1873 / 210 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Sep 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Den 8. August 1873. Biermann, Kanzlei-Rath, Geh. Re- gistrator im Kriegs-Ministerium, auf seinen Antrag vom 1. Oktober cr. ab mit Pension in den Ruhestand verseßt. ;

Den 9. August 1873. Kubisch, Kammergerichts-Referendar, zum Intendantur-Referendar beim IIT. Armee-Corps ernannt.

Den 19. August 1873. Ledat, Zahlmstr. Aspirant, zum Zahlmstr. beim 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87 ernannt. i

Den 14. August 1873. Boeßel, Diätar bei dem Großen Generalstabe, zum Registrator ernannt. :

Den 25. August 1873. Kolodziejewski, Appellations- gerichts - Referendar zum Intendantur - Referendar beim 111. Armee- Corps ernannt.

Die heut ausgegebene Nr. 14 der Allgemeinen Ver- loosungs-Tabelle des Deutshen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Barletta 50-Frcs.-Loose de 1870. Belgische 3 % Kommunal-Kredit-Loose de 1868. Brüsseler Stadt-Prämien- Anleihe de 1867. Brüsseler Stadt-Prämien-Anleihe de 1872. Danziger Stadt-Obligationen. Gotha, Schuldbriefe der 44 % Anleihe des Herzogthums. Hamburger Staats-Prämien- Anleihe de 1846. Löbau- Zittauer Eisenbahn-Aktien. M ei- ningen\ch{che Landeskreditkasse- Obligationen. Nassauisches (vorm.,) 4% Staats-Anlehen de 1859. Neapeler Stadt-An- leihe de 1871. Pommers\che Provinzial-Chausseebau-ODbli-z gationen. Regenwalder Kreis-Obligationen. Russische 4 % Reichsbank - Billets (Metalliques). Schaumburg- Lippesche Rentkammer-Schuldverschreibungen de 1863. S hw e- dische Reihs-Hypothekenbank-Pfandbriefe. Uerdinger Stadt- Obligationen. Weimarische Staats-Anleihe de 1846.

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle erscheint wöchentlih einmal und is zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer Sgr.

Nichtamtliches. Deutsches Neie.

Preußen. Berlin, 6. September. Jhre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin-Königin, sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl sind gestern Abend 9+ Uhr in Weimar eingetroffen und von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß- A und der Großherzoglihen Familie am Bahn-

ofe empfangen worden. Eine zahlreih versammelte Volksmenge begrüßte Ihre Majestäten mit \ympathischen Zurufen. Als Gäste des Großherzoglichen Hauses ind ferner daselbst angekommen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Georg von pa sowie die Prinzen Heinrih und Alexander der Nie- erlande.

Ihre Majestät die verwittwete Königin is vor- gestern Abend um 105 Uhr, mittel| Separatzuges über Kreiensen in Mülheim a. Rh. eingetroffen, zu Wagen nah Cöln gefahren und im Hotel du Nord abgestiegen. Allerhöchstdieselbe gedachte im Laufe des heutigen Tages die Reise nah Stolzenfels fort- zusetzen.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz ist zum Beginn der Manöverübungen der Königlich württembergishen Truppen bei Bronnen gestern Vormittag da- selbs eingetroffen und bei Seinem Erscheinen sowohl von den Truppen, wie von der zahlreih versammelien Bevölkerung mit Jubel empfangen worden. ¿

Ueber bie Feier des 2. September liegen ferner Be- rihie aus folgenden Ortschaften vor: Braunsberg, Gumbinnen, Elbing; Rashkow, Bomst, Rogasen, Sokolnik, Ostrowo, So- boika, Schwerin a. W.; Trebniß, Schweidniß, Gnadenfrei, Op- peln, Rauden, Tauer, Grünberg, Warmbrunn, Sprottau, Ryb- nik, Kattowiß, Friedland; Norden, Hagen, Wittmund, Papen-

burg, Weener, Hameln, Georgs-Marienhütte, Schledehausen, Bramsche; Offenbach, Eltville; Ribnit, Laage, Criviz; Hehlen, Seesen, Schöppenstedt, Wolffenbüttel, Lutter a. B., Helmstedt, Kreiensen, Holzminden, Blankenburg ; Straßburg u. #. w.

Bei dem Bundes-Amte für das Heimatrywejen fiehen am Montag, den 8. September, folgende Termine an: 1) Landarmenverband Posen contra Ortsarmenverband Strzelno. 2) Oritsarmenverband Apolda contra Ortsarmenverband Bürgel. 3) Ortsarmenverband Sögel contra Ortsarmenverband Harren- städte. 4) Ortsarmenverband des Gutsbezirks Ober - Gondecz contra Landarmenverband Posen. 5) Landarmenverband des Kreises Heiligenbeil contra Ortsarmenverband Friedrichsthal. 6) Ortsarmenverband Stettin contra Landarmenverband Ält- Pommern. 7) Landarmenverband Westfalen contra Ortsarmen- verband Lünen. 8) Gesammtarmenverband Wilster contra Orté- armenvzerband Heide. 9) Landarmenverband Posen contra Orts- armenverband Bromberg. 10) ODrtsarmenverband Samtens contra Ortsarmenverband Ratäbin. 11) Ortsarmenverband Char- Tottenburg contra Ortsarmenverband Wioska-Hauland. 12) Orts- armenverband SHerrnburg contra Ortsarmenverband Lübe. 13) Ortsarmenverband des Gutsbezirks Haselberg contra Landarmen- verband der Kurmark.

