1873 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches. Deutsches Nei ch.

eußen. Berlin, 9. Juli. Se. Majeftät der A Tas König empfingen in Ems am 6. d. M. Abends den Abschiedsbesuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen. Am 7. d. M. Mittags traf Ihre Majestät die Kaiserin-Königin in Ems ein, woselbst bei Sr. Majestät ein Diner stattfand, an welhem außer Ihrer Majestät der Kaiser von Rußland, der Prinz Friedrich der Niederlande, der Herzog von Leuchtenberg, der Fürft und die Fürstin von Wied il nahmen. Nach dem Diner kehrte Ihre Majeftät die Kaiserin-Königin nah Coblenz zurü.

Der Kabinets-Rath Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin, Dr. Brandis, if am §8. Iuli in Linz a. d. Donau an einer Lungenentzündung verschieden. Als langerprobter und ) bewährter Diener beider Kaiserlihen Majestäten, als treuer Sohn des

Vaterlandes und reih begabter Vertreter der Wissenschaft scheidet mit ihm aus weitem Freundeskfreise einer jener seltenen Männer,

deren Verlust allseitig tief zu beklagen ift.

Der Bundesrath hielt gestern, den 8. Juli, die 46. Plenarfizung. Den Vorsig führte der Staats - Minister Delbrü. .

Vorlagen, betreffend a. die Herbeiführung einer Vereinba- rung unter den Bundesstaaten wegen gegenseitiger Mittheilung gerihtliher Straferkenntnisse gegen Reichsangehörige, b. die Sonntagsarbeit und die Arbeitsverhältnisse der Frauen und Minderjährigen, c. den Entwurf einer Strafprozeß-Ordnung, wurden den betreffenden Aus\{hüfssen überwiesen. Es folgte die Wahl der Mitglieder des Disziplinarhofes. Der NaNe machte Mittheilung, betreffend die Behandlung der portop] ihti- gen Dienstkorrespondenz der Behörden im Verkehr mit Bayern, Württemberg und Oesterreich-Ungarn. Aus\{hußberichte wur- den erstattet über a. die Ausführung des Müngzgeseßes, b. die Erhöhung der Baushfumme Oldenburgs, c. den Zoll- tarif und das amtlihe Waarenverzeichniß, d. die Gehaltsver- hältnisse der Zollbeamten in den Hansestädten, e. den Abschluß eines Auslieferungsvertrages mit Belgien, f. den Erlaß von Abgaben für die durh die Oftsee-Uebershwemmung verloren gegangenen Waaren, g. den Abshluß eines Uebereinkommens mit Italien wegen gegenseitiger Aner- kennung der Rechtsfähigkeit der Aktien-Gesellshaften u. \. w., h. eine Petition, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, i. den Geseßentwurf für Elsaß - Lothringen über die Kriegsge- rihte, k. den Gesehentwurf für Elsaß-Lothringen wegen Ermäch- tigung der Bezirke, Gemeinden 2c. zur Aufnahme von An- leihen u. \. w.

Endlich wurden zwei Eingaben vorgelegt.

Die Kaiserlich Deutschen Gesandschaften im Auslande find zur Zeit, wie folgt, zusammengeseßt:

Argentinische Republik \. La Plata-Staaten:

Belgien: Se. Excellenz Herr v. Balan, Wirklicher Ge- heimer Rath, Mitglied des Königlich preußischen Herrenhauses, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (ab- wesend uls stellvertretender Staats-Sekretär). Herr Uebel, Le- gations-Rath, z. 3. interimiftisher Geschäftsträger. von“ Favrat Jacquier de Bernay, Geheimer ‘expedirender Sekretär. Herr von Sommerfeld, Hauptmann, aggregirt dem 2. Garde-Regiment

zu Fuß, Militär-Attaché.] #115 (6525 Ea Brasilien: Minister - Refident (vacat). Legations-Kanzlift.

Chile: Herr Levenhagen, Legations-Rath, Minister-Re-

nt. -

ias China: Herr von Rehfues, Legations-Rath, außerordent-

liher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Herr Dr. von

Holleben, Lieutenant à la suite des Garde:Husaren-Regiments ,

Attaché. Herr Bismarck, Dolmetscher. Herr Dr, Meyer, Gesandt- \schafts-Arzt. ¿f

Columbia: Herr Dr. Schumacher, Minifter-Refident.

Dänemark: Herr von Heydebrand und der Lasa, Lega- tions-Rath, Kammerherr, außerordentliher Gesandter und bevoll- mächtigter Minifter.

Ecuador und Peru: \. Peru. j :

Frankreih: Se. Excellenz Herr Graf von Arnim, Wirk- liher Geheimer Rath, Kammerherr, außerordentlicher und bevoll- mächtigter Botschafter. Herr Graf von Wesdehlen, L gations- Rath, 1. Botschafts-Sekretär. Herr von Holstein, Legations- Rath, 2. Botschafts-Sekretär. Herr von Dehn, 3. Botschafts- Sekretär. Vorsteher der Botschafts-Kanzlei (vacat). Herr Höhne, Botschafts-Kanzlist. Herr von Bülow, Major, aggregirt dem Großen Generalstabe, 1. Militär - Attaché. Herr Theremin, Hauptmann, aggregirt dem Magdeburger Feld - Artillerie - Regi- ment Nr. 4, 2. Militär - Attahé. Herr Lindau, Attaché für

andelsangelegenheiten. 9 E Sab: Herr von Wagner, außerordentlicher Ge- sandier und bevollmächtigter Minister, Herr Dr. Lüders, Gesandt- shafts-Dolmetscher. j zt

Großbritannien: Außerordentliher und bevollmähtigter Botsci:after Graf zu Münster, Erblandmarshall in Hannover. Herr von Krause, Legations-Rathck Herr von Schmidthals, Lega- tions-Rath. Herr Graf von Wartensl:ben, zweiter Botschafts-Se- kretär. Herr Wilke, General-Konsul des Deutschen Reichs, der Bot- \haft attachirt. Herr Shmettau, Hofrath, Vorsteher der Botschafts- Kanzlei. Herr Böhm, Botschafts-Kanzlist. Herr von Schroetter, Major, aggregirt dem Generalstabe der Armee, Militär-Attahé.

Japan: Herr von Brandt, Minister-Refident. Kemper- mann, Dolmetscher. ; j

Italien: Herr von Keudell, Geheimer Legations-Rath, außerordentliher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Se. Durchlaucht Fürst Alexander zu ‘Lynar, Legations-Rath. Freiherr C. von Eichthal, Königlich bayerisher Kammerjunker.

