1873 / 165 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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BEISIES V E S De n

Arrangement betrifft, so ist der Vertrag mit dem Giro- und Kassen- veréin auf bekannter Basis, wonach also dasselbe drei Mal wöthe: t- lih- na Frankfurter Methode durchgefübrt werden soll, nunmehr de- fimtiv abgeschtossznu worden. Die Differenzen von Banken und Hand- lungsbäusern follen direkt verrehnet, für die Koulisse dagegen eine Art „Clearing“ gebildet werden.

Christiania, 9. Juli. Gestern wurde, wie „Morgenbladet“ berichtet; die dritte skandinavischbe Buchhändlerversamm- Tung (die vorige fand 1866 in Stockholm statt) im Festfaale der Univerfität eröffnet. Es hatten sih ca. 100 Theilnehmer eingefunden, welche ven dem Präfes des ‘norwegischen Buchhändlervereins, Buch- händler Malling, willkommen gebeißen wurden, wörauf Herr Malling zum Vorsißenden ‘und Professor Arrhenius aus Stockholm zum Vize- vormann der Versammlung gewählt wurden.

Verkehrs-Anstalten.

New-York, 14. Juli. (W. T. B) Der Dampfer des vord- detits{ên Loyd „Deutschland“ ift gestern Morgen 1 Uhr hier ein- getroffen.

London, 8. Juli. Die neuerdings. vêröffentlihten parlamenta- rischen Blaubücher enthalten den Wortlaut eines zwischen der gro ß- britannishen Regierung und dem Schah von Persien ab- eshlofsenen Vertrages zur Fortseßung der Telegraphenver- binbüng zwischen Europa und Indien durch Persien. Der Vertrag

Die Kaiser Wilhelms-Stiftung für deutshe Inva- liden 1872. Dem so eben erschienenen Bericht über die Wirkfamkeit der Kaiser Wilhelms-Stiftung für deutshe Invaliden für das Iahr 1872 entnehmen wir Folgendes:

Die Stiftung umfaßte Anfangs 1872 folgende Vereine: |

Königreih Preußen: a. Provinz Preußen: 16 Vereine, es find hinzugetreten 14, Summa 30 Vereine; b. Provinz Pommern: 15 Vereine, es find hinzugetréten 4, Summa 19 Vereine; c. Provinz Posen: 10 Vereine, es find hinzugetreten- 3, Summa 13 Vereine; d. Provinz Schlefien: .15 Vereine, es find hinzu- getreten 8, Summa 23 Vereine; e. Provinz Brandenburg: 17 Vereine, cs is hinzugetreten 1, Summa 18 Vereine; f. Pro-

vinz Sachsen: 19 Vereine, - es find hinzugetreten 2, Summa | 21 Vereine; g. Provinz Hannover: 50 Vereine, es find hinzu- | getreten 15, Summa 65 Vereine; h. Provinz Hessen - Nassau: |

29 Vereine, es ist hinzugetreten 1, Summa 30 Vereine; i. Provinz Westfalen: 13 Vereine, es find hinzugetreten 7, Summa 20 Ver- eine; k. Rheinprovinz: 34 Vereine, es find hinzugetreten 2, Summa 36 Vereine; 1. Provinz Schleswig-Holstein : 16 Vereine; m. La'ren- burg: 1 Verein; n. Hohenzollern: 2 Vereine. Im Ganzen sind hiernach in Preußen, mit Einshluß von 8 Provinzial- und 4 Bezirksvereinen, 294 Zweigvereine als Glieder der Stif- tung in dieselbe eingetreten. Im Königreih Bayern ist von dem Central - Komite des Landesvereins die ftatutenmäßige Organisation mit Erfolg durchgeführt. Das über das ganze Land ausgebreitete Ncß von Vereinen

fihert jedem hülfsbedürftigen Krieger, an welchem Orte er fi |

auch aufhalten mag, die Gewährung zureihender Hülfe.

Nachdem am 28. Oftober 1871 in einer konstituirenden General- z e i äntaft é herer Werke, über dieje Länder treue Bilder ihrer Oktjefte, deren ein-

Versammlung das vorläufige Statut des Württembergischen Landesvercins einer endgültigen Redaktion unterworfen worden war und die Genehmigung erlangt hatte, erfolgte die Wahl eines Verwaltungsrathes von 12 Mitgliedern, defsen Prä- fidium Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen-Weimar- Eisenach übernahm. Se. Majestät der König hat der Bitte um Uebernahme des Proteftorats über den Verein, \owie um Verleihung der juristishen Persönlichkeit an den Württembergi- \hen Landesverein entsprohen. Nach vollftändiger Organisation des Württembergischen Landesvereins hat der Verwaltungsrath sofort über die Bedürfnisse sämmtlicher in Württemberg wohn- haften deutshen Invaliden und deren Hinterbliebenen Erhebun- gen eingezogen, hierüber eine übersichtlihe Darstellung angefertigt

und die Anträge über Art und Größe der zu gewährenden |

Hülfe unter individueller Berückfichtigung des einzelnen Falles einer eingehenden Prüfung und Beschlußnahme unterzogen.

