1920 / 201 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

aus aus

hetreffend weitere der Verorduung vom

V o

1919 (Reichs-Geseßbl. S. 2128) wird bestimmt:

tarifs werden wie folgt geändert :

aus 631 b Hierher gehörige Mefgeräte. ......,.. D aus 783 g Herde, Oefen, Ofenteile (auch Herde, Oefen und Ofen- ; E aus 783h Dezimal- und Laufgewih!8-Brückenwagen aus nicht {{micdbarem Eisenguß (etns{ließlihß der Brücken- wagen mit Schalen aus Holz) bis zu 1000 kg WBiegefähigkeit fowie alle übrigen hierher gehörigen Wagen bis zu 1000 ke Wiegefähigkeit (mit Aus- E E 8 andere Wogen (eins{G\ießlich der Tafel... 83 hierber gehörige Zubehör- und Ersaßteile für Wagen Ÿ „(Wiegevorrihtungen) der Nrn. 783 h, 799 f und 891a 3 aus 799 f hierher gehörige Zubeßör- und Grsatzteile für Wagen (Wiegevorrichtungen) der Nrn. 783h, 799 f und 891a 3 806 h Schraubstöcke aller Art, Ambosse, Sperrhörner, Brech- elfen; Sâmmer bei einem Reingewichte des Stüdes C 897 Kloben und Rollen zu Flaschenzügen; Winden und sonstige fortshaffbare Hebezeuge . ...... B g E S E Schaufeln nnd Küchenpfannen. .. C L Sbpalen, Kohlen-, Schmelz=löffel , Feuergeräte n O T 808 b Pflugscharen und -streicbßbretter . E L S 809 Heu-, Dünger-, Nühen-, Koks-, Steinschlag- und ähn- Ge 3 810 Sensen, Sicheln; Strohmesser, geschmiedet ..... 9 219 e MäsBlietmessæ. L) 814bß Meßwerklzeuge (Lineale, Winkel, Sirfel {mit Aus- nahme der Schneidzirkel], Méeßketten, -kluppen, Schmiegen, Lehren und dergleichen). . 3

«aus

S 4, __ Diese Bestimmungen treten mit dem in Kraft. Berlin, den 5. September 1920. Der Reichskommissar für -die Entwaffnung der Zivilbevölkerung: N Ç a 8 Dr. Peters.

Tage ihrer Verkündung

m

eann tmaGüUna betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung üher die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus fuhr- abgnaben tarifs.

Auf Grund der §8 9 1nd 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (Neichs-Geseßbl. S. 500) zu der Ver- ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 29. Dezember 1919 (Reichs-Gesezbl. S. 2128) wird bestimmt:

Artikkl 1 Die nachstehend aufgeführten Nummern des - Ausfuhrabgaben- tarifs werden wie folat geändert:

293 Chlorfaures Kali (Kalium{(hlorat), nit in Hülsen oder U C ES BITt Zinnsalze und sonstige anderweit nicht genannte Zinn- S

317 f Natriumsulfhydrat, Bleiverbindungen und Bleisfalze,

O E S Phesphorfäure, Baryt, künstlicher, koblenfaurer, bor- saurer, chlorsaurer und sonstige anderweit nit ge- nannte Baryksalze und Barynmberbindungen . .. 7 Glühsalze (Thoriumnitkrat und (eriumnitrat uw). 3 Manganfalze und \onstige anderweit nit acnannte

O T Natron :

E e G eLLO

vhosphorsaures und saures phosvhorsaures Ce

chwefligsaures und saures Wheat B

Vyridin und andere Pyridinbasen B GhTlorquedckilber (QuecfsilhberWlorid Sublimat], QuesilberWlorür [Kalomel]) E Quelsilßerorvd (roter Präzipitat) U OHOvperphosphite 4

Vorstehend und anderweit niht genannte Metalloide, Säuren, Salze und Verbindungen von Metalloiden Utetnanbe eber mf Mean 8

Holzgeist (Metbylalkohol), gereinigt: Aceton, gereinigt;

i Formaldehyd in wässeriger Lösung (Formalin, Formol) 3

921 b Gummiwäsche, sogenannte (Halsfragen und dergleichen)

aus Geweben, mit Zellhorn (Celluloid) oder äbn-

lien Stoffen überstrichen 8

aus 6406 Fämme, Qnöpfe und andere Waren ganz oder teilweise aus Zellhorn oder ähnlißen Formerstoffen (mit Aus-

nahme von Galalith), anderweit nit genannt, soweit

fie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen

unter andere Nummern fallen oder als Nachalzmungen

höher beleater Waren anzusehen find (Nosenkränze

1. Nr. 885 b, Trockenplatten \. Nr. Ae

640 b Hierher gehörine Waren aus Galalitz B 663 VLichtempfindliches (gehranch{sfertiges) photogravyhishes Papier, z. B. Albumin-, Gelloidin-, Bromsilber- Ghlorsilbervapier und B A ALiTel 2

Ne Bekanntmachung tritt mit dem 1. September 1920 in

350

af Berlin, den 5. September 1990. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Flach Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer.

