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Alle Pof-Anstalten des In- und Auslandes nehmen
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In dem benachbarten Altendorf, wo
Erfrankungen vorgekommen sind, sowie in den
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Wilhelmstr. 3
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/ Postanstalten anch die die übrigen find genesen.
die ersten Cholera angrenzenden D
j Bestellung an; für Berlin außer den hiesigen
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Lothringen, wel-
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ür , enthält unter
Das 17. Stü des Gesfeßblatts f
hes heute ausgegeben wird
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.
önig haben Aller Erlaubniß zur An
Deutscher Reichs
für das Bierteljahr.
! Inusertiouspreis fürden Raum einer Druzeile 3 Sgr. j
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Se. Majestät der Kaiser und K st geruht
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2 nit, wie. behauptet wurde, in Höhlen und Gewölben, — in der Zeit von Morgen bis Nachmittag, nit, wie die Sage ging, bei Nacht und Fackelshein. Die Freischöffenstühle folgten au darin den altdeutshen Anschauungen, daß sie das Anklageprinzip bei- behielten, indeß nahmen sie insofern einen inquisitorishen Faktor auf, als sie allen Freishöffen die Rügepflicht auferlegten.
Was das Verfahren selbst betrifft, so fand die kürzeste Pro- edur statt, sobald Jemand von drei oder mehr Schöffen auf hanbhafter That ertappt wurde; er wurde alsdann sofort er- iffe gerihtet und aufgehängt.
pruGgericht Anklage und Ladung vorausgehen. Die Ver- handlung wurde gegen Wissende heimtlih geführt, gegen Nicht- wissende nur dann, wenn fie auf die Ladung nicht erschienen. Als Beweismittel war allein der Eid anerkannt, die Gottesurtheile und die Folter waren verworfen. Das Erkenntniß wurde in der Art gefällt, daß der Vorsizende einen ebenbürtigen Schöffen zum Urtheilsfinder aufrief, dieser mit den Umstehenden berieth und ihre Ansicht kundgab, welche, wenn sie die Billigung der Ver- sammlung fand, von dem Freigrafen als Urtheil verkündet wurde. Jeder Sehöffe hatte die Pflicht, das Erkenntniß zu vollstrecken und’ den Schuldigbefundenen durh Aufhängen an étinen Baum zu rihten. Die Exekution durfte jedoch nur von drei Schöffen emeinschaftlih bewirkt werden, welhe, zum Zeichen, daß die heilige Vehme gewaltet hatte, ein Messer in den Baum steckten.
Während die“ germanishen Schöffengerichte bereits gegen das Ende des Mittelalters verfielen, erhielten sich die westfälischen Vehmgerichte bis in die neue Zeit, und ihre lezten Spuren sind erst in diesem Jahrhundert getilgt worden. — Im gemeinen deutschen Strafprozesse des 17. und 18. Jahrhunderts fällten lediglih gelehrte Richter das Urtheil, eine Mitwirkung des Volkes war ausgeschlossen. In der- Mitte dieses Jahrhunderts wurden die Geschworenengerihte, welhe bereits früher von England auf Frankreich ausgedehnt waren, auch in vielen deutshen Staaten eingeführt und wurde damit eine Mitwirkung des Laien-Elements bei der Strafrechtspflege wieder angebahnt. Gegenwärtig soll nun die geseßgeberishe Frage zum Austrag gebracht 1werden, ob die Geschworenengerihte in Schöffengerihte umzuwandeln, und ob au die Gerichte mittlerer und niederer Ordnung mit Richtern aus dem Volke neben den gelehrten Richtern ¿u beseßen ‘sind.
Im A mußte dem
Stadt und Land. ITI, (Vgl. Bes. Beil. Nr. 5 vom 1. Februar 1873.) Rom in den leyten Dezennien der Republik. II.
