1920 / 209 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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* 23, Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet

‘siraße 8, hat beantragt, den ¿zwischen ihín und dem Arbeit-

(Sehaltsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel der Textilbranhe gemäß & 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Braunschweig für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrgg können bis zum 1. Oktober 1920 erhoben werden und Bud unter Maler VI. D. 2043 an das Neichsarbeitsministerium, _Zerlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 9. September 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A,; Dr. Busse,

Bekanntmachung,

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, in Berlin S5W. 61, Bellealliancestr. 7/10, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschaftsbund faufmännisher Angestelltenverbände, dem Gewerk- shaftsbund der Angestellten und der Einzelhandels- gemeinschaft Groß Berlin im Anschluß án den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 7. Mai 1919 nebst Nachträgen abgeschlossenen Tarifvertxag vom 14. Juli 1920 nebst Anhang zur Regelung der Gehalts-und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbl. S, 1456) für das Gebiet des bisherigen Zwecverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlih zu erklären.

Einwendungen gegen dia Antrag können bis zum 1. Oftober 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. D, 106 an das Neichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. i

Berlin, den 9. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister, F. A: Dr, Use

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Bekanntmachung.

Die Bäckerinnung in Harburg a. Elbe und der

Zentralverband der Bäder und Konditoren, Zahl- stelle Harburg, haben beantragt, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 7. März 1920 nebst der am 7. Mai 1920 in Kraft getretenen Nachtragsgvereinbarung den am 15. August 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bäcker- und Konditoreigewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 283, De- zember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Harburg qa, Elbe mit Aus\{chluß" des Kommunalverbandes Wilhelmsburg für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30, September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 45 an das Neichsarbeitsrninisteriuum, Berlin, Luisen- straße 383, zu richten.

Berlin, den 10. September 1920.

Der Neichsarbeitzmiuister. 3. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

_Die Arbeit sgemeinschaft des Niederlausißer Einzelhandels E. V. in Cottbus, Neumarkt 8, der Ge- [aminordans Deutscher Angestelltengewerlschaften, er Gewerkschaftsbund der Angestellten und die Arbeitsgemeinschast freier Angestelltenverbände haben beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifsvertrag vom 3, April 1919 nebst Nachtrag den zwischen ihnen am 11. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Nachtrag vom 7. Juli 1920 zur Regelung der Gehalts2 und E enaGbiunaa Der Candia An- estellten des Einzelhandels gemäß § 2 der Verordnung vom

der Stadt Cottbus und des Vorortes Ströbiß für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1, Oftober 1920 erhoben werden und Anb unter Nummer VI. D. 213 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berkin, den 10. September 1920.

Dex Neichsarbeitsminister. J. A.: Dv. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwal- tung Breslau, Margarethensiraße 17, hat beantragt, den zwischen ihm, der Vreslauer Sqlofser- und M ALn noi und dem Verband Breslauer Schlossereien und verwandter Gewerbe an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 19, Juli 1919 ab- geschlossenen Taxifvertrag vom 19. April 1920 nebst einem ab 1. Juni 1920 geltenden Nachtrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Bau- schlossergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des E und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Oktober 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 808 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. September 1920.

Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiterverband Orts- verwaltung Braunschweig, in Braunschweig, Sonnen-

er and für den Großhandel im Lande Braun- chweig E. V, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarif- vertrags vom 4. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarif- vertrag vom 30. August 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der in Großhandlungen be- schäftigten Nus, Handelhilfsarbeiter und Arbeiterinnen emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-

Einwendungen gegen diesen Antra 5. Oftober 1920 erhoben mcrden und find unter Nummer VI, D, 1180 an das Reihsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 12, September 19209. Der RNetichsarbeitsminister. S. Wll: Dr, Busse.

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Bekanntmachung.

Unter dem 7. September 1920 ist auf Blatt 906 lfd. Nr. 4 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag von 24. April 1920 der Arbeitnehmer im Lastfulegewte für Berlin nebsi Vororten, eingetragen worden: ck

Der in Ergänzung diejes Vertrages zwischen den Vertrags- parteien unter dem 1. Juli 1920 ergangene und am 12. Juli 1920 für verbindlich erklärte Schiedsspruch wird für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet gemäß 8 2 dex Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßzbl, S. 1456) mit Wirkung vom 1. Juli 1920 für allgemein ver- bindlich erklärt.

