1873 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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B . München, 27. Iuli. Die Königin-Mutter wird N Kae v. s f. D.“ zufolge Ende dieser Woche von Elbingeralp im tyroler Lechthal nah Hohenshwangau zurück- kehren, zuvor jedo no einen Besuch în Darmstadt abstatten. Der König wird dann wieder nah Schloß Berg übersiedeln.

Der quieszirte Königliche Ober-Appellations-Gerichtsr th G. A. von Seuffert is im 79. Lebensjahre nah kurzem

lager gestorben. : i GEautE Die E i Aufhebung der Appellationsgerihte in Aschaffenburg und Amberg nothwendig werdenden Pers onal-

Veränderungen im höheren Justizdienste sind bereits

dem König zur Genehmigung unterbreitet worden.

Mit Allerhöchster Genehmigung wird zu Gunsten der durch Brand \{chwer heimgesuchten Bewohner der Stadt Cham eine Sammlung im ganzen Königreiche veranstaltet werden.

Aürttemberg. Stut*‘aart, 24. Iuli. In Sigma- ringen fand gestern die feierlihe Eröffnung der neuen Bahn- strefe Scheer-Sigmaringen statt. Der Fürst von Hohen-

zollern-Sigmaringen hatte aus dieser R eal eine |

Einladung an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und der Verkehrsanstalten gerichtet, welcher eine Anzahl von Be- amten folgte. In Ulm hatten sih denselben der Festungs- Gouverneur General - Lieutenant v. Rosenberg, General - Lieu- tenant Frhr. v. Starkloff und andere Offiziere angeschlossen. Nachmittags 5 Uhr begann die Festtafel von etwa 30 Gedecken. Se. Königliche Hoheit brachte einen Toast auf Se. Majestät den

Deutsh:n Kaiser und König von Preußen und Se. Majestät |

den König von Württemberg aus; Staatsrath Freiherr von Soden erwiderte diesen Toast mit einem Hoh auf den Fürsten und das Fürstlihe Haus. Nach der Tafel nahm die Gesellschaft an dem von der Stadt Sigmaringen zu Ehren der fremden Gâste veranstalteten Gartenfest Theil und kehrte um 11 Uhr nah Ulm resp. Stuttgart zurü. est E P

Baden. Karlsruhe, 27. Juli. Die Großherzogliche Familie verläßt heute Nachmittag das Schloß Mainau und trifft in der Nacht hier ein, um dann in Kürze die Reise nah Großbritannien anzutreten, wo au ein Seebad gebraucht wer- E E In Gernsbah im Murgthal is der Minister - Präsident und Kriegs-Minister Graf von Roon eingetroffen und hat im Gasthof zum Stern Wohnunggenommen.

Meckeklenburg-Schwerin. Schwerin, 26. Juli. Das Reg.-Bl. veröffentliht folgende Verordnung:

Die Bestimmungen des §. 1 Unserer Verordnung vom 10. Januar 1868, die Ausführung des Bundesgeseßes über die Freizügigk it vom 1. November 1867 betreffend, haben in der Anwendung Zweifel- und Mißverständnisse erregt, zu deren Beseitigung Wir, nah hausvertrags- mäßiaer Kommunikation mit des Großherzogs von Mecklenburg-Stre- liß Königlichen Hoheit und verfassungsmäßiger Verhandlung mit Unsern getreuen Ständen, verordnen, was folgt. : Í :

8. 1. Personen, welche die im §. 1 des Bundes-Geseßes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 begründeten Befugnisse in An- spruch nehmen, haben den Nachweis der Reichs-Angehörigkeit nur dann zu erbringen, wenn die betreffende Ortsobrigfeit ihn verlangt.

8. 2. In diesem Falle genügt der Nachweis der Angehörigkeit an einen der Staaten des Deutschen Reiches für alle neu anzichenden Personen, also auch für Angehörige der Großherzogthümer Mccklen- burg-Schwerin und Mecklenburg - Streliß, und kann daber von diesen ein besonderer Nachweis der Orts-Angehörigkeit im Gebiete beider Greoßherzogthümer nicht verlangt werden. -

Im Uebrigen bewendet es bei den Bestimmungen der Verordnung vom 10. Januar 1868. _ 2 L :

Gegeben durch Unser Staats-Ministerium, Schwerin am 10,

Julius 1873. is Aa H. Graf v. Bassewiß. v. Müller. Buchka. Wehßell,

Hldenburg-. Oldenburg, 25. Juli. Die Großher- zoglihe Familie wird, nah der Rükehr der oldenburgischen Offupationstruppen aus Frankreih, s{ch nach Eutin begeben, um zunächst einen vierwöchentlihen Landaufenthalt auf dem Iagdschlosse Güldenstein zu nehmen und sodann längere Zeit in Eutin zu refidiren,

Schweiz. Bern, 24. Juli. Das vom Nationalrath genehmigte Gesey für den Kanton Genf, betreffend die Organisation des katholishen Kultus, lautet:

„Art. 1. Die Pfarrer und Vikare werden gewählt von den der Eatbolischen Konfcssion angehörigen Bürgern, die in den fkantonalen MWählerlisten eingetragen sind. Die Gewählten können abberufen werden.

Art. 2. Nur der vom Staate anerfannte Diözesan-Bischof kann innerhaib der Grenzen des Geseßes Handlungen der bischöflichen Gerichtsbarkeit und Verwaltung vornehmen. Wenn er seine Gewalt einem Bevollmächtigten überträgt, so bleibt immerhin der Diözesan- Bischof selbst verantwortlich, und diese Delegation bedarf der Gench- migung des Staatsraths. Die einem folchen Bevollmächtigten er- tbeilte Genehmigung des Staatsraths fann wieder zurückgezog-n wer- den. Die fkatholishen Pfarreien im Kanton sollen im Verbande eines schweizerishen Biéthums sein. Der Siß des Bisthums darf nicht in dem Kanton Genf errichtet werden. _

Art. 3. Das Gescß wird die Anzahl und ‘die Umgrenzung der Pfarreien, die Formen und Bedingungen bezüglich der Wahl der Pfarrer und Vikare, sowie den Eid, welchen diese bei ihrem Amts- antrirte zu leisten haben, und die Fälle, sowie die Art ihrer Abbe- rufung bestimmen, ebenso die Orzanisation der Kirchenräthe, welche mit der Verwaltung der Temporalien -beauftragt find, und die Fälle der Sanktion von gescßlichen Etlassen in Bezug auf den Kultus, dur das Volk.“

928. Juli. - (W..D. B.) Dex Nationäálrath ift heute dem Beschlusse des Ständeraths betreffs der neuen Organisation des Bundesraths beigetreten. :

Zum Chef des neu errichteten Eisenbahn- und Han- delsdepartements ist der Bundesrath Scherer gewählt.

