1920 / 214 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Sep 1920 18:00:01 GMT) scan diff

895b Kurbelsti®- und Strick-, au Neystrick- (Filet-) Ma- schinen, für den Handbetrieb, obne Gestell, Köpfe (Oberteile) von solGen Maschinen, au Teile davon

(ausgenommen Nadeln). « « - e eo o ooo 2 89a Nähmaschinen, in fester Verbindung mit Gestellen ober i für motorischen Betrieb. . «eo oe 3 aus 896 a Spezialnähmaschinen für Trikotagen- und Handschuh- fabrikation in fester Verbindung mit Gestellen 2 896 b Kurbelstick- und Strick-, auch Nebstrick- (Filet-) Ma- cinen, in fester Verbindung mit Gestellen oder für motorisGen Betxich . . «e « «e ooo ooo 2 897 Gestelle von Näh-, Kurbelstick-, Strik-, auch von Neh- strick- (Filet-) Maschinen sowie Teile von folchen Gestellen, einshließlih der dazu gehörigen Tisch- latten oe Da E E C O E 3 898 Maschinen und Maschinenteile in fester Verbindung mit Kratenbeschlägen L 4 899h Maschinen zur Vorbereitung der Gesyinste sür die A E, 2 O WBirfitalBiiet E N S E L U A 3 901 c Stickmaschinen (ausgenommen Kurbelstickmaschinen) . 2 902a Zurichte- (Appretur-) Maschinen (Maschinen für die Neredelung von Gespinsten und Gespinsiwaren), soweit sie nit unter Nr, 874 a fallen. . « - - 0 aus 902a Hydraulische Damyf- und Plattenpressen . . + + « - 2 902% Mascbinen für Wäscherei und chemishe Reinigung - « 2 903 Feuerspriben alle At ees 3 Pumvyen für Menschen- oder Tierbetrieb, zur Förderung Ln Nat 0e 2 905b Mähmaschinen (Getreide, Grasmähmaschinen [Nasen- e E L. 8 pAG ase A FAPU S S cHFGAI E S O 9 906b Mil entralmungêmaschinen (-zentrifugen, Seyaratoren) 2 906c Sämaschinen, Heuwender, Heu-, Stroh- usw, Pressen, FuttersGneide-, Häesel-, Buttermaschinen, Schrot- mühlen, MRafenmäßer und anderweit nicht genannte landwirtsGaftlicle Maschinen A 906d Neinigunaëtmaschinen für Getreide, Hülsenfrüchte, Yeis,

: Oelfrüchte R E O 206g Brennereimafchinen und «geräte , «rote D 9069 Maschinen und Geräte der Zuckerindustrie . « - - 3 306i M lillereimaschinen (NeinigunasmascHßtuen #, 906d) . . 3 906k Mas&inen für Holzstoff- und Papierherstelling im Ge-

wicht bis zu 120 Doppelzentner einshließlih . 2 im Gewicht von mehr als 120 Doppelzentner . L 9061 Pumpen, Wasserkaltungsmaschinen, andere als unter 894 B/l und 903. E 8 906m Kältemaschinen, andere als unter 894 h/l (Speifecis8- bereitungsmaschinen nah Beschaffenheit des Stoffes) 3 906n Hebemascßinen (Aufzüge, Fahrstühle, Lifts, Elevatoren, Nechetwerke, Fördermaschiúen), auch in fester Ver- bindung mit Clektromotoren (in anderer Verbindung 8 9060 Maschinen der Buchbinderei, Karktonnagen- und Vapier- warenlerstellung . 2

906p Maschinen für Sortierung, Waschen, Zerkleinerung und

Formen yon Kohlen, Erzen, Ote a D 9069 Gebläfemaschinen, Exhaustoren, Nentilationsmaschinen, Nentilatoren (andere als unter 832), auch in fester

4

Nerbindung mit Elektromotoren (in anderer Ber-

B E O a e B

906r Maschinen füx die Leder- und Sue 68 906 Maschinen für die Kalk-, Lehm-, Ton, Zement- un

bervaublen Sue e e S

aus 906y Maschinen zux Herstellung von O a2

Draßtwebstihle C S D: D S T S 0 000 96 2

Material riifungsmaschinen . « + «ooooo. 2

hierher gehörige TFextilveredelungsmaschinen . « « » 2

Kalauder für Gummifabrikate . 2

Maschinen für die Hutfabrikation, soweit hierher e hierher gehörige Maschinen für Hochofenanlagen hierher gehörige Maschinen für Bloestraßen « Kartenschlagmaschinen «+2 «ooo Nepetiermaschinen für Stimaschinen , « «+ « * Artikel 2, Die Bekauntmahung tritt mit Wirkung vom 23. Sept Die Ve d) | it L g vom 23. September 1920 in Kraft. f Berlin, den 21. September 1920. Der Neichswirtschaftsminister. X, AÁ.: Mathies. Der teihsminister der Finanzen. A. N.: Fischer,

L V

- . e . O D bo

. . . .

