1873 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Spiritus pr. 100 Liter 100 % pr. Juli 19è. pr. September- Oktober 19. Weizen pr. Juli 94, Roggen pr. Juli 61}, pr. Sep- tember-Oktober 543, pr. Oktober-November 533. Rüböl pr, Juli 205/;2, pr. September-Oktober 208, pr. Oktober-November 20x. Zink umsatzlos. Wetter: Schön.

Cölu, 2. Juli, Nachm. 1 Uhr. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Wetter: Veränderlich. Weizen matt, hiesiger locs 9, 15, fremder loco 9, 74, pr. Juli 8, 214, pr. November 7,264, per März 1874 7, 22, ioggen unverändert, loco 6,15, pr. Juli 5,8, pr. November 5,114, pr. März 1874 5,13. Rüböl matter, loce 114, per Oktober 11°%/2o, pr. Mai 1874 11}. Leinöl loco 12°/10-

Bremen, 2. Juli. (W. T. B; Petrolacm flau. Standard white loco 15 Mk, 25 Pf.

Elamsburg, 2 Juli. (W. T. B) - =%

Getreidemarki. Weizeu loco fest, Roggen f loco ruhig, beide auf Termine fest. Weizen prc. Juli 126pfd, pr. 1000 Kilo netto 2364 Br., 2354 Gd, pr. Juli-August pr. 1000 Kilo netto 2364 Br., 2354 Gd., pr. August-September pr. 1300 Kilo netto 2375 Br., 2364 Gd., pr. September-Oktober pr. 1000 Kilo netto 2375 Br., 2364 Gd. Boggen pr. Juli 1000 Kilo netto 166 Br,, 164 G4d., per Juli-August 1000 Kilo netto 1634 Br., 162} Gd., pr. August-September 1000 Kilo netto 162 Br.,, 161 Gd., pr. Septem- ber - Oktober 10900 Kilo netto 161 Br., 160 Gd. -— Hafer und Gerste ruhig. Büböl matt, loco 69 Br.,, pr. Oktober pr. 200 Ptd, 671, pr. Mai 1874 69. Spiritus still, per Juli pr. 100 Liter 100 pCt. 47, pr. August-Septbr. 48, pr. Septbr.-Oktober 48, Kaffee flau, Umsatz gering. Petreleum fan, Standard white loco 15,2) Br., 15,00 Gí., pr. Juli 15,00 Gd., pr. August - Dezember 15,60 Gd. Wetter: Regen.

Hamburg, 2. Juli. (W. T. B) Nach Berichten, welche der hiesigen „Börsenhalle“ aus Rio de Janeiro vom 14. Juni (pr. Dampfer „Lusitania“) zugegangen sind, betrugen geit dem 7. Juni die Abladungen von Kaffee nach dem Kanal und der Elbe 3200, nach Havre, englischen Häfen, Belgien, Holland und Bremen 4800, nach der Ostsee, Schweden, Norwegen und Kopen- hagen 1900, nach Gibraltar und dem Mittelmeer 9400, nach Nord- amerika 11,000 Sack. Vorrath in Rio 95,000 Sack. Tägliche Durchschnittszufaohr in Rio 5700 Sack. Preis für good first 9400 à 9600 Reis. Cours aut London 253 à 267 d. Fracht nach dem Kanal 274 sh. Abladungen von Santos nach Nordeuropa 1!,700 Sack. Preis für gute Qualität in Santos 9250 Reis. Vorrath in Santos 18,000 Sack.

Paris, 2. Juli, Nachm. (W.T.B) Produktenmarkt, Rüböl ruhig, pr. Juli 90,00, pr. August 90,50, pr. September- Dezember 92,25. Mehl ruhig, pr. Juli 76,25, per Angust 76,25, pr. Septbr.-Dezember 72,00. B8piritus pr. Juli 62,590. Wetter: Veränderlich,

Antwerpen ; 2, Juni, Fache. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.)

Getreidemarkt geschäftslos.

Petroleum-Markt (Schlussbericht). Ratffinirtes, Type weiss, loce 384 bez., 39 Br., pr. Juli 384 bez., 383 Br, pr. September 40 Br., pr. Oktober - Dezember 413 bez. und ‘Br, , pr. September- Dezember 41 bez. u, Br. Ruhig.

Amsterdana, 2. Juli, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W,. T. B.) wetreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen geschäftslos, pr. Ok- ber 351, pr November 347. Roggen loco sehr ruhig, per Oktober 1964. Raps pr. Oktober 386 Fl. Rüböl loco und pr. Herbst 384, pr. Mai 1874 40. Wetter: Schön.

London, 2. Juli, Nachm, (W. T. B.) Getreidemarkt. (Ánfangsbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 12,310, Gerste £050, Hafer 7820 Qrts.

Der Markt eröffnete fest, aber ruhig. Wetter: Schwül.

