1920 / 209 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

(Sehaltsbedingungen für die kaufmännishen Angestellten im Einzelhandel der Textilbranche gera S 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Braunschweig für allgemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrqg können bis zum 1. Oktober 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 2043 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 383, zu richten.

Berlin, den 9. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A,; Dr. Busse,

Bekanntmachung,

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, in Berlin SW. 61, Bellealliancestr. 7/10, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschaftsbund faufmännischer Angestelltenverbände, dem Gewerk- shaftsbund der Angestellten und der Einzelhandels- gemeinschaft Groß Berlin im Anschluß án den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 7. Mai 1919 nebst Nachträgen abgeschlossenen Tarifvertrag vom 14. Juli 1920 nebst A nhang zur Regelung der Gehalts-und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzellhandel gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbl. S, 1456) für das Gebiet des bisherigen Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. Oftober 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. D, 106 an das Neichsarbeitsministeriuum, Bexliñ, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 9. September 1920.

Der RNeichsarbeitsminister, J. A.: Dr. Busse.

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BéElanntmaQoUi C

Die Bäckerinnung in Harburg a. Elbe und der Zentralverband der Bädcker und Konditoren, Zahl- stelle Harburg, haben beantragt, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 7. März 1920 nebst der am 7. Mai 1920 in N getretenen Nachtragsvereinbarung den am 15. August 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bäcker- und Konditoreigewerbe gemäß §2 der Verordnung vom 283, De- zember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Harburg a, Elbe mit Aus\s{chluß" des Kommunalverbandes Wilhelmsburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 45 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 383, zu richten.

Berlin, den 10. September 1920.

Der RNeichsarbeitgminuister. J. A.: Dr, Busse.

Bekanntmachung.

Die Arbeits8gemeinshaft des Niederlausißer Cinzelhandels E. V. in Cottbus, Neumarkt 8, dexr Ge- [aminer Dans Deutscher Angestelltengewerkschasten, er Gewerkschaftsbund der Angestellten und dic Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände haben beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 83, April 1919 nebst Nachtrag den zwischen ihnen am 11. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Nachtrag vom 7. Juli 1920 zur Regelung der Gehalts2 und V aller bangen der kaufmännischen An- estellten des Einzelhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Cottbus und des Vorortes Ströbiß für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. Oktober 1920 erhoben werden und find unter Numiner VI. D. 213 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berkin, den 10. September 1920.

Der RNeichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

R A

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwal- tung Breslau, Margarethenstraße 17, hat beantragt, den zwischen ihm, der Breslauer Shchlosser- und Büchjenmacher-Jnnung und dem Verband Breslauer Schlossereien und verwandter Gewerbe an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 19. Juli 1919 ab- geschlossenen Taxifvertrag vom 19. April 1920 nebst cinem ab 1. Juni 1920 geltenden Nachtrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Bau- sc{lossergewerbe gemäß 2 der Verordnung vom 23. De- ¿ember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des i rad und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich zu erklären. :

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Oktober 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. D. 808 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. September 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiterverband Orts- verwaltung Braunschweig, in Braunschweig, Sonnen-

‘siraße 8, qs beantragt, den aen ihín und dem Arbeit-

ebherverdband für den-Großhandel im Lande Braun- 6 weig E. V, an Stelle des allgemein verbindlichen L vertrags vom 4. Olïtober 1919 abgeschlossenen Tari vertrag vom 30. August 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbhedingungen der in Großhandlungen be- \chäftigten Kutscher, Handelhilfsarbeiter und Arbeiterinnen emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-

le pt S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Braun- \hweig und Königslutter für allgemein verbindlich zu erklären.

ch -

Einwendungen gegen diesen Antrac 5, Oftober 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI, D, 1189 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 12, September 1929, Der RNetchsarbeitsminister. S L: Dr, BUE

Bekanntmachung.

Unter dem 7. September 1920 ist auf Blatt 906 lfd- Nr. 4 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 24. April 1920 der Arbeitnehmer im Lastfuhrgewerbe für Berlin nebsi Vororten, eingetragen worden: °

Der in Ergänzung dieses Vertrages zwischen den Vertrags- parteien unter dem 1. Juli 1920 ergangene und am 12. Juli 1920 für verbindlih erklärte Schieds spruch wird für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet gemäß 8 2 dex Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßzbl, S. 1456) mit Wirtung vom 1. Juli 1920 für allgemein pyer- bindlich erflärt.

