1873 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Vertheilung der im Iahre 1874 zu leistenden Matrikularbeträge berathen wurde.

Der Aus\{uß des Bundesraths für Rehnungswesen hielt gestern, der Aus\{huß für Handel und Verkehr heute eine Sizung.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sißung genehmigte der Reichstag den Geseßentwurf, betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs, im Wesentlihen den Beschlüssen der zwei- ten Berathung gemäß. Abgelehnt wurden die Anträge der Abgg. Hagen und Lefsse, den in Aussicht genommenen Termin für den Wegfall der Zollermäßigungen, die beshlossen wurden, vom 1. Januar 1877 auf den 1. Januar 1875, resp. 1876 zu ver- legen, der lehtere Antrag wurde in namentliher Abstimmung mit 119 gegen 114 Stimmen abgelehnt. Desgleichen wurde der Antrag der Abgg. Frhr. v. Hoverbeck und Genofsen auf Wiederher- stellung der Regierungsvorlage bezüglich der Eisenzölle mit 134 gegen 98 Stimmen abgelehnt. - Dagegen wurde -abweihend von den Beschlüssen der zweiten Berathung - die Aufhebung des Stärkezolles ers für den 1. Januar 1877 beshlossen. Zahlreiche anderweite Abweihungen im Einzelnen ergiebt der nachfolgende Text ‘des Gesetzes, der heute in endgültiger Abstimmung ge- nehmigt wurde:

Mir Wilh elm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. i i verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim- mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

8 1. Der mit dem 1. Oktober 1870 in Wirksamkeit getretene Nereins-Zolltarif wird in nahstehender Weise geändert:

1. Vom Eingangszoll befreit werden folgende Gegenstände:

1) Roheisen aller Art, altes Brucheisen (Nr. 6 a.); 2) Rohstahl scewärts von der russischen Grenze bis zur Weichselmündung einschließ- lich, auf Erlaubnißscheine für Stahlfabriken eingehend (Nr. 6 b. An- merkung 1); 3) Seeschiffe (aus Nr. 15 d. 1 und 2) einschließlich der dazu gehörigen gewöhnlichen Schiffsutensilien, Anker, Anker- und sonstigen Schiffsketten, wie auch Dampmasdinen und Dampfkessel, ferner Ketten und Drahtseile zur Kettenshlepb\{ifffahrt und Tauerei; 4) Dampfmaschinen und Dampfkessel, zur Verwendung beim Bau von Seeschiffen; 5) unreife gcüne ungeschälte Pomeranzen (aus Nr. 25 h 1); 6) unreife gelbe geshälte Pomeranzen, in Salzwasser eingelegt (aus Nr. 25 p. 14). :

IT. Vom Ausgangszoll befreit“ werden: ;

Lumpen und andere Abfälle zur Papierfabrikation (zweite Ab- theilung des Tarifs.) e : S

ITI. Im Eingangszoll ermäßigt und anstatt der im Tarife bestimmten, mit den nachbezeichneten Zollsätßen belegt werden folgende Gegenstände: 1) Fischerneße, ncue, als Baumwollengarn (aus Nr. 2 c. 2) für den Centner mit 15 Sgr. oder 524 Kr.; 2) Soda, kalzinirte, doppelt- foblensaures Natron (Nr. 5 d.) für den Centner mit 75 Sgr. oder 262 Kr.z 3) Luppeneisen, noch Sch!acken enthaltend (Nr. 6b. Anmer- fung 2) mit 5 Sgr. = 174 Kr ; 43a.) Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben, Eisenbabnschienen, Winkeleisen, [-Eisen, einfaches und doppeltes T-Eisen, -Roh- .und- Cementstahl, .Guß- und. raffinixter Stahl, Eisen- und Stahldraht von mehr als F Pr. Linien Durch- messer; Eisen, welhes zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen u. dergl.) roh vorgeshmiedet ist, insofern dergleichen 50 Pfd. oder darüber wiegen (Nr. 6 b. und Anm. zu þ.); b) Façomnirtes Eisen in Stäben, Mgdtnangusen ¿zu Eisenbahyn- wagen, Pflugschaareneisen, s{hwarzes. -Eijenblech, rohes Stahlble; rohe (unyolirte) Eisen- und Stahlplatten-Anker, sowie Anker- und Schiffsketten; Eisen- und Stahldraht von } Pr. Linie znd darunter Durchmesser (Nx. 6 e.); e. _Gefirnißtes Eisen- blech, polirtes Stahlblech, Weißble, pelirte Eisen- und Stahlplatten (Nr. 6d.); d. ganz grobe Gußwaaren in Defen, Platt?n, Gittern 2. (Nr. 6e. 1) 10 Sgr. = 35 Kr.; 5) grobe Eisen- und Stahlwaaren, die aus geschmiedetem Eisen oder Eijenguß, aus Eisen und Stahl, Eisenblech, Stahl- und Eisendraht, äu in Verbindung mit Holz, ge- fertigt, ingleichen Waaren diefer Art, welche abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert oder verzinnt , jedoch niht polirt sind, als: N Degenklingen, Feilen, Hämmer, Hecheln , Hobeleisen, Kaffee- trommeln und Mühlen, Ketten (mit Ausschluß der Anker- und Schiffsketten), Kotgesirre, Nägel , Pfannen , Schaufeln, Shlösser, Schraubstöcke, grobe Messer zum Handwerksgebrauch, Sensen, Ee und Futterklingen (Strohmesser), Stemmei}en, Striegeln, Thurmuhren, Tuchmacher- Und Schneiderscheeren, Zangen und der- gleichen mehr, dann gewalzte und“ gezogene \hmiedeeiserne Röhren (Nr. 6 e 2) für den Centner mit 25 Sgr. oder 1 Fl. 27s. Kr.; 6) Lokomotiven, Tender und Dampfkessel (Nr. 15 b 1) mit 20 Sgr. S 4: Sl. Kri) Andere Maschinen, - und zwar, je nachdem der, nach dem Gewichte überwiegende Bestandtheil besteht: a. aus Holz (Nr. 15b. 2a), 8. _ aus Gußeisen (Nr. 15b. 28.), 7. aus Schmiedeeisen oder Stahl (Nr. 15b. 27.) 10 Sgr. = ‘35 Kr. 8) Eisenbahnfohrzeuge, weder mit Leder noch mit Polsterarbeit (aus Nr. 15e. 1) vom Werthe 6 Prozent. 9) Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein und Palmenblättern: 1) ohne Garnitur (Nr. 35c. 1) für den Centner mit 4 Tblr. ‘oder 7 Fl.; 2) mit Garniturx, auch dergl. aus Holzspan (Nr. 3c. 2) für den Centner mit 30 Thlr. oder 52 Fl. 30 Kr. An Tara wird vergütet vom Centner Bruttogewicht : 20 Pfund in Kisken, 9 Pfund in Ballen, |

1V. Die Anmerkung zu Nr. 31 €. und d. kommt in Wegfall.

