1920 / 199 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

[58896] wes paris 0s Hint Da: Mes

S. . tember re ien der Königsberger Kleinbahn- | Lanvesbauk in Königsberg (Pr.) oder bet der Berliner Handelsgesell- schaft in Berlin hinterlegen. „Amtliche Die ord e Géeneralversamm- | Bescheinigungen von Staats- und Kom- E der Königsberger Kleinbahn-Aktien- | munalverbänden und Kommunalkassen oder esellschaft für das laufende Geschäftsjahr | Notaren über die bei denselben befindlichen findet am Donnerstag, den 30. Sebp- | Aktien gelten als hinreichende Ausweise

Aktiengesellschaft.

gese iember 1920, Vormittags 11 Uhr, | über die erfolgte Hinterlegung.

im Kreishause, Sitzungszimmer [des Kreis- Jeder Teilnehmer an der Generalver- ausschusses, Königsberg (Pr.), König- | sammlung, der sein Stimmrecht ausüben will, muß ein von ihm unterschriebenes : Verzeichnis der Nummern seiner Aktien 1. Bericht des Vorstands und des Auf- | in geordneter Neibhenfolge, und zwar in

sichtsrats über den Vermögensstand | zwet Exemplaren, mit dem Vermerk der

und die Verhältnisse der Gesellschaft | erfolgten Hinterlegung dem Vorstand

nebst der Bilanz für das verflossene | ver Königsberger Kleinbahn-Aktien- ( : gesellschaft in Königsberg (Pr.}, 2. Genehmigung der Bilanz und Fest- | Beethovenstraße 41, bis zum 27. Sehp-

straße 56, Hof, 1 Treppe, statt. Tagesorduung :

Geschäftsjahr.

stellung des Meingewinns und der | tembex 1920 übergeben, Dividendeu.

Borstand und den Aufsichtsrat. Kleinbahn-Aktiengesellschaft, „. Neuwahl des gesamten Aufsichrsrats. Fretherr von der Goltz, . Vorlage, betreffend Kapitalerhöhung Landrat,

zur Durchführung etner * Gleis-

Qi

! König8bërg (Vr,), am 30, August 1920. 3, Erteilung der Entlastung an den | Der Aufsichtsrat der Königsberger

verstärklung zwischen Devau und | [98736] Prawten usw.

stands in Königsberg (Pr.), Beethoven- | gelost t straße 41, Erdgeschoß, zur Einsicht- nahme aus,

Zux Ausübung des Stimmrechts in der | 444 446 447 448. Generalversammlung sind nur diejenigen Lüneburg, den 1. September 1920. Aktionäre berechtigt 17 des Statuts), Fr. Fressel, Notar.

[58734] Gesellschaft für Spinnerei & Weberei in Sttlingen.

Die außero rdentliche Generalversammlung vom 28, April 1920 hat bes{chlossen, das Grundkapital um 4 1 328 000 von .4 3 672000 auf 4 5 000 000 durch Ausgabe von 1328 Stück neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien zu je 1000, welde vom 1. Januar 1920 ab voll dividendenberechtigt und den alten Aktien gleichgestellt sind, zu erhöhen. Die neuen Aktien sind von einem Konsortium übernommen worden mit der Verpflichtung, sie den Befißern alter Aktien zum Kurse von 115 % franko Zinsen zum Bezuge anzubieten, und zwar so, daß auf je nom. # 3000 alter Aktien eine neue Aklie von nom, 4 1000 bezogen werden kann. Nachdem der Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 28. April 1920 sowie die erfolgte Erhöhung des Aktienkapitals in das Handelsregister eingetragen worden sind, fordern wir unsere Aktionäre guf, das Vezugsrecht unter folgenden Bedingungen auszuüben:

1. Die Ausübung des Bezugsrechts hat bet Vermeidung des Ausschlusses in

der Zeit vom 10, bis 24, September 1920 einshließlich in Mannheim bei der Süddeutschen Diseonto-Gesellschaft A.-G. und deren sämtlichen Niederlassungen, bei der Nheinischen Creditbank und deren sämt- lichen Niederlassungen, in Berlin bei der Firma Delbrück, Schickler & Co,,

in Frankfurt a, M, bei der Direction der Disconto-Gesellschafi |

Filiale Frankfurt und bei der ‘Firma E. Ladenburg

unter Einreichung von zwei gleichlautenden mit arithmetisGh geordnetem

Nummernverzeichnis versehenen Anmeldescheinen, welhe bei den Bezugs-

stellen în Empfang genommen werden können, während der bei jeder Stelle

üblichen Geschäftsstunden zu Fragen,

Die jungen Aktien sind bei Ausübung des Bezugsrechts sofort in bar voll

einzubezahlen. Es find also für jede neue Aktie 1160 zu erlegen. Den

Schl ußscheinstempel tragen die Akticnäre. Beträge von weniger als

4/6 3000 bleiben unberücksichtigt, jedo find die Bezugsstellen bereit, die

Verwertung oder den Zukauf von Bezugsrechten zu vermitteln.

3. Die Zahlung des Bezugspreises wird auf einem Anmeldeschein bescheinigt. Gegen been, MiCgaNe werden die jungen Aktien nah Fertigstellung (vor- aus\ihtlich Ende Oktober 1920) ausgehändigt.

Ettlingen, den 30. August 1920.

Gesellschaft für Spinnerei & Weberei.

es

[58902] Hans Hartmann Aktiengesellschaft, Eisenach. Soll. Vilanzkonto per 30, September 1919. Saben. pa A D, j G T T2 An SrunbsiüElonto N 33 159/86} Per Aktienkapitalkonto . . | 500 000|/— Gebäudekonto . . .. 83 200/—} Baurücklagekonto .. 7 899/99 v ARONCIONIO «s 31/37} Forderungenrüc- ¿Bon «6 315 742/86 fung pnto N 13 210/56 Außenstände . « « « 49 878/911 , Gläubigerkonto . .. 97 50441 Warenkonto. . . , .} 196599/96f Erneuerungskonto .. 60 000|— Gerätekonto. . . .. 1|— Werkzeugkonto. . . 1 E 678 614/96 678 614/96 Soll. Gewinn- unv Verluftkonto þer 30. September 1919, Haben. (eter m E ; Ÿ D E Rg S M An Ce Aietend A 56 204/64] Per Warenkonto . ...} 301 730/75 «„ Geschäftsunkostenkonto | 214 2465M Nücklagekonto . . 26 620/47 Erneuerungskonto .. 60 000—} Baurüklagekonto . 2 100/01 330 451/23 330 451/23

Eisenach, den 18. August 1920. Der Vorstand,

O [58739] Aktiva. Vilanz am 31. Mai 1920. _ „Paffiva.

