1891 / 152 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jul 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußis

und

cher Staats-An

«

7

ck» G B

ger.

Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 M 50

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

Nr. 32.

8W., Wilhelmstrafte Las 2.

Einzelne Nummern ko

M 152,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den katholishen Pfarrern Spieker zu Detfurth im Kreise Marienburg in Hannover und Wolf zu Bettmar in demselben Kreise und dem Ober-Stabsarzt erster Klasse a. D Dr, Schherwinzki, bisher Regimentsarzf des ‘2. Nieder- shlefishen Znfanterie-Regiments Nr. 47, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Domdechanten Paasch zu Hildes- heim den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Bürgermeister Wiedenbrüg zu Rheurdt 1m Kreise Mörs den Königlichen KronenzOrden vierter Klasse; dem emerilirten Lehrer Peren zu Manderfeld im Kreise Malmedy den Adler der Jnhaber des Königlichen Hau its Auf von Hohenzollern ; sowie dem pensionirten Strafanstalts-Aufseher Werner zu Striegau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ministerial - Rath im Ministerium für Elsaß- Lothringen und Vize - Präsidenten des Kaiserlihen Raths Schill zu Straßburg den Stern zum Rothen Adler-Orden weiter Klasse mit Eichenlaub; dem Ministerial: Rath in dem- ben Ministerium, Königlich bayerishen Kammerherrn Fre herrn du Prel zu Straßburg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; owie dem Geheimen RNegierungs- und Ober-Schulrath Dr. Albrecht zu Straßburg i./E. den Adlec der Ritter - des Königlichen Haus: Ort ens ‘von Hohen-

zollern zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reis den Kausmann Hermann Jäger zum Konsul in Monrovia (Liberia) zu ernennen geruht.

Dem zum russishen Konsul in Steitin ernannten russischen Hofrath Gregor Bogoslowsky ist das Exequatur Namens des Reihs ertheilt worden.

__ Die bisherigen Militär-Fntendantur-Sekretäre Ri} vom Königlich württembergischen Kriegs-Ministerium und Reinke von der Jntendantur XVI, Armee - Corps find zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren bei dem Nehnungshofe des Deutschen Reichs crxnannt worden.

Königreich Preufen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: d g "dem OCBdAR vollzogenen Abschiedes vom 18. Juni Graf B er-Präsidenten der Provinz Pommern Ulrih : rasen eyre Negendank die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst mit Pension und unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Nath mit dem Prädikat Ee en zu ertheilen. sowie dei Staats Lene ttkamer zum Ober- Präsidenten der Provinz Pommern A Htfamer d

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Ober - Bergrath Freund zum Berg- hauptmann und Ober: Bergamts-Divektor zu ernennen,

Ministerium füx Handel und Gewerbe.

Dem Berghauptmann und Ober - Bergamts - Direktor Freund ist die Stelle des Direktors des Ober-Bergamts zu Breélau übertragen worden.

S Fereut sind : die Bergrevierbeamten, Bergräthe Abel s 24 ecklinghausen nach Trier unter Uebertragung des Berg- ¡eviers Trier -St. Wendel, K ost von Bedorf nah Redlling* outen Lücke von Wissen nah Aachen unter Uebertragung des Bergreviers Düren, dessen Amtssig nach Aachen, verlegt pl Der Berginspektor Hilger von Friedrihsthal nah Saar-

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. L Dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator, Rechnungs-Rath aul Hoppe ist die bisher von ihm missarisch verwaltete Stelle des Vorstehèrs des aar t ureaus in dem Ministerium für Landwirthschaft, Domän und Forsten übertragen worden,

lg

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S. JFuserate nimmt au: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. ‘4

Ref ol U®T Jn Gemäßheit der Vorschrift im

Juli 1885, betreffend Ergänzung un D Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen ge-

8. 6 des Geseßes vom 20 und Abänderung einiger Kommunalabgaben (Ges.-Samml. S. 327), mache ih hierdurch öffentlih bekannt, daß der bei der Ver- anlagung der Gemeindeabgaben von fiskalischen Domänen- und Forstgrundstücken für das laufende Steuerjahr der Gemeinden zum Grunde zu legende, aus diesen Grundstücken erzielte etatamäßige Uebershuß der Einnahmen über die Ausgaben unter Berücksichtigung der auf denselben ruhenden Verbind- lihkeiten und Verwaltungskosten nah den Etats für 1. April

legten direkten

N der Provinz Osipreuß 1525 P

in der Provinz Osipreußen . . 152,5 Proz

L j "n Westpreußen S 159,4 2 3) „. Stadt Berlin U E 4) Provinz Brandenburg . . 1492 y D) 4 y Pommern 180 D d i : 202 l E S S esficn , i 5) n" z u Sal «V Gi s TIOA 9 n u Schleswig-Holstein 1445. 10) As GNnoDet - 4 L102 T M estfalen d 6 57,6 L 19 A Ee. 0a 13 Rheinprovinz . i T

des Grundsteuer-Reinertrages beträgt, Berlin, den 29, Juni 1891. Dex Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Jm Auftrage: Jaeger.

