[48317] Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Generalvérsamm- lungen vom 24. April und 3, Mai 1935 ist die unterzeihnete Genossenschaft aufgelö worden. Die Gläubiger der Genossenshaft werden hierdurch aufgefordert, thre Ausprüche bei den unterzeihneten Liquidatoren anzu- melden,
Pasewalk, Wilhelmstr. 35, 24. 9. 35. Eier- und Geflügelverwertung8- genossenschaft Pasewalk, e. G. m. b. H. in Liquidation.
Die Liquidatoren: Fraud e. Samuel.
T S
14. Berschiedene Bekanntmachunaen.
[48826] Bekanntmachung.
Die Bankfirmzn: - Commerz- und Privat-Bank A-G. Filiale Düsseldorf, Deutlshe Bank und Disconto-Gesell- schaft Filiale Düsseldorf und Dresdner
auf in Düsseldorf haben - den Antrag
gestellt, nom. RM - 2 006 600,-- neue Stamuiaktien, 2000 Stück zu je RM 1000 — Nr. 34 901—36 900 der Feldmühle, Papier- und Zell- stoffwerke Aktiengesellschaft zu Obermünde bei Stettiiu zum Handel und zur amtlichen Notie- rung an unserer Börse zuzulassen. Düsseldorf, am 30. Oktober 1935. Zulassungsstelle der Rheinisch- Westfälischen Börse zu Düsseldorf. Der Vorsißende: Schlitter. Der Geschäftsführer: Fempken.
[46093] R E és Deutsche Beamten-Kranken- versicherung V. a. G. Sig Koblenz a. Rh.
Koblenz, den 19. Oktober 1935.
Die Vertreterversammlung hat am 11. 8. 1935 die Einführung einer neuen Saßtung beschlossen. Zu dieser Sayung hatte jedoch das Reichsaufsichtsamt für
Zrivatversicherung in Berlin noch eine kleine Aenderung bezügl. des § 8 ge- wünscht, der der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Unter dem 30. 9. 1935 — Tage- buch-Nr. T1 1576/136. — hat nun das Reichsaufsichtsamt die Sabung ein- scchließlich der nachträglich erfolgten Aenderung genehmigt. Nach dem Be- chluß der Vertreterversammlung tritt
ie neue Saßung mit dem Tage in Kraft, an dem die Genehmigung des Reichsaufsichtsamts für Privatversiche- rung beim Vorstand des Vereins ein- geht. Da diese Genehmigung am 5. 10. 1935 eingegangen ist, tritt also die neue Sabung mit diesem Tage in Kraft. Wir lassen nachstehend die Sazung in ihrem Wortlaut folgen:
I, Allgemeine Bestimmungen. 8 1:
Name, Sit, Geschäftsgebiet, Gerichtsstand und Geschäftsjahr des Vereins.
1. Der Verein trägt den Namen: „Deutsche Beamten-Krankenversiche- rung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
Sih Ry a. Rhein“. Sit ist Koblenz am Rhein. . Sein Geschäftsgebiet umfaßt das
Deutsche Reich, das Gebiet der
freien Stadt Danzig. Mit Ge-
nehmigung des Reichsaufsichtsamtes fann das Geschäftsgebiet auch auf andere Länder ausgedehnt werden. . Der allgemeine Gerichtsstand des
Vereins ist Koblenz am Rhein.
JFedoch können Klagen von Mit-
gliedern oder ehemaligen Mitglie-
dern gegen den Verein auch vor dem zuständigen Gericht des Ortes angestrengt werden, wo die Be- zirksverwaltung, die den Versiche- rungsvertrag vermittelt hat, zur
Zeit der Vermittlung ihre Nieder-
lassung hatte.
. Das Geschäftsjahr ist das Kalender-
jahr.
Sein
Q. Zweck.
Der Verein bezwckt die gegenseitige Versicherung seiner. Mitglieder und ihrer Angehörigen gegen Vermögens- \häden, die durch Krankheiten ent- stehen, und die Gewährung von Wochen- hilfe und Bestattungskostenzushuß nah Maßgabe der Versicherungsbedingungen und Tarife.
Ex übernimmt auch Rückversicherun- gen gleiher Art für andere Versiche- rungsunternehmungen.
