1873 / 153 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

ci T T Li S T I dit Hume —SRILLE tere gi Bar: e

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

d e

p Das Abóunement beträgt 1 Thlr. 15 Kgr. | für dás Vierteljahr.

„„Ausertionspveis fürden Raum einerDrudzeile 2 Sgr.

42 158, Berlin, Dienstag,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Justiz-Rath von Viebahn zu Siegen den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts- Rath Völkel zu Berleburg im Kreise Wittgenstein und dem Kotnmerz- und Admiralitäts-Rath George Mix zu Danzig den Röthen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem Grenadier A ugus Wuttke im Königs-Grenadier-Regiment (2. Westpreußischen) Nr. 7 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät dex König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung der dem hei der Staats\chulden-Tilgungskasse angestellten Kassirer, Rechnungs-Rath Sch ulze zu Berlin, verliehenen Dekorationen, und zwar: des Ritterkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone, des Ritterkreuzes des Fürstlih mona- koschen Ordens des heiligen Karl, des Ritterkreuzes des Ordens von St. Marino und der Verdienstmedaille zweiter Klasse der Republik St. Marino.

Deutsches Neich Gesetz, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Ge- seges über die Ausgabe von Banknoten, vom 27, März 1870 (Bundes-Geseßblatt S. 51.) ; Vom 30. Juni 1873. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zu- stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

S. 1. Die Bestimmungen in den §8. 1 bis einschließli 5 des Geseßes über die Ausgabe von Banknoten vom 27. Mârz 1870 (Bundes-Gesebblatt S. 51) bleiben bis zum 31. Dezember 1874 in Wirksamkeit.

H. 2. Dieses Geseh tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Wirksamkeit. /

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 30. Juni 1873.

(L. 8.) Wilhelm. Fürst von Bis mar ck.

ZU Strzalkowo im Regierungsbezirk Posen wird am 16. Juli cr, eine mit der Kaiserlichen Orts-Postanstalt vereinigte Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden.

Bréslau, den 29. Juni 1873,

Kaiserliche Telegraphen-D irektion.

Das 17. Stü des Reichs-Gesehblatts, welhes heute aus- gegeben wird, enthält unter:

Nr. 939 das Gesetz, betreffend die Verlängerung der Wirk- samkeit des Gesezes über die Ausgabe von Banknoten, vom 27. März 1870. (Bundes-Gesegbl. S. 51.) Vom 30. Juni 1873,

Berlin, den 30. Juni 1873.

Kaiserlihes Post-Zeitungsamt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Hauptmann à la suite der 4, Ingenieur - Inspektiou, Lehrer an der Kriegs\shule zu Potsdam, Albin Bruhn, in den Adelsstand zu erheben ;

Der Wahl des Professors Dr. Volkmann in Schulpforte zum Direktor des Gymnasiums in Görlig die Allerhöchste Be- stätigung zu ertheilen ;

Dem Ober-Hütteninspektor Kno cke zu Oker bei Goslar aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Staatsdienste den Charakter als Bergrath;

Dem Steuerempfänger von Strenge zu Kreuznah bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Reh- nungs-Rath; Und

Dem Apotheker Ferdinand Friedrih Taege zu Char- lottenburg das Prädikat eines Königlichen Hof-Apothekers zu verleihen; \owie

Den zeitigen Bürgermeister Roecsler in Drofsen, zufolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Sagan getroffenen Wahl, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Sagan für die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer: und

Den Stadtsyndikus Staude zu Liegnitz, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wahl, als unbesoldeten Beigeordneten der genannten Stadt für die geseßliche sechsjährige Amtsdauer, zu bestätigen.

Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht:

Dem Musikalienhändler Hugo Bock zu Berlin das Prä- dikat Allerhöchstihres Hof-Musikalienhändlers zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Vorsteher und erste E der Königlichen Taubstum- men-Anstalt zu Königsberg i. Pr., Prediger Zimmermann, ist zum Direktor dieser Anstalt ernannt worden,

Den Vorstehern der provinzialständishen Taubstummen- Anstalten Dr. Haase zu Marienburg und Radau zu Anger- ais ist der Titel Taubstunmmen - Anstalts - Direktor beigelegt worden.

Der bisher als Oberlehrer beim Nädagogium zu Halle an der

e =— —_————— _—————— —— —————————————————————————————- C | Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes naten s | Bestellung an; für Berlin anßer deu hiesigen L Iten auch die Expeditou: Wishelmfstr. 32.

9 ‘den 1. Juli, Abends.

Saale - angestellte Professor Dr. Voigt if in gleicher Eigen- haft an das Gymnafium zu Len adt verséßt worden.

_ Die Beförderung der ordentlichen Lehrer Dr. Heinrich Fischer und Michael Hayduck am Gymnasium in Greifs- wald zu Oberlehrern is genehmigt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Salzwerks-Direkior Beel zu Stettin ist mit der Maß-

gabe, daß er sich fortan des Titels „Bergwerks-Direktor“

zu E hat, ‘an’ die Berg - Inspektion zu Weilburg verseßt worden.

Der Berg - Assessor von Detten ist zum Bergwerks- Direktor ernannt und ihm die kommissarish verwaltete Stelle des Direktors der Berg - Inspektion am Deister definitiv über- tragen worden.

Der bisherige Baumeister Arthur Schüeider in Verden a/Aller is zum Königlichen. Landbaumeister ernannt und dem- ets die tehnische Hülfsarbéiter-Stelle bei der Königlichen Land-

rostei zu Aurich verliehen worden.

Dem Victor Pieron zu Paris is unter dem 25. Iuni 1873 ein Patent

auf einen filtrirenden Cylinder, soweit derselbe nah der vor- gelegten Zeihnung und Beschreibung für neu und eigenthüm- lih erahtet worden is und ohne Jemanden in der Anwen- dung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußishen Staats ertheilt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Referendarius Dr. Gorius aus Côln if auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Be- s Königlichen Appellationsgerihtshofes zu Cöln ernannt worden.

Der Notariats-Kandidat Esser in Erberich ist zum Notar für den Friedensgerihtsbezirk Hillesheim, im, Landgerichtsbezirk Trier, mit Anweisung ‘seines Wohnsißes în Hillcsheint ernannt worden.

Haupt-Verwaltung der Staats\chulden. ŒWBekanntmachung, betreffend die Ersaßleistung für die präkludirten Kassen - An- weisungen von 1835 und Darlehns- Kassenscheine.

Dur unsere wiederholt veröffentlihten Bekanntmachungen sind die Besißer von Kassen- Anweisungen von 1835 und von Darlehns-Kassenscheinen von 1848 aufgefordert, \olhe behufs der Ersazleistung an die Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, oder an eine der Königlihen Regierungs- Hauptkassen einzureichen.

Da dessenungeachtet ein großer Theil dieser Papiexe nicht eingegangen ist, so werden die Besißer derselben nochmals an deren Einreichung erinnert. Zugleich werden diejenigen Personen, welche dergleichen Papiere nah dem Ablaufe des auf den 1. Juli 1855 festgeseßt gewesenen, durch das Geseß vom 15. April 1857 unwirksam gemachten Präklusivtermins an uns, die Kontrole der Staatspapiere oder die Provinzial-, Kreis- oder Lokal-Kassen abgeliefert und den Ersaß dafür noch niht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der Regierungs-Hauptkassen gegen Rückgabe der a ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 9. Juni 1868.

