1828 / 289 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

würde, insofern man strenge darauf hielte, daß der Ertrag derselben seiner ursprünglichen Bestimmung nicht entzogen wird, unsern ganzen Beifall haben, und dem Staate bald mehr cintragen, als sie ihm gekostet hat. ‘/ j /

Die Quotidienne verdankt ihrem angeblihen Wiener Correspondenten den nachstehenden ergößlichen Bericht über die neuesten Kriegs-Ereignisse, welchen ste ihren Lejern in ih- rem gestrigen Blatte auftischt : „Die Belagerung von Varna ist aufgehoben und das Belagerungs-Corps hat sich, da ihm der Rückzug nah der Donau abgeschnitten war, aller Wahr- \cheinlichkeit nach eingeschifft, jedoch mit Zurüctlassung eines Theils seines s{hweren Geshüßes. Alles, was man von der Armee des Generals Wittgenstein vernimmt, bestätigt die völlige Auflôsung derselben; ihr Rückzug auf Jsaktscha findet die größten Schwierigkeiten, und aus Mangel an Pferden hat fie sich genöthigt gesehen, ihre sämmtlichen Kanonen im Stich zu lassen.“ é

Ein gewisser Counter, Engländer von Geburt, 37 Jahre alt, ist vor einigen Tagen von dem hiefigen Assisen-Hofe we- gen Doppel - Ehe zu siebenjähriger Zwangs - Arbeit und zum Pranger verurtheilt worden. Zu seiner Vertheidigung führte er an, daß er schon die .dritte Frau habe; das erstemal sey er in Madras, das zweitemal auf der Jnsel Mauritius und das drittemal in Paris verheirathet gewesen; seine zweite Frau aber habe er nur auf die Nachricht genommen, daß die erste todt sey, welches sich jedoch später als ungegründet er- wiesen habe, so daß seine zweite Ehe als ungültig zu be- trachten sey und er eben aus diesem Grunde bei der endlich erhaltenen Nachricht von dem wirklichen Ableben seiner ersten Frau, unbedenklich eine dritte nehmen zu können, geglaubt habe. Die Geschwornen hielten inzwischen die ganze Erzäh- lung von Counters erster Frau für eine retne Erfindung. Großbritanien und Jrland.

London, 18. Oct. Se. Majestät der König werden am áten fommenden Monats Jhre neue Residenz im Schlosse von Windsor beziehen. K |

Der Graf von Lebzeltern ist mit Depeschen aus Wien hier eingetroffen. f

Das Morning-Journal versicherte dieser Tage, Hr. Peel habe einigen seiner Freunde seine Besorgniß über die Unmöglichkeit, das Unterhaus auf eine vortheilhafte Weise für die Regierung zu leiten, falls die Emancipation der Ka- tholifen niht zugestanden würde mitgetheilt. Der Herzog von Wellington habe sich geneigt bewiesen, die Besorgniß des Hrn. Peel zu beseitigen, jedoch wisse Niemand, welchen Entschluß er gefaßt habe. Das Morning - Journal meint, die Protestanten würden nachgeben, falls die Eman- cipation beschränkt würde, d. h. wenn man einwilligte, der Regierung das Veto bei Ernennungen kirchlicher Obern zu eben. s Ñ In den Königlichen Schiffswerften zu Woolwich herrscht jeßt große Thätigkeit. Cs werden daselbst in diesem Augen- blicé ein Linienschiff, „„the Boscawen/“/, von 84 Kanonen, ein anderes Linienschiff, „„the Thunderer‘/, von 74 Kanonen, eine Fregatte, „„the Chichester‘“, von 50 Kanonen, eine an- dere Fregatte, „„the Medusa‘/, von 50 Kanonen und ein gro: ßes Dampfschiss, „„the Columbus“‘/ gebaut, und das Linien- \hiff „„Blenheim‘/ von 74 Kanonen, jo wie die Fregatten ¡„Tartac‘/ und „„Curaçao‘/ ausgebessert werden.

Bei dem neulih in Manchester statt gehabten Musik- Feste betrug die Einnahme 15,000 Pfund Sterling und die Ausgabe ohngefähr 10,000 Pfund; Herr Peel hatte 200 Pfd. dazu beigetragen. ;

Die Schlächter in London haben eine Zusammenkunft gehabt, die darauf abzweckte, sich in Masse dem beabsichtig- ten Plane zu widerseßen, allgemeine Schlachthäuser außer- halb der Stadt anzulegen.