S D Bekanntmachungen.
Alle Bekanntmachungen des Vereins werden veröffentlicht: im Mitteilungshblatt des Vereins, in der Nationalsozialistishen Be- __amtenzeitung, im Danziger Staatsanzeiger und _im Deutschen Reichsanzeiger. Beim Wegfall eines dieser Blätter oder für den Fall der Unzugänglichkeit für den Verein bestimmt der Vorstand bis zur Beschlußfassung durch dié nächste Mitgliedervertretung, ob eine andere Zeitung und welche an seine Stelle treten soll.
Zweite Veilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 5. November 1935. S. 4
S 4. Mitgliedschaft.
. Mitglied des Vereins können nur geshäftsfähige Versicherte werden, die ein Versicherungs8verhältnis mit dem Verein begründen. Die Mit- liedschaft besteht für die Dauer der ersicherung, sie beginnt mit dem im Versiherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
2. Die Mitglieder Haben wieder- kehrende, im voraus zu erhebende Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Zahlungsweise in den Versiche- rungsbedingungen und den Tarifen geregelt sind. Zu Nachshüssen sind die Mitglieder niht verpflichtet. Die Versicherungsansprüche dürfen nicht gekürzt werden.
. Durch Erlöschen der Mitgliedschaft geht jedes Anrecht auf das Ver- mögen und auf die Versicherungs- leistungen des Vereins verloren, wenn in den Versicherungsbedin- gungen nichts anderes bestimmt ist.
. Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Gläubigern gegenüber nux das Vereinsver- mögen. Eine Haftung der Mitglie- der gegenüber den Gläubigern des Vereins ist ausgeschlossen.
IT. Verwaltung.
Organe des Vereins.
Organe des Vereins sind: 1. Die Mitgliedervertretung, 2. der Aufsichtsrat, 3. der Vorstand.
8 6. Mitgliedervertretung.
. Die Mitgliedervertretung ist ober- stes Organ des Vereins.
. Die Mitgliedervertretung A aus Vertretern, die nebst ebenso vielen Ersaßmännern nah einer vom Aufsihtsrat und Vorstand im Einvernehmen mit der Aufsichts- behörde aufzustellenden Wahlord- nung gewählt werden. Wahl- berechtigt und wählbar ist jedes Vereinsmitglied.
. Mitglieder des Aufsichtsrates, des Vorstandes und Angestellte des Vereins können zu Vertretern nicht gewählt werden; die Mitglieder des Vorstandes und Aufsicht3rates sind aber verpflichtet, an der Mitglieder- vertretung teilzunehmen.
4. Die Wahl der Vertreter erfolgt nah Verwaltungsbezirken. Auf je volle 8000 Mitglieder eines Ver- waltungsbezirks entfällt ein Ver- tretexr. Verwaltungsbezirke, die keine 8000 Mitglieder nachweisen, erhalten einen Vertreter. Maß- gebend für die Zahl der Vertreter 1stt die Anzahl der Mitglieder am Schlusse des voraufgegangenen Ge- shäftsjahres. Für jeden Vertreter wird ein Ersaßmann gewählt.
. Die Amtsdauer (Wahlzeit) der Vertreter beträgt 5 Fahre. Bedingt die Zahl der Mitglieder innerhalb derx fünfjährigen Amtsdauer eine Vermehrung oder Verminderung der Vertreterzahl, so findet für den Rest der Wahlzeit Ergänzungs- oder Ausscheidungswahl statt.
. Das Amts als Vertreter erlischt:
a) durch freiwilligen Rücktritt,
b) dur Eintritt eines die Wähl- barkeit ‘auss{hließenden Um- standes.
8 7. Ort, Zeit und Einberufung der Mitgliedervertretung.
. Den Ort und Zeitpunkt dex Mit- gliedervertretung bestimmt jeweils der Vorstand im Benehmen mit dem Aufsichtsrat.
. Ordentliche Mitgliedervertretungen finden jährlich einmal, innerhalb der ersten 6 Monate des Geschäfts- jahres, statt. Jhre Einberufung erfolgt durch den Vorstand im Be- nehmen mit dem Aufsichtsrat, min- destens 4 Wochen vorher gemäß § 3 unter Mitteilung der Tagesord- nung. Die Einladung der Vertre- ter hat spätestens 3 Wochen vor der Mitgliedervertretung zu exfolgen.
