1873 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Arrangement betrifft, so_ist der Vertrag mit dem Giro- und Kassen- veréin auf bekannter Basis, wonach also dasselbe drei Mal wöthe: t- li: nah Frankfurter Methode durbgeführt werden soll, nunmehr de- fimtiv abgeschlosszn worden. Die Differenzen von Banken und Hand- lungsbäusern follen direkt verrechnet, für die Koulisse dagegen eine Art „Clearing“ gebildet werden.

Christiania, 9. Juli. Gestern wurde, wie „Morgenbladet“ berichtet, die dritte skandinavisce Buchhändlerversamm- [ung (die vorige fand 1866 in Stockholm statt) im Festsaale der Universität eröffnet. Es hatten sich ca. 100 Theilnehmer eingeiunden, welche ven dem Präfes des norwegischen Buchhändlervereins, Buch- händler Malling, willkommen geheißen wurden, wörauf Herr Malling zum Vorsißenden “und Professor Arrhenius aus Stockholm zum Vize- vormann der Versammlung gewählt wurden.

Verkehrs-Anstalten.

New-York, 14. Juli. (W. T. B) Der Dampfer des pvord- deits{èn Lloyd „Deutschland“ ist gestern Morgen 1 Uhr hier ein- getroffen.

London, 8. Juli. Die neuerdings veröffentlichten parlamenta- rischen Blauktücher enthalten den Wortlaut eines zwischen der gro ß- britannishen Regierung und dem Schah von Persien ab- geschlossenen Vertrages zur Fortseßung der Telegraphenver- bindung zwischen Europa und Indien durch Persien. Der Vertrag

Die Kaiser Wilhelms-Stiftung für deutsche Inva- liden 1872.

Dem so eben erschienenen Bericht über die Wirksamkeit der Kaiser Wilhelms-Stiftung für deutsche Invaliden für das Iahr 1872 entnehmen wir Folgendes:

Die Stiftung umfaßte Anfangs 1872 folgende Vereine: Königreih Preußen: a. Provinz Preußen: 16 Vereine, es sind hinzugetreten 14, Summa 30 Vereine; þÞ. Provinz Pommern : 15 Vereine, cs find hinzugetreten 4, Summa 19 Vereine; c. Provinz Posen: 10 Vereine, es find hinzugetreten 3, Summa 13 Vereine; d. Provinz Schlesien: -15 Vereine, es sind hinzu- getreten 8, Summa 23 Vereine; e. Provinz Brandenburg : 17 Vereine, cs is hinzugetreten 1, Summa 18 Vereine; f. Pro- vinz Sachsen: 19 Vereine, - es find hinzugetreten 2, Summa 91 Vereine; g. Provinz Hannover: 50 Vereine, es find hinzu- getreten 15, Summa 6 Vereine; h. Provinz Hessen - Nassau: 99 Vereine, es ist hinzugetreten 1, Summa 30 Vereine; i. Provinz Westfalen: 13 Vereine, es find hinzugetreten 7, Summa 20 Ver- eine; k. Rheinprovinz: 34 Vereine, es sind hinzugetreten 2, Summa 36 Vereine; 1. Provinz Schleswig-Holstein : 16 Vereine; m. La'ten- burg: 1 Verein; n. Hohenzollern: 2 Vereine. Im Ganzen sind hiernah in Preußen, mit Einschluß von 8 Provinzial- und 4 Bezirksvereinen, 294 Zweigvereine als Glieder der Stif- tung in dieselbe eingetreten. Im Königreih Bayern ist von dem Central - Komite des Landesvereins die ftatutenmäßige Organisation mit Erfolg durchgeführt. Das über das ganze Land ausgebreitete Nech von Vereinen fihert jedem hülfsbedürftigen Krieger, an welchem Orte er sih auch aufhalten mag, die Gewährung zureichender Hülfe. Nachdem am 28. Oftober 1871 in einer konstituirenden General- Versammlung das vorläufige Statut des Württembergischen Landesvereins einer endgültigen Redaktion unterworfen worden war und die Genehmigung erlangt hatte, erfolgte die Wahl eines Verwaltungsrathes von 12 Mitgliedern, dessen Prä- fidium Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen-Weimar- Eisenach übernahm. Se. Majestät der König hat der Bitte um Uebernahme des Protektorats über den Verein, sowie um Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Württembergi- \hen Landesverein entsprohen. Nach vollständiger Organisation des Württembergischen Landesvereins hat der Verwaltungsrath sofort über die Bedürfnisse sämmtlicher in Württemberg wohn- haften deutshen Invaliden und deren Hinterbliebenen Erhebun- gen eingezogen, hierüber eine übersichtlihe Darstellung angefertigt und die Anträge über Art und Größe der zu gewährenden Hülfe unter individueller Berücksichtigung des einzelnen Falles einer eingehenden Prüfung und Beschlußnahme unterzogen. Im Königreih Sachsen vermehren sich nach dem Bericht des Landesvereins die Ansprüche, welche an denselben in Bezug auf die vor ihm übernommenen Unierstüßungen gemacht werden, tagtäglih in einer Weise, welche bereits die Befürchtung wach-

erufen hat, daß es nit gelingen werde, mit den für jedes Jahr | : J E : N sen Y R Hnd Ir J | Aber auch die Satins, Taffete, Marcellinen und Grosgrains