Der Neichzarbeitsminister. J. M; Dr. DUie.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits= ministerium, Berlin NW. 6, Luisenflraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Axbeitnehmer, für die dex Tarifvertrag infolge der Erklärung des Netchsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragêparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen &rstattung der Kosten verlangen,

Berlin, den 7, September 1920, ¿

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachuna.

Unter dem 8. September 1920 ist auf Blatt 1364 lfd. Nr. 4 des Tarifregisters eingetragen worden: __ Der zwischen dem Arbeitgeherverband der Deutschen Blumen-, Blätter- und Federnfabrikanten und verw. Gewerbe in Bexlin und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gruppe Blumen-, Blätter- und Federnarbeiter, Zahlstelle Berlin, am 20, Juli 1920 abgeschloïene T arif vertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Blumen-, Blätter- und Federn- sowie in der Palmen- und Dekorationsbranche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Gescßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß-Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Mit dem gleihen Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver- bindlihkeit des Tarifvertrags vom 29. Dezember 1919 sowie des Nachtrags vom 11. Mai 1920 außer Kraft. Der RNeich8arbeitsminister. J. A.: Wulff.

__ Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW, 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge dexr Grklärung des Meichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verktragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 1920.

Der Negisterführer.

F

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. September 1920 ist auf Blatt 59 lfd. Nv. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Zwischen dem Arbeitnehmerverband der Puß- und Mode- industrie E. V. in Berlin, dem Verband von Spezialgeschäften der Pußbranche Groß-Berlins E. V. und der Vereinigung des Puteinzelhandels Groß-Berlins sind zu dem allgemein ver- bindlichen Tarifvertrag vom 16. April 1919 ein Abkommen vom 15, Dezember 1919 und eine Vereinbarung vom 30. März 1920 zur Regelung der Gehalts- und Arbeits- bedingungen für die kaufmännischen Angestellten in den Puß- betrieben des Einzelhandels abgeschlossen worden. Das Ab- l'ommen und die Vereinbarung werden für den genannten Berufskreis gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweck- verbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich exklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichs- arbeitsministeriuum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erllärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 8. September 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. September 1920 ist auf Blatt 1526 lfd. Nr. 3 in Fortseßung v. Bl. 982 des Tarifregisters ein- getragen worden :

Zwischen dem Verband der Geschäfts- und Jndustriehaus- besitzer E. V. in Berlin und dem Deutschen Portierverband, Sektion VIL des Deutschen Transportarbeiterverbandes, sind im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag oom 1. August 1919 nebst Zusaßvertrag vom 18. Mai 1920 neue Teuerungszuschläge, zahlbar vom 17. Mai 1920 ab, ver- einbart worden. Diese Teuerungszushläge werden zur Nege- lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Hauswarte, Dia unt K Heizer, Fabrikportiers und Wächter in Ge- chäfts- und Jndustriehäusern gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Friedenau, Stegliy, Schöneberg, Tempelhol Neukölln, Lichtenberg, Hohenschönhausen, Weißensee, Pankow und Reinickendorf ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 17. Mai 1920. Der Reichsarbeil3minister.

J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Saa können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienftstunden eingesehen werden.

1, S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Braun- \shweig und Königslutter für allgemein verbindlich zu erklären.

können bis zum

von den Vertragsparteien cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 8. September 1920, Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Untèr dem 10. September 1920 is auf Blait 857 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden :

Der zwischen dem Landesverband land- und forst- wirtjhaftliher Arbeitgeber Bayerns, dem Verein für Privat- forstbeamte Deutschlands, Bezirksgruppe XIV, und dem Reichs- verband land- und forstwirtschaftlicher Fach- und Körperschafts- heamten, Bezirksverein Bayern, am 12. Mat 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen für die Güterbeamten, Forst- und Jagdbeamten, Kanzieibeamten, technischen Beamten, Körperschasts- und Ge- nossenschaftsbeamten in der Land- und Forstwirtschaft wird gemäß L 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Heseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Bayern für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 18. August 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbettsminister. J. A: Dp, Sipler

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits« ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regem gen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehtner, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10, September 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

oppe

Bekanntmachung.