. Zur - Einberufung einer außer- ordentlichen Mitgliedervertretung ist der Vorstand verpflichtet, wenn mindestens ein Zehntel aller Mit- glieder des Vereins oder ein Drittel
der Vertreter oder der Aufsichtsrat
hriftlih unter Angabe der Gründe eine Einberufung beantragen. Die
Bestimmungen über die ordentlichen
Mitgliedervertretungen sinden auh
für außerordentliche Mitgliederver-
tretungen entsprechende Amwendung.
8 8. Geschäftsordnung der Mitglieder- vertretung.
1. Die Mitgliedervertretung wird er- öffnet durch den ersten oder zweiten Vorsißenden des Aufsichtsrates, bei deren Behinderung durch den Vor- sißenden des Vereins (im Behinde- rungsfall durch seinen Stellvertre- ter), der auch die Fortführung der Mitgliedervertuetung leitet.
2. Anträge an die Mitgliedervertre- tung können vom Aufsichtsrat, vom Vorstand oder von Mitgliedern der Mitgliedervertretung gestellt wer- dén. Anträge von Mitgliedern sind auf die Tagesordnung zu seten, wenn sie von inindestens 200 Mit- gliedern beim Vorstand eingereiht
eine ordentlihe Mit- gliedervertretung muß die Ein- reihung spätestens 8 Wochen, und für eine außerordentlihe Mitglie- dervertretung 14 Tage vor der Mit- gliedervertretung erfolgen; die An- träge für außerordentlihe Mit- gliedervertretungen werden nit bekanntgegeben, es sei denn, daß ste bei der Berufung bereits bekannt waren.
. Jede ordnungsgemäß berufene Mitgliedervertretung ist ohne Rück- sicht auf die Zahl der ershienenen Vertreter beschlußfähig. Die Be- \chlüsse nah § 9 Ziffer 2k und h ferner über die Auflösung des Ver- eins (8 17)’ bedürfen einer Mehr- heit von drei Vierteln der abge- gebenen Stimmen. Für die übrigen Beschlüsse genügt, soweit durch Ge- seß nicht eine größere Mehrheit ver- langt wird, einfahe Stimmenmehr- heit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
. Soweit durch Gesetze einer Minder- t gewisse Rechte be sind, tehen sie einer Minderheit von 10 Vertretern zu.
. Ueber die Mitgliedervertretun eine notariell aufgenommene
sind. Für
ist ie-
dershrift zu fertigen, die auch das |. b !
Stimmbverhöltnis. bei den Abstim- mungen und den Wortlaut der Be- \{chlüsse enthalten muß. Sie ist am Schlusse der Vertretung von dem Vorsibenden der Vertretung zu ver- lesen und durch den Notar zu be- urkunden. Der Niederschrift ist ein Verzeihnis der exschienenen Ver- treter, Vorstands- und Ausfsichts- ratsmitglieder beizufügen, das von dem Vorsißenden der Mitgliederver- tretung zu unterschreiben und vor der ersten Abstimmung zur Einsicht auszulegen ist. È } 9. Aufgaben der Mitgliedervertretung.
. Die Mitgliedervertretung ordnet durch Beschlußfassung alle Ange- legenheiten des Vereins, soweit nah Gesey und Sabung niht andere Organe zuständig sind.
. Die Aufgaben der Mitgliederver- tretung sind insbesondere die fol- genden: l a) Entaegennahme des Geschäfts-
berichts, der Jahresabrehnung und des Prüfungsberihts,
b) Genehmigung der Fahres- bilanz,
e) Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. Ï
d) Beschlußfassung über die Ver- teilung des Ueberschusses,
e) Wahl des Aufsichtsrates und Vorstandes,
f) Beschlußfassung über Aende- rung der Saßung,
g) Beschlußfassung über Aende- rung der Versicherungsbedin- gungen und Tarife, :
b) Beschlußfassung über Widerruf der Bestellung zum Mitglied des Ausfsihtsrates und Vor- standes, i
i) Beschlußfassung über die Höhe der Entschädigung für die Mit- glieder des Aufsichtsrates.
k) Beschlußfassung über Beschwer- den, für die ‘der Aufsichtsrat oder der Vorstand saßzungs§- mäßig nicht zuständig sind,
1) Beschlußfassung über Auf- lösung des Vereins (\. § 17).