Der RNeichzarbeitsminister. O: O E.

Das Larifregister und die Registerakten können im Netchsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. i

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die dex Tarifvertcag infolge der Crklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragêéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen (Srstattung der Kosten verlangen, 4

Berlin, den 7, September 1920, ;

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. September 1920 ist auf Blatt 1364 lfd. Nr. 4 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeherverband der Deutschen Blumen-, Blätker- und Federnfabrikanten und verw. Gewerbe in Bexlin und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gruppe Blumen-, Blätter- 11nd Federnarbeiter, Zahlstelle Berlin, am 20, Juli 1920 abgeschlossene T arif ver trag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Blumen-, Blätter- und Federn- sowie in der Palmen- und Dekorationsbranche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neihs-Gescbbl, S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß-Berlin für allgemein verbindlich

erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver-

bindlichkeit des Tarifvertrags vom 29. Dezemher 1919 sowie des Nachtrags vom 11. Mai 1920 außer Kraft. Der RNeichsarheitsminister. J. A.: Wulff.

__ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW, 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Ardbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Srklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertcagsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 1920.

Der Negisterführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. September 1920 ist auf Blatt 59 lfd. Nu. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zivischen dem Arbeitnehmerverband der Puß- und Mode- industrie E. V. in Berlin, dem Verband von Spezialgeschäften der Pußbranche Groß-Berlins E. V. und der Vereinigung des Pußtzeinzelhandels Groß-Berlins sind zu dem allgemein ver- bindlihen Tarifvertrag vom 16. April 1919 ein Abkommen vom 15. Dezember 1919 und eine Vereinbarung vom 30. März 1920 zur Regelung der Gehalts- und Arbeits- bedingungen für die kaufmännischen Angestellten in den Puhz- betrieben des Einzelhandels abgeschlossen worden. Das Ab- fommen und die Vereinbarung werden für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (RNeichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweck- verbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im NReichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisfenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hr die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriuums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unker dem 8. September 1920 ist auf Blatt 1526 lfd. Nr. 3 in Fortseßung v. Vl. 932 des Tarifregisters ein- getragen worden :

Zwischen dem Verband der Geschäfts- und Jndustrichaus- besißer E. V. in Berlin und dem Deutschen Portierverband, Sektion VIL des Deutschen Transportarbeiterverbandes, sind im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 1. August 1919 nebst Zusaßvertrag vom 18. Mai 1920 neue Teuerungszuschläge, zahlbar vom 17. Mai 1920 ab, ver- einbart worden. Diese Teuerungszushläge werden zur Rege- lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Hauswarte,

ahrstuhlführer, Heizer, Fabrikportiers und Wächter in Ge- châäfts- und Jndustriehäusern gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Friedenau, Stegliß, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln, See, Hohenschönhausen, Weißensee, Pankow und Reinickendorf ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 17. Mai 1920.

Der Reichsarvdeil3minister. J. A. : Dr. Busse,

Das Tarifregister und die Megisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienftstunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeits8ministeriums verbindlich ist, können

können bis zum

von den Vertraçsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er-

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 8. September 1920, Der Negisterführer.

Bekanntmachung.

Untèr dem 10. September 1920 ist auf Blatt 857 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Landesverband land- und forst- wirtjhaftliher Arbeitgeber Bayerns, dem Verein für Privat- forstbeamte Deutschlands, Bezirksgruppe XIV, und dem Reichs- verband land- und forstwirtschaftlicher Fach- und Körperschaft3- heamten, Bezirksvecein Bayern, am 12. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung ver Gehalts- und Anstellungs- bedingungen für die Güterbeamten, Forst- und Jagdbeamten, Kanzleibeamten, technischen Beamten, Körperschasts- und Ge- nossenschaftsbeamten in der Land- und Forstwirtshaft wird gemäß 8 2 der Verordnung voi 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Bayern für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 18. August 1919 außer Kraft.

Der Retchsarheitsminister. J 1: Dr. Stbler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits« nántsterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

-!

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. September 1920.

