1828 / 274 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 12 Oct 1828 18:00:01 GMT) scan diff

hen Behörden Theil. Das im Oftober 1789 erlassene Ge- seß gab den Städten, Flecken und Dörfern die allgemeine Benennung „Gemeine,“ und an die Stelle ‘der Provinzen, üIntendanturen, Wahlkreise u. \. w. trat die einfache Ein- theilung in Districte, Arröndissements und Departements. Jede Gemeine hatte: einen Maire und Municipal - Beamten, deren Anzahl von drei begann, und nach dem Verhältniß der Einwohnerzahl der Commune und ihres Territorial-Umfan- ges bis auf ein und zwanzig stieg. Die rein vollziehende Gewalt wurde bei den nur aus drei Mitgliedern bestehenden Muniícipal-Behörden aus)chließlich dem Maire, bei allen an- deren aber dem dritten Theil der Mitglieder mit Einschluß des Maire übergeben. Die Beamten, welchè nicht an der vollziehenden Gewalt Theil nahmen, bildeten den sogenann- ten Gemeinde- Rath, und außerdem wählten die Communen aus ihrer Mitte einen allgemeinen Gemeinde - Rath, der sich mit den täglichen Angelegenheiten, als Anleihen, Ankäufen, Veräußerungen 2c. beschäftigte. Ueber die Gemeinden stellte das angeführte Geseß die Verwaltung des Districts oder des Arrondissements ; dieje bestand aus zwölf Mitgliedern, von denen vier die eigentliche Verwaltung leiteten, und die ande- ren den Districts - Rath bildeten, dessen Sißungen nicht über vierzehn Tage dauern durften. Diese Behörde war ein noth- wendiges Mittelglied, welches die einzelnen Gemeinen mit der Verwaltung des Departements verband. Jedes Departement wurde durch eine Central-Behörde von 36 Mitgliedern verwaltet ; acht unter ihnen bildeten ein permanentes Directorium, und die anderen den General-Rath, dessen Versammlungen jedes Jahr einen Monat dauerten , und welcher das Band war, das den obersten Chef der Verwaltung mit der ganzen Masse der administrativen Beamten in Verbindung brachte. Dies idar das System, welches das Geseß von 1789. einführte; es enthielt vortreffliche. Keime, die sich aber nicht entwickeln konnten, weil die Urheber desselben sih von den damals gel- tenden Ansichten ganz beherrschen ließen. Es ist heut zu Tage ein von allen, einsichtigen Staatsmännérn angenomme- ner Grundsab, daß die eigentliche Verwaltung d. h. der voll- Me Theil derselben, -nur in der Hand eines einzigen be- ruhen darf. _ So sehr es in dein Wesen einer Körperschaft liegt, zu berathen, #0 wenig eignet sich dieselbe ihrer Natur nach zu s{hnellem und energischem Handeln. Die Erfahrung bewährte auch bald diese Wahrheit ; die verwaltenden Körper beriethen statt zu handeln, und da sie keine Verantwortlich- feit harten, so stellten sie der Central -Gewalt, dié ihnen wehrlos gegenüber stand, Rücksichten, Betrachtungen und Beschränkungen entgegen, wenn dieselbe irgend eine Maaß- regel von oben herab vollzogen wissen wollte. Man erin- nert sich noch des Despotismus. der Gemeine von Paris, welche den Convent selbst unterdrückte.

Die Verfasser der Constitution des Jahres [U, fühlten die traurigen Folgen jenes Systems, waren aber noch zu sehr in den Vorstellungen von Volks -Souverainetät und Demo- Ératie befangen, als daß sie dem Uebel aus dem Grunde hät- ten abhelfen können. Aber eben so wie man sih genöthigt

