1935 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 30, Dezember 1935. S. 2

f

Preisgruppe 1V.

Nordische Hobelware, unsortiert. Jn Mengen bis zu 5 cbm von RM 100,— bis RM 110,— je cbm, in Mengen über 5 bis zu 20 cbm von RM 90,— bis RM 100,— je cbm, in Mengen über 20 cbm von RM 83,— bis RM 90,— je ebm,

Nordische Hobelware, IT. Klasse 10% weniger Nordische Rauhware e 15% Z

Deutsche Hobelware, unsortiert . 5% f Deutsche Hobelware, I1. Klasse 15% N

Anordnung des Reichsforstmeisters, betr. die Regelung der Erzeugung, des Absaßes, der Preise und Preisspannen für Erzeugnisse der Forstpflanzenzucht- betriebe und Klenganstalten.

Vom 23. Dezember 1935.

Auf Grund des § 1 Ziffer 1, des § 2 und des § 5 Ziffer 1 des Geseßes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtshaft vom 16. Oktober 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 1239) ordne ih an:

Forstsämereien im Sinne dieser Ana, nachstehenden Liste aufgeführten Sämereien von hölzern.

Jn den Preislisten der Klenganstalten und Forstpflanzen- üchter sind die einzelnen Holzarten getrennt nah aub- und Nadelhölzern fünftig einheitlich in alphabetischer Reihen- folge der gemeinüblihen botanischen Bezeichnungen au führen. Der Gattungsname (ACER, BETULA, FAGUS usw.) ist in großen Buchstaben voran zustellen. Die Bezeichnung der Art (pseudoplatanus, pubescens, sìlvatica usw.) wird in kleinen Buchstaben dahintergeseßt. Die deutsche Bezeichnung ist eingeklammert in Fettdruck anzufügen.

Jm Funteresse der Vereinheitlihung und Vereinfachung der Preislisten soll in diesen künstig für jede Holzart nur noch eine deutsche Bezeihnung erscheinen, und zwar dieam meisten ge- bräuchliche. (siehe unten).

sind die in der aub- und Nadel-

Ferner fällt der besseren Uebersicht halber bei der deutschen Bezeihnung die Angabe des Herkunftslandes (z. B. amerikanische Grauesche) sowie der durh die gleichzeitige Anführung der botanischen Bezeihnung überflüssige Zusaß fes meine“ (Esche, Akazie usw.) künftig Tor Ausgenommen sind lediglih die kanadis}\che N deren Bezeichnung sih all- gean eingebürgert hat, die Lärchenarten und aner-

anntes Saatgut mit Wachsgebietsbezeihnung (z. B. Fichte, Ostpreußen; Höhenkiefer, Schwarzwald).

Dadurch ergeben- sih folgende Vereinfachungen: Beispiel: Bisherige (zusäßliche) Bezeichnung (künftig wegfallen) T. Laubhölzer.

ACER peseudoplatanus Weißahorn CARPINUS betulus Weißbuche FRAXINUS cinerea amerik. Grauesche FRAXINUS excelsior gemeine Esche POPULUS tremula Espe PRUNUS gerotina späte Traubenkirsche QUERCUS rubra amerik. Roteiche ROBINIA pseudoacacia gemeine Afazie TILIA grandifolia großblättrige Linde TILIA parvifolia kÉleinblättrige Linde ULMUS montana großblättrige Ulme IT. Nadelhölzer.

Edeltann europäische Lärche amerik. Weißfichte Rottanne Föhre, Fuhre, Forche, Forle PSEUDOTSUGA grüne grüne : douglasü viridis Douglastanne Douglasie Für die. nachstehend aufgeführten Sämereien werden folgende Festpreise festgeseßt; diesen liegen die bei einzelnen Holzarten an- gegebenen Keimprozente zugrunde. Bei Sämereien mit höherer oder geringerer Keimfähigkeit ändert sih der Festpreis um die je Keimprozent festgeseßten Zu- bzw. Abschläge.

Künstige alleinige Bezeichnung

Gemeinübliche botanische Bezeichnung

Bergahorn Hainbuche

Grauesche * . Esche -

Aspe Traubenkirsche Roteiche Akazie Sommerlinde Winterlinde Bergulme

Weißtanne deutsche Lärche Weißfichte Fichte

Kiefer

ABIES pectinata LARIX europaea PICEA alba PICEA excelesa PINUS siîilvestris

“Forstsamenpreise 1935/36, I, Laubhölzer.

