1891 / 232 p. 29 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Nathrichten von allgemeinerem Futeresse für den

M zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 2. Oktober 1891.

Verkehr mit der Post und Telegraphie nebsi Porto- und Telegrammgebühren-Tarif.

arien init icieu

Das Postblatt erscheint vierteljährlih, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, von 1 Mark jährli, sowie zum Preise von 25 Pf.

und kann durch Vermittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung für die einzelne Uummer bezogen werden.

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- Australien (West - Australien, Süd - Australien, Victoria, Neu-Süd-Wales, Queensland, Tasmania), Neu-Seeland und British-Neu-Guinea sind mit dem 1. Oktober d. I. in den Welt postverein eingetreten. Der Briefverkehr mit denselben, sowie auch mit den Fidji-Inseln unterliegt von diesem Tage ab allen Bestim-

Vorbemerkungen. Im Verkchr des Weltpostvereins gelten folgende Best immungen:

1) Mit der Briefpost dürfen nicht versandt werden: a. Sendungen, welhe Geldstücke enthalten. b. Irgendwelche Sendungen E es Briefe, seten es Drucksachen Waarenproben 2c.), die zollpflihtige oder verbotene 4 enstände ent- halten. Es is Sache der Absender, si über die in Be- traht kommenden Bestimmungen der betheiligten Länder zu unterri{ten, e. Gold- oder Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegenstände, sofern das Hineinlegen solcher Gegenstände in Briefsendungen oder ihre Be- förderung mit der Briefpost dur die Gesetzgebung eines der an der Beförderung betheiligten Länder verboten ist; der Absender hat sich hierüber unter eigener Verantwortlichkeit zu unterrichten. d. Gegen- stände, welche geeignet n die Korrespondenzen zu beschmußen oder u beschädigen, wie Glasgefäße, charfe Instrumente, \tark ab- fürbende Stoffe (Indigo a lebende Thiere.

9) Postkarten. Einfache Postkarten und Postkarten wit Ant- wort find nah sämmtlichen LUindern des Weltpostvereins zulässig. Postkarten dürfen in der Länge 14 cm, in der Breite 9 ecm nicht überschreiten,

a. Innerhalb Deutschlands und im Berkehr mit Oesterreih-Ungarn.*)

Franfirt bis 15 g 10 Pf., über 15 g bis 250 g 20 Pf., Briefe {\n{rankict bis 15 # 20 P. über 15 g bis 250 g 30 Die ostkarten 5 Pf., mit Antwort 10 Pf, ructsachen bis 50 g 3 Pf., über 50—100 g 5 Pf., über 100—2b0 g 10 Pt., über 2560—b00 g 20 Pf., über 500—1000 g 30 Pf. Waareuproben bis 250 g 10 Pf.

Geschäftspapiere gegen ermäßigte Taxe nit zulässig,

Einschreibgebühr neben dem Porto 20 Pf. Nückschein-

gebühr 20 Pf.

ilbestellgebühr für alle Briefsendungen (eins{l, Postanweisungen und Geldbriefe) nah Postorten 25 Pf., nah Orten ohne Postanstalt bei Norausbezahlung 60 P}f:; bei Eilsendungen nach Landorten in Oester- reich-Ungarn wird die Gebühr stets vom Empfänger eingezogen.

b, Im Verkehr mit den übrigen Ländern des Weltpostvereins 2c.

(Nr. 1 aus\{l. Deutschland u. Oesterrei-Ungarn u. Nr. 2—32), sowie im Verkehr mit solchen Gebieten, welche niht eigentlih zum

«) Sendungen nach dem Pesterr. Dffupationzgebiet (Bodnien, Herzegowina, Sand- \chak Novibazar) unterliegen den Taxen des Weltpostvereins.

mungen des Vereinsvertrages. Fortan sind demgemäß auch Postkarten zulässig.

