1873 / 161 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

ali ati A L R E Me

E S S L E A EL L E

des deutschen Landwirthshaftsrathes. Die landwirthschaftlihen Ver- uchsftationen. Besondere Beilage zum „Deutschen Reichs-Anzeiger“. eriht über den Handel mit Zug- und Zuchtvieh. Wollmärkte. Marktberichte. Viehpreile. Stärkepreise.

Statistische Nachrichten.

Die Preußische Renten-Versiherungs-Anstalt zu Berlin hat ihren 34. Jahresbericht, für das Jahr 1872, erstattet. Die im Jahre 1872 gebildete Jahresgesellshaft, die 34., besteht aus 244 vollständigen und 2240 unvollständigen Einlagen mit einem Ka- pitale von 58,142 Thlr. Auf die ult. 1871 im Bestande verbliebenen 143,377 unvollständigen Einlagen sind im Jahre 1873 209,189 Thlr. Renten gutgeshrieben, 136,544 Thlr. nachträglich eingezahlt worden. Am Sdólufse des Jahres 1872 blieben 204,969 Einlagen mit 10,821,175 Thlr. Kapital im Beftande. Die Mitglieder der VI. Klasse

der Jabresgesellschaften 1839—1843 haben die höchste Rente von

150 Thlr. jährlih erreiht. Im Ganzen beziehen 14,137 Ver- sicherungen Renten von 6 Prozent und darüber. Die Anstalt hatte am Jahres\chlufse 1872 12,590 646 Thlr. Bestände, die bis auf circa 360,000 Thlr. in Hypotheken angelegt werden.

Kunst und Wissenschaft.

Das Mai-Juniheft der von Constantin Rößler herausgegebenen „Zeitschrift für preußishe Geschichte“ enthält: Das Städte- wesen unter Friedrich Wilhelm T. von G. Schmoller; aus den Zeiten Joachims IL. von E. Lambert; neuere Forschungen zur preußischen Geschichte; die Veröffentlichungen der deutshen Geschichtsvereine zur preußischen Geschichte und Landeskunde.

München, 6. Juli. Bezüglich des Baues einer Burg in Hohenshwangau, welchen der König ausführen läßt, vernimmt der „Korr. v. u. f. D.“, daß der „Vorbau“* derselben der Vollendung

so weit entgegengeht, daß mit der Herstellung von Wandgemälden in den Gemächern des ersten Stockwerkes im Herbste dieses Jahres be- gonnen werden kann. iese Gemächer sollen nach ibrer Vollendung von dem Könige bezogen werden, bis der großartige Hauptbau selbst bewohnbar sein wird, was erst in mehreren Jahren der Fall sein

dürfte. Gewerbe und Handel.

_ Müncheu, 7. Juli. Dem bayerischen Gewerbe-Mu- Jn zu Nürnberg find auf Grundlage der Saßungen vom 13.

anuar 1873 Korporationsrechte untcr der Bedingung verliehen worden, daß für jede Abänderung der Statuten die landesherrliche Genehmigung zu erwirken sei.

Hcilbronn, 7. Juli. Der dicëjährige Wollmarkt wurde am 3. d. beendigt. Die Zufuhren bestanden meistens aus rauher, mittelfeiner und feiner Bastard- und gemischter Wolle, und zeichneten sih auch heute wieder insbesondere durch eine sehr {chôöne Wäsche aus. Der Verkauf ging \{hon beim Beginne des Marktes sehr lebhaft und waren fast sämmtliche zu Markt gebrachten Wollen schon am zweiten Tage verkauft. Die Preise bewegten sich für rauh Bastard -Wolle zwischen 95—108 Fl., mittel Bastard 110—118 Fl., fein Bastard 120—126 Fl., gemishte Wolle 104—112 Fl. Auf den Markt kamen und wurden theils in der Wollhalle, theils in Privatlagern 4750 Ctr. verkauft, einige Hundert Centner sind cingelagert.

Verkehrs - Anstalten.

__ Die Nr. 51 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Skizzen von der Wiener Weltausstellung 1873. (Fortseßung): die Schiffahrt; sta- tionäre Dampfmaschinen; Lokomotiven. Vereinsgebiet: Verein Deut- scher Eisenbahn-Verwaltungen, Generalverjammlung. Oesterreichisch- Ungarische Korrespondenz. Altona - Kieler und Schleswigsche Eisen-

bahnen, Böhmische Westbahn und Alföld-Fiumer Eisenbahn, Geschäfts- bexihte pro 1879 Technisches : Verein f Eisenbahnkunde zu Berlin. Briefkasten. Die ies Bey: Einnahmen der Oesterreihis{-Unga- rishen Eisenbahnen im Mai 1873. Eisenbahn-Kalender. Offizielle und Privat-Anzeigen.

; ünchen, 5. Juli. Jn Folge des Umstandes, daß die baye- rishe Staatsbahnverwaltung das gesammte Reparaturwesen des Betriebs- und Fahrmaterials auf eigene Regie in die Hand ge- nommen hat, ist der Bedarf an Arbeitskräften in den Werkstätten hier, in Nürnberg und anderen Orten bedeutend gesti-gen und gleich- zeitig damit der Bedarf an passenden, gesunden Wohnungen. Wie wir nun vernchmen, wird die Staatsregierung an den bevorstehenden Landtag mit einer Kreditforderung im Betrag von einer Million Gulden zum Zwecke der Erbauung von Arbeiterwohnungen heran- treten. Hier in München sind 200 solche Wohnungen projektirt; der bezügliche Häuserkomplex joll in das Dreieck zwischen der Central- werkstätte, der Kraus’shen Maschinenfabrik und dem Dorfe Neuhausen zu stehen fommen. b

Reichenberg, 9. Juli. (W. T. B.) Bei Eisfenbrod, Station der nord-süddeutschen Verbindungsbahn, entgleiste die Lokomotive des Personenzuges. Die Lokomotivc, der Tender und 2 Packwagen stürzten in den JIsarfluß. Der Mascinenführec blieb auf der Stelle todt. Von den Passagieren wurde nur einer, welcher aus dem Waggon gesprungen war, {wer verleßt.

