1873 / 189 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Aug 1873 18:00:01 GMT) scan diff

E E E LIA rad f R L Eg Er ET

T e E n Le L: E Ee d uar O Lia S L

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Aus dem Wolff’\shen Telegraphen-Bureau.

Stettin, Montag, 11. August. Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Humboldt“ is gestern Morgen 61/z Uhr wohl- behalten in Swinemünde eingetroffen.

Wien, Montag, 11. August, Vormittags. Der volkswirth- \chaftlihe Kongreß ist heute hier eröffnet worden.

Bern, Montag, 11. August, Vormittags. Eier, wie aus guter Quelle verlautet, neuerdings hier eingetroffenen Mitthei- lung der französishen Regierung zufolge if es nunmehr als

, feststehend anzusehen, daß sih Frankrei an der hier stattfinden-

den internationalen Postkonferenz betheiligen wird. London, Montag, 11. August. Der seitherige Kanzler

des Herzogthums Lancaster, Childers, beharrt auf seinem Ent-

\{lusse, ins Privatleben zurück zu treten, das Gerüch: von | seiner Ernennung zum Kanzler der Schaßkammer is unbegrün- det. Der seitherige Ober - Kommissär für öffentlihe Bauten und Arbeiten, Ayrton, dagegen foll den Posten des General- Anmaits erhalten.

Athen, Montag, 11. August, Vormittags. Die Kammer- session ist nah der Erledigung sämmtlicher vorliegenden Geseß- entwürfe geschlossen worden. Der Erzbischof von Corfu, An- tonios, ist zum Metropolitan von Athen und zum Synodal- Präfidenten erwählt worden.

Konstantinopel, Sonntag, 10. August, Abends. Der Vize-König von Aegypten hat sich mit den beiden in seiner Be-

gleitung befindlihen Ministern Nubar Pasha und Ismail Pascha und seinem gesammten Gefolge soeben an Bord des ägyptischen Geschwaders begeben, das um 10 Uhr nah Alexan- drien abgehen wird.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, den 12. August. Im Opernhause. (140. Vor- tellung Robert und Bertrand. Pantomimisch-komisches Ballet in 2 Abtheilungen von Hoguet. Musik von Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittelpreise.

Die Oper und das Schauspiel haben Ferien.

Mitiwoch, den 13. A::-ust: Keine Vorstellung.

Die zulässige Dauer der täglichen Dienstzeit der im äußeren Eisenbahn-Betriebs-Dienste beschäftigten Beamten.

Eine der wichtigsten Sorgen der Eisenbahn-Verroaltungen is die Regelung der Dauer der täglichen Dienstzeit des im äußeren Betriebsdienste beschäftigten Personals, d. h. derjenigen Beamten und Arbeiter, welhen Funktionen anvertraut find, durch deren Vernachlässigung die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes gefährdet werden fönnte. Das preußishe Handels-Ministerium, welches als oberste Instanz und Aufsichtsbehörde für die in Preußen vorhan- denen Staats- und Privatbahnen dieser Angelegenheit die ihr gebührende Berüsihtigung hat zu Theil werden lassen, i angeregt durch die mit dem außerordentlichen Verkehrsaufshwunge eingetretene bedauerlihe Vermehrung der Eisenbahn-Unfälle und durch den Umstand, daß die Schuldigen ihre Dienstvernachlässi- gungen häufig mit körperliher oder geistiger Ershlaffung in Folge zu langer Dauer der Dienstzeit zu entshuldigen versuht haben \chon seit längerer Zeit mit besondercr Sorgfalt und mit Nachdruck bestrebt, die Dauer der täglihen Dieustzeit des fraglihen Personals auf ei: angemessenes, die Ueberbürdung und Uebermüdung aus\chließendes Maß zu beschränken.

Zu dem Ende find zunähst von allen Königlichen und Privat-Eisenbahn-Direktionen über die bei Feststellung der Dienst- dauer innegehaltene Maximalgränze Berichte eingefordert, worauf- hin bei jeder einzelnen Bahn und bei jeder Dienstbranche eine eingehende Prüfung und wo nöthig Remedur vorgefun- dener Unzuträglichkeiten stattgefunden hat, resp. gegenwärtig Fattfindet. Hierbei hat fih ergeben, daß sehr häufig die Beam-

selbs es find, welche eine Ausdehnung der Dienstzeit über das mit Rüsicht auf die Betriebssficherheit als zulässig zu erach- tende Maß hinaus erstreben, lediglih deshalb, um eine größere dienstfreie Zeit im Zusammenhange für fich zu gewinnen. Es find Fälle konstatirt, in denen die Beamten felbst auf solchen Stationen, wo der Dienst sie in steter geistig und körperlih an- gespannter Thätigkeit erhält, eine Dienstdauer von vollen 24 Stunden eingeführt hatten, um hinterher ebenfalls volle 24 Stunden dienftfrei zu sein. Es versteht sich übrigens von selbst, daß bei Regelung der Dienstzeit auf \solhe Wünsche der Beam- ten Seitens der obersten Aufsichtsbehörde keinerlei Rücksicht zu nehmen war.