In einer so gearteten Gesellschaft war es natürlih um die öffentlihe Sicherheit höchst traurig bestellt. Unter den wenigen Gewerben der Hauptstadt war der Banditenmord das blühendste, und és war die gewöhnliche Einleitung des Mordes, daß das Opfer nah Rom gelockt wurde. In die Umgegend der Stadt durfte sich Niemand ohne bewaffnetes Gefolge wagen. Die Vor- A, wie die Geringen in Rom schüßten fich durh fes orga- nisirte Verbindungen, die aber auch zum gegenseitigen Angriff dienten. Die Vornehmen hatten ihre Hetärien, die Geringen die Bezirksvereine. Die Hetärien entschieden die Wahlen, be- {lossen über Anklagen, Verurtheilung oder Freisprehung, je nachdem der Angeklagte zahlen konnte, und beherrshten durh ihre Banden die Straße. Die Bezirksvereine machten den Hetä- rien Konkurrenz, nur war ihr Tarif billiger. Wie weit dieses Bandenun1wesen ging, beweist des Pompejus Stellung zu dem- selben. Als er vom Triumvirat zum Machthaber von Rom eingeseßt war, wobei er freilich militärischer Hülfe Liiitcle mußte er häufig seine Fehter und Sklaven be- wassnen, um den Banden - auf den Straßen entgegenzutreten, wobei er aber stets den Kürzern dog und von dem Banden- führer Clodius und seinem Spießgesellen. Gajus Cato fast be- og in seinem Garten blockirt wurde. Nah Clodius Ermor-
ung (702 d. St., 52 n. Chr.) dur seinen Konkurrenten Milo,
wählte die Bande des Ersten das Rathhaus zum Scheiterhaufen pur die Leiche ihres Chefs. Beide wurden miteinander verbrannt, ann zog die Bande vor Milos Haus, wo sie, aber dur Pfeil- schüsse abgewiesen wurde, worauf sie sih zum Interrex Marcus Lepidus begab, um diesen zur sofortigen Konsulatswahl zu grrugen. Lepidus wurde 5 Tage lang in seinem Hause be- agert!
__In einer politis, sittlih und ökonomish so altlosen Ge- meinde mußten Ener gad 0 auch {hon geringe Schwankun- gen im Preise der Lebensmittel oder kleine Geldkalamitäten die gefährlihsten Krisen hervorrufen. Und j:ne Schwankungen in
ß-Peterwiß und
schowiß, Gro
Plania, Pro Olsau is die Epidemie ebenfalls in der Abnahme.
betreffend die Feststellung der
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Nr. 159 die Verordnung,
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chbenannten Personen
nahme und Anlegung der
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taats zentigen Eisenbahn-Anlehen vom Jahre 1856 mit dem 12. Juli
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apitalien bei dem 4:
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se aefeie
wird \ich eburisse
, wo morgen das Geburts
seiner Tochter, der Erzherzogin Gi
werden wird.
tattete Wie Anlehens g endigt mit
dem 31. August d. I., mit der baaren Rückzahlung wird am
15. d. M. begonnen.
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rzinsun
Der Kaiser von Zossenhofen am Starn-
berger See Aufenthalt nahm, wird in diesem Jahre, einer Ein-
| ladung des Königs
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la, im Familienkrei
Der Kaiser wird morgen
Morgens nach Wien zurückehren.
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Juli.
Oesterreich, welcher heute Morgen hier
Abends nach Po
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lgend, in der Königlichen Residenz ab tliht eine Bekanntmachung der
- Die zur Wohnung für die Kaiserin bestimmten Apparte
ments in der Reside
kunft eingerichtet.
| Schuldentilgungskommission, nah welcher die bisher
fo nz werden bereits für die bevorstehende An
Srit später wird sfih dann die ‘ d vom 13. Juli anfangend nur mehr die
ung der bis dahin unerhobenen Kapitalien ein
getreten ist; ferner eine Bekanntmachung derselben Kommission, durch welhe der Rest des 4
enhofen begeben
München, 11.
1 stéllt un
einge
‘
— Die Kaiserin von ODestereich, welche bei den Be-
suchen der Herzoglichen Familie sonst in — Das Reg. Bl. veröffen
Bayern.
ihren Verwandten nah Pofsenhofen begeben. deranlage der verloosten und gekündeten
vom Jahre 1859 gekündigt wird.
baare Heimzahl
steigen.
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lehrer am fatholishen Schullehrer-Seminar in Posen er
nannt worden.
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Eberswalde
Sssaß und Lo
thringen für das Jahr 1873. Vom 11. Juni 1873. st zum ordentl
nin i
Neuhaus in Neustadt
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Rath zum Direktor des Kreisgerichts zu Freifladt in Schlesien zu er
nennen.
Berlin, den 14. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrih Carl von
Preußen is heut früh nah der Insel Rügen abgereist. Bekanntmachung,
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: betreffend die Kündigung der Preußischen Sta
Medizinal-Angelegenheiten. Der praktische Arzt Dr. Tribukait zu Marggrabowo is
Etats der B Kaiserliches Post-Zeitungsamt. zum Kreisphysikus des Kreises Dlehko ernannt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Berlin, den 14. Iuli 1873.
den Kreisgerichts Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und
Der Rektor Goerßtz in Kosch
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Immar
Haushalts
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Orden Lehrern,
Rymarkiewicz
ie ti\{ch, dem Steuer
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gard und dem Bürgermeister
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henen Orden resp. Aus
, den Rothen Adler Gymnasial-Ober
en Hausordens den
ter Klasse des Herzogl
ernestini}\ch Residenten von Brandtin Ieddo.