Hasperg, Hamburg. Major a.D., Atiahé. Herr Graf von

er Golß, Attaché, Legations-Sekretär (ad int.). Herr Heckert, Hofrath, Vorsteher der Gesandtschafts-Kanzlei. Herr von Por- tatius, Hauptmann, aggregirt dem 2. Garde-Regiment zu Fuß, Militär-Attiahé. Herr Dr. Gust. Weber, Geheimer Sanitäts- Rath, Gesandischafts-Arzt. Herr Dr. Erhardt, Gesandtschafts- Arzt. Herr Icep, Gesandtschafts-Prediger. da

Mexico: Herr Graf von Enzenberg, Minifter-Refident, Großherzoglich hesfisher Major à la suite der Infanterie. Herr Dr. von Boguslawski, Legations-Kanzlist.

Niederlande: Se. Excellenz Herr Graf von Perponcher- Sedlnigky, Wirklicher Geheimer Rath, Kammerherr, außerordent- liher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Herr von Bunsen, Legations-Rath. Herr Graf von Waldenburg, Attaché. Herr von Scheven, Geheimer expedirender Sekretär.

La-Plata-Staaten: Herr Le Maistre, Königlich \sächsi- ser Legations-Rath, Minister-Resident für die Argentinishe Re- publik, den Freistaat Uruguay und den Freistaat Paraguay.

Potugal: Ler Graf von Brandenburg, - Legations-Rath, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigier Minister. Herr Reeck, Legations-Kanzlift. ; (S

Rußland: Se. Durhlauht Prinz Heinrih VIl. Reuß, General - Lieutenant und General - Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, außerordentlicher und bevollmächtigter Bot- schafter. Herr von Alvensleben, Legations-Rath, Kammerherr, 1. Botschafts-Sekretär. Herr Dr. Busch, Legations-Rath, Konsul des Deutschen Reiches. Herr Graf von Berchem, 2. Botschafts- Sekretär. Herr von Tümpling, 3. Botschafts-Sekretär. Kelchner , Hofrath, Vorste der Bots, - Kanzlei. err Schröder , Hofrath. Herr Bertolotti , Botschafts - Dolmetscher. Herr von Werder, General-Major und General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und?Königs, Attaché à la personne de S8. M. lEmpereur de toutes les Russies, Militär-Bevollmähtigter.

Gnügge, Hauptmann im Westfälishen Artillerie-Regiment

r. 7, dem General von Werder attachirt. Herr Graf zu Lynar, Seconde-Lieutenant à la suite des Regiments der Gardes du Corps, zur Botschaft kommandirt. Herr Nahmann, Rechts- Konsulent, Kaiserlih russisher Anwalt. e

Oesterrei h: Se. Excellenz Herr von Schweiniß, General- Lieutenant, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter. Herr Graf Carl von Dönhoff, Legations-Rath. Deutscher Herr von der Balley Utrecht, 1. Botshafts-Sekretär. Herr Graf von Arco- Valley, 2. Botschafts-Sekretär. Herr Gasperini, Geheimer Hof- rath, Vorsteher der Botschafts-Kanzlei. Herr Koser, Geheimer expedirender Sekretär. Herr Graf Finck von Finckenstein, Major, aggregirt dem 1. Garde-Regiment zu Fuß, Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Militär-Attahé.

Peru und Ecuador: Herr Dr. Lührsen, Geschäftsträger.

Schweden: Herr Freiherr von Richthofen, außerordent- licher Gesandter und bevollmächtigter Minister. E i

Schweiz: Se. cellenz Herr von Roeder, General- Lieutenant à la suite der Armee, außerordentliher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Herr Kunath, Legations-Kanzlist.

Spanien: Herr Freiherr von Canigz u. Dallwiß, Kammer- herr, außerordentliher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Herr Kleefeld, Geheimer expedirender Sekretär. EEAREE E

Türkei: Herr von Eichmann, wirkliher Legations-Rath, Mitglied des Königlich preußishen Herrenhauses, außerordent- l’:cher Gesandter und bevollmächtigter Minister. err von Derenthall, Legations-Rath. Herr Graf von Bray-Steinburg, Legations-Sekretär ad int. err Testa, 1. Dragoman. Herr Freiherr von Münchhausen, 2. Dragoman. Herr Holz, Legations- Kanzlist. Herr Suhle, Gesandtschafts-Prediger. Herr Dr. Mühlig, Gesandtschafts-Arzt.? L

Uruguay f. La Plata-Staaten. 2 R

Venezue!a: Herr von Gülih, Legations-Rath, Minister-

Vereinigte Staaten von Amerika: Herr Dr-von Schlözer, Legations-Rath, außerordentliher Gesandter und be- vollmächtigter Minister. Herr Stumm, Legations-Sekretär. Herr BüDddecke, Legations-Kanzlist.

—* Der Finanz-Minister hat fich in einem Spezialfall damit einverstanden erklärt, daß in Folge des Geseßes vom 26. März d. I. Quittungen, welche nah dem 1. Mai d. I. ausgestellt werden, dem Stempel auch bezüglich derjenigen Zahlungen nicht mehr unterliegen, wel{he vor dem 1. Mai d. I. geleistet wa- ren. Es ift also von den vor dem 1. Mai d. I. auzgeftellten Interims-Quittungen éin Stempel nit zu entrichten, obglei die Voraus\ezung der: bisherigen Stempelfreiheit, daß fie näm- lih gegen “eine stempelpflihtige Hauptquittung ausgetauscht wur- den, niht mehr besteht.

Der Premier-Lieutenant Freiherr von Werthern vom Schleswig-Holsteinshen Husaren-Regiment Nr. 16 und die Se- conde-Lieutenants Graf zu Ranßau vom 3. Garde -Ulanen- Regiment und von Brandis U. vom 2. Hanseatishen In- fanterie - Regiment Nr. 76, \ämmtlich bisher kommandirt zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe, find auf 1 Jahr zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandirt worden. Der Erbprinz Victor von Ratibor, Seconde-Lieutenant im

Garde-Husaren-Regiment, ist der Botschaft in Wien auf 1 Jahr / J

attachirt worden.

Am 5. und 7. d. M. gab der Vorsitzende der deut- \chen Ausftellungs-Kommission in Wien, Ministerial- Direktor Meser, den deutschen Mitgliedern der jeßt dort ver- sammelten Jury in den Räumen der Kommission zwei glänzende Diners. Den von dem Vorsißenden ausgebrachten Toasten auf den Deutschen Kaiser und die deutschen Fürsten folgten zahl- reiche andere, namentlich auch auf den hohen Protektor der deut- \hen Ausstellung, den Kronprinzen. Die Feste verliefen in der heitersten Stimmung und endeten erft am späten Abend.