Aus dem Wolff'’shen Telegraphen-Bureau.

Bern, Mittwoch, 9. Juli. Der Bundesrath hat beschlos\- sen, die definitive Einladung zur Abhaltung des Kongresses in Bern für den 1. September 1873 zu erlassen.

Die R ASN U Aa Rande des Deutschen eis. * Zusammengestellt aus Anlaß der Wiener Weltausstellung.

I. Gebietsumfang und Bevölkerung. Il. Landwirthschaft. TIII. Forst- wirthschaft. TV. Bergbau- und Hüttenwescn. V. Industrie. VI. Handel und Verkehr.

(Vgl. Nr. 153 d. Bl.)

IT. Land- und Forstwirthschaft. (2. Grüppe.)

1. Landwirthschaft. (Fortseßung.)

Wenngleich ein beträchtlicher Theil des gewonnenen Getreides in der Landwirthschaft selbst zum Saatgut, zum Wirthschafts- und Futterbedarf verbraucht wird, fo bildet doch der Handel mit Getreide in Deutschland einen der wichtigsten Handelszweige, sowohl nach der Masse und dem Werthe der dadurch umgeseßten Güter, als nah dem Einfluß auf das Wohlergehen der Bevölkerung. Der Verkehr mit Getreide im Innern des Landes selbst ist allerdings nicht festzustellen, wohl aber der Verkehr mit dem Auslande, da sowohl die Ein- wie die Ausfuhr dieses Artikels der statistischen Anschreibung bei den Zoll- ämtern unterliegen. Dieser Verkehr hat dur die Verbesserung und Erleichterung der Kommunikation eine immer größere Wichtigkeit und Ausdehnung erlangt. Die für den Zollverein veröffentlihten Ver- kehrsübersichten enthalten in dieser Bezichung ein reihhaltiges Ma- terial. Nach demselben betrug die Einfuhr in den freien Verkchr und die Ausfuhr aus demselben von Getreide aller Art:

Einfuhr. Ausfuhr. Einfuhr. Ausfuhr. Scheffel Scheffel Scheffel Scheffel 19,915,688 19,504,837 | 1866 15,994,751 26,771,569 1861 14,671,402 24,772,375 | 1867 38,098,520 28,965,591 1862 18,755,967 17,266,365 | 1868 37,352,489 31,495,759 1863 10,453,202 17,099,472 | 1869 925,252,225 28,553,916 1864 11,091,732 13,318,628 | 1870 31,495,019 24,111,758 1865 14,969,822 15,882,866 |*1871 30,992,497 25,020,981

‘Ein- und Ausfuhr von Getreide find hiernach ungemein wechselnd und von dem Ausfalle der eigenen Getreideernten in den einzelnen Jahren abhängig gewesen. Unter den oben angegebenen zwölf Jahren befanden sih sechs (1861, 1863, 1864, 1865, 1866, 1869), in welchen der Export die Einfuhr überstieg, Deutschland also in der Lage war, einen Theil feines Uebershuffes an das Ausland abzugeben, wogegen es in den übrigen fechs Jahren darauf angewiesen war, seinen Bedarf an Brodfrüchten theilweise vom Auslande zu beziehen. Jm Allgemeinen gehört aber Deutschland zu denjenigen Ländern Europas, welche ihren Getreidebedarf selbst produziren. Denn es betrug nach Vorstehendem die Getreide - Einfuhr in den Jahren 1860—1871 : 269,0 Millionen Scheffel, die Ausfuhr dagegen 272,7 Mill. Scheffel, so daß also in den leßten zwölf Jahren immer noch 3,7 Mill. Scheffel mehr aus- als eingeführt worden find. Außerdem is auch während derselben Zeit die Ausfuhr von Mühlenfabrikaten um 2, Mill. Ctr. höher, als die Einfuhr an'* solchen gewesen.

Was den Verkehr mit den einzelnen Getreidearten betrifft, so war derselbe folgender :

1) Weizen. Einfuhr. _ Aus fuhr.

Im Durchschnitt für 1860/64 5,757,531 Scheff. 10,463,563 Scheff. 2 Z e. 1869/69 9717407. 14,096,456

E O 11,480,239 ;

¿180 104008 12,865,271 ; Der Verkehr in diesem Artikel hat namentlich in der Einfuhr erheblich zugenommen und kommt hierbei hauptsächlih der dur die Eisenbahnen erleihterte Bezug aus Oesterreih - Ungarn, welches den meisten Weizen liefert, in Betracht. Obwohl die Weizeneinfuhr in Folge dessen bedeutend gestiegen, so ist sie doch noch immer hinter

der Ausfuhr zurückgeblieben. E Einfuhr. Aus fuhr.

2) Roggen. Im Durchschnitt für 1860/64 5,877,137 Scheff. 2,627,637 Scheff. L 4 « 1865/69 8,593,203 409,460 “s für 1870 12,411,653 « 4,638,955 Dai A a 1871 ita 6 z A M eutschlands Produktion an Roggen ist hiernach zur Deckung des eigenen Bedarfs nit vollständig ausreihend gewesen, da alljährlich größere Mengen vom Auslande eingeführt werden mußten, als dahin abgegeben werden konnten. Im Ganzen betrug der Import von 1860/71 : 96,822,637 Scheff., der Export dagegen nur 39,396,750 Scheff., so daß also im Durchschnitt ein jährlicher Zushuß zur eigenen Pro- duktion von 4,785,490 Scheff. erforderli gewesen ist. j 2A rid: itt für 1860/64 1,781 122 Sihe 3 176 C00 Lr m Vur]chn1i r / (01,102 . 9,100, ei.

1865/69 4,150,221 4,326,144 vei für 1870 4,382,077 « 2,708,686 „1811 4600521, 3016066

Von Gerste bedurfte Deutschland in früheren Jahren eines Zu- usses vom Auslande gewöhnli nit; es exportirte mehr, als es einführte. In den leßtverflossenen Jahren haben aber die Bezüge von auzländisher Gerste den Export überstiegen, was wohl haupt- fächlih_ auf den Umstand zurückzuführen sein dürfte, daß gegenwärtig groß? Quantitäten ungarischer Gerste für den Bedarf unserer Braue- reien bezogen werden.