Im Königreih Sachsen vermehren \sch nach dem Bericht des | e , L: Je greich G j sid 9 m | tungen und Maschinen, die zahlreich ausgestellt find, zeigen,

welchen Werth die dortigen Industriellen auf dieses Gebiet legen. | Die prachtvollsten Seidenstoffe .in wirklih brillantzn Farben lie- | ferten Bern. Solei in Turin und Gebrüder Levera in Florenz. | | Aber auch die Satins, Taffete, Marcellinen und Grosgrains | von Torriani u. Pücher, Gebr. Mefsi u. Barberini in Como- | ¡ stellung führt, außer einer umfangreihen Musterkollcktion von

Landesvereins die Ansprüche, welche an denselben in Bezug auf die vor ihm übernommenen Unierftühungen gemaht werden, tagtäglih in einer Weise, welche bereits die Befürhtung wah-

gerufen hat, daß es nit gelingen werde, mit den für jedes Jahr | stimmten Geldern die herantretenden Ansprüche zu befriedigen, |

da die Zahl der Hülfsbedürftigen fortdauernd gestiegen ift. In der Orgónisation des Badishen Gesammt- vereins ist keine Aenderung eingetreten. Sein Vermögensstand belief fich zu Anfang des Jahres 1872 auf 259,900 fl, wovon jedoch 500 fl. durch befonderen Wunsch des Gebers zu fofortiger Vertheilung bestimmt waren, \o daß als reiner Grundstock der Betrag von 259,400 fl. erübrigte. Das Stammkapital der Be- girksvereine beträgt zusammen 238,878 fl., wogegen nach Abzug der Ausgaben von den laufenden Einnahmen ein Mehrauf- wand von 10,390 f. nothwendig war, der im Wesentlichen durch Zuschüsse aus dem Centralfonds gedeckt worden if. Im Großherzogthum Hessen haben die von der Centralverwaltung seit Gründung der Stiftung bis zum Schluß des ersten Quartals d. I. gewährten Unterstüßungen, etwa den fünften Theil der gesammten Einnahme des Centralfonds in Anspruch gènommen. Der Oldenburgische Landesvercin if ers am 1. Iuli 1872 ins Leben getreten. Im Großherzogthum Mecklen- burg-Schwerin beruht die direkte Wirksamkeit in der Thä- tigkeit der Zweigvereine. Es bestehen daran jeßt 24 mit 3911 Mitgliedern.

Der Centralfonds hatte im Iahre 1872 1,545,555 Thlr. Einnahmen (inkl. 1,386,800 Thlr. Bestand aus, dem Voriahre) und 116,577 Thlr. Ausgaben, so dcß Ende Dezember 1872 1,428,978 Thlr. Bestand verblieben. Die Gesammtsumme der Gabenliste VIllL beträgt 10,955 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. Auch ist dem Centralfonds von dem Rentier Ernst Adolph Probst hierselbst eine reihe Zuwendung bestehend in 2 Hypotheken- tapitalien von je 50(0 Thlr. gemacht worden.

Die Preußische- Expedition nach Ost-Asien. Nach amt- lichen Quellen. IV. Band. 284 Bogen Lex.-8. Mit 24 Illu- _\trationen und 1 Karte. Ï :

Ansichten aus Japan, China und Siam. Jm Auftrage der Königlichen Regierung, herauêgegeben von A. Berg. Heft IX., X. in Folio. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin.

Der 1V. Band der „Preußischen Expedition 2c. und das IX. urid X. Heft der Ansichten 2c.* bilden den Schluß der beiden von der Kö- niglichen Regierung publizirten Werke über jene Expediticn.

Der IV. Band behandelt die Erlebnisse der Gesandtschaft in Tientsin und Peking, die Reisen der „Arcona“ nach Nangasaki, Hong- kong, Macao, Siam, den Aufenthalt in Bankok, Auéflüge in das Innere und die Rückehr nach Singapore, dann folgen der Wortlaut der Verträge mit China und Siam. ein kurzer Bericht über die Ra- tifizirung des Vertrages mit China und die Sczäblung vom Ende der Taeping-Rebellion, deren Geschichte in die Schilderung der früheren

wurde im Dezember v. J. in Teheran unterzeihnet und am 31. März a. c. ratifizirt. Der Hauvtzweck des Vertrages ist -die Sanktion der Errichtung eines dritten Drahtes über das persische Territorium, so daß der eríte Draht, der ursprünglich in 1864 gelegt wurdé, für die Lokaldepef benußt werden fann, während der durch die Konvention von 1865 sanktionirte Draht, sowie der, welchen der jeßige Vertrag vorschreibt, aus\{ließlich für den internationalen Verkehr benußt wer- den jollen, ausgenommen, wenn der erste Draht unbrauchbar ist. Die britische Regierung soll den dritten Draht errichten und: die jeßigen hölzernen Telegraphenstangen dur eiserne erseßen, wofür die persische Regierung auf die Dauer von zehn Jahren eine jährliche Abgabe von 1009 Tomans entrichtet.

Aus dem Wolff'\hen Telegraphen-Bureau.

Madrid, Montag 14. Juli, Abends. In der heutigen Sitzung der Cortes gestand Pi Margall zu, mit den Deputir:en der Linken fkonferirt zu haben und erklärte, daß seine Kollegen sich für die Bildung eines Ministeriums aus dem Centrum und der Linken ausgesprochen hätten. Pi Margal is augenblicklih mit der Bildung dieses Ministeriums beschäftigt, in welches wahr- \cheinlich Estevanez, Cala und Navarella eintreten werden. Die Rechte will morgen ein Tadelsvotum gegen Pi Margall ein-

Beziehungen der Fremden und der Erlebnisse der Gesandtschaft noth- wendig verflohten w-rden mußte, weil diese merkwürdige Bewegung in engem Zusammenhange mit denjelben stand, und weil sie wesentlichen Einfluß auf die Verhandlungen und Feldzüge übte.