9) Unzureiend frankirte Briefe nah und aus folgenden nicht zum Weltpostverein gehörigen Gebieten: Capland, Natal, Betschuanalaud, Orange-Freistaat, Süd-Afrikanische Republik (Transvaal), St. Helena

A. Briefsendungen.

3) Drucksachen, Waareuproben und Geschäftspapiere dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher die Eigenschaft einer eigentlichen und pers önlichen Korrespondenz hat. Die Verpackung muß derart beschaffen sein, daß der Inhalt leiht geprüft werden kann. Waarenproben dürfen keinen Handel8- werth haben und keine anderen handschriftlichen Vermerke tragen, als den Namen oder die Firma des Absenders, die Adresse des Empfängers, Fabrik- oder Handelszeihhen, Nummern, erie und Angaben bezügli des Gewichts, des Maßes und der Ausdehnung, sowie der verfügbaren Menge, der Herkunft und der Natur der Waare. Drucksachen und S pa Ere welche an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 cem haben, oder welche nicht mindestens theilweise frankirt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Drucksachen in Rollenform werden im Vereinsverkehr ausnahmsweise bis zu einer Länge von 75 em zugelassen. Waarenproben dürfen in ihren Aus- dehnungen 30 ecm in der Länge, 20 em in der Breite und 10 ecm in der Höhe nicht überschreiten. (Nah den Ländern außerhalb Deutsch- lands : 20 em Länge, 10 em Breite, 5 cm Höhe). Im inneren Ver- fehr Deutshlands und im Verkehr mit Oesterrei@-Üngarn sind Ge- \chäftspapiere als Brief oder Packet zu versenden.

Tarif für Briefsendungen.

Weltpostverein gehören, nach welchen aber die Vereinstaxen Anwen- dung finden (Nr. 3

Briefe sunfrantirt D De | für je 15 g (ohne Meistgewicht). Gegenüber Belgien, Dänemark, Niederland und der Schweiz bestehen Grenzbezirke (30 km) mit ermäßigter Taxe für Brtefe, und zwar frankirt 10 Pf., unfrankirt 20 Pf für je 15 g.

Postkarten (ein- | Auf der Vorderseite der Postkarten wel

fache) 10 Pf. Name bz. Adresse des Absenders dur Postkarten mit Druck oder Stempel, nicht aber hand- Antwort 20 Pf. \chriftlih angegeben sein.

Drucksachen, Geschäftspapiere, aarenproben 5 Pf. für je 50 g, mindestens jedo sür Geschäftspapiere 20 Pf., für Waaren- proben 10 Pf. Meistgewiht der Drucksahen und Geschäftspapiere 2 kg, bei Waarenproben 290 g.

Einschreibgebühr 20 Pi. neben dem Porto, Rückschein- gebühr 20 Pf.

Eilseudungen sind zulässig: nach Argentinien (nur nah Buenos-Aires, Rosario und La Plata), nach_ Belgien, Chile, C©änemark (nur im Ortsbestellbezirk mit Auss{chluß von Jsland und Farder), Italien, Japan, Luxemburg, Montenegro, Niederland, Para- guay (nur Afsomption), Salvador (nur nach der Hauptstadt San Salvador), Schweden (nur bei Briefen und nach Orten mit Post-

werden nicht mehr wie unfrankirte Sendungen taxirt, sondern mit dem doppelten Betrage des fehlenden Frankos belegt. Die Erstattung des Betrages der verwendeten Freimarken fällt damit fort.

3) Im Verkehr mit dem Deuts Ostafrikanischen Schußgebiet sind Postanweisungen bis zum Meistbetrage von 400 H zugelassen.

4) Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe, Post- karten, Drucksahen, Waarenproben und Ges, T Tad e Einsthreibung abgesandt werden. Bei allen eingeschriebenen Gegen- ständen kann der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung der Sendungen an den Empfänger Rückshein verlangen, gen der Beschränkung hinsihtlich der Zulassung von Einschreibsendungen nach einzelnen, dem Weltpostverein nicht angehörenden Ländern er- theilen die Postämter Auskunft. Im Vereinsverkehr unterliegen Cinschreibsendungen allgemein dem Frankirungszwange. Im inneren Verkehr Deutschlands und im Verkehr mit Desterreih-Ungarn fönnen auc unfrankirte Einschreibbriefe befördert werden,

5) Leitung der Briefsendungen. Für die Wahl des Be- förderungsweges ift bei Sendungen nah überseeischen Ländern im Allgemeinen die Bestimmung des Absenders maßgebend. Ist in der Aufschrift der Sendungen der Beförderungsweg vom Absender nicht angegenen, so erfolgt die Leitung nach den für die Postanstalten dieser- halb bestehenden Vorschriften.

Die vorstehenden Bestimmungen werden auch auf den Verkehr mit den nit zum Weltpostverein gehörigen Ländern (Vereinsausland) angewendet, soweit nicht Gegentheiliges ausdrücklich bestimmt ift,

anstalt), der Schweiz, nah Serbien und Siam (nur nach Orten mit Postanstalt).

Eilbestellgeld für jede Sendung 25 Pf. im Voraus zu zahlen ; bei Eilsendungen na Orten ohne ostanstalt (soweit muläsfig) werden die üblichen Cilbestellgebühren, unker Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.

c. Im Verkehr mit dem Vereins-Auslaud. (Nr. 48—49).

Briefe {gfrantirt 25 Hf | für je 15 @ (obne Meistgewicht). oftkarten nicht zuläsfig. Drucksachen, Geschäftspapiere und Vanarenproben 10 Pf. für je 50 g, für Geschäfts apiere

jedoch mindestens 40 f., füc Waarenproben mindestens 20 P Einschreibgebühr neben dem Porto, Rückscheine unzulässig. Schiffsbriefe, welhe mit Privatschiffen befördert werden sollen, unterliegen, wenn die Schiffe aus den Deutschen Häfen abgehen, ohne Rúcksiht darauf, ob der Bestimmungsort im Weltpofstv ge- legen is oder nicht, der Vereinstaxe. ünscht der Absender eines Schiffsbriefes die Beförderung über einen pri Hafen mit einem bestimmten S so ist dieses in der Aufschrift anzugeben, Die E anfiri und mit dem Vermerk „Schiffsbrief" ver-

ehen sein.

Namen der Linder 2c. Bemerkungen. Namen der Länder 2c. Bemerkungen. Namen der Länder 2c. Bemerkungen. Fn Afrika. n. Gebiete, welche E gens zum LWeltpostverein 15) Deutsche Schuyz- 15) Kamerun, Togogebiet, Deutsch-Süd- chören, nach welchen aber die Vereinstaxzen Anwenvung : x Weltpostverein. ) tee GE west-Afrika, Deutsh-Ostafrika. f 4 finden,

1) Europa. 2 Amerika.

Iun Asieu.

3) Afiatisches Nußland. 4 Atiatilde Türkei. 5) Britische Kolonien, 5) British-Nord-Borneo, Ceylon, Cypern, Hongkong (eins{ließlich der von der Britishen Kolonie Hongkong in China unterhaltenen Pa O in Amoy, Canton, Foo-Chow (Futshau), Hankow, Hoibow Kiung - Schow), Ningpo, Shanghai, Swatow, Labuan, Straits-Settlements (Malacca, Penang und San: 6) Pinvoltal, Birma und die Indischen

Deine talten in Aden, Mascat, am

ersishen Golf, in Guadur. 7) Deutsche Postagentur in/7) S, au unter d, 8 u, 12.

Shanghai (China).

u. |8) Cohinchina, Chandernagor, Karikal, 2) DrangoseRolonie ) Mahs, Pondichery u. Yanaon, die Franz, Schutgebiete von Kambodscha, Annam und Tonkin, sowie die Franz. Postanstalt

5) M Í in Shanghai. derländ.-Judien. 10) Mozingiei: nien. 10 gel S D der nord- e [4 n 0 11) Spanische Kolonien. T Sulu-Arcipel, Philippinen 12) Japan,

6) British-Judieu.

