L As i i a D U E R i A D R A E E E N E E dea i
__ Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 55. September 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. D. 1946 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 2. September 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
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Bekanntmachung.
Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 1497 des Tarif- registers eingetragen worden: :
Der zwischen dem Innungsverband Bund deutscher Sattler in Berlin und dem Deutschen Sattler-, Tapezierer- und Porte- feuillerverband am 13. April 1920 abgeschlossene Neichs- tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen für die Handwerksbetriebe im Sattlergewerbe wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920.
Der RNeichsarbeit3minister. J. A.: Dr. Sigler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsmiuisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. Angust 1920.
Der Negisterführer. Pfeiffer.
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Bekanntmachung.
Unter dem 31. August 1920 is auf Blatt 1496 lfd. Nr. 4 des Tarifregisters, betreffend Tarifvertrag vom 24. November 1919 für die gewerblichen Arbeiter der Papier-, Pappen-, Lellstoff- und Holzstoffindustrie für das Gebiet des Freistaates Sachsen, eingetragen worden:
Der zwichen dem Arbeitgeberverband der deutschen Papier-, Rapven-, Zellstoff- und Holzstoff-Jndustrie, Gruppe Sachsen, in Dresven, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 7 Sachsen, dem O christlich - nationaler Fabrik- und Trangportarbeiter Deutschlands, dem Gewerk- verein deutscher Fabrik- und Handarbeiter (H. D.) und dem Kentralverband der Maschinisten und Heizer Deutschlands am T4. Mai 1920 abgeschlossene 3. Nachtrag zu dem all- En verbindlihen Tarifvertrag vom 24. November 919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarif- gebiet mit Wirkung vom 14. Mai 1920 hinsichtlih der Löhne E Mirklung vom 3. Mai 1920 für allgemein verbindlich erkiärt.
Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Sigler.
Das Tarifregister und die Registerakten kbnnea im Neichs-
arbettóministerium, Berkin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, d der regelmäßigen Dienststunden einge]echen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Larifverlrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. August 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
So
Bekanntmachung.
Unter dem 31. August 1920 is auf Blatt 1178 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband du Göttingen und Umgegend E. V. in Göttingen, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 9 Hannover, und dem Zentralverband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, am 15. Juni 1920 A Zusaßverirag zu dem allgemein verbind- lien Tarifverirag vom 11. März 1920 wird zur Regelung der Lohn- 1nd Arbeitsbedingungen für die Landarbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Uslar für allgemein verbéndlich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, Inli 1920.
Der Reichsgarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißtler.
Das Tauer 1nd die Registerakten können im Reihs8arbeits- ministeram, Berlin NW. 6, D 33/34, Zimmer 161, roâhrend der regeunaigen Dienststunden ‘eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragspyarteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- statkung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. August 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
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Bekanntmachung.
Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 648 lfd. Nr. 2 des-Tarisregisters eingetragen worden:
Der zwischen der Arbeitgebervereinigung für Düsseldorf und Umgegend E. V. in Düsseldorf, dem Deutschen tall- arbeiterverband, dem stlichen Metallarbeiterverband und dom Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter H. D. am 17. Mai 1920 abges lossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- rbelitsbedingungen in den eisen-, stahl- und metall- industriellen Werken mit Ausnahme der Klemindustrie und der Handwerks3batriebe ge Î 2 der Verordnung vom 28. De- zember 1918 ( ey l. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Düsseldorf und der Gemeinden Ratingen, Lintorf und Erkrath für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindli beginnt mit dem 17. Mai 1920. Die allgemeine
dlideit des Tarifvertrags vom 20. September 1919
En er Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit AUE si nicht pi Arbeitoverträge, für die besondere Fachta tcags in Goltung sind.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sie
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, po gp 33/34, Zimmer 161,
während der regelmäßigen Dienststunden einge ehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Gellkrung des Reih9arbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 31. August 1920. Der Registerfuhrer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 769 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: : Zwischen dem Arbeitgeberverband der rübenverarbeitenden B und Gruppe Hannover, dem Zentralverband chchristl. Sabrik- und Transportarbeiter Deutschlands in Hannover und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands Gau 1 sind am 6. Februar und 14. Mai 1920 die Nachträge I u. I zu dem allgemein verbindlichhen Tarifvertrage vom 924. September 1919 abgeschlossen worden. Dieselben werden im gleichen Umfange wie der Tarifvertrag vom 24. September 1919 für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver- bindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißtler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reis arbeitéministeriuum, Berlin NW. 6, A 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. August 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
——
Bekanntmachung.
