1828 / 308 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

geworden ist ; daß, nachdem sie den Préß-Unfug als das ge- fährlichste aller Uebel bezeichnet hatte, sie selbst jebt diejen Unfug bis aufs Aeußerste treibt ; allein dieses har doch jei- nen bekannten guten Grund. Die Gazette hatte sich einigen Nännern und ihrem Regierungs - System verdungen; jebt, wo diese niht mehr am Ruder sind, bleibt sie ihnen treu, tadelt, was nicht ihr Werk ist, und findet Alles gefährlich, was dem von ihnen befolgten Systeme zuwiderläuft. Dies ist sehr natürli, und, abgeschen von den Formen , welche allerdings zuweilen die Gränzen der Schicklichkeit überschrei- ten, ist Alles in der Ordnung. Ein einziges Journal (die Quotidienne) bietet dem aufmerksamen Beobachter ein nicht zu lôsendes Problem dar; cin einziges macht sich dur einen wun- derlichen Gang bemerklich, bei welchem sich weder der Punkt, von dem es ausgeht, erkennen, noch das Ziel, das es vor Augen hat, errathen läßt. Ein erflärter Feind alles Beste- henden, und ebenso der. eingestandene Gegner alles Künsti- gen, verwirft diese Zeitung in ihrem Zorne das Bôse; ebenjo tadelt sie aber auch die Abschaffung desselben; verweigert man ihr eine Bürgschaft, so verlangt sie selbige hartnäckig, bewil- ligt man sie ihr dagegen, so verwirft sie diese mit Unwillen ; sie verbindet sih mit dem Courrier français gegen - das v0o- rige Ministerium, und zugleich mit der Gazette gegen das jeßige; im verflossenen Jahre eine Feindin aller Willküh r, ärgert sie sih in dem laufenden úber die geseßliche Ord- nung. So ist-das Blatt beschaffen, welches wir täglkcch mit neuer Ueberraschung lesen, und- worüber wir von aller Welt eine Aufklärung verlangen, ohne daß irgend Femand im Stande wäre, sie uns zu geben. Noch gestern stellte dasselbe den seltsamen Saß auf, daß sich das Gewissen der Minister niht über die Geseßz-Sammlung hinaus erstrecke;, in ihren Augen sey keine Sache gut oder schlecht, sondern nur geseß- lich oder gescbwidrig, und hiernach lasse sich ihr moralisches Gewicht abmessen. Der Schluß, den der Verfasser aus die- ser Ansicht zieht, ist der, daß das Ministerium scinem Tode nahe sey. Wenn man indessen bedenkt, was der König bei einer feierlichen Gelegenheit äußerte, daß nämlich die Kraft der Throne in der Handhabung der Geseße beruhe, so möchte man aus jener Ansicht eher schließen, daß das Ministerium noch lange leben werde.‘/

Ueber den ( gestern erwähnten) Beitritt von 14 Erz- bishôfen und Bischöfen zu der Verordnung vom 6. Juni bemerkt der Messager des Chambres: ¿Wir glauben die Zahl vierzehn besonders herausheben zu müssen, weil sie die Berechnung eines Journals zu Schanden macht, welches. kürzlih mit geheimer Freude bemerfte, daß-kaum erst 30 Bischdfe der Verordnung nachgekommen wären. Zugleich wird dadurch die Vermuthung widerlegt, daß-es weitläufti- ger Unterhandlungen bedürfe, um unsere hohe Geistlichkeit zur Einigkeit mit der Regierung zu bewegen ; vorzüglich aber geht daraus hervor, daß das Episcopat das Jnteresse der Kirche: nicht so weit vergißt, um den Rathschlägen einiger unruhigen Zeitungsschreiber Gehôr zu geben. Lauter als diese haben glücklicherweise zu “unseren Prälaten der Geist des Evangeliums, die Ueberlieferung aus frühern mindestens eben so -fatholischen Zeiten, als die heutigen, die befannte Ansicht des Römischen Hofes und die gesunde Vernunft ge- sprochen. Jhr Betragen wird das Land lehren, den. Die- nern der Kirche nicht die Thorheiten gewisser Theologen un- serer Zeit beizumessen, die ihrer Seits in den Augen derer, die Bossuet gelesen haben, ebenfalls Neuerer sind. Was die Regierung betrifft, die bei der Ausführung der Landes - Ge- seße nie eine andere Absicht gehabt hat, als der Religion zu dienen, so wird sie sich jeßt, wie wir glauben , beeifern, die frommen Anstalten, woraus die Diener der Kirche hervor- gehen sollen, unmittelbar in den Genuß der ihnen von dem Monarchen zugesicherten neuen Wohlthaten zu seben.“