Der Registerführer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 10. September 1920 ist auf Blatt 1251. lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zwischen dem Reichsverband der Deutschen Presse, Be- zirksverband Berlin-Brandenburg, in Berlin, und deut Arbeits geberverband für das Berliner Zeitungsgewerbe ist am 20. Mai 1920 ein Nachtrag zu dem allgemein verhindlichen Tarif- vertrag vom 24. Januar 1920 abgeschlossen worden. Dieser Nachtrag wird zur Regelung der Gehalts- und A S bedingungen für Redakteure und festangestellte Mitarbeiter der Tageszeitungen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gesehbl, S. 1456) für das Gebiet des Landespolizeibezirks Berlin für allgemein verhindlih erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Busse.

Das Tarifregister und die e eran ïónnen im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luifen traße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. i Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verktragsparteien cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 10. September 1920. Der Negistersührer.

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Pfeiffer.

Pfeiffer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung

über die Uebernahmepreise von Branntwein für das Betriebsjahr 1920/21.

1. Der Branntweingrundpreis 92 des Geseßes über das Branntweinmonopol) beträgt 600 # für 100 Liter Weingeist. f i

2, Als Zuschlag zum Branntweingrundpreis is festgesezt: Für Branntwein, der innerhalb des Brennrechts lediglih aus Mais hergestellt ist, den der Verein der Kornbrennereibesißer und der Preßhefesabrikanten Deutschlands E. V. von der Be- zugsvereinigung der deutshen Landwirte zum Preise von 170 4 für den Zentner übernommen und den Brennereien zur Verarbeitung überwiesen hat,

975 4 für 100 Liter Weingeist.

Berlin, den 15, Seplember 1920.

Reichsmonopolamt für Branntwein. Steinkopff.

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Bekanntmachung.

Dem bei dem Reichsausgleich8amt, Q ters Nürn? berg, gebildeten Beirat gehören auf die Dauer von zwei

Jahren folgende Herren an:

Als Mitglieder: Dr. Kohn, Direktor A. Schmidt, Wilhelm Ottensooser, Kommerzienrat Lehmann, Sigmund Lang, Kommerzienrat Shmidmer, Friß Eysser, Martin Sou, Johann Schenzel,

als stellvertretende Mitglieder: Direktor Baßzengeig ev, Direktor Pergher, Julius Ulmer, Jsak Schwab, Edmund Junghändel, Hadwig Fleishhauer, Bau- meister Goll, Dr. Weiß,

sämtlich wohnhaft in Nürnberg. Berlin, den 11. September 1920.

Der Präsident des Reichsausgleihsamt1s. I. V: Methner. 9

Bekanntmachung.

Dem bei dem Neichtausgleichäamt Gre gere Stutt- gart, gebildeten Beirat gehören guf die Dauer von zwei Jahren folgende Herren an:

als Mitglieder: Kommerzienrat Straus, Stuttgart; Otto Böhringer, Freudeustadt; Hermann Hend, Gmündz Alfred A mann, Bönnigheim; Direktor Buckenmeier, Weingarten; Kommerzienrat Völ ter, Stuttgart; Fabrikant Max Stehle, Sulz a. N.; Dr. Carl Schmid, Ulm; Fabrikant Loewengard, Hechingen; Dr. Theurer, Stuttgart; Bankdirektor N. Levi, Stuttgart; Nehtsanwpalt Steinhar Stutigart; Direktor Bor st, Stuttgart; Generalsekretär Lag... ., Stutigart; Geh. Hofrat Jntelmann, Stuttgart; Rechts- anwalt Dörr, Stuttgart; Direklor Dr. Theurer, Stuttgart; Paul Sh umann, Stuttgart; Gottlieb Villinger, Waiblingen; Theodor Kuhn, Stuttgart; Kommerzienrat Beringer, Stuttgart; Max Stern, Stuttgart; Kommerzienrat Benger, Stuttgart; Fabrikant Lindauer, Cannstatt; Manfred Straus,

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PSETTR 2 B T E I E E E IEE: R S S R E ott E E Ez a