Großbritannien und Irland. London, 26. Juli. Der Herzog von Edinburgh kehrt am Montag oder Dienstag von seinem Besuche am Kaiserlich russishen Hoflager in Jugen- heim hierher zurüdck. |

Die v-rwittwete Herzogin von Cambridge vollendete am 25. d. M. ihr 76. Lcbensjahr.

Der Prinz von Wales gab gestern in Marlborough- House zu Ehren des Großfürst-Thronfolgers von Rußland und seiner Gemahlin einen glänzenden Ball, zu dem sehr zahlreiche Einladungen ergangen waren.

In der vorgestrigen Sißzung des Oberhauses wurden die Amendements des Unterhauses zu der Vorlage, betreffend die Herstellung eines obersten Gerichtshofes in Erwägung gezogen und endgültig angenommen, nahdem ein auf Verwerfung der Bill hinzielender Antrag des Lord Redesdale mit 61 gegen 34 Stimnien abgelehnt worden war.

Im Unterhause hatte vorgestern die Regierung 40 Inter- pellationen zu beantworten. Es seien hier nur die wichtigsten erwähnt. In Erwiderung auf eine Anfrage Whitmells betreffs des mit Frankreih abgeschlossenen Handelsvertrages erklärte Lord

Enfield: Ein Handelsvertrag wurde gestern in Paris zwischen Großbritannien und Frankreich unterzeihnet. Seine Hauptbestim- mungen sind: Eine Erneuerung des Handelsvertrages von 1860 bis zum 30. Ianuar 1877 einschließlich der Behandlung als begünstigte Nation, der nationalen Behandlung von Schiffen und der Regelung der Mineral-Oel-Frage Ende dieses Jahres. Es befindet sich darin, wie ih glaube, auch eîn Artikel, der eine Nachtrags-Konvention zur Entscheidung über Fragen i etreffs E und andere Gegenstände von kommerziellem Interesse vorschreibt.

Auf eine von Sir D. Corrigan gestellte Anfrage, be- trefffs der Stellung von Christen vor türkishen Gerichten er- widerte Lord Enfield, daß die Lage der Christen in der Türkei, sowohl als Bürger, wie als Zeugen in Gerichtshöfen \ich mit jedem Tage bef}sere. :

Den Rest der Sizung füllte die Spezialdebatte über die Vor- lage, betreffend die Amendirung des dotirte Schulen betreffenden Gesetzes, sowie die Erörterung der neuen Paragraphen zu der Bill, betreffs der Amendirung des Unterrichtsgesezes aus. Nachdem

| sämmt ihe neue Klauseln verworfen worden, wurde die dritte

Lesung für die nächste Sißung anberaumt.

928. Juli (W. T. B.) Eine Seitens des Viscount San- don in der heutigen Sißung des Unterhauses bezüglich der Aves-Inseln eingebrahte Interpellation wurde vom Staats- Sefretär des Auswärtigen, Viscount Snfield, dahin beantwortet, daß Großbritannien das von der Regierung von Venezuela bestrittene Recht auf den Besiß dieser Inseln keineswegs auf- gegeben habe. Viscount Enfield erklärte ferner auf eine An- frage von Gallan, ob die Regierung die Carlisten als frieg- führende Macht anzuerkennen gedenke, daß dieselbe troß der Ausbreitung der Carlisten im Norden Spaniens den Zeit- punkt dazu noch nichi. für gekommen erachte. Der Staats- Sekretär des Innern, Bruce, machte darauf in Abwesenheit Gladstone’'s, der von seinem Unwohlsein noch nicht wieder her- gestellt ist, vermittelst einer Königlihen Botschaft dem Hause die Anzeige von der bevorstehenden Vermählung des Herzogs von Edinburgh mit der Großfürstin Marie von Rußland und suchte um Bewilligung der erforderlihen Geldmittel nah. Die Be- rathung über diesen Gegenstand wurde auf morgen anberaumt.

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Frankreich. Paris, 27. Juli. Im Kriegs-Ministe- rium arbeitet man gegenwärtig ein besonderes System für die Vertheidigung der Gebirgsgegenden aus. Es sollen zu diesem Zweck besondere Berg-Eisenbahnen gebaut und die Städte der betreffenden Gegenden aufgefordert werden, sch an dem Bau derselben zu betheiligen. Eine derselben, Morez im Jura, hat {hon die Summe von 300,000 Fr. dafür votirt.

Der Prozeß Bazaine soll ers am 6. Oktober beginnen. Der Marschall wurde gestern benachrichtigt, daß die den Prozeß be- treffenden Dokumente feinem Advokaten Lachaud mitgetheilt werden können. Dieselben sind sehr zahlreih. Mehr als 400 Zeugen wurden vernommen, von denen 250 vor Gericht ersheinen werden. Der Prozeß wird vor dem 15. November nicht beendet sein. Als Ort des Prozesses wurde bekanntlich Compiègne gewählt, wel- hes in der Nähe des von dem Herzog von Aumale, dem Präsi- denten des Kriegsgerihts, bewohnten Schlosses Chantilly liegt. Die übrigen Mitglieder des Kriegsgerihts find noch nicht be- zeichnet. Dicselben erhalten Wohnungen im Schlofse.

29. Juli. (W. T. B.) Die Minister für Handel und Finanzen beabsihtigen während der Vertagung der Nationalver- sammlung neue Handelskonventionen mit Italien, Oesterreich, Schweden, Norwegen und der Schweiz vor- zubereiten. j

Versailles, 28. Juli. (W. T. B.) Auf der Tagesord- nung der heutigen Sißzung der Nationalversammlung

stand die Berathung des Gesezentwurfs über die Abschaffung.

der Flaggenzuschlagsteuer. Nah der Erklärung des Handels- Ministers de la Bouillerie, daß die Steuer weder Einkünfte für den Staats\haßz ergeben, noch sich als ausreihend erwiesen habe, um der franzöfishen Handelsmarine einen wirksamen Schuß zu gewähren, wurde die Vorlage angenommen. Mor- gen wird die Berathung über die Handelsverträge mit Groß- britannien und Belgien stattfinden. *_

Spanien. Das Dekret des \panischen Marine- Ministeriums, betreffend die Kriegs\chiffe, welhe zu den Insurgenten übergegangen sind, lautet nah der „Köln. Ztg.“ in deutscher Ueberjezung mit den Motiven:

Bericht des Marine-Min isters:

Inmitten der s{wierigen Lage, in welcher sih dx1s Land befindet, und während eine ununterbrochene Reihe innerer Kämpfe es in den bekflagenewerthen Zustand gebracht haben, in dem es sich jeßt sieht, tritt zum Unglück eine neue Verwickelung hervor, welche Felgen ver- schiedener Art nach fich ziehen kann, Folgen, die um so mehr zu beach- ten sind, als sie die internationalen Beziehungen betreffen köunen.

