1828 / 241 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Schiefer - Dächern von der Regierung zu geben sey, und welche Ausnahmen auf jeden Fall statt finden müßten ?‘‘

Nach dem Vorbilde Berns hat sich auch in Biel, durch die gemeinnüßigen Bemühúüngen wohldenfender Männer eine Gewerbs-Schule gebildet, welche die Ausbreitung und Ver- vollfommnung verschiedener nüßblicher Gewerbsfächer beab- sihtige. Jun wenigen Wochen hat sih diese Anstalt, die Anfangs nur 7 Zuhörer zählte, so ausgedehnt, daß bereits nunmehr 48 junge Männer von verschiedenen Handwerfken daran Theil nehmen. Aus freiem Antriebe wird darin von drei Lehrern, unter denen zwei am Gymnasium und einer an der Bürgerschule angestellt sind, in der Rechnungslehre und *Schreibkunst unentgeldlicher Unterricht ertheile. Der Stadt - Magistrat und die Kantons - Regierung haben ihren Beifall dur) châtliche UnterstÜßung der Anstalt zu erkennen gegeben. :

Spanien.

Ein Schreiben aus Barcellona vorn 22. Aug. (in der Quotidienne) enthält, außer mehreren bereits bekannten Nachrichten, Folgendes: Unser General - Capitain Graf España, welcher ôfters in der ihm untergebenen Provinz umherreist, ist gestern in Barcellona eingetroffen, von wo er unverweilt nah Seu d’Urgel abgehen wird. Um ar- beitslosen Menschen Beschäftigung geben zu können, hat sich derselbe an Se. Maj. gewendet, und um Gewährung der erforderlichen Geldmittel zur Wiederaufnahme der Arbeiten an dem Canal von Urgel gebeten. Se. Maj. haben darauf dem General-Capitain die fúr gedachten Behuf reservirten Fonds überwiesen und es steht sonach zu erwarten, daß die Ffraglihen Arbeiten ' alsbald wieder anfangen werden.

Nachrichten aus Griechenland.

Von dem Jynhalte des (leßthin bereits kürzlih erwähn- ten) unterm 6. (1*.) Juni in Hydra erlassenen Reglements in Betreff der Fremdeu- und Paß - Polizei, theilen- wir aus der Griechischen Biene nachstehendes Nähere mit :

Um die Einwohner des Departements und die Nation überhaupt gegen die Uebelstände zu sichern, die aus der Zu- lassung unbekannter Fremden “entstehen, werden folgende Maaßregeln vorgeschrieben ; j