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Stuttgart; Heinrih Sußmann, Stuttgart; Fabrikant Moriß Fleischer, Eislingen a. F.; Fabrikdirektor Supp, Siutt- gt Fabrikant Scheurle, Gmünd; Juwelier Franz Fuchs,

tuttgart; Artur Schnepß, St-ttgart; Max Adler, Stutt- gart; Carl Albert Herrmann, Stuttgart: Theodor Kuhn, Tabor Direktor Raff, Göppingen; Karl Frühsorger,

eilbronn;

als stellvertretende Mitglieder: Nichard Uhlmann, Stutt-

art; Erwin Sannwald, Calw; Max Hähnle, Giengen;

ugo Stieler, Heilbronn; Prokurist Krause, Navensburg;

abrikant Emil Friz, Göppingen ;

cheerer, Tuttlingen; Theodor Bergmann, Laupheim; Fabrikant Josef Stern, Neufra; E. Haid, Stuttgart;

r. jur. Â. 2 ruchuijsen, Stuttgart; Notar Keding, Stuttgart; Carl Schöttle, Stuttgart; Max Schloß, Siutt- gart; Direkior Helbing, Stuttgart; Gerichtsasse\ssor Dr. Eberhard, Stuttgart; Dr. Schweißer, Feuerbach; C. A. Hosemann, Stutigart; H. Demler, Ludwigshurg; Ernst Heyge, Stuttgart; Heinrih Ackermann, Heilbronn a. N.; Ferdinand Rosenberg, Stuttgart; Martin Loeb, Stuttgart; Dr. Dessauer, Stuttgart; Gustav Lepmann, Süuttgari; Ludwig Oppenheimer, Stuitgart; Kommerzienrat Dr. Scheufelen, Obérlenningen Tek; Kommerzienrat Lauser, Stuttgart; Fabrikant Knödler, Gmünd; Dr, Dessauer, Stuttgart; Louis Fellheimer, Stuttgart; Wilhelm Mar- quardt, Stuttgart; Otto Martin, Cannstatt; Ludwig Leiß, Feuerbach; Fabrikant David Fleischer, Eislingen; Richard Drauz, Heilbronn.

Berlin, den 11. September 1920. Der Präsident des Reich3ausgleichsamts. J. V.: Methner.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 190 des Neichs-Gesetß blatts enthält unter

Nr. 7764 einen Erlaß der Neichsregierung, betreffend die Zulassung des Dringlichkeitsverfahrens auf Grund des §8 70 des sächsischen Enteignungsgeseßes sür die Hochspannungsleitung Lauta—Großenhain, vom 30. August 1920, unter

Nr. 7765 cine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs8ordnung, vom 7. September 1920, und untex

Nr. 7766 eine Bcianntkmachung, betreffend Verlängerung der im 8 12 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 80. April 1920 (Neichs-Geseßbl, S. 761) bestimmten Anmeldefrist für Forde- rungen aus Versicherungsverträgen, vom 13, September 1920.

Berlin, den 15. September 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Breufs;ectts

Gese) betreffend die Bereitstellung weiterer Staat3mittel für den durch Gesez vom 8, Mai 1916 angeord- neten Ausbau von Wasserkräften des Mains.

Vom 17. August 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat

folgendes Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird: S4, (

Die Staaksregiernng wird unter Abänderung des § 1 des Ge- setzes vom 8. Mai 1916 (Geseßsamml., S. 95) ermächtigt, zum Ausbau der infolge der Mainkanalisierung bis Aschaffenburg ent- ftebenden Stqustufen bei Mainkur, Kesselstadt und Großkrozenburg für die Gewinnung elektrisGer Energie und zur Herstellung einer Nerbindungasleitung mit den staatlichen Krastwekken im oberen Quell- gebiete der Weser statt 6 200 000 (4 die Summe von 31 773 000 , also 25 573 000 «4 fünfundzwanzig Millionen fünfhundertdret- undsiebzigtausend Mark mehr zu verwenden.

(1) Die Staatsregierung- wird ermächtigt, zur Deckung der im 8 A RIUUE Mehraufwendungen Staat3schuldverschreibungen aus- zugeben.

: ) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schaßanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schahz- anweisungen ist der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt.

(3) Schuldverschreibungen, Schaßanweisungen, eiwa zugehörige Zinsscheine und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf auslän- dische, oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in- und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.

(4) Shaßzanweisungen und Wechsel können wiederholt ausge- geben werden. .

