die Amtliche Verteilungsstelle für das beseßte westliße Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9, zu senden, auch wenn sie feine Brennstoffe aus dem rheinis{ben Bezirk verwenden. i
IV. Mesldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen oder Sachsen-Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Elektrizitäts-, (Kos: und Wasserwerke an Stelle der in § 5, T, 2 erwähnten einen Meldekarte deren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe- aufsihtêamt zu fenden. Die von dem Sächsischen Landeskohlenämt bezw. von dessen Unterverteilunasstellen ausgegebenen Meldekartenhefte enthalten dementsprehend 6 Meldekarten. Elektrizitäts-, Ga3- und Wasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer Mesldekarte.
V. Wegen Bunkerkohlen siehe § 7.
VI. Sämtliche Meldekarten sind glei{lautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau glei lauten. Dies bezieht sich auch auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenso auf etwaige beigefügte Bemerkungen.
VIT. Für Gasfkoks ift die unter Absatz T, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Nerteilungsstelle zu rihtende Meldekarte an die Adresse: „GBaskoksabteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19“ zu fenden.
VITI, Für andere als böhmische Auslandekoble ist die unter Absatz l, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungss\telle zu richtende Meldekarte an die „Einfuhrabteilung Berlin W462, Kurfürsten f!raße 117" zu senden. Siehe au § 951, Ziff. 4.
86. Amtliche Verteilung3stellen.
Amtliche Verteilungsstellen sind: rer Steinkohle*) aus Ober- und Nteder- esien: Amtliche Verteilungsstelle für \{ch{lesische Steinkohle in : Berlin NW. 52, Alt Moabit 118. 2 Für NRuhbrkoble®): Amtliche Verteilungsstelle für Nuhrkohle, Essen, Frau- Nertha-Krupp-Straße 4.
3. Für Steinkohle*) aus dem Aacbener Nevier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Neviers in Kohlscheid ‘Bez. Aachen).
4 Ur die Hrauntole) aus dem Gebiet rets der Elbe mit Ausnahme von sähsisher Braun- kohle):
Amtlice Verteilungsstelle für die Braunkoblenwerke rechts der Elle in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39,
5, Für die mitteldeutsche Braunkohle) (links
der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 genannten: Amtliche Verteilungss\telle für den mitteldeutshen Braun- foblenbergbau in Halle a. S., Magdeburger Straße 66.
0 Nu rute) aus den Fretitaaten SaMen Und Sen AltenbuUra [owié TUr bos mte, na Deut mla (auer Bayern)! ein- geführte Kohle und für achstschGe Steinkohle *):
Kohlenausgleih Dresden, Dresden-A. 24, Bismarckplay 1.
7. Für rheinishe Bfaunklohle f):
Amtliche Verkeilungsstelle für das beseßte westliße Gebiet, Hsln, Unter Sachsenhausen 9 {Þ).
7a. Für Braunkohlef) aus dem Dillgebiet, dem
Westerwald und dem Freistaat Hessen: a Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29.
5 r Gel) und Braun tolle) aus det rechtsrheinischen Bayern und für böhmische na ch Bayern eingeführte Kohle*Þ:
Amtliche Verteilungsstelle für den Koßlenbergbau im rechts- rbeinishen Bayern, München, Ludwigstraße 16.
9. Für Steinklohle*®) des Deisters und setner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Ibben- büren ufw.):
Amtlidße Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannovex, Brüßhlstraße 1. 10. Für Gaskoks**) sehe § 5, VI. 11. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe § 5, VIIT. & 7, Bunkerkohlen.
1. Bunkerk'ohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge- liefert werden.
2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von Bun”erkohlken.
3, Die Meldungen sind zu erstatten:
l. an den Neichskohlenkommissar în dovyelter Ausfertigung,
9. an die Amtliche Verteilungsstelle, \. § 5, L, Ziff. 3,
3. an die für den Betriebsort zuständige Zivilverwaltungsftelle,
\. & 5, T, Ziff. 2,
4 M den Vorlieferer des unmittelbaren Liefecers von Bunker- oblen, an die Bunkerkohkenstelle.
88, Art der Meldung.
1: Die Meldungen, die mit deutlicher rehtsverbindlihßer Namens- unters{rift (Firmenunterschrift) des Meldepflihtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Oktohbermeldekarten erstattet werven, die jeder Meldepflichtige bet der zuständigen Orts- oder Bezirkskohlen- stelle, beim Fellen einer solhen bei der zuständigen Kreiswirtschafisg- stelle, wenn au) diese fehlt, bei der zuständigen Zivilverwaltungsftelle nah § 5, 1, 2 gegen eine Gebühr von 050 A für ein Heft zu 6 Karten beziehen kann. Für Bezirke gemäß § 5, IT und TV find Hefte zu 7 Karten gegen eine Gebühr von 0,70 4 vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlidßen Meldekarten (siche § °, 1? und ‘, S8 5, 11, TLT und 7) find dort für 0,15 „4 das Stück erbältlich.