Der Kommandant des Invalidenhauses zu Berlin, General-Lieutenant von Maliszews ki ist mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 7. d. M. zum Gouverneur dieses Hauses

ernannt wordén.

Der Königliche Kammerherr, General-Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, if von Kopenhagen hier angekommen.

Der Ober® und Abtheilungs-Chef im Neben-Etat des Großen Generalstabes, von Sydow, hat sich mit einem mehr- wöchentlichen Urlaube nah Wildbad in Württemberg begeben.

Bayern. München, 6. Juli. Prinz Adalbert und Gemahlin haben fich heute nah Tegernsee begeben, um dem Prinzen Karl, welher morgen sein 78. Geburtsfest feiert, einen Besuch abzustatten.

Der Königlich preußishe Gesandte am hiesigen Hofe, Frhr. von Werthern, hat einen längeren Urlaub angetreten und fich heute mit seiner Gemahlin in die Schweiz begeben.

Der Kriegs - Minister Frhr. von Prankh wird am 10. d. M. aus Marienbad hier eintreffen und dann sofort die Leitung des Kriegs-Ministeriums wieder übernehmen. :

Das Kriegs-Ministerium hat den Offizieren aller Waffengattungen, sowie den Aerzten und Militärbeamten, welche während der Uebungen in Hütten oder Barackenlagern kantonniren, für die Dauer dieses Verhältnisses die Kommando-Zulage na den chargenmäßigen Säßen für einzelne Kommandirte be- willigi. Die Zulage der Betheiligten erhöht ih durch diese Be- stimmung um ein Beträchtliches.

Da einzelne Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über wissenshaftlihe Qualifitation zum einjährig freiwilligen Militärdienfste bercchtigt find, von ülern besucht werden, welche bereits im militärpflihtigen Alter tehen, in ihrem Studiengange aber noch niht so weit vorgerückt sind,

daß fie vor dem durch die Militär-Ersaß-Instruktion (H. 151, 1 und §. 153) vorgeshriebenem Termine, d. i. dem 1. April des Milkitärp gkeitsj fich über ihre wissenshaftlihe Quali- fikation dur Abgangs- oder Uebertrittszeugniß auszuweisen verimöchten, so wurde durch Entschließung des Staats-Ministe- riums des Innern beider Abtheilungen und des Kriegs-Mini- fieriums, um einerseits die bezeihnetz Anmeldefrist zu wahren, andererseits den zum einjährig Freiwilligendienfte7F Aspi- rirenden jede zulässige Erleichterung zu gewähren, den in dieser Lage befindlihen Schülern gestattet, den Qualifikationsnahweis durch eine vorläufige Bescheinigung des Anstaltsvorstandes zu liefern: daß von der mit dem Schüler vorzunehmenden nächsten Abgangs- oder Uebertrittsprüfung ein günstiges Ergebniß zu erwarten stehe. Die Ansftaltsvorstände werden zur Ertheilung dieser Bescheinigung ebenso ermächtigt, wie die Prüfungskom- miffionen für einjährig Freiwillige zur Ausstellung eines Be- rechtigungs\cheines auf Grund dieser Bescheinigungen. Die In- haber solher Berechtigungs\scheine haben fich binnen Jahresfrist über wirkliche Erlangung des zum einjährig Freiwilligendienste berehtigenden Zeugnisses auszuweisen.

Zu der im Juli oder August d. I. bei Graudenz statt- findenden Belagerungs- und Pontonier-Uebung hat der König die Ab?ommandirung nachbenannter Offi- ziere nach Graudenz bestimmt, nämlih: des Obersten Karl Frhr. von Neubeck, Commondeur des 1. Fuß-Artillerie-Regiinents, des Oberst-Lieutenant der Artillerie Ern von Büller, Referent im Kriegs - Ministerium, des Major Karl Staudacher von der Ingenieur-Berathungs-Kommissfion, der Hauptleute Iosef Macco vom 2. Pionier - Bataillon, Karl Popp vom Generalstab und Theodor Bomhard vom 2. Fuß-Artillerie-Regiment. Die Offi- ziere werden für die Dauer dieser Abkommandirung dem Obersten Frhrn. von Neubeck in persönlicher Beziehung unterstellt, und es beziehen dieselben für die gleihe Zeit die doppelten normirten Tagegelder ihrer Charge.

Die vom Kultus-Ministerium erlassene Amtsinfstruk- Hen für die Kreis-Schulinspektoren lautet vollftändig wie folgt:

8. 1. Der Kreis-Schulinspektor hat neben der dur die Aller- hêéchste Verordnung vom 1. April 1832, die Errichtung der Kreis- sholarchate betreffend, geregelten Funktion eines Kreisscholarhen noch die Stellung eines ständigen Beiraths der Kreisregierung, Kammer des Innern, in allen technishen Fragen des niederen und höheren Volkésschulwefens. Jn dieser Eigenschaft ist derselbe Hülfsorgan des Kreis-Schulreferenten, dessen Gegenzeihnung alle feine Arbeiten bé- dürfen. Der Kreis-Schulinspektor ift allen für die Beamten “der Kreis- regierung bestehenden Dienstesvorschriften unterworfen.

S. 2. Den wesentlichsten Bestandtheil der Wirksamkeit des Kreis- Schulinspektors bildet die Vornahme von außererdentlichen Visitationen der Volfsshulen des Regierungsbezirks, worauf detielbe im Laufe jeden Jahres mindestens einen- Zeitraum von drei Monaten zu ver- wenden hat.

S. 3. Die diesfalls erforderlihen Kommissorien mit den jeweils veranlaßten näheren Direktiven werden dem Kreisschulinspektor von der Kreisregierung theils für ganze Schuldistrikten, theils in befonderet Fällen für einzelne Schulen ertheilt. Jn Ausführung der Kom- missorien,- welche. fich--auf gauze Schuldistrikte- erstrecken, hat der Kreis- Schulinspektor sein vorzügliches Augenmerk auf jene Schulen zu richten, in welhen nach Auêweis der Akten, sowie nach Mittheilung der Schulaufsichts8organe sich wesentlihe Mißstände vorfinden.

§8.4 Der Kreis-Schulinfpektor kann au zur Visitation der sellst- ständigen gewerblichen und fandwirthschaftlichen Fortbildungsschulen, sowie der die Volksschule erfebenden Privatunterrichts- und Erziehungs- anstalten nah Bedürfuiß, und soweit hierdurch seine Hauptwirksamkeit im Gebiete des öffentlihen Volksschulwesens nicht beeinträchtigt wird, von der Kreisregierung besonders kommittirt werden.

