1873 / 150 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

am 17. April von einem Erdbeben heimgesucht. Kohlenfelder wurden in zwei Orten in Ama entdeckt. Große Feuers- brünste gehören seit Kurzem zur Tagesordnung. Am 24. März brach in Hakodate ein großes Feuer aus, welhes ungefähr ein ‘Viertel der Eingeborenenstadt zerstörte und wobei \echs Menschenleben verloren gingen. Am Abend des 29. März brah in Osaka ein Feuer aus, das bald den Versuchen der eingeborenen Feuerwehr, desselben Herr zu werden, troßte, und einen großen Flächenraum einäscherte. In Yokohama brach in der Naht des 22. März im Eingeborenen- viertel ein Feuer aus, das nah vierstündiger Dauer 1509 Häuser einäscherte, wodurh 5672 Männer, Frauen und Kinder obdalos gemacht und an den Bettelstab gebraht wurden Und das, wie man glaubt, den Verlust von 26 Menschenleben ver-

ursachte.

Nr. 45 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs-Post- verwaltung" Lat] folgenden Inhalt: Geueral-Verfügungen: vom 20. Juni 1873. Dies vom 17. Mai d. J., betreffend einige Abände- rungen des Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871. Vom 21. Juni 1873. Aversioni- rung von Porto- und Gebührenbeträgen.|z

Kunst und Wissenschaft.

Berlin, 27. Juni. Am Mittwoch wurde auf dem Jerusa- lemer Kirchhofe hierselbst für den verstorbenen Piauisten Karl Tausig ein mit dem Marmor-Relief-Bild des Verstorbenen geziertes Grabmal feierlich enthüllt. °

Breslau, 25. Juni. Ein \chlesi\{ches Provinzial-Komite für das vrojektirte Liebig-Denkmal hat sfih heute konstituirt und den Ober-Bürgermeister v. Forckenbeck zum Vorsißenden, den Pro- fessor Dr. Poleck zu dessen Stellvertreter erwählt. Der in der kfousti- tuirenden Versammlung berathene und Den Aufruf an die Be wohner der Provinz, fich an der Sammlung für das nach Ueberein- funft des internationalen Denkmal-Komites in München zu errich- tende Monument für Justus von Liebig zu betheiligen, wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Das von dem Verein für Uhlands Denkmal gestiftete eherne Standbild Ludwig Uhlands wird am 14. Juli d. J. in Tü- bingen feierlichst enthüllt werden.

Weimar, 26. Juni. Der Afrikareisende Gerhardt Rohlfs hat, wie die „Weimarische Zeitung“ mittheilt, Nachrichten aus Kuka

Die wichtigsten Bodenarten fürkdie Zuckerproduktion im Deutschen Reiche.

Der bedeuteude Zuckergehalt der Runkelrübe ift zu Berlin 1747 dur den Apotheker Marggraf zuerst nachgewiesen.

Die erste Fabrik zur Gewinnung von Rübenzucker entstand auf deutshem Boten 50 Jahre später, angelegt auf Veranlassung des Königs von Preußen auf dem schlesischen Gute Cunern (Kreis Wohlau, Regierungsbezirk Breslau) durch Achard aus Berlin, Direktor der physikalischen Klasse der Akademie der Wissenschaften.

Nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten in deutschen und aus- ländischen Fabriken hat die Rübenzuckerfabrikation in der neueren Zeit derart zugenómmen, daß der Kolonialzucker in einem großen Theile Europas vom Markte verdrängt ist, und die Kultur der Zuckerrübe fonkurrirt mit der des Zuckerrohrs.

Die Rübenzuckerindustrie ist für den Ackerbau und die Landwirth- saft der Rübengegenden von sehr günstigem Erfolge gewesen, indem man Naturwisseushaft und Technik in der vollen Ausdehnung ihrer neueren Entwicklung in Anspruch nehmen mußte, um die vielen vor- handenen Schwierigkeiten zu beseitigen, und in den“ verschiedensten Ländern und Provinzen, vom Elsaß bis nach Posen und Provinz Preußen, von Rom bis nach Dänemark und dem südlichen Schweden, vom Kaukasus bis nach England sucht man deshalb die Vortheile dieser Industrie sih anzueignen. : ;

Die deutsche Entdeckung hat Europa cinen großen Theil des Tributs erspart, mit welchem dieser Erdtheil den Tropen verpflichtet war.

Wie bei aller Vegetation, fo sind auch für den Anbau der Zucker- rübe die klimatischen Verhaltnisse in erster Linie entsheidend, nament- lich der Wechsel von Regen und Sonnenschein, die Länge der Vega- tationsperiode und die Höhe der Temperatur während derselben.

Die klimatischen Verhältnisse ändern sih jedo bei wenig wechseln- dem Niveau nur allmählich und in ganzen Provinzen verhältnißmäßig wenig und die athmosphärishe Luft hat für die Ernährung der

frage aus derselben in der Zusammenseßung einen hohen Grad von

onstanz.

Eine solche Ucbereinstimmung zeigen die nach Zusammenseßung und Lagerung vielfah wechselnden Bodengrundlagen nicht und gegen- über den flimatischen erin Hen sind dieselben deshalb weit mehr zu beachten, wenn es sich um Ausdehnung der Rübenzuckerfabrikation von den Rübendistrikten in benachbarte oder nicht zu weit entlegene Gegenden handelt, i

Die geologischen Grundlagen sind in der Bodenfrage mehr zu berüdcksfihtigen, als es meist geschehen ist, und man hat den Untergrund bis zu größerer Tiefe ins Auge zu fassen.

Die Frage nah dem Vorhandensein oder Fehlen der nothwendigen Pflanzennährstoffe verdient bei der Bodenprüfung große Beachtung, sie darf aber nicht einseitig bevorzugt werden.

