1935 / 230 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Oct 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 230 vom 2. Oktober 1935. e. 2

5. Beseßungsverhältnis. i

_ Die Mitgliederversammlung und die Fachauss{üsse sind in der Weise zu besetzen, daß die Klein- und die Gron fahrt einer- seits und die Verlader und die Spediteure andererseits g eih gee vertreten sind. Abweichungen von diesem _Besetzungsverhäktnis sind nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig.

6.

Beschlußfassung. ;

Zur Beschlußfassung (§8 6, 9 und 10 der Verordnung) ist grundsäßlih die Mitgliederversammlung berufen. : :

Sind Fachausschüsse eingerichtet, so sind diese in den ihnen durch die Geschäftsordnung zugewiesenen Ausg engt ern zur Beschlußfassung berufen. Fhre Bef ale gelten als Beschlüsse des Frachtenausschusses, soweit die Geschäftsordnung nicht anderes bestimmt. :

: Der Frachhtenausshuß und die Fachausshüsse können ihre Befugnis, Beschlüsse nah §8 6, 9 und 10 dexr Verordnung zu fassen, niht auf andere übertragen.

Ti - Gegenstände der Beschlußfassung.

Die Ermächtigung des Frachtenausschusses, Beförderungs- entgelte festzuseßen, umfaßt auch das Recht, Entgelte für Neben- leistungen zu bestimmen, die mit der Beförderung in unmittel- barem Zusammenhang stehen. § 8 der Verordnung gilt auch für diese Entgelte. n

Verhältnis zu Anordnungen von Verbänden und Vereinigungen. Beschlüsse der Frachtenausschüsse gemäß § 6 der Verordnung heben entgegenstehende Regelungen von Schifferbetriebsverbänden oder Reedereienvereinigungen auf. Diese können, soweit Beschlüsse von Frachtenausschüssen bestehen, neue Regelungen nicht treffen. 9. Mitgliederversammlung, Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Fahre x berufen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Auf-

ichtsbehörde. 10. Beschlußfähigkeit.

Die Geschäftsordnung hat zu bestimmen, wann die Mit- gliederversammlung und die Fahausshüsse beshlußfähig sind.

Sie kann für den Fal, daß das Zustandekommen von Be- hlüssen durch das Verhalten einer Gruppe ne gemacht wird, vorsehen, daß bei de? Beschlußfassung das Beseßungsver- hältnis nah Ziffer 5 nicht gegeben zu sein brauht. Voraus- seßung ist, daß durch ordnungsmäßige Ladung ein Beseßungsver- hältnis nah Ziffer 5 ermögliht war.

11. Stellvertretende Mitglieder.

Die stellvertretenden Mitglieder der Fvahtenausshüsse und der Fachausschüsse sind zu den Sißungen einzuladen. Sie können an den Sitzungen einshließlih der Abstimmung ohne Stimmrecht teilnehmen. i : :

Unter Berücksihtigung der Anordnung der e (Ziffer 2 Absay 4) hat die Geschäftsordnung zu bestimmen, in welcher Weise abwesende ordentliche Mitglieder dur stellver- tretende Mitglieder vertreten werden. s

12. : Aufklärung des Sachverhaltes.

Der Vorsißende des Frachtenausschusses oder eines Fahaus- \{husses kann Beteiligte, Fahleute, Zeugen oder Sachverständige zu den Sißungen (mit _Ausnahme, der Abstimmung), hinzugit“45- genommen werden.

13. Abstimmung.

Die Beschlüsse werden mit einfaher Stimmenmehrheit gefaßt. __ Der Vorsitzende hat kein erhöhtes Stimmrecht gegenübex den übrigen Mitgliedern. :

Die Abstimmung darf gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht geheim sein. A

Vertraulichkeit.

Die Sipagen des Frachtenausshusses und der Fachausschüsse sind nicht öffentlich.

Die an den Sibungen teilnehmenden Mitglieder und sonstigen Personen sind zur Verschwiegenheit über den Verlauf der Ver- handlung und, soweit sie zur Abstimmung zugelassen sind, auch über diese verpflichtet. Sie sind hierüber, joweit nötig, vom Vor- sißenden zu belehren. ie

Ausnahmegeschäfte.