8. 5. Ebenso fann dein Kreis-Schulinspektor die Vornahme der durch §. 15 des Rormativs über: die Bildung der Schullehrer vom 29. September 1866 vorgeschriebenen außerordentlihen Visitationen der Präparandenschulen des Regierungsbezirks von der: Kreisregierung übertragen werden. Hiezu ist insbesondere dann Aulaß gegeben, wenn der einschlägige Schullchrerseminarvorstand, der mit Hinblick auf §. 14 des Lehrerbildungs-Normativs zunächst zu diesem Geschäfte berufen er- scheint, hiefür von der Kreisregierung wegen dieustlicher Verhinderung nicht in Auspruch genommen werden kann. Die Visitation der Schul- lehrerseminarien und die Leitung der an- denselben stattfindenden - Prü- fungen bleibt dem Kreissulreferenten selbft vorbehalten. Demselben kann jcdoch im Falle des Bedürfnisses der Kreis-Schulinspektor als tech- nischer Kommissär Feggeen werden.

8. 6. Die vom Kreis-Schulinspektor vorzunehmenden Visitationen haben sich auf die inneren und äußeren Schulverhältnisse zu erstrecken. n erster Beziehung hat derselbe insbesondere 1) den Stand des Un- terrihts und der Erziehung zu ermitteln; 2) die Methode der Lehrer zu prüfen und gegebenen Falls verbefjernd auf dieselbe einzuwirken; 3) den Bestand der Lehr- und Lernmittel zu untersuchen; 4) über die Handhabung der Lehr- und Disziplinarordnung, die Beobachtung des Lehr- und Stundenplanes und die Einhaltung der vorgeschriebenen jährlichen Unterrichtszeit fih zu vergewissern; 5) das Schriftwesen der Schulen, dann die Geshäftéführung der Ortsschulbehörden, namentli in Bezug auf die Abhaltung der vorgeschriebenen Schulfißzungen und die Bestrafung der Schulver]äumnisse zu kontroliren.

G Hinsichtlich der äußeren Schulverhältnisse hat der Kreis-Schul- inspektor auf die Beschaffenheit der Schullokalitäten, ihr räumliches Ausmaß, den Anstrich, die: Beleuchtung, Beheizung und Ventilation derselben, die Einrichtung -der Abtritte, die Konjtruftion und Stellung der Schultishe und Schulbänke, die Pflege. der Reinlichkeit im Schul- gebäude 2c. 2c. sein Augenmerk zu richten und fich zu überzeugen, ob die diesfalls bestehenden Vorschriften, namentlich die Bestimmungen der Normativentschließung vem 16. Januar 1867, die Gesundheits- pflege in den Schulen betreffend, beobachtet werden.

§. 8. Bei feinen Visitationsreisen hat der Kreis-Schulinspeftor au die Thätigkeit der Schulkonferenz- Vorstände zu koatroliren, den etwa stattfindenden Konferenzen der Schuldienst-Erpektanten und Schul- lehrer anzuwohnen, erforderlichen Falls auch das ganze. Lehrpersonal eines Schuldistrifts zu einer besonderen Konferenz zu versammeln und demselben nach vorgängiger Besprechung der einschlägigen Schul- zustände zweckentsprechende Winke in Bezug auf Lehrplan, Lehrgang Stundenordnung, Lehr- und Lernmittel, Methodik, sowie in Bezug auf die eigene Fortbildung zu ertheilen.

§. 9.- Von dem Kreis-Schulinsp-ktor sind über das Ergebniß seiner Visitation konzise Aufzeicnungen zu machen und der Kreisregie- rung mit geeigneten (por Vi ie zur Abstellung der wahrgeriommenen Mißstände und zur Herbeiführung der wünschenêwerthen Verbesserun- gen vorzulegen. Die Kreiéregierung hat hierauf alebald die erforder- lichen Bescheide zu erlaffen, welche, soweit nicht hierbei administrative Anordnungen in Frage kommen, von dem Kreis-Schulinspektor zu ent- werfen sind. Die Bearbeitung der leßteren hat der Kreis-Schulrefe- rent selbst zu übernehmen. h

10. Was die weitere Verwendung des Kreis-Schulinspektors im Referatsdienste betrifft, so find demselben von dem Kreis-Schul- referenten alle Gegenstände techuischer Natur zur Bearbeitung zuzu- theilen, insbesondere die Prüfung und Bescheidung der ordentlichen und außerordentlichen Schulpisitationen der Distriktsshulbebörden, der Verhandlungen über die Fortbildungë-Konferenzen déèr Schuldienst- Expektanten und der allgemeinen Lehrer-Konferenzen, die Gutachten über Lehrplan, Schul- und Disziplinar-Ordnung, Lehr- und Lernmittel, Lehrmethode «x. Derselbe ist ferner mit der Evidenthaltung der Quali- fifationslisten des Lehrpersonals an den ‘deutschen Volksschulen und den Vorbereitungsarbeiten für die am Sitze der Kreisregierung statt- findenden Prüfungen des Volfsschullehramts, bei welchen er ‘auch als Komumissionsmitglied zu fungiren hat, zu betrauen.

Sachsen. Dresden, 8. Iuli. Um irrigen Gerüchten zu begegnen und ängfstlihe Gemüther zu beruhigen, theilt der „Anz.“ aus verläßliher Quelle Folgendes über den Gesun d- heitszustand der hiesigen Stadt mit: Bis mit dem heutigen Tage waren bei der städtischen Medizinal-Behörde 5 angebliche Cholerafäâlle und zwar 2 an Frauen und 3 an Männern zur Anzeige gelangt; von diesen 5 Erfrankungen haben 3 einen tödtlihen Verlauf genommen, während in den anderen Fällén die betreffenden Personen fih noch in ärztliher Behand- [lung befinden. Von den vorstehenden Erkrankungen haben fich übrigens einige nur als Brechruhrfälle herausgestellt, wäh- rend diejenigen, welhe einen tödtlihen Verlauf genommen, le- diglih solche Personen betroffen haben, die bis kurz vor ihrem Tode, bez. ihrer- Erkrankung in Ortschaften der Umgebung Dres- dens, namentlich in Wölfniz und Neulöbtau fich aufgehalten haben. Seit dem 4. Juli find zwar noh einige anderweite An- zeigen über hier vorgekommen sein sollende Cholera-Erkrankun- gen an die städtishe Medizinalbehörde gelangt; es haben fi jedo dieselben in keinem Falle bestätigt, die diesfallfigen Erôr- terungen vielmehr nur \o viel ergeben, daß einzelne Arbeiter in Folge augenblicklichen Unwohlseins ihre Arbeit verlassen, jedo nah kurzer Zeit dieselbe wieder begonnen und fortgesezt haben.

