1935 / 259 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Nov 1935 18:00:01 GMT) scan diff

[48317] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Generalvérsamm- lungen vom 24. April und 3, Mai 1935 ist die unterzeihnete Genossenschaft aufgelö worden. Die Gläubiger der Genossenshaft werden hierdurch aufgefordert, thre Ausprüche bei den unterzeihneten Liquidatoren anzu- melden,

Pasewalk, Wilhelmstr. 35, 24. 9. 35. Eier- und Geflügelverwertung8- genossenschaft Pasewalk, e. G. m. b. H. in Liquidation.

Die Liquidatoren: Fraud e. Samuel.

T S

14. Berschiedene Bekanntmachunaen.

[48826] Bekanntmachung.

Die Bankfirmzn: - Commerz- und Privat-Bank A-G. Filiale Düsseldorf, Deutlshe Bank und Disconto-Gesell- schaft Filiale Düsseldorf und Dresdner

auf in Düsseldorf haben - den Antrag

gestellt, nom. RM - 2 006 600,-- neue Stamuiaktien, 2000 Stück zu je RM 1000 Nr. 34 901—36 900 der Feldmühle, Papier- und Zell- stoffwerke Aktiengesellschaft zu Obermünde bei Stettiiu zum Handel und zur amtlichen Notie- rung an unserer Börse zuzulassen. Düsseldorf, am 30. Oktober 1935. Zulassungsstelle der Rheinisch- Westfälischen Börse zu Düsseldorf. Der Vorsißende: Schlitter. Der Geschäftsführer: Fempken.

[46093] R E és Deutsche Beamten-Kranken- versicherung V. a. G. Sig Koblenz a. Rh.

Koblenz, den 19. Oktober 1935.

Die Vertreterversammlung hat am 11. 8. 1935 die Einführung einer neuen Saßtung beschlossen. Zu dieser Sayung hatte jedoch das Reichsaufsichtsamt für

Zrivatversicherung in Berlin noch eine kleine Aenderung bezügl. des § 8 ge- wünscht, der der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Unter dem 30. 9. 1935 Tage- buch-Nr. T1 1576/136. hat nun das Reichsaufsichtsamt die Sabung ein- scchließlich der nachträglich erfolgten Aenderung genehmigt. Nach dem Be- chluß der Vertreterversammlung tritt

ie neue Saßung mit dem Tage in Kraft, an dem die Genehmigung des Reichsaufsichtsamts für Privatversiche- rung beim Vorstand des Vereins ein- geht. Da diese Genehmigung am 5. 10. 1935 eingegangen ist, tritt also die neue Sabung mit diesem Tage in Kraft. Wir lassen nachstehend die Sazung in ihrem Wortlaut folgen:

I, Allgemeine Bestimmungen. 8 1:

Name, Sit, Geschäftsgebiet, Gerichtsstand und Geschäftsjahr des Vereins.

1. Der Verein trägt den Namen: „Deutsche Beamten-Krankenversiche- rung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,

Sih Ry a. Rhein“. Sit ist Koblenz am Rhein. . Sein Geschäftsgebiet umfaßt das

Deutsche Reich, das Gebiet der

freien Stadt Danzig. Mit Ge-

nehmigung des Reichsaufsichtsamtes fann das Geschäftsgebiet auch auf andere Länder ausgedehnt werden. . Der allgemeine Gerichtsstand des

Vereins ist Koblenz am Rhein.

JFedoch können Klagen von Mit-

gliedern oder ehemaligen Mitglie-

dern gegen den Verein auch vor dem zuständigen Gericht des Ortes angestrengt werden, wo die Be- zirksverwaltung, die den Versiche- rungsvertrag vermittelt hat, zur

Zeit der Vermittlung ihre Nieder-

lassung hatte.

. Das Geschäftsjahr ist das Kalender-

jahr.

Sein

Q. Zweck.

Der Verein bezwckt die gegenseitige Versicherung seiner. Mitglieder und ihrer Angehörigen gegen Vermögens- \häden, die durch Krankheiten ent- stehen, und die Gewährung von Wochen- hilfe und Bestattungskostenzushuß nah Maßgabe der Versicherungsbedingungen und Tarife.