Einige Schiffe unserer Kriegéflotte, die in dem Hafen von Car- tagena anfkerten und mit den Aufständischen in j.nem See-Departe- ment gemeinschaftlihe Sache machten, haben die rechtmäßige Auto- rität ibrer Befehlshaber und Offiziere verläugnet und haben, im offe- nen Aufruhr gegen die einzige von den Cortes errichtete Regierungs- gewalt, sih auf das Meer begeben, in der Absicht, ihre verbrecherischen Zwecke an den Küsten des Mittelmeeres auszuführen.

Die Regierung kann sich an dieser in der gesammten Kriegêmarine ohne Beispiel dastehenden Aufführung nicht zum Mitschuldigen machen, sie fann nicht gestatten, daß jene Kriegsschiffe etwa unter der Decke einer bestimmten politischen Farbe Thaten wirklicher Piraterie aus- üben, welte die Würde Spaniens vor den fremden Nationen be- schädigen fêönven; denn Piraten find nach dem WVölferrecht sole Schiffe, die keine rechtmäßige Beitallung von einer Regierung, noch geseßmäßiae Schiff: papiere führen, noch auch unter dem Befchle eines zur Vertretung der öffemlichen Macht in entsprehend.r Weise befugten BVefebhléhabers stehen.

In dieser Erwäguyg und weil es dringend geboten ift, das Uebel an der Wurzel anzugreifen, hat der unterzeihnete Minister die Ehre, die Ausfertigung des nahstebendea Defkretes zu beantragen :

Madrid, 20. Juli 1873.

Der Marine-Minister Jacobo Oreyro.

Dekret. Art. 1. Die Manniéehaften der Fregatten der natio- valen Kricgêmarine: „Almansa*, „Victoria®* und „Mendez Nunez“, ferner dis Dampfers „Fernando el Catolico“ und jedes anderen Kriegéschiffes der Aufrührer in dem Departement Cartageno find als Piraten zu betrachten, wenn sie innerhalb oder außerhalb der See- gerichtébarfeit Spaniens durch spanische oder fremde Seestreitkcäfte angetroffen werden, in Gemäßheit der Artikel 4, 5 und 6, sowie des S D, S 6 der allgemeinen Bestimmungen, welche für die

lotte gelten.

Art. 2. Die Befehlshaber von Kriegsschiffen befreunde‘er Mächte sind ermächtigt, die in dem Arlikel 1 gedachten Schiffe anzuhalten und die Mannschaften nach den dert autgedrüdten Bestimmungen

zu richten, indem jedoch die spanishe Regierung sich das Eigenthum |

an jenen Schiffen vorbehält, wobei die entspreheuden Reklamationen auf diplomatishem Wege erfolgen werden.

_ Art. 3. Gleicher Weise werden zu Piraten erklärt alle and:ren Sóiffe der nationalen Kriegêmarine, die, ohne von Offizieren der- selben befehligt zu sein and im Zastaude deé Aufruhrs sich aus irgendwelchem Hafen der Halbinsel aufs Meer begeben.

Art. 4. Der Marine-Minister wird beaufiragt, dieses Dekret auszuführen und es dem Minister des Auêwärtigen behufs Kennt- nißgabe an das fremde diplomatishe Corps mitzutheilen.

Madrid, 20. Juli 1873.

Der Präsident der Regierung der Republik Nicolas Salmeron. Der Marine-Minister Jacobo Oreyro.

Madrid, 28. Juli. (W. T. B.) In Valencia is auch die dortige Artillerie zu den Insurgenten übergegangcn; dem An- griffe der Regierungstruppen gegen die legteren sieht man im Laufe des heutigen Tages entgegen.

Die Nachricht, daß General Pavia bereits in Sevilla ein- gerüt sei, hat sih bis jeßt nit bestätigt. i

Aus Karthagena verlautet gerühtweise, Contreras hätte die dortige Iunta abgeseßt. Vor Karthagena soll ferner ein englishes Panzershif eingetroffen sein. Z

Ein zweites Telegramm vom 28. Juli Nachmittags be- rihtet: Der General Pavia hat gestern das Feuer gegen Se- villa eröffnet.

In Granada haben die Insurgenten den von ihnen ge- fangen gehaltenen Bischof in Freiheit geseßt, dagegen viele son- stige Verhaftungen vorgenommen und den wohlhabenden Ein- wohnern eine Steuer auferlegt.

Eine Depeshe aus Bayonne vom 28. Juli meldet: Heute Morgen wurden von einem Dampfschiffe in den Hafen von Fuentarrabia 3000 Remingtongewehre gelandet, welche durch eine Escorte von 600 Carlisten in die Gebirge gebraht wurden. Das Löschen der Ladung war um 7 Uhr Morgens beendet.

Don Carlos und Lizzaraga befanden sih. am Freitag in Penacerrada.

29. Juli. (W. T. B.) In einer gestern abgehaltenen Versammlung der Linken und des linken Centrums machte Tutau die Linke für das Unglück des Landes verant- wortlich. Santiro gab alsdann die Erklärung ab, daß ein Ausgleih unmöglich, so lange die Linke nicht die kantonale In- surreftion zum Schweigen bringe. Eine direkt: Antwort hierauf gab die Linke nicht ab.

Aus den Provinzen liegen folgende Nachrichten vor: Sevilla wird von dem General Pavia vollständig blokirt In Malaga kehren die früher geflüchteten Familien theilweise wieder zurück. Die Kolonne des General Villacampo is ohne Schwertftreih in Castellon eingezogen; die daselbst befindliche revoluiionäre . unta wurde aufgelöst. Aus Karthagena sind zwei Insurgentenschiffe mit Mannschaften nach A lmeria oder Malaga in See gegangen. Contreras wird von seinen An- hängern überwacht, da man fürchtet, er könnte die Stadt ver-

lassen. Die Dejertionen unter den Streitkräften der Insurgenten dauern fort. Italien. Rom, 25. Juli. Wie den „It. N.“ aus

Turin gemeldet wird, is die Herzogin von Aosta, ehe- malige Königin von Spanien, an der Malaria erkrankt.