———— —————

Bekanntmachung,

e Ausführungsbestimmungen zu über die Außenhandelskontrolle 20. Dezember 1919. Abänderung des Ausfuhr-

abgabentarif s. |

Auf Grund der 88 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen om 8. April 1920 (Reich3s-Geseßbl. S. 500) zu der Ver- rdnung über die Außenhandelskontro!le vom 20. Dezember

MELtYUsL 1

Die nachstehend aufgefößhrten Nummerr des Ausfuhrabgaben-

815 b Hämmer bet einen RNeingewicht des Stückes von 10 kg S9 816b Anderweit nit genannte Geräte für den landyoirtschaft- lien Gebranch, z. B. Kultivatoren, Grubber, Kar- toffelgraber, Eggen, Gand- und Pferderehen ... 2 816 c Detimal- „und Laufgewicßfshrückenwagen aus \{mied- harem Eisen leins{ließlid ber Brückenwagen mit Schalen aus Holz) bis- zu 1000 kg Wiegefähigkeit fowie alle übrigen hierher gebörigen Waren bis zu- Le Wiegefähigkeit (mit Ausnahme der Tafel- V . . . . . . . , . . . . * . , . . . . . Andere Wagen (ein{ließlich der Tafelwagen) . . z (Zubehör- und Ersazteile zu Wagen der Nr, 316 c nach Beschaffenheit des Stoffes s. auŸ die Nrn, 783 h u. 799 f —) 820b Schraubenmuttern und Unterlegs\{heiben für Schrauben ;

betreffend weitere

aus 698b Eisenbetonmasten A aus 9121 Ffolationsgegenstände aus

betreffend weitere der Verordnung

bestimmungen vom 8. April 1920 ( zu der Verordnung über die Auße zember 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 2128) wird bestimmt:

tarifs werden wie folgt geändert:

320c Hufeisen, S{raub- und Steckstollen 822 823

Patent- und Halbpatentachsen . .. . andere Achsen . 825d Drahtbefen und

Draht . Stiefeleisen ;

-bürsten, -förbe ;

Heftel und Oesen

9 S Cr I)

stärke

D S n

tallen oder Legierungen uncdler Metalle

x

Teile

(Seläute, alle diefe aus Blech; auch folchen Gegenständen . Taschen- und Kofferbügel .

05 HD 9 mr

blech, auch Teile davon : roh 898 è

dergleichen verzinft . sonstige Neit- und Fahrgeschirrteile, Kinnketten

nadeln) au mit vergoldeten Oehren . . . 841 b Näh-, Strick-, 841 c Steck-, Hechel-,

Hâäkel-, Haar-, Pa-

\piven O

Sticé- und Wirkmaschinennadeln

Ar iel 9

Berlin, den 5. September 1920. Der Neichswirtschaftsminister. N N Fla 9h. Der Reichsminister der Finanzen. J. A: BLücknexr. -

Bekanntmachung,

der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Augs-

fuhrabgabentarifs.

ALEtiLel 1.

_ färbte Glimmershuppen 692a Glimmerplatten .

aecgenftände [912 !])

i900 10 E06

e O a S ALEUl D

Berlin, den 5. September 19920. Der Reichswirtschaftsminister. edes) Der Reichsminister der Finanzen. Z. A. 2 BrückEner.

Bekanntmaqchung,

fuhrabgabentarifs. Auf Grund der §88 9 und

(«Ati el L Die nachstehend aufgeführten

E e

P 2A

984 a Eichenholz-, Fichten holz-, Kastanienholzauszug, flüssig D a e

aus 334b Sumachauszug, rein, ni&t mit anderen Stoffen qge-

mis{cht, flüssig oder fest; andere Gerbstoffausziüge (-ckextrakte), anderweit nit genannt, flüssig oder fest

384 c Quebrachoholzauszug, flüssig oder fet ....... 927 Schuhe, aus Tuchecken oder Tuchleisten geflochten, ohne angenähte Sohlen aus anderen Stoffen, und Shuhe

aus Gespinstwaren oder Filzen aller Art, mit an- Eren, angetlebten usw. Sohlen aus anderen

E i e N E L N

648 @ Dandsuhledèr: Glacsleter. 948 b —: Waschleder aus Hirsch-, Neh- oder MRenntierfellen O Ane e C 74

990 Schaf- und Lammleder, zugerihtet, mit Ausnahme des Handschuhleders und des lacierten Leders . . j

557 Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leder aller Art sowie aus rohen, enthaarten Häuten, aub mit

Unter- oder Zwischenlagen aus groben Gespiunst- R L E E

%60e Zelle, Aufnahmetücher und andere Waren aus Leder aller Art, rohen, enthaarten oder behaarten Häuten, Pergament, tierishen Blasen, Goldshlägerhaut oder Häuten von Fischen oder Kriehßtieren oder damit

ganz oder teilweise überzogen: aus groben Gesyinst-

waren von pflanzlihen Spinnstoffen oder aus Seiler-

arbeit der Nrn. 484 oder 48 oder damit ganz oder

um größeren Teile überzogen; Stickereien aus Leder; edertapeten C Ci Kraßenrüden, -bänder ; Blätter für Flugwalzen (Volant- blätter); Streifen und Blätter für Schüßentreiber: Nitschelhosen (Laufleder, Mandhons); Sciag-, Näh- Morteilriemen, Ledershnüre für Spinnerei und eberei; Bindriemen, Webervögel; alle diese aus

24

Ifolatorstüzen (Schrauben und Niete \. Nr, 825 e)

Pechere gien Häuten usw... ...

