hite
] hr angenehm. Umsatz 2000 Sack, Standard mhito looo 14, 30 Br, 14, 20 69, 20 6d, pr. November - Dezember 14, 40 Gd.
ma, 21. Oktober, Nachm. 4 Uhr 30 Min, (W, T. B.
As idemarkt. (Schlussbéricht.) Weizen per März 376. S —, Pr. E 229, pr. März —, Raps pr. Oktober
d : . Oktober, Nachm. 4 Uhr 30 Min. Amtwerpen, 21. Oktober, Nac Weizen besser,
s «Getreide markt (Schlussbericht). 71 — Roggen béhanptet, amerikanischer 2TE _Gerste fest, Donau 213. L: » Potroleum-Markt (Schlussbericht). ‘loco 391 bez. und Br., pr. Oktober 39 bez. ‘39% Br., ‘pr. November - Dezember und
„Weichend,
London,
“ ‘Zucker ruhig. - “stetig. Metalle: ‘rubig und unverändert, Liverpool, 21, Oktober. Feiner Weizen 2, geringer Wetter: Kalt.
90. Oktober.
o6l, 21, Oktober, Vormitt, (W. T. B.) Baumwolle Sen, Muthmasslicher Umsatz 10,000 B. Unverändert.
7000 B., davon 1000 B. amerikanische.
21, Oktober, Nachm. (W.T.B) Baumwolle davon für Spekulation und
__ {Anfangsberi ‘Tagesimport
Liverpool | (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., Pxport 2000 B. Stetig.
“1 64,
7, fair Egyptian 98.
Uplaud nicht unter good ordinary November-Dezember-Ver-
schifffung 8°%s d.
Glasgow, 21. Oktober. Roheisen. Mixed numbers warrants
113 sh d,
(W.T. B.
Baffinirtss, Type weiss, 394 Br., pr. November pr. Februar 39 Br.
Colonialwaarenmarkt. Kaffee stetig. Reis und Jute ruhig.
(W. T. B) Getreidemarkt. 1 d, höher, Mehl stetig, Mais 3 d. höher,
Middl. Orleans 95, middl. amerikanische 9}, fair Dhollerah. middI. fair Dhollerah 954, good middl, Dhollerah 5, middl. Dhollerah 44, fair Bengal 4, fair Broach 6, now fair Oomra 6, fair Oomra 63, fair Madras 61, fair Pernam 93, fair Smyrna
Mamnehester, 21. Oktober, Nachmittags. (W. T. B)
12er Water Ármitage 9}, 12er Water Taylor 11}, 20er Water 30er Water Gidlow 144, 30er Water Clayton 14}, 40r Mule Mayol 134, 40r Medio Wilkinson 154, 36r Warpcops-Qua- 14}, 40r Double Weston 143, G60r Double Weston Mässiges Geschäft, Preise
Micholls 124,
lität Rowlan 17, Printers fest behauptet.
Aval,
34/0 3Lpfd. 129.
1/16,
21, Oktober. M B)
Getreidemarkt. Von englischem Weizen geringer Vorrath, zu Iletztwöchentlichen
dänischer Hafer“ unyerändert.
Thee
rit i Mebl Febr. 84,50,- per Januar-A
Pre ante A November 35,00. 8 15, PT,
85,00, pr, Januar-A pri
St. Petersburg, 21. Oktober, Produktenmarkt.
loco 14}. Roggen loco 8, Hanf loco —. New-Worlk, 21, Oktober, ) Baumwolle 164.
No. 12 S4.
Gesellsohaft, Die rückständigen Einz bei der Gesellschaftskasse zu leisten,
Baroper Masohinenbau-Aktion-G 1872/73 von 25% wird mit 50 Thlr. p ab bei der Gesellschaftskasse in Barop
General - Vers
in Schwiebus. 31: “
10. y
Ausreichung von Coup
IL und Il. Die Ausreichung der n 1. November er. ab in Berlin bei der sisch-Märkischen Eisenbahn und bei d
& Co, in Berlin statt.
Saturn.
2 ig, & ct ruhi » Per Öktober 84, HI §3.00 — Rüböl ruhig, pr. Oktober Mai-August 88,50. — Spiritus
rubig, pr. Oktober- 73,50. — Wettér: Bedeckt,
Talg loco 46, pr. August 47.
per Oktöber —. Leinsaat (9 Pud) loéo 14. — Wetter: Herbstlich Abends 6 Uhr. Mehl 6 D. 60 C. Rother Frühjahrsweizen — —. Raff. Petroleum in New-York pr. Gallon von 64 Pfd, 161. Philadelphia pr. Gallon von 64 Pfd, 16.
Kinzahlungen,. Bitterfelder Lonison-Grube, Koblenwerk und Ziegelei, Aktlen-
. sind bis zum 1, Dezbr. er.
Auszahlung ens Saturn. Rheinisoher Bergwerks-Aktionverein, Die Divid. pro 1872/73 von 2% oder 2 Thlr. per Aktie wird am 2. Januar 1874 bei der Gesellschaftskasse ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 248.
28, Oktober. Aktien-Brauerei Eichberg. Ausserordent]l. Gen.-Vers.
Central-Bazar für Fahrwesen (vorm. Gebr. Besckow). Ordentl, Gen.-Vers. in Berlin,
3. November.Bank für Bauten nnd ITndustrio, Gen.-Vers, in Aschaffenburg, 4 Neu- Oeger Bergwerks- und Hütten -AKktien - Verein zu Neu-O0ege bei Limburg a- d. Lenne, Gen.-Vers. in Limburg a,
Viedersohlesisoh-Märkische Prioritäts-Obligatiouen Serie L,
Frankfart a. O. und Liegnitz; s, Bekanntm, in Nr. 248. Charlottenburger Bau - Gesellsohaft, Der Umtausch der In- terimsseheine gegen die Vollaktien findet von jetzt ab bei Molenaar
Auaweise von Imdustric-Gesellscthasten. Rheinisoher Bergwerks - Aktionverein. vom 30, Funi er.; s. Ins. in Nr. 248.
21. Oktober. S ; 8[Constantin .|343,6| — | 14,5| — ‘|80., s: schw. ‘|sehr“ bewölkt, 22. Oktober : : S, lebhaft, * |Regen.