———_—-

Bekanntmachung, betreffend weitere Aussührungsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus- fuhrabgabentarifs.

Auf Grund der 88 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen von 8. April 1920 (Neichs-Geseghl. S. 500) zu der Ver- ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (Neichs-Geseßbl. S. 2198) wird bestimmt:

i APTT El L. _Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben- tarifs werden wie folgt geändert: (628/9) - Tischler-, Drechsler- und Waguerardbeiten, grobe, sowie sonstige grobe Holzwaren, vorstehend nicht j genannt: 628a roß: Holzsvanshacteln; Werkzeugstiele aus Hickoryholz

oder Éschenholz; Holzformen für Nachtlichte . . 4

Holzschuhe, aud mit Haltern aus ungefärbtem Leder 4 Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von folchen;

profilierte (gelehlte) Holileisten « ooo o o. 8

B s R C ea o 6 o8

6

620 Devot Dee L. ./4 Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile

j von solchen sowie andere Waren . . . . 68 630b Grobe Holzwaren in Verbindung mitt anderen Stoffeu, soweit sie nicht vorstehend aufgeführt sind oder unter

_ andere Nummern fallen. „ch0 4

aus 630ß Tabalkpfcifen, grobe, nicht unter andere Nummern fallend 2

Au Gab E ee 2

sogenannte Holzbastblumen „eee A

633h Kranken- und Operattonsstühle und andee ... .. 4

688b Schiefertafeln (Schreibtafeln), auh in Naßmen aller Art 1 688 Schieferstifte (-griffel), au bemalt, mit Papier über-

zogen oder in Holz gefaßt... «e - 2

754 Ubrgläser für Taschenuhren, auch aus gefärbtem Glase 0

769 Zähne aus Schmelz, auch aus anderweit nicht genannten erormersloffen (Kitten oder dergleichen), auch in Ver- bindung mit Stiften oder Nsöhrchen aus Platin; auc Gebisse aus solchen Zähnen, soweit sie nicht dur die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Me U a E s ao

(778/9) Röhren, eins{ließliß der Röhrenformstüe

( Bogen-, Kunie-, T-, Kreuz- und ähnlich geformte Nöhren-

stüde), aus nicht \{chmiedbarem Busse, auch mit Teer-

austrih oder eüberzug verieben un an cinzelnen Stellen efeilt:

ab 778 von mehr als 7 mum Waudstärke, roh und bearbeitet . 11

vom 20. Dezember 1919.

Auf Grund der 889 und 12 der Ausf vom 8. April 1920 (Neichs-Gesezbl. S. 500) zu der Ver- ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 1919 (Reichs-Geseßzbl. S. 2128) wird bestimml :

aus 232a Rohschwerspakt zu Neduzierzwecken « «o. eo 262 Schuhwißse, nicht unter Nr. 261 fallend, auch unter

2988 Dovypel{foßlensaures Natron (Natriumbikarbonat)

297 Eisenv itriol (grüner Vitriol, (isensulfat, schwe Cisenorydul, Eisenoxydul-, Ferrofulfat, Kupferwasser),

311 Weinstein, roh (auch halb gereinigt) O Weiustetn, gereinigt (raffiniert, Kremortartari); Natron-

317\ Natriumsulhydrat, Bleiverbindungen und Bleisalze,

von 7 mm Wandstärke oder darunter, roh und bearbeitet Walzen aus nicht \chmiedbarem Gusse, roh und bearbeitet

Kunstguß und auderer_feiner Qs g EAE e Nr. 7839) ( « +

(Oefen [Herde] und Ofenteile fie j Nicht shmiedbarer Guß, anderweit nicht genannt: Maschinenteile; roh. . + « «eo ooooo od andere Cisenwaren, roh .

andere Waren (als solche der Nummer 798a), roh (Druk-

platten \. Nr. 874b)

d Luftfahrzeuge (Luftschiffe, Cin-, Zweidecker und andere Migieuge), Lena. a a o o a a Se S S

Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 21. September 1920 in Kraft. Berlin, den 21. September 1920,

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Mathies. Der Reichsminister der Finanzen. X, A.: Fischer.

Bekanntmachung,

betreffend weitere Ausführungsbestimmungen der Verordnung über die Außenhandelskontrolle Abänderung des Aus-

fuhrabgabentarifs.

Artikel 1.

Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabga bentarifs

werden wie folgt geändert: ; 32 Krappwurzeln (Krapy, Färberröte), Quercitron (Ninde

der Färbereiche) und andere Farbvflanzen und Teile von folchen, auch gesalzen, getrocknet, gedarrt, ge- brannt, gemahlen oder sonst zerkleinert:

O S Oa Ote O

inländisch

Nerwendung vou Wachs oder Ceresin hergestellt ;

Bohnermasse aus Was oder Ceresin mit Zusaß von

Terpentinöl oder dergleichen .