A E U R R R E E

Sprungfedern aus ; Huthaken und Haken, anderweit nicht ge- nannt; Kisten- und Sarggriffe, Splinie, Krampen, Schnallen (mit Ausnabme der Schmuckschnallen) ; Schrauben und Niete ohne Nücksicht auf die Stift- Hufnägel; NRosettenstifte; Nägel, anderweit nicht ge- nanut, auß mit Köpfen aus anderen unedlen Me-

828a Ofenrobre, -ringe, Kasten (außer Geldkasten), Bade- wannen, Striegel, Nolläden, -jalousien, Glocken und von

Haus- und Küchengeräte, auch Küchengeschirr (äußer groben Küchenmessern und -pfannen, Feuergeräten, A s "Ce L O 2 Koblenlöffeln, Hack- und Wiegemessern) aus Eisen-

: bearbeitet (mit Schmelz belegt semailliert] oder

dergleichen) mit Ausnahme der verzinkten . . 890 Trensen, Kandaren, Steigabügel, Sporen, Beschläge und

841 a Nähnadeln (einschließlich der Heft-, Stick- und Stopf-

Jacquard-, Kopier-, Kratzen-, Strick-, A und andere Nadeln, Nadel-

C aus 891 a P a ea oa e E E Dat aa

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Sepkeniber 1920 in Kraft.

Aus sührungsbestimmungen

Auf Grund der §8 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (Neichs-Geseßbl. S. 500) zu der Ver- ordnung über die Außenhandelskontrolle vom

; mndeisfton! 20. Dezember 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 2128) wird bestimmt:

Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabentarifs werden wie folgt geändert :

aus 221 ungefärbte Glimmershuppen; (aus Glimmer erzeugter Streusand) und andere ge-

Streugold und -filber Glimmerwaren (ohne Brillen [757 a} und Jsolations-

‘Glimmer oder Mikanit für

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. September 1920 in Kraft.

h Ausführungsbestimmungen zu „über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus-

12 der _Ausführungs- Neichs-Geseßbl. S. 500) nhandels?ontrolle vom 90. De:

Nummern des Ausfuhrabgaben-

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beamten als ihre Besoldung, vielfah den gegenwärtigen Teuerungsverßältnissen nicht ent- sprach. des Geseßes würde daher der Absicht des Gesebgebers nicht Rechnung tragen.

Arti él 2

Berlin, den 5. Septeinber 1920. Der Reichswirtschaftsminister. N A: FlaG: Der Reichsminister der Finanzen. J. A: FifGEx.

BokanntmaGuUng

X \chaftsitelle für Ersazspinn st o ffe. Vom 1. September 1920. Auf Grund des §8 1 Abs. 2

8 G i

À e

ausgedehnt. 8 2. Diese Bekanutmachung tritt mit dem 1. Oktober 1920 in Kraft. Berlin, den 1. September 1920. Der Neichswirtschaft3minister.

Dr. Scholz.

Bekanntmach Utàä

der als Volldestillationen anerkannten Destillationen gemäß Verordnung über die Negelung der Teerwirt- schaft vom 7. Juni 1920 (Neiczs-Gesezbl. S. 1156).

Nach Prüfung und auf Vorschlag der in § 18 der Ver- ordnung über die Negelung der Teerwirtschafi genannten Ver- bände werden im Nachtrag zu den Veröffentlihungen vom 29. Juni 1920 („Reichganzeiger“ Nr. 141) und vom 4. August 1920 („Reichsanzeiger“ Nr. 172) nachgenannte Destillationen als Volldestillationen im Sinne der 88 13, 16 der Verordnung anerfannt: A) Volldestillationen, welche sich den Verkaufsbedingungen der Verkaufsvereinigung für Teererzeugnisse, Essen, unterworfen haben :

Hochofenwerk Lübeck in Herrenwvyk bei Lübeck,

Peter Beck, Dachpappenfabrik, Nürnberg-Doos. B) Volldestillalionen, welche sich den Verkaufsbedingungen des Teerindustriellen-Verbandes Deutschlands, Berlin, unterworfen haben: (Gebrüder Siemens & Co., Berlin-Lichkenberg, Chemische Fabrik Ullersriht, Albert Sebald, Ul Waldmann & Co., Hemelingen bet Bremen, Byk-Guldenwerke, Chemische Fabrik Aktiengesellschaft,

dorf, Post Piesterilz, Bez. Halle,

Schatz & Hübner G. m. b. H. Hamburg, VJenischstraße 43/47, Gebr. Schierling, Dachpappenfabrik, Tiegenhof, Wyr., Ioh. Chr. Leye, Bochum, Bähring & Wöhncke, Uphusfen bei Bremen, Gebrüder Schmidt, Kiel-Kopperpahl, Elkeruförder Chaussee, &r. Winter, Itehoc-Sude.

Berlin, den 3. September 1920.

Wirtschaftsverband für Nohteor und Teererzeugnisse. Der Vertrauensmann. G. A. Meyer.

Apollens-

Preufsetr

Finanzministerium. Die Nen tmeisterstellen bei den Kreiöklaficn in Sch mal- talden, Regierungsbezirk Cassel, und Stolp, Negierungs- bezirk Köslin, sind voraussichtlich zu beseßen.