Unter dem 10. September 1920 ist auf Blatt 1251 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zwischen dem Reichsverband der Deutschen Presse, Be- zirksverband Berlin-Brandenburg, in Berlin, und deut Arbeits geberverband für das Berliner Zeitungsgewerbe ist am 20. Mai 1920 ein Nachtrag zu dem allgemein verbindlihen Tarif- vertrag vom 24. Januar 1920 abgeschlossen worden. Dieser Nachtrag wird zur Regelung der Gehalts- und Ae bedingungen für Redakteure und festangestellte Mitarbeiter der Tageszeitungen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet des Landespolizeibezicks Berlin für allgemein verbindlich erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Registerakten fönnen im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Auifenstrake 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. i: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsmimsteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdrud des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 10, September 1920. Der Registerführer.

Foz,

Pfeiffer.

Bekanntmachung

über die Uebernahmepreise von Branntwein für das Betriebsjahr 1920/21,

1. Der Branntweingrundpreis (8 92 des Geseßes über das Branntweinmonopol) beträgt 600 #6 für 100 Litér Weingeist. A

2, Als Zuschlag zum Branntweingrundpreis is festgeseßt: Für Branntwein, der innerhalb des Brennrechts lediglih aus Mais hergestellt ist, den der Verein der Kornbrennereibesißer und der Preßhefefabrikanten Deutschlands E. V. von der Be- zugsvereinigung der deutshen Landwirte zum Preise von 170 A für den Zentner übernommen und den Brennereien zur Verarbeitung überwiesen hat,

975 .46 für 100 Liter Weingeist.

Berlin, den 15, Sepiember 1920.

Reichsinonopolamt für Branntwein. Steinkopff.

Bekanntmachung. /

Dem bei dem Reichgausgleich8amt, 4 dps Nürn2 berg, ge Beirat gehören auf die Dauer von zwei

Jahren folgende Herren an:

Als Mitglieder: Dr. Kohn, Direktor A. Schmidt, Wilhelm Ottensooser, Kommerzienrat Lehmann, Sigmund Lang, Kommerzienrat Schmidmer, Friß Eynsser, Martin Nora, Johann Schenzel,

als stelivertretende Mitglieder: Direktor Baßengeiger, Direïtor Perg her, Julius Ulmer, Jsak Schwab, Edmund Junghändel, Hadwig Fleishhauer, Bau- meister Goll, Dr. Weiß,

sämtlich wohnhaft in Nürnberg. Berlin, den 11. September 1920.

Der Präsident des Reichsausgleichsamts. 3: Wi Meine 9

Bekanntmachung.

Dem bei dem Neichsausgleichsamt, Zweigstelke Stutt- gart, gebildeten Beirat gehören auf ie Dauer von zwei ahren folgende Herren an:

als Mitglieder: Kommerzienrat Straus, Stuttgart; Otto Böhringer, A Hermann p A Gmünds Alfred A mann, Bönnigheim; Direktor Buckenmeier, Weingarten; Kommerzienrat Völ ter, Stuttgart; Fabrikant Max Stehle, Sulz a. N.; Dr. Carl Schmid, Ulmz Fabrikant Loewengard, Hechingen: Dr. Theurer, Stutigartz Bonkdirektor N. Levi, Stuttgart; Nechtsanwalt Steinhar Stuttgart; Direktor Bo r st, Stuttgart; Generalsekretär Lag... ., Stutigart; Geh. Hofrat Jntelmann, Stuttgart; Rechts- anwalt Dörr, Stuttgart; Direktor Dr. Theurer, Stuttgart; Paul Sh umann, Stuttgart; Gottlieb Villinger, Waiblingen; Theodor Kuhn, Stuttgart; Kommerzienrat Beringer,

Arbeitgeber und Avbeitnehmer, für die der Tarifuertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

Stutktgart; Max Stern, Stuttgart; Kommerzienrat Benger, Stuttgart; Fabrikant Lindauer, Cannstatt; Manfred Straus,