V Sämmiliche vorstehend sub III. Nr. 3 bis inkl. 8 aufgeführten

Gegenstände werden vom 1. Januar 1877 an vom Eingangszoll

Aerte,

VI. Kraftmebßl, Puder, Stärke, Arrowroot (Nr. 25 q. 1) werden vom 1. Januar 1877 an vom Eingangszoll befreit.

8. 2. Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1. Oktober 1873 in Kraft. i 135 . ; v.

S 5. Ueber die zur Ausführung erforderlichen Bestimmungen wird von dem Bundeêrathe Beschluß gefaßt werden.

Ret A.

egeben 2c.

Beclin, den 24. Juni 1873. ;

Das Haus genehmigte alsdann den zurückgeseßten Nachtrags- Etat für die Heerésverrbaltung pro 1873 und den Etat der Heeresverwaltung pro 1874 und’nahm ‘bei diefer Gelégenheit die Mittheilung des Präfidenten Delbrü über „den Stand der Anlagen von disponiblen Mitteln des Reiches entgegen.

In der heutigen (61.) Sihung des Deutschen R ei ch s- tags, der am Tische des Bundesraths der Reichskanzler Fürst von Bismarck und die Staats-Minister Delbrück, von Kameke und Dr. Fäusile mit zahlreihen Kommissarien beiwohnten, stand

unächst folgende Interpellation des Abg. Dr. Banks zur Dis= sfion:

Í ¡Hat der Herr Reichékärizlet Kenntniß davon Höhere Poftbeamte mehrfach aus den unter dem

genommen as Schuße des Brief-

heimnisses stehenden Liften der Abnchmer der dur die Post be- ¿rderten Zeitungen die Namen unterer Beamten ermittelt und den- jelben dienstliche Vorhalte darüber gemacht haben, daß sie auf Zei-

abonniren, welche ihren Vorgeseßten mißliebig einen ?

E eabsichtigt iele Maßregeln T ergreifen, elde “die MWie- derholung folcher Vorgänge verhindern, die neben einer Verleßung des Briefgeheimnisses eine unzuläfsige Beeinflussung der Reichsbeam- ten enthalten?“

Der Präfident des Reichskanzler-Amtes beantwortete die “interpellation dahin, daß von den vier vom Abg. Dr. Banks angézogenen Fällen, in welchen die „vorgesezte Behörde von dem Abonnement einzelner Postbeamten auf die in Rede stehende

konstatirt sind, in denen diese Kenntnißnahme für die Be- theiligten ohne e weitere Folge geblieben is; von den zwei anderen Fällen hat das Reichskanzler-Amt erst dur den gestern ausgegebenen Petitionsberiht Kenntniß erhalten, und fie werden eingehend untersucht werden. Damit war der Gegen- stand der Interpellation erledigt. 5s —- f Es wurde darauf der Gesezentwurf, betreffend die Ver- längerung der Wirksamkeit des Pes über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 und der Nachtrags-Etat für 1873 mitfolgender vom Abg. v. Benda beantragten Abände- rung in dritter Berathung genehmigt :

Fn der Zusammenstellung, betreffend die Feststellung des Nach- trages zum Reichshaushalts-Etat pro 1873, im caput 11. der fort- dauernden Ausgaben Wohnungs-Geldzuschüsse) statt 5,711,547 Thlr. z2 bewilligen die Summe von 5,361,420 Thlrn.

Desgleichen der Haushaltsetat des Deutschen Reiches für 1874 mit den in zweit:r Berathung genehmigten Resolutionen und mit folgendem vom Abg. v. Benda eingebrachten Antrage:

1) im caput 11. der fortdauernden Ausgaben (Wohnungs- Geldzuschüsse) statt 5,711,547 Thlr. zu bewilligen die Summe von 5,361,420 Thlr. 2) im caput 12. der Einnahmen (Zinsen aus belegten Reichsgeldern) Titel 1. statt 1,000,000 Thlr. zu seßen : 800,000 Thlr. Titel 2. statt 750,000 Thlr. zu seben: 600,000 Thlr.

Sließlih wurde das Etatsgeseß selbst fast einstimmig mit folgender Abänderung der Hauptziffern in der Vorlage der ver- bündeten Regierungen genehmigt :

8. 1. Der diesem Geseß als Anlage beigefügte Haushaltsetat des Deutschen Reiches für das Jahr 1874 wird in Ausgabe auf 148,242,775 Ihlr., nämlich auf 121,240,075 Thlr. an fortdauernden und auf 27,002,700 Thlr. an einmaligen Ausgaben und in Einnahme auf 148,242,775 Thlr. festgestellt.

R Alsdann nahm der Reichskanzler Fürst v. Bismarck das ort:

Fch erlaube mir, dem Hohen Hause Mittheilung von nachstehen-

a mir zu Theil gewordener Allerhöchster Ermächtigung - zu

machen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen, thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß wir Unsern

Reichskanzler, Fürsten von Bismarck, ermächtigt haben, gemäß Art. 12

der Verfässungsurkunde des Deutschen Reiches die gegenwärtigen Sißungen

des Deutschen Reichstages in Unserem und der verbündeten Regierungen

Namen am 25. d, Mts. zu s{chließen.

Gegeben Schloß Babelsberg, am 23. Juni 1873.

Wilhelm. von Bismarck.

Indem ‘ih dem Herrn Präsidenten die Allerhöchste Ermächtigung überreiche, stelle ih demselben anheim, mir andeuten zu wollen, wann der Moment der definitiven Schließung gekommen fein wird.