Jeder mit dem Wesen des Eisenbahndienstes einigermaßen Vertraute wird zugestehen, daß . es nicht leicht is, für die zu- lässige Dauer der täglichen Dienstzeit der Beamten und Arbeiter allgemein gültige Normen festzuseßen. Denn der Eisenbahn- dienst is sowohl im Vergleih zu anderen Beschäftigungen, als au in seinen einzelnen Branchen sehr verschieden. Er erfordert große Aufmerksamkeit, körperlihe Gewandtheit und ungeschwächte Rüstigkeit. Abcr während der eine Beamte die ganze Dauer seiner Dienstzeit hierdurh auf das Angestrengteste geistig und förperlih beschäftigt ist, wird die Aufmerksamkeit oder Thätig- Teit eines anderen Beamten ganz derselben Kategorie, vermöge der geringeren Wichtigkeit seines Postens, nur mit vielfachen, kürzeren oder längeren Unterbrehungen in Anspruch genommen. Man vergleiche beispielsweise den Dienst zweier Weichensteller einer und derselben Station, von denen der eine die Weichen der für das Rangiren der Züge bestimmten Geleisgruppen, der andere die Weichen der gewöhnlichen Fahrgeleise oder von Nebengeleisen zu bedienen hat. Der erstere muß un-

ausgeseßt thätig sein, stets auf die Signale achten und \sich_

eilig hin und her bewegen, um die vielfah befahrenen Weichen \eines Reviers zu ziehen oder umzulegen, der andere wird da- gegen nur von Zeit zu Zeit einen Gang zu machen haben und doch ist es wegen der Pünktlichkeit, mit der er dann seine Wei- chen bedienen muß, nit möglich, sein Revier so auszudehnen, daß er hinlänglih, oder mehr, als geschehen, beschäftigt wäre. Derartige oder ähnliche Fälle kommen innerhalb sämmtlicher Zweige des äußeren Betriebsdienstes vor. Fraglich is es jedoch, welher von den beiden Beamten eber ershlaft, derjenige mit dem angestrengten Dienste, oder derjenige ohne genügende Be- schäftigung.

Troß dieser Schwierigkeiten in der Beurtheilung des Dien- stes läßt sich nach Erfahrung und gewissenhafter Prüfung aller in Betracht kommenden Verhältnisse immerhin eine Maximal- grenze finden, bis zu welher man seine Dauer ausdehnen kann, ohne eine das Maß menschlicher Kräfte übersteigende Anstren- gung und hieraus entstehende Gefährdung der Betriebssicherheit befürhten zu brauhen. Ohne Ueberschreitung dieser Grenze für die einzelnen Stellen die Dauer der Dienstzeit festzusetzen, ist Sache der leitenden und beaufsichtigenden Organe, die \ih aus eigener Anschauung von der größeren oder geringeren Capacität des einzelnen Beamten und von der größeren oder geringeren Intensität der Beschäftigung Ueberzeugung verschaffen müssen und können.

Bei allen Dispositionen wird aber zu berücksichtigen sein, daß zwischen den einzelnen Diensttouren hinlängliche Zeit zur S und Befriedigung der persönlihen Bedürfnisse liegen

Den regelmäßig längsten Dienst hat man bisher wohl den Bahnwärtern zugemuthet, in Anbetracht, daß diese Be- amten in der Regel nur wenig beschäftigt find und sich weder geistig noch körperlich erheblih anzustrengen brauchen. -— Jedoch

st jeyt als Maximum je nah der Frequenz der Bahnstrecken die Zeit von 12 bis 14 Stunden bezeichnet, welhe nur in dem Falle um eine bis höchstens zwei Stunden überschritten werden darf, wenn der Wärter eine unmittelbar neben seinem Posten liegende Dienstwohnung inne hat.

Aehnlihe Verhältnisse, wie bei den Bahnwärtern, liegen meistens auch bei den Weichenstellern vor, obwohl deren Dienst häusig eine größere Intelligenz und Aufmerksamkeit er-

fordert. Es ist daher angeordnet, daß auf kleinen Stationen, wo nur wenige Züge halten und ein eigentlicher Rangirdien# nicht stattfindet, die Weichensteller mit den benahbarten Bahn- wärtern gleiche Dienstzeit haben. Auf den Stationen mit leb- hafterem Verkehr muß dagegen, je nah den Verhältnissen, auf

e E zwischen 10 bis 12 Stunden herabgegangen werden.

Auch die Diensidauer der Stationsbeamten (Vorsteher, Aufseher, Afsistenten 2c.) muß nah dem größeren oder geringeren Umfange des Verkehrs auf den einzelnen Stationen bemessen werden. Auf den kleineren Stationen sind dieje Beamten mei- stens im Besigze einer Dienstwohnung auf dem Bahnhofe selbst, fo daß es hier bei den vielen und langen Pausen, welche zwi- schen den einzelnen Dienstverrichtungen liegen und dem Beamten Gelegenheit zur Erzolung gewähren, unbedenkiüich erschienen ift, die täglihe Dienstzeit auf zusammenhängende 14 Stunden zu normiren. Von diesem höchsten Maße vermindert si die Dienst- dauer je nah dem Umfange des Verkehrs und nach der Inan- \spruhnahme der geistigen und förperlihen Kräfte bis auf 10, in einzelnen Fällen sogar bis 9 und 8 Stunden.