An Gaswerksanlage . . .| 133 662/61} Per Aktienkapital . . . .| 100 000|—

Kasse u. Bankguthaben 18 993/78} , Anleibe 38 000|— Außenstände » « « - 13 999/63) Erneuerungskonto . . 28 110/45 Wertpapiere « . « 5014—} Kreditoren . .. 14 284/70 U Lagerbestände E, 18 922551 Dividendekonto . .. T5|— Utensilien N 1—| , Frachtenkonto . . 1 263/20 Assekuranzkonto . « « 361/850 Zinsen u. Steuerreserve 1 950¡— « Reservefondskonto . . 2 576/32

_}N Reingewinn. . . 4 685/75

E 190 935/42 hb 190 935/42

Debet. Gewinn- und Verlustrechnung am 31. Mai 1920, Kredit.

An Betriebsunkosten . i 82 103/42} Per Betriebseinnahmen , . | 106 712/08 Zinsenkonto « » « « 990/351 Installationsgewinn . 2723/33 i teuerreferven . .. 1 000 Abschreibungen . « , 20 656 « Bilanzkonto . . . 4685/75 S

M 109 435/41 M 109 435/41

n dex heutigen Generalversammlung ist dic sofort tar: Dividende

uf 4% festgeseßt’ worden und kann gegen den Dibidendenshein Nx. 12 mit: je

40 M erhoben werden bei der Filiale der Löbguer Bank in Görlitz. Rietschen, am 2. September 1920,

Gaswerk Rietschen D/L. Aktiengesellschaft.

w! Vor dem Unterzeichneten find heute

Die Bilanz nebst Gewinn- und Verlust- | folgende Obligationen Lit. © der relnung sowie der Nechenschaftsbericht | Portland Cementfabrik vorm, Seyn liegen von heute ab bis zum 27. Sep- | Gebrüder in Lüneburg zur Nück- tember 1920 im Geschäftslokal des Vor- | zahlung am 2, Fanuar 1921 aus-

Nr. 305 316 326 328 332 340 342 346 367 381 407 419 420 439 440 442

Oa o aa . 75 640 513,— Lombardbestände . . . « 29 935 084,— Effektenbestände 9 197 064,—

Neservesonds ,.. 7 500 000,

An

Neichskafsenscheine und

Lombardforderungen . . 7 532 200

Neservefonds . . , . 2 250 000 Umlaufende Noten .. Sonstige täglich fällige

An eine Kirndigungsfrist

Sonstige Passiva . .

[58735] Lüttringhaufer Vank Actien- Gesellschaft Lüttringhaufen.

Wir laden unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen Generalversamm: lung auf Dienstag, den 21. Septem- ber 1920, Nachmittags 5 Uhr, zum Sißungssaale der Barmer Creditbank, Filiale Düsseldorf in Düsseldorf, Ost- straße 129, ein.

Tagesordnung : 1. Aenderung des Namens der Firma. 2. Satzungsänderung, und zwar: des § 1 (Namensänderung), des § 2 (Ausdehnung des Geschäfts- bereichs) und des § 11 (Erweiterung der Ver- tretungsbefugnisse).

Nah § 21 des Statuts haben die- jenigen Aktionäre, welche an dieser General- versammlung teilnel[men wollen, ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichnis derselben spätestens am Tage vor der Versammlung entioeder bei der Ge- sellschaftötasse in Lüttringhausen, VBeyenburg und Nemscheid-HaDden- bach, der Barmer Creditbank in Barmen, Düsseldorf und NousDorf, der NHheinischen Handelsgesellschaft in Düsseldorf, der Saarlouiser Volkts- bank A.-G, in Saarlouis und deren Zweigstellen oder bei der Oberhause- uer Volksbank A.-G. in Oberhausen zu hinterlegen.

Lüttringhausen, den 1. September 1920. Dex Aufsichtsrat, Bankdirektor August Bertram, Vorsitzender.

7) Niederlassung u. vou NMechisanwälien.

[58939]

Nechtsanwalt Dr. Wilhelin Göt, mit dem Wohnsiß in Wiesloch, ist heute in die Liste der beim Landgericht Heidel- berg zugelassenen Rechtsanwälte einge- tragen worden.

[58938]

Rechtsanwalt Hans Horläuder wurde wegen Aufgabe der Zulassung heute in der Nechtsanwaltsliste des Amtêgerichts Eden- koben gelöst.

Edeukoben, den 1. September 1920,

Der Amfktsgerichtsvorstand. Petri.

9) Bankausweise.

[59020] Uebersicht

der Sächsischen Vank zu Dresden

am 31, August 1920.

Aktiva. M Kursfähiges deutsches Geld 20 511 870,— Neichs- u, Darlehnskassen-

E ou s 31 391 271,— Noten anderer deutscher D 9 863 350,—

Sonslige Kassenbestände. 25 769 246, Wechselbestände und dis- fontierte Schaßanwet-

Debitoren und sonstige Ua 13 192 996,—

Palsiva, Eingezahltes Aktienkapital 30 000 000,—

Banknoten im Umlauf . 75 938 100,— Täglich fällige Verbind-

Ugen a 67 026 732,-—- tündigungsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten. 832 737 097,— Sonstige Passiva... 2299 465, Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wechseln sind weiter begeben worden —,—. Die Direktion.

[59019]

Stand der Vadischen Bank

am 31. Auguft 1920, Aktiva.

n e a, E

Neldbotaens# C 6 030 717/50

Darlehenskassenscheine 7 867 653|— Noten anderer Banken 7 957 600|— gor felreltand N 26 165 641/33

L dak 990 849/10 Sonstige Aktiva 145 675 903/01

4 | 2082 220 6631/94

Passiva.

Grundkapital . . 9 000 000|—

31 645 900|— Verbindlichkeiten . .

gebundene Verbind- TOleiten ae 4185 995 96 ÁMU | 202 220 563194

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Fnlande zahlbaren Wechseln 46 —,—.

19) Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Deutsche Bank Filiale Dresden in Dresden hat beantragt:

a) nom. .4/ 309 000 neue Aktien Kammgarn- spinnerei zu Harthau in Sarthau (Bez, Chemnitz), Stück 300 zu je r. 2001—2300, und b) nom. Æ 1300000 4}°%ige,

hypothefarish au erste? Stelle

eingetragene, mit 192 °/% rüc- Teilschuldverschrei-: bungen derselben Gesells 1000 zu je M 1000, ¿ und Stück 600 zu je A 500, Nr. 1001—1600, zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse zuzulassen. resden, den 1. September 1920. Die Zulassungsstelle ver Börse zu Dresden. Nichard Matterêdorff, Vorsißender,

Sächsischen

_Von der Dresdner Bank in Dresden ist der Antrag gestellt worden, nom. 4 1 259 009,— neue Aktien der Geraer Strickgarnfabrik Ge- Aktiengesell- schaft in Gera (Neus), 1250 Stück über je 4 1000, Nr. 1251—2500, zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse zuzula Dresden, den 1. Die Zulassungsstelle der Börse

Nichard Mattersdorff.

Bekanntmachung, ypotheken- & Wedßsel- / Y )at im Verein mit der Bank für Handel und Industrie Filiale München, den Î nom. M4 5

eptember 1920.

Die Bayerische Bank, München,

eingebracht:

0,— Stammaktien der „Danubia“/ Aktiengesellschaft für Mineralölindustrie Regens- 59000 Stück Nr. 1—5500, t ab 1. Januar 1920,

dividendenberechtigt a 19 otierung an hiesiger

zum Handel und zur Börse zuzulassen. München, den 31. August 1920.

Die Zulassungsstelle für Wertpapiere

an der Börse zu Müncheu.

Schriftführer:

.V.: &. P. Lang, I. V.: Schulmann. Syndikus : Dr. Schwarz.

Bekanntmachung.

Die Bayerische Vereinsbank dahier hat

den Antrag eingebracht :

(6 2 200 000 Brauerci Binding Attiengesell-

Frankfurt a, M.

2200 Stü à A 1000 Nr. 3801 bis

Vorsitzender :

Aktien der schast in

zum Handel und zur Notierung an hiesiger Börse zuzulassen.

München, den 31. August 1920.

Die Zulassungsstelle für Wert- papiere an der Börse Vorsitzender :

zu München.

F. V,: F. P. Lan g. I. V. Schulmann. Syndikus: Dr, Schwarz.

Bekanntmachung. andel und Industrie

Die Bank für / at den Antrag ein-

Filiale München

6 2 000 000, 47} % auf den Namen

der Bank für Handel und Industrie iliale München oder deren Order utende Teilshuldvershreibungen der ¡„-Danubia‘‘ A-G. für Mineral- ösindustrie, Regensburg, Nr. 1

zum Handel und zur Notiz an biefiger Börse zuzulassen.

München, den 1. September 1920. Die Zulassungsstelle für Wert- papiere an der Börse zu München. Schriftführer :

F. V.: F. P. Lang. JF.V.:Schulma an. Syndikus: Dr. Schwarz.

Deutscher Protestantentag 5.—7. Oktober 1920 zu Berkin, im Rheingold, Potsdamer Straße 3. Mittwoch, den 6. Oktober, Vor- mittags 9 Uhr, Mitgliederversamm- lung des Deutschen Protestanten- vereins im Nheingold. Tagesordnung : 1, Bericht des Vo meisters und des 2. Asay na der Sagung (§§ d und 7

2). 3, Antrâge des Vorstands: ö a) betr. Zusammenschluß des freien Protestantismus, : b) betr. Versorgung der Minder-

enven, des Schaÿz- eneralsekretärs.

c) betr. Propaganda. Der Vorstand des Deutschen Protestantenvereins.

Bekanntmachu Durch Beschluß versammlung vom 23. j 4a unterzeilnete Gesellschaft in Liquis-

Unter Bezugnahme auf § 65 Abs. 2 Geseßes vom 20.

Gesellschaften Haftung, fordern wir hiermit Gläubiger e Forderungen bei den unterzeich- neten Liquidatoren innerhalb der geseß- lichen Frist anzumelden.

Berlin NW. 40, Kronprinzen-Ufer 5/6, den 20. August 1920. Futtermittel-Verteilungsstelie für die r BLINVEBYREg

4. 92/20. 5. 96,

b "” 155 138 667/98 | Haf eschränkter

[23032] Gesh.Reg. Nr. 6271. ' Heute, den vierten Oktober neunzehn- hundertneunzehn (4. Oktober 1919), habe ih, Justizrat Oskar Schmidt, Notar am Notariate München IX, mi auf Ansuchen in den Sißungsfaal der Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzwerke, Ludwigstraße 16 dahier, begeben, woselbst ih die unten genannten, mir persönli be kannten Herren antraf. Dieselben vev- es mich zur Beurkundung der folgen=-

n

Syndikats8-Verträge.

Zum Pollzug des Neichsgeseßes über die Regelung der Kohlenwirishaft vom 23. März/20. August 1919 und der Aus- führungébestimmungen zu diesem Gesel vom 21, August 1919 {ließen sih die Besißer der Kohlenbergwerke im rets rheinischen Bayern, nämlich: E

1. das Bayerishe Bergärar (für dia

Kohlengrube Peissenberg),

9, die Oberbayerishe Aktiengesellschaft

für Kohlenbergbau in München,

. die Gewerkschaft Marienstein in

München, | :

die Mascinenfabrik Augsbura-Nürn-

berg, A.-G., in Nürnberg (für das

Mraun?ohlenveromert Großweil),

. die Bayerishe Braunkohlenindustrie, A.-G. in Beapamor,

6, die Bayeris®e Ueberlandcentrale, A,-G. in Jbenthann, mit dem Siß in Megensburg, :

7. die Vereinigte Gewerkschaft Schmid4 agaden-Schwarzenfeld in Schwargen-

d, 8. fie GewerksGaft Gustav in Dettingen, 9. die Gewerkschaft Passau in Jägers-

reuth, 10. Foblenbergwerk Stockheim, G. m. b H. in Stockheim : zu einem Kohlensyndikat zusammen und vereinbaren folgendes; | Das Kohlensyndikat für das rechts rheinishe Bayern soll als Doppelgesell- schaft errihtet werden und demgemäß aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes bestehen; zu der Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung schließen si die Besißer der Kohlenbergwerke im Sinne des § 5, Absaß 2, der Ausführungsbestimmungen zum Geseh über die Regelung der Kohlen wirtschaft zusammen; die Gesellschafk bürgerlihen Rechtes besteht aus der Ges. sellschaft mit beshränkter Haftung und den Besißern der Kohlenbergwerke. Für dis Gesellshaft mit beschränkter Haftung gilt die nachstehende Saßung, für die Gesell saft bürgerlihen Rechtes der weiter an“ gefügte Syndikatsvertrag. | A. Satzung | des Kohlensyndikats für das rets rheinishe Bayern, Gesellschaft mit bes schränkter Pasa: N

8 1. Firma und Siß der Gesellschaft. Die Gesellshaft führt die Firma? „Kohlensyndikat sür das retsrheinishe Bayern, Gesellshaft mit beschränkter Haftung,“ und hat Van Siß in München,

Gegenstanß des Unternehmens,

1. Gegenstand des Unternehmens ist dia Frfüllung aller Aufgaben, die durch das MNeichsgeseß über die Regelung der Kohlen« wirtschaft und die Ausflihrungsbestim4 mungen zu diesem Geseh den Kohlensyndi= faten zugewiesen sind.