gesehen hatte, die höchste vollziehende Gewalt einem Direc--

torium von fünf Mitgliedern zu übertragen, fühlte man auch das dringende Bedürfniß, die Local- Verwaltung zu concen- triren. Die neue Constitution theilte die Gemeinen nach ih- rer Größe ein, alle diejenigen, welche weniger als 5000 Einwoh- ner hatten, wurden durch einen Municipal-Agenten und einen Beigeordneten verwaltet ; die Städte von mehr als 5000 Ein- wohnern behielten die alte Organisation, nur trennte man die bedeutendsten unter ihnen in mehrere Municipalitäten, um die Macht zu großer Gemeinen so viel als möglih zu zerthei- len. Jede dieser Municipalitäten wurde von einem Central- Büreau, einer Art von vollziehendem Directorium im Klei- nen, verwaltet. Die Eintheilung in Distrikte wurde als un- núß aufgehoben und die Gemeiuen unmittelbar unter die Lei- tung und Aufsicht der Departements-Behörden gestellt. Die- sen großen Vexwaltungs-Behörden gab das Directorium einen Commissarius bei, welcher die Rechte der Central - Gewalt vertreten und jene in -die Grenzen des Geseßes zurückweisen sollte, wenn sie dieselben zu überschreiten versuchten. Außer- dem gab die Constitution vom Jahre IIl dem Directorium die Befugniß, die verwaltenden Körperschaften provisorisch aufzuheben, und sie bei der gesekgebenden Gewalt zu belan- gen, welche die gänzlihe Auflösung derselben aussprechen konnte. Auch diejes neue Geseß zeigte sich bald in seiner Mangelhaftigkeit , es {uf ein feindliches Verhältniß, zwi- schen dem Directorium und der Verwaltung. Eine Menge von Fällen, die in dem Bülletin der Gesekbe angegeben sind, beweist, daß das Directorium mit der Suspension gan- jer Departements und einzelner Municipalitäten nicht \son-

erlih gewissenhaft verfuhr. Die willkührlichsten Handlun-

gen wurden damals im Namen und: kraft der Cons

verübt.

Als .das Consulat’'an die Stelle der Anarchie d rectoriums trat, beschäftigte sih dasselbe mit Abfassun Verwaltungs-Systems, welches mit der“ neuen Ordùü Dinge mehr in Harmonie stehen sollte. Von zügellos führ ging man zum Despotismus über. Das neue 6

war mit vieler Geschicklichkeit organisirt, es beruhte q

fachen und staatsflugen Principien, aber alle Freiheit y schwunden. DieVerwaltung jedes einzelnen Departement in die Hand eines nach unten allmächtigen Beamten gely dieser selbst wieder der Staats-Gewalt untergeordnet. Y seß vom 28. Pluviose (Februar), ein Werk des einsih Consul Cambacérès, theilte die Verwaltung in dry abgesonderte Gewalten. Die eigentlich ausÜübende ( wurde den Präfekten, Unter-Präfeften und Maire's ben, welche sämmtlich der Consul ernannte und fonnte; sie waren daher passive Werkzeuge seines Y Die gemischten Angelegenheiten, welche zugleich die tung und die Privat - Interessen betrafen, wurden ( mischten Behörde Übertragen, welche der Präfektur hieß. Für die Besorgung derjenigen Geschäfte, well \chließlich die Bürger angingen, wie die Verthei! Steuern, die Beschlüsse über örtliche und - besonder essen. wurden Versammlungen der Notabeln angeord ren Befugnisse aber sehr enge Gränzen erhielten, sich nur zu bestimmten Zeiten versammeln durften, Präfektur-Räthe, die General-Räthe der Departeme Arrondissements und die Municipal-Räthe hatten s ihre Gewalt vom ersten' Consul. Dieses System ve alle städtische Freiheiten. So wesentlich es ist, daß| amten bei den höheren Zweigen. der Verwaltung vom ernannt werden, und gänzlich von ihm abhängen , {i gemessen ist es, den Behörden, deren Wirkungskreis über die örtlichen und Privat - Interessen - hinaus" ( dieselbe Stellung zu geben. Steht dieses Mißtraue das Land und dieje Ausschließung der Bürger von di ihrer Communal-Beamten nicht im geraden Wide mit einem ausgedehnten Wahl-Systeme, das in sein fungen viel weiter reiht? Unter dem Consulate ‘war das Wählen zu cinem inhaltsleeren- Worte geworden,

Vorlesungen

auf dèr

Rheinischen Friedrih-Wilhelms-Univer| Bonn

im Winter-Haälbjahre 1828 29,

_ Evangelische Theologie.

thodologie der theologischen Wissenschaften: Prof.

Einleitung in das Alte Testament: Prof. Giesel

4

tische Uebungen und Repetitorien im A. u. N. T. Prof. Examínatorium und - Disputatorien über einzelne

olz.

fe aus- der christlihen Moral: Prof. Achterfeld t. titionen der in der fatholisch-theologischen Facultäe vor- genen Disciplinen im Convictorium durch besonders ellte Repetenten, unter Leitung des Prof. Achter-

t.