2. Hat ein Meldepflihtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleihen Ortes, so müssen für jeden Betxrich die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Ieder Meldepflichtige hat die für ihn în Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durch!reuzen kennt- lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nah der Art seines ge- werblihen Betriebes zu mehreren Verbrauchergrupyen gelört, ift maßgebend, zu wel@er Verbrauchergruppye der wesentlichste Teil feines Betriebes gehört, Ist ihm vom Neichskohlenkommifssar eine Ver- braucbergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere, Verbrauhergruppen zu durhkreuzen.
8 9, Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Mesldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Heichs8fommissar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Neichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben cinzusenden, in dem anzvgeben ist, warum die Meldekarte nit an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
8 10. Die Lieferer und die Meldung.
1. Die LUeferer dürfen nur durhlochte Meldekarten beliefern. Die Durchlochung muß das Zeichen derjenigen Kohlenwirtschaftsstelle tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist.
2. Jeder Ueferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlicferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche,
*) Auch Briketts, Shlammkoble und Koks. i
**) Auch Gaskoktsgrus, -Lösche und derglei(ßen Abfallerzeugnisse sowie Koklsgrusbriketts.
+) Auch Briketts, Naßpreßsteine und Grudek'öks.
en
Koksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufskartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte. _3. Falls ein WUeferer (Händler) die in einer Meldekarte auf- geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In- halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Leßtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekartew dürfen zusammen nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat : a) die auf die Karte entfallende Menge, b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlihen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Œinzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dèm Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die ursch{riftliche Karte ist bis zum 1. April 1922 sorgfältig aufzubewahren.
4. Teder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmisdbe Koblen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten niht an den ausländischen Ueferer, sondern, falls es sich um Meldekarten bandelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München (§ 6, 8), andernfalls an den Kohlenausgleich Dreéden (8 6, 6) zu senden. Handelt es sich um andere als böhmische Auslandsbrennstoffe, so sind die Karten an die „Einfuhrabteilung, Berlin W. 62, Kurfürsten- straße 117" zu senden, Die Karten für solhe ausländischen Lieferungen find mit der Aufschrift „Auslandskohle“ zu versehen.
5. Bezieher von amerikanischer Koble haben den Bezug dieses Brennstoffs nur auf den Meldekarten zu vermerken, die dem Neichs- fommissar für die Koblenverteilung eingereiht werden.
S1, Unzpuliftatett von Doppelmeldun gen.
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.
S 12. Ausnahmebestimmungen(Aus8hilfslieferung).
1. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs: mäßigen Monatsmeldekarte (S 1, 1 unt 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derientqen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe 8 6), aus deren Bezirk dieser Bezuq erfolgen foll. Gegen die Ent- scheidung der Amtlichen Verteilungsstelle is Berufung an den Neichs- fommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim Borliegen eines besonders wicbtiaen (Grundes erteilt.
Für die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für das Absatzgebiet der Nheinischer Kohlenhandels- und Neederei-(SGes. m. b. H. (Koblenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlißHen Anweisung oder Genehmigung für Nuhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der Koßhlenausgleiß Mannheim. \
Auf 88 3a, Ziff. 1, u. 10 wird hingewtesen.
2. Aushilfs=lieferungen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus8- hilfslieferungen eines Plabßhändlers aus Mengen, die bereits bei thm greifbar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben dem Einverständnis der Parteten die Genehmigung der Zivtlverwal- tungsstelle nach § 5, T, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfs[iefe- rungen Eisenbahnwagen benußt werden, so bedarf die Lieferung außer- dem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6),
3. Ein Hauptklieferer (§ 10, 1) darf ausnahmsweise beim Vor- liegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß § 10, 1 zugegangenen Meldekarte ver- zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.*) Auf leßteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß (§ 1, 1 und 2), keine Anwendung. Es genügt die eins{lägige Mitteilung des Hauptlieferers.
4. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt- findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt.
8 13, Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, “oweit nichts anderes bestimmt ist, an den NReichskommissar für die Koßhlenverteilung, Berlin, zu richten.
& 14, Verwendung von gewerbliGen Kohlen für andere Zwetde.
Es ift verboten, Brennstoffe. die für den Betrieb eines gewerb- lien Verbrauchers bezogen find, ohne Genehmigung des MNeichs- fommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab- zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch § 3 a, 2.
8 15. Nichtmeldepflihtige Betriebe.
Verbraucher, die niht der Meldepflicht unterliegen, sind zum Cinreichen von Meldekarten nicht berechtigt. Neue meldepflihtige Verbraucher dürfen Karten nur einreihen, nachdem sie von der Kohlen- wirtschafts\telle oder dem Neichskohlenkommissar als meldepflitig anerkannt worden find.
