1920 / 201 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Ruf:land.

Das Zentralvokllzugskomitee hat, dem „Wolffshen Tele- graphenbüro“ zufolge, laut Verordnung des RNates der Volks- tfommissare vom 10. Juli die Einseßung einer autonomen Kirgisenrepublik beschlossen. Diese Republik, welche einen Teil der russischen Sowjetföderation darstellt, umfaßt die ehe- maligen Verwaltungsbezirke vvn Semipalatinsk, Akmolinsk, Turjag, Uralsk sowie einen Teil des transkaspishen Gebietes

und der Provinz Astrachan.

Ein Moskauer Radiotelegramm vom 4. d. Mts.

meldet:

An der Westfront bei Brest-Litows? dauern die Kämpfe 4 Wladimir Wolynsk haben unsere Trupyven nördlich von Grubochow eine starke feindlilße Ab- Sie fanter An der Süd - westfront brachten unsere Angriffe einen feindlihen Vorstoß zum

an, In der Gegend von teilung geschlagen und mehrere tausend Gefangene gemacht. vernichteten das zweite polnishe Fnfanterieregiment.

Scheitern. Der Feind wurde nah Westen zurückgeshlagen. In der Gegend von Halicz verfolgen die roten Truppen den Feind

gegen den Dujestr. Im Krimabschnitt heftige Kämpfe. in das Meer zurückgesclagen. lihe Gruppen von uns vernichtet.

Ftalienu.

In der Villa Borromeo ratungen zwischen dem italienischen und dem deutschen Ernährungsminister begonnen. Soleri erinnerte an die Spaaer Konferenz vom 16. Juli und die Pariser Beschlüsse des Wiederherstellungsaus\husses vom 30. August und legte den Umfang und die Ziele der gegenroärtigen Beratungen dar, welche die Verwendung des italienischen Anieils an den von der Spaaer Konferenz Deutschland zugunsten seiner Verpflequng bewilligten Vorschüssen derartig kegeln soll, daß den Interessen Deutschlands und Îtaliens Nechnung getragen wird. In seiner Erwiderung seßte Dr. Hermes die allgemeine Ernährungslage Deutschlands auseinander, wobei er die {hon auf der Londoner Konferenz vom 4. Angust gegebenen Aufschlüsse ergänzte und namentlich auf die Ernährungslage in den deutschen Kohlenbezirken hin- wies. Nach dem allgemeinen Ansichtenaustausch wurde auf Vorschlag Soleris eine Reihe von Sonderberatungen zwischen den Sachverständigen der beiden Völker festgeseßt, um die prak- tishen Möglichkeiten der Verwendung des italienischen Anteils zu prüfen.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphen- bîros“ aus Mailand haben die Meta llarbeiter beschlossen, die Beschlüsse der Jndustriellen bis zum 10. d. M. abzuwarten. 3ssdann oll eventuell die Beseßung der Fabriken in ganz „lalien erfolgen. Der vorgestrige Tag ist ruhig verlaufen.

Polen. :

Der polnische Vertreter in Lettland, Kamieniecki, teilt

in einer Depesche an das Ministerium des Aeußern mit, daß die lettishe Regierung die Bedingungen Tschitscherins, betreffend die Sicherheit und die ungehinderte Verbindung zwischen ‘der russischen Friedensdelegation und der Sowjet- regierung, angenommen hat. Gleichzeitig hat Kamieniecki die Sowjetregierung hierüber unterrichtet.

Der polnische Frontheriht vom 6. September besagt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Litquische Truppen, die von Bolschewisten unterstülzt wurden, fetten ihre Angriffe auf unsere Truppen fort und drangen vorwärts in der Nichtung auf Suwalki—Augustowo. Durch einen vlößkihen Angriff bei Kamieviec-Litowskt zerstreuten unsere Abteilungen eine Sowjet-Brigade, nahmen 700 Mann gefangen und eroberten drei Kanonen. An der B ugfror t wnrden nene feind- liche Angriffe abgewiesen. Eine bolschewistishe Abteilung wurde bei lodawa durch die Freiwilligenabteilung des Generals Blachorwicz in eine Falle gelockt. An der übrigen Front lokale Angriffe.

Litauen.

