1828 / 186 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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weni man darauf durch Thatsachen antwortet. Jm ) 1790 wurden alle Kloster-Gemeindéen aufgelöst; als inzwischen im-

Budget des Ministeriums der geistlichen Angèlegenheiten.

Der B’. schof vou Beauvais bestieg vorweg, zur Verthei- }

digung desselben, die Rednerbühne. „Ich trete nicht,‘/ sagte

der Veinister unter andern, ¿ZUr Vertheidigung der Religion

uf- diese bedarf feiner Lobrede, da Sie, m. H., diejelbe t ibar als an erste Bedürfuiß der Gefellschast als die Grundlage aller Moral und als das unfehlbarste Mittel be- ‘trachten, den Frieden, die Eintracht und die gute Ordnung im Lande - aufrecht zu erhalten. Ebenso werden Sie aber auch úberzeugt seyn, daß es unter den Staats - Ausgaben feine heiligere giebt, als“ diejenige, welche 30 Millionen Fran- zosen die Ausübung ihrer theuersten Rechte sichert. Mit sfol- chen günstigen Gesinnungen eröffnen Sie die Berathungen über das Budget des mir untergebenen Ministeriums. Sie werden dasselbe mit derjenigen Einstimmigkeit annehmen, die man als eine der Religion gebrachte R und als einen Tribut ‘der Erketntlichkeit für die Dienste, welche die- selbe der Gesellschaft leistet, ansehen darf.“ Der Minister durchlief hierauf die verschiedenen Ausgaben seines Ministe-

riums, ‘und „vertheidigte namentlich. den diesjährigen Mehr-

bedarf von ‘480,000 Ft, Am ‘Schlusse seiner Rede ‘stellte er noch einige Betrachtungen über die geistlichen“ Corpora- tionen an. „¿Niemand ,‘/ äußerte er, „„läßt mehr als ih dem Eifer, woniit mehrere dieser Corporationen sich dem Untékrichte der Jugend widmen, Gerechtigkeit widerfahren. Es entsteht indessen die Frage, ob: hinsichtlich ihrer die ge}eß- lichen Förmlichkeiten beobachtet worden sind; in diejer Be- ziehung haben die: gegenüberstehenden Partheien zuweilen die Gränzen der Klugheit überschritten. Am Besten ist es, Am Jahre

Jahre t807das'damálige Haupt der Regierung das Bédúrfuiß er-

Fannte, jene Justitutionen ‘aufs Neue in's Leben'zu rufen,

wurdén. 2214 derselben wieder hergestellt, welche 7 Jahre später in den Bourbons neue Beschúßer fanden ; män: muß indessen gestehen, daß damals die: Verwaltung die Gränzen einer weisen Mäßigung nicht überschritt, und daß sie sich strenge. in die Gesebe fügte. Was die“ weiblichen “Kloster- Gemeinden: anbetrifst, so wurde ‘in Jahre 1825 „als “man damals die Frage aufwarf, ob ‘dieselben geseßlich wären: oder nicht, bestimmt, dáß’ es zu ihrer Stiftung einer Königlichen Verordnung bedürfen sollte. “Uebrigens hat ‘sich die Zahl der dúrch. Kaiserliche -Decrete errichteten weiblichen Corpora- tionen von 1802 bis 1814 d. h. in 12 Jahren auf 1523 be- belaufen, währénd- sie von 1814 bis 1828, nämlich in 14 Fahren, nur 478 betrug. Hinsichtlich. der geistlichen Brüder- schaften, die sih- der Erziehung der Jugend widmen,- müssen