1) Kein Fremder darf in einer Stadt des Departements eingelassen werden, wenn er nicht mit einem ordentlichen, ganz unverfälschten, Passe versehen ist. 2) Die Beamten der Gesundheits- Polizei sind beauftragt, die Richtigkeit des im Passe bemerkten Signalements nach der-Person. des Rei- senden zu bestätigen. 3) Jeder Reisende, der feinen verstän- digen Grund für seine Ankunft in den Häfen der Jnsel und den Zweck seiner Reise angeben kann, wird abgewiesen. 4) Giebt der Reisende seine Wißbegi-rde, ein Handelsge\chäft, die Errichtung einer Gewerbe-Anstalt, Ausúbung eines Hand- werkes, den Unterricht in einer Wissenschaft oder Kunst an, so ist er gehalten, zwei hiesige Bürger, die Eigenthümer oder Kaufleute sind, als verantwortlihe Bürgen für folgende Punkte bei der Orts-Behdrde zu stellen: a) daß der Fremde diejenige Person sey, sür welche er sich ausgiebt, und“ b) daß er während seines Aufenthalts auf der Jusel die Ge}jebe achte und mit den nôthigen Subsistenzmittreln versehen sey. Ausgenommen sind diejenigen, welche hieher fommen, um eine Erbschaft zu heben, oder von der Regierung eine Auf- forderung erhalten haben. 5) Jn fremden Ländern oder in dem nicht freien Griechenland geborene Griechen ‘sind densel- ben Besiimmungen untetworfen. 6) Die Personen, welche. ohne sih in diese Maaßregeln gefügt zu haben, auf der Jnsel betroffen werden, sollen verhaftet und bis zu 1hrer Abreise oder ihrer Fortsendung in Haft behalten werden. Auch dann, wenn dergleichen Jndividuen angekommen sind, ohne sih im Büreau dex Gesundheits-Polizei zu melden, sol- len sie als Uebertreter des Gesebßes' bestraft werden. Sie sind daher verpflichtet, dort ihren Paß abzugeben und werden eine Aufenthalts - Karte erl, alten, deren Formel dem Regle- ment beigesügt ist. Diese Karte gilt für sechs Monate uad kann erneuert werden, wenn die Bürgschaften in Kraft blei- de. Hat der Reisende sich bei der Gesundheits - Behörde gemeldet, aber die andern Formalitäten vernachlässigt, fo muß er binnen 3 Tagen abreisen. Widrigenfalls wird er fortgeschickr. 7) Die Schiffs - Capitaine haben ihre Passa- giere bei der Gesundheits-Polizei zu melden. 8) Die einge- bornen Griechen des freien Griechenlandes sollen nah Vor- zeigung ihr-s Passes oder eines Erlaubnißscheins der Ge- sundheits-Polizei, in dem das Ziel ihrer Reise angegeben ist, allenthalben zugelassen werden.

lichterloh brannte. Nur der Mann entkam ohne Verleb

Columbien.

Briefe aus Carthagena vom 11. und 14, Juli (iy doner Blättern) fügen der (von uns bereits mitgethz; Meldung, daß die Städte Bogota und Carthageua B zum Oberherrn der Republik erflärt- haben, die Na hinzu, daß er diesen Schritt in einem an die Obrizf der Hauptstadt gerichteten Schreiben gebilligt habe. Freunde beeifern-sich, auch die übrigen Srädte zur Na rung dieses Beispiels zu bewegen. Y

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ause eingekehrt war, und nun vermißt. wird, in Un- eit. Uebrigens haben wir nur der {nellen und 1 Hülfe, die von allen Seiten herbeieilte, und der unsrer von der umsichtigen Thätigkeit der - Behörden en Lösch-Anstalten zu verdanken, daß dem schrecklichen e Einhalt gethan wurde, ehe derselbe die benachbarten ergris, welches in der sehr engen Straße leicht mdg- esen wäre und dann unabsehbares Unheil herbeige- hâtte.

ónigsberg, 3. Sept. Am 39sten v. M. Vormittags ntschlief hier der, Tages vorher angekommene, Königl. e Ober - Baurath Herr Cochius , Ritter des eisernen 3. Jm Begriff, einen Auftrag des Königl. Ministe- des Innern, die Verbesserung der Schiffahrt betref- auszuführen, Üüberfiel ihn der Brustkrampf auf dem amm ‘vor dem Hause des Kaufmanns Herrn Meyer, eder die menschenfreundliche Aufnahme und forgfältigste des Lebtern, noch die Hülfe der um ihn beschäftigten fonnten seine Erhaltung bewirken; er verschied im n seiner _herbeigeeilten Freunde in kurzer Zeit. Heute die Leiche, begleitet von Verwandten, mehreren Beam- d Mitgliedern der löblichen Kaufmannschaft, welche dßten Antheil genommen, auf dem Beerdigungs-Plaß urgfkirche beigesebt.

tralsund. Die Anzahl der im Monat August in äfen des hiesigen Regierungs - Bezirks eingelaufenen

beträgt 66, die der ausgelaufenen 73, welche leßtere ächlih mit Getreide und Salz befrachtet und nah dem ¡de bestimmt waren. | :

Mittel-Amerika.