Auf die Dienstdauer der Zugbegleitungsbeamten (Zugführer, Packmeister, Schaffner, Bremser und Schmicrer) is noch mehr, wie bei vorgenannten Beamten, der Fahrplan und der jeweilige Lauf der Züge von bestimmendem Einfluß, weshalb fich hier kaum cine nie zu überschreitende Maximalgrenze nah Stunden- zahl festsezgen läßt. Bei den Anforderungen, welche das reisende Publikum hinsichtlih der raschen Abfertigung und bequemen Be- förder1ng zu fordern berechtigt erscheint, find z. B. bei den auf längeren Strecken durchgehenden Courier- und Schnellzügen Fâlle unvermeidlih, wo das Zugbegleitungspersonal ganz oder zum Theil mit durchgehen muß und deshalb manchmal eine ziemlich lange Dienstzeit hat. Es wird aber darauf ge- halten, daß zwischen solhen längeren Fahrten genügende dienst- freie Pausen gewährt werden, und daß auch zwishen der Hin- und der Rücktour jedesmal eine zur Erholung ausreich nde Zeit zur Ruhe liegt. ‘Das Maß von 12 Stunden überschreitet eine tägliche Diensttour des mit betriebsficherheitlihen Funktionen be- trauten Fahrpersonals unter regelmäßigen Beförderungs-Ver- hältnissen wohl nie; fie bleibt vielmehr meistens erheblih unter dumselben.

Noch \{chwieriger is| die Bestimmung einer Grenze für die Dauer des Dienstes der Locomotivbeamten, indem hier die Rüdcksicht auf ökonomische Verwendung des kostspieligen Locomotiv- parks hinzutritt. Im Allgemeinen bedingt jedoch \{chon der Ma- \{hinenwechsel, daß die einzelne Fahrt des Locomotivführers und Heizers von nicht zu langer Dauer ist. Da diese Beamten stets mit gespanntester Aufmerfsamkeit die Bahn, die Signale, ihre Maschine und den Zug beobachten sollen, und da die Hand- habung und Bedienung der Locomotiven jede Bequemlichkeit für ihre Führer ausschließt, so wird die Dauer ihrer täglichen wirk- lichen Fahr-Dienstzeit in der Regel, insbesondere bei den ras fahrenden Zügen, nicht über 10 Stunden hinausgehen dürfen. Es steht sonst zu befürhten, daß am Ende der Fahrt, wo der Locomotivbeamte beim Einfahren in die größeren Stationen in erhöhtem Maße actsam fein muß, seine Kräfte niht mehr aus- reihen. Daß auch diesen Beamten zwischen den einzelnen Touren hinlänglihe Ruhepausen gewährt werden müssen, ist selvstredend.

Auf den Preußischen Staatsbahnen i|, den vorstehenden Andeutungen entsprechend das Erforderliche veranlaßt und find die, durch die demzufolge nothwendige Verm-:hrung des Perso- nals erwachsenden erheblihen Kostenbeträge den Königlichen Di- reftionen zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Privatbahnen ist die Revision theilweise noch im Gange. Ihre Verwaltungen sind und werden durch Vermittelung der staatlihen Auffichts- behörden angehalten, den Rücksichten auf die Betriebssicherheit durch angemessene Normirung der Dienstzeit und nöthigenfalls der Vermehrung des Personals Rehnung zu tragen. Shließ- lih mag noch hervorgchoben werden, daß den Beamten in regelmäßigen Perioden völlig dienstfreie Tage gewährt werden,

Weltausstellung 1873 in Wien.

Internationaler medizinischer Kongreß in Wien. Unter dem Protek- torate Sr. Kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzog Raincr. _ Einladung zur Theilnahme.

Das Präsidium des 111. internaticnalen medizinishen Kongresses beehrt sid, hiemit die Aerzte und Naturforsch.r des In und Aus- landes zu dem genannten vom 1. bis 8. Septenber in Wien tagen- den Kongresse freundlichst einzuladen.

Bei der Wichtigkeit und Tragweite der zur Verhandlung gelan- genden Fragen darf wohl auf cine rege Theilnahme von Seiten der Aerzte uud Naturforscher aller Länder gerechnet werden.

Mitglieder des Kongresses fiad (nach §. 2 des Statuts) die De- legirten ad hoc von Regierungen und von wissenschaftlichen Korpora- tionen (Univerfitäten, Akademien, ärztlichen Vereinen, Hospüälern), ferner ai:e Aerzte und Naturforscher, welche ihre Theilnahme am Kongresse bis zum Eröffnungstage beim Präsidium, beziehungsweise beim General-Sekretariat, angemeldet haben.

__ Die Art der Wahl, wie auch die Zahl der obgenannten Dele- girten bleibt dem Ermessen der betreffenden wissenschaftlichen Körper- schaften anheimgestellt.

Gleichzeitig werden alle jene gelebrten Korporationen, welche bis heute keine dirckte Einladung und Aufforderung zur Wahl von Dele- girten erhalten haben, ersucht, diese allgemeine öffentlihe Einladung als eine an jede einzelne direft ergangene Rufforderung zu betraten und die Men ihrer Delegirten möglichst bald anher bekannt geben zu wollen.