2. Das Kohlensyndikat kann alle Ge- A as s No ranas 0 Zusammenhang stehen, insbesondere den An- und Verkauf von Kohle, Koks und Briketts betre!ken. Gewinnung und Ver- œertung von Nebenprodukten der Kohle gehört nicht zum Geschäftsbetrieb ded Syndikats. ät

Stammkapital e Stammeinlagen. ä

Das Stammkapital beträgt 20 000 46 (zwanzigtausend Mark); hiervon überneh- men die einzelnen Gesellschafter als Stammeinlagen folgende Beträge:

1, das Bayerische Bergärar 3500 Æ,

2. die Oberbayerische Aktiengesellchaft

für Kohlenbergbau in München 5500

Mark, i . die Gewerkf\shafb Mariensktein in München 1000 A, i die Maswinenfabrik Augsburg-Nürn4 berg, A.-G. in Nürnberg 500 M, | . die Bayerische Braunkohlenindustrie,

A-G, in Schwandorf 3500 A,

. die Buayerishe Ueberlandcentrale

Ga in RegenÆWurg 1300

rk, die Vereinigte Gewerk\@aft Schmida4 en-Stwarzenfeld in Schwarzen-

eld 1200 M, [l

8. die Gewerkschaft Gustav in Dettingen 2000 M, A /

9, M, C Ra Passau in Jägers- r j

euth 500 M, : | 10, Kohlenbergwerk Stockheim, G. m, b. H. 1000 M. :

Die Stammeinlagen sind in vollem Bes trag vor der Anmeldung der Gesellschafk zum Handelsregister bar bei der Gesell- [haftsftasse einzuzahlen, i ;

1. Die Veräußerung von Geschäfts- anteilen oder eines Teiles derselben ist nur mit Genehmigung der Gesellschaft zu- lässig. Diese Gens mou darf nik versagt werden, wenn der Geschäft3anteil an den Erwerber des Bergwerks abgetreten werden soll.

_2. Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. :

3, Wird der Betrieb eines dem Syn- dikat angeschlossenen Kohlenbergwerks dauernd eingestellt, so verpflichtet sich das Syndikat, den treffenden Geschäftsanteil u Nenmvert zu übernehmen. r Ges ellschafter ift in einem solchen Falle ver.

G

r

D

D L 2

I

__ Liquidatoren: Dr. Graefschke.

pflichtet, auf Au forderung des Syndikats hin seinen Geschäftsanteil an das Syn-

D

_ Teit des Aufsichtsrates die gesetzlichen Be- ¿ 4 t A ¿ A L T

En ah f N 5 M 2 2 9 V! abzutreten. Eine dauernde Ein- | stimmungen mit dem Abmaßze, daß die | [tellung des Kohlenbergwe:ks is anzu- Bekanntmachung der Mitglieder des Auf-

nehmen, wenw der Betrieb über ein sihtsrates in den Gesells{aftsblättern

Jahr ruht.

85

Besigzer von Kohlenbergwerken, die erst nad Errichtung des Kohlénsyndikats lieferungsfähig werden und daber erst später dem Syndikat beizutreten ver- pflichtet sind, haben eine nab Maßgabe der vorguésihtlichen Förderung des Werkes zu bestimmende Stammeinlage zu Über-

nehmen. Soweit nicht entsprehende Ge- \châäftsanicile aus dem Besiß der Gesell- schaft (vgl. § 4, Abs. 3) von dem neuen Gesellschafter übernommen werden können, ist: das Vesellsaftslapital zu erhöhen.

Organe der Gesellschaft. Organe der Gesellschaft sind: a) die Geschäftsführung (Vorstand); b) der Aufsichtsrat; c) die Hauplversammlung der Gesell- schafter.

Die Geschäftsführung. : 1. Das Koblensyndikat wird durch die

Geschäftesührung geleitet und gerihtlih

und außergerichTih vertreten: diese führt auh die Vermögen®vemvaltung.

2. Die Abgabe von Willenserklärungen | für die Gesellschaft und die Zeichnung der | Firma erfolgt durch einen Geschäftsführer |

oder in dessen Behinderung durch einen

Stellvertreter des Geschäftsführers oder |

einen Prokuristen. 3. Die Geschäftêführer, ihre Stellver-

treter und die Prokuristen werden vom Aufsichtsrat bestellt, der auch die Zahl |

der Stellvertreter und Prokuristen be- stimmt. Die Befugnisse im einzelnen

richten stck{ch nach den Anstellungsverträgen |

und der Geschäftsordnung, die gegebenen- falls von der Gesellshafterversammlung aufgestellt wird.

Der Aufsichtsrat wählt auG" da3 Mit- glied der Ges@äftsführung, das dieser ge- mäß § 10 der Ausführungsbestimmungen zum Kohlenmpirtschaftsgeseß angehören muß.

Der U Mana,

1, Der Aufsi@Gtsrat besteht aus minde-

stens sieben Personen, von denen fünf aus |

nab 8 11 der Ausführungsbestimmungaen zum Kohlemwirtschaftsgesehß von den Ar- beiterwvertretern des Netchskchlenrates vor- geschlagenen Personen von der Hauptver- sammlung aewä@hlt werden. Gesellschafter mit einem Syndikatsjahresabsaß von mehr als 100000 t, gerechnet in oberbayerischer Pechkohle, müssen im Aufsichtsrat ver- treten sein.

2. Alsährlich \cheidet ein Teil der Auf- sichtsratsmitglieder aus, und zwar ahb- weckchselnd drei und zwei Gesell\chaftêver- treter und ein Arbeitervertreter; die vier Mitglieder, die nach dem ersten Jahre

cuêzusdeiden haben, werden durch bas |

Los“ bestimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.

Seidet'ein Mitglicd vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so wählt die nächste

(ordentlihe cher außerordentlihe) Haupts- | versammlung einen Ersaßmann für den |

Nest, der Amt®dauer.