Der M inister des Aeußern hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ durch Vermittlung der litauischen Gesandtschaft in Berlin an den polnishen Minister des A enßern folgende Note gerichtet:

Die litauishe Regierung bedauert, dem Ersuchen der volnischen Negierung, die litauishen Trnppen hinter die in Ihrer Note bezeichnete Linte zurückzuzichen, nit entsprechen zu können, und zwar aus folgen- den Gründen: 1. die freiwillige Abtretung eincs {on in der Gewalt des lifauischen Staates befindlichen Territorinms wäre eine Verletzung der Neutralität gegenüber Rußland, 2 De litauishe Regierung erachtet es für unmöglih, ein Gebiet, das fie als unumstritten zu Litauen gehörig betrachtet, einer fremden Ofkkupation zu überlassen. Die in Ihrem Telegramm vom 2. September bezeichnete Grenzlime is unter ganz besonderen Be- dingungen, ohne Teilnahme der litauischen Negierung und ohne deren Zustimmung bestimmt und niemals von ihr anerkannt worden. Die litauische Regierung, die von versöhnlichem Geiste bewegt is und wünscht, Konflikte zwischen den litauischen und polnischen Truppen zu vermeiden, hatte in ihrer Note vom 27. August der polnischen Ne- gierung vorgefclagen, eine Demarkationsklinie festzulegen; die Polen aber beantworteten weder die Note noch beendigten sie die in Kowno angefangenen Verhandlungen. Sie haben vielmehr litauische Truppen bei Augustowo angegriffen, sie zurückgedrängt und sind tief in litauisches (Sebiet cingedrungen. Die litauishe Heeresleitung wurde gezwungen, diesen Einfall zurückzuweisen. Da die litauishe Regierung weiteres Blulvergießen aufzuhalten wünscht und Polen den Beweis threr friedlichen und freundlichen Politik ihm gegenüber geben möchte, \{lägt fie vor, die Feindseligkeiten fofort einzustellen und Delegierte, die mit den nötigen Vollmachten versehen find, zu entsenden, um eine Demarkationslinie zu bestimmen. Die Delegierten können ih in Mariampol treffen. Nach Festlegung einer Demarkationslinie wäre die litauishe Regierung sofort bereit, in Verhandlungen zwecks Lösung aller strittigen Fragen einzutreten. Die litauishe Negierung nimmt als Basis dieser Verhandlungen die {on kürzli auf der Kon- ferenz von Riga von den litauislen Delegierten bestimmten Punkte an.

Nach dem Bericht des oben genannten Telegraphenbüros vom 6. September dauern örtliche Kampfhandlungen zwischen Litauern und Polen in der Gegend von Suwalki an.

Finnland.

Die finnishe Friedensdelegation ist aus Dorpat nach Helsingfors zurückgekehrt. Nach dem „Stockholmer Dag- blad“ ist es O ob die Friedensverhandlungen mit Ruß- land wieder aufgenommen werden.

Dänemark.

Bei der gestrigen Volksabstimmung über den Geseßes- vorschlag zur Einverleibung der nordschleswigschen Landesteile in Dänemark wurden nah einer vorläufigen, von „Wolffs Telegraphenbüro“ - verbreiteten Aufstellung für den Vorschlag 616 954 Stimmen, dagegen 19 726 Stimmen

Elf Werst südwestlih Achzynsk wurde eine feindliche Landungsabteilung Im Süden wurden isolierte feind-

in Stresa haben gestern in (Gegenwart von Vertretern Englands und Frankreichs die B e-

Schweiz.

Bund die Pflicht habe, S

Der Bundesrat geht „dabei

des Landes nicht entspreche. Asien.

ruhig.

Tschuking zu errichten.

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Der A usftand im Fischereigewerbe in Hamburg- Altona isstt „W. T. B.“ zufolge beendet, nachdem beide Parteien den Schiedsspruch des Demobilmachungslommissars angenommen haben.

Kunft und Wissenschaft.

Was woir bisher von der Großplastil! des alten China wußten, besonders aus der Blüte der buddhistishen Plastik der Wei-Zeit und aus der Zeit der Han-Kaiser, beruhte aus\chlleßlich auf der Forschungs- arbeit des franzsfisGßen Sinologen Eduard von Chavannes. Die von ihm veröffentlihten Monumentaldenkmäler, die er im Innern Chinas in den letzten Jahrzehnten aufdecken konnte, erwiesen sih als Kunst- werke von etinzigartigem Nang, die für die ganze Plastik Ostasiens, nicht zum wenigsten für die Japans, die Grundlage geschaffen haben. Nun hat in der kurzen Spanne zwischen der chtinesishen Nevolution von 1912 und dem Weltkriege auch ein Berliner Gelehrter, Fried r i ch Perzynski, sich mit der Erfopschung der chinesischen Götterbilder beschäftigt. Einige Bildwerke von höchstem Rang, die er von seiner Forschungsreise heimbrachte, hat man |. Zt. im