Bis zum 16. August d. I. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 713,420,960 Marï und in Zehnmarkftücken 126,690,480 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 17. bis 23. August d. I. find ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 6,011,180 Mark, in Hannover 1,842,000 Mark, in München 1,866,620 Mark, in Stuttgart 1,213,420 Mark, in Karlsrube 475,980 Mark und in Darmstadt 375,000 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung stellt fih demnach bis zum 23. August d. Is. auf 851,895,640 Mark, wovon 725,205,160

art in Zwanzigmarfkfstücken und 126,690,480 Mark in Zehn- martstückden bestehen.

E Die Bestellung des Hauptzollamts in Rügenwalde, Regierungsbezirk Cöslin, zur Shiffsvermessungs-Behörde ist aufgehoben.

__— Dem Unter-Steueramte zu Pyrmont is 2c Lcfugniß gelegt worden, über die für die Fabrik des Schirmfabrikanten er zu Pyrmont aus dem Auslande eingegangenen seidenen, wollenen; halbwollenen und baumwollenen Stoffe, welche inner- halb Jahresfri|t nicht verarbeitet find und deshalb zur Wieder- ausfubhr gelangen, Begleitsheine L. auszufertigen.

dieser Stelle erloschen.

Nach §. 125 der Kreisordnung vom 13. Dezember v. J. sollen dieFormen der Verhandlung auf den Kreistagen 2c. dur eine besondere, von . der Vertretung eines jeden Kreises zu be- \chließende Geschäftsordnung bestimmt werden.

Um den Kreisvertretungen als Anhalt für die von ihnen zu erlassenden Geschäftsordnungen ein geeignetes Muster darzu- bieten, hat der Minister des Innern den Entwurf einer solhen Geschäftsordnung ausarbeiten und denselben den betreffen- den Regierungen zur weiteren Veranlassung zugehen lassen. Der Entwurf lautet:

Entwurf zur G D ronung für den Kreistag des Kreises N. N.

Zusammentritt des Kreistags. §8. 1. Der Kreis- tag tritt auf die \{hriftlihe Berufung des Landraths zusammen. (8. 118 der Kreis-Ordnung.)

Prüfung der Wahlen. §. 2. Bei dem ersten Zu- \ammentritte des neugebildeten Kreistags, sowie bei dem jedes- maligen künftigen Eintritte der zur geseßlihen Ergänzung des Kreistages ner.gewählten Mitglieder (8. 108 a. a. O.) werden der Versammlung die Wahlprotokolle nebst dem Berichte über das Ergebuiß der das erste Mal von dem Landrathe, bei den späteren Ergänzungs- und Ersaßwahlen von dem Kreis-Aus- \husse vorzunehmenden Vorprüfung vorgelegt.

Wird die Wahl eines Mitgliedes beanstandet, so i der Kreisaus\chuß oder eine zu diesem Behufe zu wählende beson- dere Kommission von Mitgliedern (§8. 134 Nr. 1 a. a. O.) mit der Provokation ‘auf die Entscheidung des Verwaltungs- gerihts*) bezw. vor Anbringung der leßteren mit den etwa noh erforderlihen weiteren Ermittelungen zu beauftragen. Auf Grund der letzteren beschließt der Kreistag in der nächsten Ver- sammlung, ob die Beanstandung der Wahl aufrecht zu erhalten oder fallen zu lassen ist.

Die Beanstandung kann sowohl auf Grund des Berichts des Landraths bezw. des Kreisaus\{hu}es, wie auf Grund der von anderer Seite gegen die Gültigkeit einer Wahl erhobenen Einwendungen erfolgen.

S. 3. Bis zur Ungültigkeits-Erklärung einer Wahl hat der Gewählte Siß und Stimme im Kreistage.

__ Mitglieder, deren Wahl beanstandet wird, dürfen in Be- ziehung auf ihre Wahl jede ihnen nöthig \cheinende Aufklärung geben, nit aber an der Abstimmung Theil nehmen.

Beshlußfähigkeit. §. 4. Der Kreistag is nur be- Db S wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwe- end ist.

Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn die Mitglieder des Kreistags-zum zweiten Male zur Verhandlung über den- selben Gegenstand berufen, dennoch nit in beshlußfähiger An- zahl erschienen sind, und wenn auf diese im §. 121 der Kreis- Ordnung enthaltene Bestimmung bei der zweiten Zusammen- berufung ausdrüdcklich hingewiesen worden ift.

Oeffentlichkeit der Sizungen. §. 5. Die Sizungen des Kreistags sind öffentlih. Für einzelne Gegenstände kann auf Antrag des Vorsizenden oder dreier Mitglieder dur einen in geheimer Sizung zu fassenden Beschluß die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. (8. 120 der Kreis-Ordnung.)

Borsig. §. 6. Der Landrath führt auf dem Kreistage den Vorsiß, leitet die Verhandlungen und handhabt die Ordnung in der Versammlung. Die Kreisdeputirten vertreten den Land- rath in Behinderungsfällen nah der Reihenfolge ihres Dienst- bezw. Lebensalters (S. 118 Absaz 1 der Kreisordnung).

_ Eröffnung der Sigzung. Wahl des Protokoll- führers. §. 7. Nachdem durch den Vorsigenden die Sizung eröffnet und die Einführung dér etwa neu eingetretenen Mit- glieder erfolgt is (S. 109 der Kreisordnung), wird auf Vor- \hlag des Vorsißenden entweder für die betreffende Sißung oder für einen bestimmten Zeitraum ein Protokollführer gewählt. Der Protokollführer braucht niht zu den Mitgliedern des Kreistages zu gehören, er muß jedoch, fofern er niht Mitglied des Kreistags ist, vereidet sein.

Nachdem die Wahl des Protokollführers erfolgt .ist, sind zur Vollziehung des Protokolls wenigstens drei Mitglieder zu wählen (§. 125 a. a. D.).