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zu ertheilen, und zwar zwei fe;
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Rath Jahn zu Raw
erster Klasse
dem Kaiserlichen Gesandten am Königlich ital
von Keudell;
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dem Kaiserlichen Minister
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lasch zu Pr. Star
Ordens in Brillanten
dem Kaiserlichen Gesandten bei der Hohen Pforte, von
Eichmann;
herrlich türkischen Medschidje-Ordens
mit der Schlei
soren Shweminski, und Dr.
des Groß Kaiserlichen Konsul Barucha
dem Kanzle
\fahsen Kontrole der Haupt-Bank
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des von des Tenno von Japan Majestät verliehenen
des venezuelanischen Bolivar Dem Kaiserlichen Minister - Residenten von Eülich in
Caracas;
dem Geheimen Rechnungs-Rath Müller, Vorsteher der
dem Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht
des Ritterkreuzes
chnungen
zei des Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts-
dritter Klasse
Depositen Profe zu Posen,
ring, weshalb die Krifis permanent blieb und ihre Ur- sah immer selbst| wieder erzeugte. Erst Cäsar erkannte mit rihtigem Blick die Wurzel des Uebels und griff dort energish ein. Er trennte die Staats- von der Stadtverfassung, nahm dem Pöbel die Souveränetät über das Weltreih und gab der Stadt Rom eine beschränkte Kommunalfreiheit. Mit der Souveränetät hörten die politischen Saturnalien des Pöbels von selbst auf. Câsar sezte demnächst die Zahl der Getreide- empfänger von 320,000 auf 150,000 herab und gab dem Pro- letariat durch großartige Bauten Gelegenheit zum Broderwerb durch ehrlihe Arbeit. Gegen die Preisshwankungen des Ge- treides traf Cäsar uiöglihst Vorkehrungen, ér milderte auch die Schuldgesete; das Gesindel wurde zum Theil durch Kokonisirung aus der Hauptstadt entfernt, das zurückgebliebene aber durch Po- lizei und Gerichte in Schranken gehalten, vor Allem wurde das Versammlungsrecht beschränkt.
Werfen wir zum Schluß einen Blick auf das Land jener Zeit, so kann dieser nicht über Italien hinausgehen, da ‘die Provinzen -rechtlos waren oder wenigstens in keinem gleihbe- rehtigenden Staatenverbande mit der Hauptstadt standen. In Italien war der kräftige lateinishe Stamm, der dás römische Reich auf seine Höhe erhoben hatte, durch Kriege und Aus- wanderung in die Provinzen und nah Rom fast verschwunden. Ein Ersaß durch Einwanderung fremder Nationalitäten ‘wie in der Hauptstadt, hatte nicht stattgefunden, und so war. das Land verödet und seine eins blühenden Städte, mit Ausnahme éiniger D, menschenleer: Der tüchtige Bauernstand, einst die
raft der rômischen Legionen, wax nicht mehr; théils hatte ihn-die Gewalt während der Bürgerkriege von seinem Hofe verdrängt; theils die Noth, in welcher er dur die von der Hauptstadt ausgehende Politik der billigen Getreidepreise erhalten wurde. Die Güter waren auf diese Weise fast sämmtlih in den: Besiß römischer Vornehmen und Kapitalisten gekommen, die dort Großwirthschaft durch Sklaven betrieben und die hauptstädtische Vershwendung auf das platte Land übertrugen, wo die Luxusgébäude des Guts häufig den Umfang einer kleinen Stadt einnahtmen. ? Aber auf dem Lande und in den Provinzialstädten hatte sih der altrömische tüchtige Sinn noh vielfach erhalten; die Opposition gégen die neue Monarchie zog aus ihm ihre besten Kräfte, und selbst die gute Literatur hatte fh auf das Land und in die kleinen Städte zurückgézogen. Dabei war die Landwirthschaft “in ‘einzelnen Luxuszweigen auf eine hohe Stufe der Entwitkelung und des Ertrags gediehen, wie z. B. ein- einziger Vogelhändler im Stande war, auf einmal 5000 Krammetsvögel, das Stück zu 3 Denaren (21 Gr.), ein einziger Fischteihbesißer 2000 Muränen zu: liefern und ein kleiner Bienenzüchter in seinem einen Morgen großen Garten bei Falerii jährlih für 10,000 Sest. (760 Thlr.) Honig gewann. Câsar mühete sich, auch auf dem Lande die Keime des gesunden altrömishen Lebens wieder zu erwecken oder zu Tegen. Die. Ordnung, die er in der Hauptstadt herstellte, kam au dem Lande zu Gute, denn die Banden aus Rom pflegten zur Abwechselung auch ganz Italien raubend und plündernd zu durchziehen. Die Milderung der Shuldgeseße und: die Sicherung der Getreidepreise waren ebenfalls Maßregeln, die dem Guts- besißer emporhalfen. Das wichtigste aber war die umfassende Kolonisixung, .durch welhe Cäsar den Bauernstand erneuerte.