Die lasen für aAle kann ein vereinfahtes Beschlußver- ahren zulassen für Fälle, in denen für ein Einzelgeshäft eine raht \estgesebt werden soll, die unter dem vom Da

äft). Das

eg genau

chusse allgemein festgeseßten Satze liegt (Ausnahmege usnahmegeschäft muß einen nah Ware, Menge und bestimmten Transport betreffen.

Auch bei dem vereinfahten Beschlußverfahren is das Be-

seßungsverhältnis nah den Ziffern 5 und 10 Abs. 2 einzuhalten.

16.

Zusammenarbeit der Frachtenausschüsse.

Die zur sahgemäßen Durchführung der Aufgabe der Frachten- aus\schüsse erforderliche Zusammenarbeit untereinander ist von den Vorsißenden siherzustellen und von den Aufsichtsbehörden zu unterstützen.

Der Frachtenaus\chuß Breslau hat sih bei una von Mindest- und Höchstentgelten für die im § 2 Abs. 2 Saß 2 der Verordnung erwähnten Verkehre mit dem Frachtenausschuß in Stettin ins Benehmen zu seßen.

17.

Aufsicht.

Die Aufsicht über die Tätigkeit des Frahtenausshusses, die niht als Beschlußfassung nah §8 6, 9 und 10 der Verordnung anzusehen ist, ist unbeshränkt. Sie umfaßt das Recht zu An- weisungen aller Art.

Die Aufsichtsbehörde kann Le anordnen, daß der Frachtenausschuß oder ein Fahausschuß über eine seiner Beshluß- fassung unterliegende Angelegenheit beschließt oder neu beschließt.

Das Recht der Aufsichtsbehörde, sih im Uen On vertreten zu lassen 3 Abs. 3 der Verordnung), umfaßt auch das Recht, an den Sißungen der Fachausshüsse teilzunehmen. Der Vertreter der Aussihtsbehörde hat kein Stimmrecht. Er kann Anregungen für die Sachbehandlung geben. Auf seinen Wunsch ist ihm sofort das Wort zu erteilen. Die L gr ody oder ihr Vertreter in derx Sizung kann verlangen, daß der Vorsigende

emäß Ziffer 12 Nichtmitglieder vom Frachtenausshuß oder von Facaus[üsen anhören laßt.

Gegenüber der Beschlußfassung nah 88 6, 9 und 10 der Ver- ordnung ist die Aufsichtsbehörde auf das Recht dex Bestätigung beshränkt. Die Bestätigung kann auch in der Sigzung erteit werden.

18.

Unkosten der Frachtenausschüsse. Der Geschäftsbetrieb der Frachtenaus\shüsse ist. so zu regeln, daß die Kosten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Vor:

igende und der steüveriretende Vorsißende. D die Mitglieder es Frahtenausshusses und der Fachausshüsse nehmen ihre Auf- gaben ehrenamtlich wahr. Auslagenersaß sowie Personalaus- aben sind nur zulässig, wenn die Geschäftsordnung sie ausdrück-

ih gestattet. ch ges 19.

Geschäftsordnung.

Ueber die lut anang üb beschließt die Mitgliedervexsamm- lung. Die Beschlußfassung über enderungen von nicht grund- äuliher Bedeutung kann die Geschäftsordnung einem Fachaus- chuß übertragen. : : :

Die Geschäftsordnung muß im Einklang mit der Verordnung, den etwa ergehenden späteren Verordnungen und den zwingenden Bestimmungen dieser Richtlinien stehen. Die Aufsichtsbehörde kann, wenn dies nicht der Fall ist, für die D Artoos eines Beschlusses zu entsprechenden Aenderungen der Ge chaftsordnung eine angemessene Frist segen. Nach fruhtlosem Ablauf der Frist kann sie die Ergänzung von sich aus erlassen.

20.

Die bisherigen Richtlinien vom 8. April 1932 (Anlage zum Exlaß vom 8. April 1932 S 9 v. 1731 aus 1932 —) treten außer Kraft.

Berlin, den 25. September 1935.