Vie die Wallfahrten nah Asffsisi und Loreto, sollen auch alle übrigen, namentlich in den von der Cholera be- drohten Provinzen verboten werden.

28.* Juli. (W. T. B.) Der Papst hat nah der „Voce della verità“ die neu ernanktten Bischôfe in Audienz empfangen und eine längere Ansprache an diesclben gerichtet.

Am 21. d. M. wurde zur Säcularfeier der Unter- drückung des Iesuitenordens durch den vormaligen Franziskaner- mönh und nachherigen Papst Elemens XI1V. im Universitäts- gebäude von Neapel nachstehende Inschrift eingeweiht: „Dem Papst Clemens XlV.,, welcher durch die Bulle vom 21. Iuli 1773 die Gesellshaft Jesu aufhob, sezt die Universität Neapel dieses De:.fkmal.“

In der Provinz Venedig hat die Cholera Fort- schritte gemacht. Am 22. Juli wurden 47 Fälle verzeichnet, darunter 15 mit töôdtlichem Ausgange. Auf die Stadt kommen 32 Jâlle. In der Provinz Treviso famen am nämlichen Tage nur 3 Fälle vor, aber alle mit tödtlihem Ausgange. Die Provinz Udine scheint jezt ebenfalls in den Bereich der Krankheit gezogen zu werden.

Neapel, 28. Juli. (W. T. B.) Die Kominunal- wahlen in der hicsigen Provinz sind größtenthe.ls zu Gunsten der von der liberalen Partei aufgestellten Kandidaten ausgefallen.

Türkei. Der Ausgleich der in Bethlehem entstandenen Diffe: enzen wird der „Turquie“ zufolge auf folgender Grund-

.lage stattfinden:

„1) Die Geistlichen griehishen und lateinischen Ritus der hei- ligen Stätten von Bethl: hem, welche an den Ereignissen, deren Schau- plaß die Geburtsfirche gewesen ist, thätigen Antheil genommen haben,

1

jollen cbenso wi’ die Vorstände des Konvents von Bethlchem und die ibnen unterstehenden Priester ihrer Stellen enthoben oder an andere Orte verscbt werden.

2) Iecner Theil der Vorhänge der Grotte, welche ih in dec Nähe der Krippe und des südlichen Eingangs befinden, wird von den La- teinern beigestellt; die Kaiserliche Regierung besorgt die Anbringung derselben an den gchßrigen Ort.

3) Der mit dem Namen des Schrankes ((l’Armoire) bezeichnete Oct, um dessen Eigenthum sich Armenier und Lateiner stritten, wird als den leßteren gehörig angesehen.

4) Der während der Ereignisse von Bethlehem zerstörte Altar der Lateiner wird auf Kosten der Kaiserlihen Regierung wieder auf- gerichtet.

5) Die Kirche de Saint Hellene, die scgenannte Säulenkirche,

wird, wie früher, den Orthodoren gehören in Gemäßheit der Hatti- Scheriffs, welche fih in den Händen derselben befinden. Die Lateiner jollen, wie chedem, das Recht des Durchgangs haben, aber es soll ia nicht mehr gestattet sein, dort Litaneien und Prozessionen abzu- jalten. 6) Die Vorhänge der Grotte, welche am 13. April abhanden ge- fommen sind, werden vorläufig erseßt durch die Verhänge von ein- fachem Stoff, welche gegenwärtig die Wände der Grotte bedcck-n, bis eine besondere Entscheidung von Seite der hohen Pforte erfolgt.“

Das Zustandekommen dieser Punktationen ist das Werk des türfishen Kommissärs Ziver Bey und des Gouverneurs Kiamil Pascha.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Juli. Während der Anwesenheit des Kaisers in Warschau werden, w.e der „R. I.“ erfährt, folgende Revuen und Uebungen stattfinden: Freitag den 25. Juli Parade aller im Lager bei Warschau vereinigten und in der Stadt statonirten Truppen auf dem Mokotowschen Felde; Sonnabend den 26. Juli eben- daselbst Exerzitium der ganzen Kavallerie und Nachmittags Schießübungen aller Linientruppen der Infanterie auf dem Powonskowschen Felde; Sonntag den 27. Juli Gottesdienst in der Lasenkishen Schloßkirhe nebs Kirchenparade, an der sich Schwadronen der Garde-Kavallerie betheiligen, darauf Schieß- übungen der Schüßenbataillone, Schüßencompagnien und Dra- goner auf dem Mokotowschen Felde und Nachmittags Schießen der gesammten Artillerie auf dem Powonskowschen Felde; Montag den 28. Juli großes Manöver aller im Lager bei War- schau zusammengezogenen Truppen in der Nähe von Beljany.

Oberbefehlshaber der

Dem Komite für Angelegenheiten des König- reichs Polen is eine Vorlage des Ministeriums des Innern zugegangen, nach welcher die Bestimmungen des im Reiche zu Kraft bestehenden Statuts für die evangelisch-lutheris\che Kirche mit einigen, durch dié lokalen Verhältnisse bedingten Abweichungen auch auf den Warschauer evangelish-lutherishen Konsistorialbezirk ausgedehnt werden follen.

Der Schluß des Auszugs aus dem Bericht des General- Adjutanten von Kaufmann über die Einnahme von Chiwa, wie ihn die „St. Petersb. Zig.“ giebt, lautet :

General-Adjutant ven Kaufmann empfing den Chan mit den seinem Range zukommenden Ehrenbezcugungen und gestattete ibm die fernere Verwaltung des Landes. Von denjenigen Personen, welche auf die Leitung der Angelegenheiten im Chanat Einfluß hatten, ernannte General-Adjutant von Kaufmann zum Mitglied des Verwaltungs- rathes den Divan-Begi Mat - Niasa, den einzigen von den unmittel- baren Räthen des Chans, der dur Verstand, Einsicht und richtige Beurtheilung der vollzogenen Thatsachen die Aufmerksamkeit auf fi lenkte. Er hatte sich dem General-Aèjutanten von Kaufmann schon vor dem Einrücken der Truypen in Cbîwa und vor der Rückfehr des Chans vorgestellt. Während dcr ganzen *chweren und trüben Zeit, als die Einwohner Chiwas si in einer hst aufgeregtcn Stimmung befanden und nah der Katastrophe, die sie ereilt, noch- niht zur Be- sinnung fommen fonntecn, war Mat-Nias der einzige verständige und einsichtêvolle Mann unter allen Würdenträgern und Räthen dcs Chans, mit dem man reden und verhandeln fonnte, und der dazu beitrug, die Bevölkerung einigermaßen zu beruhigen.