Das Bodenprofil, welches :

1) den Gesammtbestand von Ackerkrume und den verschiedenen Untergrundschichten bis zu einiger Tiefe,

2) die Lagerung,

3) die Mächtigkeit derselben, : /

4) den Grundwasserstand, wo es nöthig ist, andeutet, fi für den Zuerrübenbau und die Fruchtbarkeit überhaupt von entscheidender Wichtigkeit. Diese Verhältnisse sind deshalb nah einer beson- deren Profilirungs-Methode angedeutet und die einzelnen ugehörigen Proben von Ackerkrume und Untergrund für id ausgestellt. | l :

Unter den geognostischen Formationen liefert das Diluvium im Deutschen Reiche den meisten Zucker. / 1 /

_ Der milde, durchlassende, vollständig oxydirte und großentheils [ößartige Diluviallehm und Diluvialmergel is in den wichtigsten Distrikten der deutschen Zuckerproduktion, in der preußischen Provinz Sachsen, in den Herzogthümern Anhalt und Braunschweig, großentheils au in der preußishen Provinz Schlesien und am Rhein die Haupt- grundlage des dortigen Rübenbaues. Zunehmender Thongehalt bei größerer Mächtigkeit, Unterlagerung von sehr feinkörnigem, thonigem Sand statt des mittelkörnigen Diluvialsandes vermehren die Undurh- lässigkeit und Wasseranhäufung und find deshalb für die Erwärmung des Untergrundes nachtheilig. 5

Die Oberkrume in den genanxten diluvialen Distrikten ift zum Theil Schwarzerde, zum Theil „weißer" Boden,- wie er in Schlesien im Gegensaß zu dem dunklen Boden bezeichnet wird, und 4p in beiden find die mannigfaltigsten Uebergänge, unier Abnahme und Zu- nahme des Humusgehalts, auch unter Zunahme des Sandgehalts beim Uebergange zur Decksandbildung. j

Als charafkteristi]che Schwarzerde hat Professor Orth aus Berlin in Wien die Oberkrume von Staßfurth, Gr. Alsleben, Schlanstedt, Breslau und Würwiß bei Koberwiß ausgestellt, als „weißen“ Boden diejenige von Canth (dicht bei Schosniß), von Thiede bei Wolfenbüttel und von Höningen bei Góln. Die oberen Bodenarten von Halle a. Saale, Friedeburg a. Saale, Gerlebock und Bietikow stehen der Schwarzerde, die Oberfrume von Hundisburg mehr dem fogenannten weißen Boden nahe.

Die „weißen“ Böden liefern in Schlesien gegenüber der oft an Grundnässe leidenden Schwarzerde daselbst eine qualitativ bessere

Zuckerrübe.

E Sf

am Tsadsee vom 17. Dezember 1872 erhalten, denen zufolge der For- schungsreisende Nachtigal nah Wadai abgereist war und im Laufe dieses Sommers in Bengasi oder in Aegypten zu erwarten sein dürfte.

Jena, 25. Juni. Der Geheime Hofrath, Professor Dr. Ge gen- baur hat einen Ruf an die Universitat Heidelberg erhalten und an- genommen. :

Landwirthschaft.

Die Generalversammung des Baltischen Vereins zur Förderung der Landwirthschaft wird vom 15. bis incl. 18. September zu Stralsund abgehalten werden. Mit derselben wird eine große Thierschau, sowie eine Geräthe-, Maschinen- und Produkten-Ausstellung verbunden sein.

Gewerbe und Handel.

Berlin. In die Direktion der Clentral-Bank fü- Industrie undHandel ist Herr L. Zuckermandl, zuleßt Direktor der Hannoverschen Bodenkreditbank, f 1 l vom Aufsichtsrathe gewählt worden. Derselbe wird seine Funktionen

Anfangs Juli übernehmen. Königsberg, 2. Juni. (W. T. B.) Die strikenden

Maurer be‘chlossen, die Arbeit wieder zu den früheren Lohnsäten aufzunehmen und ist der Strike damit als beendet anzusehen.

Stralsund, 23. Juni. Auf den am 13. und 14. d. Mts. hier abgehaltenen Wollmarkt sind 6764 Ctr. Wolle gebracht und au sämmtlich verkauft worden. Das größte Quantum ist zu 61 bis 685 Thlr. pro Centner verkauft. Der höchste Preis war 70 Thlr., der niedrigste 55 bis 60 Thlr. Das Schurgewicht war reichlicher als das im verflossenen Jahre.

Wismar, 24. Juni. Die Zufuhren zum biesigen Wollmarkt betrugen 2500 Centner, welche bei flottem Geschäft 60—74 Thlr. er- zielten. Nur 16 Posten blieben unverkauft. Die Wäsche war meistens gut.

Güstrow, 24. Juni. Der hiesige Wollmarkt begann: gestern Morgen. Das -zu Markt gebrahte Quantum betrug 14,000 Etr., über 2000 Ctr mehr als im vorigen Jahre. Die Preife stellten fs je nah der Güte und Wäsche der Wollen verschieden, von 67—69 Thlr. kür weniger gut gewascheue Posten, von 70—74 Thlr für den bei Weitem größten Theil des Quantums, von 75—78 Thlr für einzelne hochfeine Posten mit jchönen Wäschen. Als Durchschnittspreis kann 71 Thlr. in diesem Jahre mit Sicherheit angenommen werden.

Paris, 26. Juni. Va T. B.) Dem heutigen Bankausweis ufolge sind der Westbahn 30 Millionen gegen Obligationen vorge- ossen worden.

Aus dem Herzogthum Anhalt zeigt Gerlebock ein Profil für die qualitativ beste Zuckerrübe bei quantitativ geri' geren Erträgen, Gr. Alsleben ein Profil für die quantitativ höchsten Ernteerträge bei noch guter Qualität der Rüben. : i:

Der Boden von Bietikow bei Prenzlau repräsentirt den ucker- märkischen Boden, wie er sih von da nördlich und östlich nah Pom- mern hin verbreitet und bereits mitten in der Region der nordischen Geschiebe liegt. ;

Die Bodenarten des Geschiebelehms und Geschiebemergels werden in Norddeutschland jeßt mehrfach, ebenso in Schweden und Dänemark zur Produktion der Zückerrübe I gesucht und verdient ein aufmerksamer Vergleih mit den beschriebenen Bodengrundlagen günstiger Rübendistrikte die größte Beachtung, wenn die Rübenindustrie in sicherer, gut fundirter Pee weiter entwickelt und vor Mißgriffen

möglichst bewahrt werden fol Die ausgestellten pdenproben von Wien und Tagan- rog zeigen den hohen Grad von Vergleichbarkeit zwischen den in Oesterreich-Ungarn und in Rußland sehr verbreiteten Diluvial- bildungen und den besprochenen Bodenarten aus dem Deutschen Reiche. Der Boden von Taganrog mit seiner Schwarzerde und dem löß- artigen Diluvialnergel darunter i manchem Boden aus der

PreN I Ga Provinz Sachsen und aus Schlefien zum Verwechseln

ähnlich.