277 Essigsäure, auch kristallisiert (Eisessig); Éssigsäure-

anhydrid

279a Mein-(Weinslein-)Säure, auch gepulvert + «¿2 282 Quellsalze, natürliche und künstliche (auch Badequellsalz e,

3. B. Karlsbader, Marienbader, Vichy-, È vsom-, Haller Fodsalz); auch Moorsalze, s. B. Franzensbader Moorsalz :

a) soweit sie aus dem Ausland eingeführt sind .

b) soweit fie aus dem Inland stammen . « « - 28h Bo a S da! Koblensaures Ammoniak (Ammoniumkarbonat, Hirschz-

hornsalz, Niechfalz)

Ghlorkalf, BVleichlaugen und andere Hypochloride ; Bartumsuyeroryd; Wasserstoffsuperoxryd . -

996 Kupfervitriol (Blaustein, blauer Vitriol, Kupfersulfat,

{{chwefelsgures Kupferoxyd), auch gemischter Kupser- un d Eisen-(Abmonter-, Salzburger-)Vitriol .

A (weißer Vitriol, Zinksulfat, schwefelfaures Zin)

299 Chrom-, Eisen- und Fupferalaun e 303 Sa O aurcé Natron (Natron-,Chilesalpeter, Natrium- nitrat) . i A

Gromsaures Natron (Natriumbichromakt)

305b Chromsaures Ka!i (Kaliumchromat) und saures chrom-

\aures Kali (Kaliumbichromat): Chromoryd, Chrom- D S Mangansaures Kalt (Kaliummanganat) und über-

mangansaures Kali (Kaliumpermanganat). . « + 307 Wasserglas (Kalium- und Natriumsilikat). « « 310 Bleizucker (essig- und holzessigsaures Bleioxyd, Blei-

acetat), Bleiessig

weinstein; auch weinsteinsaurer Kalk

anderweit nicht genannt .

Phosphorsäure, Baryt, künstlicher, ‘Fohlensaurer, ‘bor-

saurer, chlorsaurer und sonstige anderweit nicht ge-

nannte Barytsalze und Baryumverbinvungen . . - Hypophosphite . n

Glühsalze (Thoriumnitrat und Zeriumnitrat usw.) i Mangansalze und fonstige anderweit nicht genannte

Manganverbindungen « «ee ooooooooo

Natron:

G C S os d phosphorsaures und saures phosphorsaures . « « « \{wefligsaures und saures shwefligsaures . . « «

Nyridin und andere Pyridinbasen

Queclsilberoxyd (roter Präzipita)

vorstehend und anderweit nicht genannte Metalloide, Säuren, Salze und Verbindungen von Metalloiden untereinander oder mit Metallen „o.

aus 333 Ghlorophyll . S 0.0 0:0 000 §0600 i; S4 M e ao d do a0 a o s 3476 Anderer Aetber, au ODenantäther . „« « «. + 351 Acetaldehyd (Nethylaldeßyd) und Paraldehyd (polymerer

Acetaldebyd) .

T

354 Terpineol, Anethol, Safrol, Borneol, Kumarin, Thymol,

A Een Eukalyptol und ähn- ce zur Bereitung von 9Niecchmitteln dienende künst- liche MNiechstoffe . . . / dit , E A : Nanillin .

0:70.00 A Q #Q -ck

363 Schießbaums-, Kollodiumwolle E S 364a Schießpulver (s{chwarzes, rauchschwaches usw.) . . . ,

Sprengpulver und andere, vorstehend nicht genannte Sprengmittel, niht unter Nr. 365 oder 366 fallend (Dynamit usw.)

364b Chlorsaures Kali (Kaliumehlorat, Knalisalz), auch über-

chlorsauxes Kali (Kaliumperchlorat), in Hülsen oder Kapseln

369 Feuerwerk aller Art (Feuerweikssaß und Feuerwerks-

körper); Antimonu-, Magnesium-, Zinkfakeln sogenannte Wunderkerzen . . ;

370 Pechfackeln, Schwefelfaden, Zunderpapier, zubereilcter

Feuerschwamm, Zündblättchen sür Kinderpistolen

Zündbänder für Grubenlampen und für Feuerzcuge

sowie sonstige anderweit nicht genaunte Zündstoffe

L E S E t aao Holzleer- und Torfteerkreosot .. ..