estimmten Geldern die herantretenden Ansprüche zu befriedigen, da die Zahl der Hülfsbedürftigen fortdauernd gestiegen ist. In der Orgánisation des Badischen Gesammt- vereins i keine Aenderung eingetreten. Sein Vermögensftand belief fich zu Anfang des Iahres 1872 auf 259,900 fl., wovon jedoch 500 fl. durch besonderen Wunsch des Gebers zu sofortiger Vertheilung bestimmt waren, \o daß als reiner Grundstock der Betrag von 259,400 fl. erübrigte. Das Stammkapital der Be- zirksvereine beträgt zusammen 238,878 fl., wogegen nah Abzug der Ausgaben von den laufenden Einnahmen ein Mehrauf- wand von 10,390 fl. nothwendig war, der im Wesentlichen durch Zuschüsse aus dem Centralfonds gedeckt worden is. Im Großherzogthum Hessen haben die von der Centralverwaltung seit Gründung der Stiftung bis zum Schluß des ersten Quartals d. I. gewährten Unterstüßungen, etwa den fünften Theil der gesammten Einnahme des Centralfonds in Anspru genommen. Der Oldenburgische Landesvercin ist ers am 1. Iuli 1872 ins Leben getreten. Im Großherzogthum Mecklen- burg-Schwerin beruht die direkte Wirksamkeit in der Thä- tigkeit der Zweigvereine. Es bestehen daran jeßt 24 mit 3911 Mitgliedern.

Der Centralfonds hatte im Jahre 1872 1,545,555 Thlr. Einnahmen (inkl. 1,386,800 Thlr. Bestand aus, dem Voriahre) und 116,577 Thlr. Ausgaben, #\o dcß Ende Dezember 1872 1,428,978 Thlr. Bestand verblieben. Die Gesammtsumme der Gabenliste VIll. beträgt 10,955 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. Auch ist dem Centralfonds von dem Rentier Ernst Adolph Probst hierselbst eine reiche Zuwendung bestehend in 2 Hypotheken- fapitalien von je 500 Thlr. gemacht worden.

Nach amt- Lex.-8. Mit 24 Jilu-

Die Eren tr Expedition nach Ost-Asien.

lihen Quellen. IV. Band. 285 Bogen _\trationen und 1 Karte. i: : Ansichten aus Japan, China und Siam. Im Auftrage der Königlichen Regierzng, herauêgegeben von A. Berg. Heft IX., X. in Folio. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin. : Der 1°. Band der „Preußischen Expedition 2c. und das IX. und X. Heft der Ansichten 2c." bilden den Schluß der beiden von der Kö- niglichen Regierung publizirten Werke über jene Expediticn. : Der 1IV. Band behandelt die Erlebnisse der Gesandtschaft in Tientsin und Peking, die Reisen der „Arcona“ nach Nangasafi, Hong- fong, Macao, Siam, den Aufenthalt in Bankok, Auéflüge in das Innere und die Rückehr nach Singapore, dann folgen der Wortlaut der Verträge mit China und Siam, ein kurzer Bericht über die Ra- tifizirung des Vertrages mit China und die Erzählung vom Ende der Taeping-Rebellion, deren Geschichte in die Schilderung der früheren

| Vienna ,

|

wurde im Dezember v. J. in Teheran unterzeihnet und am 31. März a. c. ratifizirt. Der Hauvtzweck des Vertrages ist die Saufktion der Errichtung eines dritten Drahtes über das persische Territorium, fo daß der erste Draht, der ursprünglich in 1864 gelegt wurde, für die Lokaldepeshen benußt werden fann, während der durch die Konvention von 1865 sanktionirte Draht, sowie der, welchen der jeßige Vertrag vorschreibt, aussließlich für den internationalen Verkehr benußt wer- den jollen, ausgenommen, wenn der erste Draht unbrauchbar ist. Die britische Regicrung soll den dritten Draht errichten und die jeßigen hölzernen Telegraphenstangen durch eiserne erseßen, wofür die persische Regierung auf die Dauer von zehn Jahren eine jährliche Abgabe von 1009 Tomans entrichtet.

Aus dem Wolff’\hen Telegraphen-Bureau.

Madrid, Montag 14. Iuli, Abends. In der heutigen Sitzung der Cortes gestand Pi Margall zu, mit den Deputir:en der Linken konferirt zu haben und erklärte, daß seine Kollegen sich für die Bildung eines Ministeriums aus dem Centrum und der Linken ausgesprochen hätten. Pi Margall is augenblicklih mit der Bildung dieses Ministeriums beschäftigt, in welches wahr- \{einlich Estevanez, Cala und Navarella eintreten werden. Die Rechte will morgen ein Tadelsvotum gegen Pi Margall ein-

Beziehungen der Fremden und der Erlebnisse der Gesandtschaft noth- wendig verflohten w-rden mußte, weil diese merkwürdige Bewegung in engem Zusammenhange mit denjelben stand, und weil sie wesentlichen Einfluß auf die Verhandlungen und Feldzüge übte.

In die Scilderung des Aufenthaltes in Bankok is die Erzäh- lung von den früheren Beziebungen des Westens zu diesem sonderbaren Wasserlande verflochten. Die Schilderungen vom Hofe des Königs Maha-Monkut, die Beiträge zur Kenntniß der Sitten und politischen Institutionen, und die Beschreibung der üÜppigen Tropenlandschaft mit den hineingebetteten phantastishen Bauwerken werden gewiß 1in weiteren Kreijen Anklang finden.