3. ¿Die Wahl gum Aufsihi8ratsmitglied | Tann von der Hauptversammlung jederzeit |

\

| Die Hauptversammlung. | 9

1, Die Bes{lüsse der Gesellschafter

|

244 HGB)\,) unterbleibt.

_—

schaft geltenden Säßen.

werden in Hauptvyorsammlungen gefaßt. T5 aa L

Ort und Zeit der Versammlung bestimmt. Dip f E ! i

Zu den Hauptversammlungen sind die Ge- sellschafter unter Mitteilung der Tages-

ordnung mittels eingeschriebenen Briefes

mit mindestons zchntägiger Frist ein- zuladen; die Frist beginnt mit der Auf-

aabe der Einladungen zur Post.

über den Geschäftäberiht und den Nech- nungsabsch{luß des verflossenen GBeschäfts- jahres zu beschließen hat. Außerordent- liche Hauplversammlungen sind nah Be-

darf einzuberufen: die Geschäftsführung, |

die Hälfte der GesellsGafter oder Gesell- schafter, die zusammen mindestens ein Fünftel aller Stimmen vertreten, haben das Recht, die Einberufung einer außer- ordentlichen Hauptversammlung zu ber- langen; in solchem Falle muß binnen sechs Wochen nah Einlauf des Antrages die Hauplversammlung stattfinden.

4, Bei außerordentlichen Hauvtversatmim- lungen Tann die Ladungsfrist auf fünf Tage verkürzt werden.

9. Die Hauptversammlungen werden

oder dessen Stellvertreter geleitet, a S 13, 1. Die einzelnen Gesclschafter können

séulihe Vertreter oder Aufsihtsrats- mitolieder der Gesellschafter oder tech- nise oder kaufmännische Beamte 1n leitender Stellung sein.

Die Gesellshafter können ihre Ver- tretung auh anderen Gesellschaftern über- tragen.

Wenn mehrere Vertreter bestimmt sino, darf das Stimmrecht nur von einem Vertreter ausgeübt werden, der bei Be- ginn der Versammlung dem Vorsißenden namhaft zu machen ist.

2. Das Slimmrecht der Vertreter regelt sh nach S8 14 und 71 der Ausfilhrungs- bestimmungen zum Kohlenwirtshaftsgecseß

mit der Maßgabe, daß jede angefangenen | 10000 t Verkaufsanteile, gerechnet in | | oberbayerischer Pebkohke, eine Stimme ge- währen; den Selbstverbrauhganteilen |

fommt nur in Fragen des Selbstver-

übrigen diesen Anteilen keine Stimme ukommt.

3D î . \ t de S a Î widerrufen werden; der widerrufende Be- | 9. Sofanae Anteile gemäß § 1 a. a. O.

{luß bedarf zu seiner Gültigkeit drei Vier- teile der abgegebenen gültigen Stimmen.

1. Der Aufsichtsrat wählt alljährlich

nach der ordentlihen Hauptversammlung aus seiner Mitte den Vorsißenden und dessen Stellvertreter. _2. Sihungen des Aufsihksrates finden statt, fo oft eine geshäftlihe Veranlassung hiezu „gegeben ist, außerdem, wenn bret Mitglieder des Aussihtsrates oder die Geschäftsführung dies beantragen; in diefem Falle hat die Sißung binnen drei Wochen nah Eingang des Antrages statt- zufinden.

3. Der Aufsibtk3rat ift be\chGlußfähig, wenn sfsämtlide Mitolieder zur Sißung

geladen und mindestens drei Gesellschafter- |

bertreter anwesend find; die Ladung soll Es Mitteilung der Tage8ordnung er- olaen.

Die Beschlüsse des Aufsihtsrates er- folgen durch einfade Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit Nee die Stimme des Vorsißenden, bei Wahlen das Los, : |

Außerhalb der Sihungen if Beshluß- fassung auf \chriftlihem oder telearayhi- sem Wege zulässig; gur Gültigkeit eines solchen Beschlusses ist erforderlih, daß alle Mitolieder zur Abstimmung auf- gefordert sind und mindestens fünf davon sch beteiligt haben.

4. Veber die Sißungen des Aufsichk8- rates und die außerhalb der Sitzung ge- faßten Beschlüsse sind Niederschriften auf- ¿unehmei, die,bom Vorsikenden und einem weiteren Mitglied des Aufsichtsvates zu unterzeihnen smd.

S 10.

_1. Der Aufsichtsrat hat die Geschäfts- führung des Koblensyndikats, und zwar smwohl der Gesellschaft mit beshränkter

ftuna, als der Bürgerlih rechtlichen Ge- ellschaft, in allen Zweigen der Verwaltung zu übenvadben. Er fann jederzeit über den Gang der Gesdäfte Berichterstattung von dor Ges(äftêführnung verlanpen und die Bücher und Schriften der Gesell\{aft ein- seben, \fcwie dew Bestand der (Besellschafts- fasse und die B-sfänd- an Wertpapieren und Woren untersucen, Er hat bie Fahreêrechnuno, die Bilanzen und die | Vorschläge zur Gowinnyerteilung zu prüfen und darüber der Hauptversamm- lung zv berihten. Er kann diese Befug- nisse allgemein oder für bestimmte Fälle einzelnen feiner Mitalieder übertraaecn.

2 Im übrigen gelten für die Z1uständig-

| noch niht festgeseßt sind, regelt sich das

Stimmrecht na dem wirklihen Absaß des abaeclaufenen Geshäftsjahres. STede

angefangenen 10 000 t Maß, aerechGnet in |

oberbayerisher Pedbloble, newähren eine Stimme. Das Stimmverhältnis wird zu Begin# eines Geschäftsjahres nad dem Absaß des Vorjahres von der Geschäfts- führung des Ksohlensyndifats festgestellt.

Für ‘das erste Geschäftsjahr wird der Absaß des Kalenderjahres 1917 zugrunde aeleat; bei Gruben, die erst später in Förderung kamen, wird der Jahresabsaß nah dem Absaß des' Jahres 1918 und des ersten Halbjahres 1919 bestimmt, bei Gruben, die später dem Syndikat erst beitreten, wird der Jahresabsaß, solange er sih nicht über ein aanzes Ge\chäftsjahr erstrekt hat, zur Festseßung des Stimm- redbtes gef Mäkt.

Bei der VerechGnutng der Absaßziffer wird der zur Veräußerung durch die Gruben nad §8 72, 130 und 131 der Ausführungsbestimmungen zum Kohlen-

\wirtshaft2geseß freigegecbene Absaß ein-

gerechnet, soweit er unter die Beteiliaungs- ziffer fällt. Dagegen bleibt der Selbst- verbrauch außer Ansaß, soweit nicht den Selbf\lverbraub8anteilen nah Ziffer 2 Stimmrecht zusteht.