Unter dem 31. August 1920 ist auf Blatt 1495 des Tarif/ registers eingetragen worden: : E
Der zwischen dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Verwaltung Bielefeld in Biclelelb: und dem Verband der Damenwäschefabrikanten zu Bielefeld am 22. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Arbeit- nehmer in der Damenwäscheindustrie wird für diesen Berufs- kreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Bielefeld und der Stadt Herford für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920.
Der Reichsarbeit3minister. J. A.: Dr. Busse.
Das Tacismgiser und die Regksterakten können im Reidchsarbeîts- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ; Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbind ch ift, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Ersiattung der Kosten verlangen. Berlin, den 31. August 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung, Unter dem 1. September 1920 ist auf Batt 1508 des
Tarisfregisters eingetragen worden:
Zwischen dem Verband der Kleinhandelsvereine E. V. zu Chemn dem deutshen Möbelfachverband E. V., Chemniß, dem Gemwerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten- verbände, Ortsaus\schuß Chemniß, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Chemniß, ist am 10. Juni 1920 ein Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und An- stellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen An- gestellten in der Möbbelfabrikation und im Möbelhandel für as Gebiet der Stadt Chemniß und ihrer eingemeindeten Vororte abgeschlossen worden. Dieser Lava O für den genannten Berufskreis und örtlichen“ Gel g3bereich gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1920.
Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Quisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erkfärung des Reichsarbeitsminifterinms verbindlich ist, bönnen von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 1. September 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
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Bekanntmachung.
Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 1505 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der e dem Verband der Porzellan-Judustriellen von Oberfranken und Oberpfalz, dem Gewerkschaftsbund kauf- männisher Angestellienverbände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellien und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten- verbände am 21. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen, technischen und Un ellten in der Porzellan- und Steingutindusirie gemäß î 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesehbl. S. 1456) für das Gebiet der Regierungsbezirke Mittel-, Ober- und Unterfranken und der N für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920,
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißtler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reidh8arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisen N Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der den Verlragio Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können K
von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der n verlangen.
Berlin, den 1. September 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 1. September 1920 i auf Blait 65 lfd, Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
uguft | Amtsblatt Sä 34) untersagten Hande
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landesges\ telle Leipzig, dem S eerthaftsbund fauf- männisher Anzgestelltenverbände , Landesaus\chuß Sachsen, dem Verein der Lotterie-Angestellten in Sema dem Landesverband der Staatslotterie-Einnehmer von S chsen ab- geschlossene Tarifvertrag vom 4. Februar 1920 nebst den vom 1. Juni 1920 ab gültigen I zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten der Lotterie-Einnehmer wird für den genannten Berufs kreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt igte und der einge- meindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die all- emeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. Mit dern gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbinolichkeit des Tarifvertrages vom 3. Mai 1919 außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Busse.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, co NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden. V deitceber und O bmen, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 1. September 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer.
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Bekanntmachung.
Unter dem 1. September 1920 ist auf Blatt 558 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: |
Zwischen dem Deutschen Trans ortarbeiterverband, al Groß Berlin, dem Ortsverband Berlin der Arbeitgeber in den Transport-, Handels- und Verkehrsgewerben und dem Verein der Kartoffelgroß ändler in Berlin E. V. ist am 19. April 1920 ein Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 22. Oktober 1919 abgeschlossen worden. Derselbe wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die in den Betrieben des Kartoffelgroßhandels beschäftigten Kutscher und Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für die Stadt- und Orts- bezirke Berlin, Charlotfénburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Friedenau, Steglip, Schöneberg, Südende, Tempelhof, Neu- fölln, Treptow, Friedrichsfelde, Lichtenberg, P ads Weißensee, E ankow, Niedershönhausen, Reinicken- dorf und Plöyensee gleichfalls für allgemein verbindlich er- klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem
1. April 1920. Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Das Tarifrealster und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grftattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 1. September 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
legene
Bekanntmachung.
Dem Kellner Paul Richard Klemm in Chemniß, Gffenstraße 30, wird hiermit auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverläsfiger Personen vom Handel, der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuver-
ässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb unter Aufs erlegung der Kosten des Verfahrens mit Wirkung für das Neichs- gebiet untersagt. \
Chemniß, den 8. September 1920.