In die Schilderung des Aufenthaltes in Bankok is die Erzäh- ;

lung von decn früheren Beziebungen des Westens zu diesem sonderbaren Wasserlande verflochten. Diz Schilderungen vom Hofe des Königs

Maha-Monkut, die Beiträge zur Kcnntuiß der Sitten und politischen | X I : l C | au praftisher. Die Seidenkultur in Brafilien hat in Amarg

| Carlos Noguanca in Rio de Ianeiro (durch Cocons), Antonio

Institutionen, und die Beschreibung der üppigen Tropenlandschaft mit den hineingebetteten phantastischen Bauwerken werden gewiß in weiteren Kreisen Anklang finden.

Die Illustratienen zu diesem Theil bilden neben den demjelben beigegebenen Federzeichnungen die beiden leßten Hefte des Folio-Werkes, welche Macao und Siam behandeln. Blatt 49: zeigt den Binnenhafen von Macao mit seinen malerishen Schiffen und Ufern; 50 und 51 stellen Tempel mit Schnsörkelzierrath dar; 52 einen verfallenen Tempel in der alten siamesischen Königstadt Ayntin; 53 zeigt einen Höhlen- tempel zut wunderbarer Tropffteinbildung ; 54 bis ©8 find Vegetations- bilder, meist Wassergafsen in Bankok mit eincr Fülle edler Pflanzen- formcn und malerishen Hütten am Ufer; 59 und 60 behandeln bunte Tempelbauten am Menam.

Nach gewissen Richtungen liefern die beiden jeßt vollendeten Werke einen Beitcag zur Kenntuiß der ostafiatischen Reiche, wie ihn die Lite- ratur anderer Länder kaum aufzuweisen hat. Der Kern des Oftav- werfes ist eine zusammenhängende, eingehende Geschichte ihrer Bezie- bungen zum Westen, welche Körper gewinnt durch di- Darsteliung der eigcnen Erlebnisse der Gesandtschaft. Die beiden vor Jahren erfchie- uenen Theile, welche Japan behandeln, - gelten für das zuverlässigste Werk über dieses Landz die Literatur über China ift viel reicher; eme vollständige Darstellung seiner Beziehungen zum Westen bringt aber das preußische Erpeditionswerk zum ersten Male.

“Die 48 Fllustrationen dessclbken und die 60. Blätter des Folio- werkes „Ansichten aus Japan, China und Siam" geben, im Gegen- saß zu den meist aphoristischomn und phantastishen Darstellungen frü-

gehende Charafterifirung der Künstler vorzugsweise erstrebte.

Weltausstellung 1873 in Wien. (S. Nr. 162 d. Bl.)

Ueber Italien fehlt es noch an jedem offiziellen Nach- weise, auch im General-Kataloge ist nichts enthalten. Tuche, Seiden und Sammete find die hervorragendsten - Erzeugnisse der italienischen Tertil-Jndusirie. Als tüchtige Tuchfabrikanten find die Gebr. Galoppo, S. Mantellero, Baß u. Abrate und A.

Bozzella u. Bruder, sämmtlih in Turin, zu verzeihnen. Des- |

gleihen als Sammetfabrikant Visconti de Madrone und Vaprio d'Adda. Die Seidenkultur steht in Italien am bedeutendsten da ;

schon die Mengen von Kokons und Seidenfäden in den ersten | Stadien ihrer Verarbeitung nebst den dazugehörigen Vorrih- | | Seidenstoffe zu gedenken, die das Heimathland aller Seidenkultur,

Vienna, Baretta Chapuis u. Co: in Turin und

Canozzi u. Co. in Palermo legen Zeugniß ab von der hohen | | Anzahl von Tuchen, Filzen, Baumwollen und Geweben aus

Beute der Seidenindufstrie auf der ganzen italienischen Halbinsel. Auch über Spanien und Portugal liegen noch keine Kataloge vor, die Verzeichnisse sind „unterweges verloren ge-

sein, die ersten Firmen heißen Paz u. Co., ‘Gebr. Trias u. Co. und ihr {ließt \sih. eine, einer näheren Bezeihnung entbehrende Kollektivausstelung an, unter dem Titel: „La Espanna In- dustrial“. Auch in der Leinenindustrie steht wiederum Bar-

cellona obean mit Namen wie Battlo Hermanno und José Puig | u. Co. Seidengarne und gefärbte Seidenzeuge finden fih von | Ragay u. Co. und A. de Onate e Hijes in Valencia, Damast- | tücher in etwas auffälliger Vuntheit von Fernando Ibannes in | Valencia. Nicht ganz klar aus der Anordnung und nog viel- | fach mangelhaften Bezeihnung geht hervor, ob zahlreich aus- |

gestellte Geflehte aus Binsen, Stroh und Palmenfasern, dar- unter besonders viel von den Balearen, in dieser Gruppe ge- rechnet werden sollen. Von Konfektionsgegenständen fallen am

meisten die spanishen Korsets auf, die von wesentlih ver- |

schiedener Konstruktion, wie in andern Ländern, über- wiegend zu dem Zweck gearbeitet zu sein \{heinen, um allzugroßer Körperfülle entgegenzutreten. Ein großer und anmuthiger Luxus wird in der Fabrikation von Damen- fächern entfaltet, sowohl in einfaheren, von Alex. Sans in Valenciá, wie in den kostbarsten, aus Elfenbein gearbeiteten und mit Malereien auf Seidenzeug geschmüdckten, denen eine nähere Bezeichnung der Fabrik noch fehlt. Noch weniger umfang- reich als die \panishe, if die portugiesishe Tertil-Abtheilung, im Charakter ihr aber ziemlich gleich. Auch hier find gut ge- arbeitete Tuche in größerer ¿¿uswahl anzutreffen, aus zwei Haupifabrikorten: Covilha und Arr¿ntella, aus ersterer Stadt von Campos Mello u. Irmâs, A. N. de Souza und Gebrüder (dünne, \s{hwarze, eigenthümlich glänzende Stoffe) und einer Companhia Nacional de Lanificios, aus der leßteren Stadt von einer gleihbetitelten Gesellshaft. Unter den Kattunen gefallen am meisten die von Aujos Cunha Terceira u. Co. (Ort nicht genannt). Seidenwaaren find wenige ausgestellt, die vorhande-

nen aber brillant, so die von Ramires u. Ramires und von.