Die Diluvialböden liefern auch in Oesterreich - Ungarn einen sehr großen Theil, in Rußland fast sämmtlichen gewonnenen Rüben- zucker.

Unter den Bodenarten des Alluviums sind für die deutsche Zucker- produktion die reichen Bodenabsäße des Oderbruchs in der preußischen Provinz Brandenburg in erster Linie zu nennen. Die Rubenindustrie hat fich hier zusammenhängend ähnlih konzentrirt entwickelt, wie an manchen Stellen des Diluviums.

Der fruchtbare Oderbruchboden beweist, wie weit die Kult 1r der Zuckerxrübe einen stark eifenschüssigen und falkarmen Untergrund bei jehr reihen Bodengrundlagen verträgt. :

Der Grundwasserstand beansprucht bei diesen Niederungsböden eine besondere Beachtung und is im Niederod-rbru{ und Oberoder- bru verschieden. }

Felder mit zu hohem Grundwasserstand und solhe mit Schrind- stellen wechseln im Oderbruh nicht selten und benachtheiligen nach verschiedenen Richtungen die dortige Zuckerproduktion Der Zuder- rübenertrag ift quantitativ auf dem guten Oderbruhboden sehr hoch.

Der reiche humose Alluviallehm der Weichselniederung (Gr. Lich- tenau bei Dirschau, wird bis jeßt nur vereinzelt zur Zuckerrüuen- produktion benußt. Der Untergrund führt hier unter einem mächtigen humosen Lehmboden viel mittelkörnigen Alluvialfand.

Die Alluvialböden der kleineren deutshen Flußthäler werden, ihrer Ausdehnung entsprechend, in den Zuckerrübendistrikten, wie in der goldenen Aue, an der Saale, an der Kaßbach bei Liegniß und an vielen anderen Orten zum Zuckerrübenbau mit Erfolg verwendet. Der Bestand dieser Bodenarten ist schr verschieden und von den benachbar- ten Gebirgen abhängig, das Profil sehr wecselnd.

Megede ues durch hohen Kalkgehalt ist das Alluvium vom Oberrhein, Rheinfelder Hof bei Gr. Gerau und Kirschgartshausen bei Mannheim). Die Ackerkrume ist ein strenger, gebundener Tqon- boden, der durch Verwitterung den Kalk größtentheils verloren hat. Im Untergrunde ist ein kalkreicher Alluvialmergel und darunter ein falkhaltiger bis falfreiher mittelförniger Alluvialsand. Jm Boden des Rheinfelder Hof steht das Grundwasser in nassen Jahren sehr nahe der Oberkrume.

Der Alluvialboden von Kirschgartshausin liefert einen Theil der Rüben für die große Zuckerfabrik von Waghäusel im Großherzogthum Baden, während ein anderer Theil auf Dilüvialböden gebaut wird.

Der Boden vom Rheinfelder Hof hat 1872 versuchswelse Zutcker- rüben getragen, welche unter vielen andern Versuchsrüben den höchsten Zütergehalt hatten (Polarisation = 16,3 % ).

Außer den Bodenarten des Diluviums und Alluviums werden im Deutschen Reiche au die aus älteren Gesteinen hervorgegangenen sogenannten Verwitterungsböden LSRNOE zum Anbau der Zuer- rübe benußt, auch in den Zuckerindustrie- Bezirken des Diluviums da, wo das Diluviun auf dem älteren Gestein sich auskeilt, wie nicht selten in der Provinz Sachsen und im Herzogthum Braunschweig. Die sogenannten Verwitterungsböden haben häuftg den Nachtheil einer zu geringen Mächtigkeit und“ der tiefgründige, zum Rübenbau geeignete Boden e sih weniger ausgedehnt.

Die Beschaffenheit dieses Bodens ist uicht selten, namentlich auf Kalkstein, vorzüglich. Es ift aber {wer , hier ein bestimmtes Profil aufzustellen.

__ Der Boden und die geologische Grundlage is im Wesentlichen die Ursache, weshalb \ich die Zuckerrübenindustrie im Deutschen Reiche in einzelnen Gegenden mit vorzüglichem Erfolg entwickelt hat und sih von Jahr zu Jahr mehr ausdehnt, die klimatischen Verhältnisse, ob- wohl fie bei einer bedeutenden Breiten- und Längendiffereaz {hon fehr abweichend find, der verschiedene Preis des Grund und Bodens und der Arbeit, die Verschiedenheit des vorhandenen Kapitals, der Kredit- und N sind hierbei hei Weitem weniger entscheidend gewesen.

rüher Direktor der Oldenburgischen Landesbank,

Verkehrs-Anstalten.

Wien, 26. Juni. (W. T. B.) Die Aktionäre der Franz- Foseph-Bahn haben in ihrer heutigen Generalversammlung den Antrag des Verwaltungsrathes, die für dieselbe erfordertichen 4 Mil- lionen durch Emittirung von Aftien zu beschaffen, abgelehnt und be- \{chlossen, Obligationen auszugeben, welche im Wege der Submission und ohne Bezugsrecht für die Aktionäre begeben werden sollen.

Fiume, 24. Juni. Heute fand die Eröffnung der Bahnstrecke St. Peter-Fiume statt. -

Am 22. d. M. wurde von Helgoland aus das neue Tel e- graphenkabel nach dem Festlande gelegt. fp

Liverpool, 26. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer „Afrika von der Westafrika-Linie ist heute hier eingetroffen. (H

Lissabon, 26. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer „Arauc ania ist heute aus Rio de Janeiro hier eingetroffen.

Aus dem Wolff'\hen Telegraphen-Bureau.