Der Nat der Stadt Chemniy. F. V.: Dr. Scheuffler,
(mm S
reisamt. tadtrat.
Bekanntmachung.
Die dem Kaufmann Otto Curt Marx in Lommaßs\ch erteilte Erlaubnis zum andel mit Lebens- und Futtermitteln ist auf Grund von § 1 der Bundesrats3- bekanntmachung vom 23, September 1915 zurüWgezogen worden.
Lommab\ck, am 1. September 1920.
Der Stadtcat. Benndorf, Bürgermeister.
Vreufen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die Zinsbogen Reihe IV zu den Schuldver- schreibungen der preußischen konsolidierten 3zinsigen Staatsanleihe von 1890 und diejenigen der Reihe UI zu den Schuldverschreibungen der preum [Ben kon- solidierten 83zinsigen Staatsanleihe von 1900, 1901, 1902 werden vom 20. d. M. an durch die bekanuaten Ver- mitilungsstellen ausgereicht. i
Berlin, den 8. Sepiember 1920.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Privatdozent an der Technischen ule Berlin, Dr. Oehlke ist zum außerordentlichen A essor in I Abteilung für allgemeine Wissenschaften bei diefer
ernannt worden,
L BekanntmaMhung.
em Schankwirt Adolf Lieban, SghYöneberg, Eisenacher Straße 58 wohnhaft, habe ich die Vere r a ‘ nahme des durch Verfligung vom 19. August 1919 (N.-A. Nr. 194, untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf d des 8 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) dur Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin O. 27, den 30. August 1920. Dex Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Hey1.
o
Bekanntmachung.
u Dem Lokalinhaber Otto Goldstein, Ch a
lottenburg, Rürnberger Plabß 73, ih die Wieder f 9 s
l @ nahme des durch Vorfi mng vor 13, U N.-A. Nr, 18
Kohlenförderung nur n
Gegeuständeg
p74 Tes Bedarfs dur Verfügung vom heutigen Tage ge-
Baxlin O. 27, den 2. September 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V. : Heyl.
im —————
Ä I GTR S Dem Lokalinbaber Georg S r in- Wilmersdorf, Kurfürstendamm 119° babe ih e V i L ix - 48 IROP Me des durh Verfügung vom 12. August 1920 (N.-A. Nr. 187) untersagten Handels mit Gegenständen des täg- ais A O c L Le f Bundesratsverordnung ° er «s a . heutigen Tage gestattet. E Berlin, den 2. September 1920.
Dex Polizeipräsident. Abteilung M. J. V.: Heyl.
eem A
E E ut Grund der Bekanntmachun halt T Perfonen vom Handel vom s ur Derr 0 G S 68g habe ih dem Schankwirt Se GanDdel, Berlin Andreasstraße 16 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Be- darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 2. September 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. &. V.: Heyk.
mm —
E Bekanntma@MGung. Maf Grund der Bundesratsverordnung bom 23. Septe 1915 betreffend Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom See ERciEo: (Gesetzbl. S. 603), habe ich dem Kolonialwarenhändler August Steinberg in Herringen, Fangstraße 139, den Handel mit Kolonialwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt und sein Geschäft geschlossen. Hamin, den 31. August 19920. Der Kreisaus\huß des Landkreises Hamm. Der Vorsitzende. Schulze-Pelk um.
BekanntmacGung.
Der Händlerin verw. Anna Schüler, aeborene Richter in Polzen, ist auf Grund der Bundesratksverordnung vom 923. September 1915 (Reih8-Geseßbl. S. 603) der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Obst, Ge- E A Di Aökiva bitte Käse wegen
nzuversässigkeit untersa — osten dieser Bekauntmach hat die Genannte zu iam. t S
Herzberg (Elster), den 6. September 1920.
Der Landrat. F. V.: Franke, Rechnungsrat.
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Bekanntmachung.
Dem S@Mhankwirt Hugo Buhrke hier, Sawitierallee Nr. 111, i] durch Verfligung vom beutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesratêverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gefeßbl. S. 603), der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen ge Tad as des täglichen Bedarfs, insbesondere die T N San L E im Gafst- wir a gewerbe, wegen rstelung und Abgabe von Sch:1aps aus Brennspiritus untersagt worden.
Königsberg, den 31. August 1920.