Württemberg. Stuttgart, 5. Juli. Die Finanz- Kommission der Kammer der Abgeordneten hat nah Vollendung ihrer Aufgabe der Berichterstattung über den Haupt- Finanzetat pro 1873/75 und über zwei Geseßentwürfe, betreffend dié Penfionsberehtigung der Alterszulagen für die Vorstände und Hauptlehrer an Gelehrten-, Reakl- und Bürgershulen und in Betreff der Hundeabgabe, heute ihre am 10. Juni begonnenen Sitzungen geshlo}en.

Baden. Karlsruhe, 5. Iuli. Die Großherzogliche Re- gierung läßt gegenwärtig, wie die „Karlsruher Ztg.“ mittheilt, eine Erhebung über die Wohnungsverhältnisse der Groß- herzoglihen Beamten und Bediensteten vornehmen. Der Zweck dieser Erhebungen ist, über die Miethpreise und deren Verhältniß zu der Größe der Wohnungen, sowie zu der Höhe der Besoldungen und Gehalte ein zuverlässiges Material zu ge- winnen, auf dessen Grundlage die Frage erörtert werden ftann, in wie weit die Theuerung der Wohnungen die Erhöhung der Diensteinkommen angezeigt erscheinen läßt, und ob hierfür eventuell allgemeine Wohnungsgeld-Zuschüsse, nah Art der den Reihs- beamten und in Preußen gewährten Zuschüsse, oder ausnahms- weise Lokalzulagen für einzelne besonders fostspielige Orte in Ausficht zu nehmen sein werden.

Hessen. Darmstadt, 8. Juli. In der gestrigen 24. Situng der Zweiten Kammer der Stände wurde mit der Berathung des Hauptvoranschlags über die Staatsausgaben für die Jahre 1873, 1874 und 1875 begonnen und die Hauptabthei- lungen I, I. und XIV. (über die Laften und Abgänge; die Staatsschulden; die garantirien Staatszushüsse wegen Privat- Eisenbahn-Unternehmungen) erledigt. Die Kammer nahm hier- bei folgende Anträge ihres Finanzaus\shufses an :5

V) Großherzogli{e Staatsregierung zu ersuchen, künftighin solche Diener, deren Verrichtungen eigentlich nur me{hanise find, aber doch Feine strengwiffenshaftliche Bildung erfordern, namentlich alle Beamte unter der Klasse der Sekretäre, ‘Registratoren, Revisoren und Buch- balter nur widerruflich anzustellen und sie nach dem Geseße vom 8. Januar 1858 zu behandeln. Ï

2) Großherzogliche Staatsregierung zu ersuchen, den Kreiëbau meistern anempfehlen zu klässen, bei Aufstellung der Voranschläge über die Baukosten der Kirchen, Pfarr- und Schulhäuser ein gleihmäßiges Verfahren cinzuhalten und in denselben nur solche Reparaturen auf- zunehmen, zu deren Herstellung der Fiskus verbindlih ist und wodürch dessen Baulast niht vergrößert wird, nach Einlangen dieser Voran- schläge und vor deren Mittheilung an die Stände eine Prüfung der- jelben eintreten zu lassen und den Strich, der etwa dennoch darin ent- haltenen“ unbegrüttdeten Anforderungen zu veranlaffen und daraufhin die nöthige Anforderung ju stellen. ¿

3) Die baldigfte Erledigung der früheren Ersuchen und Zusagen, betreffs Ablöfung der fiékalishen Grundzirnsen, Baulasften 2c. in Ér- innerung bei Großherzoglicher Regierung zu bringen.

4) Die Erwartung auszusprechen, taß die Regierung über die Feststellung des Baukapitäls der Oberhessischen Eisenbahnen und der

einerträge derselben den Ständen so bald als thunlich Mittheilvng machen und die Ratifikation der Zuschüsse bis nach Prüfung dieser Berechnung vorbehalten wird. s: |

Bewilligt werden. für ein Jahr: 1) Lasten auf den Kameral- domänen 95,922 fl. (außerdem an Neubauten für Kirchen, Pfarr- und Sc{ulhäuser für drei Jahre zusammen 6340 fl.); 2) Lasten auf den Forstdomänen 161,700 fl.; 3) Lasten auf den Kameral- uud Forst- domänen 60,353 fl.; 4) Brandversicherungsbeiträge 10,100 fl. ; 5) Be- sondere Beiträge zu den öffzntlihen Anstalten zu Darmstadt 1910 fff.; 6) Entschädigungsrenien für Staats-, Jagd- und guts- berrlihe Frohnden 67,780 fl. 584 kr.; 7) Entschädigungsrenten für verlorenen Bezug indirekter Abgaben 48,537 fl.; 8) Entschädigungs- renten für aufgehobene Bauten und ähnlihe Abgaben 8868 fl.; 9) andere Renten 126,957 fl.; 10) Ausfälle, Abgänge uud Nachlässe 194,650 fl. (Hierunter jedoch 15,000 fl. Denunziationësgebühren und Strafantheile, nur unter der Beschränkung, day über die Art deren Verwendung zwischen Regierung und Ständen noh éine Vereinbarung erfolat); 11) Staatsrenten für das ftandesherrliche Steuerprivileg urid die Steuerfreiheit der Pfarr- und Schulbesoldungëgüter 39,883 fl. ; 12) Besoldungen der “Staatsschuldentilgungéfasse 15,220- fl; 13) für Kanzlei- und Geldtranéporifoften derselben:-2000 fl. ; 14) für Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld 663,391 fl. 17 kr. ; 15) Bei- träge zu den Tilgungsrenten der Gemeinden wegen der Ablösung der standesherrlichen Grundrenten 3885 fl. ; 16) als Einnahme von den Staatseisenbahnen 785,000 fl.; 17) zur Tilgung von Stgatséisenbahn- Bauschulden 62,500 fl.; 18) zur Verzir.sung diefer Schulden 328,940 fl. ; 19) für Verwaltungskosten derselben 1775 fl. ; 20) Siaatszuschüfse ‘wegen Privat - Eisenbahnunternehmungen 1,400,000 fl ; 21) Kanzlei- Fosten der Provinziul-Straßenbauschuldentilgungskasse 225 fl

Iugenheim, 7. Iuli. ‘Die Kaiserin von Rußland, die Großfürstin Marie und der Prinz Alexander fuhren heute Nachmittag 4 Uhr über Darmstadt nah der Rosenhöhe und später nah Mathildenhöhe, woselbft die Allerhöchften Herrschaften mit dem Großherzoge und Prinz und Prinzessin Carl den Thee nahmen. En 7 Uhr fuhr Ihre Majestät wieder nah Ju- genheim zurü.