Iserlohn.
Iserlohn liegt in der Abdahung zur Ruhr, an sanft an- steigender Höhe ausgebreitet, ringsum von engeren Bergen ein- geshlo}sen, in der Provinz Westfalen, 35 Meilen von Arnsberg entfernt. Die Stadt hat zwar nur ca. 15,000 Einwohner, ist aber eine der gewerbblühendsten Ortschaften der genannten Provinz.
Die Gegend von Iserlohn gehörte in den zwei oder drei ersten Jahrhunderten nach Karl dem Großen zu dem großen Westfalengau. Die alten Grafen desselben theilten wiederholt ihre Besizungen. Einer von ihnen, Graf Bernhard (von Werl), der seine Abfindung hier im Westen bekommen hatte, verhei- rathete seine einzige Tohter mit einem Vorfahren der nach- maligen Grafen von Berg und Altena um 1020. Die Erbgüter derselben bildeten die Grundlagen der späteren Grafschaft Mark, zu der auch Iserlohn gehörte. Iserlohn selbst - wird - in . jener Zeit noh niht genannt. Die früheste- Erwähnung dieses „Ortes findet sih in der lateinischen Chronik. von Rastede, einem Kloster as von der Stadt Oldenburg. Dieselbe erzählt unge- ähr also:
In Rüstringen, Ambrien und den anderen Gauen des jeßigen Oldenburg gab es in der Mitte des 11, Jahrhunderts
den Preisen der Nahrung waren weder selten noh ge-
nur noch wenige Kirchen. Der edle Graf des Landes, -Huno, rihtete am 11. September 1059 an den Erzbischof Adalbert von
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a 1848, 1854, 1855A., 18
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6 Uhr von Stuttgart ab, trifft am
14. früh um Z Uhr in Simbach ein,
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nuten von dort weiter nah Linz, woselb ein Aufenthalt von
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taart, 12. Juli.
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185911, 1864, 1867A., 1867C., 18671), und 1868B. 1857 und
Preußischen
der
1854, 1855A.,
Schuldverschreibungen find durch unsere Bekanntmachung vom 19. März er.
Staatsanleihen vom Jahre 1848,
185911.
Nr. 69) zur Rückzahlung am 1. Oktober d. I.,
sämmtlichen Schuldverschreibungen der
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Orden vierter Kla
Vorsteher beim Konsistor Schaun zu Sien im
er zu Ilgesheim, desselben
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den Rothen Adler är Brandes den Schulleh
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Kreise St. Wendel und Bollenba Kanzeigehülfen Wilhélm L
dem Botenmeister und Kanzlei
Schaffer zu Trebnitz Hannover, Ober Komm Orden vierter Klasse
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Preußischen
: 1867 C., 1867 D, und 1868B. durch unfere Bekanntmachung vom 21. Juni cr.
ie (Staats-Anzeiger
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Staatsanleihen vom Jahre 1864 1
und
Lübbecke be chäftigten
das Allgemeine Ehren
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s, und dem bei dem Kre
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, um nah SYloß Mai
Kärlsruhe, 11. Juli. Der Großherzog hat
heute früh Karlsruhe verlassen
zukehren.
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867A
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ch Deichmann zu
Wittenberge und dem Unteroffizier Karl Voigt
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zeichen; sowie dem Kunstgärtner
Nr. 146) zur Rückzahlung am 31. Dezember cr.
Schleswig Medaille
86 die Rettungs
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Regiment Nr.
de zu verleihen.