Prüfung der Einberufung. 8. 8. Der Vorsizende legt dem Kreistage die ©mpfangscheine über die Behändigung der Einladungs\chreiben und der Propositionen vor.

__ Eine zu diesem Behufe niederzuseßende Kommission prüft die Form der Einberufung, die Richtigkeit der Einladung und die Innehaltung der vorgeschriebenen Fristen nah Maßgabe der Bestimmungen der 8§. 118 und 119 der Kreis-Ordnung und hält dem Kreistage über das Ergebniß dieser Prüfung Vortrag, welhes sodann im Protokoll vermerkt wird.

Tagesordnung. §. 9. Die auf die Tagesordnung ge- seßten Gegenstände gelangen in derselven Reihenfolge zur Be- rathung, in welcher fie in dem Einladungs\chreiben aufge- führt A g p

Die Versammlung kann durch einstimmigen Beschluß diese Reihenfolge abändern, sowie einzelne Gegenstände E bee E gesordnung absegen.

Gegenstände, welhe nicht in die Einladung zum Kreistage aufgenommen find, können zwar auf Beschluß des Kreistages zur Berathung gelangen, die Faffung eines bindenden Beschlus- ses über dieselben darf jedoch erst auf dem nächsten Kreistage erfolgen (§. 118 Absagz 2 der Kreisordnung).

In geeigneten Fällen darf Mitgliedern des Kreistages von n E eE au vor der Tagesordnung das Wort ertheilt werden.

Einleitung der Berathung. §. 10. Die Berathun der einzelnen Gegenftände wird dur A Vortrag des Bor sizenden oder des von ihm zum Referenten bestimmten Mitglie- des des Kreisaus\chu}ses oder Kreistages eingeleitet. Abänderungs-Vorschläge. §. 11. Abänderungs- Vorschläge zu den Anträgen der Tagesordnung (Amendements) fönnen zu jeder Zeit vor dem Schlusse der Diskusfion gestellt werden. Dieselben me mit der Hauptfrage in wesentlicher Verbindung stehen und \{riftlich eingereiht werden. Die Be- gründung derselben darf nur in der Reihenfolge der Redner

stattfinden. Rede-Ordnung. §. 12. Kein Mitglied darf sprechen

ohne vorher das Wort verlangt und von dem Vorsizenden er- halten zu haben.

Vie Anmeldung zum Worte erfolgt bei dem V d welcher die Rednerlifte führt. G iti

S. 13. Das Recht, fich an der Diskussion zu betheiligen,

*) An die Stelle des Verwaltungsgerichts tritt nach dem Gesetze

Die der Königlich württembergishen Rübenzuckersteuer- Controleurfielle iîn Züttlingen bisher übertragene Befugniß

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vom 27. März 1873 bis ¿zum 1. Januar 1874 die Deputation für

zur Ausstellung von Uebergangss\cheinen is in Folge Aufhebung

dien dem Kapitale zuzuschlagen. welche beim Mangel an Empfängern nit zur Ausgabe gelangen können, sollen auf die Bearbeitung der Geschichte der Stadt in

steht auch denjenigen Mitgliedern des Kreisaus\hus}ses bezw. dem Syndikus zu, welhe niht Mitglieder des Kreistages find (8. 223 der Kreisordnung).

Der Vorsißende muß jederzeit gehört werden.

___ §. 14. Sofortige Zulassung zum Worte können nur die» Jen Mitglieder verlangen, welche zur Geschäftsordnung reden wollen. :

Nach dem Schlusse der Debatte sind nur noch persönliche nicht aber faktishe Bemerkungen statthaft. E

S. 15. Der Vorsißende is berehtigt, die Redner auf den Gegenstand der Verhandlung zurückzuweisfen und zur Ordnung zu rufen. Is das eine oder das andere in der nämlichen Rede zwei Male ohne Erfolg geshehen und fährt der Redner fort, sih von dem Gegenstande oder von der Ordnung zu entfernen, \so kann der Kreistag auf die Anfrage des Vorsitzenden ome Debatte beschließen, daß ihm das Wort über den vorliegenden Gegenstand genommen werden solle, wenn er zuvor auf diese Folge von dem Vorsißenden aufmerksam gemacht ift.

_ _Sqhluß der Diskussion. §. 16. Der Shluß der Diskussion erfolgt durch den Vorsißenden nah Erschöpfung der Rednerliste oder auf Beschluß des Kreistags.

___ §. 17. Der Antrag auf Schluß der Debatte kann von jedem Mitgliede gestellt werden. Nachdem die Rednerliste von dem Vorsizenden verlesen worden ist, wird ohne Diskussion über

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ragestellung. §. 18. Nach geschlossener Diskussion stellt der Vorsizende die Fragen. Ueber die Stellun deten kann das Wort begehrt werden; der Kreistag beschließt darüber. Sind mehrere Fragen vorhanden, \o hat der Vorsigende folche sämmtlich der Reibenfolge nah vorzulegen. Die Fragen sind so zu stellen, daß fie einfah durch Ja oder Nein beantwortet werden können.

_§. 19, Die Theilung der Frage kann jedes Mitglied des Kreistages verlangen. Wenn über deren Zulässigkeit Zweifel entstehen, so entscheidet bei Anträgen der Antragsteller, in an- deren Fällen der Kreistag.

Abstimmung. §. 20. ist die Frage zu verlesen.

