1828 / 184 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Vortheile für ihren Handel zu ziehen, sich in Englischen Hâ- fen gleiche Rechte mit Britijchen Unterthanen zu sichern, da- gegen aber in den ihrigen von Britischen Schiffen größere Abgaben zu nehmen, als von ihren eigenen. In Folge de|- sen erschien von Seiten der Amerikani]chen Regierung, die von ihr mit dem anspruchslosen Titel : „„Unterscheidungs- Zôlle/“ ( discriminating- Duties ) belegte Taxe auf Britische

Schiffe , die in ihre Häfen einliefen. Ja sie versagte sogar eine partielle Erleichterung in den Abgaben für Kauffahrthei- Schiffe, die direkt von England nach Amerika handelten, außer wenn sich diese verbindlich machen wollten von Ame- rifa aus, nicht nach Britisch-Westindischen Kolonien zu segeln. Das hieß mit dúrren Worten unseren Kaufleuten sagen: ihr sollt mit unserer Republik nicht auf euren eigenen Schiffen handeln, wenn ihr euch nicht anheischig macht , mit Bal- last abzusegeln, euren Handel mit euren eigenen Colonien aufzugeben und ihn uns zu überlassen. Wir führen das nicht an, um Amerika einen Vorwurf zu machen, oder ihm auf irgend eine Weise etwas unangenehmes zu sa- gen; es hat ein vollfommenes Recht, zu seinem Vortheil zu versuchen, in wie weit es die Britische Regierung und Na- tion zum Besten halten darf. Nicht von den vereinigten Staaten, wohl aber von Großbritanien, fordern der gesunde Menschenverstand und die Ehre der Nation eine hinreichende Garantie gegen den Erfolg einer Spekulation, die schlau an- gelegt, wie ste es ist, ganz für Amerika paßt. Unter diesen Verhältnissen diktirten die Klugheit und das Bewußtsein ei- géner Würde dem Britischen Parlament das Geseß vom Juli Monar 1825, welches die Bedingungen enthält, unter denen alle, nicht Colonien habende seefahrende Nationen, ‘nach Britischen Colonien handeln dürfen; der vollziehenden Gewalt ward es úberlassen die Periode, die Art und Weise und den Maaßstab zu bestimmen, nach welchen sie es für gut finden möchte, dieses Geseß strenger oder nachsictiger, gegen oder für einen Staat zu: handhaben, der dessen Be- dingungen nicht erfüllen möchte. Die Britische Regierung ließ den vereinigten Staaten lange Zeir um ihre nachtheili- gen Verordnungen gegen Englands Handeî nach seinen Co- lonien zurüctzunehmen , und erließ erst im Juli 1826, also 12 Monate nach Erscheinung obenerwähnter Parlamentsakte, nachdem sie gesehen hatte, daß Amerika hartnäckig auf seinen Maaßregeln bestand, einen Geheimenraths-Befehl, welcher die Nordamerikanischen Schiffe von den Britisch-West-Jndischen Colonieen ausshloß. Hr. Gallatin fam nach Europa , um mit Hr. Canning zu unterhandeln und Amerika die Privilegien wie- der zu verschaffen, um die es sich selbst gebracht hatte. Die Art und Weise, wie Hr. Canning unser Juteresse gegen etnen \charfsinnigen Gegner wie Hr. Gallatin, zu vertheidigen wußte, giebt uns neuen Grund seinen unerseßlichen Verlust zu betrauren. Später seßte Hr. Gallatin seine Unterhand- lung mit dem edlen und geistreichen Nachfolger Hrn. Can- ning's fort, die sich indessen fast nur auf Angelegenheiten bezog, welche unjerem Gegenstande fremd sind. Jn dem Briefwechsel während dieser Unterhandlung leuchtet ganz be- sonders Amerikas Mißvergnügen úber seine Ausfchließung von unsern Colonieen hervor; es hatte nicht geglaubt , daß England Ernst machen würde, und sich geshmeichelt von ihm fortwährend begünstigt zu bleiben, während es Englands Flagge am wenigsten begúnstigte. “Das fonnte aber nicht angehen. Nachdem Hr. Gallatin auf ein, so zu sagen, den Puls befühlendes Schreiben vom 4. Juli 1827. an Lord Dudley keine Antwort erhalten hatre, jandte er leßterem am 17ten August ein zweites zu, mit der officiellen Anfrage : ob England, wenn Amerika seine Unterscheidungs - Zölle zu- rúcézôóge, leßterem seine Colonieen wieder erdôssnen wolle, wor- auf indessen eine kräftig motivirte abschlägige Antwort er- folgte. Hr. Gallatin bedauerte den \chlehten Erfolg seines Anerbiecens und somit hatte ein Briefwechsel ein Ende, der sich durch den gegenseitig beobachteten Ton von. Mäßigung und Urbanität bei so sehr widerstreitenden nteressen ganz besonders auszeichnete. _ Schweden und Norwegen.