Botanischer Deutscher

Name der Holzart

Festpreis (RM) für 1 kg aner- nicht kanntes | anerkanntes

Saatgut

Qualitätsangabe

Spitahorn Bergahorn Roterle Weißerle Moorbirke Sandbirke Hainbuche Rotbuche Esche Stieleiche

Roteiche

Traubeneiche

ACER platanoides pseudoplatanus ALNUS glutinosa incana BETULA pubescens vVerucosa CARPINUS betulus FAGUS sgilvatica FRAXINUS excelsior QUERCUS pedunculata

rubra gesgiliflora Akazie Besenginster

Sommerlinde Winterlinde

ROBINITA pseudoacacia

SPARTIUM scoparium

TILIA grandifolia parvifolia

neue Ernte neue Ernte

nicht gereinigt

gereinigt und entflügelt

entflügelt

80 %/, schneidend

neue Ernte i:

im Herbst 70%, im Frühjahr 50 % shneidend G

im Herbst 70%, im Frühjahr 50% schneidend i;

im Herbst 70%, im Frühjahr 50 % ichneidend

neue Ernte

neue Ernte

neue Ernte

neue Ernte

Forstsamenpreise 1935/36. ITL, Nadelhölzer.

Botanischer Deutscher

Name der Holzart

Zu- bzw. Abschlag je Keim- bzw. C

nich anerfk. ZAEE Saatgut

M

Kilo-Festpreise für Ht ni anerk. AteeL Saatgut

RM

Preisgebiet

Weißtanne 50

schneidend Deutsche Lärche 45 Sudetenlärche Jap. Lärche Fichte

ABIES peectinata

LARIX europaea europaea sudetica leptolepis

PICEA excelsa

45 45 90

80

Schwarzkiefer chwarzkief aa

Kiefer

TINUS austriaca gilvestris

strobus PSEUDOTSUGA douglasiü viridis

Weymouthskiefer

Grüne Douglasie

Lieferungsbedingungen. Preise und Zahlung

Die Preise gelten in Reichsmark und rein netto ohne Skonto ab Klenge. Die in Rechnung gestellte Keimkraft gilt als Mindest-

keimkraft.

ür die normale Beschaffenheit des Saatgutes (Reinheit usw.) Y Als normale Reinheit gilt bei Kiefer und

wird Gewähr geleistet. Fichte 95 %, bei Lärche 85 %. Alle. Beträge

liegen. Großabnehmer,

von über 500,— RM einen Aer über 1000,— RM einen 5 %igen abatt au

Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Teile sowie Ort des Gerichtsstandes Lieferfirma.

die Bei )e. erpflichtungen

häfte zwischen den Mitgliedern des Reichsverbandes der E Ï Anordnung des

Forstpflanzenzüchter und Klenganstalten (vgl.

Deutscher Herkunft Deutscher Herkunft

Ostpreußen, Schlesien und Höhensichte Tieflandsfichte 8,

. Ostpreußen -

. Norddeutschland (Kurmark, Schneidemühl, Pommern, Mecklenburg-Lübeck)

„. Schlesien

. Mittel- u. Westdeutshland (Braunschweig, Sachsen-Anhalt, Freistaät Sachsen, Hannover, Thüringen, Kurhessen, Hessen- Nassau, Rheinland, Westfalen)

Tieslandskiefer Höhenkiefer

. Süddeutschland (Pfalz-Saar,

Württemberg, Baden, Bayern) Tieflandskiefer Höhenkiefer Schwarzwälder Höhen-

sind sofort zahlbar und werden duxch Nach- nahme erhoben, sofern keïne entgegengeseßten Abmachungen vor-

als welche auch die Forstabteilungen der

Landesbauernschaften gelten, erhalten bei Bestellungen im Werte ai 5 bei solhen im Werte von

eider ist der Geschästssiy der

1,50

50,— 50,—

T

Tine Dp 12,— 4

1

kiefer 10,—

40,—

0,10 0,80

Reichsnährstandes vom 3. Januar 1935) einerseits und den Mit- gliedern der Fachgruppe Baumschulen im Reichsnährstand andererseits sind hinsichtl, der Preisgestaltung frei. Fm übrigen gelten jedoh die Qo en. Drucksachen und Ver- vielfältigungen in diesem Verkehr müssen jedoh als solche deutlich sihtbar gekennzeichnet sein. /

Gegenüber dem Auslande, d. h. allen Gebieten außerhalb der deutschen Zollgrenze, gelten keine Preisbeshränkungen. Druck- sachen und vervielfältigte Angebote dorthin müssen aber klar und auf den ersten Blick als Auslandsangebot kenntlich sein.