Berliner Kunstgewerbemuseum bewundern können, Jetzt ver- öffentliht er den Bericht über seine Forshungsreïsfen in einem fesselnden Werk, das unter dem Titel „Von Chinas Göttern“ eben bei Curt Wolff erscheint. An zwei Stellen des inesischen Miesenreihs hat das Finderglück den Berliner (Gelehrten ganz besonders begünstigt. Das eine Mal in den

Grotten von Jhon in Chihli. Es ist interessant, wie Perzynski diesen Großvlastiken des ersten Jahrtausends auf die Spur fam. Sie wurden, va der Staat noch nicht auf sie Besclag legte, ein s{wungvoller Handelsartikel. Nun zeigte man dem deutschen Forscher in Peking die überlebensgroße Figur eines Buddhajüngers, etnen Lohan, so wuchtig und feierlich im Ausdru, so beherrscht in der meisterlihen Form, daß Perzynski die Crkenntnis der überragenden Bedeutung der chinesishen Bildhauer jener Zeit auf- ging. Die überlebensgroße Asketenfigur_ bestand aus harkt- gebranntem Ton, der in einem gewaltigen Ofen mit drei delikaten Tönen, grün, gelb und braun glasiert worden war, den Farben der Tangperiode, aus der jetzt, wo die chinesishen Gräber von den Haden der Eisenbahnarbetter aufgerifsen werden, nah mehr als tausend Jahren tanagraartige Figürchen in erstaunlicher Erhaltung ans Licht gebracht wird. Natürlich machte sich Perzynski auf, um am Fundorte jenes Buddhajüngers weiter zu forshen. Er kam nach Jchou, wo in den Bergen geheimnisvolle Grotten mit Riesenbildwerken ihm ver- heißen wurden, aus denen schon manches Stück herausgebrochen und in den Handel gekommen sein sollte. Die Einwohner, die Aermsten der Armen, machten sich ein Geschäft daraus. Unter Mühen bahnte sich der Forscher einen Weg in die Berge und fand die Grotten. Leider waren Bilder- stürmer ihm {hon zuvorgekommen. Die Niesenfigur einer weiblichen Gottheit, der liebreizenden Kuanyin z. B.,, ftand nur noch zer- trümmert da, ein Koloß, zu dessen Herstellung. in Ton ein Niesen- ofen gehört haben muß. Eine Inschrifttafel enthielt ein Gedicht des Nestaurators, der im 17. Fahrhundert an der Göttin Crneuerungs- arbeiten ausführte und der der Schwierigkeit des Aufstiegs gedenkt: „Von allen Bergen gilt dieser hier als heilige nnd berühmte Stätte. Doch Furcht packt den Wanderer, wenn er hierher gelangt. Sein Schädel zerschellt, kTlimmt er ängstlih herauf.“ Aber die Tafel ent- hält auh den Saß, daß alle diese Buddhas von weither kämen. Den Fragen, die sie aufgeben vielleiht sind sie aus Honan, der alten Kunscprovinz Chinas, von frommen Pilgern hierhergebracht, und man hat sie vor dem Mongolensturm im 13. Jahrhundert in diesen faft unzugänglichen Grotten versteckt will Perzynski ein eigenes Werk wkdmen. : : /