Zur Diskussion sind vorläufig folgende Fragen bestimmt:

1) Die Impffrage. (Referenten Prof. Dr, Hebra, Primararzt Dr. Auîpiß, Docent Dr. Kaposi);

2) Die Prophylaxis der Syphilis mit Beziehung auf die Rege- lung der Prostitution. (Referenten: Prof. Dr. v. Sigmund, Prof. Dr. Reder, Prof. D-, Zeißl.);

3) Die Quarantänefrage mit spezieller Beziehung auf Cholera (Referenten: Primararzt Dr. Ofer, Primararzt Dr. D rasche, Sa- nitäts-Rath Dr. Witlacil.);

4) Die Affsänirung der Städte (speziell die Abfuhr- und Kanali- sirungsfrage). (R-ferenten : Stadtphysikus Dr, Jnnhaufser, Prof. Dr. Böhm, Sanitäts-Rath Dr. Gauiter.);

5) Vorschläge zur Anbahnung einer internationalen Pharmakopse (Referenten: Prof. Dr. Bernatik, Prof. Dr. v. Schroff sen. und

Docent Dr. v. Schroff jun.); 6) Die foziale Stellung der Aerzte. (Referenten: Ober-Sanitäts-

Nath 4 Scchneller, Prof. Dr. Benedikt, Dr. W. Schle“ singer.

_ Ausführlihe Details über obige Programmpunkte sind in den offiziellen M tthcilungen der General-Dircftion der Weltausstellung (siehe Nr. 83 der offizicllen Programme und Publikationen, März 1873), ferner in den meisten Facbblättern des Jn- und Auslandes er- schienen, auf die wir hier verweisen.

Anträge zu Verhandlungen außer den angeführten Pregramm- punkten mögen an den Generalsekretär des IIT. internationalen medizt- nischen Kongresses, Herrn Dr. Scchnibler, Burgring 1, bis späte- stens 25. Augutt gerichtet werden, welcher auch zur Ertheilung aller Auskünfte bereit ist. Ç

Die Bureaux des Kongresses befinden sich vom 25. August an im Gebäude der Kaiserlih Königlichen Afademie der Wissenschaften (Uni- versitätsplaß) und find für alle persönlichen Anmeldung-n und Erfkun- digungen von 9 Uhr Vormittags bis 5 Ubr Nachmittags geöffnet.

Die feierliche Eröffnung des internationalen medizinis.ben Kon- gresses findet am 1. September 10 Uhr Vormittags im Jury-Pavillon dez Weltausstellung ftatt.

Wien, 30 Juli 1873. : 2 Für das Präsidium des IIT. internationalen medizinischen Kongresses: Dr. Carl Rekitansfi,

Präsident.

Dr, Johann Schnißler,

General-Sefcetär.

Der General-Dir-ktor der Weltausstellung: Freiherr von Schwarz-Senborn.

Wien, 9. August. (W. T. B.) Nachdem gestern mit großer Majorität die leßten Jesolutionen des verbercitenden Komites Seitens des internationalen Patentkongresses angenommen sind, hat der leßtece cinen ständigen Ausschuß erwählt, welcher den Baron Schwarß zum Voisißenden, den Jngenieur Pieper aus Dr-sden zum General-Sefretär und den Finanzrath Rosas aus Wien zum Schab- meister ernannt hat. Die allen Länd rn angehö:enden Ausschußmit- glieder kamen überein, mit Hülfe von Subkomites für die gemetn- schaftlichen wciterea Ziele des Kongresses zu wirken.

Zur Reise- und Badesaison.

Friedrichroda, im Thüringer Wald gelegen, 3Stundenvon Gotha, 1 Siunde von Schloß Reinhardtsbrunn, 1342 Fuß über der Meeres- fläche, ist beliebt und besucht in stetig zunchmender Weise Frequerz der Saiton 1872: 3245 Personen in 1284 Partien als ange- nehmer Sommeraufenthalti und ais flimatiicher Kurort. i: E

In leßterer Beziehung stellen si folgende Indikationen: a. Blut- mangel und Blutshwäche, sowohl kenstitutionell wie erworben durch Krankheit, Woch nbett 2c. ; b. Nervenshwäche und be- stimmte Nervenkranfheitsformen: Keuchhusten, G sichtéschmerz, Hysterie 2c.; e. Scrofulöse Krankheitsformen; d. Die ersten Stadien der Lungen- und Luftröhren-Schwindsucht und der Tuberkulose.

Arnstadt, 31. Juli. Arnstadt, welches, abgesehen von feinem Soolbade, schon seit Jahren als klumatischer Kurort bekannt ist, er- freut sich auch jeßt wieder ciacr bedeutenden Frequenz. Die am 30. v. M. veösffentlihte Badcliste weist bereits die Zahl von 530 Kurgästen nah. Die nähere und entferntere Umgebung der Stadt ift reizend, vielfache Vergnügungsorte, welche bequem zu ecreichen find, finden sich daselbst vor. Wohnungen, welche den Anjprüchen an ein gewisses Comfort entsprechen, sind in und außerhalb der Stadt in hinreichender Anzahl zu haben.

