1935 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Senatsbibliothek Beriín

lsanzeiger.

Erscheint an jedem Wohentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 4 einshließliß 0,48 Æ& Zeitungsgebühr, aber ohne

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monatlih, Alle Postanstalten nehmen Bestellungea an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 x. werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

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T. 281 Reichsbankgirokonto

| Inhalt des amtlichen Teiles. | Deutsches Reich. |

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Befanntmachung über die Umj)aßsteuerumrehnungssäße auf

| Reichsmark für die Umsäße im Monat November 1935.

Bekanntmachung des Reichsministers der Finanzen über Be-

| wertungs\tüßpunkte für die Bewertung von gärtnerischem

Vermöge. Vom 27. November 1935.

Elite Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Rück- laden der Krankenversicherung). Vom 30. November 1935.

P A MOUIDENET für die Lebenshaltungskosten im November O.

Die Fnderziffer der Großhandelspreise vom 27. November 1935.

Deutsches Reich.

FBekanntmachung über den Londoner Goldpreis

zemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und jonitigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Neichsgesetzbl. 1 S. 569).

De! Londoner, Goldpreis beträgt am 2. Dezember 1935

iür eine Unze Feingold j = 141 sh 04d,

in deutsche Währung näch dem Berliner Mittel- H

kurs für ein englishes Pfund vom 2. De- E zember 1935 mit NM 12,275 umgerechnet = RM-86,5388, fut ein Gramm Feingold demnah « « « =-pênce 54,3990, in deut!che Währung umgerechnet . «C = RM 2,78228. Berlin, den 2. Dezembèr 1935, Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Bekanntmachung.

Die Um?aßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark ur die Umsäße im Monat November 1935 werden auf rund von §5 Abjaß 1 Saß 2 des Umsaßsteuergesezes vom

Oftober 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 942) in Verbindung l & 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsaßz- euergeies vom 17. Oktober 1934 (Reichsgeseßzbl. 1 S. 947) "le folgt festgeseßt:

Einheit

1 Pfund 100 Papierpesos 100 Belga (=d500Fres.) 100 Milreis 100 Lewa 1 Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kroñen 100 Mark 100 Francs 100- Drachmen 1 Pfund Sterling 100- Gulden A Kronen 100 Lire 100: Yen :100- Dinar 100: Lat 100: Litas 500: Francs 100: Kronen 100 Schilling 100 Zloty 100 -Gskudos 100 Lei 100 Kronen 100 Franken Spanien 100 Peseten Tschehoslowakei 100 Kronen Türkei 1 o

RM

12,56 67/88 42/04 14/09 3/05 2/46 54/71 46/85 68,00 5/40 16/39 2/36 12,26 168/69 54/95 20/19 71/42 5/65 81/00 41/65 52/55 61/52 49/00 46/85 - 1111 2/49 63,16 80/72 33/96 10/28 1,98 73/42 1,12 2/49

i | Id. 1, Staat

0 a

| Aegypten | Argent!nien Belgien Brafilien Bulgarien Canada Dänemark Danitg Estland. | Finnland Frantreich Griechenland Großbritannien Holland Jeland Htalten gapan Fugoslawien Lettland Litauen Luxemburg Norwegen Oesterreich Polen ortugal umänien weden Schweiz

famak DDIADNTNE N

funk pmk fen pk H C S

Ungarn 100 Pengs

Uruguay - 1 Peso

Breite Staaten 1 Dollar von Amerika

Die Festsezung der Umrechnungssähe für die nicht in B gzolierien ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am

Verlin, den 2. Dezember 1935,

Der Reichsminister der Finanzen, J. A.: Hedding. ;

G

Sie

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm

55 mm breiten Sie 1,10 ZA, pie gogen e 92 mm breiten ;

Berlin SW. 68, Wilhelmstraße 32. seitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

einer dreigespaltenen 3 mm hohen und Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druckaufträge sind auf ein-

eile 1,85 ÆA

orte etwa durch Fettdruck (einmal

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Berlin, Montag, den 2. Dezember, abends

Vektanntmachung. Vom 27, November 1935.

Betrifft: Bewertungsstüßpunkte für die Bewertung von gärtnerishem Vermögen.

Auf Grund des § 27 Absag 1 Sag 3 in Verbindung mit S 18 der Durchführungsbestimmungen zum Reichs- bewertungsgeseg vom 2. Februar 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 81) wird daxauf hingewiesen, daß im Rei ssteuerblatt 1935 t Nr. 76 vom 3. Dezember 1935 eine Entscheidung des Reichsministers der Finanzen über Bewertungsstühpunkte für die Bewertung von gärtnerishem Vermögen bekannt- gegeben wird.