Dér Präsident Dr. Simson gab eine Uebersicht über die Arbei- ten des Reichstags und erwiderte die Anerkennung des Hauses, welche ihm der Alterspräsident, Abg. v. Frankenberg-Ludwigs- dorf, für die Leitung der Verhandlungen aus\prach, mit war- men Dankesworteñn. Hierauf ergriff wiederum der Reichskanzler Fürst v. Bismarck das Wort, indem die Versammlung fi erhob: Se. Majestät der Kaiser bedauert lebhaft, durh ein mit Göttes Hülfe in sicherer Besserung befindlihes Unwohlsein verhindert zu sein, ie Herren vo « Ihrer Trennung zu sehen und den Schluß Jhrer Sitzungen persönlich zu bewirken. Se. Majestät hat mich beauftragt, Ihnen zu erklären, wie gern der Kaiser selbst dem Danke der ver- bündeten Regierungen dafür Ausdruck gegeben haben würde, daß Sie sich auch in dieser Session und zum Theil unter s{hwierigen Umftän- den der weiteren Ausbildung unserer verfassungsmäßigen Jnftitutionen und der Lösung der Aufgaben, welche uns der Krieg hinterlassen ‘hat, mit hingebender Anstrengung gewidmet haben. Indem ih mich darauf beschränke, diesen Allerhöchsten Auftrag. hiermit zu vollziehen, erkläre ich auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers im Namen der verbündeten Regieruïgen ‘den Reichstag für geschlossen.

* Die Versammlung trennte fih nah dreimaligem begeisterten Hochrufe auf Se. Majestät den Kaiser, den der Präsident Dr. Simson ausbrachte.

C E Eg E EEERE E E E E T E I F A E P rad A E A F E I QELITO Nachdem die Anordnungen zur Bildung der neuen Kreisvertretung vor drei Monaten ergangen waren, und in allen betreffenden Proxinzen in voller Ausführung begriffen sind, hat der Minister des Innern nunmehr eine weitere Anweisung zur Ausführung der Bestimmungen der neuen Kreisordnung über die Bildung der Amtsbezirke, die Berufung der Amts- vorsteher und deren Stellvertreter, sowié die Bestellung kom- missarischer Amtsvorsteher erlassen.

Die Vorbereitungen für die Bildung der Amtsbezirke sollen nah der „Prov. Corr.“ #o beschleunigt werden, daß die betref- fenden Vorlagen den ‘neu gewählten Kreistagen spätestens in der ersten Hälfte des Monats Oktober vorgelegt werden kön- nen, damit die Organisation der Amtsverwaltungen in allen Kreisen bereits am 1. Januar 1874 zugleih mit dem Beginne der Wirksamkeit der Kreisaus\hüsse und Verwaltungs- gerihte im Gebiete der allgemeinen Landesverwaltuug ins Leben treten kann. Die neu gewählten Kreistage werden bereits im Laufe dieses Jahres diejenigen Geschäfte zu erledigen haben, von deren vorheriger Ausführung das Inslebentreten der neuen Einrichtungen am 1. Januar 1874 abhängig ist; sie werden insbesondere die Vorschläge über die Bildung der Amtsbezirke und die zu Amtsvorstehern zu ernen- nenden Personen zu machen, über die finanzielle Regelung der Kreisaus\{chuß- und Amtsverwaltungen Beschluß zu fassen, sowie die Mitglieder der Kreisaus\{hüsse zu wählen haben, damit diese alsbald diejenigen Obliegenheiten wahrnehmen können, welche ihnen in Betreff der Organisation der Amtsverwaltungen über- wiesen sind.

Der Vorsitzende der deutschen Centralkommission für die Wiener Weltausstellung, Ministerial-Direktor Moser, welcher dur eine Badekur genöthigt gewesen war, seinen Aufenthalt in Wien auf kurze Zeit zu unterbrechen , ist Mitte dieses Monates nach Wien zurückgekehrt und hat die Leitung der Geschäfte in der deutschen Kommission wieder übernommen.

Der Genéral-Major von Braun, Jnspecteur der 1. Ingenieur-Inspektion, ist von der vor einiger Zeit angetretenen Dienstreisé behufs Inspizirung der Festungen der östlihen Proz vinzen hierher zurückgekehrt.

Am Sonnabend, den- 28. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, findet in der Central-Turnanstalt- hierselbst die Schlußbesich- tigung der zum dreimonatlihen Sommerkursus kommandirten Unteroffiziere ftatt.

Linden, 23. Iuni. Gestern Vormittag fand die feierliche Uebergabe der von Sr. Majestät dem Kaiser und König dem

den antwesenden Herren, Ober-Präsident Graf zu Eulenburg, General-Lieutenant v. Treskow und Anderen wurden die üblichen Hammerschläge ausgeführt.

Bayern. München, 22. Juni. Der Einzug des Prin- zen Leopold und der Prinzessin Gisela in das Palais an der Schwabinger Landstraße isst auf den ersten Juli d. I. festgeseßt. : i

Der Erzherzog Karl Ludwig von 16, 4, ist gestern Abend von Bad Kreuth hier eingetroffen und n kurzem Aufenthalt nah Wien zurückgekehrt.

In dem nah dem Stande der Armee vom 9. Mai d. F. bearbeiteten neuen Militär-Handbuche für das König- reih Bayern, find aufgeführt: 1. Offiziere des aktiven Dienst- standes: 3 Generale, 9 General-Lieutenants, 18 Gene- ral-Majore; Infanterie: 19 Obersten, 24 Oberst - Lieute- nants, 56 Majore, 326 Hauptleute, 381 Premiers- und 442 Seconde-Lieutenants; Kavallerie: 8 Obersten, 7 Oberst- Lieutenants, 11 Majore, 26 Rittmeister, 56 Premiers- und 117 Seconde-Lieutenants ; Artillerie: 9 Obersten, 13 Oberst-Lieute- nants, 13 Majore,? 66 Hauptleute, 94 Premier- und 120 Se- conde-Lieutenants; Zeug- und Feuerwerkspersonal: 1 Major, 4 Hauptleute, 4 Premiers- und 8 Seconde - Lieutenants ; Ingenieur-Corps : 4 Obersten, 5 Oberst-Lieutenants, 7 Majore, 24 Hauptleute, 36 Premiers- und 25 Seconde - Lieutenants; Train: 1 Oberst, 1 Major, 7 Rittmeister, 12 Premiers- und-18 Seconde - Lieutenants; Gensd'armerie: 1 Oberst, 1 Oberst- Lieutenant, 2 Majore, 9 Hauptleute, 8 Premiers und 1 Seconde - Lieutenant. Il. Offiziere der Reserve- und Lanckwehr: Infanterie: 17 Premiers - und 841 Seconde-Lieutenants, 89 Offiziers-Adspiranten; Kavallerie: 2 Premiet- und 66 Seconde-Lieutenants, 66 Offizier-Adspiranten ; Artillerie: 100 Seconde-Lieutenants, 7 Offizier-Adpiranten ; In- genieur-Corps: 1 Premier- und 43 Sekonde-Lieutenants ; Train: 99 Seconde-Lieutenants und 2 Offizier-Adspiranten. Unter den Offizieren zur Disposition und ‘außer Dienst sind aufgeführt: 2 Generale, 17 General - Lieutenants, 35 General - Majore, 80 Obersten, 86 Oberst-Lieutenants, 187 Majore, 452 Haupte leute und Rittmeister, 118 Premier- und 190 Seconde-Lieus tenants.

