1935 / 294 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 17, Dezember 1935,

S. 2

Fünfte Bekanntmachung

über die Aenderung der Zuständigkeit von Ueberwachungsftellen.

Vom 16. Dezember 1935. Auf Grund des § 1 Abs. 3 der Virarbnüna über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deuts

cher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 99

7. September 1934) und des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deutscher Reichsan

zreuß. Staatsanz. Nr. 261 vom 7. November 1935) wird die Zuständigkeit der Ueberwachungsstellen in ( E E Nr. 218 vom 18. September 1934) sowie der Bekanntmachungen vom 14. Januar 1935 (Deutscher Reichsanz. u

vom 16. März 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 65 vom 18. März 1935) und vom

mit Wirkung vom 1. Januar 1936 wie folgt geändert:

Pa T ev e T R R

Abänderung der Bekanntmachungen

vom 12. und 14. September 1934 nd Preuß. Staatsanz. Nr. 14 vom 17. Januar j 20. Mai 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 124 vom 99. Mai]

(Deutscher Reid

Die Zuständigkeit für:

geht

über

Die Zuständigkeit für:

——— geht über

Einfuhr-Nr.

von der Ueber-

auf die Ueber-

des Stat. i ungsstelle | wachungsstelle L Warenbezeichnung s \ i Ee zeichnisses aus 16b2 } Rizinussamen Getreide, Futter- | industrielle Fett- mittel und son-| versorgung stige landwirt- schaftliche Er- zeugnisse i: 71 b Weberkarden (Weberdisteln) Gartenbauer- Waren verschied, zeugnisse, Ge-| Art tränke und son- stige Lebens- mittel : 107 a Gänse Tiere u. tierische | Eier Erzeugnisse 107 b Hühner aller Art ü ú 107.c Enten a S 107 d Sonstiges Federvich Á M 110 a Gänsebrüste, -keulen, -Alebern Z Y h 110 b Federvich, geschlachtet, auch zerlegt, gespickt oder Z Z sonst zubereitet; genießbare Eingeweide von Federvieh i : 130 Stearinteer ndustrielle Fett- | Mineralöl versorgung : 152 Seidengehäuse (Seidenkokons) Bisher: Seide, | Seide, Kunstseide Kunstseide, und Zellwolle Kleidung und verwandte Ge- biete aus 160 þ Seidenwurmschnüre Eier E verschied, r aus 161 b Tierflechsen, auch getrocknet, Rückenmark, Bauch- Getreide, Futter- | „Chemie“ speicheldrüsen ; mittel und son- Gehirn, Leber, Nieren, Ziemer, Ovarien, stige landwirt- i Schilddrüsen, Foten, Hypophysen, Placen- schastlihe Er- ten, Testes, Parotyroiden: zweifellos zum zeugnisse Genuß nicht verwendbar : i : 166 g Lavat- und Sulfuröl Milcherzeugnisse, | industrielle Fett- : Oele und Fette | versorgung 193 B Fetthaltige oder fettes Oel -enthaltende Bleich- Getreide, Futter- ¿ erden von der Raffination von Fetten und mittel und son- fetten Oelen in Form von Preßrüdckständen stige landwirt- schaftliche