8 10. Aufsichtsrat.
Zusammenseßung, Wahl und Amts8-
dauer.
1. Der Aufsichtsrat besteht aus min- destens 10 und höchstens 25 Per- sonen, die Mitglieder des Vereins und mindestens 25 Jahre alt sein müssen. i
. Der Aufsichtsrat wird von der Mit- aliedervertretung durch einfache Stimmenmehrheit dé Vertreter ge- wählt.
. Die Amtsdauer der Mitalieder des Aufsichtsrates beträgt 5 Jahre. Er- saß- oder Ergänzungswahlen für ausscheidende oder neu hinzukom- mende Aufsichtsratsmitalieder fin- den nur für die Restzeit der fünf- jährigen Wahlzeit statt. Ersaß- wahlen für ausscheidende Aufsichts- ratsmitglieder müssen stattfinden, wenn -die Zahl der Ansfsichtsrats- mitalieder unter 10 fällt.
. Das Amt eines Aufsichtsratsmit- aliedes erlischt durch Widerruf der Wahl seitens der Mitgliedervertre- tung, durch Weafall der Voraus- seßungen nah § 10, Ziffer 1, durch Verlegung des Wohnsibes ins Aus- land oder durch Rücktritt.
Zum Widerruf der Wahl ist eine Mehrheit von drei Vierteln der von den Vertretern abgegebenen Stim- men erforderli. j
. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine von der Mitglieder- vertretung festzusebende Entschödi- agung und für Reisen Fahrtkosten und Tagegelde!.
8 11. Geschäftsordnung.
. Der Aufsichtsrat wird vertreten durch seinen ersten oder zweiten Vorsißenden oder durch seinen ge- \chäftsfiülhrendèn A e
. Der Ausfsichtsxat wählt unter Leîi- tung des von der Mitgliedervertre-
tung bestimmten Mitgliedes des Aufsichtsrates aus seiner Mitte einen ersten und zweiten owie einen geschäftsführenden Vorsißen-
en.
. Der Vorsivende oder in dessen Be- hinderung der zweite Vorsizende beruft und leitet die Sißungen des Aufsichtsrates. Eine Sihung ist einzuberufen, wenn es ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates oder der Vorstand beantragen. Be- hlüsse können nur gefaßt werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder, darunter einer der Vor- sißenden, anwesend ist.
. Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Stimmen- mehrheit gefaßt. Bei Stimmen- c entscheidet die Stimme des Vorsibenden. Beschlüsse können au auf \hriftlihem Wege gesaßt wer- den, wenn kein Mitglied des Auf- sihtsrates widerspricht.
. Der Aufsichtsrat kann durch Be- {luß einzelne seiner Aufgaben Ausschüssen übertragen. Die Ver- antwortung des gesamten Ausf- sihtsxrates wird dadurch nicht be- rührt.
8 12, Nechte und Pflichten.
. Dem Aufsichtsrat liegen oußer den en geseßlihen Rechten und flihten folgende Geschäfte ob:
a) Prüfung des Jahres-= und Kassenhberihts und der Vor- schläge über die Verteilung des UVeberschusses und Bericht dar- über in der Mitgliedervertre- tung. :
b) Bestimmung eines Prüfers ge- mäß §8 58, 59 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunter- nehmungen und Bausparkassen, und zwar vor Ablauf eines jeden Geschäftsjahres.
c) Beschlußfassung über dauernde Vermögensanlagen.
d) Beschlußfassung über dringende Aenderungen dec Versiche- rungsbedingungen und Tarife.
e) Vornahme von Aenderungen dex Saßung, der Versicherungs- bedingungen und Tarife, die nur die Fassung betreffen oder die von der Aufsichtsbehörde, bevor sie einen Aenderungs- beshluß genehmigt, verlangt werden.
f) Entscheidung über Beshwerden der Mitglieder in eigener An- gelegenheit gegen Maßnahmen des Vorstandes.
e) Genehmigung der Bestellung von Prokuristen. :
h) Abscbluß der Verträge mit dem Vorsißenden des Vereins und seinen Stellvertretern.
i) Vorläufige Enthebung“ von Vorstandsmitgliedern von ihren Aemtern.