IKürttemberg. Stut{gart, 23. Iuni. Die heute ausgegebene Nummer des Regierungsblattes enthält eine König- lihe Verordnung, betreffend das Verfahren in Gewerbe- sahen, vom 19. Juni 1873.

Die Finanz-Kommission der Kammer der Ab- geordeten hat seit 10. Juni mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage täglih Sihungen gehalten und bereits den größeren Theil der über den neuen Hauptfinanzetat zu erstattenden Be- rihte durhberathen und erledigt, \o daß für die _uäcsten Sizungen zur Berathung nur noch übrig sind die Berichte über die Etats, betreffend die Staats\huld des Departements der aus- wärtigen Angelegenheiten, des Departements des Innern, die Leistungen für das Deutsche Reich, den Domanialertrag bei den Kameralämtern, die Bleih- und Appreturanstalt in Weißenau, die Eisenbahnen, Posten, Telegraphen, Bodenseedampfs\chifffahrt und die direkten“ und indirekten Steuern.

Hessen. Darmstadt, 23. Juni. Die Kaiserin von Rußland und die Königin von Württemberg, sowie die Großfürsten Sergius und Paul und die Großfür- stinnen Marie und Vera sind heute Mittags 1 Uhr 40 Mi- nuten von Stuttgart in erwünshtem Wohlsein auf der Station Bickenbach eingetroffen. Dieselben wurden von dem Großher- zoge und der gesammten Großherzoglichen Familie am Bahnhofe daselbs empfangen und begaben ih alsdann die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nah dem Schlosse Hei- ligenberg bei Jugenheim. i

In der heutigen 15. Sizung der Zweiten Kammer

der Stände wurde zunächst die Berathung der Kreisordnung beendigt. Die Artikel 87 bis 94 (Kompetenz, Vorsiß, Verfahren des Provinzialrathes, Provinzialhaushalt, . Bildung des Pro- vinzialaus\hu}es) wurden in der Fassung des Entwurfs ange- nommen. Bei- Art. 88 wurde eine Verwahrüng der Abgg. Becker, Dumont und Schröder, 'nhaltlich deren für die Ver- waltung des Mainzer Universitätsfonds eine besondere Organi- sation geschaffen werden foll, vorbehalten." Bei Art. 90 wurden zwei Änträge des Abg. Dumont,“ wonach der Provinzialrath seinen Vorsißenden und dessen Stellvértreter, eventuell“ doch mindestens Letzteren, wählen ollte, während die Vorlage dem Provinzial - Direktor eventuell dessen Stellvertreter oder einem andern Kreisrath ‘den Vorsiß überträgt, abgelehnt. Art. 95 (Mitglieder des Provinzial-Aus\chuüsses) wurde mit einem Antrag des Ausschusses, wonach in jeden Provinzial-Aus\{huß au 4Ersaß- männer gewählt werden, ‘und einem Anutendement Dums3nt, wo- nach außer Geistlichen, Kirchendienern und Elementarlehrern au Angestellte des Kreises und der Provinz nicht in dem Pro- vinzial-Aus\{hu§ sigen sollen, Art. 96 (Ergänzung des Provinzial- Ausschusses) mit einem Antrag Goldmann , wonach die Hälfte der Mitglieder alle 3 Iahre auss\cheidet, angenommen; zu ersterem - Artitel fiel ein Aiendement Meß, iwonah die Regierung kein besonderes juristishes Mitglied in den Pro- vinzial-Aus\huß ernennen sollte, ebenso wie ein Amendement Welker auf Aus\{chluß aller aktiven Staatsdiener. Die Art. 97, 98, (Kompetenz des Provinzialaus\chu}ses), 99 und 100 (Vorsiß und Geschäftsleitung), fanden die Billigung der Kammer. Art. 101 (Anwesenheit der“ Mitglieder) wurde mit einem Antrag Schuchard, wonach die Zahl der Anwesenden niht blos 5, son- dern 7 betragen und die Einladung „rechtzeitig und \chriftlih“ erfolgen foll, angenommen. Die Art. 102 bis 115 über das Verfahren vor dem Provinzialaus\{husse, Art. 116 (Provinzial- fommissionen), 117 (Provinzialdirektor), 118 bis 122 (Dber- auffiht über Kreis- und Provinzialverwaltung), 123 126 (Ausführungsbestimmungen) wurden theils unverändert, theils mit unetheblihen Modifikationen angenommen ; Érwähnung verdient nur, daß in Art. 120 die Bestimmung, wonach Beschlüsse eines Kreistages oder Provinzialrathes, ‘welche das „Staatswohl“ verlezen, von dem ‘Kreisräth résp. Provin- zialdirektor zu beanstanden und dem Ministerium des “Innern zur Entscheidung vorzulegen sind, einstimmig gestrihen wurde. Endlich fand noch ein Antrag des Abg. Schuchard- Aitnahme, wonach bei allen Fristberehnungen der Tag der insinuirten Ver- fügung niht mitzurehnen ift.

Die Kammer wendete fih hierauf zur Berathung des Ent- wurfs einer Städteordnung, deren zehn érste ‘Artifel erledigt wurden. Die Art. 1 (Voraussezung der Geltung:* bestimmte Seelenzahl der Gemeinde), 2 und 3 (Berehnung dieser Zahl), 4 (Gemarfung), 5 (Bildung, Umgestaltung und Aufhebung der Stadtgemeinde), 7 (Stadtgemeinde im weiteren Sinne), 8 (Stadt- gemeinde ‘im engeren Sinne) und 10 (Vertretung der :Stadt-

Zeitung „Deutsche Post“ Kenntniß genommen hat, nur zwei

Kriegervereine hierselb geshenften Vereinsfahne ftatt. Vo =

gemeinde) werden fast'unverändert I Art. 9, w9- nah die statutarishen Anordnungen Genehmigung der Stadt-

Diskussion über diese Angelegenheit einzutreten.

- nungen

verordnetenversammlung und des Bürgermeisters (außer Zu- stimmung des Ministeriums des Innern) erforderlih sein follte, wurde in der Fassung des Ausschusses, wonach die Genehmigung des Bürgermcisters enthält, angenommen; die Frage, ob au éin Magistrat zuzustimmen habe, wurde noch nicht entschieden.

