ausgeloosten Rest der älteren, auf Grund des Allerböchsten

C Ae vom 7. Mai 1866 aufgenommenen Anleihe der Stadt Dortmund im Betrage von 200,000 Thlr. ziermjt alle von dieser Anleihe herrührenden Obligationen und Zinscoupons zum 31. Dezember 1873. gütung von 4 Prozent Zinsen, auch ¿hon früher, zahlt unsece Kämmereikasse den Betrag der Obligationen

Die Berzinsung findet über den 31. Dezember hinaus nicht statt.

zu tilgen, so kündigen wix An diesem Tage und gegen Ver- gegen Auslieferung derselben aus.

Mit den Obligationen sind deshalb die für die spätere Zeit ausgegebenen

Zinscoupons einzuliefern, widrigenfalls deren Betrag am Kapitale gekürzt und für die Ginlöfung der Coupons zurü&ck behalten wird.

Der Magistrat.

Dr, Beeker;

Dvrtmund, den 20. Juni 1873.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Eisenbahn-Station Rosto. Mecklenburg-Schwerin.

[M. 1078]

OÖstseebad Warnemünde.

__ Verbindung pr. Dampf- hi, an die Eisenbahnzüge anfschließend.

Eröffnung der Badeanftalten am 15. Juni.

[1842]

In de Fras en General-Versammlung ift ie festgeitellt;

2) das auf Grund der Beschlüsse der General-Versammlung vom 26. Januar und 22. Juni 1873

Rumänische Eiseubahnen-Aktien-Gesellschaft.

einung von 12,879,150 Thlr. Stamm-Prioritäts-Aclien und die erfolgte Einzahlung von 10% auf jede Actie

und des Beschlusses des

Aufsichtsraths und des Ausschusses vom 12. November 1572 abgeänderte und neu redigirte Statut genehmigt;

3) beschlossen worden,

a, die aus der Rehnung pro 1871 noch verbliebenen drei Prozent des Reingewinns im Setraye von 15,305 Thlr.

nah dem Ermessen des Aufsichtsraths theils zur Begründung einer Pensions- und Unterstüßungs

asse für die Beamten

der Gesellschaft, theils zum Baufonds zu verwenden,

Nr. 930. 1303. 1394. 1433. 1508, 1612. 1997. 2326. 2472. 2496. 2607. 2735. 2797. 2849. 3417. 3609. 3654. 3719. . 3912. 4017. 4100. 4302. 4479. 4559. 4805. . 5359. 5986. 6433. 6441. 6508. 6609. 6658. . 8004. 8031. 8071. 8098. 8112. 8115. 8226. 8311. 8360. 8384. 8456. 8724. ‘8737. 8743. 8767. 8776. und 8793, Nr. 1170. 1240. 1712. 2067. 2174. 2248. 3821. 4123. 4438. 4988. 5844. 5853. 5916. und 5989, Nr. 3668. 4219. 4267. 4421. 4514. 4616. 4889. 4940. 4952. 5020. 5044. 5091. 5142. 5228. 5248. z 5285. 5336. 5338. und 5374 ¿lijammen über einen Kapitalsbetrag vou 24,075 Thalern.

b. von den Stadt-Obligationen Littir. A, à 43%: (ausgefertigt auf Grund des Ann Privilegii vom 28. März

Ï i ) über 500 Thlr. Nr. 42. 98, 112. 129. 148, 190. 257. 262. 272,

_ Firmenregister Nr. 6 Firma: Louis Heinr. Lesser. Prokurenregister Nr. 2142 : 8 die D des Hermann Rosenthal für die jeßt gelöschte i

b, diejenigen drei Prozent des jährlichen Reingewinns, welhe nach §. 46 des Statuts zur Verfü - Versammlung oel sud, füt das Ge bftiahe 1873, fowie, fernerhin dem Auffchtérath zur Gewährung vor antièmen, it die Mitglieder des Aufsichtsraths darauf nicht zu Gunsten i i , verzichten, zur Verfügung zu stellen; M s sten anderer. nothwendigen Verwendungen 5 A a chigen Mitglicder 2 M Sa D Oger gnd : ift der Antrag eines Aktionär nungsrath a. D. Heßling, auf Abänderung des Statuts, ä j Aufhebung von Ba früheres GeneratVerscutilikidei bebwtfen Worben. g atuts, Zusäße zu demselben und

Die Gesell]chafter der hierselbft unter der Firma: . Bode & Richter s am 15. November 1872 begründeten Handelégesellshaft j (jebiges Geschäftélokal: Oberwallstraße 8) find die Kaufleute 3. Arthur Richard Alfred Bode, b. Louis Emil Wilhelm Richter, E Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4514 einge- tragen worden.

In unser Firmenregister ift Nr. 7480 die Firma: errmaun und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Wilhelm Herrmann

Rasenack hier R A : (jeßiges Geschäftslokal: Prinzenftraße 16) eingeiragen worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7451 die hiefige die

Handlung in Firma: s C. W, Borthert vermerkt steht, ift eingetragen: Das audelsgeschäft ist durch Vertrag ant de Fabrikanten Friedrich Wilhelm Ludwig Borchert zu Berlin übergegaugen, welcher dasselbe unter unveränderter Firma fortseßt. Ver- gleiche Nx. 7484 des Firmenregisters. Demnächst ist in unfer Firmenregister unter Nr. 7484 die Firma C, W. Borchert und als deren Jnhaber der Fabrikant Friedri Wilhelm Ludwig Borchert hier eingetragen worden. In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7465 die hiesige

{ Handlung in Firma: j a 4 M, v, Sydow ! vermerfi steht, ist eingetragen :

_Firma Louis Heiur. Lesser. Firmenregister Nr. 7105 ie Firma Bruno Siebnuer. Berlin, den 21. Juni 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Konkurse, Subhostationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. : D Ediftalladung.

Nachdem über das Vermögen der pienn „Louis Maus und Peter“ dahier das vorläufige Konkurêverfahren eingeleitet worden ift,

über 50 Thlr.

über 25 Thle a Ner FUIMene ps Fl timmig gefaut P ded Auffiidraib L

er ; ßerdem äußerte die General-Berjammlung au frage des Aufsichtsraths den Wuns, i “rige S ifati

Stamm-Aktien künftig im Wege der Ausloofung uud Rlidiguing geshehen möge. \V, daßdie statuteumäßige Amortisation der Indem wir dies hierdurch zur Kenntniß der Aktionäre bringen, veröffentlichen wir in Gemäßheit des §. 47 des Statuts nachstehend

die Jahresbilanz pro 1872. Berlin, den 21. Juni 1873. Der Vorstand.

(Schluß \. umstehend.)

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