London, 2. Juli, Nachm. (W. T. B.) Getreidemarkt, (Schlussbericht.) Weizen und Mehl fest, aber ruhig, Frühjahrs- Getreide fest. Wetter: Schwül,

- London, 1, Juli. Colonialwaarenmarkt. Zucker matt und wenig Umsatz. Kaffee äusserst matt. Thee unverändert. Reis matt und unbelebt. Jute stetig. Talg 43 loco. Petrolenm 1/24 loco. Terpentin amerik, 35, Rüböl ruhig, loco 35,9—36,

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Aa

Juli-Anugast 35,9—36, September-Dezember 36,3—36,6. Baumwoll- samenöl stetig, Hull 27,6—27,9. Leinöl stetig, London 34,3, in Exportfässern 34,6, Hull und lauf. Monat 33,6—33,74, Juli-Dezember 33,3—33,6. Metallmarkt sehr rubig und unverändert. Kupfer rubig. Zinn, Straits Lstrl, 136 nominell. Zink rahig.

Leúth, 2. Juli. Getreidemarkt. (Von Cochrane Paterson & Comp.) Fremde Zufuhren der Woche: Weizen 97, Gurste 470, Bohnen 54, Erbsen 119, Hafer 269 Tons, Mehl 550 Sack.

Markt sehr matt. Weizen vernachlässigt, Hafer und Mehl 1 sh. billiger. E E

Liverpool, 2. Juli, Vormittags. (W.T.B.) Baumwolle, (Anfangsbericht.) Muthmaasslicher Umsats 10,000 Ballen. Ruhig, aber stetig. Tagesimport 8000 B. amerikanische.

Liverpool, 2. Juli, Nachmittags, Baumwolle (Schluss- bericht): Umsatz 12,000 B, davon für Spekulation und Export 2000 B. Williger.

Middl. Orleans 94, middl. amerikanische 83, fair Dhollerah 64, midd1. fair Dhollerah 5&, good middI. Dhollerah 4}, middl. Dhollerah 4, fair Bengal 34, fair Broach 64, new fair Oomra 65/6, good fair Oomra 613/16, fair Madras 64, fair Pernam 9}, fair Smyrna 63, fair Egyptian 93.

Upland nicht unter good low middling August - September- Lieferung 84 d.

Glasgow ; 2, Juli, 107 sh. 9 d,

Wawre, 3. Juli. (W. T. B.) Bei der gestrigen Wollauktion gelangten 2800 Ballen zum Ausgebote, darunter 2370 Ballen La- Plata-Wollen. Verkauft wurden 2017 B., darunter 1969 Ballen aus Montevideo. Der Preisaufschlag gegen die bei der April-Auktion erzielten Preise betrug 15—20 Centimes pro Kilogr, Buenos Àyres- Wolle war sehr fest, das Geschäft -überhaupt sehr belebt.

New-York, 2. Juli. Abds, 6 U. (W. T. B.)

Baumwolle 21. Mehl 6 D. 70 C. Rother Frühjahrsweizen D. C. Raf Petroleum in New-York pr. Gallon von 6&4 Pfd, 184, do. do, Philadelphia pr. Gallon von 6} Pfd. 184. Havanna- Zucker No. 12 82.

Roheisen: Mixed numbers warrants

Auazahlungen.

Braunsohweigische Elsonbahn-Gesellsohaft, Die Divid. auf die Stammaktien per 1872 von 3% wird bei S. Bleichröder und bei der Dikonto-Gesellschast in Berlin ausbezahlt; s. Ins, in Nr. 154.

Säohsisobe Holzindustrie - Gesellschaft zu Rabenau, Die Divid. pro 1872 wird mit 7% = Thlr 7, per Aktie von jetzt ab bei J. C. Seebe in Dresden ausbezahlt,

Generai - L'ersanming ern Deutsoh-österreichisohe Handels-Gesellschaft, Ord. Gen.-Vers. in Berlin.

Greiz-Brunner Eisenbahn. Ord, Gen.-Vers. in Greiz, Aktien-Bierbrauerei Gambrinus in Dresden, Ausser- ord, Gen,-Vers. in Dresden.

Ausreichung von Aktien.

Continental-Caoutohonc- und Gutta-Peroha Co. Der Um- tausch der volleingezahlten Interimsscheine gegen Original-Aktien findet von jetzt ab bei D. Peretz in Hannover statt,

Kkündigungen und Vertcosungen,

Altonaer Stadi - Obligationen, Das Verzeichniss der aus- geloosten zum 2. Januar 1874 gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 154.

Arneweise von Banken und Indrustrie- Giesellackasten.

Den Status ult, Juni cr. der Magdeburger Privatbak, der Norddeutschken Bank in Hamburg, der städtisohen Bank in Bres- lan, der Provinzial-Aktieubank zu Posen, der Kommerzbank in Lïlbeok und der Bremerbankz s. Inserate in Nr. 154.

Königsberger Handels-Compagnie. Die General-Bilanz vom

10. Juli.

24. Juli. 25, Juli.

30. April cr.; s. Ins. in Nr. 154. Brauuschwreigisohe Eisenbahn-Gesellsohaft, Die Vermögens- | Bilanz ult. 1872; s. Ins. in Nr. 154.

Liverpool et London et Globe Versloherungs - Gesellsohaft.

Die Geschäfts-Uebersichten im Jahre 1872; s. Ins, in Nr. 154. LUaancen.