Ministerium des Innern.

Anläßlich der Durchführung des Gesehes, betreffend vorläufige Negeklung verschiedener Punkte des Ge- meindebeamtenrechts vom 8. Juli 1920 Geseßzsamml. S. 383 sind bei mir zahlreiche Beschwerden von Vertretungen der Gemeinden und der Gemeindebeamten über eine vom Gejeßz=z geber nicht beabsihtigte Handhabung des Geseßzes und der Dazu erlassenen Ausführungsanweisung durch die Kommunalaufsichts- behörden eingegangen, aus denen sich ergibt, daß in der Kommunalbeamtenschaft hierüber eine starke Beunruhigung her- vorgetreten ift. | Jh weise deshalb nohmals ausdrücklich darauf hin, daß der Zweck des Geseßes in der Besserstellun g der Kommunal- gegenüber ihrer früheren Lage zu sehen ist, insofern, namentlih in den fleineren Gemeinden,

Eine engherzige und niht wohlwollende Anwendung

Um in Zukunft einer mißversiändlihen Auslegung des

Geseßes und der Ausführungsamveisung vorzubeugen, bestimme ih gemäß §

7 des Geseßes folgendes:

1. Der leitende Gesichtspunkt für die Kommunakaufsihtsbehörbden bei der Durchführung des Gesezes muß die Achtung vor der Selbstverwaltung der Gemeinden und der Gemeindeverbände sein. In diefer Beziehung ist insbesondère hervorzuheben, daß hinfichtliß der Frage, welche Grupye der Staatsbeamten gemäß § 1 des Gesetzes zum Vergleich bei der Besoldung der entsprechenden Kommunalbeamten heranzuzichen if, der Selbstverwaltung der Gemeinden und Ge- meindeverbände weitmöglihster Spielraum gelassen werden muß und nur dort von einen Einspruhsreht Gebrauch gemacht werden darf, wo es gilt, offenbare Unrichtigkeiten und Auswüchse zu beseitigen.

Bei der Prüfung der Befoldungsregelung der leitenden Beamten und der Leiter wirtschaftliGer oder tednischer Be- triebe, fowie aller fonstiger Beamten, deren Tätigkeit örtlich sehr verschieden ist, und bet denen vergleihbare Stellen des Slaalsdienstes fih nicht finden lassen, muß eine schematische Behandlung der Besoldungsfraze auf jeden Fall vermieden und die Berücksichtigung der örtlih verschtedenen Berhältnisse in weitestem Umfang ermöglißt werden. Es erscheint daher, fo wünschenswert auch eine gewisse Gleichmäßigkeit hinsichtlich der Deloldung innerhalb der Verwaltungsbezirke sein mag, nicht zweckmäßig, wenn, wie es in einzelnen Fällen geschehen ift, für eine ganze Provinz einheitliche Negel}äte für bie Gehälter, s. B. der Bürgermeister, aufgestellt werden, Das kann leit zu einer rein mechanisGen AusgleiGung und zu einer Ver- gewaltigung örtliher Verhältnisse führen. Die Kommunal- auffihtsbehörden werben in diesem Falle vielmebr möglichste Zurüchaltung üben und die Eingruppierung diefer Beamten den Gemeinden in weitestem Maso kf u

PPIetunig ¡M c Pberlassen müssen. Um den Beamten und ihren Vertretungen Gelegenheit zu

D

geben, vor der neuen Feltseizung der Besoldung ihre Wünsche eingehend vorzutragen, bef mne ich. in Ergänzung der Aus:

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E LR N U

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Sevtember 1920 in Kraft.

über Erweiterung der Zuständigkeit der Neichswirt-

der Verordnung des Bundes8-

rats über wirischaftlice Maßnahmen für die Uebergangswirt- haft auf dem Textilgebiete vom 27. Juni 1918 (Reichs- Gesezbl. S. 671) wird folgendes bestimmt:

Die Zuständigkeit der Neichêwirtschaftsstelle für Ersaßspianstoffe wird auf alle als Tertilrohstof in Betracht kommenden natürlichen - - p c C T ráo) p Z 19 A) Neufasern, insbesondere Typha, Nessel, Ginster, Weide, Torffasern

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A

füßrung8anweisung zu § 1 Abs. 5 des Gesetzes, daß auc die Beamtenorganifationen auf ihren Wunsch in allen Fällen von den Gemeinden zu hören find.

Die Kommunalaufsichtsbehörden ersuche id, darauf hinzu- wirken, daß auch die Beschlußbehörden vor der Entscheidung über Einsprüche den Organisationen Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben.

3. Die eingangs erwähnten Beschwerden rihten \ich ganz be- sonders auch dagegen, daß einzelne Kommunalaufsihtsbehörden unter Berufitng auf mangelnde Leistungsfähigkeit die von den Gemeinden bes{lo}enen Besoldungen herabgeseßt haben oder berabseßen wollen. Hierzu ist zu bemerken, daß für die Zu- Uunft die Nücksicht auf etwaige Leistungsunfähigkeit keinen Grund mebe bieten darf, facchlich begründeten und aus dem allgemeinen Nahmen nit herausfallenden Wünschen der Gemeinden und ihrer Beamten entgegenzutreten. :

Zch erwarte, daß durch genaue Befolgung der vorstehenden Richtlinien die wichtigsten der berechtigten Beschwerden der Kommunalbeamtenschaft über eine unbillige Handhabung des Geseßzes fortfällt.

