1828 / 315 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 22 Nov 1828 18:00:01 GMT) scan diff

Monarchen außerhalb des Staats-Rathes zu öffentlichen mts- Verrichtungen berufen werden, oder soiche Staatsdie- ner, denen der König cinen jener Titel als Belohnung für ihre Dienstleistungen ertheilt, oder solche endlih, denen der Monarch, selbst wenn sie nicht mehr activ sind, den von ih- nen geführten Titel beläßt. Sobald ein Staatsrath, Requê- tenmeister oder Auditor zu dffentlihen Amts- Verrichtungen außerhalb des Staats-Raths berufen wird , hört er auf, im ordentlichen Dienste zu seyn. Kein Mitglied des Staats- Raths kann anders als durch eine, von dem Großsiegelbe- wahrer contrasignirte Königl.- Verordnung entlassen werden. Ast Lekteres der Fall, so behâlt der Entlassene resp. den Rang und Titel eines Ehren-Staatsraths, Ehren-Requêten- meisters oder Ehren-Auditors. Die Staatsräthe, Requé- tenmeister und Auditoren im ordentlichen Dienste werden in 4 Ausschüsse getheilt, nämlich: 1) der Ausschuß sür Justiz- und. Streitsachen; 2) der sür das Kriegs- und Seewesen ; 3) der für innere und Handels-Angelegenheiten ; 4) der Fi- nanz-Aueschuß. Der erstere besteht aus 12 Staatsräthen, 18 Reguêtenmeistern, 5 Auditoren erster und 7 zweiter Klasse; der zweité, aus 6 Staatsräthen, 8 Reguêtenmeistern, 2 Au- ditoren erster, und 4 zweiter Klasse; der dritte, aus 6 Staats- râthen, 8 Requêtenmeistern, 4 Auditoren erster und 5 zwei- ter Klasse; der vierte, aus 4 Staatsräthen, 6 Requêtenmei- ]tern, 1 Auditor erster und 2 zweiter Klasse. Der Staats- Rath kann nur berathschlagen, wenn die Hälfte plus eines von denen Mitgliedern, die eine berathende Stimme haben, zugegen ist. Ein jeder Geseß- oder Verordnungs-Entwurf, welcher die Staats-Verwaltung betrifst und in einem der Ausschússe vorbereitet worden ist, muß hernach in einer Ge- neral-Veisammluñg, in Gegenwart sämmtlicher Ausschüsse und Minister-Staats-Secretaire, zur Berathung kommen. Nur sobald dieses geschehen, dúrfen die Verordnungen im Eingange die Worte: „Nach Anhdrung Unsers Staats- Raths‘/ führen. Alle Bestimmungen, die durch die gegen- wärtige Verordnung nicht aufgehoben werden, bleiben in Kraft.“ Dies ist der Haupt-Jnhalt der ersten Verordnung. Die zweite Verordnung vom 12. Nov. enthält die, in der ersten erwähnte Liste sämmtlicher Mitglieder des Staats- _ Raths, und zwar 1) Staatsräthe im ordentlichen Dienste: Die Marquis von Saint -Géry und von Cambon ; die Grafen Bérenger, von Argout, Du. Hamel, von Kergariou, von Tournon, von Coëtlosquet, von Loverdo, von Floirac und Alex. von Laborde; die Vicom- tes Jurien und von Saint -Chamans; die Barons von Ballainvilliers, Cuvier, von Gerando, Fa- vard-de Langlade, Hély d’Oyssel, von Fréville, Héron de Villefosse und Lepelletier d’Aulnay; die Rit- ter Delamalle, Allent und von Brevannes; die Herren von Blaire und Ferd. von Berthier, der Abbé von la Chapelle und die Herren Jacquinot-Pampe- lune, Bertin Devaux, Amy, Maillard, Salvandy, Villemain und Agier. *) 2) Staatsräthe im außerordent- lichen Dienste, die an den Arbeiten der Ausshússe und den Berathungen des Staats-Raths Theil haben. Es sind deren 23, unter andern dex Erzbischof von Bordeaux, die Bischöfe von Autun und von Straßburg, die Barons Zangiacomi und Mounier, acht General-Directoren, worunter auch der Magr- quis von Vaulchier , ferner der Contre - Admiral Halgau, der Graf von Charencey u. A. 3) Staats-Räthe im außer- ordentlichen Dienste. Es sind deren 78; die bekannteren darunter sind: Der erste Präsident des Cassationshofes, Ba- ron Henrion de Pansey; der Graf Reinhart, Gesandter beim Deutschen Bundestage ; der Baron von Mareuil, Ge- sandter bei den vereinigten Staaten; der Präfekt Graf von Chabrol, der Baron Dudon, die Herren Royer-Collard, Ra- vez, Esmangart, Präfekt des Nieder-Rheins, Delavau“ und Franchet, der Marquis yon Forbin des Jssarts, die Pairs, Barons Séguier, von Barante, von Frénilly und Vicomte von Castelbajac, der Fürst von Broglie, Herr von Sy- rieys de Mayrinhac, der Vice-Admiral von Rigny, der Baron Feutrier, und Andere. 4) Requêtenmeister im ordent- lichen Dienste; es sind deren 30. 5) Requêtenmeister im außerordentlichen Dienste, mit der Befugniß, an den Arbei- ten der Ausschüsse und den Berathungen des Staats-Raths Theil zu nehmen: 8. 6) Regquêtenmeister im außerordentli- chen Dienste: 58, worunter die bekannteren die Pairs, Gra- fen Boissy d’Anglas, von Gourgues, von Breteuil, von Sussy, von Germiny und von Tocqueville, der General-Ad-