Die Aktien der Gelsenkirohener ks-Gesellschaft, auf welche seither 504 eingezahlt waren und die mit 5% Zinsen seit 1, Januar cer. gerechnet wurden, werden vom 1. Juli cr. ab, an welchem Tage eine weitere Einzahlung von 25% ohne Zinsver- gütigung stattfand, mit 75% Einzahlung und Zinsen vom 1, März cr, gehandelt,

Auf junge Aktien der Eisenhütten Thale ist das Bezugsrecht am 1, Juli erloschen und participiren diese junge Aktien, da das laufende Geschäftsjahr der genannten Gesellschaft am 1. August cr. schliesst, erst vom nächsten Geschäftsjahre ab zu gleichen Theilen mit den alten Aktien an der Dividende. Bei Berechnung der jungen Aktien werden bis zum 1. August 5% Zinsen in Abzug gebracht,

Telexrmr iche Witterun zgSherieiatio.

| Allgemeins

ESE |

AT Bar. | 4bw|[Terop. | Abw : | D z Ort. T Wind | Himnmels- K P: L. 7M. B. | v. M. R HARE.

2 UTE

7[Constantin..|338,6| 17,8| |XO0,, mässig, |schön

NW,., stille. heiter. Windstille. |bedeckt. NO., schwach. heiter,

N., schw. heiter. ONO0,, mäss. |bewölkt. ONO0., schw [|bewölkt. N, schw. bedeckt. Windstille. 1") N., schw. —2) NW,, schw. [fast heiter. O., schw. trübe. NW., schw, |bedeckt, 0., s. schw. |bedeckt, Regen. bedeckt.) bedeckt. trüb2 bedeckt,

Haparanda 339,8 Christians,. ./337,9 Hernösand ./343,9 Petersburg. 337,1 Stockholm ./342,6 Skudesnäs, 337,7 Oa [338,0 |Frederiksh. ls Helsingör..| Moskau. 328,9) Memel .…. 337,0) Flensburg ./336,7 Königsberg 336,3 Danzig .… ../336,4 Kieler Haf.338,5 Cöslin 336,5 Weserleuch 337,2 Wilhelmsh. '336,6! Stettin .…../336,9| Gröningen ./338,5| Bremen .…./338,6 Helder .… 338,2 Berlia ..,.336,1/+0,7 Posen ….. 334,6 - ,3 Münster .…..336,4/4-1,4 0 8

LEFE[I ETETGE oi

NW,, schw. W., s, schw. NW , schw. NW., schw. [heiter. SW,, schw., [bedeckt #) OS0,, stille, |bewölkt, WNW., schw. |bewölkt. 80.2.0., s. sw. SO., schwach, ganz trübe. 5) W SW,, mäss, trübe. W., schw. [zieml, heiter. NW., mässig. |bed., g. Regen. | L W., schw. trübe,

| |WSW., schw., |sehr bewölkt.

336,7 4-1,7| 11,5 —0,4/8. schwach, ‘heiter.

Wiesbaden ./334,5| | 10,8| |NNW,, stille. | heiter. 6 Ratibor ./329,0/—0,1 13,3/4-1,9 NW,, s. schw. [bedeckt 6 Trier 333,5|4-1,2 11,0/—0,2/0., schwach. bewölkt, neblig, 7 Cherbourg 337,7 | 13,6) 880, schw. bedeckt, 7Havre.... 338,2! | 16,8; /S., schwach, |bewölkt., 7\Carlsruhe, ./234,2| | 12,5) |O., s, s8chw. heiter, 7 Paris |338,7| | 14,9 |880,, s. schw.schön. 7 8t. Mathieu/357,2 | 13,0 |8,, lebhaft. bed, g. Regen, 7 Constantin .337,7| | 17,3 [N., lebh. bewölkt.

1) Gestern Nachm. ONN. schwach, 2) Strom S. Gestern Nach- mittag S0. schwach. Strom S. 3) Gestern Regen und Gewitter. 9) E und heute Regen, 5) Seit gestern früh Regen in In-

ervallen.

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Torgan 335,01, Breslau ,..332,7/-4-0, Brüssel ...1337,7| |

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M D N N N P C NANADAAD N00 INANAAR A

————-

Verkäufe, Verpachtungen, {0E Submissionen 2c.

[M. 1181] ] i Bebra-Friedläuder Eisenbahn.

Aufschrift :

Die Ausführung der Erdarbeiten und Kunst- |. bauten in den Loosen 3 und 6 der Abtheilung 111, sowie in den Loosen 1, 2, 3 und 4 der Abtheilung IV, und in den Loosen 7 und 8 der ns N im Zuge der Bebra - Friedländer Eisenbahn, be- stehend in:

Abtheilung 111, Loos 3 (Eschwege): der Bewegung von 240,617 Kubikmetern oder rot. 39,470 hessischen Schachtruthen, und der Herstellung von 4100 Kubikmetern oder rot. 672 bessishen Schachtruthen Mauerwerk ; desgl. Loos 6: der Bewegung von 93,680 Kubikmetern oder rot. 15,367 hessishen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 1150 Kubikmetern

oder rot,

soll im Wege der offentlichen Submission und zwar in 8 ungetheilten Loosen verdungen werden.