Sachsen - Weimar-Eisenah. Weimar, 24. Juni. Der Geburtstag des Großherzogs ist heute, da die Groß- herzogliche Familie in Weimar nicht anwesend is, ohne die sonst üblichen Empfänge begangen worden. In Dornburg findet heute Abend eine Aufführung des Goethe'schen Singspieles „Er- win und Elmire“, von der Herzogin Anna Amalia in Musik geseßt, durch Mitglieder des Großherzoglichen Hoftheaters statt.

Desterreich - Ungarn. Wien, 23. Juni. Der Erz- herzog Kronprinz Rudolf wird zu Ende dieses Monats nach Klagenfurt abreisen und in Graz drei Tage verweilen.

« Nach der Enthüllungsfeier des Maria Theresia-Monumentes in „ersterer Stadt is ein größerer Ausflug nah e he Di U. \. w.

in Ausficht genommen. Se. Kaiserliche Hoheit hat die Einla- dung zu dem ihm zu Ehren am 4., 5. und 6. Juli zu Klagen- furt veranstalteten ‘Festschießen angenommen und den Besuch der Schießstätte zugesagt.

__ Pesth, 23. Juni. Sicherem Vernehmen nah wird die Re- gierung nah der Budgetdebatte, deren Schluß Donnerstag oder Freitag erwartet wird, keine Vorlage mehr einbringen, \on- dérn den Reichstag sofort vertagen.

24. Juni. (W. T. B.) Auf eine Interpellation wegen der dur den Bischof von Rosenau vorgenommenen Veröffent- lihung des Unfehlbarkeitsdogmas erwiderte der Kultus-Minister Trefort in der heutigen Sitzung des Unterhauses, der Bi- {of habe 200 Exemplare des vatikanishen Dekrets in seiner Diôzese vertheilen lassen und die Regierung ihm unter Hinweis auf die Ungesetlichkeit dieses Verfahrens deshalb ihre Mißbilli- gung ausgesprochen. Der Interpellant erklärte sich dur diese Antwort nicht zufriedengestellt und beantragte, in eine förmliche l Der Antrag wurde mit 83 gegen 71 Stimmen angenommen und die Bera- thung auf Sonnabend anberaumt.

Velgien. Brüssel, 24. Juni. (W. T. B.) Die De- putirtenkammer hat den Geseßentwurf über die öffentlichen Arbeiten nebst den von einigen Mitgliedern gestellten Amende- ments, wonach der von der Regierung verlangte Kredit noh er- höht wird, angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 23. Juni. Heute findet zu Ehren des Schahs von Persien auf der Rhede von Spithead die große Flottenrevue über 14 Panzer- fregatten, 7 Thurmschiffe, 14 Kanonenboote u. \. w. statt. Für den Abend if ein unter der Leitung des Prinzen von Wales stehendes Fest in der Alkert-Halle angeseßt.

Der Großfürst-Thronfolger von Rußland und dessen Gemahlin, Prinzessin Dagmar, statteten am Sonnabend in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales der Königin auf Windsor einen Besuh ab. Prinz Leopold empfing die Kaiserlichen Gäste auf der Station, woselbst ein Bataillon Gardetruppen als Ehrenwache aufgestellt war. Der russische Botschafter am Hofe von St. James, Graf Brun- now, stellte Ihre Kaiserlihe Hoheiten der Königin vor. Nach eingenommenem Dejeuner kehrten dieselben nah London zurü.

Graf Münster is am Sonnabend mit Familié von Berlin hier eingetroffen.

__ Frankreich. Paris, 283. Juni. Die Regierung wird einen Geseßentwurf einreihen, um die Ernennung der Maires aus den Gemeinderäthen dur die Regierung zu verlangen.

Als Termin der Kammervertagung gilt der 20. Ms s

Zwischen dem 3. und 5. Juli erwartet die persische Ge- sandtschaft ierselbft den Schah. Man trifft große obere tungen. Auf seinen ausdrücklihen Wunsh wird ihm das ganze diplomatische Corps vorgestellt werden.

Der Abgeordnete Vicomte de Treveneuc, dessen Tod angezeigt wird, war ein ehemaliger Dragoner-Offizier und wäh- rend der Belagerung Adjutant der Generale Trochu und Leflô. Er gehörte zur Rechten. Durch seinen Tod ist die Zahl der vakanten Sigße in der Nationalversammlung auf zehn gestiegen.

Versailles, / 24. Juni. (W. T. B.) Die National- versammlung berathschlagte heute, über die Interpellation des Deputirten Le Royer wegen dex Verordnung des Präfekten des Rbone-Departements, daß die Civilbegräbnisse nur am frühen Morgen {stattfinden sollen. + Le Royer und die Linke richteten heftige Angriffe gegen den Erlaß des Präfekten, welchen sie als ein ungeseßlihes Attentat gegen die Gewissensfreiheit. charakte- risirten. Der Minister des Innern, Beulé, beantwortete die Interpellation und erklärte, daß die Verfügung nur dur die besonderen Verhältnisse in Lyon ‘nothwendig gewor- den sei: an allen anderen Orten seien die Civilbegräbnisse ohne jede - Beschränkung gestattet. Dort werde die Mehr- zahl der bürgerlichen Beerdigungen von- der Gesellszaft der Freidenker veranstaliet und gewinne durch. di: revolutionâre Pro- Pes, wozu Ddiese:ben benußt und dur die Pression, welche ur sie ausgeübt werde, cinen aufrührerishen Charakter. Man habe sogar Leichen gekauft, um sie \o zu begraben und selbst Kinder, welche die Sterbesakramente empfangen hätten, ohne Be- gle.tung von Geistlihen beerdigt. “Der Minister \prach sich darauf im Allgemeinen gegen die materialistishen Döoktrinen aus und exklärte \cheßlich, der Präfekt habe solhen Unord- l entgegentreten müssen. Die Rede Beulé's wurde mit lebhaftem Beifall von der Versammlung aufge- nommen. Der Kriegs-Minister trat ebenfalls für die an-

"gefochtene Verfügung ein und konstatirte, daß die Truppen

den Civilbegräbnissen keinesfalls asfistiren dürften. Nach einér

Entgegnung des Deputirten Pressensé auf die Erklärungen der eg

erung, gelangte folgende Tagesordnung, mit der sih die ley- tere einverstanden erklärte, mit 422 gegen 261 Stimmen zur Annahme: „Die Nationalversammlung erklärt, daß die Grund- sätze der Gewissensfreiheit und des Rechts der freien Religions- ausübung, welche immer von ihr anerkannt und respektirt werden, gegenwärtig niht in Frage stehen, eignet sich die von der Re- gierung entwickelten Ansichten an und geht zur Tagesordnung Über.“ Vom linken Centrum war eine Tagesordnung einge- bracht, in welcher eine Mißbilligung der Verfügung als einer Verlezung der: Gewissensfreiheit ausgesprohen wurde.