379a verdidtete (flüssige) Kohlensäure, ohne die als Um-

schließung dienenden Stahlflashen, Flaschen aus

«e Fluß- oder -Schweißeisen -««-« eee o eo 06

O Go D3 hD s Ub

ührungshestimmungen

20. Dezember

VWHD

cor coAD

Gt

fel aures

020620 0 S0 “D

30a Chromsaures Natron (Natriumchromat) und saures

Q o Gor

C: D O: E Ce

Chlorquecksilber (Quecksilberchlorid [Sublimat , Queck- ._. . „filbarchlorür [Kalomel]) F e

D M o R r

Co Cr

D

S ck

O C9

(die als Umschließung dienenden Stahlflasen, Flaschen aus Fluß- oder Schweißeisen, siche Nr. N) 379h anderweit nicht genannte verdichtete (verflüssigte) Gade, ohne die als Ümschließung dienenden Stahlflaschen, Flaschen aus Fluß- oder Schweißeisen . « « -_- (die als Unnschließung dienenden Stahlflaschen, Flaschen aus Fluß- oder Schweißeisen siche Nr. 799 f) 381 Follodium und Celloidin - «+ «o o o 382 Chloroform und Chloralhydrat - « « -»+ «+25 6 386 Balsame, künstliche ; Auêzüge (Essenzen, Extrakte, Tink- turen), Wässer und dergleichen, nicht wohlriechend, zum Gewerbe- oder Heilgebrauche (mit Ausnahme

der Farbholz- und Gerbstoffauszüge) - «- + « « - - 4

387 Säfte von Früchten (mit Ausnahme von Weintrauben)

und von Pflanzen, zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, äther- oder weingeisthaltig - « «2 4

3906 GChemishe Erzeugnisse für photographische, Neinigungs§- (Desinfektions-) und andere Died » ae o s 5 Saccharin A B TiR G0 S S: Q: 0/77 S V M d _.E 0 639a Zellhorn Cu 2 639b Galalith und ähnliche Stoffe « « oe o ooooo 3

Artikel 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. September 1920 in Kraft, Berlin, den 21. September 1920. Der Neichswirtshaftsminister. 4. A.: Mathies. Dex Reichsminister der Finanzen. J, A.: Fischer.

Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über Zichorienwurzeln. Vom 17. September 1920. Auf Grund der Verordnung über Kaffee, Tee und Kakao

vom 11. November 1915 (Neichs-Geseßbl. S. 750)/4. April 1916

(Neichs-Gesegbl. S. 233) wird bestimmt: NALXUTEl L Die Bekanntmachung über Ziborienwurzeln vom 6. April 1916

(Neichs-Geseßbl. S. 254) in der Fassung der Bekanntmachung vom

8. Juni 1917 (NReichs-Gesetbl. S. 482) sowie die Bekanntmachung

über Zichorienwurzeln vom 24. Oktober 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1819)

treten außer Kraft. Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. September 1920. Der Neichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V: Dv. Hub ex.

Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Gemichten aus Borzellan und Glas zur Eichung. i Vom 16. September 1920.

Auf Grund des § 19 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30, Mai 1908 (Reichs-Geseßzbl. S. 349) erläßt die Neichs-

anstalt für Maß und Gewicht folgende Bestimmungen: Artikel 1/1 Eichung von &ewichten aus Porzellan und Glas. E 8 1. Zulässige Gewichtsgrößen. Zulässig sind Handels- und Präzisionsgewicßte von

2, 1 Kilogramm, 500, 260, 200, 125, 100, 50, 20 Gramm.

8 2.

E ‘Material. Zulässig find Borzellan oder ihm an Haltbarkeit gleiße Erden und Glas.

8 3, Gestalt. 1. Die Gewichte sollen die Form eines geraden Kreiszylinders Haben mit folgenden Grenzwerten für den Durchmesser:

Gewichtsgröß Zulässige Grenzwerte des Durchmessers Aas rößte kleinste

; g

Y Mera D Millimeter 83 Millimeter

x D v 69

500 Gramn! 59 s 5b i

20 , 48 i 45

200 , 60 Z 55 7

1% j, N 34 l

00! W 4

M 41 s 38

U 28 j N Unterschiede ¿wischen dem oberen und unteren Durth-

messer bis zu einem Zwanzigstel des Durhmessers sind zulässig.

2. Vei den Gewichten zu 2 Kilogramm, 1 Kilogramm hr

900 „Gramm soll die Manltclflädhe in etwa ‘/; der Höbe durch eine

gleilmäßig herumgeführte Nut unterbroden sein. Die Nut darf

nit tiefer und breiter sein, als für eine leichte und sichere Hand- habung des Gewichts erforderlich ist. ä

#4

/ Einrichtung.

. Die Bodenfläche der Gewichte muß mögli{#t eben sein. Die übrige Obersläche soll glatt ohne Unregelmäßigkeilen und Ver- zierungen verlaufen, sie muß bei den Porzellangewichten mit einer dauerhaften Glasur bedeckt sein. Die äußeren Kanten der Gewichte Men A o | :

e E ewichte follen aus einem Stück hergestellt sein, sie dürfen im Innern keine abgeschlossenen leeren oder mit O ne

Material ausgefüllten Hohlräume enthalten. FJedoch muß bei den Handelsgewichten aus Porzellan eine für die Bebbarig M ISaR Kammer und für die Stempelung eine gecignete Einrichtung vor- geschen sein (Nr. 3). Glasgewichte und Präzisionsgewichte aus Porzellan dürfen keine Berichtigungskammer haben.