Madrid, Donnerstag, 26. Iuni, Abends. Ueber die be- vorstehenden Veränderungen im Ministerium verlautet, daß Pi y Margall das Präsidium, Palanga das Ressort des Innern, Pascual Casas die Justiz, Gonzales das Ministerium des Han- dels und der öffentlichen Arbeiten, Tutan die Finanzen und Maï- sonnaoe das Auswärtige übernehmen werden. Die Mehrzahl der Minister gehört der Rehten an. Nach dem Entwurf, welchen die für Ausarbeitung einer Konstitution niedergeseßten Kommission vorlegen wird, soll an der Spige des Staats ein Präsident der Republik stehen, dem seinerseits das Recht beigelegt wird, einen Chef der exekutiven Gewalt (Minister-Präfidenten) zu ernennen, von dem die Ministerernennungen ausgehen sollen. Der Kongreß soll aus direkten Wahlen hervorgehen , während der Senat aus Repräsentanten der einzelnen Regionalversamm- lungen gebildet wird. Das Strafrecht wird für die ganze Re- publik dasselbe sein. Die beabsichtigte organische Eintheilung des gesammten Staatswesens stellt als untérste Einheit das Muni- zipium fe. Daran schließt fi h der Einzelstaat (Regionalstaat), die Gesammtheit der Munizipien und Einzelstaaten bilden den Nationalstaat. Unter der unmittelbaren Verwaltung des leßteren stehen die Armee, die Marine, die Landstraßen, das Post- und das Telegraphenwesen, sowie die Douane. Der Ent- wurf wird wahrscheinlich am Sonntage in der Kommission zur Lesung gelangen. Der Oberst Castanon hat Irurzun den Carlisten wieder abgenommeu.

Wie sehr die Zuckerrübenindustrie im Deutschen Reiche lofalisirt ist, zeigt eine Uebersicht über die verarbeitete Rübenm-nge aus dem Jahre 1866/67. Die Zahl der Zuckerfabrikeu betrug im Zollverein in diesem Jahre 296, die Menge der verarbeiteten Rüben 50,712,709 Centner und davon entfallen /

auf das Herzogthum Anhalt 6,425,076 Ctr. u E Braunschweig 4,162,100 i auf d:n preußischen Staat 5,278,085 y und zwar auf die Pet Sachsen 24,136,968 jy Brandenburg 83,119,657 ,y Schlesien 5,345,911 y

Nach den amtlichen Tabellen“ wurden versteuert in den Zollver- einsftaaten: i 1868/69 in Preußen inkl. der ein-

gerechneten Geviete . . R 1870/71 in Preußen inkl. der ein- gerechneten Gebiete. ... .. 1868/69 in Württemberg r S 1868/69 in Braunschweig 1870/71 , z 1868 69 in Bayern O rad A 1868/69 im Königreich Sachsen 1870/71 , N ' 1868/69 in Baden. L O 908,735 1B 28 nr Ce, dear 14 662,191 ,

Während also in Preußen inkl. Anholt, in Württemberg und Braunschweig die verarbeitete Rübenmenge stieg, so hat sie in Bayern und Baden abgenommen und im Königreih Sächsen ist die einzige Zuckerfabrik eingegangen. f j :

Der Aufschwung der deutschen Zuckerprodvktion steht in engster Verbindung mit der hohen Entwickelung der landwirthschaftlichen Kul- tur, welche häufig erst durch eine Reihe von Meliorationsarbeiten, genügende Entwässerung, normale und kräftige Düngung, durch bessere und hinreichend tiefe Bestellung und entsprehende Bearbeitung, durch eine gute Fruchtfolge u. dergl. beim Rübenbau erreicht werden konnte. Dies find die Ursachen, weshalb der Ackerbau durch die Zuckerrüben- Kultur in Verbindung mit höherem Betciebskapital gehoben worden ift und auch in anderen Lärdern und Provinzen gewinnen mußz, wo fir diese Industrie eine gesunde Grundlage vorhanden is oder ge- chaffen werden fann. , J ; :

Denn die intensive Landwirthschaft und eine rationelle Kultur find die Vorausseßung einer gewinnbringenden Zuckerrüben-Jndustrie.

Auf die Wichtigkeit einer genauen Untersuchung des Hauptfunda- ments der Zuckerrüben - Industrie aufmerksam zu machen und dadurch der Wissenschaft und Landeskultur zu dienen, das ist der Zweck, wes- halb der Professor Orth in Berlin zum ersten Male die Typen der zur Zuckerproduktion benußten Bodengrundlagen unter vielen * aus- gewählt und auf der Wiener Weltausstellung zusammengestellt hat.

in 256 Fabriken 42,803,998 Ctr.

, 265 53,165,916 1,137,975 1,398,584 4,463,310 5,243,830 379,750 263,310 63/280 Nichts

do m | ma Bn Pa Sn Q“

Bäderstatiftik, L | f Personen.

Aachen /bis:18 Sun, e O, TOSII Baden bei Wien bis 13. Juni... 2978 Burtscheid bis 18 Sun e O81 Carlábad 1018 n L e e RAS Erentziäch- bis 19 m L L! 2047 ETmen bis 18 Ani E S e e 697 Elster!bis: 17S R A Ta S PTIOL Ems: bis 14: Junt E 2451 Slinsvery bis: 13 Qu L ca d alta As 110 Gleichenberg bis 6. Zu «e «e 873 T bis LA, U. a iee (porte 61 T0 1838

1 P E aiha ard adet Lie OBA Kissingen bis 13. Juni. . . L a DI Marienbad in Böhmen bis 17 E S Neue S e S H

Genn S L 9 e 164

einens M8 1B Su T e 387 Soden bis: 15, Imi. c E C TIBE Warmen bis 16: Juni aro A S4 554 M N Den D821, V: ia a a dad r O I Wildbad-Gastein bis 10. Sumi .... 579

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Dru: 3H. Heiberg, Zwei Beilagen (einshließlich der Börsen-Beilage).

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

2 150.