Cordeiro u. Irmâo in Lissabon. Filzhüte zeihnen fich durch Weichheit, Feinheit, Leichtigkeit und dem Klima entsprechende,

bringen. Man glau“t, daß das Centrum und die Linke fich vereinigen werden; um dasselbe zu ver- werfen. Einem Gerüchte zufolge f\oll ein Bruder des Marineministers einer der Führer der Insurrektion in Kartha- gena sein, ebenso verlautet, daß die Mannschaft des Kriegs\chiffés rAlmanza“ zu den Insurgenten übergegangen fei. Die National- garde in Barcelona forderte Waffen, um gegen die Karlisten zu marschiren. Das von den Karlisten seit gestern Morgen bela- gerte Puycerda behauptet sich.

Madrid, Dienstag, 15. Juli, Morgens. Die Majorität trat bereits heute Morgen 8 Uhr zusammen, um über ihr Vers halten Beschluß zu fassen. Die Sizung wird voraussihtlih sehr wichtig sein. Die Stadt is ruhig. Militärishe Vorsichtsmaß- regeln find getroffen.

Madrid, Dienstag, 15. Iuli, Morgens. Hier eingetroffenen Nalhrichten zufolge hat Contreras den Oberbefehl über die In- surgenten von Karthagena ükternommen; dieselben find Herren der ganzen Stadt und befürhtet man, daß sie sich au des Arsenals und der im afen liegenden Schiffe bemächtigen werden. Der Kriegs-Minister hat fich von hier nah Karthagena- begeben, konnte aber nit über die Station Palma hinauskommen.

große Façon aus. Sehr verschieden von den letzteren find Silzhüte, welche man in der brasilianischen Abtheilung findet. Diese, aus Pernambuco, find überaus \{chwerfällig gearbeitet, als wären Filzdeckel terrafsenartig übereinandergelegt, und äußerst unshôn find an ihnen die zahlreih fnospenartig hervorsprin=-

| genden Luftlöher. Dagegen sind andere in hellen Farben aus

„Fibra de Palmiera“ gefkrtigte, ansprehender und jedenfalls

und José Luciano dos Sanios Reis (durch Gespinnste) in Bagi in der Provinz Rio Granda de Sul bemerkenswerthe Vertreter. Außerdem fallen in diese Abtheilung noch prächtige Stickereien und Goldbrokate zu fkirchlihen Zwecken, ganz ges{madckvoll ge- webte Teppihe und Hängematten aus festen Drillichstoffen mit zierlihem Federbesaß (aus Bahia) in die Augen, ohne aber daß es möglich wäre, die Herkunft dieser Objekte näher zu bezeichnen. Auch die eben erst eröffnete nordameritanische Abthei lung if verhältnißmäßig nur dürftig in der Ÿ. Gruppe vertreten. Der Entfernung entsprehend - hätten am passendsten nur Roh- fioffe ausgestellt sein sollen, es überwiegen aber im Gegentzeil beinahe die Garderobe- und Wäschegegenstände, die für den euro- päischen Markt doch keine Bedeutung besißen. Ucbrigens mögen als Fabriktanten ausgezeihneter Herrenwäshe der Qualität, wie der saubercn Arbeit nah wenigstens zwei Firmen genannt werden: F. Sacher u. Son in Philadelphia und Michaelis u. Kaskel in New-Yorë. Daß fich die Mode, m1t Seide reih ge- stickter Herrenkleider, besonders Fracks (von Henry Prouse Cooper in New-Yorkt) von Amerika aus über den alten Kontinent ver- breiten sollte, ist faum anzunehmen, fo sehr ein Aufshwung unserer stabilen und unmalerishen Kleidung auch in anderer Richtung wünschenswerth wäre. Preiswürdige Handschubwaaren

j zeigen u. a. Goldshmidt, Bachrach u. Co. in New-York, Wollen-

und Seidenstickereien, wahrscheinlih Damen - Handarbeiten, die etwas ostensibel zur Schau gestellt sind, offenbaren eine nur géè- wöhnli.he tehnishe Fertigkeit und noch weniger guten Ge- \{chmack. Die Teppich - Weberei daxzegen in Amerika ver- folgt entshieden lobenswerthe Bahnen, u. a. mt ein großer Teppih aus der Fabrik von Bigelon in Clinton in Mafsahufsets, mit prahtvoller rother Grundfarbe, einen sehr guten Eindruck. Von Kleiderstoffen haben ausgestellt feine Double- und Twist-Kasimirs: I. B. Blatinton u. Son in North-Adams in Massahussets, Fancy-Kafimirs: die Hockanum- Company, die New-England-Company und die Rock-Manufac=- turing-Company in Roville in Connecticut. Es erübrigt \ih

| nur noch, mit einigen wenigen Worten der, zum größten Theil

über alles Lob erhabenen, glatten, gesireiften, gemusterten, oder aber mit Blumen und Thier-, besonders Vögelfiguren, übersäcten

China, in reihster Auswahl hergesendet hat. Sowohl in diesen leichten Stoffen, wie in den s{hwereren Brokaten steht die chine- sishe Industrie der europäischen noch vielfah überlegen da. Der vom Kaiserlich Königlichen General-Konsul von Overveck heraus- gegebene Spezial-Katalog der 3. Abtheilung der chinesischen Aus-