Er- ' : zeugnisse aus 197 Apfeltreber zur Herstellung von pektinhaltigen s Gartenbauer- Auszügen zeugnisse, Ge- tränke und sort» stige Lebens- mittel aus 237 r Vanadinschlacken unedle Metalle |Eisen und Stahl Chrom-, wolfram- und molybdänhaltige Rück- | Z L stände (391 a/393) Rohseide; auch Steckmuschelseide: : i: 391 a Rohseide, ungefärbt: vom Maulbeerspinner Bisher: Seide, | Seide, Luna Kunstseide, 7 und Zellwolle Kleidung und vertvandte Ge- biete 391 b —: vom Eichen-, Tussah- usw. Spinner, auch ° ä Stecmuschelseide 392 a Rohseide, gefärbt (auch weiß gefärbt): vom Maul- Ï Z beerspinner 392 b —: vom Eichen-, Tussah- usw. Spinner, auch z S Steckmuschelseide 393 Rohseide oder Steckmuschelseide in Verbindung 2 B mit anderen Gespinsten, ungefärbt oder gefärbt (auch weiß gefärbt) (394 a 1/395) künstliche Seide: : 394 a Il } ungezwirnt oder einmal gezwirnt, ungefärbt: bis z G 65 denier 394a 2 | —: über 65 bis 105 denier Í Ï 394a3 | —: über 105 bis 185 denier M 9 394a4 | —: über 185 denier Ä d 394 b ungezwirnt oder einmal gezwirnt, gefärbt (auch Ï . weiß gefärbt) 395 zweimal gezwirnt, ungefärbt oder gefärbt (auch L 5 weiß gefärbt) (396 a/397 b) Florettseide (Abfallseide): Ï é 396 a ungekämmt: aus natürlicher Seide 396 b —: aus ftünftlicher Seide 397 a gekämmt: aus natürlicher Seide s ù 397 b —:¿aus fünstliher Seide S S, (398a 1 /b 2) Florettseidengespinste, ungefärbt: 398 a1 einfach: aus natürlicher Seide z ú 398a2 | —: aus fünstlicher Seide : R # 398 b 1 mehrfach, auch gezwirnt: aus natürlic,er Seide E Á 398 b 2 | —: aus künstlicher Seide 7 ü Si 398 c Florettseidengespinste, gefärbt (auch weiß gefärbt) ü ¿ 398 d Seidenstreich-( Bourrette-)Garn i Ÿ Ï 398 e Florettseidengespinste, in Verbindung mit anderen Ï Z Spinnstoffen oder Gespinsten : 399 a Seidenzwirn aller Art, auch gemischt mit anderen d Z Spinnstoffen oder Gespinsten, ungefärbt oder gefärbt, in Aufmachungen für den Einzelverkauf : aus natürlicher Seide (einschließlich Florettseide) 399 h —: aus fünftliher Seide (einshließlih Florett- s á seide) 400 Rohseide, künstliche Seide und Florettseiden- Z gespinste, auch mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten gemischt, in Verbindung (jedo nicht umsponnen) mit Metallfäden (Draht oder Lahn) 401 Dichte, ungemusterte taftbindige Gewebe ganz s Z aus Seide des Maulbeerspinners ohne jede Bei- mischung von künstliher Seide, von Florett- seide oder von Seide des Eichenspinners und beiderseitig mit festen Kanten gewebt, roh, auch abgekoht (gebleicht) und gebügelt (Pongees) (402/3) Dichte Gewebe i für Möbel- und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben): 402 ganz aus Seide » u