Die Illustrationen zu diesem Theil bilden neben den demselben beigegebenen Federzeichnungen die beiden leßten Hefte des Folio-Werkes, welche Macao und Siam behandeln. Blatt 49- zeigt den Binnenhafen von Macao mit seinen malerischen Schiffen und Ufern; 50 und 51 stellen Tempel mit Schnörkelzierrath darz 52 einen verfallenen Temyel in der alten siamesischen Königstadt Ayntin; 53 zeigt einen Höhlen- tempel zut wunderbarer Tropfsteinbildung ; 54 bis ©8 sind VBegetations- bilder, meist Wassergassen in Bankok mit einer Fülle edler Pflanzen- formen und malerischen Hütten am Ufer; 59 und 60 behandeln bunte Tempelbauten am Menam.

Nach gewissen Richtungen liefern die beiden jeßt vollendeten Werke

einen Beitcag zur Kenntuiß der ostafiatischen Reiche, wie ihn die Lite- ratur anderer Länder faum aufzuweisen hat. Der Kern des Oftav- werfes ist eine zusammenhängende, eingehende Geschichte ihrer Bezie- hungen zum Westen, welch-: Körper gewinnt durch di Darstellung der eigcnen Erlebnisse der Gesandtschaft. Die beiden vor Jahren erschie- uenen Theile, welche Japan behandeln, - gelten für das zuverlässigste Werk über diescs Land; die Literatur über China ift viel reicher; eiue vollständige Darstellung seiner Beziehungen zum Westen bringt aber das preußische Expeditionswerk zum ersten Male. Die 48 Illustrationen dessclben und die 60 Blätter des Folio- werkes „Ansichten aus Javan, China und Siam“ geben, im Gegen- saß zu den meist aphoristischèn und phantastischen Darstellungen frü- herer Werke, über dieje Länder treue Bilder ihrer Objekte, deren ein- gehende Charafterisirung der Künstler vorzugsweise erstrebte.

Weltausftellung 1873 in Wien. (S. Nr. 162 d. Bl.)

Ueber Italien fehlt es noch an jedem offiziellen Nach- weise, auch im General-Kataloge ist nichts enthalten. Tuche, Seiden und Sammete find die hervorragendsten - Erzeugnisse der italienishen Tertil-Jndusirie, Als tüchtige Tuchfabrikanten find die Gebr. Galoppo, S. Mantellero, Baß u. Abrate und A. Bozzella u. Bruder, sämmtlih in Turin, zu verzeihnen. Des- gleihen als Sammetfabrikant Visconti de Madrone und Vaprio d'Adda. Die Seidenkultur steht in Italien am bedeutendsten da ; hon die Mengen von Kokons und Seidenfäden in den ersten Stadien ihrer Verarbeitung nebst den dazugehörigen Vorrih- tungen und Maschinen, die zahlrei ausgestellt sind, zeigen, welchen Werth die dortigen Industriellen auf dieses Gebiet legen. Die prachtvollsten Seidenstoffe .in wirklih brillanten Farben lie- ferten Bern. Solei in Turin und Gebrüder Levera in Florenz.

von Torriani u. Pücher, Gebr. Messi u. Barberini in Como- Baretta Chapuis u. Co: in Turin und Canozzi u. Co. in Palermo legen Zeugniß ab von der hohen Beute der Seidenindustrie auf der ganzen italienischen Halbinsel. Auch über Spanien und Portugal liegen noch keine Kataloge vor, die Verzeichnisse sind „unterweges verloren ge- gangen.“ Die spanische Textilindustrie ist nicht allzu zahlreich vertreten, aber ziemlich mannigfaltig. in derben, festen Stoffen würdig vertreten zumal durch Trias u. Vieta und Rodriguez u. Hermanno Bejar in Cataluna. Für Kattune und Calikots scheint Barcellona der Hauptort zu sein, die ersten Firmen heißen Paz u. Co., Gebr. Trias u. Co. und ihr \chließt sich eine, einer näheren Bezeichnung entbehrende Kollektivausstelung an, unter dem Titel: „La Espanna In- dustrial“. Auch in der Leinenindustrie steht wiederum Bar- cellona obean mit Namen wie Battlo Hermanno und José Puig u. Co. Seidengarne und gefärbte Seidenzeuge finden fich von Ragay u. Co. und A. de Onate e Hijes in Valencia, Damást- tücher in etwas auffälliger Buntheit von Fernando Ibannes in Valencia. Nicht ganz klar aus der Anordnung und noch viel- fah mangelhaften Bezeichnung geht hervor, ob zahlreich aus- gestellte Geflehte aus Binsen, Stroh und Palmenfasern, dar- unter besonders viel von den Balearen, in dieser Gruppe ge- rechnet werden sollen. Von Konfektionsgegenständen fallen am meisten die \panishen Korsets auf, die von wesentlih ver- schiedener Konstruktion, wie in andern Ländern, über- wiegend zu dem Zweck gearbeitet zu sein sheinen, um allzugroßer Körperfülle entgegenzutreten. Ein großer und anmuthiger Luxus wird in der Fabrikation von Damen- fähern entfaltet, sowohl in einfaheren, von Alex. Sans in Valenciá, wie in den kostbarsten, aus Elfenbein gearbeiteten und mit Malereien auf Seidenzeug geshmüdckten, denen eine nähere Bezeichnung der Fabrik noch fehlt. Noch weniger umfang- reich als die spanische, if die portugiesishe Tertil-Abtheilung, im Charakter ihr aber ziemli gleih. Auch hier sind gut ge- arbeitete Tuche in größerer «uswahl anzutreffen, aus zwet Hauptfabrikorten : Covilha und Arrcntella, aus ersterer Stadt von Campos Mello u. Irmâs, A. N. de Souza und Gebrüder (dünne, s{warze, eigenthümlich glänzende Stoffe) und einer Companhia Nacional de Lanificios, aus der leßteren Stadt von einer gleihbetitelten Gesellschaft. Unter den Kattunen gefallen am meisten die von Aujos Cunha Terceira u. Co. (Ort nit genannt). Seidenwaaren find wenige ausgestellt, die vorhande- nen aber brillant, so die von Ramires u. Ramires und von Cordeiro u. Irmâo in Lissabon. Filzhüte zeihnen sich dur Weichheit, Feinheit, Leichtigkeit und dem Klima entsprechende,

