1920 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

MUROt L m evo Tad Col 2000, Kt T 0 21710, G Doe a A 179/90 Nachseß- und Schlammkohlen . .. ..« 93,90 , Meagerförderkohlen . . . . . « ae os o BOOO 5 MCTACTNU E a ée u 20490, Beckedorfer Förderkoblen « « &# «+ + + ¿ ¿ 206,70 , O a e oa Ge BIOSO Brewk ofs L T S S e“. 369,80 v Perlkoks T0 L A 0 ch6 © 394,80 O G aa Ce Co A c 120204. a E e O L Preußishe Berginspektion in Barsinghausen : A ¿+ . 221,80 M PreußisGe Berginspektion L în Ibbenbüren : Förderkoblen C A E RLEDO Cte e Lon eo No Llen M Cl ca O0 A O E C O t 205,90 , Püsselbürner Förderl'ohlen (Buchh olzkohlen) 210,60 , S c R C O00 Briketts, B kg 42A V: S M D D D: Wr C 377,— y Steinkohlenbergwerk Osterwald : Förderkoblen E E C T 221,40 M i E O20 Steinkohlenbergwerk Münchchagen : Dye M E E 229, M Sieinkohlenbergwerk Minden G. m. b. H.: ferde O o e 2A4 30 U Ce e e Q8060 O e ú « BOLO

Steinkohlenbergwerk Plöy bei Löbejün :

«Deutschen Reichsanzeigers und Pre Don Ee August 1920) bedarf für die Randreviere des Mittel- eut)chen Braunkohlensyndikat einiger Berichtigungen und Ergänzungen ; die Brennstosfverkaufspreise für diese Reviere werden daher im folgenden noch einmal im Zusammenhang veröffentlicht:

Magdeburg/Helmstedter Revier:

Anhalter Nevier :

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

20. September 1920 erhoben werden und sind unter

Nummer VI. D. 2020 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin,

Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse

BVeklanntmaGung.

Der Deutsche Kürschner-Verband, Fi liale Halber- stadt, in Halberstadt hat beantragt, den zwishen ihm und dem Arbeitgeberverband Magdeburg, Zweig- stelle Halberstadt, abgeschlossenen, am 26. Juli 1920 in Kraft getretenen TDarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Kürschner- und Müßenmachergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (RNeichs- Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halberstadt für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 2005 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 83, zu richten.

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeits3minister. J. 1! Ov. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentral-Verband christlicher Fabrik- und Transportarbeiter Deutschlands, Sekretariat Augs- burg, in Augsburg, Obstmarkt D 71, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband deutscher Textilarbeiter, Filiale Augsburg, und den vereinigten Wäschereien Augsburg und Umgebung abgeschlossenen, am 3. Mai 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Wäschereibetrieben gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neihs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Augsburg und ihrer ein- gemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 2013 an das RNeichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeils minister, S, U L Buse.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Beschlusses des Neichskohlenverbandes vom 31. August 1920 gelten unter den Bedingungen der Be- kanntmachung des Reichskohlenverbandes vom 28. April 1920 (Nr. 91 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ vom 29. April 1920) ab 1. September 1920

folgende CMEE L E H S für das NiedersäGhsishe Kohlensyndikat: Gesamtbergamt in Obernkirchen :

Sch{miedekohlen i & : 257,10 A

On ae 200300 2SDNDeLTDD In U « ¿ Ce dee e 26080, Ult „oco 009 Briketts 1,5 kg C E E S 415,10 u

Die Bekanntmachung vom 31. Via 1920 (Nr. 171 des tßischen Staatsanzeigers“

raunkohlen-Syndikates sowie für das Rheinische

Für Brennstoffe des Mitteldeutschen Braunkohlensyndikats. E

Förderkohle »

Siebkoble. ¿ ¿ / 1 7200 ; Stückkoble e O0,

Förderkoble L Siebkoble L. Stückkohle L. . . . 87,10 ;

i 72,60 ¿ ¿ a E Gruben Friederike, Emma + 79,90 h und Prinz Wilhelm

a) Tagebauwerke: rorderkohle . «99, M iebkohle. . . . . 60,50 Stückkohle .... 66,— ,

b) Tiefbauwerke: 66,— M | Grube Minna-Anna, Marie-

Grube Coswlg i. Anhalt

. . .

Förderfohle Preuß , LÆopold-Edderitz,

icbko le lo B06 72,60 t ran R j ¡kohlenwerk Gerlebogk Stükohle . . 790 , } und Solvayhall

Grudekoës.

_Die Lieferungen von Nachterstedter, Margarete- und Pfänner- shaftkoks erfolgen auf Frachtgrundlage Luckenau. ¿ Für Erzeugnisse aus Braunschweigischen, Anhaltishen und Alten- garoishen Werken erhöht fih der Preis um den Betrag der Landes= euern. Für Brennstoffe des Nheinischen Braunkohlensyndikats.

127,— M | mit Frachtgrund-

131,— lage Liblar

Depu Doofbriketts. .