Rohseiden und verarbeiteten Seidenstoffen auch noch eine größere

dem Bast des Tsung-Baumes und anderer, hier unbekannter

Die Bet e sind | Pflanzen auf, die indessen theils keineswegs die Bedeutung für gangen.“ Die spanische Textilindustrie if niht allzu zahlreich | vertreten, aber ziemlich mannigfaltig. Die Tuchfabrikation ift | in derben, festen Stoffen würdig vertreten zumal durch Trias | u. Vieta und Rodriguez u. Hermanno Bejar in Cataluna. | Für Kattune und Calikfots {eint Barcellona der Hauptort zu |

unsere Industrie besißen, wie fie der chinesishen Seidenfabrikation innewohnt, theils als Surrogate der bei uns üblihen Materialien niht in Anschlag zu bringen find. i

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag dex Expedition (Kessel). Druck: H. Heiber

[26]

CHEMISCHE FABRIK HOCHFELD.

Actien- Gesellschaft DUISBURG.

—_

Blausaures Kali. Pottasche. Schwefelsaures Kali. Chlorkalium.

Salzsäure.

Drei Beilagen- (eins{ließlich der Börsen-Beilage),

. und Skala sokl fortan niht auf die Gewichtsseite des Waage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Pre

2 165.

Deutsches Neich.

Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 und zur Eich- : gecührentare vom 12. Dezember 1869.

Auf Grund des Artikels 18 der Maß- und Gewichts-Ordnung vom 17. August 1868 erläßt die Normal-Eichungs-Kommisfion des Deutschen Reiches folgende Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 32 des Bundesgeseßblattes) und zur Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 49 des Bundesgeseßblattes für 1869): -

Fünfter Nachtrag zur Eichordnung. u §8. 34 und 35, die erweiterte Zulassung von Einrichtungen zum ägen mit Laufgewicht und Sk"la als Hülfseinrihtungen an Waagen mit zusammengeseßten Hebel-Verhältnifsen betreffend.

In Erweiterung der in dem zweiten und vierten Nachtrage zur Eichordnung vom 6. Mai 1871 und vom 25. Juni 1872 zu §8. 35 und 34 der Eichordnung erlassenen Vorschriften bezüglich der Zulässig- keit von Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala als Aas an Brückenwaagen und ungleicharmigen Centesimal-

alkenwaagen wird hierdurch Folgendes bestimmt: : j Die Anbringung von Einrichtungen zum Wägen mit anlewitt altens beschränkt, vielmehr bei Waagen mit zufsammengeseßten Hebelverhält-

nissen auf der ganzen Erftreckung des Waagebalkens gestattet sein,

vorausgeseßt, daß diese Einrichturgen die im §. 34 B. der Eich- Ordnung an die ertsprechenden Einrichtungen der Schnellwaage ge- stellten Anfordecungen soweit erfüllen, um genügend rihtige Wägungs-

esultate zu sichern, daß ferner das Spiel der Waage nit merklich dadur beeinträchtigt wird, und daß insbesondere

1) der größte Gewichtswerth der mit Hülfe von Laufgewicht und Skala zum Zweck der leßten Ausgleichung zwischen Last und Gewicht zu bestimmenden Gewichtsdifferenz !/29 der größten zuläsfigen Belastung der Waage nicht übersteigt und höchstens F der kleinsten zulässigen Beläftung derselben erreieht ; : 1 N

2) daß die Schwere des Laufgewichts und die Eintheilung der Skala, unter Innehaltung einer Minimal-Weite deé kleinsten Theil- strichintervalls von drei Millimeter, der Art bemessen ist, daß der Gewichtswerth eines solchen kleinsten zulässigen Intervalls höchstens die Hälfte desjenigen Gewichtswerthes darstellt, welcher sich als Gewichtszulage zur Prüfung der Empfindlichkeit der Waage bei der

raa zuläsfigen Belastung derselben nach §. 38 der Eichordnung

erechnet.

Zu §8. 44 A. Die Eichung und Stempelung der nassen Gasmesser betreffend.

a. Ergänzung zu Absaß 1. Es muß ferner jedes zum Zuführen oder Abführen von Flüssigkeit bestim:ute Rohr mit einem gasdichten hydraulischen Abschlusse versehen sein. :

b. Abänderung von Absaß 3. Jeder Gasmesser muß derart ein- gerichtet sein, daß demselben bei seiner Aufstellung zum Zwecke des

Beilage

Dienstag, den 15. Julí

Betriebes und für die Dauer des leßteren hinreichend genau diejenige Stellung gesichert werden kann, welche er bei der Eihung auf einer horizontalen Ebene eingenommen hat.

Zu §. 47. Prüfung und Fehlergrenze der Gasmesser betreffend.

Besißt ein Gasmefser zwei Flüssigkeitsstandê- und Abführungsrohre, so darf die Stempelung desselben nur dann stattfinden, wenn die auf einanderfolgenden Prüfungen bei jedem der durch die beiden Flüssig- feitsstandsrohre begrenzten Flüssigkfeitsftände ergeben, daß in feinem Falle das dur die Trommel wirklich durchgegangene Volumen von dem durch das Zählwerk registrirtcen um mehr als 2 Prozent im Sinne des Zuviel oder Zuwenig abweicht.

u §8. 48. Die Stempelung der Gasmesser betreffend.

a. Erzänzung zu Absaß 1. Auf diejenige Stempelung, welche die Verhinderung einer Oeffnung und einer Abnahme des Zählwerks zum Zweck hat, darf nur bei den sogenanten Stationsgasmeffern d. h. bei Gaëmessern von 150 Liter und größerem Inhalte des messenden Raumes, welche überdies keine Vorkammer haben, verzihtet we-den.

b. Abänderung von Abfaß 2. Alle Einrichtungen, welche den normalen Flüssigkeitsftand bei nassen Gasuiefsern begrenzen, müssen, sofern sie nicht so beshaffen sind, daß willkürlihe Veränderungen dieser Begrenzung nach der Eichung und Stempelung ausgeschloffen find, durch Löthung und Stempelung oder durch gestemyelte Plom- birung gegen derartige Veränderungen gesichert werden. f

Zu §. 92. Uebergangsbestimmung, die Eichung von Gasmessern

betreffend.