Stuttgart; Heinrih Sußmann, Stuttgart; Fabrikant Moriß Fleischer, Eislingen a. F.; Fabrikdirektor Supp, Siutt- art; Fabrikant Scheurle, Gmünd; Juwelier Franz Fuchs, | aan Artur Sch nez, Stuttgart; Max Adler, Stutt- gart; Carl Albert Herrmann, Stuttgart; Theodor Kuhn, Stuttgart; Direktor Raff, Göppingen; Karl Frühsorger, eilbronn; L als stellvertretende Mitglieder: Richard Uhlmann, Stult- gart; Erwin Sannwald, Calw; Max Hähnle, Giengen; ugo Stieler, Heilbronn; Prokurist Krause, Navensburg; ‘abrikant Emil Friz, Göppingen; Privatier Wilhelm Scheerer, Tuttlingen: Theodor Bergmann, Laupheim; Fabrikant Josef Stern, Neufra; E. Haid, Stutigart; Dr. jur. M. L ruckéhuisen, Stuttgart; Notar Keding, Stuttgart; Carl Schöttle, Stuttgart; Max Schloß, Süutt- gart; Direkior Helbing, Stuttgart; Gerichtsassesjor Dr. Eberhard, Stuttgart; Dr. Schweitzer, Feuerbah; C. A. Hosemann, Stuttgart; H. Demler, Ludwigsburg; Ernst Heyge, Stuttgart; Heinrich Ackermann, Heilbronn a. N.; Ferdinand Rosenberg, Stuttgart; Martin Loeb, Stuttgart; Dr. Dessauer, Stuttgart; Gustav Lepmaun, Stuttgart; Ludwig Oppenheimer, Stuitgari; Kommerzienrat Dr. Scheufelen, Oberlenningen Teck; Kommerzienrat Lauser, Stuttgart; Fabrikant Knödler, Gmünd; Dr, Dessauer, Stuttgart; Louis Fellheimer, Stuttgart; Wilhelm Mar- quavrdt, Stuttgart; Otto Martin, Cannstatt; Ludwig Leißt, Feuerbach; Fabrikant David Fleischer, Eislingen; Richard Drauz, Heilbronn. Bexlin, den 11. September 1920.

Der Präsident des Reich3ausgleich3amts. J. V.: Methner.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 190 des Neichs-Geseß blatts enthält unter

Nr. 7764 einen Erlaß der Reichsregierung, betreffend die Zulassung des Dringlichkeitsverfahrens auf Grund des § 70 des sachsischen Enteignungsgeseßes für die Hochspannungsleitung Lauta—Großenhain, vom 30. August 1920, unter

Nr. 7765 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage © zur Eisenbahn-Verkchrsorbnung, vom 7. September 1920, und unter

Nr. 7766 eine Bciannkmachung, betreffend Verlängerung der im § 12 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 830. April 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 761) bestimmten Anmeldefrist für Forde- rungen aus Versicherungsverträgen, vom 13. September 1920.

Berlin, den 15. September 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

PBreufszen

Geseg, betreffend die Bereitstellung weiterer Staat3mittel für den durch Geseg vom 8, Mai 1916 angeord- neten Ausbau von Wasserkräften des Mains.

Vom 17. August 1920.

Die verfa\ssunggebende Preußische Landesversammlung hat

folgendes Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird: L, j

Die Staatsregiernng wird unter Abänderung des S 1 des Ge- fetzes vom 8. Mai 1916 (Geseßsamml. S. 99) ermächtigt, zum Ausbau der infolge der Mainkanalisierung bis Aschaffenburg ent- stehenden Stqgustufen bei Mainkur, Kesselstadt und Großkrotzenburg ür die Gewinnung elektrisßer (Energie und zur Herstellung einer Nerbindungsleitung mit den staatlichen Kraftwekken im oderen Quell- gebiete der Weser statt 6 200 000 .4 die Summe von 31 773 000 4, also 25 573 000 #4 fünfundzwanzig Millionen fünfhundertdret- undsiebzigtausend Mark mehr zu verwenden.