Das „Journal des Débats“ theilt den Wortlaut der sieben Artikel mit, über welhe die Kommission für De- centralisation s{lüssig geworden is, Der wesentliche In- hast dieser fieben Artikel ist folgender :

Art. Vom: für die Gemeindewahlen von einer Kommission anzufertigen, welche aus dem Maire, einem von den- Präfekten zu bezeichnenden Vertreter der Verwaltung urd cinem von dem Gemeinderath zu wählenden Vertreter bestehen soll.

Art. 2. Diese Listen sind in dem Sekretariat der Mairie ôsffentlih aufzulegen. Anträge af Einschreibung oder Streichung müssen binnen zwänzig Tagen eingereiht werden und-sind dann vou den nah Art. 1 eingeseßten Kommisfiónen zu prüfen,

_ Art. 3. Die Appellation von den Entscheidungen dieser Kom- mission geht an den Friedensrichter des Kantons.

Art. 4, Der Wähler, welchen die gedahten Kommissionen von Amtswegen gestrichen haben oder gegen dessen Eintragung ein Protest vorliegt, wird hiervon kostenfrei durch dea Maire in Kenntniß geseßt und kann feine Bemerkungen vorbringen.

Art. 5. Die Wählerliste für die Gemeindewahlen soll alle fran- zöfischen Bürger umfassen, welche sich im Vollgenuß ihrer bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte befinden, mindestens fünfundzwanzig Jahre alt find und 1) dem Rkrutirungsgeseß in der Gemeinde genügt und in derselben ihren Wohnsiß behalten oder seit mindestens sech8 Monaten wieder aufgeshlagen haben ; 2) welche zwar nicht dem Rekrutirungsgeseß in der Gemeinde genügt haben aber seit einem Jahre in die Rolle einer der vier direkten Steuern oder in die Rolle für Naturalleistungen eingeschrieben sir.d; 3) welche, ohne in eine dieser Kategorien zu fallen, einen dreijährigen Wohnsiß in der Gemeinde nachweijen können; 4) welche auf Grund des Art. 2 des Friedensvertrags vom 10 August 1871 für die fran- zösische ?¿ationalität optirt und erklärt haben, daß sie ihren Wohnsiß in’ der betreffenden Gerheinde nehmen; 5) welche pflichtgemäß, fei es als Geistliche eines vom Staate anerkannten Befkenntnisses, oder als Staatsbeamte ihren Wohnsiß in der Gemeinde haben.

__ Art. 6. Die im §. 2 des vorigen Artikels bezeichneten Wähler fönnen an den Gemeindewahlen in allen Gemeinden Theil nehmen, wo fie in eine Steuerrolle eingeschrieben find.

_ Art. 7. Wer durch trügerische Erklärungen oder falshe Zeug- nisse seine Eintragung in eine Wählerliste ershlich oder zu er- \chleichen suchte, oder an einer solchen Erschleichung Theil nahm, wird mit Gefängniß voz sechs Tagen bis zu einem Jahr und mit einer Geldbuße von 50—500 Frs. bestraft; er kann ferner auf zwei Jahre seiner bürgerlichen Rechte verlustig erkärt werden.

Spanien. Telegraphische Nachrihten aus Bayonne vom 24. Juni melden: Der. General Nouvilas soll, wie gerüchtrweise verlautet, in einem Gefechte mit den Carlistenbanden unter Ollo, Lizarraga und Rodica in der Nähe von Pampeluna zum Gefangenen gemacht worden sein, eine Nachricht, die in den car- listish gesonnenen Ortschaften längs der Grenze mit den größten Freudenbezeugungen aufgenommen is. Auf den in Bayonne ankommenden Dampfern treffen täglih Fl üchtlin ge aus Spa- nien ein.

_ Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Juni. Die „Post oh Inrikes: Tidning“ vom 19. enthält über das Lootsenwesen im Sunde einen Artikel, welcher mit folgenden Worten \chließt:

„Da also auf der einen Seite das dänische Volk seit einer län- geren Zeit unzufrieden gewesen ist mit den unaufhörlichen Uebertretun- gen von schwedisher Seite desjenigen, was dasselbe für Dänemarks gutes Recht hielt, und auf der andern Seite infolge der neuesten Er- eignisse die Stimmung in Schweden den gleichen Charakter anzunehmen begann, so war es natürli, daß nicht nur die {wedische, sondern auch die dänische Regierung lebhaft “wünschen mußte, durch ein direktes Uebereinkommen einer Verschiedenheit in den Ansichten ein Ende zu machen, welche wegen der verschiedenen Deutung des Traktats natür- lih rechtmäßig nicht anders ‘als dur eine internationale Konferenz erledigt werden konnte. Daher haben die betreffenden Regierungen beichlossen, zum Besten der wichtigeren / Interessen, wclche sonst dar- unter leiden, könnten, einander |gegenfeitige Konzessionen zu machen ; und es ist wahrscheinlich, daß“ in einigen Tagen die Frage eine beiden Theilen genügende Lösung erhalten wird.“

Amerika. New-York, 24. Juni. (W. T. B) In Tennessee ist den von dort eingegangenen Nachrichten zufolge die Cholera im Abnehmen; in Nashvitle waren derselben am Montag 37 Personen erlegen.

Af:en. Nah aus Peking über London unter dem 24. Juni eingegangenen Nachrichten * bestätigt es fich, daß der Kaiser von China von jeßt an Vertreter auswärtiger Michte empfangen will.

Neichstags- Angelegenheiten.