B erka a. Ilm, 27. Juli. Das hiesige Bad bietet vorzugsweise Sandbäder, welce von Gelähmten und Gichtkranken stark benußt werden, zumal außer Becka a. Jlm nur noch von Bad Köjen unter sämmtlichen Bädern Thüringens derartige Sandbäder verabreicht werden. Außerdem befindet sih hier noch eine Schwefel-, fowie eine Stahlqguelle. : E

Wenn {on Bad Berka bedeutende Erfelge aufzuweisen und dadurch eine ziemlich starke Frequenz erreicht hat, fo dürften zu solcher aber auch die warme und geshüb'e Lage und prachtvollen Fichtenwaldungen Berkas viel beigetragen haben. Am Hauptsächlichsten sind folgende Städte vertieten : Leipzig, Halle a. S., Magdeburg und Berlin; auch Ausländer: aus Rußland, Valparaiso und Chicago fuchen in diesem Jalue h'erselbst Heilung, und würde Berka noch bedeutend mehr bec- sucht sein, wenn hier nicht ein sehr fühlbarer Mangel an Wohnungen wäre; um diesem Uebelstande abzuhelfen, ist hier neucrdings cin Bau- ver.in ins Leben getreten, welcher bereits in Thätigkeit ist und be- zweckt durch Neubauten an der segenannten Hardt, dem wegen seiner Tannenwaldung und s{öney Aussicht besuchtesten Orte Berkas, für bequeme, niht zu weit vom Walde entfernte Wohnungen zu lorgen.

Frau Simon in Loshwiߧz, die Begründerin ciner Heilanstalt für deutsche Invaliden, veröff-ntlicht in Verbindung mit den beiden Anstaltsärzten Dr. Pul Hering und Stabearzt Dr. Jakobi folgenden Prospekt der „Heilstätte für deutshe Invaliden“, verbunden mit einem „Daheim für alleinstehende Kranke“: j

Die Heilanstalt, welche zur Aufnahme von Kranken jeden Alters und Geschlehtes, mit Ausnahme unruhiger Geisteskranker, bestimmt ist, eignet si vorzügli für solche alleiustehende P.rsonen, die einer be- fonders forglihen Wartung und Pflege und guter Luft bedürfen.

Die Anstalt liegt in Loshw:t, in halber Höhe des, durch seine landsaftlihe Schönheit weit b: rühmten Elbgeländes, in unmittel- barster Nähe von Dresden, vor Nord- und Nord-Oiît-Winden durch die dahinter liegenden, reich bewaldeten Höhen ges{üßt. Die zur An- - stalt gehörigen Garten- und Parf-Anlagen nchmen einen Flächenraum von mehr als 115,000 Quadrat-Ellen ein. Die Oekonomie liefert jederzeit fri]sche Milch. Die ärztliche Behandlung der Kranken erfolgt durch die, für die Anstalt gewonnenen Dresdner Aerzte; doch ift es jedem Kranken freigestellt, sih eines Arztes nach seinec Wahl zu be- dienen. Die Krankenpflege ist geshulten Pfl-gerinnen übertragen. Rekonvaleszenten finden in der Amialt allen erforderlichen Komfort und jede erwünschte gesellige Unterhaltang. Denjenigen Kranken, deren Zustand es gestattet, weitere Ausflüge in die herrliche Umg gend zu unternehmen, stehen Wagen zur Verfügung. Die Preise der Zimmer, inkl. Behandlung durch die Anstaltsärzte, Medikamente, Bäder, Be- föstigung, H-izung, Belcuchtung und Wartung, sind pro Monat folgende und werden in der Regel prä .umerando entr chtet: für cin ficineres Zimmer 60 Thlr., für ein größcres Zimmer 100—12W Thaler.

Redaktion und Rendantur: Schwieg-r.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg. Zwei Beilagen (einshließlich der Börsen-Beilage).

2 189,

Deutscher Reichs-Anzeiger

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óniglich Preußischer Staats-Anzeiger. |

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T „f i | Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich russishen Kreis-Chef, Kollegien-Assessor von Anasftasieff zu Szuzin im Lomsischen Gouvernement und dem praftishen Arzt Dr. de Montet zu Vevcy in der Schweiz den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den E ia Beamten der Kaiserlich Königlich óster- reihisch-ungarischen Monarchie Orden zu verleihen, und zwar: dem General-Direktor der Posten und Telegraphen, Kolben- steiner zu Wie, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; den Ministerial-Räthen Pilhal zu Wien und Dr. von Ary zu Pesth den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Rechnungs-Rath Riedl zu Wien den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse und dem Postamtsverwalter Jel i - nek zu Bodenbah den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse

zu verleihen.

Deutsches Ne ich. f

Der Großherzoch-lih hessische Notariats-Gehülfe Raysz if

zum fe arie Hypothekenbewahrer in Elsaß-Lothringen mit Anweisung seines Wohnsizes in Colmar ernannt.

Königreich Preufen.