Meelenburg-Schwerin. S{werin, 8. Juli. Für die diesjährigen Truppen-Uebungen des mecklenburgi- schen Kontingents find der „M. Ztg.“ zufolge nunmehr folgende Spezial-Bestimmungen ergangen: :

Das Grenadier-Regiment Nx. 89 halt seine Regiments-Uebungen bei Schwerin in der Zeit vom- 9. bis 16. August ab. Das Füsilier- Regiment Nr. 90 wird zu Regiments-Uebungen in der Zeit vom 12. bis 19. August bei Boizenburg zusammengezogen. Die Dragoner- Regimenter Nr. 17 und 18 exerciren im Regiment in ihren Garnisonen. Die 34. Infanterie - Brigade (Großherzoglich Mecklenburgische) hält ihre Brigade-Uebungen in der Zeit vom 21. bis 25. August bei Boizen- burg ab. Derselben wird zugetheilt für die ganze Dauer der Uebun- gen das Mecklenburgishe Jäger-Bataillon Nr. 14 und für den 23, bis 25. August die 5. leichte Batterie der Divisions-Artillerie des Fel d-Ar- tillerie-Regiments Nr. 9. Dieselbe Brigade hält ihre Detachements- Vebungen mit drei Bivouaks der Vorposten gleichfalls bei Boizenburg

in der Zeit vom 27. bis 29. August ab. An diesen Detachements- Uebungen nehmen außer den vorbezeihnetea Truppen noch Theil: die Mecklenburg. Dragoner-Regimenter Nr. 17 und 18, die 5. s{were, die 6. {were und 6. leichte Batterie der Divisions - Artillerie des Feld- Artillerie - Regiments Nr. 9 und die 2. reitende Batterie der Corps- Artillerie desselben Regiments. Das eigentliche Divisions - Manöver, an welchem außer den bereits genannten Truppen noch die 33. Jnfan- terie-Brigade (Hanseatische Jnfänterie-Reginmenter Nr. 75 und 76), das reti Husaren-Regiment Nr. 15, das Hannoversche Dragonuer-

egiment Nr. 16, die 1. provisorische, 3. leite und 3. reitende Bat- terie der Corps - Artillerie des Feld-Artillerie-Regiments Nr. 9, eine Compagnie des Pionier-Bataillons-Nr.-9 und eine Train- Kolonne vom Train - Bataillon Nr. 9 theilnehmen, findet zwischen Horneburg und Harburg in der Zeit vom 4. bis 10. September mit 2 Bivouaks der ganzeu Division und 2 Bivouaks der Vorposten statt. Die beson- deren Kavallerie-Brigade- und Divisions-Uebungen unter Leitung des

Commandeurs der 17. Division, General-Lieutenant von Schlotheim, -

finden nach Beendigung des Manövers der 17. Division in der Zeit vom 12. bis 20. September bei Apensen statt. Daran nehmen Theil : die beiden Mecklenburgishen Dragoner-Regimenter Nr. 17 und 18, das Hannoversche Dragoner-Regiment Nr. 13, das Schleswig-Holfteinische Husaren-Regiment Nr. 16, das Hannoversche Dragoner-Regiment Nr. 16 und 3 reitende Batterien der Corps-Artillerie des Feld-Artillerie- Regiments Nr. 9.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 7. Iuli. Die Königin Olga von Württemberg und die Großfürstin Vera fuhrer geftern Vormittags mittelst Separathofzuges nach Baden und iy e in der dem Erzherzog Albrecht gehörigen Weil-

urá ab.

Der General von Shweinigz, Botschafter des Deut- hen Reichs, ist von Wien in Salzburg angelangt.

Klagenfurt, 7. Juli. Heute Morgens 7 Uhr verließ der Kronprinz Rudolf Klagenfurt. Der Kronprinz besucht heute Villa, Tarvis, Raibl, - morgen den Predil und besteigt Mittwoch die Villacher Alpe.

Großbritannien und Irland. London, 9. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sibung des Unterhauses bean- tragte Richards, daß die Regierung mit den auswärtigen Mächten Unterhandlungen anknüpfe behufs Errichtung eines per- manenten Schiedsgerichts. Obgleich Gladstone und der Untex- ftaats-Sekretär Enfield \sich gegen diesen Antrag ausf\prahen, wurde derselbe mit 98 gegen 88 Stimmen angenommen.

Frankreih. Paris, 7. Iuli. Das „Iournal officiel“ meldet die Ankunft des Schahs von Persien wie folgt: „Se. Majestät der Schah von Persien is heute angekommen. Der Empfang fard den diplomatischen Gebräuchen und den Traditio- nen der Gaftfreundschaft gemäß statt, E N und die Stadt | alie ehren. Der von dem Minister der Aeußeren Angelegenheiten, ize- Präsidenten des Ministerraths begleiteté Marschall - Präsident empfing Se. Majestät Näfsr-cd-Din auf dem Bähnhof von Päris und stellte ihm den Seine-Präfekten und den Polizei - Präfekten vor. Der Zug begab sich dur! das Bois de Boulogne: An den Festungêwerfen wartete der General Ladmirault, Gouverneur von Pa- ris, mit seinem Stab, um Se. Majestät zu begrüßen. Vor dem Triumphbogen wurde der Gemeinderath Sr. Mafestät dem Schah von dem Seine-Präfekten vcrgestellt, der folgende Worte sagte: „Jch habe ‘die Ehre, Ew. Majestät den Gemeinderath, die Maîïres und Adjunkten der Stadt Paris ‘vorzustellen. Gestatten Ew. Majestät dem Präsidenten des Gemeinderaths, im Namen der Stadt Paris die Gefinnungen auszudrücken, mit welchen fie in ihren Mauern den Sou- verän eines großen MReithes , den Frankreich- befreundeten Fürsten empfängt. * ' Präsident Vautrain spra hierauf folgende Worte: E _ Der Gemeinderath der Stadt Paris kommt, um Ew. Majestät bei ea Einzuge in die Hauptstadt zu begrüßen und felbe im Naméêti der ganzen Stadt willkommen zu heißen. Unjs-r lebhaftester Wunsch ift, daß Ew. Majestät die-thr von der Stadt Paris zu Theil gewordene Aufnahme, unsere Künste und Industrie in beständigem und. gutem Andenken behalten. : Mögen Ew. Majestät in unsere Städt mit der Ueberzeugung einziehen, ihr willfkömmener-Gast zu sein.“ “Se. Majestät der Schah und der Präsident der Republik fuhren alsdann die große Allee der Champs Elysées hinab, um sich úach dem geseßgebenden Körper zu begeben, welcher während des Aufenthalts des Souveräns zu dessen Residenz gewählt würde. Ein zahlreiches Pübli- kum drängte- sih mit achtungsvollem Eifer auf dem Wege, welchen der Zug nahm, den sie mit ihren Beifallrufen begrüßte. 9. Juli. (W. T. B.) Der Schah von Persien begab fich gestern nach Versailles und ftattete dem Präsidenten Mac Mahon und dem Präsidenten der Nationalversammlung einen

Besuch ab.