8. 21. Die Abstimmung geschieht durh Aufstehen oder Sißenbleiben (oder durch Aufheben der Hände). Die absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Betrifft der Antrag eine neue Belastung der Kreisangehörigen ohne geseßlihe Verpflihtung oder ‘eine Veräußerung von Grund- oder Kapitalvermögen des Kreises oder eine Veränderung des festgestellten Vertheilungs-Maßstabes für die Kreisabgaben, so gilt derselbe nur dann als angenommen, wenn fich mindestens zwei Drittel der Abstimmenden für ihn erklärt haben. (§8. 124 der Kreisordnung.)

Die Feststellung des Stimmenverhältnisses geschieht durh Zählung.

8. 22. Die namentlihe Abstimmung muß erfolgen, wenu auf Antrag des Vorsizenden oder dreier Mitglieder die Mehr- heit der Versammlung sich dafür erklärt.

__ Wahlen. §. 23. Für die von dem Kreistage zu voll- zichenden Wahlen gelten die Vorschriften des der Kreisordnung beigefügten Wahlreglements (8. 116 Nr. 8 der Kreisordnung).

Nah §. 9 des Reglements können Wahlen auch dur Afkklamation stattfinden, sofern Niemand Widerspruch erhebt.

__ Protokoll. §. 24. Nah Er:edigung sämmtlicher Gegen- stände der Tagesordnung erfolgt die Verlesung des Protokolls.

Dasselbe muß enthalten:

1) die Namen des Vorsizenden; sowie der anwesenden Mitglieder des Kreistages- und des Kreisaus\chusses, sowie des ProtokoUllführers,

2) die amtlichen Anzeigen der Vorfißenden,

_9) einen kurzen Bericht über den Gang der Debatte bei den wichtigeren Gegenständen der Tagesordnung,

4) die gefaßten Beschlüsse in wörtliher Anführung unter Angabe des Stimmenverhältnisses,

5) das Ergebniß der vollzogenen Wahlen, gleihfalls unter Angabe des Stimmenverhältnisses.

8. 25. Wird gegen die Faffung des Protokolls Einspruch erhoben, welcher sich durch die Erklärung des darüber zu hören- den Protokollführers nicht heben läßt, so entscheidet auf Befragen des Vorsizenden die Versammlung.

Nachdem hierauf von dem Vorsißenden die Sizung ge- {lossen worden, erfolgt die Vollziehung des Protokolls durch den Vorsitzenden, die dazu bestimmten Mitglieder des Kreistages (8. 7 Absaz 2) und den Protokollführer.

Bekanntmachung der Kreistagsbeshlüsse. §. 26. Der Inhalt der Kreistagsbeshlüsse mit Ausnahme der in ge- heimer Sihung gefaßten (§. 5) ist, sofern der Kreistag nicht in einem einzelnen Falle etroas Anderes beschließt, von dem Kreis- ausshusse durch das Kreisblatt zur öffentlihen Kenntniß zu bringen. (§. 125 Absay 3 der Kreisordnung.) Ordnungsbestimmungen. §. 27. Wenn in der Ver- sammlung fstörende Unruhe entsteht, so kann der Vorsißende die Sitzung auf bestimmte Zeit aussezen oder ganz aufheben.

S. 28. Wer von dem Zuhörerraume aus Zeichen des Bei- falls oder Mißfallens giebt, oder sonst die Ordnung oder den Anstand verleßt, wird auf der Stelle entfernt.

S. 29. Entsteht in dem Zuhörerraume eine störende Un- ruhe, so kann der Vorfizende anordnen, daß Alle, die sich zur Zeit darin befinden, denselben räumen.

Unmittelbar vor der Abstimmung

__ Sorau, 2. September. Die Feier des tausendjäh- rigen Bestehens der Stadt wurde gestern hier durh einen Schulaktus begangen. Der Sage nach ist Sorau im Iahre 840 mit Sommerfeld zugleich von dem Slavenherzoge Somarus erbaut; aber als feststehend ist nachgewiesen, daß Sorau von seinem ersten bekannten Besißer, dem Markgrafen Thaculf, dur Testament dem Stift Fulda vermacht und an dieses mit dem 1. September 873, dem Todestage des Markgrafen, übergegangen ift. Die Stadtbehörden haben zu Ehren dieses Tages beschlossen, durch Sammlung freiwilliger Beiträge von den Einwohnern der Stadt unter der Bezeihnung „Jubelstiftung zur Feier des 1000jährigen Bestehens der Stadt Sorau N, - L,“ einen Fonds mit dem Zwecke zu begründen, aus je einem Drittel dessen Zinsertrages je ein Stipendium an einen eine

“höhere Gewerbeschule, und an einen eine deutsche Universität be-

suhenden Sohn eines Einwohners der Stadt ohne Unterschied der Konfession resp, des Gewerbes oder der Fakultät zu ge-

währen, das dritte Drittel aber zur allmählihen Aufbesserung

dieser Stipendien resp. “demnächstigen Fundirung neuer Stipen- Die Beträge der Stipendien,

das Heimathwesen,

geeigneter Weise verwandt werden,

faßt hat.

Bayern. München, 4. September. Der Prinz Luit- pold i von der Truppen-Inspektion in Regensburg heute Vor- mittag wieder hier eingetroffen.

Die bestehenden Vorschriften über die Errichtung der Volksschulen und die Bildung der Schulsprengel

- wurden einer Revision unterstellt und wird die auf Grund

derselben von dem König unterm 29. d. Mts. genehmigte neue Verordnung heute im Regierungsblatt verkündet. Dieselbe enthält u. A. nähere Bestimmungen in Betreff der Errichtung von konfessionellen Schulen und von konfessionell gemischten Schulen und hat mit dem heutigen Tage für alle Landestheile in Wirksamkeit zu treten ; gleichzeitig erlöschen alle mit derselben in Widerspruch stehenden früheren Vorschriften.