8 16. Strafen.
1. Zuwiderhandlungen gegen diese BekanntmaGung werden nach § 7 der Bekanntmahumig vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12, Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. . ,
2, Neben der Strafe kann im Falle des vorsäßlihen Zuwider- handel!ns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die si die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge- hôren oder nicht.
8 17. Wirkung unterlassener Meldung. Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepfliht niht oder nicht fristgerecht genügt oder falshe oder unvollständige Angaben mat, hat neben der Bestrafung gemäß § 15 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird.
S180, SAUTLaf T Lee Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1920 in Kraft. Berlin, 6. September 1920, Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. S tut.
*) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen foll dur diese Bestimmung nicht begünstigt werden.
Beschreibung des neuen Darlehns?assenscheins zu 1 Mark vom 1. März 1920.
Der neue Darlelbnska\ensWein u 1 4 mit den Ausmaßen 6 c 9 cm ist auf WasserzeiWentapier mit Vierpaßmuster wie die bisherigen Scheine gleiben Werles qedruckt.
Die Vorderseite enthält auf auilloHiertem Grund in bhellbrauner Farbe die Zeichnung: sie ist in \cHokoladenbrauner Farbe ausgeführt und besteht aus Blattyerzierungen, die das Bild nach außen hin in ges{wungener Linie begrenzen. Im oberen Teile öffnet sich die Zeichnung und gibt Naum für die Worte „Darlebnskassenschein Eine Mark“ in deutsGer Schrift. Darüber befinden sich die bläuli-rot gedruckten Reihen- und Unternummern. Ueber die Mitte des Scheins verbindet ornamentaler Shmuk die beiden Seitenteile der Zeichnuna. Darin ausgespart êrsceinen links der runde, -in bläulib-roter Farkhe gedruckte Kontrollstempel mit dem Neichsadler und der Umfchrift „Neichsshuldenverwaltung“, rechts der Trockenstempel in ähnlicher Ausführung. In der Mitte des Scheins steht hellfarbig in dunkel- braun gedecktemn runden Felde die Wertziffer „L“ und darunter das
In der unteren Hälfte enthält der Schein rechts und, links im ausgesparten runden Felde die Wertangabe „1 Marf“, in der Mitte die Beschriftung: „Berlin, den 1. März 1920 Neichsschulden- verwaltung“ fowie 11 Unterschriften. Der zweizeilig in deutschem Schriftcharafter gehaltene Strafsaß schließt das Feld nah unten ab. Mit Ausnahme der ausgesparten Felder für den Kontroll- und Troken- stempel sowie der braunen Mittelscheine ist die ganze Zeichnung noch mit einer blaugrünen Guilloche unterlegt.
Die Nückseite trägt auf guillochiertem Grunde in filbergrauer Farbe die Zeichnung in dunkel-oliv-grüner Farbe. Die Zeichnung ift durch einen Unterdruck in hellbrauner Farbe besonders geschütßzt und stellt eine Rosette dar, in deren Mitte im vollen Felde die Wert- ziffer „L“ bell ausgesvart ist. Rechts und links davon steht nohmals in kleiner Nosette die Zahl 1. Die große Mittelrofette ist zu beiden Seiten eingerahmt von zwei Füllhörnern mit Blumenschmuck. Oben darüber steht leiht gebogen das Wort „Darlehnskassenschein“, unten die Worte „Eine Mark". In der oberen linken und rechten Ce befindet sich eine Wiederholung der Wertangabe „1 Mark“ in offener Zahl.
Berlin, den 31. August 1920.
Hauptverwaltung der Darlehnskaffe. Havenstein. von Grimm.
Bekanntmachnng.
Dem Händler Johannes Mayr in Zeiß, Wendische Straße 15, ist vom 9. September 1920 ab wegen seiner Ünzuver- lässigkeit der Handel mit Wurst- und Fleischwaren aller Art untersagt worden, — Mayr hat die Kosten dec Veröffentlihung zu tragen. / :
Zeit, den 4. September 1920.
Die Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Dreykluft.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 185, 186 des Neichs-Geseß blatts enthalten
Nummer 185 unter
Nr. 7756 eine Verordnung zur Durchführung des § 25 Abf. 3 und des § 28 des Geseßes über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgeseß) vom 12. Mai 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 989), vom 1. September 1920;
Nr. 7757 eine Zweite Ausführungsbestimmung zu dem Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920 (NReichs-Gesegbl. S. 1553), vom 4. September 1920);
Nummer 186 unter
Nr. 7758 eine Dritte Ausführungsbestimmung zu dem (Gese über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920 (Neichs-Gesezbl: S. 1553), vom 5. September 1920.
Berlin, den 6. September 1920,
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen Finanzministerium.