Berlin, den 30. August 1920.

Der Minister des Jnnern. J. V: Freund.

An die Herren Oberpräfidenten und Regierungsyräsidenten.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige außerordentliche Professor in ver teologischen Falultät der Universität in Berlin D. Richter ist zum ordent- lichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Landespolizeilihe Anordnung.

Auf Grund des Neichsgeseßes vom 7. April 1869, he- treffend die Maßregeln gegen die Rinderpest (NGBl. S. 105) und der dazu ergangenen revidierten «nstruklion vom 9. Zuni 1873 (RGVI. S, 147) wird zur Verhütung der Ein- \{chleppung und Verbreitung der Ninderpest, die zurzeit in Belgien herrscht, für den Umfang des Regierungsbezirks Stade folgendes verordnet:

S 1. Verboten ist die Einfuhr aus Belgien:

a) von Vieh allex Art mir Ausnahme der Pferde, Maultiere, |

Maulesel und Esel, E E b) aller von Wiederkäuern stammenden tierisGen Teile in

frischem oder trockenem Zustande mit Ausnahme von Butter, Milch, Saßne und Käse, c) von Dünger, Naulbfutter, Stroh und anderen, Streu-

materialien sowie gebrauchten Stallgeräten, Geschirren und Lederzeugen,

d) von unbtearkbeiteter bezw. feiner Fabrikwäshe unterworfen gewesener Wolle, Haaren und Borsten sowie gebrauchten Kleidungsftücen für den Handel und Lumpen. :

8 2. Heu und Stroh, sofern es ledigli als Vervackungsmittel verwendet wird, unterliegt dem Einfulrverbot nicht, ist jedo am Be- stimmungsorte zu vernichten.

S 3, Was von der Einfuhr gesagt is, gilt auG von der Durchfuhr. E i

§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser landes- polizeilichen Anordnung untekliegen der Strafvorschrift des § 328 des Neicbsftrafgeseßbuchs und den Strafvorschriften des Reichsgeseßes vom 21. Mai 1878 (RGBl. S. 95),

S 5. - Vorstehende landespolizeilihße in Kraft.

Stade, den 13. August 1920.

Dex Regierungspräsident.

Anordnung tritt \ofort

BVéekanntm&äV ung,

Dem FleisGer Hermann Kleeberg, Gotha, Erfurterlandstraße 34, dem durch Bekanntmachung des Stadtrats vom 9. März 1920 der Handel mit Vieh und Fleisch feder Art sowie die Herstellung von Fleischwaren und der Handel mit solchen untersagt worden war, wird die Wie derauf- nahme feines Betriebs am 30. August 1920 gestattet.

Gotha, den 28. August 1920.

Der Stadtrat.

——_————_———

Scheffler.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Der Ausschuß des Reichsrats für : sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft u Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sißungen.

Volkswirtschaft, für

Der finnishe Gesandte Dr. Juho Jännes hat Berliw verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der der Gesandt- schaft attachierte Professor Johannes Ohqu i st die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der ukrainishe Gesandte Dr. Mykola Por\ch hat Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Dr. Roman Smal-Stocky die Geschäfte der Gesandtschaft. N

Laut amtlicher Belanntgabe hat am 4, September die sogenannte Sechserkommission, die an der Be- sprehung mit der Reichsregierung über die Kontrolle

der Waffen- und Munitionstransporte teil-

genommen hat, in einigen Vlättern eine Erklär Ung ver- öffentlicht, in der dem N eihs8verkehrsmini ster vor- geworfen wird, erx habe im Widerspruch mit der erwähnten Besprehung Verfügungen über die Behandlung der Waffen- und Munitionstransporte auf der Eisenbahn erlassen, durch die eine Mitwirkung der Arbeiterschaft ausgeschaltet werde. Am 5. September hat die Kontrollkommission für Berlin-Brandenburg diesen Vorwurf in einer neuen Erklärung wiederholt. Diese Erklärungen nötigen zu folgender Nichtigstellung: 7 i In der Bospredna der anfangs erwähnten Kommission mit der Regierung am 23. August ist vereinbart worden, daß der Reichsentwaffnungskommissar ein allgemeines Transport- verbot erlassen solle, von dem nur bestimmt bezeichnete Arten von Transporten auszunehmen seien. Gleichzeitig solle er die Kontrolle zur Verhinderung unerlaubter _ Waffen- und Munitionstransporte organisieren. Einverständnis herrschte darüber, daß der Eisenbahnverkehr durch diese Kontrollmaß-

nahmen ungestört bleiben müsse.

den Anordnungen des Entwaffnungskommissars Während des Transports sollte lediglich entsprechend den bestehenden Vorschriften der Eisenbahn eine Ausf\onderung Auslieferung an die

geschehen.

falsch deïlarierter Sendungen und ihre zur Beschlagnahme befugten Behörden erfolgen. Der Reichsverkehrsminister hat daraus

gegeben, die sich sämtlih im Rahmen 23. August halten.

sondern im Gegenteil ausdrücklih vorgesehen worden.

vorstehern zur Unterstü Transporte bestimmte

sollen. Durch einen weiteren Erlaß über das den vom Entwaffsnungskommißssar zu

Transporte zunächst zu entscheiden haben, neben dem vertreten sein werde. Jn einem Erlaß vom 2. September wird nochmals auf die Beteiligung gewiesen.