Christiania, 2. Jul. Gestern wurde im Odelsthinge das Ausschuß-Bedenken úber. die, vom Lagthinge empfohlne Einrückung des Wortes : deutlich, im Verantwortlichkeits-Ge- selße- erwogen, welches dahin ging, eine Stelle beizufügen, worin dieses Wort so umschrieden würde, daß es nicht An- laß gäbe, es für gleihbedeutend mit : buchstäblich, zu nehmen. Die Herren Schulb und Riddervold fanden diese Um- schreibung nicht genügend, Die Herren Hornemann, Foß, der Präsident und Bud vertheidigten sie als ge- eignete Uebereinstimmung zwischen beiden Thingen zu bewir- fen. Sie ward mit 29 gegen 28 Stimmen verworfen, und

der Geseb- Vorschlag ging an das Lagthing zurück, Alle

Strafbestimmung-wegen Beiseitseßung der, dem Könige K. Hause schuldigen Ehrfurcht und den befreundeten Y ten gebührenden Achtung waren mit überwiegender Meh angenommen worden.

Dem Storthinge ward die K. Sanction des Wyj sebes angezeigt. |

Das Königl. Schwedisch - Norweg. Geschwader y Admiral Nordenstiold ist am 27. Mai in Gibraltar y

fommen. Deutschland.

Dresden, 9. Jul. Se. Königliche Hoheit der 1 Wilhelm von Preußen, Sohn Sr. Majestät des Ki trafen gestern frúh hier ein, stiegen im Hôtel zum gy Engel ab, speiseten -zu Mittag bei den Allerhöchsten schaften im Sommer- Hoflager zu Pillniß, und sebten aufgehobener Tafel HöchstJhre Reise von da nach Teplig|

Bremen, 10. Jul. Die Ratificationen des zus den drei freien Hanseestädten Bremen, Hamburg und und den Verein.) Staaten von Nordamerifa am 20. F ber 1827 abgeschlossenen Handelstraftates sind am 2.1 d. J. zu Washington ausgewechselt worden. Die wi chen Punkte dieses Traktates sind:

Freie Ein- und Ausfuhr von Waaren, aus und allen fremden Ländern, und unter gleichen Abgaben, jy aus den beiderseitigen Häfen, nach den bei einem ody andern Theile bestehenden Geseben. Gleiche gegen Zölle, und gleiche gegenseitige Verbote mit andern fr Ländern bei Einfuhr gegenseitiger Landesprodufte und| fate. Die Nationalität der gegenseitigen Schiffe 1 feinen Unterschied in den Abgaben. Jedes Schiff | einer der drei Hansestädte von dem der Capitain ein ate, und 2. der Besaßung Hanseaten oder Unterthanen der Deutschen Bundesstaaten sind, soll als ein Brem becker und Hamburger Schiff betrachtet werden. J einem der beiden contrahirenden Theile zugehörige Sj scine Ladung, sollen, sie mögen herkommen, von wo len, als directe fommend,- betrachtet werden. Diet | seitigen Kaufleute, Búrger und Schiffs - Capitaine düi beiden Staaten ihre Geschäfte persönlich und frei bett in sofern sie sich nah den Landesgefeßen richten, genießen, wenn nicht immer die Vorrechte der Einze so doch wenigstens der am meisten begúnstigten Nationy

Bei Erbschaften, Schenkungen u. s. w. gent Fremden gleiche Rechte mit den Eingebornen. Wenn wegliches Vermögen hinterlassen w!rd, das Fremde n siben dúrfen, so werden 3 Jahre zugestanden, um es lisiren und abzugsfrei auszuführen.