Die Truppen der drei Detachemcnts, des turkestanischen, Orenburger /

und kaukasischen hatten, wie oben erwähnt, auf der Nord- und Ost- seite Chiwas außerhalb der Stadtmauer in den Gärten an drei be- nabartcn Wegen Lager bezogen. Die drei Lager genügten sowohl in skonomischer als in taftisher Beziehunz allen Anforderungen.

Das allgemeine Auës:hen der Truppen, ihr Geist und Gesund- |

heitszustand lassen nichts zu wünschen übrig. Kranke giebt es in allen

rei Detachements nur wenige; die Kräfte der Leute und Pferde haben |

sih vortrefflich konservirt. Die Truppen sind heiterer Stimmung, ihr |

Aussehen ist gesund und kräftig, als ob sie nicht einen unglaublich schwierigen, in Mittelasien bis jeßt nicht dagewesenen und im höchsten Grade lehrreichen Feldzug von reihlich 1000 Werft zurückgelegt hätten.

Diesen glänzenden Zustand der Expeditionstruppen sowie auch die gewonnenen Resultate, schreibt General-Adjutant von Kaufmann dem wahrhaft bemerfenëwerthen einmütbigen Eifer und der Hingebung eines Jeden, vom Aeltesten bis zum Jüngsten, für die Erfüllung seiner Pflichten zu und der musterhaften Umsicht und Sorgfalt und Scho- nung der Truppen Seitens der cinzelnen Chefs.

Am 16. Juni stieß zum turkestanschen Detachement die. bei den Brunnen Alty-kuduk zurückgebliebene Kolonne des Obersten Nowom- linsfi, aus zwei Compagnien des 3. turkestanschen Linienkataillons und einer Divifion der 2. Batterie des Oréenburger Kosafenheeres be- stehend. Mit derselben trafen auch der feiner Zeit ebendaselbst zurück- gelassene Theil des Heeresgepäcks, des Artillerie- und Ingenicurparks und des Feldlazareths ein. Der Kolonne des Obersten Nowomlinski war unter den obwaltenden Umständen die verbältnißmäßig s{chwerste Prüfung und Ertragung ungewöbnliher Entbehrungen und Mübfale zugefallen. - Bestimmt, das Gepäck bei Alty-kuduk zu hüten, das n'cht mit dem Detachement selbst fortgeschafft werden konnte, blieb die Ko- lonne des Obersten Nowomlinëki über drei Wochen in dieser trostlosen, wasserarmen, heißen und: fsandigen Wüste. Die Erlangung des Wassers aus den tiefen, engen und frummen Brunnen war mit großen Schwierig- keiten verbunden, da Leute an Stricken in die Brunnen herabgelassen werden mußten, um das Wasser zu s{chöpfen. Um Wasser in hin- reichender Menge zum Trinken für Menschen und Pferde und zur Speisebereitung zu erlangen, mußte ununterbrechen Tag und Nacht gearbeitet werden. Endlich that die durch die verwesenden Kadaver von Kameelen und anderen Thieren, die alle zu vergraben vollkommen unmöglich war, verpestete Luft noch das ihrige, um den Aufenthalt an den Brunnen Alty-fuduk {wer erträglich zu machen.

Troß dieser drückenden Entbehrungen und Prüfungen, welche die Truppen der Kolonne des Obersten Nowomlinsfki ertragen mußten, während ihre Kampfgenoffen vorrückten und fchon Zusammentreffen mit dem Feinde hatten, überstanden sie mit bemerkenswerther Stand- haftigkeit und Mannhaftigkeit diesen mecoralischen und materiellen Kampf (es waren im Detachement während der ganzen Zeit nur neun Kranke), und in guter Ordnung und ungeschwächten Muthes vereinig- ten sie sich vor den Mauern Chiwas mit ihren Waffenbrüdern vom turkestanschen Detachement.

Ein anderer Theil der Truppen des turkcstanschen Detachements, die Kolonne des Majors Dreîchern (4 Compagnien, eine Division Artillerie und eine Kosakenssotnja), die mit Mundvorräihen für das ganze turkestanshe Detachement zurückgelassen worden war, rüdckte am 11, Juni. von Chala-ata aus, erreihte am 14 Juni Utsch-tschutshak am Amu-Darja und wurde von dort niht an den U:bergang Scheich - aryk, fondern uber Schurachan nah Chanfki dirigirt. Nur das Gepäck der Colonne des Majors Dresch-rn sollte bei Scheich-aryfk in Boote, die man sich s{chcn bei Polwan -aryk verschafft haite, geladen und zu Wasser nah dem Lager des turkeftan- schen Detachements vor Chiwa befördert werden. Die Colonne des Majors Dreschern selbst aber mit dem am rechten Ufer des Amu bei Scheich-aryk zuiückgebliebenen Theil der Kavallerie sollte bei Chanki Üüberseßen, wohin auch die Ruderflotille flußabwärts folgte.

Die Anordnung, die Kolonne des Majors Dreschern bei Chanfki |

Üüberseßen zu l-fien war in der Absicht getroffen, um diesen Uebergang kennen zu lernen und die Truppen auf einem neuen Wege von Chanki aus nah Chiwa gebeu zu lafseu, wobei man diefen untersuchen und topograpbiich aufnebinen wollte.

Während tes Aufenthalts in Chiwa beabsihtigte man, Partien nach verscz:edenen Richtungen zu enttenden, um astronomishe und topographische Arbeiten auszuführen. Eine dieser Parteien ist bereits in den Rayon zwischen Chiwa, Cheich-aryk, Schurachan, Chanfkfi uad Neu-Urgenisch abgegangen. Auch find Maßnahmen ergriffin worden, um geegravbische, statistische, ethnegraphishe und andere Daten über die Oaje Chiwa zu sammeln. So weit der Bericht dcs General- Adjutanten von Kaufmann. Wir finden ferner im „R. J.“ folgende Nachrichten über die nächsten Maßnahmen in administrativer Vezie- hung, die nach der Einnahme der Residenz des Chans getroffen worden sind.