Einfuhr-Nr. von der Ueber- | auf di 5 j \ die E Sat Warenbezeichnung wachungsstelle wachungit peichnisses a für: 403 teilweise aus Seide Bisher: Seide, | Seide, Ku (404 a/d) Gammet und Plüsch, Kunstseide, und Zes sammet- und plüschartige Gewebe (aufge- Kleidung und \hnitten oder nicht aufgeshnitten): E Ge- ete 404 a ganz aus Seide: Bänder J 404 b —: andere Gewebe s 4 404 c teilweise aus Seide: Bänder ü 2 404 d —: andere Gewebe f 7 (405 a/i) Dichte Gewebe, anderweit nicht genanaut, ganz aus Seide: (405 a/ec) Bänder: 405 a ganz aus künstliher Seide H 2 405 b in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide e z 405 c andere 5 (405 d/i) andere Gewebe: (405 d/f) Krepp, soweit er niht als undichkes Gewebe unter die Nummern 408 a/d fällt: 405 d ganz aus künstlicher Seide ; » z 405 e in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide h Ï 405 f anderer n ä (405 g/i) andere Gewebe als Krepp: 405 g ganz aus künstlicher Seide » í 405 h in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide Ö É 405 i andere » Ï (405 k/p) Dichte Gewebe, anderweit nicht genannt, teilweise aus Seide: (405 k/1) Bänder: 405 k aus künstliher Seide und anderen Spinnstoffen, S Z jedo ohne Beimischung von natürlicher Seide 4051 andere o 4 (405 m/p) andere Gewebe: (495 m/n) Krepp, soweit er nicht als undichtes Gewebe unter die Nummern 408 e/f fällt: 405 m aus künstliher Seide und anderen Spinnstoffen, 5 Ï jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide d4Oö5 n anderer wo d (405 o/p) andere Gewebe als Krepp: \ 405 0 aus künstliher Seide und anderen Spinnstoffen s + jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide 405 p andere n » 406 Tüll, ganz oder teilweise aus Seide o » 407 Veuteltuch, ganz oder teilweise aus Seide d ú (408 a/f) Undichte Gewebe, ganz oder teilweise aus Seide (Gaze, Krepp [soweit er nicht als dihtes Gewebe unter die Nummern 405 d/f und 405 m/n fällt], Flor und dergleichen), mit Ausnahme von Tüll, Beuteltuch, Spibenstoffen und Spißen: (408 a/d) ganz aus Seide: 408 a ganz aus fünstlicher Seide ù N 408 b in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide ú x 408 c andere: im Gewichte von mehr als 20 Gramm auf l » 1 Quadratmeter Gewebefläche 408 d andere: im Gewichte von 20 Gramm oder weniger L 0 auf 1 Quadratmeter Gewebefläche (408 e/f) teilweise aus Seide: 408 e aus fkünstliher Seide und anderen Spinnstoffen, S 9 jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide 408 f andere N ¿N 409 a Handschuhe p Kleidung und wandte 409 b1 } Strümpfe, Socken, ganz oder teilweise aus natür- N licher Seide 409 b2 | Strümpfe, Socken, ganz oder teilweise aus künst- S " licher Seide, jedoch ohne Beimischung von natür- : licher Seide i 409 b 3 f andere ö 436 Spißenstoffe und Spizen aller Art einschließlich der | Wolle und andere Einsaßspizen, Kanten und abgepaßten Waren Tierhaare aus Spißen oder Spigzenstoffen, auch ohne DNENRY gestalteten oder ausgezadckten Rand; 437 Posamentierwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, ö » Lißen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopf- macherwaren, auch mit Unterlagen oder Ein- lagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; ferner nach Art der fogenannten Baumtrwollenjparterie hergestellte Waren aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanz- lichen Spinnstoffen gemischt; Chenille E (464 a/e 2) Spibenstoffe und Spitzen aller Art einshließlih der Einsaßspißen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spißen oder Spißenstoffen, auch ohne wellenförmig ge- stalteten oder ausgezackten Rand: 464 a gestickt (Tüll-, Aeß- oder Luft-, Spachtelspißen) | Baumtwollgarne und -gewebe N 464 b handgefklöppelt " f 464ec1 | gewebt L 464 c 2 enäht, gewirtt usw. S s y aus 469 Boleiantleribanan (Besäße, Bänder, Kordeln, “i 9 Lißen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopf- macherwaren, auch mit Unterlagen oder Ein- lagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; auch sogenannte Baumwollen- sparterie; Chenille 6501 Spitenstoffe und Spißen aller Art einschließlich der | Vastfasern Kleibunß i Einsaßbspißen, Kanten und abgepaßten Waren verw aus Spißen oder Spizenstoffen, auch ohne biete wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand aus 502 Posamentierwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, 5 " Ligen, Schnlire und dergleichen) fowie Knopf- macherwaren, auch mit Unterlagen oder Ein- lagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; Dochte, gewebt oder gewirkt, au)