Die Zeichnungen und maßgebenden Bedingun- gen können in unferem Baubureau hierselbft einge- sehen, auch von da Submissionsformulare auf porto- M freies Ansuchen und gegen Erstatiung der Kopialien

bezogen werden.

Submissionsofferten sind versiegelt und mit der

y „Submission auf die Ausführung der N Erdarbeiten und Kunstbauten des (nach Nummern zu bezeichnenden) Looses der ___ Bebra-Friedländer Eisenbahn“ bis spätestens zu dem

Moutag, den 21. Juli c.,

/ Bormittags 11 Uhr, in gedachtem Bureau -anstehenden Termine an uns Nr, einzusenden; die diesem Termine in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten erbrochen. Später eingehende oder nit bedingungsgemäße Offerten bleiben unberücksichtigt. Cassel, am 30. Juni 1873. Königliche Eisenbahn-Direktion.

483 hessischen Shachtruthen Mauer-

56 Stüok à 100 Thlr, Litt, D,

34 Stück à 50 Thlr, Litt. E.

eingehenden Offerten werden in

(a 68/7.) 34 Stück à 25 ThIr, Litt. F,

oes rot. 189 hessischen Schachtruthen Mauer- werk; Abtheilung 1V, Loos 1 (Allendorf): der Bewegung von 113,227 Kubikmetern oder rot. 18,562 hessischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 1360 Kubikmetern 1957] v rot. 223 hessischen Schachtruthen Mauer- werk; desgl. Loos 2: die Bewegung von 132,879 Kubikmetern oder rot. 21,783 hessishen Schachtruthen und der Herstellung von 2960 Kubikmetern oder rot. 5 hessishen Schachtruthen Mauerwerk ; desgl. Loos 3: / der Bewegung von 152,939 Kubikmetern oder rot, 25,606 peln ven Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 790 Kubikmetern e rot. 130 hessischen Schachtruthen Mauer- werk;

Die laut

4 Verloosung, Amortisation, Zins- zahlung u. \. w. vou öffentlichen

9Pproz. Hypothekenbriefe, erste puplllarisch sichere Hy-

10 proz. Amortisations-Ent-

Verleosungs-Anmzeige. 8. 27 des durch Allerhöchsten FErlass vom 21. Dezember 1868 bestätigten Statuts vorzu-

Papieren.

6492,

pothek.

gelangen,

eingelöst, und zwar 80, dass

für 25. 50. 100, 509.

schädigung.

ausgezahlt werden. Berlin, den 30. Juni 1873.

Nr. 127. 350, 424. 585. 692. | - 1187, 1699. 2318, 2562, und 3034. 44:8, 5601. 5926,

Nr. 48. 160. 178, 716. 1033. 1289. 1391, 1538. 2076. 2346. 2497. 2688. 3001. 3440. 3677. 3931. 4044, 5149. 5491. 5900. 6129. E Le cio oute

s 5 « | zweimaliger Wiederholung derselb i s

10e Io U WWE| gr Li Wee e d 966. 10,770. 11,212. 11,948. | wir bei dem Königlichen Landgerichte hierselbst di

12,029. 12,371. 13,175, 13,404. | Annullirung der bezeichneten MWecthpepten a

13,656. 14,934. 16,102, 16,347. | und demnächst an deren Stelle neue Dokumente

16,589, 17,088. 17,324. 17,373. | ausfertigen werden.

17,983. 19,236. 20

21,338. 22,317. 23

. 249, 327, 349, 547. 803. 806, 1280, 1288, 1348. 1593, 1655, 2473. 3094, 3219, 3256. 3919. 3944. 4360, 4477. 4652. 4654. 4775. 4791. 4991. 5064. 5269, 5844, 6537. 6694, 6695, 6768,

Nr. 199, 220, 643, 685, 836. 1009. 1167. 1227. 1552. 1944. 2007. 2043, 2093. 2295, 2643. 3776. 3925. 4072. 4251. 4272. 4391, 4760, 4807. 4946. 5043. 5188. 5246. 5280. 5547, 5851. 6312.

welche am 2, Januar 1874 zahlbar sind und mit 10% Amortisations-Entschädigung zur Auszahlung noten. . y

Die ausgeloossten Stücke werden schon jetzt

274. - 55. 110, 550. 1100 Thlr,

Preussische Boden-Kredit - Aktien- do.

Ny

c. die zu den Obligationen Nr. 107,679, 108,507 108,508 gehörigen Anweisungen zur

Es der Zinscoupons zweiter

rie,

dem Eigenthümer abhanden gekommen. Unter Bezugnahme auf §. 6 des bezogenen Privilegit ergeht daher hiermit die öffentliche Aufforderung, die vor- bezeichneten Werthstücke einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben bei uns geltend zu machen, unter dem Präjudiz, daß, wenn dieser Aufforderung nah

ren Frist von vier Monaten nicht Folge geleistet ist,

Cöln, den 2. Juli 1873.

386, 20,801. : 420, Die Direktion.

1699, 2182. Verschiedene Bekanntmachungeu.