5. September. (W. T. B.) Der Kronprinz des

‘Deutschen Reichs und von Preußen wird bei seiner am

8. d. Mts. in Ansbach zu erwartenden Ankunft durch General Maillinger, als Kommandirender des Il. Bayerischen Armee- Corps empfangen und von demselben auf seiner Inspektionsreise nah Würzburg, Nürnberg, Bamberg begleitet werden.

Sachsen. Dresden, 5. September. Der Prinz und die Prinzessin Georg sind heute Vormittag 94 Uhr nah Weimar abgereist.

Leipzig, 5. September. Der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sahsen-Weimar langten gestern Abend 8 Uhr 8 Minuten auf der Königlichen Staatsbahn von Chur in der Schweiz nebs hohem Gefolge mit dem Schnellzuge hier an, traten in Hauffes Hotel ab und werden morgen Vor- ad 11¿ Uhr auf der Thüringer Bahn mittels Extrazuges nah der Residenz Weimar weiterreisen.

Württemberg. Friedrihshafen, 2. September. Der König und die Königin haben sih gestern Nachmittags zum Besu des Prinzen und der Prinzessin Wilhelm von Baden nah Swhloß Kirchberg begeben und sind Abends hier- her zurückgekehrt

Stuttgart, 4. September. Die bürgerlihen Kollegien hiesiger Stadt beschäftigten sich heute in öffentliher Sizung mit weiterer Berathung von Vorsihtsmaßregeln gegen die Cholera; zunächst wurde eine Kommission niedergeseßt, welche die Bes chlüsse auszuführen oder deren Ausführung zu überwachen hat. Zu die- ser Kommission werden nur ärztliche Mitglieder zugezogen. Es wur- den der Kommission die nöthigen Geldmittel zur Verfügung gestellt, sowie auch eine Baracke als provisorishes Leichenhaus im Prag- Friedhof zu errihten beschlossen. Ebenso wurde für einen sehr abgelegenen Ort im Walde zur Verscharrung der Fäkalstoffe der Eboaleralrauten Vorsorge getroffen. Bis jeßt ist noch kein Fall hier vorgekominen. Außerdem wurden 204,676 fl. ver- willigt zur Ausführung verschiedener Arbeiten auf dem Prag- Friedhofe.

—— 5. September. (W. T. B.) Vom „Staats-Anzeiger“ wird der Wiederzusammentritt der württembergi- hen Ständeversammlung zum Zwek der Berathung des Etats für die zweite Woche des Oktober angekündigt.

Sachsen-Weimar-Eifsenach. Weimar, 3. September. Der Einzug des neuvermählten Erbgroßherzoglichen Paares findet in den ersten Nachmittagsstunden des 6. Sep- tember statt. Die Vorbereitungen zu dem Empfange sind bereits im Gange und is namentlich die hiesige Kunstshule bemüht um eine künstlerishe Ausshmückung einiger Theile der Stadt. Nah Beendigung der hiesigen Feierlichkeiten wird die Groß herzog- lihe Familie sih auf die Wartburg begeben, woselbst, ähnlih wie vor einigen Jahren gelegentlih des 700jährigen Jubelfestes der Wartburg, eine musikalishe Aufführung vorbereitet wird. Die Musik ist von Franz Liszt komponirt, während Viktor Scheffel den auf die Geschichte der Burg bezüglihen Text ver-

Meelenburg. Neu - Streliß, 4. September. Wie unter dem 29. v. Mts. aus dem Haag berichtet wird, waren der Großherzog und der Erbgroßherzog von Mecklen- burg-Streliß daselbst angekommen.

Sachsen - Coburg - Gotha. Coburg, 4. September. Die Herzogin hat sih heute nah Oberhof auf dem Thürin- ger Wald begeben, wo der Herzog ebenfalls verweilt.

Lübe, 4. September. Die Verwaltung der Staats- finanzen hat den Bericht für das Jahr 1872 veröffentlicht. Danach waren die ordentlihen Einnahmen auf 1,669,315 Ct.-Mark und die ordentlichen Ausgaben auf 1,695,367 Ct.-Mark veranschlagt, so daß ein aus der Reservekasse zu deckendes Defizit von 26,052 Ct.-Mark in Aussicht genommen war. Statt dessen haben die Einnahmen 1,898,856 und die Ausgaben 1,721,656 Ct.-Mark betra- gen, so daß si ein Ueberschuß von 177,200 Ct.-Mark ergab, welcher der Reservekasse zu Gute kommt, deren Bestand hierdurh auf 491,975 Ct.-Mark gewachfen is. Den Hauptüberschuß haben die Er- träge an Zinsen und Dividenden, sowie die indirekten Steuern mit je 76,000 Ct.-Mark geliefert; die Domänen erbrachten 27,247 Ct.-Mark, die direkten Steuern 22,555 Ct.-Mark über den An- \hlag; die übrigen ca. 30,000 Ct.-Mark Ueberschuß gehören ver- schiedenen Einnahmequellen an.

Bremen, 5. September. - Wie die „Nordsee- Ztg.“ meldet, war der General - Feldmarschall Graf von Moltke gestern in Bremerhaven und nahm an Bord des nah ihm benannten Dampfers an dem ihm zu Ehren veranstalteten Diner Theil. Im Rathskeller wird der Senat dem Großen Generalstabe eine Abendunterhaltung geben.