Se. Majestät der König haben AUergnädigst geruht : Den rit Vize-Präsidenten der Regierung in Coblenz, Regierungs-Präsidenten Grafen von Villers, zum Präsidenten der Regierung in Frankfurt a. O. zu ernennen.

höchstes rivilegium wegen Kreirung auf den Inhaber O lena für die Stadt Schwedt a. O., Regierungs®- Bezirk Potstam, zum Betrage von 109,000 Thalern. Vom 18, Juli 1873.

i shelm, ven Gottes Gnaden König von_ Preußen 2c. oe tes Magistrat der Stadt Schwedt a. O. unter Genehs- migung der Stadtverordneten-Versammlung daranf angetragen hat, zur Aufbringung des Bedarfs, behufs Entschädigung der bisherigen Nußznicßer für die denselben zuständig gewesenen Nußungen des ‘der Stadtgemeinde als Bürgervermogen gehörigen Brennholz-Entshädi- gungs-Ab|issungs-Kapitais von circa 10 2,000 Thalern, welches der Stadtgemeinde zur freien Verwendung als Kämmerei-BVermögen über- wiesen ist, die Summe von 100,000 Thalern auf jeden Inhaber lautender, mit Zinéschcinen versehener Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesebes you 17. Juni 1833 wegen Ausstellung ven Papieren, welche cine Zahlungs- verpflichtung auf jeden Inhaber enthalten dur gegenwärtiges Privi legium zur Auéëéstellung von „Einhundert Tausend Thalern Schwedter Stadtol ligationen, welhe nah dem antiegenden Schema (a) a, in 400 Apoints zu 25 Thalern = 10,000 Thaler, b. in 400 E zu 50 Thalern = 20,000 Thaler, e. in 400 Apoints zu 100 Thalern =— 401,000 Thaler, d. in 150 Apoints zu 200 Thalern = 30,000 Thaler, Summa 160,000 Thaler auszufertigen, mit „Vier“ vom Hundert jährli zu verzinscn und von Seiten der Gläubiger unkündbar, na dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung mit jährlich min- destens Einem Prozent der Kapitalshuld unter Hinzurechnung, der durch die Tilgung ersparten Zinjen innerhalb iängstens zwelundpierzig Jahren von Zeit der Emission an zu amertisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Drittec Unsere _landesherrlihe Genehm'gung, ohne jedoch dadurch decn Inhabern der Obligationen in Anschung ihrer Befriedigung eine G-währleistung Seitens des Staats zu bewillign i Urkundlich E AoD PSGI Res Unterschrift un veiged niglichen Insiegell. A ben B Eu, s e pri 1873. elm. ür di ini es Innern, der Finanzen und für Handel, Gewerbe es Solin “uit öffentliche Arbeiten. Falk. f Regierungsbezirk Potsd inz 2 denburg. egierungsbezirk Potédam. PROO E 2 (Stadtwappen.)

Schwedter Stadt-Obligation.

. Thaler Preußisch Courant. (Ausgefertigt in Gemäßheit n E Es Privilegiums vom 18. Juli 3. latt der Königlichen R-cgierung_zu Potsdam und der Stadt S Berlin von 1873, S

m ——

Mir Magistrat der Stadt Schwedt a. O. urkunden und bekennen bierdur, R Vie hiesige Stadt dem Jnhaber dieses Schuldscheines die Summe von t, M ¿0% Shllkri

gis rant, als Darlehn ]chuldet. : i bei: Edin bildet cinen Theil des Anleihe-Kapitals von 100,000 Thalcrn, dessen Aufbringung durch Jnhaber-Obligationen der Stadt Schwedt, mittelst des Allerhöcsten Privileg'ums vom 18. Juli 1873 gestattet worden ist zu dem Que, um eine Entschädigungs- summe von annähernd gleich hohem Betrage für die zu vollem Eigen- tbume und freier Verwendung erfolgte Ueberwei}ung des zum städtischen Bürgervermögen gehörigen Brennholz-Entschädigungs-Ablösungs-Kapi- tals an die Schwedter Stadtgemeinde den srüyeren Nußtzungsberech- i cwähren. -

1 Sie Rückzahlung dieser Summe erfolgt nah MUODodbe des dazu aufgestellten Tilgungsplanes inneïhalb längstens 42 Jahren dergeftalt, daß die darin jährlih auégeworfene Amortisationsrate von mindestens