* Monats-Uebersicht der Weimarischen Bauk.

Activa,

3280. 3318, | Baare Kassen-Bestände Geprägtes

Geld. . Thlr. 1,217,400

Fremde

Kassenan-

weisungen

und Bank-

Thaler

1,429,424 3,180,671 1,141,940

115,301

310,000 4,719,420

212,024

Wechsel-Bestände .

Ausjstehende Lombard-Darlehne .

C

Reservirte Weimarishe Bank-

e C

Guthaben in laufender Rech- nung und Verschiedenes

bei der Landrenten-

1000 ThIr.

desgl.ZLoos 4: : der Bewegung von 132,859 Kubikmetern oder rot. 21,780 hessishen Schachtruthen Erd- massen und der Herstellung von 2600 Kubik- metern oder rot. 426 hessischen Schachtruthen M:uerwerk;

Abtheilung V., Loos 7 (Witzenhausen): erx Bewegung von 85,170 Kubikmetern oder rot. 13,962 hessishen Schachtruthen Erd- massen und der Herstellung von 2590 Kubik- metern oder rot. 425 hessischen Schachtruthen Mauerwerk ;

desgl. Loos 8: der Bewegung von 48,743 Kubikmetern oder rot. 7991 hessischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 2930 Kubikmetern

nehmende Verloosung unserer 5 proz, Hypotheken- briefe hat am heutigen Tage in Gegenwart des Mitglieds des Kuratoriums Herrn Julins Alexander, des fungirenden Rathes Herrn Kammerherrn v. Prillwitz, der Direktoren Herrn Landrath Jach- mann und Herrn Dr. Emil Lehmann, des Syn- dikus der Bank Herrn Rechtsanwalt Wilhelm Gustav Wolf und des Notars Herrn Rechtsanwalt Mnunokel, stattgefunden. Es wurden verloost: 3 Stück à 1000 Thlr. Litt. A. h Nr. 30. 170. 925, 6 Stüok à 500 Thir, Litt. B, Nr. 369. 746. 1024. 1505, 06, 3532.

18 13 Stüok à 200 Thlr, Litt, C.

Bank. [1953]

Rheinische Eisenbahn.

Mortifikation abhauden gekommener

Obligationen 2c.

__ Von den unterm 19. Juli 1871 Allerhöchst pri- vilegirten 5% igen Prioritäts-Obligationen IT. Emis- sion unserer Be haft à 200 Thaler sind:

a. die Obligation Nr. 107,678 nebst Anweisung ¿e Empfangnahme der Zinscoupons zweiter erie,

b, die Obligation Nr. 108,515.

bank 248,546

PassìiVa, Eingezahltes Aktien-Kapital Reservefond Banknoten im Umlauf Depositen-Kapitalien . . . Aktien-Dividende-Conto pro1869

E E 19,404 Guthaben der Staatskassen, Pri-

vatpersonen u. mw. . L 701,987

Weimar, den 30. Juni 1873. S

Die Direktion der Weimarischen Bank.

5,000,000

‘317,108 3,333,300 1,622,040

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats-Nnzeiger.

Das Abounement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

| für das Bierteljahr.

| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 fgr.

R I | Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen |

\ Bestellung an; für Berlin außer den hiesigen |

o 15G.

Berlin, den 4. Iuli. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend nah Ems abgereist. j

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anle- gung der ihnen verliehenen nihtpreußischen Ordens- Dekorationen zu ertheilen, und zwar: : des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Obersten von Leszczynski, Chef des Generalstabes des Xl1V. Armee-Corps ; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzogli \sachsen-ernestinisch2n Hausordens: E dem Hauptmann von Kracht, à la suite des 7. Thürin- gishen Infanterie-Regiments Nr. 96 und persönlichen Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie; sowie des Fürstlich reußishen ältere Linie Ehren- kreuzes erster Klasse: J dem Premier-Lieutenant à la suite des Westfälischen Jäger- Bataillons Nr. 7, Prinzen Hermann zu Schaumburg- Lippe.

Deutsches Neich. Die von den Notabeln des Handelsftandes aus dem Be- zirke des Handelsgerihts zu Mey getroffenen Wahlen des Schuhwaarenfabrikanten Réèné RPigeon, des Eisenwaarenhändlers Silvain Caën, des Modewaarenhändlers Alfred Bertrand-Ferrez und des- früheren Droguerichändlers August Priolot, Fämmtlih in Meß, zu Richtern, sowie des Architekten Andreas Muel, des früheren Apathekers Claudius Eduard Emil uel, des Leinwandhändlers Ludwig Chauvin, des früheren Apothekers Victor Richard, des Spezereihändlers Anatol Carmouche, des Flanellwaärenhändlers Alphons Biston. und des Spezereihändlers Joseph Chleg, \ämmtlich in Met, zu Ergänzungsrichtern bei dem Handels- gerichte in Met, haben die Allerhöchste Bestätigung erhalten.