Ce A, 0190 Gee ¿e o v6 (o 4 D. Brikettabrib 35,80 ; | ab Werk Staub- Schlamm-u.Filterkohle 31,90 ,

Berlin, den 31. August 1920. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Brecht.

Bekanntmachung

der Neichsgetreidestelle, betreffend leihweise Ueber- lassung von Säcken, insbesondere über die Leih- gebühren und über die Preise der Säcke.

Auf Grund des § 5 der Ausführungsbestimmungen über die Höchstpreise für Getreide vom 26. Juli 1920 (Reichs- Geseßzbl. S. 1473) wird bestimmt:

S

Für leihweise Ueberlassung der Säcke darf, wenn die Lieferung an die Empfangsstelle des Käufers mittels Fuhre erfolgt, eine Leihgebühr bis zu 30 § für den Doppelzentner, bei Hafer, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn bis zu 40 § für den Doppelzentner, in allen anderen Fällen bis zu 80 H für den Doppelzentner, bei Hafer, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn bis zu 1 Æ für den Doppelzentner bere(uet werden. Werden die Säcke bei Liefe- rung mittels Fuhre vom Empfänger sofort ausgeshüttet und mit dem Gespann zurückgegeben, so kann eine Leibgebühr nicht gefordert werden. Werden die Säcke niht binnen drei Wochen nach der Lieferung zurlickgegeben, fo darf die Leihgeblthr nach Ablauf der dritten Woche für jede angefangene weitere Woche um 30 s bis zum Höchstbetrage von 3 „4 für den Doppelzentner erhöht werden. Werden die Säcke mitverkauft, so darf der Preis für den Sack, der 75 kg oder mehr hält, nicht mehr als 15 und für den kleineren Sack nicht mehr als 13 4 betragen. Werden Leihsäcke nicht zurü- gegeben, fo gilt der Höchstbetrag der Leihgebühr als verfallen. Außer- dem ist für den Berlust der Säcke eine Entschädigung zu zahlen, die die genannten Sackhöchstpreise nicht übersteigen darf.

8& 2.

Stellt der Erwerber des Getreides dem Verkäufer Füllsäcke zur Verfügung, so kann er für die Zeit vom achten Tage an, nachdem die Sâcke an der E Ie des Verkäufers angekommen sind, bis zu dem Tage der Nüklieferung Leihgebühren in Rechnung stellen. Bei der Berechnung der achttägigen Frist wird der Tag der Ankunft der Säcke an der Empfangsstelle nicht mitgerechnet. Die Nück- lieferung gilt als an dem Tage erfolgt, an dem die Säle an der zwischen dem Verkäufer und Erwerber für die Ablieferung des Getreides vereinbarten Stelle oder mangels einer P Vereinbarung an der Verladestelle des Orts, von dem das Getreide mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, aer werden. Die Leihgebühr darf den Betrag von 1} BA Sack und Tag für jeden Sa, der 100 kg Noggen oder Weizen faßt, und von 1 g für jeden kleineren Sack nicht übersteigen. Für den Tag der Nücklieferung kann die Leihgebühr voll berechnet werden. Werden Leihsäce vom Verkäufer nicht binnen drei Wochen, nachdem sie an der Cmpfangsstelle des Verkäufers angekommen sind, zurükgeliefert, so fann der Erwerber statt der Nücklieferung der Säcke und der Zahlung der verfallenen Leihgebühr 17.4 für jeden Sack, der 100 kg Noggen oder Weizen faßt, und 16 Æ für jeden kleinecen Sa ver- langen, sofern der Verkäufer e ne ihm vom Crwerber schriftlichß ge- stel.te Nachfrist von mindestens einer Woche für die Nücklieferung hat verstreichen lassen. É À

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentliung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 31. August 1920.

Der Präsident der Reichsgetreidestelle. «F. V.: Tiemann.

Preuften. Finanzministerium.

e Bf Bewilligung einer laufenden R Ats, beihilfe (W. b. G.) an Beamte und Volkss\chullehr- personen sowie an Angestellte und Arbeiter in den von Ententetruppen beseßten Gebieten.

Jm Hinblick auf die ungünstigen Wirlschaftsverhältni}e, welche in den von den Ententetruppen beseßten Reichsgebieten herrschen, und unter denen insbesondere die Beamten, Volks\chullehrpersonen und die Angestellten des Staates wegen der zahlreichen Aufkäufe aller zum Leben notwendigen Gegen- ns durch die Besaßung zu leiden 0, wird vorbehaltlich er Zustimmung der A wg en preußischen Landes- versammlung angeordnet, daß allen männlichen und weiblichen planmäßig angestellten und allen gegen Entgelt beschäftigten außer- planmäßigen Staatsbeamten und Poleulle ersonen sowie den im preußischen U beschäftigten Angestellten in den beseßten Gebieten mit Wirkung vom 1. Juli 1920 ab bis auf weiteres eine besondere monatliche Wirtschaftsbeihilfe widerruflich gewährt wird. Als besezes Gebiet im Sinne dieses Erlasses sind die von den Ententetruppen gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrags be 1 n eile des preußischen Staatsgebieis im Osten und Westen zu verstehen. Hierzu gehören nicht die Abtretungsgebiete, wie Danzig und das der preußischen Verwaltung entzogene Saarbeckengebiet.