Der Reichsverkehrsminister.

J. V.: Koenigs.

e ———

Bekanntmachung KP 33 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. Oktober 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle,

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf- geführten Metallklassen an Stelle der 1n der Bekanntmachung KP 30 vom 25. Septembex 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 225 vom 26. September 1935) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt:

Blei (Klassengruppe e as Blei, nicht legiert (Klasse TITA) . « 21,5 j Ore lblai, (Antirnonblei) (Klasse IIIB) ... 9 24,— 25,—

9. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrex Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Krast.

Bexlin, den 1. Oktober 1935.

Ueberwachungsstelle für unedle Metalle.

Die Stellvertreter des Reichsbeauftragten: Helbing. Wieprecht.

Bekanntmachung.

Die am 1. Oktober 1935 ausgegebene Nummer 107 des Reichsgesetblatts, Teil I, enthält: ;

Erlaß über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten. Vom 24. September 1935.

Verordnung über die Einführung reichsrechtlicher Vorschriften im Saarland. Vom 27. September 1935. L E

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ge- B. Vom 26. Septeihilfen „W finderreihe Familien (KXN

Umfang: 114 Bogen. Verkaufspreis: 0,380 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 2. Oktober 1935.

Reichsverlags8amt. Dr. Hubrich.

————

Bekanntmachung.

Die am 1. Oktober 1935 ausgegebene Nummer 108 des Reichsgeseyblatts, Teil I, enthält:

Reichsarbeitsdienstgeseßes. Vom 1. Oktober 1935. Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 2. Oktober 1935. -

Reichsverlagsamt. Dr. Hubric.

Preußen.

Vektanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 23 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 14 287. Verordnung über das Anbringen von Plomben an Wild. Vom 6. September 1935.

Nr. 14288. Achte Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 16. September 1935.

Umfang: 24 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf.

Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 2. Oktober 1935.

Schriftleitung der Preußischen Gesehßsammlung.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseysamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des S ctedune Staatsministeriums vom 22. Juli 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Nord- westdeutshe Kraftwerke. A.-G. in Hamburg, zum Bau von drei Leitungen für die Uebertragung elektrischer Energie, und zwar einer 60 000-Volt-Doppelleitung zwischen Wiesmoor und Wilhelmshaven, einer 20 eins wischen Oldersum und Loga und einer 20 000-Volt-Einfahleitung zwishen Aurih und Emden durch das Amtsblatt der Re- Cuno in Aurich Nr. 31 S. 91, ausgegeben am 3. August

, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. uon 1935 über die Verleihung des Enteignungsrehts an den Provinzialverband dex Rheinprovinz in Düsseldorf zum Bau der Zubringerstraße E A en, und Pido es Teil- tüdks von der Straße A IeE Feld in Düsseldorf bis zur

eihsautobahn Köln—Düsseldorf—Fndustriegebiet durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. S. 337, aus- egeben am 7. Septembex 1935;

Zweite Verordnung zux Durchführung und Ergänzung des :

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. August

Aktiengefellshaft Anhaltishe Kohlenwerke in Halle a. S. zum

1935 über die Verleihung des Enteignungsrehts an die |

Bau einer 60 000-Volt-Einfachleitung- zwishen der Grube Mariannenglück und der Grube Greifenhain durch das Amts- blatt der Ge ng in Frankfurt (Oder) Nr. 36 S. 213, aus- gegeben am 7. September 1935; :

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Dortmund zum Bau einer Gasverbindungsleitung- im Zuge der Marsbruchstraße in Dortmund-Aplerbeck durch das Amts- blatt der Regierung in Arnsberg Nx. 37 S. 125, ausgegeben am 14. September 1935; /

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Insterburg zum Ausbau von Straßen in der Stadt Fnster- burg durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen Nr. 36 S. 163, ausgegeben am 7. September 1935;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Crossen (Oder) zur Herstellung einer Straße durch das Amts=- blatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 37 S. 219, aus- ge am 14. September 1935; i

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrehts an das Deutsche Reih zum Erwerb einer Parzelle der Gemarkung Crossen (Oder) für Reichszwecke dur das Amtsblatt der Regierung in Frankfuxt (Oder) Nr. 37 S. 219, ausgegeben am 14. September 1935;

. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 3. Sep- tember 1935 über die Verleihung des Enteignungsrehts an die Stadtgemeinde Düsseldorf zum Bau der Zubringerstraße Düsseldorf—Hilden zur Reichsautobahn Köln—Düsseldors—Fn- dustriegebiet, und zwar des Teilstücks von der 7Fnnenstadt bis

ur Straße Werstener Feld in Düsseldorf durch das Amtsblatt det Regierung in Düfseldorf Nr. 37 S. 341, ausgegeben am 14. September 1935; L

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Sep- tember 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reih zum Erwerb von Grundeigentum für Reichszwecke in den Gemarkungen Lochwiy und Kähmen- Muxzig durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 37 S. 219, ausgegeben am 14. September 1935.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich Niederländishe Gesandte Graf Lims- burg Stirxrum ja! Berlin am 27. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Baron van Boetgelaer van Oosterhout die Geschäfte der Gesandtschaft.

VBekanntmachung.

Ju Ergänzung bzw. Abänderung der Bekanntmachung der Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland im Reichsanzeiger Nr. 113 vom 16. Mai 1935:

AIV2 Dimitriew, Jury, wird gestrichen; an seine

Stelle tritt Kotlar, Sachar.

Berlin, den 1. Oktober 1935.

V dex UdSSR. in Deutschland, echtsabteilung.

Verkehrswesen.

Reichspost trifft Vorbereitungen für den Neichserntedanktag 1935.

Wie in den vergangenen Fahren sind au jeßt wieder die Arbeiten der Deutschen Reichspost zur E l und Fernmeldeverkehrs auf dem Bückeberg aus Anlaß des ReiŸhs- erntedanktages 1935 in vollem Gange.

__ Auf dem Festplay werden zwei Sonderpostanstalten einge- richtet, die sih mit dem Verkauf von Wertgeichen, mit der An- nahme von gewöhnlihen Briefsendungen und Telegrammen so- wie mit der Vermitilung von etne und Ortsgesprächen be- assen. Für die eine Postanstalt ist ein besonderes Zelt er dem

tplaye angemietet wovden, während als zweite Postanstalt das ahrbare Postamt des Reichspostzentralamtes in Aussicht ge- nommen ist, das auf dem Reichsparteitag bereits seine erste Probe qut bestanden hat. Beide Postanstalten erhalten auch Fern- sprechzellen für den öffentlihen Fern)prehverkehr. Den gleichen wecken dienen die im Umkreise des Bückebergs in der Nähe der Ausladebahnhöfe in Afferde, Tündern und Emmern in den großen Zelten ad Beherbergung der angekommenen Eesiteil- hmer untergebrahten Postitellen. Alle Benuper der öffent- lihen Sprechstellen werden vom Personal der. Reichspost betreut.

Zur Erleichterung des Ankaufs von Postkarten und Wert- zeihen wird auf dem Festgelände eine größere Anzahl von soge- nannten „Fliegenden Markenverkäufern“ verteilt, die mit ent- sprechenden Hinweisschildern und mit Umhängetaschen zur Ent- Grana von freigemachhten Briefsendungen versehen sind.

iese Einrichtung hat sich im _ Vorjahre als äußerst zweckmäßig erwiesen und den Beifall der Organisationsleitung wie des Pu- blikums in besonderem Maße gefunden. Fm weiteren wird unter der großen Ehrentribüne, die sich am oberen Ende des Fest- laßes am Waldrande erhebt und von der aus der Blick weit inausschweift ins e erse Wesexbergland bis zu den fernen öhen des Süntels, für die ribünenbesucher eine Poststelle mit echs öffentlichen Fernsprehstellen für die Presse vorgesehen. Zur urhführung des gesamten Fernsprehwverkehrs wird in der alten Wasserburg am Fuße des Bülteberges in der Domäne Ohsen ein besonderes Fernsprehamt eingerichtet. j : /

Für den Festtag wird eine Festpostkarte mit dem Bild einer Frau in niedersähsischer Tracht ane sämtlihe aufge- lieferten Sendungen erhalten einen nderstempel: Erntedank-