4) Anderes Getreide. Einfuhr. Im Durchschnitt für 1860/64 1,551,778 Scheff z ; « 1060/00 3972120 5 é 1600 101A S 5,283,878 ; 4 1 Se 4,568,148 ;

__ Im Allgemeinen is der Export von anderem Getreide etwas Höher gewesen, als die Einfuhr; von den Jahren 1860 71 find nur ¿wei (1864 und 1870) zu verzeichnen, in welchen die Einfuhr über- wiegend gewesen ist, wobei bezüglih des Jahres 1870 in e E

iche

Ausfuhr. 2,124,446 Scheff. 4,501,878 ,

gichen, daß aus Anlaß des Krieges mit Frankrei sehr erhe engen Hafer zur Versorgung unserer Militärpferde aus dem Aus- lande bezogen worden find.

Resümirt man die vorstehenden Zahlenangaben, so zeigt fi durchgängig eine Mehrausfuhr von Weizen und anderem Getreide, da-

gegen eine Mehreinfuhr von Roggen, während Ein- und Ausfuhr von Gerste ziemlich glei gewesen sind. Im Großen und Ganzen ist also der Anbau von Roggen zur Deckung des Bedarfs niht ausreichend ge- wesen.

Nächst den Halmfrüchten find die Blatt- und Wurzel- gee achse die wichtigsten in der deutshen Landwirthschaft. Zu den

lattgewähsen, welche in den deutschen Staaten angebaut werden, gehören namentlich Klee, Luzerne, Esparsette und verschiedene Kohl- arten, die zur Viehfütterung oder zum Handel gebaut werden. Unter den Wurzelgewächsen nehmen die Kartoffeln die erste Stelle ein, welche den durhgreifendsten Einfluß auf die gesammten land- und volkswirth schaftlichen Zustände auêgeübt haben. Jhr Anbau erstreckt fih auf alle deutschen Länder; auf einzelnen größ:ren Gütern wird demselben F, & ja. felbst á der gesammten Ackerfläche eingeräumt, deren Erträge zum Theil zur Branntweinbereitung in den mit den Gütern verbundenen Brennereien verwendet werden. Jn den zum vormaligen Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und 1n Südhessen find im Jahre 1871 nah amtlichen Aufstellungen 35,056,553 Scheffel Kar- toffeln zur Branntweinbrennerei verbraucht worden. Ï

Rächst der Kartoffel zählt die Runkelrübe zz den wichtigsten Hackfrüchten, besonders seitdem es den Fortschritten der Technik gelun- gen ist, aus derselben einen den Kolonialzucker immer mehr verdrän- genden Zucker zu gewinnen. Der Rübenbau hat in dem praktischen Betriebe der Landwirthschaft welciBe Veränderungen hervorgerufen, da die reihen Erträge desselben Aufwendungen für Tiefkultur, Ausdüngung und verbesserte Geräthe möglih machten, wie sie bei feiner anderen Frucht rentabel geschienen hätten. Der Gewinn kam niht allein den immerhin noch be- schränkt angebauten Rüben zu gute; au bei anderen Früchten zeigten si bald gleiche Vortheile.

Im Großen ‘und Ganzen hat sich der Anbau dec Runkelrübe hauptsächlih da eingebürgert, wo in Flußthälern eine starke Schicht von lockerem, gut zu bearbeitendem, reihem Anshwemmungsboden vorhanden ist, wie im Thale der Saale, des Rheins, der Oder und anderer Flüsse, oder wo das Grundgebirge mit starken Schichten von Diluviallehm oder Lehmmergel bedeckt ist, wie auf den Hügeln und Plateaus der Provinz Sachsen, Anhalts und Braunshweigs. Welchen Umfang der Rübenbau während der leßten drei Dezennien in-Deutsch- land gewonnen hat, läßt * sih einigermaßen nach der Menge der von den Rübenzudckerfabriken verarbeiteten Runkelrüben berechnen, wenn man annimmt, daß im Durchschnitt auf 1 preuß. Morgen Landes 120 Ctr. Rüben geerntet werden. Jm Jahre 1840/41 verarbeiteten die im Zoll- verein vorhandenen Rübenzuckerfabriken 4,829,900 Ctr. Rüben, zu deren Erzeugung nur ein Areal von 40,000 Morgen in Anspru ge- nommen worden ist; gegenwärtig verarbeiten diese Fabriken ca. 60

„Millionen Ctr. Rüben, deren Anbau im Ganzen eine Fläche von ca.

900,000 Morgen erfordert.

Preußen hat in den Provinzen Sahs-n, Schlesien, Brandenburg, Pommern den verhältnißmäßig stärksten Rübenbau, in geringerem Umfange au in Hannover und der Rheinprovinz. Von den übrigen Staaten wird der Anbau der Zuckerrübe in größerem Umfange na- ms in Bayern, Württemberg, Baden, Braunschweig und Anhalt

ieben.

Die Hüls enfrüchte gehören zu den älteren Kulturpflanzen, und son seit lange wird ihr die Cerealien zunächst unterstüßender Anbau in Deutschland betrieben. Seitdem die bodenverbessernde tas dieser atten allgemeiner bekannt geworden, und die Chemie den großen Nahrungsgehalt derselben nachgewiesen hat, ist ihrer Kultur auch von rationellen Landwirthen eine größere Aufmerksamkeit zugewendet. Es werden besonders Erbsen, Bohnen, Linsen, Buchweizen, in neuerer Zeit au vielfach Wicken und Lupinen angebaut. Jm Allgemeinen ist der Anbau von Hülsenfrüchten stärker als der eigene Bedarf ge- wesen und ist alljährlich ein Theil des Ueberschusses hauptsächlich see- wärts nach Großbritannien, Schweden, Norwegen und Dänemark ab- geseßt worden. Die Einfuhr von Hülsenfrüchten hauptsählich aus Oesterreich in den freien Verkehr des Zollvereins und die Ausfuhr aus demselben war in den Jahren 1867—1871 folgende:

Einfuhr. Ausfuhr.

Scheffel. Scheffel.