Berlin, den 27, November 1935.

Der Reichsminister dex Finanzen. J. A.: Hedding.

Elfte Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Rücklagen der Krankenversicherung), Vom 30. November 1935.

Auf Grund des Abschnitts V des Le über den Aufbau der Sozialversicherung vom 5. Juli 1934 (Reichs- geseßbl. T S. 577) wird im Einvernehmen mit dem Reichs- minister des-Fünern und dem Reichsminister der Finanzen

Folgende8“"bverordnet: r E Artikel 1.

Aenderung von Vorschriften der Reichsversicherungsordnung. An die Stelle des § 364 der Reichsvexsiherungsordnung treten folgende Vorschriften: a

(1) Fede Krankenkasse soll eine Rücklage im Betrage mindestens einer Zweimonatsausgabe nah dem Durchschnitt der leßten drei Fahre haben (Rücklagesoll), Die Rücklage besteht in einem Guthaben S bei dem für die Kranken- kasse zuständigen Träger der Krankenversiherung für Gemein- E A A (Träger der Gemeinschaftsaufgaben).

(2) Solange das Rülagesoll nicht vorhanden is}, hat die Kasse zur Auffüllung der Rücklage jährlich mindestens eins vom Hundert des im Voranschlag vorgesehenen Beitragseinnahmesolls - abzuführen (Auffüllungssoll), soweit nicht der Träger der Gemein- schaftsaufgaben in besonderen A eine Abweichung gestattet.

(3) Der Reichsarbeitsminister kann die Höhe und die Be- üdlage- und des Auffüllungssolls ändern.

8 364 a.

Der Träger der Gemeinschaftsaufgaben verwaltet die Rück- lagen aemeilisant als ein Sondervermögen der Krankenversiche- rung (Gesamtrücklage).

8 364 b.

(1) Die ‘im Laufe eines Jahres entstehenden Kapitalerträge und dié aus Veräußerungen erwachsenden Gewinne der Gesamt- rücklage werden gegen die Kosten der Rücklageverwaltung und die aus Veräußerungen entstehenden Verluste ausgeglichen; der Unterschied wird auf die beteiligten Kassen nah der Höhe ihres Rüklageguthäbens im Fahz-8durchschnitt umgelegt.

(2) Ergibt sih nach Abs. 1 eiu Ueberschuß, so wird er den Kassen, die N Rüdlagesoll erfüllt ren voll ausgezahlt. Jst das Rüdlagesoll noch nicht erfüllt, so wird ein über vier vom Hundert des een E hinausgehender Ueberschuß nicht ausgezahlt, sondern gutgeschrieben; von dem hiernah noch auszu- zahlenden aibi Had wird das Auffüllungssoll einbehalten.

(3) Ergibt sich as Abs. 1 ein Fehlbetrag, so wird er den Rüdckllageguthaben der Kassen zur Last geschrieben.

(4) O tdonangen der Gesamtrücklage aus nicht veräußerten Vermóögensteilen werden auf die beteiligten Kassen nah der Höhe ihres Rücklageguthabens im Fahresdurhschnitt umgelegt und auf die einzelnen Rücklageguthaben verbucht. :

(5) Das Reichsversicherungsamt kann Näheres bestimmen.

§364 c. : (1) Die Kasse kann über ihr Rücklageguthaben bis zur E

rechnungsart des

des Rücklagesolls nur zur Deckung außergeiwöhnlichen Geldbedarss

verfügen; die Verfügung bedarf der Zustimmung des Trägers der I U sgaben, Nach ie a des Guthabens kann die Kasse von dem rver der Gemeinschastsaufgaben ein Darlehn aus der Gesamtrücklage erhalten, das ‘mit eins vom Hundert über dem Reichsbankdiskont zu verzinsen ( (2) Soweit das Rüklageguthaben das Rüklagesoll übersteigt, darf die Kasse darüber frei verfügen. :

Artikel 2.

Uebergangsvorschriften.