Der Constitutionnel enthält einen langen Artikel, worin er darzuthun sucht, daß der Staats-Rath, unter welchem Gesichtspunkte man ihn auch betrachten möge, sey es als Ge- richtshof oder als gesetgebende Behörde, eine dem Geiste der

Charte widersprechende Institution sey. ¿Die Charte,// be- -

ginnt er, „erkennt als Rathgeber der Krone nur die verant- wortlichen Minister, als Richter nur unabseßbare, vom Kôd- nige ernannte Justiz-Beamte an. Die Rathschläge der Mint- ster offenbaren sih durch die Verordnungen, welche sie gegen-

zeichnen, und für welche die Deputirten - Kammer sie anfla-.

gen, die Pairs-Kammer sie verurtheilen kann. Wofür ist aber der Staats-Rath verantwortlich? Wer kann seine Räthe, seine Regueten - Meister anklagen? Welcher Gerichtshof hat das Recht, sie, die den Lauf der Gerechtigkeit in allen ihren Stu- fen hemmen, wegen Mißbrauchs der Gewalt zu richten? Diese Unverlebbarkeit ist von allen angemaaßten Rechten das un- erträglichste, und die Staatsräthe genießen dasselbe de faclo,

wie sie de facio Räthe und Richter sind. Die Bedin gen, welche die Gerechtigkeit constituiren, sind, wie ín der

ten Sibung ein Redner von der Opposition sagte, die Oef

lichkeit der Verhöre, die Unabsebßbarkeit der Richter und

mündliche oder schriftliche Abhörung sämmtlicher Parth

in allen solhen Fällen, wo ein bestehendes Recht an

fennen oder ein Urtheil zu fällen ist. - Die Staatsräthe |

absesbar, sie richten und rathen bei verschlossenen Thü unter den Augen und dem Einflusse der Parthei, die si zahlt, ernennt nnd absebt; sie rihten nur, wenn man (sz nen befiehlt. Jeßt nennen die“ Vertrauten der Y ster unter den Geseß - Entwürfen, welche die Kamme

der nächsten Sißung beschäftigen sollen, ein Geseß, |

dem Staats-Rath die geseßliche Existenz, welche die Cs ihm verweigert, geben solle; seine Organisation werde d cine Königl. Verordnung geregelt werden. Unterwirst fünftige Geseh die Staatsräthe der ministeriellen Va wortlichfeit, so macht es dieselben zu Ministern, macht « unabsebbar, so ernennt es sie zu Richtern: in beiden Fi wird der jeßige Staats - Rath aufgelöst und eine neue f waltungs- oder richterliche Behörde geschaffen. Wie fassungswidrig dergleichen Schöpfungen sind, darf nicht