2 Oi A » . : : ! 2 3. Die Gewichte aus Porzellan mit Berichtigungskammer müssen

in der Mitte der oberen Fläche eine kreiéförmige, ih nach un ‘s weiternde Einfeukung (Stempelstelle) von 3 bis Millimeter Tiefe haben, deren Durchmesser bei den Stücken zu 125 und 20 Gramm 12 + 1 Millimeter, bei den übrigen 18 + 2 Millimeter betragen soll. Ferner muß im Gewichtskörper eine zylindrishe oder {wach fonische Kammer für Berichtigungsmaterial (Bleischrot oder Metall abfälle) vorgesehen sein, die innerhalb der Stempelstelle in einer freisförmigen Oesfnung von 6 bis 8 Millimeter ausmündet.

Die Tiefe der Kammer soll betragen bei den Gewichten zu:

Gewichlsgröße zulässige Tiefe der Kammer höchste A5 1 Ee FE AEE 6d) ter 2 Kilogramm 100 Millimeter E ü 80

500 Gramm 90 ¿

E, S

200 ü 25 Ï

125 ü 39 Ï

100 15 S

O 11 L

M 10 2

mm unter Beifügung \

iht darf aus e und einem an der Hi baren Gewichte bestehen. die mit den Bei Wagen fgewichten nicht

te muß feine Masse în Kilogra is auf ein Tausendstel de bar angegeben sein. einer den Balken umfassenden H den, von thr nicht abne ll an einer s Balkens in ein dieser Art ist die Anbringung von

Unveränderlihkeit der Massen hte muß gewährleistet sein. baren Teilen verschen, Abs. 4 angegebenen Falles S{werpunkt | Führung bedin soll der durch gleichgerichtet sein.

Die Laufgewichte | Metallen hergestellt sein. dürsen nicht zugänglich fein,

fammer müssen bei leerer - Berichtigung gut aus- llgewicht sein, und zwar

4, Die Gewichte mit Berichtigung Kammwer und freier Stempelstelle um et reidendes Mindergewicht leichter als ihr So foll das Mindergewicht betragen:

s Betrags g und untrenn

Mindergewicht mindestens

5 Gramm

Achse hängen,

Dieses Gewich i er Ebene liegt.

Gewichtsgröße Schneiden ves

2 Kilogramm

500 Gra mm

h

6,0 Gramm 40,0 Gramm

pk

verteilung der Lauf- dürsen weder mit ab- (mit Ausnahme des in Nr. 2 ) selbst abnel oll in möglichst geringe genden Ebene liegen. die Schneiden des Die Laufgewichte ollen aus für Gewichte BVorrichtunge selbst nicht mit ci

m. h L TUCUTLLUKR L S bo e UTON En EIT En

bstand von der die ie Bewegungseinrichtung Balkens gehenden Ebene dürfen nicht s{lottern.

zugelassenen ihrer Berich nfachen Werk-

- T T ETLIRCK

I 0000 OoOO00

f ck —ck

sollen richtig eingeliefert

Gewidhte ohne Berichtigungskamuter örde fann nicht gefordert

werden, eine Berichtigung durch die Cichb

Bezeichnung. Die Bezeichnung der Masse erfolgt mi Kilogramu , zungen kg, g.

gleichmäßig eingeteilt imalen Vielfachen oder heit fortschreiten; do eine Teilung 1n ässigen Teilungs-

Die Skalen müssen Einteilung muß nach dez len Teilen der Kilogrammein ie beiden fleinsten Skalen auch nffache der sonst zul de Teilung, mit Ausnahme d usgewihte (Nr. 2 slmarke beginnen. Sind für ¿wet chneiden vorhan ijelen, wenn bestimmten Schnei? f hte nicht vor- nicht auf der

t den aus eschriebenen 3. a) Einteilung. entsprechenden Bezeilnungen der Gewichtsstücke sind demnach: j kg oder Kilogramm,

500, 250, 200 g oder Gramm,

125, 100, 50, 20 g oder Granim.

dhieht auf der oberen Fläche o

das Doppelte oder einhéiten erlaubt. Wagen mit abneh muß mit einer Nu bereihe verschiedene Stüß]ch! tete Wage dann ein]p die geringeren Belastungen Bet jold{en Wagen handen sein u gleichen Fläche b) Bezifferung. Gramm aus der einzelnen

der auf der preßt oder unter foll deutlich er-

Die Bezeichnung ges Mantelfläche. der Glasur Fennbar sein. - Fabrikzeichen sind und für die Ucbersichtlichkeit der störeud sein.

erhaben oder vertieft aufge

Die Bezeichnung sie auf der für

aufgemalt sein. benlaufgewic beiden Sfalen sich des Balkens befinden Die Bezifferung muß geführt sein und Teilabschnitte unzweideuti Zur Sicherung der Ei cnitte müssen für das grö saufgewiht) Einschnitte von geeigne dergleichen) mit dergleichen) angeordnet sein. entjprechender

zulässig. Sie dürfen jedoh nicht auffällig

Bezeichnung und Stempelung

nach Kilogramm oder muß den Gewichiswert g exkennen lassen.