Versand und Verpacckung. fahr des Bestellers.

rückgenommen. Beanstandungen und Beschwerden.

: Der Versand einschl. Anfuhr geschieht auf Rehnung und Ge-

Die Verpackung ist sahgemäß auszuführen; sie wird ebenso wie die Anfuhr zum Selbstkostenpreis berehnet und nicht zu-

Bei Erhalt wahrnehmbare Mängel sind innerhalb 24 Stunden,

gründeter Beanstandung, d. h. bei niht vertragsmäßiger Liefe, rung, wird das Saatgut zurückgenommen, falls eine gütlide Einigung über Preisminderung nicht erzielt werden kann. Jt eine Zurücknahme nicht mehx möglih, so ist Schadenersag leisten. Ein Anspruch auf Schadenersa ae nux, wenn dur die Untersuhung einer Prüfungsanstalt- sür Forstsämereien (Waldsamenprüfungsanstalt an der Landesbauernschaft Sahsen- Anhalt, Halle/Saale, Kaiserstr. 7, Samenprüfungsanstalt an der Forstl. Hochschule, Eberswalde, Hamburger staatl. Institut für angewandte Botanik, Ra D 36, Bei den Kirchhöfen 14 Württemberg. Landesanstalt für Samenprüfung,

Stuttgart, Bayer. R für Pflanzenbau und Pflanzen- chuy, München, Liebigstr. 25) eine geringere Keimkraft als die in echnung gestellte nahgewiescn ist. Der zu untersuchenden Samenprobe muß folgende Bescheinigung beiliegen: q „Jch erkläre hiermit an Eides Statt, daß das beiliegende Samenmuster eine Durchshnittsprobe der Samenlieferung ist“ Für das Auflaufen des Saatgutes wird vom Lieferanten keine Gewähr übernommen.

Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen können mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10 000 RM für jeden Fall bestraft werden. | ;

Berlin, den 23. Dezember 1935. Der Reichsforstmeister. Göring.

Anordnung ITr. 1

der Ueberwachungsstelle sür Edelmetalle (Herstellung goldener Trauringe, Verkehr mit Goldwaren und mit Alt- und Bruh- gold) vom 28, Dezember 1935,

Auf “Grund dex Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. I S. 816) in Ver- bindung mit der A Über die Errichtung der Ueber- wachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Fuli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet:

Herstellung goldener Trauringe.

S 1. Goldene Trauringe dürfen _ nur mit einem Feingehalt bis zu 833/1000 (8 Karat) und einem Höchstgewicht von 37s Gramm her- gestellt werden.

Verkehr mit Alt- und Bruchgold.

8 2.

(1) Der Erwerb von Alt- und Bruchgold zu gewerbliden oder beruflihen Zwecken ist nur denjenigen Personen oder Per sonenvereinigungen gestattet, die im Besiy einer Weiterveräuße- rungsbescheinigung der Finanzämter (Richtlinien für die Devisens bewirtshaftung Abshn, IV Nr. 30) in Verbindung mit dem naÿ Runderlaß Nr. 236/35 D. St. der Reichsstelle für Devisenbewirt haftung vorgeschriebenen Vermerk der zuständigen Devisenstelle ind oder die îm c einer allgemeinen Genehmi ung der Devisenstelle zum Verkehr mit Gold (Richtlinien Abschn. 1\ Nr. 31) sind. H :

B R enidea Personen odex Personenvereinigungen, die niht im Besiß einer der in Abs. 1 genannten Bescheinigungen oder allgemeinen Genehmigungen sind, S Alt- und B gold nux mit Genehmigung ‘der Ueberwachungsstelle für Edel- metalle, Berlin W 8, Französische Str: 33 d, erwerben. Anträge auf Erteilung dieser Genehmigung sind der Ueberwachungsstelle über die zuständigen Fachverbände zuzuleiten.