1867 570,196 639,347

1868 2,328,773 1,508,618

1869 894,509 1,743,138

1870 1,938,448 2,653,816

1871 1,085,758 1,922,462

5jähriger Durchschnitt 1,363,537 1,693,476 Unter den in Deutschland angebauten Handelsgewächsen nehmen Tabak, Hopfen, Delsämereien und Gespinnstpflanzen eine hervorragende Stelle ein, in zweiter Linie folgen dann Farbepflanzen,

Gewürzpflanzen und Karden.

Der Tabaksbau ist fast über ganz Deut)chland verbreitet; da er aber stets die Ebenen und weite F!ußthäler aufsuht, so findet er fich in dem gebirgigen Mitteldeutshland weniger und in den eigent» lichen Gebirgsgegenden gar nicht. Im preußischen Staate wird diese Kultur in den Provinzen Pommern, Brandenburg, Sachsen und Rheinland in größerem Umfange, außerdem aber auch in Westpreußen, Swlesien, Hannover und Hessen-Nafsau betrieben, während in den übrigen Provinzen der Anbau von geringerer Bedeutung ist. Die im Jahre 1871 -in Preußen mit Tabak bepflanzte Fläche hatte einen Umfang von 5925 Hekt., auf welchen 198,890 Ctr. getrocknete Blätter gewonnen find. Es entfallen hiervon namentlich auf: Brandenkurg 1954 Hekt. mit 59,724 Ctr. As Pommern 1154 Hekt. mit 41,970 Ctr., die Rheinprovinz t Hekt. mit 21,217 Ctr., Sachsen aa Hekt. mit 18,678 Ctr., Schlefien 4504 Hekt. mit 15,023 Ctr., Westpreußen 4413 PE, mit 19,094 Citr., Hannover 368 Hekt. mit 10,157 Ctr., Hessen-Nassau 187 Hekt. mit 6428 Ctr. Der Tabaks- bau ist in Preußen übrigens nit unerheblich zurückgegangen und wer- den jeßt etwa 25 Prozent Fläche weniger, als in den 40ger Jahren, P die Kultur verwendet, weil man da, wo die Bodenverhältnisse der- elben nit ganz besonders günstig sind, sich dem lohnenderen Anbau

von Getreide und anderen chtarten zugewendet hat, welche, ohne

solche Pflege, wie der Tabak, zu verlangen, einen mehr sicheren Er- trag gewähren. :

In Bayern is der Tabaksbau der Hauptsache nah auf die Rheinpfalz (die Rheinebene bis an den Fuß der Hardt) und Mittel- franfen (die Gegend von Nürnberg und CEclangen) beschränkt, während die übrigen Regierungsbezirke nur ein sehr unbedeutendes Areal, oft nur von wenigen Morgen, bebauen, Im Jahre 1871 belief si die

zum Anbau verwendete Fläche auf 4721 Hektar., welche einen Ertrag von 144,153 Cir. lieferten. Baden nimmt unter den Tabak bauenden deutschen Staaten die erste Stelle ein und feine Kultur über- ragt nah Umfang -und Ertrag \clb diejenige Preußens nicht uner- heblih. Im Jahre 1871 wurden 7103,38 Hektar. mit Tabak bestellt und darauf 205,069 Ctr. gewonnen. Hauptsiß des Tabaksbaues ift die sogenannte Pfalz, der Unter- und Mittelrheinkreis, vorzugsweise der erstere, in welhem der Anbau meist mehr als die Hä!fte, in manchen Jahren über F der im ganzen Lande mit Tabak bebauten

Fläche einnimmt. Es werden vorzugsweise Tabakssorten, welche sih zur Cigarrenfabrifation eignen, gebaut und zu diesem Zwecke nicht nur an inländische, Bremer und Hamburger Fabriken, sondern auch ins Ausland abgeseßt. Jn Hessen beshränkt sich der Tabaks- bau fast auss{ließlich auf die Provinz Starkenburg, während in Rhein- und Oberhessen nur unbedeutende Flächen dieser Kultur- art gewidmet find. Im Jahre 1871 sind 979} Hektare mit Tabak bestellt, deren Ertrag auf 31,311 Ctr. angegeben wird. Bedeutend ist die Kultur in Elsaß-Lothringen; die angebaute Fläche betrug hier 1871 3158/16 Heft., auf welchen 115,518 Ctr. getrocknete Blät- ter gewonnen worden sind. In den übrigen deutshen Staaten hat der Tabaksbau eine solhe Wichtigkeit, wie in den vorgenannten nicht er- langt. Für 1871 kommen an Flächeninhalt und Naturalertrag dessel- ben in Betracht: Königreih Sachsen mit 6 Hekt. und 130 Ctr. Ta- bafsblätter, Württemberg mit 178%, Hekt. und 557) Ctr., die Thü- ringishen Staaten mit 2024 Hekt. und 4806 Ctr., Mecklenburg mit 164°/,9 Hekt. und 6106 Ctr., Braunschweig mit 684 Hekt. und 2391 Citr., Anhalt mit 163s/;9 Hekt. und 3962 Ctr. j __ Der Gesammiflächeninhalt aller mit Tabak bepflanzten Grund- stüdcke belief sich im Jahre 1871 auf 22,673 Hektare, welche einen Ge- fammtertrag von 717,907 Ctrn. getrockneter Blätter geliefert haben. Nimmt man als Durchschnittswerth 10 Thlr. für den Centner an, so berechnet sich der Wêrth der gesammten Produktion auf etwas über 7 Millionen Thaler. An den vorangegebenen Flächeninhalte partizi- piren: Baden mit 31,3 Proz., Preußen mit 26,1 Proz., Bayern mit 20,8 Proz., Elsaß-Lothringen mit 13,9 Proz., alle übrigen Staaten mit 7,9 Proz., dagegen entfallen von dem nachgewiesenen Ernteertrage auf Baden 28,5 Proz., Preußen 27,7 Proz.,, Bayern 0,1 Proz., El- faß-Lothringen 16,1 Proz., alle übrigen Staaten 7,6 Proz.