6 fin Wirtschaftsbeihilfe ist nach folgenden Grundbeträgen zu crecchnen :

Kinderlos a Verheiratete | Kinderzulage monatli a) Für Orts"lasse A des Wohnungs- M M geldzushußtarifs und für die mit ihr hinsihtlich der Teuerungs- zulagen gleichgestellten Orte .. 150 95 b) Für teuere Orte (ohne a) . 120 25 C) SFUT Tode De « « + ch 90 25

Im übrigen sind die in den Abschnitten 1, LIT und IV des Nunderlasses vom 4, März 1919 F. M. 1 3865, M. d. J. Ta 601, M. f. W. K. u. V. A 295 über die Bewilligung der laufenden Kriegs- teuerungszulagen aufgestellten Grundsäße sinngeméß_ anzuwenden, jedoch fllt die Diensteinkommenshöwstgrenze von 13 H fort. eamte, die außerhalb ihres im unbesetzten Gebtete gelegenen Wohnorts im besetzten Leile des Reiches bei einer Behörde No sind und deren Familien im unbeseßten Gebtete gy f pra erhalten die Beihilfe für Ledige, sofern ihr Aufenthalt im beseßten Gebiete ängerer Dauer mindestens

Grudekoks * A 0.0 ck00... L 241,20 M

durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des §1 der ratsverordnung zur Fernhalkun vom 23. September 1915 (RNGBl. S. 603) der Lebensmitteln und täalihen Bedarfs untersagt worden.

und deren Familien daher im beseßten Gebicte wohnen, erhalten die Beihilfe für Verheiratete, auch wenn sie selbst außerhalb des beseßten Gebietes bei einer Behörde be\chäftigt find. i

Die Wirtschaftsbeihilfe ist au den in den beseßten Gebieten fommmisfarisch beschäftigten Beamten zu zahlen, die thren dienstlihen Wohnsiß im unbeseßten Teile Deutschlands haben und Tagegelder beziehen, und zwar für die Dauer der kom- missarishen Beschäftigung in den besetzten Gebieten. Wenn sie ver- heiratet sind und ihre Familie bei sih haben, erhalten sie die volle Wirtschaftsbeihilfe, gegebenenfalls auch Kinderzulage. Befindet si S at unbeseßten Teile Deutschlands, so erhalten sie die Beihilfe für Ledige. /

In gleicher Weise find auch die in das beseßte Gebiet ver - feßten Beamten zu behandeln, deren Familie sich infolge der Wohnungsnot usw. im unbesezten Teile des Reichs befindet.

Die Wirtfchaftsbeihilfe ist auch den unbejoldeten Super- numeraren in den besetzten Gebieten zu gewähren. :

Beginnt ein Beamter oder Angestellter erst im Laufe eines Monats seine Tätigkeit im beseßten Gebiet, fo ist die Wirtschafts beihilfe erst von dem Tage ab zu zahlen, an dem die Beschäftigung im beseßten Gebiet begonnen hat. i, N

Sofern eine Stadt- oder Landgemeinde nur teilweise! im beseßten Gebiet liegt, ist die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe davon abhängig zu machen, 2b dae Bezehäsüignngsbehörde oder der Be- shäftigungsort im besezten Teil liegt oder nicht. ;

Im Falle der Räumung eines beseßten Gebiets durch die Entente- truppen ist die Zahlung der Bethilfe mit Ablauf des Monats einzu- stellen, in dem die beseßten Gebiete von den Besaßungstruppen ge- räumt worden find. i : i:

Ein Rechtsanspruch auf die Wirtschaftsbeihilfe besteht nit. Sie ist den Empfangsberechtigten zugleih mit den ihnen zustehenden Be- zügen für den entsprehenden Zeitraum zu zahlen, jedoch auch bei Ueberweisung auf ein Konto nur für je einen Monat.

An MNußhestandsbeamte und an Hinterbliebene von Beamten und Volksfhullehrperfonen ift die Wirtschaftsbeihilfe n i ch t zu zahlen.

Nach den gleichen Grundsäßen ist die Wirtschaftsbeihilfe auch den im Staatsdienste stehenden Arbeiter; zuzuwenden, sofern sie nicht bereits ortsübliche Löhne erhalten. : /

An diejenigen Angestellten und Arbeiter, die bei Bekanntwerden dieses Erlafses bereits aus dem preußischen Staatsdienste ‘entlassen waren, hat eine Nachzahlung nicht zu erfolgen. |

Berlin, den 30. August 1920. Der Finanzminister. J. A.: Wolff.ram.