Die Tuchfabrikation ist |

Man glau“t, daß das Centrum und die Linke \ich pvereinigen werden; um dasselbe zu ver- werfen. Einem Gerüchte zufolge \oll ein Bruder des Marineministers einer der Führer der Insurrektion in Kartha- gena sein, ebenso verlautet, daß die Mannschaft des Kriegs\chiffes „Almanza“ zu den Insurgenten übergegangen fei. Die National- garde in Barcelona forderte Waffen, um gegen die Karlisten zu marschiren. Das von den Karlisten seit gestern Morgen bela- gerte Puycerda behauptet sich.

Madrid, Dienstag, 15. Iuli, Morgens. Die Majorität trat bereits heute Morgen 8 Uhr zusammen, um über ihr Vers halten- Beschluß zu fassen. Die Sizung wird voraussihtlih sehr wichtig sein. Die Stadt ist ruhig. Militärische Vorsichtsmaß- regeln find getroffen.

Madrid, Dienstag, 15. Juli, Morgens. Hier eingetroffenen Nachrichten zufolge hat Contreras den Oberbefehl über die In- surgenten von Karthagena ükfernommen; dieselben find Herren der ganzen Stadt und befürhtet man, daß sie sich auch des Arsenals und der im Zafen liegenden Schiffe bemächtigen werden, Der Kriegs-Minister hat sih von hier nah Karthagena begeben, konnte aber nicht über die Station Palma hinauskommen.

bringen.

große Façon aus. Sehr verschieden von den legzteren find Filzhüte, welche man in der brasilianischen Abtheilung findet. Diese, aus Pernambuco, find überaus \s{chwerfällig gearbeitet, als wären Filzdeckel terrassenartig übereinandergelegt, und äußerst unshôn sind an ihnen die zahlreih fnospenartig hervorsprin- genden Luftlöher. Dagegen sind andere in hellen Farben aus „Fibra de Palmiecra“ gefkrtigte, ansprehender und jedenfalls au prafktisher. Die Seidenkultur in Brafilien hat in Amarg Carlos Noguanca in Rio de Janeiro (durch Cocons), Antonio und Iosé Luciano dos Santos Reis (durch Gespinnste) in Bagi in der Provinz Rio Granda de Sul bemerkenswerthe Vertreter. Außerdem fallen in diese Abtheilung noh prächtige Stickereien und Goldbrokate zu fkirchlihen Zwecken, ganz ges{hmadckvoll ge- webte Teppiche und Hängematten aus festen Drillichstoffen mit zierlihem Federbesaß (aus Bahia) in die Augen, ohne aber daß es möglih wäre, die Herkunft dieser Objekte näher zu bezeihnen. Auch die eben erst eröffnete nordamerikanische Abthei- lung ift verhältnißmäßig nur dürftig in der Y. Gruppe vertreten. Der Entfernung entsprechend . hätten am passendsten nur Roh- ftoffe ausgestellt sein sollen, es überwiegen aber im Gegentzeil beinahe die Garderobe- und Wäschegegenstände, die für den euro- päischen Markt do keine Bedeutung besißen. Ucbrigens mögen

als Fabrikanten ausgezeihneter Herrenwäshe der Qualität,

wie dcr saubercn Arbeit nah wenigstens zwei Firmen genannt werden: F. Sacher u. Son in Philadelphia und Michaelis u. Kaskel in New-York. Daß sich die Mode, mt Seide reih ge- stickter Herrenkleider, besonders Fracks (von Henry Prouse Cooper in New-York) von Amerika aus über den alten Kontinent ver- breiten sollte, is faum anzunehmen, fo sehr ein Aufschwung unserer stabilen und unmalerischen Kleidung auch in anderer Richtung wünschenswerth wäre. Preiswürdige Handschubwaaren

| zeigen u. a. Goldschmidt, Bachrach u. Co. in New-York, Wollen-

und Seidenstickereien, wahrscheinlich Damen - Handarbeiten, die etwas ostensibel zur Schau gestellt sind, offenbaren eine nur ge- wöhnli.he technische Fertigkeit und noch weniger guten Ge- \{chmack. Die Teppich - Weberei dagegen in Amerika ver- folgt entschieden lobenswerthe Bahnen, u. a. mät ein großer Teppih aus der Fabrik von Bigelon in Clinton in Massachussets, mit prachtvoller rother Grundfarbe, einen sehr guten Eindruck. Von Kleiderstoffen haben ausgestellt feine Double- und Twist-Kasimirs: I. B. Blacinton u. Son in North- Adams in Massahussets, Fancy-Kasimirs: die Hockanum- Company, die New-England-Company und die Rock-Manufac- turing-Company in Roville in Connecticut. Es erübrigt \ih nur noch, mit einigen wenigen Worten der, zum größten Theil über alles Lob erhabenen, glatten, gestreiften, gemusterten, oder aber mit Blumen und Thier-, besonders Vögelfiguren, übersäeten Seidenstoffe zu gedenken, die das Heimathland aller Seidenkultur, China, in reihster Auswahl hergesendet hat. Sowohl in diesen leihten Stoffen, wie in den shwereren Brokaten steht die chine- sishe Industrie der europäischen noh vielfa überlegen da. Der vom Kaiserlih Königlichen General-Konsul von Overbeck heraus-