Ministerium der geistlichen, Untérrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Beförderung des bisherigen ordentlichen Lehrers Kurt Baske an dem Altstädtishen Gymnasium zu Königs? berg i. Pr. zum Oberlehrer ist genehmigt worden.

Der ordentlihe Lehrer am Gymnasium zu Königshütte O.-St&l. Hermann Böhm ift zum Oberlehrer an derselben

Anstalt und 7 N der ordentlihe Lehrer vom Gymnasium zu Düsseldorf Gustav Kniffler zum Oberlehrer bei dem Gymnafium

Münstereifel beförde:n gnorden. s A E Hin! Sehullehre) erhielt x zu Pilchowiß is der bisherige kommissarische Erstéliberal) Geistlicher Blana definitiv als Erster Lehrer anges U Lüdeven.

it gewö _

Seitdem im L —1g der siebziger Jahre eine allgemeine Regelung der Befo ungen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen durchgeführt ist, haben si die Verhältnisse #0 wesentlich verändert, daß der heutige Zustand dem Jnteresse des Unterrichtswesens und den billigen An- sprüchen des Lehrerstandes nicht mehr entspricht. i

Die Zurückhaltung, welche die Behörden bei der weiteren Verbesserung der Lehrergehälter si in ihren Anforderungen an die Gemeinden auferlegten, entsprang der nothwendigen Rücksicht auf die allgemeine wirthschaftlihe Lage. Nachdem indeß dur die Geseße vom 14. Suni 1888 und 31, März 1889 eine durchgreifende Entlastung der Schulunterhaltungs- pflichtigen herbeigeführt H, Und Ul Folge dessen ge freiere Verwendung der_ zur Unterstüßung von e- meinden bestimmten Staatsfonds - stattfinden kann, müssen jene Bedenken um so mehr zurücktreten, als gahl- reiche Beschwerden und allgemeine Berichte aus neuerêr Zéit die Unhaltbarkeit der gegenwäztigen Verhältnisse er- fennen lassen. F den meisten“ Provinzen ist es auf dem Lande lediglih bei dea in _den siebziger Jahren festgestellten Mindeslsäßen der Gehälter verblieben, Wo A ne Regierungen neuere Bestimmungen , getroffen hi ben ist dies in der Regel ohne zuvorige VLer- fiä digung mit den bengchbarten Bezirktbehörden geschehen. Die Fo! davon ist eine völlig unbegründete Verschiedenheit i “ben Besoldungen der Lehrer in einer- und derselben Pro- © oder in benahbarten Provinzen mit gleichartigen Lebens- en. Beijpiel8mei)e difffferirten in einer der westlichen ¿ Mindestgehälter der ersten Lehrer auf dem Lande

n

vinz : ewohnheiten rovinzen di um 340 M, i zweiten Lehrer U

ciner ‘anderer um 150 H, diejenigen der

T ben nuc theilweise der \{hnellen Verände-

aftlidea Verhältnisse Rechnung getragen, rung Ae bin ¡euere Ermittelungen, daß der Mindest- B Besoldungen i! einer abrikstadt von mehr als [ab 00 Einwohnern hixr dem Mnestsas in kleinen Aer- ; 3 zurüblieb. i

städten derselben, E wird in den Städten bei der An-

Gang ung I Dienstzeit verfahren. Nicht felten der auswärti" Srilkür der Kommunalbehörden ge-

ch : ist dieselbe völlig in d' Fie im * Znteresse der Betheiligten De cis unervünse t reinen, slnd dabei erfahrungsmäßig

nicht zu vermeiden,

1891.

Die neuerliche Erhöhung und Verallgemeinerung der staatlichen Dienstalterszulagen Yat die aus der unzureihenden Bemessung der Grundgehälter entspringenden Nachtheile nicht allgemein ausgleihen können.

Die Anregungen, welche auf Grund des Runbderlasses vomt 1, L 1890 über die Revision der Lehrerbesoldungen in den a Y as gegeben find, waren nur vereinzelt von Erfolg egleitet.

Diese Umstände und die Berichte, welche auf Grund des Runterlasses vom 20. Dezember 1890 U. Ul a 26012 über die Mindestsäße der Lehrergehälter überhaupt erstattet find, geme mir die Ueberzeugung, daß nur eine planmäßige und ystematishe Regelung des Beloldungawesens die bestehenden Uebelstände bejeitigen kann.