Königreich Preufen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Uebernahme des- Betriebs der, der Hännover-Altenbckener Eisenbahngesellschaft konzessionirten Eisen- bahnen durch die Magdcburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft.

ir Wilhelm, von Gotte# Guaden König von Preußen 2c. __ Nachdem die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellshaft den Be- trieb der ihr fonzessionirten Eisenbahnstrecken nah Maß abe des an- liegenden Vertrages vom 16./17. Juni 1872 und des gleichfalls an- liegenden, am 3. November 1872 notariell vollzogenen Statut-Nach- trages auf die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft f über- tragen beschlossen hat, wollen Wir zu diesen Maßnahmen Unsere lan- desherrliche Zustimmung hierdurch ertheilen. 2s ; Dieser Erlaß ist durch die Amtsblätter des Domizils- beider be- eihneten Gesellshaftcea und derjenigen Bezirke, in denen die betref- aden Zweige der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft liegen, auf E der leßteren bekannt zu machen. Eine Anzeige diescs Er- lasses ist in die Geseß-Soammlung aufzunehmen. Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 14. Juni 1873. L. S. Wilhelm. Graf von Roon. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen. Dr. Falk. von Kameke. Dr. Achenbach.

Gesell\schafts- und Betriebsvertrag zwischen der Mag- deburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft einerseits und der Hannover-

__ Altenbekener Eisenbabngesellschaft andererseits.

____ Die beiden vorgenannten Gesellschaften, in der Absicht, der natür- lichen Uebereinstimmung ihrer Interessen auch einen vertragsmäßigen Ausdruck zu geben, und in eine dauernde und feste gegenseitige Ver- bindung zu treten, haben den nachfolgenden Vertrag mit einander ver- einbart und geschlossen. Í

_§. 1. Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft ver- pflichtet sih, nah und nach und zwar nach Maßgabe des fortschrei- tenden Baues und spätestens bis zur Vollendung des Baues der Löhne- Vienenburger Eisenbahn, Stammaktien und Stamm-Prioritätsaktien der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellshaft und zwar zu gleichen Beträgen bis zur Gesammtsumme von Thaler Acht Millionen Nom. zu erwerben und dauernd in dem Besiß derselben zu bleiben. rel Stammaktien und Stamm-Prioritätsafktien sollen zu diesem Behufe unter Mitwirkung der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft außer Cours geseßt und ohne Talons und Dividendenscheine bei der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft deponirt bleiben.

8. 2. Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft erhält für den Besiß von jeder Million der vorbezeihneten Stammaktien bezw. Stamm-Prioritätsaktien ein Stimmrecht = 1/4 det in der Generalversammlung vertretenen gesammten Stimmen, so n ihr nah vollem Erwerb der vorbezeichneten Acht Millionen Thaler Aktien ein Drittel der gesammten, in- der Generalversammlung vertretenen Stim- men zusteht. Jn denjenigen Fällen jedo, in welchen nach §. 32 und 37 des Statuts der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesell]schaft Be- \{lüsse nur dur eine ette an von zwei Dritteln der anwesenden und vertretenen Stimmen gefaßt werden können, steht der Magdeburg- E Eisenbahngesellschaft höchstens ein Viertel der in der

eneralversammlung vertretenen gesammten Stimmen auf Grund des vorbezeichneten Aktienbesißes zu.

Sollte das Aktienkapital der Hannover-Altenbekener Eisenbahn- gesellschaft demnächst erhöht werden, fo vermindert sich das Stimm- recht der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellsc(aft dem Verhält- nisse von 18,500,000 Thlr. zu 8,000,000 Thlr. N falls nicht die Magdeburg-Halberstädler Eisenbahngesellschaft ihren dauernden Aktienbesiß nach Maßgabe des Artikel 1 diesem Verhältniß gemäß áleichfalls erhöht. E

S. 3. Beide Gesellschaften räumen si gegenseitig das Recht ein, durch Deligirung von Mitgliedern der respektiven Verwaltungen an den auf die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft bezüglichen Verhandlungen der resp. Verwaltungsräthe und' Direktionen mit be- rathender Stimme theilzunehmen. i

9. 4. Mit der Dec etion dieses Vertrages überträgt die Han- nover-Altenbekener Gi}jenbahngesellschaft der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft den Betrieb ihrer gesammten, von thr E oder zukünftig bejessenen Eisenbahnen, ohne irgend welche Beschränkung und ohne sih cin Kündigungsrecht dieserhalb vorzubehalten, jedoch nur so lange, als die Magdeburg-Halkberstädter Eisenbahngesellschaft die von ihr nah §. 1 zu erwerbenden Stammaktien und Stamm-Prioritäts- Aktien in vollem Betrage von Acht Millionen besißt.

Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft verpflichtet sih, die ihrem Betrieb anvertrauten Bahnen in allen Beziehungen, insbesondere in Betreff der Zuführung von Güter- und Personenver- kehr, mit derselben Sorgfalt, wie ihre eigenen Unternehmungen, zu bewirthschaften. Zu f R

8. 5. Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft führt den Betrieb der Bahnen der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesell- haft für Rechnung der leßteren, und werden ihr zu diesem Behuf die gesammten beweglihen und unbêweglichen Vermögensstücke der zum Betrieb fertig gestellten Eisenbahnen der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft nach einem unter Mitwirkung beider Gesell- schaften aufgenommenen Inventar übergeben, soweit diese Vermögens- 1tücke zum Betriebe der Bahn erforderlich find. L B ; y ritte Abgänge und Zugänge werden alljährlih in gleicher Weise

onftatirt.

Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft ift verpflich- tet, die ihr zum Betriebe überlassenen Eijenbahnen, deren Betriebs- material und fonstiges Zubehör stets in gutem benußungsfähigen Zu- stande zu erhalten und bei einer etwaigen Auflösung dieses Vertrages wieder abzuliefern. :

. 6. Das gesammte zum Betriebe érfordectiche Beamten- und Dienstpersonal der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft geht mit der Perfektion dieses Vertrages in den Dienst der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft über, soweit niht durch beson- dere Stipulation ausdrücklihe Ausnahmen verabredet find, Die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaf Übernimmt von diesem Zeitpunkte an, die mit diesem Personal abge- \chlossenen Verträge zu füllen, Die etwa für die Beamten der Hannover-Altenbekener Eijenbahngesellshaft bestehenden Pensions- und Unterstüßungskassen, die Beamten-Sterbekassen, sowie die Ar- beiter-Kranfen- und Unterstüßungskassen bleiben fo lange getrennt be- stehen, bis mit Zustimmung der beiderseitigen Berechtigten eine Ver- einigung mit den entsprehenden Kassen der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft zu Stande gekommen ist. E

. 7, Der Vermögenscomplex der Hannover-Altenbekener Eisen- bahngesellshaft ift zwar für die Dauer dieses Vertrages getrennt zu

alten, jedoch wird zur Vermeidung einer getrennten komplizirten Be- trlebireM0ina festgeseßt: h |

1) Die Reserve- und Erneuerungsfonds beider Bahnen bleiben

nach wie vor gesondert und C ihre’ Jahresbeiträge aus den / en

Betriebseinnahmen der beiderfeitig ahnen nach Maßgabe der sta- tutarischen Bestimmungen. i: s L j

2) Im Uebrigen partizipiren beide Bahnen an den sämmtlichen Bétriebsausgaben in folgender Weise: a. an den Kosten der allgemei- nen Verivaltung nach Verhältniß der Bahnlängen; b. an den Kosten für die Bahnverwaltung nach Maßgabe der wirklichen Ausgaben;

“e, an den Kosten der Transportverwaltung nach Verhältniß der

durhlaufenen Lokomotiv- und Wagen-Achs-Meilen. Hierzu sind ferner bestimmt, daß die Benußung sämmtlicher Betriebsriittel ‘von der Per-

Freitag, den 27. Juni

{

/ 1875,

fektion dieses Vertrages an eine gemeinschaftliche sein foll, so daß sammtliche Lokomotiven mit Tendern und fämmtli{en Wagen, ohne Rücksicht darauf, für wessen Rechnung fie angeschafft find, für beide Bahnen gemeinschaftlich benußt werden. :

Bezüglich der dieserhalb zu legenden Abrechnung sind beîde Kon- trahenten dahin einverstanden, daß pro Lokomotivmeile der von der einen ‘Gesellschaft an die andere überlässenen Maschinen gegenseitig eine Entschädigung von 2 Thlrn., pro Wagenachs-Meile der gegen- seitig überlassenen Wagen die jeweilig im Berlin-Cölner Verbande vereinbarten Entschädigungsfäße vergütet werden sollen. zl

Sollt- das Betriebsmaterial der Hannover-Altenbekener Eisen- bahngesellshaft sich demnächst für den Betrieb ihrer Bahnen als un- zureichend herausstellen, so ist leßtere auf Anfordern der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft verpflichtet, dasselbe de-m Bedürfniß entsprechend zu ergänzen. S E i 7

. S. Die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft wird während der Dauer dieses Vertrages keinerlei eins-itige, in den Betrieb eingrei- fende Dispositionen über das der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn- gesellschaft übergebene Vermögen vornehmen, insbesendere wird sie ohne Genehmigung der Leßteren keinen Bestandtheil dieses Eigenthums, welcher zum geordneten Betrieb der Bahnen erforderli ist, veräußern oder verpfänden, ebensowenig ihre eigene Auflösung beschließen, Soll- ten dennoch derartige Dispositionen stattfinden, so würden fie den pre i der Magteburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft keinen Ab-

ru un.

Auf die Kontrahirung von Prioritätsanleihen hat vorstehende Bestimmung keine Anwendung. Ebensowenig greift dieselbe bei der Disposition über das für den Betrieb der Bahnen nicht erforderliche Grundeigenthum Plaß. / E é

8. 9, Die Magdeburg - Halberstädter Eisen“ahngesellshaft er- Hält für den durchgehenden Verkehr die Verfügung über die Feststellung der Fahrpläne und der Tarife der ihr zum Be- triebe übergebenen O bei Normirung der Lokaltarife, - sowie bei Feststellung der Fahrpläne für den Lokal-Verkehr ist die Zustim- mung der Hannover - Altenbekener Eisenbahngesellschaft einzuholen. Auch sollen auf Verlangen der Leßteren mindestens täglich drei Per- sonenzüge in jeder Richtung der Hauptlinien laufen. Der im direkten

ersonen- und Güter-Verkehr zwischen den Magdeburg - Halberstädter

ahnen und den Bahnen der Hannover-Altenbekener Cisenbahngesell- schaft, sowie im Transit-Verkehr über die beiden Unternehmungen hinaus auffommende Frachtertrag wrd nah Verhältniß der auf den Bahnen der beiden Unternehmungen zurückgelegten Meilen vertheilt.

§8. 10. Der Verwaltungsrath der Hannover - Altenbekener Eisen- bahngesellschaft ist verpflichtet, der wegen Ertheilung der Genehmi- gung dieses Vertrages zu berufenden General-Versammlung den Ent- wurf eines Nachtrags zum Gesellschafts - Statut vorzulegen, durch welchen in Ansehung der inneren Einrichtungen der Gesellschaft, na- mentlich bezüglich ihrer Organe diejeaigen Aenderungen eintreten, die in Folge des gegenwärtigen Vertrags erforderlih werden.

Soweit dazu die Genehmigung der Königlichen Staatsregierung einzuholen ist, besorgt dies der Verwaltungsrath der Hannover-Alten- bekener Eisenbahngesellschaft.

Den betreffenden Organen der Hannover-Altenbekener Eisenbahn- Gejellschaft verbleiben alle ihre geseßlihen und statutenmäßigen Funk- tionen, soweit dieselben niht durch den Gesellshafts- und Betriebs- vertrag beschränkt werden, namentlich folgende. Befugnisse:

a. die Zusammenberufung der General - Versammlung und Er- statiung des Jahresberichtes;

b. die Aufstellung, bezw. Feststellung des Einnahme- und Aus- gabe-Etat3: :

c. die Feststellung der Inventur und Bilanz, sowie die Dechar- girung aller Bau- und Betriebs-RNechnungen ;

d, die Bestimmung über die Höhe der jährlichen Dividendez

e. die Normirung der Höhe des jährlichen Zuschusses zum Re- servefonds -und die Höhe der Prozentsäße, welche aus den Betriebs- Einnahmen zum Erneuerungsfonds zu zahlen sind;

_f. die Anstellung der nah §. 6 dieses Kontraktes niht von dem Direktorium der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellshaft zu ernennenden Beamten ; :

g. die Verpachtung der sämmtlihen Bahnhofs - Restaurationen, sowie die freie Disposition über die nicht zum Betriebe erforderlichen Grundstücke;

h. die Genehmigung des Besoldungs-Etats, welcher von der Magdeburg-Halberstädter Dir-ktion nah den bei dieser Gesellschaft geltenden Grundsäßen zu normiren und dem Verwaltungsrath der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft vorzulegen ift.