Ex übernimmt auch Rückversicherun- gen gleiher Art für andere Versiche- rungsunternehmungen.

S D Bekanntmachungen.

Alle Bekanntmachungen des Vereins werden veröffentlicht: im Mitteilungshblatt des Vereins, in der Nationalsozialistishen Be- __amtenzeitung, im Danziger Staatsanzeiger und _im Deutschen Reichsanzeiger. Beim Wegfall eines dieser Blätter oder für den Fall der Unzugänglichkeit für den Verein bestimmt der Vorstand bis zur Beschlußfassung durch dié nächste Mitgliedervertretung, ob eine andere Zeitung und welche an seine Stelle treten soll.

Zweite Veilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 5. November 1935. S. 4

S 4. Mitgliedschaft.

. Mitglied des Vereins können nur geshäftsfähige Versicherte werden, die ein Versicherungs8verhältnis mit dem Verein begründen. Die Mit- liedschaft besteht für die Dauer der ersicherung, sie beginnt mit dem im Versiherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

2. Die Mitglieder Haben wieder- kehrende, im voraus zu erhebende Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Zahlungsweise in den Versiche- rungsbedingungen und den Tarifen geregelt sind. Zu Nachshüssen sind die Mitglieder niht verpflichtet. Die Versicherungsansprüche dürfen nicht gekürzt werden.

. Durch Erlöschen der Mitgliedschaft geht jedes Anrecht auf das Ver- mögen und auf die Versicherungs- leistungen des Vereins verloren, wenn in den Versicherungsbedin- gungen nichts anderes bestimmt ist.

. Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Gläubigern gegenüber nux das Vereinsver- mögen. Eine Haftung der Mitglie- der gegenüber den Gläubigern des Vereins ist ausgeschlossen.

IT. Verwaltung.

Organe des Vereins.

Organe des Vereins sind: 1. Die Mitgliedervertretung, 2. der Aufsichtsrat, 3. der Vorstand.

8 6. Mitgliedervertretung.

. Die Mitgliedervertretung ist ober- stes Organ des Vereins.

. Die Mitgliedervertretung A aus Vertretern, die nebst ebenso vielen Ersaßmännern nah einer vom Aufsihtsrat und Vorstand im Einvernehmen mit der Aufsichts- behörde aufzustellenden Wahlord- nung gewählt werden. Wahl- berechtigt und wählbar ist jedes Vereinsmitglied.

. Mitglieder des Aufsichtsrates, des Vorstandes und Angestellte des Vereins können zu Vertretern nicht gewählt werden; die Mitglieder des Vorstandes und Aufsicht3rates sind aber verpflichtet, an der Mitglieder- vertretung teilzunehmen.

4. Die Wahl der Vertreter erfolgt nah Verwaltungsbezirken. Auf je volle 8000 Mitglieder eines Ver- waltungsbezirks entfällt ein Ver- tretexr. Verwaltungsbezirke, die keine 8000 Mitglieder nachweisen, erhalten einen Vertreter. Maß- gebend für die Zahl der Vertreter 1stt die Anzahl der Mitglieder am Schlusse des voraufgegangenen Ge- shäftsjahres. Für jeden Vertreter wird ein Ersaßmann gewählt.

. Die Amtsdauer (Wahlzeit) der Vertreter beträgt 5 Fahre. Bedingt die Zahl der Mitglieder innerhalb derx fünfjährigen Amtsdauer eine Vermehrung oder Verminderung der Vertreterzahl, so findet für den Rest der Wahlzeit Ergänzungs- oder Ausscheidungswahl statt.

. Das Amts als Vertreter erlischt:

a) durch freiwilligen Rücktritt,

b) dur Eintritt eines die Wähl- barkeit ‘auss{hließenden Um- standes.

8 7. Ort, Zeit und Einberufung der Mitgliedervertretung.

. Den Ort und Zeitpunkt dex Mit- gliedervertretung bestimmt jeweils der Vorstand im Benehmen mit dem Aufsichtsrat.