Gesetz, betreffend die Einführung der Verfassung. des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen. Vom 25. Juni 1873. / Wir Wilh elm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. DA verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, wa3s folgt:

8. 1. Die durch Geseß vom 16. April 1871 verkündete Ver- uus des Deutschen Reichs tritt in der durch die Geseße vom

. Februar 1873 und 3. März 1873 (Reichs-Geseßbl. 1873 S. 45, S, 47) abgeänderten, aus der Anlage I. sich ergebenden Fassung in Elsaß-Lothringen vom 1. Januar 1874 ab, unbeschadet der Geltung der bereits eingeführten Bestimmungen, mit den in den nachfolgenden S8. 2—5 enthaltenen Maßgaben in Wirksamkeit.

_§. 2. Dem in Artikel 1 der Verfassung bezeichneten Bundes- gebiete tritt das Gebiet des Reichslandes Elsaß-Lothringen hinzu.

._3. Bis zu der in Artikel 20 der Verfassung vorbehaltenen geseßlichen Regelung werden in Elsaß-Lothringen 15 Abgeordnete zum Deutschen Reichstage gewählt.

§. 4. Die in Artikel 35 der Verfassung erwähnte Besteuerung des inländischen Bieres bleibt der inneren Geseßgebung bis auf Wei- teres vorbehalten. 1

An dem in die Reichskasse fließenden Ertrage der Steuer vom Bier und an dem diesem Ertrage entsprechenden Theile des in Artikel 38 Absaß 3 erwähnten Aversums hat Elsaß - Lothringen keinen Theil. ¿

L 5. Die Beschränkungen, welchen die Erhebung von Abgaben für Rechnung von Kommunen nach Artikel 5 des Zollvereinigungs- vertrages vom 8. Juli 1867 (Artikel 40 der Verfässung) unterliegt, finden auf die in Elsaß-Lothringen bestehenden Bestimmungen über das Octroi bis auf Weiteres keine Anwendung.

8. 6. Das Wahlgeseß für den Deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 tritt in der anliegenden, dem Geseße vom 16. April 1871 ent- sprechenden Fassung (Anlage. 11.) in Elsaß-Lothringen am 1. Januar 1874 in Kraft.

_Die in §. 6 des Wahlge)eßes vorgeschene Abgrenzung der Wahl- kreise erfolgt bis zu der vorbehaltenen reihsgeseßlihen Bestimmung durch Beschluß des Bundesrathes. i i :

i T o in den in Elsaß-Lothringen bereits eingeführten Ge- [a des Norddeutschen Bundes, welche durch §. 2 des Geseßes vom 16. April 1871 zu Reichsgeseben erklärt -find, von dem Norddeutschen Bunde, dessen Verfassung, Gebiet, Mitgliedern oder Staaten, Indi- genat, verfassungsmäßigen Organen, Angehörigen, Beamten, Flagge u. st. w. die Rede ist, sind das Deutsche Reich und dessen entsprechende Beziehungen zu verstehen.

Dasselbe gilt von denjenigen im Norddeutschen Bunde ergan- En Geseten, welche in der Folge in Elsaß-Lothringen eingeführt werden.

_§. 8. Auch nah Einführung der Verfassung und bis zu ander- weiter gefeßliher Regelung kann der Kaiser unter Zustimmung des Bundesrathes, während der Reichstag niht versammelt is, Verord- nungen mit geseßliher Kraft erlassen. Dieselben dürfen nichts be- stimmen, was der Verfassung oder den in a geltenden Reichsgeseßen zuwider ist, und sich nicht auf folcwe Angelegenheiten beziehen, in welchen nah §. 3 Absaß 2 des die Vereinigung von

Berlin, Freitag,

; Postanstalten au die Expedito

den 4. Juli, Abends.

n: Wilhelmstr. 32. |

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187 S.

Elsaß-Lothringen mit dem Deutschen Reiche betreffenden Geseßes vom 9. Juni 1871 die Zustimmung des Reichstages erforderlich ist.

Auf Grund dieser Ermächtiguug erlassene Verordnungen find dem Reichstage bei dessen nächstem Zusammentritt zur Gezehmigung vor- queden, 7 Sie treten außer Kraft, sobald die Genehmigung ver- agt wird.

__ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel,

Gegeben Schloß Babelsberg, den 25. Juni 1873. (L. 8.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Anlage T. Wortlaut der Reichsverfassung (Reichs-Geseßbl. von es 16 S. 64 ff.) mit der Maßgabe, daß Artikel 4 Nr. 9 autet:

9) der Flößerei- und S Hiffahrtsbetricb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zustand der leßteren, sowie die Fluß- und sonstigen Wasserzölle, desgleichen d.e - Seeschiffahrt szeiche n (Leuchtfeuer, Tonnen, Baken und jonstige Tagesmarken);

Artikel 28 laütet: Z

Der Reichstag beschließt nah absoluter Stimmenmehrheit. Zur Gültigkeit der Beschlußfassung ist die Anwesenheit der Mehrheit- der geseßlihen Anzahl der Mitglieder erforderlich. /

Anlage 11, Wortlaut des Wahlgeseßes vom 31. Mai 1269

‘(Bundes-Geseßbl. von 1869 Nr. 17 S. 145 ff.) mit der Maßgabe,

daß die Ueberschrift lautet:

Wahlgeseß für den Deutschen Reichstag. Vom 31. Mai 1869.