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trage der Landesregierung hat der Vorstand des Gewerbevereins in Verbindung mit dem Vorstande des Handwerkervereins und
anderer gewerbliher Vereine nunmehr 19 junge
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Handwerker
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ß wegen Ausfüh
und eine Bekannt
chülern und Pro s galt der Geburt
Gesezblatt f
Herzogthum Oldenburg veröffentliht eine Bekanntmachung
des Staats
April d. I., betreffend das
1 dem Tage se ehelihe Güterreht, vorgeschriebenen eherehtlihen Regi
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Die Landesversammlung Ministerium die Bereitwilligkeit
Gestern Nachmittag kamen der ausgesprochen, die Mittel zur Verfügung stellen zu wollen,
wp Erbgroßherzog, der Prinzessin
Victoria, deren Gespielinnen und den S
fessoren der Prinzenschule hier an. auptstadt angehören.
lbends 8{ Uhr verlie Das
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-Ministeriums vom 16. Juni 1873, betref
11. Juli. Ministeriums vom 16. Juni 1873 Geseße vom 24.
Schweßtzingen, 10. Juli.
Großherzog mit de Braunschweig, 13. Juli.
hatte dem Herzoglichen Staats
Dldenburg, ¿Sgewählt, von denen 14 der
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Herzogthum Braunschweig, Meister wie Gehülfen, den Besuch
welche erforderlih \eien, jungen strebsamen und intelligenten Gewerbetreibenden und Handwerkern in der Stadt und aus dem der Wiener Weltausstellung zu ermöglichen.
rung des Gesetzes, betreffend das Erbrecht,
machung des Staats
feier des Erbgroßherzogs, welcher a1 fend die in dem
Lebensjahr erreicht hatte. Gäste die Stadt. Bekanntmachungen.
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Ems einge
in
Majestät der
Se.
Freitag Abend den Besuch
es Herzogs Paul von Mecklenburg
Höchstwelhe, von Bonn kommend,
troffen sind.
N e i ch.
Hering. Rötger.
14 JWE
wir mit dem Bemerken wiederholt zur Lôwe.
öffentlihen Kenntniß bringen, daß die gedahten Schuldver fingen am
Se. Excellenz der Staats- und Minister
für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten Graf von Königs
mardck von Kissingen. Nichkamlliches.
. .
‘¿aßgabe unserer Bekanntmachung vom 5. d. M.
[nzeiger Nr. 160) {hon jet zur Einlösung gebracht
werden können.
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Deutsches Berlin,
uptverwaltung der Staats\chulden.
von Wedell.
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— Der Prinz Peter zu Sayn - Wittgenstein traf
Berlin, den 12. JIuli 1873.
Angekommen am Freitag Abend aus Paris hier ein und seßte nah einem kurzen Bufenthalt die Reise nah Petersburg fort.
Preußen. Kaiser und K
des Erbgroßherzogs und d
gekündigt worden, was Schwerin,
schreibungen nah
(Staats
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Sonnabend nach Ankunft des ersten von Helgoland: Montag, Mittwoch
unden.
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stalten sih in der
Helgoland.
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st Dienstag, Freitag und Sonntag in den
8 ersten Eisenbahn- amburg eintreffen.
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chiffe weiter befördert die Brief-
r) und Helgoland. ft de
see.
nach Ankun
damburg und Geestemünde emünde um 9 Uhr 20. Min.
ag und Sonnabend um 9 Uhr
H Beförderung, welche spätestens
Schiffes in
amburg erhalten f
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M: Donner
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schen ts, Helgoland andererseits ge
15. bis 31. Juli d.
JI., wie folgt : amburg und H
(Dampfschi Montag,
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de (Bremerha den Vormittags
(Dampfschiff „Nord
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h und fe von
emun
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chen : Dienstag ost
ier Bekanntmachung.
Deutsches Reich.
Dem Notar Anton Nicolaus Thomas zu Albesdorf
st die nagesuchte Entlassung aus dem Reichs
ertheilt.
ndungen
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ün annover (in Geest
urg 6 Uhr fr aus Hannover;
von Helgoland Dampfschi
ostverbi Morgenstunden.
(Bremerhafen)
Zeit vom
A. Zwis
Von Hamb
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chen Geest Bon Geestem
zuges aus H nerstag um
Eisenbahnzuges Mit dem : Helgoland bestimmte
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am Abend vor dem Abgange des
Pormittags und Freitag in
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Wien 100 Thaler, welche aus
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, sobald die Reise dorthin angetreten wird.
Genannten erhält zur Reisé na
, gegenwärtig mit der Stellvertretung des gezahlt werden
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— Der General der Infanterie und Direktor der Kriegs
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nachdem nun auch die Restantentermine abgehalten sind, 1,097,583
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Bericht einzureichen Major v. Dirings
Wien, 11. Juli.
