1873 / 264 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Die Klage ist eingeleitet, dem Antrage auf Be- laffung des angelegten Arrestes stattgegeben, und da der F e Aufenthalt des Bâckers Otto Mustroph unbekannt ist, so wird dieser hierdurh öffentli auf- gefordert, in dem zur Beantwortung der Klage und des E restanirage “g weitern mündlihen Verhand- Tung der Sache au

den 26. PEEDas 1874, Mittags 12 Uhr, vor der un neen Gerichts - Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch zu beantworten, auch Urkunden im Original einzureihen, indem auf svätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, feine RückÆsicht genommen werden kann L

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nit, fo werden die in der Klage und dem Arrest- gesuch angeführten Thatsachen und Urkunden auf cen Antrag des Klägers in contumaciam Jur guge- standen und anerkannt erachtet, und was den Rech- ten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 21. Oktober 1838 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Prozeß-Deputation 1

[3203] Proclama,

Die ledige Wilhelmine Juliane Albertine von Harb aus Oldendorf, welche bescheinigtermaßen seit langen Fahren verschollen ist, und am 3. Vftober d. J. das 70. Lebensjahr zurückgelegt haben würde, wird aufgefordert, im Termin,

den 12, Februar k, I., Morgens 11 Uhr, im Lokal des unterzeichneten Gerichts zu erscheiuen, widrigenfalls sie für todt erklärt wird.

Alle weiteren Verfügungen in dieser Sache werden nur durch Anschlag am Gerichtsbrett veröffentlicht werden.

RNintelu, am 24. Oktober 1873.

Königliches Kreisgericht.

[2398] Proclama,

Die Iohaun und Iustine Stroiwasscheu Ehe- leute, welche im Jahre 1858 in Duszuik gewohnt haben, sollen bald darauf nach Chojno verzogen und doxt verzogen sein. Judessen hat sich leßteres nicht feststellen lassen und ift überhaupt \cit jener Zeit von ihrem Leben und Aufenthalte Nichts bekannt geworden.

Der denselben bestellte Abwesenheits-Kurator hat beantragt, sie für todt zu erklären.

Demgemäß werden die Johann und Justine Stroiwasschen Eheleute oder deren unbekannte Er- ben und Erbnehmer hiermit öffentlich aufgefordert, fih in dem auf

den 2. Mai 1874, Bormittags um 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Weißleder anberaumten Termine oder vor demselben in der Registratur des Gerichts {chriftlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisungen zu erwarten, widrigenfalls die beantragte Todeserklärung ausgesprochen werden wird.

Samter, den 7. August 1873.

Königliches Kreisgericht. L.“ Abtheilung.

4 i [2204 Oeffentliche Ladung.

Scphie Caroline Margarethe Geitel Tochter des Oekonomen Hermann Diedrich Geitel und der Florentine Schmitt (oder Schmitter?) geboren auf der Oekonomie Saßzen bei Drieburg am 22. Mai 1807, hat hier länger als 20 Jahre als Haushäl- terin gelebt und ist am 27. Dezember 1872 ohne, f weit bekannt, nähere Erben und Testament ver- torben.

Auf Antrag des für den unbedeutenden Nachla derselben bestellten Kurators, Kämmerers Allershausen hieselbst, werden nun Alle, welche an die Verlassen- {aft Erbansprüche machen wollen, hierdurch zu dem auf

, T A ; L Dienstag, den 3. Februar 1874, Morgeus 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angeseßten Termine unter dem Rechtsnachtheile geladen, da}, wenn fi fein Erbe melden und legitimiren follte, die Erb- schaft für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender An- meldung aber dem fi legitimirenden Erben aus- geantwortet, und der nah dem Aus\chlusse sih etwa meldende Erbberechtigte alle bis dahin über die Erb- chaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersaß der erho- benen Nußungen zu fordern berechtigt sein, fondern sein Anspruch sfich auf das beschränken solle, was “alêdann von der Erbschaft noch vorhanden sein

möchte.

Der künftige Auss{lußbescheid soll nur durch Af- fixion vor hiesiger Gerichtsstelle und Insertion in die „Neue Hannoversche Zeitung“ bekannt gemacht werden.

Springe, den 30. Oktober 1873.

Königliches Amtsgericht. Schwiening.

c I O) Bekanntmachung.

Der am s. August 1873 hierselbst verstorbene Kaufmann Carl Ioseph Bourgarde hat in seinem am- 20. August 1873 publizirten Testamente feinen am 28. April 1849 geborenen Sohn Ernst Heinrich Maximilian Bourgarde, welcher im Jahre 1869 nah Amerika gewandert und 1870 zu Lima, Peru

* „Südamerika“ wohnhaft war, auf den Pflichttheil geseßt, mit der Beschränkung, daß derselbe nur berech- tigt ist, die Zinsen zu verlangen, während das Ka- pital, falls er heirathet und eheliche Kinder hinter- läßt, an dicse, bei deren Majorennität übergeht. Sollte derselbe aber, ohne eheliche Kinder zu hinterlassen, sterben, so fällt dieser Pflichitheil an -seine Mutter, wenn dieselbe nah seinem Tode noch am Leben ift, fowie an feine Geschwister oder deren Kinder zurü.