nstellung auf volle Laufgewiht (H ter Form (Kerben oder chtung (Kerbzahn oder dem Einschnitt muß ein iche cin Cinschnitt vor- e bis zux Kante der n der Ver-

Fehlergrenzen. Fehlergrenzen betragen : andelsgewichten von : e Milligramm q ck Fj (n 500 Gramm ner Einfall

Neichen die Cinschniti die Striche tragenden Fläche, längerung der Striche liegen. nahme des kleinsten, rungen haben wie Haup

An einfachen Wagen Einstellungssicherungen unzulässig. Abstand zweier benachbarter Millimeter betragen. Bei

deren Höchstlast muß der Fehlergrenze der iebung des fleinsten 2 Millimetex, bei

so dürfen sie nux i Nebenlaufgewichte, mi die gleichen CEinstellungssiche- tlaufgewichte. mit nur einen

2. bei Präzisionsgewvichten von 1 Uaufgewichte sind 2 Kilogramm R ¡ Einteilungsmarken muß

agen mil mer

500 Gramm l weniger als

8 Laufgewichte, 300 Kilogramm beträgt, ] bei der Höchstlast eine Versch

300 Kilogramm

Skalenteile entsprechen. Die zur Akblesung d marïe, muß so besch angabe nicht. durch N

er Skale vorhandene Einrichtung, daß die Ablesung der ehenumstände, au nit durch verschiedene s beeinflußt werden fann. Die Hülse bei einfachen Laufgew bar ist, nux eine Ablese

den Gewichten mit

und Jahreszeichen werden bei t : [chlagen, bei den

n Bleiplättchen aufge ger umer auf der oberen Fläche oder der

ihts8wagen (Nr. narte besißen. Fichordnung finden au einfachen Laus» zur zulässig,

Berichtigungskammer auf eine! Gewichten ohne Berichtigungska: Mantelfläche aufgeäut.

Das zum Verschlusse der und ein zur Sicherung des oder Scheibchen aus Preßspan find be steller mit vorzulegen.

darf, wenn sie a . Die Vorschriften im § 90 Nr. Laufgewihtswagen gewichtswagen ist wenn die Wage mehrere Laufgew Laufgewicht selbst die Skale trägt. darf ein abnehmbarer Lastträger d muß aus Metall bestehen. Abs. 4 angegebenen Genauigkeit und in

gleichen Art mit seinem Gewich sei , Hilfseinrichlungen sind an den

gewichtsbalken nux zulässig ,

riGtigen Stellung der Laufgew tellung des find (Vorrichtunge

Anwendung. i ne Reguliervorrichtung 1 Cqufgewihte besitzt oder wenn das

Bei Wagen ohne Negulier- nicht weiter zer- Er muß mit der

mte Bleiplättchen es Kartenblättchen i der Neueichung vom Antrag-

Stempelstelle bestim BVexrschlusses dienend

vorrichtung

Artikel 2. legbar sein un

1. Gewichte aus Glas sind nur bis zum 31. Dezember 1921 zur

Neuecichung zugelassen. _2, Bereits geeichte Wiederholung der Veuct

te bezeichnet jein. :

aufgewichten und an den Lauf- soweit sie die Sicherung der ichte, die Ausführung der Wägung Fes bezweden und auf n zum leichteren Fort- Kerbenschußvorrichtungen , verr- und Sicherheitsvorrichtungen,

Glasgewichte werden noch bis auf weiteres zur hung zugelassen. Autikel 3. Die Bestimmungen treten am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin-Charlottenburg, den 16. September 1920. Reichsanstalt i Maß und Gewicht.

und die Fest| leßteres ohne Einfluß bewegen des Laufgewichts, vorrichtungen ohne oder mit S} Preisanzeiger). . Die 92 und 93 der Eichordnung fallen fort. 4. Der 8 94 der Eichordnung (vgl. 90 und 1916 S. 1299) ige Last (Hv alken nach Kilogramm

%8:-Gesetbl. 1913 erhält folgende Fassung: dstlast) ist bei jeder oder Gramm zu orte oder den

Beilage zu Nr. Die größte auf dem Hauptb zeilhnen, und zwar mit dem a Abkürzungen kg, £. Außerdem ist bei d größte zulässige Last auch untreunbar, entweder unmit durch Stempelung zu den Aufgewichtäwagen Hauptskale die allgemein außerde

licher Weise. Laufgewichi8wage \{neide mit einer Nummer darf die F marke beigefügt sein. gewichtswagen o

9 letzter Absaß der Eichordnung erhält folgende

Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung ver Eichordnung.

Vom 16. September 1920.