Fehtswissenschaft. Encyclopädie und Methodologie Rechts wissenschaft: Prof. Püggé. hihte: Prof. Walter. s: Dr. Arndts. * Juristische Litteratur - Geschichte : h Hasse. Die Pandekten inshluß des Erbrechts: Prof. Mackel dey. Römisches cht: Prof. Hasse. Dotalrecht: Der s. Erklärung auser- er Titel der ‘Pandeften: Dr. Arndt s. Erklärung der drei Er- g der s. g. Vaticanischen Fragmente: Prof. Púggé. Deutsche Rechts- Auserlesene Theile der Deut- Rechts-Alterthümer: Ders. Deutsches Staatsrecht : Gemeines Deutsches Staatsrecht, mit ge-

Geschichte

Púggé. Institutionen : ‘Prof.

Búcher der Institutionen des Gajus: Ders. ches Privatrecht: Prof.. Ha \fe. hte: ‘Prof. Walter.

Heffter. Berücksichtigung des Preußischen Staatsrechts: Dr. . Lehnrecht: Prof. Heffter. Lehnrecht, gemeines reußisches: Dr. Deiters. Französisches Civilrecht : Walter. Allgemeines Preußisches ‘Landrecht: Dr. . Preußisches Privatrecht (Landrecht): Dr. Dei Völkerreht : Prof. Heffter. Die Systeme des Na- ts von ‘Spinoza, Kant, Fichte und Hegel: Prof. v. e. Naturreht: Prof. Püggé. Naturrecht, und chte desselben: Dr. Haas. Kirchenrecht der Katholi- d Evangelischen: Prof. v. Droste. Gemeiner Civil- , mit Uebungen: Prof. Heffter. Die Lehre vom Con- er Gläubiger nach gemeinen Rechten: Prof. Mackelde y. schen Civil- und Criminal-Prozeß: Prof. Heffter. les und Preußisches Criminal -Reht und Criminal- : Prof. v. Droste. Examinatorium: Dr. Haas. atorien und Repetitorien: Dr. Deiters, Dr. Arndts. eilfunde. Encyclopädie und Mechodologie der Me- Prof. Windishmann. Dieselbe: Prof. Müller. 1g des VI[. und VIIT Buches des Corn. Celsus, in cher Sprache: Prof. Harleß. Allgemeine und spe- inatomie: Prof. Mayer. Knochenlehre des Men- nach seinen Grundlinien: Prof. Weber. Verglei-

EKnochenlehre, nah \. Handbuche: Derselbe. Ueber

ochen-Brüche und Verrenkungen: Derselbe. Secir-

gen an Leichnamen: Professor Mayer. Gerichtliche \en¿ODeffnungen: Prof. Weber. Secir-Unterricht, nach

n Buche: Derselbe. Pathologische Anatomie, zweiter

Encyclopädie uss

flärung der Genesis, nebst historisch - pragmatischer U

des Pentateuchs: Prof. Augusti. Erklärung des P! Hosea: Prof. Sack. Erklärung der katholischen B! Lateinischer Sprache: Prof. Augusti. Erklärung de! Briefe an die Korinther: Prof. Gieseler. Kir schichte, zweiter Theil: Derfelbe. Politische und R Geschichte der Hebräer: Derselbe. Christliche Y Geschichte, nach der dritten Ausg. seines Lehrbuchs: Augusti. System der christlihen Glaubens - und | lehre: Prof. Nibsch. Symbolif oder Darstellung di begriffs der christlichen Hauptpartheien: Prof. Sa. nisches theologisches Disputatorium: Prof. Nis #ch, gen der exegetischen und historischen Klasse des theol Seminars : diè Professoren agu! und Gieseler. gen des homiletisch-fatechetischen Seminars : die ‘Pr Niß sch und Sa.