In den gegenwärtigen Discussionen über die Frage: in wie fern es an der Zeit sey, den Katholiken den ungehinder- ten Genuß ihrer bürgerlichen Rechte zuzugestehen , zeigt sich ein Mangel an genauer Bekanntschaft mit den speciellen

Rechten, denen zu entsagen, die Katholiken im Laufe der Zeit gesetzlich gezwungen wurden. Um diesem Mangel abzu- helfen und zugleich dem Verlangen Derjenigen zu entsprechen, die einen Umriß des gegenwärtigen Zustandes der Geseße zu haben wünschen, welche sich auf die Rômisch- Katholischen in Großbritanien und Jrland beziehen, giebt die Times fol- gende gedrängte Uebersicht der politischen Beschränkungen, denen sich ein Theil der Bewohner des Britischen Reiches, ihrer Religion wegen - unterwerfen mußte, und die zum Theil noch in diesem Augenblick auf ihnen lasten.

Unter der Regierung Karls Il erschienen sechs die Rô-

misch - katholischen Jrländer betressende Acten; in der ersten

ster verbannte.

ward jede Person eines praemunere schuldig (für y erflárt, die dem Römischen Stuhl irgend eíne Jurs einräumte, und von einem Jeden der Suprematie(jy dert, der cinen Universitäts-Grad annehmen, in Diens

“Krone treten, oder Mitglied eines Ordens werdey

Die zweite seßte die Krone wieder in Besiß der j risdiction über den Staat, sowohl in weltlichen als chen Angelegenheiten. Jn der dritten ward Derjen Geldbuße unterworfen , der sih des Sonntags nig bestehenden Protestantischen Kirche einsand. Die yj dem Lord-Kanzler die Macht, dem Kinde eines gy einen Vormund zu seßen. Der fünften zufolge du fatholischer Schulmeister Schule halten, ohne spe laubniß von Seiten des Ordinarius; und die seht die Verordnung, daß Niemand zu irgend einer Kiy zugelassen werden durfte, der nicht den Supremati,, geleistet hatte.

Als unter Wilhelm 111. der Limericker Vertrag, sên und gebrochen wurde, fügte man den früheren Y fungen neue und härtere hinzu. Das Jrländish ment mußte sich dazu als Werkzeug gebrauchen las, erließ im Jahr 1695 einen Beschluß, der die Kath Mittel beraubte, ihre Kinder zu erzichen und des Y ihrer oder fremder Kinder Vormund zu seyn; dern, der sie entwaffnete und einen dritten, deri Der lekzte ward auf das Allerst 'Ausführung gebracht, se daß im Laufe eines Jaht 424 Priester eingeschisst wurden. Zu Ende der Wilheims ward es den Protestanten untersagt, Katholiken zu verheirathen und den Katholifen,| sten cines Anwalds zu bekleiden; ja nicht einmal eines Hegereiters durften sie annehmem Dt| Strenge dieser Regierung folgte, bald nachdem) Thron bestiegen hatte (1704), eine Reihe von -Gi noch drückender für die Katholiken wurden. Die 1 che sie enthielt, führte den Titel: „„Acte, um du greifen des Papstrthums zu verhindern „‘/ und is| welche Burke „„die wüthende‘“/ nannte. Jeder Pu ben athmet Grausamfeit und Unterdrücfung. i cinem Katholiken, der einen Protestanten zum 6s das Recht, seine Besißungen zu verkaufen oder zu sie belegte einen jeden Vater, der es versucht, | sicht Úber seine eigene Kinder behaupten zu wol, ner Geldbuße von 500 Pfd. ; sie machte Papisity Ländereien zu kaufen, oder Pachtkontracte auf i 31 Jahre zu schließen, und berechtigte ‘Protestant! ber, sich die Ländereien ihrer Katholischen Werpil eignen, wenn sie beweisen konnten, daß der Geri leßtere aus selbigen zogen, den dritten Theil dei) des überstieg; fie erklärte jeden Papisten , weil natürlicher Erbe war, aller Ausprüche auf Nachiaß| tischer Verwandten verlustig, unò sprach denselben d sten protestantischen Verwandten des Verstorbenen j Papist durfte, ohne besondere Bedingungen, in Lin Galway wohnen; Niemand durfte Wähler {1 er nicht den Suprematie- und Abschwörungs E hatte. So war es den Catholifen verboten, ihre M dffnen ; ihre Priester sahen sie verbannt, ihren Adl net, ihre Ehen mit Protestanten verboten, die | Laufbahn für sie verschlossen und sich der Freiheit | Ländereien zu kaufen, zu verkaufen und zu erben, L ten weder Justiz-Beamte, noch Magistrats-Perjonäl Offiziere noch Wöhler, ja nicht einmal Constable Doch bei diesen fanatischen Geseken blieb es nit. schien im Jahre 1709 eine andere Acte zur Untetl| des Papismus, die noch strenger war. Jhr zufol fein Papist eine Leibrente beziehen; die Abi eines Priesters ward rit 30 Pfund belohnt; Entdeckung papistischer Geistlichen oder Schulmei|l! Prämien ausgeseßt; eine Person, welche Mes hatte, und sich weigerté, den Namen des Priest] nen, der sie gelesen, mußte auf ein Jahr ins Gesa fein papistischer Kaufmann durfte mehr als 2 Lehtli ten, ausgenommen der Leinewandhändler. Derglei seße erschienen noch mehrere unter Anna’s Regieru jenen Tagen der Bigotterie war es, wo man l der Gemeinen die Worte höôrte: „Verfolgung un) berei, wenn sie gegen Papisten gerichtet sind- M Regierung als ihr geleistete ehrenwerthe Dien