Die Pächter der Restaurationen werden von der Hannover-Alten- bekener Eisenbahngesellschaft gekündigt werden, wenn die Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft gegründete Beschwerden gegen ihre Geschäftsführung erhebt. Auch sind dieselben selbstverständlich den Bahnhofs-Beamten untergeordnet. /

___§. 11. Die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft übernimmt die Verpflichtung, aus den aufgekommenen Betriebs-Ein- nahmen, wie das bewegliche Material, fo auch alles unbewegliche Eigenthum , insbesondere die Bahnen und die dazu gehörigen Hoch- bauten in Bau und Besserung zu erhalten und bei den vorzunehmenden Reparaturen die geseßlichen Bestimmungen zu beobachten, sowie a den auf ihren eigenen Bahnen geltenden Grundsäßen zu ver- ahren.

Wegen der Anstellung der Bau-Beamten für die in Betrieb befindlichen Bahnen, bezw. Bahnstrecken, gelten die im Vorstehenden für die Anstellung der Betriebsbeamten gegebenen Vorschriften."

__ Sollte die Hannover-Altenbekener Cisenbahngesellshaft den Bau einer neuen Bahnlinie unternehmen, so bleiben wegen der Ausführung solcher Neubauten der Hannover-Altenbekener Eisenbahn alle Disposi- tionen vorbehalten. z

8. 12. Wegen der Ablieferung der Le lulie aus dem Betrieb an die Kasse der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellshaft wird bestimmt, daß am Schlusse jeden Monats die Hälfte der nah Deckung der laufenden Betriebs-Ausgaben verbleibenden Einnahmen der vorher- gehenden Monate an die leßtere Kasse abgeliefert wird. Ó

Die danah in dem Besiße der Magdeburg-Halberstädter Eisen- bahngesellschäft verbleibenden Geldbeträge werden während des Rechnungsjahres mit 23 Prozent verzinst. Der ihr verbleibende Rest der Betriebsüberschüsse, welcher indeß den Bctrag der Hälfte der Veberschüsse eines Vierteljahres niht überschreiten darf, wird nah Ab- {luß -der Jahresrechnung abgeliefert. Leßtere erfolgt spätestens bis 1, Juli des nächstfolgenden Jahres.

De D Ne Eisenbahngesellschaft ist zu jeder Zeit befugt, größere Beträge, ' als nah B atiiedeidem bestimmt ist, nach ihrem Ermessen abzuführen.

_§. 13. Jn Betreff der e 2E Hannover - Altenbekener Cane haft zum deutschen Eisenbahnverbande bleiben die bisherigen Verhältnisse mit der Maßgabe ungeändert beftchen, daß die Direktion der Hannovèr-Altenbekener Eisenbahngesellschaft auf den Verbands-Versammlungen nur im Einverständniß mit der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngesellschaft votiren kann.

__ §. 14. Zur Vereinfachung des Geschäftêsganges werden die beider- seitigen Verwaltungsräthe Fürsorge reffen, daß die Betriebsrechnung der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft, soweit es sich um die gemeinschaftlichen, nah den im §. 7 festgestellten Grundsäßen zu repartirenden Ausgaben handelt, und ebenso die Jahresreck-nung über die gemeinschaftliÞhe Benußung des Betriebsmaterials durch die beider- seitigen Revisoren gemein|caftlich geprüft, und daß ein gemeinschaft- licher Revisionsberich

t an beide Verwaltungen erstattet wird.

SRZE E 5a E E L Mt i a N c

__ Sind über die Behebung der gezogenen Monita in den beider- seitigen Verwaltungsräthen verschiedene Anfichten vorhanden, fo hat der Vorfißende des Verwaltungsraths der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft eine gemeinschaftliche Sißung der Berwaltungs- räthe beider Bahnen einzuberufen, in welcher die Majorität der erschie- nenen Mitglieder die Entscheidung abgiebt.

__§. 15. Entstehen zwischen den Kontrahenten Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages, fo soll hierüber, falls diesclben sih nicht über eine andere shiedsrihterlihe Entscheidung cinigen, unter Ausschluß jeder Berufung durch ein Schiedsgericht entschieden werden welches aus drei Mitgliedern anderer unbetheiligter, zum deut)hea Eisenbahnverein gehöriger Eisenbahn-Direktoren gebildet wird. Eines dieser Mitglieder wird vom Verwaltungsrath der Hannover-Alten- befener, und eines von dem Verwaltungsrathe der Magdeburg-Halber- städter isenbahngesellshaft, das dritte aber von diesen beiden Mit- gliedern felbst gewählt. Können diese leßteren beiden sid über die Wahl des Obmanns nicht einigen, so entscheidet über die von ihnen vorgeschlagenen beiden Personen das Loos.

Die den beiden Gesellschaften obliegende Wahl muß innerhalb vierzehn Tagen von der Zeit an erfolgen, wo der Antrag auf \{leds- richterliche Entscheidung von Einem von ihnen dem Andern mitgetheilt ist.