«
Die Nentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Gif- horn, Regierungsbezirk Lüneburg, ist voraussichtlich zu be- sezen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
___ Der Vergmeister Schulz vom Steinkohlenbergwerk Buer i. W. ist zum ordentlichen Professor an der Bergakademie in Clausthal ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Vom 1. Oktober 1920 ab ist der Wirkliche Geheime Ober- regierungsrat von Falkenhayn zum Pröfidenten und der Geheime Oberregierungsrat NRoedenbec zum zweiten Prâäfidenten des Kuratoriums der Preußischen Nentenversicherungs- anstalt für den dreijährigen Zeitraum 1. Oktober 1920 bis dahin 1923 ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Beranntmahung.
Auf Grund des Artlilels VIT der Konzessionsurkunde vom 11. März 1912 wird die Frist, die der Alstertalbahn- Aktiengesell haft in Wellingsbüttel für die anschlags- mäßige Vollendung und JInbetriebnalhme der elek- trischen Haupteisenbahn von Ohlsdorf nach Poppen- büttel gestellt ist und die bereits am 31. Mai 1916 bis ses Monate nach Beendigung des Kriegszustandes verlängert worden ist, auf einen begründeten Antrag der Gesellschaft noch- mals, und zwar bis zum 1. Oktober 1921, verlängert. Berlin, den 7. September 1929.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Oeser.
Ministerium für Volkswohlfahrkt. Der Stadtkreizarzt Medizinalrat Dr. Seiffert in Stettin ist zum RNegierungs- und Medizinalrat bei der Regierung in Stettin, der Kreis8arzt Dr. Engels aus Buer, zurzeit bei der Ne- gierung in Koblenz, zum Negierungs- und Medizinalrat bei der Negierung in Münster und i der Kreisassistenzarzt Dr. Ruckert aus Cochem zum Kreis- orzt in Cochem ernannt worden.
Betrifft Wohnungsbeshlagnahme.
Auf Grund des §8 9 der Bekanntmachung über Maß- nahmen gegen Woßnungsmangel vom 23. September 1918 (RGBl. S. 1143) in der Fassung des Gesches vom 11. Mai 1920 (RGBl. S. 949) ordne ih mit Zustimmung des Reichs- arbeitsministeriums für den Umfang des preußischen Staates an, daß die Jnanspruchnahme von Wohnungen, die zur Unter- bringung von Angestellten und Arbeitern eines bestimmten ge- werblichen oder landwirtschaftlichen Betriebs errichtet oder aus- drücflih bestimmt sind (Werkwohnungen), nur zur Unter- bringung von Angestellten und Arbeitern desselben Betriebs zulässig ist. Ausnahmen unterliegen der (Genehmigung der zu- ständigen Kommunalaufsichtsbehörde.
Berlin, den 1. September 1920.
Der Minisier für Volkswohlfahrt. C
An sämtliche Herren Regierungspräsidenten und den Herrn
8 6 un Wegen dex Meldepflicht in den beseßten Gebieten vergl.
Wort „Mark“.
agg TE
Oberpräsidenten in Charlottenburg.
Ministerium für Wi Und VolT8bi
Der elsaß-lothringishe Seminardirektor Schulrat König, zurzeit in Herrenalh in Württemberg, ist zum Seminardirektor in Preußen ernannt worden: ihm ist als solchem das Direktorat des Lehrerseminars in Delißsch verliehen worden.
Evangelischer Oberkirchenrat. Der Pfarrer der französish-reformierten (Gemeinde Fehl
in Magdeburg ist zum Konsistorialrat ernannt worden. Jhm ist die erledigte Stelle eines nehenamtlichen geistlichen Nats bei dem Evangelischen Konsistorium der Provinz Sachsen ver- liehen worden.
(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beiloge.)
Nichtamtliches.
Deutsches Neich.
Der Aus\huß für Hanshalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Steuer- und Zollwesen, für Ver- kehr8wesen, für Nechtsyflege und für Haushalt und Necbn1ngs-
wesen sowie der Ausschuß für Steuer- und Zollwesen hielien
heute Sizungen.
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Der polnische Ge\chäftsträger, bevollmächtigter Minister Szebeklo hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Leaationsselretär ‘Tomasz de Morawski die Ge- schäfte der Gesandischafst.