S2 (1) Die Staatsregierung- wird ermächtigt, zur Deekung der im S Es Mehraufwendungen Staatsschuldverschreibungen aus- ugeben. e (2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Sw{haßzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz- anweisungen ist der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt. | (3) Schuldverschreibungen, Schaßanweisungen, eiwa zugehörige Zinsscheine und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf auslän- dische, oder auch na einem bestimmten MWertverhältnisse gleichzeitig auf in- und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden. Î (4) Schagzanweisungen und Wechsel können wiederholt ausge- eben werden. E (5) Die Mittel zur Einlösung von Schaßanweisungen und Wechseln können dur Ausgabe von Schagzanweisungen und Wechseln Le von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage eschaft werden. : eh Schuldverschreibungen, Schaßanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig werdender Sthatzantweisungen oder Wechsel be- stimmt sind, hat * die Hauptverwaliung der Staatsschulden auf An- ordnuug-- des Finanzministers vierzehn Tage vor der Fälligkeit zur Verfirgung zu halten. Die Verzinsung oder Umlaufszeit der neuen Schuldvapiere darf niht vor dem Zeitpunkt beginnen, mit dem die Verzinsung oder Ümlaufzeit der einzulösenden Schaßanweisungen oder Wechsel aufhört. E h a i (7) Wann, dur welche Stelle und in weichen Beträgen, zu welGem Zins- oder Diskontsaße, zu welchen Bedingungen der Kündi- gung ‘oder mit welhex Umlausszeit sowie zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen Ecchapanweisungen und Wechsel ausgegeben werden follen, bestimmt Der Finanzminister. Ebenfo hleibt ihm im Falle des Absatzes 3 die Festseßung des Wertverhältnisscs sowie der näheren Bedingungen für Zahlungen im Auslande überlassen. : (8) Sm übrigen sind wegen Verwaltung und Tilgung der Anleibe die VeriWriften des Geseßzes vom 19. Dezember 1869 (Geseßsamml. S. 1197), des Geseßes vom 8. März 1897 (Geseßsamml. S. 43) und des Geseßes vom 3. Mai 1903 (Geseßfamml. S, 155) an- zuwenden. 8 3

Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt dur die ¿uständigen Minister. Berlin, den 17. August 1920. Die Preußische Staatsregierung. am Zehnhoff, Oeser, zugleich sür den Ministerpräsidenten. Severing.

Finanzministerium. Das Katasteramt Salzwedel ist zu beseßen.

F

zugleich für den Finanzminister.

Ministerium des Jnnern. !

Die Preußische Stagtsregjerung hat den Verwaltungs-

direktor Hermann Zimmer in Breslau zum Oberpräfidenten der Provi Niedershlesfien und

en Stadtverordneten Freter aus Berlin-Schöneberg zum

Landrat ernannt.

n pr

Dem Landra! Freter ist das Landratsamt im Kreise Kalau übertragen warden,

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,

Der Kreistierarzt, Veterinärrat Dr. Dralle in Einbeck (Neg.-Bez. Hildesheim) und der Kreistierarzt Dr. Knobbe in Meine im Kreise Gifhorn (Reg.-Bez, Lüneburg) sind zum 1, Oktober 1920 gegenseitig verseßt worden.

Ministerium für Volkswohlfahrtk.

Dem Negierungs- und Baurat Men dgen bet der Regierung in Düsseldorf ist unter gleichzeitiger Versezung nah Essen eine beim Verbandspräsidium des Siedlungsverbands Ruhrkohlen- bezirk in Essen neu geschaffene Negierungs- und Bauratsstelle verliehen worden, :

Der Kreisassistenzarzt Dr. Schrader aus Gerdauen ist zum Kreisgarzt in Gerdauen ernannt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Sn der am 15. September 1920 unter dem Vorfiß des Reichsministers der Finanzen Dr. Wirth abgehaltenen Voll- sizung des Reichsrats wurde den folgenden Entwürfen die Zustimmung erteilt: 1. Vorschußzahlungen an die Beamten auf (rund des Neferentenvorschlags für die Deo R a g 1

des Vesoldungsgeseßes, 2. Geseß gegen die Kapitalflucht.

Der Präsident des Kammergerichts, Wirkliche Geheime Nat Dr, Heikroth hat heute seine Dienstgeschäfte wieder übernommen.

Der deutsche Bevollmächtigte für den Abstim- mungsbeziek Oberschlesien hat dem Präsidenten der Fnteralliierten Kommission in Oppeln, General Le Rond, am 14. September laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ folgende Note übergeben: E

„Die Deutsce Regierung ist im Besiß von polnischen Operationsplänen und organisatorischen Anordnungen, von Meldungen und Befehlen, die in ihrer Gesamtheit einen neuen Ve- weis für die Absicht einer gewaltsamen Befeyung Obere \chlesiens und für das Bestehen einer hierzu geschaffenen ge - beimen volnishen Kampforganisation erbringen. (Fs darf anbeimgestellt werden, die Originaldokumente 1m Atswärtigen Amt durch einen Bevollmächtigten einsehen zu lahen. Aus dem