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 17. Dezember 1935. S, 3

Die Zuständigkeit für:

geht über

Die Zuständigkeit für:

E E R E E E ta ———“

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nfuhr-Nr. j von der Ueber- | auf die Ueber- Es von der Ueber- | auf die Ueber- des Stat. Warenbezeichnung wachungsftelle wachungsstelle Wa ) us E Warenbezeichnung wachungsstelle wachungsstelle garenver- für: für: ree für: | für: Li nisses zeichnisses | eflochten; ferner nach Art der sogenannten 539 a Frauenhüte aus Filz aller Art: unausgerüstet (un- | Wolle und andere Kleidung und aumwollensparterie hergestellte Waren; Che- garniert) Tierhaare | verwandte Ge- nille 539 b —: ausgerüstet (garniert) Z biete 530 a Haarneßte aus Menschenhaaren oder Nachahmungen Wolle und andere | Kleidung und 540 a Hutstumpen aus Filz: aus Haarfilz L i davon i Tierhaare verwandte Ge- 540 b —: aus Wollfilz E a 530 b Andere Perückenmacher- und andere Arbeiten aus u biete 541 a Hüte aus Stroh, unaus3gerüstet (ungarniert) Waren verschied. f Menschenhaaren oder Nachahmungen davon, Art auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit 541 b —: ausgerüstet (garniert) z E sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen 541 e Binsen- und Röhrchenhüte aus Stroh, unausge- L Z

133 a Männerhüte ohne Rücksicht auf die Ausstattung: aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide; Hüte aller Art mit Springsedern ( Klapp- hüte) 533 b —: aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränkten Gespinftwaren ; lacktierte Männer- hüte aus Gespinstwaren aller Art, auch aus Filz 533 0 Müßzen aus Gespinstwaren, Fez usw. 636 Männer- und Frauenhüte aus wasserdichten Ge- weben (mit Ausnahme von Kautshukgeweben), unaus3gerüstet (ungarniert) oder ausgerüstet gar- niert)

(537/8) Männerhüte aus Filz (mit Ausnahme

der ladierten):

637 aus Haarfilz 538 aus Wollfilz

Berlin, den 16. Dezember 1935.

5 ö rüstet (ungarniert)

Hüte aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Stroh und Binsen, aus Hanf- oder Roßhaar- gteien, Fischbein, Kork, Baumschwamm,

ufa, Papier, Sparterie; anderweit nicht ge- nannte Hüte (z. B. aus Leder): ausgerüstet (garniert); mit Ausnahme der Hüte und Kappen aus Kautschuk: ausgerüstet (garniert)

Unechtes Gold- und Silbergespinst aus vergoldetem oder versilbertem Draht, auch aus vergoldeten oder versilberten tierishen Häutchen, sowie Tressenwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, Liten, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unehtem Gold- oder Silbergespinst ohne Bei- mischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus

aus 541 e

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Spinnstoffen

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J. A.: Dr. Walter.

Nachtrag 1 r Anordnung 29 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle m 27, April 1935, betr, E Ei gigeie für unedle etalle.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom , September 1934 (Reichsgesepbl, T S. 816) in Verbindung it der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- (len vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger r, 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des cihswirtschaftsministers angeordnet:

1, Jm § 2 der Anordnung 29 dex Ueberwachungsstelle für edle Metalle vom 27. April 1935, betr. Bedarfsbescheinigungen r unedle Metalle (Deutsher Reichsanzeiger Nr. 102 vom 3. Mai 35), wird hinter

„IV. Cadmiunm A. Cadmium, nicht legiert“ eingefügt: VII. Kobalt A. Kobalt, nicht legiert C. Kobaltlegierungen.

2. Dieser Nachtrag zur Anordnung 29 tritt am 1. Januar 36 in Kraft. :

Berlin, den 10. Dezember 1935.

Der Reichsbeauftragte- für unedle Metalle.

Stinner.

Bekanntmachung.