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 4. September. Gestern, Abends 6 Uhr, fand zu Ehren des hier versammelten Bezirkstags von Únter-Elsaß ein aus einigen 50 Gedecken bestehendes Festmahl in der „Stadt Paris“ statt, zu dem der Bezirks-Präsident v. Ernsthausen neben den Mitgliedern des Bezirkstags die angesehensten Personen der Stadt eingeladen hatte. Der Ober-Präsident, der Gouverneur und mehrere hohe Beamte waren zugegen. Der Speisesaal war festlih geschmüdt. Der erste Toast galt Sr. Majestät dem Kaiser und wurde von dem Ober-Präsidenten von Möller ausgebraht. Der Be- zirks-Präsfident von Ernsthausen toastete auf den Bezirkstag, der Präsident des lehteren auf die Herren von Möller und von Ernsthausen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 4. September. Der Für st Milan von Serbien hat heute um 7 Uhr früh nah achttä- gigem Aufenthalte Wien verlassen. Derselbe bestieg beim Karls- steg das Separatschif} „Neptun“ mit dem Minister Philipp Kristic und der Suite; dort hatten sih Oberst Ritter von Ro- dakowêki, Polizei-Präsident Hofrath Marx, Graf Eszterhazy und Ceremonienmeister Baron von ehe ede eingefunden. Der Fürst nahm von den offiziellen Persönlichkeiten herzlichen Abschied und beauftragte den Obersten Rodakowski, dem Kaiser seine Dank-

barkeit für desen Gastfreundschaft nohmals ‘auszudrücken. Ge- stern wurde der Fürst nach Ankunft des Kaisers aus Ishl in einer Abschiedsaudienz empfangen. Derselbe stattete auch sämmt- lihen hier weilenden Erzherzogen Abschiedsbesuhe ab. Der Fürst, der heute Abend in Linz eintrifft, wird von dort aus mit der Westbahn seine Reise nah Paris fortseßen.

Der König von Dänemark wird der „N. Fr. Pr.“ zufolge gegen Mitte dieses Monats zum Besuche der Kai- serlihen Familie und zur Befichtigung der Weltausstellung hier eintreffen. Ï

Erzherzog Karl Ludwig is mit Gemahlin in Graz, Erzherzog Franz Karl, wie alljährlih, im Wallfahrtsorte Mariazell eingetroffen.

Am 2. d. M. is die Herzogin von Bordeaux in Salzburg angekommen.

Der amerikanishe Gesandte Jay is gestern Abend nach Paris abgereist.

Der Kaiser hat genehmigt, daß den in Gemäßheit desGesetzes vom 19, März 1872 mit Charakterpensionen zu betheilen- den Wittwen nach Direktoren und Hauptlehrern an staatlichen Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten künstig für die hinterbliebenen Waisen dieser Funktionäre caraktermäßige Grziehungsbei- träge im Ausmaße jahrliher 60 fl. per Kopf beim Vorhanden- sein der vorgeschriebenen Bedingungen bewilligt werden.

Brünn, 4. September. Zu den vom 9. bis 15. d. M. zwischen Cernahora und Plumenau stattfindenden Fel d- üÜbungen wird der Kaiser am 10. eintreffen und drei Tage im Lager zubringen.

Agram, 5. September. (W. T. B.) In der heutigen Landtagssißung wurde das Ausgleihselaborat der Regnikolardeputation nah Schluß der Generaldebatte durch namentliche Abstimmung mit 79 gegen 10 Stimmen ge- nehmigt, worauf sich die Oppositionspartei entfernte. In der Spezialdebatte wurde das Elaborat unverändert angenommen. Morgen wird die dritte Lesung stattfinden.

| Schweiz. Basel, 2. September. Die Beschlüsse der altkatholischen Delegirten-Versammlung zu Olten vom 31. v. Mts. lauten wörtlih, wie folgt:

1) Die Delegirtenversammlung erneuert ihren am 1. Dezember 1872 gefaßten Beschluß, der in Uebereinstimmung steht mit der vom altfatholi1hen Kongreß zu Cösn vom Jahre 1872 ohne Widerspruch gebilligten Anschauung, daß durchgreifende, von der Zeit gebotene Re- formen, welche die Sendung, das Wesen und die Organisation der katholischen Kirche berühren, nur durch dasjenige Organ vorgenommen werden können und sollen, durch welches auch in der apostolischen Zeit und noch in späteren Jahrhunderten die Gestaltung und Ordnung der christlichen Kirche konstituirt und festgestellt wurde. / A

2) Dieses konstituirende Organ wird durch die künftige Kirchen- verfassung aufgestellt werden. In Rückehr zur alten apostolischen Kirche und zugleich entsprechend dem Geiste unserer republikanish bür- gerlichen Institutionen, wird die Kirchenverfassung der Altkatholiken in der Schweiz auf rein demokratische Grundlage in der Gemeinde basirt und sodann mit Anwendung des Repräsentativsystems in höhe- ren Synodal-Organen ausgebaut werden, welche zur Bewahrung der Einheit, sowie zur Leitung und zeitgemäßen Fortbildung des Ganzen berufen sind. | |

3) Sobald eine hinlänglihe Anzahl von- Gemeinden" und auch

Minderheiten in Gemeinden, sorzie von Genossenschaften und Vereinen des altfatholischen Bekenntnisscs die Konstituirung einer shweizerischen Nationalkirche verlangt, so wird das Central - Komite des schweizeri- schen Vereins freisinniger Katholiken eine Delegirtenversammlung sämmtlicher altkatholishen Gemeinden, Gemeindeminderheiten, Genos- senschaften und Vereine einberufen. Spricht sich die Versammlung für die Konstituirung eer Nationalkirche und allfällig auch für die Errich- tung eines altfatholishen Bisthums aus, jo ecnennt sie sofort in und aus ihrer Mitte cine einstweilige Diöcesankommission von geistlichen und weltlichen Mitgliedern, welche, im Einverständniß mit den zuständigen Behörden des Bundes und der betreffenden Kantone, über die Kon- stituirung der Nationalkirche, die allfällige Ecrichtung und Organi- ation des Bisthums, die Aufstellung der Kirchenverfassung und ihrer Organe 2. der Delegirtenversammlung die erforderlichen Anträge zur Beschlußfassung hinterbringt. Die Wahl eines Bischofs, sei derselbe Diöcesan- oder Missions-Bischof, wird die aufzustellende Kirchen-Ver- fassung der aus geistlichen und weltlichen Abgeordneten der Gemein- den bestehenden Diöcesan-Synode übertragen. Der Gewählte darf pur seiner Wahlbehörde zu Handen der Diöcesan-Gemeinden und der betreffenden Landesregierungen den Amtseid leisten. FJegliche Ver- pflichtung gegen irgend eine andere Autorität ist ihm untersagt.