Berlin, 25. Juni. In der gestrigen Sizung des Rei chs- tags erklärte der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats- Minister Delbrück, in der dritten Berathung des Entwurfs des Müngzgeseßes:

s E V reen et det Es E des vorliegenden Ge- eßes ist in der gestrigen Sißung dem §8, 2 ein Zu inzugefü welcher lautet: / B Huag »jnzugefügt, Die Vertheilung nämli des Restes der anderthalb Milliarden soll jedoch erst erfolgen, nachdem über ‘die Einziehung des Staatspapiergeides geseßliche Anordnung getroffen ist. * ___ Wenn ich den Herrn Antragsteller gestern rihtig verstanden habe, so hat er unter geseßliher Anordnung, von welchèx hier die Rede ist, diejenige verstanden, welche nah dem gestern von dem Hause in dritter Lesung ‘angenommenen Artikel 18 des Münzgesebes vorgeschen ist. Die verbündeten Regicrungen haben ihrerseits einen entschiedenen. Werth darauf zu legen, daß diefer Zusaß, wie? er gestern. beschlossen ist, in der dritten Lesung nicht aufrecht erhalten werde; fie müssen für sich die Freiheit ihrer Entschließung über die hier vorliegende wichtige Frage im vollen Maße in Anspruch nehmen, und würden lebhaft zu wünschen haben, daß nicht auch nur dem Anscheine nah durch eine Abstimmung, wie sie hier getroffen ist, die Meinung erweckt werden könne, als habe der Reichstag die Freiheit dieser ihrer Entschließung durch den hier gestellten, an eine Geldvertheilung geknüpften Vor- behalt beeinträchtigt. Jch glaube, meine von Ihnen, welche gestern für diesen Zusaß gestimmt haben, heute in der Lage sein werden, das für nicht mehr érförderlich zu erachten, wenn ih, wie ih dies hiermit thue, mitthèile, ‘daß zwär eine endgiltige Ab- stimmung über das Münzgeseß im Bundesrathe noch niht* hat er- folgen können, weil ein Theil der Bevollmächtigtén zuni Bundesrathe mit Instruktion von ihren Régierungen nöch nicht versehen ‘waren, daß ‘aber bei Besprechung der Sache ‘und Mittheilung dex für einen Theil dex Bevollmächtigten schon vorhandenen Junstruktionen konstatirt worden ist, daß bei der definitiven Abstimmung dié Mäjorität für däs Münzgeseß außer Zweifel steht. Ih bitte, Unter dibjen Umständen den Zusaß, wie er gestern beschlossen worden ist, bei der“ dritten Lesung nicht aufrecht zu“ erhalten.

_ In der dritten Berathung des Gesehentwurfs, betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs, nahm der Staats-Mi-- nister Delbrü ck nah dem Abg. Frhxn. von

Meine Hérren! enm ich über die zahlreichen, hier vorliegenden Amendements einigé Aeußerungen mix erläube, so" kann "ih mich zu- nächst in Beziehüng auf das Amendement, welches von: dem Herrn Abgeordneten * für Sensburg ‘tünd seinen Freunden ‘eingebracht ist, sehr" kurz faffen, Diefés' Amendement" réprobuzirt,itn Großenund Ganzen gesprochen, die Vorlägé’ dér ‘verbündèten Regterungen, undi! kann es

daher meinérseïts

Ihnen ‘nux zurAnnahme empfehlen. Wenn ich nun daneben auch auf alle die Amendements eingehé, die zu! ven Beschlüssen.

„ten ist: in jeder Gemeinde eine Wählerlist &

erren, daß auch diejenigen

overbeck ‘das Wort t: |?

é‘n zweiter Lesung gestellt find, so thue ih das nit blos, indem ich eine formelle Verpflichtung gegen das Haus erfülle, sondern weil ich die eben von dein Herrn Abgeordneten für Sensburg ausgesprochene Anficht meinerseits vollkommen theile, daß es nicht rihtig sein würde, eine Réeformmaßregel deshalb“ zu verwerfen, weil man fie nit in ihrer vollen Reinheit, in der man sie wünscht, erreichen kann. Jh glaube nicht, daß die verbündeten Regierungen in der Lage sein würden, einem Gesebe, welches der Reichstag beschlossen hat, auch wenn es von ihrer Vorlage abweicht, wenn « es aber gleichzeitig doch einen entschiedenen Schritt im Sinne ihrer Vorlage thut, abzulehnen. Wenn ich hier- nah auf die einzelnen Abänderungsvorschläge eingehe, und zunächst mich an die halte, die von dem Herrn Abgeordneten für Lauenburg gestellt sind, so bin ich der Meinung, daß der erste seiner Anträge, auf Nr. 230 nämlich zu den zollfreien Artifelu hinzuzufügen: „Dampfmaschinen- und Dampfkessel zur Verwendung beimSchiffsbau“, in der That nicht nöthig ist. Nach dem Regulativ, welches erlassen ist über die Behandlung der Schiffsbaumaterialien, ein Regulativ, welches mit den bezüglichen Verträgen vom Zollparlamente seinerzeit genchmigt worden ist, nah diesem Regulativ sind die verbündeten Regierungen vollkommen be- fugt, auch Dampfmaschinen und Dampfkessel für den Schiffsbau zoll- frei einzulassen. Der Verwendungsnachweis ist bei diesen Gegenstän- den ganz außerordentlich leiht zu führen; und ih habe nicht ‘den leisesten Zweifel, n die verbündeten Regierungen aus der von dem Hause beschlossenen Zollbefreiung der See- und Flußschiffe, einshließ- lih der in diesen Schiffen befindlichen Maschinen und Kessel, es als nothwendige Konsequenz anselen werden für die Dampfmaschinen und Dampfkessel, welche für Schiffe eingehen, welche auf inländischen Werften gebaut werden, die ZolUfreiheit zuzulassen. Jh möchte bei dieser Lage der Sache es empfehlen, das Amendement des Herrn Abgeordneten für Lauenburg nicht anzunehmen, weil es aus dem einmal feststehenden Systeme fällt. Durch das Regulativ find, wie gesagt, die verbündeten Regierungen ermächtigt, dergleichen Gegenstände, wenn ihre Verwendung für den Schiffsbau nahweisbar ist, und das ist bei Dampfmaschinen und Kesseln natürlich der Fall, zollfrei einzulassen. Wenn nun in Beziehung auf ein einzelnes Objekt, nämlich. auf die Maschinen und Kessel, diese den Regierungen im All- gemeinen zustehende Fakultät firirt wird durch das Geseß, so entsteht dadurch eine formelle Jukongruenz für die ganze Materie. Nur aus dem Grunde, nicht weil ih gegen die Sache etwas habe, möchte ih Sie bitten, dem Amendement nicht zuzustimmen.

Dieselbe Bitte muß ich an Sie richten in Bezug auf den zweiten Antrag des Herr Abgeordneten für Lauenburg, welcher dahin geht, hinter dem Worte „Luppeneisen“ die Worte „noch Schlacken enthal- tend“ zu streichen. Meine Herren, soweit mir die Eisentechnik be- kannt ist, kann man unter Luppeneisen nur so!ches Eisen verstehen, welches 10ch S{lacken enthält. Es könnte hiernah seinen, als sei der Zusaß überflüssig; indessen, meine Herren, ih glaube nicht zu irren, - wenn ih behaupte, daß diese Definition von Luppeneisen, die ich eben gegeben habe, nicht jo absolut zweifellos ist, daß man nicht auch etwas anderes darunter verstehen könnte, und ih sche in dieser Hinzufügung der Worte „noch Schlacken enthaltend“, nihts weiter als eine Legal definition, und zwar eine Legaldefinition, auf deren Auf- rehthaltung im Interesse der Klarheit und Sicherheit bei der Zoll- abfertigung Werth gelegt werden muß. Jh möchte also bitten, diese Worte beizubehalten.