Der §. 1 lautet :

Wähler für den Deutschen Reichstag ist jeder Deutsche, welcher das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt ‘hat, in dem Bundes- staate, wo er seinen Wohnsiß hat.

Der Eingang zum §. 4 lautet : :

Wählbar zum Abgeordneten is im ganzen Bundesgebiete jeder Deutsche, welcher 2c.

Ges eb, betreffend die Errichtung eines Reichs-Eisenbahn-Amtes. Vom 27. Juni 1873. j : Wir S von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von reußen 2c.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim- mung des Bundesrathes und des Reichsta? was folgt: ___§. 1, Unter dem Namen "Reichs-Eisenbahn-Amt“ wird eine ständige Centralbelörde eingerichtet, welhe aus- einem Vorfi enden und der erforderlichen Zahl von Räthen besteht und ihren Siß in Berlin hat. :

Auch können nah Maßgabe des Bedürfnisses Reichs-Eisenbahn- Kommissare bestellt werden, welche vom Reichs-Eisenbahn-Amt ihre Instruktionen empfangen. i

. 2. Der Vorsißende nnd die Mitglieder des Reichs-Cisenbahn- Amtes, sowie die Reichs-Eisenbahn-Kommissare werden vom Kaiser, die Subaltern- und Unterbeamten werden vom Reichskanzler ernannt.

Auf den Vorsitzenden finden die Vorschriften des §. 25 des Ge- selzes, betreffend die Rechtsverhältnifse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873, Anwendung. : i /

Personen, welche bei der Verwaltung einer deutschen Eisenbahn betheiligt sind, können keinerlei Thätigkeit bei dem Reichs-Gisenbahn- Amt oder als Reichs-Eisenbahn-Kommissare ausüben. :

8. 3. Vorbehaltlih der Bestimmung im §. 5 Nr. 4 führt das Reichs-Eisenbahn-Amt feine Geschäfte unter Verantwortlichkeit und nach den Anweisungen des Reichskanzlers.

8. 4. Das Reichs-Eisenbahn-Amt hat innerhalb der durch die Verfassung bestimmten Zuständigkeit des Reichs: 1) das Aufsichts- ret über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen; 2) für die Ausführung der in der Reichsverfassung enthaltenen Bestimmungen, fowie der sonstigen auf das Eisenbahnwesen bezüglichen Geseße und verfassungs- mäßigen Vorschriften Sorge zu tragen; 3) auf Abstellung der in Hin- ficht auf das Eisenbahnweten hervortretenden Mängel und Mißstände hinzuwirken. i i e

Dasselbe is berechtigt, innerhalb seiner Zuständigkeit über alle Einrichtungen und Maßregeln von den Eisenbahnverwaltungen Aus- kunft zu erfordern oder nac) Befinden durch ei Kenntniß- E sich zu unterrihten und hiernach das Erforderliche zu ver- anlassen.

8. 5. Bis zum Erlaß eines Reichs - Eisenbahngeseßes gelten fol- gende Vorschriften: L N i :

1) In Bezug auf die Privateisenbahnen stehen dem Reichs-Eisen- bahn-Amte zur Durchführung seiner Verfügung dieselben Die zu, welche den Auffichtsbehörden der betreffenden Bundesstaaten beige- legt find. Werden zu diesem Zwecke Zwangsmaßregeln erforderlich, so sind die Eisenbahn - Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten ge- halten, den deshalb an sie ergehenden Requisitionen zu entsprechen.

2) Staats-Eisenbahnverwaltungen sind nöthigenfalls zur Erfül- lung der ihnen obliegenden Verpflichtungen im verfassungsmäßigen ae, (Art. 7 Nr. 3, Art. 17 und Art. 19 der Reichsverfassung) an- zuhalten. ; : {a :

3) Den Reichs-Eisenbahnen gegenüber wird der Reichskanzler die Verfügungen des Reichs-Eisenbahn-Amtes zum Vollzuge bringen.

4) Wird gegen eine von dem Reichs - Eisenbahn - Amte verfügte Maßregel Gegenvorstellung erhoben auf Grund der Behauptung, daß jene Maßregel in den Gejeßen und rehtsgültigen Vorschriften nicht begründet sei, so hat das durch Zuziehung von richterlichen Beamten zu verstärkende Reichs-Eisenbahn-Amt über die Gegenvorstellung im- mer selbständig und unter eigener Verantwortlichkeit in kollegialer Be- rathung und Ga luma zu befinden. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath. ein Regulativ erlassen, welches den kollegialen Beda, gang Lehns und die hierbei dem Präsidenten zustehenden Befugnisse regelt. : N uts

Urkundlich unter Utiferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. i

Gegeben Schloß Babelsberg, den 27. Juni 1873.

(L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

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Geseß, betreffend die Bewilligung von Wohnungsgeldzushüssen an die Offiziere und Aerzte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, jowie an die Reichsbeamten.