1935. i

Für den Auf- und Abmarsch der Hunderttausende hat die Deutshe Reichspost nah den Anweisungen der Aufmar|ch- leitung ein weibverzweigtes Fernsprehneß A tete durh das dexr ÄAufmarschleiter mit den einzelnen Abschnitten des Auf- mérxsches in der weiteren Umgebung des Bückeberges in ständiger Fühlung stehen wivd. Ein áänderes Neb ist eingerihtet für die glatte Abwicklung des Festverlaufes und für das rihtige und zeitgerehte Einseßen der einzelnen Vorführungen, Die Fern- verkehrseinrichtungen des Postamts Hameln sind, soweit es unter Ausnugzung der vorhandenen Fernleitungen s war, bereits für den vor dem Feste herrschenden starken ertehr -erweitert worden. Für die Besprehungsleitungen des Rundfunks und der L N auf dem Plate a hat die Reich9post je ein be- E Kabelney ausgelegt. Auh für die Uebertragung der

arbietungen auf aue Sender werden mehrere Fernleitungen ux Verfügung gestellt. : s Die Ane ind Abfahrt dex Bauernabordnungen und Trachten- ruppen sowie der Pressevertreter und der Schwerkriegsbe|chaä- igten übernimmt wie in den lebten. Fahren die Deutsche Reichs- post, die zu diesem Zweck eine große Anzahl von Kraftomnibhussen einseßen wird,

des Post- -

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 230 vom 2. Oktober 1935... S. 3

Uebersicht über die Cinnahmen !) des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben

in der Zeit vom 1. April

1935 bis 31. August 1935,

Bezeichnung dex Einnahmen

Aufgekommen sind

im Monat

August 1935 August 1934 vom 1. April 1935 Millionen

bis 31. August 1935 RM RM RM

im Monat

2

3 5H

A. Besitz- und Verkehrsteuern

Einkommensteuer : a) Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) . .

c) veranlagte Einkommensteuer

zusammen lfde. Nr. 1.

Abgabe der Au!sichtsratsmitglieder Körper)\chaftsteur „6 Rie Ch Vermögensteuer . « « Aufbringungsumlage « « Erbschaftsteuer . . . « „«

o

Umsaßsteuer . . Grunderwerbsteuer 2) Kapitalverkehrsteuer : a) Gefsellshaftsteuer . - b) Wertpapiersteuer - « « c) Börsenumsaßsteuer Kraftfahrzeugsteuer « Versicherungsteuer . Nennwett- und Lotteriesteuer: A OIRIIOIOIN U. a e ea C o oed a S b) andere Nennwettsteuer E :

zusammen lfde. Nr. 12a und b

c) Lotteriesteuer . «6 z Wechselsteuer A í Beförderungsteuer:

S MCTIONENDEOTbELUNd b a e oe o e o

b) Güterbeförderung . « « « «

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(Obligationen|{teuer) « . « « «

Neichsfluchtsteuer . .

07S 0E Q S M Q T S100 S: S:

Summe A . B. Zölle und Verbrauchsteuern

Tabaksteuer : a) Tabafsteuer s S b) Materialsteuer (einschl. Tabakausgleichsteuer) « « c) Tabakersaystoffabgabe

s . . . . . . o 6 * .

zusammen !fde. Nr. 18

.

Dei S R L E Biersteuer

Aus dem Spiritusmonopol . . Essig)äure|teue1 Schaumweinsteuer Zündwarensteuer Aus dem Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer . . « « Spielkarkensteuer . . . « Statistische Abgabe . .

c

Süßstoffsteuer . Mineralwassersteuer Branntweinersaßzsteuer . .. Ausgleichsteuer auf Mineralöle Fettsteuer

Schlachtsteuer : N Schlachtsteuer . .

0.0 © 0.0 D 9 D. P S 0-000 00.0 A0 O

. o . . .

Mineral ölsteuer)

. . . . . e e. .

9 Pp. 0.0.0 0 0000 0 00 0 e e e oooooooooo e. . 0:07 6 Ïî.* . .Îo-“ e uus

. 007,0 . . . e ee.“ . 6

Schlachtausgleichsteuer „e «eo aao eo zusammen lfde. Nr. 35 .