Aus früßeren Mittheilungen. ist bêreits bekannt, daß nach dec Unterwürfigfeitäcrflärung seitens des Chans und Wiedereinseßung def- selben in die Herrschaft zur Verwaltung des Chanats für die Dauer

{nelle Entscheidung dieser wichtigen Angelegenheit {hien um so dring- licher, als die ihren Herren bereits entlaufenen Sklaven, und deren waren nicht wenige, anfingen, Räubereien zu verüben, während die Herren in der Furcht, ihre Sklaven zu verlieren, sie mit den grau- samsten Strafen zum Gehorsam zwingen wollten.

Am 23. Juni lud Gcneral-Adjutant von Kaufmann Seid-Myu- bamed-Rachim-Chan zu sih ein und jeßte ihm die Nothwendigkeit der Sfklavenbefreiung in feincn Besißungen ausfühulih auzeinander. Nach einigem Schwanken schloß sich der Chan den Argumenten des Ober- befehléßhabers an und bat gleichzeitig, die Sache zu besckleunigen vm fie noch bei Anwesenheit der rusfishen Truppen im Chanat zu Ende zu führen.

Am folgenden Tage, den 24. Juni, wurde im Beisein Muhamed- Rachims vom Verwaltungsrath des Chanats eine vom General-Ad- jutanten von Kaufmaun bestätigte Verfügung erlassen, welche die be- dingungslose Befreiung der Sklaven aussprach und den Modus ihrer Rücksendung in die Heimath regelte.

Aus diesem Anlaß erließ der Chan folgende Bekanntmachung zur

allgemeinen Promulgation : „Jch, Seid-Muhamcd-Rachim-Bogadur-(Zhan, befehle im Namen der ticfsten Ebrfurht vor dem russischen Kaiser allen meinen Unt-r- thanen, unverzüglich allen Sflaven meines Chanats die volle Freiheit zu geben. Von run an ist die Sklaverei in meinem Chanat auf ewige Zeiten aufgehoben. Möge diese menscenfreundlihe That ein Unterpfand sein der ewigen Freundschaft und der Achtung meines ganzrn ruhmreich-n Volkes vor dem großen russischen Volke.

Diesen mein-n Willen befehle ich in aller Pünktlichkeit bei Ge- wärtigung der strengsten Strafen zu vollziehen, alle ehemaligen Sklaven, die jeßt frei sind, jollen gleihe Rechte mit meinen übrigen Untertha- nen cenießen und unterliegen gleichen Strafen und gleichem Gericht für Störung der Rube im Lande und Unordnungen weshalb ih sie au alle zur Ordnung rufe.

„Den ehemaligen Sklaven ift es freigestellt, in meinem Chanat zu leben, wo sie wollen, oder sich aus demselben zu begeben, wobin fie wünschen. Denj-rnigen, welche das Chanat zu verlaffen wüns n, wer- den besondere Maßnahmen bekannt gemacht werden. Die Sklavinnen werden gleihermaßen wie die Männer befreit; Streitigkeiten verheira- theter Frauen mit ihren Männern werden von den Ka1yja's nah dem Scharigat ges{lichtet.*

Zwei Tage nah Akgang dieser Bekanntmachung sollte dec Chan Befeble zum Sammeln derjenigen Sflaven, die in die Heimath zu- rückzufehren wünschten, an aslen Bazarpläßen des Chanats ergehen lassen. Dem von dem Verwat!tungsrath des Landes in Betreff der Rückjsendung der Perser in ihce Heimath aufge- stellten Modus gemäß fammeln fich die ehemaligen Sflaven an den ihren Wohnorten nächst gelegenen Bazarpunkten, melden fich beim Vorstand des Ortes, der ein Verzeichniß der Erschienenen anfertigt und über die Zahl derselben dem Chan Bericht erstattet.

In jeder Stadt wählen die früheren Sklaven aus ihrer Mitte Aelteste, denen sie unter strenger Beobachtung der Geseße des Chanats Gehorsam leisten. Zur Aufrechterhaltung der Orduung weist der Chan die Vorstände der Städte an, jeder Partie in seinem Dienste stehende Perjonen beizugeben, welche die fleinen Partien bis zum Kischlak Nai- man ge:leiten. Jn Naiman befindet sich ein befonderer Bevollmächtig-

ter des Chans, welcher die Weiterbeförderung der einzelnen Partien in |

ihre Heimath zu leiten hat. j

Die reichen Perser sind verpflichtet, ihre armen Landsleute, die ch selbst nit versorgen können, mit dem Nöthigen auf den Weg zu versehen. Bei der Beförderung der einzelnen Partien aus Naiman in die Heimath sind jeder ders.lben vom Chan hierzu besonders er- nannte Personen beizugeben, welche Befchle des Chans an die am MWege wohnhaften Turkmenen, die entlassenen Sklaven ungehindert in ißre Heimath ziehen zu lassen, bei sich führen, sowie auch Bekannt- machungen, daß im Chanat Chiwa feine Sklaverei mehr existirt und jeder Sflavenhandel strenge Abndung nach fi zieht. _ 4

Gleichzeitig ersuhte General-Adjutant von Kaufmann den russi- schen Gesandten in Teheran, die persische Regierung von der Rückehr eines großen Theils der befreiten Sklaven nach Perfien in Kenntniß zu seßen, damit sie bei Zeiten für den Empfang derselben an der russishen Grenze und für die Beschaffung der nüthigen Lebenêmittel Vorkehrungen treffen könne. : i

Die Friedens-Stipulationen für Chiwa theilt der „Golos“ mit:

1) Dem Chanat Chiwa wird eine Kriegskontrikution von 2,000,000 R. S. auferlegt, von denen 1,200,000 R. S. auf das Chanat Chiwa selbst und 800,000 R. auf den füdlich von Chiwa nomadisirenden Stawm der turfmenis{en Jomuden, dessen Mittel- punkt die Stadt Kajsawa bildet, kommen. Die Entricßtung der Kon- tribution hat in fieben Jahren zu erfolgen (dieser Tecmin ist mit Rücksicht auf die finanziellen Mittel des Chanats fixirt, defíen Ein- nahmen sich auf nur 400,000 R. jährlich belaufen.) Für die Zah- lung der Kontribution Seitens der Jomuden leistet der Chan von Chiwa Garantie. 2) Zur Sicherstellung der Kontritutionszahlung werden bis zum vollständigen Eingehen derselben die russischen Truppen folgende Punkte beseßen: a. Schurachan, eine kleine Festung am rechten Ufer des Amu - Darja mit 3000 Eirwohnern und einer Paffage über den Fluß und b. Kungrad am linken Ufer des Amu mit 5000 Einwoh- nern. 3) Für die Verpflegung der russishen Truppen während der ganzen Zeit ihres Kanteonnements auf chiwesishem Gebiet hat die örtliche Bevölkerung Sorge zu tcagen. 4) Die Todesstrafe ist im Chanat Chiwa auf ewigc Zeiten abgeschafft. 5) Das Chanat Chiwa bleibt ein sclbständiger Staat unter der Regierung des Chans 6) Die na- türlihe Grenze des Chanats Chiwa wird der Amu - Darja bilden. Alle früberen Besißungen der Chiwesen am rechten Ufer des Amu- Darja fallen Buchara zu, als Entschädigung für die von den Bucha-

ren in diesem Feidzuge den Russen geleistete Hülfe 7) Der Abma1sch

des Verktleibens der russishen Truppen auf chchiwesischem Gebiet, ein |

besonderer Verwaltungsrath eingeseßt wurde, und daß der ecste Aft der wiederhergestellten Herrschaft des Chans die Unterdrückung der Sklaverei in seinen Besißungen gewesen ist.