bewiesen werden. Wenn der Staats-Rath in den Co

ten der Befugnisse der vèrwaltenden und* richterlichen hörden Urtheile fällt, so usurpirt er legislative Functin denn die Befugnisse der Richter können nur durch ein( bestimmt werden. Das Recht, die Erlaubniß zur V gung der Agenten der Regierung vor den Gerichtshöf«a ertheilen oder zu verweigern, hemmt den Lauf der Gere feit und bedeckt dié Vergehen einer Verwaltung, wit Villèlesche, mit dem Mantel“ der Unstrafbarkeit. Die len, Breve's, Decrete u. \. w. des Römischen Hofes nen durch die Einregistrirung des Staats-Rathes nicht sebesfraft für Frankreich erhalten, ohne die National; hängigkeit zu verleben. Das Erkenntniß in Streitsachi Verkäufen der National - Domainen ist auch eine der maaßten Befugnisse des Staats-Raths. Diese Streitig finden zwischen dem Käufer, d. h. dem Bürger, und Verkäufer, d. h. dem Staate, statt. Der leßtere kann Räthe zu Schiedsrichtern wählen, aber wo sind die Sd richter für den Käufer? Der Staat wird auf diese Ÿ in seiner eigenen Sache Richter.“/ Am Schlusse de sakes heißt es ferner: „Der Staats - Rath ist, wir cifrigsten Vertheidiger zugeben , feine politische Gew! ist keine richterliche Gewalt, denn er hat weder die noch die Garantieen, noch die Formen derselben; er administrativer Ueberfluß, ein ministerieller Luxus, der j über 500,000 Fr. fostet.//— Der Messager des Ch al vom 8. Novbr. führt in cinem Aufsaße mir der Uebers! ¡„Einige Jrrthümer des Constitutionnel in Bezug al Staats-Rath//, die Vertheidigung dieser Behörde; & nicht richtig zu behaupten, die Beschlüsse des Staats hätten nicht die Garantie der Verantwortlichkeit ; sie | an sih gar keine Kraft, wenn sie nicht in eine H Verordnung verwandelt und also von einem veraníi chen Minister gegengezeihnet worden seyen. Der Mi versucht nun die Nüblichkeit und Nothwendigfeit des Sl Raths zu beweisen, und unter dessen Befugnissen bej diejenige zu vertheidigen , welche sih auf die Verfolguy nigl. Beamten vor den Gerichtshöfen bezieht. ¿¿Wil | nicht‘, äußert er, „„alle Details des Constiturionnel folgen, auh nicht alle Befugnisse des Staats-Raths | fertigen, sondern nur das Bedürfniß eines gemischte! richtshofes in administrativen Streitsachen verfechten, glauben z. B. eben jo wie der Constitutionnel , daß t ey , die auf Staats-Domainen bezüglichen Streitsachel Gerichten wieder zu geben; es ist heutzutage fein Y grund vorhanden, eine Ausnahme in dieser Bezichu! rechtfertigen.‘

Die (kürzlich erwähnte) Commission zur Prúfung neuen Militäir -Strafgesezbuches besteht, nah einer tigung des Moniteurs , aus den Pairs, Gras Molé, von Ämbrugeac und Vicomte Dode de la Brunerie; dl neral-Lieutenants, Grafen Sebastiani und von Loverdo; General-Major Vicomte von Champagny ; dem Ritter d dem Staats-Rath Baron Zangiacomi ; dem General caten beim Cassationshofe, Herrn La Plagne Barris; dem Königl. Procurator zu Argentan, Herrn Victok 00

Die vornehmsten Bewohner der Insel Bourbon sichtigen, ihrem vormaligen Gouverneur, dem Bar! Freycinet, welcher vor zwei Jahren in gleicher Cig® nach dem Französischen Güianag verseßt worden ist, 0

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r Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Nr. 308.

noch als ein Zeichen der Erinnerung an seine tre liche rwaltung, ein silbernes Service mit der Inschrift: ¿Herrn inrich von Freycinet, die dankbare Insel Bourbon“‘/ zu ver- en, Der König hat vor einigen Tagen durch den See- nister die Erlaubniß dazu ertheilen lassen.