. Ordentliche Mitgliedervertretungen finden jährlich einmal, innerhalb der ersten 6 Monate des Geschäfts- jahres, statt. Jhre Einberufung erfolgt durch den Vorstand im Be- nehmen mit dem Aufsichtsrat, min- destens 4 Wochen vorher gemäß § 3 unter Mitteilung der Tagesord- nung. Die Einladung der Vertre- ter hat spätestens 3 Wochen vor der Mitgliedervertretung zu exfolgen.

. Zur - Einberufung einer außer- ordentlichen Mitgliedervertretung ist der Vorstand verpflichtet, wenn mindestens ein Zehntel aller Mit- glieder des Vereins oder ein Drittel

der Vertreter oder der Aufsichtsrat

hriftlih unter Angabe der Gründe eine Einberufung beantragen. Die

Bestimmungen über die ordentlichen

Mitgliedervertretungen sinden auh

für außerordentliche Mitgliederver-

tretungen entsprechende Amwendung.

8 8. Geschäftsordnung der Mitglieder- vertretung.

1. Die Mitgliedervertretung wird er- öffnet durch den ersten oder zweiten Vorsißenden des Aufsichtsrates, bei deren Behinderung durch den Vor- sißenden des Vereins (im Behinde- rungsfall durch seinen Stellvertre- ter), der auch die Fortführung der Mitgliedervertuetung leitet.

2. Anträge an die Mitgliedervertre- tung können vom Aufsichtsrat, vom Vorstand oder von Mitgliedern der Mitgliedervertretung gestellt wer- dén. Anträge von Mitgliedern sind auf die Tagesordnung zu seten, wenn sie von inindestens 200 Mit- gliedern beim Vorstand eingereiht

eine ordentlihe Mit- gliedervertretung muß die Ein- reihung spätestens 8 Wochen, und für eine außerordentlihe Mitglie- dervertretung 14 Tage vor der Mit- gliedervertretung erfolgen; die An- träge für außerordentlihe Mit- gliedervertretungen werden nit bekanntgegeben, es sei denn, daß ste bei der Berufung bereits bekannt waren.

. Jede ordnungsgemäß berufene Mitgliedervertretung ist ohne Rück- sicht auf die Zahl der ershienenen Vertreter beschlußfähig. Die Be- \chlüsse nah § 9 Ziffer 2k und h ferner über die Auflösung des Ver- eins (8 17)’ bedürfen einer Mehr- heit von drei Vierteln der abge- gebenen Stimmen. Für die übrigen Beschlüsse genügt, soweit durch Ge- seß nicht eine größere Mehrheit ver- langt wird, einfahe Stimmenmehr- heit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

. Soweit durch Gesetze einer Minder- t gewisse Rechte be sind, tehen sie einer Minderheit von 10 Vertretern zu.

. Ueber die Mitgliedervertretun eine notariell aufgenommene

sind. Für

ist ie-

dershrift zu fertigen, die auch das |. b !

Stimmbverhöltnis. bei den Abstim- mungen und den Wortlaut der Be- \{chlüsse enthalten muß. Sie ist am Schlusse der Vertretung von dem Vorsibenden der Vertretung zu ver- lesen und durch den Notar zu be- urkunden. Der Niederschrift ist ein Verzeihnis der exschienenen Ver- treter, Vorstands- und Ausfsichts- ratsmitglieder beizufügen, das von dem Vorsißenden der Mitgliederver- tretung zu unterschreiben und vor der ersten Abstimmung zur Einsicht auszulegen ist. È } 9. Aufgaben der Mitgliedervertretung.

. Die Mitgliedervertretung ordnet durch Beschlußfassung alle Ange- legenheiten des Vereins, soweit nah Gesey und Sabung niht andere Organe zuständig sind.

. Die Aufgaben der Mitgliederver- tretung sind insbesondere die fol- genden: l a) Entaegennahme des Geschäfts-

berichts, der Jahresabrehnung und des Prüfungsberihts,

b) Genehmigung der Fahres- bilanz,

e) Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. Ï

d) Beschlußfassung über die Ver- teilung des Ueberschusses,

e) Wahl des Aufsichtsrates und Vorstandes,

f) Beschlußfassung über Aende- rung der Saßung,

g) Beschlußfassung über Aende- rung der Versicherungsbedin- gungen und Tarife, :

b) Beschlußfassung über Widerruf der Bestellung zum Mitglied des Ausfsihtsrates und Vor- standes, i

i) Beschlußfassung über die Höhe der Entschädigung für die Mit- glieder des Aufsichtsrates.

k) Beschlußfassung über Beschwer- den, für die ‘der Aufsichtsrat oder der Vorstand saßzungs§- mäßig nicht zuständig sind,

1) Beschlußfassung über Auf- lösung des Vereins (\. § 17).