wir bemerken , daß dieselben von den Kammern gleichsam

anerfannt worden sind, da diese ihnen alljährlich eine Bei- húlfe zuerkannt haben. Befinden sich darunter welchè, deren Existenz gesebwidrig ist, so hat mein Vorgänger sie in feiner Art anerkannt, ihnen auch nie eine Untersiúßung aúgedeihen lassen. Jch habe bei dem Ministerium keine Spur von einer Verbindung zwischen ihm und. den Chefs jener Anstalten ge- funden ; die Verwaltung ‘hat daher ihre Existenz nicht ge- kannt, und fann für ihre Handlungen nicht einstehen: "Es dúrfte hier am rechten Orte seyn, sich über die verschieden- artigen Besorgnisse auszutassen, welche seit einiger Zeit über die Französische Geistlichkeit geäußert worden sind. Offenbar ist man dabei von allen Seiten zu weit gegangen. Das ein- zige Mittel dieser gefährlichen Stimmung der Gemüther eine andere Richtung zu geben, ist, daß man sich genau und strenge an die Geseke halte. Niemand wird zweifeln, daß dies unser fester Wille \ey, und wir hoffen, daß Sie, m. H., uns bei diejem Acte der Gerechtigkeit durch Jhre Mäßigung in denBerathungen úber das Budget des geistlichen Ministeriums beistehen wer- den; denn ich. bin der Meinung, daß die Religion kein Ge- genstand sey, welcher von dieser Tribune herab verhaûdelt werden dürfe, und daß es eben so unangemessen sey, die Geistlichkeit ‘mit Bitterkeit zu tadeln, als sie mit Eifer zv vertheidigen. Falsch ausgelegte Worte können leicht die Ge- wissen , von einem Ende Frankreichs bis zum andern, beun- ruhigen und Störungen ‘in der Gesellschaft hervorbringen. Auch ist die Sache ja hon durch unsern Grundvertrag, den wir aufrecht zu erhalten geschworen haben,und den man nicht un- gestraft übertreten würde, entschieden. Jch wünsche, daß die Geistlichkeit einsehen lerne, daß mir ihr wahrhaftes Jnteresse auf- richtig-am Herzen liege. Finden sich einige Mißbräuche, so stößt nian dagegen auch wieder auf Beispiele bewundernswürdiger Tu- gend. Jch kann die- Meinung nicht theilen, daß die Geist- lichkeit die Vortheilé des Repräsentativ-Systems nicht zu würdigen wisse und daß sie daher Franfreihs Verfassung abhold sey: Die Geistlichkeit fühlt, daß ihre Macht sich nur úÚber die Gewissen erstrecken müsse: sie weiß, daß des Prie-