8 3.

Käufer und Verkäufer von Alt- und Bruchgold haben in An- zeigen jeder Art, die sih auf den An- und Verkauf von Alt- und Bruchgold beziehen, ihren Vor- und Zunamen und ihre Anscrift oder Namen und Siß ihrer Firma sowie die Nummer der Weiter- veräußerungsbescheinigung oder der allgemeinen oder besonderen Genehmigung anzugeben.

Versteigerung von Goldwaren und Alt- und Bruchgold.

§ 4. z

1) Personen, die die Versteigerung von Goldwaren dur führen, Sab Namen und Anschrist bezie en, die den Zuschlag erhalten haben (Ersteigerer) in besondere en (Golderwerb- listen) einzutragen. Sie haben die Angaben der Ersteigerer, auf Grund des ihnen vorzulegenden Personalausweises mae

(2) Die Golderwerbslisten sind der Ueberwachungsstelle für Edelmetalle von den Versteigerern-auf Anfordern vorzulegen.

(3) Bei der Versteigerung von Alt- und Bruchgold darf der

der im § 2 vorgeschriebenen Genehmigungen sind.

8 5;

(1) Als Goldwaren im Sinne: dieser Anordnung 4 gelten sämtliche Waren A teilweise aus Gold mit Ausnahme de in § 6 Abs. 4 des Geseßes über die Devisenbewirtschaftung von 4. Februar 1935 RGVl. I S. 105 f. genannten Goldes.

(2) Als Alt- und Bruchgold im Sinne dieser Anordnung etter alle ganz oder teilweise aus Gold bestehenden Gegenstände, oba sie in die Hände des leßten Verbrauchers gelangt L mit A nahme des in § 6 Abs. 4 des Geseyes über die visenbewirb haftung vom 4. Februar 1935 RGVLl. I S. 105 ff. g“

nannten Goldes. (3) Der Erwerb von Gold im Sinne von § 6 Abs. 4 des O

s i die Devisenbewirtshaftung vom 4. Februar 1935 richt& E O den Vorslniften bsas eseyes, der hierzu. erlassene! Durchführungsverordnungen und der ihtlinien für die Devise bewirtshaftung. / : Strafvorschriften.

A fallen unter d Ü ungen gegen diese Anordnung sallen unler Stra E L 10, Bs der Verordnung über del

Warenverkehr vom 4. September 1934.

Jukrafttreten.

S 1 der Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffentlichut| im Deutschen Reichsanzei er in Kraft; im übrigen tritt die A ordnung am 1. Februar 1936 in Krast.

Berlin, den 28. Dezember 1935. Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. von Schaewen.

Bekanntmachung. ;

Auf Grund der Verordnung des Reichs- und Preußis d Wirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung uy die Vernichtung von Noten der Pribatmolenvan les vo 21. Dezember 1935 (veröffentliht im Reich8anzeiger V0 21. Dezember 1935) rufen wir sämtl von uns

sonstige Mängel (Keimkraft usw.) spätestens 4 Wochen nach Ein- treffen des Scatgutes am Bestimmungsort anzuzeigen. Bei be-

gebenen Reichsmarknoten hiermit zur Einziehung auf.

—E Ÿ

Hohenheim bei F

M 1936 bei unseren Kassen in Zahlung geben oder gegen Reichs-

Zuschlag nur solchen Personen erteilt. werden, die im Besiße eine! |

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1935. S. 3

Mit dem 2. April 1936 verlieren diese Noten ihre Eigen- haft als Zahlungsmittel. Die Besiyer dieser Noten können diese noch bis zum 92. Juli 1936 einschließlih an unserer Kasse in Zahlung geben oder gegen Reichsbanknoten umtauschen. Nach Ablauf des 2. Juli 1936 werden die aufgerufenen Noten kraftlos. Es erlischt damit auch die Einlösucgsptlicht Stuttgart, den 30. Dezember .1935.

Württembergische Notenbank. Der Vorstand.

Bekanntmachung.

Auf Grund dex Verordnung des Reichs- und Preußischen Pirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung und die Vernichtung von Noten der Privatnotenbanken vom 21. Dezember 1935 (veröffentlicht im Reichsanzeigec Nx. 298 vom 21. Dezember 1935) rufen wir sämtlihe von uns aus- gegebenen Noten hiermit zur Einziehung auf.