Frankreich. Paris, 3. September. Der Präsident Marschall Mac Mahon ist heute nah seinem Landsiy La Foret abgereist, wo eine Versammlung einer Familie stattfindet. Die Herzogliche Familie de Castrics befindet sich bereits dort. Vorher war Min ifterrath im Elysée, um über die Ersaßt- wahlen zu berathen, ohne daß jedoch - ein Beschluß gefaßt werden konnte. :

Das „Iournal officiel“ von Algerien enthält folgende Mittheilung: Im Jahre 1870 hatte Algerien einen Ein- und Ausfuhrhandel zu verzeihnen, der 297 Millionen übersteigt. -Die Einfuhr aus Frankreich betrug 131 Millionen, die des Aus- landes 40; nah Frankreih wurde für 68, nah dem Auslande für 60 Millionen ausgeführt. Frankreih machte also in diesem Jahre mit Algerien für 195 Millionen Franken Geschäfte. 1872 überstieg der allgemeine Handel die Summe von 361 Millionen, 64 mehr als 1870. Die Ausfuhr betrug 164 Millionen, wovon 120 auf Frankreih kommen; die Einfuhr belief sih auf 197 Millionen, von welchen 141 Frankreich zufallen. Die Ko- lonie machte also mit dem Mutterlande für mehr als 261 Millionen Franken Geschäfte. Man erhebt in Algerien jährlih 20 Millionen Steuern; die Ausgaben belaufen sich auf 23 bis 24 Millionen, so daß nur eine kleine Differenz zu decken ist. i

Durch Verordnung des Präfekten wurde die zuerst erlaubte Feier des jährlih am 4. September in Per- pignan gehaltenen St. Iean-Festes verboten.

5, September. (W. T. B.) Der gestrige Jahrestag der Wiederherstellung der republikanishen Regie- rung ist hier und in den Departements in vollkommener Ruhe verlaufen. Eine ganz unbedeutende Ruhestörung in Bor- deaux wurde sofort unterdrückt. In Algier hatten die Radi- falen zur Ansammlung einer größeren Menschenmenge Anlaß gegeben, wobei einige Offiziere insultirt wurden ; das Militär stellte die Rueh wieder her.

In Verdun sind bereits gestern Abend 50 französische Gensd'armen in Funktion getreten. i

In dem „Pays“, dem Organe der bongpartistischen Partei, erklärt Paul de Cassagnac jede Verbindung der Bo- napartisten mit den Royalisten für abgebrochen.

Der frühere Präsident Thiers hat eine von den Generalräthen des Departements des Vosges an ihn gerichtete Adresse mit einer Zuschrift beantwortet, in der er sagt, die Dankbarkeit seiner Mitbürger , die einzige Belohnung, nah der er geize, nehme er mit erkenntlihem Herzen entgegen. Troy der gegentheiligen Erklärungen seiner Feinde , die

er nicht für \o persönlih erbittert gehalten habe, er-

ferner ,

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kenne das Land doch an, daß er für das Vaterland etwas ge- than habe, und dadur fühle er sih hinreichend belohnt. Dar- über, ob er die Provinzen besuchen werde, sei er noch nit ent- schieden. Im eigenen Interesse der konservativen Republik liege es, daß deren Anhänger daran festhalten, dieselbe als die im Augenblick einzig mögliche Regierung zu betrachten, jede andere Regierung werde der Triumph einer einzelnen Partei und dieselbe werde weder unparteiish, noch friedlich und friedliebend, noch gerecht sein.

Spanien. Madrid, 4. September. (W. T. B.) In der heutigen Sizung der Cortes wurde über den Antrag, die Kriegsartifel in ihrer ganzen Strenge anzuwenden, ver- handelt. Navarette brahte den Unterantrag ein, die Todes- strafe in den Kriegsartikeln zu streihen. Derselbe wurde mit 89 gegen 85 Stimmen abgelehnt. Die Minister reiten darauf ihre Entlassung ein. Salmeron nahm dieselbe an und wird seinen Posten ebenfalls niederlegen, falls der Antrag Martinez, die Kriegsartikel in ihrer vollen Strenge wiederherzu- stellen, angenommen werden sollte. Jn diesem Falle würde dann Castelar zum Präsidenten der Exekutive gewählt worden.

Dem Vernehmen nah fordert Castelar, wenn er die Bildung eines neuen Ministeriums übernehmen soll, die absolutesten und weitgehendsten Vollmachten unF verlangt daß die dringendsten Geseße in einer permanenten Sizung angenommen, die Sitzungen dann aber bis zum 1. De- zember ausgeseßt werden.

Salmeron würde, wie es heißt, zum Präsidenten der Cortes gewählt werden.