Katholische Theologie. Einleitung in die | Schriften des alten und neuen Testaments, biblische und- Hermeneutik: Prof. Scholz. Erklärung des Ÿ Ders. Erklärung der drei ersten Evangelien: Der! Evangelium des h. Johannes: Dr. Braun. Erfklär fleineren Paulinischen Briefe: Prof. Ritter. Kir) schichte, erster Theil bis P. Gregor VII. Ders. Ch Alterthúmer: Ders. Patrologie, Fortseßung: Dr. Ÿ Aus der Dogmatik die christliche Lehre über Gott: ! über Sein Daseyn und Seine Wesenheit: Prof. Ht! Ueber die äußere und innere Wahrheit der Bücher de Testaments, über die Zuverlässigkeit der mündlichen gabe, und über das Anschen des Lehramts in der Christi: Ders. Der christlichen Moral zweiter Theil die A úber die Pflichten gegen die Menschen : P10 ter seldt.

Aus der Pastoral-Theologie die Licurgik: Erklärung des Apologeticus von Tertullian: Prof R

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rof. Mayer. Vergleichende Anatomie der Sinnes- und des Nerven -Systems, mit Rücksicht auf den n: Prof. Müller. Ueber die Gall’sche Schädel- rof. Mayer. Anthropologie: Prof. Ennemoser. pologische Propädeutik zur gerichtlichen Medicin, ins- e für“ Juristen, durch anatomische Präparate er- und nach seinem Grundrisse: Professor E. B i- Allgemeine Pathologie: Professor Harleß. Allge- Jathologie mit Semiotik: Professor Ennemoser. ine Pathologie nah #\. Grundrisse: Prof. Müller. ine Therapie: Prof. Nasse. Specielle Therapie: be. Den ersten Theil der speciellen Therapie: Prof. ann, Allgemeine und specielle Therapie der hibigen Kranfheiten: Prof. Harleß. Specielle Pathologie )erapie der acuten Krankheitén: Prof. Ennemoser. der practischen Heilkunde: Prof. Naumann. Me- e Chirurgie: Derselbe. Kinder-Krankheiten: Der s. eiber- und Kinder-Krankheiten: Prof. Kilian. Sy- he Krankheiten: Prof. Harleß. Die Lehre von den en Krankheiten: Prof. Ennemoser. Medicinisches mm und Policlinicum: Prof. Nasse. Die gesammte nittellehre: Prof. Harleß. Arzneimittellehre, deren Kursus, durch eine vollständige Sammlung der Arznei- rläutert, und nach seinem Handbuche: Prof. E. Bi- Practische Pharmacie: Prof. Nees v. Esenbeck Chirurgishe Operations- und Justrumental- Lehre : d, Walther. Einen Operations-Cursus an Leichen : Augen - Krankheiten: Ders. Das chirurgische und ranfen-Clinicum und Policlinicum: Ders. Geschichte burtshülfe: Prof. Kilian. Die gesammte Geburts- Derselbe. Practischer Unterricht, sowohl in der ge- iflich-clinischen Anstalt, als auch in der geburtshülfli- oliclinic : Ders. Uebungen im Operiren am Phantom : Gerichtliche Arzneiwissenschaft für Mediciner wie risten: Prof. E. Bischof. Ueber die Seuchen der Mere, deren Erkennung und Behandlung: Derfeilbe.

Römische Rechts- des Rômischen

Lateinische Disputatorien úber medicinische G a4 ( egenstände : Prof. Müller. Prof. Stein wird die Ul aen De 737 E AIIOE, S anzeigen. y 0jophie. Uebersicht des Philosophischen Sy- few: Prof. Windischman n, Ala E E das Studium der Philosophie, nebst Encyclopädie und Me- thodologie der Philosophie : Prof. van Calfer. Geschichte der. älteren Philosophie: Prof. Brandis. Aristotelische (DEwelsßielen für die Geschichte der älteren Griechischen Phi- osophie: Derselbe. Natur- Philosophie, nach Schelling : Prof. Nees v. Esenbef. Logik: Prof. Brandis. Lo- git, nah s. Lehrbuche : Prof. van Calfer. Logik, nach Twesten : Prof. Elvenich. Psychologie : Prof. Win di\ch- mann. Psychologie: Prof. van Calker. Empirische Psy- chologie: Prof: Elv enich. Moral-Philosophie: Prof. van C alker. Moral-Philosophie: Prof. Elvenich. Aesthetik, d. i. Metaphysif des Schönen, mit Anwendung derselben auf die darstellenden Künste, insonderheit auf die Dichtkunst, de- ren verschiedene Arten und vorzüglichsten Werke: Prof. Del- brüc. Erklärung des zweiten der academischen Bücher Ci- ceros, oder seines fünften vom höchsten Gute und Uebel verbunden mit Unterredungen und Disputir - Uebungen über die darin behandelten Gegenstände, theils ‘in Deutscher, theils in Lateinischer Sprache: Derselbe. Dialektische Uebungen in Lateinischer Sprache: Prof. Elvenich.