| gegebene Spezial-Katalog der 3. Abtheilung der chinesischen Aus-

stellung führt, außer einer umfangreichen Musterkollektion von Rohseiden und verarbeiteten Seidenstoffen auch noch eine größere Anzahl von Tuchen, Filzen, Baumwollen und Geweben aus dem Bast des Tsung-Baumes und anderer, hier unbekannter Pflanzen auf, die indessen theils keineswegs die Bedeutung für unsere Industrie besizen, wie sie der chinesischen Seidenfabrikation innewohnt, theils als Surrogate der bei uns üblichen Materialien niht in Anschlag zu bringen find. ;

Nedaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Exvedition (Kessel). Druck: H. Heiber d CHEMISCHE FABRIK HOCHFELD.

Actien-Gesellschaft

Zu

DUISBURG.

—_— L.

Blausaures Kali. Pottasche-. Schwefelsaures Kali. Chlorkalium. Salzsgäure.

Drei Beilagen- (einschließlich der Börsen-Beilage).

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Prez

2 165.

Deutsches Neich.

Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 und zur Eich- : gevührentaxec vom 12. Dezember 1869,

Auf Grund des Artikels 18 der Maß- und Gewichts-Ordnung vom 17. August 1868 erläßt die Normal-Eichungs-Kommisfion des Deutschen Reiches folgende Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 32 des Bundesgeseßblattes) und zur Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 49 des Bundesgeseßzblattes für 1869): f

Fünfter Nachtrag zur Eichordnung.

u §8. 34 und 35, die erweiterte Zulassung von Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewiht und Skla als Hülfseinrihtungen t Maageit mit zusammengeseßten Hebel-Verhältnifsen betreffend.

_In Erweiterung der in dem zweiten und vierten Nachtrage zur Eichordnung vom 6. Mai 1871 und vom 25. Juni 1872 zu §8. 35 und 34 der Eichordnung erlassenen Vorschriften bezüglich der Zulässig- feit von Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala als S an Brückenwaagen und ungleicharmigen Centefimal-

alkenwaagen wird hierdurch Folgendes bestimmt:

Die Anbringung von Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht . und Skala sokl fortan nicht auf die Gewichtsseite des Waagebalkens beschränkt, vielmehr bei Waagen mit zusammengeseßten Hebelverhält- nissen auf der ganzen Erstreckung des Waagebalkens gestattet sein, vorausgeseßt, daß diese Einrichtungen die im §. 34 B. der Eich- Ordnung an die ertsprehenden Einrichtungen der Schnellwaage ge- stellten Anfordecungen soweit erfüllen, um genügend richtige Wägungs- Resultate zu sichern, daß ferner das Spiel der Waage nit merklich dadur beeinträchtigt wird, und daß insbesondere

1) der größte Gewichtswerth der mit Hülfe von Laufgewicht und Skala zum Zweck der leßten Ausgleichung zwischen Last und Gewicht zu bestimmenden Gewichtsdifferenz 1/26 der größten zulässigen Belastung der Waage nicht übersteigt und höchstens F der kleinsten zulässigen Belastung derselben erreitht ; /

2) daß die Schwere des Laufgewichts und die Eintheilung der Skala, unter Innehaltung einer Minimal-Weite des kleinsten Theil- strichintervalls von drei Millimeter, der Art bemessen ist, daß der Gewichtswerth eines solchen kleinsten zulässigen Intervalls höchstens die Hälfte desjenigen Gewichtswerthes darstellt, welcher sich als Gewichtszulage zur Prüfung der Empfindlichkeit der Waage bei der gra zulässigen Belastung derselben nah §. 38 der Eichordnung erechnet.

Zu §8. 44 A. Die Eichung und Stempelung der nassen Gasmesser ; betreffend.

a. Ergänzung zu Absaß 1. Es muß ferner jedes zum Zuführen oder Abführen von Flüssigkeit bestimute Rohr mit einem gasdichten hbydraulishen Abschlusse versehen sein.

b. Abänderung von Absaß 3. Jeder Gasmesser muß derart ein-

gerichtet sein, daß demselben bei seiner Aufstellung zum Zwecke des

Dienstag, den 15. Juli

Betriebes und für die Dauer des leßteren hinreihend genau diejenige Stellung gesichert werden fann, welche er bei der Eichung auf einer horizontalen Ebene eingenommen hat.

Zu §. 47. Ds und Fehlergrenze der Gasmesser betreffend.

Besißt ein Gasmefser zwei Flüssigkeitsstands- und Abführungsrohre, so darf die Stempelung desselben nur dann stattfinden, wenn die auf einanderfolgenden Prüfungen bei jedem dec durch die beiden Flüssig- feitsstandsrohre begrenzten Flüssigkeitsstände ergeben, daß in feinem Falle das dur die Trommel wirkli gran ene Volumen von dem dur das Zählwerk registrirten um mehr als 2 Prozent im Sinne des Zuviel oder Zuwenig abweicht.