Polizeipräsidium. Wucherstelle. Nit #ch.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Neichsrat versammelte sich heute zu etner Voll- sißung; vorher hielten der Ausschuß für innere Verwaltung, die vereinigten Aus\chlisse für Volkswirtschaft und für Rechts- pflege jowie der Ausschuß sür Volkswirtschaft Sißungen.
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Die deutsche Friedens delegation in Paris hat der Friedenskonferenz laut Meldung des „Wolffschen Tele- graphenbüros“ folgende Note überreicht:
Unter rücckstchtslosen Eingriffen in die Versorgung der deutschen Kohlenverbraucher hat die deutshe Regierung alles daran gesetzt, um die in Spaa übernommenen Nag lene terung neen tungen zu erfüllen. re Bemükyngen waren bisher von Erfolg gekrönt. Die täglichen ferm en des Monats Augnst lassen erhoffen, daß das Lieferumngss\o diesem Monat erret werden wird. Die deuksche Regierung Hält fh jedo für errei m die Aufmerksamkeit der verbündeten Negterungen mit allem Nachdruck darauf zu lenken, daß ihr die Erfüllung der von ihr eingegangenen Verpflichtungen mans gemacht wird, wenn die Kohlenproduktion, die thr zur Zeit der erhandlungen von Spaa zur Verfügung stand, eine Ginshränkung erfährt. Diese B arnuoleguno ist durch die immer ernster werdende Lage in Oberschlesien eingetreten.
Während die mit den Vertretern der Bergarbeiterorganisationen vor kurzem in Oberschlesien geführten Verbandlungen volles Ver- ständuis der Bergarbeiter für die überaus schwieri age Deutsch- lands und ihre Bereitwilligkeit erkennen ließen, durch Mehrarbeit die obershlest{he E E zu fleigorn, n die augenblicklicen B in Obers®Gles ien bewirkt, daß im Gegenteil die Koblenvroduktion erschreckend gesunken ist und daß von dem Deuts@hland belafsenen Anteil an der oberschlesischen
verslwindende Mengen nah Deutschland gelangen. Ein Ersaß dieser gene dur eine weitere Kürzung der Inlandversorgung ist nit mögli. Der deutschen ierung ist durch die Helinmmung des Friedens- vertrages jede Möglichkeit genommen, ihrerseits für eine Beseitigung der Gründe des nges der obers{lesishen Steinkohlenförderung Songe zu tragen. beehrt sich daher, an die verblindeten Ne- aierungen noGmals die dringende Bitte zu richten, unverzüglich dfe in den deuisen Noten vom 2. und 26, August geforderten Maß? nahmen zu ergreifen. 2 :
Na gestern eingegangenen telegraphischen Meldungen foll die &nteralliierte Kommission die Kohlensendungen aus Oberschlesien überbaupt gesperrt haben.
Wie die deutsche Delegation in Spaa baruttea! und die dortige Konferenz durch den Mund des Ministerprä)sidenten Herrn Lloyd George und des Präsidenten der Konferenz Herrn Dekacroix aus- drücklich anerkannt hat, ist die Ausführung des Kohlenabkommens vom 16, Juni d. J. abhängig von einer ausrelchenden Belieferung Deut\ch- lanté mit obersé)osisher Kohle.
Vorgeslern vormitiag empfing der Reichskanzler im Beisein des Reichsverkehrsministers die Wirklichen Geheimen Näte Boden, Koch und den Ministerialdirektor Münzel, die namens der Regierungen von Anhalt, Braunschweig, Bremen, Oldenburg, Sachsen und Thüringen die Wünsche bezüglich der Frage der Fortsepung des Mittellandkanals vortrugen. Sie baten dem „Wolffshen Talegraphenbüro“ zufolge
die Reichsregierung, die Kana"?rage als eine Sache des Reichs zu betrachten und {hon vor Uebernahme der Wasser- Fefe auf das Reich die Vorarbeiten und Planungen für die Fortführung und Vollendung des Mittellandkanals in Angriff zu nehmen und dabei den gesamten deutschen volkswirtschaftlihen Jnteressen und insbesondere der - deutung des mitteldeutschen Jndustriegebiets durh Berück- Aeu der Vorschläge für eine südliche Linienführung mit Anschluß an Bernburg—Leipzig Rechnung zu tragen. Der E E Groener betomte unter Billigung des Reichskanzlers, daß die Reichsregierung frei in ihren Ent- \{lüssen jei und unvoreingenommen und objeltiov an die Prüfung der de herangehen werde. Die Angelegenheit soll nah Möglichkeit beschleunigt werden.