Dies wird gemäß §. 231 Tit. 12 Theil 1. A. L. R. dem, seinem Aufenthalte uach unbekanuten Maximis- lian Bourgarde hierdurch bekannt gemacht,

Breslau, den 27. Oktober 1873.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung 11, für Testaments- und Nachlaß-Sachen.

3169 / l Nbein der Rentmeister E, Wantrup hierselbst ohne Hinterlassung eines Testamentes gestorben ift, haben die, bei der JInventarisation des Nachlasses hier gegenwärtigen Verwandten die Erbschaft cum beneficio inventari «t legis angetreten. Jhrem Ver-

ihre Ansprüche în dem, au “4 den 8. Januar 1874, Morgeus 9 Uhr, angeseßten Ter- mine anzumelden und klar zu stellen, unter dem Rechtsnachtheile F. die Erbberechtigten, daß der Nachlaß den ih Legitimirenden werde ausgeantwortet werden und der, nach dem Aus\{lusse sich noch Mel- dende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen s{ul- dig fei, auch weder Nechnung-Ablage, noch Ersaß der erhobenen Nußungen zu fordern, sondern seine An- sprüche auf das zu beschränken habe, was von der Erbschaft noch vorhanden ist, und unter dem Rechts- nachtheile für die Nachlaß-Gläubiger, daß nicht an- gemeldete Ansprüche später nur gun noch berüdck- sichtigt werden sollen, als der Erbe zur Herausgabe des, aus der Erbschaft Empfangenen nach allgemeiner Rechtsvorschrift überhaupt noch verpflichtet ist.

Lage im Fürstenthume Lippe, den 1. No-

vember 1873. Das Stadtgericht.

[3170]

Die Wittwe Bürgers Chr. Klasing hierselbst, ist ohne Hinterlassung von Kindern und ohne ein Testa- ment errichtet zu haben, gestorben. Demnach werden die sich für erbberehtigt haltenden Personen hiermit aufgefordert, fich in termino Montags, den 24, d. Mts., Morgens 9 Uhr, vor dem Stadtge- richte einzufinden und sich über den Grad der Ver- wandtschaft mit der Verstorbenen rechtsgehörig aus- zuweisen unter dem Rechtsnachtheile für die si nicht Meldenden, daß der Nachlaß den fich Legiti- mirenden solle ausgeantwortet werden und der, nah dem Ausshlusse noch fich Meldende und Legitimi- rende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen \chuldig sei, auch weder Rechnungsablage, noch Ersaß der erhobenen Nußzun- gen zu fordern, fondern seine Ansprüche auf das zu beschränken habe, was von der Erbschaft noch vor- handen ift.

Lage im Fürstenthum Lippe, den 1. November

1873. Das Stadtgericht,

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Bekauntmadckchung. ad Nr. 3464/73 ÎlIa.

Die Königlihe Domäne Unterwalden, m Wollsteiner Kreise, 4 Meilen von der Kreisstadt Fraustadt und gegen 5 Meilen von der Eisenbahn- station Alt-Boyen entfernt, soll nebst Fischerei, Rohr- nußung und Torfstich auf 18 Jahre, und zwar von JSJohanni 1874 bis dahin 1892 im Wege des öffent- lichen Ausgebots anderweit verpachtet werden.

Den Termin hierzu haben wir auf

Mittwoch, den 10. Dezember d. Is., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sessionszimmer

anberaumt.

Die Domäne besteht aus:

1) dem Domänen - Vorwerk

Brennerei, welches enthält: a. Hof- und Baustellen 1,599 Hektaren, V D 2 ce, Accker . x (129871 d. Wiesen 110,718 e. Hütung 16,844 f, Unland 1,400

[3019]

Unterwalden nebst

w

2) dem Domänen-Borwerk a. Hof- und Baustellen b. Obstgärten . 0. Accker d, Wiesen e, Hütung f. Unland

Primentdorf, enthält : 354 Hektaren,

Sunma 354,317 Hektaren ; dem Domänen-Vorwerk Radstedt, enthält : a. Hof- und Baustellen 0,914 Hektaren, b, Obstgärten 0,538 5 c. Aecker . 249,014 s d, Wiesen . 101,491 e. Hütung 42,823 f 1,716 "”

f. Unland E Summa 396,525 Hektaren ;

4) dem bei der Domänen-Verwaltung verbliebenen

Antheil am Primenter See, mit einer Fläche

von 173,658 Hektaren. Das Pachtgelder-Minimum eins{licßlich der Zinsen für ein Geld-Inventarium von 2000 Thlrn. ist auf 9800 Thlr., die Pacht-Kaution auf 2000 Thlr. und der Minimalwerth des Vieh- und Wirthschafts-In- ventars, mit welchem die Pachtstüke besetzt zu halten find, auf 18,000 Thlr. festgeseßt. Ieder, der sich beim Bieten betheiligen will, hat vor dem Termine bei dem Lizitations-Kommissarius sih über den eigenthümlichen Besiß eines disponiblen Vermögens von 30,000 Thlr., sowie über feine land- wirthschaftlihe und fonstige Qualifikation auszu- weisen. : Die sonstigen Pachtbedingungen und die Lizitations- regeln, sowie Karte, Vermessungs- und Bonitirungs- Register, Gebäude-Inventarium, können vor dem Termine, sowehl in unserer Domänen-Registratur während der Dienststunden als auch in Unterwalden (bei Priment) selbst bei dem gegenwärtigen Pächter, Ober-Amtmann Thunig, eingesehen werden, welcher auf vorherige Anmeldung auch die Besichtigung der Pachtobjekte gestatten und sonstige Auskunft er- theilen wird. Posen, den 17. Oftober 1873.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und __ Forsten.