080,, lebhaft. |wen. bewölkt. !) SSW., lébh. bedeckt.
S,, schwach. heiter.)
8, mässig. |wen, bewölkt,3) — |8,, lebhaft. |Regen.
— 8, lebhaft. |Regen.
— |88W., mässig. — 4)
— |S8W., lebkh. —S5 80., stark. |bedeckt. +0,2/8SW., stark, |Regen.®)
— |8W,, lebh. [bedeckt, -——-3,8'SW,., stark. |trübe.
—3,2'8,, stürmisch, bedeckt, Reg. [SW z.W. mäss'trübe.?) —2,2 BW,, mäss. bedeckt.
— |SW,, lebhaft. bedeckt,
— |SW, schwach. trübe.
—2,6 SW., stark. ‘bedeckt, Reg. 8, schwach. | bewölkt, |W., mässig, trübe.
SW 2.8. s, stk. _— SW., mässig. |bewölkt. 8) SW,, mässig. trübe. ®) S., mässig, |trübe.10) ‘W,, stark. bedeckt, 1" G SW,, schw, trübe.
— |SW., müssig. Regen. 0,9 SW., zl. Ilebh. |trübe. |8W., mässig. bedeckt. 2) 4,2 SW., mässig. heiter. 1,2/8W,, stürm, trübe. 13)
[WSW., lebh. |bedeckt, ¡W., stark. Regen. |SW., Sturm. |bedeckt, |W’., stark. bed, trübe. [SW., mäss. |bewölkt. 1)
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[Haparanda ./330,0| — Christians.. 324,9 — Hernösund .'327,0
Helsingfors,/330,7 Stockholm ,/329,1 Skudesnäs .|323,7 325;2
Nachm. ÿ Uhr. (W. Ÿ. B) Weizen Hafer loco 5,20.
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avanna - Zucker Frederiksh,
Hélsingör. ,| — Moskau 381,1 Memel .… . .331,8|—5,1 Fleusburg ./327,0| —
Königsberg (332,1|—4,8 Putbus .… ..327,4|—7,1| Kieler Haf. 330,2| | Cöslin 330,6| —49 Weserleuch,/327,1| — | Wilhelmsh. (327,5 Stettin ..../330,8 Gröningen ./328,9 Bremen ,..1328,1 Halâer .…. 323,5 Barlia .,.. 329,8 — ; Poseni ...…., 329,9 —4, Münster ,../328,6/—6, Torgau Broslau , Brüssol ,
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esellschaft, Die Divid, per ro Aktie vom 1, November cer.
ausgezahlt, 110) A 1 D
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Wiozsbaden Ratibor . ..1326,3|—3,6| Trier (328,0 —3,6!
8 Cherbourg. 332,7| — 1
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M M C2 Ce 00 M C M2 C2 C E M M0 M N C C C000 N Co O IOIOII I
Ordentl.,
A RADDSE
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11,2 73|
8/Havre 332,9| — | 7|Karlsruhe . 329,8 — j |
8/8, Mathieu 334,7 10,9| — 8[Constantin. (337,0 — | 14,4|
1) Gestern Abend starker SW. Regen. 2?) Gestern und Nachts Regen, ?) Gestern Abend Nordlicht. 4) Gestern Nachmittag W. lebhaft, 5) Strom S8. Gestern Nachmittag WSW. mässig; Strom N. s) Gestern Nachmittag Regen. *) Gestern Regen. ®) Regen, gestern Abend und Nachts Regen. 9%) Gestern Regen, 1%) Gestern Regen. 11) Nachts Regen, 12) Regen. Gestern Abend und Nachts Regen. 13) Regen, Gestern Abend und Nachts stürmisch. "!) Gestern sehr
d, Lenne. onms muna Alten.
euen Coupons geschieht vom Hauptkasse der Niederschle- en Stationskassen zu Breslan,
m L E E
Die Bilanz
Handels-Negister.
Zufolge Verfügung vom heutigen Tage sind in unser Gesellschaftsregister nachstehende Eintragungen
erfolgt:
a. bei Nr. 57, betreffend die unterm 1. Januar
Frauk & Gold-
t zu Halberstadt, deren Inhaber “der ichhändler Moriß Frank zu Halberstädt und
der Vichhändler Baruch Goldschmidt zu Nord- „Die Gesellschaft ist auf-
1865 begonnene Gesellschaft :
hausen waren : gelöst,“ | e b, untex laufender Nx. 125: Spalte 2: Firm der Gesellschaft: „Frauk. & Goldschmidt,“ Spalte 3: a de Mat: „Halberstadt“, Spie 4: Die Gesellschafter find:
1) Der Viehhändler Baruch Goldschmidt
zu Oschersleben,
2) die Wittwe Frank, Regine, geb. Spie-
gel, zu Halberstadt.
Die Gesellschaft hat am 17. Oktober 1873
begonnen. i Halberstadt, den 17, Oftober 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
In unser Firmenregister ist Nachstehendes zufolge Berfügung vom heutigen Tage eingetragen worden :
Colonne 2: Bezeichnung des Firmeninhabers : „Adolf Cohnheim.“ Colonne 3: Ort der Niederlassung : „Halberstadt.“ Colonne 4: Bezeichnung der Firma: „Adolf Cohnheim.“ Halberstadt, den 17. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung. Haudelsregister. Königliches Kreisgericht Halle a/S.
Jn unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 270
Folgendes : E «Firma der Gesellschaft: / Haertel & Loeber, Siß der Gesellschaft:
Halle a. S.,
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Haertel zu
Die Gesellschafter sind: 1) der Kaufmann Albert Magdeburg,
Kaufmann Adolph Loeber = Dalle &/S; Die Gesellschaft hat am 1. August 1873 be-
gonnen,
M eingetragen zufolge Verfügung vom 17. Oktober 1873
‘am folgenden Tage.