(5) Die Mittel zur Einlösung von Schaßanweisungen und Wechseln können durch Ausgabe von Schaganweisungen und Wechseln oder von Schuldverschreibungen in dem erforderlißen Nennbetrage beschafft werden. :

(6) Shuldvershreibungen, Schaßanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig werdender Sthatzanteisungen oder Wechsel be- stimmt sind, hat * die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An- ordnung - des Finanzministers vierzehn Lage vor der Fälligkeit zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung oder Umlaufszeit der neuen Sculdpavpiere darf nicht vor dem Zeitpunkt beginnen, mit dem die Verzinsung oder Ümlauszeit der einzulösenden Schaßanweisungen oder Wechsel aufhört. s 4

(7) Wann, dur welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchein Zins- oder Diskontsaße, zu welhen Bedingungen der Kündi- gung oder mit welcher Umlaufszeit sowie zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen, Schaßanweisungen und Wechsel ausgegeben werden follen, bestimmt der Finanzminister. Ebenso bleibt ihm im Falle des Absatzes 3 die Festseßung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für Zahlungen im Auslande überlassen. i

(3) Sm übrigen sind wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorshriften des Gesezes vom 19. Dezember 1869 (Geseßsamml. S. 1197), des Gesecßes bom 8. März 1897 (Geseßsamml. S. 43) und des Geseyes vom 3. Mai 1903 (Gesebfsamml. S. 155) an- zuwenden. S3

Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgk durh die zuständigen Minister. Berlin, den 17. August 1920. Die Preußische Staatsregierung.

_am Zehnhoff, a zuglei für den Ministerpräsidenten. zugleich für den Finanzminister. Severing.

Finanzministerium. Das Katasteramt Salzwedel ist zu beseßen.

Privatier Wilhelm

Ministerium des Jnnern.

Die Preußishe Stagfsregjerung hat den Verwaltungs- direktor Hermann Zimmer in Breslau zum Oberpräsidenten der Prov Niederschlesien und

en Stadtverordneten Freter aus Berlin-Schöneberg zum Landrat ernannt.

germ pgprro-pr———.

Dem Landrat Freter ist das Landratsamt im Kreise Kalau übertragen warden,

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forften.

Der Kreistierarzt, Veterinärrat Dr. Dralle in Einbeck (Reg.-Bez. Hildesheim) und der Kreistierarzt Dr. Knobbe in Meine im Kreise Gifhorn (Reg.-Bez, Lüneburg) sind zum 1, Okiober 1920 gegenseitig verseßt worden.

Ministerium sür Volkswohlfahrt.

Dem Regierungs- und Baurat Mendgen bei der Regierung in Düsseldorf ist unter gleichzeitiger Verseßung nah Essen eine beim Verbandspräsidium des Siedlungsverbands Ruhrkohlen- bezirk in Essen neu geschaffene Regierungs- und Bauratsfstelle verliehen worden, -

Der Kreisassistenzarzt Dr. Schrader aus Gerdauen ist zum Kreigarzt in Gerdauen ernannt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich,

Jun der am 15. September 1920 unter dem Vorsiß des Neichsministers der Finanzen Dr. Wirth abgehaltenen Voll- sizung des Reichsrats wurde den folgenden Entwürfen die Zustimmung erteilt: 1. Vorschußzahlungen an die Beamten auf Grund des Neferentenvorshlags für die Besoldungsordnung L des Besoldungsgeseßes, 2; Geseß gegen die Kapltalflucht.

pre Ry

Der Vräsident des Kammergerichts, Wirklihe Geheime

Rat Dr, Heinroth hat heute seine Dienstgeschäste wieder

übernommen.

Der deutsche Bevollmächtigte für den Abstim- mungs8beziek Oberschlesien hat dem Präsidenten der VNnteralliierten Kommission in Oppeln, General Le RNond, am 14. September laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Note Übergeben :

„Die Deutsche Regierung ist im Besiß von polnischen Operationsplänen und organisatorischen Anordnungen, von Meldungen und Befehlen, die in ihrer Gesamtheit einen neuen Be- weis für die Absicht einer gewaltsamen Befeyzung Vber- \chlesiens und für das Bestehen einer hierzu geschaffenen ge - heimen polnischen Kampforganisation erbringen. (Fs darf anheimgestellt werden, die Originaldokumente im Auswärtigen Amt dur einen Bevollmächtigten einsehen zu lassen. Aus dem Material ergeben \ich folgenden Ginzelheiten, die zum Teil auch den SŸlüissel zu den Vorgängen der leßten Wochen liefern.