Hamburg.
Die Bürgerschaft hat gestern beschlossen, den Svnat zu ersuchen, beiin Neichstag dahin vorstellig zu werden, daß p baldige Beseitigung der Außenhandels stellen vor- genommen werde.
Oesterreich.
Als Absluß des Großdeutschen Reich3par tei- tages in Salburg fand vorgestern abend im Kurhause eine „Massenversammlung zur Erörterung der Anscchlußfrage stait. Eine Reihe von Rednern behandelte die Notwendigkeit des Anschlusses vom sozialen, politischen, kulturellen und wirt- schaftlichen Standpunkte. Der Präsident Dinghofer wies dem siteRen N nbüro“’ zufolge darauf hin, daß Deutsch-
esterreih nur durh die Angliederung an die großdeutsche Volksgemeinschaft lebensfähig werden könne. Es sei ein Verbrechen, dem Volke weiszumachen, Deutsch-Oesterreich sei für L allein lebensfähig. Ueber das Neden müsse man hinaus-
mmen; es müsse zur Tat geschritten werden. Der Wille des Volkes solle gelegentlich der Nationalratswahlen durch eine mit diesen zu verbindende Volksabstimmung ermittelt werden. Von reichsdeutschen Rednern sprachen die Abgeordneten Kemnigz-Frankfurt a. M. (Deutsche Volkspartei), Dr. Falken- berg-München (Deutschnationale Volkspartei) und Dr. Bader- Berlin (Deutsche Volkspartei). Eine im Sinne der Aus- führungen der Redner gehaltene Entschließung, die den einmütigen Anschlußwillen der Versammlung zum Ausdruck bringt, wurde einstimmig angenommen.
— einer im Landhaushof in Klagenfurt DARAER Versammlung protestierten achttausend stimm ere dh - tigte Kärntner nachdrücklichst gegen den südslawischen Terror in der Südzone. Der Interalliierten Kommisfion wurde eine einstimmig gefaßte Entschließung überreicht, in der die Durchffihrung der Bestimmungen des Friedensvertrags für die Südzone verlangt wird, in der die Preß-, Versammlungs- und Verkehrsfreiheit immer noh unterbunden sei. Weiter wird dringend der Abzug des sdslawischen Militärs, die Ersetzung der parteiischen landfremden Gendarmerie durch die vorgeschriebene paritätisch zusammengeseßzte örtliche Nolizei und die Heranziehung interalliierter Truppen gefordert, da die Verordnungen der Jnteralliierten Kommission von den Südslawen grundsäßzlich nicht befolgt würden.
Großbritannien uud JFrland. Der Gewerkschaftskongreß in Portsmouth hat ein-
| stimmig eine Entschließung angoaommen, in der erklärt wird,
daß die Forderungen der Bergarbeiter angemessen und gerecht seien und daß ihnen sofort stattgegeben werden müßte. Es wurde eine Anzahl weiterer Entschließungen vorgeschlagen, in denen unter anderem gefordert wird, daß die Regierungs- ausgaben De militärische und maritime Unternehmungen voll- ständig ge rien werden. Die Wiederhersiellung des Friedens m der ganzen Welt sei die erste Notwendi leit; Kriegs- enishädigungen müßten bis zu einem angemessenen Betrage genau festgestellt werden. Die internationalen Schulden müßten - durch den Völkerbund ausgeglichen werden unter Be- dingungen, die vom Bunde festgestellt würden, um verarmte Länder mit den Mitteln zu versehen, die sie für ihre Produktion notwendig haben.
— Einer „Reutermeldung“ zufolge hat die russische Delegation in London mitgeteilt, daß die bolschewistishe Friedens- delegation sich unverzüglih nah Riga begeben wird. Die [ettishe Regierung hat Garantien für die Jmmunität der ge- samten n gegeben.
Frankreith.