‘einigt, bald der Leitung eines ganz welilichen Ministers y

folge habe der fatholijsche Clerus im J. 1825 1,537,44

auch eine Art von verantwortlicher Herausgeber gel

sters Pflicht einzig und allein darin bestehe, aufzuklären, Fi anderer Theildes Clerus‘/, fuhr derselbe-fort, „dessen trösten und zu helfen. Wie könnte sie jemals verge ich oerbessert zu sehen wünsche, sind die Hülfspfsarrer, daß der Grund - Vertrag von dem wir regiert werden, Fn Gehalt zu ihren Bedürfnissen uicht hinreicht. Statt Schuß und Schirm aller ist? Wir glauben daher, dog F Fr. wünschte ih dasselbe auf-1000 Fr. erhöht zu sehen. dringendstes Interesse erheische, sich auf jenen Vertra M dieses: Gehalt den Hülfspfarrern zu sichern , ist Specia- stüßen. Sie wird den eiteln und erträumten BesorgusM, in den Finanzen nothwendig, joust bleiben alle der welche unvorsichtige Freunde zu verbreiten suchen , kein 6 (lichkeit bewilligre Summen in den Kapiteln, Kathedralen hôr geben, und ‘dem shüßenden Scepter des. allerchristliq(M, bischöflichen Anstalten sißen und es gelangt kein Bröck- Königs, fo wie dem einstimmigen und aufgeklärten Yy 1 dieses Manna's in die Pfarrhäujer. Ein anderer Punkt beider Kammern, welche in ihrer Liebe, zugleich die ReliMdie Unabse(barkeit ‘der Pfarrer; frühex würde. -man den den König “und “das Vaterland -vereinigen-, mit Vertr, rerer ‘des kleinsten Dorfes: nicht abgejeßt haben; heute entgegenkommen.“ Herr Dupin der Aeltere äujMiränkc sich die Unabseßbarkeit auf die Canton - Pfarrer. daß er die Berathungen über das Budget des Ministäi Húlfspfarrer sind: absebßbar , aber auch ‘sie bedúrfen der der geistlichen Angelegenheiten nicht ungebührlich in die ti bhängigéeit und einer gesicherten Lage. Auch müssen wir ziehen, sondern nur einige gañz friedfertige Ansichten dar jungen: Priestern das zu verschaffen suchen, was vielen aufstellen wolle. „„Leute,‘/ begann derselbe, „„die Alles zu Wr ihnen mangelt , Erziehung und Unterrichr. Jch ver- fachen wünschen, haben mit Verdruß eimeigenes Ministeriun ge diese béiden -Worte, denn die Erziehung, welche den geistlichèn Angelegenheiten sich bilden sehen; sie haben beso\Migang mit andern Menschen ‘betrisse„ ist den Geistlichen bedauert, daß, indem dîeses Ministerium aufhörte, sich üben so nüblich als der eigentliche Unterricht. Erziehung und Religions-Partheien zu erstrecken , es zugleich auch auf M(t-Erfahrung können sie sich inden großen Seminarien: und cinem Laien aüvértraut zu feyn. Es ‘ist eine Thatsache, nMnders während des-Vieariats verschassen. Was den Un- Herrén, daß in einer,.dem Concordate näheren Zeit, ‘di: Mie betrifft, so sind demselben viele Quellen erôssuet.//. Der sicht úber den Cultus bald mitdem Ministerium des Jnnenner berührte hierauf die: neue Stiftung der -Stipen- 1 fúr die-fleinen Seminarien, und: rechtfertigte die. beiden efenden Königl. Verordnungen. Nachdem er ‘noch. die das Erzbisthum Lyon bezüglichen Verhältnisse, wie sie bestehen, als ungeseßlih und den Freiheiten -der gallica- hen Kirche zuwiderlaufend,- dargestellt hatte, verlangte er Wiederherstellung der alten Lehrstühle des. kanonischen hts, auf welchen die Grundsäße dieses Rechts sowie der geistlichen: Disciplin,: ferner die -Regeln, welche die mung der weltlichen und \ geistlichen Macht - betreffen, Freiheiten der -gallicanisheu Kirche und die Erklärung } 4682 vorgetragen würden, ‘indem die Unkenntniß die- Gegenstände in der Kirche und innerhalb der Gerichts- anfen fehr fühlbar sey. «Ju dem Vertrauen daß die mmer feine Bemerkungen einer Berücksichtigung -wür- en werde, stimmte der Redner schließlich für das Budget. ch Herru-Dupin bestieg der Großsiegelbewahrer die uerbühne, um die von“ demselben- verlangten: Aufschlüsse das Erzbisthum Lyon zu geben. Hierauf ging die mmer zu-den einzelnen Artikeln des Budgets über. Die ten der Ceutral-Verwaltung im Betrage (nah Section 1.) 400,000 Fr- wurden durch die Herabseßung des Gehal- i des Ministers (von 150 guf 120,000 Fr.) auf 370,900 ‘reducirt. Die Gehälter und- bestimmten Entschädigungen Geistlichkeit belaufen sich (nach Section IT.) auf 25,520,000 und wurden, nachdem Herr Petou noch besonders dem schof v. Beauvais, ‘unter Murren ‘der rechten Seite, für einen starken Zuwachs.‘ Der Redner gab darauf eine [i beiden Verordnungen wegen der geistlichen Semiaarien sicht der Dotationen, welche seit drei Jahren den geiiMen Dank ‘abgestattet ' hatte, - unverkürzt bewilligt. - Ein Anstalten in Frankreich zu Theil geworden sind. JhnMeiches geschah mit den nachstehenden? Artikeln derselben n Section, als: Ausgaben für das Königl. Kapitel zu Sr. nys 200,000 Fr. Ausgaben für die Anstalt für höhere liche Studien 200,000 Fr. Stipendien an den Seminarien 00,000 Fr. Unterstüßungen für die Geistlichkeit 2,380,900 Auf die außerordentlichen Ausgaben für die Erhaltung Diöcesan-Gebäude im Betrage von 1,900,000 Fr., ver- gte Herr Gellibert eine Herabseßung von 150,000 Fr., Antrag wurde indessen, auf die Erklärung des Bischofs 1 Beauvais, - daß- er bei dem Ausbau der Didcesan-Gebäude t der größten Sparsamkeit zu Werke gehen würde, verworfen. achdem noch für die gewöhnlichen Ausgaben der Didözesen 140,000 Fr., und für unvorhergesehene Ausgaben, 135,000 anfen bewilligt worden, wurde die ganze Ute Section mit 275,000 Fr. angenommen, und man ging zudem Bud- des Ministeriums des dôffentlichen Unterrichts über. Hr. clerc de Beaulieu trat vorweg mit dem Antrage her- t, das Monopol des dôffentlichen Unterrichts. aufzuheben, d erregte dadurch eine solche Bewegung im Saale, daß die (bung einige Augenblicke lang ganz unterbrochen war. Dieses Monopol‘/ fuhr der Redner nach wiederhergestell- Ruhe fort, „„ist das tyrannischeste, welches. sich denken t; es ist nicht nur unvereinbar mit der verfassungsmäßi- Regierung, sondern sogar mit einer durch Gesebe und lten gemäßigten abfoluten Monarchie, so wie wir früher hatten. Richelieu mit seiner ganzen Willkühr und men, in welcher die Abgabe an denStaar bezahlt werden 1Mdwig X1V. mit all’ seiner Macht haben nie daran gedacht, Der Redner sprach sodaun den Wunsch aus, daß Æ Familien - Väter zu zwingen, ihr Vertrauen denjenigen auf das Budget: von; 40 Millionen: der kleinen noch üMännern zu schenken, die das ihrige erhalten hatten.‘/ Der ahl armer -und alter Priester und Nonnen, welche säámPtdner untersuchte hierauf den gegenwärtigen Zustand. der über 70 Jahr alt seyen , die ihnen von der constituirFtntlihen Unterrichts-Anstalten, und warf einen Blick auf