*) Im Ganzen 34, wovon diejenigen 24,. deren Namen mit gesperrter Schrift gedruckt sind, der ersten Verordnung zufolge, in den Ausschüssen beschäftigt sind, die anderen 10 aber nur an den Berathungen in p!eno Theil nehmen.

vocat Colomb, etwa 20 Präâfeften u. st. w: 7) Ehren-Sty Räthe : 20. 8) Ehren - Requêtenmeister : 19. Die drit

Verordnung, ebenfalls vom 12. November, verfügt die y

Verseßung und Entlassung von 25 Präfekten.

sind worden: der Präfeft des Gard, Hr. Planelli lettez; der Präfeft der Drome, Herr Cotton; der der Charente, Hr. von Auberjon ; der Präfekt der Vaucluse v. Limairac, und der Präfekt des Doubs, Hr. Milon de Ny: Zu anderen Functionen sind berufen worden: Hr. v. Fly,

Pensig

Präfekt der Aisne; Hr. Locard, Präfekt der Jundre; von Freslon, Präfekt der Mayenne; Hr. von Lantivy, q

feft der niedern Alpen, und Hr. von Auderic, Präfef Var. Neu eingetreten sind: der Deputirte Hr. Dumas lach, als Präfekt der Ardennen; der Ex- Präfekt, Hr, | Lascours, als Präfekt der Drome; der Ex-Präfekt, Hr,

Talleyrand, als Präfekt der Nièvre; der Ex-Prâfeft

von Lezay , als Präfekc des Loir und Cher; der Depu Hr. von Preißac, als Präfekt des Gers; der Ex-Prii Hr. Dumartroy, als Präfeft der obern Garonne ; Hr, Lézardière, als Práfeft der Mayenne; der Requêtenmei Hx. von Fumeron d’Ardeuil, als Präfekt des Var, und Cx-Unterpräfekt, Hr. von Lestrade, als Präfekt der Lozèr Die übrigen vorgegangenen Veränderungen sind bloße y sezungen mehrerer Präfefte von einem Departement in| andere.

Mittelst zweier anderer Verordnungen vom d. M. wird der Marguis von Vaulchier, bisheriger 6 ral.Post-Director, zum General - Zoll- Director, und day der bisherige General-Zoil-Director, Baron von Villen an jenes Stelle zum General-Post-Director ernannt.

Noch enthält der Moniteur eine se ch se Verotdy vom 12ten d. M., wodurch bei dem Ministerium des Jn eine Gestüt - Verwaltungs- Commission niedergeselzt wit), aus 10 Mitgliedern, mit Einschluß des Präsidenten, bes soll, und deren Verrichtungen unentgeldlich sind. Zun sidenten ist der Pair und General-Lieutenant , Herzog Éscars, ernannt worden; die übrigen 9 Mitglieder aus drei Stabs-Offizieren, den drei ältesten General: Juspectoren und drei solchen Eigenthümern bestehen, di am meisten mit der Pferde-Zucht beschäftigen.

Endlich wird durch eine siebente Verordnun Staatsrath, Ritter Faure, an die Stelle des verstorb Herrn Vallée, zum Rath beim Cassations-Hofe ernaut,

Als einen Commentar. zu allen diesen Verändetn enthält der Moniteur einen dem Anscheine nah aus a1 licher Quelle geflossenen Aufsaß, dessen Mittheilung f u auf morgen vorbehalten.