Jm Journal du Commerce liest man folgendes Y; Schreiben aus Guatimala, vom 10. Juni: Die ganz publif und auch die Provinz San - Salvador genießt vollkommenen Ruhe, und wenn die Hauptstadt der le noch Widerstand leistet, so hat derselbe mehr in dem starrigen Siîne einiger Anführer unter den Belagzrtey nen Grund, als in der Hoffuung auf Rettung. Siit ger Zeit sind die Unterhandlungen ins Stocken gerathe die Bestätigung derselben ist in Folge. eines streitigen tes, der die Juteressen der Mexikanischen Republik un unsrigen betrisst, aufgeschoben worden. Erstere soll nj die Erfüllung des Vertrages zwishen Guatimala und d Salvador garantiren. General Arzu, der die Belag leitet, hat 14,0900 Mann wohl organisircer Truppen | seinen Befehlen, die Belagerten haben deren- faum welche Don Raphael Merino anführt. Der erstere | beiden Feldherrn hat unter der Spanischen Herrschaft Artillerie gedient, der zweite in den Heeren Columbien; er sich militairishen Ruf erworben hat. Beide, von Geiste brüderlicher Versöhnung durchdrungen, haben hi Zusammenkünfte gehabt, und es wäre. auch bereits ein einigung zu Stande gekommen, wenn nicht ein intrigu Priester dièselbe verhindert hätte, der die Haupt - Tri dieses unheilvollen Krieges gewesen is, ludem er hoffte, die Wahl des von ihm verleiteteu Volkes zum Bischos San-Salvador ernannt zu werden.

Inland.

Achen. Es gehört zu den erfreulichen Wahrneh gen, daß sich: der Zustand der Gemeinden in manch:r sicht, besonders ‘in finanzieller Beziehung, immer meh mehr - verbessert, und Ordnung, so wie Regelmäßigt| Haushalte zunimmt. Das Elementar-Schulwesen verl! sich fortwährend durch Anstellung tüchtiger Lehrer. Js len Gemeinden der Kreise Düren und Montjoie, wo cl an angemessenen Schulhäufern gebricht, sind die Baute selben in vollem Gange.

Köln, 3. Sept... Nach einem Rescripte des K| Ministerii der Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal gelegenheiten vom 7ten v. M. ist Hrn. Christian Ge hieselb| der Auftrag ertheilt, sich der Ermittelung mer! diger Gegenstände für Kunst und Alterthum in den Provinzen zum Zweck der Sicherung und Einleitung Erhaltung zu unrerziehen. Die hiesige Kdnigl. Regi hat daher sämmtliche ihr nachgeordnete Behörden vera zur Ausführung dieses Auftrages möglichst förderlich zu |

Ja der Nacht vom 1sten auf den 2ten d. v1! dete plôblih der Ton der Sturmglocken eine Feuersbr dergleichen unsre Stadt seit langer Zeit feine so gräß gejehen- hat, da die ältesten Leute sich nicht erinnern, hier ein Menschenleben in den Flammen umgefom! Vielleicht durch Unvorsichtigkeit im Auf\schútten vou nicht erloschenen Kohlen war in dem untern Theile Bäckerhaujes auf dem Buttermarkre Feuer ausgzbr! und hatte mit solher Schnelligkeicr um sich gegriffen, die aus dem tiefsten Schlummer aufgeschreckten Bewo bereits jeden Weg zur Flucht versperrt fanden, da die T

Vermischte Nachrichten.

áge zur Geschichte des Handels, der Manu- en, der Fabriken, des Bergbaues und an- Narional-Gewerbe im Russischen Reiche. (Fortseßung.)

r Handel aus Astrachan über das Kaspische Meer Dersien ward einer Gesellschaft Überlassen, und dem l - Lieutenant und Kammerherrn Woronzow auf sein en, mittels Senats-Ukas vom 31. Dec. 1759, die aus- iche Erlaubniß zum Handel mit den an dem östlichen nes Meeres wohnenden Völkerschaften, den Bucharen, nsern und Turkomanen von Astrachan aus, von 1760 f 30 Jahre unter der Bedingung, daß er nicht bloß Handel führe, sondern ihn auch von Zeit zu Zeit zu ern strebe, ertheilr. Es ist dem Unternehmer gestattet,