Der Kaufmann Otto Pekolt ist cus der unter
dér Firma: h „Otto Peckolt“
bisherige Inhaber Otto
geen eingetragen zufolge Verfügung 2. Oktober 1873. - Merseburg, den 11. Oktober 1873, ; oniglihes Kreiêgericht. : Bekrauntmach Jn unser Firmenregister ist l E S L register is
_* Bekanntmachung,
Na bestandene, unter Nr. 15 unseres Gesell- „Handelägesellschaft
registers" “eingetragene
L
B
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:
: g Peckolt und Hugo Otto “ Peéolt hierselbst bestehenden Handelsgesellschaft aus-
1. Abtheilung.
u A {l heute unter Nr. 150 er ranz Albert Hermann Eckardt zu téndal als Inhaber der Firma Hermaun Eckardt
, daselbft zufolge Verfügung vom 17, Oktober 1873 „eingetragen worden. eingetrag den 18. Oktober 1873.
L Königliches Kreisgericht, L, Abtheilung.
§
aufgelöst.
gub N
Firma
{chäfts
Torgau öni
unter Nr.
schaft :
Col. vom
onnen,
elbigen . .
worden :
A, Rüstig & Comp. ist seit dem 2. August cr. stt. Dex eine der bisherigen Gesellschafter, Kaufmann Louis Gustay Wilhelm Emil Rüstig be- treibt das Materialwaarengeshäft der Gesellschaft untér der bisherigeu Firma hier allein und ist die Firma unter Nr. 154 unseres Firmenregisters heute eingetragen worden, während die Auflösung der Ge- sellschaft im Gesellschaftsregister bei der Nr. 15 in Col, 4 vermerkt worden ift.
Torgau, den 16. Oktober 1873.
Bekanntmachung,
In unser Firmenregister find zufolge Verfügung vom heutigen Tage folgende Eintragungen bewirkt worden: sub Nr. 155: der Kaufmann Gustav Reiche hier, Inhaber eines Materialwaarengeschäfts, verbunden mit Speditionsgeschäft, mit der Firma :
und Holzhändler August Krause hier mit der
+ +
sub Nr. 157: der Apotheker Dr. Max Georg August Emil Wagner hier, Inhaber eines Mi- neral - Wasser- Fabrikations- und Droguen-Ge-
Bekanntmachung Sn unser Handels- (Gesellschafts-) Register ist
zufolge Verfügung vom heutigen Tage cingetragen und sind als Gesellschafter derselleIe: Q a. der Handshuhmacher Wilhelm Wicht in Zeiß, b. der Handschuhmacher Karl Hermann Boerner daselbst, vermerkt worden. S i Als Anfangspunkt der Gesellschaft ist der 1. Mai 1873 eingetragen. Zeiß, den 1. Mai 1873, s Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekauntmachu Zufolge Verfügung vom 18 d. Mts, unser Firmenregister untec Nr. 1129 eingetragen: zu der Kaufmann Peter Nicolai Marquardsen in
Altona. i Ort der Niederlassung: Altona. Firma: | Altona, den 18. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung. T.
Zufolge Verfügung vom 13. Oktober 1873 ist am heutigen Tage unter Nr. 85 in unser Gesellschafts- register eingetragen :
Die Gesellschaft hat am 12, November 1872 be-
Gesellschafter berechtigt. “Schleswig, den 16 Stiober 1873, Königlich
gufolge Verfügung vom 20. Oktober 1873 is am A
Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.
„Gustav Reiche“. s r. 156: der Dampfschneidemühlenbefißer
„A. Krause“.
mit der Firma:
„Dr, M. Wagner“. , den 16. Oktober 1873. ; gliches Kreisgericht. L. Abtheilung.
93 die hier domizilirte Handelsgefell-
„W. Wicht & C. Boerner“
S ist heute in
P. N. Marquardsen.
Bektanutmachung.
2. Firma der Gesellschaft: H. & I. I.
oms. 3. Siß der Ge|ellshaft: Tönning. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft : Die Gesellschafter sind: / 1) der Zimmermeister Heinrich Thoms, 2) der Pole Julius Thoms, eide in Tönning.
Zur Vertretung der Gesellschaft if jeder es Kreisgericht. I. Abtheilung.
age in unser Gesellschaftsregister zur Firma 4,
vor nur Heinrich Christian Lucian Alsen und Hein- rich Wessel, beide in Jbhehoe, berechtigt.
selbigen Tage in unser Gesellschaftsregister zur Ge- sellschaft Nr. 39 Alsen & von worden :
Alsen in Ißehoe berechtigt.
Aktiengesellschast „Zuckerfabrik
Nach dem Ableben der Wittwe Wilhelmine | unter Nr. 230 die Firma C. Alfermanaun zu Dort- Dorothea Alsen, geb. Schmidt, besteht die Ge- | mund eingetragen steht, ist unterm 13. Oktober 1873 sellshaft aus folgenden Gesellschaftern: Folgendes vermerkt worden :
1) Heinrich Christian Lucian Alsen in JIßehoe, Die Firma i} durch Vertrag auf das Handels- 2) Isabella Alsen, geb. Kaselack, in Curracee, fräulein Jda Alfermann zu Dortmund überge-
c. c, m (Carl Heinrich Alsen daselbst, gangen, daher hier gelös{cht und sub Nr. 492 des 3) Helene Friederike Alsen daselbft, Firmenregisters für die Jda Alfermann eingetragen. 4) Wilhelm Otto Alsen in Lägerdork, 2) Das Handelsfräulein Ida Alfermann zu Dort- 5) Emma Junne, geb. Alsen, in Prißwalk, | mund hat für ihre zu Dortmund unter Nr. 492 des
c. c. m. daselbst, Firmenregisters mit der Firma C. Alfermaun ein-
6) Minna Alsen in JIßehoe, getragene Handelsniederlassung den Kaufmann Carl
7) Otto Friedrich Alsen da}elbf\t, Alfermanun zu Dortmund als Prokuristen bestellt,
8) Heinrich Wessel daselbst. : was am 13. Oktober 1873 sub Nr. 131 des Pro- Zur Vertretung der Gesellschaft sind nah wie | kurenregisters vermerkt ist.
Handelsregister
des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. 1) In unser Handels- (Firrnen-) Register, woselbst unter Nr. e A A E E E18 : 7 Franzen zu Hörde“ eingetragen steht, ift am 16. Zufolge Verfügung vom 20. Oktober 1873 ist am raue E Folgendes N rets A
Die Firma ist durch Vertrag auf den Kaufmann Ludwig Franßen zu Hörde übergegangen, daher hier gelöscht und für den Genannten sub Nr. 495 Des Firmenregisters eingetragen. ; 2). Die dem Kaufmann Ludwig Franßen zu Hörde für die Firma Stiftsbrauerei Eduard Franzen zu Hörde ertheilte, unter Nr. 102 des Prokurenre- gisters eingetragene Prokura ift am 16. Oktober 1873
gelöscht.