12) Einshl. der Jap. Postanstalten in 13 fi China: Shanatah auiarsbin Korea :

ersien, i \ o (Pusan), Genza - 19) Eiam i insen (Chemulpo), Söul (Söul),

21) Mauritius nebst Amiranten, Seychellen

16) Algerien. und Rodriguez, Goldküste, Gambien,

17) anes mit Nubien

und dem Sudan. Lagos, Sierra Leone; außerdem die 19 Kongostaat. Britischen Postanstalten in Marokko: 19) Liberia. Tanger, Laraihhe, Rabat, Casablanca,

20) Tunis (Regentsaft).| Saffi, Mazagan u. Mogador, sowie in 21) Britische Kolonien. anzibar. 22) Französ, Kolonien. |22) Assinie, Congo, Grand-Bassam, Porto Novo, Senegal, Comoren, Mayotte, Nossi-Bé, Obock, Réunion, Ste. Marie de Madagaskar; außerdemd. Franz. Poft- anst. in Tanger (Marokko), Zanzibar und auf Madagaskar (Tamatave u. Majunga). 23) Aalen Ie NA 93) Ferner die Italienischen Postanstalten Afsab, Massaua, in Tunis und Tripolis. 94) Portugies. Kolonien. 24) Adjuda, Angola, Azoren, Benguela, Bi agos-Inseln es, Capverdische Inseln, Kinsembo, adeira, Principe, V T EAA d t Afrikas Anobom, nien. 25) Besißungen a. d.Fordk. ï y 2); Suantiive, E : Cs Suseln, Corisco, Fernando-Po. u Australien.

I d ucbst Tas- a S Nea -Eeciand 27 Deutsh-Neu-Guinea(eins{l.Bismarck-

. t, Guinea| Archipel u. Salomons-Inseln), u. Mar- 27) ibe -SORUI - s{all-Inseln; außerdem Putsch Post- biete. agentur in Apia (Samoa-Inseln).

98) Neu-Caledonten, Marque as-IJnseln, 28) Französ. Kolonien. Tahiti und die unter Französi em Schußy 29) Niederländ. Kolonie.| stehenden Zuselaruppen. 30) Spanische Kolonien. 29) Nordwestl.Lheil v. u-Guinea(Papua). 31) Hawaii(Sandwihh-Jnseln). 30) Marianen-Archipel, Carolinen, Palau-

32) Fidji-Jnseln. Inseln.

20 Aa Setsian (Kabul).

35) Arabien. 80) “ra 5 Kaschmir.

ien. 35) S. auch unter 6.

36) Wegen Guadur \. unter 6. 37) S. auch unter 5, 7, 8 und 12.

39) S. auch unter 12. 41) S. au unter 22. 42) S. au unter 21, 22 u. 25,

39) Korea. 40) Ladakh (Tibet). 41) Madagaskar.

42) Marokko. 43) S. auch unter 27. 43) Samoa-Juselu. 44) Borneo \. auch u. 5. 44) Sarawak. 45) Nur bei der Beförderung mit Deut-

schen Schiffen, auf besonderes Verlangen des Absenders; im Uebr, s. u. 49.

46) S. au unter 23.

47) S. au unter 21 u. 22; außerdem die Lane Postanstalten in Lamu und Mom- afsa.

45) Tonga-Inselun.

46) Tripolis. 47) Zanzibar.

Ix. Vereinsauslaud.

n A f rika.

48) Ascension®, Betschuana-|48) * Nah Ascenfion Ein chreibsendungen land, Capland, Natal,| nit zulässig. : Orange-Freistaat, St. Rükscheine nit zulässig.

Helena, üdafrikanische ublik (Transvaal). 3 ustralien.

49) Tonga-Inseln, sowie die|49) Siche auch 45.

onstigen Australischen Rükscheine nit zulässig. nselgruppen, soweit sic

nit zum Weltpostvereir

gehören.