Material ergeben \sich folgenden Ginzelheiten, die zum Teil au den S(lüssel zu den Vorgängen der leßten Wochen liefern. Das gesamte Abstimmungs8gebiet ist von der ge- heimen Organisation in 9 Bezirke g egliedert, die, unter- geteilt nach den landrätlichen Kreisen, 74 Hayons umfassen. Inner- halb der Rayons s Zéhnerschaften orgauisiert, die die tleinste Kampfeinheit darstellen. Jeder Nayon muß mindestens verfügen über eine Sturm- und eine Maschinengewehr-Zehnershaft, um die sich Fnfanterle-Zehners{asten gruppieren. Die Zehnerschasten bestehen aus besonders verpflichteten Ortseingesessenen. Nach dem Stand vom i. Juli 1920 zählte diese Organisation 11 736 Köpfe, i

Daneben besteht die in die Rayons eingegliederte Hilfs- organisation des „polnischen Selbstshupes" der Hütten-, Gruben-, Cisenbahn-, Sport- und Gesangvereine (Sokols). Zu ihr gehört auch der „Verband dex Hallextruppen“, der Anfang Juli bereits 2000 Mann umfaßte und dessen Mitglieder durch Vermittlung des polnischen Noten Kreuzes in Beuthen ihren militärischen Sold weiter erhalten, Aufgabe der Hilfsorganisation ist die überrashende Wegnahme der industriellen Anlagen und Cisen- babnen sowie die Verhinderung unerwünschter' Transporte.

Die Leitung der gesamten Organisation ruht bei dem „Obersten Kommando“, das auf poluishem Boden in Sos- nowice seinen Siß hat und dem die neun Bezirle unmittelbar unter- stellt sind. Dem „Obersten Kommando“ liegt die Verständigung mit den polnischen „höheren Behörden“ ob,

Aufgabe der Organisation ist, sich der ßogenannten ,Operations- basis* zu bemächtigen. Diese umfaßt die Kreise Tarnowiy, Beuthen, Hindenburg, Katdowiß und Pleß, also den Hauptindustriebezirk. Zur Dutchführung der-Aufgabe sollen aus cinem Teil der Einheiten dieser Kreise drei Bataillone Infanterie, eine Stoßtrupp- und eine Maschinengewehrkombpagnie überrasdend zu- sammengezogen werden, um die Westgrenze der Basis, etwa in Linie Koschentin—Sosnißa—Dembina, zu beseßen, Die übrigen Cinheiten, formiert zu einem Bataillon Infanterie, 3 ‘Stoßlrupp- und 3 Ma- [Negt to nagen sollen, unterstüßt vom „Selbs{ußz“, die in

er Basis gelegenen Städte nehmen und etwaigen deutschen Wider-

stand wurde Mitte Juli hierfür mit rund 10 000 Mann gerenet, darunter die oben crwähnten 2000 Mann vom „Verband der Hallertruppen“, :

In enger Verbindung hiermit steht ein Aufmarschplan, nach welchem auf e Boden bereitgefstellte Streitkräfte sich zu gegebener Zeit des ge ammten brunn genne bemächtigen sollen. Diese Streitkräfte bersammeln si bet Czenstochau, Bendzin, Sosnowice, Jaworzne-Jelen und Oswiecim. Der Plan sieht vor: Bahntransport bis in die Linie Lublinitz-Loslau im Kreise Rybnik, von dort entweder weiterer Bahntcanspork oder Fußmarsch auf besonders zugewiesenen L bis zur Westgrenze des Abstimmungsgebiets mit anschließender Bescizung der Grenze. :

In einem Operationsbefehl1 vom 11, Juli 1920 mit der Ünterschrift „JIooscy“ alias Laskowski, Chef des Stabes, wird im Interesse der Géheinbältimg befohlen, es solle den eigenen Leuten vorgelpe@es r a s pes der Organisation die Abwehr einer deutschen ÜUeberrumPpelung et. x