Mit dem Ablauf des 2. April 1936 verlieren die aufge- rufenen Noten ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel, Die Besiger der Noten können sie noch bis zum 2. Zuli

hanknoten umtauschen. Mit diesem Zeitpunkt werden die aufgerufenen Noten kraftlos; es erlisht damit auch unsere Einlösungspflicht. Karlsruhe, den 30. Dezember 1935. Der Vorstand der Badischen Bank. Bet. Greyer.

—_—

Die ZFnderziffer der Großhandelspreise vom 24. Dezember 1935,

1913 = 100

1935 18 Dezbr. | 24. Dezbr.

Ver- änderung in vH

Indexgruppen_

I. Agrarstoffe. . Pflanzlihe Nahrungsmittel . 5 Schlachtvieh . . . . . . . . . Viebenzeugnisse . . . Futtermittel Agratstoffe zusammen « . Kolonialwaren , IT. Judustrielle Rohstoffe _ Und Halbwaren. Kohle i . Cisenrohfstoffe und Eisen . . Metalle (außer Eilen) . | Textil s 10. Feuie und Leder . 11, Chemifalien*)) ..., É Ce Laute . Kraftöôle und mierstoffe . f ils p ia a î . Paptierhalbwaren und Papier . 16, Baustoffe # s Industrielle Nohstoffe und Halbwaren zusammen. ITL. Jndustrielle Fertig- waren. 17, Produftionemittel . .. 18. Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu- tamen A Ge Gesamtindex. . . .

112,3 91/6 110/5 106/3 105,0 83,9

112,4

Lomo

+

O00

-+-

O00

-

I)

115,2 1024 50,4 87/9 63/0 101/5 67/3 941 12/0 1017 111/2

93,2

Do

ll L o | oosc0 o v RoS

000 S

-

S S S

113,1 1241

119,4 103,3

©S

124,1

119,4 103,3

-

o G S

*) Monatsturh|chnitt November.

Die für den 24. Dezember berechnete Jndexziffer der Großhandelspreise hat sih gegenüber der Barivoae alb ver- indert, Auch für die Hauptgruppen sind Aenderungen nicht eingetreten. ; i i

Von den Agrarstoffen erhöhten sih im Preis zum Teil hafer, Futterroggen und Mais, O L Preise für Rinder und Kälber zurückgegangen sind. : _ Unter den Kolonialwaren lag Kaffee im Preis niedriger.

An den industriellen Märkten sind für Kupfer und Blei nebst den zugehörigen Halbfäbrikaten sowie für Zinn Preis- enkungen eingetreten. Auch für Rohseide und Jute gingen die Preise zurück; für Rindshaute haben sie sih erhöht. Von den Düngemitteln hat Kali im Preis saisonmäßig angezogen.

Berlin, den 28. Dezember 1935.

Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung...

__Die am 28. Dezember 1935 ausgegebene“ Nummer 147 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält: Verordnung über Zolländerungen, vom 21. Dezember 1935; _ Dritte Verordnung über Ortslöhne und Jahresarbeitsver- dienste in der Reichsversicherung, vom 23. Dezember 1935; Zwölfte Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Ersabkassen der Krankenversicherung), vom 24: Dezember 1935; erordnung über die Arbeitslosenversihecungspfliht im Eaarland, vom 27. Dezember 1935; , _Hweite Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreihe Familien (Zweite KFVDB), vom 27. Dezember 1935. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver- lendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 30. Dezember 1935. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 28 der Preußischen besezsammlung enthält unter Ln

Nr. 14300 Gesey zur Abänderung des Preußischen Wohnungs- eseßes vom 28. Preußisch h

ärz 1918 (Geseßsamml. S. 23), vom 27. De- ember 19353; : di /

Nr. 14801 Vierte Preußische Verordnung zur Durchführun es Ie vom 31. F Ie Eig

uli 1930 (Reichsgesebbl. I S. 421), om 19, Dezember 1935; Es i

Nr. 14302 angelstuben und Waar ahe Ae E den ashküchen, vom 12. Dezember

Umfang: 1% Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer

Oi i pie von 4 Rpf. Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin den Buchhandel.

W 9, Linkstr. 35, und durch Berlin, den 30. Dezember 1935. Schriftleitung der Preußischen Geseÿsammlung.

