1828 / 201 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

stigtescen Nation die Rede ist, die Portugiesische nicht als ‘Maaßstab der Vergleichung dienen soll. :

Wenn die gedachten Waaren im. Zoll - Tarife feine be- stimmte Evaluation haben, fo soll die Einfklarirung im Zoll nach der Factura, oder nach etner von der einführenden Par- chei unterzeichneten Angabé des Werthes geschehen : sollten jedoch die, mit Erhebung der Abgaben beauftragten Zoll- Beamten Urfache haben, solche Werth-Angabe für unrichtig zu halten, so soll es ihnen frei stehen, die fo evaluirten Ge- genstände binnen 14 Tagen nach deren Anhaltung gegen Zahlung des angegebenen Werths mit einem Aufschlage vot zehn pCt. und unter Zurückerstattung der eriegten Abgaben an sich zu nehmen. Die Unterthanen einer jeden der hohen contrahirenden Mächte, werden in Betreff der Zahlung aller Zoll-Abgaben, Unkosten und Spesen in den Staaten der an- dern, derselben Vortheile, wie die Eingebornen genießen, so daß die Unterthanen Sr.-Maj. des Königs von Preußen, Assignanten der Brasilischen Zoll-Aemter seyn können, unter denselben Bedingungen und Sicherheiten, wie die Brasili- schen Unterthanen und umgekehrt. -

Art. 9. - Die Produfte und Waaren, welche zur Wie- ‘derausfuhr oder zur O clarirt werden, sollen gegen- seitig dieselben Abgaben bezahlen, welche die Unterthanen der begünstigtesten Nation jeßt entrichten, oder künftig ett- richten werden. Die aus einem Schiffbruche geretteten Pro- dufte und Waaren sind der Entrichtung der Eingangs - Ab- gaben nicht unterworfen, ausgenommen, wenn sie für den innern Verbrauch einclarirt werden. Für alle Waaren und Gegenstände des Handels, deren Ausfuhr. aus deu Häfen der beiden Staaten erlaubt ist, sollen dieselben Prämien, Rúckzölle und Vortheile gewährt werden, die Ausfuhr möge auf Schiffen des“ einen oder des andern Staates erfolgen.

‘Art. 10. Alle: Produfte. und Waaren, welche aus dem Gebiete der einen der hohen .contrahirenden Mächte nach den Staaten’ der anderen auf directe oder indirecte Weise aus- ‘géführt: werden, sollen mit Ursprungs-Zeugnissen, vom Con- sul’ der:leßtern Macht, oder, in Ermangelung eines Consu- “lar-Agenten „* von der: competenten Behörde des Landes un- terzeichnet 7 versehen ‘seyn.

“Arc. 11. Sollte der Fall eintreten, daß eine der hohen eontrahirenden Mächte, mit irgend einer Macht „, Nation, ‘oder’ irgend einem Staate im: Kriege. wäre, so dürfen die Unterthanen: der andern Macht ihren Handel und ihre Schifffahrt mir ‘diejen Staaten fortseßen, ausgenommen mit den Städten “oder Höfen welche zur See oder zu Lande blocfirt ‘oder belagert wären. Jn keinem Falle soll der Han- del mit den für Kriegs-Contrebande erachteten Gegenständen erlaubt seyn, als da sind: Kanonen, Mörser, Gewehre, Pi- stolen, Granaten, Zündwüúrste, Laffetten, Wehrgehänge, Pul- ver, Salpeter, Helme und ‘andere zum. Gebrauch im Kriege verfertigte Werkzeuge irgend einer Art.

Arc. 12. Gegenwärtiger Tractat soll vom Tage der Ratificarion ab, zehn Jahre hindurch gültig seyn, und: über “diesen Zeitpunkt bis zum Ablaufe von zwölf Monaten, nach? dem die eine oder die andere. der hohen contrahirenden Mächte der andern: ihre Absicht , denselben- aufzuheben, er- flärt haben wird. i ?

- Arc. 13, Da die Portugiesische und Franzdsishe Sprache bei ‘der Redaction ‘dieses Tractats aus]chließlih. gebraucht worden sind, \o ist es von den hohen contrahirenden Mäch- ten anerkannt worden, daß dieser ausschließliche Gebrauch der gedachten beiden Sprachen feine Folgerungen für die Zufunfc nach si ziehen soll. i Art. 14. Der gegenwärtige Tractat soll ratificirt und die Ratificationen desselben sollen innerhalb aht Monaten vom Tage der Unterzeihnung an, oder wenn es seyn kann, noch früher, in Rio de: Janeiro ausgewechselt werden.