Mie der „Petit Parisien“ vom Arbeitsminister Le Trocquer erfahren hat, hat Frankreich im Auguft außer den deutschen Kohlenlieferungen 800000 Tonnen aus England, 280 000 aus Amerika und 80000 aus Belgien eingeführt
und außerdem 1 650 000 selbst gefördert, sodaß es im August |
insgesamt 4 360 000 Tonnen erhalten hat. Der Reservevorrat der französischen Eisenbahnen, der im Januar nur 180000 Tonnen betragen habe, beziffere fich jet auf §00 000 Tonnen, das sei der nor- male Durchschnittsfiand vor dem Kriege. Der Reservevorrat der Pariser Gasanstalten, der im Jahre 1919 nie höher „als 95 000 Tonnen gewesen sei, übersteige heute 900 000 Tonnen. Der Reservevorrat der Seinepräfektur sei gegen 60 000 Tonnen im Vorjahr auf 150 000 Tonnen erhöht. Der Vowrat der Gazanstalten der Bannmeile habe ih verdoppelt. Troß dieser Auffü s der Neserven seien noch beinahe 370 000 Tonnen Druschkohle geliefert worden.
— Der ständige Verwaltungsausschuß der Sozi alistischen artei hat es in einer Geheimsißung mit dem Bericht rossards über die Funahme der neuen Bedingungen be- chäftigt, die die Sowjets sar den Eintritt in die Dritte
Internat!onale aufgestellt haben. Blättermeldungen zufolge wurde beschlossen, die ganze französishe Sozialisti)che Partei über die Frage des Beitritts zur Dritten Juternationale ent-
scheiden zu lassen. Nufszlaud.
Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zu- folge hat fich Kamenew an den englischen Premierminister Lloyd George mit der Frage gewandt, wie die englische Regierung sih nach der Anerkennung Wrangels durch die französische Regierung zu erfièrem verhalte, ob England viel- leicht für die id Wrangels verántwortlih sei und ob England & vielleicht verpflichtet fühle, in Anbetracht seiner früheren ritte zugunsten Wrangels neue Maßnahmen zu einer Unterstüßung zu ergreifen. Lloyd George erwiderte bestimmt, dasz die englische Aera Absicht habe, die Kampfhanblumgen in E zu den nur die persönliche Sicherheit der in Frim besmdlichon Tuwppen
und Flüchtlinge garantieren wolle. England habe nie die Absicht eo die Krim von Sowjetrußland zu treanen oder sih oder Wrangel die Herrschaft über die Krim vorgubehalten.
— Die „Times“ meldet ans Ko el, General Wrangel die Halbinsel Taman geräumt habe. ait
— Nach einer Hava3meldung aus Tiflis rücken troß des pre U vid Weaffenstillstands die Bolschew isten weiter vor und haben die Distrikte von Karabagh, Sangesur und Nachitschewan beseßt.
Ftalien.
Auf der Konferenz in Stresa beschäftigien fich die Sachversiändigen, der „Agenzia ani“ zufolge, vorgestern i n oe und
¡chst mit der HRYEA en Mitteilung den d tirte für den An at San Waren des allgemeinen
Verbrauchs. Es wurde im allgemeinen festgestellî, daß kein ernster Konflikt der Jnieressen in diesem Runkte rv ay Ferner befaßte man sich mit einer genauen Feshsielung Des a a Bedarfs und mit der Frage, wos Jtalien für Ama der von ihm zu leistenden Vor- \hüsse gegebenenfalls liefern könne, indem es gleichzeitig die Durehführung der Vereinbarungeu von Spaa sichere und den ber ten reffen Parry Nechnung trage. Unter derm Vorfitz des isters Soleri und in Anwesenheit der Dele- gierten Englands und Frankreihs wurde eine Vollfikung ab- gehalten, in der festgestellt wurde, daß Jtalien bereit sei, die in Spaa übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierauf wurde die Konferenz geshlofßsen.
— Nach einer Havasmeldung aus Nom wird die Lage dort wieder ernster beurteilt, da der Arbeitgebervezband be- schlossen hat, mit den Arbeitern nur zu verhandeln, wenn es sih um rein wirtschaftlihe Forderungen handelt, und wenn die Arbeiter die von ihnen beseßten Fabriken räumen. Einem Telegramm des „Corriere della Sera“ zufolge is der Generalstreik in Triest beigelegt worden.
Belgien.
__ Der Kammerpräsideat hat die Kommission für aus- wärtige Angelegenheiten auf Montag einberufen. Der Ministerpräfident Delacroix wird der Kommission Über das Ergebnis seiner Verhandlungen in Naris berichten. „Etoile Belge“ will wissen, daß die belgische Regierung erst nah dieser Sizung ihre endgültige Zustimmung zu dem franzöfisc- belgischen Militärabkommen geben wird.