Zu §. 48. Die Stempelung der Gasmesser betreffend.

a. Erzänzung zu Absaß 1. Auf diejenige Stempelung, welche die Verhinderung einer Oeffnung und einer Abnahme des Zählwerks zum Zweck hat, darf nur bei den sogenanten Stationsgasmessern d. h. bei Gasmessern von 150 Liter und größerem Inhalte des messenden Raumes, welche überdies keine Vorkammer haben, verzihtet werden.

b. Abänderung von Absaß 2. Alle Einrichtungen, welche den normalen Flüssigkeitsftand bei nassen Gasutessern begrcnzen, müssen, sofern sie niht so beschaffen sind, daß willkürlihe Veränderungen dieser Begrenzung nach der Eichung und Stempelung ausgeschlossen find, durch Löthung und Stempelung oder durch gestempelte Plom- birung gegen derartige Veränderungen gesichert werden. :

Zu §. 92. Uebergangsbestimmung, die Eichung von Gasmessern

betreffend.

Diejenigen mit zwei Flüssigkeitsstands- und Abführungs- rohren versehenen Gasmesser, welche bereits vor dem Inkrafttreten der vorstehenden Nachtragsbestimmungen zu §Z. 44, 47 und 48 der Eichordnung gehörig gestempelt und in Gebrauch waren, und welche wegen unwesentliher Reparaturen nah diesem Zeitpunkt einer neuer Stempelung bedürfen, können, auch ohne der Anforderung der Nachtragsbestimmung zu §. 47 bezüglich der zulässigen Abweichung bei höchstem Flüssigkeitsstande zu genügen, gestempelt werden. Nach wesentlihen Reparaturen indeß, worüber die Instruktion Näheres be- stimmt hat, müssen dieselben den Anforderungen der §S. 43—48 der Eichordnung und aller Nachtragsbestimmungen zu denselben entsyre- Geno eingerihtet werden, bevor fie eine neue Stempelung erfahren önnen.

Zu §§. 89 und 90. Die Zuläsfigkeit der Umstempelung der [bisherigen Landesgewichte betreffend.

Besondere Anträge, welche an die Normal-Eichungs-Kommission gelangt sind, haben es erkennen lassen, daß die Anzahl der eisernen Gewichte, welche, mit dem alten Stempel versehen, im Verkehr ge- blieben find, eine sehr beträchtliche ist, und daß unter diesen Gewichts- stücken sih eine große Anzahl solcher befindet, welche den Vorschriften der Eichordnung in Bezug auf die meisten wesentlichen Punkte ge- nügen, dagegen einzelne Abweichungen von den Vorschriften, betreffend die Bezeichnung und die Justireinrichtung, enthalten.

jischen Staats-Aüzciger. F875,

Es wird mit Rücksicht hierauf unter Bezugna le S fanntmachung der Normal-Eichungs-Kommissin LMe 2 Febru 1870, betreffend die vom 1. Januar 1872 ab innerhalb des Nord- deutschen Bundes unzuläffigen Gewichte, sub I1. B Schluß-Alin s E etgendes L: i O

Die Eichämter sind befugt, bis auf Wei s Beil mit früheren Landeseihungsstempeln Derebene, r L E durch S. 23 der Eichordnung zug-lassene Gewichtsftüe zUr d uo SS R OOO Use e n Allgemeinen den Belitrmiungea

S5. 23—26 der Eichordnung genü i weit niht völlig vorschriftsmäßig sind, E fle aube En u P der Eichordnung vorgeschriebenen, resp. zugelassenen Bezeich S irgend eine Nebenbezeihnung, welche von ihrer uen Des gy i früher geltenden Vorschriften herrührt, z. B. ein Z. vor R E den trazen, oder die vorschriftsmäßige Bezeichnung auf einer ein fetten Messingplatte enthalten, oder endlich mit einer, der Briti 2 S. 26 der Eichordnung nicht „völlig entsprechenden Justiröffnun e sehen find. Hierbei wird jedoch vorausgeseßt, daß die vorbatben Justireinrihtung jedenfalls derart beschaffen ift, daÿ fie genü Aden Halt für eine dauerhafte Befestigung des Justirvfropfs darbietet E

Dritter Nachtrag zur Taxe vom 12. Dezember 1869

M Zu VIIT. 1. Nasse Gasmesser eiveticad.

Die Gebührensäße in Kolumnen A. und C. beziehen sich nur auf die Prüfung der mit einem Flüssigkeitsstandsrohre versehenen Gas- messer. Sind bei dem Vorhandensein zweier Flüssigkeitsftandsrobr, nach Maßgabe der Bestimmungen des fünften Nachtrages zur Eich : ordnung und der zugehörigen Ergänzungen der Instruktion aufeinander folgende Prüfungen bei jedem der beiden möglichen Flüssigfeitsftände erforderlih gewesen, so wird außer den Gebührensäßen der Kolumae A. oder C., welche für die einmalige Prüfung und die Stempelun resp. für die Prüfung allein gelten, ein Zuschlag von 20 Prozent für vollzogene zweite Prüfung in Ansaß gebracht. fand

, Die Gebührensäße in Kolumne B. bleiben au für den Fall un- verändert, daß bei dem Vorhandentein zweier Slüssigkeitsstandsrolre zwei aufeinanderfolgende Prüfungen erforderlih gewesen Ea

Zum ersten Nachtrage vom 30. Juni 1870 zur Tare

S Kubizirapparate für Fässer betreffend. y

An Stelle der Gebührensäße sub e für die Prüfung der Kubit::r S ¿¡Bisser E die folgenden: E

Ur Apparate bis zu 100 Liter Fnhal E id f Aale 4 Thaler, e000 e / I O A

L O “o und s ständi i É älibiae Crt Q:

n L Dle vollstandige oder unvollständige Hundert Liter Inhalt

Berlin, den 28. Juni 1873.

Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission. Foerster. j

Inseraten-Expedition des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen &taats-Anzeigers: E Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. N

Steebriefe und Untersuchungs-Sachen.

Steckbrief. Gegen den Zimmerpolier August Ludwig Seidenstricker ist die gerichtliße Haft wegen Ürkundenfälshung in den Aften 8. 437 de 1873 Comm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird erfucht, den 2c. Seidenstricker im Bctr-tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei- Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 9. Juli 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter- E SA Commisfion IT. für Vorunter-

juchungen. Beschreibung. Alter: 38 Jahr, am Beide

Handels-Negister-.

L Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, _ Zufolge Verfügung vom 12. Juli 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt : Die Gesagte der hierselbst unter der Firma: | G |

: of & Naßmuß

am 1. Juli 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslokal:

find die Kaufleute: a, Johann Carl August Rieckhoff und b. Sohann Heinrih Raßmuß,

ier.

„_ Deffentlicher Anzeiger.

Stechbriefe und Untersuchungë-Sachen. [ Handels-Register.

E 3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote , ladungen u. d-rgl. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 1c.

5. Verloosung, Amortisation, Zin8zahtung | von öffentlichen Papieren. â | Vor-- | handel. | . Verschiedene Bekanntmachungen. j 8. Literarische Anzeigen

| Die Handelsgesellschaft ift | Uebereinkunft aufgelöst. | Berlin, den 12. Juli 1873.

. Industrielle Etablifsements, Fabriken und Gre §5-

durch gegenseitige

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Expediti

Rudolf Moffse in Berlin, Leipzig, Baminta, Seele

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München L Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart. ;

u. sw

Bekanntmachu

| J t g.

Der Kaufmann Hugo Adalbert Kade zu Sorau unter der Firma Kade & Comp. sub Nr. 13 un- seres Firmenregisters eingetragen, hat für diese Firma :

(G

esselstraße 13)

gelöscht.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter der | Nr. 22 die Vereinsbank Quistorp et Co. zu Charlottenburg vermerkt steht, ist zufolge Verfü- gung vom 10. Juli 1873 heute eingetragen: Der Siß der Gesellschaft is nach Berlin ver- legt und demzufolge die Firma derselben hier

seiner Ehefrau Clementine Kade, geb. Räd\ch{ ¿zu

P ira atb ilt und : rokura eilt und ist dies in unser Prokuren- T S 42 E Bettaun, vem

S 18 an demselben Tc l c as de Tage eingetragen Sorau, den 11. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

14. (16.) August 1834 geboren, Geburtsort: Groß- Werther, Kreis Nordhausen, Größe: 595

2 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: dunkel, Kinn: oval, Nase: ge- wöhnlich, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: auf- gedunsen, Gesichtsfarbe: röthlich, Zähne: defekt, Gestalt: stark und breit, Sprache: deutsch. Beson- dere Kennzeichen: Der 2c. Seidenstricker hat eine Narbe auf dem Kopfe, sowie neben dem reten Schulterblatt einen erbsengroßen und im Nacken einen linsengroßen braunen Leberfleck.

Steckbrief. Gegen den unten näher beschrie- benen Maurer Chr. Kreußmann, angeblih aus Medcklenburg-Schwerin, zuleßt in Eichlinghofen bei Dortmund, ist wegen Diebstahls die gerichtliche Haft erkannt. Es wird ersuht, denselben im Betretungs- falle festzunehmen und in hiesiges Kreisgerichts- C abzuliefern. Rinteln, am 14. Juli 1873. Königliches Kreisgeriht. Untersuchungsrichter. Signalement. Größe: ca. 5' 6“. Statur: stark. D \{chwarz. Gesicht: voll. Augen: dunkel. Be- ondere Kennzeichen: Am Kinn eine Narbe. An- geblich taubstumm, aber abgebrohene Worte sprechend. Kleidung. Dunkelbrauner Rock, dunkle, Stgene Hosen, helle Weste, brauner Filzhut, gute Stiefel.

Oeffentliche Borladung. Gegen den Landwehr- mann Thomas Pieconka aus Schleise hiesigen Krei- ses ist in Folge der Königlichen Polizei-Anwaltschaft hierselb wegen Auswanderns ohne Erlaubniß auf Grund des §. 360 ad 3 des Strafgeseßbuches die Untersuchung eingeleiset und zur mündlichen Ver- handlung und Entscheidung der Sache im Verhörs- zimmer der hiesigen Gefangenenanstalt cin Termin auf den 9, September cr., Bormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Der Landwehrmann Thomas Pieconka wird hierdurch aufgefordert, in diesem Ter- mine zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solhe dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demjelben herb geschafft werden können. Erscheint derselbe in dem Termine nicht, so wird gegen ihn mit der Untersuchung und Entscheidung in contuma- ciam verfahren werden.

Pol. Wartenberg, den 26. April 1873.