Diese Verfügungen beweisen, daß der Reichsverkehrs- minister, weit entfernt, die Mitwirkung der bahnbediensteten bei der Ausführung der Verein- barung vom 23. August ausschalten zu wollen, sie im Rahmen der Geseye ausdrücklich angeordnet und geregelt hat,

D

Einer amtlichen Mitteilung zufolge haben am 3. Sep= tember Eisenbahnarbeiter auf Erfurt einen mit aus einem vorschriftsmäßig angemeldeten Entente na h - shubzug abgehängt, obwohl auch dieser Wagen ord- nungsmäßig lenntlich gema Arbeitern erreichte die Ten ahndirektion die Zusicherung, daß der Wagen mit dem nächsten Ententezug weiter laufen sollte. Troßdem haben am 4. September Eisenbahnarbeiter ver- schiedener Dienststellen den Wagen entladen und die Munition auf freiem Felde verbrannt. Der Neichsverkehrsminister hat die Eisenbahndirektion telegraphisch angewiesen, sofort alle bei dem Abhängen und Entladen des Wagens und der Vernichtung der Munition he-

teiligten Arbeiter ohne Einhaltung einer Kündigunasfrist zu |

entlassen und sie außerdem der Staatsanwaltschaft zur geseß- lichen Verfolgung anzuzeigen und für den der Eisenbahnver- waltung etwa entstehenden Schaden haftbar zu machen. Be- amte sind, soweit bisher festgestellt, an der Tat nicht beteiligt.

' Der Reichsshaßminister von Raumer hat vom 15. bis 28. August in Begleitung des Staatssekretärs Walther, des Geheimrats Klamt und des Regierun srats Dr. Schniewind vom Reichsschatzministerium und des * räsidenten der Reichs- verinögensverwaltung für das beseßte rheinische Gebiet Klett eine eingehende Anformationsreiss durch das ge- samte besegte Gebiet unternommen, Wie „Wolffs Telographenbüro“ mitteilt, wurden in den Städten Crefeld, Aachen, Köln, Koblenz, Trier, Kreuznach, Mainz, Ludwigs- pa Kaiserslautern, Landau und Bühl mit den Vertretern ämtlicher beteiligter Staats- und Kommunalbehörden alle mit der Besezung zusammenhängenden Fragen verhandelt und alle Maßregeln eingehend erörtert, die zur Entlastung der Be- völkerung der beseßten Gebiete dienen können

Ueber den Bau weiterer Offizierswohnungen und über die Bau- ausführungen selbst wurde mit allen beteiligten Stellen Einyer- nehmen erzielt, Den Verwaltungs\chwierigkeiten, denen zur Zeit die Gemeinden unterworfen sind, soll durch eine möglichst unmittelbare Erledigung aller das Nheinlandabkommen betreffenden Fragen durch die Organe der Neichsvermögensverwaltung abgeholfen werden. :

Der Minister stattete dem Präsidenten und den Mitgliedern der Interalliierten Nheinlandkommission sowie den Oberbe ehlöhabern dec einzelnen alliierten Armeen Besuche ab. Das Ergebnis dieser Besprechungen war, daß für die infolge des Ausmaßes der Belegung am s{wersten betroffene französische Zone zwischen dem Präsidenten der Reichsvermögensverwaltung in Koblenz und dem „französischen Ybertommando in Mainz eingehende Verhandlungen über alle in Betracht kommenden Organisakionsfragen eingeleitet werden sollen, um eine Festlegung der maßgebenden Grundsäße und damit die Aus- schaltung derjenigen Reibungen zu erzielen, unter denen die Ges meindeverwaltungen wie die Bevölkerung zur Zeit leiden. Bei der Stellung, die der Präsident Tivard und am nächsten Tage der General Degoutte einnahmen, ist zu hoffen, daß sih durch diese Berhandlungen eine wesentliche Besserung der derzeitigen, von der Bevölkerung als unerträglih empfundenen Verhältnisse an- bahnen wird.

Vom Reichskommissariat für die beseßten rheinischen Ge- biete wird mitgeteilt: : Ì e Der militärishe Befehlshaber im Saargebiet hat anläßlich der neuerlichen Unruhen zahlreichePersonen aus dem Saagr=« gebietausgewiesen und auf das rechte Rheinufer abgeschoben. Diese Ge Maßnahme hat nicht etwa, wie vielfah an- enommen worden ist, die Bedeutung einer s aus den. be- eßten rheinischen Gebieten, Gine solche fan vielmehr nur dur die Vagataiaión Rheinlandkommission in Koblenz ausgesprochen werden.

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Preußen.