Die (Fe (ée Regierung beehrt ck{, der Interalliierten Kom- mission von Vorstehendem Kenntnis zu geben. Sie glaubt, gerade im gegenwärtigen Augenblick ihre früheren Warnungen ein- dringlichst wiederholen zu sollen, weil fie zuverlässige Nadhrichten von einer in Vorbereitung befindlichen polnischen Aktion hat. Ein schweres Verhängnis für das die Juteralliierte Kommission die Ver- antwortung tragen würde, ist von dem Abstimmungsgebiet nicht mehr abzuwenden, wenn nicht \Meunigst die durch den August-Auf- stand geschaffenen Zustände beseitigt und die polnjschen Vor- bereitungen für neueAufstandsbewegungen unter- drückt werden. |

Bei der polnischen Regierung, der Friedenskonferenz, dem Heiligen Stuhl, den Kabinetten in London, Paris und Rom

sind die erforderlihen Schritte unternommen worden,

rechen, In2gesamt

| em

Das Plebiszitkommissariat für Deutschland gez. Urbanek) erläßt D „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nachstehenden Aufruf:

Die blutigen vier Wogen liegen hinter uns. Am 19. August 1920 ist der Aufstand losgebrochen, losgebrochen unter den Augen der Franzosen, Engländer und Italiener, die den Schuß Obersclesiens versprochen haben. Unter dem Kriegsgeschrei „Wir sind die Herren des Landes!" bat \sich Kain auf seinen Bruder gestlirzt, Wir waren unbewehrt, denn die Hohe Interalliierte Kommission Hatte befohlen, die Waffen abzuliefern, und mit dem Vertrauea des loyalen Bürgers haben wir uns an den Grundsaß der zivilisiecteon Völker gehalten, daß die Obrigkeit und ihre Truppen berufen sind, den Frieden zu {hüten und die gestörte Ordnung wiederherzustellen, j

Die Hohe Înteralliierte Kommission war gewarnt. Sie war darauf hingewiesen, daß offensichtlih nur der ruhige und anständige Teil dex Bevölkerung die Waffen abgegeben hatte. Sie war ferner darauf hingewiesen, daß ein gewaltiger Waffenschmuggel auf organi: sierten .Wegen die Mordwerkzeuge aus Polen in unfer Land brachte. Die Hohe Interalliierte Kommission weiß heute aus eigener Er- fahrung, daß von den Waffen des Aufruhrs nicht der zwanzigste Teil abgegeben worden ist. Auf der Hohen Interalliierten Kommission lastet die Verantwortung für eine ungeheure Versäumnis. O

Die im Plebiszitkommissariat für Deutschland vereinigien deutschen Mes sind immerdar auf dem Boden der Geseßmäßig- feit geblieben vnd haben immer wieder den Schuß der Hohen Inter- alliierten Kommission verlangt, Sie haben, als dieser Schritt praktis erfolglos geblieben war, si niemals verleiten lassen, vers zweifelten Anregungen zu folgen. Jch verweise auf mein offenes Telegramm und das ofene Telegramm der deutschen Parteien an Herrn Genera. Le Nond vom 31. August und vom 9. September 1920. Und s-itdem? Am 9. September ist der Polizeiwachkmeister Wittrin in Schoppiniß erschlagen und spurlos beseitigt worden. Am 12, September ist der Arbeiter Galich aus Nieder Schwirklan, Kreis Rybnik, ermordet worden. Am 1, September sind drei Menschen- leben, ein Land{äger, ein Abstimmungspolizeibeamter und ein Schreiber, den Banditen zum Ovfer gefallen. Tausende deutscher Flüchtlinge irren in der Fremde und können niht wagen heimzukehren. Mehrere, die es gewagt, haben es mit dem Tode bezaßlt. S

Warum diese Darlegungen? Um gegenüber dem heuchleris{en Aufruf Korfantys vom d. September 1929 laut vor aller Welt die wunderbare Selbstzuht, die übermenshlihe Geduld des deutschen NVolksteils in Oberschlesien festzustellen. DhHne dieje Selbstzucht wäre Obers(blesien im Bruderkampf untergegangen. :

Brüder! Unser Schild ist rein. Wix weigern uns, _den NBe- satzungsmächten die Pflicht zur Sicherung vor Leib und Leben abzu- nebmen. És Ut wahr, daß alle äußeren Erwartungen getrogen haben. Unsere Zuversicht ist die innere Kraft und die Gerechtigkeit unserer Sache. Wage daher niemand aus unseren Aether, durch Ün- bejonnenheit die Schärfe unserer Waffen abzustoßen.