5, September. (W. T. B.) Die Cortes tra- ten heute Nahmittag um 5 Uhr zu einer geheimen Sizung zusammen, um über die gegenwärtige Krisis im Ministerium zu berathen. Cafstelar und Salmeron sprachen Beide. Ersterer wies darauf hin, daß, wenn ganz Guropa \ich der Reaktion zuneige, um \o mehr alle liberalen Parteien ihre Anstrengungen zur Bekämpfung dr Carlisten ver- einigen müßten. Leßterer \sprah sich dahin aus, daß ihm, nah- dem er zwanzig dle lang für die Aufhebung der Todesstrafe eingetreten sei, jet die moralishe Autorität fehle, dieselbe zur Anwendung zu bringen; er halte es deswegen für feine Pflicht, seinen Rücktritt zu erklären und sei damit einverstanden, daß Castelar an seine Stelle trete. Nach einigen Ausführungen von Rios Rosas, welche dahin gingen, daß die Majorität der Versamm- lung das Land repräfentire und die unter dem Ministerium Salmeron eingeshlagenen Bahncn auch weiterhin verfolgen müsse, erbat darauf Castelar eine Bedenkzeit von ein bis zwei Tagen, um seine Entscheidung zu treffen, bevor die Krisis als eine öffentliche behandelt werde.

Der Distrikt von Valencia ist in Belagerungs- zustand erklärt worden.

Die britischen Behörden in Gibraltar erwarten noch definitive Instruktionen über die Rückgabe der den In- surgenten abgenommenen Fregatten „Vittoria“ und „Al- mansa“ an die spanische Regierung.

Portugal. Das am 1. September zum ersten Mal er- \hienene neue römishe Iournal „Popolo omano“ berichtet: Die römische Kurie hat den Bischof Visen wegen einiger Amtshandlungen als Minister von Portugal in Anklagestand verseht; vier andere portugiesische Bischöfe sind, von den Jesuiten als Jansenisten verklagt, nah Rom citirt worden, um sich vor dem Inquisitionsgerichte zu verantworten.

Italien. Rom, 3. September. Der König, welcher heute oder morgen hier erwartet wurde, wird erst \päter eintref- fen und i einstweilen wieder von Florenz nah Valsavaranche gereist. Der Minister-Präsident Min ghetti wird Mittwoch in Rom erwartet. 2

Gestern isst der Staatsrath und Abgeordnete de Blasiis gestorben. Derselbe war einige Zeit Minister für Handel, In- dustrie und Ackerbau. i /

5, Speptember. (W. T. B.) Der Tag der Abreise des Königs nah Wien ist noch nicht festgesezt; die Abwesen- heit desselben wird etwa 14 Tage dauern.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. September. Die Großfürstin Katharina Michailowna und der Herzog Georg von Meécklenburg-Strelißz mit ihren Kin- dern sind heute in das Ausland abgereist.

Am Montag, den 20. August, sollten, wie der „R. J.“ meldet, die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in den Städten S\molensk und Pensa und den dazu gehö rigen Bezirken, sowie auh in Reval mit dem Kreise Harrien versuchsweise einberufen werden. Vom Erscheinen sind dis- pensirt die Mannschaften der Eisenbahn- und Telegraphen- Kommandos, die Ambulanzen, die Matrosen und allé die- jenigen, welche zwar zu den betreffenden Bezirken gehören, zur Zeit aber abwesend sind. Umgekehrt sind diejenigen Mannschaf- ten des Beurlaubtenstandes, welche zu den obengenannten drei Bezirken niht gehören, sich aber vorübergehend in denselben aufhalten, verpflichtet, bei der Einberufung sich zu stellen. Zur Ueberwachung des Einberufungsverfahrers und Instruktion der Manvscaften sind auf Allerhöchsten Befehl kommandirt worden: nach Ss\molensk General - Adjutant Kuschelew, nah Pensa der General-Lieutenant vom Generalstab Meschtscherinow, und nah Reval der General - Major der Suite Sr. Majestät von Wey- mann.

Zu Subventionen für verschiedene Aktienge- fellshaften im Iahre 1874 is, wie die „R. W.“ meldet, vom Finanz-Ministerium ein Kredit von 1,941,903 Rbl. ausgeworfen worden. Diese Summe soll unter die folgenden Aktiengesellschaften zur Vertheilung kommen: 1) Russische Ge- sellschaft für Dampfschiffahrt und Handel; 2) Gesellschaft der regelmäßigen Amur-Dampfschiffahrt; 3) Gesellschaft „Kaukasus und Merkur“ und 4) Gesellshaft der „Weißmeer-Murmanischen regelmäßigen Dampfschiffahrt.“

Odessa, 5. September. Minister des Auswärtigen, hier eingetroffen.

(W. T. B.) Der türkische Raschid Pascha, is heute

Nr. 35 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich *, herausgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt: 1) All- gemeine Verwaltungssachen: Mittheilungen über das Auftreten der Cholera, über den Stand der Rinderpest; Verweisungen von Auslän- dern aus dem Reichsgebiete; Abkommen zwischen Deutschland und SFtalien einerseits und der Schweiz andererjeits vom 29. Juli 1873 zur Ausführung des zwischen dem Deutschen Reiche und Italien ab- geschlossenen Auslieferungs-Vectrages, vom 31. Oktober 1871. 2) Mr wesen: Notiz über die Ausprägung von Reichs-Goldmünzen. 3) Zoll- und Steuerwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 2c, sowie der Einnahmen der Reichs-Post- und der Reichs-Telegraphen-Verwal- tung; Bekanntmachungen, betr. Befugnisse von Steuerämtern. 4) Post- wesen : Bekanntmachungen, betr. Korrespondenzverkehr mit dea britischen

Landschaften Arakan, Pegu und Tenasserim in Hinter-Jndien via Triest ;