8 10. Aufsichtsrat.

Zusammenseßung, Wahl und Amts8-

dauer.

1. Der Aufsichtsrat besteht aus min- destens 10 und höchstens 25 Per- sonen, die Mitglieder des Vereins und mindestens 25 Jahre alt sein müssen. i

. Der Aufsichtsrat wird von der Mit- aliedervertretung durch einfache Stimmenmehrheit Vertreter ge- wählt.

. Die Amtsdauer der Mitalieder des Aufsichtsrates beträgt 5 Jahre. Er- saß- oder Ergänzungswahlen für ausscheidende oder neu hinzukom- mende Aufsichtsratsmitalieder fin- den nur für die Restzeit der fünf- jährigen Wahlzeit statt. Ersaß- wahlen für ausscheidende Aufsichts- ratsmitglieder müssen stattfinden, wenn -die Zahl der Ansfsichtsrats- mitalieder unter 10 fällt.

. Das Amt eines Aufsichtsratsmit- aliedes erlischt durch Widerruf der Wahl seitens der Mitgliedervertre- tung, durch Weafall der Voraus- seßungen nah § 10, Ziffer 1, durch Verlegung des Wohnsibes ins Aus- land oder durch Rücktritt.

Zum Widerruf der Wahl ist eine Mehrheit von drei Vierteln der von den Vertretern abgegebenen Stim- men erforderli. j

. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine von der Mitglieder- vertretung festzusebende Entschödi- agung und für Reisen Fahrtkosten und Tagegelde!.

8 11. Geschäftsordnung.

. Der Aufsichtsrat wird vertreten durch seinen ersten oder zweiten Vorsißenden oder durch seinen ge- \chäftsfiülhrendèn A e

. Der Ausfsichtsxat wählt unter Leîi- tung des von der Mitgliedervertre-

tung bestimmten Mitgliedes des Aufsichtsrates aus seiner Mitte einen ersten und zweiten owie einen geschäftsführenden Vorsißen-

en.

. Der Vorsivende oder in dessen Be- hinderung der zweite Vorsizende beruft und leitet die Sißungen des Aufsichtsrates. Eine Sihung ist einzuberufen, wenn es ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates oder der Vorstand beantragen. Be- hlüsse können nur gefaßt werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder, darunter einer der Vor- sißenden, anwesend ist.

. Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Stimmen- mehrheit gefaßt. Bei Stimmen- c entscheidet die Stimme des Vorsibenden. Beschlüsse können au auf \hriftlihem Wege gesaßt wer- den, wenn kein Mitglied des Auf- sihtsrates widerspricht.

. Der Aufsichtsrat kann durch Be- {luß einzelne seiner Aufgaben Ausschüssen übertragen. Die Ver- antwortung des gesamten Ausf- sihtsxrates wird dadurch nicht be- rührt.

8 12, Nechte und Pflichten.

. Dem Aufsichtsrat liegen oußer den en geseßlihen Rechten und flihten folgende Geschäfte ob:

a) Prüfung des Jahres-= und Kassenhberihts und der Vor- schläge über die Verteilung des UVeberschusses und Bericht dar- über in der Mitgliedervertre- tung. :

b) Bestimmung eines Prüfers ge- mäß §8 58, 59 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunter- nehmungen und Bausparkassen, und zwar vor Ablauf eines jeden Geschäftsjahres.

c) Beschlußfassung über dauernde Vermögensanlagen.

d) Beschlußfassung über dringende Aenderungen dec Versiche- rungsbedingungen und Tarife.

e) Vornahme von Aenderungen dex Saßung, der Versicherungs- bedingungen und Tarife, die nur die Fassung betreffen oder die von der Aufsichtsbehörde, bevor sie einen Aenderungs- beshluß genehmigt, verlangt werden.

f) Entscheidung über Beshwerden der Mitglieder in eigener An- gelegenheit gegen Maßnahmen des Vorstandes.

e) Genehmigung der Bestellung von Prokuristen. :

h) Abscbluß der Verträge mit dem Vorsißenden des Vereins und seinen Stellvertretern.

i) Vorläufige Enthebung“ von Vorstandsmitgliedern von ihren Aemtern.