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— Der General nover hierher zurückgekehrt. Oesterreich-Ungarn. Fakultät be
Bremen, 12. Juli. lässig se
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selben haben die Dr. Varrentrap einen von Württemberg ratdampfer gleih nah Reise mit Extrapost na Villa Liechtenstei
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Danzig, 12. Juli.
— In Ratibor waren bis zum 10. d. M. 20 w
Breslau, 12. Juli.
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Generals der Infanterie von Flößer und 7 Einwohner in
13 Flößer. drei kranke Flößer.
Orts bew treten ;
höchster Kab Knappstaedt vorgekommen.
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ösischen Kriegs-
1873; unter
außerdem \tvertrag zwishen Deutschland und Ital
en Briefpostgegenstände em Gesehe ie portopflicht
spondenz zwishen Behörden verschiedener Bundesstaaten.
Vom 8. Juli 1873.
über Harburg am
amburg gelangen.
Tagen, an welchen das geht,
ch Geestemünde gelangten
ostdirektor, il der franz
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Courierzuge
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eestemünde (Bremerhafen) werden ormittags ab Geheime Post-
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8. Juli 1872 einstweilen reservirten The
kosten-Entschädigung.
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der Abfahrt na Schulze.
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Hannover eintreffend
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den 11. J Kaiserliches Post-Zeitungsamt.
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Das 21. Stück des Reihs-Gesezblatts, welches heute aus- Vom' 11. Mai 1873
gegeben wird, enthält unter Nr. 952 die Bekanntma
Korre
Berlin, den 13. Juli 1873.
Mit dem Dampfschi
späteste
Brief- und Nr. 950 das Gese
postsendu Morgen des Abga Hamburg,
Nr.
nah Helgo
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Bremen die Bitte, ihm zu erlauben, in Rastede ein Kloster zu gründen. Als dieser der frommen Absicht zustimmt-, begann der: Graf alsbald den Bau, sorgte für die Uebersiedelung von Mönchen und überwies denselben reihlihe Güter zum Unterhalt. Seine Gemahlin Willa und sein Sohn Friedri theilteu seinen Eifer für die fromme Stiftung. Während Huno so mit der Einrichtung seines Klosters beschäftigt war, trug es sich zu, daß der Kaiser eine große Reichsversammlung zusammenberief und au ihn dazu laden ließ. Seine Geschäfte erlaubten ihm nicht, zu folgen. Neider und Feinde, die er am Hofe hatte, stellten sein Ausbleiben als Verachtung und Auflehnung gegen den Kaiserlihen Befehl dar. Der erzürnte Herrscher sandte nun einen neuen Befehl an Huno, er solle unverzüglih erscheinen und zwar mit einem tapferen Kämpfer; der solle zur Strafe für den Ungehorsam mit des Kaisers Löwen kämpfen. Jeßt mußte Huno folgen; er zog mit seinem Sohne und einem großen Gefolge an das Hoflager. Der Kaiser verlangte nun, daß des Grafen Sohn Friedrih selbst| den Kampf aufnehmen sollte. Obwohl von Schmerz ergriffen, gestattete Graf Huno dem tapfern Friedrih doch, das Abenteuer zu bestehen; denn Beide fetten ihr Vertrauen auf Gott nnd die heilige Jungfrau, und ihr, der Helferin, gelobten sie ein Kloster, wenn die Gefahr glücklih überwunden würde. Der junge Held rüstete fich, und in dem Gedanken, daß nur durch List die übergroße Kraft des wilden Thieres unschädlih gemaht werden könne, führte er in der Linken, gleihsam als Schild, das Bild eines gerüsteten Mannes. Während nun der Löwe auf diesen vermeintlichen Angreifer los\türzte, durchbohrte ihn Friedrih mit dem Schwerte und stand unverleßt als Sieger auf dem Kampfplagze. Als er sich dann dem Kaiser näherte, umarmte dieser den tapfern und klugen Streiter; er umgürtete ihn selbst| mit dem Wehrgehänge der Ritter und beschenkte ihn mit vielen Reichsgütern in West- falen in der Gegend von Soest und Dortmund, nämlih Huning- hoven, Betinchusen, Lefarinckhusen, Bredickdorp, Sinerlake, Mar- dighe, Iserlo u. #. w. :