Bergenroth.

[3103] Bekanntmachuug. In Folge höherer Anordnung soll das auf der #\o-

genannten Mühlen - Jusel zu Brieg belegene sisfkalishe Waldmühleu - Etablissement

mit. der bei der Walke vorhandenen Wasserkraft, so- weit deren Benußung bisher dem Domänen - Fiskus zustand, nebst 0,712 Hektaren fiskalischen Terrains und zwar alternativ, üämlich entweder mit Uebernahme der Unterhaltungspflicht bezüglich der mit den Grund- stücken in Verbindung stehenden Wasserbauwerke, oder ohne dieselbe un Verkauf im Wege des öffentlichen Ausgebots gestellt werden, wobei das Kaufgelder-

langen zu entsprechen, werdcn nunmehr die sämmt- lichen, ein Erbreht in den Nachlaß ansprechenden

Minimum im erstcren Falle auf 25,000 Thlr., im leßteren auf 44,000 Thlr. festgesest ift. H

, sowie die Nahlaß-Gläubiger aufgefordert, ersonen, so i ch S g fg g

Sunima 263,073 Hektaren ;

n diesem Verkauf haben wir einen Termin vor unserem Domänen-Departements-Rathe, Regierungs- Rath Pohl, ím Amtslokal des Königlichen Kreis- Steuer- und Rentamts zu Brieg auf M den 2. Dezember d. Is,, ormittags 11 Uhr, anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemer- ken eingeladen werden, daß die Veräußerungs- und Lizitationsbedingungen sowobl in unserer Domänen- Registratur Albrectsstraße Nr. 31, 2 Treppen als au bei dem Rentamt Brieg während der Amts- stunden eingesehen werden können, auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien, Abschrif- ten jener Bedingungen mitgetheilt werden. Die Zuschlags - Ertheilung bleibt dem Königlichen Finanz-Ministerium vorbehalten. Breslau, p S 1873, öniglihe Regierun Abtheilung für direkte Sicuecu, Forsten. Delrichs.

(M. 1808] Bekanutmachung. Die Lieferung von:

ca. 2700 Stück kleine Wassergläser,

«„ 280 Wasserflaschen,

, 1200 flache. \ Tell g

1200 tiefe | Teller von Fayence,

120 Speisenäpfe von Fayence à 12 Liter,

10 A

120 Salznäpfe y s für die hiefige und Charlottenburger Kaserne soll im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen und Proben find in unserem Ge- schäftslokale „Michaelskirchplaß 17“, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum

Mittwoch, den 12. d. Mts. Bormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. Berlin, den 4. November 1873. Königliche Garnison-Verwaltung.

“297 “j : 0 r 327] Oeffentliche Submission.

Für die fiskalischen Grundbauten auf dem Grund- tück Dorotheenstraße 35 soll die Lieferung von rund: 600 Stück Rostpfählen in Längen von 12 M. bis 19 M. vergeben werden. Versiegelte Offerten mit Angabe“des Preises und der Lieferfrist sind spätestens bis Sounabend, den 15, November, Vormittags 11 Uhr, in dem Baubureau, Dorotheenstraße 35, abzugeben, woselbst täglih von 10—-3 Ulr die speziellen Bedingungen einzusehen sind. Es werden aud Offerten auf Theil-

Lieferungen angenommen. Berlin, den 5. November 1873. Der Königliche Bau-Inspektor.

Lorenz.

omänen und

[3199] BetanütmacGhung. Für die Kalksteinbrüche zu Rüdersdorf foll der nächst{ährige Bedarf von etwa 20,000 Kg. Sprengpulver und 14,000 Ringen verschiedenen Zündschnuren im Wege der Submission angekauft werden, Die Lieferungsbedingungen und näheren Bedarfsangaben find im Amtszimmer des hiesigen Materialien-Ver- walters einzusehen und werden auf portofreie An- träge auch in Abschrift unentgeltlich mitgetheilt. Lieferungs-Anerbieten, welche mit der äußeren Be-

zeihnung: „Subwissiou auf Spreng- materialien“ zu versehen und w-clchen etwa

100 Gramm Probepulver, beziehenilich zwei Probe- ringe jeder Zündersorte beizufügen find, werden bis um 2. Dezember d. I. erbeten, an welchem Tage Bormittags 11 Uhr die eingegaugenen Offerten in unserm Amtszimmer werden geöffnet werden. Rüdersdorf, den 4. November 1873. Königliche Berginspektion.