Der Reichskanzler hat an den deutshen Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Oberschlesien, Fürsten Hazfeldt laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros““ das nach- stehende Schreiben gerichtet:
Euer Durchlaucht beehre ih mi zu benachrichtigen, daß gestern das Neichs3kabinett und das preußische Kabinett zu einer aemeinsamen Sißzung zusammengetreten sind, um über Mittel und Wege zur Abwehr der Oberschlesien bedrohenden Gefahren zu beraten. Mit tiefer Bewegung haben die Kabinette die ergreifenden Berichte entgegengenommen, die über die Leiden und die Kämpfe unserer treuen Oberschlesier erstattet worden sind. Nur zu viele wadere Männer haben ihre feste Anhänglichkeit an das Deutsche Neich mit Wunden 1nd mit dem Tod bezahlt; nur zu viele sind bei der Verteidigung alter Nette und des beimatlicen Herdes in ihrer wirtschaftlichen Existenz {wer gescbädigt und bedroht. Die Regierungen aber wissen {G mit der oberschlesischen Bevölkerung eines Sinnes darin, daß Feine Gewalttat die Liebe zu Deutschland aus den Herzen zu reißen vermag. Unter dem Zwang der äußeren Bedrückung, unter der Drohung eines ungezügelten Nationalismus senkt vaterländisches Ge- meingefühl seine Wurzeln nur noch tiefer und inniger in die heimische Stolle, die ein unabtrennbarer Teil des deutschen Landes ift.
“ Die Regierungen leben der Zuversicht, daß die oberskesische Nevölkerung die Prüfungen dieser s{chweren Zeit standhaft ertragen wird. Mit Ents{lossenheit werden sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel anwenden, um der Bevölkerung Oberschlesiens hei threm guten und gerechten Kampfe zu helfen. Um der äußeren Be- drängnis zu wehren, die dur den Tod ihrer Ernährer und durch 2abllose Gewalttaten über uns{uldige Familien hereingebrochen ift, haben die Regierungen einen Betrag von zunächst 10 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Wo um des deutschen Namens willen Shweres erduldet wird, darf und soll die Hilfe der Volksgemeinschaft nicht ausbleiben.
“ Euer Durchlaucht bitte ih, beî der oberschlesiswen Bevölkerung Zeratungen der
\lleftien Heft
der Dolwmnetsch der Gesinnungen zu sein, die in den 2 beiden Kabinette zum Ausdruck gekommen sind. Ober f Deutschland zu erbalten, ist unser Wunsch und fester Wille. Dazu wollen wix alles tun, was in unserer Macht steht.
Der Netichsfanz ler.
Fehrenba ch.
Lur Frage der Monschauer Bahn hatte sich die deut\che Nec ierung auf den Standpunkt gestellt, ihrerseits größere Grenzforrefturen zu fordern, u. a. die Rückgabe der Bahn Nachen—Herbesthal, das dazwischerliegende Gebiet sowie das Niederschlagsgebiet zur Aachener Wasserversorgung. Dem- gegenüber hat dem „Echo der Gegenwart“ zufolge die belg ische egierung einen ablehnenden Standpunkt ein- genommen und dies in einer Note zum Ausdruck gebracht. Vom 14. bis 16. September wird in einer in Aachen statt- findenden Siyung der deutsh-belgischen Grenzlommission über
e! die deutschen Forderungen weiterverhandelt werden.
Die în verschiedenen Zeitungen verbreitete Nachricht, daß den jeßt zur Entlassung kommenden Reichsweißrangehörigen neben den Fürsorgegebührnissen noch eine Uedergangsent- Fhädigung gezahlt würde, ist unzutreffend. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat das Kabinett aber beschlossen, daß die Bedingungen für die zu zahlende Treu- prämie bis 31. Dezember 1920 verlängert werden. Die monatliche Steigerung der Treuprämie wird also niht — wie bisher vorgesehen — am 10. Juli ihr Ende finden, sondern biz Ende des Jahres fortgeseßi werden,
Ein Verliner Blatt hat die Nachricht gebracht, daß das Neichsàarbeitsministerium einen Geseßentwurf zur Einführung einer allgemeinen Arbeitsdienstpfliht im Deutschen Reich vorbereite. Diese Nachricht ist, wie dem „Wolffschen Telegraphenhüro“ vom Reichsarbeitsministeriuum mitgeteilt wird, nicht zutreffend. Jm Reichsarbeitsministerium gehen seit langer Zeit immer wieder Anträge und Vorschläge zur Einfütbrung der allgemeinen Arbeitsdienstplicht ein und werden auf ilre Bedeutung unv praktishe Durchführbarkeit geprüft. Diese Prüfung hat aber bisher weder zu bestimmten Ent- Gliezungen der Reichsregierung noch zur Aufstellung cines Geseßeniwurfs geführt. ä