Der 12te d. M. ist der Tag, an welchem der verant- -

reliche Herausgeber der Gazette de France vor dem hiesi- Zucht-Polizei-Gerichte erscheinen muß. Die Gazette ‘erft heute, dieser Proceß werde allem Anscheine nach. das ¿te Juteresse darbieten, da die Sache der Monarchie, die ch die Zeitumstände von der Rednerbühne herab nur so ach vertheidigt worden sey, jeßt vor Gericht von cinem heredtesten Organe der royalistischen Meinung (‘dem Ad- agten Hennequin) werde verfsochten werden. Die colossale Syhynx, die júngst aus Aegypten hier auf Seine angelangt is, wird auf dem kleinen Hofe des vre aufgestellt werden. Großbritanien und Jrland. London, 4. Novbr. Ein hiesiges Blatt (der Atlas) aus guter Quelle wissen, daß Donna Maria in einigen zen Sr. Majestät dem Könige, als Königin von Portugal, de vorgestellt werden. Die Morning - Chronicle äußert sich über Herrn ¡iel und das ihm gegebene Mittagsmahl folgendermaaßen : err Shiel wird in seine Heimath mit besseren Begriffen von zlischer Artigkeit zurückkehren, als sie ihm durch Herrn tchbull’s pöbelhaste Jnssolenz beigebraht worden sind. Anführer der Bauern fanden Zuhörer, die fár sie paß- aber die Rede Shiel's , die sie nicht hören wollten, hat r im ganzen civilisirten Europa gefunden, und dem Aus- de einen neuen Beweis von der Jlliberalität und der chränftheit ‘der Unterdrücfer der Katholiken geliefert. Fern hatte Herr Shiel das Glück, vor einer ganz andern Ver- lung zu erscheinen vor Zuhörern, die ihm fúr die ¿dsamfeit danften, mit der er die, in seinem Vaterlande ief gefränfte bürgerliche und religiöse Freiheit schilderte, die begierig die erste Gelegenheit ergriffen, um ihren eu gegen die gehähsige und schlechtbegriffene Politik an Tag zu legen, die einen Mann von so ausgezeichneten iten dahin brachte, ein Fremdling in seinem eigenen de zu seyn. Der Saal war voll bis zum Ersticken, über 200 Personen, die Einlaßkarten begehrten, war abzuweisen genöthigt. Der Himmel weiß es, daß Frage wegen der katholischen Emancipation uns nicht ist; denn so lange die Union zwischen beiden Jnseln ht, ward sie vor der Englischen Nation durch die bered- n und geschicktesten Parlaments-Redner von allen Seiten uchte. Man fönnte daher vorausheßen - daß es einem dner hätte schwer werden müssen, einen Gegenstand wie en in einem gewissermagßen neuen Lichte darzustellen, ) daß das Bewußtseyn, vor Zuhörern zu sprechen denen Gründe dafür und dawider genau bekannt - sind, der rme seines Vortrages sehr viel Eintrag wúürde gethan en. Und dennoch hat Herr Shiel gestern, sozu sagen, eine neue hn gebrochen; und wir haiten dafür, daß ex den Unterschied chen seinen Anstrengungen und denen der Parlaments- dner, die sich herabließen, Theilnahme fúr die Leiden Katholiken zu fühlen, sehr richtig charakterisirt. Jm use der Gemeinen dürfen die Vertheidiger der katholischen che nicht Alles sagen, was sie in ihrem Innern von der olischen Association und den fatholischen Aufwieglern fen. Sie müssen die Heftigkeit der Association tadeln, d das Hôchste, was sie in liberalem Sinne thun können, daß sie diese Heftigkeit, indem sie solche tadeln, auf Rech- 1g der ungerechten Geseße schreiben, unter denen die Ka- lifen seufzen. Sie dürfen es nicht sagen, daß die durch Einfluß der katholischen Association erfolgte Aufregung Katholiken zu einem löblichen Zweck im wahren Inter- ihrer Unterdrücker selbst is. Sie dürfen es nicht jagen, ; man es in allen Ländern, und zu allen Zeiten gesehen , wie die Geduld der Unterdrücften der Maaßstab des ohlwollens der Unterdrücker ist, und daß man es nie ehen hat, daß die Gewalthaber ihrer Macht entsagen, 1e dazu gezwungen zu seyn, odèr das Wiedervergeltungs- cht zu fürchten. Herr Shiel konnte in der Geschichte jei-

è Vaterlandes blättern, die Jahre 1778, 1782 und 1793

ausheben und zeigen, daß Arland nie etwas erlangte, als nun Englands Furcht scin Vermittler war. Ex konnte zur