Der daß die volnishe Negterung sih in der Frage der Nückführung der Soldauer Flüchtlinge zu Verhandlungen an Ort un Stelle bereit erflärt habe. Als Bevollmächtigte sind bestimmt: von deutscher Seite Geheimer Regierungsrat von Jerin in Allenstein, von polnischer Seite Prinz Woronieckt.

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Der deutsche Gesandte in Warschau teilt mit,

Nach der amtlichen Einladung des Völterbundrais zu der Finanzkonferenz in Brüssel ill, wie _ „Wolfs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine Beschränkung der HKecie dec Delegierten von Deutschland, Oesterrei und Bulgarien gegenüber den Delegierten der anderen Länder in keiner Weise erwähnt. Es ist notwendig, dies fesizustellen, da die „Agence Havas“ eine Meldung verbreitet, nah der die .von Deutsch- tand, Oesterreich ‘und Bulgarien zur Finanzkonferenz in Brüssel zu entsendenden Delegierten auf der Konserenz nur beratende Stimme haben sollen.

Vreußen.

Die über die Neuordonung- des Polizeiwesens in Preußen unter dem Vorsiß des Minisiers des Jnnern Severing abgehaltene Sißung, zu der sämtliche Ober- präsidenten, Regierungspräfidenten, Polizeipräsidenten und außer- dem auch Vertreter der anderen preußischen und Nelch3- ministerien geladen waren, hat, wie „Wolffs Telegraphenbünro“ erfährt, zu einer Uebereinstiminung geführt, Wenn auch die Negierungspräsidenten gegen die Uebertragung eines wesen lichen Teiles ihrer bisherigen Befugnisse auf die _Dber- prôsidenten Bedenken geltend machten, fo trat A E das Bestreben hervor, der unabweisbaren Notwendigkeit Rech- nug zu tragen. In diesem Sinne hat die Aussprache das Er- gebnis gezeitigt, daß in Anhetracht der von der Entente erhobenen Forderungen die Polizei nach den Richtlinien des im Ministeruum des Junern ausgearbeiteten Planes um- zugestalten ist. Heute abend wird dieselbe Angelegenheit im Hauptaus\chuß der Landesversammlung und unmittelbar varauf im Staatsministerium erörtert werden. Sobald das geschehen ist, werden die Organisationsänderungen veröffentlicht werden. Den aemäß den Ententeforderungen bis zum 22, September durhzuführendea Maßnahmen wird in Kürze die Vorlage eines neuen Polizeigeseßes folgen, dessen Gestaltung zuvor in größerem Kreise unter Hinzuziehung von _sachverständigen Beamten und den Vertretern der beteiligten Peamten- organisationen beraten werden soll.

Ungarn. Das Kriegsgericht in Budapest hat gestern das Urteil im Prozeß gegen die Mörder des Grafen Stefan Tisza verkündet. Stefan Dobo und Tibor N wurden zum Tode durh den Strang, Alexander Huettner zu 15 Jahren schweren Kerkers, Eugen Vago-Wilheim zu drei Monaten Gefängnis verurieilt. :

Großbritanuien und Frland.

Der Dn Ae Lloyd George erklärt in einem offenen Brief, wie der „Matin“ meldet, daß die Regierung die Absicht habe, die Staatskontrolle über die Kohlen- industrie rückgängig zu machen. Er habe immer anerkannt, daß die m ES Organisationen für die Arbeiterklasse von wesentlicher Bedeutung seien, und immer den Grundsaß vertreten, daß die Gewerkschaften die Jnteressen ihrer Mit- glieder auf industriellem Gebiete vertreten müßten. Wenn aber irgendeine Gewerkschaft versuche, in die Funktionen einzugreifen, die der Regierung anvertraul find, so werde er ihr energisch entgegentreten. Diejenigen, die derartiges versuchten, und die- jenigen, die ihnen A entgegenträten, seien es, die die Stellung und das Werk der Gewerkschaften in Gefahr brächten.

Frankreich. j

Der Gesundheitszustand des Präsidenten der Republi Dédhanei hat sich der „Agence Havas“ zufolge verschlechtert. Jnfolgedessen beschäftigt man sich in Regierungskreisen mit den

zu ergreifenden Maßnahmen.

Las s S E tan - E i A