- Der dritte Antrag des Herrn Abgeordnet-n für Lauenburg deckt fich mit dem ersten Antrage des Herrn Abgeordneten für Sagaz auf Nr. 221; er bezweckt, die Omisfion, die unabsichtlicher Weise in den Beschlüssen der zweiten Lesung den feinen Eisen- und Stahldraht ge- troffen hat, zu beseitigen. /

Der vierte Antrag ist eine einfache Berichtigung.

Den füuften Antrag, welcher sih ebenfalls deck mit dem zweiten Antrage des Abgeordneten für Sagan, möchte ih Jhnen eventuell auch dringend zur Annahme empfehlen. Jch halte es für durchaus fonsequent und richtig und der Sachlage entîprechend, wenn füx die in sohohem Grade in Deutschlandentwickelte Mäschinenfäbrikation nicht noch ein kleines Schußzöllchen von 25 Sgr. pro Ctr. aufrecht erhalten wird. Ich halte es für durchaus ‘1ihtig und konsequent, und wenn ih das viel angefochtene Wort „Kompromiß“ gebrauchen soll auch im Sinne des Kompromisses liegend, wenn man denjenigen Zollsaß er- hebt, welcher für das Materialeisen zu zahlen ist, und das find 10 Sgr. Diese 25 Sgr. sind wirkli ein Schußzoll, dessen unsere Maschinen- Sa ae Me L

s bleibt nur noch übrig das Amendement des Herrn Abgeord- nten für Neustadt ‘auf Nr. 228 der Drucksachen, welches sich a das Weißblech bezieht. Jch würde gegen dieses Amendement einen Wider- spruch nicht erheben können, weil es für das Weißblech die Vorlage der verbündeten Regierungen wiederherstellt.

Nach dem Abg. Gerstner, welcher bedauerte, daß in der Vorlage das neue Maß- und Gewichtssystem noch d hi zur Anwendung gekommen sei, erklärte der Staats-Minister Delbrü ck:

Meine Her en! Die Ihnen jeßt gemachte Vorlage: ist eine No- velle zum bestehenden Zolltarif. Der bestehende Zolltarif enthält nun wie Ihnen bekannt ist, den Centner und in Einzelheiten ; auch das älte preußisce Maß, und es würde in den bestehenden Zolltarif eine wahre Konfusion hineingekommen sein, wenn für das hier vorliegende Geseß das Kilogramm als Einheit angenommen wäre. Bei einer ohnehin in nicht langer Zeit nothwendig werdenden anderweiten Ge- sammtredaktion des Tarifs wird die von dem Herrn Vorredner- ange- regte Frage von Seiten der verbündeten Regierungen zur Ecwägung und zur Entscheidung gebracht werden,

In der Spezial-Diskusfion gab der Staats-Minister Delbrü ck folgende Erklärungen ab: f

Meine Herren! Jch ergreife nur das Wort, weil ich allerdings dem Herrn Abgeordneten für Harburg zugebe, daß ih den Antrag der mir heute Morgen zugegangen war, in * feiner ganzen Tragweite --niht_— überfehen hatte und in Folge dessen bei meiner ersten Erklärung über diesen Antrag mich_ nicht voll- ständig ausgesprochen habe. Ic will niht wiederholen, was ih bei der Gelegenheit gesägt habe in Bezug auf die Dampfmaschinen und die Dampfkessel, welche für Seeschiffe bestimmt sind. „J halte aufrecht, was ich - gesagt habe. Wenn nun aber der Antrag. - ferner will, daß Dampfmaschinen und Keffel für Flußschiffe «auch frei sein sollen, jo muß ih mich allerdings gegen diesen Antrag erklären und zwar nicht deshab, weil ih ihn für überflüssig halte, Fondern weil ih ihn für unrichtig halte. Das: Haus. hat in der zweiten Lesung beschlossen, See- und Flußschiffe vom Auslande incl. Kessel. und Ma- schinÞn zollfrei: zu. lassen. Sh habe ‘diesen Beschkuß nicht füx einen glücklichen gehalten; indessen ist er einmal gefaßt, ‘ih, will, ihn jeßt nicht anfechten. Es zeigt aber - jeßt“ gerade der auf diese, Dampf- e E s für Sluß [chiffe welchen ‘Konsequenzen man - kommt, wenn man ohne zgründ- lihe ‘Erörterung Beschlüsse faßt. - Die Sache liegt a ein fee auf | inländischen“ Werfteu - gebaute Flußschiff, sei es Dampf- chiff, oder nicht, ‘enthält eine erhebliche; Anzahl von) Eijenthei- len, Für! diese Eisentheile“ ist auch nah- dem Systeme, „wie es durch den eben {erwähnten Antrag stattfinden soll, Zoll- zu; entrichten. Ist dieses Fluß\chiff, wie es. bekanntlich sehr, - häufig, vorkommt, eisern so ist von den eisernen Theilen, Blechen und-Platten, aus denen das Schi besteht, Zoll zu bezahlen. Das ist ganz; in der Ordnung, Nun auf,einmal soll, während für sämmtliche Materialien, -die der inländijhe Schiffbau braucht, Zoll zu bezahlen ‘ist, ausnahmsweise für Dampfmaschinen ‘und ‘Kessel Zoll uicht bezahlt, werden. Da kann- man uicht. einwenden, daß gerade füy Maschinen: und Kessel - der Zoll so; besonders hoch ist. Das' ift-er/ nicht. Man kann,’ glaube ih, auch nit cinmwenden, daß es cin besonders praktischer Fall ist. J glaube, die Sachlage ist gerade / umgekehrt. ‘Soweit ih die Verhältnisse des ¡inländischen

bezügliche Antrag, zu

Sthiffbaues für--Flußschiffe kenne, wird-, es: den Interessenten , darauf

Fehr wenig antomméèn, ob sie den Kessel; und Maschinen aus „dem Aus- lande frei beziehen fônnen, - die machen sie, selber, , dagegen; wilirde es ihnen, “ylaube ich, ; darauf fehr ankommen, ob fie das: Blech zollfrei

aus: dem Auslande ‘beziehen können, denn -das machen sie: nicht selbst. Durch den Antrag in seiner Ausdehnung auf die, Suite, | wie