Itzehoe, den #0. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
ecsen eingetragen
Nach dem Ableben des früheren Gesellschafters Otto Friedrih Alsen in Jhehoe besteht die Ge- sellschaft aus folgenden Gesellschaftern:
1) Peter von Leesen in Hodorf,
2) Heinrich Christian Lucian Alsen in Jßhehoe,
3) Isabella Alsen, geb. Kaselack, in Curracee, c. c. m. Carl Heinrich Alsen daselbst,
4) Helene Friederike Alsen in Jbehoe,
5) Wilhelm Otto Alsen in Lügerdorf,
6) Emma Junne, geb. Alsen, in Pribwalk, c. c. m. daselbst,
7) Minna Alsen in Ißehoe,
8) Otto Friedrich Alsen in Ißehsoe.
Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur Peier von
cesen in Hodorf und Heinrih Christian Lucian
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. Unter Nr. 227 des Gesellschaftsregisters is die, am 1, Oktober 1873 unter der Firma: „Ritter- Brauerei, Rittershaus & Wuppermaänn“ er- richtete, offene Handelsgesellschaft zu Dortmund am 9, Oktober 1873 eingetragen, und sind als Gesell- schafter vermerkt: ; /
1) der Kaufmann Richard Rittershaus
Dortmund. Y
2) der Kaufmann Engen
Dortmund. Otto Wuppermann
3) der Kaufmann Dortmund. i Die Gefellschaft, welhe am 1. Oktober d. J. i: E i begonnen hat, wird durch je e Wene | Vir Bebins der Generalversammlung vom c R Din D O N G 130.000 E E der — Gesellschaft auf 120,0 zaler erhöht. Bekanutmachunug. / U ist al L auf den Inhaber vou | Jy unser Firmenregister ist zufolge Verfügung A L M O Oktober 1873 vom 16. Oktober cr. unter der laufenden Nummer Lieben nes, lid 3 A as icht I 159 der Kaufmann Franz Wolff zu Delde als Jn- R andte E addeoné Lacht dd eing haber der Firma: „Franz Wolff zu Oelde“ heute ingetragen. Handelsregister ene _ Oktober 1873. des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. Warendorf pet T Kreisgericht. In unsex Firmenregister is unter Nr. 494 die E Firma Franz Angust Struck und als deren Jn- haber der Kaufmann Franz August Struck zu Dort- mund am 16. Oktober 1873 eingetragen.
; L / zu
Itchoc, den 20. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht.
Erste Abtheilung.
Rittershaus zu
zu
Bekanntmachung. In das hiesige Handelsregister zu Fol. 37: NRingelheim“
Bekanntmachuug. Die Gesellschafter der unterm 1, September cr. unter der Firma: „W. & H. Frieling“ zu Oelde begründeten Handelsgesellschast find: 1) der Fabrikant Henrich Frieling zu Delde, 9) der Kaufmann Wilhelm Frieling daselbst.
Dieses ist in das G D e
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. In unser Handels- (Ge]ellshafts-) Register, w0o- IeR unter Nr. 166 die Firma Schmal & Struck eichneten Kreisgerichts unter Nr. zu Dortmund eingetragen steht, ist am 16. Oktober Maina vom 16, cr. eingétragen. 1873 Folgendes vermerkt worden: L Warendorf, ‘den 17, Oktober 1873, Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma der- Königliches Kreisgericht. selben erloschen, das Handelsgeschäft cum activis et “ G passivis jedoch auf den Kaufmann Adolph Schmal u Dortmund übergegangen, dessen neue Firma dolph Schmal sub Nr. 493 des Firmenregisters
eingetragen ist.
irmenregister des Amts Limburg wurde Me lfd. Nr. 85 in Col. 6 vermerkt: Die Firw.a „M. Lehnard“ in Limburg ist er- loschen. : Limhbvirg, am 13, Oktober 1873. Das Königliche Kreisgericht L. Jeckeln.
; Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts
u Dortmund,
llen & Sohn in Ihehoe eingetragen
1) In unser Handels- (Firmen-) Register, woselbst
« dem 1. Mai des
Königreich Preufen.
Regulativ über den Geschäftsgang bei der Ober-Rechnungskammer. Organisation und Geschäftsgang im Allgemeinen.
9. 1, Die Geschäfte des Kollegiums der Ober-Nechnungskammer werden unter dex obersten Leitung des Präfidenten in verschiedenen Abtheilungen und Revisionsbureaus bearbeitet. Eine geeignete Anzahl dieser Bureaus bildet eine Abtheilung, welcher ein Direktor vorsteht. In jedem Bureau wird unter Leitung eines Raths des Kollegiums E N M mtdea tho) die erforderliche Zahl von Revisionsbeamten
häftigt.
S. 2. Für die auf den persönlichen Wirkungskreis des Präsiden- ten bezüglichen Bureaugeschäfte, für die Mofsenvermaltinn, die Reis stratur, Bibliothek, Journalführung und Kanzlei find besondere Bureau- und Kanzleibeamte, desgleichen füc den auf die Hausord- nung bezüglichen Dienst die erforderlihen Unterbeamten bestellt.