M S C I R S I R N E Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

e Botschafter Józef Li p ski hat Berlin am ssen. Während seiner Abwesenheit R Bot- alhomme die Geschäfte der Botschaft.

Der polnis 22. d. M. verla schaftssekretär

Nr. 51 des Reichsministerialblatts vom 27. Dezember 1935 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW V Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Fnhalt: 1. Allgemeine Ver- waltungssachen: Entscheidungen auf Grund der 88 2 und 4 des Ge- seßes zum Schutze der nationalen Symbole. 2. Konsulatwesen: Ernennung; Exequaturerteilung und Erlöschen einex Exequatur- erteilung. 3. Finan wesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April bis 30. November 1935. 4. Steuer- und Zollwesen: Ver- ordnung zur Aenderung des Taratarifs; Zweite Verordnung übec Aenderung der Verordnung vom 2. März 1933 zur Ausführung des 8 5 des Zolltarifgeseves; Dritte Verordnung über Aenderung der Tabaksteuer-Durchführungsverordnun A S eczituna über Aenderung des rae nisses zum Zolltarif, des Teils 111 der Anleitung für die Zollab ertigung und der Verordnung über Beschränkung der Abfertigungsbefugnisse.

Aus der Verwaltung.

Frontzulage wird von Amts wegen festgestellt und gezahlt.

Zu dem Réichsgesey über die erweiterte Gewährung der Frontzulage, das eine wesentliche Besserung der Betreuung der deutschen Kriegsbeschädigten bringt, hat der Reichsarbeitsminister Durchführungsbestimmungen erlassen. Darin stellt er É daß vom 1. April 1936 ab nunmehr auch Beschädigte, deren Erwerbs- fähigkeit infolge einer : Kriegsdienstbeshädigung um 50 oder 60 v. H. gemindert ist, -die Frontzulage ohne Rücksiht auf Alter und Einkommen erhalten. Die Frontzulage, so bestimmt der Minister, ist im allgemeinen von Amts wegen festzustellen und zu zahlen. Ein ablehnender Bescheid ist jedoch von Amts wegen nicht zu erteilen. Wird die. Frontzulage erst nah dem 30. April 1936 von Amts wegen bewilligt, f beginnt die Zahlung frühestens mit dem Bewilli ungsmonat, auf Grund eines nach dem 30. April 1936 gestellten Antrages frühestens mit dem Antragsmonat. So- weit die Frontzulage für die genannten D Oen wegen Be- zuges eines Einkommens von mehr als 600 RM monatli ruhte, e vom 1. April 1936 ab von Amts wegen zahlbar zu machen.

‘it dem Vollzug des neuen Geseges ist alsbald zu beginnen. Die Arbeiten sind so zu beschleunigen, daß die Frontzulage erst- malig mit den Bezügen für April 1936 gezahlt werden kann.

| T A C E I m Î

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Dienstag, den 31. Dezember.

Staatsoper: Uraufführung unter Leitung des Komponisten. Die große Sünderin. Beginn: 19 Uhr.

Berliner Börse am 30. Dezember.

Weitere Kursbesserungen.

Ausgehend vom Markt der Montanpapiere, die wieder von Rückkäufen der Kulisse profitierten, seßte sich an der heutigen Berliner Börse wieder eine recht freundliche Tendenz durh. Schon bei Eröffnung des Verkehrs bemerkte man verschiedentlih kleine e Rel jedoch war der Geschäftsumfang wieder einmal äußerst klein und die feste Grundstimmung trat kursmäßig erst im Verlauf der Börse deutlicher zutage. Das Geschäft ging später wieder zurü, die Tendenz blieb jedoch fest und nur ver- einzelt konnten sih zum Schluß der Börse die höthsten Tageskurse nicht ganz halten.