Grund des § 19 der Ma vom 30. Mai 1908 (

ordnung vom 8. Nov Neichs-Geseßbl. S. 960) wie

en Tafelwagen in Umschlußkasten die äußerlich, z. B. auf dem Kasten, telbar auf diesem oder auf einem Schilde, anzubringen. i leßten Zahlen kg beigefügt sein.

der Höchstlast Eingießen oder in ähn-

ß- und Gewichtsordnung 9) wird die Eich-

(8-Gesetzbl. S. 34 Beilage zu Nr.

November 1911 ( folgt geändert: Artikel 1.

Eichung von Gewichten.

Im § 79 der Eichordnung unter Fehlergrenzen werden die drei ersten Zeilen ersetzt durch :

Die Fehlergrenzen betragen :

1. bei Handelsgewichten von 50 Kilogramm

angabe der Bezeichnung Zulässig ist m „noch die Angabe f Wage durä) Auf

balken müssen in der Nähe ihrer Stüß- Geschäftsnummer versehen sein. irma des Verfertigers oder eine Alle abnehmbaren Teile einfacher Lauf Nummer des Balkens

10 Gramm hne Nullznarke müssen die

Artikel 2. Eichung von Wagen.

1. Der § 90 Nr. 4 der Eichordnung erhält am

seinrihtung gelten die für Nebenlaufgewichte

Bestimmungen 91). nde Fassung:

5. Der § 101 Nr.

Selbsttäge Laufg zulässige Last vo Nr. 2 der Eich

Schlusse olgenden i A A i ewichtswagen sind nur zuläsfig für eine von 200 Kilogramm ü

orduung is am

und darüber. Schlusse anzufügen: nmenen Wägungen“. Fichordnung ist zwischen die

6. Im Z 104

8 105 Nr. 2b A Laufgewichtseinrihtung“ einzuschalten :

„Laufgwichtseinrichtung abwägbare“

dtswagen erlassenen

an Laufgewichts ( Eichordnung erhält folge

2. Der § 91 der Worte „der „felbsttätigen“, ferner zwischen die Worte das Wort: „lelbsttätig“. 8. Der § 106 Nr. 2b Abs. Geseßbl. 1916 S. 431) erhält fol Bei den Wagen mit der Summe von 10 Wägun mindestens neun Zehntel der betragen 1 Gramm für jedes

87, 6, 7 und 8). sig für eine

20 Kilogramm mit Laufgewicht auch für eine Höchstlast

E Laufgewihtswaagen (F von Laufgewichtswagen sind zulä Last (Höchstlast) von Balkenwagen

1. Alle Gattungen te zulässige die einfachen (einfache Laufgewichtswagen) unter 20 Kilogramm. . Laufgewichtswagen, wagen, müssen eine d einen Laufgewichts\aß, und einem jeder Gewicht obne daß es nöô sten Nebenlaufgewihts Das Hauptlaufgewidl) laufgewichten fein; doh dür die äußerste Ste gewichts veranlassen. Auf die Vorschriften unter Nr. (Es ist erlaubt, neben Laufgewicht oder einen doch darf das durch die hr als ein Drittel der (Finfache Laufgetwicht8wagen

2 der Eichordnung (vgl. aud) Reich8- ende Fassung: / sbsttätigem Tarala ewichte darf ässigen Last höchstens ‘ilogramm dieser Summe.

nabme der einfachen Lauf ewicht8- von Laufgewichten

erartige Folge Hauptlaufgewicht

bestehend aus einem Nebenlaufgewihten h stlast eingestellt werden fann, nit Ausnahme des zwischen zwei Teilmarken zu f kann selbst der Träger von Nebeu- fen diese, auch wenn man sie in fein Kippen des Hauptlaus- fgewichte finden

oder mehreren sbetrag bis zur ein Laufgewicht Eichung von Aräometern. 1 8 114 Nr. 12 der Eichordnung erhält hinter dem zweiten Absaßz folgenden Zusaß : Auch darf das Bes Thermometergesäß

il in dem Raume zwischen ale untergebracht werden. Zusammenschmelzen mit ergleichen festzulegen.

s Beschwerungsmateric rgesäß und Thermometer Schrot ist in diesem F einem {wer shmelzbaren -Lade oder d Berlin-Charlottenburg, den 16. Septembér 1920.

Neichsanstalt für Maß und Gewicht. Plato.

lung bringt, Kienenförmige Lau Anwendung. dem Laufgewichtssah ein weiteres für Taralast anzubringen ; auszugleichende Gewicht tlast der Wage betragen. jen nur ein Laufgewicht

weiten Saß e Einrichtun

Bekanntmachung,

betreffend die Aufhebung der Anzeigepflicht für die Gehirnentzündu

ng - und dis Gehirn-Rückenmark- entzündung der Pferde. Vom 17. September 1920.