Die andere Stelle des Niesenreihes, an der herrliße Monu- mentalplastiken sih dem Forscher darstellten, ist Yünkang. Auch dort sind es Grottenplastiken, aber aus dem Stein des Gebirges herausgemeißelt. Yünkang, auf dem einst höchste kaiserlihe Gnade ruhte, liegt beute vergefsen im Wßgebirge, drei Tagereksen von Peking entfernt. Es is ein vollkommen verwahrlostes Dorf, nur ein Europäer, eben Chavannes, ist dorthin ae Die Grotten sind im 5. und 6. Jahrhundert mit den buddhisllschen Plastiken aus- aecstattet worden. Fürsten der Tobatataren, eines zur höchsten Würde im chinesishen Neich aufsteigenden Mandschustammes, begannen die gigantishe Arbeit im Jahr 414 n. Chr. Es sind Abmessungen, die sich nur den ägyptischen Riesengottheiten an die Seite stellen. Diese Kunst knüpft in einer weiten Verästelung an die der indischen Heimat des Buddhismus an. Die Göiter selbst aber haben auf ihrem weiten Wege viel, von ihrer heimatlihen Wesensart eingebüßt: aus Verzerrung und Mpig wucherndem Beiwerk der indischen Kunst hat China, der stärkste Hort des buddhistischen Glaubens, sie zu neuer“ Reinheit in Yünkang durhgebildet. G8 find Bildwerke von einer «cistigen Kraft, die selbst in der großartigsten Kunst Chinas unerhört ist, und dabei auch von höchster Anmut der Erfindung. Perzynski hildet cin paar erlesene Proben ab: Sttende in nahdenklicher HakTung, liebliche junge Götter, dann die furhterregenden drohenden Majestäten des buddhistis{chen Glaubens. Dem Arhäologen bieten die Grotten von Yünkang reiche Ausbeute. Der Haupttempek ist ein Sammelort aller möglichen Stilformen. Es finden sich Säulen mit korinthischen und jonishen Kapitälen griebisher Entstehung, deren Funktionen aller- dings auf der weiten Wanderung der Formen r den ganzen asiatischen Kontinent hinüber völlig mißverstanden worden sind, ja auch der griechis{e Akanthus wächst hier naiv vergröbert. Dann finden sich mannigfache Anklänge an die Kunstformen der Durgangs- länder, die der Buddhismus auf dem s in seine neue Heimat passierte: bärtige, kämpfende Dämonen, Reliefs aus dem Leben Buddhas, Deckenhimmel mit Engeln und Lotosrosetten. Bestrickende weiblihe Gottheiten tragen ihr Antlitß wie eine Bajadere, so form- vollendet, daß die neubekehrten Na(barländer, Korea und Japan, jahrhundertelang diesem liebenswürdigsten aller buddhistishen Götter- typen gläubig nadschaffen konnten. Die mächtigen Grottenplastiken sind zum Teil \tark versintert und bei der mangelnden Vflege der ehrwürdigen Kultstätte durh die Behörden muß das Schlimmste für ihre Erhaltung befürchtet werden. In ihrer Grotteneinsamkeit ge- hören sie zu den stärksten Eindrücken Asiens.

Die deutsche hemische Industrie will den beiden Großmmeistern chemischer Forschung, die im letzten Jahre verstorben sind, an ihren Wirkungsstätten Denkmäler schen. Das für Adolf von

abgegoben. Dadurch sind die durh die Vex ng vorge- sStlébenen 45 Prozent der Süimmen exxelcht. 4 E

Der Bundesrat hat in der Bundesversammlung laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ beantragt, sie möge das von über 62000 gültigen Unterschriften begleitete Jnitiativbegehren ablehnen, nah dem in die Bundes- verfassung ein Artikel gon werden solle, daß der

)weizer Bürger, welche die innere Sicherheit gefährdeten, unverzüglih in Schußhaft zu nehmen. auptsächlich von der Erwägung aus, daß die Schußhaft ein zu einschneidender Eingriff in die Freiheit der Bürger sei und den demoftratischen Ueberlieferungen

Nach einex Reutermeldung “ist die Lage in Südchina iroß der Niederlage der japanfeindlihen Anfupartei sehr un- Die Kantonpartei, die mit der Anfupartei verbündet ist, ist im Begriff, eine unabhängige Republik des Südens in

und das Berliner Denkmal für Emil Fischer wächst jetzt in der Werkstatt von Professor Friß Klimsh empor. Es \bll vor dem Chemischen Universitätsinstitut seinen Plaß erhalten, am Eingang von der Hessischen Straße, wo grüne Anlagen es umgeben sollen, neben der Villa, in der Fischer die vielen Jahrzehnte seiner Berliner Wirksamkeit hindurch gewohnt hat. Klimsh entwarf eine Monumentalfigur von doppelter Lebensgröße, die in dem hellen Kalkstein ausgeführt werden foll, wie ihn auch sein Virhow-Denkmal auf dem Karlsplaßz zeigt. Als Grundlage dient dem Künstler seine nah dem Leben geschaffene Bildnisbüste. Auf niedrigem Sockel wird sich die Figur erheben, auf einem kleinen \{hemelartigen Sitz, so daß die hochgereckte, beherrschende Grscheinung dieses Führers seiner Wissenschaft recht hervortritt. Fischer trägt den Talar der Universitätsprofessoren, und dessen Falten führen in energisGen Linien aufwäris zu dem Kopf, der die geistige Persönlichkeit Fischers in lebendigster Charakteristik darstellt.