ür Wissenschaft, Kun und e LLgAIS al s

Die bisherigen außerordentlihen Professoren in der theologischen Fakultät der Universität in Kiel Lic. Mulert und “M O Y6r sind zu ordentlichen Professoren in derselben Fakultät,

der bisherige außerordentlihe Professor in der rehts- und een galten Fakultät der Universität in Kiel Dr. Maschîe ist zum ordentlihen Professor in derselben Fakultät und

der bisherige ordentlihe Honorarprofessor in der medi- zinischen Fakultät der Universität in Bonn, Geheime Medizinal- rat Dr. Ungar, zum ordentlihen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Der elsaß - lothringishe Kreis\chulinspektor , Schulrat Müßlin aus Mülhausen i. E. ist zum Kreisschulrat iu Wiedenbrück ernannt worden.

Ministerium

BekanntmaMung.

Das am 13. April 1918 gegen den Bandwirker aul Graf, Barmen, Nittershauserstr. 24, erlassene andels8verbot habe ich heute zurückgenommen.

Barmen, den 1. September 1920. Die Polizei-Verwaltung. I. V.: Bragard.

Wm am

Bekanntmachung.

Das am 25. Juni 1920 gegen den Fleischermeister cöbel Schaal aus Gleiwiß, Turmstraße Nr. 8 wohnhaft, erlassene Handelsverbot wird hiermit aufgehoben.

Gleiwiß, den 19. August 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: FJeenel.

Bekanntmachung. Dem Meygermeister Hubert Shäper în Werne ist unter Aufhebung meiner Verfügung vom 17. März d. Js. Nr. 1869 T der Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art, insbesondere mit Fleischwaren, wieder gestattet worden. Lüdinghausen, den 30. August 1920. Der Landrat. J. V.: Freiherr von Der, Negierungsreferendar.

Bekanntmachung. Dem Händler Theodor Lenze, Barmen, Shüßen-

straße 86, ist wegen Pa iigtet jeder Handel mit Gegen ständen des tägl

und kanntmachung

chen Bedarfs, einschl. mit Obst Gemüse, untersagt worden. Die Kosten dieser Be- at Leaze zu tragen.

Barmen, den 1. September 1920.

Die Polizei-Verwaltung. J. V.: Bragard.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915

ie ALUn unzuverlässiger Personen vom Handel wird dem ri

Gröb grau 1, der

stoffen,

kohlen und das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere die Kosten für die Veröffentlihung des Handelsuntersagungsbeschlusses, sind von Paffrath zu tragen.

etthändler Peter Paffrath, Köln-Rath, Handel mit sämtlihen Brenn- nsbesondere mit Braunkohlenbriketts, Stein-

Koks jeder Art, untersagt. Die durh

Kölu, den 13. August 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Schäfer.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Emil Streich, hier, Lizenkstraße 3, ist undes- unzuverlässiger Personen vom Handel andel mit

sonstigen Gegenständen des

Königsberg f. Pr., den 23. August 1920. Polizeipräfidium. Wucherstelle. Lüderiß.

(Fortsebung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

von La l 1 Monat ist, Beamte, die

hren dienstlichen Wohnsiß im beseßten Gebiete haben

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Die Heereskammer beschloß nah einer Mitteilung des yW. T. B.“ in ihrer gestrigen Situng nah längerer Aus- iprache, zunächst den Entwurf der Geschäftsordnung durch die vereinigten Ausschüsse der Heeres- und Marinekammer beraten zu lassen. Der nächste Zusammentritt beider Kammern soll vorausfichtlih am 26. Septembcr stattfinden. Hierbei soll dann auh das Wehrgesez beraten werden.

: Auf Einladung des Lg ers war gestern und heute im Reichstagsgebäude der durh § 2 des Gesezes, be- treffend die Sozialisierung der Elektrizitätswirlschafi, vom

‘31. Dezember 1919 (RNGVl. 1920 S. 19) errichtete Beirat

für die Neichselektrizitätswirtshaft zu einer Tagung versammelt.

Nach Meldung des „W. T. B.“ wurden die Versorgung der mitteldeutschenEnergieverbrauhszen tren, namentli Berlins, Leipzigs und Dresdens, mit Grundbelastungsstrom aus den