Haupt-Verwaltung der Staats\hulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

Nichkamiliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Juli. Der Toast, welhen Se. Majestät der Kaiser von Desterreih und König von Ungarn bei dem Galadiner in der Hofburg zu Wien am Sonntag ausbrachte, lautete nah Berichten aus dem W. T. B. wie folgt :

„Da Mir zu Meinem innigsten Bedauern ‘der Besuch Meines theuren Freundes, Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm, vorläufig ver- sagt blieb, so trinke Jh auf das Wohl Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen mit dem Ausdrucke der herzlichsten Dankbarkeit für ; den unvergeßlichen Besuch Jhrer Majestät der Kai- serin Augusta. Beide Majestäten leben hoh!

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin antwortete darauf Folgendes: J i n

„Ew. Majestät wissen, wie Gm der Kaiser bedauert, gegen- wärtig nicht hier En zu können, Ew, U wissen aber auch, daß Mein ehrenvoller Auftrag, Seine jeßige Abwésenheit zu entschuldigen, zugleich jener Freundschaft gewidmet ist, die in treuen Wünschen für das Wohl Jhrer Länder und Völker ihren herzlichen Ausdruck findet. *

Se, Hoheit der Erbprinz von Sahhsen-Mei- ningen, welher am 24. d. M. aus Meiningen hier eintraf, hat Sich am Sonntag von hier nah Dresden begeben.

* Der Chef des Generalstabes der Armee, General-Feld- as Graf von Moltke, hat sich mit Urlaub nah Schlesien egeben.

Tf P A

__— Der Kaiserlich russishe General-Lieutenant und General- Adjutant v. T\ hewsfine ist am Sonntag aus St. Petersburg hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen. -

Derniederländische Gesandte am hiesigen Hofe, Ro hu hat einen längeren Urlaub angetreten. E ! Gussen;

In der gestrigen 43. Plenarsißung des Bundes- raths, in welher der Staats-Minister Delbrück den Vorsiß führte, wurden vorgelegt der Entwurf einer Verordnung, betreffend die Tagegelder, Reise- und Umzugskosten der Reichsbeamten und ein Antrag des Präsidiums wegen Abschlusses eines Handels- vertrages mit Guatemala. Ï

Es folgten Mittheilungen über den Entwurf einer Konkurs- Ordnung und über Anträge, betreffend die Form der Privat- Banknoten.

Hierauf wurde Beschluß gefaßt über den von Reichstage angenommenen Entwurf eines Münzgesetes. i

Aus\chußberichte wurden erstattet über a. die öffentliche Ge- \undheitspflege ; b. die Ergänzung der Vorschriften über die Prüfung der Apotheker; e. den Antrag Preußens wégen des Zollerlasses für eingeführte gebrauchte Fischereigeräthschaften ; d. die Alimentationsentshädigung für mecklenburg - \{werinis{che Post- Und Zollbeamte; e. den Hausirhandel mit alten Bettfedern: f. die Statistik der Forftwirth\schaft ; g. den Abschluß eines Auslieferungs -= Vertrages mit Costa - Rica; h. Petitionen wegen Verleihung von Korporationsrehten an Baptisten = Gemeinden und gesetzlicher Regelung der Rechtsverhältnisse der Freien religiösen Gemeinden: i. die in E den einzelnen Bundesstaaten geltenden WVor- schriften über die Feststellung des Personenstandes; k) die Déenf= \hrift über die durch den Krieg gegen Frankrei veranlaßten außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen; 1. den Entwurf eines Geseves für Elsaß-Lothringen wegen Abänderung des Ar- tifels 192 des Code forestier; m. den Entwurf eines Gesetzes fir E e betreffend die Entscheidung der Kompetenz-

onflikte.

Endlich kamen mehrere Eingaben zur Vorlage.

Der Aus\chuß des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen, der Auhuß für Handel und Verkehr, der Aus- \{chuß für Elsaß - Lothringen und der Ausschuß für Iustizwesen hielten heute Sißungen.