Die am 16. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 139 è Reichsgeseyblatts, Teil 1, enthält:

Gese zur Förderung der Energiewirtschaft (Energiewirt- aftôgeses), vom 13, Dezember 1935;

Geseh zur Aenderung des Geseyes über Spar- und Girokassen, nmunale Kreditinstitute und Giroverbände jowie Girozentralen, m 13. Dezember 1935;

Geseß zur Aenderung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen, m 13. Dezember 1935;

Geseß über die Auflösung der Zwecksparunternehmungen, vom , Dezember 1935;

_Geses über Ablösuwg von Nuzungsrehten im Laurenzer tihówald, vom 13. zember 1935;

Verordnung über Zolländerungen, vom 14. Dezember 1935.

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postvex- wdungsgebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 17. Dezember 1935. Reichsverlagsamt. Dr. H ubr i ch.

Preußen.

nennung eines Mitgliedey der Schleswig-Holsteinischen Generallandschastsdirektion.

Das bisherige Mitglied des Landschaftsausschusses der leêwig-Holsteinischen Lad hart, Landwirt Georg raf von aldersee-Waterneverstorff, d auf Os des Landschaftsausschusses auf Grund des 10 Abs. 2 der Saßung der Schleswig-Holsteinischen Land- s unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum rerallandschaftsrat der Schleswig-Holsteinischen LandsGaft \annt, und zwar ehrenamtlih auf die Dauer von 6 Jahren. Verlin, den 22, November 1935.

Das Preußische Staatsministerium. Zugleich im Namen des Reichs- und Preußischen Wirtschastsministers.

Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesehes über die Einziehung „munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs- igbl, 1 S. 293) in Verbindung mit der Verordnung zur führung des Geseges vom 31, Mai 1933 (Gesebsamml. 29) und dem Geseye über die Einziehung volls- und feindlichen Vermögens vom 14. Zuli 1933 (Reichs- l. l S. 479) wird hiermit das von der Ortspolizei- ode Forst beschlagnahmte Vermögen des früheren Deut- N Arbeiter-Sänger-Bundes, Gau Brandenburg-Lausiß, im ma von 3636,56 RM für den Preußischen Staat einge-

Vemäß § 3 des Geseyes vom 26. Mai 1933 erlöschen alle

êm eingezogenen Vermögen bestehenden Rechte.

Diese Veröffentlihung tritt an Stelle der Zustellung nah § 6 des Geseyes vom 26. Mai 1933.

Frankfurt (Oder), den 13. Dezember 1935.

Der Regierungspräsident. J. A.: Möbus,

Bekanntmachung.

Dem Diplomingenieur Franz Sa \\ e ist von uns unterm 8. Eta 1934 die Konzession als „Markscheider“ mit der Berechtigung zur öffentlichen Ausführung von markscheide- rishen Arbeiten innerhalb Preußens erteilt worden. Sein Wohnsitz ist Dortmund.

Dortmund, den 14. Dezember 1935.

Preußisches Oberbergamt.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 27 der Preußischen Geseysammlung enthält unter:

Nr. 14 298. Geseh über die Beitragslast im Ruhrverband und im Ruhrtalsperrenverein. . Vom 10. Dezember 193d.

Nr. 14299. Polizeiverordnung über die ortsbeweglichen geshlossenen Behälter für verdichtete, per eige und untèr Druck gelöste Gase (Druckgasverordnung). Vom 2. ezember 1935.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Ce von E AD

Zu beziehen dur: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. L

Berlin, den 17. Dezembex 1935. Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung.

Nichtamtliches.

Aus der Verwaltung.

Die Abwehr E a age auf Staat und artei.