Die LVildung des erwähnten Verwaltungêrathes oder Divans

hatte zum Zweck, dem Chan die Führuag der administrativen und | finanziellen Angelegenheiten des von unseren Truppen beseßten Landes |

zu erleihtcrn. Zu Mitgliedern des Verwaltungêrathes gebörten theil- weise Russen, nah der Wahl des Ober - Befehlshabers der ru'fifchen Truppen im Chanat, theilweise chiwesische Würdenträger, die vom Chan ernannt wurden. _—

Eine der wichtigsten und vornehmsten Fragen, deren Lösung nah dem Einrückcn der russisden Truppen in das Territorium des Chanats drängte, war obne Zweifel die der Sklaverei, da einerseits die Würde des russishen Namens das Bestehén der Sklaverei und des Menschen- bandels in einem von den Truppen d:s russischen Kaisers beseßten Lande nicht dulden konnte, andererseits nicht nur die iranischen Sfla-

ven Befreiung und Ermöglichung dcr Rüdckehr in die Heimat von der j

Ankunft der Russcn erwartcten, sondern gleichzeitig in Mittel - Asien

überhaupt die Ueberzeugung herrschte, daß mit dem Erscheinen der

Russen der Sklaverei ein Ende gemacht werden würde. j Man hielt es daber für nothwendig, nah ‘der Wiedereinseßung

des Chans in seine Würde unverzüglich zur Berathung dieser Frage |

zu schreiten. damit sie noch endgültig gelöst werden kênne, bcvor der Expeditionstruppen Chiwa verlassen. . Die

der russischen Truppen urter dem Befchl des Generals Kaufmann aus der Residenz des Chanats Chiwa, erfolgt am 15. August d. J.

Schweden und Norwegen. Christiania, 23. Juli. An dem großen Krönungsball, den die Stadt Christiania

| am Freitag Abend veranstaltete, nahmen gegen 1900 Personen

Theil.

Am Sonntag Vormittag (20. Juli) wohnte der König und die Königin dem Gottesdienste in der Frauenkirche in Drontheim bei. Um 2 Uhr Mittags war große Militär-

parade der Infanterie, Kavallerie und Artillerie, zusammen |

über 3000 Mann; der König war zu Pferde, begleitet vom Kronprinzen, Prinz Arthur und dem General- stabe; die Königin, sowie die übrigen Prinzen nebst Prinz Wal- demar von Dänemark wohnten der Parade zu Wagen bci. Abends fand der von der Bürgerschaft Drontheims veranstaltete glänzende Ball statt, welchen alle Hohen Herrschaften außer dem Prin- zen Arthur von Großbritannien mit ihrer Gegenwart beehrten. An den beiden folgenden Tagen wurden Feldmanöver in der Umgegend von Drontheim abgehalten, denen außer dem König auch der Kronprinz und Prinz Arthur beiwohnten.

Am Freitag, 25. Juli, verlassen der König und die Kö- nigin Drontheim und werden am 1. Augut hier ankommen, wo der Kronprinz des Deutschen Reihs und von Preußen am 5. d. M. erwartet 1oird.

Der König hat am Krönungstage sämmtlihe Arme der Stadt Christi.nia in einer Anzahl von 3000 auf seine Kosten \peisen lassen.

Der Staatsrath Stang is nah Aufhebung des Statt- halter-Postens zum Staats-Minister für Norwegen er- nannt worden.

24. Juli. „Morgenbladet“ zufolge wird hier ein großer Bürgerball für den König und die Königin nach ihrer Ankunft von der Krönung in Drontheim veranstaltet werden.

28. Juli. (W. T. B.) Nach in Kopenhagen einge-

gangener Nachricht ift die Cholera in Lund zum Ausbruch gefommen.

Dänemark. Kopenhagen, 28. Iuli. Prinz Arthur von Großbritannien if heute Mittag auf Schloß Fredens- borg eingetroffen.

Ein heutiger Erlaß des JIustiz-Ministeriums ver- ordnet, daß die geseßlihen Maßre, eln gegen die Einschleppung der Cholera den aus Königsberg und Neufahrwasser kom- menden Schiffen gegenüber in Kraft treten follen.

__ Afrika. Von der Westküste bringt der am 25. ds. in Liverpool eingetroffene afrifanishe Postdampfer „Soudan* die neuesten Nachrichten über den Ashanti-Krieg. Darnach hatte in Cape Coast Castle kein Treffen mehr mit den Ashanti's statt- gefunden, aber man befürhtete Nachtangriffe auf das Eingc- bornenquartier der Stadt. Die Marinesoldaten und Matrosen des Geschwaders waren gelandet, um jeden etwaigen Angriff ab-

| schlagen zu helfen.

Nationaldank für Veteranen. Die Cóslnish?- Feuer-Versicherungs-Gesellshaft Colonia in Cöln

hat dem Naticnalda nk für Veteranen in Gemäßheit der Bestimmun- gen der mit - derselben unterm 3. Juni 1854 vereinbarten, und von dem Allerdurchlauchtigsten Proteftor der Stifiung umterm 11. desselben Mo- nats und Jahres Allerhôöchst bestätigten Stiftungs-Urkunde in Stelle des Antheils an der Prämien-Einnahme der gedachten Gesellschaft für das Jahr vom 1. Juli 1872 bis dahin 1873 den Aversional- Beitrag von 1000 Tblr. üterwiesen, welche Summe den Bestimmun- gen der Stifiungs-Urkunde gemäß zur Verwendung kommt

__ Nr. 56 des „Amts-Blatts der Deutschen Reihs-Posts Verwaltung“ “hat folgenden Inhalt: General- Verfügung vom 25. Juli 1873. Angabe der Poftbzzirke, in welchen die Adressaten wohnen, auf den Adressen der Briefpostsendungen nach Berlin. Ge- neral-Verfügung vom 25. Juli 1873. Berechnung d:s Abonnements- preises für zwei- unnd einmalige Postabonnements auf Zeitungen.