Polen.
Der Generalstabs beriht der polnischen Armee vom 8. September besagt:
An der litauishen Front ist — außer kleineren Zu- sammenstößen unserer Neiterei mit litauishen Fußtruppen — die Lage unvexändert. Die Bürger der wiedereroberten Stadt Lipsk bestätigen einmütig die Zusammenarbeit der Litauer mit den Bolschewisten. Kun Bereich südlich von Grodno besetten unsere Abteilungen Kryuki. Auf der Bu g -Linte, von Bresl bis Grubeshow und von Krystynopo! bis Busk, Kämpfe der Feldpatrouillen. Destlich) von Przmyslany griff der Feind unsere Stellungen neuerlich an; die Angriffe wurden abgewiesen. Die im Bereich von Ch odorow durbgeführte Gegen- ets ae zur gg den Knibynicze und zur nelfr rein
e usses Swirz. Unsere eilungen gehen in der vie Gnila Apa vor. E E N Tschecho-Slowakei.
Da die \{chmugglerishe Ausfuhr von Bedarfs- gegenständen ins Ausland trotz aller Kontrolle und Straf- verfügzungen einen solchen ib angenommen hat, daß die ordentliche Versorgung der Bevölkerung bedroht ist, so triti, wie ein Ministerialbeschluß besagt, die Notwendigkeit ein, für die in diesen Verfügungen angeführten Verbrehen über alle politischen Grenzbezirke das Standrecht zu verhängen.
Lettland.
__ Die Konferenz der balcishen Staaten in Riga, die am 6. September geschlossen wurde, faßte in ihrer legten Sizung den Beschluß, einen dauernden Staatsbevollmächtigten- rat zt errichten, der seinen Sig in Riga haben soll. Der Präkdent Ulmanis hob in ciner Abschieda9rede hervor, daß zwischen den baltishen Staaten eine politishe An- näherung erfolgt sei, die als das Hauptergebnis der Kon- ferenz gelten müsse.
— Das leitishe Jaformationsbüro Dye net die Moskauer Meldung, daß zwischen Rußland und Lettland Feind- seligkeiten begonnen hätten, als nicht zutreffend. M Soldaten haben ei enmächtig die Demarkationslinie über- schritten. Der Zwischenfall wurde auf diplomatishem Wege beigelegt, nachdem von Riga aus erklärt worden war, daß die Grenzüberschreilungen aus Eigenmächtigkeit ausgeführt worden seien.
L Litaueau.
Wie das „Litauishe Pressebüro“ mitteilt, wird die litau iche Regierung ihren Siß in den nächsten Tagen nach lna, der Hauptstadt Litauens, verlegen.
— Nach einer Hg des „Telegraaf“ wird von maß- gebender Seite mitgeteilt, daß Litauen seine Ansprüche auf die Stadt Suwalki fallen gelassen hat.
Türkei.
Die „Agence Havas“ berichtet aus Konstantinopel, daß die neuen Operationen der gra Truppen in Anatolien an Ausdehnung gewinnen. Die aris Vor- huten haben die Gegend von Afiun-Karahifsar erre E Aus J3mid wird gemeldet, daß sich die Jnsurgenten in das Jnnere des Landes zurückziehen. ;
Amerika.
Nach einer De der „Agoncia Americana“ man in Bolivia ein Militärkomplott entdeckt. Personen wurden bisher verhaftet.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Aus\chüssedes Reihs8wirtschaftsrats werden, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutsher Zeitungsverleger berichtet, nah mehrwöchiger Pause in den nächsten Tagen ihre Arbeiten wieder aufnehmen. Neu gebildet hat hs ein Ug R E LTEES Ante al nus des Kohlenaus Halfte, der als Unteraus\huß des wirtschaftspolitischen Ausf usses bestand. Der paritätishe Unterausschuß wird am 10 tember zu- fammentrcten, um über die Verteilung der Kohlen a: dhe a nere j zu A ry a Pag E wird der Ernährungs3aus\{chuß zunä un der Zudlklerwirtshaft fortsezgen und Aber diese Beschlu fassen. pu seinen weiteren Aufgaben gehört die B ung der Getreidewirtschaft sowie der Fett- und Milchwirt-