1873 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Oct 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin,

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13. Oktober, Abends.

auch die Expedition: Wilhelmstr. 32. h

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Realschul-Direktor Friederici zu Wehlau, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Baurath Bie- ler zu Berlin, dem Polizei-Rath Weiß zu Breslau dem Pfarrer Sentis zu Höngen im Kreise Heinsberg, dem Kanzlei-Rath und Hauptmann a. D. Kaehler zu Königsberg i. Pr. Und dem Kreis\ekretär und Hauptmann a. D. Kremer zu Geilenkirchen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen JUstiz- und Appellationsgerichts - Rath Kaßner zu Naumburg a. S. den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse; dem Kaufmann Justus Bostelmann zu Tostedt im Kreise Harburg und dem Regiments-Sattler K beim 1. Westfälischen Husaren-Regiment Nr. 8 den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schul- lehrer und Küster Wenzel zu Liebenow im Kreise Arnswalde den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Sohen- zollern; dem penfionirten Förster Heckmann zu Heina im Kreise Melsungen, dem Häuer Heinrich Anton Grothe zu Castrop im Kreise Dortmund und dem Eigenthümer Johann Arndt öu Lohberg, im Kreise Usedom-Wollin, das Allgemeine Ehren- zeichen; sowie dem Administrator Albert Plümitcke zu Blan- kenhagen, im Kreise Regenwalde, dem Betriebsführer der Stein- kohlenzee Erin, Friedri ch Wilhelm Kollmann zu Castrop im Kreise Dortmund, dem Häuer Theodor Kohlpoth zu Rauzcl, im Kreise Dortmund, dem Eigenthümersohn Heinrich Arndt zu Lohberg, im Kreise Usedom-Wollin, dem Bauerhofs- besißer Wilhelm Witt zu Woißig, desselben Kreises, und dem Eigenthümersohn Wilhelm Berndt, ebendaselbst, die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Den Kaufleuten Johann Baptist Dotti, Anton Leo- pold Schroeter und Heinrih Daehnhardt, sämmtlich zu

Lissabon,

den Königlichen Kronen - Orden * vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ubt: Den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Vorsteher der Privat-Irren-Heilanstalt zu Bendorf- Sayn bei Coblenz, Dr. Brosius; des Ritterkreuzes des Königlich \{chwedi\chen Nordstern-Ordens: dem Geheimen Regierungs - Rath Professor Dr. H. W. Dove und dem Professor der Botanik r. Brau n; beide în Berlin; sowie | | des Ritterkreuzes des Großherzoglih mecklen- burgischen Haus-Ordens der wendischen Krone: dem ordentlichen Professor Dr. Adolf Wach zu Bonn.

Deutsches Reich. Der Ober-Post-Direktions\ekretär Eichler in Halle a. is zum Kaiserlihen Post-Inspektor err:annt worden.

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BEktanatmaGUuUng

Postdampfschiffverbindungen mit Dänemark und

chweden. O i

Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiffverbindungen mit

Dänemark und Schweden gestalten sich bis auf Weiteres wie folgt : Linie Kiel-Korsoer. O

Ucberfahrt in 6 bis 7 Siunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen tägli statt. Abgang aus Kiel: um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus Altona (Harburg, Hannover, Cóín 2c.) bez. aus Hamburg und Berlin. Ankunft in Korf oer: Mor- gens gegen 7 Uhr, zum Anschluß an den ersten Zug nah Kopenhagen, Arkunft daselbst um 10 Uhr 40 Minuten Vormittags. Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr 5 Minuten Abends nah Ankunft des leßten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel: Morgens gegen 5 Uhr zam Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nach

[tona (Harburg, Hannover, Cöln 2c.) bez. nach Hamburg und Berlin. ; Linie Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.

Die Ueberfahrt zwischen Lübeck und Kopenhagen erfolgt in 14 bis 15 Stunden. Die Fahrten finden vom 1. Oktober bis zu dem am 15. Dezember eintretenden Schlusse der diesjährigen Fahrperiode dreimal wöchentlich statt und zwar: Abgang aus Lübeck: Sonntag, Mittwoch und Freitag 4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin. Ankunft in Kopenhagen: orgens. Ankunft in Malmoe: Mittags, zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags nach Stockholm abgehenden Eisenbahnzug. Abgang aus Malmoe: Montag, Mittwoch und Freitag Vormittags. Abgang gus Kopenhagen: Nachmittags. Ankunft in Lübe ck: Morgens, zum Anschluß an den ersten Zug nah Berlin bez. Hannover.