___ Die nackfolgende Uebersicht läßt auf Grund amtlicher Aufnahme die Anbau- und Ertragsverhältnisse beim Tabak für die leßten 10 Jahre näher ersehen: E

Mit Tabak be- Meñüige des gewonne- baute Fläche. nen Tabaks. 1862 61,232 Preuß. Morg. 435,193 Ctr. 1863 84,317 j 682,051 1864 92,914 676,140 1865 93,667 767,149 1866 86,037 663,418 1867 77,270 930,946 1868 70,348 530,303 1869 67,739 449,937 1870 65,340 481,636 1871 76,822 602,389 10jähriger Durch-

schnitt 77,568 Preuß. Morg. 581,916 Ctr.

Zu der Reihenfolge dieser Zahlen muß indeß erläuternd bemerkt werden, daß 1867 Swleswig-Holstein zwar dem Zollgebiete zugetreten ist, aber keinen Tabaksbau besißt, und daß seit 1863 Mecklenburg im Zollgebiete mit einbegriffen ist, welches zwar Tabak baut, indeß in so geringer Ausdehnung, daß dadurch die Vergleichbarkeit der Kassen niht ers{chwert wird. Dagegen hat der bedeutende Tabaksbau von Elsaß-Lothringen für 1871, wo derselbe zum ersten Male aufge- nommen worden ist, vorstehend außer Ansaß gelassen werden müssen. Wenn man übrigens an Stelle des oben nachgewiesenen zehnjährigen Durchschnitts einen fünfjährigen bere{net, so ergiebt si für die n fünf Jahre eine niht unerhebliche Abnahme des Tabaksbaues. Jm Dur@schnitt für 1862/66 berechnet sich nämlih die bebaute See auf 83,633 Morgen, der Ertrag davon auf 644,790 Ctr. Tabak, wäh- rend im Durchschnitt für 1867/71 nur 71,504 Morgen und 519,042 Centner in Betracht kommen. Der Anbau ist hiernach in der leßten fünfjährigen Periode um 17 Prozent, der Ertrag sogar um 24 Prozent zurüdckaegangen. : e:

Daß die Tabaksproduktion Deutschlands bei Weitem nicht aus- reit, um den eigenen Konsum zu decker, ist bekannt. Wir werden bei Varstellung der industriellen Verhältnisse Tabaks- und Ci- garrenfabrikation Gelegenheit haben, auf diesen Punkt zurück- zukommen. :

Der Hopfenbau, vor einigen Jahrhunderten in ganz Deutsch- land allgemein und nahweislich von hier aus erst nah den Nieder- landen, Flandern, Frankreih und England verbreitet, hat sich nur an einigen Orten erhalten, ist aus ganzen Gegenden und Ländern fast verschwunden oder wird nur noch a betrieben. Die Gesammtproduktion im ganzen Gebiete E ebensowenig bekannt, wie das zum Hopfenbau benußte Areal, da Erhebungen in dieser Be- ziehung nur für einzelne Hopfendistrifte existiren.

m. Q: U U V.U.. U a T: E: Q. U U -G D Q Q. U Q. G

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg. Zwei Beilagen (einschließli der Börsen-Beilage).

Deutscher

Königlich Preußis.

er Staats-Anzeiger.

| Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.

„Insertionspreis fürden Raum einerDruczeile 3 Sgr.

Z 161. Berlin,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General - Major von Voigts-Rhehz, Direkiór des Allgemeinen Kriegs - Departements, den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, deni Kapitän-Lieutenant Freiherrn von Rössing den Rothen Adler - Orden vierter Klasse und dem Obersten a. D. Mirich, bisher Ingenieur vom Plaß in Erfurt, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Nei.

Dem Notar Friedrih Herold in Diedenhofen ist die nahgesuchte Entlassung aus dem Reichs-Iustizdienste ertheilt.

Die Beförderung von Postsahen nach Potsdam findet jeßt täglich 18 Mal statt, und zwar werden: :

a, Postsendungen aller Art mit den Zügen 6, 8. 5, 8. 45, 1 12 Uhr Vermittags und 1. 30, 6, 10, 10. 30 und 11 Uhr Nach- mittags; ; Þ. nur Briefpostsendungen mit den Zügen 10. 15 Vormit- tags und 2, 3, 4. 15, 5, 6.45, 7,45 und 9 Uhr Nachmittags expedirt.

Die Einlieferung der Gegenstände bei den Postanftalten muß, wenn die Versendung mit der nächsten Traneport - Gelegenheit ftatt- finden joll, vor ‘der Schlußzeit der Post erfolgen. Während der ge- wöhnlichen Annahmestunden tritt diese Schlußzeit ein: z L

1) bei dem Postamte Nr. 9 auf dem Potsdamer Bahnhofe a. für gewöhnliche Briefe 5 Minuten, b. für rekommandirxte Briefe uad Post- anweisungen ¿ Stunde, c. für Gelder und Päereien 1 Stunde vor dem plammnäßigen Abgange der betreffenden Bahnzügez

2) bei den Annahmefstellen im Hof-Postamtsgébäude (Königéttraße und Spandauerslraße) a. für gewöhnliche“ Briefe 1 Stunde, b. für rekommandirte Briefe und Postanweisungen 14 Stunde, e. für Gelder und Päckereien 24 Stunde vor dem planmäßigen Abgange der be- treffenden Bahnzüge. i

Ven den übrigen Postanstalten werden die Korrespondenz-Gegen- ftände für gewöhnlich mittelst allstündliher Transporte über ¿as Hof- Postamt geleitet, so daß die Auflieferung der Briefe um fo viel zeitiger geshehen muß, als die Beförderung von den betreffenden Postanstalten bis zum Hof - Postamtsgebäude Zeit erfordert. Nur zu dem Zuge