(1) Zur Bildung des Rücklageguthabens führt die Kasse die Bestände an Geld und Wertpapieren, die am 31. Dezember 1934 zu ihrer Rücklage Cen bis ‘zum Betrage des üdlagesolls E 1) an den Träger der Gemeinschäftsaufgaben ab; dieser ann auch andere Vermögenswerte annehmen. |

(2) Für die Berehnung des Rüdcklageguthabens sind Wert- papiere mit dem Werte des leßten Börsentages des Jahres 1934 diejem Le L EES Gewinne und Wertsteigerungeñ seit

diejem Tage‘ gehen zugunsten, Verluste und Wertmindecungen zu Lasten der' Gesamtrüdlage. ents i i

Se, E i Gd I Tan

122,9 (1913/14 =

O Postscheckkonto: Berlin 41821 1935

Artikel 3. | Schlußvorschrift. oidrun Nibee ini kann zur Durchführung dieser Ver- Berlin, den 30. November 1935. Der Reichsarbeitsminister. Fn Vertretung des Staatssekretärs: Rettig.

: Die Reichsindexzifser für die Lebenshaltungsktosten im November 1935. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich“ für den Bt a Ls d Rovember 1935 auf ) ; sle 1st gegenüber dem Vormona (122,8) leicht, um 0,1 %, iti, M Die Jndexziffer für Ernährung hat sich um 0,3 % auf 119,9 und die ndexziffer für Heizung und Beleuchtung um 0,2% auf 127,1 erhoht. Die Fndexziffern für die übrigen Bedarfsgruppen sind nahezu oder ganz unverändert geblieben: es betrugen die Fndexziffern für Bekleidung 118,3 (— 0,1 2), für „Verschiedenes“ 141,0 (+ 0,1 2), für Wohnung 121,3 E : nnerhalb der Gruppe Ernährung haben \ihch die Preise für Kalbfleisch, Hammelsf[eish, S inken, Wurst Spe ties Käse erhöht, dagegen find die Preise für Gemüse und Kartoffeln im Reichsdurchschnitt noch etwas zurückgegangen. Berlin, den 30. November 1935.

Statistisches Reichsamt.

f m

Die Fndexziffer der Großhandelspreife vom 27. November 1935,

Ver- änderung in vH

1913 = 100

e B 19. Nov. | 27 Nov.

Inderxgruppen

Tx. Agrarstoffe. 1. Pflanzlihe Nahrungsmittel . HE 2. Schlachtvieh 92,3 3. Vieberzeugnisse . 1103 4. Futtermittel 104,8

4

|

Agrarstoffe zusammen . . . | |

|

|

ITES 92,0

110/5 104;8

104,7

5. Kolonialwaren 84,2 IL. Fndustrielle Rohstoffe

und Halbwaren, . Kohle . Eisenrohstoffe und Eisen . . Metalle (außer Eisen) . . . Textilien A « Häute und Leder . . . Chemifalien®)) ....,

2. Künstlihe Düngemittel . .. . Kraftöle und Schmierstoffe . . . Kautschuk 5 . Papierhalbwaren und Papier . . Baustoffe

Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen . . TIL. Fndustrielle Fertig- waren. . Produktionémittel Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu- sammen . . Gesamtindex . .

*) Monatsdurchsnitt Oktober.

Die für den 27. November berechnete Judexziffec der Großhandelspreise i gegenüber der Vorwoche unverändert. Auch die Judexziffern dex Hauptgruppen zeigen keine Änderung.

„__ Jm einzelnen ist unter den Agrarstoffen neben einer Er- höhung der Preise für Braugerste und Käse ein weiterer Rückgang der Kälberpreise zu erwähnen.

n „den Märkten der industriellen Rohstoffe und Halh- ivaren sind vón den Nichteisenmetallen vor allem Zinn, da- neben aber auh Kupfer, Kupferbleche und Blei, im Preise esunken. An den E haben sich die

reise für Baumwollgarn erhöht, während ‘die Hanfpreise weiter A waren. Fn der Gruppe Häute und Leder wirkte sich ein ückgang der Preise für ausländische Rinds- häute aus; die E für Oberleder haben zum Teil weiter angezogenz Die leichte Steigerung der Jndexziffer für künst- lihe Düngemittel ist dur die O Erhöhung der Preise für Thomasmehl (Ermä igung der Frühbezugsver- gütung), die durch den. saisonmäßigen Rückgang der Preise S alidüngemittel nicht ausgeglihen wurde, bedingt.

nter den Baustoffen sind Kantholz (Berlin) und Leinölfirnis im Preis gestiegen. Berlin, den 30. Novembex 1935. Statistisches Reichsamt.

115,2 102,4 513 87,4 61,8 101,4 69,8 87,4 12,0 101,7 1112

92,7

occc5 | Soc50 R O

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113,1 124,0

119,3 103,0

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124,0

119,3 103,0

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