auf Braunkohle gegründeten Reichswerken in Z\hornewilz, Spremberg und Lauta sowie die süddeutshen Wasserkraftbauten des Reiches ausführliß befprochen. Ucbe: das nah § 1 des Elektrizitäts- gefeßes bis zum 1. April nächsten Jahres von der Neichs- regierung einzubringende Gefeß zur allgemeinen Regelung der CElektrizitätswirt\schaft berihteten der Geheime Bau- rat Köpcke, Dresden, als Vertreter staatlicher Elektrizitätswirtschaft, der Direktor Ebbecke vom Märkischen Elektrizitätswerk, Berlin, als Vertreter kommunaler Elektrizitätswirtschaft, und der Direktor Breuk von der Aktiengesellshaft Elektrifhe Licht- und Kraftanlagen, Berlin, als Vertreter der privaten Elektrizitätswirtschaft. Nah Erörterung der eingehenden Referate wurde zur sachverständigen Beratung des Neichs- \hæawministers bei den bevorstehenden gesctzgeberishen Arbeiten ein Aus\chu ß von dreizehn Mitgliedern eingeseßt. Der Gesetzentwurf soll mögli®st noch in diesem Jahre dem NReichswirtshaftsrat zugehen, um Anfang 1921 bei den geseßgebenden Körperschaften eingebracht werden zu können. Ferner wurde zur Beratung des Reichsschatz- ministers in Fragen der mitteldeutschen Elektrizitätswirtshaft und der süddeutschen Wasserkräfte je ein Ausschuß gewählt.

Der Kohlenaus\chuß hak in seiner Sißung vom 2. Sep- tember nach derselben Quelle folgenden Beschluß gefaßt:

Der Kohlenaus\chuß des vorläufigen Reichs- wirtschaftsrats erkennt aus den gegebenen Berichten über die Kohlenlage, daß die deulshe Wirtschaft durch die Opferwillig- keit der Beteiligten, die dur die Leistung von Ueberschichten die Förderung, steigerten, bisher vor dem vollständigen Zusammenbruch bewahrt wurde. Er dankt ihnen für ihre Ovferwilligkeit und bittet sie, hierin nicht nur nit zu erlahmen, sondern die Leistungen nach Kräften noch zu erhöhen, damit unser Wirtschaftsleben auch in der nächiîten Zeit mit ihren noch größeren Schwierigkeiten vor dem Aergsten bewahrt und soweit wie möglich Not und Elend von allen Mitbürgern, insbesondere Arbeilslosigkeit und Hunger von Millionen deutscher Arbeiter- und Angestelltenfamilien ferngehalten wird.

___ Der Siedlungsverband für den Ruhrkohlen- bezirk hielt, wie dem „W. T. B.“ aus Essen gemeldet wird, gestern dort seine erste Ta: ung ab.

Der Vorsitzende des Verbandes Mühlen 8- Hamborn eröffnete die Versammlung mit einem Dank an den Schöpfer und Ausarbeiter der dem Siedlungsverbande zugrunde liegenden Ideen; es gelte jeßt, den geschaffenen Nahmen zum Wohle des Vaterlandes auszufüllen. Bei dem Punkte der Tagesordmmg „Wahlen zum Verbandsrat“ einigte man \sih auf die Formel, daß von den fünf zu wählenden Mitgliedern des Nates zwei aus dexr Gruppe der Arbeitgeber, zwei aus der der Arbeitnehmer und eines aus ver Gruppe der Ge- meinden zu wählen seien. Gewählt wurden: fecilens der Gemeinden der Oberbürgermeister von Wedelstädt-Gelsenkirchen, als Stellvertreter der Amtmann Thiel-Burg-Blankenstein, seitens der Arbeitgeber für den Bergbau der Bergassessor Stäter-Gssen, als Stellvertreter der Geheimrat Dr. Gunyhz-Essen, für die Landwirtschaft der Gutsbesitzer H. Dieckmann-Gladbeck, als Stellvertreter Herrmann Paßmann- Nuhrort, seitens der Arbeitnehmer Hirtsiefer-Essen, Wegener-Bohum, Aug. Schmidt-Bochum und der Architekt Wintzer-Dortmund. Das Gehalt für den zu wählenden Verbandsdirektor wurde auf 69000 4 festgeseßt; gewählt wurde der Beigeordnete dex Stadt Essen Dr, Schmidt.

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Preußen.

In der Stadt Kattowiß seßen die Franzosen nah Mit- teilung des“ „W. T. B.“ die Haussuchungen nah Waffen mit Gründlichkeit fort. Die verschärfte Kontrolle auf dem Bahnhof dauert an. Jm Landkreis Kattowiß herrscht nah wie vor die größte Unsicherheit, besonders unsicher sind die Verhältnisse in Bogutschüß, Eichenau, Rosdzin und Schoppiniz. Der in Maczeikowiß tätige Lehrer Schorbek wurde in der Nähe von Przelaika in der Brinißa als Leiche aufgefunden. Auch im Kreise Pleß ist die Lage nah wie vor unsicher. Die Kommission zur Durchführung der Waffenabgabe arbeitet mit verhältnismäßig erfreulichen Erfolgen, jedoch scheint es, als ob die gegenwärtige Besaßung des Kreises Pleß hierzu unzulänglich wäre. In Orzesch bei Tarnowiß wurde in der vergangenen Nacht das Gastwirtsehepaar Breithaupt erschlagen und das dem Ehepaar gehörige Kolonialwarengeschäft ausgeplündert.

Der Regierungspräsident in Breslau hat die auf die Er- mittlung der bei den Vorgängen am 26. August Be- A ausgeseßzie Belohnung von 3000 4 auf 15000 (4 erhöht.