8. 3. Sämmtliche Geschäfte sind dur allgemeine Feststellung*n auf die Beamten mögli gleichmäßig und dergestalt zu vertheilen Las jedem dauernd ein bestimmter Geschäftskreis überwiesen wird. L as die zum Wirkungskreis des Kollegiums gehörigen Geschäfte
etri so ist, foweit es die obwaltenden Verhältnisse gestatten darauf Bedacht zu nehmen, daß die Geschäftskreise der einzeluen De- partementsräthe nach den verschiedenen Verwaltungs-Refsorts und Diejenigen der einzelnen Revisionsbeamten nach Provinzen und Bezirken oder nach Materien abgegrenzt werden, daß der Regel nach fein De- partementsrath in zwei verschiedenen Abtheilungen und kein Revi- fionébeamter in zwet verschiedenen Bureaus beschäftigt und daß der Nebergang der Beamten von einem (Geschäftskreise zu einem ander O Ae wae A iges . 9. #* Bur Jeden Revisionsbeamten ist allj{ährlich ein Arbeits»)
aufzutiellen, in welchem die von ihm M 2 nee D Sia btes zu revidirenden Rechnungen und zu bearbeitenden Nota enbeantwortungen wenigstens nach der Anzahl und Gattung im Boraus festgeseßt werden. Dabei ist jedo für die Monate Juli und August zusammen nur ein Monatspensun in Ansaß zu bringen
§. 9. Das Ge\chäftsjahr der Ober-Rechuungskammer Dae mit t einen und {ließt mit dem 30, April des folgenden Jahres. Im Laufe eines jeden Geschäftsjahres ist das Revisionsgeschäft eins{ließlicch der Fesistellung der Revisionsprotokolle, in Ansehung sämmtlicher Nehnungen für das vorangegangene Kalenderjahr (Neh- En a ea ion U g picaweile in Betreff der Rechnungen
s rhalb des Geschäftsjahres vom 1. Mai 1874 b;
1. Mai 1875. Die Ober-Rechnungskammer ist verpflichtet für die Eriott: gung der gezogenen Erinnerungen und die prompte Berichtigung der Rech- on dergestalt zu sorgen, daß die Entlastung der Rechnungsführer bezie jungsweise der Abschluß des Revisionsverfahrens spätestens im T des folgenden Zahres, alfo beispielsweise in Betreff der J echnungen für 1873 ]patestens bis zum 1. Mai 1876 erfolgt. Ausgenommen vou den vorstehenden Bestimmungen sind die Spezial-Baurechnungen, deren Revision, soweit es mögli ist, inner- van R Geschäftsjahres erfolgen muß, in welchem fie ein- gev ie Ober-Rechnungskammer hat dahin zu wirken, daß diese Ug binnen kürzester Frist nah Beendigung des Baues zur
evifion Fingereicht werden und, falls die Bauten zu ihrer Vollendung mehrere Jahre in Anspruch nehmen, in den dazu geeigneten Fällen die 0 gen S ennen Seelen,
78.66. le ortentlichen Sißungen des Kollegiums finden an festbe- stimmten Tagen statt. Außerordentliche Sißungen Vio s Präsidenten durch besondere Verfügung anberaumt. Wird ein Mit- L, einer Sißung beizuwohnen, fo hat cs hiervon dem L en Fe igettig Anzeige zu machen.7 Die Abstimmungen erfolgen E fh m oie BUE due ard L agen rol dergestalt, daß l OTE Ma) Und zuleßt der Borsißende seine Stimme ab- due în den von uen J bene S gee Pilgubeito haben die Stellung der Fragen, sowie über das Eine zß d * Abit aen entscheidet im Falle einer Meinungdôversciedenbeir das Rollatt CNA getheilten Stimmen bleibt es der Minderheit oder den einzelnen Mit- grienees derselben überlassen , ihr abweichèndes Votum schriftlich U vegründen und den betreffenden Akten beizufügen. i :
S7, Dies he Berathung und Beschlußfassung ist außer
S. 7 tollegialif den im §. 8 des Geseßes vom 27. März 1872 aufgeführten“ Fällen Erlasse der obersten
erforderlich : j, | 24 L ph E Verordnungen oder
DerwautungSbeyorden ergehen, welche auf das Verfahren der Ober- Rechnungskammer von Einfluß sind, oder ben OrfaRe iger Dher- Nevisionopareaus berühren ; : d
2) wenn Meinungsverschiedenheiten entweder zwischen der Ober- Rechnungskammer und den obersten Verwaltungsbelbetes oder N den Mitgliedern der Dber-Rechnungskammer selbst zur Erörterung kommen, namentlih auch, wenn in den Grundsäßen oder dem Ver- fahren einzelner Revisionsbureaus Abweichungen zu Tage treten ;
3) wenn Zweifel über Anwendung und Auslegung von Geseßz n Agen n der Erledigung bedürfen; ; tat t „wenn anderweitige Gegenstände von dem Präsid d den D a: verwiesen E sidenten oder von 9) wenn von dem betreffenden Deyartementsratl Vor resp. Feter Bg ns E d E für erforderlich R Le
Zeder Delchlu}z, dur welchen ein allgemeiner s i stellt wird, ist riftüich zu formuliren und allen betbeilteS, Medi ftonsbureaus A R initzutheilen. ü
S. le auf Grund des Vortrages und. der Beschluß i Kollegium ergehenden Angaben sind auf den beteeFenbee Can n tele, bezeichnen. Alle übrigen Gegenstände des gewöhnlichen Ge- häftslaufes, welche unbedenklich sind und nach feststehenden Bestim- mungen und Grundsäßen ihre Erledigung finden, bedürfen des Vor- trages und der Beschlußfassung in den Sißungen nicht, ergehen jedo E e an GUma, wie die Ersteren. :
9. 4% Sämmiliche den Wirkungskreis des Kollegiums betreffend Verhandlungen, Beschlüsse, Schreiben und Erlasse WeLdei ft Dee Uge fertigung und Reinschrift, wie im Konzept, unter der Firma „Ober- Rechnungskammer“ vollzogen. Dié Bollziehung derselben in der Ausê fertigung oder in der Reinschrift geschieht von dem Präsidenten oder von dem betreffenden Direktor, je nacdem die leßte Zeichnung der Konzepte in Gemäßheit der nachfolgenden Bestimmungen von dem Ersteren oder von dem Leßteren erfo!gt ist.
z Amiliches Verhällniß des Präsidenten.