Summe B .

Im ganzen .

1) Einschließlih der aus den Einnahmen den Ländern u|w.

b) Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) ;

Steuer zum Geldentwertungsausgleiche bei Sguldberschreibungen

112 822 858,25 1650 485 43 E 43 614 298/07

552 8095 691,78 36 706 591,94 269 614 138,40

¿h 158 087 641,75

236 726,69

23 121 059,88 116 405/97

56 420 729/79 1442 778,15

4 459 753,16 156 305 600/85 1900 471,28

1824 518,21 85 879/45 1260 882/29 11 332 306/45 4 600 752/83

859 126 422,12

3 320 035,10 141 160 690,22 747 443,97 136 346 519,43 4 793 903,16 26 787 635,87 797 161 765,40 9 623 976,25

8 616 796,44 769 795,93

6 504 133,93 61 252 926,77 25 260 326,86

- s . . s. . . ® hund. ck D 00G S

-

A

pl R or] o

957 037,26

4 586 885,84 1488 712/26

9 131 100,33

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_

: 2 445 749,52 j 2 401 399,56 j 7 308 672/50

c 9 775 653,78 j 8 751 675/62

13 717 986,17 16 565 246,39 35 977 180,—

43 135 592,27 46 698 086,95

0,— 5 993 442,89

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o 453 247 730,16 893,1 4) 2 243 119 506,12

66 779 749,94 539 898 354,98

99.397 594,05 17 649 120,01 1 4295,95

266 541 268,96 70 567 176,62 21 829/95

73 008 139,61

30 247 224,29 4 698 674,63 29 161 718,89 13 029 389/47 403 986/35 459/90

899 470/80 258 047/50 583 570/84 89 809,77 352 589/40 30 215/50

7 404/99

4 542/89 1408 343/45 23 335 111/63

337 130 275,53

122 874 416,23

20 152 147,08 113 570 331/27”

64 505 609,96

1172 459,35

8 061,35

4 723 203,55

3 577 425,76

3 297 304/06

638 631,67

1771 306/93

130 640,90

30 912,12

24 311/29

7 846 326,73

116 331 128/67

[

DDDD= R |

[t

QO jk

15 317 238,98

75 317 601,09 330 589/82

1 063 115,38

15 647 828,80 76 380 716,47

299 946 278,65 1 414 063 563,90

Zölle und Verbrauchssteuern,

___ Vei den Zöllen und Verbrauchs\teuern be f im August 1935 gegenüber ME 1084, 018 E E bei den Zöllen, weniger . . . , 1,9 Milli i der Tabafksteuer, Ri . T,4 Sa R Zuckersteuer, weniger . . 3,L S 0 DCUICHEt Me s S n den Einnahmen aus dem Spiritusmonopol, mehr 1,8 & p DeX FeHRCUE, E s». 47 » » Schlachtsteuer, weniger . 2,5 M z Die Zölle und Verbrauchsteuern ergaben somit im August 1935 zusammen 10,7 Millionen Reichsmark mehr als im August 1934,

Gesamtbild.

Im August 1935 sind gegenüber August 1934 aufgekommen: an Besiß- und Verkehrsteuern mehr 60,3 Millionen Reichsmark an Zöllen und Verbrauch-

Ret s e s a O7 Ä L

in38gesamt mehr 71,0 Millionen Reichsmark

Jn den ersten fünf Monaten des Nechnungsjahrs 1935 sind gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs mehr aufgekommen:

an Besiß- und Verkehrsteuern . 341,8 Millionen Reichsmark an Zöllen und Verbrauchsteuern 108,2 f z

zusammen 450,0 Millionen Reichsmark

Bei dem Mehr an Besißz- und Verkehrsteuern is jedoch zu be- rüdsichtigen, daß I E

1, dieses Mehr infolge der Aussonderung von monatli 12,5 Mil- lionen Reichsmark für Ehestandsdarlehen aus der Einkommen- steuer um 5 X 12,5 = 62,5 Millionen Reichsmark gekürzt werden muß,

. im ersten Viertel des Rehnungsjahrs 1934 12 Millionen Reichs- O Gesellschaststeuer einmalig entrichtet wor- den sind,

8, im August 1934 eine außergewöhnliche Einnahme von 16 Mil- lionen Reichsmark Reichsfluchtsteuer aufgekommen ist.