10 Uhr Abends findet von einzelnen Postanstalten und zwar voti den*

Postanftaltn Nr. .1 (Krausenstraße), Nr: 3 (Oranienburgerstraße), èr. T (Dorotheenstraße), Nr. 8 (Taube! straße), Nr. 12 (Zimmer- straße), Nr. 14 (Alte Jakobstraße), Nr. 15 (Sebastianstraße), Nr. 23 (Alte Leipzigerstraße), Nr. 38 (Jägerstraße), Nr. 41 (Mauerstraße), Nr. 44 (Kronenstraße), Nr. 45 (Grünstraße), Nr. 46 (Behrenstraße), Nr. 49 (Passage), Nr. 50 (Köpnickerstraße) eine direkte Ueberführung der Korrespondenz nach dem Potsdamer Bahnhofe statt, und kommen damit alle diejenigen Briefe zur Absendung, welche bei dea bezeichneten Postanstalten bis 9 Uhr Abends eingeliefert werden. Für den A b-

gäng der Sendungen vom Bahnhofe ist hiernach die Zeit |

zur Ueberführung von den betreffenden Einlieferungs- stellen bis zum Bahnhofe mit in Berechnung zu ziehen, event. “empfiehlt es sich, eilige Postgegenstände nach Potsdam bei dem Postamte Nr. 9 (Potsdamer Bahnhof) hierselbst einzuliefern. Berlin, den 5. Juli 1873. . : Der Kaiserliche Ober-Post-Direktor.

Das 20. Stück des Reihs-Geseßblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter: j

Nr. 948 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nach- trages zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Iahr 1873. Vom 4. Juli 1873; und unter

Nr. 949 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. Iuli 1873.

Berlin, den 10. Iuli 18783.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt.

Königreich Preufien. Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

Dem ordentlihen Professor an der Universität und Direktor der ägyptishen Abtheilung der Königlihen Museen hierselbst Dr. Karl Richard Lepsius den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.

Berlin, den 10. Juli.

Se. Königliche Hoheit dex Prinz Carl von Preußen traf gestern Abend, von Wiesbaden, resp. Eisenach tommend, über Großbeeren in Glinike ein.

Auf Jhren Bericht vom 30. Juni d. I. ermähtige Ich Sie, den Bau der durch das Geseß vom 1!. Juni d. I. zur Ausführung für Rechnung des Staats genehmigten Eisenbahnen und zwar: 1) der Bahn von Saarbrücken dur das Fishbachthal nach Neunkirchen mit Ab- zweigung in das Trenkelbachthal, sowie der Bahn von der Reichsgrenze bei Sierk über Trier und Coblenz nah Oberlahnstein mit Aus]ch{luß der Strecke von dem leßzigenannten Orte bis jenseits der unweit Coblenz zu erbauenden Brücke über die Mosel der Eisenbahn-Direktion in Saarbrüdcken, 2) der Strecke von Oberlahnstein bis jenseits der vorbezeichneten Moselbzücke der Eisenbahn-Direktion in Wiesbaden, 3) der Bahn von Hanau nach Friedberg der Direktion der Main- Weser Bahn in Cassel, 4) der Bahnen von Godelheim resp. Ott- bergen nah Northeim und von Welwer nach Dortmund der Direktion der Westfälischen Eisenbahn in Münster, 5) der Bahn von Harburg nah Hannover der Eisenbahn-Direktion in Hannover, 6) des Schluß- tes der Berliner Verbindungsbahn, sowie die Ausführung der An- agen für die Berlin-Weblarer Linie in Berlin und auf der Strecke Berlin Charlottenburg der Dircktion der Niederschlesis{-Märkischen Eisenbahn hierselbst und 7) der Strecke der Berlin-Weblarer Bahn von. Nordhausen bis Weßlar der Eifenbahn-Direfktion in Cassel zu

Dontknerstag,

übertragen, indem Ich gleichzeitig dèn genannten Direktionen au hin- fichtlih der übertragenen Bauauéführüngen die Rechte und Pflichten öffentlicher Behörden beilege. Ferner genehmige Jh, daß die Aus- führung - des Theiis der Berlin-Wehlarer Bahn von. Charlottenburg nach Nordhausen einer nach Maßgabe Jhrer Vorschläge der Direktion der Oftbahn beigeordneten Kommission übertragen wird, welche ihren Sitz in Berlin nehmen und unter der Firma: „Königliche Kommission für den Bau der Bahu Berlin-Nordhausen“ innerhalb des ihr zuge- wiescnen Geschäftsfreises für die Dauer ihres Bestchens alle Rechte und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben joll. Endlich bestimme Ich, daß für sämmtliche bezeichnete Eisenbahnen das Recht zur Expro- priation derjenigen Grundstücke, welche zur Bauausführung nach den von Ihnen festzustellenden Plänen nothwendig sind, sowie das Recht zur vorübergehenden Benußung fremder. Grundstücke nach den geseß- lichen Bestimmungen zur Anwendung kommen joll. Dieser Erlaß ift durch die Geseßz-Sammlung bekannt zu machen. Schlo Babelsbèra, den 2. Juli 1873. Wilhelm. r Dr. A chenba ch. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Kriegs-Ministerium. Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 22. Juni 1873 betreffend Bestimmungen über Beförderung 2. der Unteroffiziere. : Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Jch die beifolgenden Bestimmungen über Beförderung der Unteroffiziere. Alle entg-gen- stchenden bezüglichen Bestimmungen werden hiermit aufgeboben. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlafsen und etwa erforderliche Erläuterungen zu ertheilen. Schloß Babelsberg, den 22. Junf 1373. z Wilhelm. é von Kameke. An. das Kriegs-Ministerium,

doi s e. « Bestimmungen über Beförderüng der Unteroffiziere. ")

&. 1. Die Feldwebel und VizeFä&dwebcl 2), die Stabshautboisten, Stabshoruiften und Stabstrompeter des Garde-Corps werden - dur Seine Majestät den Katser und Köntg®), diejenigen der übrigen Ar- wee-Corps, fowie alle Sergeanten n offiziere durch die nächsten mit uzindestens ‘der Disziptinarstrafgéwalt tines Regiments-Comman- deurs beliehenen Vorgeseßten, die Bezirks-Feltwebel durch die Brigade- Commandeure- ernannt. ;

8. 2, Bei der Beförderung kommt neben dem Verpflegungs- Etat des betreffenden Truppentheils 2c. in Betracht: a. die Qualifi- fation, b. die dienstlihe Stellung, c. das Anciennetäts-Verhältniß der zu Befördernden. i E vie

& 3. Die Verpflegungs-Etats weisen die Zahl der in den ver- schiedenen Untervöffizier-Chärgen von den Truppentheilen und Instituten zz beseßenden Stellen nah. Beförderuungen über den (Fat dürfen nur iîn den nachstehend bezeichneten Ausnahmefällen stattfinden.