8 13. Der Vorstand.
Zusammenseßung und Befugnisse. 1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsißenden des Vereins und seinen beiden Stellvertre- tern, die von der Mitglieder- vertretung gewählt werden.
2, Der Vorsißende mit einem seiner Stellvertreter oder einem Proku- risten oder in Vertretung des Vor- sißenden zwei Stellvertreter gemein- sam oder ein Stellvertreter gemeîin- sam mit einem Prokuristen ver- treten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. : 5
. Dem Vorsißenden oder in seiner Behinderung einem seiner Stellver- treter obliegt im übrigen die oberste Leitung und Durchführung der Ge- schäfte. l
, Der Vorstand bestellt und wider- ruft die Bestellung von Prokuristen. Er bedarf zur Bestellung der Zu- stimmung des Aufsichtsrates.
. Der Vorsißende und seine beiden ‘Stellvertreter nehmen an allen Sißungen des Aufsichtsrates teil.
ITL. Rechnungswesen. 8 14, iz Rechnungslegung.
. Für die Führung und den Ab- \chluß der Bücher des Vereins gel- ten . die - geseßlihen Bestimmungen und die vom Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung erlassenen beson- deren Vorschriften.
, Der. Voxstand hat unter Beachtung der Bestimmungen im § 58 des Ge- seßes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherun A mungen und Bausparkassen die Fah- resrechnung von dem vom Aufsichts- rat bestimmten Prüfer, bevor sie der Mitgliedervertretung zur Genehmi-
ung unterbreitz wird, prüfen zu.
assen.
8 15. Verwendung der Ueberschüsse und Deckung der Fehlbeträge.
1. Der Verein hat nach Bildung der erforderlihen Schadensreserve- und Stellung ausreichender sonstiger Reserven eine Sicherheitsrücklage in Höhe von mindestens einem Viertel der durchshuittlihen Fahresaus=- gabe der fünf leßten Geschäftsjahre anzusammeln. Solange sie diesen Vetrag - nicht erreicht, sollen thr mindestens 2 %. dés E es der Mitgliederbeiträge zugeführt
——
werden. Weitere Rücklagen können
- im Rahmen des Möglichen für so, ziale Zwecke gebildet werden. Ein noch verbleibender Ueberschuß fließt abzüglih des Uebertrages A das nächste Geschäftsjahr dem Beitrags, O zu, der nach Maß. 0058 der Bestimmungen im § 24 er Allgemeinen Versicherungsbe, dingungen unter die Mitglieder zu verteilen ist.
¿ MeN Cas, welche sich beim Ah, {luß eines Rehuungsjahres er- eben, sind zunächst aus der Sichers eitsrücklage zu decken, Ergibt sih daß die Einnahmen zur Deckung dex Ausgaben einshl. der Zuführung zur Sicherheitsrüclage niht ausz reichen, so ist eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge oder eine Lung der Versicherungs- eistungen vorzunehmen.
. Soweit die Geldbestände des Ver- eins niht zur Deckung der voraus- sihtlih laufenden Ausgaben verfüg- bar gehalten werden müssen, sind sie gemäß L§ 68—69 des Geseyes über die Beaufsichtigung der pris- vaten Versicherungsunternehmun- gen und Bæusparkassen vom 6. Funi 1931 und den dazu ergangenen Vorschriften des Reichsaufsichis: (ues für Privatversiherung anzu- egen.
IV, Aenderung der Saßung, der Versicherungsbedingungen und Tarife.
& 16.