Linie Stettin-Kopenhagen.

Dauer der Ueberfahrt“ 17 Stunden. Die Sahrten finden fortan einmal wöch entli ch statt, und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, aus Kopenhagen jeden Mittwoch. Abgang aus Stettin: Mittags 1 Uhr. Ankunft in Kopenhagen: am nästen Morgen 6 Uhr. Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags 3 Uhr. Ankunft in Stettin: am nächsten Morgen 8 Uhr.

Die Fahrten auf der Linie Stralsund-Malmoe werden 15, Oftober gesclossen.

Berlin, 11. Oktober 1873.

Kaiserliches General-Postamt.

am

Am 1. November cr. wird in Leutenberg, Fürstenthum Schwarz- burg-Rudolstadt, eine Kaiserliche Telegraphen-Station mit beshränk- tem Tagesdienste eröffnet. Halle a. S,, den 11. Oktober 1873, Kaiserliche Telegra phen-D irektion.

Königreich Preußen.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Gymnasiallehrer Dr. Karl August Kretschmer zu Creuzburg in Oberschlesien zum Seminar-Direktor zu ernennen.

Kriegs-Ministerium.

N Na G Oen : für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unter- offizierschulen zu Potsdam, Jülich, Bieberich, Weißen- fels und Ettlingen eingestellt zu werden wünschen,

1) Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sih dem Militärstande widmen wollen, zn Unteroffizieren für die Infanterie des stehenden Heerez heranzubilden.

2) Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit auch nur zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche luilitärishe Ausbildung und Unter- richt in alle Dem erhalten, was sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes, als Feldwebel 4c. zu erlangen und es ihnen ermöglicht, bei der einstigen Anstellung im Militär-Verwaltungsdienst, 3. B. als Zahlmeister 2. ‘resp. als Civil- beamte, die Prüfungen zu den gesuchteren Posten abzulegen. |

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung e Arten von Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen und Gesang.

Die . gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Voltigiren, Bajonetfehten und Schwiinmen. :

3) Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule an und für si giebt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unter- offizier. Solche hängt ledigli von der guten Führung, dem bewie- senen Eifer und der e: langten Dienstkenntniß des Æinzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen werden bereits auf den Unteroffiziershulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert und treten bei ihrem Aus- \cheiden in die Armee jogleih in etatsmäßige Unteroffizierstellen.

4) In Bezug auf die Vertheilung der ausscheidenden [ungen Leute an die resp. Truppentheile ist in erster Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Ein- zelnen in Betreff der Ueberweisung zu einem bestimmten Truppentheil nah Möglichkeit berüdsihtigt werden. Die aus dem Königreich Sachsen, dem Großherzogthum Mecklenburg, dem Herzogthum Braun- schweig gebürtigen Fceiwilligen werden ihren heimathlichen Kontin- genten überwiesen, sofern dies ihren Wünschen entspricht.

9) Die Füsiliere der Unteroffizierschulen stehen wie jeder andere Soldat des stehenden Heeres unter den militärischen Gesetzen.

6) Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß wenigstens

17 Jahr alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben. Der Einzustellende muß mindestens 1 M. 58 Cm. groß, voll- fommen gesund und frei von körperlihen Gebrechen und wahrnehm- baren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, auch nach Maßgabe seines Alters fo kräftig und gesund erscheinen, daß er die begründete Auésiht gewährt, bis zum Ablauf seinec Dienstzeit in der Unteroffizier- schule vollkommen felddicnstbrauhbar zu werden.

7) Er muß si tadellos geführt haben, lateinishe und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens ‘mit unbenannten Zahlen kennen.