Württemberg.

Der Allgemeinausstand wegen des 10 prozentigen St euerabzuges is, nah Meldung des „W. T. B.“ aus Stutéágart, been det, die Arbeit wird am Montag wieder auf- genommen. Die Versammlung der Betriebsräte hat die zwischen den Unternehmern und Arbeitern im Belsein der Regierung getroffenen Vereinbarungen noch anzuerkennen. Die Daimler-Werke blieben den Verhandlungen fern. Alle Streikenden und Ausgesperrten, die sih keine s{chweren Ver- fehlungen haben zushulden kommen lassen, werden wieder eingestellt; die Streiktage werden nicht bezahlt. Von der leßtgenannten Entscheidung hat die Kommission lediglich Kenntnis genommen und will bie Entscheidung der ordentlichen Gerichte und des Landtages herbeiführen.

Großbritagunieun tnd Frland.

„Neuter“ erfährt, daß der Beginn der Wieder- gutmachungskonferenz in Genf auf den 24. September festgeseßt worden sei.

Nach einer Londoner Meldung haben vie Sinnfeiner wie nahträglih bekannt wird, am vergangenen Sonnabend im

auf „über 16 Millionen Tonnen.

Haupiquartier des militärishen Luftfahrdienstes in Bal- donnell bei Dublin einen Geldshrank erbrochen und eine Anzahl wichtiger d W Schriftstücke, darunter die Operationsbefehle, die sich auf die Fe zwischen Heer, Flotte, Luftfahrdienst und C er Polizei be- ziehen, ferner den Heerescode und den C E: die gegenwärtig in Gebrauch sind, geraubt. Ferner wurden Schießbedarf und eine Anzahl Feldsteher und Nevolver mit- genommen. Nach einer amtlichen Dubliner Meldung wurden in der Woche vom 28. bis 31. August in Belfast 20 Per- sonen getötet und 279 verwundet. Von den Opfern sind 145 Protestanten und 134 römisch-katholish. Lloyd George hat laut „Journal“ erkläri, daß die Entscheidung über die weitere Gefangenhaltung des Bürgermeisters von Cork aufrechterhalten werden müsse. Die Arbeiterführer Adamson, Bevin, Smillie, Lansbury und andere haben noch- mals an Lloyd George und die Regierung das Ersuchen gerichtet, den Bürgermeister von Cork freizulassen.

Frankreich,

Im Senat teilte der Arbeitsminister mit, daß die deutschen Kohlen lieferungen vom 1. bis 28. August 1537 004 Tonnen betragen. Mit den Lieferungen der drei leßten Tage des August beziffern sich die Augustlieferungen j Das Frankreih durch die Reparationskommission unter Zugrundelegung des Abkommens von Spaa zugebilligte Kontingent betrage 1 550 000 Tonnen.

Die französische Negierung hat nah einer über Stockholm mweitergegebenen Nachriht aus Helsingfors an T\chitscherin folgendes, von Millerand unterzeichnetes Ult i- matum gerichtet :

Die französishen Marinebehörden haben Vorbereitungen für die Heimsendung des letzten russishen Transportes aus Frankreich am 15. September und aus Algier am 26. desselben Monats getroffen. Alle Franzosen, die sich in Nußland befinden, sind deshalb entweder nah der finnischen Grenze oder nah Odessa zu be- fördern. Wenn ein einziger Franzose nach dem 30. September gegen seinen Willen in Rußland zurückbehalten wird, so wird die sranzösische Negierung Veranlassung nehmen, der französischen S lotte den Befehl zu geben in Süduußläand die Schritte zu tun, die als erforderlih erachtet werden.

„Reuter“ erfährt, daß die französische Regierung Gavan Duffh, den sinnfeinischen Delegierten für Paris, ersucht hat, Frankreich binnen 24 Stunden zu ver- lassen.

Nuftland.

Dem „Daily Telegraph“ wird aus Kopenhagen gemeldet: Die russishe Delegation in Kopenhagen hat von General Wrangel ein Telegramm erhalten, daß er die Halbinsel Taman beseßt habe; in der Gegend von Jekaterinodar hätten die Wrangelschen Truppen die roten Verbindungslinien zerstört

und seien bei der Vorbereitung der Besetzung von Odessa.

Italien.

Laut einer römishen Meldung des „W. T. B.“ vom gestrigen Tage wird zwischen der Negierung und Arbeiter- vertiretern über die durch die Beseßung der Fahrik- betriebe geschafsene Lage verhandelt; die Netallarbeiter sind zu Verhandlungen bereit, falls die Industriellen Zugeständnisse machen. Die Lage wird als ernst bezeichnet, da die Bewegung fih über das ganze Land ausbreitet. Der Verband der Metallindustriellen hat die Aussperrung für ganz Jtalien beschlossen. Der Arbeitsminister Labrioli ver- suchte bisher vergeblich zu vermitteln. Bei der Besetzung der Fabriken durch die Arbeiter kam es in Genua auf dem Oderowerke zu Zusammenstößen mit der Polizei, die von der Waffe Gebrauch machte. Ein Arbeiter wurde getötet, zwei wurden \hwer verlegt. Nach dem „Corriere della Sera“ haben die Sozialisten von Triest und Umgebung beschlossen, in den Generalstreik zu treten, der sich über ganz Venetien und Julien erstrecken foll.