Aenderungen der Saßung in §8 1 big 15 und 17 und Aenderungen der Ver- siherungsbedingungen und Tarife, \so- weit sie Bestimmungen über den Ge-
genstand der Versicherungen (§ 1), Auf- nahme in den Verein (§8 2 und 3), Ver-
sicherungsbeginn und Versicherungs- ende (§8 5), Beiträge (§8 9—10), Warte- zeiten (§ 13), Art, Umfang und Aus- zahlung der Leistungen (§8 14—23) Obliegenheiten der Mitglieder (88 4 und 8), Doppelversiherung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung und Ver- jährung (§8 11—12), Vorschriften über die Willenserklärungen (§ 4), Beitrags- rückgewähx oder Gewinnbeteiligung (8 24), Erfüllung8ort (§ 25), enthalten, haben Wirkung für älle bereits beste- henden Versicherungsverhältnisse.
Die beim Jnkrafttreten der Aende- rungen durch Eintritt des Versiche- rungsfalles bereits erworbenen An- sprüche werden hiervon nicht berührt, Aenderungen der Satzung sowie der Versicherungsbedingungen und Tarife sind nah der Genéhmigung durch die Aufsichtsbehörde unverzüglich bekannt- zumachen. Sie treten, falls nicht mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein anderer Zeitpunkt beshlossen wurde, am Schlusse des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.
V, Auflösung des Vereins. 8 17.
1. Die Auflösung des Vereins findet statt, wenn in einer ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen Mitglie- dervertretung eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließt, Mitglieder der Mitgliedervertre- tung, die gegen die Auflösung ge- stimmt haben, können dem Auf lösungsbeschluß zur s widersprehen. Der Beschluß be darf der Genehmigung der Auf- sihtsbehörde.
. Die Versicherungsverhältnisse zwi- hen den Mitgliedern und dem Verein erlöschen mit der Zeit, dit der Beschluß bestimmt, jedo nit vor dem Ablauf von 4 Wochen; Versicherungsansprüche, die bis da- hin entstanden sind, können geltend gemacht werden. Die im voraus gezahlten Versicherungsbeiträge kön- nen nah Abzug der vom Verein aufgewendeten Kosten zurügefot- dert werden. .
. Die Auflösung geschieht durch den Vorstand als Liguidator, sofern nicht durch Beschlüsse der Mitglie- dervertretung andere Personen bé- stimmt werden. h
. Nach vollständiger Regelung sämb- liher Verpflihtungen werden die übershüssigen Vermögenswerte dem Reichsminister des Fnnern zu dem gemeinnüßigen . Zweck dexr V kämpfung von Volkskrankheiten zU-
ewandt. Aenderungen dieser De timmung müssen vox Einrel- chung an das Reichsaufsichtsamkt für Privatversicherung dem Ober- präsidenten der Rheinprovinz vol- geen werden. Die Aushändigung es verbleibenden Vereinsvermo0- gens darf jedoch nicht vor Ablau es Jahres nah der Bekannk- machung der Auflösung des Vereins erfolgen.
. Die vertraglihen Forderungen des Vereinsvorstandes sowie der Angé- stellten des Vereins rechnen zu den Geschäft8unkosten. i
. Die Auflösung des Vereins ist g“ mäß § 3 bekanntzumachen.
Schwalge. Will.
Genehmigt durch Verfügung von 30, September 1935. Tagebuh Nr. I1l 1576/1386. he Das Neichsaufsicht8amt flir Priva versicherung.
machung des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abj. 2 eingereichten
von Sparkassen August 1935
Aktiva
Dritte Beilage
zum
Irr. 259
Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger vom 5, ITovember 1935
Beträge in 1000 RM
e
Guthaben unzweitelhafter Bonität und Liquidität
bei Kreditinstituten
Schuldner
a —
a)
mit einer Fälligkeit bis zu 3 Monaten
—
L,
bei der eigenen Giro-
zentrale
T
2.
bei sonstigen Kredit- instituten
insgesamt
(Spalten 16 u. 17)
von a) (Spalte 18) sind tägli fällig (Nostro- guthaben)
b)
länger- fristige Gut- haben bei der eigenen Giro- zentrale
Kredit- institute
b)
sonstige Schuldner
insg- gesamt
1
öffentlih-rechtliche 3% Kö1per|chaften
darunter der eigene Gewähr- verband
2,
andere
Schuld-
ner
ins- gesamt (Spalten
21, 22 und 24)
Von der Gesamt- |
summe (Spalte 25) sind gedeckt durch
L, 2.