Theater und Musik,

Im Opernhause wird morgen, Mittwokß, „Der Barbier von Sevilla“, mit den Damen Hansa, von Scheele-Müller und den Herren Noa, Schütßendorf, Stock, Ziegler, Krasa und Lücke besetzt, unter der musikalischen Leitung des Kapellmeisters Otto Ura gegeben. Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause geht morgen „Der Kronprinz" mit Lothar Müthel in der Titelrolle und Ed. von Winterstein als König in Szene. Anfang 7 Uhr.

In der am Donnerstag, den 9. September, im Deutschen Theater stattfindenden Aufführung von Tolstois „Und das Ucht scheinet in» der Finsternis“ hat Nofa Bertens wicder die von ibr früher gespielte Nolle der Alexandra Itwanowna übernommen. Die Nolle der Maria JIwanowna spielt in dieser Aufführung zum ersten Male Lotte Stein.

Der Dirigent Hermann Ludwig veranstaltet mit dem Blüthnerorchester unter Mitwirkung von Johanna Naumann und Felix Robert Mendelssohn am Donnerstag im Blütbßner- saal einen „Haydn-Mozart-Abend“.

Der Bach verein (Dirigent Friß Heitmann) beginnt morgen, Mittwoch, Abends 74 Ulr, in der Katser Wilhelnm- Gedächtniskirche wieder die regelmäßig dort und an diesem Tage stattfindenden Chorproben. Anmeldungen neuer Mitglieder können daselbst oder bei dem Dirigenten, Uhlandstraße 187, Char- lottenburg, erfolgen.

Mannigfaltige@.

Das ZentralkLomitee der Deutschen Vereine vom Noten Kreuz teilt mit: Lhzthin sind wieder" "t Mit- teilungen über die amerikanische Milhkuhstiftu:; durh die Presse gegangen, in denen das Note Kreuz als mitbeteiliat c:wähnt

wurde. _Boet den Beratungen über dieses Liebeswerk deutsch-amerikg- nischer Kreise hat das Note Kreuz {hon seit vielen Monaten für shyellste Durchführung der Aktion gesprochen. Anfang

August wurde es in der Sache des Frachtraums wiederum befragt und hat damals innerhalb weniger Tage den für die ersten 2500 Kühe benötigten Schiffsraum zur Verfügung stellen können. Einstweilen ist aber von diesem Angebot kein Gebranchß gemacht worden. Das Note Kreuz ist selbstverständlich stets bereit gewesen, seine Ver- bindungen in den Dienst dieses wundervollen Bruderwerks zu stellen, wo und wann es gewünscht wurde. W. T. B.)

Paris, 6. September. (W. T. B.) Einem Telegramm des „Petit Journal“ zufolge ift es gelungen, die 700 Solbvaten und den größten Teil der Ladung des gescheiterten Dampfers „Camoriennes“, des früheren deutschen Dampfers „Altenburg“, zu retten,

Paris, 7. September. (W. T. B.) Ein Militärflug- zevg stürzte gestern nachmittag über Montrouge quf den Hof eines Kinderheims ab, in dem gerade eine Anzahl Kinder spazieren gingen. Vier Kinder wurden getöt et, ein fünftes [chwer verleßt. Wie der „Matin“ aus Reim s meldet, ist ein anderes Militärflugzeug über Bitsch ab- gestürzt. Die beiden Insassen wurden getötet.

Nykiöbing-Falster, 6. September. (W. T. B.) Ein großer deutscher Bagger ist auf der Neise von Malms nah Kiel heute in der Nähe des Leuchtturms Gjed fer gesunken. An Bord befand sih eine Besaßung von 80 bis 90 Mann. Ueber das Schiksal der Besaßung ist noh nichts bekannt.

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(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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ZSheater. Dpernhaus. (Unter den Linden.)

Mittwoch: 145. Dauer« bezugsvorstellung. Der Barbier von Sevilla, Anfang 7 Uhr. Donnerêtag: Der Waffenschmied. Ansang 7 Uhr.

Schaufpie!§ans.(An Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 152. Dauer-

bezugsvorstellung. Friedrich der Große, I. Teil: Der Kronprinz, Anfang 7 Uhr.