[M. 1818]

Breslau-Schweidniß-7Frei- burger Eisenbahn. Neubau Rothenburg-Stettin-Swine-

münde. Die Herstellung der Erd - Aufschüttungen

für Bahnhof Stettin, soweit der Boden - Transport auf dem Wasserwege erfolgen muß, nebst den dazu gehörigen Kanal-, Graben- und sonstigen Neben- arbeiten, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Größe der von dem Materialgewinnungsplabße bei Podejuch auf dem Wasserwege zu transportiren- den Erdmasse beträgt annähernd :

a, für den Güter- und Perfonen-

R g a 350,000 Chm.

b, für den Rangier-Bahuhof etwa 250,000 y zusammen etwa 600,000 Cbm. und der Cubifk-Inhalt der ad a. und þ. auszuheben- den resp. auszubaggernden Kanäle 2c. ita je 80,000 Cbm.

Die Submissions-Offerten sind portofrei und ver- siegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Ausführung der Erd-Aufschüttungeu für Bahuhof Stettin“

versehen, bis spätestens zum Submissionstermine:

Mittwoch, den 10. Dezember, Vormittags 10 Uhr,

im Abtheilungsbureau, Große Wollweberstraße Nr. 64, hierselbst einzureichen. E

Die Bedingungen und Zeichnungen, sowie die vor- geschriebenen Formulare zu den einzureichenden Sub- missionsofferten und Preisverzeichniffen liegen wäh- rend der Dienststunden im vorbezeichueten Bureau zur Einsicht aus, auch können dieselben auf porto- freie Anfragen daselbst gegen Erstattung der CCo-

pialien bezogen werden.

Die eingegangenen Offerten werden i eisel Ls va anwesenden Submittenten im La nte S

net. f Hi räglih eingehende Offerten bleiben unberück-

Stettin, den 6. November 1873.

Der Abtheilun s8-Baumeister.

[3009] Bekanntmachung,

Zur Verdingung der Lieferung an Brod und Fou- rage für die Truppen in den mit Königlichen Ma- pan ride versehenen Garnisonorten unseres Ge- châftsbereihs für das Jahr 1874 haben wir nachstehende Submissions- event. auch Lizitations- Termine anberaumt : am 14. November in Freiburg für die Garnisonen Freiburg, Striegau und Rei- chenbach,

_ am 15, November in Münsterberg

für die Garnisonen Münsterberg, Strehlen und Grottkau, ?

am 17. November in Leobschüß

für die Garnisonen Leobschüß, Ober - Glogau und Ziegenhals, Í

am 18. November in Ratibor

für die Garnisonen Ratibor, Pleß, Rybnick, Gleiwi, Sohrau OD.-S , Beuthen O.-S. und für das Wacht- Kommando in Königshütte,

am 19. November in Oppeln

für die Garnisonen Oppeln, Creußburg und Rosen- berg O.-S,,

A am 21. November in Oels

für die Garnifonen Oels, Namslau und Bernstadt, am 24. November in Militsch

für die SA Militsch und Sulau,

am 25 November in Winzi

für die Garnisonen Winzig, Wohlau, Guhrau und Herrnstadt.

Lieferungslustige, qualifizirte Untecnehmer werden zu diesem Termine mit der Aufforderung eingeladen, ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift :

„Submission für die Verpflegung

der Garnison iu... . betreffend“

in Münsterberg bis 107 Uhr Bormittags, in Dels bis 117 Uhr Bormittags, in Militsch bis 1 Uhr O ano in Winzig bis 2 Uhr Nachmittags, und an den übrigen Verdingungsorten bis 10 Uhr Bormittags an unseren Deputirten einzureichen. Die Termine werden in dem Rathhause der be- züglichen Städte abgehalten, woselbst auch die Liefe- rungsbedingungen und Bedarfsquantitäten eingeselzen werden können. Nachgebote werden nicht angenommen. Die Brodlieferung wird wie früher zu festen Prei- jen und getrennt von der Fouragelieferung vergeben. Breslau, den 19. Oktober 1873. Königliche Intendantur des 6. Armee-Corps.

5A 5 O” 6 . Av

(32121 Die Anlieferung

vou 100 Stück s{hmiedeeisernen Ringen nebst ubehör zum Schachtausbau der Grube Friedrichs-

thal soll im Wege der Submission vergeben werden

und ist dazu Termin auf

Freitag, den 14. November c.,

Vormittags 10 Uhr, in dem Bureau des Unterzeichneten angeseßt, woselbft die Zeichnung und Lieferungs-Bedingungen ausgelegt und gegen Erstattung der Kopialien zu beziehen find. Die Eröffnung der bis zu dem vorstehend ange- gebenen Zeitpunkte franko eingegangenen und mit entsprechender Aufschrift versehenen Offerten wird in Gegenwart der erschienenen Submittenten erfolgen. Friedrichsthal bei Saarbrücken, den 23. Ofktc- ber 1873. : Der Königl. Oberschichtmeister. Sattler,

u n i

Die Lieferung der für die Betriebsbeamten der Königlichen Saarbrücker und der Rhein-Nahe:Eisen- bahn pro 1874 ecxrforderlihen fertigen Uniformen soll im Wege der Submission vergeben werden.

Die Offerten sind mit der Aufschrift:

„Submission auf fertige Uniformstücke“ zu verschen, versiegelt und portofrei bis spätestens den 18. November c., Bormittags 11 Uhr, an die Königliche Ober-Betriebs-Inspection hierselbst einzureichen, wo die Eröffnung stattfindet.