Vom 30. Juni 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. / verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

8. 1. Die Offiziere und Aerzte des Re'chsheeres und der Kaiser- lichen Marine, sowie die Civil- und Militärbeamten des Reichs er- halten, wenn sie ihren dienstlichen Wohnfiß in Deutschland haben, eine etatsmäßige Stelle bekleiden und tine Besoldung aus d-r Reichskasse beziehen, vom 1. Januar 1873 ab einen Wohnungsgeldzuschuß nach Maßgabe des diesem Gesebe beigefügten Tarifes.

8. 2. Welche Reichsbeamten den im Tarif unter I. 2, Il, 2, TIT, 2. V. und VI. bezeichneten Kategorien beizuzäblen sind, wird in den Jahren 1873 und 1874 durch Kaiserliche Verordnung, von da ab durch den Reichshaushalts-Etat bestimmt. Für den zu gewährenden Wohnungsgeldzuschuß ist der mit der Amtsstellung verbundene Dienst- rang, nicht der einem Beamten etwa persönli beigelegte höhere Rang maßgebend. /

8. 3. Für die Eintheilung der Orte in Servisklassen, auf welche der Tarif Bezug nimmt, ist bis zu anderweiter geseßticher Regelung die am 1, Juli d. J. bestehende Eintheilung der Orte, nach welcher die Serviskowpetenzen der Militärpersonen bemessen werden, maßgebend. Bei Veränderungen in der Klasseneintheilung kommt von dem auf die - Publikation derjelben folgenden Kalender-Quartale ab der danach si ergebende anderweite Tar!fsaß des Wohnungsgeldzuschusses in An- wendung.

_§. 4. Bei einer Verseßung erlisht der Anspruch auf den, dem bisherigen dienstlichen Wohnort entsprechenden Saß des Wohnungsgeld- zuschusses mit dem Zeitpunkt, mit welchem der Bezug des Gehalts der bisherigen Dienststelle aufhört.

Hat die Verseßung an einen Ort, welcher zu einer niedrigeren Servisklasse gehört, eine Verminderung des Wohnungsgeldzuschusses zur Folge, so wird hierdurch ein Entschädigungs-Anspruch nicht begründet.

S. Offiziere, Aerzte oder Bramte, welche mehr als eine Stelle bekleiden, erhalten den Wohnungsgeldzushuß nur einmal, und zwar für diejenige Stelle, welche auf den höchsten Saß An}pruch giebt.

8. 6. Wird eine Besoldung theils aus Reichsmitteln, theils aus Staatsmitteln bestritten, so erhält der Empfänger von dem tarif- mäßigen Wohnungsgeldzuschusse seiner Stelle (§. 1) nur eine dem auf 0 Reichskasse Übernommenen Besoldungstheile entsprehende

uote.

8. 7. Offizieren, Aerzten und Beamten, welche eine Dienstwoh- nung innehaben oder anstatt derselben ein: ihnen besonders bewilligte Miethsentshädigung beziehen, wird der Wohnungsgeldzushuß nicht gewährt. Hat der Inhaber einer Dienstwohnung eine MiethsvergÜ- tung zu entrichten, so wird die leßtere vom 1. Januar 1873 ab injo- E On, a!s sie den Betrag des Wohnungsgeldzuschusses nicht übersteigt.

8. 8. Bei Feststellung der Umzugskosten-Vergütungen bleibt der Wohnungsgeldzuschuß außer Ansaß. Bei Bemessung der Pension wird der Durchschnittssaß des Wohnungsgeldzuschusses für die Servis- flasfen T. bis V in Anrechnung gebracht. Dieser Saß gilt auch für diejenigen Offiziere, Aerzte und Beamten, welche eine Dienstwohnung innehaben, oder cine Miethsentschädigung (§. 7) beziehen. Fn allen anderen Beziehungen gilt der Neg N mit der im §. 4 bestimmten Maßgabe als Bestandtheil der Bejoldung.

__§. 9. Auf die Beamten der Reichs-Eisenbahnverwaltung findet dieses Gese keine Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. G

Gegeben Schloß Babelsberg, den 30. Juni 1873.

(L. 8.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.

Diff

Beze L 2 nung Jahresbetrag 0e Md» 1sses in den a Chargen der Offiziere und Aerzte Aida vistlasse: df undi des Reichsheeres und der Kaiserlichen [X Marine, sowie der Kategorien der Bétlitt] L-L U V. Reichsbeamten. Thur \Ttr: | Thun: \ Thur: | Thr: | Flur: I, 1) Divisions - Commandeure, | | | Brigade-Commandeure und | Offiziere in Dienststellungen diefes Ranges, Malrine- stations - Chefs und Admi- 5 400/ 300 rale, sowie der General- * Stabsarzt der Armee; 2) Direktoren der obersten Reichsbehörden. : . 1) Stabsoffiziere mit Regi- ments-Commandeur- Rang, Kapitäne zur See, Gene- ralärztez; 2) Vortragende Räthe der obersten Reichsbehörden 2c. . 1) Stabsoffiziere, Korvetten- Kapitäne, Hauptleute (Ritt- meister, Kapitänlieutenants, Ober-Stabsärzte, Stabs- ärzte; 2) Mitglieder der übrigen Reichsbehörden 2c. / . Lieutenants und Assistenzärzte . Subalternbeamte . . Unterbeamte