Nach den neueslen Nachrichten aus Oberschlesien wird die Lage immer gespannter. Die Unterhand- lungen zwischen den uta und den polnischen Parteien werden von polnischer Seite offensichtlih mit Lüge betrieben, Von Wolffs Telegraphen-Büro werden folgende neue Fälle

gemeldet: e E

In Lipine sollte die neue anle Polizei eingekleidet werden. Darauf drangen bewaffnete polnishe Hivilisten, die zu den Insurgenten gehören und die sogenannte polnische „Bürgerwehr gebildet hatten, in das Lokal und erklärten, sie würden die Tätigkeit der neuen Polizei verhindern, Da die deutschen Mitglieder der neuen Polizei wa it o8 waren, mußten sie der Gewalt weichen und konnten ihren Dienst nicht aufnehmen. :

In Myslowiß verlangten die polnischen Stadtverordneten nicht nur die Entfernung bar einzukleidenden Hundertschaft der neuen Abstimmungspolizei, sondern auch die Entfernung der Ot Gen Besaßung. Einer polnishen Demonstrationsversammlung am Rin gelang es, die Entfernung der Abstimmungspolizei zu erzwingen un auch die Italiener zunähst zum Abrücken zu veranlassen. Die Jitaliener sind später wieder zurüdtgekehrt, : ù

In Bogutschüß ist ein Mlrer der polnishen Insurgenten, der im Besiß der Ausrü Ange, des ermordeten Unterwacht- meifters war, füh Mitglied der, polnishen Bürger-

Deshalb sollte die Kontrolle vor der Auflieferung von Frachten bei den Güterannahme- stellen gemä

| hin alsbald eine Reihe von Anweisungen an die thm ¿unterstellten Behörden | i men der Vereinbarung vom , Jn diesen Erlassen ist n iht, wie die beiden anfangs erwähnten Erklärungen behaupten, die Mit- wirkung der Eisenbahnbeamten und -Arbeiter Rae Dur den Erlaß vom 28. August übèr die Verhinderung niiptvatitäta: widriger Transporte wird angeordnet, daß den Drienststellen- ung bei der Beobachtung verdächtiger te und Arbeiter beigegeben werden | nhalten von Wasfen- und Munitionstvansporten M ausgesprochen, daß in n u bildenden Kommissionen, die in Zweiselsfällen über die Weiterführung verdächtiger ôU- ständigen Dezernenten der Eisenbahndirektion der Betriebsrat

des Bezirksbetriebsrats hin-

Eisen-,

dem Bahnhof | den Polen ohne Abstimmung zu geben.

Munition beladenen Wagen |

wehr geworden. Daß auch dort, wo die paritätische Polizei in Tätigkeit ist, für die polnischen Mitglieder Partei ergriffen wird, beweist ein Vorgang in Boguts{üß, wo am nntagabend als Ab- schluß der vièxtägigen Tagung des Gewerkschaftsbundes der An- gestellten, eine Festlicteit im Hotel „Graf Reden“ stattfand. Gegen 1214 Ubr nats drangen 40 bis 50 Polen ein und verursachten wüste Prügelszenen. Die neue Abstimmungspolizei griff nicht ein. Viel- mehr hat ein polnisch sprechender Polizist die Cindringlinge erft in das Hotel hineingelassen. Die zu Hilfe gerufene französishe Sicher- _heitswache erschien nicht. Auch sonst geht der poluishe Terror unbehindert weiter. In der Prinzengrube bei Lazisk haben die Polen 13 deutsche Beamte abgeseßt und au dort polnischen Ersaß eingestellt, Ver- mittlungsverhandlungen des polnischen Plebiszitkommissariats und der polnischen Gewerkschaften, die von der Grubenleitung angerufen waren, sind bisher vergebens gewesen. Die Werkleitung hat sih auch an den General Le Nond gewandt, der tedoch ablehnte, si in „wirt- schaftliche Differenzen einzumishen. Als die Werkleitung erklärte, daß sie dann die Grube {lien müsse, erklärte Le Rond: „Dann dürften Sie die Verantwortung tragen.“ Der Vertreter der Werk- leitung hat darauf erklärt: „Die werde ih trogen. Die Gesetze be- fchlen mir die Schließung der Gruben, wenn keine bergbehördlih anerkannte Beamte da finde Auf die Frage des Vertreters der Werk- leitung, ob die Kommission bei Schließung der Grube die deutschen Arbeiter hien werde, s{chwieg Le Rond. Ein anwesender Italiener erflärte, daß: eine Kompagnie Italiener nah Lazisk geshickt werde. Von einer Waffenablieferung der Polen ist nichts zu spüren. Der englische Kreisfontcolleur in Beuthen, Major Öttley, der infolge der politishen Entwicklung seinen Abschied cingereicht aber im Bezensaß zu zwei anderen englishen Kreisfontrofleuren noch nicht bewilligt erbalten hat, bat einem deutshen Vertreter gegenüber selber erklärt, daß es unmöglich sei, von den Polen Waffen heraus- zubekommen. Seiner Ansicht nah könne die Abstimmung nicht statt- finden, bevor die Waffen abgegeben seien. Unter diesen Umständen ist die Besorgnis der deutschen Bevölkerung dauernd im Steigen, zumal das Gerücht verbreitet wird, daß man in Paris mit der Absicht umgehe, die Abstimmung überhaupt nicht stattfinden zu lassen. Nahrung findet dieses Gerücht z, B. in einer titteilung des Posener Blattes „Dziennik Poznanski“, wonach in Paris schon die Frage

t war. Jn Verhandlungen mit den |

aufgeworfen werde, ob es nit rihtiger wäre, Oberschlesien fi !

Groftbritannuienr und Frans.