Die Bedingungen liegen im Bureau des unter- zeichneten Curatoriums zur Einsicht offen, und kön- nen auch auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kosten abschriftlich bezogen werden.

Saarbrücken, den 3. November 1873.

Das Kuratorium der Kleiderkasse, M. Sebaldt. Keuler.

Verloosung, Amortisation, Zins- zahlung u. # w. von öffentlichen Papieren.

[3117]

EZE

Es ist bei einer sendung an uns

eine preußische

Bankuote à 500 Thir.

mit der Nr. A. 240,794 verloren gegaugen oder entwendet worden. j

Indem wir dies hiermit zur öffentlihen Kenntniß bringen, warnen wir vor Annahme der betreffenden Banknote und ersuchen bei dem Erscheinen derselben im Geldyerkehr um eine baldgefällige Mittheilun g an uns oder die nächste Eve,

Kattowiß, den 30. Oktober 1873.

Königliche Eisenbahn-Fommission,

Deutscher Reichs-

t S

für das Bierteljuhr.

ch4

e Ne D A ®

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Obersten Galster, à la suite der See-Artillerie-Ab- theilung und Decernent in der Admiralität, den Rothen Adler- Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Wirklichen Geheimen Kriegs-Rath Engelhard, Militär-Intendanten des 111. Armee- Corps, den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse und dem Militär - Intendantur - Rath von Rüts vom 111. Armee- Corps den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Fräulein Marie Weishaupt, Tochter des Mini- sterial- und Ober-Bau-Direktors Weishaupt zu Berlin, die Ret- tungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Nei.

___ Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deut- schen Reichs die von dem Bischofe zu Straßburg im Elsaß vor- genommene Ernennung des früheren Vorstehers des kleinen Priesterseminars zu Zillisheim, Sebastian Riber, zum Dom- herrn an der Kathedrale zu Straßburg zu genehmigen geruht.

L gestrigen Nummer d. Bl. veröffent- lihten Deklaration des Art. 11 der zusäßlichen Uebereinkunft vom 12. Oktober 1871 zu dem Friedensvertrage vom 10. Mai 1871 wischen Deutschland und Frankreich, vom 8. Oktober 1873

Unter der in der

t in einigen Exemplaren die Unterschrift unvollständig; dieselbe muß lauten: ; (S)

Arnim. (L. 8.) Broglie.

| Königreich Preußen. 4 Majeft at der König haben Allergnädigst geruht: K , Den Kreisgerichts-Rath Dröse in Tilsit zum Direktor des reisgerihts in Lößen zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Am Raths - Gymnasium in Osnabrück ist die Beförderun des Lehrers Dr, Hollander zum Oberlehrer genehmigt wob,

C E i i Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche UTVetten. Dem Otto Trossin zu Berlin ist vember d. I. ein Patent auf ein Schmiermaterial für Maschinen, welche mit stark über- hißztem Dampfe ar eiten, pf F 4 ino “e ri auf drei Jahre, von [enem Tage an gerehnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

__Elnem von Vertretern der Städte Wriezen, Müncheberg, Rürstenwalde, Beeskow und Lieberose gebildeten Komite ist die Genehmigung zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Wrießen nah Cottbus 3. H. des Magistráäts

in Fürstenwalde ertheilt worden.

unter dem 6. No-

Ministerium des Funern.

“Due die Sparkasse des Kreises Teltow ist mittelst Allerhöchste Erlasses vom 3. September d. I. ein Et S e worden, welches die bei der Verwaltung öffentlicher Sparkassen gesammelten Erfahrungen und die für Feststellung von Kreis- Sparkassen-Statuten von hier aus empfohlenen Grundsäße in E Weise verwerthet. / __ Der Königlichen Regierung übersende i hierbei ein Ex j dieses Statuts mit dem Auftrage, desfllbe ‘aur O RED Bes Landräthe und Magisträte des dortigen Bezirkes zu bringen __Das Statut wird bei Aufstellung und Aenderung von Statuten sür öffentlihe Sparkassen statt des in der Cirkular- Verfügung vom 24. Juli 1854 (Min. Bl. de 1854 S 136) er- wähnten, im Ministerial-Blatte für die innere Verwaltung von 1847 Seite 38 flgde. veröffentlihten für die Kreis-Sparfkasse in Bielefeld fortan zum Anhalte zu nehmen sein. Selbst- verständlih soll nicht etwa damit ein unabänderlihes Formular vorgeschrieben und die Berücksichtigung der besonderen Verhält- nisse einzelner Kreise oder Kommunen ausgeschlossen werden Insbesondere find innerhalb derjenigen Provinzen, für welche die Und vom 13. Dezember v. I. Geltung hat, die Be- Dm der lehteren mit in Betracht zu ziehen, wonach

3. 6. der Ausdruck Stellvertreter des Landraths“ (K Ord. §. 75) anzuwenden, O M e

S. bei Vollziehung von Urkunden die Vorschrift aus dem legten Alinea im §. 137 der Kreisordnung zu beachten und, siatt der im

S. 12, erwähnten Deputation, der Kreis - Aus\huß mit Ueberwachung der Verwaltung X. zu beauftragen sein würde.

i Auch wird, wo ein Krontroleur nicht angestellt ist, der S, 29, einer Aenderung dahin bedürfen, daß entweder be- stimmte Kassentage bestimmt werden, an welchen die Annahme von Einlagen in Gegenwart und unter Bescheinigung des Kura- toriums geschieht oder daß die Ertheilung von Interims-Quittungen und die Bescheinigung der Einlagen durch das Kuratorium

Dos Abonuement beträgt 4 Thlr. 88 Sgr.