Die Umrecbnung der verschiedenen ŒEr- zcuanisse der Gruben auf oberbayerisce Pechkohle erfolgt in der Weise, daß je eine Tonne Braunkohlenbriketts, je zwei Tonnen Nohbraunkohle und je eine Tonne Stocfheimer Kohle einer Tonne ober- bayerisGer Kohle gleichgestellt werden. __4. Die Hauptversammlung ist Heschluß- fähig, wenn mindestens die Hälfte der

Stimmen vertreten ist. Erweist sh eine

Versammlung als bes{lußunfähia, so ift eine neue Versammlunq einzuberufen, die ohne Nücfsict quf die Zahl der vertretenen

Stimmen beschlußfähig ift. Hierouf ist in

der zweiten Einladung hinzuweisen. 5, Die Hauptversammlung beseßt, \o- weit nit durch Gefeß oder Saßung

anders bestimmt, mit einfacher Stimmen-

mehrheit; bei Stimmengleichbheit ent- scheidet der Vorsitzende. 8 14.

1. Der Bescklußfassung durch die Haupt- porsammlung unterliegen folgende Gegen- stände:

a) der JahresberiMt;

b) die Feststellung der Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrebnung, darn d'e Verfügung ¡iber den si ergebenden Neingewinn; soweit eine Verteilung

i ac S j e Aufsichtsratsmitglieder erhalten | Vergütung für die aus der Erfüllung ihres | Amtes entstehenden Auslagen, ferner bei | Sißungen und Neisen für Zwecke des | Syndikats Taacgelder und MNeisekosten | ¡nah den für die Mitglieder des Vor- | | standes der Knavp\ctaftsberufsgenossen-

2 Hauptversammlungen werden durh den Vorsikenden des Aufsichtsrates | oder dessen Stellvertreter einberufen, der

_3. Alljährlich innerhalb der ersten \echs Monate des Geschäftsjahres findet die ordentliche Hauvtbersammlung statt, die

| bedarf es nicht, wenn sämtlihe Gefsell- F Ls Da bT 2 4 c

| schafter s{riftlich mit der zu treffenden | Bestimmung oder mit der \chriftlihen

d Ta 7 G | NMorfikönder dor No-5- r { durch den Vorsikenden des Nufsichtsrates | Borsigénden der Versammlung und einem

[ ) j t der in der Hauptversammlung vertretenen an der Hauptversammlung bis zu dret | H 9 i |

der Reihe der Gesellschafter, zwei aus den | Vertreter teilnehmen lassen; die Vertreter müssen entweder Werksbesißer bezw. ge-

April bis zum einunddreißiasten März. Das exste GesWäftsjahr beginnt mit der

\cäftsjahr in den ersten vier Monaten de3

Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen

Gesellschaft und deren Vermögensstand entwidelnden Bericht (Fahresbericht) dem Aufsichtsrat einzureiten. Der Ausfsichtêrat hat diese Aufstellungen samt feinen Be- merfungen der Hauptverfammlung vorzu-

braudies ein in gleiher Weise zu be- | sonen

messendes Stimmrecht zu, während im | schafter spätestens mit der Einladung zur Hauptversammlung zuzusenden.

& 18

die durh öffentlihe Blätter zu erfolgen haben, genügt deren Aufnahme im Reids-

Wenn die geseßlihen Grundlagen für die Bikdung von Kohlensyndikaten wegaefallen sind, kann jeder Gesellschafter den Vertrag mit halbjähriger Frist auf das Ende eines Gesckäftsjahres kündigen.

des Kohlensyndikats für das reGtôsrheinisce V Gesellschaft bürgerlichen Rechts. l

wird Hiermit folgender Gesellschafts- vertrag vgesMipsen: E

gegenfeitig, aemeinsam die Erreichung der Zwecke des Kohlensyndikats für das rechts- rheinisde Bayern zu fördern. Sie unter- werfen sich den Beschlüssen, Entscheidungen und Anordnungen der Gesellschgfts8organe.

für das rehtsrheinishe Bayern G, m.

des Neingewims unter die Gesell- | schafter stattfindet, soll fie nah dem | Meni der Geschäftsanteile er- folgen:

c) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates;

d) Cinforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen;

e) Veräußerung, Teilung und Einziehung von Geschäf!3anteilen;

f) Aufnahme neuer Mitglieder, Er- höhung des Stammkapitals (val.

S 9);

g) Wahl des Aufsichtsrates und der Rechnungsprüfer;

h) Aufstellung einer Geschäftsordnung

für die Geschäftsführung;

i) Pein erunocn des Gesellschaftäver- rage3;

k) Ankträge von Gesellschaftern, die spätestens eine Woche vor dem Tage der Hauptversammlung beim Vor- sißenden schriftlich eingebraht und spatestens am dritten Tage vor der Versammlung den Gesellschaftern be- annt gegeben sind, Anträge, bei denen diese Voraussezungen nit zutreffen, können der Beratung und Beschluß- fassung der Versammlung unterstellt werden, wenn Hhiegegen fein Wider- spruch geltend gemaht wird, Solche Beschlüsse sind den abwesenden Gesell- \haftern unverzüglih besonders be- tannlzugeben und erlangen out (Sültigteit, wenn binnen einer bei der Mitteilung zu bestimmenden, minde- | stens dreitägigen Frist kein Wider- spruch dagegen evhoben wird.

2, Der Abhaltung einer Versammlung

Abgabe der Stimmen sich einverstanden er- flären, S 15.

Ueber die Hauptversammlung ist eine Niederschrift aufzunohmen, die von dem |

von thm zu bestimmenden stimmberechtigten Bersammlungsteilnehmer zu unterzeidnen ist. Der Niederschrift ist ein Verzeichnis

Gesellschafter unter Angabe der ¡hnen zu- tommenden Stimméènzahl beizufügen. Abdruck der Niedershrift ist den Gesell- \chaftern mitzuteilen. & 16, Geschäftsjahr. Geschäftsjahr ist die Zeit vom ersten

Aufnahme der Tätigkeit des Syndikats und endigt am 31. Dn 1921. : Q TE Jahre8abs{luß und Geschäftsbericht. Die Geschäftsführung hat für jedes Ge-

folgenden Geschäftsjahres eine Bilang nebst

und diese nebst einem die Verhältnisse der

Abdruck der Vorlagen i} jedem Gesell-

j Bekanntmachungen, Bei Bekanntmachungen der Gesellschaft,

b. H. in München ist zur Ueberwachung der Geschäftsführung der gegenwärtigen Ge- sellschaft in allen Zweigen der Verwaltung berechtigt und verpflichtet,

Die Versammlung der Werk'sbesitzer.