Donner3tag: Fuhrmann Henschel, Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten. Verlobt: Frl. Olegard Freiin von Lüßow mit Herrn Oberleutnant Friß Freiherrn von Broich (Gera—Demmin). Frl. Charlotte

Bollerhoff mit Herrn Nechtsanwalt H. Georg Klinke ( Berlin). Verehelicht: Frl. Eriïa von Krosigk mit Herrn Ulrich Freiherrn vou Nichthofen Ober-Faulbrück (RNathmanésdorf). Frl. Ghar- lotte Marrhausen mit Herrn Bergassessor Joachim Fürer (Weil- burg, Lahn). : Geboren: Ein Sohn Herrn Hauptmann a. D. Otto von Heyde- breck (München) Herrn Major von Mielecki (Berlin) Gine Tochter Herrn Nittmeister a. D. Jordan Freiherrn von Cfebeck (Hamburg) Herrn Oberleutnaüt Heinz Hellmuth von Wühlisch (Stolp) Herrn Major vou BatoXi-Gulenburg (z. Zt. Berlin-Grunewald). Gestorben: Herr Oberregierungsrat Georg von Glasow (Pots: Ziemssen, Rechtsanwalt und

dan) Herr Dr. jur. Wilhelm Notar (Wiesbaden) Geh. Sanitätsrat Herr Dr. med, Ernst Lehmann, Oberstabsarzt der Landw. a. D. (Bad Oeynhausen).

Verantwortlicher Shriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle

Nechnungérat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32,

Sechs Beilagen

‘einschließli Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 7?

Baeyer in Müuchen erhielt Adalf von Hlldobrand in Auftrag,

und Exste und Zweite Zentzal-Handelsregister Beilage.

OVD)E

«199 s

4

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Amtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung. Der Reichsverband des Deutschen

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Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes E.V., Bezirksgruppe 1V, Siß Hamburg, dem Bund der technishen Angestellten und Beamten, dem Gewerk- schaftsbund der Angestellten und dem Gesamt- verband deutscher Angestelltengewerkshaften am 30. Juni 1920 abgeschlossenen Bezirkstarifvertrag zur Kegeiung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der tech- nischen Angestellten im Tiefbaugewerbe gemäß §8 2 der Ver- ordnung vom 283. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S, 1456) sür das Gebiet der Provinz Schleswig-Holstein, der Hansastädte Hamburg, Lübeck, Bremen und der Mecklenburg-Schwerin und Melklenburg-Streliß für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis 25. September 1920 erhoben werden und sind unter VI. D. 2016 an das Reichsarbeiisministerium, straße 33, zu richten.

Berliñ, den 28. August 1920.

Der Neichsarbeitsminister. D: N: Dr: Busse.

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zum inter Nummer Berlin, Luisen-

Bekanntmachung.

Der Zeniralvetband der Bäcker, Konditoren und veriv. VBerufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemniß, in Chemniß, Zwickauer Straße 152, hat bean- tragt, den zwischen ihm und der Bäckerinnung Mitt- wetida am 11. August 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 5. Januar 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Väckergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Jnnungs- bezirks Miltweida für allgemein verbindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. D. 1395 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luijen- straße 33, zu ricaten.

Berlin, den 28. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister, D: Q DUG

Bekanntmachung.

Der Bergische Großhändler-Verein in S E. V. und der Deutsche Transportarbeiterverband, Berwaltungsstelle Remscheid, haben beantragt, den zivishen ihnen am 25. Juni 1920 abgeschlossenen Tarif- vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbhedingungen der Packer in Großhandelsgeschäften nemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadibezirls Remscheid für allgemein verbindlich zu erflären.

Ginwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1897 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- iraße 83, zu richten.

Berlin, den 29. August 1920.

Der Reichsarbeits minister. D Or U E a

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Böttcher, Weinküfer und Hilfsarbeiter, S Leipzig, in Leipzig-Kleinzsch ocher, Anionienstraße 28, hat beantragt, den zwischen ihm und der Vereinigung der Böttcher- Arbeitgeber von Leipzig und Umgebung am 26. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Böttchergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und Amtshauptmannschaft Leipzig an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 96. September 1919 für ckllgemein verbindlich zu erïlären.