8 13. Der Vorstand.

Zusammenseßung und Befugnisse. 1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsißenden des Vereins und seinen beiden Stellvertre- tern, die von der Mitglieder- vertretung gewählt werden.

2, Der Vorsißende mit einem seiner Stellvertreter oder einem Proku- risten oder in Vertretung des Vor- sißenden zwei Stellvertreter gemein- sam oder ein Stellvertreter gemeîin- sam mit einem Prokuristen ver- treten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. : 5

. Dem Vorsißenden oder in seiner Behinderung einem seiner Stellver- treter obliegt im übrigen die oberste Leitung und Durchführung der Ge- schäfte. l

, Der Vorstand bestellt und wider- ruft die Bestellung von Prokuristen. Er bedarf zur Bestellung der Zu- stimmung des Aufsichtsrates.

. Der Vorsißende und seine beiden ‘Stellvertreter nehmen an allen Sißungen des Aufsichtsrates teil.

ITL. Rechnungswesen. 8 14, iz Rechnungslegung.

. Für die Führung und den Ab- \chluß der Bücher des Vereins gel- ten . die - geseßlihen Bestimmungen und die vom Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung erlassenen beson- deren Vorschriften.

, Der. Voxstand hat unter Beachtung der Bestimmungen im § 58 des Ge- seßes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherun A mungen und Bausparkassen die Fah- resrechnung von dem vom Aufsichts- rat bestimmten Prüfer, bevor sie der Mitgliedervertretung zur Genehmi-

ung unterbreitz wird, prüfen zu.

assen.

8 15. Verwendung der Ueberschüsse und Deckung der Fehlbeträge.

1. Der Verein hat nach Bildung der erforderlihen Schadensreserve- und Stellung ausreichender sonstiger Reserven eine Sicherheitsrücklage in Höhe von mindestens einem Viertel der durchshuittlihen Fahresaus=- gabe der fünf leßten Geschäftsjahre anzusammeln. Solange sie diesen Vetrag - nicht erreicht, sollen thr mindestens 2 %. dés E es der Mitgliederbeiträge zugeführt

——

werden. Weitere Rücklagen können

- im Rahmen des Möglichen für so, ziale Zwecke gebildet werden. Ein noch verbleibender Ueberschuß fließt abzüglih des Uebertrages A das nächste Geschäftsjahr dem Beitrags, O zu, der nach Maß. 0058 der Bestimmungen im § 24 er Allgemeinen Versicherungsbe, dingungen unter die Mitglieder zu verteilen ist.

¿ MeN Cas, welche sich beim Ah, {luß eines Rehuungsjahres er- eben, sind zunächst aus der Sichers eitsrücklage zu decken, Ergibt sih daß die Einnahmen zur Deckung dex Ausgaben einshl. der Zuführung zur Sicherheitsrüclage niht ausz reichen, so ist eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge oder eine Lung der Versicherungs- eistungen vorzunehmen.

. Soweit die Geldbestände des Ver- eins niht zur Deckung der voraus- sihtlih laufenden Ausgaben verfüg- bar gehalten werden müssen, sind sie gemäß 68—69 des Geseyes über die Beaufsichtigung der pris- vaten Versicherungsunternehmun- gen und Bæusparkassen vom 6. Funi 1931 und den dazu ergangenen Vorschriften des Reichsaufsichis: (ues für Privatversiherung anzu- egen.

IV, Aenderung der Saßung, der Versicherungsbedingungen und Tarife.

& 16.