Diejenigen mit zwei Flüssigkeitsstands- und Abführungs- rohren oersehenen Gasmesser, welche bereits vor dem Inkrafttreten der vorstehenden Nachtragsbestimmungen zu §F. 44, 47 und 48 der Eichordnung gehörig gestempelt und in Gebrauch waren, und welche wegen unwesentlicher Reparaturen nah diesem Zeitpunkt einer neuer Stempelung bedürfen, können, auch ohne der Anforderung der Nachtragsbestimmung zu §. 47 bezüglich der zuläsfigen Abweichung bei hôchstem Flüssigkeitsftande zu genügen, gestempelt werden. Nach wesentlihen Reparaturen indeß, worüber die Instruktion Näheres be- stimmt hat, müssen dieselben den Anforderungen der §8. 43—48 der Eichordnung und aller Nachtragsbestimmungen zu denselben entfpre- Nas eingerihtet werden, bevor sie eine neue Stempelung erfahren önnen.

Zu §8. 89 und 90. Die Zuläffigkeit der Umstempelung der

[bisherigen Landesgewichte betreffend.

Besondere Anträge, welche an die Normal-Eichungs-Kommission gelangt sind, haben es erkennen lassen, daß die Anzahl der eisernen Gewichte, welche, mit dem alten Stempel versehen, im Verkehr ge- blieben find, eine sehr beträchtliche ist, und daß unter diesen Gewichts- stücken sich eine große Anzahl solcher befindet, welhe den Vorschriften der Eichordnung in Bezug auf die meisten wesentlichen Punkte ge-

nügen, dagegen einzelne Abweichungen von den Vorschriften, betreffend die Bezeichnung und die Justireinrichtung, enthalten.

a g

äbishen Slaats-Auzciger.

-

C T

1873,

Es wird mit Rücksicht Hierauf uuter Bezugnahme auf die 2 kanntmachung der Normal-Eichungs-Kommissien en 23. Februne 1870, betreffend die vom 1. Januar 1872 ab innerhalb deé Nord- deutshen Bundes unzulässigen Gewichte, sub IL B. Schluß-Alinea nathiräglich Folgendes E : 7 E

__Die Eichämter sind befugt, bis auf Weiteres so Geis mit früheren Landeseihungsstempeln versehene, Do Sade ilerne, dur §. 23 der Eichordnung zu ‘lassene Gewichtsftücke zur Eichung und Stempelung zuzulassen, welche im Allgemeinen den Bestimmungen in §5. 23—26 und 28 der Eichordnung genügen, und nur in fo weit nicht völlig vorschriftsmäßig find, als sie außer den in §8. 23 der Eichordnung vorgeschriebenen, resp. zugelassenen Bezeichnungen irgend eine Nebenbezeichnung, welche von threr Bezeichnung na den früher geltenden Vorschriften herrührt, z. B. ein Z. vor oder 4 trazen, oder die vorschriftêmäßige Bezeichnung auf einer eingesetzten Messingplatte enthalten, oder endlich mit einer, der Bestimmung in S. 26 der Eichordnung niht völlig entsprechenden Justiröffnung ver- lehen find. Hierbei wird jedoch vorausgeseßt, daß die vorhandene Justireinrihtung jedenfalls derart beschaffen iît, day fie genügenden Halt für eine dauerhafte Befestigung des Justirvfropfs darbietet.

Dritter Nachtrag zur Taxe vom 12. Dezember 1869

T Zu VIIL. 1. Nasse Gasmesser betreffend. :

, Die Gebührensäße in Kolumnen A. und C. beziehen si nur auf die Prüfung der mit einem Flüssigkeitsstandsrohre versehenen Gas- messer. Sind bei dem Vorhandenjein zweier Flüssigkeitsftandsrohre nah Maßgabe der Bestimmungen des fünften Nachtrages zur Eich- ordnung und der zugehörigen Ergänzungen der Instruktion aufeinander folgende Prüfungen bei jedem der beiden möglichen Zlüssigkeitsftände erforderlich gewe)en, so wird außer „den Gebührensäßen der Kolumne A. oder C., welhe für die einmalige Prüfung und die Stempelung resp. für die Prüfung allein gelten, ein Zuschlag von 20 Prozent für vollzogene zweite Prüfung in Ansaß gebracht. E

Die Gebührensäße in Kolumne B. bleiben auch für den Fall un- verändert, daß bei dem Vorhandentein zweier Flüssigkeitsstandsrobre zwei aufeinanderfolgende Prüfungen erforderli gewesen sind. j

Zum ersten Nahtrage vom 30. Juni 1870 zur Taxe.

n s pee Marie für Fäffer betreffend.

Un Stelle der Gebührensäte sub e für di Tf i it2rs appara s e Asler E die Pleaben: R SOR s Sudizie

Ur Apparate bis zu 100 Liter Inhalt 4 Thc von 100 bis 400 , M I 400 y y 8 r Z O e100

E O 1000 O und für jedes vollständige oder unvollständic dert Liter E l Tele \ ge Hundert Liter Inhalt

Berlin, den 28. Juni 1873.

Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission. Foerster.

Inseraten-Expedition des Deutschen s-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

lm-S . Handels-Register. | Berlin, Wilhe Straße Nr. 32. 3. Keonkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- | Æ ladungen u. d-rgl. |

4. Verkäufe, Verrachtungen, Submisfionen 1. |

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Steckbrief. Gegen den Zimmerpolier August

Ludwig Seidenstricker is die gerihtliche Haft

wegen E t, E Akten N e de

1873 Comm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung | o[d;

hat uicht ausgeführt werden können. Es wird erjucht, R A I

ständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei-

pr a A Commission Il. für Vorunter- b. So suchungen. Beschreibung. Alter: 38 Jahr, am Beide 14. (16.) August 1834 geboren, Geburtsort: Groß:

2 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: dunkel, Kinn: oval, Nase: ge-

gedunsen, Gesichtsfarbe: röthlich, Zähne: defekt,

Gestalt: stark und breit, Sprache: deutsch. Beson- merkt ftebt, if :

dere Kennzeichen: Der 2c. e E hat eine Me E e E s Oscar Bennewißz zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kauf- manns Johann Friedrich Oscar Kersten hier- selbst als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma F. O. Kersten bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 4542 des Gesellschaftsregisters eingetragen.

Die Gesellschafter der Pera unter der Firma:

erfannt. Es wird ersucht, denselben i et 5. =+ RECrfien A E falle ati trag ia Seite ia CNE a E 2 begründeten HandelEgesellschaft , ; fin

Friedrich Oscar Kersten, b, Carl Felix Oscar Bennewitz,

Narbe auf dem Kopfe, sowie neben dem rechten Schulterblait einen erbsengroßen und im Nacken einen linfengroßen braunen Leberfleck.

Steckbrief. Gegen den unten näher beschrie- benen Maurer Chr. Kreußmaun, angeblich aus Medcklenburg-Schwerin, zuleßt in Éichlinghofen bei Dortmund, ift wegen Diebstahls die gerichtliche Haft

gefängniß abzuliefern. Rinteln, am 14. Juli 1873. Königliches Kreisgeriht. Untersuhungsrichter. Signalement. Größe: ca. 5 6“. Statur: stark.

a. Iohann

x 1 ; 5 ; Beide E Haar: schwarz. Geficht: vol. Augen: dunkel. Be- | Diez ift in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4542 eingetragen worden.

sreend. Kleidung, eer Sillut qute | Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:

jondere Kennzeichen: Am Kinn eine Narbe. geblich taubstumm, aber abgebrochene Worte

blaugraue Hosen, helle Weste, brauner Filz

Stiefel. ¿ E atn am 1, Juli 1873 begründeten Handelsgesellschaft ; (jeßiges Geschäftslokal : Spandauerstraße 5) 7e Sobievty & Co, mann Thomas Pieconka aus Schl-ise hiesigen Krei- | sind die Kaufleute: ses ist in Folge der Königlichen Polizei-Anwaltschaft a. Emil Pinthus,

Oeffentlihe Borladung. Gegen den Landwehr-

hierselb wegen Auêswanderns ohne Erlaubniß auf b. Berthold Grund des §. 360 ad 3 des Strafgeseßbuches die Beide Untersuchung eingeleiset und zur mündlihen Ver-

zimmer der hiesigen Gefangenenanstalt cin Termin auf den 9, September cr.., Bormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Der Landwehrmann Thomas Comm

Pieconka wird hierdurch aufgefordert, in diesem Ter- | (Gesellschaftsregister Nr. 3569) hat dem Alfred l mine zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die | Junckerstorf zu Berlin Prokura in der Art ertheilt, | 14. Juli 18

1. Steckbriefe und Untersuhungë-Sacbex.

Handels-Negister-

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. | Zufolge D vom 12. Juli 1873 sind am den 2c. Seidenstricker ium Bctr-tungsfalle festzunehmen | ' D GejeMGolter T Metern Gie Der Mens | und mit allen bei ihm fich vorfindenden Gegen- | qm 1. Juli 1873 begründeten Handelsgesellschaft Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 9. Zuli | ind di! Kelm lelokal: 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter- a. Johann Carl August Rieckhof und ann Heinrich Raßmuß, gelöscht. Charlottenburg, den 12. Juli 1873.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

__ Bekanntmachung. j Die unter Nr. 8 unseres Prokurenregisters ein- | Kaufmanns Carl Mehlih aus der Handelsgesell- | getragene dem Kaufmann Bruno Heinrich Gerber zu | haft C. Mehlih und Sohn hierselbst erfolzte | Cottbus für die Firma Emil Böttcher zu Cottbus | Auflösung dieser Gesellshaft, und in unser Firmen- Nr. 227 unseres Firmenregisters ertheilte Pro- | register Nr. 165 die Firma C, Mehlich u. Sohn fura ift erloshen und zufolge Verfügung vom 12. und als deren Inhaber der Kaufmann und Schneider- Juli 1873 am nämlichen Tage gelöscht.

ier. | Dies ist in Gie Gesellschaftsregister unter Nr. |

Werther, Kreis Nordhausen, Größe: 5 Fuß | 4541 eingetragen worden.

wöhnlich, Mund: gewöhnli, Gesichtsbildung: auf- | die biefige Hondlung in Firma er r, 7198

Dies ist in unser Gesellschaftêregister unter Nr. handlung und Entscheidung der Sache im Verhörs- | 4543 eingetragen worden.

Die hiesige Aktiengesellshaft in Firma: ifioas: nat Mablerbank

_ Deffentlicher Anzeiger.

von öffentlihen Papieren.

e, . Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen

| Die Handelsgesfellschaft ist | Uebereinkunft aufgelöst. Berlin, den 12. Juli 1873.