&92

1. Die Gesellschafter verpflichten sich, ur Versammlung der Werksbesißer zu- Indi ; i

2. Zeder Werksbesißer ist befugt, bi3 zu drei Vertretern zu der Versammlung der Werk'sbesißer zu bestimmen; als Vertreter konnen teilnehmen:

a) Werksbesißer, dann geseblite Ver-

treter der rie lven, , Þ) technische oder faufmännisdhe Beamte in leitender Stellung. Sind die Vertretex eines Werksbesißers an der Teilnahme verhindert, so hat der Werkshesiher: den Vertretern eines anderen Werksbejißers scchriftlide Vollmacht zu seiner Vertretung zu erteilen.

3, Die Versammlung der Werksbesiher wird vom Vorsißenden des Uufsichtsrates des Kohlensyndikat3 für das rechbtsrheinisde Bayern G. m. b. H, oder dessen Stell- vertreter unter Angabe der Zeit und des Ortes der Versammlung und Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen, wenn die ge- schäftliden Verhältnisse die Einberufung als geboten erscheinen lassen.

Beantragen die Geschäftsführung des Kohlensyndikats oder die Hälfie der Werks- besizer oder Gesellschafter, die ein Fünftel aller Stimmen vertreten, die Einberufung einer Werksbesißerversammlung, so muß diesem Antrag binnen vier Wochen \tattge- geben werden,

4. Die Einberufung erfolgt durch einge- schriebenen Brief, der mindestens aht Tage vor der Versammlung zur Post gegeben sein muß.

S 3, 1, Die Versammlung wixd von dem Vor- fibenden des Aufsichtêrates des Kohlen- syndikats G. m. b. H, oder dessen Stell-

vertreter, im Falle der Verhinderung dieser,

dur einen von der Versammlung zu

wählenden Werköbesihervertreter geleitet,

2. Das Stimmrecht der Gesellschafter regelt fid nah SS 14 und 71 der Aus- führungêbestimmungen zum Kohlenwirt- sdaftégeseb mit der Maßaabe, daß jede an-

gefangenen 10000 t Verkaufsanteile, ge-

rechnet in oberbayerisher Pechkohle, eine

Stimme gewähren. Den Selbstverbrguchs- anteilen kommt nur in Fragen des Selbst- verbraubes ein in gleiher Weise zu be-

messendes Stimmrecbt zu, während im

Vebrigen diesen Anteilen kein Stimmreht

zukommt, 3. Solange Anteile gemäß § 71 a, a, O.

noch nit festgejegt sind, regelt sih das Stimmretht nah dem wirklichen Absaß des abgelaufenen Geshäftéjahves.

Jede angefangenen 10000 t Absatz, ge-

rebnet in oberbayerisher Pebkohle, ge- währen eine Stimme. Das Stimnmver-

hâltnis wird von der Geschäftsführurg des Kohlensyndikats gzu Beginn eines jeden

Geschäftsjahres nah dem Absaß des Vor- jahres festgestellt.

Für das erste Gaschäftäjahr wird der Ab-

faß des Kalenderjahres 1917 zugrunde gelegt; bei Gruben, die erst s\pätler in ¿Forderung kamen, wird der Jchresabsaß nach dem Absaß des Jahres 1918 und des erstem Halbjahres 1919 bestimmt. Bei Gruben, die \pôter dem Syndikat erst bei- |#, treten, wird der Jahresabsaß, solange er sih nicht über ein ganzes \châäftä&jahr erstreckt hat, zur Festtezung des Stimms-

rechtes geschäßt. Bei der Berechnung der Absaßziffer wird

anzeiger. der zur Veräußerung durch die Gruben

8& 19, Dauer der Gesell\{aft.

nach §8 72, 1390 und 131 der Ausfiührungas- bestimmungen zum Kohlempirtschaftsgeseß

Die Gesells{aftsdauer ij unbestimmt. | freigegebene Absaß eingerechnet, soweit er

B. Gesellschaft8vertrag

Y n 1. dem Kohlkensyndikat für das recht3-

unter die Beteiligung8ziffer fällt; dagegen bleibt der Selbstverbraud außer Ansaß.

Die Umrechnung der versbiedenen Ez-

zeuanisse der Gruben auf oberbayeris.be Pehfchle erfolgt in der Weise, daß je 9

1 t Braunkohlenbriketis, 2 t Rohbraumnkoble, 1 t Stokbeimer Koble

einer Tonne oberbayerisder Pechkoble gleichgestellt werden.

Wenn mehrere Veptreter bestimant

rheinishe Bayern, G. m. b, H. in | sind, darf tas Slimmreht nur von einem

München, 2. dem Bayerischen Bergärar,

Vertreter ausgeübt werden, der bei Be- ginn der Versammlung dem Vorsißenden

3, der Oberbayerishen Äktiengesellschaft namhalt qu machen ist

für Kohlenbergbau in München

Versammlung ist bes&bußfähig,

n 4. der Gewerficaft in in [wenn mindestens die Hälfte der Stimmen è S aft Marienstein in vertreien Ut “i

5, der Maschinenfabrik Augs8burg-Nürn- berg A. G. in Nürnberg,

Enweist sh eine Versammluna als be-

\{lußunfähig, jo ist eine neue Versamm-

6. der Bayerischen Braunkohlenindustrie | !ung einzuberufen, die ohne Rüclsicht auf

A. G. in Schwandorf

die Zahl der vertretenen Stimmen be-

7. der Bayerischen Ueberlandcentrale, | &lußfähig ist, Hievauf ist in der zweiten A.-G. in Jbenthann mit dem Siß in Einl

Negensburag,

Einladung hi isen, 6, Di Versannnlung beschließt, soweit |-

8. der Vereinigten Gewerk\chaft Schmid- | nicht ausdrüclich anderes bestimmt ist gaden-Schwarzenfeld in Schwarzen- | Wit einfacher

feld, 9. der Gewer\chaft Guftav in Dettingen, | fibende.

10. der Gewerkschaft Passau in Jägers-

reuth, 11. Koblenberqwerk Stodheim G. m. | lung unterliegen alle

4, 1. Dev Beschli ung der Versamm- M n E ethan

b. H. in Stockheim genheiten, insbesondere

8 1. 1, Die Gesellschafter verpflichten sch

. Die Organe der Gesellschaft sind:

a) die Versammlung der Werksbesißer;

b) die Aus\(üsse:

c) die Geschäftsführung des Nohlen- \yndikats für das rechtsrheinische Bayern.