Æn der Vresse sind in den lezten Tagen Mitteilungen über die Konferenz der Ernährungs minister erschienen, die dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge zu einigen falschen Auf- fasungen Anlaß gegeben haben, namentlich soweit sie sich auf die Anträge bezüglich der Erhöhung der Brotration und ver Ausmahluna des Vrotgetreides beziehen. Jn der Sibung am 1. September wurde über einen Antrag des
bayerischen Ernährungsministers abgestimmt, die tägliche Brotration vom 1. Oktober ab auf 260 Gramm zu erhöhen und den Ausmahlungs\aß des Brotgetreides
spätestens vom 15. September auf 85 Prozent herabzuseßen. Obwohl es, wie ausdrücklih festgestellt wurde, im allge-
meinen în diesen Sißungen nicht üblich ist, Abstimmungen vorzuneïmen, wurde in diesem Falle doch auf ausdrücklichen Wunsch des bayerishen Ernährungsministers abgestimmt, um zu sehen, wie die einzelnen Vertreter der Länder sich zu der Erhöhung der Nation und der geringeren Ausmah- lung stellen, Die Mehrheit entfchied sh sowohl für die Erhöhung der Ration als auch für geringere Ausmahlung, wobei die Mehrheit für die geringere Ausmahlung beträcht- lih ‘größer war. Aus dieser Abstimmung kann aber noch nit der Schluß gezogen werden, daß eine Erhöhung der Brotration und ein geringerer Ausmahlungssaß nun wirk- lich zur Durchführung kommt, weil die Konferenz der Er- näöhrungsminister hierfür nicht die beshließende Instanz ift. Die Festseßung der Brotration und des Ausmahlungssaßzes obliegt vielmehr dem Direktorium und Kuratorium der NReichs- getreidestelle, welche die Zustimmung des Neichsministers für Ernährung und Landwirt\hast einzuholen haben. Es ist auch zu beachten, daß bei der Abstimmung lediglich die Zahl der Minister zum Ausdruck kam, nicht aber die Größe der Länder, wie fie beispielsweise im Neichsrat durch Berleihung mehrerer Stiminen an die Vertreter größerer Länder zur Geltung fommt.
NVreußens
Nach eîner von „Wolffs Telegrayhenbüiro“ verbreiteten Meldung aus Soldau sollen die Polen von der dortigen Be- völterung die sofortige Option für Deutschland oder Polen verlangen, widrigenfalls die gesamte deutsche Bevölkerung ausgewiesen werden joll.
Die „Allensteiner Zeitung“ schreibt zu diefer Meldung:
Nach den Bestimmungen des #Friedensvertrages haben die Einwohner der an Polen abgetretenen Gebiete zwei Jahre Zeit, ehe fie fich für Deutschland oder Polen erklären. Unter den jezt im Soldaugebiet obwaltenden Umständen würde eine Option augenblicélih eine. brutale Vergewaltigung der deutschen Bevölkerung bedeuten. Die Optierung würde Enteignungen und andere Uebergriffe seitens der Polen un- mittelbar im Gefolge haben.
Gestern hat im Ministerium des Xnnern eine Sitzung slattgesunden, in der sämtlichen Obervräfidenten, Regierungs-, Polizeipräfidenten und Kommandeuren der Sicherheitswehren ufw. der Plan über die Neuregelung des Polizeiwejens vor- getragen wurde, Der Plan is ein gänzlih anderer, als die bisherigen Pressenahhrichten vermuten ließen. Das Wesentliche desselben beruht laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphen- büros“ in folgenden Punkten :
1, Beseitigung der bherrshenden Zersplitierung auf dem Gebiet volizeibehördenwesens ;
Vereinigung aller Polizeibeamtengruppen :
Herstellung einer flaren Behörden- und Bearmtengliederu
4. Schaffung eines festen, einheitlichen Polizeikörpers, der iñt ge- \{lossenen Verbänden über den Staat verteilt ist;
5. Beibehaltung der Kasernierung in 12 von den vorgesehenen 14 Dienstjahren, so daß nur wenig mehr als 10 % der Beamteñ
außerhalb wohnen:
6. den Zugeständnissen der Entente entsprehende starke Be- waffnung, deren Erweiterung übrigens in Aussicht steht;
7. einheitliche Leitung durch die Obervräsidenten mit Hilfe eines ihnen zu diesem Zwecke zu unterstellenden Beamtenkörpers ;
, Schaffung eines besonderen Polizeishulwesens, an dem es bisher gefehlt hat.
Der erste Teil der Neuordnung, - soweit er nicht geseßliche Maßnahmen erfordert, soll noch vor Ende dieses Monats nah Genehmigung durch das Staatsministerium und die Landes- versammlung durchgeführt werden.
Die gestrige Sißung ließ die Uebereinstimmung der Er- schienenen in allen wesentlihen Punkten ertennen. Eine noch- malige und abschließende Stellungnahme soll am 15. Sep- tember unter dem Vorsiß des Ministers selbst erfolgen.
Der Entwurf des neuen Polizeigeseßes ist, wie das oben
des
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genannte Telegraphenbiro hört, bereits in Bearbeitung und soll in kürzester Frist der Landesversammlung vorgelegt werden. Ì U l
Braunschweig.