Die nächstfolgende Regierung war iw Beobach! ser unbilligen - und unduldsamen Gesetze eher s nachsichtiger. George der Erste ließ zum Gebrau liz den Papisten die Pferde wegnehmen ; sie m? dem doppelt zu dieser Miliz beitragen, und Stra)

; sie nicht für Protesta ntische Nahtwächter sorg- während man ihnen selbst die Stelle eines Constables

Der Regierung Georg's des Zweiten blieb nicht mehr gegen die Katholiken zu thun übrig, und dennoch ward “dieses Wenige nicht vergessen, um sie immer mehr zu drigen, Und w0 möglich ganz zu unterdrücken, Ein 6 erschien, das einen Anwald oder Advocaten sür einen ften erélárte, der cine Papistin heirathete, und ihn allen ránfungen und Strafen unterwarf, die auf diejer ver- n Klasse lasteten; etn anderes seßte Personen , die Kindern eine Papistische Erziehung gaben, in dieselbe egorie; ein Drittes annullitte jede, von Papistijche: hen eingejegnete Heirath zwischen Protestanten nud . ein viertes verurtheilte sogar den Priester zum der eine Ehe einsegnete, die irgend einem Gesebe

Noch im Jahre 1745 Maaßregeln der Strenge

sein z q, z : E er Regierungen zuwider lief. 41 vom Throne herab, neue pfohlen. AUD j i die Regierung des ehrwürdigen Georgs des Dritteu var ungünstig für die Katholiken an, endigte ader mit Riderruf fast aller ihnen bis dahin aufgelegten Straf- und mit der Wiederherstellung eines bedeutenden s ihrer Gerechtsame. A Das ist cine gedrängte Uebersicht der Beschränkungen und en, denen die Jrländischen Katholifen länger als ein hundert unterworfen waren, und der nach einander sol- 1 Perioden, in denen man neue schuf und die aiten ¿2 Schwerlich fonnte ein ummnenschliheres und barba- es System, das einer absoluten Vertilgung nahe kam, dacht werden, und in unseren Tagen finder sich gewiß, in den despotischesten Ländern, nichts Aehnliches vor. in, troß aller Verfolgung, die Katholische Religion nicht rúcét wurde da die Jrländer noch immer fest an lauben ihrer Väter hängen, obgleich der Abtrünnig- elohnungen warteten, und die treue Anhänglichkeit jo Hpfer erheischte da trob aller barbarischen Gesebe, Verhinderung des Umsichgreifens des Papismus“/, die r Katholiken nicht nur nicht ab-, sondern sogar zu- in hat; drängt sih einem da nicht die Ueberzeu- uf, daß Strafgeseße nicht die besten Mittel zu Reli- Befehrungen sind? Wenn aber diese Geseße nicht iten, um die Katholiken zu befehren, so waren sie seits nicht ohne Einfluß auf die Wohlfahrt und die uellen des Landes. Katholiken von Stand -und An- ahmen fremde Dienste; der Gewerbfleiß stockte und treben zu Verbesserungen ward gehemmt. och lange fonnte ein solher Zustand der Dinge dauern, und schon zu Anfange der vorigen Re- empfing das Katholische Straf-Geset buch den To- Der Amerikanische Krieg ließ die Nothwendigkeit sühlen, cholifen einigermaaßen gerecht zu werden , und diesel- eignisse, welche die Unabhängigkeit der