Handelsregister

G —— S

ende Eintragungen erfolgt:

effselstraße 13)

Fe O. Kersten

Cottbus, den 12. Juli 1873. Bekanntma

eingetragene Gesellschaft :

r. Albrecht

hier. Potsdam, den 10. Juli 1873.

Gebr. Pinthu s eingetragene Gesellschaft :

Potsdam, den 10. Juli 1873

fions- und

zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit | daß er gemeinschaftlih mit einem Vorstandsmitgliede r. 151

zur Stelle ¿u bringen oder solhe dem Gericht so nem eitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu | berechtigt ist. em}elben Lega werden können. Erscheint 1 derselbe in dem Termine nicht, so wird gegen ihn | 2582 eingetragen mit der Untersuchung und Entscheidung in contuma- ciam verfahren werden. Pol. Wartenberg, den 26. April 1873. Königliches Kreisgericht. Der Einzelrichter. Dr. Borchert.

Gesellschaftsregister, woselb unter Nr. A A a

vermerkt steht, ift eingetragen :

oder einem zweiten Prokuristen die Firma zu zeichnen Col. 2. Bezeichnung des Firmen-Inhabers: pr Qs, z die verwittwete Kaufmann Wilhelm Runge, Dies ist in unfer Prokurenregister unter Nr. Marie, geborene Röhl.

d Niederlassung:

worden. Col, 3. Ort der

Rathenow.

8ge

elsgesellschaft in Firma: R Ee

| 5. Verloosung, Amortisation, Zin2zahlung u. st. w

. Industrielle Etablifsements, Fabriken und Gre 5-

durch gegenseitige

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

0E. x chung. Die in unserm Gefellschaftsregister zub Nr. 56

F. Albrecht & Sohn

ist aufgelöst und die Firma gelöscht worden; dagegen i i F î ist in unser Firmenregister sub Nr, 529 die Fem: R O E Panelsgejas

Königliches Kreisgeriht, Abtheilung T.

Bekanntma ch

UEE x h ung. Die in unserm Gesellschaflêregister zub Nr. 76

ist durch den Austritt des Kaufmannes Friedri Wilhelm Sobießky hierselbst aufgelöst und deshal E i 1 geiös\cht worden; dagegen ist in unser Firmenregister Auss{ließung der ehelichen 'inthus, sub Nr. 530 die Firma: „W. Sobietßky & Co,“ | unter Nr. 364 zufolge Verfügung vom 11. Juli 1873 Ter. und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Alber Hermann Kobliß hierselb eingetragen.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Beka nutmach ung. 1 íÎIn unser Firmenregister ist laut Vérfügusg vom | jenige Vermögen, welches dieselbe durch Glücksfälle, 73 an demselben Tage eingetragen:

Col, 4. Bezeichnung der Firma: l elm Runge Wittwe. Victor Bythiner zu Samter sub Nr. -7 eingetragene

g Rathenow, den 14. Juli. 1873.

Königliche Kreisgerichts-Deputation,

-

Inserate nimmt andie autorisirte Annoncen-Expediti udolf Mofse in Zerlin, Leipzig, Hamburg, Fraz furt a. M., Breslan, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und -Stuttgart. 2

Bekanntmachung, Der Kaufmann Hugo Adalbert Kade zu Sorau,

Königliches Stadtgericht. | unter der Firma Kade & Comp. sub Nr. 13 un- Abtheilung für Civilsachen.

| seres Firmenregisters eingetragen, hat für diese Firma: seiner Ehefrau Clementine Kade, geb. Rad zu Sorau i

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter der | ; E c ; ckhof & Raßmuß | Nr. 2 die Vereinsbank Quistorp o Co. zu | register unte Nu 49 ute unser Prokuren-

Verfügung vem

Charlottenburg vermerkt steht, ist zufolge Verfü- ult 18 A - ;

gung vom 10. Juli 1873 heute eingetragen: at 1873 an demselben Tage eingetragen Der Siß der Gesellschaft ift nach Berlin ver- í legt und demzufolge die Firma derselben hier

Sorau, den 11. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist iy bei Nr, 9 die durch den Austritt des Schneidermeisters und

meister Franz Böhm hier eingetragen worden. Creuzburg, den 10. Juli 1873. Königliches Kreisgeriht. I. Abtheilung.

| _ Handelsregister. Die Gesellschafter der in Stettin unter der

Firma: Geshke & Dittmar

1) der Kaufmann Franz Gustav Geshke zu

und als deren Inhaber der Ziegeleibesißer Carl - Friedri Albrecht in Keßin eingetragen. be Stettin,

2) der Kaufmann Rudolph Albert Wilhelm Ditkmar. "(4 E Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nx. 502 heute eingetragen. Stettin, den 11. Juli 1873. Königliches See- und Handelsgericht,

1 Handelsregister. In unser Handelsregister E Eintragung der Ütergemeinschaft ift

heute eingetragen, daß der Kaufmann Mannheim (Emanuel) Tomski zu Posen für seine Ehe mit Fanny Caffel durch Vertrag vom 23. Juni 1873 p Beomraqyy vi e t 4 Me q e ane, geschlossen und joll das von der Fanny Cassel in die Ehe eingebrachte Vermögen, en alles ne

Erbschaften oder auf welche Weise sonst erwerben sollte, vorbehaltenes Vermögen decfeibe fein, Posen, den 11. Juli 1873. Königliches Kreisgeriht. I. Abtheilung. __ Bekanntmachung. Die in unser Firmenregister mit dem Orte der Niederlassung Samter und dem Inhaber Kaufmann

Firma

Victor Bythiner