Berlin, Dienstag,

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men und aus diesem Tilgungsfonds“ dîe Stadtobligationen mittelst Ausloosung getilg“ werden A : Die E Sbitemciube Schwedt. béhält fih das Recht vor, den Til- gungsfends behufs größerer Ausloosungen zu verstärken. N Den Gläubigern steht kein Kündigunger- cht zu. Die ausgelooften Schuldverschreibungen werden untex Bezeichnung ihrer Nummern, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung e!:folgen soll,, - öffent- lih befannt gemacht. Diese Bekamitkmachung erfclgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Anitsbkatte der Königlichen Regierung zu Potsdam, in den „Deutschen Reichs- und Preußi- schen Staats-Anzeiger,“ sowie mindeticns einem der Schwedter Lokalblätter. Wenn eins- der zu-rst gedachten Blätter eingehen jollte, wird uach Ee An R zu Potsdam ein entsprechendes anderes Btatt gewählt werden. W d az zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurück- zugelen ist, wird dasselbe “in halbjähclihen Terminen am 1. Avril und 4. Oftober, T S 1872 an gerechnet, mit 4 Prozent Fier Prozent) jährlich verzinst: E. : s s Die R rath dcs Kapitals und der Zinsen erfolgt gegen bloße Rüefgabe diejer Scbuldverschreibung, beziehungsweise der ausc egebenen Zinscoupons, bei der Kämmereikafse zu Schwedt “in der nach dem Eintritte des Fâlligkeitstermins folgenden Zeik. E ¡it Mit der zur Empfangnahme des Kapitals -präfentirten Schuld- verschreibung find au. die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fältigk itstermine zurückzuliefein. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag voin Kapitale abgezogen. i; E Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig. Jahren nach dem Rückzahlungs:ermiae uicht erboben werden, fowie die inner- halb vier Fahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem „sie fällig geworden, nicht I Zinfen, verjähren zu Gunsten der tadtgem-inde Schwedt. : G i p: Jn Amchung der verlorenen odex vernichteten Obligationen oder Zins- coupons finden die auf die Staatsfchuldscheine und deren Coupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebo:s und der Amortisation he:lorener oder vernichteter Staats- paptere- §. 1 bis 12 mii 4achsteg&en näheren Beftimmungen An-

den 12. August, Abeuds.

wendung : : E : B a. Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magiitrate zu Schwedt gemaht werden, welem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zustehen, welche nach der angeführten Ber- ordnung dem Schatz-Ministerium zukommen; gegen die Verfüaung des Magistrats findet Rekurs an die Königliche Regierung zu Pots- am statt; A : P t das im 8. 5 jener Verordnung gedahie Aufgebot erfolgt bei der hiesigen Königlichen Kreisgerichts-Deputation, ei c. die in den 88. 6, 9 und 12 jener Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen jollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werdén; G d. an die Stelle der im §. 7 jener Verordnung erwähnten fechs Zinszahlungstermine sollen vier, und an Stelle des im §.8 erwähnten achten Zahlungstermins soll der fünfte treten. ¿3 Zinscoupons können wed»r aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch sell Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kämmereikasse der Stadt anmelder und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen odr sonst in glanbhasfter Weise dar- thut, nach Ablauf der Verjsährungéefriit, der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Buittung aus- zl1t werden. O : geza it dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährlidbe Zins- coupons ausgegebcn; die ferneren Zinscoupons werden für fün1njährige Perioden ausgegeben werden. j : P Di Auegabe einer neacn Zinscoupons-Serie erfolgt bei_ der Kämmereikasse in Schwedt gegen Ablieferung des der älteren Zins- Coupons-Scrie beig:druckten Talons. i gien Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Mauer 14 Schuldverichreibung, sofern er.n Vorzeigung rechtzeitig ge!chehen 11. Gn 5 n a der biapiras eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtzemeinde Schwedt mit ihrem Vermögen und ihrer gesamm- ten Steuerkraft. E L j Dessen zu Urkunde haben wir diee Ausfertigung uater unserer Unterschrift ertheilt. Schwedt a/O., den . E (Treckener Stempel.) Der Magistrat. - l (Eigenhändige Unterihetie: Nag C O und eines anderen : agistratsmitgliedes, i Eingetragen Kontrolbuch Hierzu find Coupons Nr. 1 bis 10 nebst Vol: 4: M. d Talon ausgereiht. Der Kassenkurater. Rendant der Kämmereikaffe. N. N. N. N.

Provinz Brandenburg. . Regierungsbezirk Potsdam. ee J Zinscoupons Nr über Zinsen. der Schwedter Siadt-Obligation. Nr. == über Thaler.

nhaber dieses Coupons empfängt “gegen dessen Rückgabe am 7 die halbjährlichen Zinsen der Stadtobligation Nr aus der Kämmzereifasse zu Schwedt.

Schwedt a/O., den . . ten R nt (Trock&ener Stempel. j Der Magistrat. ; Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn desfen Geldbetrag nicht innerhalb vier Dahten nah S des Kalenderjahres, in welchem er fälli en, erhoben wird. : : A Peine Die Namensunterscriften des Magistratsdiri- enten und des zweiten Magistratsmitgliedes können mit Lettern ‘oder

acsimil:-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Coupon mit

1873.

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam.

Talon

E Swe Stadt-Obligation

r

Thaler à vier Prozent verzinsli{.

Inhaber dieses ‘Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbenannten Obligation die . .… . te Serie Zinscoupons für die fünf Fahre-18 . .-bis 18 ... bei der Kämmecreikasse zu Schwedt, Mies nihi von dem Inhaber der Obligation gegen dieje Ausreichung protestirt worden ift. Schwedt a/O., den . . ten „… ._...18

(Trockener Stetnpel.

Der Magistrat.