Aenderungen der Saßung in §8 1 big 15 und 17 und Aenderungen der Ver- siherungsbedingungen und Tarife, \so- weit sie Bestimmungen über den Ge-

genstand der Versicherungen 1), Auf- nahme in den Verein (§8 2 und 3), Ver-

sicherungsbeginn und Versicherungs- ende (§8 5), Beiträge (§8 9—10), Warte- zeiten 13), Art, Umfang und Aus- zahlung der Leistungen (§8 14—23) Obliegenheiten der Mitglieder (88 4 und 8), Doppelversiherung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung und Ver- jährung (§8 11—12), Vorschriften über die Willenserklärungen 4), Beitrags- rückgewähx oder Gewinnbeteiligung (8 24), Erfüllung8ort 25), enthalten, haben Wirkung für älle bereits beste- henden Versicherungsverhältnisse.

Die beim Jnkrafttreten der Aende- rungen durch Eintritt des Versiche- rungsfalles bereits erworbenen An- sprüche werden hiervon nicht berührt, Aenderungen der Satzung sowie der Versicherungsbedingungen und Tarife sind nah der Genéhmigung durch die Aufsichtsbehörde unverzüglich bekannt- zumachen. Sie treten, falls nicht mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein anderer Zeitpunkt beshlossen wurde, am Schlusse des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.

V, Auflösung des Vereins. 8 17.

1. Die Auflösung des Vereins findet statt, wenn in einer ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen Mitglie- dervertretung eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließt, Mitglieder der Mitgliedervertre- tung, die gegen die Auflösung ge- stimmt haben, können dem Auf lösungsbeschluß zur s widersprehen. Der Beschluß be darf der Genehmigung der Auf- sihtsbehörde.

. Die Versicherungsverhältnisse zwi- hen den Mitgliedern und dem Verein erlöschen mit der Zeit, dit der Beschluß bestimmt, jedo nit vor dem Ablauf von 4 Wochen; Versicherungsansprüche, die bis da- hin entstanden sind, können geltend gemacht werden. Die im voraus gezahlten Versicherungsbeiträge kön- nen nah Abzug der vom Verein aufgewendeten Kosten zurügefot- dert werden. .

. Die Auflösung geschieht durch den Vorstand als Liguidator, sofern nicht durch Beschlüsse der Mitglie- dervertretung andere Personen bé- stimmt werden. h

. Nach vollständiger Regelung sämb- liher Verpflihtungen werden die übershüssigen Vermögenswerte dem Reichsminister des Fnnern zu dem gemeinnüßigen . Zweck dexr V kämpfung von Volkskrankheiten zU-

ewandt. Aenderungen dieser De timmung müssen vox Einrel- chung an das Reichsaufsichtsamkt für Privatversicherung dem Ober- präsidenten der Rheinprovinz vol- geen werden. Die Aushändigung es verbleibenden Vereinsvermo0- gens darf jedoch nicht vor Ablau es Jahres nah der Bekannk- machung der Auflösung des Vereins erfolgen.

. Die vertraglihen Forderungen des Vereinsvorstandes sowie der Angé- stellten des Vereins rechnen zu den Geschäft8unkosten. i

. Die Auflösung des Vereins ist g“ mäß § 3 bekanntzumachen.

Schwalge. Will.

Genehmigt durch Verfügung von 30, September 1935. Tagebuh Nr. I1l 1576/1386. he Das Neichsaufsicht8amt flir Priva versicherung.

machung des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abj. 2 eingereichten

von Sparkassen August 1935

Aktiva

Dritte Beilage

zum

Irr. 259

Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger vom 5, ITovember 1935

Beträge in 1000 RM

e

Guthaben unzweitelhafter Bonität und Liquidität

bei Kreditinstituten

Schuldner

a

a)

mit einer Fälligkeit bis zu 3 Monaten

L,

bei der eigenen Giro-

zentrale

T

2.

bei sonstigen Kredit- instituten

insgesamt

(Spalten 16 u. 17)

von a) (Spalte 18) sind tägli fällig (Nostro- guthaben)

b)

länger- fristige Gut- haben bei der eigenen Giro- zentrale

Kredit- institute

b)

sonstige Schuldner

insg- gesamt

1

öffentlih-rechtliche 3% Kö1per|chaften

darunter der eigene Gewähr- verband

2,

andere

Schuld-

ner

ins- gesamt (Spalten

21, 22 und 24)

Von der Gesamt- |

summe (Spalte 25) sind gedeckt durch

L, 2.