Die Bekannimachung, betresfend die Anzeigepflicht für die

Gehirn-Rücenmartentzündung der P erde, vom 12. November 1896 (Reichs-Geseßbl. S. 713), die Bekanntmachung, beireffend die Anzeigepflicht für die Jnfluenza sowie für die Gehirn- Nitckenmarkentzündung und die Gehirnentzündung der Pferde, vom 8. Dezember 1904 (Reichs-Geseßb!l. S. 450) und die Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepfliht für die Gehirn-

Nückenmark ferde vom 13. Februar 1908 (Reichs-Geseßbl. S. 23) werden hiermit ,

entzündung und die Gehirnentzündung der Pferde,

für ihren Geltungsbereich mit Wirkung vom heutigen Tage ab aufgehoben.

Berlin, den 17. September 1920. Der Reichsminister des YJnnern. %_A,: Isenbart.

Bekanntmachung. Auf Grund ves § 2 Abs. 9 der Verordnung über Misch-

fuiter vom 8. April 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 491) ist am 7. September 1929 J.-Nir. V/4 M. 150 ® die Herstellung folgender Mif chfutterart genehmigt worden:

Bezeichnung : Rindvieh- und S@Hweinemastfutter Dagu. Stähustoffgehalt : 13,9 9/9 Protein, 1,2 % Fett, 2 60,7 9/9 Stickstofffreie Extrafistoffe, 10,8 9% Feuchtigkeit, 5,8 9/9 Asche, darin 1,7 % Sand, 7,6 9/0 Robfaser. Handelsüblicße Bezeichnung der Gemengteile : f (Frtrahierte Delsaaten, Grtrabiertes Roßkastaniens{rot, Gemahlene Hülsenfrüchte, Gemahlenes SBemüsemeh. Name des Herstellers: Firma Daniel Guggenheim in Worms

a. Nhein.

Berlin, den 7. September 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J. A.: von Ostertag.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- tter vom 8. April 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 491) ist am

“s

fu : 0 7. September 1920 J.-Nc. V/4 M. 187 ® der Absaß fo

lgender Mischfutterart genehmigt worden: Bezeichnung : Gyllenhammars Götafutter. Nährstoffgehalt : 10,20 9% Nohprotein,

6,35 9%. Rohbfett,

47,80 9% Stickstofffreie Crtrafktstoffe,

19,66 9% Rohfaser,

6,97 9/9 Asche,

Haferkleie. Name des Cinfühtenden: Firma Kol & Co. in Berlin W.

Wielandstraße 23.

Berlin, den 7. September 1920. Der Neichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J, Y.: von Osteriag. i

Preufzen. Finanzminisierium.

Der Oberbuchhalter Meyn eker. aus Cassel ist zum Laud- rentmeister bei der Regierung 1n Miesbaden ernannt worden.

Nachdem das Beamtendiensteinkummensgeseß, das Beamien- altrußhegehaltsgesez, das Volks\schullehrerdiensteinkommensgeseß und das Volks\chullehreraltruhegehallsgeseß, ferner der Teiltarifss- vertrag für die Angestellten bei den NReichs- und den preußischen Staotsverwaltungen mit Wirkung vom 1. April d. J. in Kras getreten sind, werden der Nunderlaß vom 4. März 1919 F.-M. 1 3865, M-d. J, Ia 601, M, f. W. K. u, V. A. 995 -- über die Zahlung von laufenden Friegsteueru naszulagen und Kriegsbeihilfen und» die dazu ergangenen Éraänzungen guf- gehoben. Jedoch sind die laufenden Kriegsteuerungszulagen nach den bisherigen Grundsäßen vorschußweise weiterzuzahlen, bis die neuen Besolbungen, Ruhegekälter usw. nach den eingangs genannten Geseße:1, dem Teiltarifvertrag und dem in § 13 Abs. 1 des Volks\chullehrerdiensteinkammensgesezes vorgesehenen Gesetze Festgestellt und zahlbar gemacht find.

Zugleich im Namen der Minister des Innern und für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung:

Der Finanzminister. %. A: von Bahrfeldt. An die nachgeordneten Behörden.

Ministerium für enten, Kunst und Volksbildung. ? Der Regierungsbaumeister a. D. Dr.-Jug. Wentzel in Berlin ist zum ordentlichen Professor an der Technischen Hoch- schule in Aachen ernannt worden.

Bekanntmachung. Den Eheleuten Gustav Theis, Berliner Straße 38 Hier wohnhaft, ist wegen Unuverlässigkeit jeder Handel unter- \ a gt worden. : Barmen, den 17. September 1920. Die Polizeiverwaltung. Dr. Hartmann.

Bekanntmachung. Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung, betr. Fernhaltung unzu- o Personen vom Handel, vom 2. September 1915 N.-G.- S, 603 is der Händlerin Lauft, geb. Schulz, von hier vom 20. September 1920 ab die Ausübung des Handel3- gewerbes untersagt worden. Schneidemühl, den 16. September 1920. Die Polizeiverwaltung. I. V.: Reichardt.

(Fortsegung des Azntlichen in der Ersten Beilage.)

wenn die Wage ohne

Es darf abnehmbar sein, Auf dem abnehmbaren

das Laufgewicht für sich cin

g

E E P

E

L E E