Am Montanmarkt war die Mehrzahl der Papiere um etwa 1% gebessert, so Buderus, Harpener, Rheinstahl und Stahl- verein. Hoesch und Mannesmann gewannen je 4 %. Auch für Braunkohlenwerte bestand leihtes Kaufinteresse, das in Eintracht und Niederlausißer zu einem Kursgewinn von je 14 % führte. Unter den Kalipapieren bemerkte man etwas Angebot in Aschers- leben (— 14). Chemische Werte lagen E bis auf Rütgers (+ 1). Teilweise. etwas belebt war die Umsaßtätigkeit in Elektropapieren, wobei besonders Versorgungswerte im Vorder- grund standen.- So gewannen LUniSe Elektrizität niht weniger als 3 %. B. K. L., Dessauer Gas und R. W.E. gingen um je 1 %, desgieichen Siemens, Lahmeyer, Felten und Builléaume; sowie Deutsche Telefon und Kabel um je 124 % nah oben. Unter den Spezialpapieren fielen noch Linoleumwerte T feste Haltung auf, namentlich -Deutshe Linoleum (+3), daneben Jung- hans (+ 2).

Auch am Kassamarkt war die Grundstimmung freundlich. Ebenso tonnte man in Rentenwerte etwas Nachfrage bemerken. Dabei gingen Altbesißanleihe um % % nah oben. Auth Judustrie- obligationen waren wieder eine Kleinigkeit höher. Troy des bevorstehenden Zahltermins war Tages8geld zu 3 bis 314 % weiter ausreichend vorhanden. Am internationalen Devisenmarkt la das englishe Psund heute chwächer und ging in Berlin au] 12,26 (12,29) RM gzurück, wahrend der Dollar mit 2,488 R unverändert blieb.

Die deutsche Bleierzeugung im November 1935,

blei einschließli “kleinerer Mengen Hartblei stellte sid uns dfe

auf Grund der gesellshaft A.-G., Frankfurt a. M.,

Die deutsche Erzeugung von Original-Hüttenweic- wie Ie ruppe Ra Dai exlin,

erehnungen des statistishen Büros der Metall-

Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Beginn: 19 Uhr.

Staatstheater-Kleines Haus: Zum 1. Male: Donna Diana. Lustspiel von Moreto, Beginn: 19 Uhr.

Lustspiel von Scribe

Aus den Staatlichen Museen.

Führungen und Vorträge.

___ Jn der Zeit vom 3. bis 11. Fanuar 1936 finden in den Staat- lichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

/ Freitag, den 3. Januar. 11—12 im Museum für Deutsche Volkskunde: „Deutsche Bauernkunst“, Dr. Bramm.

Sonnabend, den 4, Fanuar. 11—12,20 im Museum, Aegyptische Abteilung: Altes Reich.

Sonntag, den 5. Januar.

10,30—-11,30 im Kaiser-Friedrih-Museum: Die Ausstellung „Cos- maten-Arbeiten des 12. u. 13. Jahrh. in Sizilien“, Dr. Schlunk;

11—12 im Neuen Museum, Papyrus-Sammlung: Briefe zwischen Eltern und Kindern vor 2000 Fahren, Pr. Kortenbeutel;

1112,20 im Neuen Museum, Aegyptishe Abteilung: Religiöse Vorstellungen der Alten Aegypter, Dr. Hermann,

Montag, den 6. Fanuar,

11—12 im Museum für Deutsche Volkskunde: „Deutsche Bauernkunst“, Dr. Erich.

Dienstag, den 7. Fanuar. 12—13 im Kaiser-Friedrih-Museum: Rubens, Dx. Schöne; 12—13 im Vorderasiatishen Museum, JFslamische Abtlg.: Rund-

gang durch die Fslamische Abteilung.

Mittwoch, den 8. Januar. 11—12,20 im Neuen Museum, Aegyptishe Abteilung: Das All- B e, im Wandel der Zeiten: 1, Altes Aegypten,

rzybylla;

20 im Museum für Vor- u. Frühgeshihte: Vorgeschicht- [iches Kunsthandwerk: 1. Töpferei, Frau Dr. Vermehren-

Merg: 12—13 im I E: Plastik in Oberitalien:

Padua, Dr. Bange; 20—21 im Zeughaus: Historishe Waffen aus alter Zeit, Dr. Lauts; 20—21,30 im Pergamon-Vortragssaal: Städte an den Rändern des römischen Reiches: 1. Leptis Magna im italienischen Nord- afrika, der Geburtsort des Kaisers Septimius Severus (mit Lichtbildern), Lange.

Donnerstag, den 9. Fanuar.

im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Ftalienischer Kupferstich und Holzshnitt der Frührenaissance, Dr. rFFaques;

11—12 im Museum für Völkerkunde, Ozeanische Abteilung: Die Völker der Deutschen Südseekolonien: 1. Deutsch-Neuguinea, Dr. Nevermann.