Kann die vakante Stelle eines Feldwebels 2c. oder Sergeanten ‘) nit beseßt werden, oder ist die Stelle eines Portepeefähnrihs vakant, so darf ein Unteroffizier über den Etat verpflegt werden. Wird die Stelle eines Portepeefähnrihs voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Monate beseßt, fo hat die Ernennang eines Unteroffiziers über den Etat zu unterbleiben, wenn nicht etwa während dieses Zeitraums der Abgang eines Unteroffiziers mit Bestimmtheit zu gewärtigen ift.

8. 4. Jede Beförderung ist in erster Linie abhängig von der Qualifikation des zu Befördernden. Insbesondere dürfen in die etats- mäßizen Stellen der Vize-Feldwebel 2c. nu: folhe Sergeanten auf- rücken, welche bei erprobter moralischer Zuverlässigkeit auf Grund ihrer militärischen Eigenschaften und der erlangten Dienstkenntnisse mit vollem Nußen im praktischen Dienste der Truppe verwendbar find.

Manaelt es an einem Sergeanten, welcher in jeder Beziehung den an einen Vize-Feldwebel 2c. zu stellenden Anforderungen entfpricht, so bleibt die vafante Stelle eines Bize-Feldwebels 2c. unbeseßt; es darf jedoch cin Sergeant über den Etat mit den entjprehenden Kompetenzen ernannt werden, während der Mehrbetrag der Kompetenzen des Vize- Feldwebels 2c. als erspart zu berechnen ist. T4 :

Für die strikte Innehaltung dieser Bestimmung sind die Batail- lons- 2c. und Regiments- 2c. Comtnandeure \peziell verantwortlich.

8. 5. Die dienstliche Stellung der zu Befördernden ist insofern maßgebend, als in die von den Truppentheilen etatêmäßig zu beseßenden Stellen der Feldwebel 2c., der Vize-Feldwebel 2c. und der Sergeanten, die aus dem prafktishen Dienst auf unbestimmte" oder längere Zéit Abkommandirten nicht aufrücken dücfen, es sei denn, daß fie in Folge der Beförderung in diesen Dienst zurücktreten.. Eine olche Abkom- mandirung von bereits ernannten Feldwebeln und Vize-Feldwebeln 2c. ist nur Behufs Beseßung anderer etatsmäßiger Stellen vou Feld- webeln resp. Vize-Feldwebeln 2c. zulä}sig; Sergeanten scheiden in Felge einer solhen Abkommandirung aus der bisher innegehabten etatsmäßigen Stelle: aus und beziehen event. den Mehrbetrag ihrer seitherigen Kompetenzen (exkl. etwaige Dienstzulage) gegen diejenigen eines Unteroffiziers aus Ersparnissen des Militär-Etats. Ausgenommen von leßterer Bestimmung sind. die Fouriere, Kapitän d’armes und Quartiermeister, welche in dieser; Stellung auh nach der Beförderung

1) Die in Bezug auf Beförderung der Portepeefähnriche sowie des zum Unteroffizierstande gehörenden Feuerwerks- und Zeug-Personals bestehenden besonderen Bestimmungen werden. hierdurch - niht mo-

difizirt. 4 : i

u 2) Unter Bataillons-Commändeure 2c. sind die Abtheilungs-Com- mandeure, unter Compagnie-Chefs 2c. die Compagnie-Commandeure, die Eskadron- und Batterie-Chefs, unter Feldwebel resp. Vize-Feld- webel 2c. die Wachtmeister resp. Vize-Wachtmeister mit einbegriffen. Was betreffs der Unteroffiziere bestimmt wird, gilt auch bézüglich der Oberjäger. 2:

3) Die Bestimmungen von pass. 7 des §. 2 der Verordnung, be- treffend die Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes, wonach Reserve-Offizier-Aspiranten zu Vize-Feldwebeln 2c. auch beim Garde-Corps durch die Regiments-Commandeure ernannt werden, wird dur obiges nicht alterirt. ; 18 ; o

4) Hinsichtlich des Verfahrens bei Vakanz der Stelle eines Vize- Feldwebels 2c. erf. §. 4.

Ra den 10, Juli, Abends.

I a

k L Falle Post-Anstalten des In- und Auslckudes nehmen j m : * Bestellung an; für Kerlin außer deu hiesigen ? T „Postanstalten au die Expediton: Wilhelmstc. M s

1873.

zum etatsmäßigen Sergeanten verbleiben können. Die Regiments- und Bataillons-Tambours, die bei den Kommando-Behörden, Truppen und Instituten als etatêèmäßige Schreiber fungirenden oder als Schrei- ber zu Gouvernements und Kommandanturen kommandirten Unter- offiziere dürfen zwar zu Sergeanten und nah 15 jähriger !) vorwurfs- freier Dienstzeit zu Vize-Feldwebeln x. aber ohne Anrechnung auf den Etat der Sergeanten?) resp. der Vize-Feldwebel 2c. befördert werden.

Dieselben empfangen in beiden Rangklassen die Kompetenzen eines Sergeanten. Den ‘Mehrbetrag gegen diejenigen eines Unteroffiziers er- halten die Regiments- und Bataillons-Tambours aus einer besonderen Pofition des Etatstitels 20, die Schreiber aus Ersparnissen des Militär-Etats.

Alle ütrigen aus dem praktischen Dienst eines Trupventheils oder Instituts auf unbestimmte oder lärgere Zeit abkommandirten, jedoch im Elat dieses Truppentheils 2c. verbleibenden Untcroffiziere dürfen, wenn aus dienftlihen Gründen ihre Beförderung sich empfiehlt, zu überzähligen Sergeanten mit der Maßgabe befördert werden, daß den- jelien hierdurch kein Anspruch auf höhere, als die nah dem bisherigen Range empfangenen Kompetenzen erwächst.