Das gesamte Abstimmungsgebiet ist von der ge- heimen Organisation in 9 Bezirke gegliedert, die, unter- geteilt nah den landrätlichen Kreisen, 74 Hayons umfassen. JInner- halb der Rayons sind Zehnerschasten ordanuisiert, die die tleinste Kampfeinheit darstellen, Jeder Nayon muß mindestens verfügen über eine Sturm- und eine Maschinengewehr-Zehnerschaft, um die fich SFnfanterte-Zehnerscasten gruppieren. Die Zehnerschasten bestehen aus besonders verpflichteten Ortseingesessenen. Nach dem Stand vom 1. Juli 1920 zählte diese Organisation 11 736 Köpfe,

Daneben besteht die in die Rayons eingegliederte Hilfs - organisation des „polnishen Selbstschußzes" der Hütten-, Gruben-, Eisenbahn-, Sport- und Gesangvereine (Sokols). Bu ihr gehört auch der „Verband dex Hallertruppen“, der Anfang Juli bereits 2000 Mann umfaßte und dessen Milglieder durch Vermittlung des polnischen Noten Kreuzes in Beuthen ihren militärischen Sold weiter erhalten, Aufgabe der Hilfsorganisation ist die überrasGende Wegnahme der industriellen Anlagen und Cisen- bahnen sowie die Verhinderung unerwünshter Transporte.

Die Leitung der gesamten Organisation ruht bei dem „Obersten Kommando“, das auf poluishem Boden in Sos- nowice feinen Siß hat und dem die neun Bezirke unmittelbar unter- stellt sind. Dem „Obersten Kommando“ liegt die Verständigung mit den polnischen „höheren Behörden“ ob, ;

Aufgabe der Organisation ist, sich der ßogenannten „Operations- basis“ zu bemächtigen. Diese umfaßt die Kreise Larnowiy, Beuthen, Hindenburg, Katdowiß und Pleß, also den Hauptindustriebezirk. Zur Dutchführung der-Aufgabe follen aus cinem Teil der Einheiten dieser Kreise drei Bataillone Infanterie, eine Stoßtrupp- und eine Maschinengewehrlompagnie überraschend zu- sammengezogen werden, um die Westgrenze der Basis, etwa in Linie Koschentin—Sosnißa—Dembina, zu beseßen, Die übrigen Einheiten, formiert zu einem Bataillon Jufanterie, 3 ‘Stoßtrupp- und 3 Ma- R RR O R A ED sollen, unterstüßt vom „Selbshußz“, die in

er Basis gelegenen Städte nehmen und etwaigen deutshen Wider-

stand brechen. Jnsgesamt wurde Mitte Juli hierfür mit rund 10 000 Mann gerechnet, darunter die oben :crwähnten 2000 Mann vom „Verband der Hallertruppen“. |

In enger Verbindung hiermit steht ein AufmarsMGplan, nach welchem auf I em Boden bereitgestellte Streitkräfte si) zu gegebener Zeit des gesammten S R bemächtigen sollen. Diese Streitkräfte versammeln sid bet CGzenstochau, Bendzin, Sosnowice, Jaworzne-Jelen und Vswiecim. Der Plan sieht vor : Bahntransport bis in die Linie Lblinitz-Loslau im Kreise Nybnik, von dort entweder weiterer Bahntransport oder Fußmarsch auf besonders zugewiesenen Marschstraßen bis zur Westgrenze des Abstimmungsgebiets mit. anschließender Bescizung der Grenze. /

Sn einem Operationsbefehl wom 11, Juli 1920 mit der Ünterschrift „Jooscy“ alias Laskowski, Chef des Stabes, wird im Interesse der Geheim altung befohlen, es solle den etgenen Leuten vorgespiegelt werden, daß der Zweck der Organisation die Abwehr einer deutshen UeberrumPpelung set. 7

Die Deutsche eger heu ch, der Interalliierten Kom- mission von Vorstehendem Kenntnis zu geben. Sie glaubt, gerade im gegenwärtigen Augenblick ihre Gi i Warnungen ein- dringlich wiederholen zu follen, weil fie zuverlässige Nachrichten von einer in Vorbereitung befindlichen polnischen Aktion hat. Ein schweres Verhängnis für das die Juteralliierte Kommission die Ver- autwortung tragen würde, ist von dem Abstimmungsgebiet nicht mehr abzuwenden, wenn nicht sheunigst die durch den August-Auf- O geschaffenen Zustände ee und die polnischen Vor- bereitungen für neueAufstandsbewegungen unter- drüdckt werden.