Die Nr. 15 des „Central-Blatt der Abgaben-, Gewerbe- und Handels-Geseßgebung und Verwaltung in den Ks- niglich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: JIadirekte Steuern. Abgaben vom Verkehr mit dem Auelande (Zoll- und Ueber- gangs-Abgaben). Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministe- riums, die Befugnißerweiterung des Kaiserlichen Hauvtzollamts zu Bremen betreffend, vom 2. Juni 1873. C-rfular Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeciums, die Bezeichnung des auf Eisenbahnen beförderten Zollguts durch farbige Zet:el betreffend, vom 9. Juni 1873. Cirfular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Königlich bayerischen Uebergange stellen in Zell und Edesheim be- treffend, vom 9. Juni 1873. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, de Befugnißerweiterung des Herzogl.h \ächsi- schen Steuer- und Rentamts Ronneburg betreffend, vom 9. Juni 1873. Cirfular-Verfügung des Königlichen Finanz - Ministeriums, die Aufhebung des Großherzoglih sächsischen Steueramt2 zu Berka be- treffend, vom 12. Juni 1873. Cirkular-Ve:fügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Erklärung der Eisenbahn von Furth a./W. nach Breslau als Uebergangsstraße und die Befugnißerweiterung der Zollexpedition am Niederschlesisch-Märkischen Bahnhofe in Breslau betreffend, vom 13. Juni 1873. Cirfular-V-rfügung des König- lichen Finanz-Ministeriums, die Befugnißerweiterung des Großherzog- lich oldenburgschen Nebenzollamts 1. zu Berne betreffend, vom 18. Juni 1873. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-M:ni- steriums, die Um'vandlung des Königlich bayerischen Nebenzollamts I. Schirnding in ein Nebenzollamt IL. betreffend, vom 19. Juni 1873. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Befug- nißerweiterung des Nebenzoklamts Il. Movyveuvre-Grande und des Steueramts Hayingen in Elsaß-Lothringen betreffent, vom 19. Juni 1873. Cirkular-Verfügung des Königl:hen Finanz-Ministeriums, die Befugnißerweiterung der Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhofe Templerbend zu Aachen betreffend, vom 20. Juni 1873. Cirkular- Berfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Umwandlung der Nebenzollämter T. zu Tülje und Herzogenrath in Nebenzollämter II. betreffend, vom 26. Juni 1873. Branntwein- und Braumalz- Steuer. Cirkuiar-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Veri ending von Biercouleur und anderen Mlzsurregaten bei der Ausfuhr von Bier betreffend, vom 27. Mai 1873. Cirkular Ver- fügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Ausfuhrvergütung für parfümirten Spiritus betreffend, vom 27. Mai 1873. Per- sonal-Chronif.

Statistische Nachrichten.

Dresden, 25. Juli. Der „Anz.“ bringt eine Uebersicht des Schülerbestandes der hiesigen öffentlichen und Privat- ichulen vom 1. Juni d. I. Hiernach beträgt die Zahl der Dreêdner Schulen 79, die Gesammizahl der Schüler 25,200, und zwar 13,316 Knaben und 11,884 Mädchen.

In dem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht des Stutt- garter Gewerbe- Vereins für das Jahr 1872/73 ift u. A. ein Vortrag des Ober-Bürgermeister Dr. Hack, welcher die Einrichtung des Gemeindesteuerwesens in Württemberg mit beiozderer Be- ziehung auf Stuttgart behandelt, atgedruckt. Des Vergleiches wegen ist in demselben der Betrag der Gem-eindcsteuern angegeben worden, welcher in verschiedenen größeren deutschen Städten auf den Kopf der Bevölkerung entfällt; derselbe ist folgender:

Bevölkeruns.

f

Sétcuerbetrag pro Kop.

1) Berlin (1870) . circ@ 800,000 Einw. 4 Thlr. 18 Sgr. 2) Breslau (1269) A IOOOO 4A 9 3) München (1870) O. 4 4 4) Stuttgart (1870) . 2 O00 S 5) Leivzig (1869) . O00 s s A 6) Cöln (1868) O E 7) Königsberg (1870) 08000, S D) S D S) 170000 J 6L 9) Nürnberg (1869) . S000, 2 A 10) Danzig (1870). O00 (2 D 221 11) Mannheim (1870) O O 12) Karlsruhe (1867) . 092000 A 0

Kunst und Wissenschaft.

Graudenz, 20. Juli. Gestein Nachmittag wurde auf einem Hügel des in Adlig Lunau belegenen Frieseshen Grundstücks ein Hünengrab geöffnet, Es wurden 16 auf einander gestellte kleine und grêéßere Urnen gefunden, die zum Theil noch sehr gut erhalten waren. Mehrere wurden herauégenommen, und es fanden sich bei ibrer Entleerung Sand und Knochentheile darin. Die Festigkeit uñd Stärke der Knochenüb rbleibsel, wird “der „N. A. Z.* geschrieben, läßt auf ein fraftiges Naturvolk schließen, das einst hier gewohnt hat. Das Grab, ungefähr 14 Fuß tief, 2 Fuß breit und 4 Fuß lang, bildet ein Rechteck, ist mit cespaltenen Felssteinplatten umgeben und war auch mit 2 solchen Steinplatten bedeckt.

München, 24. Juli. Die diesmaligen Wablen der König- lihen Afademie der Wissenschaften haben die Genehmigung des Königs erhalten und es wurden bestätigt: 1) Auswärtige Mit- glicder: Ph:loî -pbisol. Klasse: Dr. Eduard Zeller, Professor in Berlin, Dr. John Mair in Edinburgh. Mathem.-phys Klasse: Dr. Guftav Rose, Professor der Mineralogie in Berlin (am 15. d. M. gestorben), Dr. Ernst Brücke, Hofrath und Professor der Physik in Wien. 2) Korrespondirende Mitglieder: Philos.-philolog. Klasse: Dr. Gg. Fr. Unger, Professor am Gymnasium in Hof, Dr. Ecnst Trumpp in Tübingen, Gutbrandus Vigfusson, magister urbiom in Oxford. Math.-phyj. Klasse: Dr. Heinrich Will, Professor der

Io

Chemie in Gießen, J. W. Schiaparelli, Direktor der Sternwarte zu