Vereinheitlihung der Vestimmungen über die Sonder- gerichte.

m Zuge der Verreichlihung dex Justiz hat der Reichsjustiz- minister Bao auch unter Aushebung der früheren Anordnungen der een Landesjustizbehörden einheitliche BRVNUBSMEr riften für die im Jahre 1933 errihteten Sondergerichte er assen.

us der Verfügung ergibt sich, daß die Zahl der im anzen Reiche gelaffenen Sondergerichte 27 beträgt, und zwar eirihli [lich des ondergerihts Saarbrücken das erst noh gebildet werden soll. Für die Begründung der Zuständigkeit des Sondergerichts gibt der Minister den Strafverfolgungsbehörden genaue Richtlinien. Danach werden die Anklagebehörden bei ihrer Ent hließung den mit der Errichtung der Sondergerichte verfolgten Zweck, nämlich le Angriffe staatsfeindlicher Elemente auf Staat und artei mit allem Nachdruck und größter Beschleunigung abzu- wehren, die ruhige und planmäßige Aufbauarbeit des deutschen Volkes zu sichern, den inneren Rechtsfrieden zu ewährleisten und die Kraft der deutschen Volkswirtschaft zu erhalten, nie aus den Augen verlieren dürfen. Wenn die Zuständigkeit des Sonder- geriQs in Frage komme, werde in der Regel ie Erhebung der nklage vor diesem geboten sein. Zu beachten fei dabei, daß es nicht darauf ankomme, ob die Straftat, sondern darauf, ob die alsbaldige Aburteilung der Tat für die Aufrechterhaltung der öffentlihen Ordnung oder für die Staatssicherheit von minderer edeutung sei. Eine an sih nit sonderlich bedeutsame unwahre Behauptung könne dadurch, daß sie ungehemmt weiter verbreitet werde, gefährdet werden, und das müsse durch alsbaldige Aburteì- lung untexbunden werden. Wenn der Täter ein Jugendlichex_ [es werde die Ankla Mng vor dem Sondergericht nur zweckmäßig sein, wenn dies die Bedeutung des Falles erfordert, oder wenn es i Hinblick auf einen bestehenden Zusammenhang angebracht erx- eint.

Steuerultimo 1935, Wichtige Fristabläufe.

Anläßlich des bevorstehenden JavressGlusses weist die vom Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, einhardt, heraus- gegebene eeDeutsche Steuerx-Zeitung“ auf \steuerlich age Frist- abläufe hin. Die Frist für die Zahlung steuerfreier eihnachts- sendun en, die im vergangenen Jahre erst am 831. 12. ablief, äuft im ahre 1935 bereits mit dem 24, Dezember ab. Bei Ex- saß eshasfungen, die im Fahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden können, muß die Lieferung des bis zum 31. 12, 1934 be- stellten Gegenstandes spätestens bis zum 31. 12. 1935 erfolgt sein.

"

Der Reichswirtschaftsminister. J: B: Poffe.

Soweit bis zum 31. 12. 1933 ein Antrag auf Erlaß von vor dem 1. 1. 1933 fallig gewordenen Steuern Gngarcion ist und die Flüssigmahung der Steuerrüstände dur Ersazbeschaffungen e olat, läuft die Frist für die Lieferung des bis zum 31. 12. 1934 bestellten Ersabgegenstandes ebenfalls am 31. 12. 1935 ab. Die erhöhte Abschreibung für kurzlebige Wirtschaftsgüter, deren An- chaffung im Wirtschaftsjahr 1934 oder früher erfolgte, ist dann teuerlih gültig, wenn die Uebertragung auf das Sonderkonto urzlebiger Wirtschaftsgüter bis zum Ende des Kalenderjahres 1935 etiolgt. Der 31. Dezember 1935 ist außerdem insofern be- deutsam, als bestimmte Steuerbeträge Bor, Die Ver- jährungsfrist von Zöllen und Verbrauchssteuern eträgt ein Jahr, ei den Ansprüchen auf die übrigen Steuern fünf Jahre, bet hinterzogenen Beträgen zehn Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Vorausseßung für die Verjährung is allerdings, daß die Ver- ährungsfrist niht unterbrohen worden ist. Schließlich ist dex 1. 12. 1935 noch insofern von Bedeutung, als diejenigen Steuer- pflichtigen, die am 1.1.1936 mit Steuerzahlungen oder Voraus zahlungen rückständig sind, die vor dem 1.1. 1936 fällig waren, in die Liste der säumigen Steuerzahlerc aufgenommen werden.