3. 10. Dem Präsidenten steht die oberste Leitun B
: ; steht die g und Beauf- p iound des gesammten Geschäftsbetriebes der Obe Meta T E J
. 11. In Anschung der zum Wirkungskceise des Kollegi
: Î ] i 8 giums ge örigen Geschäfte hat er in materieller Bezichung dahin zu wirken, as überall die bestehenden Gesetze, Vorschriften und maßgebenden T L Stun gonnen zur Anwendung gelangen und in den verschiedenen Y gen und Bureaus nach gleichen Grundsäßen verfahren wird, N welchem Zweck er dafür Sorge zu tragen hat, E durch Beschluß- assung des Kollegiums das in dieser eziehung Erforderliche A
ge F S
, 9. 12, Die Regelung des formellen Geschäftsbetriebes gehö seinem persönlichen irkungskreise,. Ex pat ole dielenigen Dictst, einrichtun en und Anordnungen zu treffen, welche zu diesem Zwette erforderli find, und die materielle Wirksamkeit der Ober-Rechnungs-
kammer nit berühren, desgleichen dafür zu forgen, daß die Geschäfte
Ps
Er t erfülle.
F. 13. Insbesond 3 e sondere gehört anweijungen über den f burecaus, ferner ad BiecE die Regi und stellung der
für das Bureau des Pr egistraturen, die Bibliothek, die
Hausordnung und die Be
Unterbeamten der Ober-Rechnungskammer,
ger und Königlich Preußischen Staats-Anzeig
Mittwoch, den 22.
prompt erledigt werden “ und daß jeder Beam i ) ) d verden, } jeder Beamte i irkungskreises die ihm obliegenden Verpflichtungen rectzeitin
Oktober
jeines und
rt zu seinem Wirkungskreise: rlaß der erforderlichen allgemeinen, wie Sva det Dienst- Geschäftsbetrieb in
{ in den Revisions- äsidenten, die Kafsenverwaltung Journalführung, die Kanzlei- desgleichen die Fest-
stimmung über die Benußzung
U é 7 7 ; ¿0 Vertheilung der zum Dienst bestimmten Räume und Inventarien-
9) die Feststellung der Geschäftsvert der oder vorübergehender Abänderungen
heilung, die Anordnung dauern- derselben, sowie der erforder-
lichen Stellvertretungen und die Beauftragung von Beamten mit ein-
zelnen , 93) die Feststellung der Arbeitsplän die Genehmigung der Abweichung von
die Abordnung von fole nothwendig wird, namentlih von Bedenken und Œrinnerungen Jnsormationseinzichung (8. 13 Abs. 2
1872) oder zu außerordentlichen (S. 13 Abs. 3 ebendaselbst); 2
9) die Eröffnung der nen eingch ]oweit sie zum Geschäftékreise des Koll der bestehenden Geschäftsvertheilung
denten, Korreferenten zu bestellen ;
Arbeiten aus dem Geschäftskreise
Kommissarien in' allen auch zum Zweck der gegen die Rechnungen
Kassen-
este] an die Direktoren, Revpisionsbeamten gelangen — vorbehaltlich der Befugniß
eines A Beanten ; e fur die Revisionsbeamten 1 i 8bed ind denselben (§. 4.): Fällen, wo
Erörterung ¡ ‘oder zur des Geseßzes vom 27. März und Magazin-Revisionen
enden
den Sachen, welche sodann, egtums
gehören, nach Maßgabe Räthe und des Prâäsi-
» 3A
6) die Verfügung auf alle solhe Schreiben, Berichte, Gesuche et
welche niht zum Wirkungskreise des K betreffen; 2
7) die Bestimmung der Zeit für nah Tag und Stunde, die Eröffnung
ollegiums gehörige Gegenstände
die Sißungen des Kollegiums und Schließung derselben, die
Leitung der Debatten und Abstimmungen;
8) die Superrevifion und Vollziehung
und Verfügungen, deren Prüfung und
aller derjenigen Konzepte Mitzeichnung er fich dur all-
©
gemeine Anordnung oder durch die besondere Bezeil N S i i Fi Dezeichnung der einzeln Sachen bei ihrem Eingange vorbehalten hat. S ah
F. 14. Bei der Suverrcevision (8.
Aenderungen ohue Einverständniß mit
13, Nr. 8) dürfen materielle den betreffenden Direktoren und
Departementsräthen nicht vorgenommen werden.
Fälle, in denen ein solches Einverktändniß Beschlusse des Kollegiums
he si lediglih «uf die An- der Darstellung oder die Ange- Präsident nach eigenem
zum Bortrag zu verweisen und nach zu erledigen.
&ormelle Aenderungen dagegen, welche
ordnung, Deutlichkeit und Präzision messenheit des Ausdruck3 beziehen, i
pflichtmäßigea Ermessen vorzunehmen befugt.
8 Der Präsident ist ferner berechtigt, die Ausfülh des Kollegiums einstweilen zu beanstanden, wenn ev von dieser Befugniß Gebrauch macht, binnen 14 Tage der ersten Veshlußfafsung an gerechnet, die heit zur nochmaligen Berathung und Ab Mitglieder des Kollegiums hiervon spätestens drei Tage vor der dies= Bei dem durch die zweite Ab-
Fe « Beschlusses
fälligen Sißung in Kenntniß seben. N festgestellten Beschlusse behä G. i
Beamten (§. 6 ebendaselbst), die H (SS 9
fämmitliche Beamté und
und sonstigen Auszeichnungew, au
legenheiten.
§. 17. Der persönliche Wirkungskreis des
ferner die Verwaltung der Gelder, Gru ftüde und Materialien, welche ‘für d kammer bestimmt sind, desgleichen die auf gele Vermögensverwaltung bezügl seines persönlichen Geschäftskreifes das
mt j : 6 ebendatelbst) bewilligungen, die auf O Berleihung von Titeln, Orden
stigen ichnungew, die Pensionirung der Beamten und auf die Fürsorge für die Hinterbliebenen derselben bezüglichen Ange-
Dem Präsidenten bleibt es überlaffen, in
nicht erreicht wird, find dem
st der
lt es. sein- Bewenden.
U 6. ZU den Geschäften des Präsidenten gehören ferner die - Personalien sämmtlicher Beamten, insbesondere die Vorschläge zur Beseßung von Stellen der Direktoren de F: 2 des Geseßes vom 27. März 1872), die Ernennung der übrigen
andhabung der Disziplin über Urlaubs-
die
ndstüde,
ichen Verträgen und
einzelner Mitglieder deffelben einzuholen.
S 19
Die Kassenverwaltung wird von zwei Seitens des
fidenten dazu bestimmten Revisionsbeamten als Nebenamt geführt.