v. Steinen, welcher diese Erzählung im Eingange seiner Geschichte von Iserlohn *) erwähnt, erklärt niht nur den Kampf mit dem Löwen für eine Erdichtung, sondern stellt auch in Ab- rede, daß die oldenburger Fürsten Güter in Westfalen besessen hätten. Nun is aber das Leßtere wenigstens durch viele in neuerer Zeit von Wilmanns und Lappenberg bekannt gemachte Liesborner, Hamburger u. a. Urkunden außer Zweifel geseßt. So werden z. B. in der dem Kloster Rosto vom Papst Ca- lixtus IL. am 27. September 1124 ertheilten Bestätigungsurkunde der Graf Huno, seine Gemahlin Willa und sein Sohn Friedrich als Stifter des Klosters genannt, und unter den demselben ge- \henkten Gütern auch die oben, angegebenen westfälishen Be- sißungen, namentlich Yslo aufgeführt. “Auch der Graf von Arnsberg, der Nachkomme der erwähnten, früher hier im Lande gebliebenen westfälishen Grafen, besaß noch immer das Ober- eigenthum einer curia (Hofes) in Yslon, welche Heinrih von Saatbrincke, und einer curtis in Yslon, welche der Ritter Arn. A g zu Lehn trugen. (S. das Güterverzeichniß des Grafen
udwig in Seibery westfälischer Urkundensammlung 2. Bd., S 110, Nr. 67 Und 685 In den folgenden Güterverzeihnissen werden noch andere Arnsberger Lehne erwähnt: die Advokatie in Calle in parochia Ysenloen (ibid. S. 525); die Advocatia in Ysenloen u. a, (ibid, S. 527); die Beden oder „petitiones de hominibus et bonis in parochia Yseloen XX. marc.“ (ibid. S. 539), welche 50 mit der verkauften Grafschaft Arensberg an Kur-Cöln amen. M Diese so wenig zusammenhängenden Nachrichten beziehen sh sämmtlih auf einzelne Güter der ländlichen Gemeinde ; ihre Erhebung zur Stadt verdankt sie den Grafen von der Mark, und die Grundlage einer gewerbtreibenden städtischen Be- völkerung mag sih um die alte Kirche gebildet haben. Es war nämlich sehr früh — vielleiht im 12. Jahrhundert — dur Vermittlung des Diöôzesans, des Erzbischofs von Cöln, hier eine Kirche gestiftet worden. Es is die Kirhspielkirhe — einst eine romanishe Basilika und mit \{chöônen Werken frommer Kunst geziert.
Wie bei den meisten Städten, so war auch bei Iserlohn der uralte Kern des Ortes ein Haupthof oder eine Bauerschaft, Lon. Das Wort Lo oder Lon, welches Gehölz bedeutet und fich bei vielen westfälishen Ortsnamen mit und ohne Zusaß
*) Westfälische Geschichte von von Steinen, Lemgo 1755 — 60,
4 Theile; vgl. auch: Pieler, das Ruhrthal, Arnsberg 1871; Giffenig,
historisch-statistische Nachrichten von der Stadt Jferlohn, ihren Forsten, eistlihen Stiftungen, - Fabriken, Gewohnheitsrehten und Privilegien ; ortmund 1802, 2 Theile.
findet, erhielt hier \{chon früh den unterscheidenden Zusaß Iser von seinen uralten Eisenschmieden.
Als \ich nun, wie gesagt, in dem Kirhdorfe neben den Grundbesigern eine gewerbtreibende Bevölkerung bildete, nament- lih Eisenarbeiter sich einfanden, ‘da gab der Landesherr / dem aufblühenden Orte städtishe Rechte. Daß Graf Engelbert 1. (1249—1277) das Dorf Lon zur Stadt erhoben hat, geht mit ziemlicher Sicherheit aus - einer Urkunde seines Sohnes und Rachfolgers Eberhard 11. (1277—1308) hervor. Dieser bestätigte nämlich gleich im Anfange seiner Regierung, am 7. März 1278, seinen lieben Bürgern (oppidanis) in Lon aus Geneigtheit und in Rüsicht auf ihre, ihm und seinem Vater geleisteten Dienste das „Recht und die Gnade“, welche sie zu seines Vaters Zeit genossen hatten, nämlih daß fie gegen Zahlung von jährli 24 Mark von allen Steuern und Beden frei sein sollten. Zu- gleich erkannte er ihr altes Herkommen oder Recht, welches fie gewohnheitsmäßig von unvordenklichen Zeiten bis heran sich er- halten haben. Dieses Privileg wurde vom Grafen Engelbert 1. im Jahre 1309 fast mit denselben Worten erneuert. (Die Urk. \. bei v. Steinen at! a. D.)