Bei Streitfällen sind die gegenseitigen Unterthan eigene Bürger zu s{chüßen. Beide Theile verbindy wechselseitig, anderen Nationen feine besonderen Bi gungen zuzugestehen, an denen nicht ein Jeder gleich! theil hat; etwanige Compensationen werden gemeins getragen. Der Vertrag ist fúr 12 Jahre und ü noch 12 Monate zux etwanigen Auffündigung. Wel den Hansestädten nicht auffúndigt, sür die bleibt der 5 in Kraft, wenn auch die anderen zurücktreten sollten.

Desterr.e i ch.

Wien, 6. Jul. Am 29, Jun. um 11 Uhr d trafen Jhro Majestät die Frau Erzherzogin Marie ! Herzogin von Parma, in Salzburg ein, nachdem # Dieselben den Tag in Berchtesgaden zugebracht hatta 30sten Mittags seßten Jhro Majestät die Reise fort, nachteten in Wels und trafen am 2. Jul. im erwúünjd Wohlseyn in Baden ein, wohin sich Jhre Majestät! Kaiser und die Kaiserin bereits am 28. Jun. von Lar! begeben hatten.

D:Ua 41e 9 ;

Florenz, 1. Juli. Die Lustbarfeiten des Skt. J nis- Festes sind so eben beendigt. Jn acht Tagen 1 drei Pferde- und ein Wagenrennen gehalten, dent) Kaiserl. und Königl. Hoheiten in Gesellschaft des P! Friedrich von Sachsen beiwohnten. Die Prinzessin B hat einen glänzenden Ball gegeben und der Marquis reggiani den Hof zu einem hôchst geschmackvollen F! seinem von bunten Lampen reichbeleuchteten Garten laden. Die Stadt feierte diesen Tag durch einen Bi Feuerwerk und ein Gondelfest. - Mehrere hundert - leuchtete Barken, in denen auf dem Arno getanzt, gt! und gegessen wurde, die Ufer und Brücken des Flusss Feuermassen erhellt, welche deren Formen fenntlich n gewährten einen .magischen Aublick. Der Hof w?

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07 Zuni beschäftigte sih der große Rath des Kantons

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10. Juli abreisen. Der Prinz Friedrich von Sachsen ch úber Genua und Turin nah Mailand zu begeben, » Großherzog und bie Großherzogin mit. ihm zusam-

¿n werden. Nach einem gemeinschaftlichen Aufent- on einigen Tagen wird der Prinz über den Simplon ¿ Schweiz nah Dresden zurückkehren; der Großher- ird hierher zurücckfommen und die Großherzogin ist en, dem Hofe von Sardinien einen Besuch zu machen. om, 28. Juni. In dem am _ 23sten d. M. statt ge- (leßthin bereits erwähnten) Consistorium is zwar die erwartete Cardinals - Promotion nicht erfolgt; unter tin geschehenen Präconisationen von Bischöfen sind einige von besonderem Interesse. Nachdem der erz- ¡hè Stuhl von Freyburg und der Bischofs - Siß von hurg beseßt waren, blieb zur Erledigung der über die nisation der süddeutschen katholischen Länder nur die ng úber die Beseßung des Bisthums von Fulda und

Mainz úbrig. Für das erstere war der ehemalige che Pfarrer in Cassel, geistlicher Rath von Mainz hlagen. Seiner kanonischen Einseßung schien aber der d im Wege zu stehen, daß dieser Geistliche früher die Fómischen Hofe verworfenen Pragmatien unterschrieben