Bei der polnishen Regierung, der Friedenskonferenz, dem Heiligen Stuhl, den Kabinetten in London, Paris und Rom sind die erforderlichen Schritte unternommen worden.

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__Das Pla fatfammitlaxia! für Deutschland (058 Uvbanek) erläßt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nachftehenden Aufruf: i

__ Die blutigen vier Wohen liegen hinter uns. Am 19. August 1920 ist der Aufstand losgebrochen, losgebrohen unter den Augen der Franzosen, Engländer und Italiener, die den Schuß Oberscßlesiens versprochen haben. Unter dem Kriegsgeschrei „Wir sind die Herren des Landes!“ hat fich Kain auf seinen Bruder gestürzt, Wir waren unbewehrt, denn die Hohe Interalliierte Kommission Hatte befohlen, die Waffen abzuliefern, und mit dem Vertraueg des loyalen Bürgers haben wir uns an den Grundsaß der zivilisiecteon Völker gehalten, daß die Obrigkeit und ihre Truppen berufen sind, den Frieden zu {hüten und die gestörte Ordnung wiederherzustellen, :

Die Hohe ÎInteralliterte Kommission war gewarnt. Sie war darauf hingewiesen, daß offensichtlih nur der ruhige und anständige Teil der Bevölkerung die Waffen abgegeben hatte. Sie war ferner darauf hingewiesen, daß ein gewaltiger Waffensch{hmuggel auf organi sierten .Wegen die Mordwerlzeuge aus Polen in unfer Land brachte. Die Hohe Interalliierte Kommission weiß heute aus eigener Er- fahrung, daß von den Waffen des Aufruhrs nit der zwanzigste Teil abgegeben worden ist. Auf der Hohen Interalliterten Kommission lastet die Verantworkung für eine ungeheure Versäumnis. L

Die im Plebiszitkommissariat für Deutschland vereinigten deutschen r sind immerdar auf dem Boden der Geseßmäßig- eit geblieben und haben immer wieder den Schuß der Hohen JInter- alliierten Kommission verlangt. Sie haben, als dieser Schritt praktis erfolglos geblieben war, sich niemals verleiten lassen, vers zweifelten Anregungen zu folgen. Ich verweise auf mein offenes Telegramm und das offene Telegramm der deutschen Parteien an Herrn General Le Nond vom 31. August und vom 5. September 1920. Und seitdem? Am 9. September ist der Polizeiwachtmeifier Wittrin in Schoppinitz erschlagen und spurlos beseitigt worden. Am 12, September ist der Arbeiter Galich aus Nieder Schwirklan, Kreis Nybnik, ermordet worden. Am 1. September sind dret Menschen= leben, ein Landtäger, ein Abstimmungspolizeibeamter und ein Schreiber, den Banditen zum Ovfer gefallen. Tausende deutscher Flüchtlinge irren in der Fremde und können niht wagen heimzukehren. Mehrere, die es gewagt, haben es mit dem Tode bezahlt. A

Warum diese Darlegungen? Um gegenüber dem heuchlerischemn Aufruf Korfantys vom d. September 1920 laut vor aller Welt die wunderbare Selbstzuht, die übermenschliche Geduld des deutschen Volksteits in Oberschlesien festzustellen. Ohne diese Selbstzuht wäre Oberschlesien im Bruderkampf untergegangen.

Brüder! Unser Schild ist rein. Wix weigern uns, den Be- saßungsmächten die Pflicht zur Sicherung vor Leib ünd Leben abzu- nehmen. És lst wahr, daß alle äußeren Erwartungen getrogen Haben. Unsere Zuversicht ist die innere Kraft und die Gerechtigkeit unserer Sache. Wage daher niemand aus unseren Reihen, durch Un- befsonnenheit die Sthárià unserex Waffen ahßzustoßen.