Nach einer später eingetroffenen Meldung haben die Arbeiter das Arsenal von Venedig beseßt. Die Be- seßung der Fabriken durch die Arbeiter N fih auf Bologna, Ternîi, Livorno und andere Städte ausgedehnt.

In Stresa is nach Meldung des „W. T. B.“ die Konferenz zur Regelung der an Deutschland für spätere Kohlenlieferungen zu leistenden Vorschuß- lieferungen von Lebensmitteln nunmehr eröffnet worden. Den Vorsiß führt Soleri.

Tschecho-Slowaket.

Wie die Prager Blätter berihten, fand dort eine ge- meinsame Beratung der deutschen und der t\chechi- schen Sozialdemokraten sowie der Vertreter der Gewerk- ¡haften und Genossenschaften beider Nationalitäten statt, wobei auch über die schlehten Ernährungsverhältnisse in den en Bezirken gesprochen wurde. Allseitig wurde die Ansicht vertreten, daß es sich hierbei um planmäßige Sabotage der landivirtschaftlihen Erzeuger handele. Die Besprechungen endeten mit dem einstimmigen Beschluß, einen paritätishen Ausschuß zu wählen, der ungesäumt R der Arbeiter- haft beider Nationalitäten in der Frage der allgemeinen Versorgung formuliert und in einer gemeinsamen hung den deutsche und den tschechishen Vertrauensmännern der Arbeiter- schast unterbreitet.

Das „Prager Tageblati“ meldet aus Troppau i. Schl., daß der deutsche Verein „Nordmark“ von der Prager Landesregierung verboten worden sei. Die Verfügung sei damit begründet worden, daß die „Noromarlk“ eine fiaatseind- liche Propaganda betreibe. Gleichzeitig wurden angebli 4 Feste und Veranstallungen der „Nordmark“ verboten.

uh der „Deutsche Tag“, der als Massenkundgebung der Deutschen in Troppau am 4. und 5. d. M, stattfinden sollte, wurde in Frage gestellt.

ge-

Amzkerika.

„Times“ meldet aus Mexiko, daß Präsident Huerta am 2. September mit der Verlésung einer kurzen Botschaft den Köngreß eröffnet hat. In einem ausführlichen Bericht der Slaalssekretäre des' Aeußern und des Junern 1wird mitgeteilt, daß die Unruhen in den verschiedenen Staaten als beendet angesehen werden. Unter anderem wird weiter mitgeteilt, daß Mexiko an dem internationalen Postkongreß und anderen internationalen Kongressen teilnehmen wird. Es wird die Hoff- nung ausgesprochen, daß die finanziellen Ee der Ausländer befriedigt werden. Aus den Mitteilungen über das Heer ergibt sich, daß seit dem Kriege 84 Generale demo- bilifiert worden sind.

Nach einer Timesmeldung aus New York beabsichtigt das Staatsdepartement in Washington in Uebereinstimmung mit

dem Handelsdepartement, den General Pershing nach Südamerika zu entsenden, um die diplomatischen und wirt- schaftlichen Beziehungen zwischen Südamerika und den Ver-

einigten Staaten auszubauen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Säuglingssterblichkeit in de Staaten im Fahre.191

(Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.)