sonstige
sazungs- mäßige Sicher- heiten
börsen- gängige Wert-
papiere
Hypotheken- forderungen
darunter solche mit einer Fälligkeit oder Kü ndi- gungs- frist von mín- destens 12
Monaten
Durh- |-
laufende Kredite
Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Beteiligung bestimmten Wertpapiere
davon Beteili- gungen bei anderen Kredit- instituten
ins- gesamt
Grund- stüde, Gebäude, Ge- \{chäfts- und Betriebs- inventar
Sonstige Aktiva
17
18
18a
19
20
22
23
24
25
26 27
28
29
32
33
34
39
Laufende Nummer
8 805 2252 1571 3 237 40 955 27 318 68 432 17 332 13 681 16 697 12 361 12 873 20 031 34 206 8 660 18 567 40 382 18 747 8 308 8413 15 977 8062 12 307 23 800 22 2459 9 279 13 649 5 904 39 815 24 780 3 085 9 720
34
14
1 805 3 040 381 129 2 266 466 4 191 1 976 1 447 1101 199
91
2 969 237 119 143 166 622
51
1139
3 798
2914
1 240
1511
42
7 443
1571 228
1173
10 718 2 286 1585 5 042 43 995 27 699 68 561 19 598 14 147 20 888 14 337 14 320 21 132 34 405 8 665 921 536 40 619 18 866 8451 8 579 16599 8113 13 446 27 598 25 159 10 519 15 160 5 546 47 258 96 351 3313 10 893
8 923 2 057 975
1 996 30 654 14 225 32111 16 815 9 953 12 341 10898 10 112 12 968 20 382 4310 12 405 20 546 15 608 7 260 7 994 11 856 5 716 7 934 22 462 22 789 6 794 9 342 3 318 21 490 5 748 2 260 7 262
400 2443 4 405 1395
924 3 803
10 718 2 686 1 585 5 042
45 546
32 695
68 561
19 646
14 272
20 954
16 421
16 088
21 757
39 847 9 565
2 289
50 766
20 112
10 921 8 778
17 030
11 364
15 453
27 598
28 563
10 919
15 160 7 989
51 663
27 746 4 237 4
14 696 11
11 403 1 367 1231 2310
51 759
24 141
84 021
32 397
10 209
39 977
24 857
14 645
21 887
41 504 7 756
27 47
17 678
17 845
11 913
11 317
10 033 3 938
20 879
21.129
27 052 8 026
20 917
12 054
97 202
54 213 5 545
22 367
10 580 703 847
1705
2% 475
12 989
60 204
24 582
6 983
18 762
13 705
9 702
12 107
21 750
4 233
18 264
13 694
12 657
7 391
6 670
6319
2171
12 462
9 570
12 153
4 110
11 499
7 355
71 791
17 851
3619
13 990
6 144 3881 1847 5 443
24 723
23 457 3319
27 610
15 753
11 426
11 094
24 898 9 037
27 239 3373
42 777
21 400
27 948
39 528
37150
15 017
10795
25 628 27 241 25 580
8 941
6 717 15 762 71 678 59 554
2 837 13 918
17 900 5711 3975 7 769 77 225 48 532 101 379 60 622 26 241 49 8559 38 826 41 919 34 144 TT 177 13 829 70 782 41 230 49 674 52 732 50 067 295 725 14 833 46 524 49 126 56 843 17 182 29 195 29 448 180 440 115 563 8 386
36 296
16 891 4 250 2 360 5 762
69 533
40 655 5 687
31 432
18 457
19 801
17 593
31 240
23 764
34 770 7 357
32 186 27 721
33 629 14 348 10 868 33 730 35 198 30 552 10 804 11 771 23 588 112 457 63 378 2 963 23 894
47 940} 135 941
32 ¿29
31 754 6 982
3 179
8 975 106 548 73 662 193 399 85 440 48 067 60 784 53 760 59 976 60 931 89 476 31 648
108 766 68 388 106 894 60 904 60 863 25 919 122 500 120 274 239 436 29 314 66 228 37 491 393 943 197 065 12 054 42 819
13516
—
72
1 044
607.
+ 1832 L 2784
. 6.688
764
. 964 89 847.