Einwendungen gegen diesen Mitrag ftönnen bis zum 95. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

i ) Tiefbau- gewerbes E. V. in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 91, der Bund der tehnischen Angestellten und Beamten

und der Gesamtverband deutscher Angestellten- gewertschaften haben beantragt, den zwischen dem

Freistaaten Oldenburg, | ( S | Betrieben angeschlossenen Weinhandlungen und in Kaffeehaus-

VI. D. 823 an das Neichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu. richten. Berlin, den 29. August 1920. Der Neich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännisher Ange- stelltenverbände, Landesverband Brandenburg, in Berlin C. 19, Oberwasserstr. 12, hat beantragt, das zwischen ihm, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk ' Groß Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Ange- stellten, Ortsverband Berlin, und dem Verband Berliner Kohlengroßhändler E. V. Berlin ab 1. August 1920 gültige Zusatprotokoll zum allgemein ver- hindlihen Tarifvertrag vom 31. Januar 1920 zur Regelung der Gehaïts- und Anstellungsbedingungen für die faufmännischen Angestellten im Kohlengroßhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für p aa verbindlich zu erflären.

wendungen gegen diesen Antrag können bis um j 20. September 1920 erhoben werden wnd find uuter Nummer

Verlin, Dienstag, den 7. September

VI. D. 746 an das Neich3arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 29. August 1920. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verein Berliner Hotelbesißer E. V., Berlin SW. 68, Zimmerstraße 77, und der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, Sektion der Hotel-, Kaffsee- und Restaurationsangestellten, haben

beantragt, die zwischen dem Kartell der im Gastwirts-

gewerbe vertretenen Arbeitnehmer-Organisationen, Gruppe 2, und dem Verein Berliner Hotelbesißer E. V. am 11. August 1920 A O Aenderungen zum allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom

19. Dezember 1919 nebst Nachtrag vom 20. Februar 1920

zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmänuischen und technischen Angestellten, die Ba und Betriebsbeamten und das Aufsichtspersonal sowie Lehrlinge in den Hotelbetrieben, Wein- und Bierrestaurants und den diesen

betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet für allgemein verdindlih zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 1329 an das RNeichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. :

Berlin, den 29. August 1920.

Der Neichsarbeitsminister. F: 2: Dr. BUsse

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BeélanntmachuUng

Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1487/88 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeber- verband für das Schneidergewerbe E. V., Siß München, und dem Deutschen Zuschneiderverband E. V. in Berlin am 15. März 1920 abgeschlossene Neichstarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Arbeitsbedingungen für Zuschneider, Werk: stattmeister, Einrichter, Direktricen und Einrichterinnen im Maßschneidergewerbe der Herren-, Damen-, Sport-, Livree-, Vniform-, Knaben-, Jünglings-, Mädchen- und Bakfisch- befleidung gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet folgender Stadtbezirke für allgemein verbindlich erklärt: Aschersleben, Bayreuth, Blankenburg, Coburg, Eschwege, Goslar, Greifswald, Güstrow, Hirschberg, Ingolstadt, Kamenz, Kempten, Kolberg, Köslin, Landau, Landshut, Limbach, Limburg, Neuburg a. D., Neu- münster, Neuwied, Oelsnitz, Passau, Quedlinburg, Regensburg, Neutlingen, Sondershausen, Schweidniß, Schweinfurt, Stolp, Stralsund, Straubing, Uelzen, Weilheim, Wernigerode, Wesel, Wismar, Wolfenbüttel: Altenburg, Augsburg, Beuthen, Biele- feld, Bottrop, Brandenburg, Celle, Cöthen, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Eisenach, Emden, Frankfurt a. O., Friedberg, Gera, Gießen, Glauchau, Gleiwiß, Görliß, Gotha, Halberstadt, Heil- bronn, Hildesheim, Jena, Jyehoe, Kattowit, Marburg, Meiningen, Meißen, Minden, Naumburg, Neustadt a. H., Pirna, Plauen, Pösneck, Nudolstadt, Saalfeld, Schwerin, Star- gard, Siaßfuri, Siendal, Ulm, Weimar, Wittenberge, Würz- burg, Zerbst, Zwickau: Baden-Baden, Bremerhaven, Breslau, Cuxhaven, Düren, Elbing, Erfurt, Flensburg, Freiburg i. B., Fürth, Halle, Hamm, Hanau, Harburg, Heidelberg, Herne, Kiel,

Bad Kissingen, Lübeck, Offenba, Osnabrück, Pirmasens, Recklinghausen, Rosto, Wilhelmshaven, Witten, Worms;