geben wurde. Seit der Restauration haben aber: Könige es angemessen gefunden, einem Bischof die geist Angelegenheiten zu úÚbertragen;, und: damit zugleich den is lichen -Untekkicht- zu- verbinden, Diese Einrichtung is | sehr neu „denn sie datirt sich erst vom Jahre 1824 Her, Erfahrung ‘allein fann-uns lehren, was wir: von der Fesi eines Prälaten zu erwarten haben, der ein guter: Fr und treuer Unterthan: ist, und -der,“indèm er Gott giebt, Gottes ist, «auch «dem Kaiser zu bewahren weiß, was Kaisers ist. - ‘Unstreitig- ist die Trennung - des öffentl Unterrichts von den geistlicheu Angelegenheiten eine V serung; ihre Vereinigung - verursachte fortwährend uud gab der Geistlichkeit Gelegenheit , ihre: Jutolera zeigen. Der öffentliche: Unterricht «erstreckt: sich uicht -nur die Jndividuen eines Cultus;:- er-betrifft die Erziehung Búrger. -Das ‘Budget der- katholischen Geistlichkeit b an 40 Millionen nämlich 33,675,000: Fr., die fast gan] die Besoldung des Personals bestimmt sind, und-5,700,00/ für die geistlichen Pensionen. Jn der-Thät, es ist seit 180/ gestiègen,-denn damals: betrug-es nur. 12 Millionen; un) 18t4 nur 18 Millionen. Seitdem ist es jährlich: gewach se) selbst in diesem Jahre, wo alle andern Verwaltungs Reductionen erleidèn , die, so schwach sie auch seyn n dennoch den betreffenden Ministern Schmerzens-Seufzt reißen, erhält das Budget der geistlichen Angelegen||