Englischen Co- herbeiführten , zogen auch die gelindere Behandlung holifen nach sih. Im Jahre 1778 erschien eine Acte Besten derjenigen Unterthanen Sr. Majestät , die sich pistischen Religion bekennen‘/, welche die Loyalität sei- fenner lobend erwähnt und sich für die Politik er- ie zum vollen Genuß der Segnungen der Consftitution en. Sie’ berechtigt die Catholiken Land zu pachten, ht länger als 999 Jahre; alles Besikthum zu be- das sie ererben, oder das ihnen übertragen wird; und it das bis dahin bestandene Vorrecht des Sohnes, è Besikthum zuzueignen, wenn ér erklärt, zur herr- Kirche übergegangen zu seyn. Eine spätere Acte 82 annullirte noch mehrere Beschränkungen und Straf- so durften in Folge derselben Catholiken Ländereien nur nicht solche, mit denen Patronatsrechte verbun- ren, oder Flecfen , die Parlamentsglieder zu stellen Auch ward durch sie die Geldbuße für das Hören Messe, für das Halten eines Pferdes über 5 Pfund ith, und für das Nichtstellen eines Protestantischen dâchters anstatt eines Catholischen aufgehoben. Ju en Jahr ward durch eine zweite Acte den Catholifen , Schulen zu errichten und der Jugend Privat -Un- zu ertheilen. is 1790 wurden feine weiteren Concessionen in ng gebracht. Nach zweijährigen Discussionen er- im Jahre 1792 ein Geseß , das den Catholifen zu “advociren , Lehrlinge zu nehmen, sich mit anten zu verheirathen, und manches Andere, was inter Anna’'s Regierung verboten worden war. End- hien im Jahre 1793 die bekännte Acte, in welcher

Fmisch-fatholischen Unterthanen Sr. Maj. das Stimm-

recht bei stattfindenden Wahlen bewilligt ward, uud sle sich unter andern auch aller Beschränkungen in Ausübung ihrer Reli- gion und Erziehung ihrer, Kinder enthoben sähen. Jett pur Len sie Universficätsgrade annehmen, Mitglieder weltlicher Corporationen werden, und hatten Anwartschaft auf alle Cí- vil - und Mitlitair- Aemter mit Ausnahme von 30 der hödhe- ren Staats-Aemter, vom Lord-Lieutenant und Lord-Ober-Canz- ler an bis herab zum Sheriff und Unter-Sheriff irgend einer Grafschaft des Königreichs.

__ Seit dieser Zeit sind die Katholiken bei den Landtruppen, bei der Flotte und in den, zum Schaßamt gehörenden Bü- reaus angestellt worden. Judessen sind sie noch cinigen Be- shränkungen, außer denen, die sih auf die erwöhnten 30 Staats - Aemter beziehen, unterworfen. Zhre Lehrer dürfen feine protestantischen Schüler haben; ihre Geistlichen feine Vormänder, und kein Katholik der Vormund eines Protestan- ten seyn. Er darf nicht Priester seyn, ohue seinen Aufent- haltsort , sein Alter und sein Kirchspiel einregistriren zu las- jen. Eine katholische Kirche darf weder Thurm noch Gloce haben; die religiösen Ceremonien dürfen nur in den Gottes- häujern selbst oder in Privathäusern statt finden, und fein Katholik darf in Kirchenversammlungen stimmen, wo die Rede vom Erbauen oder Ausbessern einer Kirche ift.