deutschen

Im ersten Lebensjahre

ck Gestorbene (ohne Totgeborene) R kamen auf je 100 Lebend- u geborene Landesteile : pet : un- über- chelihe ebelide | haupt Db. Ee au 13,9 23,1 15,7 c E S 16,4 28,7 18,4 At e E 11,9 22,7 14,1 DIDD, S . e o oa 9 13,7 26,1 15,6 é 22 109 229 98 ü v d E E ,7 9 8 Z Sen A 4 20e cign «E. ,9 1 3 Schleswig-Holstein 10,4 22s 12,0 E A 10,6 19,4 11,6 M u 11,7 21,3 12,1 Dee Itaau a A 10,1 20,0 e Ie S 12,6 24,8 3,4 D 17,3 23,4 17,9 Preußen . 13,8 24,3 15,0 Baverit 1d. Mens 19,9 27,7 21,3 Bayern l. d. Mheins (Pal)... 12,9 22.4 13,7 Bayern 18,8 27,8 20,8 t 12,6 18,6 13,3 NOUTLCINt a O 14,3 20,4 15,0 D e 13,8 19,3 14,6 A 10,0 17,4 10,8 Mecklenburg-Schwerin . . . . 147 26,7 17,4 Rat a Le 14,1 19,8 15,0 Mectlenburg-SelB « + « «e 16,0 30,0 19,0 r 10,2 T7 10,8 Dana. as 12,6 21,0 13,9 e wi lie unit E E Gs 12,2 18,0 12,8 Caen Ullenba . .- «v o 141 28,0 16,3 Sachsen-Coburg-Gotha . .. 13,7 26,6 15,4 i, 13,3 23,9 14,9 Schwarzburg-Sonderhausen . . .. 13,4 23,1 14,9 Schwarzburg-Rudolstadt . 14,0 18,1 14,6 a C E 10,4 14,56 10,7 IREUH erer E e «s aaa a d 12,5 15,0 12,8 M JUNGereL Une - «a os 15,3 24,6 16,6 CUaAnburd e «a aae e 10,3 8,7 10,2 E E e a e il 26 s 3,9 R s E t aa 10, 19,2 11,6 DURDUII co a e 0am as 10,0 20,8 11,6 Elsaß-Lothringen E L 2 Se E A E t d ( Knabe 15,4 2D,6 16,7 Deutsches Reich { Mädchen . 12,8 22,0 14,0 \ übcrhaupt 1918 141 23,9 15,4 1917 14,8 25,7 15,6 1916 12,6 21,3 13,6 1915 14,4 23,8 15,4 1914 15,4 29,8 16,4 1913 14,3 23,7 15,1 1912 13,9 23,2 14,7 1911 18,2 29,9 19,2 1910 15,2 25,7 16,2 1909 16,6 26,8 17,0 1908 16,8 28,6 17,8 1907 16,6 28,0 17,6 e L R D 4 32,6 ,6 1904 18,6 31,4 19,6 1903 19,3 32,7 20,4 1902 17,3 29,8 18,3 1901 19,4 33,0 20,7

Berlin, den 1. September 1920.

Statistishes Reichsamt.

Delbr

ü d.

Die Zahl der unterstügten Erwerbslosen im Deutschen Reihe ist, wie dem „W. arbeitsministertum mitgeteilt wird, in der Zeit vom 1. bis 15. August Allerdings stellt fich die Zunahme der Erwerbslosenzahl nit so hoh wie 0 a beiden leßten Juliwochen. währen

1920 weiter gewo{sen.

Bemerkenswert is, daß, Erwerbslosen #sich erhöhte, die

losen um über 1000 abgenommen hat. stellungen vit die Zahl der männlichen Erwerbslosen am 15. August ie der weiblichen 107 525, die Gesarntzahl der unter-

1920 304 048,

die Zahl der weiblichen Erwerbs- Nach den amtlichen Fest-

T. B.“ aus dem Reichs-

samtzahl

stüßten Erwerbslosen also 411 573 gegenüber 404236 am 1. Au

und 359 618 am 15. Juli 1920, angehörige,

Stande in der ersten

beitslosigkeit, eine zur Bekämpfung der Arbeitslosigk arbeitsminister gerichteten Eingabe

rung

losenversiherung den Krankenkassen

den Verhältnissen des Arbeitsmarkts daß Mittelpunkt der Arbeitslosenversiherung diejenige Stelle werden soll, die die beste Uebersiht über den Arbeitsmarkt besißt und Et a app zur Verhütung der Arbeitslosigkeit durh- Ned wird daher, daß die Arbeitslosenversicherung

ert werden soll, wie

Arbeitslofenversiche-

dafür etn,

übren tann. traff an die Arbeitsna

weisorganisation angeglied dies z. B. mit gutem Erfolg Fei der englisSen

rung geschehen sei.

fiatt,

x e e vom 24. längst veröffentlichten Entwurf der Arbeits

Hinzu kommen 371 599 die als Zuschlagsempfänger unterstüßt werdén. Gesamtzahl der unterstüßten Grwerbslosen entspriht etwa dem : ebruarhälfte dieses Jahres. Die deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Ar-

der internationalen hat in einer an den Re

Arbeitsstrettigkeiten.

Der Zentralverein deut männischen

den 15. September anberaumte Haup parteien \{chàffen.

In Leipzig traten „W. T. B.“

sebun Ausstand.

__ Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Fi i- industrie von Hamburg und Altona n U

zufolge

amilien- Die

ereinigung

uus 1920 zu dem un- osenversiche- Stellung genomtnen. Sie wendet si dagegen, daß die Arbeits- angegliedert werden ig fern ständen.

foll,

Sie tritt

; i scher Needer und die \ee- Organisationen aller Grade h die „Voss. Ztg.“ mitteilt, im Interesse des fo geeinigt, daß die Verhandlungen über die Rev is vertrags am 9. September in einem

führt werden sollen. Der Aus\{chuß soll ein

aben \ich, wie ialen Friedens dahin itätishen Argshet c, r en Ausschuß ge- e Grundlage für die äuf tverhandlung zwischen den Tarif-

stern die Straßenbahner, da ihre Forderungen auf Wie r E des

Betriebs auf den seit einiger Zeit stillgelegten Linien und auf Herab- des Fahrpreises auf 50 4 nicht bewilligt O L lea

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