8) Bei seinem Eintritt in die Unteroffizierschule muß ex fich dazu verpflichten, außer dcr geseßlichen dreijährigen Dienstzeit, für jedes Jahr des Aufenthaltes in der Unteroffiziershule zw ci Jahre im

s in der Unteroffizier-

stehenden Heere zu dienen, wobet die Dienstzeit \hule ebenso in Anrechnung kommt, wie bei der spätrren Versorgung. 9) Der Einberufene muß mit „ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 2 Thalern, zum Ankauf der nöthigen Utensilien zur Reinigung der Armatur nnd Bekleidung versehen fein. / j 10) Wer in eine der Unteroffizierschulen etutreten will, meldet sich perfönlih bei dem Landwehr-Bezirks-Kommando seiner Heimath oder bet einem der Kommandos der Unteroffiziershulen in Potsdam, Jülich, Bieberich, Weißenfels oder Ettlingen. Es find dabei fol- gende Papiere zur Stelle zu bringen: a. der Geburts- resp. Taufschein, / , b, Führungs-Atteste feiner Ortsobrigkeit und seines Lehr- oder Brodherrn, , A c. die Zustimmung seines Vaters oder Vormundes zum Eintritt in die Unteroffiziershule, beglaubigt durch die Ortsbehörde. Dieselbe kann auch durch die mündliche protokollarishe Erklärung dieser Personen beim Landwehr-Bezirks-Kommando, resp. bei dem Commandeur der betreffenten Ünteroffiziershule erseßt werden. / N : O 11) Jst die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so erhält der Sreiwillige eine baldige vorläufige Benachrichtigung über Annahme oder Nicht- annahme, demnächst die definitive Entscheidung oder die Einberufung. 12) Die Einstellung von Sreiwilligen in die Unteroffiziers{hulen findet alljährlih zweimal und zwar bei den Unteroffizierschulen Pots- dam, Bieberi und Weißenfels im Monat Oktober, bei den Unter- offiziershulen Jülich und Ettlingen im Monat April statt. : Wer zu diesen Terminen nicht einberufen werden konnte, darf bei entstehenden Vakanzen in die Unteroffizierschule Potsdam, Bieberich und Weißenfels bis ultimo Dezember, in die Unterofsiziersule Jülich und Ettlingen bis ultimo Juni eingestellt werden, „voransgeséßt, daß derselbe dann noch allen Aufnahmebedingungen genügt. / 13) Die Freiwilligen find verpflichtet, ihre Anmeldung sofort zurückzuziehen, wenn fie den Wunsch, eingestellt zu werden, aufgeben. Berlin, den 9. August 1873. Kriegs-Ministerium. v. Kameke.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Civil-Supernumerarius Herrfurth ist zum Geheimen expedirenden Sekretär in dem Ministerium der geistlichen, Unter- rihts- und Medizinal-Angelegenheiten ernannt worde. :

Dem Seminar-Direktor Dr. Kar] August Kretschmer ist die Direktion des interimistishen fatholishen Schullehrer-Se- minars in Ziegenhals übertragen worden.

Der Dr. phil. Karl von Frit\ch zu Frankfurt a. M. ist zum außerordentlichen Professor in der philofophishen Fa- kultät der Universität öu Halle ernannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der vormals Herzogli nafsauische Berggeshworene Froh- wein is unter Beilegung des Charakters als Bergmeister zum Bergrevierbeamten ernannt und ihm die Verwaltung des Berg-=- reviers Dillenburg im Ober-Bergamtsbezirk Bonn übertragen worden. '

Dem R. Ritcklefs Oktober d. J. ein Patent

auf einen Dampfkessel in der durch Beschreibung und Modell nachgewiesenen Zusammensezung, ohne Jemanden in der An- wendung bekannter Theile dessclben zu beschränken auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang ‘des preußischen Staats ertheilt worden.

Haupt-Verwaltung der Staats\chulden.

Bekanntmachung, betreffend die in der Zeit vom 16. bis Z1. Oktober: cx. zulässige Einlösung der Schuldverschreibungen der zur Rückzahlung am 31. Dezember cr. gekündigten 4/9/qigen preußischen Staatsanleihen gegen Ge- währung von \

zu Wilhelmshaven is unter dem 10.