__ Mathematik. Apollonius Perg. de sectione deter- minata: Prof. Diesterweg. Elementar-Mathematik: Der- selbe. Algebra und Analysis des Endlichen: Ders. Die Lehre von den Kegelschnitten in geometrischer Weise: Ders. Trigonometrie: Prof. von Münchow. Analytische Geo- metrie: Derselbe. Analytisch-geometrische Behandlung sol- cher Aufgaben, die sich auf gerade Linie und- Kreis beziehen, mit Rücksicht auf seine: Analytisch-geometrische Entwicklun- gen: Dr. Plúcfer. Differential - und Integral - Rechnung Dr. von Riese. Variations -Réchnung (dritter Theil der sog. höhern Rechnung): Dr. Plücket, Optik: rof. von Münchow. Mathematische Entwickelungen über Gegen- stände der Physik (Fortseßung der Mechanik) :- Dr. Plü er. Ueber die vorzüglichsten juristisch-mathematischen Gegenstände : Dr. von Riese. Einzelne Zweige der reinen Mathematik, nach E demi n erselbe.

aturwissenschaften. Experimental- if: of. v. Münchow. Meteorologie: Prof: G. Bis e Tina teorologie: Dr. v. Riese. Populáre Astronomie, die mathe- matischen Entwickelurgen in besondern Stunden: Derselbe. Den zweiten Cursus der reinen und angewandten Experi- mental-Chemie: Prof. G. Bischof. Praktische Uebungen im chemischen Laboratorium: ‘Ders. Analytische Chemie: Pr. Bergemann. Analytische Untersuchungen : Ders. Ueber die

Früchte und Samen der Pflanzen: Prof. Nees v. Esenbeck.

Ueber die fryptogamischen Gewächse: Prof. Nees v. Esen- beck d. F. Practische Pharmacie: s. oben Heilkunde. E gesammte Mineralogie: Prof. Goldfuß. Natur-Geschichte der Versteinerungen: Ders. Natur-Geschichte der Feuerberge und Erdbeben : Prof. Nöggerath. - Einige Abschnitte aus Schneiders Eclogae physicae, mit besonderer Hinsicht auf den natur - historischen Juhalt derselben: Prof. Nees von Esenbeck. Uebungen im naturwissenschaftlichen Seminar: die Professoren Nees von Esenbeck, von Münchow, Goldfuß, Nöggerath, G. Bischof.

Philologie. Geschichte der Griechischen Literatur : Prof. Welter. Wissenschaft und Kunst des Lateinischen Styls: Prof. Heinrich. Ausgewählte Abschnitte aus der Nômischen Literatur - Geschichte: Prof. Näfe. Ueber die Perser des Aeschylus: Prof. Welcker. Aeschylus Sieben gegen Theben, in cursorischer Vorlesung, dann die Antigone des Sophokles, mit Vergleichungen zwischen Aeschylus und Sophokles : Prof. Näfke. Die Satiren des Persius : Prof. Heinrich. Tacitus? Dial. de Oratoribus, im philologischen Seminar: der Director Prof. Heinrich. Bion und Mo- shus, in demselben: Prof. Näke. Philologische Ausarbei- tungen und Disputir-Uebungen im philologischen Seminar: die Professoren Heinrich und Näfke. Erklärung Ciceroni- scher Bücher: s. oben Philosophie. Uebungen in Lateinischer Sprache: s. oben Philosophie.

Morgenländishe Sprachen. Anfangsgründe der hebräishen Sprache: Prof. F reitag. Erklärung des Bu- hes Hiob: Derselbe. Erklärung der Gedichte der Hamasa: Derselbe. Erklärung des Hitopadesa: Prof. v. Schle- gel. „Erklärung der Bhagävadgita: Dr. Lassen. Erklärung des Indischen Drama: Mudra-Raxasa, nach vorausgeschick- ter Einleitung über den dramatischen Dialcc: der Judier: Derselbe. Jndische Alterthümer: Derselbe.

Neuere Sprachen und Literatur. Literatur -Ge-