Heiratserlaubnis für Dienstpflichtige.

In leßter Zeit mehren fi die Fälle, in denen Dienstpflichtige unmittelbar nah Erreichung der Volljährigkeit sich an die mili- tärishen Dienststellen oder ehrersaßdienststellen wenden und um die Erlaubnis zur alsbaldigen Eheschließung Ba eGan. Der Reihs- und Preußishe Minister des Jnnern macht in einem Runderlaß darauf aufmerksam, daß nur die An ehörigen der Wehrmacht der Erlaubnis ihrer Vorgesezten bedürfen. Dienst- PlliGtigs, die niht Angehörige der Vehrmat sind, benötigen agegen feine Erlaubnis einer Dienststelle der Wehrmacht, auhch wenn sie ihrer aktiven Dienstpfliht noch nicht Genüge geleistet haben. Die Standesbeamten dürfen daher von den Dieñnst- flihtigen die Vorlage einer solchen Genehmigung zux Ehe- Hließung nit verlangen.

«5m übrigen weist der Reihs- und Preußishe Minister des Jnnecn noch darauf hin, daß die Verheiratung eines Dienst- pflichtigen allein kein Zurüdtstellungsgrund ist. Wenn keine anderen Zurüstellungsgründe vorliegen, wird ein verheirateter Dienstpflihtiger ebenso zum aktiven Wehrdienst wie der unver- heiratete berufen.

Apotheker-Prüfungsordnung.

Jn einem Runderlaß gibt der Reihs- und Preußische Minister des Jnnern bekannt, daß ausnahmsweise ein nit- PAL Ege Studium bis zu zwei Halbjahren auf die für

potheker nachzuweisende Studienzeit angerechnet werden kann. Allerdings besteht auf die Anrechnung nur dann Aussicht, wenn troy niatpPecigtatiihen Studiums sämtlihe nach der Apo- thekerprüfungsordnung zu führenden Nachweise vorgelegt werden können. Ueber die Arbeiten, die an tehnishen Hochschulen (ohne Parmazemtisihen Vollstudium) ausgeführt sind, muß ein Zeugnis

Jnsjtitutsvorstände vorgelegt werden.

Um nußglose Anträge zu vermeiden, sind Geche auf An- rechnung Ans dem Leiter des pharmazeutishen Universitäts- instituts, an dem der Pharmazeut sein Studium aufnimmt, mit sämtlichen Unterlagen über das bisherige Studium zu unter- breiten. Gesuche, die vor Antritt des 4 ea, pa S4 Studiums gestellt waren, sind as abzulehnen, ebenfalls solche, die niht über den Leiter des pharmazeutischen JFnstituts gestellt werden, bei dem das Studium begonnen wurde.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staats3theater.

Mîttwoch, den 18. Dezember. Staatsoper: Madame Butterfly. Musikalische Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Gyges und sein Ring Tragödie von Hebbel. Beginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Ein idealerx Gatte. Komödie von Osear Wilde. Beginn: 20 Uhr.

Leitung:

Großer Staatspreis für Maler 1935.

Der Wettbewerb um den Großen Staatspreis der Akademie der Künste für Maler ist heute entshieden worden. Dex Große Staatspreis wurde Carl Schneiders, Berlin, verliehen.

Die Wettbewerbsarbeiten sind in den Ausstellungssälen der Akademie der Künste von Dienstag, den 17. Dezember, bis ein- shließlih Montag, den 30. Dezember d. J., von 10— Uhx zur öffentlichen Besichtigun ausgestellt: Am 2L4., 25. und 26. De- zember ist die Ausstellung der Staatspreisarbeiten geschlossen.

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