Der Vertrag ist unterzeichnet: Preußischer Seits von ‘dem Königl. Legations-Rath und: Geschäftsträger Sr. Maj. am Brasilischen Hofe, von Olfers; und Brasilisher Seits von: dem Kaiserl. Staats-Rathe und Minister-Staats-Secre- tair der: auswärtigen Angelegenheiten, Marquis von Queluz, dem Staats-Rathe und Minister:Staats-Secretair des Ju-

daß der gegenwärtige Zusaßz-Artikel dieselbe Kraft unä

„nach Neuwied gefahren, wo sie heute übernachten ui

nern, Vicomte de San Leopoldo , und dem Kaisey( y

und Minister - Staats .- Secretair -des Seewesens , M von Maceyò. i \

Nach erfolgter Ratification dieses Vertrags, dey g

fications Urkunden am 21. April 1828 zu Rio de 9, ausgewechselt worden sind," haben ‘die beiderseitigen B mächtigten noch den nachfolgenden Kaiserlich Bras Seits bereits mit dem Vertrage selbs bekannt gen

Zusaß-Artifel unterm 18. April d. J. abgeschlo}en; h

Da es die aufrichtige Absicht der hohen contrahir Mäátchte is, durch Annahme eines Systems vollkommen, billigen Grundsäßen beruhender Gegenseitigkeit, dem Hy alle mögliche Freiheit zu gewähren: so ist man Úbete fommen, daß alle Schifffahrts- oder Handels-Vortheih, he von einer der beiden hohen contrahirenden Mächte j, einer Stadt, einer Nation oder einem Staate, mi nahme der Portugiesischen Nation, bewilligt seyn, Oder i tig bewilligt. werden -sollten, hierdurch auch den Untett der andern Macht eben so, als ob diese Vortheile j obgedachten Vertrag wörtlich aufgenommen wären, j unter den Bedingungen, unter welchen ihre Bewilligu folgt ist, zugestanden seyn sollen. Es is verabredet

tigfeic haben soll, als ob er Wort für Wort in den 4 vom 92ten Juli 1827 eingerückt wäre. \

Coblenz, 24. Juli. Die Frau Großfürstin y von Rußland Kaiserl. Hoheit, hat Uns heute vi aus mit einem Besuche beglücke. Hochdieselbe beabsti von hier aus deu Rhein auf - und abwärts zu bereist, ist heute mit der schönen Jacht des Herzogs vou i die derselbe hierher zu Hochderen Verfügung gestlh|

die Fahrt nach Bonn und Köln fortseßen wird.

F e H R S M S E Ln e M B S MILL G M A at BEIS Pre M Ä D B Men 7 - ae S 22ER R B D L E DL M 1E UEH s 1 Sr E,

Königliche Schauspiele.

_ Donnerstag, 31. Juli. Im Schauspielhause: | Friedrich von Homburg, Schauspiel in 5 Abtheilunqa, H. v, Kleist. (Mad. Pann, vom K.K. priv. Thau der Wien: Prinzessin Natalie, als Gastrolle.)

Freitàg , 1. August. Jm. Opernhause: Oberon. lh der Elfen, romantische Feenoper in 3 Abtheilungen ; h von C. M. v. Weber. |

_Königsstädtsches Theater. __ Donnerstag, 34. Juli. Oberon, König der Elfen mische Zauber-Oper in 3 Aufzügen. Freitag, 1. August. Der Deserteur. Hierauf di!

derlampe. (Dlle. Holzbecher wird hierin vor ihrer Ur

Reise zum Leßtenmale auftreten.) |

Sonnabend, 2. August. Zum Erstenmale : Die Ers Schauspiel in 1 Aft, ‘von A. v. Koßebue. Hierauf- 9 will sprechen. Zum Beschluß: List und Pflegma.

Sonntag, 3. Juli. Festspiel zur Feier des Allerhil Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhel Hierauf , zum Erstenmale: Emma. Komische O! 3 Akten, nach dem Franzdsishen; Musik von Auber. (U Dlle. Clara Siebert als zweites Debüt.) | s Zu dieser Vorstellung finden die höheren Opern-)|

tatt.

E E R D He E L L I ep Á E E ETE- D A

Auswärtige Börsen.

Amsterdazm,- 25. Juli. Oesterr.. SpCt. Metalliq. 904. Bank - Actien 1295. Lo 100 Fl. 182, Russ. Engl. Anl. 857. Russ. Anl, Hamb, Ceril

VVien, 25. Juli. .- Sproc. Metall. 937. Bank- Actien 1072

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SWedrúdckt bhei:Hayn.

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Supplement zu Nr. 201. der Staats-Zeitung.

: ck Cl : ; ; E l AaC A t ) London, 25. Jul. Der König hielt vorgestern zu Windsor Cour und Geheimen Rath, worin die Rede, mit-

cher morgen die | A S N dajestät a wh ie Prorogation des Parlaments erfolgen wird, in Erwägung gezogen ward und die Genehmigung

Aus Lissabon sind Nachrichten und Zeitungen bis zum 16ten d. M. eingelaufen. Ein in der Zeitung vom 12ten

ner Bericht des Grafen Pezo da Regoa,- aus Povo( | E : „_ aus Povoas de Lanhoro vom 7ten datirt, meldet vo t | „Dom Miguel har cine mes f0e alle Verbrechern erems die denden Gränze gezogen baben rrath, Raub und Mord gefangen sien. Ein ie 4 e en, ausgenommen für die, welhe wegen Gotteslästerung, fremder Staaten ergangenes Rundschreib 1 benahribein dien S eount Santarem versehenes und an alle : : 1e idschreiben benachrichtigt dieselben , daß für gut befunden [ ‘di ae aufzuheben. Die Confiscation des Eigenthums der zu Übe A ne E is L Conseil namentli ist auf die Häuser Saldanha's und des Grafen Villa-Real Beschlag gelegt worden. Nuss. 944. 2. Portngies. 54x. Mexican. 395. Columb. 232. Griech. 17 . 18.