Als Kurator der Kasse fungirt ein
Mitglied des Kollegiums, wel-
hes dazu vom Präsidenten bestellt wird.
8. 20.
jehung des vom Präsidenten den Mit
„_ 9, 20. In Bezug auf Beurlaubung des für die Minister maßgebenden Grundsäßen
Präsidenten ist na den j zu verfahren. In An- glicdern und den übrigen Be-
amten zu bewilligenden Urlaubs hat derselbe die den Ministern bei-
gelegten Rechte. 8. 21.
Bei Abwesenheit oder Krankheit des Präsidenten vertritt
ihn der älteste und, wenn au dieser verhindert sein sollte, d:r nächst-
folgende Direktor. _§. 22, In den
gehörigen Angelegenheiten werden die K
Beifügung seines amtlichen Titels und
Amtliches Verhältniß der
_S§. 23. Die Direktoren leiten und schäfte der ihnen überwiesenen gründliche und prompte E E zu forgen. gehört insbes ondere:
1) die Kenntnißnahme von allen
zum persönlichen Geschäftskreise des Präsidenten
onzepte und Reinschriften unter Charakters vollzogen.
r Direktoren.
beauffihtigen sämmtliche Ge-
1 Abtheilung und liegt ihnen ob, für die Erledigung dieser Geschäfte in den dazu
ZU den Befugnissen und Obliegenheiten der Direktoren
neu eingehenden, auf die Ge-
\häfte der betreffenden Abtheilúng oder der Ober-Rechnungskanuner
überhaupt bezüglichen Dienftsachen und Präsentation Seitens des
welche nah geschehener Éröffitlng Präsidenten durch die Hand der
Direktoren in den vorschriftsmäßigen Geschäftsgang übergehen ;
2) die
Superrevision und Zeichnung
aller von den Departements-
Räthen der Abtheilung an sie gelangenden Revisionsprotokolle, Ver-
andlungen, Dechargen, Verfügungen, tigen Angaben im Konzept und in der
ziehung der leßteren niht dem Präsidenten
Korrespondenzsahen und son- Reinschrift, oneit die V usteht ;
3) dic Begutachtung dex von den Vepartementsräthen zu er-
stattenden periodischen oder Begutachtung
sonstigen Berichte, geeigneten dienstlichen Anträge,
sowie der zu solcher Eingaben und Pcrome-
morien dev Mitglieder und Beamten ihrer Abtheilung; A D Beaufsichtigung der regelmäßigen Thätigkeit und Ge- \{äftsförderttng in- den Nevisionsbureaus ihrer Abtheilung ; 9) die Berechtigung, in Bezug auf die Revisionsbeamten vor-
übergehende Abweichungen von der G
eschäftsvertheilung, “der Folge-
ordnung und den Fristen der Geschäfte im Einverständniß mit den
betreffenden Deparkements-Räthen sofern weder eine die Entstehung voù 6) Die Utlaubsbëwvilligung - für Unterbeämte ihrer Abtheilung, ofern d dem Dieust die Zeit von drei tretung nicht erforderlich ist. F. 29. Die: Direktoren haben bei otevi ionéverhanblungen, Korrespondenz vor Allem guf * rihtige Anwendung de
und Revisoren Vermehrung der Arbeitskräfte da
agèn nicht überschreitet
u genehmigen, in- ur bedingt, noch
Arbeitsrückständen davon zu besorgen ist;
Revisions-, Registratur- und ie aBUNeER nifernung aus und eine Ver-
Prüfung dex ihnen vorgelegten sahen und sonsti en Angaben rx geseßlichen Vorschriften und
rung eines muß jedoch, Tagen, vom „die betreffende Angelegen- stimmung bringen und die
und. Räthe des Kollegiums
Präsidenten umfaßt fe, Gebäude, Fnventarien- en Dienst der Ober-Rechnungs- Vertretung des Fiskus bei dea Prozessen.
auf Uebereinstimmung mit den bisher als maßgebend angen,
oder in anderen Revisionsbureaus erfolaen obe A aber auch auf logische Tons Präzision der Darstellung und gemeffenleit des Ausdrucks3 M ha ten. Hinsichtlich ihrer Befagniß, bet dier eiben Betten (S. 24 E 2) i vorzunehmen „ gelten
¿ben Bestimmungen, welche im &. in Ansehu siden- ten ai A j e i nsehmag des Prä idens A, 20. ie Direktoren haben fich in Abwesenheïts- und Krank- heitsfällen, soweit es der Umfang ihxer Geschäfte ilt, E zu vertreten. Andernfalls hat der Präsident ihre Vertretung dur die ältesten Räthen, fofern er dieselbe nicht gazz oder theilweise selb übernehmen will, anzuordnen. Auch tönnen in solchen Fällen dur den Präsidenten einzelne Räthe von der Superrevision ihrer Arbeiten entbunden werden, ‘
„„ Amtliches Verhältniß der Departementsräthe. S. 27. Die Departementsräthe der Ober - Rechnungskammer sind die unmittetbaren Vorstände der ihnen zugetheilten Revisions-- Bureaus. Sie find für die gründliche und prompte Ge-- shäftsführung iy ihren Revisionsburcaus verantwortlih und haben fich zu diesem Zwecke über die Befähigung und die Thätigkeit der Revisionsbeamten, über das Maß der denselben zugetheilten Ar beiten und über die Gründlichkeit und den Werth ihrer Leistungen in fortdauernder Kenntniß zu erhalten. J. 48. ZU den Obliegenheiten der Departementsräthe gehört insbesondere die Prüfung und Vollziehung der Konzepte aller in den ihnen zugetleilten Revisionsbureaus aufgestellten Revisionsprotokolle, Berhandlungen, Dechargen, Berichtigungs-Erklärungen und sonstigen Expeditionen oder Verfügungen. , Durch die Vollziehung der diesfälligen Konzepte übernehmen sie die Verantwortlichkeit für die darin enthaltenen Ausführungen und thatsächlichen Angaben, welche fie nah den betreffenden Rechnungen und E zu Pen June ; s S legt thnen ob, sih dur selbständiges Eindringen in die ein- ¿elnen Etats, Rechnungen und Beläge von der Vollständigkeit der vorgelegteu Arbeiten Ueberzeugung zu verschaffen. S
S. 29. Die Departementsräthe haben zufolge der ihnen obliegen-- den Verantwortlichkeit für - den ganzen Inhalt dieser Arbeiten- das Recht, Abänderungen der ihnen vorgeicgten Konzepte der Revisionsver= - handlungen, Schreiben, Verfügungen u. f. w. in materieller wie in formeller Beziehung nach selbständigem Erme}jen vorzunehmen, unrich= tige oder unerhebliche Monita — unter kurzer Angabe des Grundes — zu streichen, und neue Erinnerungen, wo fie solches für nöthig erachten, hinzuzufügen. E
Ob und imviefern fie dabei ein vorgängiges Einvernehmen mit den Revifionsbeamten, oder den Vortrag, beziehungsweise die Beschluß- fassung im Kollegium für erforderlih halten, bleibt, sofern leßtere L eintreten mu5, ihrem pflichtmäßigen Ermessen vor-
aiten.