Insertionspreis für den Raum einer Drnwzeile # Sgr. S

wenigstens bezüglich der ersten Einlagen zu erfolgen hat, wenn

l

zeiger

aats-Nnzeiger.

Na Bs N L EE T Ls t K | Alle Post-Anstalten des Iu- und Auslandes nehmeté |

Berlin, Sonnabend,

| diese Einrichtung niht für alle Einlagen beibehalten oder die

erforderlihe Kontrole des Rendanten auf andere Weise ge- sichert wird. : Berlin, den 30. Oktober 1873. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Ribbeck. An sämmtliche Königliche Regierungen der aht alten Provinzen, mit Ausnahme von Sigmaringen.

Revidirtes Statut für die Sparkasse des Kreises Teltow.

8, 1, Die von den Ständen des Toliowschen Kreises im Jahre

1857 errichtete Sparkasse führt den Namen „Sparkasse des Kreises Teltow“ und bedient sich eines Siegels mit dieser Bezeichnung.

8. 2. Zweck der Sparkasse ist, zur sicheren verzinslichen Anle- gung von Ersparnissen und zur Erlangung von Darlehen Gelegenheit zu bieten. 8. 3, Die Sparkasse hät welchem sih das Landrathsamt Zeit in Berl:n.

8& 4, Dieselbe besteht als ein selbständiges Justitut unter Ga- rantie des Kreises Teltow. Jhbre Bestände dürfen nicht mit anderen Fonds vereinigt werden. Alle Verbindlichkeiten der Sparkasse bilden eine Kreislast und werden wie diese getragen, wenn ihr eigenes Ver- mögen jemals nicht ausreichen sollte. 8. 5, Die Verwaltung wird

ihren Siß an derijenigen Orte, an des Kreises Teltow befindet, also zur

g durch ein Kurätorium geführt, welches aus dem jedesmaligen Landrathe des Kreises Teltow, als Di- rektor, und aus zwei von dem Kreistage auf je sechs Jahre gewählten Beisißern besteht. /

Zum Beisitzer ist jeder unbescholtene Kreiseinge\ene wählbar. Ihre Namen werden nach der Wahl bekannt gemacht.

8. 6. Ver Dircktor wird in Behinderungsfällên durds den Ver- weser des Landrathsamtes, wenn aber die Verw#üng desselbei d-m Kreis-Sekretär übertragen ist, durch den seinen Lebensjahren nach ältesten, oder durch den von dem Kreistage hierzu bestimmten Beisißer des Kuratoriums vertreten.

Für die beiden Beisißer wählt der Kreistag zwei Slellvertreter. Wegen deren Wahlperiode, Wählbarkeit und Bekauntmachung gelten die Vorschriften des §. 9. i

8. 7. . Das Kuratorium vertritt die Kreis-Sparkasse bei allen gerichtlihen und außergerichtlichen Geschäften, auch bei solchen, zu denen die Geseße eine Spezialvollmacht verlangen. Dasselbe hat die Befugniß, nicht nur sich für einzelne Fälle andere Personen zu sub- stituiren, sondern auch gewisse, häufig wiederkehrende, Rechtshandlungen ein für alle Male dem Direktor oder cinem Beisißer alleia zu über- lassen, | j

S. 8. Alle Urkunden, welche von dem Kuratorium ausgestellt werden, müssen, wenn sie die Sparkasse verpflichten sollen, mit der aus S. 7 si ergebenden Maßgabe von dem Direktoc, oder dessen Vertreter, und von wenigstens eincm Beisißer, oder dessen Vertreter, vollzogen und mit dem Siegel der Sparktosse versehen sein. i

8. 9, Das Kuratorium faßt seine. Beschlüsse nach Stimmen- mehrheit, (F8 kann überhaupt nur beschließen, wenn drei Mitglieder beisammen sind. Wer zu erscheinen behindert ist, hat seinen Stell- vertreter einzuladen.

: S440 Der Direktor leitet den Geschäftsgang und führt in alen Versammlungen des Kuratoriums den Vorsitz. Die regelmäßigen Ver- jammlungen finden mindestens in jedem Monat einmal statt und zwar am Siße d.xr Kreis-Sparkasse. Die Tage dazu werden durch das Kuratorium für eine gewisse Zeit im Voraus bestimmt und bekannt gemacht, Jn jeder regelmäßigen Versammlung, in welcher auch der Rendant anwesend scin muß, wird das Journal desselben mit den Hauptbüchern verglichen, der Kassenbestand festgestellt und revidirt, end- lich die Bilanze gezogen und unterzeichnet.