Kräftigung seiner Sache sich auf Amerifa berufen, wo Ver- nunst und Polítif umsonst an. die Macht apellirten, die sih unüberwindlich wähnte. Jene Redner dürfen nicht sagen, daß die Mäßigung des Parlamentes eine Folge der Heftigkeit der Katholiken ist ; denn wenn es möglich, und mit den Hülfsquel- len Englands leicht vereinbar wäre, die Jrländer mit Truppen und Geld zu bändigen, so würde von einer hochherzigen Politik nicht die Rede seyn. Wenn die Angreifenden zugleich Richter und Advokaten sind, so ist kein Mangel an Mäßigung gegen diese zu fürchten, wohl aber ein großer Mangel an liebevoller Ge- jinnung gegen die Angegrifsenen. Sehr richtig bemerkt ein berühmter Reisender: der Landmann genießt nur in einem sehr kleinen Theile von Europa die Früchte seines Fleißes ungestört, und man ist zu dem Geständniß genöthigt, daß die bürgerliche Freiheit nicht sowohl das Resultat einer vor- geschrittenen Civilijation, als die Wirkung solcher heftigen Krisen is, in welchen eine Klasse oder ein Staat von der Uneinigkeit einer anderen Klasse, oder eines anderen Staa- tes Vortheil zog. Die wahre Vollkommenheit gesellschaftli- cher Jnstitutionen hängt ohne Zweifel vom Unterricht und intellectueller Bildung ad; doch die Verbindung der Schwung- federn unter einander, die einen Staat in Bewegung seben, ist von der Art, daß diese Bildung bei einem Theil der Na- tion bedeutende Fortschritte machen kann, ohne den Zustand der niederen Klassen zu verbessern. Beinahe das ganze nôrd- lie Europa bestätigt diese traurige Erfahrung. Dort giebt es Länder, wo, trob. der gerühmten Civilisation der höheren Klassen, der Bauer noch in eben solcher Erniedrigung sein Leben zubringt, als vor drei - oder vierhundert Jahren. Das ist die Spracte einer philosophischen Geschichte, aber feine Sprache, wie sie die Unterdrücker hôren mögen. Herr Shiel hat die Anzahl der Liberalen und UneigennüÜbi- gen, die in Betreff der Behandlung Jrlands richtig fühlen, nicht überschäßt. Es giebt in England gewiß viele dunfle Fleen, und viele Personen,“ denen daran gelegen ist, daß sie im Dunkeln bleiben. Jn solchen Fällen muß Schlechtig- keit immer den Sieg ber Rechtschassenheit und Unabhän- gigkeit davon tragen, weil die Erfahrung uns lehrt, daß Menschen, deren persönliches Jnteresse es ist, einen be- sonderen Plan zu verfolgen, immer energischer sind, als Die- jenigen, die feinen Egoismus kennen. Die Anführer der Braunschweiger z. B. strengen sich weit mehr an, als ihre Gegner, die denselben Rang im Leben bekleiden, weil sie für ihren persönlichen Nußen arbeiten, während die Liberalen nur in sofern für den ihrigen wirken, als er dem ganzen Lande zugute fommt. Die Erfüllung der Hoffnungen der Liberalen hängt von allgemeiner Kenntniß der wahren Lage der Dinge ab; wogegen die Winchelsea's und die Knatch- bull’s mit ihren Anhängern nur hoffen können, ihre Sache zu gewinnen, wenn das Volk in dem Grade unwissend bleibt, daß es sogar cine Ehre in seiner Erniedrigung sucht. Die Hauptstadt hat das ihrige gethan, um den Flecken abzu- waschen, den der National - Charafter in Penenden - Heath bekommen hat. “‘‘

Eben dieses Blatt sagt: Die Reden , welche bei Gelegenheit des Mahles des Braunschweig - Clubs zu Maidstone am Freitag gehalten wurden, sind unter der Kri- tif. Die einzige Sache, welche erwähnt zu werden verdient, war die Erflärung des Grafen von Winchelsea, daß die Braunschweiger sih nicht allein dem Papstthume Ö"pponir- ten, sondern allen solchen in diesem Lande errichteten Ver- bindungén, deren lebßtes Ziel es. wäre, unter der Maske bür- gerlicher und politischer Freiheit alle unsre Einrichtungen, besonders aber ‘die protestantischen, von Grund aus zu zerstören. Die Dessenter foilten immer daran denfen, daß der Herzog von New- Castle, Graf Winchelsea, und die andern Leiter der Braunschweiger in eben dem Maaße den Zugeständnissen an die Katholiken entgegen sind, als sie die Aufhebung der Test- und Corporarions-Akte miß- billigen. Bei diesem Mahle wurde auch eine Adresse an die Freisassen der Grafschaft Kent von jenem gro- ßen Politiker und Heiligen, dem Lord Bexley, ausge- theilt, welche einen ehrgeizigeren Charafter hatte, als die übrigen Reden der Braunschweiger. Wie es scheint, war Lord Bexley einer Feindlichkeit gegen die Ansichten der Braunschweiger verdächtig gewesen; in dem Eingange dieser Adresse bemüht er sich sehr, zu zeigen, daß er in der auf die

| erste Mittheilung über diejen Gegenstand ertheilten Antwort

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