Braunschweig, Cassel, Chemniß, Koblenz, Gelsenkirchen, Hagen, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Ludwigshaven, Magdeburg, Mainz, Mülheim a. R, München, Münster, Nürnberg, Ohligs, Oldenburg, Pforzheim, Stettin, Stutigart, Wiesbaden; Barmen, Bochum, Bonn, Bremen, Creseld, Dortmund, Dresden, Elber- N Essen, Frankfurt a. M., Königsberg, Mannheim, Pots- am, Saarbrücken, Solingen, Trier; Düsseldorf, Duisburg, Hamburg, Köln, Berlin, Aachen, Apolda, Arnstadt, Bernburg, Döbeln, Finsterwalde, Forst, Glaß, Landeshut, Nördlingen, Peine, Prenzlau, Rathenow, Reichenbach, Rendsburg, Schles- wig, Schwäb. Gmünd, Stollberg, Tuttlingen, Varel, Kaisers- lautern und Eßlingen. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. Der Netirhsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitler.

Das Tarifregister und die Regifterakten tönnen iun Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der LTarifvertrag infolge der Grklärung des Neichsarbeitsininisteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. August 1920.

Der Negksterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1180 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband Je Göttingen und Umgegend E. V. in Göttingen, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 9 Hannover, Siß Hildesheim, und dem Zentralverband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, am 15. Juni 1920 abgeschlossene A A zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 8. März 1920 wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Osterode a. dan für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.

Dor Reichsarbeitsminister. J. A.: De. Busse.

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Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34; Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden. 5

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriuums verbindlich ift, können von den Vertra sparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. August 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1426 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 20. März 1920 für die Bäkergesellen der Stadt Stolp i. Pommern ein- getragen worden :

Der in Ergänzung des Tarifvertrages zwischen den Ver- tragsparteien am 20. Juni 1920 abgeschlossene Nach trag wird für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) mit Wirkung vom 1. Juli 1920 gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt.

Der Neichsarbeitsminister. F. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Neichs- arbeitêsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erflärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er-

* | stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. August 1920. Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung

Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1490 des Tarif- registers eingetragen worden :

Zwischen dem Norddeutschen Textilarbeitgeberverband und mehreren anderen Firmen, dem Verband Nowawejser Texitil- industrieller und dem Deutschen Textilarbeiterverband, Filiale Nowawes, ist am 4. Juni 1920 ein Tarifvertrag abge- {losen worden. Derselbe wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Textilindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Pots- dam und Nowawes für allgemein verbindlich erklärt. Die all gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920. Sie erstreckt sich niht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach tarifverträge in Geltung sind.

Der Reichsarbeitzminister. F. A.: Dr. Busse.

Das Tarkfregister und die Negisterakten können im Neichsarbeit ministerium, Berlin NW. 6, Lutjenstraße 33/34, Zimmer 161, währeni der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. :

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. Augusi 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

BVBerannetmaGmuUng.

Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1492 des Taxif- registers eingetragen worden:

Zwischen der Arbeit3gemeinshaft freier Angestellten- verbände, Ortsfkartell Groß Berlin, dem Bund der tech- nischen Angestellten und Beamten, Gau Brandenburg, dem

Deutschen Werkmeisterverband, dem Zentralverband der An- gestellten, Bezir Groß Berlin, der Tischlerinnung zu Berlin, der freien Vereiniguag der Holzindustriellen in Berlin und dem Verein der Fabrikanten für Ladeneinrichtungen und Kontor- möbel ist am 10. März 1920 ein Tarifvectrag abgeschlossen worden. Derselle wird mit dem dazu gehörigen Anhang sowie den protokollarischen Erklärungen zur Negelung der Gehaltz3- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten und die Werkmeister in der Holzindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (NReichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Bertin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1920. Sie erstreckt si nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Gel- tung sind. ; Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregtster und die Registerakten , können im Reichs» arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Crklarung des Reichsarbeitsministeriitms verbindlih ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. August 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. August 1920 ist auf Blatt 1491 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein der Kolonialwaren- und Lebens- mittelhändler Gelsenkirchen E. V., dem Zentralverband der An- gestellten in Gelsenkirhen und dem Gesamtverband deutscher Angestelliengewerkschaften am 830. Juni 1920 abgeschlo}sene Tarifvertrag wird zur Negelung der Gehalts- und An- stellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Lebensmittelhandel ae Bek S 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gelsenkirchen für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

A N S E T M B ar r n edr