sonstige

sazungs- mäßige Sicher- heiten

börsen- gängige Wert-

papiere

Hypotheken- forderungen

darunter solche mit einer Fälligkeit oder ndi- gungs- frist von mín- destens 12

Monaten

Durh- |-

laufende Kredite

Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Beteiligung bestimmten Wertpapiere

davon Beteili- gungen bei anderen Kredit- instituten

ins- gesamt

Grund- stüde, Gebäude, Ge- \{chäfts- und Betriebs- inventar

Sonstige Aktiva

17

18

18a

19

20

22

23

24

25

26 27

28

29

32

33

34

39

Laufende Nummer

8 805 2252 1571 3 237 40 955 27 318 68 432 17 332 13 681 16 697 12 361 12 873 20 031 34 206 8 660 18 567 40 382 18 747 8 308 8413 15 977 8062 12 307 23 800 22 2459 9 279 13 649 5 904 39 815 24 780 3 085 9 720

34

14

1 805 3 040 381 129 2 266 466 4 191 1 976 1 447 1101 199

91

2 969 237 119 143 166 622

51

1139

3 798

2914

1 240

1511

42

7 443

1571 228

1173

10 718 2 286 1585 5 042 43 995 27 699 68 561 19 598 14 147 20 888 14 337 14 320 21 132 34 405 8 665 921 536 40 619 18 866 8451 8 579 16599 8113 13 446 27 598 25 159 10 519 15 160 5 546 47 258 96 351 3313 10 893

8 923 2 057 975

1 996 30 654 14 225 32111 16 815 9 953 12 341 10898 10 112 12 968 20 382 4310 12 405 20 546 15 608 7 260 7 994 11 856 5 716 7 934 22 462 22 789 6 794 9 342 3 318 21 490 5 748 2 260 7 262

400 2443 4 405 1395

924 3 803

10 718 2 686 1 585 5 042

45 546

32 695

68 561

19 646

14 272

20 954

16 421

16 088

21 757

39 847 9 565

2 289

50 766

20 112

10 921 8 778

17 030

11 364

15 453

27 598

28 563

10 919

15 160 7 989

51 663

27 746 4 237 4

14 696 11

11 403 1 367 1231 2310

51 759

24 141

84 021

32 397

10 209

39 977

24 857

14 645

21 887

41 504 7 756

27 47

17 678

17 845

11 913

11 317

10 033 3 938

20 879

21.129

27 052 8 026

20 917

12 054

97 202

54 213 5 545

22 367

10 580 703 847

1705

2% 475

12 989

60 204

24 582

6 983

18 762

13 705

9 702

12 107

21 750

4 233

18 264

13 694

12 657

7 391

6 670

6319

2171

12 462

9 570

12 153

4 110

11 499

7 355

71 791

17 851

3619

13 990

6 144 3881 1847 5 443

24 723

23 457 3319

27 610

15 753

11 426

11 094

24 898 9 037

27 239 3373

42 777

21 400

27 948

39 528

37150

15 017

10795

25 628 27 241 25 580

8 941

6 717 15 762 71 678 59 554

2 837 13 918

17 900 5711 3975 7 769 77 225 48 532 101 379 60 622 26 241 49 8559 38 826 41 919 34 144 TT 177 13 829 70 782 41 230 49 674 52 732 50 067 295 725 14 833 46 524 49 126 56 843 17 182 29 195 29 448 180 440 115 563 8 386

36 296

16 891 4 250 2 360 5 762

69 533

40 655 5 687

31 432

18 457

19 801

17 593

31 240

23 764

34 770 7 357

32 186 27 721

33 629 14 348 10 868 33 730 35 198 30 552 10 804 11 771 23 588 112 457 63 378 2 963 23 894

47 940} 135 941

32 ¿29

31 754 6 982

3 179

8 975 106 548 73 662 193 399 85 440 48 067 60 784 53 760 59 976 60 931 89 476 31 648

108 766 68 388 106 894 60 904 60 863 25 919 122 500 120 274 239 436 29 314 66 228 37 491 393 943 197 065 12 054 42 819

13516

72

1 044

607.

+ 1832 L 2784

. 6.688

764

. 964 89 847.