Der deutsche Gesandte in Warschau teilt mit, daß die volnishe Negterung sich in der Frage der Nücführung dex Soldauer Flüchtlinge zu Verhandlungen an Ort und Stelle bereit erklärt habe. Als Bevollmächtigte find bestimmt: von deutscher Seite Geheimer Regierungsrat von Jerin in Allenstein, von polnischer Seite Pring Wo ronieccki.

Nah der amtlichen Einladung des VPölkerbundrats zu der Finanzkonferenz in Brüssel isl, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine Beschräntung der Hechie der Delegierten von Deutschland, Oesterreich und Bulgarien gegenüber den Delegierten der anderen Länder in keiner Weise erwähnt. Es ist notwendig, dies fesizuste!len, da die „Agence Havas“ eine Meldung verbreitet, nah der die von Deutsch- land, Oesterreich ‘und Bulgarien zur Finanzkonferenz n Brüel zu entsendenden Delegierten auf der Konferenz nur beratende Stimme haben sollen.

B S eut E TEA T P A L IRS S

Vreußzen.

Die über die Neuoronung des Polizeiwesens in Preußen unter dem Vorsiß des Ministers des Innern Severing abgehaltene Sizung, zu dexr sämtlihe Ober- präfidenten, Negierungspräfidenten, Polizeipräsidenten und außer- dem auch Vertreter der anderen preußishen und Neichs- ministerien geladen waren, hat, wie „Wolfs Telegraphenbiro“ erfährt, zu einer Uebereinstimmung geführt. Wenn auch die Negierungspräfidenten gegen die Üebertragung eines wejent- lichen Teiles ihrer bisherigen Besugnisse auf die Ober- prôsidenten Bedenken geltend machten, so trat doch überall das Bestreben hervor, der unabweisbaren Notwendigkeit Rech- nung zu tragen. In diesem Sinne hat die Aussprache das Er- aebnis gezeitigt, daß in Anbetracht der von der Entente erhobenen Forderungen die Polizei nah den Richtlinien des im Ministerium des Janern gusgearbeiteten Planes um- zugestalten ist. Heute abend wird dieselbe Angelegenheit im Hauptausschuß der Landesversammlung und wmittelbar darauf im Staatsministeriam erörtert werden. Sobald das geschehen ist, werden die Organisationsänderungen veröffentlicht werden. Den aemäß dea Ententeforderungen bis zum 22. September durchzuführenden Maßnahmen wird in Kürze die Vorlage eines neuen Polizeigeseßes folgen, dessen Gesialtung zuvor in größerem Kreise unter Hinzuziehung von sachverständigen Beamten und den Vertretern der beteiligten Beamten- organisationen beraten werden soll.

Ungar. Das Kriegsgericht in Budapest hat gestern das Urteil im Prozeß gegen die Mörder des Grafen Stefan Tisza verkündet. Stefan Dobo und Tibor Sztankovs ky wurden zum Tode durch den Strang, Alexander Huettner zu 15 Jahren schweren Kerkers, Eugen Vag o-Wilheim zu drei Monaten Gefängnis verurieilt.

Großbritanuien und Jecland.

Der E Lloyd George erklärt in einem offenen Brief, wie der „Matin“ meldet, daß die Regierung die Absicht habe, die Staatskontrolle über die Kohlen- industrie rückgängig zu machen. Er habe immer anerkannt, daß die syndikali En Organisationen für die Arbeiterklasse von wesentlicher Be ca eien, und immer den Grundsaß vertreten, daß die Gewerkschaften die Juteressen ihrer Mit- glieder auf industriellem Gebiete vertreten müßten. Wenn aber irgendeine Gewerkschaft versuche, in die Funktionen einzugreifen, die der Regierung anvertraut sind, so werde er ihr energisch entgegentreten. Diejenigen, die derartiges versuchten, und die- jenigen, die ihnen nicht entgegenträten, seien es, die die Stellung und das Werk der Gewerkschaften in Gefahr brächten.

Frankreich.

Der Gesundheitszustand des Präsidenten der Republi? Deschanel hat sich der „Agence Havas“ zufolge verschlechtert. Jnfolgedessen beschäftigt man sich in Regierungskreisen mit den zu ergreifenden Maßnahmen.

S E Ei it am ri E U ci V od A E T C

S A L BE E E Da Ii R B E M