Das zu dem Gesecze über das Postwesen des Deut- schen Reichs vom 28. Oktober 1871 erlassene Reglement vom 30. November 1871 erfährt ‘auf Anordnung des Reichskanzlers in den Absägzen 11, Il. und VI. des 8. 53, das Ueberfracht- porto und die Verficherungsgebühr betreffend, vom 1. Iult cer. ab folgende Abänderungen :

11. Für das Mehrgewicht des Reisegepväcks ist bei der Einliefe- rung U-eberfrachtporto zu entrichten. Dasselbe beträgt, nach Maßgabe dexjenigen Entfernung, welche der Persfonengeld-Erhebung zum Grunde gelegt wird, für jedes Kilogramm oder den überschießenden Theil eines Kilogramms: 1) bei Beförderungen bis 10 Meilen £ Silbergroscten, als Minimum 2Fè Silbergroschen; 2) bei Beförderungen über 10 Meilen 1 Silbergroschen, als Minimum 5 Silbergroschen.

ITL. Wird der Werth des Passagiergepäcks angegeben, so wird die Versicherungsgebühr für jedes Stü selbständig erhoben. Diese Ge- bühr beträgt ohne Unterschied der Entfernung und zu jeder Höhe der Werthangabe F Silbergroschen für je 100 Thaler oder einen Theil von 100 Thalern, mindestens jedoch 1 Silbergroschen.

VI. Der erfte Sat fällt fort.

In Folge der Bestimmung im §. 6 des Geseßzes vom 12. Mai d. I., betreffend die Gewährung von Wohnungs- geldzushüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten, wonach bei Bemessung der Pension der Durhschnitts\saß des Wohnungs= geldzuschusses für die Servisklassen 1. bis V. des Tarifs in Ân- rechnung gebracht werden, und dieser Sag auch für diejenigen Beamten gelten soll, welche eine Dienstwohnung, bibiehtngs- weise eine Miethsentschädigung erhalten, find in Bezug auf die Anrehnung des Wohnungsgeldzuschusses und des Werths des freien Feuerungsmaterials bei Berehnung der Pensionen für Sorstbeamte: folgende Bestimmung des Finanz-Ministers als mahgWenh zu erachten :

) Den Oberförstern wurden bisher 150 Thlr. für die Emolu- mente der freien Wohnung und des freien Feuerungsmaterials als pensionsfähig angerechnet und es find davon 100 Thlr. auf die Woh- nung und 50 Thlr. auf das Feuerungsmaterial angenommen worden. In Stelle der 100 Thlr. für die freie Wohnung muß, nachdein das gedachte Geseß in Kraft getreten ist, der Durchschnittsbetrag des Woh- nungsgeldzuschusses der Servisklafsen I. bis V. treten, welcher, da die Oberförster zu den Beamten der Abtheilung IV. - des Tarifs ge- hören, 995 Thlr. macht. Dieser Betrag und 50 Thlr. für freies

euerungsmaterial find demna bei Berechnung der Pension für Ober- örfter mit in Anrechnung zu bringen.

2) Für Revierförfter waren scither für die Emolumente der freien Wohnung und des freien Feuerungsmaterials 50 Thlr. penfionsfähig und és wurden / davon 25 Thlr. auf Wohnung und 25 Thlr. auf Fetterungsmaterial gerechnet. Da die Revierförster zu den Beamten der Abtheilung IV. des Tarifs gehören, so ift für diese bei Pensio- nirungen an Stelle der bisherigen 25 Thlr. für freie Wohnung, der Durchschnittssaß der Servisklassen T. bis V. der genannten Abtheilung mit 995 Thlr. als Wohnungsgeldzushuß, und außerdem der Betrag pon 25 Thlr. für freies Feuerungsmaterial als pensionsfähig anzu- rechnen.

_3) Von den, den Hegemeistern, Förstern und den Torf-, Wiesen-, Flöß- 2c. Meistern der forstlihen Nebenbetriebs-Anstalten bisher als pensionsfähig ‘angerechneten Emolumenten von 50 Thlrn. find eben-