4 843 4 063 3 364 4 841 3 371 2 789 1 804 3 873 -2 729 7 120 2176 6 380

1954 8 106

1 879 698 J

9025 6530 1,735 . ¿L8LL, 3.003, 15.798. 12.148

556 3 522

. 2 2T1 538 331

723

10 210

4.728 | 6 898 4.987 4.398. 3.829 | 4.480 : 4,976. . 1.960 7.015. - 3.042. 10 477 6 550. 2 851 H 468 6 139 . 9340 2 427 7 020 8 859 . 9787 3 067 4 057 3874

19 898 F.

12 253 788 3 769

99 07 21 469 12813 32 168

352 603

225 642

536 669

233 300

129 934

219 887

158 285

173 743

189 815

317 925 90 083

330 208

290 792

179 013

216 956/

156 003

143 784 72 317

266 805

277 310

473 650 85 941

189 567

102 628

925 634

519 388 37 294

141 392

(1 0951

44 333

615 384

379 060

98 283

673 667 | 72 252

794 719

455 893

651 7195

1 478 686|

876 698

9 742 980|

468 106

18 864

124 182

E77 970

7 202 088

79 131 103 261 27 418 45 759

39 691 |-

19 108 1167 12 057 29 074 10 667 4 041 30 100 628

2 831 17 663

9 144 17610 TTT 7434 1748 592 30 713 7 803

80 275 120 871 28 195 93.193 37 439 19 700 30 713 8 970 12-058 23 641 10 672 4 383 39 790 1459 3 800 18 370

54 937 17 772 15 437 40 791 27 672 11 336 5 613 8 970 4/349 10 728 8 237 2 375 20 244 1 359 1 300 11 540

11 903 5 999 9192 8 990 4071 2 890

8 839 4 003 3 000 3 239 1 200

100 2400

100

92 178 | 19 939 126 870 | 31 363 37387| 784 62183 | -18 476 41 510 96 22590 | 645 30713 | 20 101 8970| +— 20 897 | 100 27 644 | 1616 13672) 7618 | 203 36950 | 1500 1559 5 6 200 | 7675 O

46 299 87 509 2738 36 727 24 505 11 613 7 852 10 092 43 711 6 890 2 922 27 036 65

7 848 36 454

39 T21 25 891 2 043 5 380 18 350 8537 1 870 5 729 26 301 4 465 2 088 724

3 343 8 680

52 839 77 999 42 074 809 44 097 16 001 14 401 3422 8 853 5 556 4910 3 575 923 19 754 4 990

119 037 196 871 45 596 56 012 68 698 28 299 20101 22 293 13 614 54 180 12 446 7 635 32111 293

39 277 41 444

56 799 83 107 36 087 32 220 47 827 15 573 13 454 4 802 36 858 8 495 3 896 3 695 281 29 551 6 086

215 492 279 340 2 407 269 959 224 211 56 409 30-537 21 540 99 520 18 484 22 601 214 319 6 461

103 799 811 520 570

38 921 2 154

782

9 543 6 052 11 961 236 396

81 870 75 462

5 632

1565 761

7175 - 5l 4 24 |

4. 1771

14 805 7 942 4 933 7 828. 7 060. 3 794

g,

. T4 3010 1 790

272 11 400 685

1 583 2 604

9 065 14 615

. 4397 10 036 3 993

2 472

2 229

4 143 1 278

895 3 456

120 1141 4 926

575 684 774 136 124 082 590 206 420 899 160 284 52 939 79 534 67 084 228 002 66 732 41 567 378 821 12 480

173 930)

154 729

413 596

75 893

489 489

242 651 |

69 922

599 411 1102 503

391 821

149 118

299 503

753 827|

378 6954

1 618 612)

T5705

99 772 |

70 231

63 578

3 897 065

984 647

120 226

1104 873

621 711 |

124 205

1 229 078| 174 755

berichtenden Sparkassen gegenüber dem Vormonat

1169 | a

1169 |

969

1106 540

605 011

951 218

2 232 513

1 259 392

4 361 592)

1 169 39 713 | 631 | 669 | 142 10 | 682

643 811

1550 —_— 52

70 728

194 413

241 548

11 099 153

| _— s | i 5 738

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