3. Der Aufsichtsrat des Kohlensyndikats

a) Wahl der Uus\chüsse; ;

b) Bestimmung der Beteiligungsziffern, deren Erhöhung, - Verringerung, Zu- sammenlegung und Uebertragung;

c) Emu der Selbstverbra rechte der Gesellsckafter;

d) Bestimmung der allgemeinen Ver- fautsbedingungen und der Preise vor- behaltlih der Genehmigung und Fest- jepung durh den Reichskohlenver-

band; e) An- und Verkauf fremder Kohlen, t) Sefisebuma ber Unulo 7yeitleBung Der nloge; g) Fostseung der Abgabe und Entschä- daun für Mehr- und Minderab- nahme; A i : Í

folge mangelnder

Stimmenmehrheit; bei |) Stimmengleichheit B der Vor-

h) Richtlinien für bie Verkaufstätigkeit

und für die Abre

mung; i t der Hohe von Strafen; S TEN S T: gen, i T gen Ge- Feartöbetrieb f ug

" Geidfisjieuno und Ungdise: Geschäftsführung und Ausscüsse; m) Entscheidung von Streitfragen in Fer mgdangelegenheitey, ; 2. Die Versammlung kann die Beschluß- fassung über einzelne dieser Punkte allgemein den Ae übertragen,

1. Ueber die Verhandlungen der Ver- sammlung ist eine Niederscrift aufzuneh- men und vom Borsibenden und einem von Pia zu bestimmenden stimmberechtigten Werksbesißerverireter gu unterzeichnen. Dex Niederschrift ist ein Verzeichnis der vertretenen Werksbel1ßer und ihrer Stim- mengzahl bezgzufügen, i :

2. Abdruck der Niederschrift {s jedem Gesellschafter zu übermitteln. Die Nieder- schrift ist für die Gesellschaft beweisfräf- tig, soferne nit spätestens in der nätsten Werksbesißerversammlung Widerspruch gegen den Inhalt 4 tag wird.

Die Aus\cüsse.

1, Dis Gesellschafterversammlung wählt die AuSchüsse auf die Dauer je eines Ge- Pi adres: sie bestimmt die Zahl der Aus\Phußmitglieder und die Aufgaben der eingelnen Ausschüsse,

2. Gesellschafter mit einem Syndikats- jahresabsaß von mehr als 100000 t, ge- rechnet in oberbayerischer Pedkohle, müssen im AussGuß vertreten sein. Die Bestimmung ter Person, die den betreffen- den Gesell\hafter im Un ei qu ver- treten hat, erfolgt durch den Werköbesißer.

Scheidet ein anderes Mitalied während der Amtsdauer aus, so wählt die nächste Werksbesißerversammlung einen Ersaß- mann für den Nest des Geschäftsjahres.

3, Die Wahl zum Ausschuszmitgslied fann von der Gelelsshaftewersammlung pecergei s E gi itglicte

z us De X ufimi L CDET sind wieder wählbar,

5. Veber die Beschlüsse des Aus\cusses wird eine fortlaufende Niederschrift ge- führt, die vom Vorsißenden oder desjen Stellvertreter zu unterzeichnen ist.

6, Die Mitglieder des Aus|usses er- halten Vergütung für die aus der Er- flung ihres Amtes entstehenden Aus- lagen, ferner bei Sibungen und Reisen für Zwecke der Gesellshaft Tagegelder und Reisekosten nah den für bie Mitglieder des Vorstandes der Knapwpschaftsberufs- genossenschaft d Säten.

Die Geschäftsführung tes Dohlensyndi?ats.

Die Geschäfte der Gesellshaft werden von der Geschäftsführung des Kohlensyn- dikaté G. m, b. H. für das rehisrheinishe Baxern geführt.

Beschwerden. 1. Beschwerden gegen Beschlüsse und Anordnungen der Geschäftsführung und der Ausschüsse sind von den Werksbesißern binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der beschwerenden Verfügung beim Bor- fißenden des Aussichtsrates einzureichen, der fie dec nädjsten Versammlung der FerlWesiher zur Entscheizung vorzulegen a

3 Das Beschwerdereht gegen Be-

\{lüsse der Werksbesikerversammlung be- stimmt sich nach § der Ausflthrungs-

Vesdimmungen im FlghlemirisafSgeios.

/ Verkauf. 1. Die Werksbesißer stellen ihre ge-

samte Grzeugung an Brennstoffen im Sinne des § 1 der Au&führungsbestim- mungen qum Kohlenwirtsdaftsgnesebß, also Steinkohle, Braunkohle, Preßkohle und

aus Kohle hergestellten Koks, gleiWviel

sie mit eigenen oder fremden Anlagen, von ihnen felt oder durch Dritte gewon- nen ist, dem Kohlen\syndikat G. m. b. H. tifat ift verpslichtet, dieje Erzeunung zu dikat fli iee Erzeugung zu übernehmen und weiterzuverkfaufen, Den Weiterverkauf betreibt das Syndikat im gehen Nawen für Rechnung der Mit-

glieder. Werden die Srzeugnisse einer Grube in- arktfähigkeit nit oder wur \ckwer verkäuflich, so erlischt die

Verpflichtung des dikats zum Ver- Tauf desselben. Solchenfalls wird der Grube der eigene Verkauf freigegeben

Hierbei sind angemessene Fristen einzu- halten.

_2. Ausgenommen vom Verkauf an das

Eindiat finds a) der Bedarf der zu den Werken ge- hörenden Kyokereien und Brikett- fabriken;

b) die für Pausbrandzwede an Werks- beamte, Bergleute, Invaliden und Witwen benen Mengen;

e) die mittels Fuhrwerk abgehenden

engen, gel L n B ger

i n ve ; edien

werden (Landabsab); al ba Eilen

bahn weiterbersandie Mengen werden nicht zum Sandabsan gerabnet

. Die Versammlung der Werksbesißer

kann im Rahmen der geseßliden Bestim-

mupo_n auch den Werkseigenverbrauh und

uhs- | den Selbstveobpguh ausnehmen, Bis zu

anderweitigem Beschlusse sind diese in fol-

gendem Umfang ausgenommen:

a) die zu eigenen Betriebszwecken der Gruben erforderlichen engen (Wer feigenverbra h);

b) der Verbrau der Gruben für an- cesckiossere Nebenbetriebe (Selbst-

vexhrau), 4. Den SelbstverbrauG nah Ziffer 3

Buchstabe þ seßt die FBbesiberver- fammlung fest (val. L 4, Biffer L Buche T. Cc . f

a ). roh É 4 Tai | Seid 4.1 Sidi S.

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