Auch. einen dritten und leßten Artikel des Mst des Chambres über die Schrift des Herrn von du Chamans werden wir nachträglich liefern.

Der gestrige Constitutionnel enthält einen Ass den man als den Vorläufer jener verschiedenen Verord gen betrachten darf:

;, Man hat endlich‘, heißt es darin, „der öôffentlit Meinung und der Nothwendigkeir nachgegeben. Das V

sterium ist entschlossen, nicht länger unthätig zu bleib

Jn dem lesten Minister - Rathe hat man sich über dit dem Verwaltungs - Personale unumgänglich nöthigen Al rungen endlich geeinige. . Das Ministerium, dessen Zi und Unentschlossenheit / bisher alle -Welt in Erstaunen f verdient heute unser ganzes Lob. Möge es dasselbe n zurückweisen, da es ihm von Freunden der constitutionnl Monarchie gespendet wird; möge es vor Allem den gef Entschluß von der rechten Seite betrachten. Den Wúns1 und Bedürfnissen Frankreichs gehorhen, wie die Mil solches thun, heißt niht nachgeben , sondern handeln.“

__ Die Gaz. deFrancebringt heute dem Könige ihren N fúr ihre Freisprechung von einer Anklage dar, die, wie sie sagt! von Denjenigen herrühre, welche fortwährend bemüht wären treuesten Vertheidiger des Königs zu verläumden und zl schuldigen. Jm Angesicht der ganzen Welt, fährt sie || bezeugen wir Ewr. Majestät unsre Liebe, und erklären | und ôffentlich, daß so lange nur noch ein Hauch des Leb in uns ist, er zum Dienste des Königs angewendet wi wird. Demnächst spricht sie auch ihre Dankbarkeit gen ihre Richter aus, die die Absichten der Gazette zu digen gewußt hätten, und eben so dankt sie ihrem bere Vertheidiger, der alle die Thatsachen, welche Leidenscha| und Jnteressen verfälscht und verdunkelt hätten, wiede!) reten Lichte dargestelle habe. Sie versichert sodann, sorgfältiger Prüfung ihres bisherigen Verhaltens. nur in mehr Gründe gefunden zu haben, sich deshalb zu belol ¡Ein anderes Tribunal‘ (so schließt sie) „das der Zu! nämlich, wird das Urtheil, welches uns frei gesprochen

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n, Dieses wird zugleich die Handlungen, welche wir t, die Gefahren welche wir bezeichnet, die Politik Fehler wir getadelt haben , in ihrem rechten Lichte (len, und vor diesem strengen Tribunale können unjere îcée nicht für zu schwach erfunden werden.“ h

(us der Vertheidigungs - Rede des Herrn Hennequin, aten der Gazette de France heben wir Folgendes . Nachdem derselbe zu beweisen versucht, dap der an- (digte Artikel nur geschehene Dinge erzähle, fährt er És ist nicht nôthig, sich in eiue tiefe Auseinanderjezung sen, umzu beweisen „daß unter den vierzig angeschuldigten fúnf und zwanzig der treuen Wiedergabe notori1cher hen gewidmet sind, Thatsachen, die unter unsern Au- orgingen und jeßt in das Gebiet der Geschichte gehd- die Gazette hat über die Handlungen des Minisieriums theil ausgesprochen, das wohi Gegenstand einer Wider- ; seyn, aber nie Veranlassung zu einem Criminal-Pro- hen fonnte. Daß man den Cinfluß, welchen die in den ¿Angelegenheiten vorgegangene Veränderung neuerdings motratischen “Princiyien gegeben hat, ohne Unruhe be- 1 fann, ist mir begreiflih. Aber. warum geht man er Sicherheit zur Undankbarfeit über, warum vergilt Rathschläge mit Anklagen? Dies sind, meine Herren, gemeinen die Betrachtungen , welche mich zu der Be- ng berechtigen, daß die Gazette in dem Artifel vom q. nur von ihrem Rechte Gebrauch gemacht, und daß

vie Grund-Principien der repräsentativen Staaten ver- |

und die Freiheit der Presse geläugnet hat, indem man Blatt mit Beschlag belegte und gerichtlich verfolgte. ge es, meine Herren, und die öffentliche Meinung hat e Urtheil über diesen Prozeß gefällt, man hat sich ge- rt, daß das Ministerium, die Iteuheit seiner Entstehung ine Verpflichtungen vergessend, mit der ersten aller öôf- hen Freiheiten den Krieg begann; man fonnte die un- ige Hast und diese reizbare Empfindlichkeit sich nur r Jugend des Ministeriums erklären, daß sih noch unter dem Pfeilregen der Opposition abgehärtet hat. aber die Freunde der Minister am meisten bctrübte, die Anklage in einer Hinsicht einen gehässigen Cha- annahm. Der Artíifel vom 5. Aug. ijt nur die Wie-