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistraté- Dirig: nten und des zweiten Magistratsmitgliedes können mut Lettérn oder Facsimile-Stempein gedruckt-werden, doch muß jcder Talon mit der eigcnhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Ministerium der geistlihén, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

Bekanntmachung,

Namens - Verzeichniß der in der Königlichen Akad-mie der Künste am 3. August 1873 prämiürten Schüler der Kunst- und Gewerbeshulen zu Berlin, Breslau, Königsberg i. Pr.,, Danzig, Magdeburg und Erfurt. l. Die Kunst- und Gewerbeschule zu Berlin.

a. Die kleine silberne Medaille erhielten:

1) Heinrich Petersen, Stubenmaler aus Steinbergholz, 2) Emil - Agzenroth, Stubenmaler aus Frankfurt a. O., 3) Adolph Heinrich, Lehrer ‘aus Stettin, 4) Otto Spaete , Steinmch aüs Kaina, 5) Richard Tietz, Architekt aus Ber- lin, 6) Johannes Unte, Maler aus Berlin, 7) Emil Pi- rani, Schüler aus Venedig, 8) Hermann Hein, Lehrer aus IJakobshagen, 9) Hermann Fizlaff , Lehrer aus Cörlin, 10) Hermann Kühn, Architekt aus Brühl, 11) Hermann Wenßtke, Lehrer aus Neumannshof, 12) Georg Lerch, Cise- leur aus Berlin. E

h. Außerordentl ihe Anerkenntnisse, bestehend in Werken:

1) Rudolph Müßig, Ciseleur aus Berlin, 2) Johann George, Porzellanmaler aus Berlin, 3) Emil Palm, Por- zellarkmaler aus Berlin, 4) Rudolph Bergemann, Muster- . zeihner aus Berlin, 5) Paul Koh, Stubenmaler aus Ber- lin, 6) Otto Ahl, Bildhauer aus Berlin, 7) Robert Burghardt, Stubenmaler aus Berlin, 8) Heinri ch Estorff, Maler aus Eutin, 9) Theodor Kluge, Architekt aus Nauen, 10) Hans Stever, Schüler aus Potsdam, 11) Paul Méttke, Schüler aus Spremberg, 12) Hermann Guth, Architekt aus Seelow, 13) Hermann Dietrichs, Maler aus Bezendorf, 14) Ernst Stache, Bildhauer aus

Ober-Pailau. Belobt wurden:

1) Johannes Krueger, Bildhauer aus Rattey, 2) Ru- dolph Voß, Holzshnizer aus Zehdenikf, 3) Eward van Myden, Maler aus Rom, 4) Heimann Baruch, ‘Maler aus Kamin in Westpr., 5) Otto Mewes, Lehrer aus Bees- fow, 6) Hermann Dietrihs, Maler aus Begtendorf, 7) Otto Hasel, Gürtler aus Berlin, 18) Hermann Ecel, Ciseleur aus Berlin, 9) Iohann Kofahl, Dekorationsmaler aus Uelzen, 10) Friß Peschke, Bildhauer aus Carlsruhe * in Ober - Schles., 11) Wilhelm Kesten, Lithograph * dus Viesdorf, 12) Paul “Meyer, Graveur aus Chemnig, 13) Max Buchholz, Xylograph aus Berlin, 14) Hugo Link, Maler aus Berlin, 15) Richard Lotter, Schüler aus Risa, 16) Hermann Richter, Bildhauer aus Berlin, 17) Max Burkhardt, Schüler aus Klappstein, 18) Otto Schu- bert, Schüler aus Berlin, 19) Ern Hartung, Maler aus Coblenz, 20) Carl Schüge, Bildhauer aus Berlin.

Il. Kunst- und Gewerbeschule zu Breslau.

a. Die kleine filberne Medaille erhielten: h

1) Hugo Anders, Bildhauer aus Breslau, 2) Adolph Brosche, Lithograph aus Breslau, 3) Emil Schenk, Ma- \cinenvauer aus Breslau, 4) Rich ard S chmidt, Maschinen- bauer aus Breslau, 5) August Heidrich, Bildhauer aus Ullersdorf, 6) Theodor Dietrich, Maschinenbauer aus Bres- lau, 7) Hugo Herkner, Bildhauer aus Breslau.

b) Außerordentliche Anerkenntnisse, bestehend in : Werken:

.1) Hermann Schmiechen, Buchbinder aus Neumarkt, 2) Peter Iitschin, Maurer aus Neisse, 3) Marimilian Schmidt, Tischler und Bildhauer aus Breslau.

c. Belobt wurden:

1) August Grofs\er, Zimmermann aus Langwaltersdörf, 2) Adolph Riedel, Zimmermann aus Langhell wigsdorf, * 3) Hermann Fleck, Maschinenbauer aus Breslau, 4) Alexander Mai, Maurer aus Breslau, 5) Hugo Nusche, Tischler aus Bres- lau, 6) Ferdinand Schlokow, Maschinenbauer aus Beuthen, 7) Grn| Schumann, Maschinenbauer aus Breslau, 8) Paul Seiler, Zimmermann aus Breslau, 9) Max Wiese, Maurer

der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen

S ozent* der Gesammtsjumme_ unter Hinzurechnung der dur Le Eilgas ersparten Zinsen in den Stadthaushalts-Etat aufgenom?

werden.

aus Breslau, 10) Georg Wruck i Zimmermann aus Oppeln,