Jh verkenne nicht, daß die Schranke, welche dur das Geses vom 26. Mai 1887 über die Zustimmung der Beshlußbehörden bei neuen Anforderungen an die Ge- meinden gezogen ist, den Regierungen die Durchsührung ihrer Aufgade ershwert hat; ih glaube aber, daß der ersu gemacht werden muß, durch eine regelmäßigere und häufigere Zuziehung der edachten Selbstverwaltungsbebörden eine ersprießlihe Mitwirkung dersclben herbeizuführen und eine den praktishen Bedürfnissen entsprehende Lösung der Lehrergehaltsfrage zu erreichen.

Eucere Excellenz ersuche ih hiernah ganz ergebenst, mit den Regierungen der dortigen Provinz über die Neugestallung der Lehrerbesoldungen in Berathung zu treten und zu den Konferenzen auch Mitglieder des Provinzialraths sowie be- sonders erfahrene Landräthe einzuladen. -

Bei der Regelung ter Gehälter bitte ih Änsbesondere folgende Gesichtepunkte zu beachten:

1) Für ieden Ort ist ein den Pr&is- und sonstigen Lebens- verhältnissen entsprehendes Grundogehalt festzuseßen. Dasselbe ist so zu bemessen, daß ein Lehrex davon die Kosten eines jungen Familienhaushalts bestreiten kann,

9) Für provisorisch angestellte Lehrer kann die Besoldung bis s drei Viertel des Grundgthalts durch das Statut herabgejeßt werden. 7

3) Für Aemter mit eigenthümlichem Wirkungskreise oder von bestuberer edeutung istdas Grundgehalt entsprechend zu erhöhen. Dahin gehören insbesondere die Stellen der Rektoren, Kon- rektoren, Abtheilungsvorstehet, ersten Lehrer, sowie die ver- " einigten Schul- und Kirchenämter.

4) Neben dem Grundgehalt ist da, wo keine -Naturäal- wohnung gegeben wird, eine besondere Miethsentshädigung zu gewähren, welche bei definitiv angestellten Lehrern ausreicht, die Ausgabe für eine Familienwohnung zu bestreiten. Die Abslufung der Säße kann im Anshluß an die bestehenden Servisklassen erfolgén. E

5) Außer. dem Grundgehalt is ferner eine nach dem Dienstalter steigende Zulage zu gewähren, Die Zwischenstufen dürfen nichk Unter diejenigen herabgehen, welche für die stäat- lien S 0) fesigeses e i LA

ei ulsystemen, welhe niht mehr als acht voll- beschäftigte Lehrer und Lehrerinnen zählen, kann von ¡A Ein- t besonderer kommunaler Alterszulagen neben den taatlihen abgesehen werden, sofern die hiermit verbundenen jchwankenden Ausgaben für den - kommunalen Haushalt zu fehr ins Gewicht fallen. Es ist aber alsdann für eine plan- mäßige Abstufung der s zu sorgen. Bei dem Ueber- gang von dem System fester Stellengehäliet zur beweglichen S Besottae ea Ua R e Gesammtbetrag dec

l ngen nicht unter die Gesammtsumme der bis- herigen Stellengehälter herabgehen. | l ° es

6) Für die Anrechnung der auswärtigen Dienslzeit sind feste Normen aufzustellen, dde jede Willkür dem énzelnen Lehrer gegenüber ausschließen. M E

Wünschenswerth ist jedenfalls, daß die seit dér-befinitiven - Anstellung zurückgelegten Dienstjahre voll berüksichtig M Wo die Anrechnung in geringerém. Maße stattfindel, i E Grundgehalt entsprechend höher festzuseßen, um nicht ällère Lehrer von auswärts von der euie in die betreffendeit* Orte auszuschließen. ¿ i bie iGiat /

7) Den zur Zeit angestellten Lehrern vervtel ie ihn gegenwärtig E Gehaltsregulativen vokationsmäßig zu-

nden Ansprüche. E ege in aps der Neuregelung der Besoldungen besortbere Anforderungen an die Schulunterhaltungspflihtigen geste!“ werden, welche die Kräfte der elben übersteigen insbesondere . bei kleinen ländlihen Schulgemeinden —, werden die Regie- rungen in _der Lage sein, mit ihren Fonds helfend einzutreten. Die’ bevorstehende Neueinshäßung zur Einkommensteuer wird voraussichtlich vielfa ein anderes Bild der Leistungsfraft ge- währen und damit die Nothwendigkeit einer anderweit 58 e E i ici Son herbeiführen, sodaß ben Ne

erungen wirklich bedürfti: vmstnfor z i Mitte! u e stehen. stige Gemeinden austömmlichere h nehme an, daß & Gy ee Í erforderlichen Ela mut A nah Erledigung dex S der benahbarten Provinzen inv Ae L A epter i : De n Mitte plember bis Ende Oktober in der Lage sein werden, eine