Der Landtäg hat gestern in namentlicher Abstimmung
¡it 31 gegen 23 Stimmen die Auflösung der Landes- inwohnerwehren beschlossen. Für die Auflösung immten die beiden sozialistischen Parteien, dagegen der Landes- wahlverband und die Demokraten. Ein Antrag des Landes- wahbloerbandes, an Stelle der Einwohnerwehren einen Orts - \chug unter der Aufsicht eines besonderen Vusschusses des
Landtags zu organisieren, wurde abgelehat.
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Oesterreith.
Der Großdeutsche Varteitag in Salzburg hat geftern einstimmig eine Entschließung angenommen, in der es heißt: A
Der Großdeutshe Parteitag verurteilt mit tiefster Entrüstung die jedem Völkerrechte und selbst dem Diktatfrieden von St. Germain hohnspreWenden Gewalttaten, welhe an der heimats- treuenBevblkerung des Landes durch südslawis ce Mach-#gier verübt wurden. Der Großdeutsche Parteitag gibt der Ueberzeugung Ausdru, daß die Kärntner Bevölkerung in ihrer welt- geschichtlichen Sendung der Unkultur des Balkans durch eine eherne Mauer an den Karawanken ein ewiges Halt gebieten wird, um so einen S{hußwall deutscher Kultur im Süden zu bilden.
Ferner wurde eine Entschließung angenommen, in der der Großdeutsche Varteitag die Abgeordneten aller Parteien der derzeitigen österreichischen Nationalversammlung auffordert, unverzüglich ein Gese zu beschließen, wonach die wahlberechtigte Bevölkerung am Tage der nächsten Nationalratswahlen auch zu einer Volksabstimmung über die Frage der Ein- verleibung Deutsh-Oesterreihs in das Deutsche Neich aufgerufen wird.
Ungarn.
Jn einer vor seinen Wählern gehaltenen Rede erklärte der Finanzminister dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ zufolge, er wisse nihts von der ihm zugeschriebenen Absicht, daß er eine neue A stempelung vorbereite, Er wünsche, das Defizit durch entsprehend hohe Steuern und eine einmalige Vermögensabgabe zu beseitigen, bei der hauptsählich große Vermögen erfaßt werden sollten. Der gegenwärtige unmoti- vierte Kronenfurs von 2,5 Centimes müsse gehoben werden und in Verbindung mit der Vermögensabgabe werde auch der aroße Notenumlauf reduziert. Die Äbsicht eines Finanzputsches liege ihm fern.
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Frankreich. Die Botschafterkonferenz hat vorgestern der „Agence Havas“ zufolge beschlossen, das deutsche Ersuchen um Ermäch- tigung zur Organisierung besonderer Wachiruppen
zur Beaufsichtigung der in Deutschland internierten Bolschewisten abzulehnen, da Deutschland über genügende Mittel verfüge, um die Jnternierten zu bewachen. Die Konferenz hat weiter beschlossen, auf die deutsche Note wegen Entsendung einer neutralen Untersuhungskommission nach Ober- \hlesien eine abshlägige Antwort zu erteilen. Auch die deutschen Einwendungen gegen die Anerkennung des ameritanishen Schiedsrichters für die Verteilung der Flußtonnage, die erhoben waren, weil die Vereinigten Staaten den Friedensvertrag noch nicht ratifiziert hätten, wurden zurückgewiesen,
— Der Sekretär des Völkerbundes hat von der polnishen Regierung folgende Depesche erhalten:
Im Augenblick des ypolnischen Nückzuges ermächtigte die litauischeRNRegierung die Bolschewisten, auf litauisches Gebiet überzutreten, um sh eine militärishe Overationsbasis zu bilden, und verlezte dadurch die Neutralität, die sie beobachten wollte. Nach dem NRüchzug der polnis{hen Truppen beseßten die Litauer' die am 19. Dezember 1919 durch den Hohen Rat Polen zuge- sprohene Demarkationslinie und ließen der polnischen Negierung zu verstehen geben, daß sie die früher festgeseßte Grenze nicht anerkenne: und verlangen würden, daß die Polen si jenseits Grajuvo zurüdczögen.
NuFfland.
Mos?kaver Nachrichten melden, daß Enver Vascha ‘auf Wunsch Lenins und Troßfis zum Oberkommandierenden der bolsdewistishen Truppen, die gegen Indien marschieren, ernannt worden ist. Die bolschewistischen Truppen im Kaukasus, in Persien, Afghanistan und Trauskaspien find unter seinen Befehl gestellt worden. Enver Pascha hat fein Hauptquartier in Smolensk.