Ming der in beiden Kammern von der Minorität agus-

jenen Ansichten. Die Meinung der Minorität will so durch richterliche Verurtheilung brandmarfen , und dies ist weder Französisch, noch parlamentarisch. Man

b an Männern rächen, deren Rathschlägen zu folgen nicht den Muth hat, man glaubt sie vielleicht einzu- en, und versucht außer der Freiheit der Presse auch t Rednerbühne in Fesseln zu schlagen. Es leuchtet ein, daß das Ministerium, bei diesem Wunsche sich an Neinung zu rächen, die in den Spalten eines Jour- niht mehr von der parlamentarischen Unverlesbarkeit kt wird, fein scharfes Urtheil in der Wahl des incri- en Artikels bewiesen hat. Jener Artikel von 5. Au- | nur der matte Ausdruck dessen, was die Gazette er Erdffnung der Kammern geäußert hat, es ist die hren einfachsten Ausdruck zurückgeführte Lehre dieses als, ès is ein in dem Grade unverfänglicher Artikel, l sogar von Uebelwollenden übersehen worden war, und an auf die Nachricht, diese Nummer der Gazette sey Deschlag belegt worden, mit der angestrengtesten Ausf- amkeit die Stelle der Zeitung suchen mußte, wodurch ‘inisterium sich so stark verleßt sand. Man war uns{chlüs- 0b mair den Aufsaß unter der Rubrik Paris, oder den et über die geseßliche Ordnung, oder die Analyse einer Broschüre (der -Cottuschen) dafür anschen sollte, nicht weil diese Artikel als strafbar erschienen, sondern weil demselben Geiste und Style geschrieben, völlig gleiche le hatten, von dem Ministerium in Anspruch genommen erden, Die von der Anklage gestellte Frage ist fol- Enthält der Artikel vom 5. August die Merkmale m 4ten Artikel des Geseßkes vom 25. März 1822 be- eten Vergehens, dder mit anderen Worten, hat derfelbe Haß und zur Verachtung gegen die Regierung des Kö- ausgerufen2// Der Vertheidiger geht nun in eine ische Untersuchung der Discussion des genannten Ge- ln der Deputirten-Kammer ein, woraus hervorgeht, daß in Amendement - der von der Kammer ernannten Com- n zu dem Gesetze über die Schriften, welche Haß und tung gegen die Regierung zu erregen beabsichtigen, lele Beurtheilung der Handlungen des Ministeriums esügt worden sey. Darauf folgte der Advokat den uen Paragraphen des angeschuldigten Artikels und un- m ihre Rechtfertigung. Von der Thron-Rede begin- jagte er: „Der Grundsaz der ministeriellen Verant-