im J. 1826 2,316,369 Fr.- und ‘im. J. 1827 -8,587,68 erhalten. Und doch stelle man die Franzosen noch all irreligidses Volk dar. Jener glänzende Zustand der ( lichen Angelegenheiten müsse aber auch aus dem Gi punkte der Staats-Auflagen- betrachtet wérden, deret mäßige Vertheilung constitutionnelles Princip . sei. | allem Eigenthum, was den-Bürgern angehdre, wrd jeder durch Erbschaft, Schenkung und Verkauf eintretl Aenderung starke Abgaben anden Staat bezahlt. Nu Kirchengüter seyen, ‘als unveräußerlih, von dieser Al frei. Man habe schon früher diesem Uebelstande abi wollen, und zu“ diesem Behufe Alle, in deren Hand Eigenthum todt sey (als Klöster, Körperschaften, Comnl Güter 2c.), verpflichtet, ein Jndividuum zu stellen, bei | Tode die Abgabe gezahlt werden mußte, wie wenn-das0 thum wirklich: das seinige gewesen wäre: Dies sey

zwar nicht ein solcher, dessen - Angst und “Sorgen : Kératry mit so großer Beredsamkeit geschildert habe, 0 ein Mann „dessen: friedliches und sanftes Leben Gresst! trefflih beschrieben- haben würde. Wenn man diese Sl vertreter?todter Hand, wie- man sie sonst nannt} wieder herstellen wollte, so. könnte man wenigstens einen Ze von- etwa 15 oder 20 Jahren als: die Durehschnitts-Zeit M

‘flärung bezeichnen? Aber, jagt

‘ben, daß unsere: Söhne nicht von Jesuiten erzogen,; werden; wird man uns aber deren auch geben, daß sie nicht von Frei maurern oder Jkuminaten erzogen werden ? Jch verfechte die fostbarste unserer Freiheiten, nämlich die persönliche Freiheit.

Jene Jngquisition, die sih- in unser Privatleben mit einer drücfenden und willkührlichen Maaßregel eindrängt, darf nicht geduldet werden.// Nach- einigen: sehr weitläuftigen De- tails über die: Organisation der Universität und über die Grund- säße-der gallicani]cheu Kirche \chloß-der Redner in folgender Art : ¿Meine Herren, Freiheit füx Jedermann und Unterdrückung gegen Niemand, dies ist mein politisches Glaubensbefenutniß, und wie ich: hoffe, auch das des Ministeriums. Wenn- dieses leßtere aber fortfährt , sich der Universität anzunehmen, so wird es bald auf unübersteigliche Hindernisse stoßen. Es giebt Geistliche bei der Universität; in der nächstjährigen Sißung wird man sie Ihnen, wenn -auch- nit: ihrem Ge- lúbde, doch ihre Neigungen nach, als Ultramoucanisten, Agen- ten der Priesterparthei und Jesuiten bezeichnen; den Bitt- schriften welche 11 dieser Beziehung bei dec Kammer -einge- ‘hen werden, wird es- an-Vertheidigern nicht fehlen und der Verfolgung wird kein Eude seyn, Jch verlange „die: Abschaf- fung des Universitäts - Mot:opols.‘/ Nach dieser Rede, welche großen Beifall zur rechten. Seite: fand und „eine. leb- hafte Bewegung ‘in gllen Theilen - des Saales -veranlaßte, bestieg der Minister des dffentliche,n Unterrichts die Reduerbühne, "worauf die "Ruhe sich allmählig wie- derherstellte. Derselbe nahm sich zuvörderst der -beiden mehrerwähnten- Verordnungen ‘an, die man als einen Ein-

griff in die: Charte und in die Gewissens-Freiheit darzustellen sich bemühe. „„Wer spricht -davon‘“- äußerte er, „„sih um das zu befümmern, was zwischen Gott und dem Menschen vorgeht ? Mögen -die Geistlichen diese: oder- jene Regel befol- gen, sich zu diesen oder jenen Lehrsáben: bekennen, —. dem