Spanien. Madrid, 3. Iuli. Dem Konstitutions- projefte zufolge wird der Präfident für vier Jahre gewählt, ist aber nah seinem Rücktritt nicht sofort wieder wählbar. Der- selbe muß über 35 Jahre alt und auf spanischem Boden ge- boren sein. Der Senat besteht aus vier Senatoren für jeden Kanton. Dieselben werden von den Kantonalversammlungen er- nannt und müssen wenigstens 40 Iahre alt sein. Der Kongreß wird durch das allgemeine Stimmrecht erwählt. Das Wahlrecht beginnt mit 21 Jahren. Spanien zerfällt in 11 Bundesstaaten ; ferner Cuba, Porto Rico, die Philippinen und Fernando-Po, welche dem Mutterlande assimilirt werden. Die Kammern halten jährlih zwei Sizungen, eine im Winter, die zweite im Frühling. Die Deputirten erhalten Diäten. Das Projeït schafft ‘eine Na- tionalmiliz und verpflichtet Jeden ohne Unterschied zum Eintritt in dieselbe. Die Centralgewalt hat das Recht, wenn fie es für nothwendig hält, die individuellen Garantien zu suspendiren. Armee, Marine, Finanzen, Zölle, Post und Telegraphen unter- stehen der Centralgewalt. Dieselbe erhebt ‘auch alle direkten Steuern, die Kantone \chreiben nur die indirekten Steuern aus.

Italien. Rom, 5. Juli. Die Kronprinzessin Mar- garetha ist mit dem Prinzen von Neapel nah Bad Schwal- bah abgereist. i

Venedig, 8. Iuli. (W. T. B.) Nachdem die Cholera in vereinzelten Fällen hier aufgetreten ist, werden von heute an täglih amtlihe Mittheilungen über den Gesundheitszustand der Stadt veröffentlihi werden.

Türkei. Konstantinopel, 8. Iuli. (W. T. B.) Kiamil Pascha ist an Stelle von Ahmed Muktar Pascha, welcher den Posten eines Vali (General-Gouverneur) von Kreta erhalten hat, zum Bauten-Minifster ernannt worden.

=— Der neue Ferman, welhen der Sultan Abdul Aziz dem Khedive von Aegypten verliehen hat, lautet nach dem „Nord“ wie folgt: i

„Die dur unseren Kaiserlicen Ferman vom 2. Rabiul-Ewel 1257 für Aegypten festgestellte Thronfolgeordnung if in der Weise abgeändert worden, daß die ägyptische Khedivenwürde auf - deinen ältesten Sohn übergeht, von diejem auf feinen älteften Sohn und so weiter für alle nachfolgenden; d. h., daß die Succefsion kraft des Rechts der Primogenitur erfolge, im Interesse einèr guten: Verwältung Aegyptens und des Wohls seiner tcritt Ei G

Da ‘ich mich des Fernéren überzeugt habe, mit welLter Sorg- samkeit du um Aegypten bémüht bift, ‘und welche Anstrengungen du mast, die Prósperität des: Landes zu fördern, “dessen Größe und Wichtigkeit meinem “Auge offenbar ist, wie auch die Treue und

Ergebenheit, wovon du mir steis Beweise gegeben haft, habe ih dir meine Gunst und mein Vertrauen zugewendet, und um dir einen unverfeanbaren Beweis davon zu geben, jeze ich_ hiermit für die Thronfolgeorèdnung in Aegypten als Regel fest: daß die Regierung in Aegypten und seinen Dependenzen, ferner das Kaimakamat vgn Souakin und Mafsaua sammt ihren Dependetizen obiger Bestitiititing gemäß auf deinen ältesten Sohn übergehen, und nach ihm, fraft des Rechts der Primogenitur, auf die ältesten Söhne derer, welche Khe- dives sein werden. Im Fall ein künftiger Khedive - feine männlichen Nackommen hinterlassen sollte, geht die Khedivenwürde auf den ältesten seiner nachgebornen Brüder über, und sollte auch ein jol{er nicht vorhanden sein, auf den ältesten Sohn seines nahgebornen Bru- ders. Diese Regel soll als definitive Richtshnur- gelten. - Auf inänn- lihe Kinder in der weiblichen Descendenz findet sie keine Anwendung.

Um die Sicherheit dieser- Successions-Ordnung nah Ktäften zu verbürgen, wird die Regentschaft, welche das Land während der Minder- jährigfeit eines Herrscher? zu verwalten hat, in folgender Wéise ge- regelt: Wenn beim Ableben des Khedive sein ältester Sohn minorenn ist, d. h.- weniger als 18 Jahre zählt, so_ift er, obgleich minorenn, nichtsdestoweniger Khedive kraft seines Successionsrechts, und sein Ds soll unverzüglich ausgefertigt werden. Wenn der verstorbene Khedive bei Lebzeiten Regent]haftsbestimmungen in einem Dokument getroffen hat, welches düur{ zwei hobe Staatsbeamte als Zeugen des Aftes- contrasignirt scin muß, so sellen der Regent und die Regent- shaftsmitglieder, welche als solhe bezeihnet sind, sofort die Leitung der Regierungëge|chäfte în die Hand nehmen“ und meine hohe Pforte davon in Kenntniß seßen, Und meine Kaiserliche Regierung wird den Regenten und die Regentschaftêmitglieder für die Dauer ihres Amtes bestätigen. Die Regentschaft soll aus denjeaigen Beamten gebildet werden; ‘welche an der Spiße des Ressorts des Innern, des Krieges, der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten, des Justizrathes, “der Armee und der General-Jnspektion stehen. Bei Ernennung des Re- genten sollen fie folgendes Verfahren beobachten:

_ Die genannten Verwaltungschefs wählen den Regenten aus ihrer Mitte. ‘Die Wähl kann auf Einftimmigkeit oder auf Stimmenmehr- heit beruhen. Falls die Stimuién ih auf zwei Kandidaten glei- mäßig- vertheilen sollten, so soll derjenige, welher das wichtigste Amt bekieidet, und. zwar mit dem Ressort des Junern angefangen, zum Ré- genten gewäblt werden, während die übrigen Mitglieder den 'Regent- shaftsräth bilden. Sie übernehmen die Leitung der Regierungs- geshäfte und machen meiner bohen Pforte davon Mittheilung, welche sie in ihren Funftionen bestätigen wird. Keinesfalls aber darf. eine Perfonalveräuderung vorgenonimen werden, mögen nun der Regent und die Mitglieder des Regentschaftsrakthes vom Khedive bei seinen Leb- zeiten eingeseßt, oder die Regentschaft durch Wahl konstituirt worden jein. _ Wenn eines der Regentschaftsmitgliedec mit Tod abgeht, fo fol- len die Ueberlebenden eine Neuwahl vornehmen - und einen anderen ägyptischen Beamten an feine Stelle ernennen. Stirbt der Regent selber, so wählen“ die Mitglieder des Regentschaftsratheës seinen Nach- folger aus ihrer Mitte, und in die Stellung, welche der ‘neugewählte Regent im Regentschaftsrath einnahm, einen anderen ägyptischen Bé- amten als Stellvertreter. Sobald der minorenne Khedive das Alter von 18 Jahren erreicht- hat, wird er als majorenn angesehen, und er ergreift selber die Zügel der Regierung.

Ich lege den höchsten Werth auf die Prosperität Aegyptens, auf das Wohlergehen, -die Ruhe und die Sicherbeit seiner Bevölkerung, und da dies Dinge find, - welche von der civilen und finanzièllen' Ver- waltung wie von der - Förderung der materiellen und andérweitigen Landesintereffen abhängen, so zählen wir im nafolgenden ‘alle“Pri- vilegien mit ihren Abänderungen und Erklärungen auf, welche meine Kaiserliche Regierung, -sci es vor längerer oder kürzerer Frist, der ägyptiihen Regierung zugestanden hat, damit sie für immer im Be- siße- der Khedives ‘nd ihrer Nachfolger verbleiben.

Dié civile ind finanzielle Verwaltung des Landes und alle seine materiellen wie Fonstigen Interessen -in jeder Hinsicht ressortiren von der ägyptischen Regicrüng und-sind ihr anvertraut ; und - da die Ver- waltung, “die Ordnung im Lande, die Entwickelung des Reichthums und der Profsperität der Bevölkerung durch die Harmonie der: Ver- hältnifse, durch den Chärafter und die Sitten der Einwohner bedingt werden, so wird der Khedive von Aegypten ermächtigt, so oft er e3 für nöthig: häkt, dies bezügliche Geseße und Verordnungen zu erlafsen. Ec wird gleihfaglls ermächtigt, unbeschadet der Staatsverträge meiner hoben Pforte, mit den Agenten déx fremden Mächte. Konventionen ab- zus{ließen, fowehl was Zölle und Haändelsverkehr, als auch was die üUvrigen Beziehungen zu den Ausländern Und alle: innern und sonstigen Landesangelegenheiten betrifft, und zwar zudem Behufe, Handel und Industrie zu éntwickeln, wie auch das Verhältniß zu den Ausländern, ihre Situation und -alle ihre Beziehungen zu der Regierung und- der Bevölkerüng- zu regeln.

__ Dem Khedivè steht die volle und uneinges{chränkte Leitung der Finanzangelegenheiten des Landes zu. Er besißt das Recht, . aus eigener Machtvollkommenbeit Namens der ägyßtishen Regierung Anleiben jedet Art im Auslande zu negociiren, so oft er cs für nôthig.hält;

Da die erste und wefsentlihste Pflicht des Khedive in dem: Schuß und der Vertheidigung des Landes besteht, so hat er das unbedingte Recht, alle Schuz- urrd Vertheidigunzsmaßregeln und Anstalten zu treffen, je na{ der Aufforderung der Zeit und des Ortes und je nah Bedürfniß, ohne ‘an irgei® welche Grenze“ g-bünden zu fein, die Zahl meiner Kaisetlichen Truppen ' in Acgypten zU vermehren oder zu ver- ringern.

Dem Khédive verbleibt das Vorrccht, militärif{he Rangerhöhungen bis zum Grad eines Oktersten und civile Rangerhöhungen bis zum Grad eines Routbe Sanie vorzunehmen.

Die in Aegypten geprägten Münzen follen in meinem Kaiferlichen Namen geprägt werden; die Fahnen der Land- und Seetruppen follen die nämlichen sein, wie bei meinen andern Truppen, und den Bâut vont Kriegsfabrzeugen anbelangend, ioll nur zu Panzerschiffen die Einholung meiner Geriéhmigung erforderli sein.“

Am Schlusse wikd noch bestimmt, daß der Vize-König all- jährlich und in einer Zahlung einen Tribut von 150,000 Beuteln an ‘den Kaiserlihen Schaß zu enirichten habe.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Inli. Der König if, wie ein Telegramm meldet, gestern früh in Vadsó angekommen. Die Königin wird übermorgen Abend um 10 Uhr mit einem Extrazuge nah Christiania abreisen, um von dort am 11. über den See Mjösen, durch das Gudbrunds=- und Romsthal nah Véblungsnäs und von dort per-Dampfer ihre Reise nah Trondhjem zum Krönungsfeste' förtzu-

en. M Herzog Eugene von Nerike, der jüngste Prinz des Königlichen Hauses (8 Iahre alt), reiste gestern Abend mit dem Dampfschiffe nah Gotland ab, um einige Zeit bei seiner Tante auf der Villa Fridhem bei Wisby zu verweilen.

Die von dem Reichstage gewählten zwölf Reprä- sentanten desselben werden per Dampfschiff sich nah Sunds- vall und von dort zu Lande über Jemtland ‘nach Trondßjem zur Krönung begeben und gleichzeitig avch" die hier befindlichen Gesandten fremder Mächte.

Rr. ‘49 des Amts-Blatts der Deutshen Reihs-Post- verwaltung hat folgenden Jnhalt: Generäl-Verfügung vom 4. Juli 1873: Postverbindung mit Konstantinopel; vom 5. Juli: Eröffnung der Eisenbahn zwischen Freiberg in Sagen und Nessen.

—. Nr. ‘55 dér „Annalen der Ländwirthschaäft in den Königlich -pteußishen Staaten " hat “folgenden Inhalt:

reußen: Uebersicht der im Sommersemester 1873 an den landwirth- baftliden UAkadémien Studirenden. Die Ausübiing der { Jagd, auf etbständigen, isolirt belegenen und weniger, als. 300 Morgen umfaf- senden Gutsbezirken betrefffetid. Aus einem Reiseberichte des Generale Sekretärs der ostpreußischen. l-ndwirthschaftlihen Centralstelle, Oefko- nomie:Rath_ Otto Haüsburg. Zur Zucht dés Blumenkohlfamens. Literatur: Bericht über die Verhandlungen der zweiten Versammlun

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