S. 30. Als ständige Dezernenten innerhalb ihres Departements haben die Räthe alle dahin einschlagenden Gegenstände, ames die Korrespondenz mit den dazu bestimmten oder nah ihrem eigenen Ermessen dazu geeigneten Sachen zum Vortrag zu bringen und dieselben den gefaßten Bés* shlüssen gemäß zu erledigen. E
S. 31, Zu den Obliegenheiten der Departementsräthe gehört es *
rialien, welche zur Aufnahme in den * Geschäftsbericht, beziehungs weise in die „Bemerkungen für den Sandtagt besilenet nug ade j erfolgter Feststellung im Kollegium — zu redigiren und für ihren S L / S
J. 92. Vie Vepartementêräthe haben sich endlich der Erstat tung solcher Gutachten und Berichte zu bie Aires welche j ihnen als Korreferenten in einzeinen Sachen abzugeben find, ode welche in Bezug auf die Qualifikation der im Probedienst oder als Hülfsarbeiter beschäftigten Revisoren oder aus anderen dienstlichen Veranlassungen von thnen verlangt werden.
S. 33. In Abwesenheits- oder Krankheitsfällen haben die De- partementsräthe sih gegenseitig nach näherer Anordnung des Prâsi# denten für die einzelnen Fälle zu vertreten, sofern nicht mit Genehmi= gung des Präsidenten der betreffende Direktor die. Vertretung ganz oder theilweise zu übernehwen bereit ist. i
Amtliches Verhältniß der Revisionsbeamten. !
f Angelegenheiten Gutachten des Kollegiums oder
Prä-
S. 94, Die Revisionsbeamten sind der Regel nah aus den für diesen Beruf sich vorzugswcise eignendèn Beamten der Provinzial= behörden zu entnehmen, ihre Anstellung erfolgt jedoch erst nach Ab= [leistung eines Probedienstes von hs bstens sechs Monaten. ; S. 39. Die Revisionsbeamten haben vorzugsweise den Beruf, die spezielle Vorrevision der Rechnungen, soweit solche einem jeden nach_ Maßgabe der allgemeinen Geschäftsvertheilung des jährlichen Aëbeitss plaus oder durch besondere Anordnung überwiesen werden, unter Ver- uns wu den rebaungabeläüen, E 8 eatbelmg der e ten Notatenbeantwortungen bis zum Abschluß des i zu i R Ÿ 9 | E E s
it dieser Revision der Rechnungen, zu wel ta. Pl fulatorishe Prüfung der leßteren, wie ‘der Beläge f dex E benen Grenzen gehört, ift die sorgfältige Prüfung der neu aufgestellten Kafsenetats unter steter Berücksichtigung ihres Verhältniffes zu den genehmigten Positionen des Staatshauslhalts-Ete:s und seiner Unterlagen . zu verbinden. Sie sind dafür “ verantwortlich daß bei der von ihnen zu bewirkenden Recnungsrer-ision und Bear= beitung der Notatenbeantwortungen nihts Erhebliche'z weder in dé P e in ae E unerinnert bleibe, A ois 9. 96, Die Revifionsbeamten haben, was die ie Reihen- folge und die Erledigungsfristen der ihnen ani et "Revisions arbeiten anlangt, die hierüber getroffenen Anord'aungen sor fältig zu beachten und sind verpflichtet , jeden Rüe&stand ¿u verhüten Falls ete ein solcher unvermeidlich werden sollte, dies re’ htzeitig dem Departe= eg Fuageinen, U gilt, wenn dur verspäteten Ein-«
ang der -Rechnungen und Notatenbez - ; e anat eintreien solite 0 cantwortu’ agen etwa ein Arbeits-
B 20R ie Revisionsbcamten hah erwähnten Sachen, insoweit folche if u von mentsräthen us Ade werden, die Berfügüng N e D ab e En A von ihnen
n die jährlihen Zusammenstelf
Geschäftsbericht, als auch der für de Bec timn: Gegenstände aus ihrem Geschäftskre" (se, sowie die vorgescriebez periodischen Uebersichten des Gesch? (ftästandes re tzeitig zu“ welche demnächst nach bewixkter Pr üfung Seitens des Depart D a T Dies cs dem Präsidenten einzureichen sind
le Heviltonsbeamten haben zuw ¿chst die ändigkeit und Rich: tigkeit BOe D N deri die Bollständigkeit und Us
. 58. Die Revifionsbear uten sind in zur B ting auderer Revi? fen bér zur L R in anderen D ver pflichtet. : S0 riger Geschäftsgang. Gi S
& 39. Hinsichtlich de s cdffleaangs im räsidiäl der Kasse, Registratur, J ournalführung, Bibliothek unt wie hinsichtlich der &_äudeverwaltung und der Obli Unterbeamten bewendet es bei dent feitheri en V Hl Gegenstände bei hervortretendêem Bedür instruktionen und Ar ordnungen von dem Präsi ?
: Sclußbestimmung.
S. 40. Die Justruktion für den Che räsidenten" nungskammer "om 16. März 1831 und alle dem vo | lativ zuwiderlzufenden Vorschriften werden hiermit aufgeben,
zu
betreffenden Staatsbehörden zu beacbeiten, die
ferner, die alljährlich in ihren Revisionsbureaus gesammelten Mate#