Zinsen und Agio.

| Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 27. y. Mis. (Reichs- und Staats-Anzeiger Nr. 229) bringen wir weiter zur öffentlihen Kenntniß, daß in Folge höherer Anordnung die Staatsschulden - Tilgunskafse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, sowie die sämmtlichen Regierungs- und Bezirks-Hauptkassen und die Kreiskasse zu Frankfurt a. M. ermächtigt worden find, denen, | welche die Einlösung der durch unsere Bekanntmachung vom 21. Juni cr. (Reihs- und Staats-Anzeiger Nr. 146) zur Rück- zahlung am 31. Dezember cr. gekündigten Schuldverschreibungen der 41/9/cigen Staatsanleihen vom Jahre 1864, 1867A., 18670, 1867D. und 1868B. in der Beit vom 16. Oktober bis einschließlich den 31. Oktober cr. bewirken, | a. auf je 100 Thlr. Kapital der Anleihen von 1864, 1867A,, | 1867D. und 1868B. mit Einschluß der vom 1. d. Mts. ab, | laufenden Zinsen den festen Betrag von 100!/, Thaler und | b. auf je 100 Thlr. Kapital der Anleihe von 1867C. mit Einschluß der seit dem 1. Juli d. J. laufenden Zinsen den festen Betrag von 1015/2 Thalern zu gewähren. Diese Sätze enthalten, sofern die Einlösung am 16. Oktober cr. erfolgt, ein Agio von 5/1 Prozent. Berlin, den 13. Oktober 1873. Haupt-Verwaltung der Staats\hulden. von Wedell. Löwe, Hering. Rötger.

Bekanntmachung,

Ausreichung der Zinscoupons Serie IL Nr. 1 his 3 zu den vormals hennoverischen 4 “und 3Zprozentigen Staats\chuld-Obli- gationen Litt. A. B. C. und ohne Littera.

_Die Zinscoupons Serie 11. Nr. 1 bis 3 zu den vormals hanno- verischen 4 und 3¿prozentigen Staatsschuld-Obligationen Litt 2 R Q: und obne Litera für die dret ganzjährigen Sälligkeitstermine 1. November 1874 bis 1. November 1876 inkl. (ohne Talons) wer- den vom 1. November d. J. ab ausgereicht,

Die Coupons können bei den Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Hannover, Osnabrück und Lüneburg in Empfang genommen oder” von denfelben duch die Post bezogen werden. Die Empfangnahme bei Poairkó-Hauptfas e erfolgt in deren Lokale, Morgens 9 bis Mittags 12 Uhr, mit Aus-

|o wie der am 18. jeden Monats

betreffend die

der hiesigen Königlichen Osterstraße Nr. 92, von nahme der Sonn- und Festtage, stattfindenden Kassen-Revisionstage.

Wer die Coupons bei der Königlichen Bezirks-Hauptkase hierselbst in Empfang zu nehmen wünscht, hat die Talons vom 3. Dezember 1868 mit einem für jede einzelne Littera der vorbezeichneten SWuldert Gattungen, fowie nach Prozenten getrennt, besonders aufzustellezden Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kasse unent« geltlih zu haben sind, dert persönlich oder durch cinen Bègauf- tragten abzugeben. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, fo ist das Verzeichniß nur einfa vor- zulegen, d oppelt dagegen, wenn eine schriftliche Bescheinigung über die Abgabe der Talons gewünscht wird, In leßterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangöbeschcinigung versehen, sofort zurü. E

Die Marke oder Empfangsbescheinigung der neuen Coupons zurückzugeben. Wer die C-upons bei den König- lichen Bezirks-Häuptkassen zu Osnabrück oder Lüneburg in Efnpfäng nehmen oder dieselben dur die Post von den Bezirks»Hauptkassen zu Hannover, Osnabrück odér Lüneburg beziehen will, hat mit einem e ausgefertigten Verzeichnisse an die betreffende “Bes= * zirks-Hauptkasse einzureichen, ; L

Das eine Verzeichniß wird „mit der Empfangsbescheinigung ver- sehen sogleih zurückgegebén, und ist bei Aushändigung der neuen Cou- pons wieder abaulteferi.

ist Let der Ausreichung: s

die alten Talons

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