Erlegung der Hafen- und innern Zoll-Abgaben zu füh- nd von daher einzuführen, auch die zu diesem Behuf er- lichen Schiffe zu bauen. : j

Der Zollpächter Nikita Schemäkin úberreihte der Con- der Kaiserin (dem Geheimenrathscollegium) eine Bitt- , in welcher er die großen Vortheile für den Handel Reichs auseinanderseßte, wenn es erlaubt würde, die Seide aus Persien zollfrei einzuführen, und das Quan- derselben, das zu den einheimischen Fabriken nicht erlich wäre, ins Ausland zu führen. Wie die

Zweck erreichte, erhellet aus dem Senats - Ukas 23. December 1759" folgenden. wesentlichen FJunhalts : der vom Oberinspefror Schemäkin an die Konferenz gebenen Bitte, ihm zu. erlauben Seide, Gold und Sil- m- Behuf der einheimischen Fabriken zollfrei einzufüh- fommt die Prüfung und endlihe Entscheidung über Sache dem Senat zu. Jedoch ist von der Konferenz ossen, bei Absendung dieser Mittheilung an den Senat

Acht Personen: die Frau, sechs Kinder und ein Dienst hen, die nur durch Sceurz aus den Fenstern sich zu r wußten, sind mehr oder minder, feine jedoch lebensgt| lich, E Sie --- us Ra Kind fand nen Tod ín den Flammen: Auch ist man noch zur Zeit j ;

ic è Caiiits merfen, daß die Darstellung Schemäkins. über. den schlech- das Schiéjal einer fremden Frau, die des Abends zuvo Liänd pu einheimischen Fabriken völlig gegründet ist, Bei die von ihm in Vorlchlag gebrachten Mittel, diesem

abzuhelfen, einen günstigen Erfolg versprechen und

ischeinlih von der Art sind, daß sie seinen Eifer für Nußen des Reichs, der alles Lob verdient, beweisen. r befiehlt der Senat: 1) Es soll dem Oberinspektor mátin erlaubt seyn, Seide aller Sorten, sowohl roh

l

Allgemeinen Preußischen

Russishe und ausländische erlaubre Waaren dahin.

renz diesen Vorschlag angesehen und wie Schemäkin

A. Bea Staats-Zeitung NE.- MUL.

als gefärbt, zum Gebrauch der einheimischen Fabriken zollfrei einzuführen und den Ueberschuß zollfrei ins Ausland auszu- führen, unter der Bedingung, daß er hier iîn Sankt-Peters- burg und in Moskaù zum Gebrauch der Fabriken einen Vor- rath zubereiteter und gefärbter Seide halte, soviel dessen die Fabriken bedürfen, und zu dem Behuf soll er die gehörige Zahl Färbereien und Spinnereien, wo diese Seide nah Sorten gesponnen werden kann, anlegen, und bis diese Färbe- reien und Spinnereien angelegt seynwerden, soll er das fúr die Fabriken gehörige Quantum vom Ausland verschriebener Seide vorräthig haben ; über das Gold und Silber zur Einfuhr sollen noch die gehörigen Berichte eingezogen werden. Damit aber seine großen, zur Unterhaltung der beträchtlichen vom Auslande zu beziehenden Seiden-Vorräthe nöthigen Kosten gedeckt werden können, damit feine Störung ihm entstehe, soll vom Jahre 1760 an eine Zoll-Abgabe auf die Einfuhr und Ausfuhr jeder andern Seide, außer der von ihm eingeführten , gelegt wer- den, ‘mit Ausnahme der von Temernikow, von der Persischen und von der für das linke Ufer des Kaspischen Meeres be- stehenden Compagnie, für welche eigene Verfügungen beste- hen, und denen Seide einzuführen erlaubt ist. Allein damit den Fabrik-Eigenthümern kein Nachtheil daraus erwachse, so ist es ihnen gestattet, ihren Bedarf roher Seide, selbst zoll- frei zu verschreiben, jedoh nicht zum Verkauf. 2) Jn An-

sehung der Vorstellung des Ober-Jnspektors Schemäkin, daß,

da zum Ankauf Chinesischer Seide, und zum Anschaffen Frtalienischer durch die Türkei und Polen baares Geld aus dem