_§. 11, Wenigstens einmal in jedem Jahre hat das Kuratorium eine außerordentliche Kassenrevision vorzunehmen,

Außerordentliche Versammlungen desselben finden statt, sobald sie von dem Direktor für nöthig erachtet, oder von einem Beisilzer be- antragt werden. Im leßteren Falle sind dieselben innerhalb acht Tagen, nah Eingang des Antrages bei dem Direktor, abzuhalten. Zu allen außerordentlichèn Versammlungen ladet der Direktor beson- ders ein, : ; A

8. 12. Die ganze Geschäftsführung der Sparkassenverwaltung wird von einer besondecen Deputation überwacht, welche aus drei von dem Kreistage aus seiner Mitte und auf je sechs Jahre gewählten Mitgliedern besteht. Diese Deputation hat die Jahrescehnung zu revidiren (§. 15), jährlih mindestens ein Mal eine außerordentliche Revision der Sparkasse abzuhalten und wenigstens halbsährlih ein Mal die Schulddokumente derselben hinfichtlih ihrer Sicherheit zu prüfen. i

8 13, Die Kassengeschäfte besorgt ein Rendant nach Anleitung des Statuts und der ihm zu ertheilenden Instruktion unter Leitung des Kuratoriums.

Der Rendant wird von dem Kreistage gewählt, welcher au die Anstellungsbedingungen, die Besoldung und die Kaution desselben bestimmt und die Instruktion für ihn erläßt.

Außer dem Rendanten kann ein Kontroleur angestellt werden, bei dessen Wahl und wegen dessen Anstellungsbedingungen 2c. die vorste- henden Vorschriften gleichfalls zur Anwendung kommen. Auch der Kontroleur erhält seine Jnstruktion durch den Kreistag.

_8§. 14. Der Rendant nimmt die Einlagen der Sparer und die Zinsen für die ausgeltehenen Kapitalien in Empfang, klagt diese Zinsen nöthigen Falls bei Gericht ein, und leistet die Zahlungen aus der Sparkasse. Ausgeliehene Kapitalien, mit Ausnahme der Wechsel- forderungen, darf er nur auf Grund einer speziellen Autorisation des Kuratoriums erheben.

8. 15, Für jedes Jahr hat der Rendant nach Ablauf desselben eine besondere Rehnung aufzustellen und dem Kuratorium einzuceichen. Dieje Rehnung wird von dem Kuratorium begutachtet und, nachdem sie kalkulatorisch geprüft worden, von der im §, 12 erwähnten Depu- tation revidirt. Nach Erledigung der gezogenen Erinnerungen gelangt dieselbe an den Kreistag, welcher über Ertheilung der Decharge

| Einlagen in dem durch das Kuratorium zu bestim!

beschließt,

/ Bestellung un; für Beclin außer den Postanstalten

auch die Expedition: Wilhelmstc. 32. :

18d ebe

Die Ergebnisse der Rechnung werden alljährlich öffentli bekannt gemacht. (§, 36.) Außerdem wird alljährlih eine Nachweisung, aus

| welcher die Nummern (nicht Namen) und der Stand der einzelnen

Conteu am Schlusse des Vorjahres zu ersehen sind, durch das Kreis- blatt veröffentlicht.

S216 Das Kuratorinm ist ermächtigt, an den ihm geeignet erscheinenden Orten innerhalb ckes Kreises Sparkassen-Rezeyturen einzu- richten, die Instruktion für die Rezeptoren zu erlassen und die denselben zut gé-

| währende Remuneration oder Tantième, fowie die eventuell von ihnen | zu bestellende Kaution zu bestimmen, auch wegen Revision der Rezey- | turen Anordnung zu treffen.

__ Die Rezeptoren bedürfen der Bestätigung des Kreistages. Ihre Namen werden nach der Bestätigung bekannt gemacht.

F. 17. Die Rezeptoren dürfen Namens der Kreis-Sparkassé en ir A das den Umfange | gegen Znterims-Quittung in Empfang nehmen. Das Sparkassenbuch, j in welchem die neue Einlage zugeschrieben werden soll, haben sie nebst | der angenommenen Einlage binnen 14 Tagen an den Rendanten einzusenden, | welcher darin die eingezahlte Summe zuschreibt und sodaun das Bul

zuruück\chickt, Leßteres ist binnen vier Wochen, vom Tage der Einzah- | lung ab, gegen Rückgabe der Interims-Quittung bei dem Rezeptor

wieder abzuholen. Mit Ablauf dieser Frist verliert die Jnterims- | Quittung Beweiskraft gegen die Kreis-Sparkasse, und der Jnhaber | Tann, Falls der quittirte Betrag nicht der Sparkasse zu Gute gekom- | men ist, nur gegen den Rezeptor seine Ansprüche geltend machen.

S: 18, Das Kuratorium bestimmt und macht bekannt, wo und

au welcher Zeit die Sparkasse und die R-zepturen dem Publikum |” geöffnet sind. : | 8, 19, De Kreis-Syarkasse nix Fi | __,Z. 19). e Krels-Sparkasse nimmt von allen Einwohnern des | Kreises Teltow Einlagen von 5 Silbergroschen bis zu 500 Tha- lern an. j

Die Annahme höherer Einlagen, gleichviel ob diese auf einmal angeboten werden, oder ob der Betrag von 500 Thalern durch Nach- zahlung überschritten werdèn foll, sowie die Annahme von Einlagen der nicht im Kreise Teltow wohnenden Personen hängt von dem Er- messen des Kuratoriums ab. Der Kreistag kann beschließen, daß, wenn Kapital und Zinsen Eines Einlegers zusammen den Betrag von 500 Thalern erreicht haben, cine Verzinsung des Ueberschusses nicht mehr stattfinden soll, Ein solcher Beschluß darf jedoch erft drei Mo- nate nad; erfolgter Bekanntmachung in Kraft treten.