Hierin besteht der Theil der Verwaltung, der sich auf die Rômisch - katholischen Rechte bezieht, und „zugleich die Schilderung der gegenwärtigen Verhältnisse der Jrländischen Katholiken zu der Gesammcmasse der Bevölkerung Großbri- taniens, zu welchem die meisten Materialien aus Henry Par- nell's Geschichte der Strafgeseßze geschöpft sind. Die Katholiken sind zum Besize aller Elemente der Macht zuge- lassen worden, und nur folche Beschränkungen sind noch übrig geblieben, die zu nichts weiter dienen, als ihre Gefühle aufzuregen, ohne daß der Staat im Stande wäre, ihr Be- nehmen gehörig bewachen zu können, sle in eine feindliche Masse zu vereinigen, ohne ihre Zahl und ihre Kräfte ver- mindern zu können, und ste dahin zu bringen, Angriffs- weise zu verfahren, ohne daß von der andern Seite Maaß- regeln zur Vertheidigung getroffen wären. Justiz - Beamte dürfen jie seyn (und in Dublin sind es wirklich 130 von ih- nen), aber feine Räthe des Königs; Magistratsperfsonen, aber feine Richter, Wähler, aber niht zu Erwählende, Generale, aber feine Militgir-Gouverneure. Es geschah entweder zu viel oder zu wenig; entweder mußten die Strasgeseßze nicht widerrufen, oder ihnen alle bürgerlichen und politischen - Rechte zugestanden werden. Um indessen nicht Ansichten auseinander zu seßen, wo nur von Thatsa- chen die Rede seyn soll, möge sih diese Skizze mit der An- führung des Unterschiedes zwischen den Jrländischen und Großbritanischen Katholiken schließen. Jn Großbritanien nämlich können die Katholiken weder Magistrats - Personen, noch Wähler, noch Mitglieder einer Corporation seyn. Die Englischen Katholiken hatten Theil an den Widerrufs-Edic- ten von 1778 und 1791, aber nicht an den Concessionen, die den Jrländern 1793 zugestanden wurden.

Niederlande

Brússel, 21. Oct. Se. Maj. der König haben gestern Mittag um 12 Uhr, die Sißung der Generalstaaten mit fol- gender Thron-Rede erôf}net :

„„Edelmögende Herren! Jch bin erfreut, Mich aufs Neue von den Repräsentanten der Nation umgeben zu sehen, um gemeinsam über die Angelegenheiten der großen Staats- Familie uns zu berathen, und unser Staatsgebäude stets mehr zu festigen, indem wir fortfahren, es auf das Ganze unserer constitutionnellen Einrichtungen zu begründen.

Seit Jhrer leßten Session hat Mein Haus sich der Ge- burt eines Sprößlings Meines hochgeliebten zweiten Sohnes zu erfreuen gehabt; dieses glüclihe Ereigniß brachte aufs Neue die rúhrenden Beweise der Theilnahme unserer Mit- búrger am Glücke ihrer Fürsten zum Vorichein.

Es ist Mir unendlich angenehm, indem Jch diese Ses sion erdffne, Jhnen die Versicherung geben zu können, daß Ich fortwährend von allen Mächten Beweise des Wohlwsol- lens und der Freundschaft erhalte. Die vorbereitenden Magß- regeln zur Vollziehung des, im vorigen Jahre mit dem Rö- mischen Hofe abgeschlossenen, Concordats werden nach und nah angeordnet. Die in dieser Hinsicht eröffneten Unter- handlungen werden mit jener gegenseitigen Sorgfalt fortgeführt, die allein deren Erfolg sichern kann, und die Präconifation des für den Stuhl von Namur ernannten Bischoses rechtfertigt Meine Erwartung einer gleichen Uebereinstimmung zur Be- sebung der übrigen erledigten Siße.

Die Ausdehnung unsrer Beziehungen im Vortheile un- sers Handels und unserer Fabriken und die Anordnungen,

welche dazu am wirksamsten beitragen können , ziehen fort-

» Sis S ZIEE RÉZEUE D E U E G A E U S5 2 D T Ht U RE 1 DITERIE T T E Tg Mrt e E R E E E T E E R y