4 843 4 063 3 364 4 841 3 371 2 789 1 804 3 873 -2 729 7 120 2176 6 380
1954 8 106
1 879 698 J
9025 6530 1,735 . ¿L8LL, 3.003, 15.798. 12.148
556 3 522
. 2 2T1 538 331
723
10 210
4.728 | 6 898 4.987 4.398. 3.829 | 4.480 : 4,976. . 1.960 7.015. - 3.042. 10 477 6 550. 2 851 H 468 6 139 . 9340 2 427 7 020 8 859 . 9787 3 067 4 057 3874
19 898 F.
12 253 788 3 769
99 07 21 469 12813 32 168
352 603
225 642
536 669
233 300
129 934
219 887
158 285
173 743
189 815
317 925 90 083
330 208
290 792
179 013
216 956/
156 003
143 784 72 317
266 805
277 310
473 650 85 941
189 567
102 628
925 634
519 388 37 294
141 392
(1 0951
44 333
615 384
379 060
98 283
673 667 | 72 252
794 719
455 893
651 7195
1 478 686|
876 698
9 742 980|
468 106
18 864
124 182
E77 970
7 202 088
79 131 103 261 27 418 45 759
39 691 |-
19 108 1167 12 057 29 074 10 667 4 041 30 100 628
2 831 17 663
9 144 17610 TTT 7434 1748 592 30 713 7 803
80 275 120 871 28 195 93.193 37 439 19 700 30 713 8 970 12-058 23 641 10 672 4 383 39 790 1459 3 800 18 370
54 937 17 772 15 437 40 791 27 672 11 336 5 613 8 970 4/349 10 728 8 237 2 375 20 244 1 359 1 300 11 540
11 903 5 999 9192 8 990 4071 2 890
8 839 4 003 3 000 3 239 1 200
100 2400
100
92 178 | 19 939 126 870 | 31 363 37387| 784 62183 | -18 476 41 510 96 22590 | 645 30713 | 20 101 8970| +— 20 897 | 100 27 644 | 1616 13672) — 7618 | 203 36950 | 1500 1559 5 6 200 | 7675 O
46 299 87 509 2738 36 727 24 505 11 613 7 852 10 092 43 711 6 890 2 922 27 036 65
7 848 36 454
39 T21 25 891 2 043 5 380 18 350 8537 1 870 5 729 26 301 4 465 2 088 724
3 343 8 680
52 839 77 999 42 074 809 44 097 16 001 14 401 3422 8 853 5 556 4910 3 575 923 19 754 4 990
119 037 196 871 45 596 56 012 68 698 28 299 20101 22 293 13 614 54 180 12 446 7 635 32111 293
39 277 41 444
56 799 83 107 36 087 32 220 47 827 15 573 13 454 4 802 36 858 8 495 3 896 3 695 281 29 551 6 086
215 492 279 340 2 407 269 959 224 211 56 409 30-537 21 540 99 520 18 484 22 601 214 319 6 461
103 799 811 520 570
38 921 2 154
782
9 543 6 052 11 961 236 396
81 870 75 462
—
5 632
1565 761
7175 - 5l 4 24 |
4. 1771
14 805 7 942 4 933 7 828. 7 060. 3 794
g,
. T4 3010 1 790
272 11 400 685
1 583 2 604
9 065 14 615
. 4397 10 036 3 993
2 472
2 229
4 143 1 278
895 3 456
120 1141 4 926
575 684 774 136 124 082 590 206 420 899 160 284 52 939 79 534 67 084 228 002 66 732 41 567 378 821 12 480
173 930)
154 729
413 596
75 893
489 489
242 651 |
69 922
599 411 1102 503
391 821
149 118
299 503
753 827|
378 6954
1 618 612)
T5705
99 772 |
70 231
63 578
3 897 065
984 647
120 226
1104 873
621 711 |
124 205
1 229 078| 174 755
berichtenden Sparkassen gegenüber dem Vormonat
1169 | a
1169 |
969
1106 540
605 011
951 218
2 232 513
1 259 392
4 361 592)
1 169 39 713 | 631 | 669 | 142 10 | 682
643 811
1550 —_— 52
70 728
194 413
241 548
11 099 153
— | _— s | i 5 738
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