Von jedem Hautboisten-Corps der Infanterie, Hornisten - Corps der Jäger 2c., der Pioniere und des Eisenbahn-Bataillons, von jedem Tromveter-Corps der Kavallerie und der Feld - Artillerie darf indessen uur ein etatêmäßiger Hautboist 2c. zum überzähligen Sergeanten be- fördert werden.

Um ferzer das Anciennetätsverhältniß der Unteroffiziere bei einer Demobilmachung ‘in angemefsen-r Weise zu reguliren, sollen solche Unteroffiziere, deren vormalige Hinterleute in der Truppe während der Mobilmachung Sergeanten geworden sind, unter Herstellung des frü- heren Anciennetätsverhältnisses bis zum Freiwerden einer Sergeanten- stelle zu überzähligen Sergeanten ernannt werden dürfen.

Soldaten, welche sich in Stellungen befinden, die dem Verhältniß eines Vorgeseßten nicht entsprechzn (Offizierburschea 2c.) dürfen nit zu Unteroffizieren befördert werden.

_ Eine Emennung von überzähligen Unteroffizieren is im Allge- meinen unstatthaft, eine Ausnahme hiervon ist jedoch zulässig, insofern als außeretatêèmäßigen -Hautboisten, Hornisten und Trompetern nah zurüdckgelegter zweijähriger Dienstzeit zwar die Unteroffizier-Charge, je- doch fein Anspruch auf die Unteroffizier-Kompetenzen verliehen werden darf. Desgleichen dürfen Offizier - Aspiranten vor ihrer Beförderung zum Portepeefähnrich, sowie einsährig Freiwillige, welche das Q zxali- fikation: - Attest für die Beförderung zum Reserve - Offizier erhalten, eas bei ihrer Eailassung, zu überzähligen Unteroffizieren ernannt werden.

S. 6. Zum Feldwebel 2c. kann jeder hierzu geeignete Unieroffizier, zum Stabshautboisten, Stabshornisten und Stabstrompeter jeder Hautboift, resp. Hornist und Trompeter ohne Rücksicht auf feine Anciennetät befördert werden. Dagegen kommt bei Beförderung zum etatsmäßigen Bize-Feldwebel oder zuin Sergeanten zunächst das Un- ciennetäts-Verhältniß des Unte: offizier-Corps in Betracht, wie solches bei der Kavallerie innerhalb des Regiments, bei den übrigen Waffen innerhalb der Compagnie resp. Batterie besteht. Jst der hiernac zu befördernde Sergeant oder Unteroffizier aber nicht ausreichend quali- fizirt, so darf nur der in der Tour nächstfolgende qualifizirte Unter- offizier befördert .werd2n.

Unteroffiziere, welche dem Unteroffizier-Corvs einer Compagnie 2c. nicht angehören oder einer Compagnie nur attachirt sind, werden

E —=

unter Berücksichtigung der Anciennetät der Unteroffiziere des betreffen-

den Bataillons, Instituts 2c. befördert.

§. 7. Die Regimentis- und Bataillons- 2c. Commandeure prü- fen, ob die Vorschläge der Compagnie-Chefs 2c. den Allerhöch{sten Bestimmungen entsprechen.

Das Avancement der Unteroffiziere zum Sergeanten resp. Vize« Feldwebel 2c. mit Rücksicht auf das Anciennetäts-Verhältniß innerhalb eines Bataillons (einer Abtheilung) bei verschiedenen Compagnien (Batterien) auszugleichen oder Berseßunzen zu diesem Behufe von einer Compagnie (Batterie) zu anderen vorzunehmen, muß in Frie- denszeiten auf diejenigen Fälie beschränkt bleiben, wo beide betheilig- ten Compagnie- (Batterie-) Chefs einen bezüglichen Antrag stellen resp. mit einér folchen Anordnung: sich einverstandeu erklären.

Dagegen ist der zum Feldwébel 2c. zu Befördernde grundsäßlih aus allen Unteroffizieren des betreffenden Truppentheils (Regiments 2c.) auf Vorschlag- resp. nach Erklärung des Einverständnisses beider be- theiligten Compagnie- (Esfadron- resp. Batterie-) Chefs zu wählen.

Berlin, 22. Juni 1873.

Kriegs-Ministerium. v. Kameke.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre und die mittelst derselben genehmigten Bestimmungen über Beförderung der Unteroffiziere werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Im Anschluß hieran trifft das Fricge-Ministerium mit. Allerhöchster Genehmigung: Seiner Majestät des Kaisers und Königs noch die nahftehenden Festjeßungen:

a. Den General-Kommandos wird überlassen, bei den unter- gebenen Armee-Corps das Avancement der Unteroffiziere der Kavallerie zum Sergeanten oder auch zum Vize-Wacbtmeister innerhalb der Es- fadron statt innerhalb des Regiments stattfinden zu lossen. Eventuell wird einer Aeußerung, ob und inwieweit der ‘angenomimnene Avance- ments-Modus zur definitiven Einführung sich empfiehlt, zum 1. Sep- tember 1874 entgegengesehen. j

b. Die Vize-Feldwebel 2c. bleiben Untergebene der Feldwebel 2c. und derjenigen Portepeefähnrihe ihrer Compagnien 2c., welche das Offizier-Seitengewehr tragen. :

c. Ueber die erfolgte Ernennung zum Feldwebel, . Vize-Feldwebel, Wachtmeister, Vize-Wachtmeister, Stabshautboisten, Stabshornisten, Stabstrompeter und Sergeanten wird eine Bestallung, untershrieben von -demjenigen Vorgeseßten, welcher die Beförderung verfügt hat, aus- gefertigt. Die Feldwebel 2c., Lane 2c. (diese mit Ausnahme der Reserve- Offizier - Aëpiranten), Stabshautboisten, Stabshornisten und Stabêtrompeter des Garde - Corps erhalten unbeschadet des bis- herigen Beförderungs - Modus dieje Bestallung durch den kommandi- renden General.

1) Kriegsjahre zählen hierbei doppelt. ?) In die Stelle von Feldwebeln und Sergeanten der Landwehr- Bezirks-Kommandos sowie ; A Friedezsstämme für die Garde - Land-

wehr-Batailone dürfen auß Schreiber aufrücken.