Nach einer Havasmeldung aus London ist der Küsten - \chußposten von Fanad Head leßte Naht von beisaffneten und mit Bomben versehenen Banden überfallen worden. Nach zweistündigem Kampfe wurde der Vosten überwöltigt und der Waffen und Ausrüstung beraubt. Nach einer anderen Meldung hat eine Gruppe von Sinnfeinern, die englische Militäruniformen getragen haben sollen, die Kafernen- anlagen von Belle genommen und in Brand gesteckt.

Gestern ist in Portsmouth“ der Gewerkschafts-

| Fongreß in Anwesenheit von 950 Delegierten, die 8500000 Mit-

glieder vertreten, eröffnet worden, Das Mitglied des Unter- hauses Thomas als Präsident hielt eine Aniprache, in der er ein pessimistisches Bild über die allgemeine Lage entwarf. Er sagte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Der europäische Friede könne nur zustande kommen, wenn alle Länder, die am Kriege teilgenommen hätten, bereit seien, deu Bertrag in einem anderen Geiste auszulegen, als demjenigen, in dem er auf- gestellt worden sei, Es könne nicht bestritten werden, daß die Arx- beiterbewegung der öffentlihen Meinung Ausdruck gegeben und den Wunsch der Staatsmänner vereitelt hade, die England selbst auf die Gefahr eines Krieges hin in die imperalistische Politik auswärtiger Mügte hineinziehen D (Segner

L

wollte, Die wissen, daß das einzige Ziel der Arbeiter gewesen sei, einen Lrieg mit Nußland zu verhindern, Bisher sei es ihnen geglückt, doch die Gefahr sei noch nit vorüber und könne nit vorüber sein, solange fein vollkommener Friede mit der rufsishen Regierung gesch{lofen sei. Thomas hob dann bervor, daß das Vorgehen bezüglich Nuß- lands keine Billigung des Nöätesysteins bedeute, und ex betonte das Necht des russishen Volkes, seine eigene Megierungsfortn zu wählen. Wenn das russishe Volk das Sowietsystem wäble, so sei das seine Sache. Thomas stellte weiter die Forderung auf, daß Polens Unabhängigkeit gewahrt bleiben müsse. Zum Schluß \yrah er über die finanzielle und industrielle Lage und sagte: Der kommende Winter werde wahrscheinlih der [{wierigste sein, den man seit Jahren erlebt habe. Tausende seizn bereits arbeitslos, und es fei klar, daß das Industrielebèn einer Krisis entgegengehe. Es eien Zeichou dafür vorhanden, daß in mehr als einem Zweige der Industrie Schritte getan würden, um die VInkeressen der Kapitalisten zu donfaltdieran, Ex glaube nit, sagte Thomas, daß die Arbeiter den Kampf um ves Kamvfes willen wollten. Es sei im Gegenteil ihre Pflicht, nicht einen Konflikt zu provozieren, denn der industrielle Friede set ebenso nötig wie der internationale Friede. Andererseits müsse maa es sich klar machen, daß die Aufopferung und Anspannung von Jahren, dur die die Arbeiterklasse ihre gegenwärtige Stellung erreiht habe, niGt ver- loren gehen dürfe. Die Arbeiter werden bereit sein, nicht in Gruppen, sondern als Masse jede Herausforderung anzunehmen, die gegen die eie Freiheit und gegen ihre wirtschaftliche Emanzipation ge- richtet fei,

Der Gewerkschaftskongreß nahm dem eine Tagesordnung an, in der es heißt: Der Kongreß, auf dem eine halbe Million organisierter Arbeiter

„Matin“ zufolge

vertreten sind, sieht mit Verachtung, daß die Negierung beschlossen hat, den Bürgermeister von Cork sterben zu lassen, Im Namen aller

organisierten Arbeiter werden wix die Regierung für den Tod des Bürgermeisters verantwortlih machen, und wir erinnern die Negierung daran, daß ihre blinde Unsinnigkeit die Versöhnung Englands mit Irland unmöglich machen wird.

Frankreich,

Die Jnternationale Juristenkommission, die vom Nate des Völkerbundes mit der Abgabe eines beratenden Votums über die Tad rage betraut worden war, hat vorgestern ihre Arbeiten beendet und das Ergebnis schriftlich dem Generalsekretariat des Völkerbundes übermittelt.

Die Donaukonferenz hat gestern ihre Arbeiten wieder aufgenommen, Dem „Echo de Paris“ zufolge beviet die Konferenz über ihren zukünftigen Sig, Die französische Regierung sprach sih für Budapest aus, die rumänische Re- gierung bestand darauf, daß die Konferenz nah Rumänien verlegt werde.

Die Delegiertien der Seine-Syndikate der Minderheitseinrichtung haben Blättermeldungen jufolge eine Entschließung angenommen, in der gesagt wird, daß es nur eine „Jutèrnationale der Revolution“ gebe, die von Moskau, und in der Allgemeine Arbeiterverband aufgefordert wird, sih bereit zu erklären, mit dem politischen Organismus zusammenzuarbeiten, der revolutionär handeln werde, Nach Ansicht der Blätter wird es also auf dem bem- nächst staltfindenden Syndikalistenkongreß in Orléans zu einer. Piiprcgung über den Kommunismus und die russische Frage fommen, die eine Klärung hinsichtlich der verschiedenen Richtungen herbeiführen wird. :

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