Freitag, den 10. Januar.

11—12 im Museum für Deutsche Volkskunde: Die Ausstellung

„Deutsche Bauernkunst“, Dr. Schuchhardt. Sonnabend, den 11. Fanuar.

11—12,20 im Neuen Museum, Aegyptishe Abteilung: Rundgang

durch die Aegyptische Abteilung.

Die Ausstellung

Die Ausstellung

H—12

11—12

Im Pergamon-Museum finden täglich außer Montag von 11—12 und 12—13 Uhr Rundgänge statt.

Jeden Mittwoh und Donnersta finden in der Ausstellung „Deutsche Bauernkunst“ im Museum für Deutsche Volkskunde vou

jeigen allein diese Zif

mitteilt, im November 1935

jutrieb von Mangelstuben und D. ?

auf 107

t gegen 11 117 t im Oktober 1935.

11—12 Uhr Rundgänge statt.

Handelsteil.

Die deutschen gewerblichen Genoffenschaften an der FahresSwende.

Vom Deutschen Genossenschaftsverband e. V., Berlin, wird uns geschrieben:

Das verflossene Wirtschaftsjahr 1935, das dritte Fahr seit der Machtübernahme, hat den 3300 im Deutschen Genossenschafts- verband vereinten gewerblichen Genossenschaften erneut die Mög- L einer aktiven Unterstüßung der mittelständishen Wirtschaft gegeben.

Für die Kreditgenossenschaften läßt sih am Ende des Wirt- shafsts{ahres 1935 feststellen, daß ihre gesamten Betriebsmittel die 2-Milliarden-Grenze überschritten haben. Dabei ist die erfreu- liche Steigerung der Sialanen Ausdruck des Vertrauens in die städtischen Kreditgenossenshaften. Diese Einlagensteigerung war die Veranlassung zu einem verstärkten Kreditgehäft in sämtlichen Sparten. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Frage der Bau-

wischenfinanzierung zuteil. Die Erfahrungen auf diesem Gebiete haben gezeigt, daß diese Finanzierungsaufgaben zweckmäßig und illig nux mit Hilfe eines weitgehend dezentralisierten Apparates BalvGgeihrt werden können. Die in allen Teilen des Reichs be- stehenden Kreditgenossenshaften sind daher für diese Aufgaben besonders geeignet. Wie in einer vom Deutschen Genossenschafts- verband herausgegebenen Schrift „Baufinanzierung und Bau- kredit“ näher dargelegt ist, soll die gewerbliche Genossenschafts- organisation in größerem Umfange als bisher in die großen Auf- gaben des Wohnungs- und Siedlungsbaues und seiner Finan- zierung eingeschaltet werden. Auch die Verbindung zu den Hand- werkerbaugenossenschaften E dafür.

Bei den Wareneinkaufsgenofsenschaften zeigen die vor!iegen- den Monatsziffern, daß die Umsäve der Einkaufsgenossenschaften auch im Fahre 1935 weiter zugenommen haben. Faßt man die Umsäße für die ersten neun Monate des Fahres 1935 zusammen und stellt diese den entsprehenden Umsäßen des Vorjahres gegen- über, so haben sih die Umsätze beispielsweise erhöht bei den Ein- kaufsgenossenschaften der Gastwirte um 24%, der Uhrmacher um 23%, der metallverarbeitenden Gewerbe um 16 %, der See und Drogisten um je 11 %, der Bäcker um 4 %, der

uhmacher und Kolonialwarenhändler um 2—3%. Nur bei einigen Gruppen blieben die Umsäße aus konjunkturbedingten Gründen heraus zurüdck, z. B. bei dew Schneidergenossenschaften, wo sih in 1935 der Umsayrückgang als Reaktion auf die voran- gegangenen Voreindeckungen bemerkbar machte. Alles in allem dürfte man nicht zu weit gehen, wenn man die R Warenumsäye im Einkaufsgeschäft vas über 1,5 Milliarden RM in 1935 annimmt, gegen 1,3 Milliarden RM im Vorjahr. So

ern die aufbauende Tätigkeit der gewerb- Yan Genossenschaften im verflossenen Wirtschaftsjahr 1935, sie ge

en darüber hinaus aber auch Ausblicke in die Zukunft.