8. 20. Thalerbrüche werden nicht verzinst. Für jeden vollen Thaler werden, unter Berücksichtigung der Vorschriften des §. 21, dem Einleger 34 Prozent (1 Silbergroschen) jährliche Zinsen gewährt.

__ Der Kreistag ist ermächtigt, je nah der Lage des Geldmarktes, iesen Zinsfuß bis auf 5 Prozent zu erhöhen und wieder bis 4 Prozcnt zu ermäßigen. Er kann auch für die Einlagen, fe nach- dem sie einen kleineren oder größeren Betrag erreichen, und je nachdem | eine längere oder kürzere Kündigungsfrist ausbedungen wird, einen | höheren oder niedrigeren Zinsfuß innerhalb der oben erwähnten Grenze | feststellen.

| Eine Herabseßung des einmal eingeführten Zinssabtes darf fich nie- | mals auf die Vergangenheit erftrecken.

| Jede Veränderung des Zinssußes ist gemäß §. 34 bekannt zu |

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machen. 8. 21, Die Zinsen werden vom ersten Tage des auf den | der Einzahlung folgenden Monats ab berechuet, Ebenso werden bei | Rückzahlungen, sie mögen das ganze Guthaben oder nur einen Theil desselben umfassen, die Zinsen für die zurückgenommene Summe nur bis zum Schlusse des dem Tage der Nücckgewähr voraufgegangenen Monats berechnet. N

8. 22, Die Auszahlung der Zinsen erfolgt in der Zeit vom 2. bis 15, Januar jeden Jahres. Werden dieselben während dieser Zeit nicht abgehoben, so werden sie dem Kapitale zugeschrieben und wie dieses, vom 1. Januar ab verzinst.

Meldet sich cin Jnteressent innerhalb 30 Jahren, seit der leßten Eintra- gung in sein Sparkassenbuch, nicht bei der Sparkasse, so hört mit dem Ablaufe dieser 39 Jahre die weitere Verzinsung seines Gut hahens auf. _ / O __H§. 23. Wer Geld in die Kreis-Sparkasse einlegt, erhält ein auf seinen Namen lauteades Sparkasjen-Quittungsbuch. Dieses Buch wird auf dem Tirelblatte von dem Kuratorium, sowie von tem Rendanten vollzogen und mit dem Siegel der Sparkasse versehen. Fn dasselbe trägt der Nendaut, unter Beijeßung des Datums und seiner eigenhän- digen Unterschrift, jede Ein und Rützahlung, sowie den Betrag der zugeschriebenen Zinsen ein. Nach etwaiger Anstellung eines Contro- leurs find die Eintragungsvermerke von diesem mit zu bescheinigen.

___ Zeder Einleger erhält nur Ein Quittungsbuch und hat dasselbe bei allen weiteren Einzahlungen, sowie bei Auszahlungen (vergl. 8. 29) vorzulegen. |

S 24 Die Quittungsbücher werden unter fortlaufenden Num-

Leelle edin us ide qu Sie E U AEIN ( gedruckt, i zu ersehen ist, welchen Ertrag jede Einlage von 1 Thaler bis zu 100 Thalern in jedem der nächsten zebu Jahre unter Hinzurechnung der Zinsen und Zinseszinsen nah dem gemäß §. 20 festgestellten Prozentsaße gewährt. i: ___§. 29. Die Kreis-Sparkasse is becehtigt, aber nit verpflichtet, jedem Inhaber des Sporkassen-Quittungsbuches gegen Vorzeigung resp. Rückgabe desselben den Betrag, worauf es lautet, theilweise oder ganz auszuzahlen, ohne dem Einleger. oder deffen Erben zur Gewähr leistung verpflichtet zu sein, wenn nicht vor der Auszahlung éin Pro- test dagegen angebracht und in die Bücher der Kasse eingetragen ift.

8 26. Derjenige, welchem durch Zufall sein QuittungsbusS gänzlich vernichtet worden oder verloren gegangen ift, hat den Verlust unverzüglich dem Kuratorium anzuzeigen, welches denselben, ohne fih um die Legitimation des Verlierers zu kümmern, in den Büchern der Sparkasse vermerkt. | i

8 27. Vermag der Verlierer die gänzliche Vernichtung des Quittungsbuches auf eine nah dem (Ermessen des Kuratoriums ilber avf Grund der Kassenbücher ausgefertigt. ,

Inu allen übrigen Fällen muß das verloren gegangene Quittilngss + buch nach Vorschrift der Nr. 15 des Reglements über Eiurichkung dés Sparkassemwesens vom 12, Dezember 1888 (Gefeß-Sammlung vou 1839 Seite 10 folgende) gerichtlich aufgeboten und amortifirt wetden.

zeugende Weise darzuthun, so wird ihm ohne Weiteres ein neues BußE