Vertrauliche Erklärungen darüber haben aber diese rigfeit aus dem Wege geräumt , und in Folge déren _Riegger als Bischof von Fulda präconisirt worden. hemalige Prince ‘de Lion, Abbé de Rohan Chabot, l:Vicar von Paris, ist als Erzbischof von Auch pu-

merkwürdiger ist die Ernennung des ersten Niederlän-

Bischofs, in Folge des vorjährigen Concordats, durch hèbung des Hrn. Oudernard zum Bischof von Namur. hat hiermit die beste Garantie, daß auch die übrigen s:-Sibe der Niederlande bald werden beseßt ‘seyn, und

¿führung des Concordats nichts im Wege stehen werde.

er so ahtungswerthe Abbé Gradwell, bisheriger Rek-

Englischen Collegiums in Nom, geht mit der Würde

Bischofs in partibus , als Coadjutor und - designirter

lger des in. London- residirenden apostolischen General-

g e Stelle. des Dr. Poynter in diesen Tagen nach

d ab.

ie Hiße in der leßten Hälfte dieses Monats is äu-

roß und drückend gewesen.

| S chw e iz. K Tus der Schweiz 5. Juli. Jn der dritten Sißung

} mit der Bisthums - Angelegenheit. * Er ertheilte der scriptions-Bulle vom 9. Mai 1828, die mit den Wor- iter praecipua Nostri Apostolatus munia. beginnt, acelum regiumz sprach auch zum voraus dasselbe für heißenen Exhortations-Breven aus und ermächtigte den täglichen Rath, dem Exefkutions-Breve der Bulle, in demselben einige Berichtigungen der leßtern ent- sein werden, das Piacet zu ertheilen. Anbei wur- Mit Beziehung auf den Grundvertrag zwischen den anständen, die Uebungen ,* Rechte, Freiheiten und mmen des Staats bewahrt und zugleich ausgesprochen, em Concilium {ridentinuum, dessen in der Bulle Er- ng geschieht, feine weitere Anerkennung verliehen „als dasselbe von jeher in der Eidgenossenschaft besaß, ch, quoad dogmalta et sacramentalia. Hierauf wur- inige Züchtlinge begnadigt und dann zur Jnstruftion tandesgesandtschaft auf die bevorstehende Tagsaßung itten. Der Artikel 3, betreffend den Mißbrauch der e hinsichtlih der ausländischen Angelegenheiten und remdenpolizei, vereinigt mit dem ihm nahe verwandten el 42, welcher den befannten Antrag des vorörtlichen tsraths h:nsichtlich der Publizität der innern Angele- iten enthält, und welchen beiden Artikeln der tägliche eine unbedingte Zustimmung ertheilt hatte, ward, in Folge desfallsigen Debatte, an eine zu dem Ende ernannte ission verwiesen. Jn der fünften Sißung, am 28.

, erstattete diese Kommission ihren Bericht. Die Ma-

it trug auf unbedingte Verwerfung der beiden Artikel und eine Minorität auf unbedingte Annahme; eine

e Minorität schlug einen Mittelweg vor. Ueber diese drei

âge waltete im großen Rath selbst eine sehsstündige leb-

Debâtte und endlich ward durch Stimmcehrheit der Antrag

zweiten Minorität angenommen und demnach beschlos-

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andern Verbesserungen des Lagthinges, insonderhe; W A l lgéméinen Preußifs hen Staat s Zeitung Nr. 1834:

ferpresse und der Fremdenpolizei noch auf ein F ahr die Zu- stimmuktg zu ertheilen, jedoch mit der bestimmten Frflárung, daß dieses das lebte Mal sei und daß Luzern durch ein aufs

zustellendes Geseß hinsichtlih der Presse die nöthigen Vor-

sorgen treffen; hinsichtlih der Fremdenpolizei aber dée beste- henden Staats-Verträge und die Staaten - und Völk errecht- lichen Grundsäße beobachten werde. Belangend der An-- trag des Vororts wegen unzeitiger Publizität, so huldigt Luzern dem Grundsaß, daß bei den Unterhandlungen mit dem Auslande, bis dieselben zur Ratifikationsvorleguung herangereift seien, Geheimhaltung erfordert / werde; die Standesgesandtschaft soll an' der Berathung der Mittel, um diese Geheimhaltung zu bewirken, Antheil nehmen, über das Resultat aber das Referendum walten lassen.

i Spanien.