Civil-Geseße sind sie darüber keine Rechenschaft. fchuldig. Sobald sie si aber in den: öffentlichen: Unterricht mischen, verlassen sie die ihnen angewieseue Sphäre, uad es -begiunc für sie die Gerichtsbarkeit - des Civil -Geseßes, welches - ein Recht hat, zu prúfen, : ob die: Geistlichen, die fich dem: Un- terrichte widmen: wollen, auch die: dazu -erforderlicheu Eigen- schaften besiben. Worin bestehen diese aber? darin, - das man dem Staate ‘allein augehdre , und durch fein: sonstige Verpflichtungen gebunden sey. “Erfällen -aber diese Bedingungen Männex, welche „einem -unbekayuten fremden Oberhaupte : gehorhen, und eiuer ‘Regel unker worfen sind, welche die Regierung niche feunt, uud die zwar an und für sih gut seyn , „aber auch Bestimmungen enthalten fann, welche dem Grundgesebe des Staats zuwider- laufen? Wie dúrfen Männer, die sich freiwillig in eine solche

Lage verseßt haben, zu den Verrichtungen eines öffentlichen

Lehrers und: Erziehers. zugelassen werden ? Man spricht von

einex, Jnuquisition; darf man aber wößi mit diesem Namen,

diè von den Directoren gewisser Anstalten abzufordernde Er- man, das Universitäts-

Monopol stkreitet gegen die Vernunft und gegen die -ver- fassungsmäßige Ordnung.“ Der Minister seßte hier weit- läuftig auselnander, daß die Regierung in dem eige- nen Jnteresse des Landes auf die Beaufsichtigung der öôffent- lichen 'Unterrichts-Anstalten unter feiner Bedingung verzich- ten könne. Nachdem derselbe am Schlusse feiner Rede noch den Einwaud widerlegt hatte, daß das Universitäts-Monopol die Autorität der Familien-Väter becinträchtige, schloß er mit einigen allgemeinen Bemerkungen über die Organisation der

Königl. Collegien und über die großen Vortheile, die sie dem Lande darbieten , worauf die Fortsebung der Discussion über

das Budget seines Ministeriums auf den folgenden Tag ver-

legt wurde.

Paris, 9. Juli. Die Herzogin v. Berry ist am 3ten d. -M.'in Bourbon - Vendée angekommen.

Dem Messager des Chambres zufolge hätte die Regie- rung- gestern noch feine amtliche Anzeige von der Ausrufung Dom Miguels zum Könige von ‘Portugal erhalten gehabt. Die Gazette de France theilt ihren Lesern diese Nachricht aus dem Journal des Débats mit, dem. sie bei. dieser Gelegenheit zum erstenmale den Titel eines ministeriellen Blattes beilegt.

Großbritanien und Jrland. ;

Parl-aments- Verhandlungen. Ju der Sibung des Oberhauses: vom 7. Jul. trug der Herzog von Wel- lington auf die dritte Lesung. der auf die Schottischen und Jrischen Banknoten bezüglichen Bill an. Der Graf von Carnarvon- widerseßte sich derselben, da sie gerade Denje- nigen, welche sie eigentlich beshüten sollte, den empsindlich- sten Schaden zufügen würde. Der Herzog von W -llin g- ton bemerkte, daß der Grundsaß der jest in Ausführung zu

Versammlung feierlich -zugesagte Pension bewilligen "F beiden lezten Verordnungen wegen der geistlichen Schu- und las gus den Bittschriften dexselben einige Stellen ¿„Man will uns,‘/ \agte derselbe, „Bürgschaften ge-

bringenden Bill von 1826 (keinesweges. neu, sondern schon