Bei dem Mehr an Zöllen und Verbrauchsteuern is zu berüdck- sichtigen, daß erst im Mai 1934 die bis dahin von den Ländern erhobene Schlachtsteuer auf das Reich übergegangen is. Jnfolgedessen sind beim Vergleich mit den ersten fünf Monaten des Rechnungsjahrs 1934 die im April 1935 nachgewiesenen 12,1 Millionen Reichsmark Schlacht- steuer sowie der Unterschied zwischen dem im Mai 1935 und dem im Mai 1934 nachgewiesenen Aufkommen an Schlachtsteuer in Höhe von (17,4 10,1 =) 7,3, zusammen also 19,4 Millionen Reichsmark außer Betracht zu lassen.

Das wirkliche Mehrauffkommen in den ersten fünf Monaten des Rechnungsjahrs 1935 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vor- jahrs beträgt somit (450,0 + 12,0 + 16,0 62,5 19,4 =) 396,1 Mil- lionen Reichsmark.

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Preußen.

Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat August des Rechnungsjahres 1935. (Beträge in Millionen RM.)

A. Ordentlicher Haushalt,

Zu Beginn des Rechnungsjahres 1935 waren die zur Deckung restliher Verpflihtungen aus dem Vorjahr 1934 zurüdgestellten Nestbeträge verfügbar

a) nah dem ordentlihen Haushalt . .. b) nach dem außerordentlihen Haushalt. . ..

zusammen .

213,0 20,0

233,0

Ist-Einnahme

Jahtessoll oder Ist-Autgabe

joll

im im

April/ Juli

Darunter

Rechnun

ge der Vorjahrsreste

713 194 008,81 8 657 183 070,02

überwiesenen Anteile usw.

2) Hierin is die von Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nit enthalten. 9) Dieser Betrag ist für das Rehnungsjahr 1934 und Vorjahre aufgekommen. 1ßerdem sind an Haushaltseinnahmen aus der Ehestandshilfe, die ab 1. Januar 1935 in die Einkommensteuer eingebaut worden

4) A ist, noch 1,25 Millionen RM aufgekommen. Berlin, den 14. September 1935.

Hierzu wird amtlih ergänzend mitgeteilt: An Steuern, Zöllen und anderen Abgaben sind aufgekommen;

im Monat August 1935 1934 453,3 Mill. RM 393,0 Mill, RM 25 9,9 ”y 249, 2

713,2 Mill, RM 642,2 Mill. RM

1. April bis 1. April bis

31. August 1935 31. August 1934 2243,1 Mill. RM 1901,3 Mill, RM M L 13059 » y

3657,2 Mill. RM 83207,2 Mill. RM

usenve Zahlungen und Vorauszahlungen waren bei den Vesigt- und Verkehrsteuern im August 1935 nah den gleichen Vorschriften wie im August 1934 fällig. Bei den viertel- jährlichen Zahlungen handelte es sih um die Zahlungen auf die Ver- mögensteuer.

Besiy- und Verkehrsteuern . . Zölle und Verbrauchsteuern . .

Summen und in der Zeit vom a

Besib- und Verkehrsteuern . Zölle und Verbrauchsteuern

Summen

Besitz- und Verkehrsteuern,

Von denjenigen Steuern, nach deren Aufkommen die Wirt- schaftsentwidlung am besten zu beurteilen ist, hat sich im August 1935 besonders die Lohnsieuer weiter gut entwidelt. Das Aufkommen im August 1935 überstieg dasjenige im gleihen Monat des Vor- Jahrs um 46,0 Millionen Reihsmark. Hierbei sind jedoch, worauf bereits mehrfach hingewiesen worden ist, die steuerrehtlihen Aenderungen (Einbau der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe und der Ehe- standshilfe in die Einkommensteuer und Aenderung des Erhebungs- verfahrens bei der Lohnsteuer der Empfänger größerer Gehälter ab 1, Januar 1935) zu berüdsichtigen.