“Lande zu schien, nicht erlaubt ‘ist; und kein Wechsel - Cours

dahin besteht, und- daher es fein anderes Mittel zu ‘diesem Handel giebt, als den Umtausch von Waaren, fo soll mit: Rück- sichr darauf. es ihm gestattet seyn, auf der chinesishén- Gränze

| kamtschatkische Biber für die Zollabgabe auszuführen, näm-

lich für 10 Kop. vom Rubel, und für dén Verkauf in die zweite Hand 5 Kop., wie auch ufrainische und andere Lám-

-merfelle mit Entrichtung der Zollabgabe, gleichfalls die-Aus-

fuhr. ufrainischer und anderer Lämmerfelle, bereiteter und nichtbereiteter, und Grauwerksfelle jeder Art gegen Entrich- tung der bestehenden Zollabgaben, und- jedem andern soll es vom Jahre 1760 an verboten seyn, ausgenommen: die Te- mernitowishe, Persishe und die Kompagnie des linken Ufers des Kaspischen Meers. Dies Privilegium Schemä- fins soll für 30 Jahre gelten, u. \. w.““ . Ungeachtet des Bestrebens der Regierung, den -Handel mit Rujsischen Producteu und Fabrikaten nach Spanien in Gang zu bringen, hatte dies doh niemals gelingen wollen, da sich bei der Nation wenig Hang zu auswärtigen Handels- Unternehmungen für eigene Rechnung zeigte. Jeßt wurde ein neuer Versuch gemacht. Die Conférenz (das Geheime- Raths - Collegium ) hatte darüber einen Be\chluß folgenden wesentlichen Jnhalts gefaßt, wie aus einem Ukas des Senats vom 21. Jult 1760 erhellee. „Der nah Spanien bestimmte bevollmächtigte Minister, wirkliche Kammerherr, Fürst Repnin, hat aus Eifer für den Dienst Jhrer Kaiserl. Majestät der Conferenz vorgestellet, daß zur Eröffnung eines Handels mit Spanien ein Versuch angestellet werden möge, nämlich es solle dorthin eine Fregatte und eine Pinfe abgefertigt und der Kaufmannschaft erlaubt werden, dieselben mit “eigenen einheimischen Waaren zu beladen, für die Fracht keine Be- zahlung zu fordern und solche Zoll-Abgaben von den Waaren zu erheben, als von Russischen Waaren auf Russischen Schif- fen erhoben werden. Dieser Plan ist von der Conferenz für nú6lih gehalten und gut befunden und dem Admiralitäts- Collegiutn der Befehl ertheilt worden, daß wenn feine Pinfke für diese Abfertigung in Bereitschaft wäre, so soll eine solche so bald als möglich ausgerüstet werden. Wegen der Fregatte wird fernerhin die Verfügung erfolgen. Der dirigirende Senat wird sowohl davon in Kenntniß gesebt, als auch das mit derselbe der hiesigen Kaufmannschaft bekannt mache, daß die Erleichterung in. den Zoll-Abgaben in der Absicht ertheilt wird, damit dieser Handel befördert und verbreitet, werde 2c.‘ Das Commerz-Collegium. erließ an den Senat in Anse- hung dieses Handels eine Vorstelluna, auf wekchè- folgender Senats-Ukas erfolgte: „Dem Collegium der auswärtigen Angelegenheiten soll ein Ukas zugesandt und demselben be- fohlen werden, daß, da bisher sih für den Handel mit Spa- nien keine Liebhaber gemeldet haben, so soll dem nah Spa-