— Einer Havas-Neuter-Meldung aus Tiflis zufolge haben die Bolschewisten troß der mit den Armeniern abge- \chlossenen Waffenstillsiandspräliminarien ihren Vormarsch fort- geseßt und mehrere Bezirke beseßt. Die armenishe Delegation erhob lebhaften Einspruch. Hierauf haben die Bolschewisten den Befehl gegeben, den Vormarsch einzustellen. Sie führten zu ihrer Verteidigung das Fehlen jeder Verbindung zwischen den bolschewistischen Truppen und der Räteregierung an. Der
E L ed S Á E L 42 L L As T4, Brästdent der armenischen De ton vertiangtie iroßdem De-
\trafung der Schuldigen und Schadenerjaß. Italien. Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ deuten viele zeichen auf die Absicht der Jugoslawen hin, sich zu sbaniens zu machen. Nach der Beseßung
haben die Jugoslawen in der Küstengegend
Castrati, Dibra und Elbassa Angriffe unternommen. à
Dibra wurden sie zurückgeschlagen und verloren 1200 Ge- fangene, 2 Geschüße und 35 Maschinen E jugoslawishe Angriff auf Elbafsa überraschte die die albanische Regiecung konzentrieri die Truppen gegen den feind-
lichen Vormarsch. — Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus Mailand meldet, qauert die Metallarbeiterbewegung fori. Die Minister
Z
de Meda und Labriola haben ihre Vermittlung angeboten.
Velgien.
„Derniòdre Heure“ meldet, daß der Chef des Generalstabes, Maglinse, sich am Montag bei sprechung in Bonn mit Marschall Foch über n Aenderungen, betreffend das belgisch - französische Militärabkom men, verständigt habe. Das Uebereinkommen fönne als endgültig abgeschlossen betrachtet werden. Jm Laufe dieser Woche würden die betreffenden schriftlichen Mitteilungen zwischen den beiden Regterungen ausgetauscht werden. Frank- reich habe durch Marschall Foch einigen Erwägungen nah- gegeben, die die belgishe Regiernng dargelegt habe. Am Donnerstag werde sich das belgische Kabinett mit der Abfassung des endgültigen Tertes des Abkommens beschäftigen.
— Der „Moniteur“ berichtet, daß infolge verschiedener Kündigungen die internationaie Zuckerkonvention von 1903 am 1. Sepiember des Jahres aufgehört hat, zu bestehen.
Vollen. ;
Nach einer Meldung der „Chicago Tribune“ aus Warschau hat Polen den Vorschlag des Generals Wrangel, eine gemeinsame Offensive gegen die Bolschewiften zu unternehmen, abgelehnt. Die Ablehnung hänge damit zusammen, daß die Verhandlungen in Riga vox ihrer Wieder- aufnahme ständen, und sei auh durch die seitens der Allüerten gegebenen Ratschläge zur Mäßigung veranlaßt.
Der „Times“ zufolge besagen Telegramme aus Warschau, daß Polen bereit sei, seine urszrüngliche Adsicht, die Näumung des, Gebietes von Suwalki durch die litauischen Truppen binnen zehn Tagen zu fordern, aufzugeben. -Die polnische Re- gierung habe sih mit den Alliierten beraten und zeige inzwischen eine maßvolle Haltung.
— Der polnishe Heeresbhericht vom 6. September besagt: MWir \{lugen die litauischen Angriffe zurück und haben eine litauisle Kompagnie gefangen genommen, die gegen die polnischen Nachtrupven vorgedrungen war. Gestern leiteten wir eine Offensive bei Grubeshow ein, das nah hartem Kampfe eingenommen wurde, und sind gleihfalls bei Tyssowice vorgerückt. In Galizien sind die verstärkten feindlichen Angriffe mit großen Verlusten für den Feind avgesclagen worden.
Litauen.
Der litauishe Heeresberiht vom 7. September meldet dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ zufolge:
Nördlich von Suwalki fanden gestern den ganzen Tag Kämpfe statt. Das Dorf Nauje-Grauziai (?) ging zweimal von Hand zu Hand. In der Nacht zum 7. September beseßten wir Wizainy. Südöstlih Augustowo beseßten die Polen Rygalowka. Dadurch wurden unsere Truppen gezwungen, Lipsk aufzugeben und sich au die Stellung von Holinka zurüEzuziehen. Die polnische Funk meldung, daß unsere Truppen gemèinsam mit den Bolschewisten operieren und daß sich im Rücken unserer Truppen Teile der bolsche- wistishen Armee anfammeln, ist erfunden. i
Finnland. s
Die Friedensverhandlungen haben, wie „Nordiska Preßcentralen“ meldet, während der leßten Tage einen günstigen Verlauf genommen. Jn der Sihung der territorialen Kom- mission am Sonnabend erklärten die Russen, daß sie von ihrer Negierung neue Anweisungen bekommen hätten, laut welchen Vetschenga an Finnland gegeben würde. Rußland verzichtet auf die umstrittenen Jnseln im Finnischen Meerbusen und ul ein Gebiet auf der farelischen Landzunge, besteht aber au E daß Repola und Porajärvi abgetreten werden müssen.
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