Königliches Kreisgericht. Der Einzelrichter. Dr. Borchert.

Dies ist in vel la Gesellschaftsregister unter Nr. 4541 eingetragen worden.

_In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7128 die hiesige Handlung in Firma: _ F: O. Kersten vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Carl Felix Oscar Bennewiß zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kauf- manns Johann Friedrich Oscar Kersten hier- selbst als Handelsgefellshafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma F. O. Kersten bestehende Handelsgesellshaft unter Nr. 4542 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:

. O, Kersten am 1. Oktober 1872 begründeten Handel2gesellshaf find die Kaufleute P eh a. Johann Friedrih Oscar Kersten, b, Carl Felix Oscar Bennewiß, E Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4542 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma: f Gebr. Pinthu s am 1. Juli 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslokal: Spandauerstraße 5) find die Kaufleute: a, Emil Pinthus, b, Berthold Pinthus, t O N Dies ist in unser Gesellschaftêregister unter Nr. 4543 eingetragen worden.

Die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Commisfions- und Maklerbank (Gesellschaftsregister Nr. 3569) Hat dem Alfred Junckerstorff zu Berlin Prokura in der Art ertheilt, daß er gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitgliede oder einem zweiten Prokuristen die Firma zu zeichnen

berechtigt ist. : Dies is in unser Prokurenregister unter Nr. 2582 eingetragen worden.

In unser rit wn pi 5p woselbst unter Nr.

l j

Charlottenburg, den 12. Juli 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

__ Bekanntmachung.

Die unter Nr. 8 unseres Prokurenregisters ein- getragene dem Kaufmann Bruno Heinrich Gerber zu Cottbus für die Firma Emil Böttcher zu Cottbus Nr. 227 unseres Firmenregisters ertheilte Pro- fura ift erloschen und zufolge Verfügung vom 12. Juli 1873 am nänlihen Tage gelöscht.

Cottbus, den 12. Juli 1873.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

__ Bekanntmachung.

Die in unserm Gesellschaftsregister ¿ub Nr. 56 eingetragene Gesellschaft : F. Albrecht & Sohn ist aufgelöst und die Firma gelöst worden; dagegen ist in unser Firmenregister sub Nr, 529 die Firma:

d a beteh “bak T e Bt leibesißer C und a eren Inhaber der Ziegeleibesißer Carl Friedrih Albrecht in Keßin eingetragen :

Potsdam, den 10. Juli 1873.

Königliches Kreisgeriht. Abtheilung T.

_ Bekanntmachung. Die in unserm Gesellschaflëregister sub Nr. 76 eingetragene Gesellschaft : : W. Sobietky & Co. ist durch den Austritt des Kaufmannes Friedri Wilhelm Sobießky hierselb aufgelöst und deshalb gelöst worden; dagegen ist in unser Firmenregister sub Nr. 530 die Firma: „W. Sobiehßky & Co,“ und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Albert Hermann Koblißz hierselb eingetragen.

Potsdam, den 10. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

_ Bekanntmachung. Jn unser Firmenregister is laut Verfügung vom 14, U e an demselben Tage eingetragen: Col. 2. Bezeichnung des Firmen-Inhabers: die verwittwete Kaufmann Wilhelm Runge, Marie, geborene Röhl. Col, 3. Ort der Niederlassung: __ Rathenow. Col, 4. Bezeichnung der Firma: Wilhelm Runge Wittwe.

3322 die hiesige Handelsgesellshaft in Firma: Großer & Colberg G vermerkt steht, ift eingetragen :

lh Rathenow, den 14. Juli 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Bekanntmachung. F In unser Gesellschaftsregister ist Unte bei Nr. 9 die durch den Austritt des Schneidermeisters und Kaufmanns Carl Mehlih aus der Handelsgesell- {haft C. Mehlih uud Sohn hierselbst erfolgte Auflösung dieser Gesellschaft, und in unser Firmen- register Nr. 165 die Firma C. Mehlich u. Sohn und als deren Inhaber der Kaufmann und Schneider- meister Franz Böhm hier eingetragen worden. Creuzburg, den 10. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

j ____ Handelsregister. Die Gesellschafter der h Stettin unter der

Firma: am 10. Juli 103 E Ci Ae a . Zult errichteten offenen Handelsgesell- haft jd: | ff H delsgesell er Kaufmann Franz Gustav Ges zl L Stettin, 7 3 fl Geschke zu

er Kaufmann udolph Albert Wi

Dia van ph Wilhelm __Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 502 heute eingetragen.

Stettin, den 11. Juli 1873. Königliches See- und Handelsgericht, 2 Handelsregister.

In unser Handelsregister zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen terceneiübatt ist unter Nr. 364 zufolge Verfügung vom 11. Juli 1873 heute eingetragen, daß der Kaufmann Mannheim (Emanuel) Tomski f Posen für seine Ehe mit Fanny Cassel durch Bertrag vom 23. Juni 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes aus- geschlossen hat und soll das von der Fanny Cassel in die Ehe eingebrachte Vermögen, sowie alles das- jenige Vermögen, welches dieselbe durch Glücksfälle, Erbschaften oder auf welche Weise fonst erwerben sollte, vorbehaltenes Vermögen derselben fein:

Posen, den 11. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

__ Bekanntmachung. Die in unser Firmenregister mit dem Orte der Niederlassung Samter und dem Inhaber Kaufmann Victor Bythiner zu Samter sub Nr. 7 eingetragene

Firma Victor Bythiner