wortlichkfeit führt auf die unwiderlegbare Folgerung, daß die Minister nicht ohne Einfiuß auf die Abfassung der Rede jeyn föônnen, welche der König bei der Eröffnung der Kain- mern halten soll. Wie kanu wohl die unverantwortlicze Gewalt sich vor den Rathschlägen und Bitten der verant- wortlichen Minister verschliczen?/ Wie êfönnen die Minister an jeinem so feierlichen Aus]pruche der Principien ohue An- theil jeyn ? Einem neuen Ministerium kommt es dann vor- nehmlich darauf an, grojzen Einfluß auszuüben ; es steht gerade dann auf dem entscheivenden Punkte seiner Cxijienz, es handelt sich für dasselbe darum, der Nation zu erflären, ob es auf dem Wege der Verwaltung, an deren Stelle es getreten, fortgehen , oder eine neue Bahn brechen will. Wie könnte der Monarch, ohne ungerecht zu seyn, deu Ministern das Recht verweigern, an der Abfassung. einer Rede, für dereu Worte sie künftig haften sollen, Theil zu nehmen? Man muß entweder die Verantwortlichkeit der Minister läugnen, oder anerfennen, daß, der politishen Ordnung gemäß, die Thron-Rede das Werk des Ninisteriums ist, und als jolches der Censur unterliegen kann.‘ Nachdem derx vertheii- gende Adpotat in ahnlicher Weise die andern Paragraphen des angeschuldigten Artiêeis durchgegangen , ergriff der Kd- nigliche Hr. Advokat Champanhet das Wort, um den Elüwurf zu machen, daz man allerdings die Handlungen der Minister beurtheilen und tadeln könne, aber nicht den Charakter die- ser Steuermäanner des Staatsschisses durch eine Anschuldigung brandmarfen müsse, welché selbsi auf den Souverain zurück- fallen würde. Herr Hennequin machte eine kurze Erivide- rung. „So lange‘/ (jagte er) „die Engel feine Portefeuilles übernehmen, so lange werden die Minister auch Fehler ma- chen, und es muz erlaubt seyn, sie zu bezeichnen und der Weisheit des Monarchen zu e:chüllen. Die Könige von Frankreich haben nicht wie die Asiatischen Herrscher nöthig, nächtliche Wanderungen zu machen, um die Volfs-Meinung kennen zu lernen, sie erfahren diejelbe durch die Preßfreiheit. Die lebhaften Discussionen der periodischen Presse sind ih- rem Juteresse, wie dem der Zeitgeschihhte gemäß. Sie sollen nicht bloß dea Jrrthum der Besiegten darthun, soudern auch den Siegern die Wahrheit sagen, und das Staats]chiff in den Hasen geleiten.‘ Nach einer Berathung von zwanzig Minuten sprach das Tribunal die Freisprechung des veraut- wortlichen Redacteurs der Gazette, Herrn Aubry, aus. Der Courrier srançais äußert sich über den Pro- zeß der Gazette de France in folgender Art: „„Die Frei- sprechung der Gazette ist eine neue Bürgschaft, welche die Tribunale für das Recht der freien Rede und der freien Beurtheilung der Regierung gegeben haben. Die Gazette, welche unaufhörlich die Freiheit der Presse als eine Feindin der Monarchie und der Religion anfklagte, hat -sih nun ge- nöthigt gesehen, ihre Lehren zu verläugnen, und sich mit den Principien, welche sie. unaufhörlich angriff, zu deen. Diese Art von Widersprüchen kostet der Parthei, für die sie sich be- kennt, wenig; sie kommen häufig bei ihr vor. Als der öffentliche Unterriche in den Händen der Jesuiten war, vertheidigte jene Parthei mit der größten Heftigkeit das alleinige Recht derselben dazu; jeßt, da die Universicàt ihr gesebliches Zechr wieder erlangt hat, fordert sie allgemeine unbegränzte Frei- heit des Unterrichts. Was für eine Berechnung das Mi- nisterium zu den Schritten gegen die Gazette bewogen hat, ist schwer zu begreifen. Wie fann man seinen heftigen Angriff auf das Organ des Villèle’]chen Ministeriums mit seiner Nachsicht gegen die Anhänger desseiben Ministeriums zusammenreimen ? Schaden etwa die täglichen heftigen Deklamationen der Ga- zette dem jeßigen Ministerium? machen sie ihm die dffent- liche Meinung abwendig? Keineswegs, sie erregen nur Un- willen und Ekel, weiter nichts! Nur dadurch, daß fie in al- len Zweigen der Verwaltung Anklänge finden, nur dadurch, daß die immer thätigen Agenten des alten Ministeriums

die Worte der Gazette jeden Abend treulich wiederholen,

werden sie gefährlich. Gerade gegen diese ist zu verfahren ; was hilft es, die Gazette zu verfolgen, während man dieje- nigen aufrecht erhält, welche sie, gleich einem Orakel um Rath fragen. Das Gegentheil davon wäre gerade das Rechte geivesen; man mußte, um Frankreich von diejen Anhängjeln des jesuitischen Despotismus zu befreien, die Gazette schreien lassen, so viel sie wollte. Aber dazu gehört Entjchlossenheit, und die hat das Ministerium nicht. Wir stehen immer noch unter Herrn von Villèle?s Verwaltung, unter der Herrjchast deé Priester, und Alles, was wir bei dem Wechjel gewon- nen haben, ist, daß die National-Schuld um 4 Neillionen Fr. gewachsen ist, und die fleinen Seminarien eine Dotation von 1,200,090 Fr. erhalten haben.“ Die Quotidienne, welche die lezten Befanntmachun- gen des Moniteurs über den allmähligen Beitritt d: Erzbi