Die städtische Regierung war, wie es scheint, ursprünglich in der Hand der alten Markenbeerbten, welche mit der Zeit adelige Burg- herren geworden waren. Die Gemeinde (oder die Zünfte) suchte sh mit. jener, allen städtishen Gemeinden eignen Strebsamkeit von dieser Allgewalt der Geschlechter zu befreien. Im Jagre 1366 erwirkte sie von Engelbert 11]. ein Privileg, wonach in der Feld- und Waldmark von Iserlohn kéine Burg gebaut werden durfte. Einen weiteren Beweis für den Kampf der Gemeinde gegen die Geschlechter liefert eine Urkunde von 1396, worin Graf Diedrich den 7 Gilden und gemeinen Bürgern das Recht verleiht, aus ihrer Mitte zwei Männer zu wählen, welche bei der Veranlagung und Rechnungslegung des Schosses und anderer städtischen Ein- fünfte gegenwärtig sein, also eine Kontrole über die Verwaltung des städtishen Vermögens gegen den Rath bilden follten.
Unter den Adelsfamilien, welche ihre Häuser ‘zu Iserlohn hatten, werden- genannt: die Volenspiet und Westhof, die von Lüdinghaus gen. Wulf, die von Rump, Lappe, von Ense gen. Varuhagen, von Werninghausen u. a. Der Iserlohner Richter Johann Hermann zur Megede um 1650 sagt in seinen historischen Aufzeichnungen bei von Steinen: der Bürgerschaft sei es gelun-
en, den Adel und deren Prärogativ zu exstirpiren; zuerst hätte
fie die beiden adligen Sihe Allinghausen auf der Allinghuser Haide und die Stunnenburg, fo die jeßige Holzmark sei, an \sih gebracht. Das zum Ankauf nöthige Geld hätte fie mit den größ- ten- Aufopferungen herbeigeschafft; die Weiber hätten sogar das Garn von den Spindeln verkauft und den Erlòs hergegeben, um der Stadt zu dem Besiß einer Gemeindehude und des nöthi- gen Holzes mit zu verhelfen. Darauf hätte die Gemeinde auch die adligen Häuser in der Stadt nah und nach ausgekauft. Die Bürger, welche die Berechtigungen der Adligen erworben hatten, traten nun als Beerbte an deren Stelle. Sie wählten noch zu von Steinens Zeit alle drei Jahre einen Holzwächter aus ihrer Mitte und zwei Förster. 1780 übertrugen sie die oberste Holzmark an die Gesammtbürgerschaft.
Die erwähnten sieben Zünfte oder die Gemeinde sind das, was Iserlohn zu einer Stadt machte, im Gegensay zu der auf dem Grundbesiß und der Markenberehtigung beruhenden ur- sprünglihen Landgemeinde. Es sind die Genossenschaften der verschiedenen Handwerker. Die großen Fabrikanlagen mit ihrem Kapitäl, welhe heutigen Tages die gewerblihe Produk- tion in wenige mächtige Hände vereinigen, gab es da- mals noch niht; doch die Zunft mit den zahlreichen Meistern, in ihrer wohldurchdahten Verfassung, stellte in mancher Hinsicht eine Art Fabrik dar. Die Geschicklichkeit vererbte sich, und der Verein wachte über die Tüchtigkeit der Arbeiten; er richtete auch gemeinsame Niederlagen ein und regelte den Ver- kauf. Dabei hatten diese Anstalten den großen Vorzug vor den jeßigen Fabriken , daß jeder Handwerksmeifter, obwohl Mitglied des Ganzen, doch für sh stand; daß also eine große Anzahl. Hausväter in ehrenhafter Selbständigkeit mit den Ihrigen leben und zu gesichertem Wohlstande gelangen konnten. Hier in Jser- lohn waren es von alter Zeit her die Metallarbeiten nnd der Handel mit denselben, was der Stadt ihre Bedeutung gab und ihren Reichthum begründete. Die erste und vornehmste Zunft, welche vielleicht {hon im 13. Jahrhundert fi bildete, i die der
Panzermacher, 1443 bereits eine uralte genannt. Jhr Haupterzeugniß waren die aus ENES geflochtenen Harnische — Panzerhemden. Nach Einführung der Feuerwaffen kamen die eisernen Rüstungen mehr und mehr außer Gebrauch, und mit dem 16. Jahrhundert mochte die Anfrage nah jenen Ar- tikeln ganz aufhören. Außer ihrem Hauptartikel beschäftigte sich
die Zunft wahrscheinlih {hon in der üilteren Zeit auch mit An-