__Hâlt eine Partei diese rist nicht inne, so geht das Wahlrecht auf 1A S FERORE f E Alle übrigen, etwa entstehenden Streitfragen weiden di ordentlichen Richter entschieden. 8 Men

__S§. 16. Die Hannover - Altenbekener Eisenbahngesellschaft wird die nah diesem Vertrage erforderlichen Aenderungen ihrer Statuten zugleih mit der Genehmigung des Vertrages durch die Generalver- Es Ee gs

A ieser Vertrag tritt in Kraft nach erfolgter Genehmi- gung desselben durch die beiderseitigen Saicravecfil A E joweit erforderlich, nach Zustimmung der e is Staatêregierung. Die den Vertrag schließenden Verwaltungsräthe, bezw. Direktionen der beiderjeitigen Eisenbahngesellschaften find verpflichtet, ohne Ver- zug die behufs Erwirkung dieser Genehmigung erforderlichen Maß- regeln zu treffen. as S. 18. Die Kosten dieses Vertrages werden von den kontrahi- renden beiden Gesellschaften je gar Hälfte getragen. Magdeburg, den 17. Juni 1872. Hannover, den 16. Juni 1872. Direktorium „Der Verwaltungsrath der Magdeburg-Halberstädter der Hannover-Altenbekener Eisen- . Eifenbahngesell\chaft. bahngesellschaft. (Folgen die Unterschriften.) (Folgen die Unterschriften.) Der Aus\{uß der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahnge]ellschaft. (Folgen die Unterschriften.)

Zweiter Nachtrag zum Statut der Hannover-Alten- ___ befkener Eisenbahngesell\chaft.

Jür die Dauer des G der Hannover-Altenb:kener und Magdeburg- Halberstädter Eisenbahngeséllshaft abgeschlossenen an- liegenden Betriebs-Ueberlassungs- und Societäts-Vertrag.s vom 16./17. Juni 1872, genehmigt in der außerordentlichen Generalveriammlung der Aktionäre der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft am 19. Juli 1872, treten, und zwar von dem statutengemäß bekannt zu machenden Tage an, die nachfolgenden Statutänderungen in Kraft: Art. T. Bezüglich des unterm 27. November 1868 Aller-

höchst bestätigten Gesellschafts-Statuts.

Die Vorschriften im §. 33- Al. 2 und §. 34 finden auf das Stimmrecht der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft keine Anwendung. E

Der gedachten Gesellschaft steht (§. 2 des Vertrages vom 16./17.

Juni 1872) für jede Million Thaler Aktien der Hannover-Altenbeke- ner Eisenbahngesellschaft die zur einen Hälfte in Stammaktien, zur andern in Stamm-Prioritätsaktien bestehen muß ein Stimm- ret zu, welches glei ist 2 der in der Generalversammlung vertre- tenen gesammten Stimmen, dergestalt, daß derselben nach vollständigem Erwerbe von 8 Millionen Aktien ein Drittheil jener Stimmen ge- bührt. Jn denjenigen Fällen jedo, in welchen nah den 88. 32 und 37 des Gesellschaftsstatuts nur durch eine Majorität von zwei Drit- teln der Stimmen entschieden werden kann, beschränkt sich das der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft auf Grund des obi- gen Aktienbesißes zustehende Stimmreht auf nur ein Viertel der in der Generalversammmlung vertretenen gesammten Stimmen. __ Die Legitimation der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn gesell- schaft erfo!gt durch ein vom Verwaltungsrath der Hannover-Alten- befencr Cisenbahngesellshaft ausgestelltes Zeugniß über die Zahl dex im Besiß der Ersteren befindlichen Aktien.

_Sollte das Aktienkapital der Hannover-Altenbekener Eisenbahn- Gesellschaft demnächst erhöht werden, so vermindert sih das Stimm- recht der Magdeburg - Halberstädter Eifenbahngesellschaft: dem Ver- hältniß von 18,500,000 Thlr. zu 8,000,000 Thlr. entsprechend, es sei denn, daß die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft ihre dauernden Besiß nah Maßgabe des §. 1 des obigen Vertrages diesem Verhältniß gemäß gleihfalls erhöht.

Art. 11. Bezüglich des unterm 29. Juni 1870 Allerhö chst bestätigten Statutennachtrags.

Unter Aufhebung der F§. 10 und 40 bis 52 incl, 54, 55 und des zweiten Saßes im Alinea 2 des §. 56 des Gesellschaftsstatuts vom 25. November 1868 treten an die Stelle des Art. VI. nachfol- gende Bestimmungen. E

S. 1. Die Interessen der Gesellshaft werden wahrgenommen:

a, durch die Gesammtheit der Aktionäre in der Generalversamm-

lung (§8. 28 ff. des Stat., Art. T. vorstehend);

b. durch den Verwaltungsrath;

c. durch den Vorstand;

d, durch die Finanz- und A

8. 2. (Verwaltungsrath.) Der Verwaltungsrath besteht aus wenigstens fieben und höchstens dreizehn Mitgliedern, von denen min- destens sieben in Preußen ihren Wohnsiß haben müssen.

Der Verwaltungsrath ist beschlußfähig, wenn sämmtliche Mit- glieder eingeladen find und mindestens die Hälfte der vorhandenen Mitglieder mit Einschluß des Vorsißenden oder seines Stellvertreters mit Stimmberechtigung anwesend oder vertreten ift.

Es ‘steht den Verwaltungsräths-Mitgliedern frei, fih durch einen \hriftlich Bevollmätbtigten aus der Mitte des Verwaltungsraths ver- treten zu lassen, doch darf kein Mitglied mehr als zwei Vertretungen gleichzeitig übernehmen. N

§. 3. (Wahlfähigkeit.) Jedes Mitglied des Verwaltungsraths muß im Besiß von dreißig Stamm- oder fünfzehn Stamm-Prioritäts- Aktien sein, welche für die Dauer des Amtes bei der Gesell)chaftskasse pati pn ge sind.

Nicht wahlfähig find:

a, Vorstandsmitglieder und Beamte der Gesellschaft ;_ )

b, Minderjährige "und unter Kuratel stehende Personen, sowie Diejenigen, welche ihre Zahlungen eingestellt und sich niht vollständig mit ihren Gläubigern regulirt haben; Y ;

di r welche niht im Vollbesiße der bürgerlichen Ehren- rechte sind; Z M 4, erionia welhe mit der Gefellschaft in Kontrakts-Verhälts nissen stehen. L h ____§. 4. (Der Vorfißende.) Der Verwaltungsrath wählt aus seinen in Preußen wohnenden Mitgliedern alljährlich einen Vorsißenden und einen Stellvertreter für den}elben.

E E T T