Das Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer war tis August 1935 um 8,2 Millionen Reichsmark höher als im August 34; an Steuerabzug vom Kapitalertrage sind im August

Reichsfinanzministerium.

Insgesamt ergab sich also bei der Einkommensteuer ein Mehr von (46,0 + 8,2 + 0,6 =) 654, 8 Millionen Reichsmark gegenüber dem gleichen Monat des Rechnungsjahrs 1934, E3 muß hierbei aber beachtet werden, daß wegen des Einbaus der Ehestandshilfe in die Einkommensteuer ag 12,5 Millionen Reichsmark als Ersaß ür die Ehestandshilfe dem Sondervermögen zur Gewährung von

hestandsdarlehen zufließen, so daß sich das Mehr an Einkommen- steuer S Millionen Reichsmark auf 42,3 Millionen Reichsmark vermindert.

Die Körperschafstssteuer brachte im August 1935 ein Mehr von 11,2 Millionen Reichsmark gegenüber August 1934.

Die Vermögensteuer brachte im August 1935 ein Aufkommen von 56,4 Millionen Reichsmark gegen 54,5 Millionen Reichsmark im August 1934, mithin 1,9 Millionen Reichsmark mehr.

Das Aufkommen an Umsaßsteuer betrug im August 1935 156,3 Millionen Reichsmark, im August 1934 betrug es nur 146,8 Mil- Heu Reichsmark, mithin im August 1935 9,5 Millionen Reichsmark mehr.

An Kraftfahrzeugsteuer kamen 11,3 Millionen Reih3mark gegenüber 13,0 Millionen Reichsmark im August 1934 auf, das sind 1,7 Millionen Reichsmark weniger. Das Weniger i} darauf zurüd- zuführen, daß die Zahl der alten Personenkraftfahrzeuge fertcledt ARIe wird und alle neuen Personenkrafstfahrzeuge steuerfrei ind,

An Wechselsteuer sind im August 1935 1,1 Millionen Reihsmark mehr aufgekommen als im August 1934,

Das Aufkommen an Reichsfluchtsteuer betrug im August 1935 16,5 Millionen Reichsmark weniger als im August 1934, Der August 1934 enthielt eine außergewöhnliche Einnahme an Reichs- fluchtsteuer in Höhe von 16 Millionen Reich8mark.

Jm ganzen sind im August 1935 an Besißz- und Verkehrsteuern 60,3 Millionen Reichsmark, nah Abzug der dem Sondervermögen für die Gewährung von Ehestandsdarlehen zuzuführenden 12,5 Mil-

ibe 0,6 Millionen Reihsmark mehr aufgekommen als im August

.

lionen Reichsmark 47,8 Millionen Reichsmark, mehr aufgekommen als im August 1934,

L. Einnahmen, 1, Steuern . Davon ab: Veberweisungen an Gemeinden (Ge- meindeverbände) usw.

verbleiben . . 2, Vebershüsse der Be- triebe

Davon ab: Bu|chüsse an Betriebe

verbleiben . .

3, Sonstige Einnahmen : a) Soz. Maßnahmen u. Gesundheitswesen b) Verkehrswesen . . 6) Wissen]chaft, Er- ziehung u. Nolks- bildung (eins{l. She) ¿e d) Uebrige Landesver- waltung

Einnahmen insgesamt

Ss der Steuerüber-

es O d Bald au , r Zu e an

Vetriebe) i

L. Ausgaben. 1. Verwaltung d.Fnnern ohne Ziffer 3)

oziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen 3, Wissenschaft, Erzie-

(eins olfsbildung 4.

876,6 58,1

ein\chl. Theater) .

696,0 erkehr8wesen « « «

16,3

106

188,8 439.8

18382

5. Wohnungswesen , « 6. Shuldendienst . « « 7. Versorgungsgebühr- nisse (Nuhegehbälter usw.) ie 8. Sonstige Ausgaben

Ausgaben insgesamt

Mithin: Mebrausgabe . Mehreinnahme