Madrid, 26. Juni. Der Graf von Figueira, welcher Seitens des Prinzen Regenten von Portugal mit einer außer- ordentlihen Sendung an den hiesigen Hof beauftragt wor- den, ist heute Morgen hieselbst eingetroffen.

Man versichert aus guter Quelle, daß an die Stelle

des bisherigen Gouverneurs von Cadix, Generals Aymerich,

welcher zum General - Capitain der Balearischen- Juseln er- nannt worden ist, der Maréchal de camp D. Salvador Me- lendez, zuleßt Gouverneur in Tolosa, fommen werde. Der- selbe wird als ein Mann gerühmt,- welcher diesem- wichtigen Posten in jeder Beziehung gewachsen sey.

Der Graf Espanna is von Barcelona abgegangen, unr die Rebellenhaufen, welche sich in Catalonien aufs Neue ge- zeigt haben sollen, zu verfolgen und zu vernichten.

Pórtuga.l. /

Ein Schreiben aus Lissabon, vom 21. Juni (im Consti- tutionel) enthält nächst der (bereits bekannten) Nachricht von der durch ein Decret des Jnfanten auf den 23. Juni festgeseßten Eröffnung der Cortes folgende Mittheilungen : Man versichert, daß die Zahl der Deputirten , deren Voll- machten verworfen wurden, weil ihre Ansichten dem bestehen- den System nicht günstig waren, sich auf 21 belaufe, und daß der Minister des Jnnern, indem er neue Ernennungen anordnete, die Candidaten selbst bezeichnet hat. Ein anderes Dekret gewährt Amnestie für die fonstitutionellen Unteroffi- ziere und Soldaten, die, unter die Fahnen Dom Miguels zurúckkehren werden; die Offiziere sind davon ausges\chlossen. Ein drittes Dekret befichlt die Sequestration der Besißthü- mer der Constitutionellen, welche in diesem Augenblick die Waffen in der Hand haben. Die von Dom Miguel nach den Inseln gesendeten Befehle haben die. Wirkung hervor- gebracht, die man davon erwarten fonnte; er ist in Angra, der Hauptstadt der Azoren, zum König proclamirt worden. Der Brasilianische Consul in dieser Stadt hat dieselbe au-

jo eben angefommen ist. Madera is, wie man sagt, der Ort, wohin sich Dom Miguel zurückziehen wird, wenn er nicht nach Spanien - gehen kann. Zwei Schiffe die dahin abzugehn im Begriff sind, sind mit seinen und der Königin Schäßen beladen ; zugleich \chickt er ein ihm sehr ergebenes Batailion fort, von dem er sich ohue dringende Beweggründe “nicht trennen würde. Die Stadt Estremoz ist in einer schrecklichen Anarchie. Mehr als 50 Damen hohen Ranges sind verhaftet und durch Frauen aus dem niedrigen Volke in das Gefängniß geführt worden. Ueberhaupt nimmt die Verfolgung gegen die Frauen in allen Städten überhand, wo die Absolutisten .die Oberhand haben. Die Gräfin von Rebierra , Ehrendame der Prinze\sin von Brasilien, ist ver- bannt worden, weil sie nicht für ihren unmündigen Sohn die Acte unterzeichnen wollte, welche der Portugiesische Adel an den Jnfanten richtete, um ihn zur Entthronung seiner

Nichte zu veranlassen.

Túrkei und Griechenland.

Der Hamburgische Correspondent enthält im neuesten Blatte Folgendes :

„Schreiben aus Konstantinopel 16. Juni. (Durch außerordentliche Gelegenheit.)

Die Pforte hat die Nachricht von dem Uebergange der Russen úber die Donau erhalten und scheint darüber nicht besonders betrofèn. Indessen is der Großvezir Jeßt nach

dem Conclusum vom Jahr 1823 hinsichtlih der Druf-

Adrianopel aufgebrochen. Der Sultan, voll Zuversicht auf

genblicklich verlassen um nach Lissabon zurückzukehren, wo er ,